Archiv für das Monat: Juni, 2021

Landesantidiskriminierungsgesetz

Das im Spätsommer 2020 für Berlin erlassene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sorgte in den Reihen der Polizei vielfach für Unverständnis und Verunsicherung. Etabliert es doch eine Beweislastumkehr, in deren Rahmen sich Polizeibeschäftigte mit mehr oder weniger willkürlich in den Raum gestellten Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert sehen.


Wie aus unserer Anfrage hervorgeht, strebt nun Innenminister Thomas Strobl ein solches Gesetz auch in Baden-Württemberg an. Obwohl er sich vor einem Jahr noch gegen dieses ausgesprochen hat und keine Polizisten mehr nach Berlin schicken wollte, weil dort das LADG beschlossen wurde.

Genauso betroffen von dem Gesetz sind neben Polizisten auch Lehrer, Mitarbeiter der Verwaltung, Kontrolleure im ÖPNV und alle anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.


Innenpolitische Sprecherin Julia Goll



Müssen sich etwa Mitarbeiter der Ausländerbehörde künftig wegen Rassismus rechtfertigen, wenn sie die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ablehnen oder würden Lehrer beschuldigt aus rassistischen Gründen eine schlechte Note vergeben zu haben?

  • Das LADG ist ein Frontalangriff auf alle öffentlichen Bediensteten!

Auch die geplante Kennzeichnungspflicht ist vollkommen überflüssig. Künftig sollen Bereitschaftspolizisten bei Großlagen eindeutig identifizierbar sein.  Dabei gibt es keine bekannten Fälle, bei denen die Identität eines Polizisten selbst bei unübersichtlichen Einsätzen nicht festgestellt werden konnte.


Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat bereits ihr Missfallen über die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das Landesantidiskriminierungsgesetz ausgedrückt. Für unsere baden-württembergischen Polizeibeamten sind diese beiden Vorhaben ein klares Misstrauensvotum.

Wir werden einen solchen Gesetzesentwurf ablehnen!

Auto wird getankt in Nahaufnahme

Chance für Klimaschutz im Fahrzeugbestand

Im Zusammenhang mit der Verteuerungsdiskussion um Benzin und Diesel und der einseitigen Fokussierung auf batterieelektrische Fahrzeuge als vermeintlich einzig tragfähige Lösung hat unser Abgeordneter Friedrich Haag die Initiative ergriffen.

Mit seinem Antrag fordert er die Landesregierung auf, ein Modellprojekt für synthetische Kraftstoffe zum Betanken der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (also auch der Plugin Hybride) der Regierungsmitglieder aufzulegen.


Damit könnte die grün-schwarze Landesregierung beweisen, dass es ihr in der aktuellen Diskussion wirklich um Klimaschutz geht und nicht darum, dem Autofahrer immer mehr Kosten aufzubürden.




Frühere Steuererhöhungsrunden haben gezeigt, dass steigende Benzinpreise nicht zu weniger CO2-Emissionen führen.

Die meisten Menschen nutzen das Auto, weil die Alternativen nicht attraktiv genug sind.

Synthetische Kraftstoffe, also Benzin und Diesel, die auf Basis von Wasserstoff hergestellt werden, bieten die Chance zu praktisch klimaneutraler Mobilität.

Es ist schade, dass es Minister Hermann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Klimaschutzes für nicht erforderlich hält, ein Modellprojekt zum Einsatz synthetischer Kraftstoffe in den Fahrzeugen des Landes aufzulegen. Damit könnte schon heute ein echter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Bei unserem Antrag, in der Landesfahrzeugflotte (incl. Polizei usw.) synthetische Kraftstoffe einzusetzen,  ging es auch explizit darum, als Großkunde für Kraftstoffe eine zusätzliche Nachfrage nach ReFuels zu erzeugen.

Synthetische Kraftstoffe haben eine klar zu beziffernde CO2 Ersparnis. Bei E-Mobilität gilt das Gegenteil. Mit einem gigantischen Aufwand an Steuergeldern wird je nach Rechenmodell eine geringe bis gar keine CO2 Ersparnis erreicht.

Mehr zu dem Thema:

Zukunft tanken mit Wasserstoff

Unsere Ansprechpartner:

Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9021

Malte Milewski

Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energie sowie Europa
Tel.: +49 711 2063-9052
Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD- Fraktion, CDU- Fraktion und Fraktion GRÜNE eingebracht, der sicherstellt, dass der Kampf gegen Antisemitismus entschieden und entschlossen fortgeführt wird.


Rede von Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Plenardebatte “Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus”


Der feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären.

Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.

Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben der Aufgabe, die Sicherheit für jüdische Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Politik Aufklärung betreiben, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entsteht.


Im Austausch mit Dr. Michael Blume (Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg), Shneur Trebnik (Ortsrabbiner für Ulm), David Hollenstat (Repräsentant der Israelitischen Religionsgemeinschaft BW) und Rami Suliman (Vorsitzender Israelitische Religionsgemeinschaft Baden)

Kinder und Jugendlich brauchen jetzt endlich tragfähige Perspektiven!

Nach Monaten des brutalen Lockdowns, bei dem Kinder und Jugendliche von der Schule, vom Sport und von nahezu allen sinnvollen Freizeitaktivitäten ausgeschlossen waren, soll mit der von der Fraktion der Grünen beantragten Landtagsdebatte mit dem Titel „Stärker aus der Krise – Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im Fokus der Coronapolitik in Baden-Württemberg“ der Anschein erweckt werden, als stünden die Belange der jungen Menschen und ihrer Familie im Fokus.


Es reicht eben gerade nicht, hier mal ein Modell und da mal einen Versuch zu machen.
Es pfeifen doch schon die Spatzen von den Dächern, welch erhebliche Lern- und Motivationslücken bestehen und wie groß die psychischen Belastungen sind.
Es reicht auch nicht, im Windschatten der zum Glück drastisch sinkenden Fallzahlen vermeintliche Wohltaten zu verkünden.

Was fordern wir?

  • ein funktionierendes Unterstützungssystem aus Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrern

  • einen Landeszuschuss für mehr Sozialarbeiter in den Schulen zum Abfedern der Corona-Problemwelle

  • ein tragfähiges Impfmanagement, denn nur den Kreis für alle zu öffnen bringt keine einzige zusätzliche Impfdosis

  • einen Rahmen für Jugendfreizeiten

Im Zusammenhang mit den Jugendfreizeiten hat sich unser Oppositionsarbeit bereits ausgezahlt!


Das Sozialministerium hat angekündigt, Ferien- und Freizeitangebote ab 1. Juli mit über 100 Kindern bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 zuzulassen. Bereits Mitte Mai hatte unser jugendpolitischer Sprecher Dennis Birnstock die Landesregierung in einem Antrag dazu aufgefordert, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

In der Antwort, hat sich das Sozialministerium zwar noch um verbindliche Aussagen gedrückt, unser Einsatz hat sich dennoch ausgezahlt, da Sozialminister Lucha auf den Druck unserer Fraktion und den der Jugendorganisationen hin verkündet hat, Zeltlager im Land zuzulassen.


Auch der Freizeitsport von Kindern braucht klare Regeln! Weiterlesen

Maskenpflicht an Schulen abschaffen!

Wir fordern die Landesregierung auf, in den Regionen mit besonders niedriger Inzidenz, die Maskenpflicht in Schulen besonders kritisch zu hinterfragen. Wir halten es für geboten, den Kanon der infektionsschützenden Maßnahmen, die wir den Schülerinnen und Schülern auflasten, kritisch zu hinterfragen und möglichst noch vor den Sommerferien, in einer Zeit der erhöhten Frequenz an anstrengenden Prüfungen und Klausuren, auf die Masken an den Schulen zu verzichten!



Mittlerweile hat die Landesregierung eingelenkt und sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Ausbruch gab, wird die Maskenpflicht im Unterricht an allen Schulformen komplett wegfallen. Bei einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern und Woche soll die Maskenpflicht auf den Pausenhöfen abgeschafft werden. Die entsprechende Verordnung des Kultusministeriums soll bis nächste Woche (KW25) ausgearbeitet sein.

Besonders Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen Monaten unter den Corona-Einschränkungen gelitten. Es ist daher unsere Pflicht als Gesellschaft und Staat, Ihnen möglichst eine unbeschwerte Zukunft zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzwerte und der fortschreitenden Impfkampagne.

Wieder spitze werden in der Bildung!

DAMIT WIR WIEDER SPITZE WERDEN:

Ein Kraftakt für weltbeste Bildung

in Baden-Württemberg

Hier geht’s zur Borschüre: Kraftakt für Bildung

FOYER LIBERAL DIGITAL: #WIEDERSPITZEWERDEN – WIE GEHT WELTBESTE BILDUNG?


Chancen, Perspektiven und Freiheit – Bildung ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft und ermöglicht den Menschen Berufs- und Lebensperspektiven. Als Bundesland mit nur geringfügigen natürlichen Ressourcen ist Baden-Württemberg im besonderen Maße auf eine erstklassige Bildung angewiesen. Umso besorgniserregender sind die Entwicklungen in den vergangenen Jahren: Binnen weniger Jahre ist Baden-Württemberg von der deutschen Bildungsspitze ins Mittelmaß (Bildungsmonitor 2019) und teilweise sogar bis fast ans Ende bundesdeutscher Vergleiche (IQB) abgerutscht. Dieser Entwicklung vorangegangen ist eine ideologisch motivierte Schulpolitik der ehemaligen grün-roten Landesregierung, an deren Resultaten die derzeitige grün-schwarze Landesregierung ohne wesentliche Änderungen festhielt. Beispiele hierfür sind die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen oder die Abschaffung der verpflichtenden Grundschulempfehlung und der faule Kompromiss eines G9-Schulversuchs an einem Gymnasium pro Landkreis. Dadurch werden die Vielfalt und damit die Qualität unseres Bildungswesens gefährdet. Das kann fatale Folgen für die Zukunft Baden-Württembergs haben. Wir sind überzeugt: Baden-Württemberg kann mehr! Wir müssen wieder spitze werden in der Bildung! Damit das gelingt, haben wir ein breit angelegtes Schulkonzept erarbeitet, welches wir Ihnen auf dieser Seite in den nächsten Monaten vorstellen möchten.

Die Entwicklung Baden-Württembergs nach dem Bildungsmonitor 2011 und 2019

Bildungsmonitor 2011

1. Sachsen
2. Thüringen
3. Baden-Württemberg
11. Saarland
14. Hamburg
Bildungsmonitor 2019

1. Sachsen
2. Bayern
3. Thüringen
4. Saarland
5. Hamburg
6. Baden-Württemberg

Von der Bundesspitze ans Ende

Baden-Württemberg verschlechterte sich im Bereich Zuhören im bundesdeutschen Vergleich (9. Klasse) vom 2. Platz (2009) auf den 14. Platz (2015).


Zudem liegen die Leistungen der Neuntklässler in Naturwissenschaften auf dem bundesdeutschen Durchschnittsniveau und in Mathematik klar hinter denen von Bayern, Sachsen und Thüringen.

Auch bei den Grundschülern zeigen sich besorgniserregende Ergebnisse:


  • jeder 5. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Orthografie

  • jeder 6. Viertklässler

    den Mindeststandard in Mathematik

  • jeder 7. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Lesen

  • jeder 8. Viertklässler

    den Mindeststandard in Deutsch/Zuhören

Kurzum: Die Ergebnisse der Studie sind überaus besorgniserregend.  

Ein leistungsstarkes Schulsystem braucht die verbindliche Grundschulempfehlung

Bundesweit schneiden Sachsen, Thüringen und Bayern in den Bildungsrankings am besten ab. Beim Blick auf die Bildungssysteme dieser drei Bundesländer zeigt sich: In allen drei Ländern gibt es neben einem vielgliedrigen Schulsystem eine verbindliche Grundschulempfehlung. In Baden-Württemberg dagegen hat die grün-rote Landesregierung im Jahr 2011 die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abgeschafft – mit schwerwiegenden Folgen.


Sondererhebung des Kultusministeriums, 2013

Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nahmen die Sitzenbleiberquoten in Baden-Württemberg um mehr als das Doppelte an Gymnasium und um fast das Fünffache an Realschulen zu:


Im Vergleich zu 2011/2012 gab es im Schuljahr 2017/2018 laut dem Kultusministerium fast ein Viertel mehr Schulwechsler von Gymnasien auf andere weiterführende Schulen in Baden-Württemberg.

Nach einer Umfrage des Philologenverbandes zum Schuljahr 2018/2019 ist eine beträchtliche Anzahl an Schülern in den Eingangsklassen an Gymnasien in Baden-Württemberg überfordert:

Überforderung in den Klassenstufen 5-8


Überforderung in der Klassenstufe 6


Steigende Sitzenbleiberquoten, ein signifikanter Anstieg der Schulwechsler und eine Vielzahl an überforderten Schülern – die Folgen der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung sind offensichtlich. Dabei liegen die Vorteile einer verbindlichen Grundschulempfehlung auf der Hand: Sie erleichtert die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark. Gehen Kinder auf Schulen, die nicht ihren Begabungen, Leistungsvoraussetzungen oder Neigungen entsprechen, so führt dies zu Frust und Stress bei Schülern, Eltern und Lehrern. Die Lehrer können nicht mehr auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler eingehen, sodass eine individuelle Betreuung kaum noch möglich ist. Der verbindlichen Grundschulempfehlung kommt deshalb eine entscheidende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit eines vielfältigen und differenzierten Schulsystems insgesamt zu. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann.

In unserem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist  folgendes Konzept vorgesehen:


  • Hinsichtlich der Wahl der weiterführenden Schule berät die Grundschule die Erziehungsberechtigten des Schülers. Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Voraussetzung für die Aufnahme an einer Schule der gewünschten Schulart ist.
  • Es gibt die Möglichkeit einer Überprüfung der Grundschulempfehlung. Unser Vorschlag für die Durchführung der Überprüfung: Möchten Schüler und Eltern der Empfehlung nicht folgen, besteht die Möglichkeit, eine Prüfung an der gewünschten Schule zu machen. Wenn der Schüler die Prüfung besteht, kann er an der Schule aufgenommen werden. Die bestandene Prüfung berechtigt jedoch nicht zur Aufnahme an allen Schulen der gewünschten Schulart, sondern lediglich zur Aufnahme an der Schule, bei welcher die Prüfung abgelegt wurde


Anlässlich der ersten Beratung unseres Gesetzesentwurfes zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung stellte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern unsere Argumente vor.


Regio TV vom 04. Dezember 2019

Unsere Argumente für die verbindliche Grundschulempfehlung

  • Erleichterung der Bildung von Klassen

    Schüler mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen können in eine Klasse

  • Leichtere Möglichkeit einer individuellen Förderung

    unterschiedlichen Bedürfnissen der Schüler gerecht werden

  • Weniger überforderte Schüler und Lehrer

  • Weniger Sitzenbleiber

  • Bessere Lernqualität

Nicht die Eine-Schule-für-alle, sondern die passende Schule für jeden Schüler!

Unser Ziel ist es, dass jeder Schüler die passende Schule für sich findet. Deshalb treten wir für ein vielgliedriges und durchlässiges Bildungswesen ein. Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat der Vielfalt unseres Bildungswesens einen schweren Schlag versetzt und die Situation der um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen weiter verschärft. Wir haben deshalb auch einen Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen vorgelegt. Der Gesetzentwurf sollte das berufspraktische Profil der bewährten Schulart stärken, indem deren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an einem Tag und in Klasse 10 an zwei Tagen pro Woche eine berufliche Schule besuchen.

Da die Grünen ganz offensichtlich nach wie vor ihrem Ziel der „einen Schule für alle“ anhängen, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im Landtag ebenso ab wie einen Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion zur regionalen Schulentwicklung. Nach den derzeitigen Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung wird eine Schule geschlossen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet. Gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln aber viele Schüler nicht schon in Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Zur Berücksichtigung der vielen Schulwechsel wäre es nur fair, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben. Deshalb halten wir auch eine entsprechende Änderung bei den Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung für den Erhalt unseres vielfältigen Bildungswesens für notwendig und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Nur ein vielgliedriges, differenziertes und durchlässiges Bildungssystem ermöglicht den Schülerinnen und Schülern nach unserer Überzeugung eine Vielzahl an Bildungswegen. Wie bereits dargestellt, ermöglicht eine verbindliche Grundschulempfehlung eine Bildung von Bildungsangeboten bzw. Klassen von Schülern mit denselben Begabungen und Leistungsvoraussetzungen und trägt damit entscheidend zu einem leistungsfähigen vielfältigen Schulwesen bei. Kurzum: Die verbindliche Grundschulempfehlung ist elementar für den Erhalt der Vielfalt des Bildungswesens in Baden-Württemberg.



Unsere Kernforderungen

Kultusministerin Dr. Eisenmann selbst hat die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung als Fehler bezeichnet und sich für ihre Wiedereinführung ausgesprochen. Dennoch hat Grün-Schwarz unseren Gesetzentwurf abgelehnt.

Grün-Schwarz hat eine folgenreiche Fehlentscheidung auf Kosten der Chancen von jungen Menschen getroffen. 

Digitale Bildung als Baustein einer weltbesten Bildung

Wer den Qualitätsanspruch einer weltbesten Bildung in einer durch die Digitalisierung sich verändernden Welt erhebt, der muss junge Menschen bestmöglich für ihre zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen in dieser Welt vorbereiten. Das bedeutet keineswegs, dass eine Unterrichtsstunde ohne den Einsatz von digitalen Medien nicht gleichermaßen erfolgreich sein kann. Es gilt vielmehr, junge Menschen zur aktiven Teilhabe und Mitgestaltung einer Entwicklung zu befähigen, die ihr Leben in vielen Bereichen bereits jetzt maßgeblich bestimmt. Um kommende Generationen stark zu machen für ihr Leben in der Welt von morgen, kommt der digitalen Bildung schlichtweg eine Schlüsselrolle zu. Digitale Kompetenzen sind ein Schlüssel zur Teilhabe an einer digitalen Arbeits-/Berufs- und Lebenswelt. Dabei beinhaltet digitale Bildung sowohl die Entwicklung digitaler Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lernkräfte als auch den pädagogischen Einsatz digitaler Technologien zur Unterstützung und Verbesserung des Unterrichts. Digitalisierung in der Bildung ermöglicht Innovationen und kann die Unterrichts-und Lernqualität steigern. Doch trotz der Potenziale und Chancen bleibt Deutschland noch immer weit unter den Möglichkeiten:


ICILS, 2018

Es ist deshalb dringend mehr Tempo bei der Digitalisierung der Schulen nötig! Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 den längst überfälligen Digitalpakt in Kraft gesetzt, mit dem die Digitalisierung der Schulen mit fünf Milliarden Euro gefördert werden sollen. Mit diesem Antrag haben wir nach dem Stand der Umsetzung des Digitalpakts in Baden-Württemberg gefragt.

Das Ergebnis: Nur ein Bruchteil (5,77 Mio.€ von 585 Mio.€) der Fördermittel wurden in Baden-Württemberg bisher gewilligt. Dabei zeugt der große Berg der in Arbeit und Beratung befindlichen Anträge der Schulen und Schulträger vom Bedarf an Fördergeldern für die Digitalisierung. Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung muss die Kultusministerin nach Meinung der FDP/DVP Fraktion sicherstellen, dass die Personalkapazitäten ausreichen, um die Förderanträge zeitnah zu genehmigen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Schulverwaltung 230 Anrechnungsstunden im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung entzogen wurden – dies muss umgehend rückgängig gemacht werden.

Denn wir können uns in Baden-Württemberg keine weitere Verzögerung bei der Digitalisierung der Schulen leisten!

Die digitalisierte Schule Wirklichkeit werden lassen!

Voraussetzungen für die digitalisierte Schule:

  • Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte verfügen über digitale Endgeräte, mit denen sie in datenschutz- und datensicherheitskonformer Weise auf digitale Lehr- und Lernangebote zurückgreifen können

  • WLAN in jeder Schule und in jedem Klassenzimmer

  • breites Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte im Bereich digitale Bildung

  • Informatikunterricht an allen weiterführenden Schulend mindestens als Wahlpflichtfach

  • Medienbildung zur kritischen Auseinandersetzung im Umgang mit modernen Medien

Ungeahnte Möglichkeiten durch Digitalisierung an Schulen

Der Avatar-Roboter: Langzeiterkrankten Kindern die Teilhabe am Unterricht ermöglichen

Ob Organspende oder Krebs – in Deutschland können etwa 75.000 langzeiterkrankte Kinder zum Teil über lange Zeiträume nicht am Schulunterricht teilnehmen. Denn Kontakt mit anderen insbesondere kranken Schülern kann die Heilung beispielsweise nach Krebsbehandlungen erheblich beeinträchtigen. Damit die Kinder dennoch am Schulunterricht teilnehmen können und somit auch Teil der Klassengemeinschaft bleiben, kann ein Roboter helfen, auch „Avatar“ genannt. Mit einem Mikrofon und Kamera ausgestattet ermöglicht er kranken Kindern während ihrer Krankheit am Schulgeschehen – im Klassenzimmer und auf dem Schulhof – teilzunehmen. Via App kann der erkrankte Schüler den Roboter im Klassenzimmer fernsteuern und Meinungsäußerungen kundtun, indem das Kind den Roboter beispielsweise nicken lässt. Gewiss ist der Roboter kein vollständiger Ersatz für die physische Anwesenheit in der Schule, jedoch kann er den schwerkranken Kindern ein Stück Normalität zurückgeben. Die Landesregierung hat auf unsere Forderung reagiert und den Einsatz des „Avatar-Roboters“ möglich gemacht. Nun gilt es, diese Möglichkeit für eine Verbindung für langzeiterkrankte Kinder zur Schule und zur Schulklasse im Schulalltag umzusetzen.

Seltene Fächer: Lernen über Klassen- und Schulgrenzen hinweg

Das eine Kind möchte gerne seine Kenntnisse im Bereich Chemie vertiefen, das andere Altgriechisch lernen. Doch oftmals können die Schulen schlichtweg nicht alle Fächer anbieten, sei es, weil die Ressourcen fehlen oder sei es, weil die Nachfrage nach bestimmten Fächern zu gering ist. Die Digitalisierung eröffnet hier Möglichkeiten, das Unterrichtsangebot auszuweiten und über Schulgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Wird an einer Schule ein bestimmtes Fach nicht angeboten, haben Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, an digitalen Lehrkursen mit Schülern von anderen Schulen teilzunehmen.  Eine Lehrkraft leitet den Kurs und führt den Unterricht durch. Auf diese Weise kann sich jedes Kind entsprechend seiner Neigungen bilden. Zudem wird das Unterrichtsangebot erweitert, sodass insbesondere auch seltenere oder spezialisierte Fächer angeboten werden können. Kurzum: Die Digitalisierung ermöglicht ein breites Unterrichtsangebot!

Wir fordern daher:

  • Den Digitalpakt zeitnah und unbürokratisch umsetzen

  • alle Schulen in Baden-Württemberg an das glasfaserbasierte schnelle Internet und WLAN in allen Klassen- und Fachräumen anbinden

  • Schulen Gestaltungsfreiheit geben

  • Schulen und Lehrkräfte im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit unterstützen

  • Schulen ein Budget für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte geben

  • Informatik zumindest als Wahlpflichtfach einführen & durch Nachqualifizierungsangebote Möglichkeiten zum Quereinstieg in den Lehrerberuf auch im Fach Informatik verbessern

  • Task-Force einrichten, die den Schulen Hilfestellungen und Empfehlungen gibt, die Digitalisierung der Schulen wissenschaftlich begleitet, Austausch und Vernetzung von Schulen, Lehrkräften und Experten von außen voranbringt und Innovationen fördert

  • Konzept unter Einbeziehung der Eltern für eine früh einsetzende und altersübergreifende Medienbildung entwickeln und umsetzen

Corona-Krise: Digitalisierung gewährleistet den Informationsfluss während Schulschließungen

Wie wichtig es ist, die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben, wird in der Corona-Krise deutlich. Den technischen Möglichkeiten kommt die entscheidende Aufgabe zu, den Informationsfluss zwischen Eltern, Lehrern und Schüler sicherzustellen. Zudem hat die Corona-Krise und die damit verbundene Schließung von Bildungseinrichtungen zur Folge, dass Schulen und Unterricht in neuen Formaten mit digitaler Unterstützung stattfinden beziehungsweise stattfinden müssen. Diese Erfahrungen müssen für die Schulen auch über die Corona-Krise hinaus nutzbar gemacht werden.

Als FDP/DVP Fraktion schlagen wir hierzu vor:

  • die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform und
  • die Einberufung eines Sachverständigenrats aus Vertretern von Wissenschaft, Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern und Schulverwaltung für die Evaluierung der digitalen Lehr- und Lernformaten

Diese Krise muss Ansporn sein, eine funktionierende digitale Schulinfrastruktur in Baden-Württemberg zu etablieren. Denn eines wird in der Krise besonders deutlich: Digitale Bildung bietet Chancen und Vorteile für alle Beteiligten.

Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen

Wir müssen alles dafür tun, dass Schüler ohne geeignete digitale Ausstattung nicht zu den Bildungsverlierern des pandemiebedingten Fernlernens werden. Es ist daher richtig und notwendig, dass die Kultusministerin nochmals 65 Millionen Euro zusätzlich für die Ausstattung von Schülern mit digitalen Endgeräten angekündigt hat. Doch nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrer gilt es mit digitalen Endgeräten auszustatten, und auch die Anschaffung von Software-Lösungen für den digitalen Unterricht sollte nicht auf die Genehmigung des Medienentwicklungsplans der jeweiligen Schule warten müssen. Außerdem fordern wir Ministerin Eisenmann auf, ihre Scheu vor Bund-Länder-Kooperationen zu überwinden und die Digitalisierung der Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe zu begreifen. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion sind Bund, Länder und Gemeinden jedenfalls aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren und auch längerfristig die Finanzierung der digitalen Infrastruktur, die Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und die Wartung und Aktualisierung der Systeme sicherzustellen.

Veränderungspotenzial für ein erstklassiges Bildungsangebot in Baden-Württemberg nutzen

Die Zeit des Lernens zu Hause hat Veränderungspotenzial freigesetzt. Wir sind der Meinung: Dieses Veränderungspotenzial muss für die Entwicklung eines Bildungsangebots genutzt werden, das jedem jungen Menschen die Chance auf bestmögliche Entfaltung eröffnet. Dazu fordern wir fünf Akut-Maßnahmen:


Zudem müssen wir unserer Meinung nach Lehren aus den Erfahrungen der Corona-Zeit ziehen:


Wir fordern:


  • Die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform und die Einberufung eines Sachverständigenrats, um die Erfahrung über die Corona-Krise hinaus nutzbar zu machen

  • Die Ausstattung von Schülern und Lehrern mit digitalen Endgeräten

  • Die Anschaffung von Software-Lösungen für den digitalen Unterricht

  • Die Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen

  • Die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 mit dem Bund, den Ländern und Gemeinden

  • Die Langfristige Sicherstellung der Finanzierung der digitalen Infrastruktur, der Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und der Wartung und Aktualisierung der Systeme

Die Existenz der Haupt-und Werkrealschulen und damit ein wichtiges Stück Vielfalt unseres Bildungswesens ist bedroht!

Unser Ziel ist es, dass jeder Schüler die passende Schule für sich findet. Deshalb treten wir für ein vielgliedriges und durchlässiges Bildungswesen ein. Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat der Vielfalt unseres Bildungswesens einen schweren Schlag versetzt und die Situation der um ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen weiter verschärft. Die Haupt-und Werkrealschulen jedoch sind nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion unverzichtbar in einem vielgliedrigen Schulsystem. Über Jahrzehnte hinweg haben sie zahlreiche junge Menschen erfolgreich zu einem Schulabschluss geführt und ihnen gute Perspektiven eröffnet. Mittlerweile warnt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) vor einem möglichen baldigen Aus der traditionsreichen Schulart. Der unter anderem die Haupt- und Werkrealschullehrer vertretende Verband drückt seine Befürchtungen in einem Artikel des zwd-Politmagazins vom 17.08.2018 aus:

„Wenn sich nicht bald etwas bei den Hauptschulschulen tut, steht diese Schulart nicht auf der ,Roten Liste‘ der aussterbenden Arten, sondern verschwindet bald völlig aus der Schullandschaft.“


Tatsächlich bestätigen die Zahlen, dass gerade auch seit 2011 unter den grün-geführten Landesregierungen die Situation für die Haupt-und Werkrealschulen in Baden-Württemberg zunehmend bedrohlicher geworden ist:

Die Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich vielschichtig. Unstrittig ist jedoch aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass die grün-geführten Landesregierungen die ohnehin existenzbedrohliche Situation der Haupt-und Werkrealschulen erheblich verschärft haben.

  • Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/13

  • Das erklärte Ziel der damaligen grün-roten Landesregierung, das differenzierte und vielgliedrige baden-württembergische Schulsystem abzuschaffen und durch eine Einheitsschule zu ersetzen

  • Das von Ministerpräsident Winfried Kretschmann propagierte Zwei-Säulen-System, im Wesentlichen bestehend aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium, welches keine Existenzberechtigung für die Haupt-/Werkrealschule mehr vorsieht

Haupt- und Werkrealschulen stärken und zu Beruflichen Realschulen machen!

Zur Aufrechterhaltung eines vielgliedrigen Schulsystems haben wir einen Gesetzentwurf  für die Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu Beruflichen Realschulen vorgelegt: Wir möchten das berufspraktische Profil der bewährten Schulart stärken, indem deren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an einem Tag und in Klasse 10 an zwei Tagen pro Woche eine Berufliche Schule besuchen.

Da die Grünen ganz offensichtlich nach wie vor ihrem Ziel der „einen Schule für alle“ anhängen, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf im Landtag ebenso ab wie einen Gesetzentwurf  der FDP/DVP Fraktion zur regionalen Schulentwicklung. Nach den derzeitigen Vorgaben zur regionalen Schulentwicklung wird eine Schule geschlossen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl 16 in der Eingangsklasse unterschreitet. Gerade infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wechseln aber viele Schüler nicht schon zu Beginn von Klasse 5, sondern erst in den Folgejahren auf eine Haupt- und Werkrealschule. Zur Berücksichtigung der vielen Schulwechsel wäre es nur fair, nicht die Schülerzahl 16 in der Klasse 5, sondern die durchschnittliche Schülerzahl 16 in den Klassen 5 bis 9 als Mindestgröße einer weiterführenden Schule vorzugeben.

Unsere Kernargumente für die Berufliche Realschule


  • Grundlage für eine erfolgreiche Berufslaufbahn auf der Basis einer berufspraktisch ausgerichteten Schulbildung

  • Eröffnet zahlreichen jungen Menschen Chancen & stärkt ihre Persönlichkeitsentwicklung

  • Vermittlung grundlegender und erweiterter Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert

  • Grundlegende berufliche Bildung und Orientierung

  • Förderung praktischer Begabungen, Neigungen und Leistungen in besonderem Maße

  • Ermöglicht Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung insbesondere bei der beruflichen Orientierung

  • Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge

Unsere Kernforderungen


  • Verzahnung der Haupt- und Werkrealschulen mit den Beruflichen Schulen

  • Haupt-und Werkrealschulen zur Beruflichen Realschule weiterentwickeln

  • Ø Schülerzahl in den Klassen 5-9 statt Zahl der angemeldeten Schüler in Klasse 5 als Maßstab zur Aufrechterhaltung einer Schule

Der Mensch fängt nicht erst beim Abitur an – Attraktivität der beruflichen Bildung stärken

Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft sind auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen – aus dem akademischen und aus dem beruflichen Bereich. Unser berufliches Schulwesen sorgt mit seiner großen Vielzahl an Bildungsangeboten und seiner berufspraktischen Ausrichtung dafür, dass der Grundsatz der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sowie der Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ gelebte Wirklichkeit ist. Leider stellte vor allem die Bildungspolitik der grün-roten Landesregierung geradezu einen Angriff auf die Beruflichen Schulen dar. Der grün-rote Koalitionsvertrag sah eine Akademikerquote von 50 Prozent eines Jahrgangs vor. Das spricht Bände über die Ideologie der damaligen Koalitionäre.

Hinzu kommt: Mit der Gemeinschaftsschule, die alle Abschlüsse einschließlich Abitur anbieten sollte, wurde eine massive Konkurrenz zu den Beruflichen Schulen auf den Weg gebracht. Hierdurch wird ein weiteres Mal die von uns entschieden abgelehnte Botschaft ausgesandt, der Mensch fange erst beim Abiturienten an.

Besorgniserregend ist aus Sicht der FDP/DVP Fraktion die Entwicklung bei den Berufsschulen. Ihre Zahl nahm zwischen dem Schuljahr 2011/12 und dem Schuljahr 2017/18 um 8,38 Prozent ab. Die Zahl der Schüler an den Berufsschulen ging im selben Zeitraum dagegen nur um 4,69 Prozent zurück.

Diese massive Schließ-Serie der Berufsschulklassen muss im Interesse eines wohnortnahen Ausbildungsangebots landesweit ein Ende haben. Besser wäre es:


  • den Berufsschulen die Personalmittel zu lassen, sodass sie attraktive Zusatzqualifikationen zur dualen Ausbildung oder Gesellen-und Meisterausbildungen anbieten können

  • die Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Fachs „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung“ durch Praktika in den Betrieben, den Einsatz von Ausbildungsbotschaftern und eine bessere Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung zu verstärken

Berufliche Bildung stärken heißt den Mittelstand stärken

Berufliche Bildung ist das Rückgrat des deutschen Mittelstandes. Sie ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Mittelstandes und damit für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Unsere Betriebe sind auf qualifizierten Fachkräftenachwuchs angewiesen. Statt die berufliche Bildung durch Akademisierungsquoten und massiver Schulschließungen zu schwächen, muss die berufliche Bildung im Sinne unseres Mittelstandes und für die jungen Menschen gestärkt werden.

Von zentraler Bedeutung hierbei sind gerade auch die Berufsschulstandorte, damit junge Menschen ein möglichst wohnortnahes Ausbildungsangebot vorfinden. Gleichzeitig spielen die Berufsschulstandorte für die Betriebe beim Ringen um qualifizierten Fachkräftenachwuchs eine entscheidende Rolle. Insbesondere im ländlichen Raum, wo viele kleine und mittlere Unternehmen angesiedelt sind, müssen Berufsschulangebote gesichert werden.

Die Privilegierung der Gemeinschaftsschulen zulasten aller anderen Schularten

Die grün-rote Landesregierung hat zum Schuljahr 2012/2013 die Einführung der Gemeinschaftsschule beschlossen.  Die ideologische Fixierung auf die „Eine-Schule-für-alle“ geht einher mit Privilegierung der Gemeinschaftsschulen gegenüber anderen Schularten.  Nach wie vor sind wir Freie Demokraten skeptisch, inwieweit die Gemeinschaftsschule die Versprechungen einlösen kann, mit denen die grün-rote Landesregierung die neue Schulart einführte. Wenn jedoch vor Ort eine Gemeinschaftsschule gewünscht wird, tragen wir diese Entscheidung mit. Nach unserer Auffassung müssen jedoch faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Schularten existieren.

  • Warum gibt es keinen fairen Wettbewerb zwischen den Schularten?

    • Für die Gemeinschaftsschulen gilt ein Klassenteiler von 28 Schüler pro Klasse, für alle weiteren Schularten von 30
    • Die Gemeinschaftsschulen sind automatisch verbindliche Ganztagsschule der damit verbundenen Förderung, z.B. eine zusätzliche Ausstattung mit Lehrerstunden für den Ganztagsbetrieb
    • Die Schulbauförderung ist für die Gemeinschaftsschulen wie maßgeschneidert

    Außerdem:

    • Einführung einer Oberstufe an Gemeinschaftsschulen als Konkurrenz zu beruflichen Gymnasien
  • Was ist das Ziel der bevorzugten Behandlung der Gemeinschaftsschulen?

    • Die-eine-Schule für alle schaffen
  • Welche Folgen hat die grüne ideologische Fixierung auf den Gemeinschaftsschulen?

    • Der faire Wettbewerb zwischen den Schularten wird verzerrt
    • Die Gemeinschaftsschule bindet Geld und Personal, das an anderer Stelle fehlt
    • Berufliche Schulen erhalten ohne Not Konkurrenz durch die Gemeinschaftsschul-Oberstufen
    • Die Situation vieler im ihre Existenz ringenden Haupt- und Werkrealschulen wird weiter verschärft
  • Wie sieht ein fairer, chancengerechter Bildungswettbewerb nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion aus?

    • Abschaffung von Privilegien und gleiche Bedingungen für alle Schularten
    • Auskömmliche Finanzierung aller Schulen
    • Unser Ziel: Klassenteiler 28 für alle Schularten
    • Erhalt der Vielfalt unseres Schulwesens

Unsere Kernforderungen


  • Berufliche Bildung als gleichwertig anerkennen

  • Duale Ausbildungsangebote möglichst erhalten

  • Freiwerdende Mittel im Bereich der Berufsschulen belassen

  • Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen stärken

  • Keine weiteren Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einrichten

Wir laden alle Verbände, Fraktionen, Parteien, Schüler, Eltern, Lehrer und Interessierte zur Diskussion ein. Berichten Sie von Ihren Erfahrungen, Ideen oder Anmerkungen zur Schulpolitik.

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