Archiv für die Kategorie: Landesentwicklung und Wohnen

Friedrich Haag


Sprecher für Wohnungsbau und Individuelle Mobilität

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Stuttgart 2 (Filder-Wahlkreis)

Baden-Württemberg muss auch bei der neuen, nachhaltigen Mobilität der weltweite Innovationsmotor sein, um unseren Wohlstand und Arbeitsplätze zu erhalten. Ich stehe für Technologieoffenheit, für Raum zur Entfaltung von Ideen sowie für eine verantwortungsvolle Wirtschafts- und Finanzpolitik, die in jeder Hinsicht die zukünftigen Generationen im Blick hat. Außerdem setze ich mich für Rechtsstaatlichkeit, konsequente Strafverfolgung und Schutz von Einsatzkräften ein.

Jederzeit stehe ich Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Ihr Friedrich Haag

  • Ausschuss für Verkehr
  • Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen

Wahlkreis:

2 – Stuttgart

Ansprechpartner:

Adresse:

Weißenburgstr. 29
70180 Stuttgart

Telefon:

+49 711 9459 1111

Fax:

E-Mail:

friedrich.haag@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 20. Januar 1989 in Stuttgart, ledig.

Grundschule, Realschule in Degerloch.

Fachhochschulreife, gelernter Einzelhandelskaufmann.

Seit 2015 selbständiger Unternehmer mit 2 Tankstellen, Landwirt im Nebenerwerb.

Seit April 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.

Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart, Abteilung Degerloch/Hoffeld;

Mitglied im Stiftungsrat in der Helene-Pfleiderer-Stiftung;

Mitglied des Liberalen Mittelstandes Baden-Württemberg e.V. (LIM).

Selbständiger Tankstellenunternehmer, Landwirt im Nebenerwerb,

Stiftungsrat der Helene-Pfleiderer-Stiftung

Kuratorium der Denkmalstiftung

Dr. Christian Jung


Sprecher für Verkehr und Petitionen

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Bretten

Neben meinen Fachgebieten Verkehrs- und Infrastrukturplanung sowie Güterverkehr und Logistik / Neuaufstellung der Deutschen Bahn setze ich mich für eine durchdachte Digitalisierung des Bildungswesens und der Landesverwaltung und für bezahlbaren Wohnraum ein. Ein wichtiger Schwerpunkt ist für mich vor allem der Einsatz für meinen Wahlkreis und die Region Karlsruhe. Diese vertrete ich seit 2014 auch in der Versammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein. Von 2017 bis 2021 war ich zudem Bundestagsabgeordneter (Wahlkreis Karlsruhe-Land) und dort u.a. Mitglied des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Sie können mich und mein Team jederzeit ansprechen, am besten telefonisch oder via E-Mail.

Beste Grüße,
Ihr Christian Jung

  • Ausschuss für Verkehr
  • Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen
  • Petitionsausschuss

Wahlkreis:

30-Bretten

Ansprechpartner:

Adresse:

Postanschrift: Postfach 1726, 76607 Bruchsal
76356

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 20. Dezember 1977 in Heidelberg; römisch-katholisch, verheiratet, 2 Kinder

1997 Abitur.

1997 bis 1998 Zivildienst.

1998 bis 2004 Studium Geschichte, Germanistik und Politische Wissenschaften an der Universität Heidelberg.

Seit 2001 Tätigkeit als freier Journalist und Autor.

2006 Promotion an der Universität Heidelberg

2005 bis 2007 Referendariat für den höheren Schuldienst an allgemeinbildenden Gymnasien

2007 bis 2013 Studienrat

2014 Oberstudienrat

2014 bis 2017 Studiendirektor

Seit 2017 beurlaubt (a.D.)

2018-2021 Geschäftsführer der Synektik Media Services GmbH

Seit 2022 Mitarbeiter der Start Punkt Europa GmbH

1999 bis 2010 Stadtrat in Neckargemünd,  (zuletzt als Fraktionsvorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion).

1999 bis 2010 Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargemünd.

Mitglied der Versammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (Region Karlsruhe), seit 2014 (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/FK- Fraktion im Regionalverband).

Seit 2014 Mitglied der Versammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (Region Karlsruhe), seit 2019 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/FK- Fraktion im Regionalverband.

2017 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestags.

(Mitglied um Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut / 2. PUA).

Seit 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.

Seit 2021 Mitglied der Versammlung des deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinrates.

Mitglied der Kolpingfamilie Neckargemünd

Mitglied der Freien Demokraten FDP

Mitglied des Lions-Club Kraichgau-Hügelland

Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg / DHBW Lörrach

Tätigkeit als Autor und Unternehmensberater

Mitglied der Versammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein

Mitglied der Versammlung des deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinrates

Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater Stuttgart

Gabriele Reich-Gutjahr

Der Mietpreisdeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Zügiges Bauen statt Ideologie ist das Gebot der Stunde.

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietpreisdeckel sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist über Berlin hinaus von Bedeutung. Schafft sie doch Klarheit für Parlamentarier und für alle privaten und kommunalen Akteure im Wohnungsbau und in der Immobilienwirtschaft: Der Mietpreisdeckel verstößt gegen das Grundgesetz.

Was es jetzt braucht, ist eine Wohnungsbauoffensive auch in Baden-Württemberg, bei der alle Akteure mit dem Willen zur zügigen Schaffung von Wohnraum zusammenarbeiten. Lösungen statt Ideologie sind der Weg zum Erfolg.

Weitere Auflagen, wie die seitens Grün-Schwarz geplante Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude, sind hingegen Gift und eine unnötige Einschränkung der Lösungsmöglichkeiten zum nachhaltigen Wohnungsbau.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Rückwärtsgewandte Gesetzesnovelle kaschiert verfehlte Wohnungsbaupolitik und ignoriert technologische und soziale Veränderungen

 

Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zum morgigen Inkrafttreten des novellierten Zweckentfremdungsverbotsgesetzes:

„Die nun erweiterten Möglichkeiten für Auskunftspflichten für Online-Portale und online stattfindende Vermietungen werden keine einzige neue Wohnung schaffen. Im Gegenteil, es schreckt Bauwillige ab und ist ein weiterer Baustein, warum diese Landesregierung in der Wohnungspolitik versagt hat.

Anstatt die Digitalisierung und mit ihr einhergehende neue Arbeits-, Lebens- und Geschäftsmodelle positiv zu begleiten, führt die Landesregierung einen rückwärtsgewandten Abwehrkampf gegen Veränderung. Wir brauchen keine Verbote und kleinteilige Regulierung, sondern mehr Flexibilität und Anreize für neue Wege. Dazu gehört zweifelsohne die Mehrfachnutzung von Räumen sowohl für die Arbeit als auch das Wohnen und bedarfsspezifische Flächenverwendungen gemäß der Nachfrage.

Am Ende des Tages wird das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zweierlei erreichen: Keine Entschärfung beim Wohnraummangel, stattdessen die Behinderung des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb wäre das Zweckentfremdungsverbostgesetz ein idealer Kandidat, um endlich mal Bürokratie abzubauen und sollte einfach ersatzlos gestrichen werden.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Wirksame Fortschritte beim Klimaschutz erreichen wir nur, wenn wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen und echte Anreize schaffen.

 

Zur Resolution der Grünen-Landtagsfraktion, eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten in Baden-Württemberg vorzusehen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die von den Grünen geforderte Solarpflicht auf Wohngebäuden ist nicht durchdacht und geht an den Interessen der Bürger vorbei. Die einseitige Fokussierung auf die Produktion von Strom mit Photovoltaik-Anlagen ist angesichts der Herausforderungen der CO2-Einsparziele nicht zielführend. Für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor müssen wir vor allem auch die Bereitstellung von Wärme als einer der Hauptenergiebedarfe in den Blick nehmen. Hier können Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellenheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen einen sinnvollen Beitrag leisten. In Baden-Württemberg gibt es rund 2,4 Millionen Wohngebäude. Etwa 70 Prozent davon wurden vor der ersten Wärmeschutz-Verordnung 1977 gebaut. Hier besteht ein erheblicher Sanierungsstau im baulichen Wärmeschutz. Gebäudesanierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz und damit zum Klimaschutz. Wirksame Fortschritte beim Klimaschutz erreichen wir nur, wenn wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen und echte Anreize schaffen. Der Staat sollte es jedem Bauherrn selbst überlassen, auf welchem Wege er Energie spart. Unterstützungsprogramme können Anreize schaffen – entscheiden müssen Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger aber selbst.“

 

„Anstatt mit der Drohung eines weiteren staatlichen Eingriffs das Bauen immer unattraktiver zu machen, setzen wir uns für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit für Häuslebauer ein. Wir setzen dabei auf neue Technologien und Innovationen, um nachhaltige Gebäude zu gestalten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen“, sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr.

Gabriele Reich-Gutjahr

Sinnlose Gesetzesnovelle wird keinen Beitrag gegen Wohnungsmangel leisten.

Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Ersten Lesung der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes:

„Die Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes schafft die Möglichkeit für neue Meldepflichten, insbesondere für Online-Portale und online stattfindende Vermietungen. Damit legt die Landesregierung die Basis für weitere Einschränkungen oder gar Verbote von Online-Vermietungen. Dies ist also ihre Reaktion auf die Digitalisierung, neue Arbeits- und Lebensmodelle sowie neue Geschäftsmodelle! Anstatt den Strukturwandel und die Digitalisierung konstruktiv zu begleiten, seine Chancen zu nutzen und seine negativen Auswirkungen abzufedern, erweitert sie ein überflüssiges Gesetz, um von Fehlern in der Wohnungsbaupolitik abzulenken! Die Wohnungsnot in Baden-Württemberg wird nicht durch Verbote gelöst werden, sondern nur durch wirksame Anreize für neue Wohnrauminvestitionen und eine sinnvolle Nutzung der vorhandenen Flächen. Das Zweckentfremdungsverbot, wie die Evaluation klar gezeigt hat, leistet dies jedoch nicht. Am Ende des Tages wird das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zweierlei erreichen: Keine Entschärfung beim Wohnraummangel, stattdessen die Behinderung des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft. `One in – one out´ steht im Koalitionsvertrag. Die Abschaffung dieses Gesetzes wäre ein guter Beitrag dazu gewesen.”

Weiteres staatliches Engagement verdrängt nur private Investoren.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wohnungspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Ankündigung der Landesregierung zum neuen Grundstückfonds:

„Der neu eingerichtete Grundstücksfonds hilft kein Stück bei der angespannten Wohnlage! Er schafft nur zusätzliche Nachfrage nach Wohngrundstücken und verdrängt private Investoren. Wir brauchen nicht mehr Grundstücke in staatlicher Hand, sondern mehr Bauflächen. Denn die eigentliche Lösung für den Wohnraummangel kann nur ‚Bauen, Bauen, Bauen‘ heißen und nicht weitere Eingriffe in den Markt. Für eine wirklich vorausschauende Bodenpolitik ist der Fonds auch viel zu gering. Dafür braucht es jahrzehntelange Investitionen und ein nachhaltiges Management – dies kann der neue Grundstückfonds nicht leisten. Die Landesregierung weiß ja nicht einmal, wie hoch die Nachfrage danach sein wird.“

Ausbau der regenerativen Energien muss marktwirtschaftlichen Anreizen folgen.


Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschafts- und wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg sowie Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft kommentiert die Einigung der grün-schwarzen Regierungskoalition zum Klimaschutzgesetz:

„Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Erdwärme – es gibt viele Wege, wie Bürger, Unternehmen und Kommunen zum Ausbau der erneuerbaren Energiegewinnung in Baden-Württemberg beitragen können. Dafür braucht es aber keine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude. Unternehmer können rechnen – und wenn sich eine Solaranlage lohnt, werden sie diese auf eigene Initiative installieren. Sie reagieren dann auf marktwirtschaftliche Anreize. Die Pflicht hingegen bläht die überbordende Anzahl an Bauvorschriften weiter auf und ist ein neuer Kostentreiber für die Wirtschaft. Eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen ist schon jetzt absehbar. Außerdem ist sie ein trojanisches Pferd für den Einstieg in eine allgemeine Solarpflicht auch für Wohngebäude. Baden-Württemberg braucht mehr erneuerbare Energie zur Deckung seines Strombedarfs – eine Solarpflicht braucht es dazu aber nicht.“

Verbreiterung der Zielgruppen und hohe Fehlbelegungen erschweren Zugang für tatsächlich Bedürftige.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, kommentiert die heutige Debatte im Plenum des Landtags zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes:

„Die Änderung des Gesetzes ist eine verpasste Chance: Bis 2030 wird der Bestand an Sozialwohnungen zurückgehen, wenn nicht jährlich mindestens 1.500 neuen Wohnungen neu entstehen. Der offensichtlichen Knappheit des Gutes Sozialwohnung trägt diese Gesetzesänderung keine Rechnung.  Stattdessen verbreitert es die Zielgruppen für Sozialwohnungen und berücksichtigt auch künftig bei der Einkommensberechnung wichtige Zahlungen wie Kindergeld, Elterngeld oder BAFöG nicht. Diese umfassendere Einkommensermittlung bei der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins hätte dazu beitragen können, dass weniger Sozialwohnungen nach wenigen Jahren fehlbelegt sind.

Die Schaffung einer elektronischen Wohnungsbindungskartei ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Nun wird erstmals ein Überblick entstehen, wie viele geförderte Sozialwohnungen es im Land tatsächlich gibt und welche Bindungsdauer diese haben. Diese Kartei würde auch die Möglichkeit eröffnen, Belegungsrechte besser zu verfolgen und Fehlbelegungen entgegenzuwirken. Leider hat diese Gesetzesänderung dafür keine Grundlagen geschaffen.”

Viel zu geringe Eigentumsquote macht Handlungsbedarf deutlich.


Die wohnungspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, erklärte zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Diese Regierung muss endlich mehr für den Aufbau von Wohneigentum tun! Die heutigen Änderungen beim Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten sind da kontraproduktiv und es kommt immer stärker zu einer Störung der Balance von Angebot und Nachfrage durch Markteingriffe. Eine verlängerte Kündigungssperrfrist von drei auf fünf Jahre bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigenbedarf behindert die Eigentumsbildung zugunsten des Schutzes von Mietern. Die Rahmenbedingungen für Investoren und Bürger, die Eigentum aufbauen wollen, werden immer komplexer. Die viel zu geringe Eigentumsquote von nur 50 Prozent zeigt hier Handlungsbedarf und es wäre an der Zeit, die Eigentumsbildung zu fördern und nicht weiter zu erschweren. Eigentumsbildung ist für uns ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Dirigistisches Instrument verwaltet lediglich den Mangel.


Zur heutigen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Pressemitteilung der Wirtschaftsministerin hierzu sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 

„Mit dem dirigistischen Instrument der Mietpreisbremse werden private Investoren vom Wohnungsbau abgehalten. Deshalb halte ich die die Verlängerung für einen Fehler. Mit ihr wird lediglich der Mangel verwaltet und kein Beitrag zur Erhöhung des Wohnraumangebots geleistet. Vielmehr dürfte der Effekt gegenläufig sein, wenn sich immer mehr vermeintlich gierige Vermieter vom Markt zurückziehen. Die zusätzliche rückwirkende Rückzahlungspflicht wird das Übrige tun.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Förderung des selbstgenutzten Wohnraums darf nicht weiter ins Abseits geraten.


Zur Vorstellung eines neuen Landeswohnraumförderprogramms durch die Landesregierung erklärt die Sprecherin für Wohnungsbau, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das Landeswohnraumförderprogramm sollte wieder ein bürokratiearmes Förderinstrument werden, das insbesondere die Förderung des selbstgenutzten Wohnens bürokratiearm ermöglicht, und nicht das Vehikel für Klimapolitik ist. Die neue Klimapflicht ist gut gemeint, aber schlecht gemacht, und wird zu neuer Bürokratie führen.

Die Neujustierungen in der Landeswohnraumförderung sind ganz offensichtlich dem Problem geschuldet, dass die opulent gefüllten Fördertöpfe seit Jahren nicht vollständig genutzt werden.  Auch im vergangenen Jahr ist wieder fast ein Fünftel der 250 Millionen Euro nicht in den Wohnungsbau geflossen. Aus den liegen gebliebenen Mittelresten der vorausgegangenen Jahre soll der Bodenfonds für die Kommunen entstehen, der den Wettbewerb um Bauflächen noch verschärfen wird. Dabei sind die kommunalen Wohnungsbauakteure schon heute unter den Hauptprofiteuren der Landeswohnraumförderung. Deshalb sind neue Fördermöglichkeiten, etwa zum Bau von Mitarbeiterwohnungen, zwingend. Allerdings darf dabei die Förderung des selbstgenutzten Wohnraums nicht weiter ins Abseits geraten, um der erschreckend niedrigen Eigentümerquote im Land zu begegnen, in dem sich wegen der steigenden Kosten und beträchtlichen Erwerbsnebenkosten wie der erhöhten Grunderwerbsteuer etwa junge Familien den Immobilienerwerb immer seltener leisten können.“

Zum heutigen 8. Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz in Stuttgart sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Um zu erkennen, dass wir allein in der Region Stuttgart Wohnraummangel und zahlreiche Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten haben, hätte es eines Gutachtens nicht bedurft. Vor allem gehen die Schlussfolgerungen in die absolut falsche Richtung. Die Mietpreisbremse macht private Vermietung unattraktiv und verhindert Investitionen. Auf Bundesebene gab es eine Evaluation durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und einen klaren Befund: die Zeit seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse wurde politisch nicht für wirksame Maßnahmen gegen Wohnungsknappheit genutzt. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wollen die Mietpreisbremse abschaffen. Denn mit planwirtschaftlichen Elementen wie der Mietpreisbremse verwaltet man den Mangel, baut Bürokratie auf, schafft aber keine einzige neue Wohnung. Die Mietpreisbremse ist nicht mehr als eine Symptombehandlung und vergrößert die Unsicherheit von Mietern, Vermietern und Investoren.“

Zum Thema Einrichtung eines Bodenfonds sagte die Sprecherin für Wohnungsbaupolitik der FDP/DVP Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr:

„Vor einem Jahr war es die CDU-Wirtschaftsministerin, die beglückt die Bereitschaft der Grünen begrüßte, einen Bodenfonds einrichten zu wollen. Nun treibt die grüne Fraktion im Landtag das Thema eilig an und mahnt in Richtung der Ministerin, nun endlich zu Potte zu kommen. Dieser Eiertanz ist nicht nur lächerlich, sondern führt auch in die vollkommen falsche Richtung. Denn der Rückgriff auf planwirtschaftliche Elemente wie den Bodenfonds, durch den Kommunen Mittel für die Bevorratung von Grundstücken erhalten, verzerrt und stört den privaten Grundstücksmarkt noch weiter.
Die Grünen mahnen nun zur Eile, um die millionenschweren Mittelreste aus dem Landeswohnraumförderprogramm, die nicht abgerufen wurden, vermeintlich sinnvoll zu parken. Eine seriöse Wohnraumpolitik sieht definitiv anders aus als dieser fortwährende Koalitionszoff.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Es ist die Novelle der verpassten Chancen, die heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Landtag beschlossen wurde. Für mich und die zahlreichen sachverständigen Experten in der Gesetzesanhörung ist klar, dass die nun beschlossenen Änderungen der Landesbauordnung nicht ausreichen werden, um den Wohnungsbedarf im Land zu stillen und das Bauen tatsächlich günstiger, schneller und einfacher zu machen.

Die Landesregierung verpasste die Chance, die Landesbauordnung von Kostentreibern zu befreien und schafft neue Risiken für Bauherrn, die im vereinfachten Verfahren um eine rechtssichere Baugenehmigung gebracht werden. Man sollte den Bauherren weiterhin die Wahlmöglichkeit belassen, in jedem Bauvorhaben den zwar längeren und teureren, aber verlässlichen Weg zu gehen, eine valide Baugenehmigung zu erhalten. Die Behörden würden zwar diesbezüglich entlastet, bekommen aber den schwarzen Peter zugeschoben, wenn es um die Fahrradabstellplätze geht. Dies hätte man durch eine gänzliche Abschaffung der Erstellungspflicht vermeiden und dadurch einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten können. Wegen der langen Übergangsfristen bleibt auch noch fraglich, ob die gewünschten Beschleunigungseffekte im behördlichen Verfahren schnell Realität werden. Schließlich wurde eine Verordnungsermächtigung zur Förderung der Elektromobilität geschaffen, obwohl noch gar nicht klar ist, wie sich die tatsächlichen Bedarfe und vor allem die Brandrisiken bei häuslichen Ladestationen darstellen. Eine Überprüfung dieser neuen Regeln zu gegebener Zeit würde verhindern, dass erneut dauerhaft Verpflichtungen geschaffen werden, die sich in der Praxis als nicht erforderlich erweist.

Wir haben der Landesregierung mit einigen Änderungsanträgen die Gelegenheit gegeben, die Versäumnisse noch heute auszuräumen. Mit der Ablehnung dieser Impulse hat Grün-Schwarz bewiesen, dass man die Ideologie nicht für einen schneller, günstigen und einfacheren Wohnungsbau zu opfern bereit ist.“

großes Gebiet mit vielen Häusern und Grünflächen aus der Vogelperspektive

Wohnen

Wir haben im Land eine Lücke beim Wohnungsangebot von ca. 500 000 Wohnungen. Diese zu schließen, braucht auch das Kapital und Engagement Privater und bietet Chancen für die Eigentumsbildung. Das Bauen muss wieder günstiger und der Weg zur Baugenehmigung deutlich beschleunigt werden. Das Baurecht muss entschlackt und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Als Nadelöhr hat sich der Mangel an bebaubaren Flächen erwiesen. Die Politik der Netto-Null beim Flächenverbrauch ist nicht zu halten, die Potentiale der Innenverdichtung müssen genutzt werden, reichen aber nicht aus.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Landesbauordnung von ideologischen Kostentreibern wie Vorgaben zu Fahrradstellplätzen und Fassadenbegrünung befreien.
  • Ordnungspolitische Eingriffe wie etwa die Mietpreisbremse, das Zweckentfremdungsverbot oder die Leerstandskontrolle abschaffen, da sie den Markt verzerren. Das Bestellerprinzip bei den Maklerkosten lehnen wir ab.
  • Das Landeswohnraumförderprogramm neu ausrichten. Aktuell profitieren hauptsächlich kommunale Wohnungsbaugesellschaften und große Bauträger.
  • Die Nebenkosten beim Immobilienerwerb senken, indem wir die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 3,5% auf 5% rückgängig machen. Diese Erhöhung war einer der ersten wohnungsbaupolitischen Fehlschritte der grün‐roten Landesregierung im Jahr 2011 und hat den Erwerb von Wohneigentum gerade jungen Familien und Einkommensschwächeren erschwert.

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Positionspapiere


Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Abgeordnete


Mitarbeiter

Andreas Goffin

Parlamentarischer Berater für Landesentwicklung, Wohnen und Petitionen
Tel.: +49 711 2063-9048

Zur heutigen Expertenanhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die geplante Änderung der Landesbauordnung wird nicht ausreichen, um den Wohnungsbedarf im Land zu stillen. Darin stimmen die Experten mit der Einschätzung der FDP-Fraktion klar überein. Nur durch Innenverdichtung und ohne die Ausweisung neuer Baugebiete stehen schlicht nicht genug Flächen zur Verfügung, um den Wohnungsbedarf zu decken.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung muss nachgebessert werden. Kostentreiber wie begrünte Dächer und Fahrradstellplätze werden nicht umfassend genug abgeräumt. Vermeintliche Verfahrensvereinfachungen führen absehbar zur mehr Rechtsunsicherheit für den Bauherrn, der sich nach Bauende möglicherweise mit nachträglichen Einwendungen der Behörden konfrontiert sieht. Man sollte den Bauherren die Wahlmöglichkeit belassen, in jedem Bauvorhaben den zwar längeren und teureren, aber verlässlichen Weg zu gehen, eine valide Baugenehmigung zu erhalten. Die unbestimmte Regelung hinsichtlich des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen schiebt den schwarzen Peter in die Kommunen vor Ort, die über die Pflicht zum Bau der teuren Stellplätze befinden soll. Dabei kann man erwarten, dass es zu keinen nennenswerten Einsparungen kommen wird.
Auch hinsichtlich der Baugenehmigungsverfahren bleiben Zweifel, ob die gewünschten Beschleunigungseffekte tatsächlich zu realisieren sind. “

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Leider wird die CDU ihren Ankündigungen auf ihrem Parteitag heute hier keine Taten folgen lassen. Angesichts der finanziellen Spielräume, die ab 2020 trotz Schuldenbremse bestehen, wäre eine solche Grunderwerbsteuersenkung zu finanzieren. Die FDP/DVP-Fraktion hat dies in den Beratungen zum letzten Nachtragshaushalt auch nachgewiesen. Doch die CDU zeigt wieder einmal, dass sie Steuersenkungen wie im Bund so auch im Land nur vor Wahlen im Mund führt, nach Wahlen aber nie liefert.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch, wie alle auch immer betonen. Die Grunderwerbsteuer kann nicht aus den Finanzierungskrediten bezahlt werden und muss daher vorher angespart werden. Sie ist also eine echte Kaufbremse für junge Familien. Daher ist hier eine Entlastung dringend geboten. Vor allem, weil die Landesregierung an anderen Punkten bei der Bekämpfung der hohen Wohnungsbaukosten, zum Beispiel bei der Novelle der Landesbauordnung, absehbar versagt.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Landesbauordnung im Landtag sagte die Sprecherin für Wohnungsbau der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Aus der vollmundigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, einen Gesetzesentwurf schon Anfang 2018 vorzulegen, wurde die bezeichnende Hängepartie einer zerstrittenen Regierung. Die grün-schwarze Koalition verlor sich in ideologischen Grabenkämpfen, obwohl die Wohnraumallianz bereits 2016 insbesondere Vorschläge zum Kehraus unsinniger Kostentreiber in der LBO gemacht hatte. Zwischenzeitlich musste gar das Staatsministerium moderierend eingreifen, nachdem sich Umwelt- und Wirtschaftsressort im Streit um Fahrradabstellplätze und Dachbegrünungen blockierten.
Dabei ist nicht erst seit dem Prognos-Gutachten klar, dass die Novelle der LBO überfällig ist unter der Prämisse, das Bauen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu vergünstigen. Denn bereits 2016 klaffte eine Lücke von 88 000 Wohnungen aus der Zeit von Grün-Rot. Bis 2025 wurde von Prognos ein Wohnraumbedarf von rund 520 000 Wohnungen ermittelt. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden aber jeweils nur knapp 35 000 Neubauwohnungen bezugsfertig, die Lücke ist auf 140 000 gewachsen. Dass dies zu Preissteigerung und sozialen Spannungen am Wohnungsmarkt führt, ist die zwingende Konsequenz.
Anstatt aber zügig eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, die den Wohnungsbau wirklich stimulieren kann, wurde eifrig über Enteignung und weitere marktlenkende politische Eingriffe sinniert. Diese Maßnahmen schaffen aber nicht eine neue Wohnung. Die Ausweisung von Bauland ist unabdingbar. Die Regierung muss endlich klar bekennen, dass der Flächenbedarf mit der grünen Idee der Netto-Null längst unvereinbar ist. Innenentwicklung ist wichtig, genügt aber nicht. Es braucht einen klares Bekenntnis des
Ministerpräsidenten.
Der hohe Wohnraumbedarf muss endlich auch als eine wunderbare Chance gesehen werden für neue Konzepte wie modulares Bauen, für smarte Technologien, für energieeffiziente Häuser. Es ist höchste Zeit, diese Chancen zu nutzen und zügig Wohnraum zu schaffen.
Wir werden den Gesetzesentwurf daran messen, ob er die drängenden Probleme lösen kann und Chancen Raum gibt. Denn am Ende geht es hier auch um die Attraktivität des Landes für Fachkräfte, die wir in allen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens dringend brauchen.“

Zur Aussage des Verbands der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften, wonach staatlicher Druck bei der Vergabe von Grundstücken der richtige Weg sei, sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die grünen Enteignungsfantasien können und dürfen nicht realisiert werden, um die Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik zu mildern. Längst sind die fehlenden bebaubaren Flächen als Nadelöhr des Wohnungsbaus identifiziert. Nun aber den stärksten Eingriff in das Eigentum, die Enteignung, als gangbaren Weg zu sehen, wäre eine politische Kapitulation der Wirtschaftsministerin, die mit dem Kommunalfonds ja bereits beträchtliche Mittel ausbringt, die gerade den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommen sollen. Die Kommunen müssen angehalten werden, die Potentiale aus den Regionalplänen zu nutzen, was die Ausweisung von Bauflächen angeht.“

Anlässlich der Meldung über eine Einigung der grün-schwarzen Landesregierung bei Thema Wohnungsbau erklärt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Der Koalitionskrach beim Wohnungsbau lähmt die Wohnungsbaupolitik im Land. Die heutige Einigung wird den Wohnraummangel im Land nicht lösen können und verschreckt schlechterdings noch private Investoren. Mit den Mittelresten aus dem Landeswohnraumförderprogramm, das auch bisher schon vornehmlich den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommt, wird nun der Markt noch weiter verzerrt. Der damit finanzierte Kommunalfonds Wohnraumoffensive zementiert den Irrweg, dass nur die öffentliche Hand Wohnungen in großer Zahl schafft, und er negiert und beschneidet das Engagement Privater. Er ändert zudem nichts daran, dass zu wenig Bauland ausgewiesen wird.

Die Einigung zur Novelle der Landesbauordnung hätte man in dieser Form schon ein Jahr früher haben können. Die Verortung der Entscheidung über die überdachten Fahrradabstellplätze bei den unteren Baurechtsbehörden war schon 2018 Stand der Diskussion. Die nun gefundene, fadenscheinige Einigung ist sicherlich nicht der Befreiungsschlag beim drängenden Wohnraummangel.

Die aktuelle Debatte um den Wohnungsmangel im Land kommentierte die wohnungsbaupolitische Sprecherin und Stuttgarter Abgeordnete der FDP/DVP Landtagsfraktion,Gabriele Reich-Gutjahr, auf der Podiumsdiskussion der „Vereinigung Baden-Württembergischer Kommunaler Wohnungsunternehmen“ am 15. Juni 2016 in Tübingen und erinnerte daran, worauf sich der Staat konzentriere müsse, um der Wohnmisere wirksam entgegenzuwirken. Im Fokus stand das große Wohnraumdefizit, die aktuelle Wohnbaupolitik in Baden-Württemberg und die Suche nach potentiellen Lösungswegen im Zentrum der Vorträge. Einer der Fachreferenten skizzierte in seinem Vortrag, dass die Lücke beim Wohnungsangebot mittlerweile von 88.000 Wohneinheiten (2015) auf 140.000 Wohneinheiten (2018) gewachsen sei; in den nächsten Jahren werde ein zusätzlicher Bedarf von jährlich 65.000 Wohneinheiten erwartet.

Gefragt, ob sie denke, es liege ein Marktversagen vor, antwortete Gabriele Reich-Gutjahr explizit: „Nein, kein Marktversagen, sondern Staatsversagen.“ Die Ursachen seien leicht zu benennen, so Reich-Gutjahr:

„Die Empfehlungen der Wohnraumallianz sind bisher nur zu einem kleinen Teil umgesetzt, eine Gesetzesvorlage zur Landesbauordnung gibt es immer noch nicht. Sowohl von den Fachreferenten der Veranstaltung als auch in meinen Gesprächen mit Bauherren werden immer wieder die gleichen Ursachen zitiert: Keine Flächen, überbordende Bürokratie – Baugesuche haben heute oft das dreifache Volumen –, lange Genehmigungsverfahren, komplizierte Verfahren mit mehr als 20.000 Bauanforderungen, zu viele Vorschriften, z. B. bei der Energieeffizienz, übertriebener Denkmalschutz und hohe staatliche Kosten wie die Grunderwerbsteuer.“

Reich-Gutjahr erklärte, die Veranstaltung belege nachdrücklich, dass sich am Beispiel von Nachbarländern gut lernen ließe, wie Wohnbauplanungen schnell und unbürokratisch Realität werden könnten: „Die Niederlande haben 20.000 Gesetze über Bord geworfen, in Frankreich erhält man innerhalb von 15 Tagen eine erste Rückmeldung auf einen Bauantrag. Wenn innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung erfolgt, gilt der Antrag als genehmigt. Das ist eine Effizienz, von der wir bei uns nur träumen können.“

Um die Situation landesweit entscheidend zu verbessern, müsse sich, betonte Reich-Gutjahr, die grün-schwarze Regierung insbesondere auf vier Aufgaben konzentrieren:

„1. Bauvorschiften entrümpeln. Alles, was keinen deutlichen Nutzen stiftet, muss weg.

  1. Baunutzungsverordnung überarbeiten: Die Trennung von Arbeits- und Wohngebieten ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem muss die Wohndichte erhöht werden, um auf weniger Fläche mehr Wohnraum zu schaffen. Die Stadt mit der höchsten Dichte in Deutschland ist München mit 4.000 Menschen/qkm und München genießt den Ruf, einer der beliebtesten Wohnorte Deutschlands zu sein.
  2. Baunebenkosten senken.
  3. Fläche bereitstellen.“

Die Bereitstellung von Flächen liege, so Reich-Gutjahr, in der Hand der Kommunen, auch in der Landeshauptstadt, wo auf dem Wohnungsmarkt gravierender Notstand herrsche:

„Wie die Stuttgarter Zeitung vom 16./17. Juni 2018 berichtet, sieht Oberbürgermeister Kuhn einen jährlichen Bedarf von 1.800 Wohnungseinheiten. Die aus der Prognos-Studie abgeleiteten Zahlen zeigen für Stuttgart einen Bedarf von mindestens 5.000 Wohnungseinheiten. Der Oberbürgermeister lässt also die Lücke jährlich um 3.200 Wohnungseinheiten wachsen. Er würgt damit die Dynamik in der Stadt ab, da er den Zuzug behindert. Zuzug ist jedoch unerlässlich, um den Bedarf an Arbeitskräften zu sichern. Die Verknappung führt zudem zu steigenden Mieten, so dass insbesondere Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen kein passendes Wohnraumangebot mehr finden.“

Neubauwohnungen könnten, erklärte Reich-Gutjahr, aufgrund hoher Baukosten nicht unter zwölf Euro/qm Miete angeboten werden. Günstigere Mieten gebe es nur im Altbestand. Wenn Wohnungen fehlten, entstehe auch keine Bewegung im Wohnungsmarkt, um Angebote für Menschen zu schaffen, die sich einen Neubau nicht leisten könnten, und für viele, monierte Reich-Gutjahr, bestehe gar kein Angebot. Ende 2016 gab es laut Stuttgarter Zeitung 182 Baugebiete mit etwa 250 Hektar: „Das entspricht einem Potential für 24.000 Wohneinheiten. Was fehlt sind jedoch Bebauungspläne“, kritisierte Reich-Gutjahr:

„Als Abgeordnete und Bürgerin der Stadt Stuttgart kann ich zu dieser Stadtpolitik nur den Kopf schütteln. Die Entwicklung einer Stadt ist eine Managementaufgabe. Es gilt, Lösungen zu entwickeln, um die Wünsche der Bürger und Unternehmer, den Verkehr und das Wohnraumangebot in Einklang zu bringen. Wir benötigen unbedingt einen „Masterplan 2030“ mit Zielen zu Wohnbevölkerung, Gewerbebetrieben und Verkehrsinfrastruktur, und einen Oberbürgermeister ohne ideologische Scheuklappen und mit viel Managementkompetenz, der diesen Plan mit Leben erfüllt und mit ganzer Kraft vorantreibt. Leider ist der aktuell im Stuttgarter Rathaus nicht zu finden“, so Reich-Gutjahrs Fazit.

Zur Meldung, wonach Grünen-Fraktionschef Schwarz sich gegen Vorwürfe wehrt, das Problem des Wohnungsmangels zu lange vernachlässigt zu haben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Vorwurf, den Wohnungsbau vernachlässigt zu haben, ist bei den Grünen an genau der richtigen Adresse. Die Verweise auf rückläufige Bevölkerungsprognosen sind doch scheinheilig, spätestens seit der Flüchtlingswelle im Jahr 2015. Man hätte längst einsehen müssen, dass dirigistische Maßnahmen wie die Mietpreisbremse und das Zweckentfremdungsverbot ungeeignet sind, um dem Wohnungsmangel im Land zu begegnen. Vielmehr müsste das Bauen einfacher und erschwinglicher werden, damit hinreichend viele neue Wohnungen entstehen. Dazu müssen wir zuallererst die Landesbauordnung von ideologischen Bremsklotzen befreien, wie etwa den überdachten Fahrradstellplätzen und der Dachbegrünung. Genau hier hätten es die Grünen in der Hand, endlich den Weg frei zu machen für einen Frühjahrsputz bei den rechtlichen Regelungen, die Bautätigkeit erschweren. Herr Schwarz muss sich an die eigenen Nase fassen, wenn er nun den Blick zurück zu irgendwelchen längst überholten Prognosen wirft, er aktuell mit seiner Fraktion aber verhindert, dass die Wirtschaftsministerin den Vorschlägen der Wohnungsbauallianz zeitnah folgen kann.“

 

 

 

 

Zum Start des neuen Förderjahres des Landeswohnraumförderprogramms sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Mit einigen Änderungen ging nun die Wohnraumförderung des Landes in eine neue Förderperiode. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wohnungsbaupolitik des Landes noch im Winterschlaf schlummert. Die wohl dringendsten Themen, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln, sind nämlich die erforderlichen baureifen Flächen und eine entrümpelte Landesbauordnung. Ein schlüssiger Entwurf für eine Novellierung der Landesbauordnung fehlt weiterhin, wohl weil die Grünen nicht auf ihre ideologischen Ankerpunkte Dachbegrünung und überdachte Fahrradstellplätze verzichten wollen. Beim Flächenbedarf herrscht ministerielle Ideenlosigkeit. Wie in meiner aktuellen Anfrage zum Thema nachzulesen steht, soll es den Landwirten an den Bestandsschutz ihrer Nutzgebäude innerhalb der Ortschaften gehen. So bekommen wir den Wohnungsbedarf im Land jedenfalls nicht in den Griff, beschneiden aber die Landwirte in ihrem Eigentumsrecht.“

In der Debatte der heutigen Plenarsitzung zum Thema Wohnungspolitik in Baden-Württemberg sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Seit der Anfrage der Grünen zur Wohnraumallianz ist Zeit verstrichen. Mittlerweile liegt allen Beteiligten die Studie des Prognos- Instituts vor, die in dem Gremium besprochen wurde. Es bestand Einvernehmen, diese Zahlen der gemeinsamen Arbeit zugrunde zu legen.

Offensichtlich ist aber bei der Regierung nicht angekommen, was die Zahlen bedeuten. Die Studie zeigt eine aktuelle Lücke Ende 2015 von 88000 Wohneinheiten und einen Bedarf bis 2025 von insgesamt 512000 Wohneinheiten. Übersetzt heißt das: wir brauchen zwei Mal Stuttgart. Ursächlich ist die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die wir brauchen, in Verbindung mit der höheren Lebenserwartung. Höchste Zeit zu handeln!

Kleinteilige Politik ist nicht die Lösung. Wir brauchen den Abschied von der grünen Netto-Null-Ideologie und einen vereinfachten und zügigen Ausweis von Bauland. Und wir brauchen dringend einen neuen Landesentwicklungsplan, damit wir dem Drang in die Ballungsgebiete etwas entgegensetzen und Baden-Württemberg ganzheitlich entwickeln.

Neben den vielfach benannten Maßnahmen zur Senkung der Baukosten und zur Steigerung der Investitionsbereitschaft müssen wir beim Bauen neu denken. Es gibt viele tolle Ansätze, die nachhaltige Bauweise mit industrieller Fertigung verbinden, die bereits mit dem Hugo-Häring- Preis bedacht wurden. Ich fordere die Regierung auf, umgehend aktiv zu werden und Ideologien endlich aufzugeben. Wer jetzt noch wartet, ist am falschen Platz.”