Zur Meldung, wonach der CDU-Fraktionschef Reinhart angeregt habe, dass die beiden Regierungsfraktionen über die Verteilung der erwarteten Steuermehreinnahmen entscheiden sollten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Regierungsfraktionen sollen eventuelle Spielräume nicht für verfrühte Wahlgeschenke nutzen, sondern für dringend notwendigen Schuldenabbau. Ich fordere 1,5 statt einer Milliarde Tilgung im nächsten Haushalt.“

Die FDP/DVP-Fraktion benennt ihre Sitzungsräumlichkeiten im Landtag nach ehemaligen liberalen Landtagsabgeordneten. Bei der kleinen Einweihungsfeier zu diesem Anlass hob der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, das Traditionsbewusstsein der liberalen Fraktion hervor: „Seit dem ersten Landtag in Baden-Württemberg ist unsere Fraktion ohne Unterbrechung im Parlament vertreten. Das ist in der Zwischenzeit bundesweit einzigartig und darauf sind wir stolz“, so Rülke. Dies liege nach seinen Aussagen  auch an den Persönlichkeiten, die den Stil der Fraktion prägen. „Aus der großen Zahl an Charakterköpfen haben wir vier ausgesucht, die wir besonders herausstreichen wollen“, so Rülke und erläuterte die Namensgeberinnen und Namensgeber. „So unterschiedlich diese sind: Alle zeigen besondere Akzente unserer Fraktionsarbeit in der Vergangenheit. Diese Aspekte sind bis zum heutigen Tag Verpflichtung für unsere Arbeit. Die FDP/DVP Fraktion wird auch weiter unverwechselbar und profiliert die Fahne der Liberalen und Demokraten im deutschen Südwesten hochhalten“, kündigte Rülke an.

Der Fraktionssitzungssaal wird nach dem früheren Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Johann Peter Brandenburg (1905 – 1977), benannt. Brandenburg war nach dem Krieg auch langjähriger Oberbürgermeister in Pforzheim. Der heute amtierende Pforzheimer Oberbürgermeister Peter Boch würdigte Brandenburg  persönlich in einem Grußwort: „Der Wiederaufbau des zerstörten Pforzheims ist untrennbar mit dem Namen Johann Peter Brandenburg verbunden. Er ist eine herausragende Persönlichkeit der Nachkriegsgeschichte unserer Stadt, dessen politisches Wirken dort und in ganz Baden-Württemberg nachhaltige Spuren hinterlassen hat“, so Boch. Auch die ebenfalls anwesende Tochter Brandenburgs, Dr. Sabine Brandenburg-Frank zeigte sich sehr bewegt von der Benennung nach ihrem Vater.

Nach Emmy Diemer-Nicolaus (1910 – 2008), einer Stuttgarter Landtags- und späteren Bundestagsabgeordneten benennt die Fraktion einen weiteren Sitzungssaal. Die Juristin hatte sich in der 60er Jahren besonders für die Große Strafrechtsreform in der Bundesrepublik und die Stärkung der rechtlichen Rolle von Frauen bei der Reform des Ehe- und Scheidungsrechts  eingesetzt.

Weitere Räumlichkeiten sind nach dem weit über die Grenzen hinaus bekannten Landtags- und Bundestagsabgeordneten und Europapolitiker Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (1929 – 2009) sowie der früheren Landtagsabgeordneten Anna Hartnagel (1900-1991)benannt. Dahrendorf sei nach Aussage Rülkes ein „hervorragendes Beispiel für die gesellschaftlich tiefgehende und intellektuell bereichernde“ Ausprägung des liberalen Gedankens. Mit der Heidelberger Verlagsgründerin Anna Hartnagel würdigt die Landtagsfraktion eine „Demokratin der ersten Stunde“, die unmittelbar zu Beginn der Nachkriegszeit mit ihrer Arbeit  als engagierte Abgeordnete das Land mitgeprägt habe.

 

Das angefügte Bild zeigt die Tochter Dr. Brandenburgs, Dr. Sabine Brandenburg-Frank, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Oberbürgermeister Peter Boch.

Über die geplante Einbringung des Nachtragshaushalts durch die baden-württembergische Landesregierung mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zwei Milliarden Euro sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dies ist ein gutes Beispiel; wie Haushalte gerade in guten Zeiten ruiniert werden. Für das Rekordvolumen durch sprudelnde Steuereinnahmen kann die Landesregierung nichts. Sie ist aber sehr wohl dafür verantwortlich, dass sie bei der Rückzahlung der echten Verschuldung viel zu wenige Ambitionen in Richtung der reduzierten Schuldenlast für künftige Generationen zeigt. Auf der anderen Seite investiert sie viel Ehrgeiz in Projekte wie Radschnellstrecken und einer unmäßigen Aufblähung des leitenden Personals in der Umweltverwaltung. Dieser Haushalt hat nicht nur ein Rekordvolumen an Geld, sondern auch eine Schieflage mit beherztem Überschreiten der Grenzlinie zwischen Großzügigkeit und Maßlosigkeit.“

Zur Berichterstattung, wonach Bundeskanzlerin Merkel eine Änderung des Immissionsschutzrechts anstrebe, wonach bei moderaten Grenzwertüberschreitungen beim Stickoxid Fahrverbote als unverhältnismäßig anzusehen seien, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich fordere die CDU-Fraktion und die CDU-Minister in der Landesregierung auf, die geplanten Fahrverbote ab Januar 2019 in Stuttgart wieder zu kippen. Das von Bundeskanzlerin Merkel angekündigte Gesetz wird dazu führen, dass es bei leichten Grenzwertüberschreitungen keine Fahrverbote geben wird. Als Grund wird fehlende Verhältnismäßigkeit angeführt. Somit wird Gesetz, was wir immer gesagt haben. Die Änderung des Immissionsschutzrechts sowie die sich ständig verbessernden Luftwerte erfordern unbedingt ein Moratorium der Fahrverbote von mindestens einem Jahr.“

Zur Einigung der grün-schwarzen Koalition auf einen Nachtragsetat mit rund 2 Milliarden Euro Ausgaben sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Angesichts von Rekordsteuereinnahmen und von Rekordrücklagen in der Landeskasse wäre jetzt die einmalige Chance, noch mehr Schulden zu tilgen. Statt nur einer Milliarde Schuldentilgung muss zur Entlastung künftiger Generationen eine Tilgung von 1,5 Milliarden Euro vorgenommen werden. Ausgaben für z.B. Radschnellwege sind genau keine derartige Entlastung, sondern belasten den Haushalt zusätzlich.“

Zum Tod des Erfinders, Ingenieurs und Unternehmers Berthold Leibinger äußert der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, seine Trauer und Anteilnahme:

„Professor Berthold Leibinger hat als hoch respektierte Unternehmerpersönlichkeit mit der Umsetzung seiner Visionen Großes geschaffen. Damit zeigte er nicht nur in beeindruckender Weise, welche Kraft technische Innovation in Verbindung mit schwäbischer Tüchtigkeit entfalten kann, er gab damit vielen Menschen in seinem Unternehmen eine hervorragende und sichere wirtschaftliche Heimat. Baden-Württemberg verliert mit ihm ein echtes Vorbild.

Berthold Leibinger hat gewusst und gelebt, dass Veränderung in Wirtschaft und Gesellschaft neue Chancen ergeben. Er hat nie gezögert, sich als anerkannte Persönlichkeit dazu zu äußern und tatkräftig einzumischen. Diese Stimme werden wir vermissen. Sein Wirken als Mäzen und Förderer setzt ihm über seinen Tod hinaus ein bleibendes Denkmal.

Dabei waren seine Aussagen und Taten stets von großer Wertschätzung und Sachkenntnis geprägt. Vor seiner Lebensleistung und seiner Persönlichkeit verneigen wir uns.“

„Die Digitalisierung erfasst alle Lebensbereiche, auch die Justiz. Dabei können die Möglichkeiten des Legal Techs die Arbeit von Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung erleichtern. Ersetzen darf die künstliche Intelligenz Richter aber nicht. Vergleichbar mit dem Videobeweis beim Fußball, der hilft Fehlentscheidungen zu vermeiden, muss die letzte Verantwortung und Entscheidung weiterhin beim Menschen liegen.“ So fasst Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, den liberalen Rechtstag der Fraktion am gestrigen Samstag zusammen.

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion und Moderator des Rechtstags, ergänzt: „Legal Tech ist Chance und Herausforderung für Anwaltschaft und Justiz. In einer globalisierten, auf den technischen Fortschritt ausgerichteten Welt können wir uns den Möglichkeiten des Legal Techs, die mit Softwareangeboten und Rechtsmarktplätzen längst in Deutschland präsent sind, nicht verschließen. Aufgabe des Staates ist es dabei, Leitplanken für die Nutzung des Legal Techs zu setzen, die Raum für Entwicklung lassen, wo es an die Grundfesten der Rechtsordnung geht, aber auch Grenzen zu ziehen. Der Staat hat die Justiz zudem mit Produkten des Legal Techs, wie beispielsweise bereits existierender Unterstützungssoftware, auszustatten, sodass sie angesichts der immer komplexer werdenden Verfahren gegenüber der Anwaltschaft nicht ins Hintertreffen gerät.“

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hatte zur Frage, „Rechtsprechung ohne menschlichen Faktor – Liegt die Zukunft im Legal Tech?“, eingeladen. Neben Angehörigen der Anwaltschaft und Justiz, Informatikern und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern kamen mit Patrick Prior, Jurist und Inhaber der Advotisement Legal Tech, Prof. Dr. Martin Schulte, Institut für Technik- und Umweltrecht der TU Dresden und Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften und Florian Diekmann, Richter am OLG Stuttgart und Leiter des IuK-Fachzentrums Justiz ausgewiesene Fachleute im Landtag zusammen.

Nach einer Einführung in das Thema durch Nico Weinmann und Impulsvorträgen von Patrick Prior und Prof. Dr. Michael Schulte wurde unter Einbeziehung des Publikums anregend über Fragen des Legal Techs diskutiert.

Patrick Prior stellte die aktuellen Möglichkeiten des Legal Techs vor. Neben Unterstützungssoftware für Rechtsanwälte und Justiz gibt es längst Rechtsmarktplätze, die über das Internet rund um die Uhr Fragen Rechtssuchender beantworten. Verbraucherrechtsplattformen vor allem im Bereich der Fluggastrechte und des Verkehrsrechts können bereits Umsätze im Millionenbereich verbuchen. Die Nutzung solcher und zukünftig entstehender Plattformen wird nach Ansicht von Prior zu einem Massenphänomen werden. Anwaltskanzleien werden zukünftig verstärkt softwarebasierende Unterstützung bei der Analyse umfangreicher Dokumentationen erhalten. Tausende Seiten werden innerhalb kürzester Zeit nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet werden können. Dabei müsse der Staat aufpassen, dass die Justiz gegenüber der die Unterstützungssoftware nutzende Anwaltschaft nicht in die Defensive gerät.

Florian Diekmann betont, auch die Justiz könne von den Möglichkeiten des Legal Techs profitieren. Gerade wo das Personal an den Gerichten knapp bemessen ist, die Verfahren aufwendiger werden, kann Unterstützungssoftware die Arbeit der Gerichte erleichtern und beschleunigen. Dafür müsse der Staat aber entsprechend in Technik investieren. Wichtig sei zudem, dass die Produkte des Legal Techs immer nur unterstützenden Charakter haben dürften. Es müsse für den Richter erkennbar sein, wie Ergebnisse zustande kommen. Eine Art „Rechtsprechungsautomat“ als Blackbox, der dem Richter ein Ergebnis vorschlage, das nicht nachvollzogen werden kann, werfe ganz erhebliche verfassungsrechtliche und rechtsphilosophische Fragen auf.

Auf diese Fragen fokussierte sich Prof. Dr. Martin Schulte. Er erinnerte an die Juristen des 19. Jahrhunderts, die bereits lebhaft diskutierten, ob der Richter als bloßer „Subsumtionsautomat“ fungiert oder als „Richterkönig“ weitgehend unabhängig entscheide. Den aktuellen  verfassungsrechtlichen Maßstab an einzelne Anwendungen des Legal Techs anlegend, beschrieb er auch die rechtlichen Grenzen des Legal Techs. Diese fänden sich vor allem dort, wo es um Ermessens- und Abwägungsentscheidungen geht. Für ihn ist es ebenso unabdingbar, dass Richter und Rechtsanwälte unterstützt, aber nicht ersetzt werden. Der Mensch müsse verantwortlich bleiben, auch, damit sich Recht wie in der bisherigen Rechtstradition im Zusammenspiel von Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft weiterentwickeln könne.

Zur Meldung, ein Teil der Polizisten im Südwesten soll mit Diensthandys ausgerüstet werden, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ständig erklärt Innen- und Digitalisierungsminister Strobl, unsere Polizei sei bestens ausgestattet. Schaut man in die Praxis, traut man seinen Augen kaum. Nur wenige Polizisten im Einsatz können ein Diensttelefon oder einen Dienst-Laptop nutzen. Im Sommer schätzte die Landesregierung auf unsere Anfrage hin, dass die Polizeipräsidien insgesamt nur über 699 Smartphones und 587 Laptops verfügen. Dies bedeutet, dass die Polizei bei Fahndungen regelmäßig umständlich über Funk Personenbeschreibungen durchgeben muss, statt einfach ein Fahndungsfoto zu versenden. Unfälle werden vor Ort auf Papier aufgenommen und dann im Revier in den PC übertragen. Innenminister Strobl, der der Polizei zwar detailliert vorschreiben lässt, wie viele  Handynutzer sie am Steuer erwischen muss, hat nach eigener Auskunft keine Ahnung, wieviel Zeit die Polizei bei einer flächendeckenden Ausstattung mit digitaler Technik sparen würde.

Angesichts dieser Situation ist die Anschaffung von 1.000 Smartphones nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine grün-schwarze Landesregierung, die den Haushalt in Milliardenhöhe aufbläst, die eigene Klientel bedient, aber die Polizei in einer Zeit, in der fast jedes Kind ein Smartphone hat, weitgehend analog arbeiten lässt, setzt die völlig falschen Prioritäten zum Schaden für unser Land.“

Zur Aussage der Landesregierung durch Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Verkehrsminister Winfried Hermann, wonach das Diesel-Konzept der Bundesregierung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Euronorm 4 und schlechter ab Januar 2019 in der Landeshauptstadt nicht verhindern werde, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jetzt wissen wir, dass es für Diesel-Fahrer noch schlimmer kommen kann: Zur Fahrverbotsplanung der Landesregierung kommt jetzt eine völlig konzeptionslose Bundesregierung. Sie bietet eine Lösung an, die in Wahrheit keine ist. Es ist doch vollkommen logisch, dass Hardwarenachrüstungen auch mit der Automobilindustrie vereinbart werden müssen. Das war offenbar nicht der Fall und postwendend kommt die Quittung: Opel und BMW haben schon nein gesagt, Daimler pokert noch. Diese Nulllösung aus Berlin löst kein Problem in Stuttgart.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann halte an einer Zusammenarbeit des Landes mit dem deutsch-türkischen Islam- und Moscheeverband Ditib fest, er sprach zwar von „irritierenden Vorgängen“ im Zusammenhang mit der Eröffnung der Kölner Zentralmoschee, bei einem Bruch mit dem Verband bestehe aber die Gefahr, völlig den Zugang zu einem erheblichen Teil türkischstämmiger Menschen in Deutschland zu verlieren, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das einzig Irritierende in Sachen Ditib ist, dass die Grünen und Innenminister Strobl immer noch an einer Kooperation mit der erdogantreuen Organisation festhalten. Nun stellt der Ministerpräsident mit seiner Warnung vor einer Beendigung der Zusammenarbeit Ditib auch noch einen Freifahrtschein aus. Auf diese Weise stärkt die Landesregierung die integrationsfeindlichen Kräfte, über deren Erfolg sich Ministerpräsident Kretschmann dann bei den nächsten türkischen Wahlen in Deutschland wieder wundern wird. Gesellschaftspolitische Verantwortung nimmt man nicht wahr, in dem man Gegner unserer freiheitlichen Demokratie ermutigt und unterstützt. Wer glaubt, unsere türkischstämmigen Bürger über die Kooperation mit Ditib für die Demokratie gewinnen zu können, ist naiv und an der Wirklichkeit nicht interessiert. Die Zusammenarbeit mit Ditib gehört beendet. Die Landesregierung, die ein Heer von Mitarbeitern für Fragen von Bürgerbeteiligung und Integration beschäftigt, sollte sich strukturiert Gedanken machen, wie man unsere türkischstämmigen Bürger ohne Ditib erreicht.“

Zur Meldung, wonach die Grünen mit der Forderung für mehr bezahlbaren Wohnraum durch einen Bodenfonds und der Absage an eine Grunderwerbsteuersenkung in den Kommunalwahlkampf gehen wollen, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Vorschlag der Grünen, mit einem Bodenfonds für Kommunen diese mit mehr Mitteln für Aufkäufe von Grundstücken auszustatten, ist der Schuss von hinten durch die Brust ins Auge. Kommunen haben andere Instrumente, um an mehr Bauland zu kommen.

Bezahlbaren Wohnraum schafft man auch mit der Absenkung der Wohnbaukosten und den Nebenkosten des Kaufs, z.B. durch eine Entrümpelung der Landesbauordnung und durch eine Absenkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5%, wofür die FDP-Fraktion letzte Woche einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat. Die CDU ist hier auf einem richtigen Weg, wir helfen gerne und schaffen für sie die Gelegenheit, dies gleich umzusetzen.

Steuern sind nicht zweckgebunden, das haben die Grünen anscheinend immer noch nicht gelernt. Daher geht es auch fehl, die Grunderwerbsteuersenkung gegen die Finanzierung der Kinderbetreuung auszuspielen. Das Land wird dieses und nächstes Jahr gehörige Steuermehreinnahmen haben, die Chance ist da, davon etwas an die Bürger zurückzugeben.“

 

Zur Halbzeit der Legislaturperiode der grün-schwarzen Landesregierung zieht der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ein ernüchterndes Fazit. Er legte eine Liste mit 58 Projekten vor, an denen die Landesregierung von Grünen und CDU scheitere. „Diese Liste ist lang und ich bin sicher, dass sie noch viel länger wird, wenn diese Koalition so weiterarbeitet wie bisher“, so Rülke. „Der grün-schwarze Geist, der anfangs magisch beschworen wurde, ist zum Schreckgespenst für Zukunftsprojekte geworden. Die CDU zahlt einen teuren Preis für ihre Koalition mit den Grünen. Diese geben den Kurs vor, die CDU gibt klein bei. So läuft das in der Landesregierung“, so Rülke.

In der Innenpolitik habe nach Aussagen Rülkes die grün-schwarze Koalition mit der Zusage, 1500 neue Polizeistellen zu schaffen, ein Wahlversprechen glatt gebrochen. Mittlerweile gebe die Regierung selbst zu, dass bis ins Jahr 2021 nur mit 232 zusätzlichen Polizisten zu rechnen sei. Die Gründe sieht Rülke in erster Linie in einem viel zu späten Beginn des Ausbaus der Personalkapazitäten, einer dilettantische Korrektur der Polizeireform und einem nach seinen Aussagen „fachlich fragwürdigen Formelkompromiss mit der Festlegung auf 13 Polizeipräsidien, bei denen zum Teil Residenzwünsche von Wahlkreisabgeordneten offenbar mehr im Mittelpunkt stehen als sinnvolle Standorte“. Ergänzt würden diese Mängel durch ein bei Telefon- und Digitalüberwachung verfassungsrechtlich fragwürdiges Polizeigesetz und einen permanenten Koalitionsstreit über die Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes. Vor diesem Hintergrund sei es nicht erstaunlich, so Rülke, dass die Durchsetzung des Rechts auf Probleme stoße, wie es rechtsfreie Räume in Landeserstaufnahmestellen, das Scheitern von 4.886 Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern ohne Aufenthaltsstatus alleine von Juni 2017 bis Mai 2018, was einer Quote von 60,8% entspricht, oder die fortgesetzte Kooperation mit der demokratie- und integrationsfeindlichen türkischen DITIB-Organisation auf alarmierende Weise zeige.

Rülke kritisiert den „anhaltend lahmen Ausbau der landesweiten digitalen Infrastruktur mit allen schädlichen Folgen für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg.“ Sinnbild für das Versagen der Landesregierung in diesem Bereich sei nach seinen Aussagen das Debakel um die landesweite Bildungsplattform „Ella“, das in letzter Sekunde gescheitert und nun mit absehbaren Ausfallkosten abgewickelt werden müsse. Als „bemerkenswert“ bezeichnete Rülke die Ankündigung von Seiten der betroffenen Ministerien, nun doch eine Rechnungshofsuntersuchung dazu einzuleiten, die zunächst von der FDP/DVP Fraktion vorgeschlagen und seinerzeit abgelehnt wurde. „Man sieht hier direkt, wie bei der Kultusministerin und dem Innenminister die Panik vor einem Untersuchungsausschuss zur Beleuchtung dieses Scheiterns aufsteigt“, so Rülke.
Für den Digitalisierungsstandort stellte Rülke diesen Vorgängen das Konzept der FDP/DVP Fraktion entgegen, das klare Strukturen mit zentraler Steuerung der Digitalisierung durch ein verantwortliches Ministerium vorsieht. „Es muss Schluss sein mit der Zuständigkeit unübersehbar Vieler in diesem Bereich. Das Thema muss endlich als zentrale Infrastrukturaufgabe der Politik begriffen werden“, fordert Rülke.

Hinter den genannten Schwierigkeiten tauche nach Rülkes Aussagen immer wieder der Name eines Ministers auf: „Man kann es drehen und wenden wie man will: Minister Thomas Strobl ist und bleibt Problembär Nr. 1 der Regierung“, so Rülke, „dicht gefolgt von Ministerin Theresia Bauer“. Diese sei nach seinen Aussagen verantwortlich für eine ganze Reihe gescheiterter Projekte, wozu er den Streit um das Landeshochschulgesetz, das Feststecken bei der Sanierung der Stuttgarter Staatsoper und die diskriminierenden Gebühren für ausländische Studierende zähle. „Erschreckender Höhepunkt sind aber die Tatsachen, die wir im Untersuchungsausschuss zur Zulagenregelung an der Ludwigsburger Verwaltungshochschule erfahren durften. Ich nenne hier nur die rechtswidrige Besoldung von Professoren, mehrfache Aktenunterschlagung, durch ein Gerichtsurteil festgestellte, mangelnde Fürsorge der Ministerin und eine mögliche Falschaussage der Ministerin, die im Raume steht. Die Ministerin hat für alle Beteiligten die Grenze des Zumutbaren längst überschritten“, stellt Rülke fest.

Auch im Bereich der Finanzpolitik übt Rülke schwere Kritik. So werde nach seinen Aussagen die gesetzlich festgelegte Schuldenbremse zur Zügelung der Staatsaufgaben durch Umdefinition beziehungsweise Neuerfindung des Begriffs der „impliziten Verschuldung“ durch die Landesfinanzministerin umgangen. In den Ministerien sei mit über 6% mehr Stellen in den vergangenen beiden Jahren ein unmäßiger Stellenzuwachs zu beobachten, bei dem alleine in der Umweltverwaltung 250 neue Stellen geschaffen worden seien. Von Schuldenabbau wolle die Landesregierung aber nach wie vor trotz sprudelnder Steuereinnahmen nichts wissen, kritisiert Rülke und stellt fest: „Der Haushalt bläht sich mehr und mehr auf, für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird aber nichts getan.“

Dass die CDU bei ihrem Parteitag die Forderung nach Senkung der Grunderwerbssteuer erhoben hat, verdiene Unterstützung, so Rülke und kündigte dem CDU-Landesvorsitzenden Strobl an, mit einem konkreten Gesetzesentwurf der CDU im Landtag die Möglichkeit zu geben, diesem Parteitagsbeschluss unmittelbare Taten folgen zu lassen. „Wir sind gerne bereit, der CDU bei ihren Versprechen zu helfen. Zu viele hat sie schon gebrochen“, so Rülke.

„Hoffnungen auf eine dringend nötige Trendwende mit weniger Festhalten an grüner Ideologie in der Bildungspolitik werden leider enttäuscht“, stellt Rülke fest. Deutlich werde dies mit der fortgesetzten Privilegierung der Gemeinschaftsschule. „Statt an den Gemeinschaftsschulen jetzt noch gymnasiale Oberstufen einzurichten, wollen wir lieber die berufliche Bildung stärken. Außerdem setzen wir uns für eine echte Wahlfreiheit bei der Ganztagsschule ein.“ Drängende Verbesserungen im Schulhausbau und der Digitalisierung der Schulen würden durch das halsstarrige Festhalten der grün-schwarzen Landesregierung am Kooperationsverbot nach Aussagen Rülkes verhindert, das den Einsatz von Bundesmitteln in diesem Bereich unmöglich mache.

Verzögerungen und Blockaden prägten leider auch die Wirtschaftspolitik der Regierung, so Rülke. So stecke eine sinnvolle Reform des Bildungszeitgesetzes genauso fest wie eine Novellierung der Landesbauordnung mit Abschaffung skurriler Vorschriften zur Fassadenbegrünung und überdachten Fahrradabstellplätzen. Hilferufe aus der Wirtschaft nach einer Bundesratsinitiative zur Arbeitszeitflexibilisierung stießen nach Aussage Rülkes auf taube Ohren. „Von den Unternehmen und den Beschäftigten verlangen wir Dynamik, diese Landesregierung weiß aber offenbar nicht mal, wie man das buchstabiert“, kritisiert Rülke.

Als symptomatisch bezeichnete Rülke die Haltung von Grün-Schwarz in der Verkehrspolitik. Fortgesetzt ideologiegetrieben sei die Verbotspolitik gegen den Dieselantrieb, die der Verkehrsminister Hermann als bekennender Autofeind kontinuierlich betreibe, so Rülke. Die Hilflosigkeit der CDU gegenüber dieser Linie zeige sich nun ganz konkret beim Thema Fahrverbote, die als erstes in Stuttgart zu Beginn des kommenden Jahres in die Tat umgesetzt würden.

Im Gebiet der Energiepolitik attestiert Rülke der Landesregierung eine „unbelehrbare Verengung auf Windenergie“ und stellt dem die Forderungen der FDP gegenüber: „Wir wollen Konzentration auf Netzausbau, Speicherung und Energieeffizienz. In diesen Bereichen haben wir Stärken und nicht bei Windrädern, die wie Mahnmale grüner Dogmatik in den Himmel ragen.“

Im Ländlichen Raum zeige die CDU nach Aussagen Rülkes die bemerkenswerte Fähigkeit, Menschen mit gebrochenen Wahlversprechen vor den Kopf zu stoßen, wobei er die eigentumsfeindlichen Regelungen zu Gewässerrandstreifen und beim Grünlandumbruchverbot nennt. Ebensolches Versagen attestiert er beim Fischereigesetz sowie Jagd-und Wildtiermanagementgesetz. „Ein typisches Beispiel dafür ist der Wolf, den man bisher zwar enthusiastisch von grüner Seite her begrüßt, mit dessen Eigenschaften als Wildtier aber offenbar niemand in der Koalition rechnet. Es wäre dringend nötig, ihn unter Kontrolle und Hege im Jagd- und Wildtiermanagement zu bringen“, fordert Rülke.
Im Hinblick auf die ausufernde Kosten beim Besucherzentrum des Nationalparks Schwarzwald zeige die grün-schwarze Koalition ein Verhalten, das „in seiner repräsentativen Maßlosigkeit zwischenzeitlich monarchische Züge“ angenommen hätte, so Rülke. Nachdem die ursprünglich geplanten 23 Millionen Kosten sprunghaft angewachsen seien, hätte der CDU-Fraktionsvorsitzende Reinhart im Juli 2016 einen Kostendeckel von 37 Millionen gefordert. „Inzwischen sind wir bei über 50 Millionen. Das zeigt: Die CDU kann viel fordern, gegen Prestigeprojekte der Grünen ist sie machtlos“, so Rülke und sieht eine Parallele: „ Was die Grünen anderen beim Bahnprojekt Stuttgart 21 vorwerfen, das betreiben sie beim Nationalpark selber.“

Hier finden Sie die Broschüre zur Halbzeitbilanz: Halbzeitbilanz-Broschüre

In der Debatte zum Entlassungsantrag gegenüber der Ministerin Bauer erinnert der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke zunächst an den Ursprung des Untersuchungsausschusses zur rechtswidrigen Zulagenpraxis an der Hochschule Ludwigsburg und, wie er anmerkte, auch andernorts, wie man später gesehen habe. Allein diese Erkenntnis hätte diesen Untersuchungsausschuss laut Rülke gerechtfertigt. Er stellt fest, dass die Notwendigkeit eines Amtsverzichts von Ministerin Bauer zunächst offen geblieben sei. Es hätte sich dann im Verlauf des Untersuchungsausschusses gezeigt, dass mehrfach Akten unterschlagen und erst am Ende nachgereicht wurden, so Rülke. Dies mache nach seinen Aussagen  deutlich, dass hier von Seiten der Ministerin ein „Geist der Verschleierung und Vertuschung“ herrsche. Selbst angesichts dessen hätte eine langmütige Opposition noch keinen Ministerrücktritt gefordert. Schließlich, so erinnert Rülke, hätte die Ministerin Bauer als Zeugin Bauer vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, dass es keine Beeinflussung der an die Hochschule Ludwigsburg zu Aufklärungszwecken  entsandten Kommission durch das Ministerium gegeben hätte. Rülke zitiert dem gegenüber das Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 17.05.2018 in dieser Sache: „Verstoß einer Ministerin  gegen die gebotene beamtenrechtliche Fürsorgepflicht“. Dies sei ein schwerer Vorwurf, der allemal schon für sich alleine geeignet sei, eine Ministerin zum Amtsverzicht zu bewegen, so Rülke

Damit noch nicht genug, so der Fraktionsvorsitzende. Es finde sich im Urteil ein noch schwererer Vorwurf: Die von der Ministerin eingesetzte Kommission sei nicht unabhängig gewesen, sondern habe – gesteuert durch das Ministerium – ein weiteres Abwahlverfahren der Rektorin zum Ziel gehabt. Dies bedeute nach Aussage des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes nicht weniger, als dass sich die Ministerin Bauer des Delikts einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht habe, eines Verstoßes gegen §153 STGB. Oder, wie Rülke anders formuliert: „Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat geurteilt, dass im Landeskabinett eine Straftäterin sitzt, nämlich die Ministerin Theresia Bauer!“

Nun würden sich, nach Aussage Rülkes, die „Abfangjäger zum Ministerinnenschutz der Koalition“ vielleicht sagen, dass dies der falsche Moment sei, und der Entlassungsantrag zu früh käme. So sei der Vorsitzende der kritisierten Aufklärungskommission, Ex-Minister Gerhard Stratthaus, beispielsweise dazu vor dem Untersuchungsausschuss noch gar nicht gehört worden. Rülke stellt fest, dass man aber gar nicht mehr warten könne, denn die heutige Rücktrittsforderung hätte mit dem Untersuchungsausschuss gar nichts zu tun. Es ginge um viel mehr: „Wenn ein Gericht urteilt, dass in der Regierung eine Straftäterin sitzt, dann ist es die heilige Pflicht einer jeden Opposition, in einem solchen Fall zu handeln. Und Ihr Eid auf die Landesverfassung, Herr Kretschmann, macht es auch Ihnen als Ministerpräsident  zur Pflicht, dass Sie nun handeln! Und wenn Sie dazu aus Parteiräson nicht bereit sind, dann muss Ihnen eben dieses Parlament das Gesetz des Handelns aus der Hand nehmen!“ so Rülke.

Es sei denn, so Rülke, man nehme Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht ernst. Was aber die Grünen in Baden-Württemberg von Leuten hielten, die Urteilen dieses Gerichts widersprächen, hätte der Grünen-Fraktionsvorsitzende  Andreas Schwarz in der Plenarsitzung  des Landtags am18.07.2018 eindrucksvoll wissen lassen. Rülke  zitiert diesen mit dem damaligen Vorwurf an ihn selbst, er sei „eine Gefahr für den Rechtsstaat.“ In derselben Debatte hätte sein Kollege Schwarz zum Verwaltungsgericht  Stuttgart ausgeführt: „Wir sind uns in der Koalition einig – dies ist ein hohes Gut -, dass Urteile der Gerichte in Deutschland zu akzeptieren und umzusetzen sind.“ – Rülke fragt: „Oder gilt das nur für Urteile, die den Grünen passen?“ und stellt fest: „Wenn dieses ernst gemeint ist, dann gibt es jetzt nur eines: Die Entlassung der Ministerin Theresia Bauer!“. Dann könne sich Frau Bauer auch in Ruhe darauf vorbereiten, dass die Staatsanwaltschaft möglicherweise wegen des Delikts einer uneidlichen Falschaussage auf sie zukomme, so Rülke.

„Die Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Causa Stöckle, weil ihnen unterschiedlich viele entscheidungsrelevante Dokumente vom Ministerium vorgelegt wurden. Das Ergebnis dieser unterschiedlichen Tatsachengrundlage aber nimmt nun die Ministerin als Begründung für die Einlegung eines Rechtsmittels. Damit wird die Berufung doch zum Treppenwitz, gespickt mit hausgemachten Problemen und Fehlern. Am heutigen Tag haben wir von den regierungstragenden Fraktionen eifrige Plädoyers gehört, die sich in Lobeshymnen für das positive Gesamtbild der Ministerin einsetzen. Mit dieser Logik aber würde ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten der Ministerin durch anderweitige Erfolge aufgewogen – das ist für mich ein Affront gegen den Rechtsstaat“, erklärt Rülke.

„Wie es scheint, muss sich jedenfalls am heutigen Tage jedes einzelne Mitglied dieses Hauses der ernsthaften Frage stellen, wie es sich angesichts des Urteils eines Gerichtes verhalten will, nach dem in dieser Landesregierung eine Straftäterin sitzt“, so Rülke abschließend.

Der heutige erste Sitzungstag nach der Sommerpause ist auch die erste Plenarsitzung für Stephen Brauer, Abgeordneter des Wahlkreises Schwäbisch Hall.

Brauer wurde von der Landtagspräsidentin Muhterem Aras zu Beginn der Sitzung im Plenum begrüßt. „Ich bin gespannt auf die neuen Aufgaben. Für mich beginnt ein neuer Lebensabschnitt“ so Brauer und kündigte an, dass er dem Ländlichen Raum insgesamt und dem Wahlkreis Schwäbisch Hall im Besonderen eine starke Stimme im Landtag geben wolle.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, heißt seinen neuen Kollegen in den Reihen der liberalen Abgeordneten willkommen: „Mit Stephen Brauer setzen wir die erfolgreiche Politik unserer Fraktion fort. Wir werden mit ihm weiter eine Politik machen, die konstruktiv bei den Vorschlägen, kritisch gegenüber der grün-schwarzen Regierung und kompetent bei den Sachfragen ist. “

Der studierte Wirtschaftspädagoge ist als Oberstudienrat am Wirtschaftsgymnasium Crailsheim tätig; sein Dienstverhältnis ruht während der Zeit seines Mandates. Er rückt für Dr. Friedrich Bullinger nach, der Ende Juli sein Mandat an seinen Zweitkandidaten übergab. Der begeisterte Hobbyfußballer und verheiratete Vater eines Sohnes wohnt in Crailsheim. Im Landtag vertritt er die FDP/DVP Fraktion im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie im Petitionsausschuss.

Zur Abwahl des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion in Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Abwahl des baden-württembergischen CDU-Abgeordneten Volker Kauder als Chef der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag  ist eine erneute Ohrfeige für den CDU-Landeschef Thomas Strobl. Es wird deutlich: Die Landes-CDU verliert auch in Berlin immer mehr an Einfluss. Erst ist es der CDU Baden-Württemberg nicht gelungen, bei der letzten Regierungsbildung einen Ministerposten im Bundeskabinett zu erreichen, und jetzt ging auch noch der Fraktionsvorsitz verloren.“

Zur Meldung, der CDU-Parteitag habe sich für ein allgemeines Burkaverbot und gegen eine Kooperation von Land und Kommunen mit dem Islam-Dachverband DITIB ausgesprochen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Beschlüsse des Landesparteitags sind eine Ohrfeige für den Landesvorsitzenden und Innenminister Strobl. Seit Jahren weigert sich Strobl, die Kooperation des Landes mit der integrationsfeindlichen und erdoganhörigen DITIB zu beenden. Immer wieder haben wir ihn dazu aufgefordert. Auch unsern Gesetzentwurf zur Burka lehnte Strobl ab. Wenn sich Strobl in seiner grün-schwarzen Koalition weiterhin weigert, die Kooperation mit DITIB zu beenden, sollte sich die CDU vielleicht einen Vorsitzenden suchen, der die Wünsche des Landesverbandes angeht.“

Zur Diskussion um eine Beobachtung von DITIB durch den Verfassungsschutz sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wann wachen die Herren Kretschmann, Strobl und Lucha endlich auf? Auf Bundesebene wird eine Beobachtung von DITIB durch den Verfassungsschutz erwogen, weil Mitglieder der dem türkischen Präsidenten Erdogan treu ergebenen Organisation demokratie- und integrationsfeindlich agieren. In Baden-Württemberg aber kooperiert die Landesregierung mit DITIB gerade in Fragen von Integration, Religions- und Sprachunterricht. Projektbezogen erhalten DITIB-Organisationen sogar Geld von Grün-Schwarz. All das muss endlich beendet werden.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann die Debatten über neue Technologien wie die Elektromobilität in Deutschland für viel zu negativ und angsterfüllt halte und im Zusammenhang mit Fahrverbote für Euro 4 Diesel empfehle, man könne nach Stuttgart fahren, in Degerloch parken und mit der Straßenbahn reinfahren und müsse deshalb keinen Koller bekommen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich empfehle dem Ministerpräsidenten, die Fakten zur Elektromobilität und zu den Fahrverboten zur Kenntnis zu nehmen. Es war sein grüner Verkehrsminister, der in seinem blinden Eifer gegen das Auto über ganz Stuttgart Fahrverbote am Januar verhängt hat. Die fürchterlichen Debatten beginnen also in Stuttgart mit der grünen Verbotsideologie. Es geht eben gerade nicht, bis nach Degerloch zu fahren und mit der Stadtbahn ins Zentrum zu fahren. Degerloch ist schon seit 1908 Teil des Stuttgarter Stadtgebietes; ein Blick in den Stadtplan hilft da weiter. Somit gilt auch hier das Fahrverbot.

Ich danke ihm aber, dass er meiner Auffassung damit Recht gibt, dass diese Fahrverbote unverhältnismäßig sind. Und er muss auch zur Kenntnis nehmen, dass unsere Industrie mit großem Einsatz Elektromobile auf den Markt bringt. Es nützt aber wenig, die Nachteile auszublenden. Privatkunden schrecken davor zurück, dass ab dem Kauf die Kapazität kontinuierlich sinkt und Batterien noch sehr teuer sind. Es gilt daher, technologieoffen alle Alternativen Antriebe voran zu bringen. Erst letzte Woche wurde der Deutsche Zukunftspreis für die Wasserstoff-Anlagerung mittels LOHC-Technologie (liquid organic hydrogen carrier) verliehen. Blinder Aktionismus, wie ihn die Grünen beim batterieelektrischen Antrieb zelebrieren, ist völlig fehl am Platze.“

Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP  hat auf ihrer Tagung am 14. September in Wiesbaden ein Positionspapier zu Maßnahmen gegen Fahrverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge beschlossen. Darin werden unter anderem die Grenzwerte und Messwerte bei Dieselfahrzeugen in Frage gestellt. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie sollten nach dem Beschluss der FDP-Konferenz einem Fitnesscheck unterzogen werden, wie valide die Grenzwerte überhaupt sind und ob die derzeitigen Bestimmungen zur Aufstellung der Messstationen hinreichend zielführend seien.  Aus diesem Grund fordern die Fraktionsvorsitzenden ein befristetes Moratorium bezüglich der Umsetzung der EU-Grenzwerte. Begründet wird dies damit, dass sich die Luftqualität spürbar verbessere und wirksame Maßnahmen wie die Software-Updates und die Maßnahmen aus dem Sofortprogramm Saubere Luft gerade erst in der Umsetzung seien. Innovative digitale Maßnahmen der Verkehrslenkung, -infrastruktur und Mobilität sowie die Nachrüstungen von Bussen und die rasche Flottenerneuerung mit modernen Euro-6-d-TEMP Fahrzeugen sind weitere wesentliche Inhalte des Konzepts.

„Die Grenzwerte sind nicht hinreichend überzeugend, um Fahrverbote zu rechtfertigen“, sagte der Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Vorsitzende der baden-württembergischen FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, „unser Konzept zeigt klar auf, dass es auch Lösungen jenseits unverhältnismäßiger flächendeckender Fahrverbote gibt. Die Bundesregierung muss den Dieselfahrern eine Mobilitätsgarantie geben.“ Dort, wo individuelle Fahrverbote für Pendler und Anwohner drohen, müsse es notfalls um die Nachrüstung mit Hardware gehen.

„Klar ist für uns, dass da, wo die Industrie betrogen hat, sie die Kosten zu 100 Prozent zu tragen hat. In anderen Fällen braucht es eine gemeinschaftliche Finanzierung, damit die Diesel-Fahrer am Ende nicht die Dummen sind“, stellte Rülke abschließend klar.

FDP Positionspapier zu Maßnahmen gegen Fahrverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge

Zur gemeinsamen Pressekonferenz der Fraktionschefs von Grünen und CDU anlässlich er Halbzeit der grün-schwarzen Regierungskoalition sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Feierlaune der grün-schwarzen Regierung kann sich nur darauf beziehen, dass es diese Koalition geschafft hat, sich mit vielen Pleiten und Pannen über die Mittellinie zu retten. Dabei ist es immer so, dass die Grünen sagen, wo es langgeht und die CDU sich nicht durchsetzen kann. In vielen wichtigen Bereichen wie beispielsweise der Inneren Sicherheit, der Infrastruktur oder der Bildungspolitik verharrt das Land daher im Stillstand.

 

Die FDP/DVP Fraktion war nach der Sommerpause zu einer zweitägigen Klausur in Berlin. Neben einer Reihe von Gesprächen mit dem FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner, der FDP-Bundestagsfraktion und der baden-württembergischen FDP-Landesgruppe im Bundestag beschäftigte sich die Fraktion bei ihrer Klausur mit einer Reihe von Themen. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke stellte einige der Öffentlichkeit vor.

So beschäftigte sich dir Fraktion mit dem Thema Bildungsföderalismus, auch vor dem Hintergrund der gemeinsamen Bundespressekonferenz des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) und seines Stellvertreters Thomas Strobl (CDU) am Dienstag dieser Woche. Rülke kritisierte beide für ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Anpassung des Kooperationsverbots als „schädliche Querstellerei“. Beim Kooperationsverbot geht es um Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung des Bundes für Gebäudesanierungen und Digitalisierung an Schulen, die bislang mit Verweis auf die Bildungshoheit der Bundesländer nicht erlaubt ist. Hier plädiert Rülke für eine pragmatische Haltung: „Mit fundamentaler Ablehnung schadet die Landesregierung dem Bildungsstandort“. Es sei jetzt eine wichtige Aufgabe der Landesregierung, Unterstützung möglich zu machen.

„Wir wollen ausdrücklich keinen Bildungszentralismus in Deutschland“, erklärt  Rülke in Bezug auf  weitere zukünftige Bildungsstrukturen, „setzen uns aber gleichwohl für feste Bildungsstandards ein, die vergleichbare Fähigkeiten bei Schulabschlüssen bundesweit festlegen. Mit welchen Lehrplänen und Schularten diese in jedem Bundesland erreicht werden, soll Sache der Länder bleiben“. Die grün-schwarze Landesregierung lasse leider jegliches Gespür für Bildungsföderalismus vermissen, kritisierte  Rülke.

Die Fraktion beschloss einen Entlassungsantrag gegenüber der Ministerin Theresia Bauer, der gemeinsam mit der Fraktion der SPD gestellt wird. Dieser soll bei der nächsten Landtagssitzung beraten und abgestimmt werden. Grundlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das Bauer schwerwiegende Fehler bei der Entlassung der ehemaligen Rektorin der Hochschule Ludwigsburg attestiert. Rülke dazu: „Wir sehen uns nun in unseren Vorwürfen gerichtlich bestätigt. Dass die Ministerin wissentliche Lügen und Fehlinformationen praktiziert, wie das Gericht beschreibt, entzieht ihr jegliches Vertrauen. Ich hoffe, dass sich die Grünen noch daran erinnern können, wie sie sich über meine Kritik an den Feinstauburteilen des Stuttgarter Verwaltungsgerichts empören konnten. Die nicht kritisierbare  Gültigkeit von Gerichtsurteilen gilt hoffentlich auch bei grünem Personal“, so Rülke.

Im Zusammenhang mit der Feinstaubdebatte begrüßten es die Fraktion und er persönlich sehr, dass sich die Landesregierung mittlerweile traue, gegen Gerichtsurteile mit Fahrverboten in Berufung zu gehen. „Das hätten wir uns früher gewünscht und ich habe das auch schon viel früher gefordert. Es gäbe es jetzt noch mehr Möglichkeiten, ohne Fahrverbote auszukommen, wenn die grün-schwarze Landesregierung nicht so lange für ihre Courage gebraucht hätte“, so Rülke.

Ausgiebig befasste sich die Fraktion mit der Zukunft der gescheiterten digitalen Bildungsplattform „ella“. Rülke stellte fest, dass weiter darüber Aufklärungsbedarf bestehe, wie es zu diesem Desaster beim bislang größten Digitalisierungsprojekt des Landes kommen konnte. Die Fraktion halte einen Neustart bei dieser Sache für unerlässlich, zumal die angekündigte Frist für einen neu aufgesetzten und unterschriftsreifen Vertrag am 31. August abgelaufen sei. „Hier hilft nur gründliche Aufarbeitung und vor allem ein tragfähiges Digitalkonzept für das Land“, so Rülke und schloss zur weiteren Ursachenfindung auch einen Untersuchungsausschuss im Landtag nicht aus.

Anlagen:

 

 

 

 

Zur Meldung, Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand wolle freie Mittel des Landeshaushalts zum Abbau des Überstundenbergs bei der Polizei nutzen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Seit Jahren fordert die FDP die Abschmelzung des Überstundenberges bei der Polizei durch Auszahlungen und jedes Jahr scheiterte sie an der Verweigerungshaltung der Grünen. Statt die Arbeit der stark belasteten Polizisten so auch zu würdigen, haben die Grünen lieber Millionen in ihre ideologischen Projekte gesteckt.

Die Polizisten werden dies und die steten grünen Misstrauensbekundungen gegen die Polizei, wie sie sich beispielsweise in der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht äussern, nIcht vergessen.“

 

Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP haben bei ihren derzeit stattfindenden jeweiligen Klausursitzungen einen gemeinsamen Antrag zur Entlassung der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer, beschlossen. Der als dringlich zu behandelnde Antrag wird bei der nächsten Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg am 26. September beraten und abgestimmt.

Der Vorsitzende der SPD Fraktion, Andreas Stoch, sagte dazu:
„Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat die Hochschulgremien der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg manipuliert mit der Behauptung, die von ihr eingesetzte Kommission hätte unabhängig agiert. Die Einsetzung der Kommission sollte Ergebnisoffenheit vorgaukeln. Tatsächlich stellt das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil aber fest, dass es der Ministerin nur darum ging, die Rektorin zum Rücktritt zu drängen bzw. genügend Argumente für ein zweites Abwahlverfahren zu sammeln. Für eine Ministerin kann es kaum einen schwerwiegenderen Vorwurf geben, als die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beamten. Wer diese Fürsorgepflicht in solcher Art und Weise mit Füßen tritt und das Parlament jahrelang hinter das Licht führt, hat in einer baden-württembergischen Landesregierung nichts mehr zu suchen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte dazu:

„Die Ministerin hat die Öffentlichkeit, die Hochschulgremien und das Parlament bewusst über die Kommission belogen. Unsere andauernde Kritik, die wir gegenüber der Ministerin bereits seit Mitte der letzten Legislaturperiode vorbringen, hat nun eine gerichtliche Bestätigung gefunden. Die Ministerin hat durch wissentliche Lügen und Fehlinformationen gegenüber der Öffentlichkeit, dem Landtag und auch den besonderen Zeugenpflichten im Untersuchungsausschuss zum Trotz die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zerstört.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern, kritisieren scharf die Haltung der grün-schwarzen Landesregierung zum Streit mit dem Bund um die geplante Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung, die heute durch den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und seinen Stellvertreter Thomas Strobl verkündet wurde.

Rülke dazu: „Die Sanierung und Digitalisierung unserer Schulen sind zentrale Zukunftsaufgaben, die nur durch einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen zu schultern sind. Mit ihrer fundamentalen Ablehnungshaltung in der Debatte über die Mitfinanzierung des Bundes in Bildungsfragen nützen unser Ministerpräsident und sein Stellvertreter den Interessen unseres Landes nicht, sondern schaden ihnen. Wir erwarten von Kretschmann und Strobl, dass sie von ihrem hohen Ross heruntersteigen und pragmatisch Verhandlungen mit der Bundesregierung aufnehmen. Wenn der Bund Baden-Württemberg bei der Modernisierung der Schulinfrastruktur unterstützen möchte, sollte man Möglichkeiten dafür suchen. Außerdem gilt es erst einmal zu prüfen, ob hierzu überhaupt das Grundgesetz geändert werden muss.“

Kern ergänzend: „Die FDP/DVP Fraktion steht nach wie vor zum Bildungsföderalismus. Die Zuständigkeit der Länder darf aber nicht bedeuten, dass dem Bund die eine Mitfinanzierung bei großen Vorhaben im Bildungsbereich verweigert wird. Wir Freie Demokraten treten dafür ein, bundesweite Ziele und Standards im Bildungsbereich zu vereinbaren. Wie diese Ziele und Standards erreicht werden, sollte dann jedem Bundesland überlassen bleiben. In diesem Wettbewerb um das beste Konzept sehen wir auch einen entscheidenden Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Soll dies funktionieren, müssen die Bundesländer für ihre Aufgaben im Bildungsbereich finanziell angemessen ausgestattet sein müssen.“

 

 

Zur Meldung, Innenminister Strobl kenne den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als einen „sehr korrekten und kenntnisreichen Beamten.“ Die Frage, ob Maaßen an der Spitze des Bundesverfassungsschutzes der richtige Mann sei, habe er aber nicht er zu beantworten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch Ministerpräsident Kretschmann kannte mit Staatsminister Murawski einen sehr korrekten Beamten, der allerdings kurz nach dieser Aussage in den Ruhestand getreten ist. Innenminister Strobl sollte sich um die Sicherheitsbehörden im Land kümmern und nicht um Präsidenten von Bundesbehörden, zumal er selbst zugibt, dass er die Frage, ob Maaßen der richtige Mann an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutzes ist, nicht beantworten kann.“