In diesem Jahr wurde der Unternehmer Hans Peter Stihl mit der Reinhold-Maier-Medaille bei einem Festakt am 1. Dezember im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart ausgezeichnet. Mit dieser Medaille zeichnen die Liberalen in Baden-Württemberg Personen aus, die sich in besonderer Weise um den Liberalismus und den Wert der Freiheit verdient gemacht haben. Bereits bei seiner Begrüßung hob der FDP-Landesvorsitzende stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Deutschen Bundestag, Michael Theurer, die Rolle Stihls hervor: „Hans Peter Stihl verkörpert für sein Familienunternehmen das, was Familienunternehmen für die deutsche Wirtschaft sind: Rückgrat, Fundament, Stabilitätsanker. Er hat aus dem väterlichen Betrieb einen Weltmarktführer gemacht und ist nicht nur kluger Stratege, sondern auch überzeugter Baden-Württemberger, der sich immer auch dem Standort und seinen Mitarbeitern verpflichtet sah. Auf die Tugenden Hans Peter Stihls sollten wir uns in unserer schnelllebigen Zeit vermehrt zurück besinnen.”

„Zwar gibt es im Schwäbischen die Maxime, wonach nicht geschimpft schon genug gelobt sei“, merkte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in seiner Laudatio an, „aber man sollte in ihrem Fall weiter gehen und sagen: das große Werk lobt den Meister selbst.“ So sei Stihl mit seinem Unternehmen zum Weltmarktführer bei Kettensägen geworden mit einem Umsatz von mittlerweile mehr als 3,8 Milliarden Euro und weltweit mehr als 15.800 Beschäftigten gebracht. „Diese Spitzenstellung als Familienunternehmer beweist, dass Sie in und mit Ihrer Firma Dinge unternehmerisch über die Jahrzehnte richtig gemacht haben. Aber Ihre Firma zeigt auch, dass zu einem erfolgreichen Unternehmen der Weltklasse allumfassende Leistungen gehören wie Aufgeschlossenheit für Zukunftsthemen, moderne technische Entwicklungen und eine Wertschätzung der Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Rülke.

Rülke hob neben der unternehmerischen Leistung Stihls auch dessen gesellschaftliche Rolle hervor. Stihl war jahreslang Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der IHK Stuttgart, deren Ehrenpräsident er zwischenzeitlich ist. Als Vertreter von Gesamtmetall führte er viele Jahre Tarifverhandlungen. „Das verlangt Kompetenz und Nervenstärke, Verhandlungsgeschick und Verantwortungsbewusstsein“, so Rülke, „darüber hinaus scheuten Sie auch nie die direkte Ansage an die Politik“. So erinnerte Rülke an deutliche Worte, die Stihl beispielsweise zur Verbesserung der Infrastruktur in Stuttgart gegenüber dem damaligen Oberbürgermeister Manfred Rommel oder zu Fragen einer Steuerreform gegenüber dem damaligen CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz fand. „Die Themen, die sie seinerzeit deutlich machten, zeugen von einer visionären Gabe. Die Art, wie Sie dies unerschrocken taten, zeugen von einer charakterlichen Gabe“, so Rülke und riet: „Es ist bis heute und in einer zunehmend erratischen Welt ein Zeichen von Klugheit, einer Persönlichkeit wie Ihnen zuzuhören. Mit dieser Auszeichnung würdigen wir heute nicht nur Ihre unternehmerische und persönliche Leistung, sondern wollen damit als Liberale auch unser ungebrochenes Interesse an Ihren Aussagen, Analysen und Mahnungen verdeutlichen.“

In seiner Dankesrede hob Hans Peter Stihl zuvörderst die Verdienste des gebürtigen Schorndorfers Reinhold Maier für die Gründung des südwestdeutschen Bundeslandes Baden-Württemberg hervor. Für sein eigenes global tätiges Familienunternehmen sei Waiblingen ein guter Stammsitz. Nach Auffassung des Preisträgers waren insbesondere die freiheitlich-liberale Wirtschaftsordnung und die die Soziale Marktwirtschaft wichtige Faktoren für die positive Entwicklung der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie war außerdem geprägt vom Zusammenschluss europäischer Staaten zur Europäischen Union und der Vision eines geeinten Europa. Dieses gemeinsame Ziel werde in den vergangenen zehn Jahren zunehmend durch die Eigeninteressen der EU-Mitgliedsstaaten überlagert. Angesichts des harten Wettbewerbs im Welthandel und globaler Handelskonflikte gehe es jetzt darum, den Zusammenhalt der europäischen Gemeinschaft zu stärken und die Wertegemeinschaft europäischer Staaten zu stabilisieren. Die Europäische Union stehe hier vor einer Bewährungsprobe.

Der Vorsitzende der Reinhold-Maier-Stiftung und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann,  würdigte das unternehmerische, ehrenamtliche und politische Engagement von Hans Peter Stihl, das immer direkt am Menschen ansetze: “Nah am Menschen zu sein” sei ein ganz wichtiger Aspekt der Graswurzeldemokratie im Sinne Reinhold Maiers. „Unsere Demokratie lässt sich nur mit verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger zukunftsfähig gestalten. Demokratische Grundwerte sind fragil und können schnell aus den Fugen geraten. Wir erleben  in Deutschland, Europa und in der Welt, dass freiheitliche Werte in Frage gestellt werden und zunehmend unter Druck kommen, so Haußmann und bezeichnete Hans Peter Stihl ihn abschließend als „einen überzeugten Demokraten mit beeindruckender unternehmerischer Verantwortung im besten Sinne. Er ist ein Vorbild für uns alle und zeigt, wie jeder auf seine Weise einen Beitrag für unser gesellschaftliches Gemeinwesen leisten kann.“

[Bild v.l.n.r.: Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Peter Stihl, Michael Theurer, Jochen Haußmann]

Im Rahmen einer Landespressekonferenz stellten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern den Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion über die Berufliche Realschule vor (Landtags-Drucksache 16/5290).

Rülke: „Die Sorge um die Zukunft der Haupt-/Werkrealschule hat uns in der FDP/DVP Fraktion zu diesem Vorstoß veranlasst. Denn obwohl diese Schulart eine hervorragende Arbeit leistet und seit Jahrzehnten zahlreichen jungen Menschen zu einem Schulabschluss geführt hat, hat sich die Zahl der Schulen in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert. Vor allem die überstürzte und unüberlegte Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung durch die ehemalige grün-rote Landesregierung hat der Haupt-/Werkrealschule einen schweren Schlag versetzt. Aber auch die aktuelle grün-schwarze Landesregierung erweist sich als schlechte Sachwalterin der Belange der Schulart. Angesichts der konträren ideologischen Ausrichtung der beiden Koalitionspartner in der Bildungspolitik ist von Grün-Schwarz keine wirkliche Unterstützung für die in Not geratene Schulart zu erwarten. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das berufspraktische Profil der Haupt-/Werkrealschulen durch eine enge Anbindung an die Beruflichen Schulen stärken. Bereits in unserem Konzept für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir eine solche Forderung erhoben und damit an ein Konzept der ehemaligen christlich-liberalen Koalition angeknüpft. Um das besondere Profil der Schulart deutlich zu machen, soll sie den Namen ‚Berufliche Realschule‘ erhalten. Im Sinne einer Differenzierung  soll die bisherige Realschule zukünftig den Namen ‚Allgemeinbildende Realschule‘ tragen. Der Berufsschullehrerverband (BLV), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Realschullehrerverband (RLV) sowie die Arbeitgeber Baden-Württemberg haben grundsätzliche Unterstützung für unseren Vorstoß signalisiert. Deshalb hoffen wir, mit unserem Gesetzentwurf einen Anstoß zur Diskussion zu geben, den die Landesregierung nicht ignorieren kann.“

Kern: „Die Schüler der Beruflichen Realschule besuchen ab Klasse 7 an einem Tag in der Woche eine berufliche Schule. Entsprechend findet der bisher vorgesehene Unterricht im Fach ‚Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung‘ und in den zwei Wahlpflichtfächern ‚Technik‘ und ‚Alltagskultur, Ernährung, Soziales‘ zukünftig im Rahmen des Berufsschultags beziehungsweise der Berufsschultage an den Beruflichen Schulen statt und wird dort an die entsprechenden Profile und Fachrichtungen der Beruflichen Schulen angebunden. In der Klasse 10 der Beruflichen Realschulen besuchen die Schüler an zwei Tagen in der Woche die Berufsfachschulen. Wenn ein entsprechendes Angebot besteht und Schüler bereits einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet haben, ist auch ein Besuch einer Berufsschule möglich.

Auch die Allgemeinbildenden Realschulen können im Rahmen ihrer Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss nach dem Konzept der Beruflichen Realschule unterrichten und entsprechend einen Berufsschultag anbieten. Der Unterricht an den Beruflichen Schulen kann auch in Blockform organisiert werden. Erteilt wird er sowohl von Lehrkräften der Beruflichen Schulen als auch von Haupt-/Werkrealschullehrkräften. Das Aufstiegs- und Beförderungsprogramm für noch in der Besoldungsgruppe A 12 befindliche Haupt-/Werkrealschullehrkräfte wird  für diejenigen erweitert, die zukünftig Schüler der Beruflichen Realschulen im Rahmen des Berufsschultags an den Beruflichen Schulen unterrichten. Indem für jeden Berufsschultag acht Schulstunden angesetzt werden, stehen für die Klassen 7 bis 10 insgesamt 40 Wochenstunden zur Verfügung und somit ein erhebliches Mehr an Zeit für die Vertiefung des Fachunterrichts und für Praxisphasen in den Betrieben. Finanziert werden soll der geschätzte Mehrbedarf für den Berufsschultag, eine Anrechnungsstunde pro Schule für die Koordination und die Qualifizierung durch die Anhebung des Klassenteilers an den Gemeinschaftsschulen. Da die Gemeinschaftsschule als einzige weiterführende Schule über dieses Privileg verfügt, würde hierdurch auch eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Gleichzeitig hält die FDP/DVP Fraktion an ihrem grundsätzlichen Ziel eines Klassenteilers von 28 Schülerinnen und Schülern für alle Schulen fest.

Für die Schulen beziehungsweise Schulträger soll es zudem die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Modellversuchs einen Übergang der Schüler der bisherigen Haupt- und Werkrealschulen nach Klasse 7 oder nach Klasse 8 auf die Beruflichen Schulen zu beantragen. Hier kann beispielsweise der Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule oder der dualen Ausbildungsvorbereitung ‚AV dual‘, verbunden mit dem Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Bildungsabschlusses, vorgesehen werden.“

Berufliche Realschule_FDP_DVP Fraktion

Zur Meldung, die Innenministerkonferenz einigt sich auf eine Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien und zur Feststellung von Innenminister Strobl dazu („Was die Abschiebungen nach Syrien angeht, entsprechen die IMK-Beschlüsse unseren Initiativen“) sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Diesem Innenminister ist offensichtlich nichts mehr peinlich. Wochenlang hat Innenminister Thomas Strobl für Rückführungen nach Syrien geworben. Nun aber, wo sich die Innenministerkonferenz gegen Rückführungen ausgesprochen hat, lässt er vermelden, der Beschluss entspreche seiner Initiative. Wer so seine eigene Glaubwürdigkeit untergräbt, hat den Anspruch, ernst genommen zu werden, verwirkt. Er schadet der Glaubwürdigkeit von Politik und als Innenminister der inneren Sicherheit. Wie lange will die einst seriöse und tatkräftige Innenminister stellende CDU dieses Trauerspiel noch mitmachen?“

Zur Nachricht, dass der ursprünglich mit der Entwicklung der Bildungsplattform „ella“ beauftragte kommunale Dienstleister Iteos 20 Millionen Euro fordere, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn sich Iteos mit seiner Kostenforderung durchsetzt, würde dem Innenminister und der Kultusministerin die Quittung für ihr katastrophales Projektmanagement bei der Beauftragung der Bildungsplattform ‚ella‘ präsentiert. Zu begleichen hätte die Quittung freilich der Steuerzahler. Dass es keinen Vertrag mit einer Regelung gab, wer im Fall des Scheiterns der Plattform die Kosten zu tragen hat, ist ein schweres Versäumnis. Und auch wenn sie es immer wieder versucht haben, können die beiden Minister die Verantwortung für die ella-Pleite nicht abstreifen.“

Als „historische Entscheidung“ bezeichnet der Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke den Beschluss des Bundestages in dieser Woche, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, um Ländern Milliarden für digitale Bildung zur Verfügung stellen zu können. Bei einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Debatte zu diesem Thema bezeichnet Rülke dies als notwendig, da sich Kinder heute oftmals zu Hause im Digitalzeitalter und in der Schule in der „Kreidezeit“ befänden. Es sei vor diesem Hintergrund paradox, dass seit Jahren 5 Milliarden Euro vorgesehene Fördermittel des Bundes hier ihre Bestimmung suchten. Die jetzt vorgesehene Änderung hin zur Fördermöglichkeit des Bundes in den Ländern sei nach Aussage Rülkes ein gemeinsamer Erfolg von FDP und Grünen im Bundestag „Es kann nicht nur in Ausstattung, sondern auch in Köpfe investiert werden“, stellt Rülke fest.

Damit könne, so Rülke, ein zentrales Zukunftsthema endlich offensiv angegangen werden, nämlich die digitale Bildung, „ die eine zentrale Herausforderung für die Zukunft unserer Wirtschaft, ja für den Erhalt des Wohlstands ist.“, so der Fraktionsvorsitzende.

Er erinnert daran, dass dieser zentralen Weichenstellung nun nur noch der Bundesrat zustimmen müsse und dort zeichne sich eine breite Mehrheit ab. „Aber sind wirklich alle dafür? Nein, da gibt es ein kleines gallisches Dorf, das sich standhaft verweigert. Das gallische Dorf der digitalen Verweigerer heißt Baden-Württemberg!“, kritisiert Rülke. Allerdings wäre es nach seinen Aussagen angesichts der bornierten Verweigerungshaltung der grün-schwarzen Landesregierung zu viel der Ehre, den Vergleich der Herren Kretschmann und Strobl mit Asterix und Obelix anzustellen. „Eher erinnert dieses Duo an den Barden Troubadix und an das Hündchen Idefix“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung gewandt. Er kritisiert, dass diese sich darin genügten, über eine angebliche Gefahr zu lamentieren, der Bund könnte in die Bildung reinreden und naiv erwarteten, dieser solle dem Land das Geld auf Umwegen schenken. Dies stärke nach Rülkes Aussage allenfalls das Image Baden-Württembergs als Land der Sonderlinge, die die Augen vor Zukunftsfragen verschließen würden.

„Es könnte gar nichts schaden, wenn man sich bundesweit auf ein paar Standards verständigenkönnte und dabei vielleicht bevorzugt jene Länder unterstützt, die es auch schaffen, diese Standards zu erfüllen“, so Rülke. Es könne schließlich nicht sein, dass ein Ingenieur, der von Bremen nach Bayern umziehen möchte, sich nicht traue, weil seine Kinder dann in der Schule zwei Jahre hinterher hinkten. „Herr Ministerpräsident Kretschmann, das war  vor Ihrer Regierungszeit in Bezug auf Bremen und Baden-Württemberg auch mal der Fall“, erinnert Rülke, „aber seit Sie diese Regierung führen, betreiben Sie in diesem Sinne Standortpolitik, dass niemand mehr, der in unser Bundesland zuwandern will, fürchten muss, dass seine Kinder in der Schule hintendran sein könnten. Wenn das das Ziel ihrer verheerenden Bildungspolitik sein sollte, dann haben sie das erreicht“, kritisiert Rülke. Es müsse nach seinen Aussagen allerdings klar sein, dass das Erreichen der Standards weiterhin ebenso Ländersache sein müsse wie die Schulstruktur jedes Landes und die Sicherstellung der Qualität des Unterrichts, stellt Rülke klar.

Ministerpräsident Kretschmann habe nun angekündigt, er suche Verbündete für seine ablehnende Haltung zu den Möglichkeiten einer Bundesförderung, so Rülke und zitiert die Badischen Neuesten Nachrichten vom 24. November,  nach deren Analyse dieser Diskussion man nun sehen müsse „wer bei den Grünen das Ruder in der Hand“ habe, Kretschmann oder die Parteiführung. „Nun, wenn es danach geht, dann können alle bei den Grünen, die für diese Grundgesetzänderung sind, die Dinge gelassen auf sich zukommen lassen“, beruhigt Rülke: „Bisher hat Winfried Kretschmann nämlich noch jede Auseinandersetzung mit seiner Partei auf nationaler Ebene verloren.“

„Insofern dürfte dann der Aufstand von Troubadix Kretschmann und Idefix Strobl gegen die Lockerung des Kooperationsverbots ähnlich ausgehen wie die meisten Geschichten von Asterix und Obelix“, stellt Rülke in Aussicht und schildert die bekannte Abschlussszene: „Die Gallier feiern die Grundgesetzänderung am Lagerfeuer und Troubadix hängt geknebelt am Baum. Und das wäre in diesem Fall auch den Schülerinnen und Schülern dieses Landes nur zu wünschen!“

Zur Meldung, Innenminister Strobl fordere in einem Brief an Innenminister Seehofer die Möglichkeit, renitente Ausländer bei Überstellungen in andere EU-Staaten spontan in Haft nehmen zu können und die Möglichkeit straffälligen Ausländern leichter den Schutzstatus entziehen zu können, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Üblicherweise handeln Mitglieder von Landesregierungen durch Gesetzentwürfe. Wenn das Land nicht zuständig ist, versucht man mittels Bundesratsinitiativen tätig zu werden. Für beide Aktivitäten braucht man zunächst die Unterstützung des Koalitionspartners. Nach zweieinhalb Jahren Grün-Schwarz hat Innenminister Strobl wohl weniger denn je den Anspruch, sich gegen die Grünen durchzusetzen. So werden aus sinnvollen Bundesratsinitiativen Briefe an Bundesminister, die getreu dem Motto von Ministerpräsident Kretschmann gehört aber nicht erhört werden. Defizite im Asylsystem werden auf diese Weise nicht beseitigt, die innere Sicherheit wird nicht verbessert. Innenminister Strobl aber schafft es einmal mehr in die Schlagzeilen. Statt eines Selbstdarstellers braucht das Land jedoch einen Problemlöser als Innenminister.“

Das Auswärtige Amt stellt in einem Bericht fest, in keinem Teil Syriens bestehe ein umfassender Schutz für verfolgte Personen. Bundesinnenminister Seehofer hält das für plausibel und sagt, im Moment könne in keine Region Syriens abgeschoben werden und das gelte auch für Kriminelle. Angesichts dieser Aussagen sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Bereits vor der Innenministerkonferenz räumt Bundesinnenminister Seehofer den Vorschlag von Landesinnenminister Strobl zur Abschiebung nach Syrien ab. Damit dürfte wieder eine vollmundig verkündete Initiative von Innenminister Strobl gescheitert sein. Vielleicht sollte Innenminister Strobl zukünftig erst Verbündete auf Bundesebene suchen, bevor er lautstark Forderungen erhebt. Die Bevölkerung wird nicht Vertrauen in den Staat zurückgewinnen, wenn der Innenminister sie mit Maßnahmen beruhigen will, die dann nicht kommen.“

Bei der ersten Beratung des Nachtragshaushalts für 2018/19 warnt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, eindringlich vor einigen Weichenstellungen grün-schwarzer Haushaltspolitik. So sei der Haushalt durch den Nachtrag in acht Jahren von einem ursprünglichen Volumen von rund 35 Milliarden Euro  auf insgesamt nun fast 54 Milliarden für 2019 angewachsen, stellt Rülke fest. Damit sei nach seiner Aussage in acht Jahren Regierungszeit unter Ministerpräsidenten Kretschmann eine Volumensteigerung von mehr als 50 Prozent erreicht worden. Dem gegenüber stellt Rülke 15 Prozent Vergrößerung des Volumens beim Landeshaushalt in den fünfzehn Jahren der Regierungsbeteiligung der FDP/DVP in den Jahren 1996 bis 2011.

„Wenn die Konjunktur einbrechen und das Niveau der Kreditmarktzinsen steigen sollte, wird sich das bitter rächen“, warnt Rülke, „hier wird die einmalige historische Chance vertan, den Landeshaushalt wirklich nachhaltig zu sanieren.“

Im Landeshaushalt seien durchaus prinzipiell richtige Maßnahmen zu finden, stellt Rülke fest. Dazu zähle er die Einigung mit den Kommunen zu einem Finanzpaket,  das auch einen Pakt für Bildung und Kinderbetreuung enthalte. „Das war höchste Zeit“, so Rülke. Des Weiteren nennt er eine Reihe weiterer Punkte wie Mittel für Flüchtlinge, das Nachkommen von  Verpflichtungen aus dem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen, die Kindergartenförderung, die Vorfinanzierung des geplanten Pakts des Bundes für digitale Bildung an Schulen, mehr Verwaltungsrichterstellen, Mittel für die Forschung zur Künstlichen Intelligenz, das Nationaltheater Mannheim sowie Studienplätze für Grundschullehrer und Medizin.

Ganz eindeutig nicht zählte Rülke dazu allerdings die vorgesehenen 2,4 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Umweltverwaltung. „Es ist überhaupt zu beobachten, dass noch nie eine Landesregierung so negativ mit dem Stellenhunger Ihrer Minister auffiel“, kritisiert Rülke. Als „leicht durchschaubar“ bezeichnet Rülke den geplanten Posten mit 10 Millionen Euro für die nicht weiter definierten Maßnahmen zur „Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Rülke bringt seine Ansicht auf den Punkt: „Dahinter verbirgt sich ganz klar  ein  Propagandafonds der Landesregierung in eigener Sache“ und kritisiert: „Das ist ungeheure Geldverschwendung, nichts weiter.“ Offenbar sei die derzeit laufende Marketing-Tournee des Ministerpräsidenten Kretschmann und seines Stellvertreters Strobl zur Halbzeit unter dem vielsagenden Titel „Nüchtern betrachtet erfolgreich“ noch nicht genug Eigenlob. „Dies soll jetzt in Serie gehen, viel länger und erheblich teurer“, so Rülke

Rülke zählt zu den Fehlplanungen auch die vorgesehenen 70 Millionen Euro sonstige Tilgung so genannter „impliziter Schulden“. Dieser Begriff führe nach seinen Aussagen in die Irre und sei ein Freifahrtschein für unsolides Wirtschaften, denn jede Form der Ausgabenwut könne so als Schuldentilgung getarnt werden: „Implizite Schulden sind eine Art ‚Pinocchio’ der Haushaltspolitik!“ kritisiert Rülke scharf.

Es entspräche nach seinen Aussagen nicht dem Sinn der Landeshaushaltsordnung, beliebig viele Mittel in eine zweckgebundene Rücklage zu packen und das dann Schuldentilgung zu nennen, ohne das klar ist, wann die Mittel verbraucht werden können.

Aus Sicht von SPD und FDP fehlten aus dem Jahre 2017 noch 827 Millionen Euro an fälliger Schuldentilgung, so Rülke und rechnet vor, dass man davon dann noch die 185 Millionen Euro abziehen könne, die sich auf dem Kontrollkonto befinden. „Daraus ergeben sich noch 643 Millionen Euro an zusätzlich zu tilgenden Kreditmarktschulden“, stellt Rülke fest und macht deutlich: „Dies fordern SPD und FDP auch ein!“

Die Position der FDP sei es, damit vollständig Schulden zu tilgen, so Rülke und merkt an, dass die SPD je eine Hälfte zur Schuldentilgung und die andere Hälfte zur Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft zur Behebung der Wohnraumnot verwenden wolle. Er fordert: „Wenn die Regierungskoalition die Zustimmung dieser beiden Fraktionen zur Verfassungsänderung mit dem Ziel der Etablierung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung wünscht, so muss sie einen von beiden Wegen gehen.“ Hinzu käme natürlich nach Aussagen Rülkes noch alles, was bis zum 31.12.2019 auf dem Kontrollkonto lande. „Nur dann werden unsere beiden Fraktionen sich an der notwendigen Verfassungsänderung beteiligen“, macht Rülke unmissverständlich klar.

Er stellt in Aussicht, dass die vorgesehene Verfassungsänderung hin zu einer Schuldenbremse in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg zum 01.01.2020 für beide Seiten Vorteile bringen könne: So ermögliche der Übergang vom augenblicklichen strikten Trendsteuerverfahren zum elastischeren Produktionslückenverfahren unter Berücksichtigung abweichender Konjunkturentwicklungen mehr Handlungsspielraum für die Regierung und für die Opposition wäre es erfreulich, wenn auf den unsäglichen Trick mit der sogenannten „impliziten Verschuldung“ künftig verzichtet würde. „In dieser zukunftsweisenden Steuerpolitik könnten sich alle wiederfinden“, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, wonach das Land Fahrverbote für Euro 5 Diesel für den Jahresbeginn 2020 vorbereite, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es bleibt dabei: Diesel Fahrverbote für ganz Stuttgart sind unverhältnismäßig. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat an keiner Stelle verlangt, dass das gesamte Stadtgebiet zu sperren ist. Werden die Ankündigungen der Bundesregierung umgesetzt, wonach erst ab 50 Mikrogramm Stickoxid Fahrverbote in Betracht kommen, dann haben wir an zwei verkehrsnahmen Messstellen absehbar keine Probleme mehr. Die Übergangsfrist für Euro 5 Diesel ist zudem viel zu knapp, das deutet der Ministerpräsident selbst an. Will man die Nachrüstungen und die Förderprogramme nutzen, dann geht das nicht so schnell. Denn bisher gibt es keine lieferbaren Systeme. Im Übrigen fordere ich, dass zunächst einmal ermittelt wird, welche Autos im Realbetrieb die vom Bund geforderte neue Grenze von 270 Milligramm einhalten. Denn diese sind auch von Verboten ausgenommen. Die starre Fixierung auf die Euro-Messstandsnormen führen in die Irre, weil diese mit dem realen Fahrbetrieb wenig zu tun haben. Aber nur diese realen Situationen können Grundlage für Restriktionen sein. Wieder einmal rächt es sich für die Menschen im Land bitter, dass die CDU es dem grünen Verkehrsminister durchgehen ließ gegen die unselige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht in Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof gegangen zu sein, sondern nur in Sprungrevision.“

Den  heutigen 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland nimmt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zum Anlass, eine Verbesserung des Landtagswahlrechts mit Blick auf einen höheren Frauenanteil im baden-württembergischen Parlament zu fordern.

„Es ist uns ein dringendes Anliegen, mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bringen“, so Rülke und zeigte sich enttäuscht, dass die grün-schwarze Koalition nicht bereit ist, sich einer diesbezüglichen Diskussion zu stellen. „Wir kämpfen an der Seite des Landesfrauenrats dafür, dass die Landtagspräsidentin ein Bürgerforum einsetzt, das über eine frauenfreundliche Reform des Landtagswahlrechts nachdenkt“, so Rülke. Mit dem Landesfrauenrat und der FDP/DVP Fraktion hatte es bereits im Mai dazu ein Gespräch gegeben. Er sicherte zu, mit diesem Anliegen nochmals auf die Landtagspräsidentin Muhterem Aras zuzugehen. „Der Landtag mit seinen Fraktionen sollte den heutigen Tag nutzen, um ein Zeichen zu setzen“, so Rülke abschließend.

 

 

Zur Meldung, wonach der Verwaltungsgerichtshof entschieden habe, dass das Land in seine Planungen zu Fahrverboten auch Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 umfassen müsse, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist ganz klar das Verschulden der CDU, dass es nun zu Fahrverboten für Euro 5 Diesel kommt. Die CDU hätten es dem grünen Verkehrsminister niemals durchgehen lassen dürfen, gegen das unselige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nur in Revision statt in Berufung zu gehen. Bei einer Berufung wären nämlich alle Fakten beim Verwaltungsgerichtshof neu auf den Tisch gekommen. Im Revisionsverfahren war das nicht möglich.“

Zur Forderung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach einer getrennten Unterbringung von Flüchtlingen, die in Gruppen Straftaten begehen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jahrelang hat Ministerpräsident Kretschmann mit seinen Koalitionsregierungen die Augen vor der handfesten Kriminalität, die von Teilen der Flüchtlinge ausgeht, verschlossen, obwohl wir seit 2016 immer wieder darauf hingewiesen haben und Konsequenzen forderten. Wenn der Ministerpräsident nun im AfD-Jargon die von ihm bisher negierten Probleme beschreibt, stellt er seiner eigenen Regierungsarbeit ein schlechtes Zeugnis aus. Zu befürchten bleibt zudem, dass seinen markigen Worten kaum Taten folgen werden. Bloße Kraftmeierei, wie wir sie schon vom Innenminister kennen, hilft der inneren Sicherheit und der Bevölkerung aber nicht.“

„Die Reichspogromnacht zeigt, wie überall in Deutschland der mörderische Antisemitismus lebte und unsern Jüdischen Bürgern das Recht auf Leben, Freiheit und Wahrnehmung der Bürgerrechte absprach. Auch in unserer heutigen Zeit ist die Gesellschaft und die Politik im Kampf gegen Antisemitismus gefordert. Angesichts unserer Geschichte tragen wir eine besondere Verantwortung. Es muss daher ein Alarmzeichen sein, dass Juden in der Öffentlichkeit und im Internet unverhohlen attackiert werden, mittlerweile  jüdische Feiern abgesagt werden müssen oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden können. Harte Konsequenzen müssen jedem zeigen, dass Antisemitismus bei uns nicht geduldet wird. Dies muss der Staat bei Straftaten genauso gewährleisten wie beispielsweise bei Anfeindungen in der Schule.

Der 9. November 1989 soll  uns daran erinnern, dass es sich lohnt, gegen Diktatur und Unfreiheit aufzustehen und das unsere Bürgerrechte hart erkämpft wurden. Wir dürfen sie nicht leichtfertig zur Disposition stellen oder auch nur als selbstverständlich und ungefährdet ansehen.“

In einer von der SPD-Landtagsfraktion beantragten Debatte mit dem Titel „Minister Strobls Halbzeitbilanz: Pleiten, Pech und Pannen – Freiburg ist nur die Spitze des Eisbergs“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, gleich zu Beginn, man brauche eigentlich den gesamten Plenartag, um sämtliche Fehlleistungen des Innen- und Digitalisierungsministers Strobl aufzuzählen.

Rülke begann seine Aufzählung, indem er ausführte, dass der Minister bei der Reform der Polizeireform eine schlechte Reform „halbgar verschlimmbessert“ habe. Rülke erinnerte an Strobls Ankündigung, in dieser Legislaturperiode 1500 zusätzliche Stellen bei der Landespolizei zu schaffen, die  bereits als Wahlbetrug enttarnt sei. Sein Polizeigesetz sei zunächst in einer Anhörung von Verfassungsexperten zerrissen worden und anschließend habe man dann im Landtag Dinge beschlossen, die bis zum heutigen Tage nicht funktionieren. So gebe es die versprochene Software zur Trennung von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung beispielsweise bis zum heutigen Tage nicht. „Um von seinen operativen Fehlleistungen abzulenken verlangt Minister Strobl nun bereits ein neues, noch schärferes Gesetz, bevor das ursprüngliche überhaupt funktioniert. Das ist nichts anderes als eine missglückte Flucht nach vorne“, kritisierte Rülke scharf.

Rülke fuhr in der Aufzählung der Verfehlungen des Ministers fort. Bei der Frage eines Sicherheitskonzeptes für Sigmaringen, bei der es um eine bessere Überwachung von auffälligen Asylbewerbern ging, habe er durch Geschwätzigkeit polizeiliche Ermittlungsarbeit sabotiert. Im Falle Ellwangen, wo ein Polizeieinsatz zur Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers aufgrund des massiven Widerstands in der dortigen Einrichtung zunächst beendet werden musste, habe er durch Untätigkeit rechtsfreie Räume begünstigt. Beim Scheitern der geplanten digitalen Bildungsplattform „ella“, des bislang umfangreichsten Digitalisierungsprojekts des Landes , bei dem flächendeckend Bildungseinrichtungen digital vernetzt werden sollten, habe er durch Inkompetenz das Land blamiert.

Der Gipfel sei aber nun, was Strobl sich im Falle Freiburg geleistet habe, so Rülke und sagte wörtlich: „Zum Geschehen beim tragischen Vergewaltigungsfall einer 18-jährigen durch mehrere mutmaßliche Täter aus dem Flüchtlingsmilieu in Freiburg existieren von Thomas Strobl ungefähr so viele Versionen wie Horst Seehofer für Herrn Maaßen Verwendungen hatte!“. Einerseits behaupte Strobl, alles sei vor Ort entschieden worden; gleichzeitig habe er von Anfang an aber ständig Pressearbeit betrieben. Zunächst werde der nicht vollstreckte Haftbefehl gegen einen hochgefährlichen Intensivtäter mit „Ermittlungstaktik“ begründet, dann hat man ihn plötzlich angeblich nicht gefunden, obwohl die BILD-Zeitung nachgewiesen habe, dass er zu Hause ein und ausgegangen sei, zählte Rülke die Widersprüche auf. Vor allem müsste man mal erklären, weshalb man ihn genau am 23.10.verhaften wollte, wenn man doch angeblich gar nicht weiß wo er ist, forderte Rülke und weiter: „Und dann erklärt dieser Minister, sein Sonderstab im Innenministerium habe sich wohl deshalb nicht mit diesem Verbrecher befasst, weil man ja nach Syrien gar nicht abschieben könne. Dabei ging es gar nicht um eine Abschiebung, sondern um die Ahndung von Verbrechen!“

Rülkes Fazit: „Welch eine niederschmetternde Bilanz! Und das sage nicht nur ich, sondern der eigene grüne Koalitionspartner“ und präsentierte eine Auswahl  von Kritik der Grünen. Rülke zitierte den grünen Landesvorsitzenden Oliver Hildenbrand in Äußerungen der vergangenen Tage: „Strobls Irrweg gefährdet Sicherheit!“, die Grüne Jugend mit „Strobl dreht am Rad!“ und den grünen Abgeordneten und innenpolitischen Sprecher Hans-UIrich Sckerl: „Widersprüchliche Angaben zu Freiburg.“

Rülke: „Herr Strobl, in diesem Hause sind sich also alle einig: Sie sind bei der Verbrechensbekämpfung ein Sicherheitsrisiko und bei der Digitalisierung ein Standortrisiko!“

Vor diesem Hintergrund mute es nach Aussage Rülkes seltsam an, dass Ministerpräsident Kretschmann mit seinem Stellvertreter Strobl auf Kosten des Steuerzahlers mit einer gemeinsamen Aufführung über das Regierungshandeln durch das Land tingle, die den Titel trägt „Nüchtern betrachtet erfolgreich.“ Da frage man sich abschließend schon, so Rülke an die Adresse des Ministerpräsidenten: „Bis zu welchem Punkt gilt man in Ihrer Regierung eigentlich noch als nüchtern?“

In einer von der FDP/DVP Fraktion beantragten Debatte mit dem Titel „Grün-schwarzes Ping-Pong beim Thema Fahrverbote – der Verkehrsminister führt die CDU vor“ erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Forderung seiner Fraktion zur Vermeidung von Fahrverboten in Stuttgart. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Oktober die Fortschreibung des Bundesimissionsschutzgesetzes angekündigt, so dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Fahrverbote nur dort in Betracht kommen, wo der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter überschritten werde.

Somit habe die Kanzlerin drei wesentliche Feststellungen getroffen, von denen die FDP schon lange ausgehe, so Rülke: „Der 40 Mikrogramm-Grenzwert beim Stickoxid ist schlicht ideologischer Quatsch, der nur dem Kampf gegen den Verbrennungsmotor dient! Unsere Argumentation, wonach Fahrverbote angemessen und verhältnismäßig sein müssen, also nicht allein  auf Basis dieses Grenzwerts ergehen können, erreicht nun auch das Kanzleramt.“, stellte Rülke fest und zog daraus den Schluss, dass es nicht notwendig sei, ganz Stuttgart zur Fahrverbotszone zu machen.

„Im Grunde genommen sind nur noch die Messstationen Neckartor und Hohenheimer Straße problematisch. Und wenn man der Argumentation des CDU-Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger, zum Thema Standort von Messstationen folgt, dann braucht man vermutlich überhaupt kein Fahrverbot“, so Rülke und begrüßte ausdrücklich im Namen der FDP/DVP Fraktion die Erklärung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Reinhart vom 22.10. 2018, in der dieser äußerte: „Dass Bundeskanzlerin Merkel durch eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes weitere Möglichkeiten eröffnen will, Fahrverbote zu verhindern, begrüßen wir sehr. Die CDU-Fraktion setzt seit Beginn der Diesel-Debatte darauf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen….Fahrverbote zu verhindern….Jetzt müssen diesen Ankündigungen auch schnell Taten folgen.“

Immer wieder werde die CDU Opfer ihres eigenen Fehlers, gegen das Stuttgarter Urteil nicht in Berufung gegangen zu sein, so Rülke. „Jedenfalls stellt sich nun an Verkehrsminister Hermann die Frage, ob er im Lichte der Merkel-Initiative zu einem Fahrverbots-Moratorium bereit ist, oder ob er weiterhin die Spießgesellenschaft zur Deutschen Umwelthilfe sucht“, so der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende und merkte kritisch an, dass es sich bei der Deutschen Umwelthilfe um einen zwielichtigen Verein handle, der von Toyota gesponsert werde. „Toyota ist bekanntermaßen ein japanischer Konzern, der gerne subversive Kräfte unterstützt, die die deutsche Automobilwirtschaft als Konkurrenz von Toyota bekämpfen“, so Rülke.

Er stellte im Ergebnis die Forderungen der FDP/DVP Fraktion als Konsequenz aus der Merkel-Initiative vor. Dazu zählt ein einjähriges Moratorium im Sinne der anstehenden Änderung des Immissionsschutzgesetzes. „Wenn sich der Verkehrsminister nicht auf das Moratorium einlässt und an einem aus Sicht der FDP nicht verhältnismäßigem Fahrverbot festhält, dann fordern wir zumindest die Herausnahme weiter Teile der Stuttgarter Innenstadt und der Umweltzone aus der Fahrverbotszone“, so Rülke. Weiter forderte er die Überprüfung der Standorte der Messstationen in Stuttgart im Sinne des Staatssekretärs Bilger und die Konzentration auf die weiteren Maßnahmen zur Luftreinhaltung unterhalb von Fahrverboten

Nach einem Blick in die Denkschrift 2018 des Rechnungshofs Baden-Württemberg kommen die beiden Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP/DVP, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu dem Schluss, dass die grün-schwarze Landesregierung 2017 gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen hat. 2017 wies das Schuldenkontrollkonto zum ersten Mal einen negativen Saldo auf, bei dem die Landesregierung gemäß Landeshaushaltsordnung auf deren Ausgleich hätte hinwirken müssen.

Den Berechnungen das Rechnungshofes zu Folge (Denkschrift 2018  Rechnungshof Baden Württemberg  S.54 ff) hatte die Landesregierung 2017 aufgrund deutlich höherer Steuereinnahmen eine Tilgungsverpflichtung von knapp 1,24 Milliarden Euro. In der Realität wurden von ihr aber nur 410,5 Millionen Euro getilgt, die sie bereits in Form von impliziten Schulden etatisiert hatte. Damit ist die Landesregierung ihrer Tilgungsverpflichtung, die sich aus dem geänderten negativen Stand des Schuldenkontrollkonto ergeben hat und in der Landeshaushaltsordnung entsprechend festgeschrieben ist, nicht nachgekommen. Da das Kontrollkonto zum Jahresende 2016 noch einen positiven Saldo von 185 Millionen Euro aufwies, der mit der Tilgungsverpflichtung aus 2017 aufgerechnet wird, ergibt sich zum Ende des Jahres 2017 ein Minus von 642,6 Millionen Euro auf dem Kontrollkonto, das die Landesregierung hätte nutzen müssen (§18 LHO – Absatz 5, Satz 2 – Bei negativem Saldo ist auf einen Landesregierung zwingend zur weiteren Schuldentilgung in 2017 Ausgleich des Kontrollkontos hinzuwirken). „Dieses Ausgleichsgebot hat die Landesregierung schlichtweg ignoriert und nicht aufgegriffen“, stellt Andreas Stoch fest.

„Für 2018 hat Finanzministerin Edith Sitzmann dazu gelernt und legt jetzt bei jeder neuen Steuerschätzung auch weitere Mittel für die weitere Schuldentilgung zurück und lässt sich dafür feiern“, stellt Stoch fest und kritisiert weiter: „Diese Art von Schuldentilgung ist nun wirklich keine politische Leistung, sondern zwingende Folge aus der hervorragenden finanziellen Situation unseres Landes.“ Gemeinsam mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke kommt er zu dem Schluss, dass die Landesregierung hier Vertrauen verspielt hat. Um dieses wieder zurück zu gewinnen, müsse sie zeigen, wie sie in 2018 noch zusätzlich der Tilgungsverpflichtung in Höhe von gut 643 Millionen Euro nachkommen möchte. „Einer notwendigen Landesverfassungsänderung, die von der Landesregierung ja forciert wird, können wir nur zustimmen, wenn die Tilgung für 2017 vollständig nachgeholt wird“, so Rülke. Stoch ergänzt: „Schon jetzt müssen die notwendigen Zeichen von Seiten der Landesregierung gesetzt werden, um den Vollzug der Haushaltsplanung entsprechend zu gestalten. Andernfalls sehen wir keine Möglichkeit, dem neuen System der Schuldenbremse, welche zur Tilgung in konjunkturell guten Zeiten vorverpflichtet, zuzustimmen. Versprechen für morgen werden von dieser Landesregierung bereits im Heute gebrochen.“

Stoch schlägt dazu im Namen der SPD-Landtagsfraktion vor: „Wir stellen uns vor, dass wir die Hälfte der Summe in eine weitere Kreditmarkttilgung stecken, während die andere Hälfte zur Finanzierung einer gemeinnützigen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) genutzt werden sollte.“ Diese soll Grundstücke erwerben und zügig entwickeln, dabei auch einen eigenen Wohnungsbestand aufbauen und erhalten, um so schnell neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dämpfend auf die angespannte allgemeine Wohnungsmarktsituation zu wirken. Zugleich soll die LEG als Kooperationspartnerin für Kreise, Gemeinden, kleiner städtischer Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften dienen.

Dr. Rülke schlägt für die FDP/DVP-Fraktion vor, die ganze Summe in die Tilgung von Kreditmarktschulden zu stecken. „Bei einer konsequenten Schuldentilgung hätte das Land bereits über 6 Milliarden Kreditmarktschulden tilgen können. Für die absehbare Erhöhung der Zinssätze wäre dies ein Segen für künftige Landeshaushalte.“

Kritisch wagen die beiden Fraktionsvorsitzenden auch ihren Blick nach vorn. „Auch wenn die Landesregierung derzeit für den Doppelhaushalt 2018 bis 2019 eine Tilgung von gut 5,5 Milliarden Euro plant, so befürchten wir nichts destotrotz auch hier eine ähnlich laxe Vollzugsmentalität“, konkretisiert Andreas Stoch. Zu befürchten sei, dass wie im Vorjahr nicht einmal die Hälfte der geplanten Tilgungsmaßnahmen erbracht wird.

 

Zum Bericht, der Grünen-Landesvorsitzende Oliver Hildenbrand sehe die innere Sicherheit durch Innenminister Strobl gefährdet, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist schön, dass mit dem Grünen-Landesvorsitzenden Hildenbrand nun auch der erste Grüne zur Erkenntnis kommt, dass Innenminister Strobl eine Gefahr für die innere Sicherheit und die Bevölkerung ist. Die wirklichen Probleme der inneren Sicherheit geht Strobl völlig unzureichend an, wie die Hilfeschreie aus Ellwangen, Mannheim und Freiburg beispielhaft zeigen. Mit seinen maßlosen und verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzesänderungen heizt er jedoch die Stimmung an und befeuert er einen bundesweiten Wettlauf um das schärfste Polizeirecht. Relativiert werden so unsere freiheitlichen Bürgerrechte. Die praktische Polizeiarbeit profitiert nicht, weil wegen Ausstattungs- und Personalmangel Maßnahmen gar nicht zur Anwendung kommen.

Es wird Zeit, dass sich die Koalition endlich einen seriösen Innenminister sucht. Zu befürchten ist aber, dass der Grünen-Landesvorsitzende Hildenbrand von dem an der Macht klebenden Ministerpräsidenten und seinem Stellvertreter abgewatscht wird.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert das Verhalten von Innenminister Strobl zum Fall der Vergewaltigung scharf und fordert seinen Rücktritt:

„Die Anzahl der tragischen Pannen im Vorfeld der Vergewaltigung einer 18-jährigen Studentin in Freiburg werden immer ungeheuerlicher. Wie jetzt durch Presserecherche bekannt wurde, war der Haftbefehl vom 10. Oktober bereits mit dringender Warnung vor diesem gefährlichen Intensivtäter versehen. Es ist tragisch, dass die Vergewaltigung am 14. Oktober hätte vermieden werden können, denn der Täter war jederzeit zu Hause auffindbar, wie sich jetzt herausgestellt hat. Innenminister Strobl trägt die politische Verantwortung für die Vergewaltigung, da der Vollzug des Haftbefehls erst für den 23.10. geplant war, obwohl der Täter jederzeit vorher hätte verhaftet werden können. Damit ist der Innenminister Strobl politisch verantwortlich für mögliche weitere Verbrechen.

Die anschließende Vertuschung der Pannen gipfelte in der Behauptung, der Täter sei nicht anzutreffen gewesen. Dies stellt sich nun als glatte Lüge heraus. Die Öffentlichkeit muss jetzt erkennen, dass Innenminister Strobl also politisch verantwortlich für ein Verbrechen ist und die Öffentlichkeit mehrfach mit unterschiedlichen Versionen belogen hat. Ein solch inkompetenter Innenminister ist mit dieser schwierigen Lage offenbar komplett überfordert. Ich fordere seinen Rücktritt als Konsequenz.“

Zu den Berichten über die Pressekonferenz der Freiburger Polizei,  im Rahmen der bekannt wurde, dass die Polizei die Festnahme des Hauptverdächtigen, für den seit dem 10.10.2018 ein Haftbefehl vorlag, auf den 23.10.2018 terminierte, weil für eine solche Verhaftung extra genügend Beamte sowie Spezialkräfte angefordert werden müssten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von Tag zu Tag wirft das Agieren im Freiburger Vergewaltigungsfall mehr Fragen auf. Gilt jetzt noch die Version, wonach man nicht wusste, wo der Tatverdächtige war, oder wusste man doch wo er war, und man wollte 13 Tage warten, bis Spezialkräfte zur Verfügung stehen? Wie kann man eine Festnahme terminieren, wenn man den Aufenthaltsort angeblich nicht kennt? Wenn es an den Spezialkräften lag; ist es normal, dass die Alarmierung der Spezialkräfte 13 Tage dauert, wenn man einen hochgefährlichen Kriminellen, der schon dem Sonderstab gefährlicher Ausländer gemeldet wurde und dessen Festsetzung Spezialkräfte erfordert, dingfest machen will? Angesichts der offenen Fragen bedarf es mehr als einer internen Untersuchung der Vorgänge. Dem Landtag muss umfassend berichtet werden. Wir werden unsere Möglichkeiten wie beispielsweise die Befassung durch den Innenausschuss am 14. November nutzen.“

 

Zu den Berichten über die Pressekonferenz der Freiburger Polizei, im Rahmen der bekannt wurde, dass die Polizei die Festnahme des Hauptverdächtigen, für den seit dem 10.10.2018 ein Haftbefehl vorlag, auf den 23.10.2018 terminierte, weil für eine solche Verhaftung extra genügend Beamte sowie Spezialkräfte angefordert werden müssten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von Tag zu Tag wirft das Agieren im Freiburger Vergewaltigungsfall mehr Fragen auf. Gilt jetzt noch die Version, wonach man nicht wusste, wo der Tatverdächtige war, oder wusste man doch wo er war, und man wollte 13 Tage warten, bis Spezialkräfte zur Verfügung stehen? Wie kann man eine Festnahme terminieren, wenn man den Aufenthaltsort angeblich nicht kennt? Wenn es an den Spezialkräften lag; ist es normal, dass die Alarmierung der Spezialkräfte 13 Tage dauert, wenn man einen hochgefährlichen Kriminellen, der schon dem Sonderstab gefährlicher Ausländer gemeldet wurde und dessen Festsetzung Spezialkräfte erfordert, dingfest machen will? Angesichts der offenen Fragen bedarf es mehr als einer internen Untersuchung der Vorgänge. Dem Landtag muss umfassend berichtet werden. Wir werden unsere Möglichkeiten wie beispielsweise die Befassung durch den Innenausschuss am 14. November nutzen.“

 

Zur derzeitigen Diskussion um Äußerungen und Richtung der AfD sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass jetzt plötzlich hektische Betriebsamkeit in der AfD ausbricht, wenn es um die Beobachtung der rechtsnationalistischen Ausrichtung geht, wirft ein eindeutiges Licht auf diese Partei. Hinter der Fassade der Betulichkeit ziehen da schon lange rechtsextreme Kreise die Strippen. Antisemitismus und tief empfundene Gegnerschaft zu unserer Verfassungsordnung sind bei der AfD nicht Minderheitenmeinung, sondern die bewusste Grundmelodie, mit der sich diese Partei am rechten Rand Stimmen verschafft. Die AfD ist stramm auf dem Weg nach Rechtsaußen. Das nun jetzt vorgespielte Theater der ‚Verfolgten in der AfD‘ nimmt ihnen doch keiner ab.“

Tagelang berichteten die Medien, der zum Zeitpunkt der Vergewaltigung offene Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen sei aus polizeitaktischen Gründen nicht sofort vollzogen worden. Dazu bezogen sie sich auf eine Stellungnahme aus dem Innenministerium. Gestern stellte das Polizeipräsidium Freiburg klar, die Polizei habe den Haftbefehl nicht vollzogen, weil sie nicht wusste, wo sich der Tatverdächtige aufgehalten habe. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte die offensichtliche Falschmeldung des Innenministeriums und bleibt auch nach der neuerlichen Erklärung des Innenministeriums dabei:53/10/2018

„Tagelang berichteten die Medien, aus polizeitaktischen Gründen wurde der Haftbefehl nicht vollstreckt, ohne dass das Innenministerium die Berichterstattung dahingehend präzisiert, dass der eigentliche Grund der unbekannte Aufenthaltsort des Tatverdächtigen war. Seit wann ist es Taktik, einen Verdächtigen nicht zu fangen? Nun, wo die Katze aus dem Sack ist, will das Innenministerium schon immer richtig berichtet haben. Warum hat er dann nicht schon in den letzten Tagen den angeblich falschen Eindruck korrigiert, muss sich der Innenminister fragen lassen. Offenbar wollte Innenminister Strobl so lange wie möglich von der nun angeblich falschen Berichterstattung profitieren, vielleicht, damit nicht auffällt, dass die Landesregierung den Umgang mit kriminellen Flüchtlingen immer noch nicht im Griff hat, regelmäßig nicht weiß, wo sich diese aufhalten.“

In einer Stellungnahme auf die schwere Vergewaltigung in Freiburg sagte das Innenministerium vor einigen Tagen, der zum Zeitpunkt der Vergewaltigung offene Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen sei aus polizeitaktischen Gründen nicht sofort vollzogen worden. Innenminister Strobl sagte, er sei persönlich mit dem Polizeipräsidium Freiburg in engem Kontakt. Nach Berichten u. a. des SWR heißt es vom Polizeipräsidium Freiburg nun hingegen, die Polizei habe den Haftbefehl nicht vollzogen, weil sie nicht wusste, wo sich der Tatverdächtige aufgehalten habe. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Innenminister Strobl muss jetzt aufklären, haben er und sein Ministerium die Öffentlichkeit tagelang bewusst getäuscht oder wie kam es zu dieser Falschmeldung? Wie kann der Innenminister unmittelbar nach der Tat behaupten, er stehe im engen persönlichen Kontakt mit der Polizei in Freiburg, den wahren Grund für den Nichtvollzug des Haftbefehls aber kenne er nicht? Und warum wird der wahre Grund erst bekannt, nachdem die Opposition erklärt, den Umständen des Nichtvollzugs des Haftbefehls nachgehen zu wollen?

Fragen über Fragen, die den Innenminister wieder einmal nicht gut aussehen lassen. Im besten Fall waren er und sein Ministerium erneut überfordert, im schlimmsten Fall wurde vorsätzlich gelogen.

Die lange Liste des Versagens des Innenministers ist jedenfalls um einen Fall zu ergänzen. Was muss angesichts dieses Ausmaßes an Unfähigkeit eigentlich noch passieren, damit auch die CDU merkt, Thomas Strobl ist nicht der richtige Mann für das Amt des Innenministers? Er gehört durch eine Person ersetzt, die die innere Sicherheit im Land verbessert und nicht selbst zu einer Gefahr für diese wird. In Sigmaringen verriet Strobl die verdeckten Maßnahmen der Polizei. In Ellwangen brauchte es drei Tage, bis der Rechtsstaat nach einer mit Gewaltandrohung verhinderten Ingewahrsamnahme eines Abzuschiebenden wieder hergestellt wurde. Bei der Korrektur der Polizeireform blieben polizeifachliche Belange außen vor. Monatelang behauptete Strobl, das Versprechen die Polizei mit 1.500 zusätzlichen Stellen zu verstärken werde schon vor 2021 erfüllt sein, dann kommt raus, es werden 2021 noch nicht mal 250 Polizisten mehr Dienst tun. Die CDU-Parteitagsbeschlüsse zur inneren Sicherheit werden nicht umgesetzt. Vom Versagen Strobls bei der Digitalisierung u. a. im Fall der Bildungsplattform Ella ganz zu schweigen.“

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert scharf die Behauptung der CDU gegenüber ihrer eigenen Mitglieder zur Schuldentilgung im geplanten Nachtragshaushalt 2018/19. Der CDU-Landesgeneralsekretär und Landtagsabgeordnete Manuel Hagel hatte in einer Mitgliedermail von vergangener Woche die Schuldentilgung auf 5,5 Milliarden beziffert.

„Ausweislich der Angaben der Finanzministerin sind 1 Milliarde Tilgung der Schulden vorgesehen. Die CDU behauptet aber dreist, 5,5 Milliarden würden getilgt. Wir halten 1,5 Milliarden für angebracht. Die CDU beschränkt ihre Ambitionen auf das Belügen der eigenen Mitglieder anstatt auf maßvolle und verantwortliche Haushaltspolitik“, kritisiert Rülke.

Zur gestrigen Landtagswahl in Hessen und der Ankündigung von Angela Merkel, nicht wieder zur CDU-Bundesvorsitzenden zu kandidieren, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die gestrige Wahl in Hessen hat uns als eigenständige Kraft bestätigt. Das wird von den Wählern honoriert. Dieser Erfolg basiert auf Überzeugungen und dem inhaltlichen Anspruch, in der Politik in Deutschland substanzielle Veränderungen mit Vernunft und Klarheit anzugehen. Dieser Weg wird stabiler und auf Dauer erfolgreicher sein als Trends und der Zeitgeist.

Frau Merkel gibt jetzt das falsche Amt ab. Es wäre besser, Sie würde als Kanzlerin abtreten. Dann hätte nicht nur die CDU etwas davon, sondern das ganze Land.

Mit inhaltsarmer Machtzentriertheit lässt sich kein Staat machen und es lassen sich keine Wahlen mehr gewinnen, nicht mal mehr für die CDU.

Der Merkel-Abgang ist auch eine Schlappe für Thomas Strobl, der über Jahre der große Merkel-Versteher der Landes-CDU war. Nach dem Ergebnis, das Bouffier nach fünf Jahren Schwarz-Grün in Hessen eingefahren hat, kann die Südwest-CDU schon mal hochrechnen, was Strobl nach fünf Jahren Grün-Schwarz einfahren dürfte.“