Auch eine Betreuung an einzelnen Tagen in kleinen Gruppen wäre für viele Betroffene eine echte Hilfe – Fortsetzung der Befreiung von Kita- und Kindergartenbeiträgen gefordert.


Zur Nachricht, dass die Notfallbetreuung auf weitere Personengruppen ausgeweitet wird, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Dass ab kommender Woche auch Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, unterstützt die FDP/DVP Fraktion ausdrücklich. Gleichzeitig fordern wir die Kultusministerin dringend auf, all diejenigen nicht zu vergessen, die nicht unter die nun geltende Regelung fallen, für die eine Kinderbetreuung jedoch von großer Wichtigkeit ist. Dabei ist nicht nur an die Eltern zu denken, sondern auch die Kinder selbst, die teilweise bereits seit Wochen ohne den Kontakt zu anderen Kindern auskommen müssen. Dass der Gesundheitsschutz Vorrang haben muss, ist unstrittig und wird auch von der FDP/DVP Fraktion nochmals ausdrücklich betont. Aber auch eine Betreuung an einzelnen Tagen in kleinen Gruppen, die die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen ermöglichen, wäre für viele Betroffene eine echte Hilfe. Deshalb fordert die FDP/DVP Fraktion die Kultusministerin nochmals auf, auf die zuständigen Kommen sowie kirchlichen und freien Träger zuzugehen mit dem Ziel, eine tragfähigen Perspektive für eine weitere Öffnung der Notfallbetreuung zu erarbeiten. Hierbei muss neben Kindergärten und Kindertagesstätten auch die Kindertagespflege einbezogen werden. Ein weiteres Ziel, über das die Kultusministerin so bald wie möglich mit den Kommunen im Interesse der Planungssicherheit aller Beteiligten verhandeln muss, ist der Erlass der Kindergarten- und Kitabeiträge für die Eltern während der Zeit der Schließung der Kinderbetreuung. Bayern ist schon vorangegangen, dort müssen die Eltern während der Monate Mai bis Juli keine Gebühren bezahlen. Und schließlich muss eine Weiterbezahlung der Tageseltern sichergestellt sein, die auch weiterhin zur Einstellung ihrer Arbeit verpflichtet sind.“

Baunutzungsverordnung kein Mittel für Pandemiebekämpfung.


Zu den von der Landesregierung beschlossenen neuen Regelungen zur Öffnung von Geschäften sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft die Corona-Pandemie nicht mit der Baunutzungsverordnung. Die 800-Quadratmeter-Regelung ist nicht nachvollziehbar und kann kein Maßstab für den Hygieneschutz sein. Sie erzeugt nur Ungerechtigkeiten und neue Streitfälle. Stattdessen ist eine Orientierung an Abstandsregelungen und eine Begrenzung der Anzahl der Personen pro Quadratmeter Verkaufsfläche ein sinnvolles Kriterium“.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für den Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, ergänzt dazu:

„Die Landesregierung zwingt mit dieser Auslegung einzelne Einzelhändler in die Insolvenz. Die wirtschaftliche Not wird weiter verschlimmert und es entsteht eine klare Ungleichbehandlung. Andere Bundesländer machen vor, dass hier auch sinnvollere Lösungen möglich sind. Ohne Chancen auf baldige Einnahmen werden weitere Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gefährdet“.

Solidarische Lösungen für Abschlussprüfungen der Medizinstudierenden müssen entwickelt werden.


Der heutige Beginn des Sommersemesters an den Hochschulen beschäftigt auch die Verantwortlichen in der FDP/DVP Fraktion. Zu den diesbezüglichen Herausforderungen und notwendigen Unterstützungen äußert sich der hochschulpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Corona-Pandemie stellt auch die Hochschulen vor große Herausforderungen, da an einen regulären Verlauf eines Präsenzstudiums im Sommersemesters noch nicht zu denken ist. Es rächen sich nun die Versäumnisse der letzten zehn Jahre, in denen die digitale Lehre sträflich vernachlässigt wurde. In Bayern etwa kann man sich gut gerüstet dem kontaktlosen Studium stellen, wo die Virtuelle Hochschule eine lange Tradition hat. Hierzulande müssen diese Voraussetzungen erst geschaffen werden. Die Hochschulen müssen nun mit aller Kraft und auch monetär dabei unterstützt werden, damit das Sommersemester kein verlorenes Semester wird und Studienverläufe nicht unterbrochen werden. Den Studierenden, die wegen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens ihre Nebeneinkünfte fehlen, muss ebenfalls geholfen werden. Und nicht zuletzt müssen wir einen gangbaren Weg für die vielen Medizinstudierenden entwickeln, die anstelle der Abschlussprüfungen bereits in der Gesundheitsversorgung tätig sind und zu Recht solidarische Lösungen einfordern, um faire Prüfungsbedingungen vorzufinden.“

Zurückgehende Infektionszahlen liefern Grund für Optimismus.


Zur Meldung, wonach Tourismusminister Guido Wolf schrittweise Lockerungen der Corona-Auflagen für die Tourismus- und Gastro-Branche fordert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Tourismus- und Gastro-Branche muss eine Perspektive bekommen. Dank zurückgehender Infektionszahlen ist es möglich, diese aktuell weitgehend stillstehende Branche schrittweise wieder hochzufahren. Insofern unterstützt die FDP/DVP Fraktion den Vorschlag des Tourismusministers und fordert eine realistische Perspektive für die Betriebe im Tourismusland Baden-Württemberg.“

Ungerechte und bürokratische Regelungen lösen die Probleme nicht.


Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann die Kriterien für eine Ladenöffnung bis 800qm ab kommenden Montag verteidigt, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft keine Pandemie mit der Baunutzungsverordnung, die Argumentation von Ministerpräsident Kretschmann überzeugt daher nicht. Die vorgesehene Regelung erzeugt Ungerechtigkeiten und bürokratische Streitfälle. Es ist auch nicht einsichtig, weshalb man sich auf großer Fläche eher infizieren soll als auf enger Fläche. Besser wäre eine Orientierung an Hygiene- und Abstandsregeln sowie ein Umrechnen von Flächen auf die zulässige Zahl der Kunden. Die von der Landesregierung getroffene Regelung ist jedoch nicht geeignet, der Pandemie in angemessener Weise zu begegnen.“

Insolvenzen und erneuter Bundesländer-Flickenteppich drohen.


Die aktuell beschlossenen Detailregelungen der Landesregierung über die ab Montag geltenden Regelungen zur Wiederöffnung von Einzelhandelsgeschäften stößt beim Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, auf deutliche Kritik.

Die Landesregierung hat beschlossen, die 800-Quadratmeter-Regelung explizit so auszulegen, dass eine Verkleinerung der Verkaufsfläche bei einzelnen Geschäfte nicht gestattet ist, um eine Öffnung am Montag zu ermöglichen.

Schweickert mahnt: „Die Landesregierung zeigt mit ihrer heutigen Entscheidung, dass Sie willentlich bereit ist, einige Einzelhändler in die Insolvenz zu zwingen. Die pauschale Festlegung auf 800 qm war und ist ohnehin nicht objektiv nachvollziehbar. Umso fataler ist es, dass die Landesregierung, anders als in einigen anderen Bundesländern, nicht bereit ist, größeren Geschäften zumindest die Abtrennung eines entsprechenden Verkaufsbereichs zu ermöglichen. Ohne jede Perspektive auf baldige Einnahmen werden sich mehr und mehr Unternehmer in absehbarer Zeit dazu gezwungen sehen, den Geschäftsbetrieb für immer einzustellen. Zudem entsteht wieder ein unseliger Bundesländer-Flickenteppich“

Der Abgeordnete spricht sich weiterhin dafür aus, auch größeren Geschäften eine Öffnung zu erlauben, solange notwendige Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. „Am Ende des Tages kommt es nicht auf die Ladengröße an, sondern nur darauf, dass der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt. Dies kann unabhängig von Quadratmeter-Zahlen gewährleistet werden“, so Schweickert.

Sollte die Landesregierung weiterhin bei ihrer Haltung bleiben, müsse sie so schnell wie möglich weitere Hilfsmaßnahmen für besonders betroffene Geschäfte und Branchen, wie das ebenfalls benachteiligte Hotel- und Gaststättengewerbe bereitstellen, fordert Schweickert dringend. „Wenn die grün-schwarze Landesregierung weder zu Lockerungen noch zu weiteren Hilfen bereit ist, übernimmt sie Verantwortung für baldige Arbeitslosigkeit vieler tausender Menschen in Baden-Württemberg“, so Schweickert abschließend.

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Gastronomie, Hotellerie oder Schausteller müssen mit zielgerichteten Maßnahmen vor Bankrott bewahrt werden


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung die Einführung eines neuen Unterstützungsfonds für Unternehmen, die besonders hart von den Corona-Maßnahmen betroffen sind und eine besondere Bedürftigkeit haben.

Rülke erklärt dazu: „Die Absage von Großveranstaltungen bis in den August und das fortgesetzte Öffnungsverbot für Gastronomie, Hotellerie und auch Geschäfte mit mehr als 800qm Verkaufsfläche gefährdet zahlreiche Unternehmen in unserem Land. Wie sollen beispielsweise Schausteller und Marktkaufleute überleben, wenn es über ein halbes Jahr lang keine Volksfeste geben darf?“.  Solche Bereiche benötigten daher staatliche Unterstützung, so Rülkes Forderung.

 

Rülke weiter: „Die Volksfeste und Großveranstaltungen, die Hotels, Ausflugslokale und das Restaurant um die Ecke sowie vitale Innenstädte mit großen Geschäften haben eine enorme Bedeutung für unser Land. Sie sind nicht nur Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor, sondern gehören auch zum gesellschaftlichen Leben und zu unserer Kultur. Daher müssen wir hier Strukturen erhalten und diesen besonders betroffenen und bedürftigen Betrieben weitere Hilfen zukommen lassen.“

Wenn es Kinder gibt, die die Schulen in der derzeitigen Situation nicht erreichen, besteht dringender Handlungsbedarf


Zum Vorschlag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), die Notbetreuung für benachteiligte Kinder zu nutzen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Wenn es Kinder gibt, die die Schulen in der derzeitigen Situation nicht erreichen, besteht dringender Handlungsbedarf. Der Vorschlag des VBE, für diese Kinder Notbetreuung zu nutzen, verdient unbedingt Unterstützung. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin deshalb auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch benachteiligte Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können.“

Wenn im Laufe des Monats Mai je nach Jahrgang wieder mit dem Unterricht in der Schule begonnen wird, mag womöglich sinnvoll sein, ihn nicht alsbald wieder abzubrechen


Zur Aussage der Kultusministerin, sie halte wenig von einer Verkürzung der Sommerferien, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 

„Die Schulen sind jedoch bereits seit dem 17. März geschlossen und werden erst ab dem 4. Mai wieder schrittweise öffnen. Diese Öffnung in Schritten unterstützt die FDP/DVP Fraktion im Interesse der Sicherstellung des Gesundheitsschutzes ausdrücklich. Vor dem Hintergrund langer Zeiträume der Schulschließung muss nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion aber geprüft werden, inwieweit im Kalender veranschlagte Schulferien in der aktuellen Situation für Schule, Unterricht und Lernen nutzbar gemacht werden können. Zweifellos gibt es gewichtige Einwände gegen die Verkürzung der Sommerferien. Vom 2. bis zum 13. Juni sind jedoch Pfingstferien vorgesehen. Wenn im Laufe des Monats Mai je nach Jahrgang wieder mit dem Unterricht in der Schule begonnen wird, mag womöglich sinnvoll sein, ihn nicht alsbald wieder abzubrechen. Und das Problem des Eingriffs in Urlaubsplanungen dürfte in den Pfingstferien aufgrund der Reisebeschränkungen deutlich kleiner sein als in den Sommerferien. Wir fordern die Kultusministerin deshalb auf, auch mit Blick auf die Planungssicherheit der am Schulleben Beteiligten, die Prüfung einer Umnutzung von Ferienzeiten zügig anzugehen.“

Wirtschaftsministerium setzt endlich eine langanhaltende Forderung der FDP/DVP-Fraktion um


Zum heute vom Wirtschaftsministerium verkündeten Start der Meisterprämie im Handwerk erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Ausdauer der FDP/DVP-Fraktion zahlt sich nach vielen Monaten aus: Endlich setzt das Wirtschaftsministerium unsere Forderungen um und führt die Meisterprämie für Aufstiegsfortbildungen im Handwerk ein! Dies ist die lange überfällige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungswegen sowie ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels“. Die FDP/DVP-Fraktion hat diese Maßnahme bereits lange gefordert und setzte sich im Landtag seit Ende 2018 in mehreren Anträgen massiv dafür ein.

 

Weiter erklärt Schweickert: „Die nun erfolgte Prämie für das Handwerk kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir fordern nun schnellstmöglich eine Ausweitung auf alle Meisterabschlüsse, auch die von Industrie- und Handelskammern. Ansonsten haben wir eine klare Ungleichbehandlung bei Meisterabschlüssen. Die Regierung darf hier nicht auf halber Strecke stehen bleiben!“

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Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Lockerungen


Zu den weiteren Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des neuartigen Coronavirus in Baden-Württemberg, die gerade der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Um die weitere disziplinierte Einhaltung der Ge- und Verbote durch die Bevölkerung zu gewährleisten, müssen die Maßnahmen bzw. deren Lockerungen nachvollziehbar und gerecht sein. Da sehe ich in Details noch Verbesserungsbedarf.

Die 800-Quadratmeter-Grenze, bis zu der Geschäfte öffnen dürfen, führt zu Ungerechtigkeiten.  Es wäre besser, die Größe eines Ladens auf die zulässige Zahl der Kunden umzurechnen und als wichtige Hygienemaßnahme verbindliche Maskenpflicht einzuführen. Den vielen ernstlich bedrohten Betrieben in der Gastronomie und dem Vereinsleben gar keine Perspektive aufzuzeigen, nicht mal planerische Kriterien, verursacht nachvollziehbar großen Frust bei den Betroffenen.“

Betreuungsangebote in Kindergärten und Kitas müssen mit dem Bedarf Schritt halten


Zur Nachricht, dass die Notfallbetreuung künftig auch Siebtklässler umfassen, Alleinerziehende einbeziehen und stärker auch für Menschen geöffnet werden soll, die im Zuge der Öffnung der Corona-Bestimmungen wieder die Arbeit aufnehmen und Präsenzpflicht haben, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 

„Dass die Landesregierung plant, die Notfallbetreuung in Kindergärten und Kitas auszuweiten, ist aus Sicht der FDP/DVP Fraktion nicht nur richtig, sondern auch zwingend notwendig. Diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen, dürfen in der aktuellen Situation nicht alleine gelassen werden. Gerade wenn nun aber die Betriebe wieder öffnen, ist es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion unerlässlich, dass die Betreuungsangebote mit dem Bedarf Schritt halten. Eine Aussage der Kultusministerin stimmt jedoch besorgt: Man werde ‚ganz viele Kinder nicht betreuen können‘. Keinesfalls darf es die Kultusministerin mit dieser Aussage auf sich beruhen lassen. Auch in der Frage der Kinderbetreuung muss die Kultusministerin auf die zuständigen Kommunen zugehen und auf der Basis von Bedarfsanmeldungen und realistischen Bedarfsprognosen einen Fahrplan zur Sicherstellung der Kinderbetreuung aufstellen. Wo es absehbar zu Engpässen bei Personal und Räumen kommt, müssen Ersatzangebote an anderen Orten geschaffen werden. Der Kultusministerin kommt hierbei eine wichtige Koordinierungsaufgabe zu, der sie sich nicht entziehen darf.“

FDP/DVP Fraktion unterstützt die Öffnung der Schulen in Stufen – Es muss sichergestellt sein, dass die Hygiene- und Schutzbestimmungen eingehalten werden können


Zur Nachricht, dass die Schulen in Baden-Württemberg ab dem 4. Mai schrittweise wieder geöffnet werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Die FDP/DVP Fraktion unterstützt eine Öffnung der Schulen in Stufen ausdrücklich. Auch die geplante Vorgehensweise, zunächst mit den Prüflingen zu beginnen, ist richtig. Angesicht der hohen Belastungen, denen die Prüflinge ausgesetzt sind, befürworten wir eine Wahlmöglichkeit, auch erst zu einem Prüfungstermin nach Beendigung der Krise beispielsweise im Frühjahr 2021 anzutreten. In jedem Fall gilt: Gesundheitsschutz geht vor. Bevor der Schulbetrieb wieder starten kann, müssen deshalb wirksame Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen sein. Über den Erlass von Vorschriften wie eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an den Schulen hinaus müssen die am Schulleben Beteiligten auch in die Lage versetzt werden, diese Vorschriften einzuhalten. Es muss beispielsweise gewährleistet sein, dass jede Schule unabhängig von ihrem Schulträger oder ihrem Standort über ausreichend Schutzmasken und Desinfektionsmittel verfügt. Sowohl in den Schulen selbst als auch bei den Schulbussen und –bahnen müssen Vorkehrungen getroffen sein, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Erneut fordern wir die Kultusministerin auf, auf die Kommunen und freien Schulträger zuzugehen mit dem Ziel, sich auf einheitliche Standards zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene an den Schulen zu einigen und somit einen verlässlichen Rahmen für einen geordneten Schulbetrieb in der aktuellen Situation sicherzustellen.“

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Versäumnisse und ungeklärte Fragen


Teile der nun angekündigten Öffnungsschritte bei den Corona-Schutzmaßnahmen stoßen beim Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf Unverständnis, so die Beschränkung der Ladenöffnungen auf Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern: „Wieso kann man sich in einem größeren Laden eher infizieren als in einem kleinen?“

 

Die Empfehlung, Schutzmasken zu tragen, statt Einführung einer Maskenpflicht für wichtige Bereiche lege nach seinen Aussagen die Versäumnisse von Bund und Land offen. „Weder wurden im Vorfeld genug geordert noch schafft man es jetzt, genug produzieren zu lassen“, so Rülke.

 

„Wir hätten uns als FDP-Fraktion eine Perspektive für die Gastronomie gewünscht“, so Rülke. Es sei nicht verständlich, weshalb beispielsweise keine Außengastronomie möglich sei. Auch die Frage, ob Vereinssport ohne Zuschauer möglich sei, sei ungeklärt.

 

„Wichtig für die Aufrechterhaltung der Beschränkungsmaßnahmen bleibt die Nachvollziehbarkeit einzelner Schritte“, stellt Rülke fest. „Im Detail werden sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch unzählige Läden, gastronomische Einrichtungen und Betriebe aber damit teilweise sehr schwer tun. Das ist bedauerlich“, so Rülke.

FDP/DVP Fraktion unterstützt die Planungen, die Schulen stufenweise zu öffnen – Bei den Abschlussprüfungen müssen individuell flexible Lösungen möglich sein


Zur Ankündigung der Kultusministerin, die Schulen stufenweise wieder zu öffnen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Die FDP/DVP Fraktion unterstützt die Kultusministerin in ihren Planungen, die Schulen stufenweise wieder zu öffnen. Eine Wiederöffnung mit Augenmaß halten wir für richtig und angemessen. Dabei muss der Gesundheitsschutz der am Schulleben Beteiligten an erster Stelle stehen. Es müssen nicht nur Vorkehrungen getroffen werden, dass das Abstandsgebot und die Hygienevorschriften eingehalten werden können, sondern es muss auch sichergestellt sein, dass für alle Schüler, Lehrer und weitere Personen an den Schulen genügend Schutzmaterial zur Verfügung steht. Zu denken ist auch an den Schulweg, auf dem ebenfalls das Abstandsgebot eingehalten werden muss – auf dem Gehweg wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir fordern die Kultusministerin auf, auf die Kommunen und die freien Schulträger zuzugehen und mit ihnen ein Paket mit Sicherheitsmaßnahmen und -standards zu vereinbaren. Mit den Prüflingen zu starten, ist richtig. Wir fordern die Kultusministerin zugleich auf, angesichts der starken Einschränkungen und Belastungen, die die momentane Situation mit sich bringt, offen für individuell flexible Lösungen beispielsweise bei Angehörigen von Risikogruppen wie Asthmatikern zu sein. Es sollte auch eine Möglichkeit geprüft werden, zu einem Nachtermin nach einem absehbaren Ende der Corona-Pandemie zu den Abschlussprüfungen anzutreten, beispielsweise im Frühjahr 2021.“

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Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten


Zu den ministeriellen Auslegungshinweisen zu § 6a der 4. Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

 

Rülke: „Ich bin froh, dass die Pressemitteilung der FDP vom Karfreitag Wirkung gezeigt hat. Die jetzt vorliegenden Auslegungshinweise sorgen für die notwendige Klarstellung für alle Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg. Der Schnellschuss von Minister Lucha mit der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom Gründonnerstag hätte ab Dienstag für größtmögliche Verunsicherung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg gesorgt. Es war ein großer Fehler, dass er die zahnärztlichen Körperschaften nicht mit einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Eingriffe in die Grundrechte zum Schutz von Leben und der Gesundheit der Bevölkerung, die angesichts der Corona-Pandemie notwendig sind, entbindet einen Gesundheitsminister aber nicht davon, dies ohne Einbindung mit unserer medizinischen Selbstverwaltung zu machen.“

 

Haußmann: „Die Auslegungshinweise decken sich nun nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dr. Ute Maier, Vorsitzende der KZV BW, und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer, haben mir heute Morgen telefonisch bestätigt, dass mit diesen Auslegungshinweisen eine sinnvolle Basis der zahnmedizinischen Behandlung gegeben ist. Die Verunsicherung der Zahnärzte und Patienten hätten wir uns sparen können, hätte Minister Lucha die Empfehlungen der Landes- und Bundeszahnärztekammer übernommen, anstatt eine unklare Verordnung am Karfreitag zu veröffentlichen, die faktisch ein Berufsverbot für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet hätte. Leider hat das Sozialministerium wiederum nicht die Mitglieder des Sozialausschusses über die Korrektur unterrichtet. Das Parlament hat der Exekutive umfangreiche Ermächtigungen übertragen und unterstützt die Landesregierung in der Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit der Menschen. Dann erwarte ich, dass das Parlament auch umfassend informiert wird.“

 

Anhang:

Schreiben von Minister Lucha an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 12.4.2020

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FDP/DVP Fraktion fordert den Ministerpräsidenten auf, sich zu all den Öffnungen bekennen, die aufgrund des Gesundheitsschutzes zu verantworten sind


Zum Plädoyer des CDU-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Reinhart für eine „abgestufte Exit-Strategie“ aus den in der Corona-Krise vorgenommenen Einschränkungen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Zuerst übte sich der grüne Ministerpräsident in Zurückhaltung hinsichtlich möglicher Lockerungen der Corona-Einschränkungen, nun hat sich der CDU-Fraktionsvorsitzende für eine abgestufte Exit-Strategie ausgesprochen: Die grundlegende Uneinigkeit der Koalitionspartner auch in dieser grundlegenden Frage wird immer offensichtlicher. Dabei ist es gerade angesichts der anstehenden Gespräche der Länder mit dem Bund von entscheidender Bedeutung, dass die Landesregierung eine klare Öffnungsstrategie besitzt. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion ist es höchste Zeit für eine umfassende Strategie, wie sich Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und der Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen lassen. Spätestens nachdem der CDU-Fraktionsvorsitzende nun vorgeprescht ist, muss sich auch der Ministerpräsident erklären. Wir Freie Demokraten fordern ihn dabei auf, sich unmissverständlich zu all den Öffnungen zu bekennen, die aufgrund des Gesundheitsschutzes zu verantworten sind.“

 

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Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen


Zur Forderung des Handelsverbands nach einer raschen Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte ab dem 20. April, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulasse, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Für viele Betriebe, die jetzt in Existenznot geraten sind, zählt jeder Tag. Und jeder Tag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Verlust für unsere Wirtschaft insgesamt. Die Händler haben erklärt, sich möglichst bundeseinheitlichen geltenden und damit planbaren und verlässlichen Hygieneverordnungen unterwerfen zu wollen. Das wäre eine maßvolle und vernünftige Vorgehensweise im Sinne einer Balance zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen Erfordernissen. Die Forderung des Handelsverbands nach einer Wiederöffnung der Einzelhandelsgeschäfte, soweit der Verlauf der Corona-Pandemie dies zulässt, unterstütze ich ausdrücklich.“

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Entscheidung ohne Abstimmung mit der Landeszahnärztekammer und ohne Information des Sozialausschusses ist nicht hinnehmbar


Zur 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

Rülke: „Die 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg. Sie dürfen nur noch Notfallbehandlungen durchführen. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung wurde nach unseren Informationen nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen unter schwierigen Bedingungen ihren Sicherstellungsauftrag und erhalten nun von der Landesregierung ohne Ankündigung ein Berufsverbot. Ich fordere Minister Lucha auf, diese Verordnung sofort zu überarbeiten.“

 

Haußmann: „Die Verordnung ist ein einmaliger Vertrauensbruch gegenüber unseren Zahnärztinnen und Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialausschuss. Statt eines Schutzschirmes für unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte sorgt Minister Lucha für ein finanzielles und organisatorisches Chaos der wichtigen zahnmedizinischen Versorgung in Baden-Württemberg. Dass er in der gestrigen Telefonkonferenz mit dem Sozialausschuss dazu nichts erwähnt hat, ist ein Affront gegenüber den Mitgliedern des Landtags von Baden-Württemberg. Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung informierten noch gestern in einem gemeinsamen Gesundheitstelegramm, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Bewältigung der enormen Krise an der Seite der Landesregierung stehen und diese nach Kräften unterstützen.“

 

Landeszahnärztepräsident Dr. Torsten Tomppert: „Wir Zahnärzte sind trotz Corona-Krise für die Patientinnen und Patienten da und nehmen unsere Verantwortung, sie zahnärztlich zu behandeln und ihnen zu helfen, wahr.“ Die nicht mit den Körperschaften abgestimmte neue Verordnung sorgt nun für eine böse Überraschung. Dr. Tomppert: „Die Körperschaften der Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg fragen sich bei der ungenauen Formulierung, ob es sich hierbei um ein Berufsverbot für Zahnärzte handelt.“

 

 

Auszug aus der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020:

 

„§ 6a Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen

 

(1) Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten 1. Oralchirurgie, 2. Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und 3. Kieferorthopädie dürfen nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Andere als Notfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben. (2) Insbesondere zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten beziehungsweise von in Quarantäne befindlichen Personen sollen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug (Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung oder Zahnkliniken) erbracht werden. Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 können auch in Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen anstelle von Einrichtungen nach Satz 1 erbracht werden. Die Standorte der Einrichtungen nach den Sätzen 1 und 2 werden über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bekanntgegeben; die Bekanntgabe ist zu aktualisieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unkenntnis im Staatsministerium und Ehrenkäsigkeit im Wirtschaftsministerium treffen zusammen.


Zu den widersprüchlichen Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann (Auftrag an die Wirtschaftsministerin und die Finanzministerin, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass weitere Gruppen durch die Förderprogramme abgedeckt werden) und des Wirtschaftsministeriums selbst (Es bedürfe keines Auftrags des Herrn Ministerpräsidenten, hier Dinge umzusetzen, die bereits lange umgesetzt sind und beantragt werden können), sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn offensichtliche Unkenntnis im Staatsministerium und Ehrenkäsigkeit im Wirtschaftsministerium zusammentreffen, dann hat man nicht das Gefühl, dass diese Landesregierung in der Lage ist, die Corona-Krise zu meistern. Es ist nicht die Zeit für Hahnenkämpfe, sondern für ein konstruktives Miteinander, um die Herausforderungen zu meistern. Einen vorgezogenen Landtagswahlkampf braucht in der aktuellen Situation niemand.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung muss darüber nachdenken, wie es wieder weitergehen soll.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung Überlegungen zu einer Öffnungsstrategie am Ende der derzeitigen Coronakrise.

„Im Vordergrund steht Gesundheit. Deshalb kritisiere ich nicht die derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“, so Rülke und stellt fest: „Wenn aber Deutschland besser mit den Auswirkungen des Coronavirus umgeht als manch anderes Land, so liegt das nicht zuletzt an unserem funktionierenden Gesundheitswesen.“  Dieses müsse aber nach seinen Aussagen finanziert werden und deshalb müsse auch in der Krise darüber nachgedacht werden, wie an deren Ende die Wirtschaft wieder in die Spur gebracht werden könne. So mache das beispielsweise Österreich gerade vor.

„Derartige Überlegungen vermisse ich bei der Landesregierung vollständig“ so Rülke und fordert auch ein Bewusstsein dafür, dass in der Krise massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. „Oftmals werden verfassungsrechtlich verbriefte Rechte einfach so per Regierungsverordnung, ohne Befassung des Parlaments, kassiert“, stellt Rülke fest. Es müsse klar sein, dass so etwas keinen Tag länger als unbedingt notwendig geschehe, fordert er und konstatiert: „Auch hier ist keinerlei Strategie bei Grün-Schwarz zu erkennen, wie man wieder zur Normalität zurückkehren will.“

Rülke fordert eine umfassende Strategie, wie man Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und den Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen könne. Außerdem fehle ihm der Blick auf Länder, die die Pandemie erfolgreich eingedämmt haben wie beispielsweise Taiwan. „So könnte eine Öffnungsstrategie begleitet werden von deutlich mehr Tests, einer freiwilligen Verwendung einer App am Handy, die anzeigt, wohin eine Person sich bewegt und eine Maskenpflicht für alle, die im Handel wieder mit Kunden zu tun haben“, regt Rülke an.

Weiter fehle nach seinen Aussagen ein Nachdenken über eine Strategie, wie man der Wirtschaft nach der absehbaren Depression zum Wiederaufstieg verhelfen möchte. „Die Familienunternehmen fordern Kredite, die zu 100 Prozent verbürgt werden. Wie steht die Landesregierung dazu, dass das Land hier in die Verbürgung geht?“, fragt Rülke.

Zur Situation in Europa versichert Rülke die Bereitschaft, anderen europäischen Staaten beim Wiederaufbau zu helfen. Gleichzeitig warnt er davor, dass die Länder Südeuropas ihre Altschulden auf den baden-württembergischen Steuerzahler abwälzten. „Deshalb lehnen wir Eurobonds auch dann ab, wenn sie ‚Coronabonds‘ heißen, und schlagen stattdessen eine Unterstützung der Südländer über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) vor. Ich frage mich allerdings, wie die Landesregierung hierzu steht“, so Rülke.

Rülkes abschließende Forderung: „Die Landesregierung muss ihre Schockstarre überwinden und endlich damit anfangen, über eine Öffnungsstrategie zu diskutieren. Ein Blick nach Österreich könnte dabei sicher nicht schaden.“

 

Eindeutige Regelung in Baden-Württemberg für Begleitungsmöglichkeit gefordert.


Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, fordert eine eindeutige landesweite Regelung zur Frage, ob Väter bei der Geburt ihrer Kinder im Kreißsaal dabei sein dürfen.

„Die momentane Regelung der Landesregierung zur Vermeidung von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus bei Geburten sieht vor, dass eine Anwesenheit der Väter oder Partnerinnen nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet ist“, berichtet Haußmann. „Deshalb haben wir in Baden-Württemberg völlig uneinheitliche Regelungen.“

In Bayern hätte beispielsweise das Gesundheitsministerium zwischenzeitlich eine Regelung geschaffen, wonach Väter bei der Geburt dabei sein können. „Es wäre gut, wenn Baden-Württemberg eine eindeutige Regelung schaffen könnte, die bei Geburtsterminen Klarheit für die Sicherstellung der persönlichen Begleitung in allen Einrichtungen schafft“, fordert Haußmann und begründet: „Es geht ja nicht nur um einen der wichtigsten Momente der Familien. Auch die Partner haben das Recht, bei dem einmaligen Erlebnis der Geburt ihres Kindes dabei zu sein. Voraussetzung ist, dass der werdende Vater nicht an Corona erkrankt ist. Selbst Hebammen und Ärzte kritisieren die Regelungen, die die partnerschaftliche Regelung bei der Geburt ausschließen kann. Sie können selbst ja nicht rund um die Uhr bei den Gebärenden sein und Frauen sind dann teilweise ganz alleine in dieser Situation.“

Nur Überbrückungskredite werden dem Hilfebedarf nicht gerecht.


Zu Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Finanzhilfen anlässlich einer Finanzausschusssitzung erklären der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer, und der haushaltspolitische Sprecher, Rudi Fischer:

Brauer: „Nachdem wir nun einen Kassensturz haben, fordern wir die Ausweitung der Soforthilfen für Mittelständler mit mehr 50 Arbeitnehmern. Wir haben die Mittel, zumal der Bund bei der Förderung der kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter nun die Länder entlastet.“

Fischer: „Wir brauchen für den Mittelstand in Baden-Württemberg mehr als Überbrückungsmittel. Reine Liquiditätshilfen verschieben das Problem nur in die Zukunft. Die Möglichkeiten im Haushalt sind dafür vorhanden.“

 

EU-Kommission ermöglichte 100-prozentige Staatsbürgschaften.


Vor dem Hintergrund des Schreibens des Verbands „Die Familienunternehmer“, in dem dieser eine 100%ige Staatsbürgschaft für Kredite an mittelständische Unternehmen fordert, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Liquiditätsengpässe gekommen sind, haben sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, an die Landesregierung gewandt:

„Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Kreditvergabe mit 100-prozentiger Bürgschaft durch den Staat ermöglicht. Wir fordern nun, diese neuen Spielräume schnell zu nutzen und die Kreditgestaltung der KfW durch die zuständigen Bundesministerien zu überarbeiten. Der Verband der Familienunternehmer hat zurecht darauf hingewiesen, dass es hier bisher massive Probleme gibt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut haben wir das Land aufgefordert, dass es dazu sein volles Stimmengewicht einsetzt und Druck macht. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss das Land mit eigenen Bürgschaften einspringen. Auch dies haben die Familienunternehmen richtigerweise gefordert“, so Rülke.

 

Schweickert dazu: „Neben der besseren Kreditvergabe sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für unsere mittelständische Wirtschaft notwendig. Dazu gehört die Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes des Landes auf Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Durch das inzwischen angelaufene Bundesprogramm hat das Land hier finanzielle Möglichkeiten und muss diese schnell für den Mittelstand nutzen. Daneben ist die rechtzeitige Entwicklung einer Exit-Strategie notwendig. Nur so kann es gelingen, Arbeitsplätze zu retten und den Schaden für die Wirtschaft in Baden-Württemberg einigermaßen zu begrenzen.“

Perspektiven für die Jugend erhalten.


Zur Meldung, wonach der Baden-Württembergische Industrie und Handelskammertag die Kündigung von vielen Auszubildenden insbesondere im Gastgewerbe befürchte, da diese erst nach sechs Wochen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten und viele Betriebe die vorherige sechswöchige Zahlungen nicht tragen könnten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es muss eine sofortige Lösung beim Kurzarbeitergeld für Azubis her. Wir können es uns nicht leisten, dass eine ganze Generation von Nachwuchskräften durch die Corona-Krise ihre Lebensperspektive verliert. Schon allein vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müsste es eigentlich klar sein, dass hier unverzügliches Handeln dringend geboten ist. Insbesondere teile ich die Sorge des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertag um die besonders verheerenden Auswirkungen im Gastgewerbe. Es kann nicht sein, dass Betriebe erst sechs Wochen lang zahlen müssen, bevor Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Diese Branche ist für uns als Tourismusland wichtig und jeder kennt die berechtigten Klagen über den Fachkräftemangel.“