Wildtierbericht aus dem Jahr 2019 gibt zahlreiche Änderungen vor.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagements sagte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „Schon der Wildtierbericht aus dem letzten Jahr zeigt, dass eine Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagements geboten ist. Neben positiven Impulsen, wie der Einführung von Stadtjägern und einem landesweiten Wildtierprotal, finden sich in diesem Gesetzesentwurf aber auch Änderungsvorschläge, die von den Verbänden so nicht mitgetragen werden. Die Einwände zur erneuten Veränderungen bei der Schonzeit und offene Fragen beim Ausgleich von Wildschäden kann ich gut nachvollziehen. Die Verlegung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorne soll wegen der veränderten Klimaverhältnisse und wildtierbiologischer Erkenntnisse notwendig sein. Wir halten die starre Regelung zur Jagdruhe jedoch für untauglich. Sie hat sich nicht bewährt und sollte durch artenbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzt werden. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist daher für mich klar, dass es keine Schonzeit für die Landesregierung geben wird, sondern diese Änderung endlich geschehen muss.

Auch die Neuordnung der Wildschadenregulierung sehen wir kritisch. Richtigerweise steht zwar die Vermeidung von Schäden im Vordergrund. Kommt es jedoch zum Schaden und zu Streit bei dessen Regulierung, so braucht man einen akzeptierten Mediator. Die vorgesehene Benennung eines Wildschadensschätzers durch die Gemeinde wird sich anhand der Akzeptanz und entstehenden Bürokratie erst noch bewähren müssen.“

Öffnungsplan ist zu begrüßen, doch die Situation von Hotel und Gastronomie erfordert mehr.


Anlässlich des Pressmitteilung der Landesregierung über eine Verständigung für einen konkreten Fahrplan zur Wiedereröffnung von Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie von Ferienwohnungen und Campingplätzen ab 18. Mai sowie ab 29.Mai für Hotels und Freizeitparks erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Endlich sind unsere ständigen Appelle erhört worden, und die Landesregierung konnte sich zumindest grundsätzlich zu einer konkreten Öffnungsperspektive für die Wiedereröffnung von Hotel- und Gastronomiebetrieben durchringen. Daher begrüßen wir die nun zu erwartende Planungssicherheit. Allerdings muss nun auch schnell die konkreten Bestimmungen erlassen werden, damit von Seiten der Betriebe diese Wiedereröffnung auch vorbereitet werden kann.

Warum allerdings Hotelbetriebe später als die Innengastronomie öffnen können sollen, ist angesichts des nahezu gleichen Infektionspotentials nicht nachvollziehbar. Hier wäre ein gleicher Öffnungszeitpunkt anzustreben

Allerdings beseitigt die Verständigung in der Landesregierung nicht die Notwendigkeit für ein spezielles Hilfsprogramm für die Tourismusbranche. Viele der Umsätze sind verloren und können nicht nachgeholt werden. Der Wettbewerb ist in dieser Branche groß, die Rücklagen gering und in den allermeisten Fällen nun aufgebraucht. Es bringt nichts, zu wissen, wenn man wieder aufsperren könnte, aber schon insolvent ist. Die Landesregierung kann sich beim Hilfspaket nicht drum herumdrücken.“

FDP/DVP Fraktion setzt sich in einem Änderungsantrag für die Möglichkeit einer telefonischen Teilnahme und Übertragung der Ratssitzungen im Internet ein.


Anlässlich der Zweiten Beratung der geplanten Änderung der Gemeindeordnung infolge der Corona-Pandemie erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir werden dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zustimmen. Aber den großen Mehrwert für die Arbeit kommunaler Gremien bringt er nicht. Dies liegt daran, dass Innenminister Strobl zwar gerne von Baden-Württemberg als ‚digitalen Vorreiter‘ spricht, die Realität aber bedauerlicherweise eine andere ist. Es ist naiv zu glauben, dass es mit der neuen Regelung eine Flut von digitalen Ratssitzungen als Videokonferenzen geben wird, wenn alle Ratsmitglieder über eine technische Möglichkeit zur Teilnahme mittels Videokonferenz verfügen müssen. Denn im gesamten Land haben wir noch zu viele ‚weiße Flecken‘ beim schnellen Internet, das Voraussetzung für Videokonferenzen ist.

Wenn der Innenminister den Kommunen wirklich helfen will, muss er auch telefonische Teilnahmen zulassen. Sitzungen können dadurch schneller und unkomplizierter durchgeführt werden. Warum ist das vor zwei Wochen in Brandenburg mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen ermöglicht worden, aber bei uns sträubt sich Grün-Schwarz dagegen? Die rechtlichen Bedenken wirken für uns nur vorgeschoben. Nur Kopfschütteln kann man auch über die beharrliche Weigerung, parallele Übertragungen von Ratssitzungen ins Internet stärker zu ermöglichen. Es widerspricht jeder Vernunft, wenn Gemeinderäte künftig an Ratssitzungen digital aus sicherer Distanz teilnehmen, die interessierten Bürger die Sitzungen aber weiterhin gemeinsam in einem Raum im Rathaus anschauen müssen, weil ein Stream nur mit der Zustimmung aller Ratsmitglieder zulässig ist.

Mit unserem Änderungsantrag wollten wir diese Punkte ändern. Die Regierungsfraktionen müssen sich entscheiden, ob sie eine pragmatische Lösung wollen, die den Kommunen wirklich nützt, oder ob sie es beim bisherigen mutlosen Stückwerk belassen.“

Verschwörungstheorien ohne vertiefte Kenntnis helfen bei den Herausforderungen nicht.


Zur heutigen Aktuellen Debatte zum Thema Europa erklärt das Mitglied des EU-Ausschusses, Daniel Karrais:

„Die Schreckensszenarien, die die AfD hier an die Wand malt, entbehren jeder Grundlage. Die Rahmenbedingungen der Umsetzung der europäischen Klimapolitik werden detailliert in den Parlamenten beraten werden, ob und wie sie zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens beitragen. Hier gibt es kein Durchwinken. Verschwörungstheorien ohne vertiefte Kenntnis helfen hier nicht weiter.

Die Vorteile der Europäischen Union für uns als Wirtschafts- und Exportnation werden deutlich, zum Beispiel bei der Vereinheitlichung von Vorschriften oder dem Binnenmarkt. Wäre hier keine Einheitlichkeit gegeben, müssten 27 verschiedene Vorschriften befolgt werden. Die Kleinstaaterei ist hier schon längst vorbei.

Und die deutsche Neigung, alles immer besonders sorgfältig regeln zu wollen, sorgt teilweise für deutliche bürokratische Mehrbelastungen im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten. Anlässlich dieser Neigung die Schuld bei der EU zu suchen, ist heuchlerisch.“

Nicht die Zeit für Verteilungskämpfe, sondern für nachhaltige Modernisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, erklärte heute in der aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Solidarität mit Corona-Heldinnen und -Helden – auch nach der Krise!“:

„Die Corona-Krise hat viele Heldinnen und Helden in allen Bereichen unserer Gesellschaft hervorgebracht. Leider wird diese Krise aber wohl noch unbestimmte Zeit andauern und weitere Anstrengungen von uns allen verlangen. Um Arbeitsplätze zu sichern, Unternehmen zu stärken und Insolvenzen zu vermeiden, muss der Shutdown zügig beendet werden. Solidarität müssen wir alle zeigen, indem wir uns an die Hygienevorschriften und Abstandsregeln halten, um eine zweite Infektionswelle zu vermeiden.

Die Corona-Krise ist nicht die Zeit für Verteilungskämpfe und Neiddebatten. Stattdessen gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die Krise auch als Chance zu begreifen. Not macht erfinderisch und die Menschen in unserem Land haben gezeigt, wie innovativ und veränderungsbereit sie die Situation gestalten. Diese Dynamik gilt es zu bewahren. Wir müssen Neues wagen und unsere Gesellschaft fit für die Zukunft machen. Dazu gehört eine stringente Entbürokratisierung von Wirtschaft und Verwaltung, die kraftvolle Fortsetzung der Digitalisierung mit einer Verbreiterung der dafür notwendigen Infrastruktur sowie eine Beschleunigung von Prozessen und Entscheidungen in Politik und Behörden. Eine der Lehren aus der Corona-Krise muss aber auch sein, dass wir eine starke Gesundheitswirtschaft brauchen: Am Schnittpunkte von Medizin, Biotechnologie, Informatik und Automatisierung werden die Grundlagen für die medizinische Erforschung und Bekämpfung des Virus gelegt. Hier hat die Krise Potentiale sichtbar gemacht und dieser Weg muss fortgesetzt werden.“

CDU darf sich vom grünen Verkehrsminister nicht weiter vorführen lassen.


Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg auf Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion mit dem Titel „Weitere Fahrverbote jetzt abwenden – klare politische Entscheidungen der grün-schwarzen Landesregierung statt taktischer Manöver des Verkehrsministers“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die grün-schwarze Landesregierung muss jetzt umgehend nachholen, was sie bereits für April verbindlich vorgesehen hatte: Über die Einführung weiterer Diesel-5-Fahrverbote in Stuttgart zu entscheiden. Weil die Luftmesswerte bereits vor dem coronabedingten Verkehrsrückgang wetterbedingt drastisch gesunken sind, hat der grüne Verkehrsminister sehr trickreich sich mehr Zeit erkauft. Nachdem nun klar wurde, dass das Wetter in Gestalt des Windes und luftchemischer Prozesse die wesentlichen Stellschrauben sind, hofft der grüne Verkehrsminister offenbar auf Bedingungen, die für höhere Immissionswerte günstig sind. Wäre es dieser Regierung mit ihren Lippenbekenntnissen ernst, dass sie keine weiteren Fahrverbote will, hätte sie handeln müssen. So oder so sind weitere Fahrverbote völlig unverhältnismäßig.

Der grüne Verkehrsminister selbst gibt zu, dass einzelne Maßnahmen nicht hinreichend wissenschaftlich mit exakten Wirkungen bewertet werden könnten. Er gesteht zu, dass der Verkehrsrückgang durch die Corona-Krise kaum Einfluss auf die Messwerte hatte. Welchen Einfluss sollen dann bitte Fahrverbote in der so genannten kleinen Umweltzone haben, wenn bereits heute an den Haupteinfallstraßen ein streckenbezogenes Fahrverbot gilt? In anderen Ländern ist die DUH wesentlich kompromissbereiter. Hier im Land entsteht der Eindruck, dass die DUH ministerielle Unterstützung hat. Die CDU darf sich vom grünen Verkehrsmister nicht weiter vorführen vorführen lassen. Die Fahrverbote in der so genannten kleinen Umweltzone wären eine nicht zu rechtfertigende faktische Enteignung von Fahrzeugbesitzern. Denn diese könnten innerhalb dieser Zone ihre Autos in keiner Weise mehr nutzen. Sozusagen eine Zwangsverschrottung von Autos, die völlig legal bis ins Jahr 2015 hinein gekauft werden konnten. Es gab einen Verkehrsrückgang seit dem so genannten Lockdown ab 17. März von werktags um ungefähr 40% und am Wochenende um ungefähr 60%. Man sollte vermuten, dass die NO2 Messwerte am Neckartor und anderen Messstellen zurückgehen. Doch weit gefehlt! Der Mittelwert der ersten sechs Wochen vor dem Lockdown 2020 lag am Neckartor bei 37 Mikrogramm, der Mittelwert in sechs Wochen seit dem Lockdown bis Ende April: 41 Mikrogramm. Die Messwerte lagen im Februar bei 36 und im März bei 37 Mikrogramm Stickoxid.

Bemerkenswert ist auch, dass nun das Umweltbundesamt seine Argumentation angesichts der Corona-Krise überarbeitet hat. Neben dem Verkehr liest man nun von weiteren, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Quellen, wie z.B. Industrieanlagen, Kraftwerke, verarbeitendes Gewerbe, private Haushalte, die zu einer mittleren Grundbelastung von 20 bis 30 Mikrogramm – im Jahresmittel – in Stadtgebieten führen. Das war so bisher nicht zu lesen. Vor diesen Hintergründen sind weitere Fahrverbote nicht zu rechtfertigen, da sie völlig unverhältnismäßig wären. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in jedem Fall zu beachten, wie es auch das Bundesverwaltungsgericht völlig zutreffend festgestellt hat.“

Verbreiterung der Zielgruppen und hohe Fehlbelegungen erschweren Zugang für tatsächlich Bedürftige.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, kommentiert die heutige Debatte im Plenum des Landtags zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes:

„Die Änderung des Gesetzes ist eine verpasste Chance: Bis 2030 wird der Bestand an Sozialwohnungen zurückgehen, wenn nicht jährlich mindestens 1.500 neuen Wohnungen neu entstehen. Der offensichtlichen Knappheit des Gutes Sozialwohnung trägt diese Gesetzesänderung keine Rechnung.  Stattdessen verbreitert es die Zielgruppen für Sozialwohnungen und berücksichtigt auch künftig bei der Einkommensberechnung wichtige Zahlungen wie Kindergeld, Elterngeld oder BAFöG nicht. Diese umfassendere Einkommensermittlung bei der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins hätte dazu beitragen können, dass weniger Sozialwohnungen nach wenigen Jahren fehlbelegt sind.

Die Schaffung einer elektronischen Wohnungsbindungskartei ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Nun wird erstmals ein Überblick entstehen, wie viele geförderte Sozialwohnungen es im Land tatsächlich gibt und welche Bindungsdauer diese haben. Diese Kartei würde auch die Möglichkeit eröffnen, Belegungsrechte besser zu verfolgen und Fehlbelegungen entgegenzuwirken. Leider hat diese Gesetzesänderung dafür keine Grundlagen geschaffen.”

Schuldenbremse hält handlungsfähig, aber lässt nicht übermütig werden.


In der heutigen zweiten Lesung der Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Schuldenbremse bewährt sich schon, bevor sie in der Landesverfassung steht. Die Corona-Hilfen konnten so schnell auf den Weg gebracht werden, aber auch mit einem klaren Rückzahlungsfahrplan versehen. Das hält uns handlungsfähig, lässt gebeutelte Regierungsparlamentarier aber nicht übermütig werden.

Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass außerhalb des Konjunkturausgleichs in Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen gespart werden muss, und man nicht nur die Verschuldung nach oben treibt – das ist verantwortungsvolle Finanzpolitik. Nie war die Schuldenbremse so wertvoll wie heute.“

Landesregierung reagiert endlich auf Forderungen der FDP/DVP Fraktion.


Die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, erklärt:

„Die Fortführung der Corona-Soforthilfe ist ein längst überfälliger Schritt. Wir haben bereits Mai und ein Ende der Krise ist noch lange nicht absehbar. Eine Fortführung auch über den Mai hinaus ist daher dringend geboten. Jetzt müssen schnell die Rahmenbedingungen für die Antragsstellung geklärt werden – eine neue Antragswelle muss möglichst schnell bearbeitet werden und es darf nicht erneut Verzögerungen geben. Endlich weitet die Landesregierung die Soforthilfe auch auf Unternehmen mit 50 bis 100 Mitarbeitern aus. Jedoch fehlt die Perspektive für Unternehmen bis 250 Mitarbeiter. Dies haben wir seit Wochen gefordert und wir erwarten, dass zügig ein Konzept vorgestellt wird.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Handwerk und Tourismus, ergänzt:

„Für das Sofortprogramm für die Gastronomie wird es höchste Eisenbahn! Nur wenige Branchen leiden so sehr wie Gasthöfe, Restaurants und Hotels – und es wird voraussichtlich noch viele Wochen dauern, bis hier wieder Regelbetrieb möglich ist. Wir müssen hier Arbeitsplätze sichern und Strukturen erhalten. Endlich hat dies auch die Landesregierung eingesehen! Nun gilt es aber, in Baden-Württemberg nachzulegen und auch Rahmenbedingungen für einen schönen Sommerurlaub zu schaffen“

Fünf Forderungen für Akut-Maßnahmen und fünf bildungspolitische Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen der Corona-Zeit vorgestellt.


Anlässlich einer Landtagsdebatte über Schule und Kinderbetreuung in Zeiten von Corona sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Die Zeit des Lernens zu Hause während der Corona-Zeit hat Veränderungspotenzial freigesetzt.

Dieses Veränderungspotenzial gilt es nach Überzeugung der FDP/DVP Fraktion für die Entwicklung eines Bildungsangebots zu nutzen, das jedem jungen Menschen die Chance auf bestmögliche Entfaltung eröffnet. Wir erheben dazu folgende fünf Forderungen für Akut-Maßnahmen:

 

  1. Ein Fahrplan für kommenden Wochen und Monate

Lehrer, Eltern und Schüler brauchen jetzt Klarheit und Planungssicherheit – und deshalb einen Fahrplan, wer wann wieder zur Schule geht, welche Angebote Pflicht und welche freiwillig bzw. zusätzlich sind, wie die Rahmenbedingungen für das weitere Lernen zu Hause sind, welche IT-Ausstattung mit Hard- und Software eingesetzt wird.

 

  1. Räume für Bildung

In geeigneten, derzeit geschlossenen Gebäuden sollen zusätzliche Lernräume eingerichtet werden, in denen Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung des Abstandsgebots arbeiten können. Berücksichtigt werden müssen hierbei auch die Beruflichen Schulen, von denen viele bereits jetzt ein Problem mit Raumkapazitäten haben. Die Kultusministerin wird aufgefordert, auf die Kommunen deshalb zuzugehen und sie zu unterstützen – mit finanziellen Mitteln für das Aufsichtspersonal und die Hygieneausstattung, aber auch direkt mit Schutzmaterialien.

 

  1. Ein Plan zur Öffnung der Kinderbetreuung

Der Besuch von Kitas, Kindergärten und bei den Tageseltern muss schrittweise wieder Normalität werden – und zwar sowohl im Interesse der Eltern, die Beruf und Betreuung vereinbaren müssen, vor allem aber auch im Interesse der Kinder, die mitunter gänzlich auf den Kontakt zu anderen Kindern verzichten müssen. Ein vielversprechender Vorschlag, wie Kinderbetreuung unter der Prämisse des Gesundheitsschutzes organisiert werden kann, ist zum Beispiel der des Deutschen Kitaverbands.

 

  1. Ein Konzept für das Aufholen von Versäumtem

Neben zusätzlichen Angeboten in den Ferien wäre der vom Philologenverband vorgeschlagene Freischuss mit der Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung ohne Nachteile eine Überlegung wert. Alle Schülerinnen und Schüler nur ins kommende Schuljahr zu versetzen, ohne ihnen aber eine Perspektive für das Nachholen von Versäumtem zu geben, ist alles andere als ein echter Nachteilsausgleich.

 

  1. Mehr Tempo bei der Digitalisierung der Schulen

Es ist eine eine entschiedene politische Schwerpunktsetzung bei der Digitalisierung der Schulen vonnöten. Es bedarf einer Positivliste mit förderfähigen Systemen und Lösungen, der Definition einer digitalen Mindestausstattung für die Schulen und eines Schul-IT-Beratungsangebots für Eltern.“

 

Über die Akut-Forderungen hinaus stellte Timm Kern auch einige grundsätzliche Überlegungen der FDP/DVP Fraktion vor. Kern: „Welch fundamentale Rolle die soziale Dimension beim Lernen spielt, zeigt sich insbesondere dort, wo Eltern und Familien nicht in der Lage sind einzuspringen und ihre Kinder beim Lernprozess zu unterstützen.

Gerade diese Kinder und Jugendlichen sind auf die Rückmeldungen des Lehrers, auf eine Interaktion mit ihm in besonderer Weise angewiesen. Der durch Corona ausgelöste Schub für die Digitalisierung der Bildung hat all diejenigen widerlegt, die glaubten, man könnte das Lernen irgendwann mehr oder weniger vollständig individualisieren und den Lehrer durch einen Lernbegleiter ersetzen. Folgende fünf Schlussfolgerungen gilt es aus Sicht der FDP/DVP aus den Erfahrungen der Corona-Zeit zu ziehen:

1. Es kommt auf den Lehrer an!

Erhebliche Anstrengungen sind zu unternehmen, um die besten Köpfe als Lehrer zu gewinnen, sie aus- und fortzubilden und schließlich auch zu halten. Dafür bedarf es guter Arbeitsbedingungen und Perspektiven, vor allem aber pädagogischer Gestaltungsfreiheit.

2. Die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern eng leben!

Neben kurzen Wegen der Kontaktaufnahme bedarf es darüber hinaus fester Formen des Austauschs beispielsweise in Form von verbindlichen Eltern-Lehrer-Gesprächen.

3. Möglichst viele Wahlfreiheiten im Bildungsangebot schaffen!

Zwischen gebundenen und offenen Angeboten beim Ganztag wählen zu können, gehört ebenso dazu wie der Erhalt der Haupt- und Werkrealschulen, der Vielfalt der Beruflichen Schulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Stärkung der Realschulen und eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 – sowie die Möglichkeit, eine Schule in freier Trägerschaft besuchen zu können. Wir fordern insbesondere die Grünen auf, in dieser Situation in sich zu gehen und ihre Blockade gegen eine G8/G9-Wahlfreiheit aufzugeben, die neben der FDP/DVP auch von CDU SPD befürwortetet wird.

4. Die Digitalisierung der Schulen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen!

Bund, Länder und Gemeinden sind deshalb aufgefordert, einen Digitalpakt 2.0 zu vereinbaren und auch längerfristig die Finanzierung der digitalen Infrastruktur, die Ausstattung von Schulen, Lehrern und Schülern mit Hard- und Software und die Wartung und Aktualisierung der Systeme sicherzustellen. Ausreichende Lehreraus- und -Fortbildungsangebote im Bereich der digitalen Bildung müssen vorhanden sein und Kürzungen selbstverständlich zurückgenommen werden. Und das Fach Informatik mit Inhalten weit über die Informationstechnik hinaus ist an allen weiterführenden Schulen mindestens als Wahlpflichtfach einzurichten. Gleichzeitig brauchen wir eine möglichst früh einsetzende Medienbildung.

5. Die Eigenverantwortung der Schulen stärken!

Die einzelnen Schulen sind bereits jetzt die zentralen Einheiten des Innovations- und Veränderungsprozesses. Sie und gerade auch die Schulleiter müssen mehr Personalverantwortung erhalten und über ein verlässliches Budget sowie inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten verfügen.“

 

Kern resümierte: „Mehr Freiheit bedeutet auch stets mehr Verantwortung. Das gilt für jeden Einzelnen wie auch für den Staat, der den verbindlichen Rahmen für das Bildungswesen setzt. Deshalb hat der Staat die besondere Verpflichtung, für die besten Bedingungen für die Bildung unserer jungen Menschen zu sorgen. Auch daran erinnern uns die großen Herausforderungen dieser schwierigen Zeit.“

Frage ist, wie wir der bevorstehenden Wirtschaftskrise begegnen.


In der Debatte zum Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg in der derzeitigen Krisensituation kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Ministerpräsidenten Kretschmann. Am Beispiel der Öffnungspläne für die Gastronomie sagte er: „Selbst der bayerische Ministerpräsident Markus Söder öffnet die Gastronomie. Dabei rühmt er sich dauernd seiner Umsichtigkeit. Nur Ministerpräsident Kretschmann verweigert sich. Er hat offensichtlich die Absicht, als letzte Mohikaner des Shutdown in die Geschichte der Corona-Pandemie einzugehen.“

„Die Langsamkeit der Öffnungen in Baden-Württemberg verschärft die sich nun abzeichnende Wirtschaftskrise. Alle Ministerpräsidenten sehen regionale Unterschiede bei der Infektionsentwicklung und handeln danach. Nur Winfried Kretschmann will einen Geleitzug, in dem der Langsamste das Tempo bestimmt“, so Rülke und warf dem Ministerpräsidenten vor, völlig die Augen vor den wirtschaftlichen und sozialen Folgen seiner Politik zu verschließen.

So beträfe der derzeitige Lock-Down zur Eindämmung des Corona-Virus praktisch alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler im Land unmittelbar oder mittelbar. Bereits jetzt seien die Umsatzausfälle teilweise dramatisch und existenzgefährdend und auch die übrigen Wirtschaftsprognosen sprächen deutliche Worte. Umsatzausfälle in Milliardenhöhe bestimmten das Bild ebenso wie flächendeckende Kurzarbeit. „Dazu wird auch noch die zu erwartende Zurückhaltung beim Konsum kommen, denn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen derzeit um ihre Jobs bangen oder haben sie bereits verloren. Auch das sind Opfer dieser Krise, die dürfen wir nicht vergessen!“, so Rülke.

„Schließungen und Verbote waren sicherlich angebracht. Mit den Öffnungen ist jetzt aber höhere politische Kunst nötig. Es geht jetzt um die Frage, wie angesichts der Krise die Wirtschaft wieder in Schwung kommen kann“, verlangte Rülke an die Adresse der Landesregierung gewandt. Notwendig sei nun ein Bündel aus Maßnahmen. Dazu zählten zweifelsohne steuerliche Erleichterungen und Anreize für Bürger. So forderte Rülke die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. „Außerdem fordern wir eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in der Größenordnung der im Vorjahr gezahlten Gewinnsteuer“.

Es sei jetzt dringend notwendig, einen Innovationsschub auszulösen, forderte Rülke. Dafür schlug er den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung vor sowie des Instruments der Innovationsgutscheine. „Freie Bahn für Kreativität, Innovation und Forschung!“ so Rülke.

Ein Schwerpunkt müsse bei Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere in die digitale Infrastruktur, liegen. „Die Krise hat gezeigt, wie notwendig diese gerade auch im Bildungsbereich sind“, so Rülke: „Die nun zutage getretenen Mängel dürfen im digitalen Bereich nicht zum Dauerzustand werden, schon gar nicht nach der Krise.“

Bestandteil dieses Aufbruchs sei aber auch, die Unternehmen von Bürokratie und überflüssigen Regelungen zu befreien. Rülke riet zur Vorsicht bei staatlichen Eingriffen in den Markt: „Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.“

Mit Blick auf die Lage der Finanzen warnte Rülke nochmals vor einer ruinösen EU-Finanzpolitik. „Es darf nicht zur Vergemeinschaftung der Schulden in Europa kommen. Eurobonds werden wir daher auch weiterhin ablehnen. Die finanziellen Hilfsinstrumente der Europäischen Union reichen aus, um auch besonderen Notlagen in Einzelstaaten zu begegnen“, so Rülke.

„Wir werden es aus dieser Krise schaffen. Baden-Württemberg ist wirtschaftlich stark. Jetzt geht es politisch darum, die Kräfte der Wirtschaft richtig zu unterstützen, um den Wohlstand für alle zu erhalten“, so Rülke abschließend.

Die Abgeordneten des Landtags erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die sogenannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängigkeit garantieren. Diese Diät würde sich ab dem 1. Juli 2020 automatisch auf Grundlage des 2005 eingeführten sogenannten Indexierungsverfahrens und der damit einhergehenden Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg abbildet, erhöhen. Bemessungszeitraum ist bei diesem Verfahren das jeweils vorangegangene Kalenderjahr. Auf Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion haben nun auch die Fraktionen Grüne, CDU, und FDP/DVP beschlossen, auf die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zu verzichten.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Andreas Stoch, erläutert den Vorstoß seiner Fraktion: „Für viele Menschen in Baden-Württemberg bedeutet die derzeitige Corona-Krise nicht nur eine erhebliche Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit und des gesellschaftlichen Lebens, sondern ist auch mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Mit der jetzt beschlossenen Aussetzung der Erhöhung möchten wir unser Zeichen der Solidarität setzen.

Fraktionschef Andreas Schwarz erläutert den heutigen Beschluss der Grünen Fraktion: „Zusammenhalt ist das Gebot der Stunde. In dieser schweren Krise wird den Menschen viel abverlangt. Gleichzeitig erleben wir bewundernswerte Solidarität und viel Verständnis von allen Seiten. Es versteht sich von selbst, dass auch wir Politikerinnen und Politiker uns solidarisch zeigen und auf die automatische Erhöhung der Bezüge verzichten.“

„Für uns CDU-Abgeordnete ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir in diesen Zeiten solidarisch sind und auch finanziell und persönlich einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten“, ergänzt CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Reinhart.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, abschließend: „Die FDP-Fraktion hat einstimmig beschlossen, eine Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Nullrunde mitzutragen.“

Freigegebenes Kreditvolumen aber trotzdem stärker zur Unterstützung der Wirtschaft nutzen.


In der Aktuellen Debatte zu einem Antrag auf Haushaltssperre der AfD erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die finanzielle Situation des Landes Baden-Württemberg wird sich stark verändern. Aber es nützt niemandem, darüber in eine aktionistische Panik zu verfallen, wie es die AfD hier versucht. Inwieweit die steuerlichen Erleichterungen sowie der Konjunkturverfall aufgrund der Corona-Krise zu Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben führt, muss die Zeit zeigen. Die anstehende Steuerschätzung wird da ein erster Anhaltspunkt sein, mehr aber vermutlich noch nicht.

Trotzdem darf man die vom Landtag für Soforthilfen freigegebene Kredite nicht zurückhalten. Diese sind nicht dazu da, über die Zeit den normalen Haushalt zu konsolidieren, sondern um Pleiten und Arbeitsplatzverluste in der baden-Württembergischen Wirtschaft zu vermeiden. Hier ist die Landesregierung zu zögerlich, siehe etwa das längst überfällige Programm für den Tourismus.

Und über die Hintertür einer Haushaltssperre am Ende nur unliebsame Projekte verhindern zu wollen, wie die AfD vorgeht, wird der Sache nicht gerecht. Wir brauchen eine seriöse Datenbasis, um weitere Schritte entscheiden zu können. Aber selbstverständlich erwartet die FDP/DVP Fraktion von der Landesregierung, dass jetzt vor einer eventuellen Sperre nicht noch schnell die Lieblingsprojekte der jeweiligen Minister auf den Weg gebracht werden.“

Hotel- und Gastronomie stehen mit dem Rücken zur Wand, es muss dringend eine Perspektive geschaffen werden.


Anlässlich des Beschlusses des bayerischen Landeskabinetts zu einem konkreten Fahrplan für die Wiedereröffnung von Hotel- und Gastronomiebetrieben erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Hotel- und Gastronomiebranche scheint in Baden-Württemberg besonders missachtet zu werden. Selbst die Bayern, die seither einen äußert vorsichtigen Kurs gefahren haben, haben ihren Betrieben nun einen klaren Fahrplan mit entsprechenden Öffnungsperspektiven vorgelegt, von anderen Tourismusländern wie Mecklenburg-Vorpommern ganz zu schweigen.

In Baden-Württemberg ist hier Funkstille. Zwar hat man seitens des Wirtschafts- und Tourismusministeriums einen möglichen Fahrplan vorgelegt, doch ohne Verbindlichkeit und ohne Zeithorizont. Ebenso ist wieder eine Kabinettssitzung verstrichen ohne einen Hinweis auf das angekündigte, aber noch nicht beschlossene Hilfsprogramm für die Hotel- und Gastronomiebranche.

Dies ist eindeutig zu wenig. Viele Betriebe stehen vor dem Aus. Die Landesregierung muss hier endlich handeln, um schweren Schaden in der Branche zu vermeiden.“

Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. warnt vor Ungleichbehandlung und gravierenden wirtschaftlichen Folgen.


„Die Fahrschulen im Land haben Gleichbehandlung verdient. Ich fordere die Landesregierung auf, umgehend zu handeln, damit die Büros, der Unterricht sowie die konkreten Fahrstunden unter Beachtung der erforderlichen Hygiene wieder aufgenommen werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb normale Gewerbebetriebe geöffnet haben dürfen, Fahrschulen jedoch nicht. Fahrschulen kennen Ihre Schülerinnen und Schüler namentlich, es wäre also in jedem Fall jederzeit eine Nachverfolgung möglich. Die Verbände haben ein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie die Hygiene sichergestellt werden kann. Es ist jetzt Zeit zu handeln, bevor noch mehr wirtschaftlicher Schaden entsteht und vor allem die Jüngeren noch länger auf ihren sehnlich erwarteten Führerschein warten müssen.“ Dies sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann.

 

Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e.V., Jochen Klima, ergänzte:

„Nach Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg dürfen seit Montag u.a. einige Schulen, Friseure, und zahlreiche andere Läden ihren Betrieb unter Beachtung vorgegebener Hygiene-Bestimmungen wieder aufnehmen. Für Fahrschulen hingegen gilt der Lockdown weiter. Eine Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs soll gesamtumfänglich frühestens ab 25. Mai zugelassen werden.

Die Fortdauer des Verbotes ist völlig unverhältnismäßig und verschärft die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage vieler Fahrschulen unseres Bundeslandes in unverantwortlicher Weise. Viele unserer Mitglieder wollen und können sich diese unbegründete, ihre Existenz bedrohende Diskriminierung nicht bieten lassen.“

Bisherige Aktivitäten der Landesregierung bei weitem nicht ausreichend.


Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, erklärt zum Stand des Mobilfunkausbaus in Baden-Württemberg:

„Die Landesregierung muss beim Ausbau des Mobilfunknetzes in Baden-Württemberg deutlich aktiver werden! Die bisherigen Maßnahmen sind da bei weitem nicht ausreichend: Von der bereits letztes Jahr eingerichtete TaskForce sind bisher keine Ergebnisse bekannt und ein netter Wettbewerb ‚Wir jagen Funklöcher‘ der Deutschen Telekom ist nicht ausreichend. Zu viele Unternehmen und Bürger leiden unter dem lückenhaften Mobilfunknetz – und dies sogar mitten in Ballungsgebieten. Hier sind deutlich mehr Aktivitäten geboten.“

Hintergrund der Aussage ist eine Meldung der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, dass sie die zugesagte Erfüllung von Versorgungsauflagen durch die Mobilfunknetzbetreiber begrüße. Reich-Gutjahr fragt dazu: „Welche konkreten Aktivitäten hat die Landesregierung denn unternommen, um die Mobilfunkunternehmen zur Erfüllung ihrer Zusagen zu bewegen und welche Vorschläge hat die TaskForce denn erarbeitet?“

Konzept zur Öffnung beim Freizeit- und Breitensport sei bereits erarbeitet – FDP/DVP Fraktion fordert umgehende Umsetzung.


Zur Ankündigung der baden-württembergischen Sportministerin, beim Thema Breitensport einen eigenen Weg zu gehen, wenn es bei der nächsten Runde zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am Mittwoch erneut nicht behandelt und entschieden werde, sagte der sportpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „Wir freuen uns sehr, dass die Sportministerin zeitnahe Lockerungen für den Amateur- und Breitensport ins Auge fasst und ein Konzept für die Wiederaufnahme des Sports an der frischen Luft erarbeitet hat. Allerdings ist unverständlich, warum sie ihre Konzepte nicht sogleich in die Tat umsetzt, sondern noch die Zustimmung der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin abwarten will. Eine Abstimmung mit den anderen Bundesländern ist grundsätzlich immer sinnvoll. Sie hat aber in diesem Fall stattgefunden, denn die Sportminister haben bereits vor einer Woche Beschlüsse zu Öffnungen bei Sport gefasst, wie Frau Dr. Susanne Eisenmann selbst ausführt. Es ist davon auszugehen, dass die Sportminister das Mandat ihrer jeweiligen Regierung besaßen und die Entscheidungen auf der Basis der Empfehlungen der Gesundheitsfachleute getroffen haben. Die FDP/DVP fordert deshalb die Kultusministerin auf, auf die Schleife über die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin zu verzichten und ihr Konzept umgehend umzusetzen. Für einen Plan zur Öffnung des Freizeit- und Breitensports wird es ebenso höchste Zeit wie für eine zeitnahe Öffnung bei Sportarten wie Leichtathletik, Tennis, Reiten, Klettern, Golfen, Segeln, Kanu- und Rudersport sowie bei weiteren sportlichen Aktivitäten im Freien. Schließlich trägt auch der Sport erheblich zur Gesundheitsförderung bei.“

Zur Forderung des SPD-Vorsitzenden Andreas Stoch nach einem Stufenplan für den Schulstart und einem Konzept für das Lernen zu Hause sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Über die konkrete Aussage hinaus, wann welche Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule gehen und in welchem Rahmen das weitere digitale Lernen zu Hause stattfinden soll, ist die Kultusministerin Lehrern, Eltern und Schülern auch ein Konzept schuldig, wie die Schülerinnen und Schüler verpassten Stoff aufholen und Wissenslücken schließen können. Neben zusätzlichen Angeboten in den Ferien müssen die Schüler individuelle Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der zu besuchenden Klassenstufe erhalten. Ein vom Philologenverband vorgeschlagener Freischuss wäre aus Sicht der FDP/DVP Fraktion eine Überlegung wert. Konkret würde dies die Möglichkeit umfassen, dass Schülerinnen und Schüler bei Schwierigkeiten im ersten Halbjahr 2020/21 das Corona-Schuljahr freiwillig wiederholen können, ohne dass dies als Nichtversetzung gilt. Dies könnte auch eine sinnvolle Ergänzung zu einer für ein halbes Jahr ausgesetzten Versetzungsentscheidung sein, wie wir sie vorgeschlagen haben. Es muss klar sein, dass keinem Schüler ein Nachteil aus der Schließung der Schulen entstehen darf. Klar ist aber auch: Alle Schülerinnen und Schüler nur ins kommende Schuljahr zu versetzen, ohne ihnen eine Perspektive für das Nachholen von Versäumtem zu geben, ist alles andere als ein echter Nachteilsausgleich.“

Den Freiheitsrechten kommt nach dem Bundesverfassungsgericht eine überragende Bedeutung zu.


Anlässlich bundesweit zunehmender gerichtlicher Entscheidungen, die einzelne Corona-Maßnahmen als rechtswidrig einstuften, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Mit jedem Tag, mit dem die Zahl der Infizierten und der Reproduktionsfaktor zurückgehen, ist das Aufrechterhalten der massivsten Einschränkung der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik zusehends schwerer zu begründen. Der gebetsmühlenartige Verweis auf den Gesundheitsschutz ersetzt nicht die verfassungsrechtlich zwingende Abwägung der widerstreitenden Grundrechte. Der Gesundheitsschutz ist nicht die Menschenwürde und steht nicht über anderen Grundrechten wie der Religions- oder Berufsausübung, Eigentum oder Versammlungsfreiheit. Die auch in der Rechtsprechung des BVerfG manifestierte überragende Bedeutung der Freiheit lässt es nicht zu, diese ausnahmslos einem angeblich alternativlosen Gesundheitsschutz unterzuordnen. Der Maßstab für Ministerpräsident Kretschmann und die Landesregierung müssen endlich wieder elementare Regeln des Grundgesetzes werden und nicht eine vage Sorge vor einer nicht näher bestimmten ‘Fragilität’ oder einer zweiten Infektionswelle, von der niemand genau sagen kann, ob, wann und in welchem Umfang sie kommen wird; unabhängig des bereits bei vielen eingetretenen Vertrauensverlusts in Folge ständig veränderter Maßstäbe für den Erfolg oder den Kriterien für weitere Öffnungen. Auf dieser Grundlage können keine verfassungsrechtlich haltbaren Maßnahmen ergehen, die gebotenen Gesundheitsschutz und der Grundlage unserer Staatlichkeit in Einklang bringen.

Andernfalls rechne ich damit, dass Maßnahmen dieser Landesregierung und anderswo immer öfter durch Gerichte kassiert werden. Es ist gut, dass wir uns auf unsere exzellente und unabhängige Justiz verlassen können. Noch besser wäre es, wenn die Landesregierung von vornherein rechtskonforme Verordnungen erlassen würde.

Wir erleben im Moment auch, wie Radikale sich mit Verschwörungstheorien die Pandemie zu nutzen machen wollen. Gerade um Verschwörungstheorien vorzubeugen, brauchen wir eine sachliche Debatte darüber, wie man möglichst rasch den Lock-Down beendet und den Bürgerinnen und Bürgern ihre Freiheitsrechte zurückgibt. Öffnungsdebatten sind nicht verwerflich, sondern im Gegenteil dringend geboten. Denkverbote sind dabei kontraproduktiv und schädlich.“

Zur Aufhebung der 800 Quadratmeterregelung erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die gerichtliche Entscheidung zeigt nachdrücklich, dass die grün-schwarze Landesregierung bei den Maßnahmen in der Coronakrise die verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Betroffenen vernachlässigt. Es sind eben nicht Kritiker der Quadratmeterregelung wie die FDP-Fraktion, die von Anfang an auf das sachwidrige Abstellen auf eine Quadratmeterzahl verwies, die unsere Rechtsordnung gefährden, sondern eine Landesregierung, die Maß und Mitte verliert.  Grün-Schwarz hätte von Anfang an auf uns hören sollen. Das wäre besser für die Menschen, die Wirtschaft und die Landesregierung selbst gewesen. Die Landesregierung sollte zukünftig weniger moralisieren, sondern ihre Massnahmen verfassungsrechtlich sauberer prüfen.“

Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten.


Zur Streichung des §6a der Corona-Verordnung ab dem 4. Mai 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

Rülke: „Mit der jetzt angekündigten Streichung des § 6a der Corona-Verordnung, der ein faktisches Berufsverbot für Zahnärzte bedeutete und durch die ministeriellen Auslegungshinweisen eher im Verborgenen abgemildert wurde, sorgt Minister Lucha nun für Klarheit für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten. Einfacher wäre es gewesen, diese Regelung gleich wieder zu streichen und stattdessen auf die Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zu verweisen. Ohne Not wurde über Ostern mit der unabgestimmten Regelung größtmögliche Verunsicherung erzeugt. Baden-Württemberg sorgte damit entgegen anderer Bundesländer für massive Beschränkungen der Zahnarztbehandlungen. Ich hoffe, dass das auch ein Signal für weitere Lockerungen in anderen Bereichen ist. “

Haußmann: „Ab dem 4. Mai 2020 können die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wieder ohne Einschränkungen ihre Patientinnen und Patienten behandeln. Dies ist in erster Linie der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie allen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg zu verdanken. Die zusätzlichen, nicht in der Corona-Verordnung enthaltenen ministeriellen Auslegungshinweise deckten sich nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Körperschaften. Im Sinne der Rechtsklarheit ist die jetzt geplante Streichung des §6a nur folgerichtig. Ich bleibe aber bei meiner Kritik, dass das Parlament zu wenig informiert wird. Die gestrige Regierungserklärung wäre eine gute Gelegenheit gewesen.“

Korrekturen am Gesetzentwurf sind nötig, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden wirklich zu verbessern.


Anlässlich der Ersten Beratung der geplanten Änderung der Gemeindeordnung infolge der Corona-Pandemie erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Bereits vor rund einem Monat kündigte Innenminister Strobl an, die Durchführung von Ratssitzungen in digitaler Form zu ermöglichen. Erst jetzt wird erstmals darüber im Parlament beraten. Es ist misslich, dass wichtige kommunale Entscheidungen teilweise so lange aufgeschoben werden mussten. Denn gerade jetzt brauchen wir auch handlungsfähige Kommunen, die für die Wirtschaft und die Vereine vor Ort da sind. Aber besser spät als nie. Aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, dem wir folglich voraussichtlich zustimmen werden. Der große Wurf ist er aber ganz gewiss nicht.

Seine praktische Bedeutung wird besonders dadurch geschmälert, dass Gremiumssitzungen nur als Videokonferenzen möglich sind. Wir haben im Land aber immer noch zu viele weiße Flecken bei der Internetversorgung, sodass allein deswegen vielerorts digitale Sitzungen nicht stattfinden können. Etliche Gemeinderäte verfügen auch anderswo schlicht nicht über eine entsprechend gute Internetverbindung. In diesen Fällen wollen wir, dass eine Sitzungsteilnahme ganz unkompliziert über das Telefon ermöglicht wird. Brandenburg beispielsweise hat diese Möglichkeit schon vor zwei Wochen geschaffen.

Dem Infektionsschutz widerspricht es zudem, wenn Gemeinderäte in sicherer Distanz online tagen, interessierte Bürger die Sitzungen aber nur mit anderen zusammen in einem Raum nachverfolgen können, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht. In der Zeit der Corona-Pandemie sollten nicht nur die Sitzungen digital sein, sondern auch deren Übertragung. In einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf werden wir eine Verbesserung in diesen Punkten verlangen.“

Kohortenmodell könnte Antworten darauf geben, wie Kinderbetreuung dem Gesundheitsschutz genügen kann.


Zum Vorschlag des Deutschen Kitaverbands, dem Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten, wie die Kindertageseinrichtungen schrittweise geöffnet werden könnten, sagte der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion hat der Deutsche Kitaverband einen vielversprechenden Vorschlag für eine Öffnung der Kinderbetreuung in Stufen vorgelegt. Das vorgelegte Konzept sieht vor, dass in Abhängigkeit von der Corona-Lage jeweils ein fester Prozentsatz der zu belegenden Betreuungsplätze bestimmt wird. Welche Kinder über die von unabkömmlichen Eltern und Alleinerziehenden hinaus aufgenommen werden, soll nach dem Modell im Ermessen der Einrichtungen liegen. Sie können damit Kindern mit Förderbedarf, beengten Wohnsituationen oder anderen familiären oder beruflichen Notsituationen Rechnung tragen. Für die Organisation der Gruppen empfiehlt der Verband das so genannte Kohortenmodell. Demnach sollen feste, strikt voneinander isolierte Kleingruppen von altersähnlichen Kindern mit jeweils zwei festen Betreuerinnen bzw. Betreuern gebildet werden. Konkret werden Gruppen aus maximal fünf Krippenkindern oder maximal zehn Kindergartenkindern vorgeschlagen. Damit könnte das Kohortenmodell Antworten auf die Frage geben, wie Kinderbetreuung organisiert werden kann, um den Anforderungen des Gesundheitsschutzes zu genügen. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin deshalb auf, den Vorschlag des Deutschen Kitaverbands ernsthaft zu prüfen und damit auf die Kommunen und freien Träger zwecks Vereinbarung eines Stufenplans zur Öffnung der Kinderbetreuung zuzugehen. Bereits seit sechs Wochen sind die Kitas, die Kindergärten und die Kindertagespflege geschlossen. Nicht nur im Interesse der Eltern, die Beruf und Betreuung vereinbaren müssen, sondern vor allem auch im Interesse der Kinder, die bisweilen gänzlich auf den Kontakt zu anderen Kindern verzichten müssen, wird es höchste Eisenbahn für eine Öffnung der Kinderbetreuung.“

Dazu die Reisebüros nach Verlängerung der Reisewarnungen nicht vergessen.


Zu den Plänen der Landesregierung, eine Sonderregelung zu einer schrittweisen Wiedereröffnung von Hotels und Gastronomie ab Mitte Mai, erklärt der Sprecher für Tourismus der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Erik Schweickert sowie das Mitglied des Tourismusausschusses, Daniel Karrais:

 Schweickert: „Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg für eine baldige schrittweise Wiederöffnung der Hotels und Gastronomie unter Beachtung aller Abstands- und Hygienevorschriften. Trotzdem wird hier absehbar der Verlust der Branche nur gemildert, nicht abgewendet werden können. Daher muss parallel zur Wiedereröffnung ein Hilfspaket kommen.“

Karrais: „Der nette Abend im Restaurant mag wieder absehbar möglich sein, der Reisebranche wird damit aber erstmal nicht entscheidend geholfen. Bis wieder Reisen gebucht werden, wird noch einige Zeit vergehen, insbesondere, da jetzt die Reisewarnungen bis mindestens 14. Juni verlängert wurden. Daher müssen die Reisebüros dringend in das Hilfsprogramm für den Tourismussektor aufgenommen werden.“

FDP sieht keinen nachvollziehbaren Kurs der Landesregierung in der Coronakrise.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wirft Ministerpräsident Winfried Kretschmann einen Schlingerkurs in der Coronakrise vor. Die Entscheidungen der Landesregierung seien zunehmend fehlerhaft und widersprüchlich. Außerdem fehle ein klarer Kurs in der Frage, wie Winfried Kretschmann gedenke, den Menschen ihre   Freiheitsrechte zurück zu geben und wie der Wiederaufbau der Wirtschaft des Landes vonstatten gehen solle.

 

Zunächst hätte im Landtag Einigkeit der Demokraten geherrscht, so der Vorsitzende der FDP-Fraktion: „Wir haben die Maßnahmen mit dem Ziel mitgetragen, eine Eskalation der Pandemie zu verhindern. Unser ausdrücklicher Dank geht an alle, die in der Krise gearbeitet haben und wir denken an diejenigen, die unter den Folgen litten und leiden.“ Es sei klar gewesen, dass die Pandemie beherrscht werden und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzumildern.

 

„Was aber die Regierung Kretschmann nie geleistet hat, ist eine nachvollziehbare Erklärung ihrer Politik und eine Antwort auf die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen es wieder zur Rückgabe der Freiheitsrechte und zu einem Wiederhochfahren der Wirtschaft kommen soll“, so Rülke und erinnert daran, dass es nämlich der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf den Punkt gebracht hätte: Im freiheitlichen Verfassungsstaat seien jene begründungspflichtig, die Rechte einschränken und nicht die, die diese Rechte für die Menschen verlangen.

Stattdessen gründete man mit Söder einen „Club der Umsichtigen“, so Rülke, „einen Verein der Kanzlerinnenversteher und übernimmt blind deren Denkverbotspolitik.“ Wer diskutiere – zitiert Rülke – führe „Öffnungsdiskussionsorgien“, das Land sei „ganz am Anfang der Pandemie“ und man bewege sich auf „dünnstem Eis“. Wenn man nach den eigenen Zahlen der Landesregierung aber die Zahl der Infizierten mit der Zahl der Genesenen verrechne, so komme man zum 28. April 2020 auf 9.700, am 06. April seien es noch rund 19.000 gewesen. Dies sei also etwa eine Halbierung in drei Wochen und ein Verhältnis von Infizierten zur Gesamtbevölkerung von weniger als 1:1000.

Von Seiten der Gesundheitsminister in Bund und Land sei als Argument für den „Shutdown“ wochenlang die angeblich drohende Überforderung des Gesundheitssystems genannt worden, erinnert Rülke. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach von der „Ruhe vor dem Sturm“. Der Sturm blieb aus. Minister Lucha warnte für Ostern vor dem Kollaps. Ostern kam, aber nicht der Kollaps. Im Land Baden-Württemberg hätten wir nach offiziellen Angaben vom gestrigen Dienstag derzeit 3.777 belegbare Intensivbetten, wovon 2.162 tatsächlich belegt seien und davon wiederum 380 mit Coronapatienten, gibt Rülke an. „Wie passen diese Zahlen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und vor allem: Wie passen diese Zahlen zu Ihrer eigenen Argumentation?“, so fragt Rülke wörtlich.

Auch erhalte die Öffentlichkeit nirgendwo nachvollziehbare Parameter. Erst spreche die Kanzlerin vom sogenannten Verdopplungszeitraum und als dort die Zahlen zu gut würden werde plötzlich der Reproduktionsfaktor implementiert. Erst lasse man sich als Regierung vom Robert-Koch-Institut beraten, dann von der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, dann vom Helmholtz-Institut für Infektionsforschung in Braunschweig und am Ende lande man wieder beim Robert-Koch-Institut, schildert Rülke.

 

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus, habe Recht, wenn er sage, dass das erste Verfassungsorgan das Parlament und nicht eine Schaltkonferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten sei, so Rülke.

Entsprechend skurril sei auch der Umgang des Ministerpräsidenten Kretschmann mit dem Thema Gesichtsmasken: „Hier drängt sich der Eindruck auf, es geht nur um Aktionismus.  Stets wird behauptet, man orientiert sich an den Fachleuten. Fachmann ist beispielsweise Professor Drosten von der Charité. Der hat am 30.01.2020 aber erklärt, mit Gesichtsmasken könne man das Virus nicht aufhalten. Fachleute gibt es bei der WHO“, so Rülke, „was außer Donald Trump auch niemand bestreitet. Deren Generaldirektor hat aber am 06.04.2020 erklärt, er rate ab, denn Masken könnten COVID 19 nicht stoppen. Fachmann ist auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, der gar davon spricht, die Maskenpflicht sei ‚lächerlich‘ und nur Teil eines Überbietungswettbewerbs föderaler Landespolitiker.“ Auf seiner Seite habe Kretschmann lediglich 50 Prozent des Robert-Koch-Instituts, das erst erklärt hatte, Masken brächten nichts und dann auf einmal doch. Ganz besonders interessieren würde Rülke aber die Frage, welche Fachleute dem Ministerpräsidenten gesagt hätten, ein Schal täte es auch? „Wir haben nichts gegen eine Maskenpflicht“, stellt Rülke klar. Dann müsse aber sichergestellt sein, dass die Bevölkerung auch hinreichend mit Masken versorgt sei. Ein Schal als Ersatz sei medizinischer Unfug und entlarve sich nach seinen Aussagen als bloßer Aktionismus.

 

Die Gesichtsmaske werde zum Symbol dieser Krise, gewissermaßen als Gessler-Hut, den die Bevölkerung nun zu grüßen habe. Und Winfried Kretschmanns Agieren in der Krise bestätige eine These des Philosophen Hegel, der einst sagte, weltgeschichtliche Ereignisse ereignen sich zweimal. Erst als Tragödie, dann als Farce, zitiert Rülke an die Adresse des Ministerpräsidenten gewandt.

 

Eine Farce sei auch das zerstrittene Bild, das die Landesregierung im Umgang mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe abgebe, kritisiert Rülke. Während der zuständige Minister Guido Wolf eine Öffnungsstrategie fordere und einen Hilfsfond ankündige, stehe der grüne Teil der Regierung auf der Bremse. Rülke mahnt an, bei diesem Fond nicht das Schaustellergewerbe und den Messebau zu vergessen, die vergleichbar gebeutelt seien.

 

Im Bereich des Sports sei nicht nachvollziehbar, weshalb man über die Fortsetzung der Bundesliga bei einem Kontaktsport wie Fußball spreche, nicht aber über Freizeitsportler im Bereich von Leichtathletik, Reiten, Golf, Segeln oder Tennis. „Weshalb ist die Ansteckungsgefahr zweier Freizeittennisspieler größer als beim Zweikampf zweier Fußballprofis?“ fragt sich Rülke.

 

Es gehe vor diesem Hintergrund auch nicht an, die meisten Kinder bis nach Pfingsten nicht in die Schule beziehungsweise die Kitas lassen zu wollen, so Rülke. Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, habe seiner Ansicht nach Recht: Kinder brauchen andere Kinder! Und offenbar würden auch andere Regierungen anders handeln als die Regierung Kretschmann. So mahne Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Kinder bräuchten Bewegung. In Berlin würden die Spielplätze geöffnet und in den Niederlanden die Schulen und Kitas, weil man herausgefunden habe, dass Kinder nicht nur geringe Infektionsraten hätten, sondern auch eine geringe Ansteckungsfähigkeit.

 

„Es wird auch höchste Zeit, die anderen Teile der Regierung wieder der Kontrolle des Parlaments zu unterstellen“, fordert Rülke. So schotte Gesundheits- und Sozialminister Manfred Lucha alte Leute in Heimen ab und untersage Zahnärzten die Berufsausübung nur auf Verordnungsbasis. Innenminister Thomas Strobl unternehme gar den Versuch, die Gemeindeordnung allein auf Verordnungsbasis zu ändern. Im Wirtschaftsministerium habe es in dieser Krise eine Fülle von Korrekturen gegeben, die durch Fehler der Regierung entstanden seien, bis jene Gerichtsentscheidung nötig wurde, die die skurrile 800-Quadratmeter-Regelung im Einzelhandel gekippt habe.

 

„Nun ist klar, was in diesem Lande fehlt: Ein klarer Fahrplan, wie und auf welcher Basis den Menschen die Bürgerrechte wiedergegeben werden. Und ein klarer Fahrplan, wie man die Wirtschaft wieder in Schwung bringen will“, so Rülke. Die FDP fordere ein Sonderkonjunkturprogramm für die Wirtschaftskrise nach der Coronakrise, mit einer Mischung aus steuerlichen Erleichterungen, Zuschüssen und Anreizen für Unternehmen so Rülke und skizziert als Bestandteile dieser:

 

  • Jetzt kann die Chance zur Entbürokratisierung genutzt werden, um Unsinniges in der Landesbauordnung und überflüssige Gesetze wie das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz zu streichen.
  • Es ist jetzt dringend geboten, in Infrastruktur und Innovationen zu investieren, vor allem in die Digitalisierung der Schulen. Die Schließungen des Präsenzunterrichts in diesem Bereich legten deutlich offen, was da im Argen liegt. Auf diese Weise kann auch den Kommunen geholfen werden.
  • Im Bereich der Nachhaltigkeit kann es jetzt nicht darum gehen, die Subventionen für die batterieelektrische Mobilität einfach plump immer weiter zu erhöhen. Der Automobilexperte Ferdinand Dudenhöfer, eigentlich ein Befürworter der Elektromobilität, hat mit seiner Feststellung Recht: Der Marktanteil der Batterie ist viel zu gering, um über sie wirklich etwas für die Gesamtwirtschaft zu tun.
  • Nicht zuletzt deshalb ist es nun angezeigt, dafür zu sorgen, dass neben den Folgen der Krise nicht auch noch Milliarden an Strafzahlungen auf die Automobilwirtschaft und ihre Zulieferer zukommen. Jetzt muss darum gehen, Zuschüsse an echter CO2-Vermeidung auszurichten. Dafür ist es erforderlich, die CO2-Bilanz der batterieelektrischen Mobilität über den gesamten Produktzyklus einzuberechnen, ein Programm auch für die Förderung CO2-armer Verbrennungsmotoren aufzulegen und die Chance zu nutzen, um zu einem wirklich funktionierenden Emissionshandel mit höheren CO2-Preisen zu gelangen.

 

„Der Coronakrise wird die Wirtschaftskrise folgen. Die Bewältigung dieser ist jetzt die nächste Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Sie wird mit Sicherheit gewaltig sein und die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, werden für unseren Wohlstand viele Jahre lang entscheidend sein“, so Rülke abschließend.