https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Diskussion zu den nun notwendigen Schritten


Der Lock-Down zur Eindämmung des Corona-Virus traf und trifft praktisch alle Wirtschaftsbereiche im Land unmittelbar oder mittelbar und beträchtliche Umsatzausfälle bestimmen das Bild ebenso wie flächendeckende Kurzarbeit. Hinter dieser Rezession steht der Verlust tausender Arbeitsplätze, eine schlimme Situation vieler Existenzen und die Gefährdung unseres Wohlstands. Was können wir nun tun, um diesen Pandemiefolgen zu begegnen, Folgeprobleme zu lösen und Härten abzufedern? Diesen Fragen widmete sich die FDP/DVP Fraktion bei ihrem Webtalk mit profilierten Wirtschaftsexperten.

 

Dr. Dietrich Birk, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in Baden-Württemberg, berichtet von der Situation und den notwendigen Maßnahmen sowie Weichenstellungen mit besonderem Schwerpunkt der Schlüsselindustrie Maschinenbau:

 

„Die Corona-Pandemie ist im baden-württembergischen Maschinenbau flächendeckend zu spüren. Dabei bereitet momentan insbesondere die schwache Auftragslage Sorgen, die sich im Laufe des Jahres in deutlichen Umsatzrückgängen niederschlagen wird. Unsere Unternehmen und die gesamte Wirtschaft müssen jetzt schnell wieder in Tritt kommen, um Arbeitsplätze zu sichern. Dazu benötigen wir zügig ein breiteres Instrumentarium an Stimuli um Vertrauen aufzubauen und Investitionen zu fördern – darunter verbesserte Abschreibungsbedingungen für Investitionsgüter in Form der degressiven AfA, eine deutliche Ausweitung des Verlustrücktrags sowie eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.“

 

Der Vorsitzende des Außenwirtschaftsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und ehemaliger Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), Dr. Peter Kulitz, hob die besondere Rolle der Industrie- und Handelskammern bei der Ausbringung der staatlichen Soforthilfen hervor, die für den Liquiditätserhalt in den Unternehmen von großer Bedeutung waren und sind. Mit Blick auf die Wege aus der Krise gilt es, die Liquiditätsversorgung mittelständischer Unternehmen weiter zu verbessern. „Die Kreditvergabe darf nicht an abschreckende Bedingungen geknüpft werden, wie z.B. Gewinnentnahmeverbote bei Inanspruchnahme von KfW Darlehen über die gesamte Laufzeit oder neu definierte ESG Kriterien, die im Sinne des europäischen ‚Green Deal‘ die Kreditvergabe an ganze Branchen erschweren oder faktisch gar verhindern können. Sinnvoll wären zeitlich befristete Eigenkapitalbeteiligungen des Staates, auch in Form des Erwerbs von Genussrechten, welche eine zu hohe Verschuldung der krisengebeutelten Unternehmen vermeiden. Eine Fristverlängerung der Insolvenzantragspflicht allein nützt dem Unternehmer in der Krise wenig und ist nur eine ‚Nebelkerze’, denn er wird gleichwohl persönlich zur Verantwortung gezogen, wenn er in diesem Stadium noch Kredite aufnimmt.

 

Es geht jetzt um Schnelligkeit in den Verwaltungsentscheidungen, um Bürokratieabbau und Vertrauen in den Bestand marktwirtschaftlicher Handlungsmöglichkeiten als Basis für Investitionsentscheidungen. Um unsere Prosperität zu erhalten, müssen wir auf funktionierende internationale Handelsbeziehungen setzen und nicht den Rückzug in nationalstaatliche Isolation antreten. Exzellente Bildung und Weiterbildung sowie ein viel schnellerer Ausbau der digitalen Infrastruktur haben höchste Priorität. Die Ausgestaltung des Hilfspaketes, das die Europäische Union auf den Weg bringen will, sehe ich deshalb kritisch, weil es praktisch doch in einen verkappten Haftungsverbund mündet. Natürlich müssen wir unsere Solidarität für Europa zeigen, und das geht auch nicht kostenfrei. Aber die Mittelverwendung muss zielgerichtet und transparent erfolgen, dann hat Europa eine Chance im globalen Wettbewerb und wir eine längerfristige Perspektive für eine gesunde Wirtschaft im gesamten europäischen Raum“, so Kulitz.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, schildert den Ansatz der Liberalen angesichts der Herausforderungen:

 

„Es stellt sich aktuell die dringende Frage, wie wir die Wirtschaft nach dem aktuellen Abflauen der Corona-Pandemie wieder hochfahren. Dazu hat die FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg ein Positionspapier ‚Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise‘ entwickelt. Dies ist unser Ansatz für die grundlegende Ausrichtung der Wirtschaftspolitik nach der Krise. Dabei darf es nicht darum gehen, aus den Staatshilfen eine Staatslenkung zu machen. Die beschlossenen Sofortmaßnahmen, um das Überleben der Unternehmen zu sichern, sind wichtig und richtig. Jetzt geht es aber darum, der Wirtschaft einen Impuls zu geben damit sie dann wieder eigenständig zu alter Stärke zurückkehrt. Dazu schlagen wir zwei Sonderkonjunkturjahre mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen vor: steuerliche Erleichterungen, Zuschüssen und Anreizen, ein ‚Befreiungsschlag‘ von Ideologie und Bürokratie, eine Finanzpolitik ohne Vergemeinschaftung der Schulden, ein starkes Engagement zur Verbesserung der Infrastruktur mit Schwerpunkt Digitalisierung, aber auch eine kritische Auseinandersetzung mit den erfolgten staatlichen Markteingriffen.“

 

Die Positionen der FDP/DVP Fraktion finden Sie im Positionspapier „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise – ein Kompass der Konjunkturimpulse“. Sie finden es online unter

 

https://fdp-landtag-bw.de/aufschwung2022-liberale-wege-aus-der-wirtschaftskrise/

Klaus Hoher

Bekenntnis der Kultusministerin zum Sport erfreulich – Grün-Schwarz kann sich aber nicht zur Zustimmung zu einem Antrag der Opposition durchringen.


Anlässlich einer von den Fraktionen SPD und FDP/DVP beantragten öffentlichen Beratung eines FDP-Antrags zu den Hilfen für Sportvereine im Bildungsausschuss des Landtags äußerten sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und der sportpolitische Sprecher, Klaus Hoher:

 Kern: „Die FDP/DVP Fraktion begrüßt das in der heutigen Debatte abgegebenen Bekenntnis der Kultusministerin zu den Hilfen für Sportvereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Dass für diesen Zweck zunächst 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden und bei Mehrbedarf nachgesteuert werden soll, unterstützen wir ausdrücklich. Bedauerlich ist jedoch, dass sich die grün-schwarze Regierungsmehrheit nicht zu einem Beschlussantrag von SPD und FDP/DVP durchringen konnte. Das wäre ein starkes Signal gewesen, dass der Landtag geschlossen dem organisierten Sport in unserem Land den Rücken stärkt.“

Hoher: „Der Beschlussantrag sah insbesondere vor, mit dem organisierten Sport einen ‚Solidarpakt plus‘ zu vereinbaren. Durch eine solche Vereinbarung zwischen Landesregierung und organisiertem Sport hätte die Unterstützung der Sportvereine mehr Verbindlichkeit erhalten als durch eine einseitige Erklärung der Kultusministerin. Und es wäre noch einmal ausdrücklich festgehalten worden, dass die Unterstützungsleistungen zum Solidarpakt hinzukommen. Außerdem hatten wir beantragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sportvereine auch in diesen Sommerferien Angebote für Kinder und Jugendliche machen können und hierfür unbürokratisch finanzielle Mittel beantragen können. Auch dies hat die Kultusministerin zwar zugesagt, aber ein verbindlicher Beschluss hätte nicht geschadet.“

Jochen Haußmann

Angekündigte Lockerungen bisher teilwiese rechtlich nicht fundiert.


Zur Meldung des Staatsministeriums, wonach es weitere Lockerungen gebe und beispielsweise 20 Personen sich im Außenbereich einer Gaststätte treffen dürften, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Landesregierung verheddert sich endgültig im Dickicht ihrer Coronaverordnungen und veröffentlicht Pressemitteilungen, die sich nicht in den Verordnungen wiederfinden. Die behauptete Lockerung für 20 Personen im Außenbereich der Gastronomie ist bisher nämlich ausdrücklich nicht geregelt. Das Sozialministerium hat zwar eine Verordnungsermächtigung, eine solche Verordnung gibt aber noch nicht. Offenbar führt der Streit zwischen Grün-Schwarz dazu, dass die Öffentlichkeit nicht mehr richtig informiert wird. Und das Chaos wird noch bunter: Im Innenbereich der Gastronomie dürfen sich nun zehn Personen treffen, die aus bis zu zehn Haushalten kommen dürfen. Draußen zum Wandern dürfen sich aber weiterhin nur Angehörige von bis zu zwei Haushalten treffen. In die Gastronomie zu zehnt, zum Wandern aber nicht – wer soll das verstehen? Was macht das nun für das Infektionsrisiko für einen Unterschied? Es ist allerhöchste Zeit, dass das Parlament beteiligt wird und Verordnungen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Die FDP/DVP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der in der nächsten Sitzung am 17. Juni im Parlament beraten wird. Die Vielzahl von Ausnahmen vom Verbot machen überdeutlich, dass es einen anderen Ansatz braucht: Generelle Rückkehr zu den Freiheitsrechten der Bürger und nur dort, wo es zwingend nötig ist, ergänzende Auflagen. Die noch verbleibenden Einschränkungen müssen dann in sich widerspruchsfrei sein, zum Infektionsschutz auch wirklich erforderlich und verhältnismäßig sein.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gesetzentwurf der FDP/DVP dringend notwendig.


Zur Ankündigung der CDU-Spitzenkandidatin Eisenmann, die Systematik der Verbote und Gebote zur Corona-Bekämpfung zugunsten der Verständlichkeit umstellen zu wollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn eine gesetzliche Regelung unverständlich ist, dann ist sie unbestimmt und damit rechtswidrig. Deutlicher als die CDU es jetzt tut, kann eine Regierungsfraktion nicht klarmachen, dass viele Verordnungen nicht aufrechterhalten werden können. Die CDU Landtagsfraktion will nun bei dem Inhalt der Corona-Verordnungen mitreden. Dafür fehlt bislang aber die Rechtsgrundlage. Das zeigt einmal mehr, dass der in der letzten Woche eingebrachte Gesetzesentwurf der FDP/DVP, sämtliche bestehende Corona-Verordnungen unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen, dringend notwendig ist. Wenn es der CDU ernst mit der Wahrung der Freiheitsrechte ist, muss sie dem Gesetzentwurf zustimmen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Diese Bußgeld-Generierungs-Vorschrift muss schleunigst korrigiert werden.


Zu den unterschiedlichen Regeln der Corona-Verordnung für Treffen im privaten Bereich erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Während man bei der grundsätzlichen Wiedereröffnung der Gastronomie der Landesregierung den Unsinn einer unterschiedlichen Behandlung von Innen- und Außengastronomie noch ausreden konnte, hat man das bei der Öffnung für private Treffen, sei es zuhause oder in der Gaststätte, offenbar nicht mehr geschafft.

Es ist einfach völlig unpraktikabel, eine unterschiedliche Anzahl von Menschen für gemeinsame Treffen vorzusehen. Das kann kein Gastwirt seriös umsetzten, aber auch kein Privatmann. Soll man bei einer Gartenparty bei einsetzendem Regen die Hälfte der Gäste heimschicken? Oder muss der Gastronom jetzt gleiche, getrennte Flächen im Inneren vorhalten? Und was passiert, wenn er das aufgrund der deutlichen Einschränkungen an Plätzen durch die Abstandsregeln nicht mehr kann? Dann muss er die Reservierung ablehnen – genau das ist der schleichende Tod für die Gastronomie. Wir brauchen umsetzbare Vorschriften, keine Pseudo-Lockerungen ohne Realitätsbezug.

Dass nun der eine Koalitionspartner bestreitet, dass dies im Kabinett beschlossen worden sei, zeigt, dass wieder mit heißester Nadel gestrickt wurde und damit genau die Inkonsistenzen erzeugt werden, die der Ministerpräsident dann öffentlich beklagt. Wir brauchen die Akzeptanz der Regelungen durch die Bevölkerung und keine solche Bußgeld-Generierungs-Vorschrift, die niemand nachvollziehen kann.“

Klaus Hoher

Nach Nadelholzanteilen gestaffelte Hilfen statt Gießkannenprinzip nötig.


Zum Zustand des Waldes in Baden-Württemberg und den geplanten Prämien für private und kommunale Forstbesitzer sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Notfallplan Wald entstand unter dem Eindruck der Dürren in den letzten zwei Jahren. In diesem Jahr setzt sich die Trockenheit fort und die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigen auch die Forstwirtschaft. Das ist gerade ein echter Stresstest für den Wald und seine Besitzer. Klar ist, dass wir diese bei der Bewältigung der Schäden und der Aufforstung unterstützen müssen. Allerdings nicht nach dem Gießkannenprinzip des Ministers, sondern mit passgenauen Hilfen, die sich an der tatsächlichen Belastung orientieren. Denn die Forstbetriebe mit hohem Nadelholzanteil tragen im Augenblick die größten Verluste der Naturkatastrophe, andere reine Laubholzbetriebe haben vergleichsweise geringe Schäden. Wir sollten daher nach Nadelholzanteilen staffeln, um passgenaue Hilfen anzubieten.“

Weiteres staatliches Engagement verdrängt nur private Investoren.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wohnungspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Ankündigung der Landesregierung zum neuen Grundstückfonds:

„Der neu eingerichtete Grundstücksfonds hilft kein Stück bei der angespannten Wohnlage! Er schafft nur zusätzliche Nachfrage nach Wohngrundstücken und verdrängt private Investoren. Wir brauchen nicht mehr Grundstücke in staatlicher Hand, sondern mehr Bauflächen. Denn die eigentliche Lösung für den Wohnraummangel kann nur ‚Bauen, Bauen, Bauen‘ heißen und nicht weitere Eingriffe in den Markt. Für eine wirklich vorausschauende Bodenpolitik ist der Fonds auch viel zu gering. Dafür braucht es jahrzehntelange Investitionen und ein nachhaltiges Management – dies kann der neue Grundstückfonds nicht leisten. Die Landesregierung weiß ja nicht einmal, wie hoch die Nachfrage danach sein wird.“

Klaus Hoher

Kosten für die zwangsweise Quarantäne-Unterbringung weiter ungeklärt.


In der heutigen Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses des Landtags zur Situation in der Fleischindustrie, den Schlachthöfen sowie Saisonarbeit anlässlich des massiven Ausbruchs von Corona bei einem Birkenfelder Fleischverarbeitungs-Unternehmen sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der massive Ausbruch des Corona-Virus in diesem Schlachthof scheint nun im Griff. Allerdings hat sich seit Ostern bereits ein Drittel der Beschäftigten mit dem Virus infiziert, was keineswegs von einem gelungenen Krisenmanagement zeugt. Es bleibt vor allem ungeklärt, wer die Kosten für die zwangsweise Quarantäne-Unterbringung zu tragen hat. Ich halte es für falsch, das Unternehmen nicht an diesen Kosten zu beteiligen, wie es der Minister mit Verweis auf das Verursacherprinzip argumentiert, und die öffentliche Hand in der Pflicht sieht. Mit Blick auf die Corona-Ampel der Landesregierung muss man zudem feststellen, dass es nicht sein kann, dass ein einzelner Betrieb dafür sorgt, dass die Ampel der Neuinfektionen auf Rot springt und die gesamte Region runtergefahren wird. Wir werden das Thema der prekären Arbeits- und Unterbringungssituation in der Fleischindustrie auch nach der heutigen Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses nicht zu den Akten legen können. Denn der Minister hat heute alles darangelegt, die Verantwortung von sich zu weisen und an den Sozial- oder die Wirtschaftsministerin zu verweisen. An einer Lösung der Probleme ist er ganz offensichtlich nicht interessiert.“

Klaus Hoher

Pauschale Flächenprämie verkennt die unterschiedlichen Belastungen im Forst.


In der heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Im Wald spielt sich eine biologische und wirtschaftliche Katastrophe ab. Die Sturm-, Trockenheits- und Borkenkäferschäden bringen private und kommunale Waldbesitzer zur Verzweiflung. Der zusätzliche Absatzeinbruch aufgrund der Corona-Krise bringt viele Waldbesetzer nun an den Rand des Leistbaren. Die Erntekosten für das Holz sind inzwischen höher als die Holzerlöse von Bäumen, die hundert Jahre gewachsen sind. Die Waldbesitzer brauchen finanzielle Unterstützung, damit sie überhaupt ihren Pflichten der Totholzbeseitigung und Aufforstung nachkommen können. Es gilt, den Wald zu erhalten, auch in seiner Erholungs- und Naturschutzfunktion und zu CO₂-Speicherung. Eine pauschale Flächenprämie, wie sie Minister Hauk vorsieht, verkennt aber die unterschiedlichen Belastungen. Forstbetriebe mit hohem Nadelholzanteil tragen im Augenblick die größten Verluste der Naturkatastrophe, andere reine Laubholzbetriebe haben vergleichsweise geringe Schäden. Wir sollten daher nach Nadelholzanteilen staffeln, um passgenaue Hilfen anzubieten.“

„Für viele Gemeinden in Deutschland bringt der Wald in den Jahren 2019 und 2020 große Verluste in einem Haushalt, der durch den Corona-Lockdown und die Rezession bereits ein dramatisch geringeres Steueraufkommen haben wird. Hier müssen der Bund und die Länder gemeinsam für das Überleben der Forstbetriebe sorgen. Dabei müssen auch Lösungen einer thermischen Verwertung der abgestorbenen Hölzer zur CO₂-Einsparung ins Visier genommen werden.“ ergänzt der FDP-Abgeordnete Dr. Christoph Hoffmann, einziger Förster im Deutschen Bundestag.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Kindern darf das Recht auf Bildung nicht länger verwehrt werden.


Zur Ankündigung der Kultusministerin, die Kitas in Baden-Württemberg bis spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen zu wollen, äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, wie folgt:

 Rülke: „Wir begrüßen die Ankündigung der Kultusministerin ausdrücklich. Die FDP/DVP Fraktion hat gefordert, die Kinderbetreuung in Kitas, Kindergärten und bei Tageseltern möglichst zügig wieder zu öffnen. Laut Kultusministerin gebe eine im Auftrag der Landesregierung durchgeführte Studie Signale, dass Kinder bis zu zehn Jahren als Überträger des Virus nur eine untergeordnete Rolle spielen. Also gilt es, keine weitere Zeit zu verlieren. Es haben uns zahlreiche verzweifelte Eltern angeschrieben, die dringend auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind. Viele haben aber auch zu Recht gefordert, dass ihren Kindern das Recht auf Bildung nicht länger verwehrt werden darf.“

Kern: „Aufgrund der Ergebnisse der Studie ist es auch richtig und notwendig, die Grundschulen zeitnah weiter zu öffnen. Seit genau zehn Wochen sind die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Schulen geschlossen. Da an den Grundschulen die Grundlagen der Bildung gelegt werden, droht eine Schulschließung bei Grundschülern besonders schwer ins Gewicht zu fallen. Wir hoffen, dass die Kultusministerin nun zeitnah ein mit den Kommunen und freien Trägern abgestimmtes Konzept für die Öffnung vorlegt und dieses Mal auf kurzfristige Hau-Ruck-Aktionen verzichtet. Denn Eltern, Kinder und Schulen und Einrichtungen sind auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit angewiesen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei.


Am heutigen Montag stellte die FDP/DVP Landtagsfraktion das „Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie“ vor. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, erklärt hierzu:

„Seit März erleben wir infolge der Covid-19-Pandemie die massivsten Einschränkungen der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch wenn mittlerweile zahlreiche Einschränkungen gelockert oder gar aufgehoben wurden, macht die Landesregierung klar, dass noch viel Zeit vergehen wird, bis wir zur alten Normalität zurückkehren. Wir wollen nicht, dass auch noch über Monate hinweg an dieser Stelle die Regierung im Alleingang über Rechtsverordnungen agiert. Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei. Wir brauchen jetzt keine allmächtige Regierung, sondern ein Parlament, das die Regierung kontrolliert, auf die Wahrung der Freiheitsrechte drängt und den Fokus auf den Erhalt von Arbeitsplätzen richtet. Das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems besteht angesichts seit Wochen sinkender Zahl der Infizierten nicht mehr. Gab es in Baden-Württemberg in Höchstphasen noch eine deutlich fünfstellige Zahl an Infizierten, so waren es zuletzt 1.942 (Stand: 22.05.2020). Im Moment haben wir also doppelt so viele Intensiv-Betten im Land als Infizierte an Covid-19.

Die Landesregierung agiert dabei zunehmend plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen und befördert auch Verschwörungstheorien. Weitere Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte darf die Regierung nicht im Alleingang vornehmen, sondern nur noch mit Zustimmung des Parlaments. Gerichtliche Entscheidungen der letzten Wochen zeigen, dass viele Einschränkungen unverhältnismäßig sind oder waren. Daher muss auch der Landtag das Recht bekommen, einzelne Verordnungen oder Maßnahmen außer Kraft zu setzen.“

Zu den Details des Gesetzentwurfs führt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Kernforderung unseres Gesetzentwurfs ist, dass alle noch bestehenden sowie künftigen Freiheitsbeschränkungen nur noch mit Zustimmung des Parlaments möglich sein werden. Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Landtagen anstelle von Rechtsverordnungen der Regierung eigene Regeln zu erlassen. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen beispielsweise aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. In Abweichung zur Geschäftsordnung soll der Sonderausschuss bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden können und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. So kann wirksam Verschwörungstheorien vorgebeugt und die Akzeptanz erhöht werden. In dringlichen Fällen kann die Regierung auch zunächst ohne Zustimmung des Landtags eine Maßnahme anordnen. Sie muss dann aber innerhalb von sieben Tagen die Zustimmung nachholen.

Will die Landesregierung bestehende Beschränkungen lockern oder aufheben, braucht sie dafür nicht die Zustimmung des Landtags. Denn nicht die Lockerungen, sondern die Fortdauer der Beschränkungen müssen begründet werden. Der Landtag bzw. der Sonderausschuss können aber proaktiv weitergehende Erleichterungen beschließen. Ein Beispiel wäre etwa die 800 Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel. Die Öffnung in diesem Rahmen war zunächst besser als gar keine Öffnung. Sie war aber rechtlich wie tatsächlich völlig unzureichend, wie auch Gerichte festgestellt haben.

Es ist unser Bestreben, gerade durch die parlamentarische Mitwirkung bei künftigen Entscheidungen noch stärker darauf zu achten, dass mit Augenmaß agiert wird und unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte nicht weiter stattfinden. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rolle des Landtags als dem höchsten Verfassungsorgan des Landes. Eine stärkere Mitsprache des Parlaments ist überfällig.“

Gesetzentwurf zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle Infektionszahlen lassen weitere Öffnungen zu.


Zur Meldung, wonach Tourismusminister Guido Wolf eine Perspektive für die noch geschlossenen Bäder und Wellnessbereiche fordert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dank zurückgehender Infektionszahlen ist es möglich, die aktuell weitgehend stillstehenden Bäder und Wellnessbereiche schrittweise wieder hochzufahren. Insofern unterstützt die FDP/DVP Fraktion die Forderung des Tourismusministers.

Andere Bundesländer wie Sachsen und Nordrhein-Westfalen haben den Bäderbetrieb bereits aufgenommen, andere ziehen in den kommenden Wochen nach. Der Ministerpräsident muss diesem Beispiel folgen. Wir fordern eine realistische Perspektive für die Bäder und Wellnessbereiche im Tourismusland Baden-Württemberg.“

Klaus Hoher

Kritik an Untätigkeit von Minister Hauk.


Angesichts des Corona-Ausbruchs in einem Schlachthof in Birkenfeld wird auf Antrag der Fraktionen von SPD und FDP am kommenden Dienstag der Landtagsausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammentreten. „Die geschilderten Umstände erfordern aus unserer Sicht eine umfassende Beratung im Ausschuss“ so die Abgeordneten Jonas Weber (SPD) und Klaus Hoher (FDP).

Das Thema müsse nicht nur angesprochen, sondern bearbeitet werden, so der SPD Agrarexperte Weber: „Bisher ist Minister Hauk dem Ausschuss und der Öffentlichkeit eine umfassende Aufklärung schuldig geblieben“. Hauk versuche nun zwar, mit einer eilig angekündigten Pressekonferenz am Montag sein fast einen Monat andauerndes Zuwarten zu überdecken, aber eine sachgerechte Aufklärung der Lage sei dies nicht. „Minister Hauk muss sich unseren Fragen im Ausschuss stellen, das Wegmoderieren seiner Untätigkeit in einer Pressekonferenz wird ihm nicht gelingen, Floskeln werden wir nicht dulden,“ so der Landwirtschaftsexperte der FDP, Klaus Hoher.

Beide Fraktionen bemängeln nicht nur, dass in den vergangenen Sitzungen Themen wie Fleischindustrie, Schlachthöfe sowie Saisonarbeit auf der Tagesordnung fehlten. Auch Hilfen für Waldbesitzer und Forstwirtschaft seien nicht im nötigen Maß bearbeitet worden.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Strenge Maßnahmen in Baden-Württemberg sind durch Infektionsgeschehen nicht mehr gerechtfertigt.


Zur Meldung, wonach Thüringen Anfang Juni die allgemeinen Corona-Beschränkungen beenden will, dies aber nach Auskunft eines Sprechers der Landesregierung für Baden-Württemberg nicht in Betracht käme, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben mittlerweile in Baden-Württemberg weniger Infizierte als freie Intensivbetten. So langsam muss man auch die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Shutdown-Politik in den Blick nehmen. Die strengen Maßnahmen in unserem Land sind durch das Infektionsgeschehen einfach nicht mehr gerechtfertigt. Es ist falsch, dass der Ministerpräsident einzig und allein das Ziel verfolgt, Infektionsübertragungen zu bekämpfen, dabei aber die Wirtschaft, das Wohl der Kinder und die Freiheitsrechte der Bürger opfert.

Es wäre klug, einen Blick nach Thüringen zu richten. Eine eher regionale Bekämpfung der wenigen verbliebenen Infektionen wäre weit besser, als Kretschmanns beharrlicher Kampf um die Rolle des Letzten Mohikaners des Shutdown.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Minister Lucha setzte seinen Einfluss in zweckwidriger Weise ein, um seinem Kumpel Christoph Sonntag die Projektförderung aus Steuermitteln zu gewähren.


Nach neun Monaten Aufklärung zieht die FDP/DVP Fraktion eine vorläufige Bilanz in der Affäre um die Förderung der „Stiphtung“ Christoph Sonntag. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt:

„Für die FDP/DVP Fraktion steht fest, dass Minister Lucha bis an die Grenzen des rechtlich Zulässigen – vielleicht auch darüber hinaus – ging, um seinem Freund Christoph Sonntag ein mit Steuergeldern üppig gefördertes Projekt zuzuschustern. Es spricht vieles dafür, dass Wünsche von Christoph Sonntag auf Geheiß des Ministers auf dem kurzen Dienstweg umgesetzt werden. Wo andere ehrenamtliche Akteure sich großem Konkurrenzdruck stellen müssen, wurden für Christoph Sonntag vergaberechtliche Vorgaben in einer politisch nicht mehr vertretbaren Weise ausgedehnt. Das Verhalten von Herrn Lucha mag rechtlich gerade noch so vertretbar gewesen sein. Für einen Minister handelte er aber inakzeptabel und kleinkariert.“

Die Kritikpunkte der FDP/DVP Fraktion im Einzelnen fasst der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Sozialausschuss Jochen Haußmann zusammen:

„Das zuständige Fachreferat im Sozialministerium wies frühzeitig darauf hin, dass der Verzicht auf sämtliche vergaberechtlichen Ausschreibungen juristisch auf ziemlich wackeligen Füßen stand. Die Landeszentrale für politische Bildung wurde vordergründig nicht wegen ihrer Expertise ins Boot geholt, sondern um die Verantwortung für das Projekt zu delegieren, falls es Probleme gebe. Die ‚Demokratietage‘ selbst hatten kaum einen Mehrwert. Dass die gewährten Steuermittel in überwiegender Zahl an Christoph Sonntag, seine Mitarbeiter oder dessen langjährige Geschäftspartner flossen, mag zwar nicht strafbar sein. Es dürfte das teuerste Projekt dieser Art gewesen sein. Es lässt sich aber gewiss sagen, dass dank der Offenlegung dieses Vorgangs durch die damalige Ehefrau von Herrn Sonntag, dem Steuerzahler viel Geld erspart wurde und wahrscheinlich erst dies die Verlängerung des Projekts verhinderte.

Minister Lucha traf sich mindestens drei Mal zu Abendessen mit Christoph Sonntag und wurde auch über das Projektgeschehen informiert. Gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit rückte er mit der Wahrheit immer nur scheibchenweise heraus, und dies nur in dem Umfang, in dem ihm die Vorwürfe ohnehin bereits nachgewiesen wurden. Er hatte keinen Aufklärungswillen, sondern fokussierte sich darauf, seine persönliche freundschaftliche Beziehung zu Christoph Sonntag zu verschleiern.

Völlig unglaubwürdig ist die Behauptung des Ministers, die Entscheidung über die Projektbeendigung und die erste Presseanfrage beim Sozialministerium hätten sich zufällig am 10.07.2019 ‚gekreuzt‘. Aus den Akten ergibt sich, dass für die Entscheidung über die Projektbeendigung an diesem einzigen Tag der Vorgang über fünf Schreibtische im Ministerium wanderte, einschließlich des Ministerialdirektors. Bei der üblichen Ministerialbürokratie wäre für so etwas eher eine Woche als ein Tag erforderlich gewesen. Auch fehlten zu diesem Zeitpunkt zentrale Dokumente, die das Ministerium erst zwei Tage später anforderte. Es gibt keine andere Erklärung für die überstürzte Projektbeendigung, als die, dass Herr Lucha um jeden Preis den Eindruck vermeiden wollte, das Projekt sei infolge einer Presseanfrage beendet worden.“

Daraus leitet Dr. Hans-Ulrich Rülke folgende Konsequenzen:

„Erst durch das das monatelange Drängen der FDP/DVP Fraktion auf Akteneinsicht und die Aufhebung der rechtswidrigen Einstufung als Verschlusssache, konnte über die Verwicklungen des Ministers öffentlich berichtet werden. Das Fehlverhalten von Herrn Lucha steht bereits aus den Unterlagen fest, ohne, dass dafür noch ein Untersuchungsausschuss erforderlich wäre. Die Vergabe eines Projekts in sechsstelliger Höhe ohne eine Ausschreibung an einen befreundeten Künstler, absolut fehlendes Aufklärungswillen, der Versuch der Verhinderung der Aktenherausgabe: die Liste der Verfehlungen von Herrn Sonntags ‚persönlichen Minischders‘ Lucha ist lang. Lediglich aufgrund der Corona-Pandemie, in der das Land einen handlungsfähigen Sozialminister benötigt, sehen wir von einer Rücktrittsforderung ab. Herr Lucha ist ab jetzt aber ein ‚Minister auf Abruf‘ und wir werden genau beobachten, wie sich der Fall in den nächsten Monaten weiterentwickelt. Ungeachtet dessen muss Minister Lucha dem Parlament und der Öffentlichkeit erklären, was er genau mit Herrn Sonntag besprochen hat, was dieser als eine Zusage für die Projektverlängerung deutete. Minister Lucha muss auch erklären, wieso das Projekt in aller Eile am 10.07.2019 beendet wurde, obwohl noch zentrale Unterlagen fehlten. Wir werden den Minister dazu im Sozialausschuss noch befragen. Herr Lucha hat als Beschuldigter in einem Strafverfahren ein Schweigerecht, gegenüber dem Parlament ist er als Minister aber zur Rechenschaft verpflichtet“

 

 

Hintergrund

Die öffentliche und politische Aufarbeitung der Lucha/Sonntag-Affäre dauert mittlerweile zehn Monate. Am 20.07.2019 erschien erstmals ein Bericht über mögliche Unregelmäßigkeiten bei einem Projekt der Stiphtung Christoph Sonntag („SCS“), das mit knapp 200.000 EUR aus dem Etat des Sozialministeriums finanziert wurde, davon gut 170.000 EUR an die SCS. Ursprünglich war alleine für die SCS eine Summe von 300.000 EUR bewilligt und davon bereits 211.000 EUR ausgezahlt. Die öffentliche Kritik richtete sich dabei auch gegen Sozialminister Lucha, dem vorgeworfen wurde, die Projektmittel nur aus freundschaftlicher Beziehung zu Christoph Sonntag bewilligt haben.

Noch am Tag, als die Vorwürfe erstmals publik wurden, stellte die FDP/DVP Fraktion einen ersten Berichtsantrag dazu. Fünf weitere Anträge und eine Kleine Anfrage der FDP/DVP Fraktion folgten. Das Thema wurde bislang in drei Sitzungen des Sozialausschusses beraten, darunter einmal in einer öffentlichen Sitzung. Auf Antrag der FDP/DVP fand im Oktober auch eine aktuelle Debatte im Landtag dazu statt.

Sozialminister Lucha versuchte zunächst, die Projektförderung als einen in allen Belangen korrekten Vorgang darzustellen und die Kritik der Opposition als haltlos abzutun. Die von Anfang an erhobene Forderung der FDP/DVP Fraktion, dem Parlament die Akten zu überlassen lehnte er zunächst entschieden ab. Erst unter dem Druck eines zur Abstimmung im Parlament eingebrachten Antrags im Oktober 2019 sicherte er zu, die Akten dem Landtag zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Nach Aktenüberlassung im Dezember 2019 wurden die Akten vom Sozialministerium zunächst pauschal als Verschlusssache eingestuft, mit der Folge, dass nichts über deren Inhalt berichtet werden durfte. Die FDP/DVP hat dies von Anfang an als einen rechtswidrigen Versuch gerügt, der Opposition bei der Aufklärung einen Maulkorb aufzuerlegen. Tatsächlich musste Minister Lucha nach weiterem beharrlichen Druck der FDP/DVP im Februar 2020 die Einstufung als Verschlusssache aufheben. Nun sind lediglich einzelne Abschnitte im Hinblick auf die persönlichen Rechte Dritter geschwärzt. Insgesamt können wir nun aber unsere Einschätzung mit Auszügen aus den Akten untermauern.

 

Kritikfelder im Einzelnen.

1.Das Projekt wurde am 10.07.2019 wegen der ersten Presseanfrage nicht verlängert und nicht, wie der Minister im Landtag und in schriftlichen Antworten behauptete, aufgrund eigener Entscheidung seines Hauses ohne Druck von Außen. Ob der ausführliche ministeriumsinterne Vermerk, der dieser Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, erst später entstand und auf den 10.07.2019 zurückdatiert wurde, oder aber die Entscheidung über die Nicht-Verlängerung des Projekts in einer vollkommen unüblich schnellen Geschwindigkeit innerhalb des Ministeriums noch am gleichen Tag fiel, kann anhand der Aktenunterlagen nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Am 10.07.2019 erfolgte eine erste Anfrage der Stuttgarter Nachrichten bei der Pressestelle des Sozialministeriums zu diesen Vorwürfen. Bereits seit zwei Wochen wurde der Vorgang ministeriumsintern zu diesem Zeitpunkt umfassend geprüft, nachdem die damalige Schwiegermutter von Christoph Sonntag mit einer E-Mail vom 26.06.2019 an Minister Lucha schwere Vorwürfe gegen den Künstler erhob. Den Akten ist eine umfangreiche Kommunikation zwischen der Landeszentrale für politische Bildung („LpB“) und dem Sozialministerium zu entnehmen.

Am 09.07.2019 führte der stellvertretende Direktor der LpB ein Telefonat mit dem Sozialministerium. Ausweislich einer Gesprächsnotiz stellte er „die zeitnahe Übersendung des Vertrags bzw. Zuwendungsbescheids zwischen der LpB und der ‚Stiphtung Christoph Sonntag‘“ in Aussicht. Hintergrund war, dass ein Jahr zuvor die SCS eine Zusage für einen vorläufigen Projektbeginn erhielt, die LpB aber offenbar vergessen hatte, einen förmlichen Bewilligungsbescheid auszustellen. Dies war erst bei einer Prüfung durch das Sozialministerium aufgefallen, als es um die Verlängerung des Projekts ging. Der 6-seitige Bewilligungsbescheid der LpB wurde per E-Mail am 09.07.2019 um 22:29 Uhr an den zuständigen Mitarbeiter im Sozialministerium verschickt.

Ausweislich des Datums sollen sich an einem einzigen Tag, dem folgenden 10.07.2019, folgende Abläufe im Sozialministerium ereignet haben, wobei hinzuweisen ist, dass es sich bei der Vorlage um ein Schriftstück und keine E-Mail handelte, diese also physisch zwischen den Beteiligten weitergeleitet werden musste:

  • Auswertung des 6-seitigen Bewilligungsbescheids der LpB;
  • Fertigung einer vierseitigen Vorlage des zuständigen Fachreferats des Sozialministeriums (große Teile sind geschwärzt), in der von einer Fortsetzung des Projekts abgeraten wird;
  • Weiterleitung an die Zentralstelle im Ministerium und Kenntnisnahme ebenda;
  • von der Zentralstelle Weiterleitung an Herrn Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann;
  • Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann, und nicht Minister Lucha, stimmt dem Vorschlag, das Projekt nicht zu verlängern, zu. Gleichzeitig wird die Fachabteilung von ihm angewiesen, die LpB über die Nicht-Verlängerung zu informieren;
  • Dieser Bitte wird ausgeführt und am gleichen Tag wird ein Schreiben (keine E-Mail) an die LpB verschickt, in dem ihr ohne Angabe von Gründen mitgeteilt wird, dass das Projekt nicht verlängert wird.

Wenn also das Datum 10.07.2019 korrekt ist, wurden innerhalb eines Tages sechs komplexe Arbeitsschritte vorgenommen. Bei vergleichbaren Vorgängen innerhalb eines Ministeriums wäre für so einen Ablauf wohl ca. eine Woche erforderlich gewesen. Die plötzliche Eile kann aus Sicht der FDP/DVP Fraktion nur damit erklärt werden, dass das Projekt unbedingt noch am 10.07.2019 beendet werden musste, weil es an diesem Tag die erste Presseanfrage der Stuttgarter Nachrichten gab.

Gänzlich unglaubwürdig ist die frühere Antwort von Minister Lucha auf die Berichtsbitte Ziff. 3 zu dem Antrag 16/7192 der FDP/DVP Fraktion. Dort erklärt der Minister, dass die Projektbeendigung und die erste Presseanfrage am gleichen Tag erfolgten, ein Zufall sei:

Die Anfrage des Journalisten überkreuzte sich mit der Erstellung des Abschlussvermerks der Haushaltsabteilung. Das Ministerium hat nichts verschwiegen.“

Die Hastigkeit der Entscheidung wird besonders offenkundig, weil wesentliche Dokumente im Sozialministerium noch fehlten und am 12.07.2019 per E-Mail von der LpB angefordert wurden. Hierzu gehörten:

  • Antrag auf Förderung der SCS;
  • der Projektzeitplan;
  • der Kosten- und Finanzierungsplan;
  • der Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmebeginn;
  • Mittelanforderungen durch die SCS;
  • der Antragsprüfungsvermerk zum Zuwendungsbescheid vom 09.07.2020.

Ob vor diesem Hintergrund tatsächlich alle Entscheidungen am 10.07.2020 getroffen wurden, oder ob nicht rückwirkend die Bearbeitungszeitpunkte vordatiert wurden, lässt sich anhand der Akten nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Es ist jedenfalls erstaunlich, dass die Kommunikation, die in der Regel per E-Mail oder telefonisch geführt wurde, gerade aber die Projektbeendigung gegenüber der LpB lediglich mittels eines Briefes kommuniziert wurde, der eine Überprüfung des Versands nicht ermöglicht. Auffällig ist auch, dass im zeitlich nachgelagerten E-Mail Verkehr zwischen Sozialministerium und der LpB  im Zeitraum zwischen 12.07.2019 und dem 15.07.2019 in keiner Weise Bezug auf die Beendigung des Projekts genommen wurde

Die FDP/DVP Fraktion wird in den abschließenden Beratungen unserer Anträge im Sozialausschuss von Minister Lucha eine Aufklärung zu dieser Diskrepanz fordern.

 

2. Landeszentrale für politische Bildung („LpB“) wurde insbesondere zwischengeschaltet, um vergaberechtliche Vorschriften zu umgehen, damit das Projekt konkurrenzlos an die Stiphtung Christoph Sonntag („SCS“) vergeben wird; die fachliche Expertise der LpB wurde als Argument nur vorgeschoben.

22.01.2018: Das Referat Recht im Sozialministerium legt eine Prüfung vor, in welchem Umfang im Falle einer Direktvergabe des Projekts vom Ministerium an die SCS vergaberechtliche Vorschriften einzuhalten sind. Die Begründung wirkt sehr bemüht und zum Schluss erfolgt der Hinweis, dass die vergaberechtlichen Anforderungen umgangen werden könnten, wenn man das Projekt über die LpB abwickeln würde:

Aus der rechtlichen Beurteilung des Sozialministeriums:

– Von einer EU-weiten Ausschreibung könne bei einem Projekt dieser Größenordnung nur infolge einer Ausnahme für „u.a. administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich“ abgesehen werden. Zwar fehle es zu dieser neuen Regelung noch an Rechtsprechung, „eine Subsumtion der zu beauftragenden Dienstleistung unter diesen Ausnahmetatbestand (erscheint) vertretbar“.

– Größere Schwierigkeiten bestehen aber mit nationalen rechtlichen Vergaberichtlinien. Zu beachten sei dabei insbesondere § 55 der Bundeshaushaltsordnung (§ 55 Landeshaushaltsordnung ist identisch), das lediglich in Ausnahmefällen, im konkreten Fall bei freiberuflichen Leistungen, eine Ausnahme vom Erfordernis einer öffentlichen Ausschreibung vorsehe:

Vergaberechtliches Fazit:

Die Beauftragung im Wege der freihändigen Vergabe ist rechtlich vertretbar. Die direkte Beauftragung von (…) (geschwärzt) unter Verzicht auf Vergleichsangebote müsste mit einem Alleinstellungsmerkmal des vorgesehenen Auftragnehmers bezüglich des gesamten (sic) Projekts begründet werden. Ob nach der vorgelegten (und ggf. angepassten) Konzeption ein solches anzunehmen ist, obliegt der dortigen Beurteilung. Sollte eine direkte Beauftragung erfolgen, wäre bei der Größenordnung des Projekts die Beteiligung der für den Auftragnehmer zuständigen Preisüberwachungsstelle (Regierungspräsidium) angezeigt.“ (zitiert aus dem Schreiben)

Sodann folgen bemerkenswerte drei Sätze, die nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion durchaus als eine Anweisung zur Umgehung der vergaberechtlichen Anforderungen interpretiert werden kann:

Exkurs: Projektförderung (Abwicklung durch die Landeszentrale für politische Bildung)

Alternativ wäre eine Bezuschussung im Wege der Projektförderung zu erwägen. In diesem Fall ist Vergaberecht für das SM nicht einschlägig. Einzelheiten wären mit Referat 14 abzustimmen.“ (Hervorhebung durch FDP/DVP)

In den offiziellen Antworten geht das Sozialministerium mit keinem Wort auf eine Beauftragung der LpB zu diesem Zweck ein. Stattdessen wird auf angeblich fachliche Gründe für die Beauftragung der LpB verwiesen:

Das Ministerium für Soziales und Integration überträgt die Durchführung und Abwicklung von Projektförderungen vielfach auf andere Stellen. Die langjährige Erfahrung der Landeszentrale für politische Bildung in den Bereichen Demokratielernen und Beteiligung schien dem Ministerium für Soziales und Integration für den Programmerfolg von entscheidender Bedeutung.“ (Antwort auf Landtags-Drucksache 16/6819, Frage 7).

 

16.03.2018: In einer LpB internen E-Mail berichtet ein Teilnehmer von seinen Eindrücken über das erste Gespräch mit Vertretern des Sozialministeriums. Die LpB scheint alles andere als euphorisch über eine Beteiligung zu denken:

„(…) Dementsprechend hat das Sozialministerium den Wunsch geäußert, dass die LpB auch in diesem neuen Projekt eine große verwaltende Rolle übernimmt und ähnlich wie in den vermuteten vorhandenen Vorgängen Geld vom SM (Anm.: Sozialministerium) übernimmt und der Stiftung zuwendet. Meine interne Abfrage im FB (Fachbereich) Haushalt hat ergeben, dass dort keine solche Vorgänge bekannt sind. Es gibt indirekte Zusammenarbeiten mit der Stiftung (…). Aber eine Finanzierung der Projekte hat nicht stattgefunden. Frau XY (Name geschwärzt) vom SM habe ich mittlerweile darüber informiert, dass es keine Zusammenarbeit seitens der LpB gab und wir keinen Vorgang haben, auf den wir zurückgreifen können. (…) Abgesehen davon, dass hier einige Kommunikationspannen passiert sind, stehen wir vor dem Problem, dass jede Zusammenarbeit zwischen SM, LpB und Stiftung, bei der über die LpB Mittel fließen, grundständig erarbeitet werden muss, was sehr viel Zeit kosten wird. (…)

Von diesen ursprünglichen Zweifel war später nichts mehr zu finden. Offensichtlich waren die für die LpB bewilligten 50.000 EUR für die Projektbetreuung ausreichender Anreiz, mitzumachen. Welche Spannungen zwischen der LPB und dem Sozialministerium bestehen, zeigt der Umstand, dass bis heute Uneinigkeit über die genaue Abrechnungssumme des Projekts besteht.

 

3. Größere persönliche Einbindung des Ministers als bislang zugegeben

Bereits bekannt ist, dass das Projekt am 3.5.2017 bei einem dreistündigen Abendessen von Minister Lucha, Christoph Sonntag, und drei Mitarbeitern auf Rechnung des Sozialministeriums (Kosten laut Rechnung 299,80 €), eingefädelt wurde. Minister Lucha beteuerte stets, sich in der Folge nicht näher mit dem Projekt befasst zu haben, und die Abwicklung den Fachmitarbeitern überlassen zu haben.

Bereits vorher räumte der Minister ein, dass er, einmal mit seinem Sohn, in der Phase der Projektverlängerung am 09.12.2018 und 20.02.2019, zweimal zum Abendessen durch Herrn Sonntag eingeladen wurde. Dies sei ein „großer Fehler“ gewesen, allerdings seien die Treffen „im Kern privater“ Natur.

Diese Behauptung bezweifelt die FDP/DVP Fraktion, denn aus den Akten geht hervor, dass Christoph Sonntag kurze Zeit nach der zweiten Essenseinladung gegenüber der LpB von einer persönlichen Zusage des Ministers für eine Projektverlängerung berichtete

Dies geht aus einer E-Mail zwischen Mitarbeitern des SM vom 21.03.2019 hervor. Dort heißt es:

Ich bin etwas verwirrt, denn gestern rief mich XY (Name geschwärzt) von der LpB an, um sich dafür zu bedanken, dass das Projekt mit der Christoph Sonntag Stiphtung fortgesetzt wird – dies habe Herr Minister letzte Woche persönlich zu Herrn Sonntag gesagt.

Das Sozialministerium dementierte später eine solche Zusage. Aus unserer Sicht ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, dass beim Abendessen am 20.02.19, mag dies im Übrigen tatsächlich privater Natur sein, auch über das Projekt gesprochen werden muss. Jedenfalls sind dem Landtag keine weiteren Treffen des Minister und Christoph Sonntag in dieser Zeit bekannt geworden.

Diese E-Mail vom 21.03.2019 wird noch am selben Tag hausintern an die dienstliche E-Mail-Adresse des Ministers weitergeschickt, der Minister darüber also persönlich informiert, verbunden mit dem Anschreiben:

Lieber Manne, da gibt es etwas Verwirrung, wir hatten ja am Montag kurz darüber gesprochen. Lass uns morgen kurz besprechen. Der Vermerk ist noch bei mir.“

Die Nachricht belegt zum einen, dass der Minister persönlich an der Entscheidung über die Projektförderung beteiligt war. Seine Kommunikation lief aber mündlich, nicht schriftlich ab. Der Satz „Der Vermerk ist noch bei mir“ bezieht sich auf den Vermerk vom 08.03.2019, in dem von einer Verlängerung abgeraten wurde, und der dem Minister persönlich übersandt wurde. Offenbar sollte erst mit dem Minister beraten werden, ob der negative Vermerk zu den Akten gegeben werden sollte oder nicht.

Dies zeigt, dass Minister Lucha wesentlich stärker in die Projektgenehmigung involviert war, als er eingeräumt hat. Vor dem Hintergrund seiner offenkundigen Freundschaft zu Herrn Sonntag, den Essenseinladungen und den hier aufgeführten Hinweisen auf weitergehende Einbindung des Ministers im Zusammenhang mit der Projektgenehmigung und einer etwaigen Projektverlängerung bleibt abzuwarten, zu welchem Schluss die staatsanwaltlichen Ermittlungen bezüglich des Ministers und Herrn Sonntag gelangen.

FDP/DVP Fraktion stimmt Gesetzentwurf zur Förderung der Regionalsender zu – Fraktion hatte einen eigenen Finanzierungsvorschlag ohne Rückgriff auf.


Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes, über das die Regionalsender eine finanzielle Unterstützung erhalten, sagte der medienpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

 „Die Regionalsender stehen für ein fundiertes Informationsangebot in den einzelnen Regionen des Landes. Als die Sender vor allem wegen wegbrechender Werbeeinnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, hat sich die FDP/DVP Fraktion für eine Unterstützung der Regionalsender eingesetzt. Wir haben damals vorgeschlagen, dafür den Vorwegabzug für den SWR aus dem Anteil der Landesanstalt für Kommunikation am Rundfunkgebührenaufkommen abzuschaffen und daraus eine Grundförderung der Regionalsender zu bestreiten. Unsere Forderung nach einer Gebührensenkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war zuvor auf taube Ohren gestoßen. Der von der ARD erzielte Überschuss hätte eine Umsetzung unserer Forderung möglich gemacht. Nach wie vor halten wir Freie Demokraten im Landtag unseren Vorschlag für die bessere Alternative. Er hätte es ermöglicht, nicht auf Steuergeld zurückzugreifen. Denn der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Mittel aus dem Landeshaushalt für die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) vor, die diese dann an die Regionalsender weitergibt.

Im Interesse einer vielfältigen Medienlandschaft in Baden-Württemberg und um die Fortsetzung der Arbeit der Regionalsender zu sichern, hat die FDP/DVP Fraktion auch dem Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zugestimmt.“

Die Chance mehr zu tilgen, um weniger Belastungen zu haben, wurde vertan.


Zur heutigen Abstimmung zur Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Aufgaben, die uns die Corona-Krise und der durch den Lockdown ausgelöste Wirtschaftseinbruch stellt, bringen uns im Landeshaushalt in große Probleme. Ein erwarteter Steuerausfall von im Moment 6,8 Milliarden im Doppelhaushalt wird sich nicht nur mit kurzfristigen Maßnahmen und einer Schuldenaufnahme innerhalb der Regelungen der Schuldenbremse abfangen lassen. Wir benötigen eine Aufgabenkritik um zu sehen, was wir uns noch leisten können und wollen.

Es ist nun früher als erwartet sichtbar geworden, dass der Wünsch-Dir-was-Haushalt des aktuellen Landeskabinetts, der in deutlichen Mehrausgaben ohne jegliche Schuldentilgung mündete, bereits da mehr auf die Landtagswahl als auf die Zukunft des Landes ausgerichtet war.“

Dr. Timm Kern

Anlässlich der ersten Beratung eines Gesetzentwurfes von Grünen, CDU, SPD und FDP, mit dem von der Indexlösung für die Diäten der Abgeordneten so abgewichen werden soll, dass es im Jahr 2020 zu keiner Erhöhung der Diäten kommt, sagte Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die beteiligten Fraktionen setzen mit der Nullrunde in der Coronakrise ein richtiges Zeichen. Zwar ist die Indexregelung, die die Diäten der Situation im Land anpasst, an sich sinnvoll. Im Wissen um die schweren Verwerfungen, denen die Gesellschaft und die Wirtschaft in diesem Jahr ausgesetzt ist, wollen wir aber nicht einfach auf das gute Jahr 2019 zurückschauen und die erst im nächsten Jahr zu erwartenden Abschläge abwarten. Wir wollen nicht die aktuellen Ereignisse ignorieren, sondern jetzt handeln.

Hier unterscheiden wir uns deutlich von der AfD, die in Person des Fraktionsvorsitzenden Gögel die Nullrunde zunächst ablehnte und auf eine Erhöhung der Diäten beharrte. Erst seitdem klar ist, dass die Nullrunde kommen wird, fordert die AfD eine Absenkung der Diäten.  Diese Scheinheiligkeit wird bei den Menschen im Land nicht verfangen.“

 

Nico Weinmann

Kultureinrichtungen gehören zu besonders Leidtragenden des Shutdown.


In der heutigen aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Kunst trotz Abstand – Öffnungsperspektiven und Unterstützung für das kulturelle Leben“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe gehören zu den ersten Leidtragenden des Shutdown und können bis heute praktisch keine Umsätze durch Eintrittsgelder erwirtschaften. Die Perspektive zur Wiedereröffnung bleibt für viele weiterhin unklar, solange die 100-Personen-Grenze vielerorts nicht praktikabel ist und die konkreten Voraussetzungen des Infektionsschutzes weiterhin unklar sind. Deshalb kommt maßgeschneiderten Liquiditätshilfen für die Branchen nun eine Schlüsselrolle zu, die neben die Soforthilfen treten, die für den Kulturbereich oft keine Passung finden.

Neben den finanziellen Hilfen ist der Dialog und intensive Austausch mit den Betroffenen nun besonders wichtig. Denn die Kultur befand sich bereits vor Corona in einer Phase der Neudefinition und viele Einrichtungen mussten sich neu erfinden. Kinos merken die Konkurrenz durch Streamingdienste, Bibliotheken werden mit verändertem Nutzerverhalten konfrontiert und digitale Rundgänge durch Museen werden häufiger – all das war schon vor der Krise thematisch gesetzt. Nun kommen die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hinzu. Vereine müssen beispielsweise auf umsatzbringende Feste verzichten, die musikalischen, sportlichen oder schauspielerischen Übungen und Proben werden erst langsam wieder möglich und viele Bühnen müssen schlimmstenfalls ihre Wirtschaftlichkeitserwägungen vor die kulturelle Schaffenskraft stellen, weil sie nur mit einem Bruchteil der Zuschauer spielen dürfen. Es geht dabei um nichts weniger als den Kitt, der unsere Gesellschaft im Innersten zusammenhält – die Kultur – auf die wir in der Zeit nach Corona nicht verzichten wollen. Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski sind nun gefordert, den noch viele Antworten schuldig bleibenden Masterplan Kultur auch soweit mit Leben zu füllen, dass er diesen Namen verdient.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Regierungsfraktionen lassen einige existenziell getroffenen Branchen links liegen.


Zur Ankündigung der Koalitionsfraktionen für ein zweites Hilfspaket für die Wirtschaft sagen der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der tourismuspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Nachdem jeder überdeutlich gemacht hat, wie notwendig weitere Soforthilfen für stark betroffene Branchen wie etwa die Gastronomie und Hotellerie oder die Busunternehmer sind, lassen sich nach wochenlangem Zaudern die Regierungsfraktionen nun herab, weitere Hilfen freizugeben. Doch erst so spät, dass nun wieder eine Woche verstreichen wird, bis die Hilfen wirksam werden. Das kostet vielen Betrieben ihre Existenz, die ihren Hilfsantrag gar nicht mehr ausfüllen müssen“, kommentiert Rülke.

„Das Corona-Sofortpaket II ist lange überfällig und endlich wird diese Forderung der FDP/DVP-Fraktion umgesetzt. Wir brauchen aber weitere Maßnahmen. Es ist nicht ersichtlich, wieso es ein branchenspezifisches Programm für Gastronomie und Hotellerie gibt, andere nach wie vor von der Schließung betroffene Bereiche aber leer ausgehen sollen. Wo bleibt die Unterstützung für die Reisebranche, für Schausteller, Marktleute, Veranstaltungsagenturen und Messebauer? Wir brauchen jetzt Hilfe für die Bereiche der Stufe 4 des Stufenplans der Landesregierung, denen nach wie vor jedwede Perspektive auf eine Öffnung und Umsätze fehlt.

Wiederum fallen nun wichtige Branchen unter den Tisch. Ein umfassendes Konzept fehlt, es wird nur Stückwerk geliefert. Die FDP/DVP-Fraktion hat in einem Positionspapier für den Tourismus ein solches Konzept vorgelegt. Abschreiben erlaubt!“ beklagt Schweickert.

„Die in Aussicht gestellten Hilfen für die Busunternehmen im Land hören sich zunächst plausibel an. Es braucht aber tatsächlich tragfähige Strukturen, die den kleinen inhabergeführten Busunternehmen im Land über die Krise helfen, damit die Bürger im Land auch nach der Krise noch auf einen qualitätsorientierten Busverkehr vertrauen können.

Die Kultureinrichtungen und Vereine gehören zu den ersten Leidtragenden des Shutdown und können bis heute praktisch keine Umsätze durch Eintrittsgelder erwirtschaften. Zielgerichtete Hilfen sind hier längst überfällig. Es irritiert weiter, dass offenbar aus dem Wissenschaftsministerium keine Impulse kommen, um die Hochschulen bei der weiteren Digitalisierung zu unterstützen, die für den Vorlesungsbetrieb im digitalen Sommersemester 2020 unerlässlich ist.

Die Sofortmaßnahmen können jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Landesregierung muss jetzt auch einen langfristigen Plan entwickeln, um die Konsequenzen der Corona-Krise abzumildern und den Wirtschaftseinbruch wieder auszugleichen. Wir brauchen dazu konjunkturelle Impulse, eine Entlastung von Bürokratie und übermäßiger Regulierung sowie mehr Investitionen in Infrastruktur und Innovationen. Die FDP/DVP-Fraktion hat dazu schon ein Konzept vorgelegt – die Landesregierung braucht aber selbst für kurzfristige Maßnahmen viel zu lange. Ein Plan bis mindestens Jahresende fehlt hingegen vollständig“, ergänzt Rülke

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion erhebt neun Forderungen für Kinder und Familien in der Corona-Zeit – Kultusministerin wegen mangelnder Professionalität bei der Kita-Öffnung kritisiert.


Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Politik der Landesregierung für Kinder und Familien fragte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Ffraktion, Dr. Timm Kern, die Kultusministerin, warum sie sich nicht auf die Schulöffnung konzentriert und die Öffnung der Kinderbetreuung zum Beispiel Ihrem Staatssekretär übergeben habe. Kern: „Die Bedeutung des Themas und die momentane Not von Familien und Kindern würden es durchaus rechtfertigen, damit jemanden in Vollzeit zu betrauen. Und es hätte womöglich auch geholfen, dem generell öffnungsscheuen grünen Koalitionspartner in dieser Frage mehr entgegenzusetzen. Die FDP/DVP Fraktion anerkennt, dass sich die Kultusministerin hinter das wichtige Ziel einer Kita-Öffnung geklemmt hat. Allerdings nehmen wir bei dieser Anerkennung die Professionalität ihres Vorgehens ausdrücklich aus.“ Kern verwies auf Nordrhein-Westfalen, wo das Konzept der stufenweisen Kita-Öffnung von Familienminister Joachim Stamp – beginnend bereits am 14. Mai – vom Landkreistag und, in vorsichtiger Weise, selbst von der oppositionellen SPD gelobt wurde. Kern betonte: „Es geht um mehr als Betreuung: Kinder haben ein Recht auf Bildung, dessen Einlösung gerade auch in Corona-Zeiten von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung der jungen Menschen ist. Die FDP/DVP Fraktion erhebt deshalb folgende neun Forderungen für Kinder und Familien in der Corona-Zeit:

 

  1. Das Kultusministerium muss sich als Motor der Kinderbetreuungs-Öffnung verstehen

Das Kultusministerium muss den engen Schulterschluss mit den Kommunen und den freien Trägern suchen und sie vielfältig unterstützen – vor allem mit Rat und Tat, mit Best-Practice-Beispielen, mit Angeboten für Erfahrungsaustausch. Das Konzept der Kultusministerin enthält vernünftige Elemente wie die Entscheidungsspielräume für die Träger oder die festen Kleingruppen. Es gilt nun, dieses Konzept weiter mit Leben zu füllen und Vertrauen in die neuen Wege zu schaffen.

 

  1. Beim weiteren Öffnungsfahrplan für Kinderbetreuung und Schule auch kinder- und jugendmedizinische Erkenntnisse berücksichtigen

Die Kinder- und Jugendärzte fordern in einer Stellungnahme, zunächst wissenschaftlich zu klären, ob Kinder und Jugendliche überhaupt epidemiologisch relevante Überträger des Virus sind. Und sie mahnen abzuwägen zwischen möglichen epidemiologischen Auswirkungen einer Öffnungsstrategie einerseits und den erheblichen Risiken eines verlängerten Lockdowns für die gesunde kindliche Entwicklung andererseits. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion gilt es, in die weitere Planung neben den Befunden zum Infektionsgeschehen auch diese beiden schwerwiegenden Einwände der Kinder- und Jugendmedizin einzubeziehen.

 

  1. Betreuungsangebote auch in den Ferien schaffen

Viele Eltern haben bereits jetzt Urlaub und Überstunden für die Betreuung ihrer Kinder während der Zeit der Corona-Pandemie eingesetzt. Unter anderem deshalb werden in den Sommerferien viele Familien auf eine Kinderbetreuung angewiesen sein. Dieser voraussichtlich höhere Bedarf muss bei den weiteren Planungen für die Öffnung der Kinderbetreuung berücksichtigt werden. Im Sommer dürfen nicht erneut Familien in Notsituationen geraten.

 

  1. Musik- und Kunstschulen sowie Bildungsangebote von Vereinen und Trägern von außerschulischer Bildungsarbeit – wenn irgend möglich – wieder öffnen

Die zahlreichen Träger außerschulischer Bildungs-arbeit sind bislang geschlossen bzw. dürfen nur sehr eingeschränkt arbeiten. Sie konsequent anhand des Kriteriums „Gesundheitsschutz“ wieder zu öffnen, würde Kindern und Jugendlichen wichtige Orte der Bildung und Entwicklung zurückgeben.

 

  1. Nachhilfeschulen wieder öffnen

Nachhilfeschulen dürfen derzeit nur Schüler unterrichten, die vor Prüfungen stehen. Diese Einschränkung ist nicht nachvollziehbar. Deshalb sollten auch die Nachhilfeschulen konsequent anhand des Kriteriums „Gesundheitsschutz“ wieder geöffnet werden.

 

  1. Ferienspiele und Sommercamps ermöglichen

Ferienspiele werden meist von Trägern außerhalb der Kindertagesbetreuung wie beispielsweise privaten Initiativen oder Vereinen organisiert.  Die Träger und Organisatoren sind längst an der Planung und müssen sich bald entscheiden, ob sie ihre Ferienspiele stattfinden lassen können. Gleiches gilt auch für Sommercamps. Hier gilt es, zügig Regelungen zu erarbeiten, bei deren Beachtung Ferienspiele und Sommercamps stattfinden können.

 

  1. Für ausreichend Spielflächen sorgen

Nachdem die Spielplätze wieder geöffnet sind, gilt es aus unserer Sicht auch, eine Öffnung der noch geschlossenen Bolzplätze unter Einhaltung der Vorgaben des Gesundheitsschutzes wieder ins Auge zu fassen. Außerdem schlagen wir eine zügige Prüfung vor, inwieweit und unter welchen Bedingungen den Kommunen ermöglicht werden kann, für Kinder zusätzliche Spielflächen auszuweisen.

 

  1. Räume für Bildung eröffnen

In geeigneten, derzeit geschlossenen Gebäuden sollen zusätzliche Lernräume eingerichtet werden, in denen Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung des Abstandsgebots arbeiten können. Die Kultusministerin wird aufgefordert, auf die Kommunen deshalb zuzugehen und sie zu unterstützen.

 

  1. Für eine Urlaubsperspektive sorgen

Der Jahresurlaub dient nicht nur der Erholung, sondern spielt für die Zusammengehörigkeit der Familie oft eine bedeutsame Rolle. Eine verantwortungsbewusste Öffnung im Bereich des Tourismus wäre für viele Familien ein echter Hoffnungsschimmer am Ende einer schwierigen Zeit und muss von der Landesregierung zeitnah ermöglicht werden.”

 

Zum Abschluss bemerkte Kern: „Die Familien und Kinder haben in den letzten neun Wochen wahrlich viel auf sich genommen und einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geleistet. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank und Anerkennung. Eine Rückkehr zur Normalität ist für sie nicht nur dringend nötig, sondern sie haben sie sich auch verdient.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Demonstrationen angesichts des Versagens der Regierung nicht verwunderlich.


Zur aktuellen Debatte „Verordnungen am Wochenende, Chaos am Montag – Wann findet Ministerpräsident Kretschmann einen ordentlichen Krisenmodus mit seiner Landesregierung?“, erläutert der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Regierende jammern über Demonstrationen von Wutbürgern und über das Blühen von Verschwörungstheorien. Angesichts der Widersprüchlichkeit, Zerstrittenheit und Inkompetenz des Regierungshandelns ist das allerdings kein Wunder.“

Denn das Grundprinzip dieser Regierung sei: Eine Coronaverordnung kommt Sonntagabend um 23 Uhr 59, und die Kommunen sollen sie dann am Montagmorgen umsetzen.

Einige Beispiele führt Rülke an: Insbesondere gebe es diese aus dem Sozialministerium von Minister Lucha: Die Einzelhandelsrichtlinie wurde mit zwei Tagen Vorlauf und höchst komplexen Anforderungen an Einzelhändler und Kommunen erlassen. Hinzu komme „ein bemerkenswerter Eiertanz um die 800-Quadratmeter-Regelung“: Erst erklärte der Ministerpräsident, er sei für 400 Quadratmeter als Obergrenze. Dann würden 800 Quadratmeter eingeführt, ohne dass jemand sein Geschäft verkleinern kann. Dann würde nach einem Gerichtsurteil die Verkleinerung möglich. Und am Ende entfiel die Beschränkung ganz.

In der Coronaverordnung gebe es für den Einzelhandel Ausnahmen für Menschen, für die eine Maske aus medizinischen Gründen unzumutbar ist. In der Coronaverordnung für den Einzelhandel fehlte das dann plötzlich. Ganz zu schweigen vom Rat des Ministerpräsidenten an Leute, die keine Maske haben: „Ein Schal tuts auch!“

Rülke dazu: „Wie soll die Bevölkerung Akzeptanz für eine solche Politik gewinnen?“

Hinzu kämen Alleingänge und nicht zu Ende gedachte Maßnahmen einiger Minister, so bei Minister Lucha etwa seine Aktion gegen die Zahnärzte und die ausgerufene Kontaktsperre in Altenheimen. Und wenn der Innenminister die Bevölkerung dazu aufrufe, den Nachbarn zu denunzieren, so trage das auch nicht zum inneren Frieden dieses Landes bei.

Der Verkehrsminister beteilige sich an der Verwirrung der Menschen, indem er von einer schrittweisen Öffnung von Fahrschulen schwadronierte, die dann doch nicht so kam.

Der Gastronomie wird ein 328-Millionen-Hilfsprogramm von der CDU versprochen, das die Grünen dann neidisch blockierten. Hier würden Hahnenkämpfe einer zerstrittenen Koalition auf dem Rücken einer Branche ausgetragen.

Die größten Fehlleistungen gebe es inzwischen aber im Geschäftsbereich der CDU-Spitzenkandidatin: Im Sportbereich trainierten die Profis schon längst in Kontaktsportarten, während die Breitensportler in ungefährlichen Sportarten wochenlang hingehalten würden. Im Schulbereich fahre der Zug ohne Baden-Württemberg ab. „Wir sind am Ende mit dem Saarland die letzten, weil das Ministerium die Vorbereitung nicht hinbekommt“, so Rülke. Im KiTa-Bereich gebt es ein einziges Desaster: „Frau Eisenmann, es beschweren sich sogar die CDU-Bürgermeister über Sie!“ so Rülke. Die Kommunen hätten deutlich gemacht, dass sie für die Umsetzung des Normalbetriebs mindestens eine Woche Vorlauf bräuchten, aber die Ministerin halte eisern am Termin 18.05. fest und stellte eine Notverkündung gerade mal für den 16. Mai in Aussicht. Entsprechend fiele dann auch die Watsche aus der Regierungszentrale aus: Regierungssprecher Hoogvliet verkündete im Auftrag des Ministerpräsidenten: „Es liegt schlicht daran, dass das Kultusministerium den Vorschlag erst am Dienstagabend bzw. ordentlich ausgearbeitet am Mittwoch vorgelegt hat.“

Dazu bemerkt Rülke: „Frau Eisenmann, der Ministerpräsident bescheinigt Ihnen, nicht ordentlich zu arbeiten. Ihre Versetzung ist gefährdet. Vielleicht ist das der Grund, weshalb Sie dafür sind, dass in diesem Schuljahr keiner sitzen bleibt.“

Keiner wisse bei der Kita-Öffnung Bescheid, so Rülkes Kritik, der Schwarze Peter werde den Kommunen ins Nest gelegt – Bei dieser Leistungsbilanz einer Landesregierung sei die Wut der Bevölkerung nicht verwunderlich.

„Herr Ministerpräsident, die Demonstranten auf dem Wasen jeden Samstag sind die Demonstranten Ihrer Landesregierung!“ so Rülke abschließend.

Klaus Hoher

Unbürokratische Hilfe, flexible Fristen und wohlwollende Genehmigungspraxis für Waldbesitzer nötig.


Zur derzeitigen Dürrebelastung der Wälder und folgenden Problemen bei Walderhalt und –-bewirtschaftung in Baden-Württemberg sagt der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Trockenheit der letzten Jahre und die Sturmereignisse der Tiefs Sabine, Bianca und Diana setzten dem Forst bereits stark zu. Nun kommen Absatzprobleme und Unwägbarkeiten aufgrund der Corona-Pandemie hinzu. Diese Situation ist ein Stresstest für den hiesigen Wald und seine Besitzer und wird nicht vollumfänglich vom Notfallplan Wald umfasst, der etwa die Corona-Krise gar nicht berücksichtigen kann. Was die Waldbesitzer nun brauchen, sind aber keine neuen Versprechungen, sondern unbürokratische Hilfe, flexible Fristen und eine wohlwollende Genehmigungspraxis.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Jeden Tag geben Unternehmen auf, die bei schneller Hilfe überleben könnten.


Zu den heute wiederum im Kabinett nicht beschlossenen Soforthilfen für den Tourismusbereich erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Wieder lässt die Landesregierung eine Woche verstreichen, ohne dringend nötige Soforthilfen für Gastronomie und Hotellerie, die Reisebranche, Schausteller oder Messedienstleister auf den Weg zu bringen. Die Not ist massiv, erkennt auch der Ministerpräsident, aber er handelt nicht. Und lässt somit immer mehr Betriebe in die Insolvenz rutschen. Denn gerade diejenigen, die gerade erst investiert und ihren Betrieb für die Gäste modernisiert haben, sind am schnellsten in essentiellen Nöten.

Und Branchen wie die Schausteller oder der Messebereich, in denen noch wochen- oder monatelang kein Umsatz mehr gemacht werden kann, bluten langsam aus. Ohne Hilfe der Landesregierung geht es hier nicht mehr weiter.

Offenbar wartet die Landesregierung ab, ob der Bund ihnen diese Aufgabe durch ein eigenes Programm abnimmt. Dabei spielt sie mit Existenzen.“

Kommunen brauchen dazu noch die Unterstützung des Landes.


Zur heute veröffentlichten regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Steuerschätzung für dieses und nächstes Jahr, die ja noch auf wackligen Beinen steht, zeigt dringenden Handlungsbedarf auf. Die Landesregierung muss schnellstmöglich große Einsparpotentiale ausmachen und umsetzen, ggf. in einem Nachtragshaushalt.

Die Defizite einfach über Kredite zu kompensieren kommt für uns nicht infrage, zumal die Kommunen angesichts der dortigen noch schlechteren Steuerschätzung ebenfalls unsere Hilfe benötigen.“