Dr. Hans-Ulrich Rülke

Staatliche Miet- und Pachtbeihilfen aus den Rettungsfonds angezeigt.


Zu den Beschlüssen des Bundestags im sogenannten COVID-19-Justizpaket, wonach Mietschuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit eingeräumt wird, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein Freifahrschein für Mietenverweigerung ist der falsche Weg. Der Beschluss des Bundestags geht fehl, wonach Mietschulden aus den kommenden Monaten keinen Kündigungsgrund darstellen sollen, da er in das Eigentum eingreift. Dies würde sich schnell zum handfesten Problem auswachsen für Menschen, die ihre Altersversorgung auf Vermietung aufbauen. Knapp zwei Drittel der Mietwohnungen werden von Klein- und Kleinstvermietern bereitgestellt, die selbst auf laufende Einnahmen aus der Wohnungsvermietung angewiesen sind. Bleiben die Mietzahlungen für drei Monate oder möglicherweise länger aus, können gerade kleinere Vermieter in Existenznot geraten. Aber auch die Mieter könnten ihrerseits finanziell überfordert werden, wenn die Rückzahlung gestundeten Mietschulden fällig wird. Schließlich sind auch negative Auswirkungen auf die Wohnraumschaffung der Zukunft absehbar. Denn es wird nun ein noch größeres Wagnis Mietwohnraum zu schaffen, wenn man die Vermieterposition noch weiter schwächt.

In der aktuellen Situation wäre die Schaffung eines zeitlich befristeten Sonder-Wohngelds die richtige Lösung, die die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt und schützt. Eine schnelle und unbürokratische Bewilligung des Sonder-Wohngelds muss gewährleistet sein. Dann könnten die Mietzahlungen weiter geleistet werden und die Gefahr von Zahlungsrückstanden und dadurch bedingte Kündigungen würde für Mieter in finanziellen Nöten gebannt, während der Vermieter weiterhin mit den Mieteinnahmen wirtschaften kann.

Daneben sollten Vermieter kompromissbereit und rücksichtsvoll überprüfen, ob sie eigeninitiativ krisenbedingte Anpassungen mit ihren Mietern erreichen können. Das Land hat mit der Stundung von Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften einen Weg vorgezeichnet, dem auch gewerbliche Vermieter folgen könnten, soweit dies im Einzelfall finanziell darstellbar ist. Denn im Handel und dem Hotel- und Gaststättengewerbe belasten, wo wegen der Einschränkungen für diese Branchen aktuell keine Umsätze gemacht werden, ist die Liquidität der Unternehmen akut gefährdet.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Staatliche Miet- und Pachtbeihilfen aus den Rettungsfonds angezeigt


Zu den Beschlüssen des Bundestags im sogenannten COVID-19-Justizpaket, wonach Mietschuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit eingeräumt wird, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein Freifahrschein für Mietenverweigerung ist der falsche Weg. Der Beschluss des Bundestags geht fehl, wonach Mietschulden aus den kommenden Monaten keinen Kündigungsgrund darstellen sollen, da er in das Eigentum eingreift. Dies würde sich schnell zum handfesten Problem auswachsen für Menschen, die ihre Altersversorgung auf Vermietung aufbauen. Knapp zwei Drittel der Mietwohnungen werden von Klein- und Kleinstvermietern bereitgestellt, die selbst auf laufende Einnahmen aus der Wohnungsvermietung angewiesen sind. Bleiben die Mietzahlungen für drei Monate oder möglicherweise länger aus, können gerade kleinere Vermieter in Existenznot geraten. Aber auch die Mieter könnten ihrerseits finanziell überfordert werden, wenn die Rückzahlung gestundeten Mietschulden fällig wird. Schließlich sind auch negative Auswirkungen auf die Wohnraumschaffung der Zukunft absehbar. Denn es wird nun ein noch größeres Wagnis Mietwohnraum zu schaffen, wenn man die Vermieterposition noch weiter schwächt.
In der aktuellen Situation wäre die Schaffung eines zeitlich befristeten Sonder-Wohngelds die richtige Lösung, die die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt und schützt. Eine schnelle und unbürokratische Bewilligung des Sonder-Wohngelds muss gewährleistet sein. Dann könnten die Mietzahlungen weiter geleistet werden und die Gefahr von Zahlungsrückstanden und dadurch bedingte Kündigungen würde für Mieter in finanziellen Nöten gebannt, während der Vermieter weiterhin mit den Mieteinnahmen wirtschaften kann.
Daneben sollten Vermieter kompromissbereit und rücksichtsvoll überprüfen, ob sie eigeninitiativ krisenbedingte Anpassungen mit ihren Mietern erreichen können. Das Land hat mit der Stundung von Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften einen Weg vorgezeichnet, dem auch gewerbliche Vermieter folgen könnten, soweit dies im Einzelfall finanziell darstellbar ist. Denn im Handel und dem Hotel- und Gaststättengewerbe belasten, wo wegen der Einschränkungen für diese Branchen aktuell keine Umsätze gemacht werden, ist die Liquidität der Unternehmen akut gefährdet.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Föderalismus ist keine Hürde bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke zeigt sich zurückhaltend zum nun im Bundestag verabschiedeten ‚Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘:

 

„Die letzten Wochen haben gezeigt, dass der Föderalismus keine Hürde bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist. Bund, Länder und Kommunen agieren weitgehend verantwortungsbewusst und tragen jeweils ihren Teil zur Verbesserung der Situation bei.“ Dabei erinnerte Rülke exemplarisch an die umfangreichen Finanzhilfen, die der Landtag von Baden-Württemberg in der letzten Woche beschloss, und den schnellen Ausbau der Kapazitäten in den Krankenhäusern des Landes. „Unser föderaler Bundesstaat ist auch in Krisenzeiten handlungsfähig.“ Auch der Zentralismus sei „kein Allheilmittel“, wie man leider in Frankreich sehe.

Rülke kann dabei die Forderungen nach einheitlichen Vorgaben zwar nachvollziehen, mahnt aber zugleich, „jetzt alle Kraft auf die Bekämpfung der Pandemie zu richten“. „Wenn die Corona-Pandemie bewältigt ist, muss man schauen, was man bei künftigen Pandemien besser machen kann.“ Wenn man unbedingt schon jetzt ein entsprechendes Gesetz verabschieden muss, dann ist es wichtig, dieses nach der Krise zu überarbeiten. Klar für Rülke ist: „Derartige Krisen wird man nur gemeinsam erfolgreich bewältigen. Deswegen braucht es für künftige Fälle einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestags und auch des Bundesrats. Alleingänge der Bundesregierung helfen nicht weiter.“

Dr. Timm Kern

Unkoordiniertes Vorgehen wäre wenig hilfreich gewesen – Dass die Prüfungen Stand heute stattfinden, ist ein wichtiger Beitrag zur Klarheit und Planbarkeit.


Zur Nachricht, dass die Kultusministerkonferenz sich auf ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Abschlussprüfungen geeinigt hat und Stand heute eine vollständige Absage nicht in Betracht zieht, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der Beschluss der Kultusministerkonferenz ist in doppelter Hinsicht richtig. Zum einen wäre es in der ohnehin unübersichtlichen aktuellen Situation wenig hilfreich gewesen, wenn die Kultusminister nicht mit einer Stimme gesprochen hätten. Zum anderen ist der Beschluss, die Prüfungen Stand heute stattfinden zu lassen, vor allem für die in den Prüfungsvorbereitungen befindlichen Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Beitrag zur Klarheit und Planbarkeit. Die FDP/DVP Fraktion fordert deshalb die Kultusminister auf, sich auch bei weiteren Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise gut abzustimmen und möglichst auf ein einheitliches Vorgehen hinzuarbeiten.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Programm des Bundes muss Hilfen für Vereine vorsehen.


Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Vereine und das Ehrenamt sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer:

„Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie schränkt das öffentliche Leben weiter ein und zwingt auch Vereine dazu, ihre Veranstaltungen abzusagen und ihr Vereinsleben faktisch einzustellen. Im Land des Ehrenamts ist es aber notwendig, nicht nur die Strukturen des Mittelstands, sondern auch der Vereine im semiprofessionellen Bereich, aber auch im Bereich der Jugendarbeit und des reinen Ehrenamts zu unterstützen. Krisenbedingt entfallen Einnahmen aus der Gastronomie, Verpachtungen und Vermietungen, aus Eintrittsgeldern, aus Übungsleiterentgelten und Umsätze bei Vereinsfesten. Gleichzeitig fallen aber die Kosten weiterhin an. Die Landesregierung hat es leider versäumt, die Vereine in ihre Hilfsprogramme aufzunehmen.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

Michael Theurer ergänzt: „Die besondere Situation der Vereine muss die Bundesregierung in den Blick nehmen. Die Bundesprogramme müssen diesen Mangel beheben. Die Soforthilfen aus Berlin sind ja noch nicht final ausgestaltet. Dies müssen wir nutzen, um unbürokratische Hilfen auch zu den Vereinen zu bringen, wenn das Land diese schon vernachlässigt. Schließlich ist fast jeder Zweite in Baden-Württemberg ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Wir dürfen diese gesunde Vereinslandschaft im Land nicht aufs Spiel setzen, nur weil man das Ehrenamt in den eilig aufgesetzten Hilfsprogrammen übersieht. Es werden auch die Vereine sein, die bei der Rückkehr zur Normalität eine Schlüsselrolle einnehmen werden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Erweiterter Empfängerkreis denkbar, etwa für Selbstständige und Startups sowie Kulturschaffende.


Zu den heute anlaufenden Direkthilfen für Selbstständige und Unternehmen, die sich infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ab heute können die Direkthilfen beantragt werden, für die wir im Landtag den Weg frei gemacht haben und Mittel im Umfang von fünf Milliarden bereitstellen. Mit leichter zeitlicher Verzögerung hat nun auch die Bundesregierung derartige Hilfen vorgesehen, die für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten identische Konditionen vorsieht. Die Wirtschaftsministerin beabsichtigt nun, sobald das Bundesgeld zur Verfügung steht, das Landesprogramm in diesen Bereichen zurückzufahren und die Gelder dann für andere Bereiche zur Verfügung zu stellen. Damit erteilt sie einer Kumulation der Soforthilfen eine Absage, obwohl die Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen´ entsprechend den Eckpunkten „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ des Bundeswirtschaftsministeriums explizit grundsätzlich möglich sein soll.

Es wäre nun töricht, vorschnell die Landeshilfen komplementär auszugestalten. Denn in vielen Fällen werden die Hilfen schon jetzt absehbar nicht ausreichen, um insbesondere bei kleineren Unternehmen, wie im Einzelhandel, die laufenden Personal- und Fixkosten wie Mieten abzudecken. Unmissverständlich hat man in Berlin auch formuliert, dass Überkompensationen zurückzuzahlen sind, sofern es sie denn gibt.

Sollte man in der Landesregierung gleichwohl daran festhalten wollen, keine Kumulation zuzulassen, müssen die bereitgestellten Mittel, für mich selbstverständlich, gleichwohl als Direkthilfen an einen erweiterten Empfängerkreis ausgebracht werden. Sei es durch Verbesserungen für Selbstständige und Startups, deren Umsätze schwerlich wie bei einem etablierten Unternehmen darstellbar sind, oder auch für den Bereich der Kulturschaffenden, die bereits sehr früh durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens empfindliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Manche Soloselbstständige und Startups werden durch die aktuelle, landesseitige Maßgabe, zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts zu erwirtschaften, gleich doppelt abgestraft. Wir dürfen Existenzgründer nun nicht politisch erdrosseln, deren Gründung noch nicht derart fortgeschritten ist, und die sich noch auf die finanzielle Unterstützung des Haushaltspartners verlassen haben.“

 

Klaus Hoher

Verkürzte Anhörungsphase bootet Opposition und betroffene Verbände gleichermaßen aus.


Zur Entscheidung der grün-schwarzen Landesregierung, den aus dem Volksbegehren Artenvielfalt resultierenden Gesetzentwurf nur in eine auf drei Wochen verkürzte Anhörungsphase zu geben, hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, deutliches Missfallen bekundet:

„Das Argument der Landesregierung, die betroffenen Verbände seien schon intensiv in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden gewesen, ist ein Schlag ins Gesicht der demokratischen Opposition und des Landtags. Gesetze werden noch immer von Parlamenten beschlossen und nicht von privaten Gesprächsrunden der Landesregierung“, sagte Hoher.

Die FDP/DVP-Fraktion bestehe daher auf einer ordentlichen Anhörungsphase und der Möglichkeit, die verbliebenen rechtlichen und praktischen Einwände der Betroffenen umfassend zu prüfen. Zudem wiege die Verkürzung der Anhörungsphase in der Corona-Krise doppelt schwer. „Die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Verbände und ihre Justiziare haben gerade ganz andere Sorgen als diesen Gesetzentwurf. Da geht es um Fragen fehlender Saisonkräfte und betrieblicher Liquidität, kurzum um die schiere Existenz“, kritisierte Hoher. Für die „Ignoranz der Landesregierung“ habe er daher überhaupt kein Verständnis.

Darüber hinaus meldete Hoher angesichts der Corona-Krise auch finanzielle Bedenken zum Gesetzentwurf an. „Ich werde in der jetzigen Situation, in der wir in eine massive Rezession hineinlaufen, ganz sicher keinem grün-schwarzen Gesetzentwurf zustimmen, der um eine echte Kostenfolgenabschätzung einen riesen Bogen macht“, sagte der FDP-Agrarpolitiker und verwies auf den Begründungstext der Landesregierung zum Gesetzentwurf. Darin heißt es unter anderem: „Die durch die Gesetzesänderung angestrebten Ziele werden mit finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt verbunden sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können sie jedoch nicht beziffert werden.“ Angesichts der zu erwartenden hohen zweistelligen Millionensumme pro Jahr sei diese lapidare Aussage inakzeptabel, sagte Hoher.

Dr. Timm Kern

Möglichkeiten des vorübergehenden Aussetzens der Elternbeiträge prüfen – Perspektivisch Bezahlbarkeit und soziale Ausgewogenheit sicherstellen.


Zur Forderung des DGB, die Eltern während der Corona-Krise von Kita-Gebühren zu befreien, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin auf, auf die Kommunen zuzugehen und Möglichkeiten zu prüfen, die Elternbeiträge für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vorübergehend auszusetzen oder zumindest zu reduzieren. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die Schulträger finanziell in der Lage bleiben, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen auch über die Corona-Krise hinaus zu gewährleisten. Deshalb, aber auch wegen der notwendigen Qualitätsverbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung sollte keine pauschale Abschaffung der Elternbeiträge erfolgen. Vielmehr sollte perspektivisch die Bezahlbarkeit und soziale Ausgewogenheit der Beträge sichergestellt werden.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktionsvorsitzender begrüßt, dass sein Umsetzungsvorschlag angewandt wird.


Zur Ankündigung der CDU, die Finanzhilfen für Baden-Württembergische Unternehmen könnten ab Mittwoch beantragt werden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Hans-Ulrich Rülke:

„Vor allem die Kleinunternehmen und Soloselbständigen im Land stehen vor dem Abgrund. Jeder Tag, an dem noch keine Hilfen beantragt werden können, zählt“. Deshalb werde es Zeit, Mittwoch sei eher zu spät, als zu früh.

„Im Übrigen freue ich mich darüber, dass meine Anregung, die Finanzhilfen über die zuständigen Kammern zur Auszahlung zu bringen, nun offensichtlich vom Wirtschaftsministerium aufgegriffen wird“, so Rülke. Er hoffe auf ein maximal unbürokratisches Antragsverfahren, das eigentlich schneller als bis Mittwoch umgesetzt werden kann.

Heute hat uns die Nachricht erreicht, dass ein Mitglied des Landtags positiv auf Corona getestet wurde.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke, bestätigt, dass es sich um den Landtagsabgeordneten Stephen Brauer aus dem Wahlkreis Schwäbisch-Hall handelt. Er ist Mitglied der FDP/DVP Fraktion. Die Fraktion hat sich nach Bekanntwerden umgehend mit den zuständigen Gesundheitsbehörden und der Landtagsdirektion in Verbindung gesetzt.

Die betreffende Person war zuletzt am Donnerstag, dem 12. März im Landtag und hat am Sonntag, dem 15. März erste krankheitstypische Symptome an sich wahrgenommen.

Laut einer ersten Einschätzung des Landesgesundheitsamtes liegt damit der letzte Kontakt im Landtag mehr als 48 Stunden vor dem Eintreten der Symptome und eine Ansteckung anderer Personen ist sehr unwahrscheinlich. Auch wird der Landtag von daher nicht betroffen sein, wenn Kontaktpersonen der Kategorie I und II ermittelt werden.

Der Abgeordnete Brauer hat den Landtag seit dem 12. März nicht mehr betreten und nahm auch in den Folgetagen an keinen Veranstaltungen oder Sitzungen des Landtags oder seiner Fraktion teil.

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion trägt die Entscheidung mit.


Zur Nachricht, dass die Abschlussprüfungen an den Schulen in Baden-Württemberg vom bislang jeweils vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai verschoben werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Entscheidung der Kultusministerin, die Abschlussprüfungen zu verschieben, ist richtig.

Die weitere Entwicklung der momentanen Situation insgesamt ist zu unübersichtlich, als dass eine geordnete Vorbereitung und Planung der Prüfungen zum jeweils ursprünglich vorgesehenen Termin gewährleistet gewesen wäre. Durch die Verschiebung erfahren alle an den Prüfungen Beteiligten zumindest eine gewisse Entlastung. Die FDP/DVP Fraktion trägt die Entscheidung der Kultusministerin deshalb ausdrücklich mit.“

Nico Weinmann

Mit der Einstufung des ‚Flügels‘ als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist der Rechtsextremismus als AfD – DNA offiziell bestätigt.


Zum Ausschluss des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Fall Gedeon steht symptomatisch für den Umgang der AfD mit Antisemiten und Rechtsextremen. Über Jahre zog sich das Ausschlussverfahren hin. Erst vor einem halben Jahr entschied ein Landesschiedsgericht der AfD, dass Gedeon AfD-Mitglied bleiben dürfe. Auch in der Landtagsfraktion der AfD ist Gedeon bestens vernetzt und vor kurzem sprach sich eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder gar für seine Wiederaufnahme aus. Gedeon ist kein Einzelfall, sondern hat in der AfD viele Gleichgesinnte.

Erst letzte Woche erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz den ‚Flügel‘ und damit weite Teile der AfD zum Beobachtungsobjekt. Der Rechtsextremismus ist damit auch offiziell Bestandteil der AfD-DNA. Ungeachtet der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist eine politische Auseinandersetzung mit diesen kruden Thesen wichtiger denn je. Die FDP/DVP Fraktion wird sich auch künftig den rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsextremen Thesen der AfD entschieden entgegenstellen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Antragsverfahren darf nicht erst zum Ende der nächsten Woche anlaufen.


Zu der Ankündigung der Landesregierung, das Antragsverfahren für die am gestrigen Tag beschlossenen Direkthilfen für die Wirtschaft erst zum Ende der nächsten Woche einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Der Landtag hat schnell gehandelt und rund sechs Milliarden an Direkthilfen für die Wirtschaft rasch zur Verfügung gestellt. Diese müssen nun schnell fließen, weil die Hütte beim Mittelstand brennt. Gerade kleine und mittelgroßen Unternehmen, aber auch Selbstständige bangen wegen der Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise um ihre Liquidität und Existenz. Wenn die Regierung nun sagt, bis Ende nächster Woche sei das Antragsverfahren entwickelt, so dauert das zu lang. Für die Unternehmen zählt nun jeder Tag, deshalb muss es schneller gehen und der jeweils aktuelle Stand der Dinge muss auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums einsehbar sein. Das Antragsformular muss schlank und einfach sein und schnellstmöglich von der Homepage des Wirtschaftsministeriums runtergeladen werden können. Bei der Ausbringung der Direkthilfen können die Kammern eine zentrale Rolle spielen, die aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche und der bereits vorhandenen Unternehmensdaten für eine unbürokratische und schnelle Vermittlung der Hilfen sorgen können.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Koalition lehnte FDP-Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung ab – Konzept der Kultusministerin fehlt letztlich die Verbindlichkeit.


Zur Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung durch die grün-schwarze Regierungsmehrheit sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Der Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion hätte eine echte Chance geboten, eine folgenschwere Fehlentscheidung der ehemaligen grün-roten Landesregierung zu korrigieren. Diese Chance hat die grün-schwarze Regierungsmehrheit mit ihrer heutigen Ablehnung des Gesetzentwurfs im Landtag vertan. Dabei hatte die Kultusministerin selbst die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung als Fehler bezeichnet und sich für ihre Wiedereinführung ausgesprochen. Wäre der Gesetzentwurf heute beschlossen worden, hätte der Übergang auf die weiterführenden Schulen noch zum Schuljahr 2021/22 auf der Grundlage einer verbindlichen Grundschulempfehlung erfolgen können. Selbst wenn eine zukünftige Landesregierung das Anliegen zügig zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in Angriff nimmt, könnte eine verbindliche Grundschulempfehlung voraussichtlich erst zum Schuljahr 2023/24 greifen. Aus Rücksichtnahme auf den grünen Koalitionspartner hat die grün-schwarze Blockadekoalition somit heute eine weitere folgenreiche Fehlentscheidung auf Kosten der Chancen von jungen Menschen Chancen getroffen.“

Rülke wies darauf hin, dass auch dem von der Kultusministerin angekündigten Konzept einer „verbindlicheren Grundschulempfehlung“ letztlich die Verbindlichkeit fehle. Rülke: „Dabei liegt auf der Hand, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark erleichtert. Bayern, Sachsen und Thüringen, die bei den bundesweiten Bildungsvergleichen über Jahre hinweg Bestleistungen erzielt haben, machen es vor: Alle drei Bundesländer verfügen nicht nur über ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem, sondern auch als einzige neben Brandenburg über eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4. Einer verbindlichen Grundschulempfehlung kommt offensichtlich eine entscheidende Bedeutung für ein vielfältiges und differenziertes Schulsystem und somit für den Bildungserfolg eines Landes insgesamt zu.“

Rülke bedankte sich schließlich bei den 18 Verbänden und Institutionen, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion Stellungnahmen abgegeben hatten. „Uns ist eine intensive Debatte in der Öffentlichkeit über unsere parlamentarischen Initiativen wichtig. Wir sehen darin nicht nur einen entscheidenden Beitrag zur Qualitätssicherung der Vorstöße, sondern auch zu gelebter Demokratie insgesamt. Der FDP/DVP Fraktion bedankt sich deshalb sowohl für die kritischen Einwendungen als auch für die Stellungnahmen, die unseren Vorstoß unterstützen.“

 

Hinweis: Die Stellungnahmen sind mit der Landtagsdrucksache 16/7770 veröffentlicht worden.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Diese Fraktion stellt sich komplett politisch und gesellschaftlich ins Abseits.


Zu den Versuchen der AfD-Landtagsfraktion, mit Tagesordnungsanträgen im Umfeld der heutigen Landtagssitzung diese heute zu beenden und den Landtag auf einen anderen Tag zu vertagen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich bin empört über das Ansinnen der AfD, mit allen Tricks den heutigen Beschluss über die Finanzhilfen des Landes für die Wirtschaft in diesen Krisenzeiten zu vertagen. Wer halbwegs bei Verstand ist, der erkennt, dass jetzt schnelle Hilfe für die betroffenen großen und kleinen Unternehmen sowie Selbständigen braucht, bei denen angesichts der momentan notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Fällen die Insolvenz unmittelbar droht. Wer sich in der jetzigen Situation mit billigen Tricks Hilfen verweigert, stellt sich nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich komplett ins Abseits.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion zur Lockerung der Schuldenbremse im Bedarfsfall bereit.


In der Debatte über finanz- und wirtschaftspolitisch erforderlichen Maßnahmen angesichts der Corona-Krise schilderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Haltung seiner Fraktion dazu, entscheidende Schritte zu unterstützen.

Die FDP/DVP Fraktion trüge eine Lockerung der Schuldenbremse für den Landeshaushalt mit, weil dies zur Krisenbekämpfung erforderlich sei, kündigte Rülke an. „Es muss alles dafür getan werden, dass die Wirtschaft in unserem Land nicht abstürzt“, forderte Rülke und wies darauf hin, dass besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise Gastronomie, Schausteller, Messebau, Handel und Soloselbständige jetzt rasche und unbürokratische Hilfe benötigten, um nicht in einen Insolvenzstrudel zu geraten.

„Dazu ist es jetzt das Gebot der Stunde, dass die schnelle finanzielle Hilfe auf langwierige vorgelagerte Prüfverfahren verzichten kann. Nach der Krise kann dann geprüft werden, wo direkte Zuschüsse in Kredite umgewandelt werden können, um mittelfristig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, so Rülke. Die Zuständigkeit für die Anträge sieht er idealerweise beim Wirtschaftsministerium. „Jetzt darf keine Zeit verloren werden“, so Rülke und forderte vom zuständigen Ministerium, parallel ein rasches und einfaches Antragsverfahren zu entwickeln. Dieses solle dann bereits vor Beginn der Antragsfrist an die betroffenen Branchen kommuniziert werden, „sodass Anträge praktisch mit der Landtagsentscheidung gestellt werden können“, schlug Rülke abschließend vor.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gerade kleinen Betrieben und Selbstständigen drohen nun unmittelbare Liquiditätsengpässe.


Zur Mahnung des baden-württembergischen BWIHK-Präsidenten Wolfgang Grenke vor dem anstehenden Krisengespräch mit der Wirtschaftsministerin zu den Auswirkungen des Corona-Virus und Hilfsmöglichkeiten für baden-württembergische Gewerbetreibende beispielsweise bei Messebauern, Veranstaltern, Reiseanbietern, Hoteliers und Gaststättenbetreibern aber auch bei Teilen des stationären Handels sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus treffen die hiesigen Unternehmen und Selbstständigen nun unmittelbar. Waren es vor einigen Tagen noch Liefer- und Absatzschwierigkeiten, die den Unternehmen zu schaffen machten, so sind nun Umsatzeinbrüche spürbar. Daher müssen nun alle erdenklichen staatlichen Hilfen aus dem Instrumentenkasten geholt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Insbesondere die kleinen Betriebe und die Selbstständigen sind von den Einschränkungen besonders betroffen und bedürfen staatlicher Hilfe, die unbürokratisch und schnell verfügbar sein muss. An der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit bedarf es unmittelbarer Liquiditätshilfen, Steuergutschriften und auch Barauszahlungen müssen in Betracht gezogen werden.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

FDP/DVP Fraktion lehnt Pläne der Landtagspräsidentin zur Klimaabgabe ab


Zum Bericht der Stuttgarter Zeitung, in dem sich Landtagspräsidentin Muhterem Aras dafür aussprach, dass die Klimaabgabe für Flüge künftig einheitlich vom Landtag übernommen werden sollten, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich weiß nichts von solchen Plänen und werde diesen niemals zustimmen. Darüber hinaus kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Landtagsfraktion der FDP/DVP bei diesem Vorhaben mitmacht.“

Dr. Timm Kern

Vor allem der Informationsfluss zwischen Schülern, Eltern und Lehrern muss sichergestellt werden und Lösungen im Sinne einer Notbetreuung müssen gefunden werden.


Zur Nachricht, dass wegen der Coronavirus-Pandemie alle Schulen bis Ostern geschlossen werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Entscheidung für eine Schließung der baden-württembergischen Schulen bis Ostern ist getroffen. Vielmehr gilt es nun, sich mit ganzer Kraft auf die Lösung der anstehenden Herausforderungen zu konzentrieren. Im Schulbereich sehen wir zwei große Aufgaben: Zum einen muss der Informationsfluss zwischen Eltern, Lehrern und Schüler sichergestellt werden, unter Nutzung der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Dies gilt vor allem im Fall von anstehenden Prüfungen. Zum anderen müssen Lösungen im Sinne einer Notbetreuung für diejenigen Eltern gefunden werden, die die Betreuung zu Hause nicht organisieren können. Wenn die Kultusministerin diese Aufgaben entschieden angeht, hat sie die FDP/DVP Fraktion an ihrer Seite.”

Gabriele Reich-Gutjahr

Folgen einer Rezession bedrohen auch diese unmittelbar.


Zu den angekündigten Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung von Insolvenzen in der Wirtschaft angesichts der Corona-Krise sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Zweifelsohne sind die durch die Wirtschaftsministerin angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land sinnvoll, um eine drohende Insolvenzwelle und Arbeitslosigkeit einzudämmen. Wir erwarten jetzt eine schnelle Umsetzung. Wichtig für den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung in Baden-Württemberg sind jedoch genau so die kleinen Unternehmen und die Selbständigen, die durch Auftragsstornierungen oft persönlich in ihrer Existenz bedroht sind. Überlegungen, wie diesen zu helfen sein wird, sind daher derzeit ebenso dringlich und müssen ergänzend zu den Hilfsprogrammen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht werden.“

Jochen Haußmann

Nach den Äußerungen der Bundesfamilienministerin und dem verordneten Gedränge an der hinteren Bustür rückt Stickoxid in den Hintergrund.


Im Zusammenhang mit der in der Stuttgarter Zeitung wiedergegebenen Äußerung der Bundesfamilienministerin zur Meidung des öffentlichen Nahverkehrs und der Ankündigung einiger Verkehrsbetriebe im Land, Busse nur noch hinten zu betreten und zu verlassen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„In der jetzigen Corona-Krise müssen die Diesel-Fahrverbote sofort fallen. Es passt nicht zusammen, wenn einerseits eine Bundesfamilienministerin vor dem öffentlichen Nahverkehr warnt und auf der anderen Seite sperrt man Diesel-Fahrer aus. Hinzu kommen nach wie vor hoffnungslos überfüllte Züge in Baden-Württemberg, bei dem Minister Hermann die Verantwortung immer auf andere schiebt, obwohl nachweislich die Kapazitäten der bestellten Züge viel zu gering bestellt wurden. Die Messwerte werden aufgrund der wirtschaftlichen Eintrübung und des zurückgehenden Verkehrs weiter sinken. Es verwundert auch sehr, wie es dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienlich sein soll, wenn sich jetzt alle Fahrgäste an der hinteren Bustür sammeln. Deshalb: Es braucht eine Strategie für den Gesundheitsschutz im ÖPNV und eine sofortige Aussetzung der Diesel-Fahrverbote im Land.“

Forderung nach Vorsorge durch zweckgebundene Rücklagen.


„Ein Blick in die Vermögensrechnung genügt, um zu sehen, wie dramatisch sich die langfristige Situation des Landeshaushalts darstellt“, so der finanzpolitische Sprecher der FDP/ DVP Fraktion, Stephen Brauer.

Bereits Ende 2017 beliefen sich laut der Denkschrift des Rechnungshofes die Pensionsrückstellungen auf 176,6 Mrd. €, so Brauer, und im Jahr 2020 seien die Verbindlichkeiten gegenüber künftigen Versorgungsempfängern bereits auf 190 Mrd. € angewachsen. „Dies ist fast das Vierfache des Landeshaushalts“, so Brauer und mahnt: „Wenn die Landesregierung hier nicht schnell umsteuert und nachhaltige Finanzpolitik betreibt, müssen dies die Pensionäre ausbaden, die schon während ihrer aktiven Zeit finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Dies waren beispielsweise die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder die Eigenbeteiligung bei der Krankenversicherung.“ Vor allem über den geburtenstarken Jahrgängen schwebe nach seinen Worten „das Damoklesschwert der Pensionskürzung.“ Vom Prinzip, dass die Grausamkeiten ab dem Jahrgang 61 beginnen, müsse abgewichen werden, indem die Landesregierung endlich echte Vorsorge durch die Bildung zweckgebundener Rücklagen betreibe, forderte Brauer und abschließend: „Fangen Sie endlich damit an. Ansonsten bricht uns dieser fiskalpolitische Blindflug das Genick.“

Wunsch nach größerer Beteiligung von kleineren Gemeinden von unter 20.000 Einwohnern.


Zur Ersten Beratung des Ausführungsgesetzes für den Zensus 2021 erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Innenausschussmitglied Daniel Karrais:

„Mit dem Zensus 2021 werden wie schon vor zehn Jahren stichprobenartig die Daten bei rund 10 Millionen Bundesbürgern abgefragt. In vielen Fällen findet auch eine Feldzählung bei den Haushalten vor Ort statt. Für das Land Baden-Württemberg und die Gemeinden verursacht das immense Kosten von rund 100 Millionen Euro. Dies alles müsste nicht sein, wenn unsere Verwaltung endlich digitaler werden würde, die Daten der Bürger in einheitlichen Registern gespeichert und leicht abrufbar wären. Dann könnte der Zensus rein digital durchgeführt werden. Eine Abfrage bei den Bürgern wäre überflüssig. Damit würde man auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, den Zensus möglichst grundrechtsschonend durchzuführen.

 

Unsere europäischen Nachbarn machen dies schon vor. So sanken in den Niederlanden durch die Umstellung auf einen rein registerbasierten Zensus die Kosten von 300 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 1,4 Millionen Euro beim Zensus 2011 – eine Kosteneinsparung von über 99%. Der Nationale Normenkontrollrat forderte bereits 2017 die Umstellung auf den rein registerbasierten Zensus und rechnete bundesweit mit Einsparpotentialen von 87%. Weder Bund noch Länder haben seitdem aber nennenswerte Schritte hin zu einem rein registerbasierten Zensus unternommen. Die FDP/DVP Fraktion wird daher einen Entschließungsantrag einbringen, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, hinzuwirken, dass der nächste Zensus im Jahr 2031 rein registerbasiert erfolgt.

 

Aber auch zur Umsetzung des Zensus auf Landesebene haben wir noch Fragen. Wir werden im Beratungsverlauf insbesondere prüfen, wie eine Mitwirkung von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern verbessert werden kann. Wir sind, wie auch der Gemeindetag, der Ansicht, dass auch kleinere Gemeinden ein großes Interesse an korrekten Ergebnissen des Zensus haben. Sie brauchen daher die Möglichkeit, die Ergebnisse nachzuprüfen. Denn durch falsche Ergebnisse könnten Gemeinden Millioneneinnahmen entgehen.“

Nico Weinmann

Neue Bewertung auch durch das Landesamt für Verfassungsschutz sinnvoll.


Zur Einstufung des „Flügels“ innerhalb der AfD als Beobachtungsobjekt erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Vertreter des ‚Flügels‘ treten immer stärker öffentlich unverhohlen rassistisch und fremdenfeindlich auf. Angesichts des klaren völkischen Gedankenguts überrascht die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht. Die Ziele der ‚Flügel‘-Vertreter und die freiheitliche-demokratische Werteordnung des Grundgesetzes sind nicht miteinander vereinbar. Es ist gut, dass die Geheimdienste nun Befugnisse zur Beobachtung des ‚Flügels‘ erhalten. Auch das Landesamt Baden-Württemberg muss nun prüfen, ob es den ‚Flügel‘ künftig als Beobachtungsobjekt einstuft.

Klar ist aber auch, dass die Beobachtung durch Verfassungsschutzämter nicht die politische Auseinandersetzung mit deren Weltsicht ersetzt. Alle Demokraten sind gefordert, den menschenverachtenden Parolen der Rechtsextremen entgegenzutreten, deren Ziel es ist, das Miteinander zu vergiften. Wir alle sind gefordert, damit diese Saat des Hasses nicht aufgeht. Dort, wo die Grenze zu volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen überschritten wird, müssen diese entschieden sanktioniert werden. Dabei darf es auch im Internet keine rechtsfreien Räume geben.“

FDP fordert abermals Änderung des Landesplanungsrechts zugunsten von Ausschlussgebieten.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Landeswaldgesetzes hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Daniel Karrais, auf erhebliche handwerkliche Fehler hingewiesen:

„Der Gesetzentwurf basiert auf einem Eins zu Eins kopierten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes. Er passt aber überhaupt nicht zur rechtlichen Systematik des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg und ist daher unvollständig und unsinnig“, kritisierte Karrais.

Zudem habe die AfD-Fraktion keine Anhörung der fachlich betroffenen Verbände durchgeführt. „Sie haben weder mit den Naturschutzverbänden, noch mit den Forstverbänden oder den privaten und kommunalen Waldeigentümern gesprochen. Mit Blick auf die nötige rechtliche Abwägung zwischen dem Naturschutz und dem Recht am Eigentum wäre dies aber geboten gewesen“, bemängelte Karrais.

Der Naturschutzpolitiker zitierte aus dem FDP-Landtagswahlprogramm von 2016: „Wir werden den Schutz von Anwohnern und Natur vor Windrädern erhöhen. Dazu wollen wir den Vorsorgeabstand zu Wohngebieten auf 1500 m erhöhen, die Verpachtung von Windkraftstandorten im Staatswald durch den Landesbetrieb ForstBW stoppen und das Planungsrecht ändern. Neben Vorranggebieten für die Windkraft muss es in der Regionalplanung auch wieder möglich sein, Windkraft-Ausschlussgebiete auszuweisen, in denen Natur, Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr den Vorrang haben.“ Diese Forderungen der Freien Demokraten seien nach wie vor aktuell, rechtlich umsetzbar und sachlich ausgewogen, unterstrich Karrais. „Wir wollen keine Flickschusterei im Landeswaldgesetz, dessen Regelungsbereiche die Forstverwaltung und die forstliche Praxis sind, sondern eine zielführende Änderung des Landesplanungsrechts“, sagte der FDP-Naturschutzpolitiker zusammenfassend.