FDP: Rechtssicherheit ist gut für Infizierte und Polizei.


Zur Debatte über die Weitergabe der Infizierten-Listen zum Zwecke des Eigenschutzes der Behörden erklären der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann und Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses:

Während die Weitergabe von Infizierten-Daten von Gesundheitsämtern an die Polizeibehörden zur Überwachung der Einhaltung der Quarantäneauflagen nach dem Infektionsschutzgesetz schon immer geltendes Recht war, stellte sich im Zuge der Corona-Pandemie die Frage, ob solche Daten zum Eigenschutz des eingesetzten Personals verwendet werden können. „Die Informationspolitik des Innenministeriums gegenüber dem Parlament war hier völlig unzureichend“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann. Erst aus der Presse habe das Parlament von dieser Praxis und von den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium und Landesdatenschutzbeauftragten erfahren. „Wir haben den Sachverhalt dann umgehend geprüft und kamen zum Schluss, dass für eine weitergehende Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage bestand. Wir haben daher vom Innenminister unverzügliche Nachbesserung verlangt, damit die Datenweitergabe nur mit entsprechender Rechtsgrundlage erfolgt.“

Im Innenausschuss kündigte der Innenminister nun an, dass es in Zukunft eine neue Rechtsverordnung dazu geben wird. Daten sollen demnach nur passwortgeschützt von einzelnen Berechtigten abgerufen, protokolliert und nach vier Wochen automatisch gelöscht werden. „Diese Lösung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses, die Ankündigung. „Wir wollen unsere Polizisten bestmöglich schützen. Wir müssen aber auch die Persönlichkeitsrechte der Bürger schützen, indem der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten auf das absolut Notwendige begrenzt wird.“ Die FDP/DVP Fraktion werde nun die konkrete Umsetzung genau verfolgen. „Der Datenzugriff muss auf das unbedingt Erforderliche beschränkt werden und Betroffene gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften unverzüglich hierüber informiert werden“, so Karrais. “Außerdem fordern wir, dass die unrechtmäßig in Umlauf gebrachten Daten unverzüglich gelöscht werden. Die lasche Handhabe und Argumentation des Ministeriums lässt befürchten, dass nicht viel Wert auf die Einhaltung der Betroffenenrechte gelegt wird,” so Karrais weiter.

Ausbleibende Umsätze werden nicht nachgeholt werden und nur eine Exitstrategie schafft Planungssicherheit.


Eindringliche Schreiben des Handelsverbands und des Hotel- und Gaststättenverbands nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerin und fordern darin:

 

„Der vollständige Umsatzausfall ist die unmittelbare Folge von behördlich angeordneten Schließungen in vielen Bereichen des Einzelhandels und der Hotel- und Gaststättenbranche. Fraglos sind diese Einschränkungen zum Gesundheitsschutz geboten, sie schaffen jedoch ein unmittelbar existenzbedrohendes Szenario in diesen Branchen. Denn die Umsätze werden absehbar nicht nachgeholt werden können, während viele Verbindlichkeiten beim Wareneinsatz oder bei Mieten gleichwohl bestehen. Wir haben diese Situation zum Anlass für ein weiteres Schreiben an die Wirtschaftsministerin genommen und ein Maßnahmenpaket für diese Branchen gefordert, die besonders hart von den behördlichen Schließungen betroffen sind.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

„Wir müssen weiter nachbessern, sowohl bei der Kreditverfügbarkeit, aber auch bei den Soforthilfen. Es bringt nichts, wenn wir durch Stundungen und Kredite die Liquidität in einer Momentaufnahme zwar erhalten, letztlich aber nur den Liquiditätsengpass auf einem späteren Zeitpunkt verschieben, an dem Stundungen fällig werden und der Schuldendienst läuft. Niemand kann heute sicher prognostizieren, wann für die Bürger und Unternehmen eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird. Das schafft Verunsicherung. Deshalb brauchen wir eine Exitstrategie, in welcher Bund und Länder sich abstimmen und aufzeigen, wie ein `Wiederanlaufen´ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft aussehen kann.“ sagte Gabriele Reich-Gutjahr.

 

Zinslose Kredite beheben den Liquiditätsengpass nicht, sondern verschieben diesen auf einen späteren Zeitpunkt.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass das Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg aus zinslosen Krediten besteht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die mittelständischen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 51 und 250 Mitarbeitern dürfen nicht weiter durch das Hilferaster fallen. Die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus, somit sehe ich das Land in der Pflicht. Zinslose Kredite sind ein richtiger und konsequenter Schritt zur Liquiditätssicherung dieser Unternehmen.

Allerdings lösen diese Kredite ein kardinales Problem gerade nicht. Denn in vielen Unternehmen, etwa des Einzelhandels oder im Hotel- und Gaststättenbereich, werden die ausbleibenden Umsätze nicht nachgeholt werden. Auch zinslose Kredite werden den Liquiditätsengpass daher nicht beheben, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Deshalb erwarte ich, dass der finanzielle Spielraum des Landes nach dem Anlaufen der Bundeshilfen genutzt wird, um den mittelständischen Unternehmen auch mit Soforthilfen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Kapazitätsaufbau und FFP2-Masken für die Gesundheitswirtschaft und soziale Einrichtungen.


Im Zusammenhang mit der öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Integration sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Minister hat unsere volle Unterstützung, wenn es um konkrete Hilfen zur Überwindung der Corona-Krise geht. Wir erkennen auch die Anstrengungen des Sozialministeriums an. Baden-Württembergs Gesundheits- und Pflegesektor benötigt rund 750.000 Schutzmasken täglich. Bisher ist erst ein Bruchteil vorhanden. Wir fordern gleichzeitig Verbindlichkeit und konkrete Handlungen statt vager Aussichten. Es muss sichergestellt werden, dass alle Akteure der Gesundheitswirtschaft und soziale Einrichtungen mit der nötigen Schutzausstattung ausgerüstet werden. Ein vager Verweis auf in ungewisser Zukunft eventuell gelieferte 30 Mio. Masken hilft nicht weiter. Auch dabei sollten wir die exzellenten internationalen Kontakte unserer Unternehmen stärker nutzen. Es gibt keinerlei Verbindlichkeit, wie die Stadt- und Landkreise den 70-Prozent-Anteil der Lieferungen verteilen sollen. Es ist geradezu skandalös, dass die Apotheken bisher nicht berücksichtigt wurden. Mich erreichen täglich Hilferufe, dass entweder keine Ausstattung vorhanden ist, diese zur Neige geht oder Lieferungen ausbleiben. Was ist mit einem umgehenden Hochfahren der Produktion im Land? Es gibt aus der Industrie ganz klare Signale. Ich unterstütze die Ausweitung unserer stationären Kapazitäten, zum Beispiel im Bereich der Reha-Einrichtungen. Aber auch hier fehlt es nach meinem Eindruck an einer Koordination des Landes, die Stadt- und Landkreise über die konkreten Potentiale im Land zu informieren. Das derzeitige Corona-Management bedroht darüber hinaus die Existenz privater Kliniken, während Bayern alle Kliniken voll in den Kampf gegen die Corona-Pandemie integriert hat. Ich fordere ich einen verbindlichen Aufbauplan ein, aus dem klar hervorgeht, wer welche Finanzierungsanteile übernimmt und wie im Bedarfsfall die Belegungsplanung erfolgt. Vor allem muss jetzt ganz klar erfasst werden, welcher bürokratische Ballast zur Krisenbewältigung vorübergehend über Bord geworfen werden kann. Hier läge es in der Landeskompetenz, z.B. auch bei der generalistischen Pflegeausbildung den Flaschenhals Praxis in der Pädiatrie mit einem Moratorium deutlich zu weiten. Auch sollte die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wesentlich beschleunigt werden.“

Bruchfreies Förderregime muss endlich hergestellt werden.


Zur heutigen Ankündigung der Wirtschaftsministerin für ein Hilfsprogramm für mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die heutige Ankündigung der Wirtschaftsministerin, dass an der Schließung der Förderlücke bei Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gearbeitet wird. Das hatten wir am 30. März bereits angemahnt. Leider versäumt die Ministerin, einen Zeitpunkt für die Verfügbarkeit der Hilfe zu nennen, somit fehlt für die betroffenen Unternehmen die notwendige Planungssicherheit.

Die Unternehmensgröße mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 250 fällt derzeit durch das Hilferaster, denn auch die Bundessoforthilfen blenden diese Unternehmen aus. Nach dem Anlaufen der Bundeshilfen sollte der finanzielle Spielraum des Landes genutzt werden, die landesseitigen Hilfen entsprechend auszuweiten und die mittelständischen Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigten im Land arbeitet.“

Zuständige Kultusministerin aufgefordert, sich zum Ziel eines Erhalts des Systems Kindertagespflege auch über die Corona-Krise hinaus zu bekennen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, äußerten sich zur Entscheidung der grün-schwarzen Landesregierung wie folgt:

 

Rülke: „Vergangene Woche haben wir die Landesregierung dazu aufgefordert, auf die Kommunen zuzugehen und bei den Gesprächen über den Erlass der Elternbeiträge für Kindergärten und Kitas auch die Weiterfinanzierung der Tageseltern während der Zeit ihres Betreuungsverbots in der Corona-Krise sicherzustellen. Bei den jüngsten Gesprächen zwischen dem Finanzministerium und den Kommunalen Landesverbänden hat Grün-Schwarz aber sowohl die Tageseltern als auch die Kommunen in dieser Frage hängenlassen. Eine Vereinbarung über eine landesweit einheitliche Weiterbezahlung der Tageseltern kam nicht zustande. Stattdessen ist es nun an jedem Landkreis zu entscheiden, ob er die Tageseltern bei sich vor Ort weiterbezahlen will oder nicht. Von der zuständigen Kultusministerin war hierzu leider bislang nichts zu hören. Wir fordern deshalb die Kultusministerin auf, sich zum Ziel des Erhalts des Systems Kindertagespflege zu bekennen und für eine Vereinbarung mit den Kommunen über die landesweite Weiterbezahlung der laufenden Geldleistung an die Tageseltern während der Krise einzutreten – gerade auch gegenüber dem grünen Koalitionspartner. Geprüft werden sollte hierbei auch, ob gegebenenfalls auch Bundesmittel hierbei einbezogen werden können.“

 

Kern: „Zu Recht macht der Landesverband Kindertagespflege darauf aufmerksam, dass in der jetzigen Situation alles dafür getan werden muss, dass das System Kindertagespflege auch über die Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Zum einen werden die von den Tageseltern zur Verfügung stehenden Betreuungskapazitäten dringend gebraucht. Zum anderen halten wir die Kindertagespflege für eine Betreuungsform, die insbesondere aufgrund ihrer Familiennähe und Flexibilität große Stärken hat als eine gleichwertige Betreuungsform anerkannt werden sollte. In der aktuellen Situation muss nun alles daran gesetzt werden, die Kindertagespflege nicht verloren gehen zu lassen.“

Nico Weinmann

Neuer Hochschulpakt bringt nicht genügend `frisches Geld´ an die Hochschulen für die mannigfaltigen Herausforderungen.


Zur Meldung, dass Land und Hochschulen sich nach langem Feilschen jetzt auf einen neuen Finanzierungsvertrag geeinigt haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Einigung hat einen schalen Beigeschmack. Bereits in den Haushaltberatungen im vergangenen Jahr haben wir bemängelt, dass nicht genügend `frische Geld´ bei den Hochschulen ankommen wird, um sich den mannigfaltigen Herausforderungen stellen zu können. Wir hätten uns für das erste Jahr des neuen Vertrages in 2021 bereits mehr Engagement der Landesregierung für die Hochschulen gewünscht und hätten deutlich höhere Haushaltsansätze vorgesehen. Mit unseren entsprechenden Anträgen wurde wir von Grün-Schwarz jedoch abgewiesen. In der aktuellen Krise aufgrund der Corona-Pandemie sind auch die Hochschulen nun besonders gefordert, den Lehrbetrieb im anstehenden Sommersemester zu stemmen. Dazu brauchen wir allerorten digitale Angebote, um den Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerecht zu werden. Diese Mammutaufgabe ist sicherlich eine große Chance für die Digitalisierung unserer Hochschulen, sie wird aber nicht aus den verfügbaren Bordmitteln der Hochschulen gelingen können. Hier muss noch nachgebessert werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Schreiben an die Wirtschaftsministerin fordert Anpassungen der Regelungen zur Kurzarbeit.


Zur notwendigen Anpassung der Kurzarbeitsregelungen, die auch in einem Schreiben an die Wirtschaftsministerin der Landes übermittelt wurde, sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Nachdem auf Bundesebene wichtige Anpassungen des Kurzarbeitergeldes vorgenommen wurden, haben mittlerweile fast eine halbe Million Betriebe bundesweit Kurzarbeit angemeldet. Dieses in der Krise bewährte und essentiell notwendige Instrument krankt jedoch an einige Stellen und muss zum Wohle der Unternehmen und deren Mitarbeitern weitere Anpassungen erfahren. Es darf nicht sein, dass die notwendige Hilfe durch die Kurzarbeit bei den Unternehmen zu spät ankommt, weil Anträge über einen Monat lang keine Resonanz durch die Arbeitsagentur erfahren haben, oder die Vorgaben der Kurzarbeit nicht die richtige Passung hat. Deshalb haben wir uns erneut mit einem Schreiben an die Wirtschaftsministerin gewandt und sie aufgefordert, mit dem ganzen Stimmgewicht Baden-Württembergs auf die Entscheidungsträger im Bundestag einzuwirken“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

„Ein wesentliches Element der Planungssicherheit für die Unternehmen wäre die Ausdehnung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate. Wie auch aus einem aktuellen Schreiben des Arbeitgeberverbands deutlich wird, hat schon vor einem Jahr eine ganze Reihe an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich des Maschinenbaus, mit Kurzarbeit beginnen müssen. Diese Unternehmen müssten nun, ohne die gebotene Verlängerung des Bezugszeitraumes auf zwei Jahre, die Kurzarbeit beenden und ein massiver Stellenabbau wäre absehbar. Das wäre ein Schlag ins Kontor für diesen Wirtschaftszweig und das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft insgesamt.“, betont Gabriele Reich-Gutjahr.

„In der aktuellen Lage geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Gerade im aktuellen Szenario, in dem viele Arbeitnehmer in der Kurzarbeit mit 60 oder 67 % des Gehaltes wirtschaften müssen, kommt den geringfügigen Beschäftigungen eine Schlüsselrolle beim Zuverdienst zu. Die Einkünfte aus den sogenannten Minijobs tragen oftmals wesentlich zum Haushaltseinkommen bei und sind aus unserer Sicht erhaltenswert. Deshalb sollte man prüfen, ob die sogenannten Minijobs unter den Schutzschirm der Kurzarbeit zu bringen sind, obwohl diese grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert sind und ihnen damit eigentlich auch kein Kurzarbeitergeld zusteht. Gleichwohl sollte es diesbezüglich vor dem Hintergrund der Corona-Krise keine Denkverbote geben.“, schließt Dr. Rülke den Appell an die Wirtschaftsministerin, die regulatorischen Missstände zum Wohle der baden-württembergischen Wirtschaft zu beheben.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Auf gemeinsame Initiative des SPD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Stoch und des FDP/DVP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke beantragen die beiden Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP die Einberufung von Sondersitzungen des Ausschusses für Soziales und Integration, des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration und des Ausschusses für Finanzen noch in dieser Woche.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Andreas Stoch, erläutert seinen Vorstoß:

„Das Corona-Virus hat gravierende Folgen für unser Gesundheitssystem, für die Wirtschaftskraft unseres Landes, aber auch für unser gesamtes öffentliches Leben. Die Landesregierung versucht dieser Krise mit unterschiedlichen Maßnahmen Herr zu werden. Dabei stellen sich jedoch eine Fülle von Problemen und Fragen, die aus unserer Sicht neben der Arbeit der Exekutive auch eine Beteiligung des Parlaments notwendig machen.

Wir werden in unserer Funktion als Abgeordnete täglich mit den Sorgen und Nöten der Bevölkerung konfrontiert, verfügen aber selbst nur über die Informationen, die wir aus den Medien bzw. mit erheblicher zeitlicher Verzögerung von Seiten der Landesregierung erhalten. Über die Informationen, die uns vorliegen, hinaus haben wir jedoch einen erheblichen Auskunftsbedarf, der aus unserer Sicht zwingend die Einberufung der zuständigen parlamentarischen Ausschüsse notwendig macht.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ergänzt:

„Die Regierung muss in Zeiten einer Krise schnell und besonnen handeln, aber das Parlament muss dies effektiv kontrollieren können. Und dafür finden sich viele Gründe: Im Wirtschaftsausschuss muss die offensichtliche Überforderung der Wirtschaftsministerin bei der Ausgestaltung der Hilfsprogramme angesprochen werden, der Finanzausschuss muss die Verwendung der zur Verfügung gestellten enormen zusätzlichen Finanzmittel kontrollieren. Im Sozialausschuss muss die Überforderung des Sozialministeriums bei der Beschaffung von Schutzkleidung zur Sprache kommen, und wenn der Innenminister die Bevölkerung zur Denunziation aufruft, ist seine Kontrolle durch das Parlament dringend geboten.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Vergleich des Innenministers von Corona-Verstößen und Wohnungseinbrüchen hinkt gewaltig.


Zur Debatte über eine Meldung von Corona-Verstößen durch wachsame Bürger an die Polizei erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr.Hans-Ulrich Rülke:

„Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot ist eine Gefährdung für andere. Insbesondere Treffen in großen Gruppen sind unverantwortlich. Allerdings gibt es keine Bürgerpflicht zur Anzeige eines solchen Verhaltens, das bleibt jedem selbst überlassen.

Der Innenminister sollte auch nicht versuchen, das gesellschaftliche Klima hin zu einer Kultur der Denunziation zu vergiften, bei der die Bürgerinnen und Bürger befürchten müssen, bei kleinsten Verstößen bereits angezeigt zu werden. Dies zerstört unnötig dringend notwendiges Vertrauen in der Nachbarschaft. Strobls Vergleich mit einer Meldung bei Wohnungseinbrüchen, bei denen es angeblich nur um Schutz von Sachen ginge, während es bei Corona-Verstößen um Menschenleben gehe, hinkt gewaltig. Damit stellt er Menschen, die wissentlich oder fahrlässig gegen das Kontaktverbot verstoßen, auf eine Stufe mit Schwerkriminellen. Der Vergleich ist völlig deplatziert und zeugt nicht von besonnenem Handeln des Innenministers.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Ohne Kurzarbeitergeld kommen insbesondere Familien in eine stärkere Schieflage.


Zur Notwendigkeit einer Ausweitung der Kurzarbeiterregelung auf sogenannte Minijobber sagen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer:

„Arbeitnehmer gehen in den seltensten Fällen einem Minijob nach, um Luxusausgaben zu tätigen, sondern um ihr Einkommen aufzubessern und notwendige Ausgaben bezahlen zu können. Sie tragen mit dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis insbesondere bei Familien zum Haushaltseinkommen bei. Und damit wäre der Wegfall eines Minijobs in dieser Krise ein Schlag ins Kontor. Eine Ausweitung der Zahlung des Kurzarbeitergelds auf sogenannte Minijobs ist daher dringend geboten“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Michael Theurer: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass bestehende Minijobs neben einem Kurzarbeitergeld aus einer Hauptbeschäftigung nicht angerechnet werden. Warum man aber bestraft wird, wenn man jetzt bei Kurzarbeit einen neuen Minijob antritt, ist unverständlich. Dann wird das Einkommen aus dem Minijob auf die Berechnung des Kurzarbeitergelds angerechnet, wenn dieser nicht in einem systemrelevanten Bereich verortet ist. Gerade heute sollte man die Menschen nicht davon abhalten, ihre Einkommenssituation zu verbessern, wenn etwa bei Kurzarbeit nur 60% des regulären Einkommens zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung sollte hier nachbessern“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Herr Räpple hätte aus einer seriösen Fraktion schon längst ausgeschlossen werden müssen.


Zur Meldung, dass die AfD den Landtagsabgeordneten Räpple aus der Partei ausgeschlossen hat, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Partei hat nun vollzogen, wofür die AfD-Landtagsfraktion bislang keine Kraft hat. Herr Räpple ist für eine angeblich an Sacharbeit interessierte Landtagsfraktion nicht zu tragen, und das bereits seit Langem. Ich fordere die AfD-Fraktion auf, Herrn Räpple nun endlich auszuschließen.“

Nico Weinmann

Mehrzahl der Covid19-Infizierten bleibe ohnehin unbekannt.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann spricht sich gegen eine pauschale Weitergabe von Daten von Infizierten an die Polizei aus:

Im Konflikt zwischen Sozial- und Innenministerium um die Nutzung der Listen mit Covid19-Infizierten mahnt die FDP/DVP Fraktion zur Vernunft. „Die von den Gesundheitsämtern verantwortlich geführten Listen sind mit ihren Gesundheitsdaten nicht nur höchst sensibel, sie nützen auch der Polizei und anderen Vollzugsdiensten herzlich wenig“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nico Weinmann. „Zum einen sind diese Listen angesichts einer enorm hohen Dunkelziffer von unerkannt Infizierten praktisch wenig aussagekräftig. Wenn sich die Polizei bei ihrer Tätigkeit auf solche Listen verließe und den notwendigen Selbstschutz deshalb vernachlässigen würde, wäre niemandem geholfen“, warnt Weinmann. Zum anderen bestünde für die auf diesen Listen geführten Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Gefahr der Diskriminierung. „Innenminister Strobl sollte die wiederholten Warnungen des Landesdatenschutzbeauftragten, der auf strenge datenschutzrechtliche Vorgaben hinwies, endlich ernst nehmen und die Gesetze einhalten“, fordert der FDP/DVP-Fraktionsvize. „Die vorherrschende Extremsituation gibt keinen Anlass dazu, Grundrechte ohne echten praktischen Nutzen auszuhöhlen. Der Wert unserer Grundrechte wie der informationellen Selbstbestimmung misst sich gerade in solchen Krisenzeiten.“

Weinmann betont, dass nach der Gesetzeslage die Gesundheitsdaten bei einer konkreten Gefahr schon jetzt an die Polizei herausgegeben werden dürfen. Damit werde der Datenschutz und Gesundheitsschutz miteinander in Einklang gebracht. Eine „Datenflut auf Vorrat“ bringe dagegen nichts. „Die beste Unterstützung unserer Polizei- und Vollzugsdienste erreicht man durch bessere Ausstattung mit tauglicher Schutzkleidung. Die Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich hier leider.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Anpassungen der Soforthilfen für mittelständische Unternehmen und Ärzte erforderlich.


Zur Anpassung der Fördermodalitäten bei den staatlichen Direkthilfen für die Wirtschaft sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch die weitere Ausgestaltung der Soforthilfen für die Wirtschaft muss aus unserer Sicht ein dynamischer Prozess sein, damit wir den vielgestaltigen Situationen der Existenzbedrohung unserer Selbstständigen und mittelständischen Unternehmen im Land gerecht werden. Ein richtiger erster Schritt war der Verzicht auf den Rückgriff privater Rücklagen. Allerdings fallen auch bei der aktuellen Ausgestaltung des Antragsverfahrens noch immer Unternehmen durchs Raster, die wir bei der staatlichen Soforthilfe nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“, so Dr. Rülke.

„Noch immer besteht eine Förderlücke bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Bundeshilfen sind limitiert auf kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und werden nun durch das Land ausgebracht. Sollten diese Bundesmittel die Landeshilfen bei Antragsberechtigten ersetzen, wäre es konsequent, landesseitig den finanziellen Spielraum zu nutzen und auch mittelständische Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigen im Land arbeitet.“ betont der mittelstandspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert die Notwendigkeit der Anpassung des Hilfsprogramms. Man nehme die grüne Fraktion insoweit beim Wort, die eine entsprechende Ausweitung der Förderkulisse auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern befürworte, nachdem sie den Ausführungen des schwarzen Koalitionspartners zunächst pauschal gegen Soforthilfen für die Wirtschaft waren.

„Daneben müssen wir Einmaleffekte bei der Umsatzermittlung sachgerecht handhaben. Auch die niedergelassene Ärzteschaft als Freie Berufe sollen von den Hilfen profitieren, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Liquidität hat. Durch die Zahlungsmodalitäten im Gesundheitswesen erhielten aber viele Praxen am 20. März von den Krankenkassen die ausstehenden Zahlungen aus dem Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2019. Durch diesen Einmaleffekt wird der tatsächliche Umsatz im antragsrelevanten Monat März aber derart verfälscht, dass die Ärzte leer ausgehen würden. Deren Umsatzeinbruch wird sich erst zeitversetzt abbilden – das müssen wir bei den Soforthilfen berücksichtigen. Denn zweifellos dürfen wir die Ärzteschaft nicht wegen Formalismen durch das Raster fallen lassen.“, legt Prof. Dr. Schweickert dar.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Konstruktion der Hilfen erscheint aber weiter als zu schwergängig und bürokratisch – Wir prüfen Praxistauglichkeit weiter.


Zur Änderung der Voraussetzungen der Soforthilfe und Ankündigung der Wirtschaftsministerin, es werde weitere Modifizierungen geben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es ist gut, dass die Landesregierung nun endlich reagiert hat, wie von uns seit Tagen immer wieder gefordert. Wir werden das Soforthilfeprogramm weiter auf seine Praxistauglichkeit prüfen. Nach wie vor erscheint uns die Konstruktion der Hilfen als zu schwergängig und bürokratisch. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg kann es sich nicht leisten, in der Krise umständlich zu handeln.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung sollte noch heute Hürden der Corona-Hilfe abbauen und diesbezüglich mit Bayern und Nordrhein-Westfalen gleichziehen.


Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann sei für bundesweit einheitliche Corona-Hilfen für Selbständige und es müsse noch geklärt werden, inwiefern Privatvermögen der Antragsteller berücksichtigt werden muss, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ministerpräsident Kretschmann kann selbst seinen Teil dazu beitragen, dass die Selbständigen bundesweit einheitlicher behandelt werden. Er müsste nur endlich dafür sorgen, dass in Baden-Württemberg wie schon in Bayern und Nordrhein-Westfalen beispielsweise auf die Heranziehung von Privatvermögen verzichtet wird. Leider kann sich dazu die grün-schwarze Landesregierung seit Tagen nicht durchringen. Noch heute sollten die unnötigen Hindernisse bereinigt werden, damit zum Wochenbeginn gleich auf neuen Grundlagen beantragt und entschieden werden kann.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern geben Anlass für Schreiben an die Wirtschaftsministerin.


Zu den landesseitigen Soforthilfen für die Wirtschaft im Land und insbesondere zu Fragen der Vergabepraxis dieser Hilfen sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Teilweise empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern erreichen uns, seitdem die landesseitigen Soforthilfen nun seit Mittwochabend beantragt werden können. Die Zuschüsse sind vom Landtag als schnelle und unbürokratische Soforthilfen für Selbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Nun zeigt sich aber, dass diese Hilfe vielerorts nicht ankommen. Wir haben diese Irritation zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerien genommen, in dem wir drei kardinale Probleme im Antragsverfahren thematisiert haben.“

„Auf großes Unverständnis stößt die Vorgabe, private Rücklagen vor Beantragung der Soforthilfen ausschöpfen zu müssen. Klar ist insoweit, dass Mitnahmeeffekte möglichst ausgeschlossen werden sollten. Gleichwohl findet sich diese Maßgabe in anderen Ländern nicht und sie widerspricht auch der Intention des Landtags, der einer schnelle und unbürokratischen Liquiditätshilfe den Weg geebnet hat.“ schildert Dr. Hans-Ulrich Rülke die Situation und verweist auf die Antragshinweise in Nordrhein-Westfalen, wo private Rücklagen nicht aufgebraucht werden müssten, um den Zuschuss zu beantragen. „Aus meiner Sicht sind Anpassungen des Antragsverfahrens nötig, wenn die Soforthilfen funktionieren sollen.“

„Die Antragsvoraussetzung, dass Selbstständige ein Drittel des Nettoeinkommens erwirtschaften müssen, schließt Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb grundsätzlich von den Hilfen aus. Diese Regelung wird sich aus unserer Sicht zum Totengräber der Existenzgründer auswachsen und Anstrengungen zur Förderung von Startups aus der Vergangenheit konterkarieren.“ betont Gabriele Reich-Gutjahr und nimmt noch einen weiteren Themenkomplex in Blick, wonach als Voraussetzung für die Antragsberechtigung grob skizziert das Vorliegen einer Umsatzhalbierung oder eine behördliche Schließung mit Liquiditätsengpass erforderlich sei: „Hier gehen allein die Landesregelungen weit auseinander. Mancherorts müssen die einzelnen Aspekte nur alternativ, nicht kumulativ vorliegen. Für uns stellt sich die Frage, ob man nicht darauf verzichten kann, dass ein von behördlicher Schließung Betroffener auch einen Liquiditätsengpass darzulegen hat.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Neben den absehbaren Verbesserungen der Luftqualität durch die Reduktion des öffentlichen Lebens ist die individuelle Mobilität in Zeiten der Krise lebenswichtig.


Zur heutigen Bekanntmachung der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Stuttgart, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

Rülke: „In der aktuellen Corona-Situation ist die individuelle Mobilität für manche Bevölkerungsgruppe fast schon überlebenswichtig. Dieselfahrverbote gefährden die Menschen, daher müssen sie ausgesetzt statt ausgeweitet werden. Fahrzeuge weiter aus Stuttgart auszusperren ist eine verbohrte ideologische Politik jenseits der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Dazu haben die Sicherheitsbehörden mit Sicherheit keine Kapazitäten, um auch noch Dieselfahrverbote zu überwachen. Was uns diese grün-schwarze Landesregierung mit ihrer offensichtlichen Lust an Fahrverboten eingebrockt hat, kommt im Lichte der aktuellen Krise erst richtig zu Tage.“

Haußmann: „Wie müssen sich gesundheitseingeschränkte Menschen fühlen, wenn Sie von der Landesregierung durch Fahrverbote auf den ausgedünnten und zum Teil überfüllten ÖPNV verwiesen werden? Die Luftqualität verbessert sich ständig, durch die Einschränkungen der Corona-Bekämpfung noch viel schneller. Jegliche Fahrverbote sind ohne jeden Zweifel unverhältnismäßig, und müssen sofort ausgesetzt werden. Stattdessen stellt die Landesregierung einen Fahrplan für neue Fahrverbote vor. Dass es anders geht, zeigt sich in Rheinland-Pfalz: die Stadt Mainz und Deutsche Umwelthilfe haben wegen der Corona-Krise eine Verschiebung des Dieselfahrverbots vereinbart.“

Klaus Hoher

Zur vorgezogenen Abstimmung der umstrittenen Düngemittelverordnung sagt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:


„Die neue Düngeverordnung sehe ich sehr kritisch, denn sie enthält undifferenzierte und praktisch kaum umsetzbare Vorschriften für Landwirte bei der Ausbringung von Dünger. Auch bin ich nicht der Auffassung, dass die Abstimmung im Rahmen der vorgezogenen Sondersitzung des Bundesrates am heutigen Freitag hätte stattfinden sollen. Daher begrüße ich es, dass Bundesländer mit FDP-Regierungsverantwortung dem Druck standgehalten und der Düngeverordnung nicht zugestimmt haben! Das ist ein deutliches Signal an die Landwirte.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weiterbezahlung der laufenden Geldleistung für Tageseltern in der Krisenzeit sicherstellen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, forderten dazu auf, bei den Gesprächen über den Erlass der Elternbeiträge für Kindergärten und Kitas auch die Weiterfinanzierung der Tageseltern sicherzustellen.

Rülke: „Zusammen mit der Schließung der Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten wurde auch ein Betreuungsverbot für die Tageseltern erlassen. Deshalb fordert der Landesverband Kindertagespflege zu Recht, die an die Tageseltern bezahlte so genannte laufende Geldleistung bis zum Ende des Betreuungsverbotes auf Grundlage der bis zum 13.03.2020 geschlossenen Betreuungsverträge weiter zu gewähren. Nach Darstellung des Verbands greife der grundsätzliche Entschädigungsanspruch für Selbstständige nach dem Infektionsschutzgesetz für eine Vielzahl von Tageseltern zu kurz. Die FDP/DVP Fraktion hat bereits ihre Unterstützung für ein vorübergehendes Aussetzen der Elternbeiträge für Kindergärten und Kitas während der Corona-Krise erklärt und die Kultusministerin gebeten, deshalb auf die Kommunen zuzugehen. Wir fordern die Kultusministerin deshalb auf, auch die fortgesetzte Zahlung der laufenden Geldleistung an die Tageseltern in den Gesprächen mit den Kommunen sicherzustellen – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bundesmitteln.“

Kern: „Die Kindertagespflege zu erhalten und zu unterstützen, liegt nicht nur wegen der durch sie zur Verfügung gestellten Betreuungskapazitäten im Interesse unseres Landes. Vielmehr handelt es sich um eine Betreuungsform, die von vielen Eltern aufgrund ihrer Familiennähe und Flexibilität sehr geschätzt wird und die nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion als eine gleichwertige Betreuungsform anerkannt werden sollte. Es ist deshalb nur konsequent, in der aktuellen Situation auch die Anliegen der Tageseltern nicht zu vergessen und ihre Weiterbezahlung in der Krisenzeit sicherzustellen.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Chance nutzen, um Ausgestaltung zu überdenken, die für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnte.


Zur Meldung, dass die Anwendung der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr verschoben werden soll, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung, die Anwendung der Medizinprodukteverordnung aufgrund der aktuellen Corona-Krise auszusetzen, genügt nicht. Die vielen Unternehmen dieser Branche in Baden-Württemberg sind durch die Ausgestaltung der Verordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Deshalb war die europäische Regelung bereits vor der Krise zu recht in der Kritik, da die neuen Zulassungshürden für Medizinprodukte gerade für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnten. Unternehmen, die auf Speziallösungen z.B. chirurgische Scheren spezialisiert sind, müssen nach derzeitigem Stand jede Variante einzeln zulassen. Für ein kleines Unternehmen ist das nicht darstellbar. Für das Gesundheitswesen steigert das Verfahren die Kosten ohne einen Zusatznutzen. Hinzu kommt der Engpass bei den sogenannten „benannten Stellen“. Das hätte eine Situation geschaffen, die vergleichbar wäre mit der Einrichtung einer einzelnen TÜV-Behörde landesweit, zu der jeder Autobesitzer sein Fahrzeug bringen soll. Der Kollaps war vorprogrammiert und hätte viele Unternehmen zusätzlich gezwungen, ihr Sortiment zu verkleinern und hätte Nischenprodukte vom Markt gefegt. Man sollte deshalb nun die Chance nutzen, die Ausgestaltung der Vorgaben nochmals zu überarbeiten und die Sorgen gerade kleiner Unternehmen zu berücksichtigen.“

Jochen Haußmann

Dringenden Appell an Minister Lucha: stiefmütterliche Behandlung privater Kliniken muss enden und deren Potential in der Krise genutzt werden.


Der gesundheitspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, erklärt zur mangelnden Einbindung der privaten Kliniken in Baden-Württemberg in den Landeskrankenhausplan:

Kliniken, die ihre Beschäftigten mangels Arbeit mitten in der Corona-Pandemie nach Hause schicken müssen? In Baden-Württemberg gibt es das. Betroffen sind die Privatkliniken im Land, denen momentan sogar Insolvenzen drohen: „Die haben derzeit enorme Rückgänge an Patientenzahlen, weil viele potenzielle Patienten nicht mehr behandelt werden. Die Privat- und Praxiskliniken in Baden-Württemberg, die nicht im Landeskrankenhausplan verankert sind, verfügen über 400 Betten und rund 2.000 Beschäftigte, die bereits zum Teil keine oder deutlich weniger Arbeit haben. Den Kliniken drohe die Insolvenz, weil sie weder Operationen übernehmen dürfen, die in den Vertrags-Krankenhäusern nicht mehr gemacht werden, weil Corona-Versorgung Vorrang hat, noch seien sie in die Corona-Versorgung eingebunden. Das Sozialministerium sei von ihm schon am Montag über diesen dramatischen Zustand informiert worden, reagiert aber nicht“, so Jochen Haußmann. Er kritisiert in diesem Zusammenhang auch, „das leerstehende Gebäude mit großem Aufwand in recht behelfsmäßige Krankenhäuser umgerüstet werden, ohne dass man die Möglichkeiten der Privat- und Praxiskliniken aufgreift.“

Den Aussagen des VOP e.V., dem Spitzenverband der Privat- und Praxiskliniken, laut dessen Vorsitzendem Konstantinos Kafritsas man bei den Privatkliniken nur die notwendigen Beatmungsgeräte ins Haus bringen sowie die Finanzierung übergangsweise analog zu den Plankrankenhäusern garantieren müsste und man hätte funktionsfähige Corona-Klinken mit eingespieltem Personal, stimmt Jochen Haußmann vollumfänglich zu. Bayern habe die Privatkliniken voll in den Kampf gegen Corona integriert, wie die Verordnung vom 19.3.2020 zeigt, in Baden-Württemberg herrscht dazu seit Tagen Funkstille.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Geeignete Maßnahmen zur Unterstützung von Vereinen insbesondere im Bereich des Breitensports und im semiprofessionellen Bereich erforderlich – FDP/DVP Fraktion begrüßt entsprechende Ankündigung der Kultusministerin.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der sportpolitische Sprecher, Klaus Hoher, sprachen sich für eine Unterstützung von Sportvereinen aus, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten.

Rülke: „Auch die FDP/DVP Fraktion erreichten Hinweise, dass durch die Corona-Krise zahlreiche Sportvereine und -verbände in eine finanzielle Schieflage geraten könnten. Nach unserer Auffassung gilt es in der aktuellen Situation, über die notwendige Konzentration auf die Gesundheitsvorsorge, die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und die Existenzsicherung unserer Betriebe hinaus auch längerfristigen Schaden in weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens und der Daseinsfürsorge abzuwenden. Die vielfältige Sportvereinslandschaft mit ihrem breiten Angebot vor Ort ist nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Deshalb halten wir es für erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Vereine insbesondere im Bereich des Breitensports und im semiprofessionellen Bereich zu ergreifen. Dass die Kultusministerin heute Hilfen für in Not geratene Sportvereine angekündigt hat, unterstützen wir ausdrücklich.“

 

Hoher: „Viele Sportvereine beschäftigen Personal und müssen für den Unterhalt von Infrastruktur aufkommen. Manche haben mit einer größeren Investition begonnen wie beispielsweise einer Baumaßnahme. Insbesondere im Bereich des Breitensports und im semiprofessionellen Bereich verfügen aber viele Vereine nicht über größere finanzielle Rücklagen. Wenn nun Einnahmen wegbrachen, können sie schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Einen entsprechenden Antrag, in dem wir nach geplanten Maßnahmen der Kultusministerin fragen, hatten wir vorbereitet. Nachdem wir den Antrag heute Vormittag eingebracht haben, sind wir nun auf die konkreten Antworten der Landesregierung gespannt.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Stundenweise Öffnung der KFZ-Zulassung unter Schutzmaßnahmen ermöglichen.


Zur Pressemitteilung des KFZ-Gewerbes, welches durchgängige, verlässliche  Zulassungsmöglichkeiten für Händler angesichts der geschlossenen Zulassungsstellen fordert, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das KFZ-Gewerbe fordert zu Recht von Landkreisen und Kommunen, die Zulassungsstellen geöffnet zu halten und damit die erlaubte Geschäftsmöglichkeit per online-Handel sowie die Abwicklung bereits vor der Corona-Krise geschlossener Verträge zu ermöglichen. Auch die Busunternehmen brauchen offene Zulassungsstellen, um Busse stillzulegen, die aktuell aufgrund der Einschränkungen im Tourismus nicht eingesetzt werden können. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es auch notwendig, dass Speditionen neue Fahrzeuge anmelden könne, wenn alte Fahrzeuge ihr Betriebsende erreicht haben. Lkw und Nutzfahrzeuge insgesamt stellen derzeit das Rückgrat unserer Versorgung dar. Ich appelliere an die Zuständigen, schnell für eine entsprechende Öffnung zu sorgen, natürlich unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen.“

Dr. Timm Kern

Stellungnahme der Landesregierung zu Verzögerungen liegt vor – FDP-Antrag auf systematische Erfassung und Aufarbeitung der aktuellen Erfahrungen eingebracht.


Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kommentierte eine Stellungnahme des Kultusministeriums zu einem FDP-Antrag, der wegen der Verzögerungen bei der Umsetzung des Digitalpakts Schule nachgefragt hatte. Kern: „Aus der Stellungnahme der Kultusministerin geht hervor, dass bisher nur Fördermittel in Höhe von 3,77 Millionen Euro aus den für die Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg vorgesehenen 585 Millionen Euro bewilligt wurden. Nur 27 Anträge auf Bewilligung von Mitteln zur Digitalisierung der Schulen wurden bisher gestellt. Gleichzeitig sind aber 2176 Medienentwicklungspläne in einem dafür zur Verfügung gestellten Online-Tool in Arbeit, und die damit beauftragten Medienzentren verzeichnen 1614 Beratungen für Schulen und Schulträger. 138 Medienentwicklungspläne hat das Landesmedienzentrum bereits freigegeben. Ein freigegebener Medienentwicklungsplan ist Voraussetzung dafür, dass ein Schulträger einen Antrag stellen kann. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin zu einer Prüfung auf, ob die Personalkapazitäten an den Medienzentren ausreichen, um den großen Berg der in Arbeit und Beratung befindlichen Anträge zu bewältigen. Denn eine weitere Verzögerung bei der Digitalisierung der Schulen können wir uns in Baden-Württemberg keinesfalls leisten.“

Völlig unverständlich sei laut Kern außerdem, dass der Schulverwaltung 230 Anrechnungsstunden im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung entzogen wurden. Kern: „Das Kultusministerium begründet diese Kürzung damit, dass die Schulung der so genannten Multiplikatoren in diesem Bereich abgeschlossen sei. Dass die 230 Stunden nun in die allgemeine Unterrichtsversorgung einfließen könnten, steht aber in merkwürdigem Gegensatz zur Darstellung der Kultusministerin, dass es dort derzeit nicht an finanziellen Ressourcen mangele, sondern an Lehrern. Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung fordert die FDP/DVP Fraktion die Kultusministerin dringend auf, die Kürzung rückgängig zu machen.“

Laut Kern müssten die aktuellen Erfahrungen mit digitalem Unterrichten und Lernen für die Schulen auch über die Corona-Krise hinaus nutzbar gemacht werden. Kern: „Die wertvollen Erfahrungen, die derzeit mit der digitalen Bildung gemacht werden, dürfen nicht verloren gehen, sondern müssen systematisch erfasst und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Wir schlagen deshalb zum einen die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform vor, in der in anonymisierter Form die wichtigsten Erfahrungswerte und Daten über das aktuelle digitale Unterrichten und Lernen erfasst werden. Zum anderen wollen wir einen Sachverständigenrat aus Vertretern von Wissenschaft, Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern und Schulverwaltung beauftragen, das aktuell stattfindende digitale Unterrichten und Lernen zu evaluieren, Empfehlungen dazu abzugeben und dem Landtag zu berichten. Einen entsprechenden Antrag haben wir in den Landtag eingebracht.“