Pressemitteilungen

Dank an den Beauftragten für seinen verständigen und pragmatischen Einsatz.


In der Plenardebatte zum 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2023 und dessen Tätigkeitsbericht äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie datenschutz- und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Dienststelle gut aufgestellt ist, um die wichtigen Aufgaben des Datenschutzes und der Informationsfreiheit verlässlich wahrzunehmen. Dem Beauftragten danke ich für seinen umsichtigen und pragmatischen Einsatz, der Beratung und Information in den Fokus rückt, aber auch Verstöße, dort wo notwendig, konsequent ahndet.

 

Die konstant hohe Zahl der Beschwerden zeigt, dass die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten betreffend weiterhin hoch ist. Dabei muss sich der Datenschutz dynamisch zeigen, um einer sich stetig und rasant verändernden digitalen Welt weiterhin gerecht zu werden. Beispielsweise durch Deep Fakes verschwimmen Realität und Illusion im digitalen Raum. Das führt die Rechtsdurchsetzung Betroffener an ihre Grenzen, da die Verantwortlichen dieser Inhalte nicht immer identifiziert werden können.

 

Datenschutz darf andererseits kein Hemmschuh für Innovation sein und nicht zum Selbstzweck verkommen. Er muss innovationsfreundlich ausgelegt, und dort, wo der Gesetzgeber sichtbar über das Ziel hinausgeschossen ist, partiell reformiert werden. Gleichzeitig muss die Auslegung geltender Regeln vereinheitlich werden. Wenn wir das Thema Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft von überflüssigen Vorschriften ernst nehmen, muss dringend das Übermaß an Vorschriften zur DSGVO adressiert werden.

 

Während wir beim Datenschutz wohl regulatorisch über das Ziel hinausgeschossen sind, bleibt die Landesregierung beim Thema Transparenz und Informationsfreiheit weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurück und nennenswerte Anstrengungen schuldig.

 

Nach unserer Ansicht sollten Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger für aktuelles oder künftiges, bereits digitalisiertes Verwaltungshandeln weitreichender sein, als für solche Vorgänge, die noch nicht digital und folglich mit großem Personalaufwand geführt werden. Es bedarf demnach einer wohldosierten Ausgestaltung, um die Verwaltung nicht unverhältnismäßig zu belasten oder gar zu überfordern.“

Fehlende Einbeziehung des Normenkontrollrats unverständlich.

Zur heutigen Verabschiedung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Landesregierung legt hier ein reines Umsetzungsgesetz dessen vor, was bereits auf europäischer und auf Bundesebene vereinbart wurde. Das Land muss eine Regelung für die Kommunen treffen, dabei werden die im Bundesgesetz vorgesehenen Ausnahmen beispielsweise für kleine Kommunen genutzt. Das begrüßen wir.

Dass der Normenkontrollrat nicht beteiligt wurde, ist unverständlich. Für einen effektiven Schutz vor und Abbau von Bürokratie ist ein funktionierender Normenkontrollrat notwendig. Wenn er aber nicht beteiligt wird, kann er auch nicht wirken.“

 

 

Erst die CDU-ausgelöste Verzögerung auf Bundesebene, nun die späte Umsetzung im Land.

Zur heutigen Debatte zur Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Wenn man sich die ganze Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes bis hin zu dieser landesrechtlichen Verpflichtung der Kommunen ansieht, bleibt die unrühmliche Figur, die die CDU hier abgibt. Erst die unnötige Verzögerung über den Bundesrat, nun die spät vorgelegte Umsetzung für die Kommunen. Andere Länder haben dies schon Mitte des letzten Jahres vorgelegt.

Und dann schmückt man sich noch mit fremden Federn, denn die genutzten Ausnahmen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder 50 Beschäftigten wurden bereits vom Bundesrecht vorgesehen, dies ist kein Verdienst der Landesregierung. Dazu macht sie sich an zwei Stellen einen unnötig schlanken Fuß: Den Normenkontrollrat nicht zu beteiligen war falsch, und dass man lapidar ihre Kostentragungspflicht nach dem Konnexitätsprinzip negiert, ebenso.“

 

 

Eigene Behörden und Einrichtungen dürfen nicht in gegenseitigen Wettstreit um Fachkräfte treten.


In der aktuellen Plenardebatte zu einem Cybercrime-Zentrum für Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltags ist zum einen ein großer Segen, zum anderen bergen die Fortschritte der Technologie aber natürlich auch Gefahren. Jede mit noch so guter Absicht entwickelte Software kann zweckentfremdet werden und durch das professionelle und adaptive Verhalten der Kriminellen eine Gefahr für die Informations- und Kommunikationstechnik an sich darstellen, oder aber auch als Mittel zum Zweck verwendet werden, um klassische Delikte in den digitalen Raum zu verlagern. Dies geht so weit, dass sich eine kriminelle Dienstleistungsgesellschaft im digitalen Raum entwickelt hat, um weitere Straftaten damit zu ermöglichen.

 

Kritische Infrastrukturen, öffentliche Verwaltungen und die Wirtschaft sind auf eine funktionierende, verlässliche IT-Infrastruktur angewiesen. Kommt es zum Cyber-Angriff, können enorme Dominoeffekte entstehen, die massive Schäden mit sich bringen.

 

Die Zahlen der Internetkriminalität und des Cybercrime haben sich seit 2018 etwa verdoppelt. Die Angriffe ausländischer Mächte auf deutsche Unternehmen und Behörden nehmen nicht erst seit dem Krieg Russlands in der Ukraine ebenfalls zu.

 

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn mit dem neu einzurichtenden Cybercrime-Zentrum die Fachkompetenzen im Land gebündelt werden. Dies ermöglicht die zentrale, kompetente und effiziente Bearbeitung einschlägiger Fälle und eine insgesamt bessere Abstimmung, beispielsweise mit den anderen Bundesländern. Wir Freie Demokraten haben die Bündelung von Kompetenzen beispielsweise schon bei der Schaffung spezialisierter Kammern an den Gerichten und Sonderzuständigkeiten innerhalb der Staatsanwaltschaften gefordert.

 

Gerade im Hinblick auf die abscheulichen Verbrechen Kinderpornografie betreffend müssen wir uns national und europaweit deutlich besser aufstellen, derzeit sind wir fast ausschließlich auf Daten aus den USA und das „ncmec“ angewiesen.

 

Durch das neue Zentrum dürfen allerdings keine Doppel- oder gar Mehrfachstrukturen geschaffen werden, Zuständigkeiten müssen klar definiert und unnötige Redundanzen beseitigt werden.

 

Zuletzt darf jedoch hinsichtlich des neuen Personals nicht in Wettstreit zu den IT-Behörden des Landes getreten werden, die bereits jetzt große Probleme haben, Personal zu finden. Die von uns geforderte IT-Fachkräftezulage muss auch auf den höheren Dienst ausgeweitet werden.“

Datenschutz und Digitalisierungsdefizite in verantwortungsbewusster Form zusammenbringen

In der heutigen Haushaltsdebatte zum Haushalt des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Datenschutzexperte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die gute finanzielle und personelle Ausstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit unserer Unterstützung auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird. Unter Dr. Brink hat die Behörde sehr gute Arbeit geleistet.

Wir bedauern, dass Dr. Brink auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausscheidet, wünschen ihm nochmals alles Gute und sind jetzt sehr gespannt darauf, wer ihm nachfolgen und seine wertvolle Arbeit fortführen wird.

Datenschutz ist kein Selbstzweck, er dient dem Schutz der Verbraucher und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein überbordender Datenschutz für Digitalisierungsdefizite, beispielsweise und gerade im Gesundheitsbereich, verantwortlich ist. Hier müssen wir Chancen und Risiken für eine angemessene Datenschutzkultur in ein vernünftiges und praktikables Verhältnis setzen. Hierfür ist es auch notwendig, Datenschutz nicht länger als Hemmschuh zu sehen, sondern aufzuzeigen, wie guter Datenschutz bei gleichzeitiger Nutzung dieser Informationen für wichtige Bereiche in verantwortungsbewusster Art und Weise ermöglicht werden kann.“

Der Vorschlag des LfDI für mehr behördliche Transparenz beinhaltet sehr sinnvolle Regelungen.


Zum Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI) und dessen angekündigten Gesetzentwurf für mehr behördliche Transparenz äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

 

„Der durch den LfDI vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt deutlich, dass die Themen informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz sowie Informationsfreiheit immer stärker in den Blick der Bürger geraten. Diesen Prozess des Bewusstwerdens und der zunehmenden Mündigkeit auch in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich.

 

Nach unserem liberalen Verständnis ist es die Aufgabe des Landes, in Fragen zu Informationsfreiheit und Datenschutz an der Seite der Bürger zu stehen, ohne den Einzelnen in der Ausübung seiner informationellen Auskunftsrechte zu behindern. Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger hierbei zu unterstützen und gleichzeitig das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie zu stärken. Der Vorschlag unseres LfDI, wonach Behörden viele Informationen von sich aus preisgeben müssen, ohne dass vorher ein entsprechender Antrag gestellt werden musste, findet unsere Zustimmung, Bürokratiemonster müssen beseitigt werden. Bei aller Euphorie dürfen wir jedoch die Kosten eines solchen Vorhabens, aber auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger, nicht aus dem Blick verlieren.

 

Denkbar wäre zudem ein Onlinetool nach estnischem Vorbild. Dort können Bürger online grundsätzlich nachsehen, wann, wie oft, von wem und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten jeweils abgefragt wurden. Dies würde ein weitergehendes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung des Datenschutzes fördern.

 

Nico Weinmann

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Tatsache, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, zum Jahresende aufhören wird:

 

„Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vertrag von Stefan Brink zum Ende des Jahres auslaufen wird. Unter ihm hat der Datenschutz im Land eine beachtliche Entwicklung genommen, die es nun ab 2023 auch ohne ihn weiter voranzubringen gilt.“

Sozialministerium braucht drei Jahre für Umsetzung einer EU-Verordnung.


Zur Debatte im Landtag im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zu „Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 im Geschäftsbereich des Sozialministeriums“, sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wenn es drei Jahre braucht, bis die Landesregierung eine EU-Verordnung auf hiesige Gesetze anwendet und dem Parlament zur Abstimmung vorlegt, wundert mich nichts mehr. Sicherlich sind im Sozialministerium durch die Bewältigung der Coronapandemie viel Personalkapazitäten gebunden worden. Wenn ein solcher Gesetzesentwurf, der im Prinzip überschaubare Änderungen im Landesgesetz notwendig macht, aber drei Jahre in der Schublade liegt, muss man die Managementqualitäten des Ministers Lucha schon in Frage stellen.

 

Laut Normenkontrollrat könnte allein die Verwaltung durch die Anpassung an die EU-Vorordnung jährlich knapp 600.000€ einsparen. Das sind Mittel, die die Landesregierung in den letzten drei Jahren schon längst in die Digitalisierung der Verwaltung hätte stecken können.“

Grün-Schwarz verschleppt Vorhaben zu Transparenzgesetz und Open Data.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink:

 

„Je schneller und unbürokratischer den Bürgern wichtige Informationen zugänglich sind, desto besser. Baden-Württemberg braucht deshalb endlich ein echtes Informationsfreiheitsgesetz. Die grün-schwarze Landesregierung verschleppt die schon seit Langem versprochenen Änderungen unentwegt. Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren. Die vom LfDI berichtete Tatsache, dass insbesondere die teilweise sehr hohen Gebühren vor einer Inanspruchnahme abschrecken, gibt zu denken. Der ungehinderte Zugang zu öffentlichen Informationen und Daten bietet gerade in Zeiten von Desinformationskampagnen und „Fake News“ einen großen Mehrwert für die Demokratie. Das Vertrauen in die Behörden und Institutionen schwindet in manchen Bereichen der Bevölkerung leider immer mehr. Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Es hilft niemandem, wenn die behördlichen Entscheidungen von den Betroffenen nicht nachvollzogen werden können oder das Gefühl entsteht, davon ausgeschlossen zu sein. Unsere Demokratie lebt von aktiver Teilhabe, die durch Transparenz und Informationsfreiheit entscheidend befeuert wird.“

 

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, ergänzt:

 

„Das Informationsfreiheitsgesetz sollte den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden und diese gezielt nutzen. Kernvoraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Daten ohne Anträge und Kosten im Netz zugänglich gemacht werden. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im letzten Jahr den Aufschlag mit einem Gesetzentwurf für Open Data gemacht, der die Behörden zur Bereitstellung von Rohdaten verpflichten sollte. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesem Vorhaben ohne jegliches Sachargument verweigert. Was für Datensammlungen gelten sollte, muss im Rahmen der praktischen Umsetzung auch für alle anderen Informationen der Behörden gelten. Der Staat hat kein Recht den Informationsfluss zum mündigen Bürger bewusst zu erschweren. Baden-Württemberg hängt bei der Transparenz staatlichen Handelns meilenweit hinter anderen Ländern her. Bei guter Politik geht es nicht nur ums Erhören, sondern auch ums Bereitstellen von Informationen.“

 

Innenministerium wird der Bedrohung durch Cyberkriminalität nicht gerecht.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

 

„Es könnte kaum eine Zeit geben, in der dem Datenschutz eine größere Rolle zukommt. Die fortschreitende Corona-Pandemie führte zu immer massiveren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die Diskussionen über Impfpflicht und Impfregister oder der Versuch einer missbräuchlichen Verwendung der durch die luca-App erfassten Kontaktdaten machen die Bedeutung des Datenschutzes deutlich. Wenn Gesundheitsdaten zum Infektionsschutz erhoben werden, dürfen diese nicht für andere Zwecke genutzt werden. Deshalb begrüßen wir, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte genau auf den Umgang mit den Daten nach Ende der jeweiligen Maßnahmen achten wird. Das gilt insbesondere auch für die Erhebung von Gesundheitsdaten in Test- und Impfzentren, deren Verbleib in vielen Fällen unklar ist.

 

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten verdeutlicht die Herausforderungen der digitalen Vernetzung. Datenschutz und Digitalisierung dürfen dabei kein Widerspruch sein. Datenschutz muss deshalb pragmatisch und praxisorientiert gedacht werden. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren.“

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais ergänzt:

 

„Der deutliche Anstieg der Datenpannenmeldungen um mehr als 25 Prozent ist bedenklich. Eine extrem steigende Zahl an Cyberangriffen durch Verschlüsselungstrojaner bedrohen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Die Bedeutung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist bei der Landesregierung jedoch leider nicht angekommen. Innenminister Strobl versucht sich mit einer Cybersicherheitsagentur zu profilieren, die ihren Namen nicht verdient. Anstatt auf bewährte Projekte, wie die Cyberwehr, zu setzen, wurde eine Agentur geschaffen für die weder ausreichend Personal, noch eine klare Aufgabenzuteilung vorliegt.“

Bedeutung des Datenschutzes sollte der Landesregierung mittlerweile bekannt sein.


Zu den Plänen des Innenministeriums, Impfkontrollen durch die Polizei zu ermöglichen, und der Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Eine behördliche Impfkontrolle durch die Polizei ist weder zielführend noch verhältnismäßig. Nicht nur Aspekte des Datenschutzes, die zu Recht angemahnt werden, sprechen dagegen. Man sollte meinen, der Umgang mit der luca-App wäre der Landesregierung Warnung genug gewesen. Wir haben schon jetzt viel zu wenige Polizeibeamte auf den Straßen.

 

Diese Kapazitäten können nicht noch komplett für die Überprüfung von Corona-Vorgaben abgezogen werden. Von einer Vermischung der Aufgaben des Polizeivollzugs mit dem Infektionsschutz sollte die Landesregierung dringend absehen. Es ist zu befürchten, dass solche Maßnahmen zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, ohne einen wesentlichen Mehrwert zu bieten. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken und Kompetenzen zu erweitern.“

 

 

Dr. Jan Havlik

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Datensammlung ist längst zur lästigen Formalie geworden, die keinen Sinn mehr ergibt.


Zur notwendigen Änderung der Corona-Verordnung des Landes, insbesondere hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

“Nach dem Aus für die Luca-App im Land und nach dem richtigen Signal aus Rheinland-Pfalz muss jetzt die Kontaktnachverfolgung in der hiesigen Gastronomie beendet werden. Die Datensammlung ist längst zur lästigen Formalie geworden, die keinen Sinn mehr ergibt. In Rheinland-Pfalz verzichtet man nun grundsätzlich auf die individualisierte, digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. So müssen die Bürgerinnen und Bürger dort ihre Kontaktdaten etwa in der Gastronomie, im Hotel oder beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Das Signal ist absolut richtig und sollte von Ministerpräsident Kretschmann dringend aufgegriffen werden. Also weg mit der Bürokratie – die Gesundheitsämter kommen sowieso längst nicht mehr hinterher und müssen ihre Kräfte auf den Schutz vulnerabler Gruppen konzentrieren.”

 

Landesregierung sollte öfter auf FDP-Fraktion hören.


Zum Ausstieg Baden-Württembergs aus der Luca-App sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Heute Morgen habe ich im Landtag den Ausstieg aus der Luca-App gefordert und am Nachmittag setzt die Landesregierung die Forderung der FDP um. Das ist gut. Herr Kretschmann sollte öfter auf uns hören und schnell umsetzen, was wir fordern. Das wäre gut für Baden-Württemberg. Die zahlreichen Verstöße gegen den Datenschutz, die verheerenden Ergebnisse der Anhörung und die zunehmende Sinnlosigkeit der Kontaktverfolgung ließen keine andere Entscheidung zu.“

 

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Regelungen im E-Government-Gesetz.

Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform, frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

 

„Bei unserem Gesetzentwurf zu Open Data geht es nicht nur um Digitalisierung, Informationsfreiheit, mehr Transparenz und Chancen für die Wirtschaft. Es geht um eine Wende hin zu einer offeneren Verwaltung mit einem modernen Verständnis gegenüber einem mündigen Bürger. Nachdem sich die sogenannte ‘Politik des Gehörtwerdens’ zu einer ‘Politik des Überhörtwerdens’ gewandelt hat, ist es kein Wunder, dass diese Koalition unseren Vorschlag für einen einfacheren Zugang zu Informationen ablehnt.

 

In der ersten Lesung, sowie bei der Beratung im Innenausschuss wurde deutlich, dass die Regierungsfraktionen keine Argumente für eine Ablehnung dieses guten Gesetzentwurfs haben. Open Data ist ein zukunftsweisendes Thema, das von der rückwärtsgewandten Grün-Schwarzen Koalition vollständig vergessen wurde. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Open Data wurde auch im Rahmen der Anhörung von den betroffenen Verbände untermauert, deren Verbesserungsvorschläge zum Datenschutz, zur Barrierefreiheit und zur Verwendung von Daten des Rechnungshofes wir nun berücksichtigt haben. Auf Bundesebene geht die Ampel-Koalition der Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Open Data sogar noch einen Schritt weiter. Es wird also höchste Zeit, dass Baden-Württemberg hier nachzieht. Die Landesregierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie schlecht es um die Digitalisierung der Verwaltung steht.

 

Die Bereitstellung offener Daten hat eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Die baden-württembergische Verwaltung ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!”

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen.


Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

 

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

 

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

 

Nutzen zweifelhaft – Vertrag darf auf keinen Fall verlängert werden.


Mit der „Luca-App“ zur Personenregistrierung im Rahmen der Kontaktnachverfolgung im Corona-Zusammenhang gab es am Wochenende einen Zwischenfall. Ermittlungsbehörden hatten unrechtmäßig auf mit der App erhobene Daten zurückgegriffen. Auch dies bestätigt die Kritik, die der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, seit einiger Zeit an der staatlichen Unterstützung für diese Software eines privaten Anbieters übt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse bezieht Karrais nun Stellung:

„„Der Vertrag für die Lizenz der luca App darf auf keinen Fall verlängert werden. Wenn der Staat seine Datenschutz-Versprechen für luca-Nutzer nicht einhalten kann, ist das ein Alarmsignal. Schon heute ist der Nutzen der App zweifelhaft. Gesundheitsämter greifen nur noch in bestimmten Fällen auf die Kontaktverfolgung mittels luca zurück. Vielerorts wird auch gar nicht mehr nach einem luca-Check-In gefragt.

Die Landesregierung muss nun sicherstellen, dass Datenschutz-Missbrauchsfälle wie in Rheinland-Pfalz nicht möglich sind. Wir haben deshalb in einem Antrag die Landesregierung zu einem Bericht aufgefordert, ob und wie viele zweckwidrige Anfragen es in Baden-Württemberg gab. Unsere Fraktion hat schon lange entsprechende Sicherheitslücken bei der Nutzung von luca angemahnt und Sicherheitsbedenken geäußert.

Es bestätigt sich in dem aktuellen Vorfall die allgemeine Skepsis der FDP gegenüber Datensammlungen. Wo Daten sind, kommen Sicherheitsbehörden, die diese Daten für eigene Zwecke nutzen wollen. Der Bürger wird darüber im Dunkeln gelassen.

Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), bei der solch ein Vorfall nicht möglich gewesen wäre. Betroffene werden individuell und anonym von der CWA gewarnt. Die Kosten für die Verlängerung der luca-Lizenz können daher sinnvoller in andere Maßnahmen investiert werden.“

Die Stärkung der guten Arbeit des LfDI ist wichtig und richtig.


Bei der Beratung des Haushaltsplans für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir unterstützten die Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten sehr gerne, die Stärkung seiner Behörde ist gut investiertes Geld in einen vernünftig und pragmatisch gelebten Datenschutz. Durch die Schwerpunkte auf Beratung von Behörden, Unternehmen und Privatpersonen fördert er das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg. Er setzt sich engagiert dafür ein, dass Datenschutz nicht als unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz, aber auch als Chance für neue Geschäftsmodelle verstanden wird. Die Landesregierung ist jedoch dazu aufgefordert Datenschutz von sich aus zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Die zukünftige Entwicklung darf nicht dazu führen, dass diese Aufgabe der Ministerien vollständig auf den LfDI ausgelagert wird.

 

In einer digitalen und vernetzten Welt spielen Daten in allen Lebensbereichen eine wesentliche Rolle. Datenschutz bedeutet nicht nur Wettbewerb, Wertschöpfung und Wachstum, sondern auch Forschung, Sicherheit, Gesundheit und Leben. Dem werden die geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen, so bahnbrechend der EU-weite Rahmen mit Schaffung der DSGVO auch ist, nicht immer gerecht. In der Praxis erleben wir, dass die Regelungen teilweise nicht ausreichend zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Akteure, wie Unternehmen, Sektoren und neuen Technologien, differenzieren. Der Wunsch, einen Rahmen für alle zu schaffen, scheitert an der Realität. Wir riskieren so die digitale Souveränität und die Möglichkeit, digitale Lösungen beim Klimaschutz oder im Gesundheitswesen einzusetzen. Dies wird am Beispiel der Corona-Pandemie deutlich. Eine zentrale Speicherung mancher Daten hätte dabei helfen können, schneller und besser zu agieren. Es braucht also eine offene Diskussion darüber, wie der Zugang zu Daten ermöglicht werden kann, ohne den Datenschutz des Einzelnen zu gefährden. Das ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die es anzugehen gilt!“

Pragmatische Herangehensweise fördert Verständnis für Datenschutz als Grundrechtsschutz.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink:

 

„Die vernünftige und pragmatische Linie, die der LfDI bei seiner Tätigkeit fährt, ist sehr begrüßenswert. Er fördert das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg und setzt sich engagiert dafür ein, dass Datenschutz nicht als unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz, aber auch als Chance für neue Geschäftsmodelle verstanden wird. Ganz in diesem Sinne ist er mit den gravierenden Unsicherheiten, die durch die europäische Rechtsprechung in Bezug auf Datenverarbeitung in den USA im letzten Jahr entstanden sind, umgegangen. US-amerikanische Programme und digitale Anwendungen sind aus Wirtschaft und Gesellschaft kaum wegzudenken. Es ist daher wichtig und gut, dass die Arbeit des LfDI einen Schwerpunkt auf die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen legt. Repressive Maßnahmen kommen zu Recht immer erst an zweiter Stelle. Dies hat sich ganz konkret beim Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen gezeigt. Er hat die Pilotprojekte begleitet und Microsoft zur Abgabe zusätzlicher Sicherheitsgarantien gebracht. Dass dieses Engagement schlussendlich dennoch nicht von Erfolg gekrönt war, lag nicht zuletzt an der einseitigen Fixierung des Kultusministeriums auf ein einzelnes Produkt.

 

Für die Zukunft lautet die wesentliche Losung: Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand und dürfen kein Widerspruch sein. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren. Gerade im Gesundheitswesen sehen wir dies deutlich: Der Umgang mit heiklen Gesundheitsdaten wird durch den Datenschutz stark reglementiert. Die nötigen Handlungsspielräume für digitale Anwendungen müssen in diesem Bereich erhalten bleiben. Datenschutz darf nicht als Hemmschuh der Digitalisierung und des Fortschritts wahrgenommen werden!“

 

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter soll ergebnisoffen prüfen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit entsprechen.


Zur Warnung von Eltern- und Lehrervertretern vor einem Betrieb der neuen digitalen Bildungsplattform des Landes durch den US-Konzern „Microsoft“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

Dr. Timm Kern

Kultusministerin muss Einwände des Datenschutzbeauftragten ernstnehmen – Stellungnahme zu einem Antrag aus der FDP/DVP Fraktion liegt vor.


Zum Einsatz von „Office 365“ im Rahmen der geplanten Bildungsplattform sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die Kultusministerin hat sich offenbar auf das Microsoft-Produkt ‚Office 365‘ für die geplante Bildungsplattform eingeschossen und die Scheuklappen aufgesetzt. Anders ist nicht zu erklären, warum sie sich über den entscheidenden Einwand des Landesdatenschutzbeauftragten hinwegsetzt: dass auf die Server kein Zugriff durch Dritte außerhalb der EU möglich sein sollte. Da die Kultusministerin in ihrer Stellungnahme zum Antrag der FDP/DVP Fraktion nur sehr allgemein und ohne konkrete Angaben auf Fragen zur Prüfung von unterschiedlichen Angeboten antwortet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Alternativprodukte nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurden. Es kann sich für den Datenschutz an den Schulen noch als hochproblematisch herausstellen, dass Frau Dr. Susanne Eisenmann den Datenschutzbeauftragten vom Mitentscheider zum – freilich umschmeichelten – Berater herabstuft. Von ihrer ursprünglich bekundeten Absicht, die Bildungsplattform ‚rechtlich sauber‘ und ‚nicht im Streit‘ mit dem Datenschutzbeauftragten durchzusetzen, rückt sie jedenfalls ab. Mehr noch, indem das Kultusministerium nicht davon ausgeht, dass von einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen auszugehen sei, stellt es sich offen gegen die Bewertung des Datenschutzbeauftragten.

Dies alles erinnert in beunruhigender Weise an die gescheiterte Bildungsplattform ‚ella‘: Es fehlt wieder ein stimmiges Gesamtkonzept, in diesem Fall für den Datenschutz. Und die Akteure sind wieder nicht richtig eingebunden und werden je nach Lust und Laune mal mehr oder weniger ernst genommen. Die FDP/DVP Fraktion fordert dagegen, dass die Einwände des Datenschutzbeauftragten sehr ernst genommen werden. Unsere Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass Datenschutz und Datensicherheit beim digitalen Unterrichten und Lernen auf der Bildungsplattform gewährleistet sind. Es ist am Kultusministerium, datenschutz- und datensicherheitskonforme Lösungen zu erarbeiten und ein stimmiges Gesamtkonzept für den Datenschutz bei der Digitalisierung der Bildung vorzulegen. Nach unserer Auffassung ist es auch in keiner Weise notwendig, den Schulen ein bestimmtes Produkt vorzugeben. Genügen würde die Herausgabe einer Positivliste mit datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen, die sich für das digitale Lernen an den Schulen eignen. Aber auch dieser Forderung hat die Kultusministerin zumindest ‚derzeit‘ eine Absage erteilt. Damit nimmt sie den Schulen digitale Entwicklungsmöglichkeiten und versagt zugleich europäischen Software-Anbietern und Anbietern von Open Source Produkten eine Chance.“

Innen- und Justizministerium müssen klarstellen, was zulässig ist und was nicht


Zu dem heutigen Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung, wonach auch in Baden-Württemberg auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ein Zugriff auf Gästelisten zu anderen Zwecken als der Nachverfolgung von Infektionswegen möglich ist, erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher:

 

„Innenminister Strobl und Justizminister Wolf müssen für Klarheit sorgen, ob die Gästelisten für andere Zwecke als der Nachverfolgung von Infektionswegen eingesetzt werden dürfen. Innenminister Strobl geht in seiner rechtlichen Bewertung fehl, wenn er das als unzulässig ansieht. Im Gegensatz zu ihm ist man offenbar im Innenministerium der Auffassung, dass eine auf die Strafprozessordnung gestützte Beschlagnahme dieser Listen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft möglich ist. Was gilt denn nun?

Das Innen- und das Justizministerium müssen dringend aufklären, ob derartige Maßnahmen im Land stattgefunden haben oder nicht.

 

Nach Ansicht der FDP/DVP-Fraktion dürfen solche Daten nicht für andere Maßnahmen zweckentfremdet werden. Ansonsten gefährdet man die Akzeptanz dieser Maßnahme. Falls erforderlich kann das Justizministerium die Staatsanwaltschaften anweisen, die Gästelisten nicht zu beschlagnahmen. Damit wäre das Problem recht einfach gelöst.“

Nico Weinmann

Angesichts der Erfahrungen mit dem Missmanagement der Landesregierung in Sachen „Ella“ ist eine intensive Kontrolle des Aufbaus einer neuen Bildungsplattform unabdingbar.


Nach Medienberichten gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kultusministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich der Rechtskonformität vom Kultusministerium angestrebter Lösungen für die zukünftige Bildungsplattform. Dazu äußerten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP Fraktion und bildungspolitischen beziehungsweise datenschutzpolitischen Sprecher Dr. Timm Kern und Nico Weinmann:

Kern: „In dieser Woche hat die Landesregierung das Kapitel ‚Ella‘ – die gescheiterte Bildungsplattform – durch ihren Vergleich mit Komm.One (ehemals Iteos) offiziell abgeschlossen. Steuergelder in Millionenhöhe wurden durch ein Organisationsversagen, das im Kern Innenminister Strobl und Kultusministerin Eisenmann zu verantworten haben, verschwendet. Nun deuten sich Schwierigkeiten mit der jetzt geplanten neuen Bildungsplattform an. Hier dürfen nicht wieder millionenschwere Fehler passieren. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament seinen Prüfauftrag gegenüber der Landesregierung hier von Anfang an besonders ernst nimmt. Wir werden dazu noch heute eine erste Parlamentarische Initiative einbringen und von der Landesregierung weitreichende Informationen zu ihrem Handeln erfragen.“

Weinmann: „Für eine Plattform, die tausende Menschen nutzen sollen und auf der viele personenbezogene Daten ausgetauscht werden, ist der Datenschutz besonders wichtig. Die Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen daher besonders ernst genommen werden. Allgemeinplätze, man wolle rechtlich sauber bleiben, reichen uns da nicht, insbesondere, wenn man wie das Kultusministerium schon deutlich macht, dass die Bewertungen des Datenschutzbeauftragten nicht geteilt werden. Wenn schon am Beginn eines Projektes der Datenschutz relativiert wird, ist das ein schlechtes Omen.“

Nico Weinmann

Der Umgang mit dem Datenschutz von Grün-Schwarz ist geprägt von überbordender Bürokratie.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

„Der Tätigkeitsbericht zeigt sehr augenscheinlich, dass der Datenschutz nahezu alle Bereiche unseres täglichen Lebens betrifft; angefangen bei Arbeitnehmerrechten über den Gesundheitsschutz, die Schulen bis hin zu Fragen aus der Wirtschaft und im Sinne des verhältnismäßigen und effektiven Verbraucherschutzes. Bei der Covid-19-Pandemie wurde so die ohne rechtliche Grundlage erfolgte Weitergabe von Daten über Infizierte an Polizei, Feuerwehr und Rettungswesen durch mindestens vier Gesundheitsämter rasch unterbunden. Das zeigt, dass moderner und vernünftiger Datenschutz in unserer digitalen Welt gelebter Freiheitsschutz ist.

Gerade Baden-Württemberg steht als Land des Ehrenamtes und des Unternehmergeistes vor eigenen, spezifischen Herausforderungen und Anliegen. Es braucht einen praxistauglichen Datenschutz. Und wie reagiert die Landesregierung auf diese Feststellungen? Sie bleibt überraschend passiv, lehnt sogar den Gebrauch von bestehende Öffnungsklauseln ab, um eine Zersplitterung der europäischen Datenschutzlandschaft zu vermeiden, wie sie in der Beantwortung unserer Anfrage „Evaluierung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung der EU-DSGVO“ offen einräumte. Auch ist es ein gravierendes Versäumnis dieser Landesregierung, sich nicht ausreichend auf EU-Ebene bei der Evaluation der DSGVO zu engagieren und im Sinne der im Land Betroffenen Veränderungen zugunsten der Vereine und kleineren Unternehmen herbeizuführen. Alles in allem ist das Verhalten von Grün-Schwarz im Umgang mit dem Datenschutz geprägt von Mutlosigkeit und überbordender Bürokratie.“