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Effizienzsteigerung für Verwaltung ist notwendig – handwerkliche Mängel im Entwurf noch zu prüfen


In der Plenardebatte zur Reform des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir begrüßen die mit der Reform verfolgten Ziele: Verfahren sollen automatisiert und beschleunigt, die Verwaltung effizienter werden – diese Maßnahmen sind dazu geeignet, das Verhältnis der Bevölkerung zur Verwaltung zu verbessern. Im Bereich des automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten liegen große Chancen. Vollautomatisierte Verfahren sind langfristig der richtige Weg, denn nur so wird echte Beschleunigung erreicht. Erprobungsphasen sind sinnvoll – aber sie müssen ehrlich evaluiert werden. Hierbei ist der Landtag einzubeziehen.

 

Fest steht für uns aber auch: Im Widerspruchsverfahren, wie auch im gerichtlichen Verfahren, kann die KI unterstützend helfen, die finale Entscheidung aber muss der Mensch treffen. Ich hoffe, dass Widerspruchsinstanzen durch dieses Vorhaben nicht überlastet werden und dass Verwaltungspersonal eng beteiligt und geschult wird. Künstliche Intelligenz verändert Verwaltungsprozesse rasant; deshalb müssen wir den Prozess laufend begleiten und bei Bedarf nachsteuern.

 

Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, aber ein Baustein moderner Gefahrenabwehr. Doch das Verhältnis stimmt nicht, wenn Plätze des öffentlichen Lebens und damit Schauplätze potentiell gefährlicher Situationen – Messerangriffe etwa – nicht, mutmaßliche Abladeorte für ‚wilden Müll‘ oder Lagerplätze für Kupferkabel sehr wohl präventiv überwacht werden können. Spätestens mit dieser Reform wird klar: die einschlägige Norm im Polizeirecht ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überarbeitet werden.

 

Doch wir dürfen handwerkliche Schwächen des Entwurfs nicht verschweigen: strittige Gesetzgebungskompetenzen sowie rechtlich fragliche Fiktionen von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit gehören auf den Prüfstand.

 

Für uns bleibt entscheidend: Datenschutz, Rechtsstaat und Sicherheit müssen im Gleichgewicht bleiben. Moderne Technologien sollen Chancen eröffnen, nicht Vertrauen zerstören. Die Reform ist ein Schritt – aber sie braucht Augenmaß, klare Rechtsgrundlagen und eine ehrliche Evaluation.“

 

 

Datenschutz soll nicht hemmen oder frustrieren, sondern Rechte der Bevölkerung stärken


In der aktuellen Aussprache zur Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sagt der zuständige Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Datenschutz verunsichert viele Menschen und Unternehmen, insbesondere aufgrund der komplexen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Sorge vor hohen Bußgeldern und Datenpannen. Häufig entstehen diese Unsicherheiten durch Missverständnisse über die praktische Umsetzung der Vorschriften. Dabei zielen diese Vorgaben eigentlich darauf ab, den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und ihnen klare Rechte einzuräumen.

Um diese Verunsicherung zu reduzieren, benötigen die Betroffenen verständliche und verbindliche Informationen und praktische Handlungsanleitungen. Das können beispielsweise Hinweise zur Einhaltung grundlegender IT-Sicherheitsstandards sein, zur Umsetzung notwendiger Schritte im Hinblick auf Datenspeicherung und -verarbeitung, zu Rechten und Pflichten der einzelnen Beteiligten sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Materialien zur Schulung der Mitarbeiter, die mit sensiblen Datensätzen umgehen.

Dabei soll Datenschutz nicht als bürokratische Hürde, sondern als Schutzinstrument für Grundrechte verstanden werden. Besonders wichtig ist daher, die Akzeptanz in der Bevölkerung für teils komplex erscheinende Datenschutzvorgaben durch gezielte Aufklärung zu erhöhen. Eine verständliche Vermittlung dieser Rechte trägt dazu bei, Vertrauen zu schaffen, Compliance zu fördern und die Sicherheitskultur beispielsweise in Behörden, Unternehmen und Vereinen zu stärken.“

Berechtigte Bedenken konnten ausgeräumt werden


Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Regierung hat eine sinnvolle Gesetzesänderung mit Anlauf in Verruf gebracht: Erst schließt das Innenministerium einen Nutzungsvertrag, ohne die notwendige Rechtsgrundlage. Dann wird die Verantwortung für den Abschluss des Vertrages hin- und hergeschoben. So verspielt man Vertrauen.

Der Gesetzentwurf lag schließlich auf dem Tisch und wurde im Innenausschuss breit angehört. Die inhaltlichen Bedenken – auch von Bürgerinnen und Bürgern – konnten von ausgewiesenen Fachleuten überzeugend ausgeräumt werden. Bei verantwortungsvoller Anwendung ist die Datensicherheit gewährleistet. Unter den nun gesetzten Leitplanken konnten wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

Als Maßstäbe müssen nun bei der Anwendung gelten: Rechtssicherheit zuerst, Datenschutz ohne Abstriche, Wirksamkeit belegen. Das Innenministerium muss bei der Umsetzung liefern.“

 

 

Schlechte Kommunikation hat Debatte emotionalisiert – Innenausschuss wird Klarheit bringen


In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

„Der vorliegende Gesetzentwurf zielt im Kern darauf ab, der Polizei den Einsatz einer automatisierten Datenanalyse und -auswertung zu ermöglichen. Dabei geht es ausschließlich um die Nutzung bereits rechtmäßig erhobener Daten, um komplexe Zusammenhänge schneller und effizienter erkennen zu können. Diese allesamt händisch auszuwerten ist nicht praktikabel.

In der öffentlichen Debatte wurde das Vorhaben teilweise aufgeheizt und auf Basis unzutreffender Annahmen emotionalisiert. Dafür verantwortlich ist die offensichtlich unzureichende interne und externe Kommunikation der Regierungskoalition.

Gerade weil Datenschutz und Bürgerrechte zentrale Anliegen bleiben, plädieren wir für eine sachliche Diskussion. Automatisierte Verfahren können ein wirksames Mittel sein, um der zunehmend komplexen Kriminalität zu begegnen – vorausgesetzt, die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit werden vollständig eingehalten. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Zustimmung unsererseits vertretbar.

Für uns sind noch Fragen offen, ob der Gesetzentwurf diesen Vorgaben in vollem Umfang entspricht. Daher werden wir dem Entwurf im Rahmen der ausführlichen Anhörung im Innenausschuss gründlich und kritisch auf den Zahn fühlen.

Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass der Landtag nicht über den Einsatz der Software von Palantir entscheidet. Das Innenministerium hat die Software schließlich bereits beschafft, ohne sie auch einsetzen zu dürfen. Dadurch entstehen dem Steuerzahler monatlich hohe Kosten entstehen, ohne dass bisher ein konkreter Nutzen erkennbar ist.

Die absehbare Entwicklung oder Beschaffung einer eigenen Softwarelösung ist für uns zentral, um unsere digitale Souveränität zu gewährleisten und Abhängigkeiten sowie datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren. Hier haben Innen- und Wissenschaftsministerium bislang deutlich zu wenig unternommen.“

 

 

Baden-Württemberg braucht eine Gesamtstrategie und die Einrichtung einer zehnten Universität


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. September 2025, in Heidelberg eine Veranstaltung „Künstliche Intelligenz: Wirtschaft. Werte. Wettbewerb.“ durchgeführt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der Fraktion, erklärt den Kontext der Veranstaltung:

 

„Künstliche Intelligenz birgt enorme Chancen für die Wirtschaft und damit auch den Wohlstand in Baden-Württemberg. Gleichzeitig birgt sie aber auch klare Herausforderungen: Geänderte Qualifikationsanforderungen, Fragen der digitalen Souveränität oder die schnelle Umsetzung in den Betrieben müssen gemeistert werden. Dazu ist die Einrichtung einer zehnten Landesuniversität mit einem Fokus auf Künstliche Intelligenz sinnvoll – wir müssen unsere Expertise in diesem Themenfeld weiter vertiefen und neue Wege gehen. Eine neue Landesuniversität ist genau die richtige Antwort auf diese Fragen.

Des Weiteren ist eine zielgerichtete politische Begleitung notwendig. Für uns Liberale kann dabei die Maßgabe nur sein: So viel Freiheit wie möglich und so wenig Regulierung wie nötig. Enge Datenschutzanforderungen oder überzogene Auflagen dürfen die neue Technologie nicht erdrücken. Wir müssen Ermöglicher, nicht Bremser von KI sein!“

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Handwerk, hat in einer Paneldiskussion die Chancen und Risiken erörtert. Er besprach diese mit Prof. Dr. Martin Kremmer, Manager Product Engineering bei John Deere, und Sarah Ball, Doktorandin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er fasst die Ergebnisse folgendermaßen zusammen:

„Die Landesregierung von Baden-Württemberg unterstützt eine Vielzahl von Aktivitäten im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Darunter sind herausragende Beispiele – das CyberValley in Tübingen-Stuttgart oder der Innovation Park in Heilbronn – zweifelsohne wichtig für unsere Unternehmen. Daneben gibt es aber viele weitere, oft kleinteilige und unverbundene Maßnahmen. Was wir aber brauchen, sind eine übergreifende Strategie und ein Miteinander der Maßnahmen. Wir brauchen nicht nur einen Park oder ein Valley, sondern ganz Baden-Württemberg muss KI-Land werden. Eine neue Universität kann hier eine Bündelungsfunktion übernehmen und auf ganz Baden-Württemberg ausstrahlen.“

 

 

Schutz der Bürgerrechte und des Datenschutzes darf dabei nicht aus dem Blick geraten


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die baden-württembergische CDU eine Ausweitung der KI-gestützten Videoüberwachung in das Ermessen der Kommunen stellen will, äußert sich die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, wie folgt:

 

„Die Stärkung der inneren Sicherheit, insbesondere an öffentlichen Orten, ist für uns ein zentrales Anliegen. Viele Menschen fühlen sich im öffentlichen Raum zunehmend unsicher – hier kann moderne, KI-gestützte Videoüberwachung einen wichtigen Beitrag leisten, um Gefahren schneller zu erkennen und Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.

 

Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt bleiben, dass der Einsatz dieser Technik die Bürgerrechte wahrt und Datenschutz sowie Freiheitsrechte nicht aus dem Blick geraten. Eine verantwortungsvolle Ausgestaltung des Polizeigesetzes, die Sicherheit und Freiheit in Einklang bringt, ist daher der richtige Weg.“

 

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt mit Blick auf seinen Wahlkreis Heilbronn und die dortigen Videoschutzvorgaben:

 

„Nichts beschränkt persönliche Freiheit stärker, als Orte oder Veranstaltungen aus Angst zu meiden. Videoüberwachung ist sicherlich kein Allheilmittel, kann jedoch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken.

 

Das Beispiel Heilbronn zeigt hier einen deutlichen Nachbesserungsbedarf: Eine auf bestimmte Uhrzeiten begrenzte Überwachung führt lediglich zu einer zeitlichen Verlagerung von Kriminalität – und lässt die Plätze in den kamera-freien Zeiten subjektiv sogar unsicherer erscheinen. Damit wird das eigentliche Ziel konterkariert.“

Facettenreiche Tätigkeit der Abgeordneten erfordert eine gesonderte Betrachtung.


In der heutigen Plenardebatte zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Datenschutz und Volksvertretung sind eng miteinander verbunden, da der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Datenschutz und eine freie Meinungsbildung darstellt. Laut Europäischem Gerichtshof findet die DSGVO mit ihrem hohen Schutzniveau grundsätzlich vollumfänglich auch auf die Parlamente Anwendung.

 

Das Mandat der Abgeordneten von ihrer Tätigkeit im Wahlkreis bis hin zu sicherheitsrelevanten Vorgängen im Plenarbetrieb ist jedoch überaus vielseitig und erfordert in seinen vielen verschiedenen Facetten jeweils eine gesonderte Betrachtung.

 

Daher nutzen wir eine in der DSGVO vorgesehene Regelung und etablieren für die Datenverarbeitung im parlamentarischen Bereich ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium. Damit stellen wir eine unbürokratische, kostengünstige und zügige Bearbeitung der Vorgänge sicher.“

 

Von pragmatischen Regelungen kann unser Daten- und Digitalstandort nur profitieren.


In der Plenardebatte zum Haushalt des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das Bürgerrecht auf Datenschutz umfasst den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen vor missbräuchlicher Verwendung. Der Datenschutz ist somit die tragende Säule des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der technische und digitale Fortschritt ist ebenso wie die damit einhergehenden Herausforderungen für den Datenschutz zweifelsohne groß.

 

Ich begrüße vor diesem Hintergrund, dass die Themen der Beratung und Informationsbereitstellung bei unserem Landesbeauftragten Prof. Keber hoch im Kurs stehen. Weit über 100 Veranstaltungen und mehrere tausend Teilnehmer belegen das deutlich. Doch Bedeutung und Aufgabe des Datenschutzes sind nach unserer Überzeugung umfassender.

 

Guter, seriöser wie pragmatischer Datenschutz kann einen Standortvorteil darstellen. Insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz vertrauen viele Unternehmen auf Datenschutz ‚made in Germany‘. KI macht den Datenschutz noch bedeutsamer und zugleich komplexer. Unbefugte Zugriffe auf fremde Daten via Künstlicher Intelligenz zeigen Probleme, aber auch Chancen auf, sich als attraktiver Standort zu profilieren.

 

Doch guter Datenschutz eröffnet nicht nur Chancen, er sorgt andererseits auch für Verdruss. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, von den ehrenamtlich getragenen Vereinen ganz zu schweigen, tun sich noch immer mit der Umsetzung der DSGVO schwer. Noch viel zu häufig hören und lesen wir, dass ein überbordender Datenschutz Innovationen ausbremst und Wirtschaftskraft schmälert. Diesen Widerspruch, die Hindernisse für Innovation abzubauen einerseits, andererseits den pragmatischen Datenschutz, der unseren Daten- und Digitalstandort stärkt, in einen harmonischen Ausgleich zu bringen, sehen wir sodann als eine der wichtigen Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten.

 

Neben dem Datenschutz steht freilich auch die Informationsfreiheit im Titel des Landesbeauftragten. Sehr oft wurde und wird dieses Thema auf ein vielfach diskutiertes und wiederholt in Aussicht gestelltes Transparenzgesetz reduziert. Für dieses fehlt es augenscheinlich am politischen Willen von Grün-Schwarz, den getätigten Zusagen auch Taten folgen zu lassen. Für uns ist dabei klar: Bürgernahe und effiziente Informationsfreiheit bedingt, verstärkt und sinnvoll Verwaltungshandel zu digitalisieren. Nur dann wird die gewünschte Transparenz personell und finanziell leistbar.

 

Wir sehen den Landesbeauftragten für seine Aufgaben personell und sachlich gut aufgestellt, danken ihm für seine bisherigen Verdienste um den Datenschutz und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.“

Dank an den Beauftragten für seinen verständigen und pragmatischen Einsatz.


In der Plenardebatte zum 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2023 und dessen Tätigkeitsbericht äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie datenschutz- und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Dienststelle gut aufgestellt ist, um die wichtigen Aufgaben des Datenschutzes und der Informationsfreiheit verlässlich wahrzunehmen. Dem Beauftragten danke ich für seinen umsichtigen und pragmatischen Einsatz, der Beratung und Information in den Fokus rückt, aber auch Verstöße, dort wo notwendig, konsequent ahndet.

 

Die konstant hohe Zahl der Beschwerden zeigt, dass die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten betreffend weiterhin hoch ist. Dabei muss sich der Datenschutz dynamisch zeigen, um einer sich stetig und rasant verändernden digitalen Welt weiterhin gerecht zu werden. Beispielsweise durch Deep Fakes verschwimmen Realität und Illusion im digitalen Raum. Das führt die Rechtsdurchsetzung Betroffener an ihre Grenzen, da die Verantwortlichen dieser Inhalte nicht immer identifiziert werden können.

 

Datenschutz darf andererseits kein Hemmschuh für Innovation sein und nicht zum Selbstzweck verkommen. Er muss innovationsfreundlich ausgelegt, und dort, wo der Gesetzgeber sichtbar über das Ziel hinausgeschossen ist, partiell reformiert werden. Gleichzeitig muss die Auslegung geltender Regeln vereinheitlich werden. Wenn wir das Thema Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft von überflüssigen Vorschriften ernst nehmen, muss dringend das Übermaß an Vorschriften zur DSGVO adressiert werden.

 

Während wir beim Datenschutz wohl regulatorisch über das Ziel hinausgeschossen sind, bleibt die Landesregierung beim Thema Transparenz und Informationsfreiheit weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurück und nennenswerte Anstrengungen schuldig.

 

Nach unserer Ansicht sollten Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger für aktuelles oder künftiges, bereits digitalisiertes Verwaltungshandeln weitreichender sein, als für solche Vorgänge, die noch nicht digital und folglich mit großem Personalaufwand geführt werden. Es bedarf demnach einer wohldosierten Ausgestaltung, um die Verwaltung nicht unverhältnismäßig zu belasten oder gar zu überfordern.“

Fehlende Einbeziehung des Normenkontrollrats unverständlich.

Zur heutigen Verabschiedung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Landesregierung legt hier ein reines Umsetzungsgesetz dessen vor, was bereits auf europäischer und auf Bundesebene vereinbart wurde. Das Land muss eine Regelung für die Kommunen treffen, dabei werden die im Bundesgesetz vorgesehenen Ausnahmen beispielsweise für kleine Kommunen genutzt. Das begrüßen wir.

Dass der Normenkontrollrat nicht beteiligt wurde, ist unverständlich. Für einen effektiven Schutz vor und Abbau von Bürokratie ist ein funktionierender Normenkontrollrat notwendig. Wenn er aber nicht beteiligt wird, kann er auch nicht wirken.“

 

 

Erst die CDU-ausgelöste Verzögerung auf Bundesebene, nun die späte Umsetzung im Land.

Zur heutigen Debatte zur Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Wenn man sich die ganze Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes bis hin zu dieser landesrechtlichen Verpflichtung der Kommunen ansieht, bleibt die unrühmliche Figur, die die CDU hier abgibt. Erst die unnötige Verzögerung über den Bundesrat, nun die spät vorgelegte Umsetzung für die Kommunen. Andere Länder haben dies schon Mitte des letzten Jahres vorgelegt.

Und dann schmückt man sich noch mit fremden Federn, denn die genutzten Ausnahmen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder 50 Beschäftigten wurden bereits vom Bundesrecht vorgesehen, dies ist kein Verdienst der Landesregierung. Dazu macht sie sich an zwei Stellen einen unnötig schlanken Fuß: Den Normenkontrollrat nicht zu beteiligen war falsch, und dass man lapidar ihre Kostentragungspflicht nach dem Konnexitätsprinzip negiert, ebenso.“

 

 

Eigene Behörden und Einrichtungen dürfen nicht in gegenseitigen Wettstreit um Fachkräfte treten.


In der aktuellen Plenardebatte zu einem Cybercrime-Zentrum für Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltags ist zum einen ein großer Segen, zum anderen bergen die Fortschritte der Technologie aber natürlich auch Gefahren. Jede mit noch so guter Absicht entwickelte Software kann zweckentfremdet werden und durch das professionelle und adaptive Verhalten der Kriminellen eine Gefahr für die Informations- und Kommunikationstechnik an sich darstellen, oder aber auch als Mittel zum Zweck verwendet werden, um klassische Delikte in den digitalen Raum zu verlagern. Dies geht so weit, dass sich eine kriminelle Dienstleistungsgesellschaft im digitalen Raum entwickelt hat, um weitere Straftaten damit zu ermöglichen.

 

Kritische Infrastrukturen, öffentliche Verwaltungen und die Wirtschaft sind auf eine funktionierende, verlässliche IT-Infrastruktur angewiesen. Kommt es zum Cyber-Angriff, können enorme Dominoeffekte entstehen, die massive Schäden mit sich bringen.

 

Die Zahlen der Internetkriminalität und des Cybercrime haben sich seit 2018 etwa verdoppelt. Die Angriffe ausländischer Mächte auf deutsche Unternehmen und Behörden nehmen nicht erst seit dem Krieg Russlands in der Ukraine ebenfalls zu.

 

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn mit dem neu einzurichtenden Cybercrime-Zentrum die Fachkompetenzen im Land gebündelt werden. Dies ermöglicht die zentrale, kompetente und effiziente Bearbeitung einschlägiger Fälle und eine insgesamt bessere Abstimmung, beispielsweise mit den anderen Bundesländern. Wir Freie Demokraten haben die Bündelung von Kompetenzen beispielsweise schon bei der Schaffung spezialisierter Kammern an den Gerichten und Sonderzuständigkeiten innerhalb der Staatsanwaltschaften gefordert.

 

Gerade im Hinblick auf die abscheulichen Verbrechen Kinderpornografie betreffend müssen wir uns national und europaweit deutlich besser aufstellen, derzeit sind wir fast ausschließlich auf Daten aus den USA und das „ncmec“ angewiesen.

 

Durch das neue Zentrum dürfen allerdings keine Doppel- oder gar Mehrfachstrukturen geschaffen werden, Zuständigkeiten müssen klar definiert und unnötige Redundanzen beseitigt werden.

 

Zuletzt darf jedoch hinsichtlich des neuen Personals nicht in Wettstreit zu den IT-Behörden des Landes getreten werden, die bereits jetzt große Probleme haben, Personal zu finden. Die von uns geforderte IT-Fachkräftezulage muss auch auf den höheren Dienst ausgeweitet werden.“

Datenschutz und Digitalisierungsdefizite in verantwortungsbewusster Form zusammenbringen

In der heutigen Haushaltsdebatte zum Haushalt des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Datenschutzexperte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die gute finanzielle und personelle Ausstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit unserer Unterstützung auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird. Unter Dr. Brink hat die Behörde sehr gute Arbeit geleistet.

Wir bedauern, dass Dr. Brink auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausscheidet, wünschen ihm nochmals alles Gute und sind jetzt sehr gespannt darauf, wer ihm nachfolgen und seine wertvolle Arbeit fortführen wird.

Datenschutz ist kein Selbstzweck, er dient dem Schutz der Verbraucher und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein überbordender Datenschutz für Digitalisierungsdefizite, beispielsweise und gerade im Gesundheitsbereich, verantwortlich ist. Hier müssen wir Chancen und Risiken für eine angemessene Datenschutzkultur in ein vernünftiges und praktikables Verhältnis setzen. Hierfür ist es auch notwendig, Datenschutz nicht länger als Hemmschuh zu sehen, sondern aufzuzeigen, wie guter Datenschutz bei gleichzeitiger Nutzung dieser Informationen für wichtige Bereiche in verantwortungsbewusster Art und Weise ermöglicht werden kann.“

Der Vorschlag des LfDI für mehr behördliche Transparenz beinhaltet sehr sinnvolle Regelungen.


Zum Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI) und dessen angekündigten Gesetzentwurf für mehr behördliche Transparenz äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

 

„Der durch den LfDI vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt deutlich, dass die Themen informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz sowie Informationsfreiheit immer stärker in den Blick der Bürger geraten. Diesen Prozess des Bewusstwerdens und der zunehmenden Mündigkeit auch in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich.

 

Nach unserem liberalen Verständnis ist es die Aufgabe des Landes, in Fragen zu Informationsfreiheit und Datenschutz an der Seite der Bürger zu stehen, ohne den Einzelnen in der Ausübung seiner informationellen Auskunftsrechte zu behindern. Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger hierbei zu unterstützen und gleichzeitig das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie zu stärken. Der Vorschlag unseres LfDI, wonach Behörden viele Informationen von sich aus preisgeben müssen, ohne dass vorher ein entsprechender Antrag gestellt werden musste, findet unsere Zustimmung, Bürokratiemonster müssen beseitigt werden. Bei aller Euphorie dürfen wir jedoch die Kosten eines solchen Vorhabens, aber auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger, nicht aus dem Blick verlieren.

 

Denkbar wäre zudem ein Onlinetool nach estnischem Vorbild. Dort können Bürger online grundsätzlich nachsehen, wann, wie oft, von wem und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten jeweils abgefragt wurden. Dies würde ein weitergehendes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung des Datenschutzes fördern.

 

Nico Weinmann

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Tatsache, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, zum Jahresende aufhören wird:

 

„Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vertrag von Stefan Brink zum Ende des Jahres auslaufen wird. Unter ihm hat der Datenschutz im Land eine beachtliche Entwicklung genommen, die es nun ab 2023 auch ohne ihn weiter voranzubringen gilt.“

Sozialministerium braucht drei Jahre für Umsetzung einer EU-Verordnung.


Zur Debatte im Landtag im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zu „Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 im Geschäftsbereich des Sozialministeriums“, sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wenn es drei Jahre braucht, bis die Landesregierung eine EU-Verordnung auf hiesige Gesetze anwendet und dem Parlament zur Abstimmung vorlegt, wundert mich nichts mehr. Sicherlich sind im Sozialministerium durch die Bewältigung der Coronapandemie viel Personalkapazitäten gebunden worden. Wenn ein solcher Gesetzesentwurf, der im Prinzip überschaubare Änderungen im Landesgesetz notwendig macht, aber drei Jahre in der Schublade liegt, muss man die Managementqualitäten des Ministers Lucha schon in Frage stellen.

 

Laut Normenkontrollrat könnte allein die Verwaltung durch die Anpassung an die EU-Vorordnung jährlich knapp 600.000€ einsparen. Das sind Mittel, die die Landesregierung in den letzten drei Jahren schon längst in die Digitalisierung der Verwaltung hätte stecken können.“

Grün-Schwarz verschleppt Vorhaben zu Transparenzgesetz und Open Data.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink:

 

„Je schneller und unbürokratischer den Bürgern wichtige Informationen zugänglich sind, desto besser. Baden-Württemberg braucht deshalb endlich ein echtes Informationsfreiheitsgesetz. Die grün-schwarze Landesregierung verschleppt die schon seit Langem versprochenen Änderungen unentwegt. Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren. Die vom LfDI berichtete Tatsache, dass insbesondere die teilweise sehr hohen Gebühren vor einer Inanspruchnahme abschrecken, gibt zu denken. Der ungehinderte Zugang zu öffentlichen Informationen und Daten bietet gerade in Zeiten von Desinformationskampagnen und „Fake News“ einen großen Mehrwert für die Demokratie. Das Vertrauen in die Behörden und Institutionen schwindet in manchen Bereichen der Bevölkerung leider immer mehr. Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Es hilft niemandem, wenn die behördlichen Entscheidungen von den Betroffenen nicht nachvollzogen werden können oder das Gefühl entsteht, davon ausgeschlossen zu sein. Unsere Demokratie lebt von aktiver Teilhabe, die durch Transparenz und Informationsfreiheit entscheidend befeuert wird.“

 

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, ergänzt:

 

„Das Informationsfreiheitsgesetz sollte den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden und diese gezielt nutzen. Kernvoraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Daten ohne Anträge und Kosten im Netz zugänglich gemacht werden. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im letzten Jahr den Aufschlag mit einem Gesetzentwurf für Open Data gemacht, der die Behörden zur Bereitstellung von Rohdaten verpflichten sollte. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesem Vorhaben ohne jegliches Sachargument verweigert. Was für Datensammlungen gelten sollte, muss im Rahmen der praktischen Umsetzung auch für alle anderen Informationen der Behörden gelten. Der Staat hat kein Recht den Informationsfluss zum mündigen Bürger bewusst zu erschweren. Baden-Württemberg hängt bei der Transparenz staatlichen Handelns meilenweit hinter anderen Ländern her. Bei guter Politik geht es nicht nur ums Erhören, sondern auch ums Bereitstellen von Informationen.“

 

Innenministerium wird der Bedrohung durch Cyberkriminalität nicht gerecht.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

 

„Es könnte kaum eine Zeit geben, in der dem Datenschutz eine größere Rolle zukommt. Die fortschreitende Corona-Pandemie führte zu immer massiveren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die Diskussionen über Impfpflicht und Impfregister oder der Versuch einer missbräuchlichen Verwendung der durch die luca-App erfassten Kontaktdaten machen die Bedeutung des Datenschutzes deutlich. Wenn Gesundheitsdaten zum Infektionsschutz erhoben werden, dürfen diese nicht für andere Zwecke genutzt werden. Deshalb begrüßen wir, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte genau auf den Umgang mit den Daten nach Ende der jeweiligen Maßnahmen achten wird. Das gilt insbesondere auch für die Erhebung von Gesundheitsdaten in Test- und Impfzentren, deren Verbleib in vielen Fällen unklar ist.

 

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten verdeutlicht die Herausforderungen der digitalen Vernetzung. Datenschutz und Digitalisierung dürfen dabei kein Widerspruch sein. Datenschutz muss deshalb pragmatisch und praxisorientiert gedacht werden. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren.“

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais ergänzt:

 

„Der deutliche Anstieg der Datenpannenmeldungen um mehr als 25 Prozent ist bedenklich. Eine extrem steigende Zahl an Cyberangriffen durch Verschlüsselungstrojaner bedrohen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Die Bedeutung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist bei der Landesregierung jedoch leider nicht angekommen. Innenminister Strobl versucht sich mit einer Cybersicherheitsagentur zu profilieren, die ihren Namen nicht verdient. Anstatt auf bewährte Projekte, wie die Cyberwehr, zu setzen, wurde eine Agentur geschaffen für die weder ausreichend Personal, noch eine klare Aufgabenzuteilung vorliegt.“

Bedeutung des Datenschutzes sollte der Landesregierung mittlerweile bekannt sein.


Zu den Plänen des Innenministeriums, Impfkontrollen durch die Polizei zu ermöglichen, und der Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Eine behördliche Impfkontrolle durch die Polizei ist weder zielführend noch verhältnismäßig. Nicht nur Aspekte des Datenschutzes, die zu Recht angemahnt werden, sprechen dagegen. Man sollte meinen, der Umgang mit der luca-App wäre der Landesregierung Warnung genug gewesen. Wir haben schon jetzt viel zu wenige Polizeibeamte auf den Straßen.

 

Diese Kapazitäten können nicht noch komplett für die Überprüfung von Corona-Vorgaben abgezogen werden. Von einer Vermischung der Aufgaben des Polizeivollzugs mit dem Infektionsschutz sollte die Landesregierung dringend absehen. Es ist zu befürchten, dass solche Maßnahmen zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, ohne einen wesentlichen Mehrwert zu bieten. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken und Kompetenzen zu erweitern.“

 

 

Dr. Jan Havlik

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Datensammlung ist längst zur lästigen Formalie geworden, die keinen Sinn mehr ergibt.


Zur notwendigen Änderung der Corona-Verordnung des Landes, insbesondere hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

“Nach dem Aus für die Luca-App im Land und nach dem richtigen Signal aus Rheinland-Pfalz muss jetzt die Kontaktnachverfolgung in der hiesigen Gastronomie beendet werden. Die Datensammlung ist längst zur lästigen Formalie geworden, die keinen Sinn mehr ergibt. In Rheinland-Pfalz verzichtet man nun grundsätzlich auf die individualisierte, digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. So müssen die Bürgerinnen und Bürger dort ihre Kontaktdaten etwa in der Gastronomie, im Hotel oder beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Das Signal ist absolut richtig und sollte von Ministerpräsident Kretschmann dringend aufgegriffen werden. Also weg mit der Bürokratie – die Gesundheitsämter kommen sowieso längst nicht mehr hinterher und müssen ihre Kräfte auf den Schutz vulnerabler Gruppen konzentrieren.”

 

Landesregierung sollte öfter auf FDP-Fraktion hören.


Zum Ausstieg Baden-Württembergs aus der Luca-App sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Heute Morgen habe ich im Landtag den Ausstieg aus der Luca-App gefordert und am Nachmittag setzt die Landesregierung die Forderung der FDP um. Das ist gut. Herr Kretschmann sollte öfter auf uns hören und schnell umsetzen, was wir fordern. Das wäre gut für Baden-Württemberg. Die zahlreichen Verstöße gegen den Datenschutz, die verheerenden Ergebnisse der Anhörung und die zunehmende Sinnlosigkeit der Kontaktverfolgung ließen keine andere Entscheidung zu.“

 

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Regelungen im E-Government-Gesetz.

Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform, frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

 

„Bei unserem Gesetzentwurf zu Open Data geht es nicht nur um Digitalisierung, Informationsfreiheit, mehr Transparenz und Chancen für die Wirtschaft. Es geht um eine Wende hin zu einer offeneren Verwaltung mit einem modernen Verständnis gegenüber einem mündigen Bürger. Nachdem sich die sogenannte ‘Politik des Gehörtwerdens’ zu einer ‘Politik des Überhörtwerdens’ gewandelt hat, ist es kein Wunder, dass diese Koalition unseren Vorschlag für einen einfacheren Zugang zu Informationen ablehnt.

 

In der ersten Lesung, sowie bei der Beratung im Innenausschuss wurde deutlich, dass die Regierungsfraktionen keine Argumente für eine Ablehnung dieses guten Gesetzentwurfs haben. Open Data ist ein zukunftsweisendes Thema, das von der rückwärtsgewandten Grün-Schwarzen Koalition vollständig vergessen wurde. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Open Data wurde auch im Rahmen der Anhörung von den betroffenen Verbände untermauert, deren Verbesserungsvorschläge zum Datenschutz, zur Barrierefreiheit und zur Verwendung von Daten des Rechnungshofes wir nun berücksichtigt haben. Auf Bundesebene geht die Ampel-Koalition der Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Open Data sogar noch einen Schritt weiter. Es wird also höchste Zeit, dass Baden-Württemberg hier nachzieht. Die Landesregierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie schlecht es um die Digitalisierung der Verwaltung steht.

 

Die Bereitstellung offener Daten hat eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Die baden-württembergische Verwaltung ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!”

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen.


Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

 

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

 

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

 

Nutzen zweifelhaft – Vertrag darf auf keinen Fall verlängert werden.


Mit der „Luca-App“ zur Personenregistrierung im Rahmen der Kontaktnachverfolgung im Corona-Zusammenhang gab es am Wochenende einen Zwischenfall. Ermittlungsbehörden hatten unrechtmäßig auf mit der App erhobene Daten zurückgegriffen. Auch dies bestätigt die Kritik, die der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, seit einiger Zeit an der staatlichen Unterstützung für diese Software eines privaten Anbieters übt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse bezieht Karrais nun Stellung:

„„Der Vertrag für die Lizenz der luca App darf auf keinen Fall verlängert werden. Wenn der Staat seine Datenschutz-Versprechen für luca-Nutzer nicht einhalten kann, ist das ein Alarmsignal. Schon heute ist der Nutzen der App zweifelhaft. Gesundheitsämter greifen nur noch in bestimmten Fällen auf die Kontaktverfolgung mittels luca zurück. Vielerorts wird auch gar nicht mehr nach einem luca-Check-In gefragt.

Die Landesregierung muss nun sicherstellen, dass Datenschutz-Missbrauchsfälle wie in Rheinland-Pfalz nicht möglich sind. Wir haben deshalb in einem Antrag die Landesregierung zu einem Bericht aufgefordert, ob und wie viele zweckwidrige Anfragen es in Baden-Württemberg gab. Unsere Fraktion hat schon lange entsprechende Sicherheitslücken bei der Nutzung von luca angemahnt und Sicherheitsbedenken geäußert.

Es bestätigt sich in dem aktuellen Vorfall die allgemeine Skepsis der FDP gegenüber Datensammlungen. Wo Daten sind, kommen Sicherheitsbehörden, die diese Daten für eigene Zwecke nutzen wollen. Der Bürger wird darüber im Dunkeln gelassen.

Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), bei der solch ein Vorfall nicht möglich gewesen wäre. Betroffene werden individuell und anonym von der CWA gewarnt. Die Kosten für die Verlängerung der luca-Lizenz können daher sinnvoller in andere Maßnahmen investiert werden.“