Dank an den Beauftragten für seinen verständigen und pragmatischen Einsatz.
In der Plenardebatte zum 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2023 und dessen Tätigkeitsbericht äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie datenschutz- und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Dienststelle gut aufgestellt ist, um die wichtigen Aufgaben des Datenschutzes und der Informationsfreiheit verlässlich wahrzunehmen. Dem Beauftragten danke ich für seinen umsichtigen und pragmatischen Einsatz, der Beratung und Information in den Fokus rückt, aber auch Verstöße, dort wo notwendig, konsequent ahndet.
Die konstant hohe Zahl der Beschwerden zeigt, dass die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten betreffend weiterhin hoch ist. Dabei muss sich der Datenschutz dynamisch zeigen, um einer sich stetig und rasant verändernden digitalen Welt weiterhin gerecht zu werden. Beispielsweise durch Deep Fakes verschwimmen Realität und Illusion im digitalen Raum. Das führt die Rechtsdurchsetzung Betroffener an ihre Grenzen, da die Verantwortlichen dieser Inhalte nicht immer identifiziert werden können.
Datenschutz darf andererseits kein Hemmschuh für Innovation sein und nicht zum Selbstzweck verkommen. Er muss innovationsfreundlich ausgelegt, und dort, wo der Gesetzgeber sichtbar über das Ziel hinausgeschossen ist, partiell reformiert werden. Gleichzeitig muss die Auslegung geltender Regeln vereinheitlich werden. Wenn wir das Thema Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft von überflüssigen Vorschriften ernst nehmen, muss dringend das Übermaß an Vorschriften zur DSGVO adressiert werden.
Während wir beim Datenschutz wohl regulatorisch über das Ziel hinausgeschossen sind, bleibt die Landesregierung beim Thema Transparenz und Informationsfreiheit weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurück und nennenswerte Anstrengungen schuldig.
Nach unserer Ansicht sollten Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger für aktuelles oder künftiges, bereits digitalisiertes Verwaltungshandeln weitreichender sein, als für solche Vorgänge, die noch nicht digital und folglich mit großem Personalaufwand geführt werden. Es bedarf demnach einer wohldosierten Ausgestaltung, um die Verwaltung nicht unverhältnismäßig zu belasten oder gar zu überfordern.“