Pressemitteilungen

Minister Strobl schwächt die Cybersicherheit im Land sehenden Auges.


Bei der Debatte im Landtag über den Haushalt des Innenministeriums, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Haushalt des Innenministers ist ein Haushalt der verpassten Chancen: Die Chance zum Ausdruck echter Wertschätzung. Egal ob bei Rettungskräften, Polizei oder Feuerwehr, über das Nötigste gehen seine Vorhaben nicht hinaus. Er rühmt sich selbst seine sogenannte Einstellungsoffensive bei der Polizei voranzutreiben, dabei sind weiterhin nicht mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße. Sein Regierungshandeln gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten drückt vielmehr Misstrauen und Geringschätzung aus. Unserer Forderung nach einer Erhöhung der Zulage für den Lageorientierten Dienst auf mindestens 5 Euro, verweigert er sich und steckt das Geld lieber in eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei. Mehr Geringschätzung geht kaum! Die enorme Tragweite der Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei ist beim Innenminister offenbar noch nicht angekommen. Die dadurch entstandene Verunsicherung und Intransparenz muss schleunigst aufgelöst werden.

An Wertschätzung fehlt es nicht nur für die Polizei. Weder für Fahrsicherheitstrainings im Rettungswesen, noch für den Ersatz eines völlig überalterten Fahrzeugs zur Kriminalitätsprävention, will Grün-Schwarz Geld ausgeben. Mit diesem Haushalt wird nochmals deutlich, dass die Sicherheit unseres Landes bei Strobl in schlechten Händen liegt.“

 

Den Etat für die Digitalisierung, der ebenfalls im Innenministerium liegt, kommentiert der digitalisierungspolitische Sprecher, Daniel Karrais:

 

„Minister Strobl ist mit seinem Haushalt zur Digitalisierung völlig ambitionslos. Die Mittel für die wichtige Digitalisierung der Verwaltung sind gerade mal genug, um halbwegs Schritt zu halten. Im Tempo dieser Regierung wird das Faxgerät noch weiter zum Alltag gehören. Dabei sollten mobiles Arbeiten und digitale Dienstleistungen in der Verwaltung absoluter Standard sein. In der wichtigen Cybersicherheit sehen wir eine völlige Fehlsteuerung. Die neue Cybersicherheitsagentur ist nichts mehr als eine leere Hülle. Strobl schafft zusätzliche Planstellen, findet aber jetzt schon Niemanden, mit dem er die bestehenden Stellen besetzen kann. Während diese Agentur nicht wie vom Minister beteuert ab Januar vollständig einsatzbereit ist, wird die Förderung für die erfolgreiche Cyberwehr eingestellt. Damit schwächt er die Cybersicherheit im Land sehenden Auges!“

 

Landesregierung muss die Kommunen bei übertragenen Aufgaben voll unterstützen.


Zur heute stattfindenden Tagung des Gemeindetags und den dort geäußerten Finanznöten erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Das Land fordert immer zurecht vom Bund, dass dieser bei Übertragung von Aufgaben auf die Länder die dadurch entstehenden Kosten ersetzt, wie etwa bei der Frage des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Dann sollte das Land das dringend auch gegenüber den eigenen Kommunen beherzigen.

 

Der Gemeindetag formuliert das Spannungsfeld, in dem die Kommunen stehen. Einerseits haben die Auswirkungen der Pandemie die finanzielle Basis durch fehlende Steuereinnahmen und Gebühren geschwächt, andererseits zu höheren Kosten geführt. Das Land hat hier zwar mit rein schuldenfinanzierten Mitteln geholfen, andererseits zeigt dies das Dilemma der Kommunen auf: häufig müssen sie Landesvorgaben umsetzen, erhalten aber dafür keinen ausreichenden Ausgleich. Geht das so weiter, schwächen wir langfristig die finanzielle Basis unserer Kommunen.“

Daniel Karrais

Kommunen sind unerlässliche Akteurinnen in Sachen Klimaschutz.


Zur Meldung, dass die deutschen Städte wenige Tage nach der Bundestagswahl auf einen ambitionierteren Einsatz des Bundes für Klimaneutralität pochen, erklärte der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Städte haben recht, wenn sie fordern in Sachen Klimaschutz nicht mehr um jeden Euro kämpfen zu müssen. Die Landesregierung lässt die Kommunen seit Jahren im Regen stehen und delegiert ihnen immer mehr Aufgaben ohne zu bezahlen. Es werden unsinnige Wärmeplanungen gefordert und mehr.

Wer die Rechnung ohne die Kommunen macht, betreibt höchstens teure Symbolpolitik, wird aber die eigenen Klimaziele verfehlen. Die Kommunen müssen dringend an einen Tisch geholt werden, wenn diese Koalition wirklich etwas für den Klimaschutz erreichen will. Klimaschutzziele werden letztlich auch lokal umgesetzt. Deswegen sind die Kommunen unerlässliche Akteurinnen in Sachen Klimaschutz. Sie sind Planerinnen, Multiplikatorinnen und Vorbilder zugleich, denn vor Ort werden Wohngebiete erschlossen, Häuser gebaut und beheizt oder Autos gefahren.“

 

 

Stattdessen erzeugt Grün-Schwarz mit der geplanten Garantie für den Nahverkehr zusätzlich eine Kostenexplosion.


Zur Meldung, dass Gemeindetagspräsident Steffen Jäger befürchtet, dass es wegen Einnahmeausfällen infolge der Corona-Pandemie in den Kommunen zu Steuer- und Gebührenerhöhungen kommen könnte, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 „Das derzeit drängendste Thema ist die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen. Wenn wir schnell aus dieser Krise herauskommen wollen, brauchen wir handlungsfähige Kommunen. 2021 fehlen ihnen aber durch den Rückgang der Einnahmen aus Steuern und dem kommunalen Finanzausgleich 2,5 Milliarden Euro. Die Kommunen sind auf die Entlastung von Bund und Land angewiesen. Stattdessen erzeugt Grün-Schwarz mit der geplanten Garantie für den Nahverkehr zusätzlich eine Kostenexplosion. Bluten müssen dann die Steuerzahler.“

Von Kretschmanns „Politik des Gehörtwerdens“ ist nicht mehr viel übrig.


Zur Beratung des Antrags der Grünen-Landtagsfraktion über Formen von Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mal wieder halten die Grünen in blumigen Sonntagsreden die Bürgerbeteiligung hoch. Ihr Regierungshandeln spricht dagegen eine andere Sprache. Den Gesetzentwurf der FDP zur Bürgerbeteiligung auf Kreisebene, die in Baden-Württemberg als einem der letzten Bundesländer nicht besteht, wollten sie bislang nicht mittragen. Dass die Landesverfassung offenbar ein Volksbegehren für eine gebührenfreie Kita nicht gestattet, ist für sie kein Anlass zum Handeln. Und Ende 2019 erklärte Ministerpräsident Kretschmann, dass er nichts von Bürgerentscheiden bei der milliardenschweren Sanierung der Stuttgarter Oper hält.

Bürgerbeteiligung wollen die Grünen daher nur, wenn sie mit ihren Ansichten übereinstimmt. Ansonsten beschränken sie sich auf unverbindliche Formate, um den Schein der Bürgernähe zu wahren. Von der ‚Politik des Gehörtwerdens‘, die Ministerpräsident Kretschmann bei seinem Amtsantritt ankündigte, ist nicht mehr viel übrig.“

Aber Kommunen treffen noch weitere Einnahmeausfälle – im September nochmals bewerten.


Zur Ankündigung des Finanzministeriums, dass das Land die Kofinanzierung der Bundeshilfen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen übernimmt, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir begrüßen ausdrücklich die Übernahme von über einer Milliarde an Gewerbesteuerausfällen der Kommunen durch das Land. Unsere Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, damit wir aus der Corona-Krise schnell wieder herauskommen können.

Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die gesamte Einnahmesituation der Kreise, Städte und Gemeinden entwickelt. Nicht nur die Gewerbesteuer schwächelt, die Kommunen hatten und haben auch viele weitere Einnahmeausfälle bei anderen Steuern sowie Gebühren. Nach der September-Steuerschätzung brauchen wir hier nochmal einen Kassensturz, um eventuell weiteren Unterstützungsbedarf feststellen zu können.“

FDP/DVP Fraktion setzt sich in einem Änderungsantrag für die Möglichkeit einer telefonischen Teilnahme und Übertragung der Ratssitzungen im Internet ein.


Anlässlich der Zweiten Beratung der geplanten Änderung der Gemeindeordnung infolge der Corona-Pandemie erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir werden dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zustimmen. Aber den großen Mehrwert für die Arbeit kommunaler Gremien bringt er nicht. Dies liegt daran, dass Innenminister Strobl zwar gerne von Baden-Württemberg als ‚digitalen Vorreiter‘ spricht, die Realität aber bedauerlicherweise eine andere ist. Es ist naiv zu glauben, dass es mit der neuen Regelung eine Flut von digitalen Ratssitzungen als Videokonferenzen geben wird, wenn alle Ratsmitglieder über eine technische Möglichkeit zur Teilnahme mittels Videokonferenz verfügen müssen. Denn im gesamten Land haben wir noch zu viele ‚weiße Flecken‘ beim schnellen Internet, das Voraussetzung für Videokonferenzen ist.

Wenn der Innenminister den Kommunen wirklich helfen will, muss er auch telefonische Teilnahmen zulassen. Sitzungen können dadurch schneller und unkomplizierter durchgeführt werden. Warum ist das vor zwei Wochen in Brandenburg mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen ermöglicht worden, aber bei uns sträubt sich Grün-Schwarz dagegen? Die rechtlichen Bedenken wirken für uns nur vorgeschoben. Nur Kopfschütteln kann man auch über die beharrliche Weigerung, parallele Übertragungen von Ratssitzungen ins Internet stärker zu ermöglichen. Es widerspricht jeder Vernunft, wenn Gemeinderäte künftig an Ratssitzungen digital aus sicherer Distanz teilnehmen, die interessierten Bürger die Sitzungen aber weiterhin gemeinsam in einem Raum im Rathaus anschauen müssen, weil ein Stream nur mit der Zustimmung aller Ratsmitglieder zulässig ist.

Mit unserem Änderungsantrag wollten wir diese Punkte ändern. Die Regierungsfraktionen müssen sich entscheiden, ob sie eine pragmatische Lösung wollen, die den Kommunen wirklich nützt, oder ob sie es beim bisherigen mutlosen Stückwerk belassen.“

Korrekturen am Gesetzentwurf sind nötig, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden wirklich zu verbessern.


Anlässlich der Ersten Beratung der geplanten Änderung der Gemeindeordnung infolge der Corona-Pandemie erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Bereits vor rund einem Monat kündigte Innenminister Strobl an, die Durchführung von Ratssitzungen in digitaler Form zu ermöglichen. Erst jetzt wird erstmals darüber im Parlament beraten. Es ist misslich, dass wichtige kommunale Entscheidungen teilweise so lange aufgeschoben werden mussten. Denn gerade jetzt brauchen wir auch handlungsfähige Kommunen, die für die Wirtschaft und die Vereine vor Ort da sind. Aber besser spät als nie. Aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, dem wir folglich voraussichtlich zustimmen werden. Der große Wurf ist er aber ganz gewiss nicht.

Seine praktische Bedeutung wird besonders dadurch geschmälert, dass Gremiumssitzungen nur als Videokonferenzen möglich sind. Wir haben im Land aber immer noch zu viele weiße Flecken bei der Internetversorgung, sodass allein deswegen vielerorts digitale Sitzungen nicht stattfinden können. Etliche Gemeinderäte verfügen auch anderswo schlicht nicht über eine entsprechend gute Internetverbindung. In diesen Fällen wollen wir, dass eine Sitzungsteilnahme ganz unkompliziert über das Telefon ermöglicht wird. Brandenburg beispielsweise hat diese Möglichkeit schon vor zwei Wochen geschaffen.

Dem Infektionsschutz widerspricht es zudem, wenn Gemeinderäte in sicherer Distanz online tagen, interessierte Bürger die Sitzungen aber nur mit anderen zusammen in einem Raum nachverfolgen können, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht. In der Zeit der Corona-Pandemie sollten nicht nur die Sitzungen digital sein, sondern auch deren Übertragung. In einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf werden wir eine Verbesserung in diesen Punkten verlangen.“

Die geplanten Änderungen sind immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke begrüßt die geplanten Änderungen als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“. „Gerade in dieser Krise müssen auch die Gemeinderäte im Land handlungsfähig bleiben.“ So könnten sie wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und der Vereine vor Ort ergreifen. Die FDP/DVP Fraktion werde daher voraussichtlich das Gesetz mittragen, auch wenn man einzelne Punkte noch kritisch sehe. „Es gibt einige unnötige Hürden und Einschränkungen für die Gemeinden und Landkreise. Unsere Fraktion wird daher auf Korrekturen drängen.“

Schon am 31. März kündigte Innenminister Strobl an, digitale Ratssitzungen bereits bei der nächsten Anpassung der Corona-Verordnung zu ermöglichen. „Die Corona-Verordnung erlaubt aber nur unmittelbare Maßnahmen zum Infektionsschutz. Grundlegende Eingriffe in das Kommunalrecht sind dagegen nur durch das Parlament zulässig“, so Rülke. Es sei daher folgerichtig, dass bereits seine Kabinettskollegen dem Innenminister die Zustimmung zu diesem Vorhaben versagten. „Entweder verkannte Herr Strobl elementare rechtliche Vorgaben oder aber er wollte ganz bewusst das Parlament nicht einbinden.“ Beides sei für einen Innenminister „wahrlich kein Ruhmesblatt“.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll präzisiert die Verbesserungswünsche der Liberalen. „Es ergibt keinen Sinn, Vorberatungen in den Ausschüssen in digitaler Form zu untersagen. Gemeinden sollten selbst entscheiden dürfen, ob Vorberatungen stattfinden oder nicht.“ Der Aufwand dafür werde sich jedenfalls in Grenzen halten, wenn schon Ratssitzungen digital erfolgen. Überflüssig sei ferner, dass eine Teilnahme nur in Videoform vorgesehen sei. „An zu vielen Orten im Land ist die Internetanbindung dafür immer noch zu schlecht. Leider hat immer noch nicht das ‚letzte Schwarzwalddorf‘ eine ausreichend gute Internetverbindung. Und manche Gemeinderäte haben schlicht kein Internet zu Hause.“ In begründeten Ausnahmefällen müsse daher auch eine Teilnahme per Telefon möglich sein.

Wunsch nach größerer Beteiligung von kleineren Gemeinden von unter 20.000 Einwohnern.


Zur Ersten Beratung des Ausführungsgesetzes für den Zensus 2021 erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Innenausschussmitglied Daniel Karrais:

„Mit dem Zensus 2021 werden wie schon vor zehn Jahren stichprobenartig die Daten bei rund 10 Millionen Bundesbürgern abgefragt. In vielen Fällen findet auch eine Feldzählung bei den Haushalten vor Ort statt. Für das Land Baden-Württemberg und die Gemeinden verursacht das immense Kosten von rund 100 Millionen Euro. Dies alles müsste nicht sein, wenn unsere Verwaltung endlich digitaler werden würde, die Daten der Bürger in einheitlichen Registern gespeichert und leicht abrufbar wären. Dann könnte der Zensus rein digital durchgeführt werden. Eine Abfrage bei den Bürgern wäre überflüssig. Damit würde man auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, den Zensus möglichst grundrechtsschonend durchzuführen.

 

Unsere europäischen Nachbarn machen dies schon vor. So sanken in den Niederlanden durch die Umstellung auf einen rein registerbasierten Zensus die Kosten von 300 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 1,4 Millionen Euro beim Zensus 2011 – eine Kosteneinsparung von über 99%. Der Nationale Normenkontrollrat forderte bereits 2017 die Umstellung auf den rein registerbasierten Zensus und rechnete bundesweit mit Einsparpotentialen von 87%. Weder Bund noch Länder haben seitdem aber nennenswerte Schritte hin zu einem rein registerbasierten Zensus unternommen. Die FDP/DVP Fraktion wird daher einen Entschließungsantrag einbringen, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, hinzuwirken, dass der nächste Zensus im Jahr 2031 rein registerbasiert erfolgt.

 

Aber auch zur Umsetzung des Zensus auf Landesebene haben wir noch Fragen. Wir werden im Beratungsverlauf insbesondere prüfen, wie eine Mitwirkung von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern verbessert werden kann. Wir sind, wie auch der Gemeindetag, der Ansicht, dass auch kleinere Gemeinden ein großes Interesse an korrekten Ergebnissen des Zensus haben. Sie brauchen daher die Möglichkeit, die Ergebnisse nachzuprüfen. Denn durch falsche Ergebnisse könnten Gemeinden Millioneneinnahmen entgehen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum letzten Angebot der Finanzministerin an die kommunalen Spitzenverbände für eine Einigung in den gemeinsamen Finanzbeziehungen Land-Kommune erklärt der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das offenbar nach unten offene Niveau der Kommunikation zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden beim Thema Gemeinsame Finanzkommission hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Nachdem man sich vor der Haushaltsverabschiedung nicht einigen konnte, verteilt nun nach der Steuerschätzung die Koalition 2 Milliarden Euro an die Ministerien, bietet aber kaum Nachbesserungen bei den berechtigten Forderungen der Kommunen an. Diese hatten ja auf Neuforderungen verzichtet und nur die Fortschreibung von Ansätzen verlangt.
Dazu kommt die Ansage, dieses Angebot wohl besser anzunehmen, sonst gäbe es nichts. Nach der Drohung mit der Verlängerung der erhöhten Gewerbesteuerumlage nun eine weitere mehr oder weniger versteckte Drohung an die Kommunen. Das erinnert mehr an einen Mafia-Film als an seriöse Landespolitik.“

Die Ablehnung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion zur Unvereinbarkeit von Bürgermeister- und Beigeordnetenmandat und Kreistagsamt durch die FDP/DVP-Fraktion erklärt deren innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll wie folgt:

„Die von der AfD behauptete Kollision zwischen Interessen der Gemeinden und der Kreistage wird bereits heute umfänglich über bestehende Befangenheitsregeln gelöst. Nahezu alle Kreistagsmitglieder, und nicht nur die Bürgermeister, haben auch schon heute die Interessen ihrer Heimatgemeinden im Fokus, der eine mehr, der andere weniger. Dies ist aufgrund der kommunalen Struktur mit kreisangehörigen Gemeinden unvermeidbar und nichts Schlechtes. Im Gegenteil kann eine Berücksichtigung der Gemeindeinteressen bei den Beratungen im Kreistag für eine größere Akzeptanz dieser Entscheidungen vor Ort sorgen.

Die AfD entlarvt sich selbst, wenn sie eine ‚Professionalisierung‘ der Kreistagsarbeit als negativ sieht. Denn von der zusätzlichen Expertise hauptamtlicher Bürgermeister profitiert der gesamte Kreistag, dessen Arbeitsergebnisse besser vorbereitet und fundierter werden. Letztlich geht es der AfD darum, die Arbeit von Bürgermeistern und Landräten in Misskredit zu bringen, indem sie den Eindruck erzeugt, dass sich diese von ihren eigenen Interessen leiten lassen und nicht im Sinne aller Wähler handeln würden. Dieser durchsichtige Versuch wird aber nicht verfangen. Wir haben Vertrauen in die Arbeit der Kreistage und halten gesetzliche Änderungen nicht für erforderlich.“

Zur heutigen Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Finanzministerin erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Finanzministerin hat wortreich die Rahmenbedingungen des Haushaltsentwurfs erklärt. Leider hat sie aber dabei zu wenig danach gehandelt, denn Zukunftsfähigkeit macht sich noch an anderen Kriterien fest als nur am Klimaschutz. So ist ihre Aussage, ´man behalte das Ziel, Kreditmarktschulden zu tilgen, im Auge´ angesichts von 2 Milliarden Mehreinnahmen durch die Steuerschätzung und die Strafzahlungen der Automobilkonzerne ein Hohn.

Auch die Kommunen möchte die Finanzministerin ´nicht im Regen stehen lassen´. Konkrete Aussagen fehlen, obwohl die Kommunen nochmal detailliert und nachvollziehbar ihre Vorschläge vorgelegt haben. Wir fordern, dass die Regierungsfraktionen hier nicht nur ein Taschentuch reichen, sondern einen ordentlichen Regenschirm aufspannen. Denn Einnahmedefizite der Kommunen sind direkt neue Steuern und Gebühren beim Bürger.“

Zur heutigen Pressekonferenz von Finanzministerin Sitzmann zur Bilanz der Finanzverwaltung, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Die Digitalisierung der Finanzverwaltung ist ein wichtiges Vorhaben. Verbesserungsbedarf gibt es hier beispielsweise bei den Kommunikationswegen zwischen den Finanzämtern und den Steuerbürgern. Ich denke dabei exemplarisch an den Belegversand per Mail, der heute leider noch nicht funktioniert. Zum Vorantreiben der Digitalisierung in der Finanzverwaltung gehört aber auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen mit moderner Technik ausgestattet werden. Gerade für die Finanzämter im Ländlichen Raum ist eine schnelle glasfaserbasierte Breitbandinfrastruktur essentiell. Hier sollte die Landesregierung nicht an der falschen Stelle sparen und schon heute Möglichkeiten der Entwicklung und damit einem erhöhten Breitbandbedarf Rechenschaft tragen. Leider ist das beim neuen Landesverwaltungsnetz nicht geschehen. Für eine umfassende Digitalisierungsstrategie, die alle Ministerien und Behörden des Landes umfasst, ist ein eigenständiges Digitalisierungsministerium unerlässlich. Das Verharren in Ressortdenken und die fehlende Vernetzung hemmt jegliche Digitalisierungsbestrebungen.“

In der heutigen Debatte zur Situation der Kommunalfinanzen erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Nach der aktuellen Steuerschätzung sind die Kommunen stärker von geringeren Steuerzuwächsen betroffen als das Land. Dies sorgt nachvollziehbar für die Sorge, dass das Land sich nun auf Kosten der Kommunen von seinen Problemen befreit.

Leider ist diese Sorge berechtigt, da bereits vor der letzten Finanzeinigung von Land und Kommunen die Finanzministerin die Folterwerkzeuge gezeigt hat: Sie sprach sich für eine Verlängerung des sogenannten ´Kommunal-Soli´, also der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Rahmen des Solidarpakts II, aus. Da war von ´der Landesregierung als fairer und verlässlicher Partner der Kommunen´, wie sie sich selbst bezeichnet, nichts zu spüren.

Dazu sorgen bürokratische, aber wirkungsarme Förderprogramme des Landes bei den Kommunen für Verdruss. So ist zum Beispiel das Förderprogramm ‚Modernisierung Ländliche Wege´ ein Beispiel für praxisferne und kommunalfeindliche Politik. Immer mehr Förderprogramme mit engen Vorgaben statt mehr freier Mittel für Entscheidungen vor Ort ist der falsche Weg, sondern sorgt nur für immer weniger Engagement in der Kommunalpolitik.“

Anlässlich der von der SPD-Fraktion angesetzten Aktuellen Debatte zum Antrag „Grün-schwarze Landesregierung: Endstation direkte Demokratie“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es zeigt sich, dass für die Nicht-Zulassung des Volksbegehrens maßgeblich Innenminister Strobl verantwortlich war. Bemerkenswert ist, dass er zunächst das Justizministerium um eine rechtliche Einschätzung zur Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht bittet. Wenn ihm das Ergebnis dann nicht passt, bleibt dieses unberücksichtigt. Auch halten wir es für falsch, dass die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung nicht vor der Entscheidung konsultiert wurde. Ihre Einbeziehung zu einem derart weitreichenden Sachverhalt ist eigentlich selbstverständlich.

Es überrascht nach alledem nicht, dass sich der Ministerpräsident nur sehr zurückhaltend hinter Strobl stellt. Einmal mehr wird deutlich, dass die Grün-Schwarze Landesregierung kein verlässlicher Partner für die Menschen ist, wenn es um mehr direkte Demokratie geht.“

Anlässlich der Beratung des Antrags der Grünen zum Förderprogramm „Gut Beraten!“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Offensichtlich wollen die Grünen mit diesem Antrag sich selbst feiern lassen. Wichtige Fragen bleiben jedoch unbeantwortet. Es fällt auf, dass über ein Drittel der gestellten Anträge nicht gefördert wurden. Vor diesem Hintergrund erwartet die FDP Antworten von der Landesregierung darüber, nach welchen Kriterien die Jury über einen Förderantrag entscheidet. Dies gilt insbesondere, da der Jury nicht nur Experten für Bürgerbeteiligung sondern auch Vertreter des Staatsministeriums angehören“, so Goll.

Generell sei das Ehrenamt den Liberalen traditionell wichtig. „Ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck einer selbstbewussten und freiheitlichen Bürgergesellschaft. Besonders dann, wenn durch das Ehrenamt staatliche Aufgaben übernommen werden, ist eine Unterstützung des Ehrenamts wichtig“, mahnte Goll mit Blick auf die Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr und anderer ehrenamtlicher Institutionen.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP zur Bürgerbeteiligung auf Kreisebene erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Zusätzliche Elemente direkter Demokratie stärken diese Grundordnung und zeugen von einer lebendigen Bürgergesellschaft. Die FDP in Baden-Württemberg hat sich daher seit Jahren für eine Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. So konnten sich die FDP in der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung mit ihren Vorschlägen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der ablehnenden Haltung der CDU einerseits und den überspitzten Forderungen der Grünen andererseits durchsetzen“, stellt Prof. Dr. Goll fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise. Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Damit wird auch eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können nämlich bereits jetzt durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern in den Landkreisen fehlt. Ein Grund für diese Ungleichbehandlung besteht nicht“, so Prof. Dr. Goll weiter.

In ihren Gesetzentwurf gingen auch Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. ein, der 2018 eine Unterschriftensammlung zur Ermöglichung eines Volksantrags zu diesem Thema durchführte. „Die von Mehr Demokratie gesammelten über 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt“, führt Prof. Dr. Goll aus. Mit dem Gesetzentwurf erhalten die Bürger des Landes nur solche Rechte, die sie anderswo mit Ausnahme Hessens bereits haben. Die Arbeit der Landkreise werde dort dadurch nicht beeinträchtigt. „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Staffelung des Quorums nach der Einwohnerzahl vor, da es erwiesen sei, dass die Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden tendenziell bei einem größeren Kreis der Wahlberechtigten niedriger ausfalle. Für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern ist daher eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten erforderlich. „Im Übrigen erfolgt die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung. Auch das müsste den anderen Fraktionen die Zustimmung erleichtern“, resümiert Prof. Dr. Goll. „Von der SPD erwarten wir nicht zuletzt wegen ihrer Erfahrungen beim KiTa-Volksantrag Zustimmung. Auch die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Landkreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“

Anlässlich der Pressekonferenz des Vereins Mehr Demokratie e.V. erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wenn der Verein Mehr Demokratie e.V. im Zusammenhang mit der Mitbestimmung von Bürgern von einer ‚Feigheit‘ der Landesregierung spricht, dann ist dieser Befund leider zutreffend. Mehr Bürgerbeteiligung findet unter Grün-Schwarz bisher nur auf dem Papier statt. Dabei werden auch formelle Aspekte, wie etwa eine angeblich unzureichende Unterschriftenzahl oder fehlende Gegenfinanzierung zu häufig ins Feld geführt, um sich nicht mit den Sachthemen auseinanderzusetzen.

Bei der kommenden Landtagssitzung am morgigen Mittwoch greift die FDP mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen dieses Thema auf, damit direkte Demokratie im Land künftig auch auf Kreisebene möglich ist. Wir erwarten zu unserem Gesetz nicht nur die Zustimmung der SPD. Auch die Grünen sollten sich an ihre eigenen Werte erinnern, und unserem Gesetzentwurf zustimmen. Die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Kreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“

In der heutigen Landespressekonferenz stellte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Gesetzentwurf der Fraktion zur Einführung von Elementen direkter Demokratie auf Landkreisebene vor.

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist für uns der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Daneben aber stehen Elemente direkter Demokratie einer lebendigen Bürgergesellschaft gut an“, so Rülke zur grundsätzlichen Einordung direktdemokratischer Möglichkeiten. Getreu dieser Überzeugung habe sich die FDP in Baden-Württemberg seit Jahren für eine Stärkung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. In der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung konnten sich die Vorschläge der FDP zur Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als ausgewogener Kompromiss zwischen der Ablehnung der Bürgerbeteiligung durch die CDU und den überspitzten Forderungen der Grünen durchsetzen, stellt Rülke fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise.“, erklärt Rülke, „Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Mit der Bürgerbeteiligung auf Kreisebene wird zugleich eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids schon heute in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern der Landkreisebene fehlt.“

Schon im Landtagswahlprogramm 2016 habe die FDP die Einführung der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gefordert. Die Fraktion habe dann aber einen eigenen Gesetzentwurf zurückgestellt, um den Volksantrag zur Einführung der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene des Vereins Mehr Demokratie e.V. nicht zu behindern. „Wir schätzen das Engagement von Mehr Demokratie und unterstützten die Idee des Volksantrags. Mit unserem Gesetzentwurf hätten wir genau dieses Engagement torpediert.“ Jetzt aber habe sich nach den Worten Rülkes mit der Einstellung der Unterschriftensammlung durch den Verein Mehr Demokratie die Situation geändert. „Es gibt für uns keinen Grund mehr, nicht wieder aktiv zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die von Mehr Demokratie gesammelten 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt. Als Zeichen unserer Wertschätzung für den Verein Mehr Demokratie und um den Fraktionen im Landtag die Zustimmung zu erleichtern, haben wir Teile des Gesetzentwurfs von Mehr Demokratie übernommen.“ Kritiker der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene sollten nach Ansicht Rülkes berücksichtigen, dass in Baden-Württemberg mit dem Gesetzentwurf nachgeholt werde, was in allen anderen Bundesländern mit Ausnahme Hessens bereits gelte. Man könne nicht ernsthaft behaupten, so Rülke, dass die Landkreise außerhalb unseres Landes aufgrund der Bürgerbeteiligung arbeitsunfähig seien: „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Der Blick auf die konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs zeige nach Aussagen Rülkes, wie ausgewogen die Freien Demokraten im Landtag das Thema Bürgerbeteiligung angingen. Da es eine Tatsache sei, dass die Abstimmungsbeteiligung bei Bürgerentscheiden in der Tendenz umso niedriger ausfalle, je höher die Einwohnerzahl des Abstimmungsgebiets ist, müsse man die Höhe des Quorums nach der Einwohnerzahl staffeln. Der Gesetzentwurf sieht eine Regelung vor, wonach für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten verlangt werde. „Im übrigen“, so Rülke, „erfolge die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und der Einwohneranträge weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung.“

Auch zum weiteren Verfahren äußerte sich Rülke. „Wir bringen den Gesetzentwurf jetzt ein und werden eine Anhörung beantragen, damit alle Fraktionen die Chance und genügend Zeit haben, zu einem fundierten Urteil zu kommen. Von der SPD erwarten wir die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ebenso von den Grünen, die sich hier – mal anders als in Sachen Polizeireform – nicht zum Schaden des Landes gegen die CDU durchsetzen sollten.“

Gesetzentwurf zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen.

Auf dem kommunalpolitischen Kongress der FDP/DVP-Fraktion bemängelt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass die Kommunen in den letzten Jahren von der Landesregierung am Gängelband geführt wurden. „Die Landesregierung hat seit 2016 den Erpressungsspielraum, den ihr die Verfassung gegenüber den Kommunen gibt, solide ausgeschöpft“ führt Rülke aus. So seien die Kommunen aufgrund der Tatsache, dass das Land ihnen die Bundesgelder für z.B. die Kosten der Flüchtlingsversorgung zur Verfügung stellt, auf das Wohlwollen der Landesregierung angewiesen. Für solche Fragen gäbe es die Gemeinsame Finanzkommission. „Erst erzwingt man eine Einigung in 2016 zulasten der Kommunen, dann verzögert man die Neuverhandlung um ein ganzes Jahr bis Herbst 2018, und das trotz immenser Steuermehreinnahmen für den Landeshaushalt.“

Dazu verursacht die Landesregierung in den Kommunen weitreichende Probleme, sei es bei dem Herumeiern bei den Dieselfahrverboten, oder bei der Frage der Digitalisierungsmittel für die Schulen in unserem Land. Hier trägt die Koalition bzw. der Ministerpräsident ihre Streitigkeiten auf dem Rücken der Kommunen aus.

Der Sprecher für Kommunalpolitik, Prof. Dr. Ulrich Goll, ergänzte, dass auch sonst das Land den Kommunen das Leben unnötig schwer mache. „Eine verkorkste Polizeireform, Versäumnisse, faule Kompromisse und Fehlleistungen in der Bildungspolitik, die Herausforderungen der Flüchtlingspolitik sowie der Kinderbetreuung – die Landesregierung erwies sich hier nicht als Partner einer funktionierenden Kommunalverwaltung“, so Goll. Besonders tragisch sei hier die Förderung der Digitalisierung, speziell beim Breitbandausbau. „Hier sorgen zu niedrige Fördersätze sowie bürokratische Hürden dafür, dass die durchaus reichlichen Fördermittel kaum abfließen können“, bemerkt Goll. Dazu noch das Desaster bei der Bildungsplattform ella. „So wird der Digitalisierungs- zum Ankündigungsminister.“

Der Kommunalpolitische Kongress beschäftigte sich mit der Zusammenarbeit zwischen Land und den Kommunen, im Speziellen mit den Themen Finanzbeziehungen, Wohnungsbau, Bildungspolitik, Gesundheit, Digitalisierung sowie Innenpolitischen Fragen.

Zur Forderung des Städtetags, mehr Finanzhilfen für die drängenden Aufgaben in den Kommunen zu erhalten, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die aktuelle Koalition hat im Haushalt 2017 den Kommunen richtig in die Tasche gegriffen und sich aus dem Kommunalen Finanzausgleich vorab bedient. Nun sprudeln die Steuereinnahmen immer mehr und wir fordern Grün-Schwarz auf, im anstehenden Doppelhaushalt diese Vorwegentnahme deutlich zurückzufahren, um den Kommunen mehr Spielraum für eigene Entscheidungen zu geben.

Stattdessen plant Grün-Schwarz weitere Programme, bei denen die Kommunen am ,Goldenen Zügel‘ des Landes gehen dürfen. Das ist nicht das Verständnis von kommunaler Eigenständigkeit der Freien Demokraten.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat der Landesregierung vorgeworfen, die Folgekosten grün-roter Bildungspolitik für die Kommunen des Landes fahrlässig zu ignorieren. Wie Rülke auf dem kommunalpolitischen Kongress der FDP-Landtagsfraktion in Stuttgart sagte, sei es vor Ort inzwischen zu einem regelrechten Kannibalisierungsprozess gekommen, der das bisherige vielfältige Schulangebot nicht nur zerstöre, sondern auch langfristig zu kommunalen Fehlinvestitionen bei Schulgebäuden führe.

Dazu komme, dass bei neu eingerichteten Gemeinschaftsschulen den Kommunen in erheblichem Umfang zusätzliche Kosten entstehen. Beispielsweise für Arbeits- und Besprechungsräume, deren Bau der Pädagogik der Gemeinschaftsschule geschuldet sei. Rülke: „Teilweise sehen sich die Gemeinden sogar dazu gezwungen, zusätzliches pädagogisches Personal für die neuen Gemeinschaftsschulen einzustellen.“

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden sind diese Folgekosten weder im Gesetz noch an anderer Stelle aufgeführt. Es sei beschämend für die Landesregierung, dass die Kritik der kommunalen Landesverbände bislang ungehört verhallte.

Weiter kritisierte Rülke die nicht in Fahrt kommende regionale Schulentwicklung. Angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen sei die Schulentwicklung ein zentrales Anliegen der Kommunen zur Gestaltung ihres Schulangebots. Zwar sei jetzt ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, Fakt sei aber, dass die Schulentwicklung in grün-roten Sonntagsreden immer wieder angekündigt, aber immer wieder verschleppt worden sei. Rülke: „Die Absicht ist klar, die Landesregierung will bis zum Schuljahr 2014/15 insgesamt 209 Gemeinschaftsschulen einrichten und so vor Ort vollendete Tatsachen schaffen.“ Auch in anderen Bereichen mehren sich die Anzeichen, dass die grün-rote Landesregierung den Kommunen finanzielle Lasten auferlegt, ohne dafür eine ausreichende Kostenerstattung zu gewährleisten – beispielsweise bei der Einrichtung von Ganztagsschulen und bei der Inklusion, der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Schulunterricht.

Probleme für die Kommunen sind auch bei der Umsetzung des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu erwarten. Sei dem 1. Januar gibt es den neuen Aufgabenkatalog, der einen humaneren Umgang mit Asylbewerbern sichern soll. Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden besteht Anlass zur Sorge, dass dies nicht gelingen wird: So habe Grün-Rot die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer Spitzabrechnung ebenso zurückgewiesen wie die Forderung der FDP-Fraktion nach einem Kostenmonitoring. Weiterhin werde also vom Land an die Kommunen eine Pauschale bezahlt, die zur Abdeckung der zusätzlichen Kosten beispielsweise für zusätzliche Sozialarbeiter und Deutschkurse kaum ausreichen dürfte.

Auf dem kommunalpolitischen Kongress im Landtag schlug der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke auch vor, neben dem vorbildlichen von Schwarz-Gelb im Jahr 2007 noch einmal verbesserten baden-württembergischen Konnexitätsprinzip auch zwischen Bund und Kommunen eine vergleichbare Regelung einzuführen. Damit wären die Kommunen davor geschützt, für Mehrkosten aufkommen zu müssen, die sich durch die Änderung von bestehenden vom Bund übertragenen Aufgaben ergeben – frei nach  dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“.

Wie Rülke weiter sagte, werde die in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-roten Bundesregierung den Kommunen in Aussicht gestellte Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe laut aktueller Finanzplanung des Bundes auf das Jahr 2018 verschoben. Rülke: „Das heißt, dass die Ankündigungen der Bundesregierung, die Entlastung erfolge zeitnah und beginne bereits 2014, nicht den Tatsachen entsprechen. Die Erwartungen von Landkreistag und Städtetag werden wohl bitter enttäuscht.“

Die Arbeitskreise des kommunalpolitischen Kongresses wurden von den FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Timm Kern, Prof. Dr. Ulrich Goll, Andreas Glück und Jochen Haußmann geleitet.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat Behauptungen zurückgewiesen, wonach seine Fraktion ein unverändertes Landtagswahlrecht zur Bedingung für die Zustimmung der FDP zu niedrigeren Hürden bei Volksabstimmungen auf Landesebene gemacht  habe.

„Wir haben keinen Kuhhandel gemacht, weil wir uns dieser Gattung nicht zugehörig fühlen”, so Rülke wörtlich. Rülke legt Wert auf die Feststellung, dass seine Fraktion mehr Demokratie bedingungslos wolle. Die SPD-Fraktion müsse sich einen anderen Sündenbock dafür suchen, dass sich die Landtagsfraktion der Sozialdemokraten über Parteitagsbeschlüsse hinwegsetze, sagte Rülke abschließend.

Zu den Ausführungen der CDU-Landtagsfraktion über einen von ihr avisierten Bürgernationalpark sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der agrar- und naturschutzpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Landtagsfraktion bleibt bei ihrem eindeutigen Nein zu dem von der grün-roten Landesregierung konzipierten Nationalpark Nordschwarzwald. Dieser wurde gegen den eindeutig erklärten Willen der Bürger vor Ort auf den Weg gebracht und wird daher nicht zu dem von der Landesregierung vorausgesagten Erfolgsprojekt werden. Die Schwäche des grün-roten Konzepts ist auch, dass keine Alternativen geprüft wurden. Die Landesregierung schafft einen künstlichen Nationalpark, das heißt, der 400 Jahre gewachsene Kulturwald  im Nordschwarzwald wird in einem Zeitraum von rund 30 Jahren zu einem Nationalpark ‚umgebaut‘. Dies unter hohem finanziellen Aufwand und ständiger Gefahr, dass die Borkenkäfer in die angrenzenden Waldgebiete gelangen.“