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Bedeutung des Datenschutzes sollte der Landesregierung mittlerweile bekannt sein.
Zu den Plänen des Innenministeriums, Impfkontrollen durch die Polizei zu ermöglichen, und der Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Eine behördliche Impfkontrolle durch die Polizei ist weder zielführend noch verhältnismäßig. Nicht nur Aspekte des Datenschutzes, die zu Recht angemahnt werden, sprechen dagegen. Man sollte meinen, der Umgang mit der luca-App wäre der Landesregierung Warnung genug gewesen. Wir haben schon jetzt viel zu wenige Polizeibeamte auf den Straßen.
Diese Kapazitäten können nicht noch komplett für die Überprüfung von Corona-Vorgaben abgezogen werden. Von einer Vermischung der Aufgaben des Polizeivollzugs mit dem Infektionsschutz sollte die Landesregierung dringend absehen. Es ist zu befürchten, dass solche Maßnahmen zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, ohne einen wesentlichen Mehrwert zu bieten. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken und Kompetenzen zu erweitern.“
Dr. Jan Havlik
Aufklärungswille Strobls entscheidend.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert nach Beratungen bei der derzeitigen Klausur der Landtagsfraktion angesichts des nun bekannt gewordenen, neuen Verdachtsfalls von sexueller Belästigung bei der Polizei Konsequenzen:
„Hier scheint sich leider schon wieder ein Fall sexueller Belästigung in Polizeikreisen abzuzeichnen: Spätestens jetzt stellt sich die Frage, in welcher Verantwortung sich Innenminister Strobl als oberster Chef der Polizei sieht. Es ist ein Alarmzeichen, dass es für solche Hinweise den Schutz der Anonymität braucht. Es hängt jetzt entscheidend vom Aufklärungswillen des Innenministers ab, ob ein Untersuchungsausschuss notwendig wird.“
Pauschales Versammlungsverbot ist keine Alternative.
Im Rahmen der Sondersitzung des Innenausschusses zu den Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:
„Durch die wachsende Militanz von einigen Demonstranten und deren dezentralem Vorgehen verändert sich die Sicherheitslage, was die Polizei vor neue Herausforderungen stellt. Gewalttätige und nicht-friedliche Zusammenkünfte verurteilen wir und sind nicht zu tolerieren. Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ausschreitungen, bei denen Beamtinnen und Beamte attackiert und verletzt werden, dürfen nicht zum Alltag in Baden-Württemberg werden. Die Sicherheitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, schnell dagegen vorzugehen. Wir bedanken uns für ihren engagierten Einsatz in diesen schwierigen Zeiten.
Auch in der Ausschusssitzung konnte der Innenminister keine überzeugende Strategie vorlegen. Er ist mit der Situation offensichtlich überfordert und lässt Kommunen und Polizeibehörden vor Ort im Stich. Dort fehlt oftmals Personal und Ausstattung, um mehrere zeitgleich stattfindenden Versammlungen, insbesondere mit Teilnehmern, die nicht nur friedlich agieren, adäquat im Blick zu behalten. Auch die Vernetzung in sozialen Medien, wie etwa dem Messangerdienst Telegram, muss systematisch im Blick behalten werden. Wenn der Minister jetzt ausführt, es gebe keine Deeskalationsstrategie, verleiht er seiner Überforderung Nachdruck.
Innenminister Strobl muss sicherstellen, dass ein differenziertes Vorgehen mit Augenmaß beim Umgang mit Demonstrationen erhalten bleibt. Keinesfalls dürfen diese Entwicklungen dazu genutzt werden, pauschale Versammlungsverbote zu legitimieren, um Versäumnisse bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Polizei zu kaschieren. Die Versammlungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Gut, das nicht unverhältnismäßig beschränkt werden darf.“
Planung von unangemeldeten Versammlungen im Netz muss von Behörden berücksichtigt werden.
Zu den Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik in dieser Woche und der Diskussion über die daraus zu ziehenden Konsequenzen, sagt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:
„Durch die wachsende Militanz von einigen Demonstranten verändert sich die Sicherheitslage, was die Polizei vor Herausforderungen stellt. Um nicht von unangemeldeten Demonstrationen überrascht zu werden, müssen auch die Aktivitäten im Netz gründlich beobachtet werden. Eine besondere Rolle spielt dabei die Plattform Telegram, die längst mehr als ein gewöhnlicher Messangerdienst ist. Dort koordinieren sich Gegner der Corona-Politik und radikalisieren sich zunehmend. Das kann jedoch nicht nebenbei erfolgen, dafür fehlen Personal und Strukturen. Es braucht Methoden dortige Aktivitäten koordiniert zu überblicken und in die tägliche Lagebewertung systematisch einzubeziehen. Ob das über einen Sonderstab oder auf unbürokratischere Art und Weise erfolgt, ist zweitrangig, Hauptsache es wird gemacht.
Minister Strobl muss dringend dafür sorgen, der Polizei und den Ordnungskräften vor Ort ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit sie diesen Herausforderungen gerecht werden können. Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ausschreitungen, bei denen Beamtinnen und Beamte attackiert und verletzt werden, dürfen nicht zum Alltag in Baden-Württemberg werden. Die Sicherheitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, schnell und präventiv dagegen vorzugehen. Wenn der Minister das nicht gewährleistet, lässt er die Beamtinnen und Beamte ins offene Messer laufen!“
Minister Strobl schwächt die Cybersicherheit im Land sehenden Auges.
Bei der Debatte im Landtag über den Haushalt des Innenministeriums, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:
„Der Haushalt des Innenministers ist ein Haushalt der verpassten Chancen: Die Chance zum Ausdruck echter Wertschätzung. Egal ob bei Rettungskräften, Polizei oder Feuerwehr, über das Nötigste gehen seine Vorhaben nicht hinaus. Er rühmt sich selbst seine sogenannte Einstellungsoffensive bei der Polizei voranzutreiben, dabei sind weiterhin nicht mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße. Sein Regierungshandeln gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten drückt vielmehr Misstrauen und Geringschätzung aus. Unserer Forderung nach einer Erhöhung der Zulage für den Lageorientierten Dienst auf mindestens 5 Euro, verweigert er sich und steckt das Geld lieber in eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei. Mehr Geringschätzung geht kaum! Die enorme Tragweite der Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei ist beim Innenminister offenbar noch nicht angekommen. Die dadurch entstandene Verunsicherung und Intransparenz muss schleunigst aufgelöst werden.
An Wertschätzung fehlt es nicht nur für die Polizei. Weder für Fahrsicherheitstrainings im Rettungswesen, noch für den Ersatz eines völlig überalterten Fahrzeugs zur Kriminalitätsprävention, will Grün-Schwarz Geld ausgeben. Mit diesem Haushalt wird nochmals deutlich, dass die Sicherheit unseres Landes bei Strobl in schlechten Händen liegt.“
Den Etat für die Digitalisierung, der ebenfalls im Innenministerium liegt, kommentiert der digitalisierungspolitische Sprecher, Daniel Karrais:
„Minister Strobl ist mit seinem Haushalt zur Digitalisierung völlig ambitionslos. Die Mittel für die wichtige Digitalisierung der Verwaltung sind gerade mal genug, um halbwegs Schritt zu halten. Im Tempo dieser Regierung wird das Faxgerät noch weiter zum Alltag gehören. Dabei sollten mobiles Arbeiten und digitale Dienstleistungen in der Verwaltung absoluter Standard sein. In der wichtigen Cybersicherheit sehen wir eine völlige Fehlsteuerung. Die neue Cybersicherheitsagentur ist nichts mehr als eine leere Hülle. Strobl schafft zusätzliche Planstellen, findet aber jetzt schon Niemanden, mit dem er die bestehenden Stellen besetzen kann. Während diese Agentur nicht wie vom Minister beteuert ab Januar vollständig einsatzbereit ist, wird die Förderung für die erfolgreiche Cyberwehr eingestellt. Damit schwächt er die Cybersicherheit im Land sehenden Auges!“
Landesregierung muss dringend für Rechtsklarheit sorgen.
Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, kritisiert die Ankündigung Strobls, verschärfte Polizeikontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnungen durchzuführen zu wollen:
„Die Landesregierung hat durch ihr Hin und Her beim Erlass der neuesten Corona-Verordnung die Rechtsklarheit erheblich beeinträchtigt. Die Angaben auf der Homepage des Landes und Pressemeldungen der Regierung waren in den letzten Tagen derart widersprüchlich, dass von den Menschen derzeit nur schwer nachvollzogen werden kann, was gerade eigentlich gilt.
Erst schafft die Landesregierung ein unsägliches Regel-Chaos und dann wird bei der verwirrten Bevölkerung direkt abkassiert. Die Corona-Pandemie lässt sich nicht durch das Verhängen von Bußgeldern bekämpfen. Es braucht vielmehr klar verständliche Regelungen, die von den Bürgern nachvollzogen werden können. Durch diese Kontrollaktionen werden Polizeikräfte gebunden, die an anderer Stelle fehlen.“
Auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz wirkt als Misstrauensvotum des eigenen Dienstherrn.
In der heutigen Debatte zur „Kennzeichnungspflicht bei der Polizei“, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:
„Beim Umgang mit der Polizei wird sehr deutlich, wie Innenminister Strobl seine Positionen vollständig geräumt hat, nur um einen Dienstwagen behalten zu können. Vor der Wahl wollte er von einer Kennzeichnungspflicht nichts wissen, hinterher will er sie – um dem grünen Koalitionspartner zu gefallen – ungeniert umsetzen. Das Vorhaben der Landesregierung schwächt das Vertrauen in die Polizei, ohne einen rechtsstaatlichen Mehrwert zu schaffen. Alle bekannten Zahlen belegen, dass eine Kennzeichnungspflicht die Aufklärung von –vermeintlichem- polizeilichem Fehlverhalten in keiner Weise verbessert. Bei geschlossenen Einsatzeinheiten, also genau dort, wo die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, gab es in den letzten 5 Jahren keine einzige Beschwerde, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Ein falsches Signal setzt auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Bereich. Die Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen, ist bereits dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet. Mit den Gesetzesvorlagen wird der Eindruck eines Problems erweckt, das es tatsächlich überhaupt nicht gibt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Freie Demokraten entschieden ab.
Gerade in Zeiten, in denen vermehrt Übergriffe auf Polizei, Justiz und Rettungswesen zu verzeichnen sind, darf die Rückendeckung für unsere Beamtinnen und Beamte nicht so leichtfertig verspielt werden. Die Kennzeichnungspflicht basiert nicht auf Sachgründen, sondern ist allein ideologisch geleitet. Der Schutz der Beamtinnen und Beamten spielt dabei offensichtlich keine Rolle. Bezeichnend für die Haltung der Landesregierung ist, dass zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung im Koalitionsvertrag ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Innenminister Strobl sollte sich statt für überflüssige Gesetze aktiv für eine optimale Ausstattung der Polizei einsetzen.“
Polizei und Justiz müssen im Kampf gegen Hass und Hetze gestärkt werden.
Anlässlich der heutigen Debatte zum Antrag „Hasskriminalität in Baden-Württemberg“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch die Regierungskoalition der Hasskriminalität entschieden den Kampf ansagt. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Ein entschiedenes Auftreten gegen Hass und Hetze im digitalen, wie auch im analogen Bereich ist indes bitter nötig. Schließlich lehrt uns die Vergangenheit, dass viel zu oft den verblendeten Worten brutale Gewalt folgt. Den Phänomenbereich der Hasskriminalität zu thematisieren ist sicherlich richtig, wichtiger ist aber, dass Polizei und Justiz personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann.
Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“
FDP/DVP Fraktion verlangt vom Innenministerium in einem Antrag Aufklärung über stattgefundene Gespräche zur Besetzung von Spitzenämtern bei der Polizei.
Zur heutigen Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten, wonach jenseits von förmlichen Bewerbungsverfahren durch den Landespolizeiinspekteur über die Besetzung von Spitzenämtern bei der Polizei gesprochen wurde, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:
„Gerade die Spitzenämter bei der Landespolizei müssen einzig nach fachlichen Kriterien besetzt werden. Es muss daher bereits jeder Anschein vermieden werden, dass das Parteibuch, die Zugehörigkeit zum Arbeitskreis Polizei der CDU oder die persönliche Nähe zu politischen Entscheidungsträgern im Innenministerium für die Besetzung von Spitzenämtern bei der Landespolizei ausschlaggebend sein kann. Für die Besetzung der Spitzenämter gibt es eindeutige formelle Bewerbungs- und Besetzungsverfahren. Für weitergehende Diskussionen über diese Personalentscheidungen in dafür nicht zuständigen Gremien besteht kein Anlass.
Meine Fraktion hat daher heute einen Antrag zu dem Vorgang eingebracht. Wir fordern darin vom Innenministerium Antworten auf die Fragen, bei welchem Besprechungen über die Besetzung von Spitzenämtern bei der Landespolizei gesprochen wurde und warum dies überhaupt notwendig war. Außerdem wollen wir wissen, in welchem Umfang die Führungsspitze des Innenministeriums aktiv Personen zu einer Bewerbung ermutigte beziehungsweise davon abriet.“
Antrag d. Abg. Goll u.a. FDP DVP Besetzung von Spitzenämter bei der Polizei
Justiz darf nicht zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität werden.
Zur Ankündigung, einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze einzurichten, erklärt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion:
„Wenn die Landesregierung wirklich etwas gegen Hass und Hetze tun will, dann sollte sie mehr speziell dafür geschultes Personal bei Justiz und Polizei einstellen. Allein der Mehrbedarf von Richtern und Staatsanwälten liegt bei mindestens 30 Stellen. Andernfalls droht die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität zu werden. Hier müssen Grüne und CDU bei den kommenden Haushaltsberatungen liefern. Ein Kabinettsausschuss hingegen löst diese Probleme nicht, sondern schafft nur zusätzliche Ministerialbürokratie.“
DPolG und FDP/DVP Fraktion haben seit vielen Jahren gute und freundschaftliche Beziehungen
„Die FDP Fraktion steht fest an der Seite der Polizistinnen und Polizisten im Land.“ Das stellte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke beim Treffen seiner Fraktion mit Ralf Kusterer, dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), heraus. Deutliche Kritik übte Rülke am Innenminister Strobl. „Die von der Landesregierung angestrebte Kennzeichnungspflicht ist eine offene Kriegserklärung an die Polizei. Und als Berlin vor einem Jahr als erstes Land ein Antidiskriminierungsgesetz beschloss, wollte Strobl keine Polizisten mehr nach Berlin entsenden. Nun führt er ein genau solches Gesetz in Baden-Württemberg ein.“ Die CDU Baden-Württemberg habe damit jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.
Neben Ralf Kusterer nahmen für die DPolG Dirk Preis, Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes, Sarah Leinert, Justitiarin und Geschäftsführerin, sowie Rolf Fauser, Landesbeauftragter für die Kriminalpolizei teil. Ralf Kusterer hob die seit vielen Jahren guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen der DPolG und der FDP/DVP Fraktion hervor. Die FDP/DVP Fraktion greife regelmäßig Fachthemen auf, die zwar nicht immer schlagzeilenträchtig seien, aber wichtige Grundlagen für die Arbeit der Polizeigewerkschaft lieferten. Kusterer hob auch den im letzten Jahr von der FDP/DVP Fraktion eingebrachten Antrag hervor, mit dem in den kommenden Jahren ein fester Einstellungskorridor bei Anwärterinnen und Anwärtern verankert werden sollte. „Es ist bezeichnend, dass CDU und Grüne im Landtag diesen Antrag abgelehnt haben, nur, weil er von einer Oppositionsfraktion kam. Dabei hätte die Polizei diese personelle Planungssicherheit für die nächsten Jahre gut gebrauchen können.“
Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, unterstrich die Haltung der Liberalen zur Kennzeichnungspflicht und dem Antidiskriminierungsgesetz. „Nach den Antworten des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP, ist klar, dass wir schon allein deshalb die Kennzeichnungspflicht nicht brauchen, weil für den Bereich, für den sie gelten soll, es in den vergangenen Jahren keinen einzigen Fall gab, in dem die Identität eines Polizisten nach einer Beschwerde nicht ermittelt werden konnte. Und ein spezielles Landesantidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist schon deshalb überflüssig, weil die öffentlich Bediensteten bereits nach dem Grundgesetz zur diskriminierungsfreien Gleichbehandlung verpflichtet sind und dies durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird. Kennzeichnungspflicht und Landesantidiskriminierungs-Gesetz sind eine nicht akzeptable Misstrauenserklärung gegenüber den eigenen Bediensteten.”
Dirk Preis, der zugleich Bezirksvorsitzender des Beamtenbundes in Nordbaden ist, machte deutlich, dass es nicht nur um die Polizei, sondern um den ganzen öffentlichen Dienst geht. „Ich habe den Eindruck, dass weder der Städtetag noch der Gemeindetag das im Blick haben. Das ist nicht nur ein Angriff auf die Polizei, sondern alle die im Dienste der Bürger/innen arbeiten.“
Wo es in der täglichen Polizeiarbeit hapert, machte Rolf Fauser deutlich. Besonders in der digitalen Ausstattung gebe es noch großen Nachholbedarf. Dies gelte sowohl in der individuellen Ausstattung der Polizeibeamten mit dienstlichen Smartphones, die im Grunde ein Ferrari mit einem kleinen Fiatmotor sind und nicht wirklich einen praktischen Nutzen bringen, aber auch für die Bandbreite der Datenübertragung innerhalb der Polizei. „Die Leitungsgeschwindigkeiten sind so gering, dass im internen Polizeinetz oftmals nicht viel funktioniert“, berichtete Fauser.
Dem pflichtete Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, bei. Er habe vor einiger Zeit eine Anfrage zum Stand der „digitalen Polizei“ in seinem Wahlkreis Heilbronn gestellt. Die Antworten aus dem Hause von Innenminister Strobl, selbst einem Heilbronner, zeigten durchaus Verbesserungsbedarf. „Doch ist dies beispielhaft für die Art und Weise der Politik von Herrn Strobl. Dabei wird ausschweifend und in blumigen Worten bei jedem Thema gesagt, dass die Situation in Baden-Württemberg ‚spitze‘ sei, bisweilen sogar im weltweiten Vergleich. Aber wenn man dann genau hinter die Fassade blickt, stellt man fest, dass es an sehr vielen Ecken und Enden hapert. Da zeigt sich auch der Unterschied zur FDP-Fraktion, weil wir eine Politik wollen, die die echten Probleme benennt und sie dann auch löst.“
Keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handeln.
Anlässlich der Beratungen des Antrags der FDP/DVP Fraktion zur geplanten Kennzeichnungspflicht bei der Polizei und dem Landesantidiskriminierungsgesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Julia Goll:
„Die Antworten des Innenministeriums müssten Herrn Strobl eigentlich zu der Erkenntnis führen, dass es weder die Kennzeichnungspflicht noch ein Landes-Antdiskriminierungs-Gesetz braucht. Die dort aufgelisteten Zahlen zu – vermeintlichem – polizeilichem Fehlverhalten zeigen, dass für geschlossene Einsatzeinheiten, also genau dort wo, die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, es in den letzten 5 Jahren keine Beschwerde gab, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Bemerkenswert ist, dass Sie diese Zahlen erst „hilfsweise und kurzfristig“ für die Beantwortung unseres Antrags abgefragt haben Die Kennzeichnungspflicht wurde also beschlossen, ohne dass überhaupt geprüft wurde, ob ein tatsächlicher Bedarf besteht. Das ist keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handelns. Und ein spezielles Antidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist bereits deshalb überflüssig, weil die entsprechende Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen ist, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird.
Noch vor einem Jahr erklärte der Innenminister auf einen Antrag aus unserer Fraktion, ob ein gesondertes Antidiskriminierungsgesetz erforderlich sei, das sehe man gerade vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kritisch und eine Entsendung unserer Polizisten nach Berlin unter Geltung des dortigen Anti-Diskriminierung-Gesetzes wurde von Herrn Strobl nachdrücklich abgelehnt Wer mag es einer Polizistin oder einem Polizisten verdenken, die sich mit der plötzlichen 180 Grad-Wende geradezu verraten fühlen? Währenddessen stehen etwa zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung nach dem Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Liberale entschieden ab.“
Der Rechtstaat muss sich wehrhaft zeigen.
Zur Meldung über einen Großeinsatz der Polizei bei einer Ansammlung von teilweise rund 600 jungen Menschen am Stuttgarter Schlossplatz in der vergangenen Nacht, bei dem sechs Menschen festgenommen und fünf Polizisten verletzt wurden, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Dass es offenbar unvermittelt zu Flaschenwürfen und massiven Beleidigungen in Richtung der Einsatzkräfte kam, die die rund 600 jungen Menschen auf das Feierende wegen des geltenden Alkoholverbots und der Corona-Auflagen für Versammlungen ansprachen, ist ein Gewaltausbruch, den ich auf das Schärfste verurteile. Die Landesregierung muss umgehend auf die Vorfälle reagieren, damit es nicht zu einer weiteren Krawallnacht wie im Juni 2020 kommt. Sie muss jetzt dafür sorgen, dass ein derartiges Vergehen massive Konsequenzen nach sich zieht.
Statt aber aus der Stuttgarter Krawallnacht im vergangenen Jahr zu lernen, hat Innenminister Strobl (CDU) diese missbraucht, um Aktionismus zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken. Er hätte aber diese Probleme lösen müssen: Seit Jahren fordere ich für die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen. Das schuldet die Politik der Gesellschaft und den Polizeibeamten, die ihre Gesundheit für uns alle einsetzen.
Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar
Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:
„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.
Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“
Freiwilliger Polizeidienst ist sinnvoll, aber Corona-Kontrollen sind der falsche Anlass, ihn auszuweiten.
Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt zum Zwist innerhalb der Regierungskoalition um das Thema freiwilliger Polizeidienst:
„Die CDU will mehr, die Grünen wollen weniger, und am Ende kommt wie immer nichts. Das ist mehr und mehr Alltag dieser Landesregierung. Es ist offensichtlich, dass Grün-Schwarz eine Koalition ist, die ihrem Ende entgegen torkelt und dabei mal wieder streitet. Mit dieser Selbstbeschäftigung werden aber nicht die dringenden Probleme gelöst.
Der freiwillige Polizeidienst kann die Polizeiarbeit ergänzen und an manchen Stellen entlasten. Die im freiwilligen Polizeidienst engagierten Bürger können beispielsweise Umzüge begleiten oder bei der Durchführung von Festen mit Blick auf Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig werden. Auch ihr Einsatz bei der Kriminalprävention ist richtig. Die Politik macht dem freiwilligen Polizeidienst aber keinen Gefallen, wenn man diesen ausgerechnet deshalb stärkt, um noch mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu ahnden. Damit gefährdet man die Akzeptanz dieses Dienstes. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken.“
Völlig misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz zeigt, dass diese Innenminister Strobl nur als Vorwand für verfassungswidrige Verschärfung des Polizeigesetzes diente.
Die FDP/DVP Fraktion legt zur Zweiten Beratung und Schlussabstimmung der Novelle des Polizeigesetzes drei Änderungs- und einen Entschließungsantrag vor. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann, erklärt dazu:
„Spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Polizeigesetz ist klar, dass die Gesetzesverschärfungen, auf die Innenminister Strobl besonders stolz ist, verfassungswidrig sind. Das haben sämtliche externen Sachverständige bestätigt. Die Grünen hatten alle Trümpfe in der Hand, um diese Verschärfungen zu verhindern. Sie haben sie ganz bewusst nicht genutzt und verabschieden sich damit als Bewahrer von Bürger- und Freiheitsrechten.
Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir den Einsatz der Bodycam in Wohnungen verhindern, weil dies gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Wir wollen auch keine nahezu anlasslose Befugnis für Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Damit folgen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar‘ ist.
Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal. In einem Entschließungsantrag fordern wir daher, dass das Parlament und die Landesregierung entgegen den heutigen Planungen ab dem Jahr 2022 den Einstellungskorridor im ‘deutlich vierstelligen Bereich’ halten. Schon mit der bloßen Zustimmung zu diesem Antrag wäre für die Polizei mehr erreicht als mit der kompletten Novelle des Polizeigesetzes.
Innenminister Strobl hatte eigentlich nur die Aufgabe, europäische Vorgaben für den Datenschutz vernünftig umzusetzen. Das ist ihm gründlich misslungen. Offenbar diente Innenminister Strobl die Umsetzung der EU-Richtlinie nur als Vorwand, um an anderer Stelle weitere Verschärfungen des Polizeirechts einzuführen.
Zahlreiche Kritikpunkte des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden nicht umgesetzt. So kann dieser die Polizei auf datenschutzrechtliche Verstöße hinweisen, er kann aber nicht Sanktionen und Abhilfe anordnen. Dabei verlangt die EU-Richtlinie genau solche ‚wirksamen‘ Befugnisse. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diesen Missstand beseitigen. Der Gang vor Gerichte und eine Niederlage des Landes sind ansonsten vorprogrammiert. Man braucht schon eine sehr selektive Wahrnehmung der Realität, um – wie die Vertreter der Regierungsfraktionen und der Innenminister – aus den Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Zustimmung zum Gesetzentwurf herzuleiten.“
Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.
Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.
Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“
Aufarbeitung der Krawallnacht wird noch eine ganze Weile andauern.
Anlässlich der Zwischenbilanz zur Stuttgarter Krawallnacht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:
„Der Polizei gehört großer Dank für die schnelle Ermittlung der Täter. Nun geht es mit Anklageerhebungen und Gerichtsverfahren in einem nächsten Schritt um eine konsequente Antwort des Rechtsstaats. Dort, wo es erforderlich ist, müssen ausländerrechtliche Maßnahmen die Sanktionen flankieren. Die Aufarbeitung der Krawallnacht wird also noch eine ganze Weile andauern.
Generell zeigt sich, dass die bisherigen rechtlichen Befugnisse ausreichend sind. Beispielsweise macht die Menge von sechs Terrabyte an Videoüberwachungen deutlich, dass wir nicht noch mehr Videoaufnahmen benötigen, sondern in eine noch bessere technische und personelle Ausstattung bei der Auswertung der Aufnahmen investieren müssen. Die Krawallnacht darf nicht als Vorwand missbraucht werden, Polizei- und Strafgesetze zu verschärfen. Durch schärfere Gesetze lösen wir keine Probleme. In Deutschland haben wir kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollstreckungsdefizit. Statt markiger Sprüche erwarten wir vom Innenminister nun, dass er sich persönlich dafür einsetzt, dass die Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart mit Leben gefüllt wird. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solcher Ereignisse nicht noch einmal wiederholen.“
Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.
Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.
Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.
Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.
Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.
Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.
„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.
Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.
„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.
Gleichzeitig ist praktischer Nutzen der Änderungen für die Polizeiarbeit marginal.
Zu der öffentlichen Anhörung der Novelle des Polizeigesetzes am heutigen Tag im Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:
„Die Anhörung hat unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt. Wir werden daher bei unserer nun bevorstehenden Klausurtagung Änderungsanträge beschließen, mit denen zumindest die größten Defizite des Gesetzentwurfs korrigiert werden. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen marginal, gleichzeitig haftet diesen schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an.
Dies betrifft die Ausweitung der Bodycams auf Wohnungen. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Prof. Dr. Nachbaur und Prof. Dr. Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Und für uns steht fest, dass Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig sind. Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung.
Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das schafft, wie auch Dr. Eren Basar ausführte, ein Gefühl des Überwachtwerdens und dadurch eine hohe Einschüchterungswirkung. Gleichzeitig konnten auch auf mehrere Nachfragen hin Sachverständige aus der Praxis keine Beispiele dafür zeigen, in welchen wirklich gefährlichen Situationen bereits nach der heutigen Rechtslage eine polizeiliche Kontrolle unzulässig wäre.
Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen erleben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft. Vor allen Dingen braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten aber gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger, als 2016. Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, sollte der Innenminister endlich diese Probleme lösen.
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:
„Änderungen des Polizeigesetzes waren aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Außerdem musste bereits zum Mai 2018 die europäische Richtlinie zum Datenschutz in Strafverfahren umgesetzt werden. Insoweit wäre es naheliegend, dass die Änderungen des Polizeigesetzes die Bürger- und Freiheitsrechte stärken. Stattdessen erleben wir, wie Innenminister Strobl dies als Vorwand verwendete, das Polizeirecht an etlichen Stellen zu verschärfen. Jeder Eingriff in die Grundrechte muss aber verhältnismäßig sein und von der Verfassung gerechtfertigt sein. Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch verfassungskonform. Und wenn eine Norm verfassungswidrig ist, dann ist sie auch nicht sinnvoll. Das Polizeirecht ist kein Wunschkonzert und keine Bühne, um sich im Wahlkampf als angeblicher „Law-and-Ordner“ Minister zu profilieren.
Ein großer Teil der angehörten Juristen rügte zentrale Punkte der Gesetzesnovelle als verfassungswidrig. Innenminister Strobl spricht von sich gerne als dem ‚Verfassungsminister‘. Diese Selbstbeschreibung wäre hinfällig, wenn nun die geplanten Änderungen kommen. Für die Grünen käme eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Aufgabe eigener Prinzipien als Bürgerrechtspartei gleich. Wenn die heute durchgeführte öffentliche Anhörung ‚keine Alibiveranstaltung‘ bleiben soll, wie der innenpolitische Sprecher der Grünen Hans-Ulrich Sckerl angekündigt hat, dann müssen die Grünen nun koalitionsintern die Reißlinie ziehen und zentrale Punkte der Novelle verhindern. Kleinere kosmetische Änderungen am Gesetz wären völlig unzureichend.“
Anbei die schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Eren Basar, Prof. Dr. Mark A. Zöller und Prof. Dr. Andreas Nachbaur :
Zöller_Stellungnahme Innenausschuss BaWü
2020-09_14 Anlage zur PM Auszüge aus schriftlichen Stellungnahmen
Knackpunkte für Liberale sind die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen und der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen.
Am kommenden Montag, 14. September, findet ab 09:30 die öffentliche Anhörung des Innen- und des Ständigen Ausschusses zur Novelle des Polizeigesetzes statt. Die Anhörung erfolgt auf Antrag der FDP/DVP Fraktion, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. Aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten wird die Anhörung für die Öffentlichkeit in einem Live-Stream über die Homepage des Landtags übertragen. Insgesamt sind zehn Sachverständige eingeladen.
Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erwartet, dass die Anhörung wie bereits beim letzten Sicherheitspaket im Herbst 2017 zu Nachbesserungen beim Gesetzentwurf führen wird. „Wir lehnen die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen ab. Der Mehrwert dieser Maßnahme ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Zweiter kritischer Punkt ist die nahezu anlasslose Ausweitung der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Der Innenminister verweist immer wieder auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden. Vielmehr werden die Kontroll- und Durchsuchungsrechte mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Wir gehen davon aus, dass unsere Bedenken auch von renommierten Experten bestätigt werden“, so Prof. Dr. Goll, „es wäre für die Grünen ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust, diesen Verschärfungen zuzustimmen.“
„Anstatt gesetzgeberischen Aktionismus braucht die Polizei endlich bessere Ausstattung und mehr Personal.“ Die Bilanz falle bei Innenminister Strobl reichlich bescheiden aus. Beispielsweise stünden für rund 25.000 Polizisten im Vollzugsdienst derzeit gerade einmal 1.000 Smartphones. Ob tatsächlich bis Jahresende die Gerätezahl auf 3.000 Stück erhöht wird, ist noch völlig unklar, weil die Kostenkalkulation des Innenministeriums Mängel habe. „Herr Strobl sollte daher erstmal seine Hausaufgaben erledigen, anstatt mit immer neuen Gesetzesverschärfungen um die Ecke zu kommen“, fordert Prof. Dr. Goll.
Ministerpräsident muss sich unverzüglich vom Positionspapier distanzieren
Wie heute bekannt wurde, fordert die Nachwuchsorganisation der Grünen eine radikale Polizeireform. Die Rede im Papier ist von ‚Tätern in Uniform‘, die beim Streifendienst nicht immer Waffen oder Pfefferspray tragen sollen. Viele heutige Aufgaben der Polizei könnten von zivilen Trägern besser übernommen werden. Der Co-Sprecher der Grünen Jugend Georg Kurz wird mit den Worten zitiert, die Forderungen seien ‚erste Schritte, um die Polizei konsequent an rechtsstaatliche Prinzipien zu binden‘.
Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll kritisiert das Papier scharf. „Das Papier unterstellt unserer Polizei pauschal rassistische und rechtsstaatswidrige Tendenzen. Die Wortwahl ist vollkommen unangemessen. Damit wird deutlich, dass die Grüne Jugend ein problematisches Verhältnis zu unserer Polizei hat“, konstatiert Prof. Dr. Goll. Er erinnerte daran, wie ein Grüner Gemeinderat in Stuttgart bewusst wahrheitswidrig verbreitete, dass die Polizei ‚Stammbaumforschung‘ betreibe, um sich sodann darüber aufzuregen. „Das jetzt bekannt gewordene Positionspapier ist ein Schlag ins Gesicht der Polizisten, die tagtäglich für unsere Sicherheit auf die Straße gehen.“
Prof. Dr. Goll fordert eine klare Distanzierung der Grünen in Bund und Land. „Ministerpräsident Kretschmann muss sich unverzüglich und entschieden vom Inhalt und der Wortwahl des Papiers distanzieren. Sonst sind die Beteuerungen der Grünen, hinter unserer Polizei zu stehen, nichts wert. Die Grünen im Landtag wollen im September das Polizeirecht noch weiter verschärfen, sie sind aber offenbar nicht in der Lage, sich hinreichend von der polizeifeindlichen Haltung ihrer Nachwuchsorganisation zu distanzieren.“
FDP wird mit mehreren Änderungsanträgen versuchen, die problematischsten Punkte des Gesetzentwurfs rückgängig zu machen.
Anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Polizeigesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:
„Kurz vor der Landtagswahl versucht Innenminister Strobl, das Polizeirecht weiter zu verschärfen. Kaum war das letzte Sicherheitspaket, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweitete Ende 2017 beschlossen, machte sich Herr Strobl daran, in einem neuen Gesetz weitere Verschärfungen aufzunehmen. Die Grünen erklärten damals noch lautstark, weitergehende Befugnisse nicht mitzutragen. Nun wollen die Grünen ihr Wort brechen und eines der weitreichendsten Polizeigesetze aller Bundesländer noch weiter verschärfen. Von der einstmaligen Bürgerrechtspartei ‚Die Grünen‘ ist in Baden-Württemberg nur noch die Hülle übrig.
Unangebracht ist es, wie die CDU und Innenminister Strobl nun die Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht zu instrumentalisieren versuchen. Der Gesetzentwurf war längst fertig als die Randale passierten. Zentrale Punkte des Gesetzes sehen eine Ausweitung der polizeilichen Bodycams auf Privatwohnungen, ein nahezu anlassloses Kontroll- und Durchsuchungsrecht bei öffentlichen Veranstaltungen und eine weitgehend unbeschränkte automatische Kennzeichenerfassung vor. Keines dieser zusätzlichen Befugnisse hätte für die Polizisten in der Krawallnacht einen Mehrwert gehabt. Unsere Polizei braucht nicht mehr Befugnisse, sondern mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Wir haben aber 2020 weniger Polizisten auf der Straße als 2016, weil Innenminister Strobl die Einstellungsoffensive zu spät begann. Und rund 10 Polizeibeamte teilen sich ein dienstliches Smartphone. Das wären Punkte, an denen dringend angesetzt werden müsste.
Wir werden die Sommerpause nutzen, um die Beratungen und die öffentliche Anhörung am 14. September vorzubereiten. Natürlich muss das Polizeigesetz geändert werden, um europäische Datenschutzvorgaben und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies darf aber nicht zum Vorwand für weitere Gesetzesverschärfungen verwendet werden. Auf jeden Fall werden wir eine Reihe von Änderungsanträgen einbringen, mit denen die besonders problematischen und möglicherweise verfassungswidrigen Punkte des Polizeigesetzes rückgängig gemacht werden.“
Rechtliche Möglichkeiten konsequenter nutzen und moderne Mittel zur Verfügung stellen.
Anlässlich der aktuellen Debatte „Respekt für unsere Blaulicht-Organisationen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:
„Die Angehörigen der Blaulichtorganisationen haben während der Pandemie unter großem persönlichen Einsatz eine hervorragende Arbeit geleistet. Unser Medizinsystem hat funktioniert, die Polizei erfüllte ihre Aufgaben und wenn es brannte, war die Feuerwehr da. Dafür gebührt ihnen allen unser größter Dank! Dabei hat sich wieder mal gezeigt, welch große Rolle den hunderttausend ehrenamtlich Tätigen zukommt. Gerade wir Liberale halten das Ehrenamt als eine zentrale Form des bürgerschaftlichen Engagements hoch und erwarten von der Landesregierung, dass die bestehenden bürokratischen Hürden schnell abgebaut werden und diesbezügliche Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Bürokratieentlastung im Ehrenamt umgesetzt werden. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.
Fast schon reflexartig erklingt nach Ereignissen wie der Stuttgarter Krawallnacht der Ruf nach immer schärferen Gesetzen. Doch der gerade bei CDU-Politikern ausgeprägte Glaube, nur wer schärfere Gesetze fordere, stünde wirklich hinter unseren Blaulicht-Organisationen, geht fehl. Richtig ist vielmehr: Statt schärferer Gesetze brauchen wir eine gute personelle und sachliche Ausstattung und die umfängliche Durchsetzung bestehender Gesetze. Mehr dienstliche Smartphones und Laptops sind dringend nötig. Den gegenfinanzierten Vorschlag der FDP/DVP für überfällige Zuschläge für Einsätze an Wochenenden und nachts haben die Regierungsfraktionen ebenfalls abgelehnt. Und wichtig ist es, die Täter nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden vollständig ersetzen zu lassen. Bei vorsätzlichen Straftaten haben das Land und beispielsweise die Stadt Stuttgart im Nachgang der Krawallnacht als Geschädigte das Recht, Pfändungsfreigrenzen außer Kraft zu setzen. Die Vollstreckung solcher Forderung ist dann immer noch mühsam und kann Jahre dauern. Sie lohnt sich aber, denn damit verschafft sich unser Staat gegenüber den Tätern den nötigen Respekt. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass sie diesen mühsamen Weg geht, und die Blaulichtorganisationen auf diese Weise unterstützt. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.“
Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.
Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:
„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.
Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.
Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“