Archiv für die Kategorie: Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Gabriele Reich-Gutjahr

Chance nutzen, um Ausgestaltung zu überdenken, die für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnte.


Zur Meldung, dass die Anwendung der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr verschoben werden soll, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung, die Anwendung der Medizinprodukteverordnung aufgrund der aktuellen Corona-Krise auszusetzen, genügt nicht. Die vielen Unternehmen dieser Branche in Baden-Württemberg sind durch die Ausgestaltung der Verordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Deshalb war die europäische Regelung bereits vor der Krise zu recht in der Kritik, da die neuen Zulassungshürden für Medizinprodukte gerade für kleine Unternehmen das Aus bedeuten könnten. Unternehmen, die auf Speziallösungen z.B. chirurgische Scheren spezialisiert sind, müssen nach derzeitigem Stand jede Variante einzeln zulassen. Für ein kleines Unternehmen ist das nicht darstellbar. Für das Gesundheitswesen steigert das Verfahren die Kosten ohne einen Zusatznutzen. Hinzu kommt der Engpass bei den sogenannten „benannten Stellen“. Das hätte eine Situation geschaffen, die vergleichbar wäre mit der Einrichtung einer einzelnen TÜV-Behörde landesweit, zu der jeder Autobesitzer sein Fahrzeug bringen soll. Der Kollaps war vorprogrammiert und hätte viele Unternehmen zusätzlich gezwungen, ihr Sortiment zu verkleinern und hätte Nischenprodukte vom Markt gefegt. Man sollte deshalb nun die Chance nutzen, die Ausgestaltung der Vorgaben nochmals zu überarbeiten und die Sorgen gerade kleiner Unternehmen zu berücksichtigen.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Stundenweise Öffnung der KFZ-Zulassung unter Schutzmaßnahmen ermöglichen.


Zur Pressemitteilung des KFZ-Gewerbes, welches durchgängige, verlässliche  Zulassungsmöglichkeiten für Händler angesichts der geschlossenen Zulassungsstellen fordert, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das KFZ-Gewerbe fordert zu Recht von Landkreisen und Kommunen, die Zulassungsstellen geöffnet zu halten und damit die erlaubte Geschäftsmöglichkeit per online-Handel sowie die Abwicklung bereits vor der Corona-Krise geschlossener Verträge zu ermöglichen. Auch die Busunternehmen brauchen offene Zulassungsstellen, um Busse stillzulegen, die aktuell aufgrund der Einschränkungen im Tourismus nicht eingesetzt werden können. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es auch notwendig, dass Speditionen neue Fahrzeuge anmelden könne, wenn alte Fahrzeuge ihr Betriebsende erreicht haben. Lkw und Nutzfahrzeuge insgesamt stellen derzeit das Rückgrat unserer Versorgung dar. Ich appelliere an die Zuständigen, schnell für eine entsprechende Öffnung zu sorgen, natürlich unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Staatliche Miet- und Pachtbeihilfen aus den Rettungsfonds angezeigt.


Zu den Beschlüssen des Bundestags im sogenannten COVID-19-Justizpaket, wonach Mietschuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit eingeräumt wird, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein Freifahrschein für Mietenverweigerung ist der falsche Weg. Der Beschluss des Bundestags geht fehl, wonach Mietschulden aus den kommenden Monaten keinen Kündigungsgrund darstellen sollen, da er in das Eigentum eingreift. Dies würde sich schnell zum handfesten Problem auswachsen für Menschen, die ihre Altersversorgung auf Vermietung aufbauen. Knapp zwei Drittel der Mietwohnungen werden von Klein- und Kleinstvermietern bereitgestellt, die selbst auf laufende Einnahmen aus der Wohnungsvermietung angewiesen sind. Bleiben die Mietzahlungen für drei Monate oder möglicherweise länger aus, können gerade kleinere Vermieter in Existenznot geraten. Aber auch die Mieter könnten ihrerseits finanziell überfordert werden, wenn die Rückzahlung gestundeten Mietschulden fällig wird. Schließlich sind auch negative Auswirkungen auf die Wohnraumschaffung der Zukunft absehbar. Denn es wird nun ein noch größeres Wagnis Mietwohnraum zu schaffen, wenn man die Vermieterposition noch weiter schwächt.

In der aktuellen Situation wäre die Schaffung eines zeitlich befristeten Sonder-Wohngelds die richtige Lösung, die die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt und schützt. Eine schnelle und unbürokratische Bewilligung des Sonder-Wohngelds muss gewährleistet sein. Dann könnten die Mietzahlungen weiter geleistet werden und die Gefahr von Zahlungsrückstanden und dadurch bedingte Kündigungen würde für Mieter in finanziellen Nöten gebannt, während der Vermieter weiterhin mit den Mieteinnahmen wirtschaften kann.

Daneben sollten Vermieter kompromissbereit und rücksichtsvoll überprüfen, ob sie eigeninitiativ krisenbedingte Anpassungen mit ihren Mietern erreichen können. Das Land hat mit der Stundung von Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften einen Weg vorgezeichnet, dem auch gewerbliche Vermieter folgen könnten, soweit dies im Einzelfall finanziell darstellbar ist. Denn im Handel und dem Hotel- und Gaststättengewerbe belasten, wo wegen der Einschränkungen für diese Branchen aktuell keine Umsätze gemacht werden, ist die Liquidität der Unternehmen akut gefährdet.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Staatliche Miet- und Pachtbeihilfen aus den Rettungsfonds angezeigt


Zu den Beschlüssen des Bundestags im sogenannten COVID-19-Justizpaket, wonach Mietschuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit eingeräumt wird, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein Freifahrschein für Mietenverweigerung ist der falsche Weg. Der Beschluss des Bundestags geht fehl, wonach Mietschulden aus den kommenden Monaten keinen Kündigungsgrund darstellen sollen, da er in das Eigentum eingreift. Dies würde sich schnell zum handfesten Problem auswachsen für Menschen, die ihre Altersversorgung auf Vermietung aufbauen. Knapp zwei Drittel der Mietwohnungen werden von Klein- und Kleinstvermietern bereitgestellt, die selbst auf laufende Einnahmen aus der Wohnungsvermietung angewiesen sind. Bleiben die Mietzahlungen für drei Monate oder möglicherweise länger aus, können gerade kleinere Vermieter in Existenznot geraten. Aber auch die Mieter könnten ihrerseits finanziell überfordert werden, wenn die Rückzahlung gestundeten Mietschulden fällig wird. Schließlich sind auch negative Auswirkungen auf die Wohnraumschaffung der Zukunft absehbar. Denn es wird nun ein noch größeres Wagnis Mietwohnraum zu schaffen, wenn man die Vermieterposition noch weiter schwächt.
In der aktuellen Situation wäre die Schaffung eines zeitlich befristeten Sonder-Wohngelds die richtige Lösung, die die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt und schützt. Eine schnelle und unbürokratische Bewilligung des Sonder-Wohngelds muss gewährleistet sein. Dann könnten die Mietzahlungen weiter geleistet werden und die Gefahr von Zahlungsrückstanden und dadurch bedingte Kündigungen würde für Mieter in finanziellen Nöten gebannt, während der Vermieter weiterhin mit den Mieteinnahmen wirtschaften kann.
Daneben sollten Vermieter kompromissbereit und rücksichtsvoll überprüfen, ob sie eigeninitiativ krisenbedingte Anpassungen mit ihren Mietern erreichen können. Das Land hat mit der Stundung von Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften einen Weg vorgezeichnet, dem auch gewerbliche Vermieter folgen könnten, soweit dies im Einzelfall finanziell darstellbar ist. Denn im Handel und dem Hotel- und Gaststättengewerbe belasten, wo wegen der Einschränkungen für diese Branchen aktuell keine Umsätze gemacht werden, ist die Liquidität der Unternehmen akut gefährdet.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Programm des Bundes muss Hilfen für Vereine vorsehen.


Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Vereine und das Ehrenamt sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer:

„Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie schränkt das öffentliche Leben weiter ein und zwingt auch Vereine dazu, ihre Veranstaltungen abzusagen und ihr Vereinsleben faktisch einzustellen. Im Land des Ehrenamts ist es aber notwendig, nicht nur die Strukturen des Mittelstands, sondern auch der Vereine im semiprofessionellen Bereich, aber auch im Bereich der Jugendarbeit und des reinen Ehrenamts zu unterstützen. Krisenbedingt entfallen Einnahmen aus der Gastronomie, Verpachtungen und Vermietungen, aus Eintrittsgeldern, aus Übungsleiterentgelten und Umsätze bei Vereinsfesten. Gleichzeitig fallen aber die Kosten weiterhin an. Die Landesregierung hat es leider versäumt, die Vereine in ihre Hilfsprogramme aufzunehmen.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

Michael Theurer ergänzt: „Die besondere Situation der Vereine muss die Bundesregierung in den Blick nehmen. Die Bundesprogramme müssen diesen Mangel beheben. Die Soforthilfen aus Berlin sind ja noch nicht final ausgestaltet. Dies müssen wir nutzen, um unbürokratische Hilfen auch zu den Vereinen zu bringen, wenn das Land diese schon vernachlässigt. Schließlich ist fast jeder Zweite in Baden-Württemberg ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Wir dürfen diese gesunde Vereinslandschaft im Land nicht aufs Spiel setzen, nur weil man das Ehrenamt in den eilig aufgesetzten Hilfsprogrammen übersieht. Es werden auch die Vereine sein, die bei der Rückkehr zur Normalität eine Schlüsselrolle einnehmen werden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Erweiterter Empfängerkreis denkbar, etwa für Selbstständige und Startups sowie Kulturschaffende.


Zu den heute anlaufenden Direkthilfen für Selbstständige und Unternehmen, die sich infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Ab heute können die Direkthilfen beantragt werden, für die wir im Landtag den Weg frei gemacht haben und Mittel im Umfang von fünf Milliarden bereitstellen. Mit leichter zeitlicher Verzögerung hat nun auch die Bundesregierung derartige Hilfen vorgesehen, die für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten identische Konditionen vorsieht. Die Wirtschaftsministerin beabsichtigt nun, sobald das Bundesgeld zur Verfügung steht, das Landesprogramm in diesen Bereichen zurückzufahren und die Gelder dann für andere Bereiche zur Verfügung zu stellen. Damit erteilt sie einer Kumulation der Soforthilfen eine Absage, obwohl die Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen´ entsprechend den Eckpunkten „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ des Bundeswirtschaftsministeriums explizit grundsätzlich möglich sein soll.

Es wäre nun töricht, vorschnell die Landeshilfen komplementär auszugestalten. Denn in vielen Fällen werden die Hilfen schon jetzt absehbar nicht ausreichen, um insbesondere bei kleineren Unternehmen, wie im Einzelhandel, die laufenden Personal- und Fixkosten wie Mieten abzudecken. Unmissverständlich hat man in Berlin auch formuliert, dass Überkompensationen zurückzuzahlen sind, sofern es sie denn gibt.

Sollte man in der Landesregierung gleichwohl daran festhalten wollen, keine Kumulation zuzulassen, müssen die bereitgestellten Mittel, für mich selbstverständlich, gleichwohl als Direkthilfen an einen erweiterten Empfängerkreis ausgebracht werden. Sei es durch Verbesserungen für Selbstständige und Startups, deren Umsätze schwerlich wie bei einem etablierten Unternehmen darstellbar sind, oder auch für den Bereich der Kulturschaffenden, die bereits sehr früh durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens empfindliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Manche Soloselbstständige und Startups werden durch die aktuelle, landesseitige Maßgabe, zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts zu erwirtschaften, gleich doppelt abgestraft. Wir dürfen Existenzgründer nun nicht politisch erdrosseln, deren Gründung noch nicht derart fortgeschritten ist, und die sich noch auf die finanzielle Unterstützung des Haushaltspartners verlassen haben.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktionsvorsitzender begrüßt, dass sein Umsetzungsvorschlag angewandt wird.


Zur Ankündigung der CDU, die Finanzhilfen für Baden-Württembergische Unternehmen könnten ab Mittwoch beantragt werden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Hans-Ulrich Rülke:

„Vor allem die Kleinunternehmen und Soloselbständigen im Land stehen vor dem Abgrund. Jeder Tag, an dem noch keine Hilfen beantragt werden können, zählt“. Deshalb werde es Zeit, Mittwoch sei eher zu spät, als zu früh.

„Im Übrigen freue ich mich darüber, dass meine Anregung, die Finanzhilfen über die zuständigen Kammern zur Auszahlung zu bringen, nun offensichtlich vom Wirtschaftsministerium aufgegriffen wird“, so Rülke. Er hoffe auf ein maximal unbürokratisches Antragsverfahren, das eigentlich schneller als bis Mittwoch umgesetzt werden kann.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Antragsverfahren darf nicht erst zum Ende der nächsten Woche anlaufen.


Zu der Ankündigung der Landesregierung, das Antragsverfahren für die am gestrigen Tag beschlossenen Direkthilfen für die Wirtschaft erst zum Ende der nächsten Woche einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Der Landtag hat schnell gehandelt und rund sechs Milliarden an Direkthilfen für die Wirtschaft rasch zur Verfügung gestellt. Diese müssen nun schnell fließen, weil die Hütte beim Mittelstand brennt. Gerade kleine und mittelgroßen Unternehmen, aber auch Selbstständige bangen wegen der Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise um ihre Liquidität und Existenz. Wenn die Regierung nun sagt, bis Ende nächster Woche sei das Antragsverfahren entwickelt, so dauert das zu lang. Für die Unternehmen zählt nun jeder Tag, deshalb muss es schneller gehen und der jeweils aktuelle Stand der Dinge muss auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums einsehbar sein. Das Antragsformular muss schlank und einfach sein und schnellstmöglich von der Homepage des Wirtschaftsministeriums runtergeladen werden können. Bei der Ausbringung der Direkthilfen können die Kammern eine zentrale Rolle spielen, die aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche und der bereits vorhandenen Unternehmensdaten für eine unbürokratische und schnelle Vermittlung der Hilfen sorgen können.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion zur Lockerung der Schuldenbremse im Bedarfsfall bereit.


In der Debatte über finanz- und wirtschaftspolitisch erforderlichen Maßnahmen angesichts der Corona-Krise schilderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Haltung seiner Fraktion dazu, entscheidende Schritte zu unterstützen.

Die FDP/DVP Fraktion trüge eine Lockerung der Schuldenbremse für den Landeshaushalt mit, weil dies zur Krisenbekämpfung erforderlich sei, kündigte Rülke an. „Es muss alles dafür getan werden, dass die Wirtschaft in unserem Land nicht abstürzt“, forderte Rülke und wies darauf hin, dass besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise Gastronomie, Schausteller, Messebau, Handel und Soloselbständige jetzt rasche und unbürokratische Hilfe benötigten, um nicht in einen Insolvenzstrudel zu geraten.

„Dazu ist es jetzt das Gebot der Stunde, dass die schnelle finanzielle Hilfe auf langwierige vorgelagerte Prüfverfahren verzichten kann. Nach der Krise kann dann geprüft werden, wo direkte Zuschüsse in Kredite umgewandelt werden können, um mittelfristig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, so Rülke. Die Zuständigkeit für die Anträge sieht er idealerweise beim Wirtschaftsministerium. „Jetzt darf keine Zeit verloren werden“, so Rülke und forderte vom zuständigen Ministerium, parallel ein rasches und einfaches Antragsverfahren zu entwickeln. Dieses solle dann bereits vor Beginn der Antragsfrist an die betroffenen Branchen kommuniziert werden, „sodass Anträge praktisch mit der Landtagsentscheidung gestellt werden können“, schlug Rülke abschließend vor.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gerade kleinen Betrieben und Selbstständigen drohen nun unmittelbare Liquiditätsengpässe.


Zur Mahnung des baden-württembergischen BWIHK-Präsidenten Wolfgang Grenke vor dem anstehenden Krisengespräch mit der Wirtschaftsministerin zu den Auswirkungen des Corona-Virus und Hilfsmöglichkeiten für baden-württembergische Gewerbetreibende beispielsweise bei Messebauern, Veranstaltern, Reiseanbietern, Hoteliers und Gaststättenbetreibern aber auch bei Teilen des stationären Handels sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus treffen die hiesigen Unternehmen und Selbstständigen nun unmittelbar. Waren es vor einigen Tagen noch Liefer- und Absatzschwierigkeiten, die den Unternehmen zu schaffen machten, so sind nun Umsatzeinbrüche spürbar. Daher müssen nun alle erdenklichen staatlichen Hilfen aus dem Instrumentenkasten geholt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Insbesondere die kleinen Betriebe und die Selbstständigen sind von den Einschränkungen besonders betroffen und bedürfen staatlicher Hilfe, die unbürokratisch und schnell verfügbar sein muss. An der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit bedarf es unmittelbarer Liquiditätshilfen, Steuergutschriften und auch Barauszahlungen müssen in Betracht gezogen werden.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Folgen einer Rezession bedrohen auch diese unmittelbar.


Zu den angekündigten Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung von Insolvenzen in der Wirtschaft angesichts der Corona-Krise sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Zweifelsohne sind die durch die Wirtschaftsministerin angekündigten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Land sinnvoll, um eine drohende Insolvenzwelle und Arbeitslosigkeit einzudämmen. Wir erwarten jetzt eine schnelle Umsetzung. Wichtig für den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung in Baden-Württemberg sind jedoch genau so die kleinen Unternehmen und die Selbständigen, die durch Auftragsstornierungen oft persönlich in ihrer Existenz bedroht sind. Überlegungen, wie diesen zu helfen sein wird, sind daher derzeit ebenso dringlich und müssen ergänzend zu den Hilfsprogrammen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Wirtschaftliche Auswirken des Corona-Virus werden verschärft, weil die Landesregierung ihre wirtschaftspolitischen Hausaufgaben nicht gemacht hat.


In der aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Wirtschaftsstandort stärken – Krisenabwehrkräfte aktivieren“ sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Wirtschaftssituation wird krisenhaft und nun wird deutlich, wie sehr sich die Versäumnisse der Vergangenheit rächen. Die grün-schwarze Landesregierung hat es versäumt, die hiesige Wirtschaft wetterfest zu machen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus treffen uns auch deshalb so hart, weil sich die Unternehmen im Land bereits durch den tiefgreifenden Strukturwandel in der Automobilindustrie, Verunsicherungen wegen des Brexit und auch wachsenden Handelsschranken und Absatzschwierigkeiten auf internationalen Märkten im Härtetest befinden. Die Zeichen mehren sich leider, dass aus einer wirtschaftlichen Eintrübung nun eine Rezession, also eine ganz handfeste Krise, wird. Die Landesregierung hat ihre wirtschaftspolitischen Hausaufgaben in den letzten zehn Jahren nicht gemacht hat, erschwert die Sache.

Die Experten der Landesbank erwarten für das laufende Jahr beim Wirtschaftswachstum ein Minus von 0,8 Prozent und damit eine Rezession. Die bundespolitischen Maßnahmen allein werden nicht ausreichen, um die exportorientierte und stark vom Automobilbau abhängige Wirtschaft Kurs halten zu lassen. Die Landesregierung aber verliert sich in Kompetenzgerangel, wie zuletzt um eine Weiterbildungsoffensive aus dem Hause Kretschmann, dem die Wirtschaftsministerin die Tauglichkeit absprach.

Die wirtschaftliche Prosperität des Landes ist nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis des Engagements der Unternehmer im Land für Ihre Betriebe und die Beschäftigten. Trotzdem hielt es die Landesregierung nicht für nötig, den Bürokratieabbau kraftvoll zu betreiben, Erleichterungen und Beschleunigungen bei Behördenkontakten zu realisieren oder kontraproduktive Vorgaben wie das Bildungszeitgesetz schlicht abzuschaffen, um die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln zu verbessern und damit die Arbeitsplätze im Land zu sichern.

Die Fehler der Wirtschaftspolitik werden vor allem in den konjunkturell guten Zeiten gemacht. Wenn sich in der wirtschaftlichen Wetterlage der Himmel verdunkelt wie jetzt, dann merkt man dies besonders schmerzlich. Wir haben als FDP/DVP Fraktion in den vergangenen Jahren immer davor gewarnt, dass wir die Wirtschaft nicht mit Lasten und Regelungen beladen dürfen, die sie vor allem im kritischen Moment schwächen werden. Der kritische Moment ist jetzt da. Mit dieser Situation müssen wir alle umgehen und ich sage, dass dies jetzt nicht der Moment für Besserwisserei und Häme ist, sondern dass wir fortfahren werden, konkrete Vorschläge zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts auch in schweren Zeiten zu machen. Hier nenne ich die vorgezogene Abschaffung des verfassungswidrigen Solidaritätsbeitrages, die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die generelle Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes, das Vorziehen bereits beschlossener Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft und den Verzicht auf CO2-Strafzahlungen für die Automobilwirtschaft, die Senkung der Stromsteuer auf das Mindestmaß von Energiekosten, die zinslose Stundung der fälligen Steuervorauszahlungen für Unternehmen, die Schaffung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Möglichkeiten für Landesbank- und L-Bank-Bürgschaften. Vielleicht trägt die Krise ja dazu bei, dass diese Regierung für die richtigen Maßnahmen und Prioritäten empfänglicher wird. “

Prof. Dr. Erich Schweickert

Lieferengpässe und Absatzschwierigkeiten wegen Corona und der Strukturwandel in der Automobilindustrie machen Unterstützung für Mittelstand und Zulieferer erforderlich.


Zu den Meldungen, dass der Ministerpräsident von der EU fordert, Staatshilfen für die Automobilindustrie zu genehmigen, und die Wirtschaftsministerin die sofortige Soli-Abschaffung wegen des Corona-Virus fordert, sagte der Mittelstandpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„In Zeiten der wirtschaftlichen Eintrübung zeigt sich die Kunst der kraftvollen Mittelstandspolitik. Längst überfällig ist es, gegen die drohende Rezession in Baden-Württemberg Maßnahmen zu ergreifen, die den Unternehmen helfen. Diese sehen sich mit Lieferengpässen und Absatzschwierigkeiten wegen des Corona-Virus konfrontiert, aber auch mit einem tiefgreifenden Strukturwandel, insbesondere in der Automobilindustrie. Gerade der Mittelstand und die zahlreichen Zulieferer ächzen unter der aktuellen Krisenstimmung und wären aus meiner Sicht die richtigen Adressaten für eine Unterstützung von Landesseite.

Die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags wäre darüber hinaus eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen, die sowieso verfassungsrechtlich geboten ist. Aber auch staatliche Beihilfen abseits von wirtschaftsschwachen Regionen wären vorstellbar, soweit der technologische Umbruch gerade die Automobilregion Baden-Württemberg erfasst. Hier vollzieht sich der Umbruch und ist besonders stark zu spüren, etwa durch Anmeldung zur Kurzarbeit oder drohende Entlassungen. Es steht für mich außer Frage, dass wir hier staatlich gegensteuern müssen, nicht nur durch Anpassungen der Regelungen zur Kurzarbeit.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Ausstehender Gesetzesentwurf der Landesregierung wird an Evaluationsergebnissen und nicht zuletzt den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu messen sein.


In er heutigen Debatte zum weiteren Umgang mit dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Der Gesetzesentwurf der AfD zur Abschaffung des Bildungszeitgesetzes kommt zur Unzeit. Den pathologischen Zustand dieses Gesetzesentwurfs bildet schon das Ergebnis der Anhörung ab – denn lediglich die kommunalen Landesverbände haben sich zurückgemeldet und verweisen in Ihrer Stellungnahme darauf, dass sie bereits zum Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion im vergangenen Herbst umfassend Position gegen das Bildungszeitgesetz bezogen haben. Damit wird bereits deutlich, dass die inhaltliche Debatte zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes im Parlament längst geschehen ist. Die Landesregierung hat mit ihrer Ablehnung unseres Gesetzesentwurfs bereits perpetuiert, dass Sie nicht willens ist, dieses Gesetz abzuschaffen, obwohl die Evaluation desselben genug Anlass dazu geben würde. Zum heutigen Tag könnte man höchstens auf den Wankelmut der CDU beim Thema Bildungszeit setzen, die schon einmal eine 180-Grad-Wendung ihrer Position vollzogen hat. In der Antwort aus dem Wirtschaftsministerium auf meinen jüngsten Antrag zur Zukunft des Bildungszeitgesetzes wurde nochmal deutlich, dass ‚die Landesregierung anstrebt, das Bildungszeitgesetz nicht grundlegend zu ändern. Vielmehr sollen durch Anpassungen die positiven Auswirkungen des Gesetzes weiter verstärkt werden´. Wir werden uns nun auf die Suche nach diesen positiven Auswirkungen machen und den ausstehenden Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht nur daran messen, sondern auch an den Evaluationsergebnissen, den Nebenabreden zum Koalitionsvertrag, den zahlreichen Verlautbarungen der Regierungsfraktionen und nicht zuletzt an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich mit Streitigkeiten im Betrieb und vor Gericht auf Grund dieses untauglichen Gesetzes konfrontiert sehen.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Dirigistisches Instrument verwaltet lediglich den Mangel.


Zur heutigen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Pressemitteilung der Wirtschaftsministerin hierzu sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 

„Mit dem dirigistischen Instrument der Mietpreisbremse werden private Investoren vom Wohnungsbau abgehalten. Deshalb halte ich die die Verlängerung für einen Fehler. Mit ihr wird lediglich der Mangel verwaltet und kein Beitrag zur Erhöhung des Wohnraumangebots geleistet. Vielmehr dürfte der Effekt gegenläufig sein, wenn sich immer mehr vermeintlich gierige Vermieter vom Markt zurückziehen. Die zusätzliche rückwirkende Rückzahlungspflicht wird das Übrige tun.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Sofortprogramm aus dem Staatsministerium strotzt vor handwerklichen Fehlern.


Zur Kritik der Wirtschaftsministerin an der Vorstellung eines Weiterbildungskonzeptes durch den Ministerpräsidenten sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Die harsche Kritik der Wirtschaftsministerin an einem Weiterbildungskonzept aus dem Staatsministerium zeigt, dass diese Landesregierung eigentlich nicht mehr handlungsfähig ist. Ein Sofortprogramm für Beschäftigte der Automobilindustrie kann angesichts des umfassenden Strukturwandels in der Automobilindustrie sinnvoll sein, allerdings strotzt dieses vor handwerklichen Fehlern. Es kann doch nicht sein, dass die Profilierungssucht des Regierungschefs dazu führt, dass der Landesregierung die Fachlichkeit abgeht“, moniert Reich-Gutjahr.

„Nahezu einhellig kritisieren die Fachverbände den Vorstoß aus dem Staatsministerium, der offensichtlich nicht mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt war. Es mangele an der regionalen und branchenspezifischen Offenheit. Mit diesen Mängeln kann man den Strukturwandel im Automobilsektor sicherlich nicht gestalten. Die krisenhaften Umwälzungen in diesem Wirtschaftszweig, der das Rückgrat der hiesigen Wirtschaft bildet, dürfen auch nicht für naive Profilierungsversuche missbraucht werden. Es ist aber nicht das erste Mal, dass wir thematische Übergriffe der grünen Politiker in fremde Ressorts beobachten müssen. Auch der Streit der Wirtschaftsministerin mit dem Umweltminister um Stellen der Gewerbeaufsicht ist hier zu nennen. Es ist bezeichnend, dass sich Ministerin Hoffmeister-Kraut nun medial dagegen wehren muss, die fachliche Zuständigkeit für die Wirtschaftspolitik im Land entzogen zu bekommen. Es ist weder an der Zeit noch inhaltlich geboten, hier bereits in Wahlkampfgeplänkel einzusteigen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bagatellgrenze für Kleinstbeträge wurde von FDP-Fraktion bereits beantragt.


Zur Meldung, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die Kassenbonpflicht ablehnen, sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Bürger und Unternehmen sprechen sich in deutlicher Mehrheit gegen den Bürokratie- und Müllirrsinn der pauschalen Bonpflicht aus. Das ist nicht nur ein deutliches Signal an die Politik, sondern auch ein Argument für pragmatische Lösungen wie in Frankreich. Die dort eingeführte Bagatellgrenze von zehn Euro verhindert Bürokratie und dämmt die Ressourcenverschwendung ein. Und sie folgt auch der Einsicht, dass die fehlenden digitalen Alternativen und die bei uns sehr restriktiven Ausnahmemöglichkeiten unnötig Bürokratie aufbauen, die Bonflut aber nicht eindämmen können. Es ist mir noch immer unerklärlich, wie ignorant die Landesregierung den Vorschlag der FDP-Fraktion ablehnen konnte, mittels einer Bundesratsinitiative eine solche Bagatellgrenze für Kleinstbeträge auch in Deutschland einzuführen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grüne Treibjagd auf den Verbrennungsmotor gefährdet Tausende von Arbeitsplätzen und hilft dem Klima überhaupt nicht.


In einer Aktuellen Debatte des Landtags hat der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die grüne Mobilitätspolitik scharf kritisiert. Zwar sei man sich mit den Grünen – wie auch mit SPD und CDU – einig, dass die AfD mit ihrer Leugnung des Klimawandels genauso schiefliege wie mit ihrer daraus folgenden These, man könne bei der Mobilität unbegrenzt weiter auf fossile Brennstoffe setzen. „Keineswegs einig gehen wir aber mit der grünen Hexenjagd auf den Verbrennungsmotor, dessen generelles Verbot etwa der Grünen-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Anton Hofreiter, fordert“, stellte Rülke klar. Wohin dieser Irrweg führe, zeige sich nun im Anstieg der Arbeitslosenzahl von 3,2 auf 3,5 Prozent. Die knapp zehn Prozent mehr Arbeitslosen als im Vorjahr werden von der Arbeitsagentur auf die Krise der Autoindustrie und der Zulieferer wegen des schleichenden Abschieds vom Verbrennungsmotor zurückgeführt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein grüner Landtags-Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz erklärten zwar immer die Wichtigkeit der Technologieoffenheit bei der Weiterentwicklung der Motoren. „Ich frage Sie aber: Ist das Verbot des Verbrennungsmotors Technologieoffenheit?“, so Rülke an die Adresse der Grünen gewandt.

Laut des Bosch-Chefs Volkmar Denner seien für die Herstellung von Diesel-Motoren zehn Arbeitsplätze notwendig, für ein Batteriefahrzeug nur einer, für einen umweltfreundlichen Verbrennungsmotor dagegen bis zu acht! „Ein solcher Kahlschlag bei Arbeitsplätzen, wie die batterieelektrische Mobilität dem Standort Baden-Württemberg zumutet, wäre bestenfalls zu vertreten, wenn dies klimapolitisch unabweisbar wäre“, so Rülke. Er erinnerte daran, dass er in der Debatte zum Haushalt des Ministerpräsidenten im Dezember drei Ziele für den Mobilitätsstandort Baden-Württemberg der Zukunft genannt hatte: Klimafreundlichkeit, Erhalt der Arbeitsplätze und der Erhalt der Individuellen Mobilität. Dazu hatte Ministerpräsident Kretschmann in der Debatte erklärt, er teile diese drei Ziele.

„Batterieelektrische Antriebe erreichen aber keines dieser drei Ziele“, stellte Rülke fest und zählte auf:

  1. sie vernichten 90 Prozent der Arbeitsplätze, wie schon Bosch-Chef Denner feststellte,
  2. sie schränken die individuelle Mobilität ein aufgrund der kurzen Reichweiten, der langen Ladezeit und des mangelnden Zugangs zu Lademöglichkeiten für breite Bevölkerungsschichten und
  3. sie sind alles andere als klimafreundlich wegen der ökologisch katastrophalen Lithiumgewinnung in Südamerika und der Kobaltgewinnung in Afrika mittels Kinderarbeit, der notwendigen Batterieaufladung mit polnischem Kohlestrom und der höchst problematischen Entsorgung der Batterien.

„Deshalb muss man auf den umweltfreundlichen Verbrennungsmotor der Zukunft setzen. Mit sauberem Diesel, mit synthetischen Kraftstoffen, mit der Brennstoffzelle beziehungsweise der Wasserstoffmobilität“, schlussfolgerte Rülke.

Er erinnerte daran, dass der grüne Fraktionschef Andreas Schwarz ja selbst die schlechte Ökobilanz der batterieelektrischen Mobilität im Interview mit der Pforzheimer Zeitung vom 24. Januar dieses Jahres eingeräumt habe. Schwarz hätte auf die Frage: “Und was ist mit der schlechten Ökobilanz von E-Autos?” gesagt:  “Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass die Batterie grüner wird” zitierte Rülke und sagte darauf wörtlich: „Also, lieber Kollege Schwarz, ist die Batterie eben nicht grün, sondern eine Zumutung für das Klima.“

Es gehe nach den Worten Rülkes deshalb um echte Technologieoffenheit und er folgert daraus fünf Forderungen:

  1. Weg mit der Hofreiter-Forderung nach einem Verbot des Verbrennungsmotors.
  2. Die CO2-Bilanz der batterieelektrischen Mobilität muss künftig entlang der gesamten Prozesskette betrachtet werden.
  3. Es muss Schluss sein mit einer Politik nach dem Motto: Wir erhöhen die Subventionen für die Batterie so lange, bis die Menschen sie endlich kaufen.
  4. Es muss Schluss sein mit politischen Restriktionen zur Verhinderung der synthetischen Kraftstoffe.
  5. Wer Ladestationen baut, der muss auch Wasserstofftankstellen bauen.

 

Rülke abschließend: “Das ist der Weg zu einer echten Technologieoffenheit. Dann hat der saubere Verbrenner eine Zukunft. Und somit können wir wirklich etwas fürs Klima tun, gleichzeitig die Arbeitsplätze erhalten und den Menschen die individuelle Mobilität garantieren!”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Einseitige Fokussierung auf die batteriegebundene Elektromobilität kostet viele Arbeitsplätze.


Zum starken Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Baden-Württemberg mit der Begründung der Zurückhaltung in den Schlüsselbranchen der Autoindustriezulieferer sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die steigende Arbeitslosigkeit im Land ist die Folge einer verfehlten Industriepolitik der grün-schwarzen Landesregierung. Gerade die grüne Hetzjagd auf den Verbrennungsmotor rächt sich nun. Der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg als Automobilland zeigt nun die Folgen der ideologischen Irrwege, gerade der Grünen, unter denen sich nicht wenige finden, die wie Anton Hofreiter den Verbrennungsmotor am liebsten verbieten wollen. Die Unternehmen müssen mit einer jahrelangen Durststrecke in der Autobranche rechnen. Dabei stellen die Automobilhersteller und die zahlreichen Zulieferbetriebe im Land als Schlüsselindustrie einen ganz wesentlichen Teil der Arbeitsplätze. Die einseitige Fokussierung auf die batteriegebundene Elektromobilität wird aufgrund der geringen Wertschöpfungstiefe und des Entwicklungsvorsprungs andernorts noch viele Arbeitsplätze im Land kosten. Wir müssen im Interesse des Standorts dringend umsteuern, hin zum umweltfreundlichen Diesel, zur Zulassung und Nutzung synthetischer Kraftstoffe, zur Wasserstoffmobilität. Der Verbrennungsmotor muss im Land eine Zukunft haben und wird damit Arbeitsplätze erhalten.“

Bagatellgrenze oder selbst die Belegausgabe nur auf Kundenwunsch würden Abhilfe schaffen


Zu den Protesten von Bäckern gegen die seit diesem Jahr geltende Kassenbon-Ausdruckpflicht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Mit der Bonausgabepflicht wird die Sozialkontrolle durch den Kunden zum Instrument gegen Steuerhinterziehung gemacht. Ein fairer Wettbewerb kann aber auf bergeweise Papiermüll verzichten, wenn technische Lösungen verfügbar und praktikabel sind. Auch eine Bagatellgrenze würde das Handwerk stark entlasten. Die pauschale Ausgabepflicht jedoch widerspricht nicht nur dem Prinzip der Müllvermeidung unseres Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sondern verursacht bei den betroffenen Unternehmen auch erhebliche Kosten. Dabei hat selbst der Bundeswirtschaftsminister noch im Dezember in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister darauf hingewiesen, dass ursprünglich nur die Belegausgabe auf Kundenwunsch vorgesehen war. Selbst eine so banale Ausgestaltung könnte dazu beitragen, diesen Müllirrsinn zu beenden.“

Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt

Schauen Sie auf den Kassenzettel, wenn Sie Ihr Sonntagsbrötchen für 35 Cent beim Bäcker kaufen, die Zeitschrift für 1,40 € vom Kiosk um die Ecke holen oder eine Kugel Eis für 1,50 € bei der Eisdiele bestellen? Nein?

Dann gehören Sie zu den weit über 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die den Bon bei Kleinstbeträgen nicht mitnehmen. Und dennoch hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die Bonpflicht eingeführt – zum Leidwesen der Einzelhändler und Handwerksbetriebe.

Denn für die Betriebe bedeutet die Bonpflicht vor allem: mehr Müll, mehr Bürokratie, mehr Kosten und nicht recycelbare Abfälle.

Was besagt die Bonpflicht und wer ist betroffen?

Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 146a AO) müssen alle Einzelhändler mit elektronischen Kassensystemen ab dem 01.Januar 2020 für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg ausstellen. Friseure, Döner-Verkäufer, Kiosk-Besitzer, Bäcker, Metzger und andere Einzelhändler und Kleinstbetriebe müssen somit unabhängig vom Betrag bei jedem Geschäftsvorfall einen Bon ausdrucken. Zudem müssen dieses Jahr die elektronischen Kassen – und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wodurch alle Verkäufe aufgezeichnet und Manipulationen an der Kasse erheblich erschwert werden. Zur Umsetzung wird den Betrieben eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 gewährt.

Welche Motive stecken hinter der Einführung der Bonpflicht?

Mit der Einführung der Bonpflicht soll der Steuerbetrug in Deutschland bekämpft werden. Jährlich entgehen dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs zehn Milliarden Euro durch Barzahlungen, die nicht korrekt verbucht wurden. Dies entspricht mehr als ein Fünftel des Bundeshaushalts 2020. Durch die Bonpflicht soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden, der Kunde dies nachvollziehen und der Steuerprüfer leichter die Richtigkeit der Kasse ermitteln kann. Ob dadurch aber letztlich Steuerbetrug vermieden werden kann, ist fraglich. Vielmehr wird die bargeldintensive Branche unter Generalverdacht gestellt und der Kunde zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht. Zudem werden durch die Um- bzw. Nachrüstung der Kassensysteme die Umsätze bereits vor nachträglicher Manipulation geschützt. Eine Bonpflicht ist vor diesem Hintergrund redundant.

Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Betriebe?

Die neue gesetzliche Regelung stellt die Betriebe vor enormen Herausforderungen. Für die Umstellung der Kassensysteme fallen für die Betriebe nach ersten Kostenschätzungen zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse an. Da eine Vielzahl an Kassen jedoch nicht umgerüstet werden kann, sondern neu erworben werden muss, bewegen sich die Kosten zuweilen im vierstelligen Bereich. In Metzgereibetrieben, in denen Waage und Kasse miteinander verbunden sind, können gar fünfstellige Beträge für eine neue Kasse anfallen. Auf kleine Handwerksbetriebe kommen somit beträchtliche Summen zu.

Neben den Kosten für die technische Umstellung fallen durch die Bonpflicht jährlich beträchtliche Papierkosten an. Das deutsche Bäckerhandwerk rechnet mit fünf Milliarden Papier-Bons pro Jahr. Laut Berechnungen des Handelsverbands Deutschland ergeben die zusätzlichen Kassenbons aneinandergereiht jährlich eine Strecke von zwei Millionen Kilometern. Das ist eine Strecke, die fünf Mal so lang ist wie von der Erde zum Mond. Da der Großteil der Kunden die Belege nicht mitnimmt, entstehen für die Betriebe folglich hohe Müllberge, die es zu entsorgen gilt.

Die Bonpflicht schafft somit zusätzlichen Bürokratieaufwand und kostet den Einzelhändlern vor allem viel Zeit und Geld.

Warum ist die Bonpflicht problematisch für den Umweltschutz?

Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ist die Bonpflicht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Auf eine Anfrage unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Kassenbon-Pflicht verteidigt die grün-schwarze Landesregierung die neue Regelung zwar, räumt jedoch ökologische Schäden durch die Kassenzettelflut ein. So könne das Altpapier zukünftig „verstärkt mit Schafstoffen verunreinigt sein“. Denn: Das Papier der Kassenbons ist ein bisphenolhaltiges Thermopapier, d.h. es kann nicht recycelt werden und muss über den Restmüll entsorgt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, sodass das Papier im Altpapier landet und diesen verunreinigt. Bisphenol A ist laut EU-Verordnung zudem ein „besonders besorgniserregender Stoff“. Und auch dessen Ersatzstoff Bispehnol S gilt als hormonaktive Substanz, d.h. bereits geringe Mengen könnten das Gesundheitssystem von Lebewesen schädigen. Aufgrund dieser problematischen Zusammensetzung des Kassenbonpapiers erscheint es irrsinnig, Gesetze zu erlassen, die die Produktion von nicht-recycelbaren und womöglich gesundheitsschädigenden Papier fördern.

Hinzu kommt: Da die Kunden die Kassenzettel nicht mitnehmen, werden diese direkt für den Mülleimer produziert. Die Bonpflicht kommt somit einer riesigen Papierverschwendung gleich, für die laut Forschern des wissenschaftlichen Instituts des Handels EHI jährlich etwa 8500 Fichten gefällt werden müssen. Das entspricht ca. 12,5 Millionen Kilogramm Holz für die Herstellung des Papiers – eine Menge Holz! Wenn tagtäglich von Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Abfallvermeidung gesprochen wird, dann jedoch eine Vorschrift eingeführt wird, durch welche riesige Papiermüllberge entstehen, klafft ein erheblicher Widerspruch zwischen Worten und Taten. Es zeigt sich: Ein Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz ist die Bonpflicht gewiss nicht!

Was muss die (Landes-)Politik jetzt tun?

Die Bonpflicht darf in dieser Form auf keinen Fall bestehen bleiben. Selbstverständlich muss die Betrugsbekämpfung unterstützt werden, aber ohne bürokratischen und umweltpolitischen Unsinn. Daher sollte der Verkauf von Kleinstwaren und Dienstleistungen von der Bonpflicht ausgenommen werden. Die FDP/DVP Fraktion plädiert deshalb für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Hierdurch würde die Belegausgabepflicht für alle Beträge unter 10 Euro entfallen und die Einzelhändler spürbar entlastet. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative unseren Vorschlag zu folgen und die Einzelhändler zu stärken.


Quelle: Baden-TV

Denn: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie und Belastungen für unsere Betriebe, sondern weniger!

Davon profitieren letztlich alle: die Betriebe, die Kunden und die Umwelt!

Die Bonpflicht geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei

Gute Gesetze sollten praxistauglich sein und sich am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Dass die Bonpflicht ein solches Gesetz wahrlich nicht ist, demonstrierte unser Abgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert vor dem baden-württembergischen Landtag zusammen mit Bäckern aus der Region. Knapp eine halbe Million Kassenbons – in Zahlen 500.000 – haben sich in nicht einmal einem Monat in Stuttgarter und Pforzheimer Bäckereien angesammelt. Alles Bons, die kein Kunde und kein Bäcker haben möchten.

Für ihren Protest brachten die Bäcker ihre gesammelten Kassenzettel im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Landtag. Sie zeigten: Die Bonpflicht produziert Müllberge ohne erkennbaren Nutzen. Kurz vor Beginn der Ausschutzsitzung war der Müllberg auf mehrere Dutzend prallgefüllter Säcke mit Kassenzetteln angewachsen. Gemeinsam mit den Bäckern entleerten die FDP/DVP Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und Gabriele Reich-Gutjahr die Säcke und Tonne um Tonne füllte sich. Am Ende waren es acht große Mülltonnen und sechs kleinere mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehreren tausend Litern.

Wirtschaftsausschuss lehnt FDP/DVP Vorschlag zur Entlastung der Betriebe und der Umwelt ab

Doch das waren noch nicht einmal alle Kassenzettel, denn Schweickert nahm sechs Säcke voller Kassenbons in die Ausschusssitzung mit. Auf diese Weise sollte den Landtagsabgeordneten veranschaulicht werden, welche konkreten Auswirkungen die Bonpflicht auf die Betriebe und die Umwelt hat. Im Ausschuss warben Schweickert und Reich-Gutjahr für den Antrag der FDP/DVP Fraktion, eine Bagatellgrenze von 10€ einzuführen.

Erfolglos!

Trotz Kritik aus allen Reihen an der Bonpflicht lehnten Grüne, CDU und SPD unseren Vorschlag ab. Statt sich über eine Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Gesetzes stark zu machen, toleriert die grün-schwarze Landesregierung demnach weiterhin den Bürokratie– und Müllirrsinn der Bonpflicht. Mit der Lebensrealität der Menschen hat dies nichts zu tun

Unsere Aktion in den sozialen Medien

Zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Öffnungs- und Verkaufszeiten von Bäckereibetrieben an Sonntagen sagt er Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der BGH hat mit dem heutigen Urteil den handwerklichen Bäckereibetrieben den Rücken gestärkt. In Zeiten wachsender Konkurrenz durch Backshops und Fertigware in Tankstellen ist dies ein wichtiges Signal an das Bäckerhandwerk. Allerdings reicht dieser höchstrichterliche Befund nicht so weit, als dass die weiteren Fragen geklärt wären, die die hiesige Bäckerschaft umtreibt. Denn wie lange die Backwaren am Sonntag produziert werden dürfen und wie die arbeitszeitrechtlichen Herausforderungen zu lösen sind bleibt weiterhin offen.“

In der heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs zum Bürokratieabbau der FDP/DVP Fraktion sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Wegen der schlechteren konjunkturellen Entwicklung, aber auch dem Strukturwandel in der Automobilindustrie sind viele Unternehmen im Land gezwungen, Kurzarbeit und Stellenabbau in Blick zu nehmen. Im Konjunkturbericht der L-Bank vom Oktober 2019 heißt es: ‚Konjunkturstimmung im Südwesten sinkt auf den tiefsten Stand seit der Finanzkrise.‘ Umso wichtiger erscheint es daher, dass die Landespolitik wirtschaftsfreundliche Impulse aussendet und die Unternehmen endlich bei den aktuellen Herausforderungen unterstützt. Mit einem Gesetzesentwurf zur Bürokratieentlastung der Unternehmen im Land haben wir deshalb einen ersten Vorschlag auf den Weg gebracht, um unnötige Belastungen abzubauen. Der Abbau mittelstandsfeindlicher und unnötiger Bürokratie ist das Gebot der Stunde, damit sich die Unternehmer wieder auf ihr Geschäft und nicht auf überflüssige staatliche Formalismen konzentrieren können. Als solche, unnötig belastende Bürokratie auf Landesebene haben wir sowohl das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) als auch das Bildungszeitgesetz (BzG BW) identifiziert. Bereits die Evaluationen der beiden Gesetze haben deutlich aufgezeigt, dass deren gesetzgeberisches Ziel verfehlt wurde und der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Unternehmen im Land nicht gerechtfertigt ist. Auch die Expertenanhörung bestärkt uns in diesem Kurs, denn zahlreiche Verbände sprechen den Gesetzen ihre Existenzberechtigung ab. Die Wirtschaftsministerin wäre gut beraten, wenn sie sich dieser Expertise nicht verschließt und die Landesgesetze zeitnah beerdigt. Denn anders als die bürokratischen Belastungen aus Brüssel und Berlin sind die Probleme mit dem LTMG und dem BzG hausgemacht und können schnell und einfach behoben werden.“

Zum heutigen 8. Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz in Stuttgart sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Um zu erkennen, dass wir allein in der Region Stuttgart Wohnraummangel und zahlreiche Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten haben, hätte es eines Gutachtens nicht bedurft. Vor allem gehen die Schlussfolgerungen in die absolut falsche Richtung. Die Mietpreisbremse macht private Vermietung unattraktiv und verhindert Investitionen. Auf Bundesebene gab es eine Evaluation durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und einen klaren Befund: die Zeit seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse wurde politisch nicht für wirksame Maßnahmen gegen Wohnungsknappheit genutzt. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wollen die Mietpreisbremse abschaffen. Denn mit planwirtschaftlichen Elementen wie der Mietpreisbremse verwaltet man den Mangel, baut Bürokratie auf, schafft aber keine einzige neue Wohnung. Die Mietpreisbremse ist nicht mehr als eine Symptombehandlung und vergrößert die Unsicherheit von Mietern, Vermietern und Investoren.“