Nico Weinmann

Anreicherung des Aufgabenkanons der Hochschulen unlauter, nachdem der neue Hochschulfinanzierungsvertrag erst vor wenigen Monaten festgezurrt wurde.

 

Zur heutigen ersten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wissenschaftsministerin Bauer präsentiert einen bunten Strauß hochschulrechtlicher Änderungen, in dem aber einige welke Blüten stecken. Denn die Akzentuierung von Tierwohl und Gleichstellung anstelle der dringend erforderlichen Regelungen zum effektiven Bürokratieabbau und flächendeckender Digitalisierung verkennt die aktuellen Herausforderungen an den Hochschulen vollkommen. Die Ideen der Landesregierung zum Tierschutz negieren die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen und würden den Lehrbetrieb unverhältnismäßig einschränken. Ich halte es auch für unlauter, nun den Aufgabenkanon der Hochschulen anreichern zu wollen, nachdem erst vor wenigen Monaten der neue Hochschulfinanzierungsvertrag festgezurrt wurde. Innovation, aber auch Nachhaltigkeit und selbst den Tierschutz gibt es eben nicht zum Nulltarif. Richtigerweise sollte man im Gesetz nur die Kernaufgaben der Hochschulen explizit benennen und diese Aufzählung nicht ideologisch überfrachten.

Das Gesetz enthält durchaus sinnvolle Weiterentwicklungen des Hochschulrechts, die wir bereits seit Jahren gefordert haben und nun natürlich mittragen, wie etwa die optionale Bauherreneigenschaft und das Verschleierungsverbot. Es fehlen aber Regelungen, die einerseits den Bürokratieabbau tatsächlich voranbringen und andererseits den Hochschulen Rechtssicherheit geben bei digitalen Neuerungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf versucht die Wissenschaftsministerin, einige Baustellen der zurückliegenden Dekade grüner Hochschulpolitik abzuschließen. Gleichzeitig eröffnet sie aber neue Baustellen, wo eigentlich die Entlastung der Hochschulen das erklärte Ziel war.“

 

Nico Weinmann

Ohne Präsenzveranstaltungen besteht Gefahr, eine ganze Studierendengeneration um ein Jahr ihrer Ausbildungszeit zu berauben.

Zur Forderung der Landesrektorenkonferenz, bald wieder zu mehr Präsenzveranstaltungen an den Universitäten zurückzukehren, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die schnelle Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen ist dringend geboten. Gerade für Studienanfänger ist das unabdingbar, aber auch in vielen Studiengängen sind praktische Elemente vorgesehen. Wir laufen Gefahr, eine ganze Studierendengeneration um ein Jahr ihrer Ausbildungszeit zu berauben, wenn nun auch das Wintersemester ausschließlich mit digitaler Lehre angegangen wird. Präsenzveranstaltungen sind häufig alternativlos, will man nicht den Studienerfolg oder die Studienqualität riskieren. Es ist für mich vollkommen unverständlich, dass man zwar die Schulen von der aktuellen Schließungsanordnung ausnimmt, die Hochschulen aber nicht. Noch im September hatte die Landesregierung verkündet, den Präsenzbetrieb an den Hochschulen ermöglichen zu wollen und sich dabei an den Regelungen für die Schulen orientieren zu wollen. Die Landesverordnung hält die Schulen aktuell als Teil des für die Zukunft der Gesellschaft besonders bedeutsamen Bereichs `Schule und Bildung´ offen, nicht aber die Hochschulen. Das ist für die Studierenden und auch die Hochschulverantwortlichen doch der blanke Hohn, die hochschulische Bildung trotz umfassender Hygienekonzepte nicht von der Schließung auszunehmen. Denn natürlich gehören Sie zum gesellschaftlich besonders relevanten Bildungsbereich.“

Nico Weinmann

Berufsverbot für die Kulturschaffenden wird ebenso banal begründet wie das Beherbergungsverbot zuvor.

Die Pressemitteilung der Wissenschaftsministerin, in der die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie begründet werden, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

„Die Ministerin macht Symbolpolitik wider dem tatsächlichen Infektionsgeschehen und dabei in der Begründung den gleichen Fehler wie der Ministerpräsident wenige Wochen zuvor. Sie argumentiert, dass Kulturveranstaltungen bis 30. November nicht mehr stattfinden dürfen – ‚nicht, weil hier eine besondere Infektionsgefahr bestünde, sondern weil wir insgesamt Kontakte reduzieren müssen‘ – wie es in Bauers Mitteilung heißt. Genau diese naive Begründung hatte Ministerpräsident Kretschmann auch schon für das Beherbergungsverbot aufgebracht und damit vor dem Verfassungsgerichtshof in Mannheim Schiffbruch erlitten. Aus meiner Sicht wird das erneute Berufsverbot für die Kulturschaffenden vor Gericht keinen Bestand haben, solange man trotz der immensen Anstrengungen der Branche an der pauschalen Schließung festhält. Die Kultureinrichtungen sind nachweislich nicht Treiber des Infektionsgeschehens, werden aber gleichwohl von der Landesregierung in die Pflicht genommen. Der VGH hatte zu Recht betont, dass man die Freiheitsrechte der Verfassung nicht durch derart banale Abwägungen einschränken kann. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen, die in den letzten Monaten angepasste Spielplänen und zuverlässige Hygienemaßnahmen entwickelt haben und nun vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz stehen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Faktoren in die Gesamtbewertung einbeziehen.

Zu der heutigen Aussage des stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Anzeichen für einen zweiten Lockdown verdichten sich immer mehr. Das hätte fatale Folgen für unsere Wirtschaft. Die FDP/DVP Fraktion hat immer davor gewarnt, dass die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der positiv Getesteten unweigerlich in den nächsten Lockdown führen wird. Zur Beurteilung der konkreten Gefährdungslage muss der Blick über reine Laborzahlen hinaus deutlich geweitet werden. Das betonen auch Wissenschaftler. Die weiteren Fragen sind doch, wie viele erkranken in Relation zu den Getesteten wirklich? Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen? Erst dann ergibt sich ein wirklich valides Bild. Und selbstverständlich muss anhand der lokalen Geschehnisse entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass gemäß Pandemieplan der Schutz vulnerabler Gruppen stärker in den Blick genommen wird.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

„Ein Lockdown mit der Schließung von Schulen, Kitas, Gastronomie, Einzelhandel, den Grenzen und vielen mehr, wie ihn nun Herr Strobl ins Spiel bringt, wäre nicht verhältnismäßig. Ein kurzer Blick auf zahlreiche Entscheidungen von Gerichten im gesamten Land, aber auch Aussagen namhafter Rechtswissenschaftler, darunter ehemalige Bundesverfassungsrichter, machen klar: ein zweiter Lockdown ist wahrscheinlich verfassungswidrig und er wird vor den Gerichten kaum Bestand haben. Leider erleben wir zunehmend, wie die Regierungen sehenden Auges rechtswidrige Maßnahmen erlassen, und Niederlagen vor Gericht billigend in Kauf nehmen. Herr Strobl und seine Mitstreiter gefährden damit die Akzeptanz der Bevölkerung für die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.“

 

Nico Weinmann

Hinterzimmer-Politik bei Covid-19-Maßnahmen muss ein Ende haben.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann, zugleich rechtspolitischer Sprecher, und Jochen Haußmann, zugleich gesundheitspolitischer Sprecher, haben sich in einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha gewandt. In dem Schreiben, das abschriftlich auch an Landtagspräsidentin Muhterem Aras verschickt wurde und als Anlage dieser Pressemitteilung angehängt ist, kritisieren die Liberalen, dass eine immer größere Zahl von Einschränkungen auf Grundlage von Erlassen des Sozialministeriums an die Land- und Stadtkreise erfolgen, und nicht als Verordnungen, bei denen der Landtag beteiligt wäre. Da das im Sommer vom Landtag verabschiedete Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen formell nur eine Beteiligung und Information des Landtags bei Verordnungen der Landesregierung, nicht aber bei Erlassen, vorsieht, wurde der Landtag nicht über den Inhalt der Erlasse informiert.

„Herr Lucha und die Landesregierung glauben, ein Schlupfloch gefunden zu haben, bei dem sie wie zu Beginn der Pandemie ohne Beteiligung des Landtags regieren können. Diese Hinterzimmer-Politik schien eigentlich mit dem von einer großen Landtagsmehrheit beschlossenen Pandemiegesetz überwunden. Nun entdeckt die Landesregierung eine Erlass-Politik für sich, die einen Tiefpunkt an Transparenz bedeutet“, moniert Nico Weinmann. „Bis zum heutigen Tag wurde dem Landtag kein einziger Erlass zugeleitet. Das ist eine inakzeptable Umgehung der Rechte des Landtags.“ Das Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen müsse so ausgelegt werden, dass der Landtag auch bei Erlassen der Landesregierung beteiligt wird.

„Der Sprecher von Herrn Lucha hat selbst bestätigt, dass der Inhalt der Erlasse verbindlich ist. Mit den Erlassen wird den Land- und Stadtkreisen auferlegt, wie etwa eine weitergehende Maskenpflicht, umfangreiche Verbote außerschulischer Veranstaltungen in Schulen oder Sperrstunden ausgestaltet werden sollen. Faktisch haben sie also die gleiche Wirkung wie Verordnungen von Ministerien. Folglich müssen sie in gleicher Weise wie Verordnungen vom Landtag behandelt werden“, fordert Jochen Haußmann.

Nico Weinmann

Bezüge zur Organisierten Kriminalität müssen mehr in den Fokus rücken

Bei den baden-württembergischen Staatsanwaltschaften sind derzeit 377 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfen anhängig (Stand: 14.09.2020). Das ergab nun die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion (vgl. Anlage). Der weit überwiegenden Zahl der Ermittlungsverfahren liege dabei der Verdacht zugrunde, dass die jeweiligen Beschuldigten im Rahmen ihrer Antragstellung wahrheitswidrige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht hätten, um auf diese Weise die ungerechtfertigte Auszahlung von Corona-Soforthilfen zu erreichen. In weitaus geringerem Umfang würden die Ermittlungen darauf hindeuten, dass Corona-Soforthilfen unter Verwendung von Firmendaten tatsächlich existierender Unternehmen, jedoch unter Angabe von fingierten Personalien und einer Bankverbindung, auf die lediglich der beschuldigte Antragsteller unmittelbar oder mittelbar Zugriff hat, beantragt und ausbezahlt worden seien. Zugleich seien bei der Generalzolldirektion angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) über 400 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zur Corona-Soforthilfe mit Bezug nach Baden-Württemberg bekannt geworden. Gebündelt würden die Ermittlungen im Land bei einer Clearingstelle beim Landeskriminalamt.

 

„Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen betreffen nur einen Bruchteil aller Unternehmen“, stellt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Nico Weinmann mit Blick darauf fest, dass mit der am 31. Mai 2020 ausgelaufenen Soforthilfe rund 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliarden Euro unterstützt wurden. Die Redlichkeit der Unternehmen zeige sich auch darin, dass laut der Antwort der Regierung bereits von knapp 6.000 Unternehmen Soforthilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden. Umso entschlossener müsse nach Ansicht des Liberalen gegen die wenigen „schwarzen Schafe“ vorgegangen werden: „Diejenigen, die bewusst falsche Angaben machen oder gar Firmendaten von echten Firmen missbrauchen, handeln mit großer krimineller Energie. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben. Wir brauchen eine lückenlose Aufklärung dieser Fälle. Entscheidend wird dabei eine effektive Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligten Behörden untereinander sein.“

 

Nico Weinmann fordert auch, mögliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität stärker in den Fokus zu nehmen: „Wie wir aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wissen, versuchten kriminelle Banden die Corona-Soforthilfen rechtswidrig zu erlangen. Gerade in den Fällen, in denen Dritte Daten real existierender Unternehmen rechtswidrig verwendeten, muss daher sehr gründlich hingeschaut werden, ob Bezüge zur Organisierten Kriminalität bestehen. Der Austausch der Ermittlungsbehörden muss dabei bundesweit erfolgen. Auch vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen ist eine Evaluation sinnvoll.“

 

Anlage: Antwort der Landesregierung auf Drucksache 16/8644

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Streichung einer Ausnahmevorschrift im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor, auf die sich das Kultusministerium berief, um den Liberalen die Veröffentlichung der Anmeldezahlen von einzelnen Schulen zu verbieten.

Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes äußerten sich der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, wie folgt:

 Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Misstrauens-Maßnahme der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung beispielsweise ein Recht zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Bisher weigert sich das Kultusministerium, diese Zahlen an die Öffentlichkeit herauszugeben. Dabei ist die Kenntnis dieser Zahlen beispielsweise für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet werden oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fundiert zu diskutieren. Gleiches gilt auch für den Unterrichtsausfall und die Unterrichtsversorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen, beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften, ist Transparenz der Problemlage der erste wichtige Schritt. Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten, bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen. Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen zu einer Schule ein. Allerdings ist es notwendig festzulegen, welche Kennzahlen die Schulverwaltung erhebt, und welche sie nicht erhebt.

Dabei müssen Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Informationen ausgeschlossenen sein. Die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltung ist deshalb unerlässlich. Persönliche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, muss das Ziel sein.“

Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Das Kultusministerium gab die Zahlen schließlich heraus – allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten. Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Bestimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden. Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurden ihnen die Zahlen mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürften.

Weinmann: „Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.“ Zu diesem Schluss kommen die Verfasser des Transparenzrankings, in dem Baden-Württemberg im Ländervergleich am zweitschlechtesten abschneidet. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Informationsfreiheit im Land verbessern. Das ist angesichts der zahlreichen Defizite überfällig“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann. Wie schlecht es um die Informationsfreiheit im Land bestellt sei, sehe man am Anlass für diesen Gesetzentwurf, als das Kultusministerium mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz eine ihr unliebsame politische Debatte unterbinden wollte. „Mit dem Gesetzentwurf führen wir die gleichen Rechte in Baden-Württemberg ein, wie es sie in fast allen Bundesländern gibt“, so Weinmann, unter Hinweis darauf, dass eine derartige Einschränkung in keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz existiere. „Es gibt aber auch viele andere Defizite im Bereich der Informationsfreiheit. Mit Spannung sehen wir dem Entwurf eines Transparenzgesetzes entgegen, den einige Organisationen angekündigt haben. Mündige Bürger brauchen Zugang zu staatlichen Informationen. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft unterstützen.“

Nico Weinmann

Kategorie der Rechtmäßigkeit nicht der einzige Gradmesser für das Handeln oder Unterlassen der Ministerin.

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage, ob die frühere Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Unrecht aus dem Amt gedrängt wurde, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen, Nico Weinmann:

 „Dass die Abberufung der früheren Rektorin aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes rechtmäßig war, kann die Versäumnisse von Ministerin Bauer nicht heilen. Die Umstände, unter denen die Abwahl Stöckles vollzogen wurde, bleiben auch weiterhin höchst fragwürdig. Dabei halte ich die Kategorie der Rechtmäßigkeit nicht für den einzigen Gradmesser für das Handeln oder Unterlassen der Ministerin. Auch der Vorsitzende Richter am VGH sah die frühere Rektorin als Opfer einer Intrige der damaligen Kanzlerin der Hochschule und ließ damit erkennen, dass es aus seiner Sicht der Fürsorge durch das Ministerium und insbesondere die Ministerin dringend bedurft hätte. Auch im Untersuchungsausschuss kamen wir zu dem Schluss, dass die Hilfe aus dem Ministerium in dieser schwierigen Situation völlig unzureichend war. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten müssen, anstatt die Akte vorschnell zu schließen.“

Nico Weinmann

Völlig misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz zeigt, dass diese Innenminister Strobl nur als Vorwand für verfassungswidrige Verschärfung des Polizeigesetzes diente.


Die FDP/DVP Fraktion legt zur Zweiten Beratung und Schlussabstimmung der Novelle des Polizeigesetzes drei Änderungs- und einen Entschließungsantrag vor. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann, erklärt dazu:

„Spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Polizeigesetz ist klar, dass die Gesetzesverschärfungen, auf die Innenminister Strobl besonders stolz ist, verfassungswidrig sind. Das haben sämtliche externen Sachverständige bestätigt. Die Grünen hatten alle Trümpfe in der Hand, um diese Verschärfungen zu verhindern. Sie haben sie ganz bewusst nicht genutzt und verabschieden sich damit als Bewahrer von Bürger- und Freiheitsrechten.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir den Einsatz der Bodycam in Wohnungen verhindern, weil dies gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Wir wollen auch keine nahezu anlasslose Befugnis für Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Damit folgen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar‘ ist.

 

Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal. In einem Entschließungsantrag fordern wir daher, dass das Parlament und die Landesregierung entgegen den heutigen Planungen ab dem Jahr 2022 den Einstellungskorridor im ‘deutlich vierstelligen Bereich’ halten. Schon mit der bloßen Zustimmung zu diesem Antrag wäre für die Polizei mehr erreicht als mit der kompletten Novelle des Polizeigesetzes.

 

Innenminister Strobl hatte eigentlich nur die Aufgabe, europäische Vorgaben für den Datenschutz vernünftig umzusetzen. Das ist ihm gründlich misslungen. Offenbar diente Innenminister Strobl die Umsetzung der EU-Richtlinie nur als Vorwand, um an anderer Stelle weitere Verschärfungen des Polizeirechts einzuführen.

 

Zahlreiche Kritikpunkte des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden nicht umgesetzt. So kann dieser die Polizei auf datenschutzrechtliche Verstöße hinweisen, er kann aber nicht Sanktionen und Abhilfe anordnen. Dabei verlangt die EU-Richtlinie genau solche ‚wirksamen‘ Befugnisse. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diesen Missstand beseitigen. Der Gang vor Gerichte und eine Niederlage des Landes sind ansonsten vorprogrammiert. Man braucht schon eine sehr selektive Wahrnehmung der Realität, um – wie die Vertreter der Regierungsfraktionen und der Innenminister – aus den Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Zustimmung zum Gesetzentwurf herzuleiten.“

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

Nico Weinmann

Gericht kann auf die umfassende Arbeit des Untersuchungsausschusses aufbauen.


Zur möglichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage, ob die frühere Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Unrecht aus dem Amt gedrängt wurde, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP Faktion im Untersuchungsausschuss Zulagen, Nico Weinmann:

 „Mit Spannung erwarte ich die Entscheidung des VGH, die auch eine Entscheidung über die Zukunft von Wissenschaftsministerin Bauer ist. Eine Bestätigung des Urteils vom Verwaltungsgericht Stuttgart würde den regierungstragenden Fraktionen von Grünen und der CDU wohl die Argumente nehmen, die sie noch beim Entlassungsantrag im September 2018 bemühen konnten. Das Vertrauen bekam Ministerin Bauer seinerzeit nur mit der Hypothek ausgesprochen, ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass wir bei einer entsprechenden Entscheidung in Mannheim mit einem erneuten Entlassungsantrag durchdringen müssten.

Schließlich kann das Gericht sein Urteil nun, nach dem Abschluss der Arbeiten des Untersuchungsausschusses im Landtag, auf eine umfassende Vorarbeit blicken, die ganz erhebliche Versäumnisse im Umgang mit der früheren Rektorin zutage gebracht hat. Die Komplexität der Vorfälle an der Beamtenhochschule und deren juristische Einordnung hat den Landtagsausschuss immerhin zweieinhalb Jahre beschäftigt, den meine Fraktion gemeinsam mit der SPD initiiert hat. Am Ende stand für uns außer Zweifel, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Öffentlichkeit falsch über die Arbeit der von ihr eingesetzten Kommission informiert hat, wie es auch im vorinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts in Stuttgart zu lesen war. Aus meiner Sicht war die Kommission im Grunde ein verlängerter Arm des Ministeriums und deren Abschlussbericht sollte allein dazu dienen, die damalige Rektorin zum Rückzug zu bewegen. Der Bericht wurde durch Anpassungen aus der Sphäre des Wissenschaftsministeriums und Ministerin Bauer letztlich so gestaltet, dass er zur Legitimation eines neuerlichen Abwahlantrages herangezogen werden konnte. Mit diesen Eindrücken aus dem Untersuchungsausschuss komme ich zum selben Schluss wie das Verwaltungsgericht Stuttgart und erkenne die Rechtswidrigkeit der damaligen Vorgänge.“

Gleichzeitig ist praktischer Nutzen der Änderungen für die Polizeiarbeit marginal.


Zu der öffentlichen Anhörung der Novelle des Polizeigesetzes am heutigen Tag im Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Die Anhörung hat unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt. Wir werden daher bei unserer nun bevorstehenden Klausurtagung Änderungsanträge beschließen, mit denen zumindest die größten Defizite des Gesetzentwurfs korrigiert werden. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen marginal, gleichzeitig haftet diesen schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an.

Dies betrifft die Ausweitung der Bodycams auf Wohnungen. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Prof. Dr. Nachbaur und Prof. Dr. Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Und für uns steht fest, dass Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig sind. Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung.

Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das schafft, wie auch Dr. Eren Basar ausführte, ein Gefühl des Überwachtwerdens und dadurch eine hohe Einschüchterungswirkung. Gleichzeitig konnten auch auf mehrere Nachfragen hin Sachverständige aus der Praxis keine Beispiele dafür zeigen, in welchen wirklich gefährlichen Situationen bereits nach der heutigen Rechtslage eine polizeiliche Kontrolle unzulässig wäre.

Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen erleben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft. Vor allen Dingen braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten aber gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger, als 2016. Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, sollte der Innenminister endlich diese Probleme lösen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

 

„Änderungen des Polizeigesetzes waren aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Außerdem musste bereits zum Mai 2018 die europäische Richtlinie zum Datenschutz in Strafverfahren umgesetzt werden. Insoweit wäre es naheliegend, dass die Änderungen des Polizeigesetzes die Bürger- und Freiheitsrechte stärken. Stattdessen erleben wir, wie Innenminister Strobl dies als Vorwand verwendete, das Polizeirecht an etlichen Stellen zu verschärfen. Jeder Eingriff in die Grundrechte muss aber verhältnismäßig sein und von der Verfassung gerechtfertigt sein. Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch verfassungskonform. Und wenn eine Norm verfassungswidrig ist, dann ist sie auch nicht sinnvoll. Das Polizeirecht ist kein Wunschkonzert und keine Bühne, um sich im Wahlkampf als angeblicher „Law-and-Ordner“ Minister zu profilieren.

Ein großer Teil der angehörten Juristen rügte zentrale Punkte der Gesetzesnovelle als verfassungswidrig. Innenminister Strobl spricht von sich gerne als dem ‚Verfassungsminister‘. Diese Selbstbeschreibung wäre hinfällig, wenn nun die geplanten Änderungen kommen. Für die Grünen käme eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Aufgabe eigener Prinzipien als Bürgerrechtspartei gleich. Wenn die heute durchgeführte öffentliche Anhörung ‚keine Alibiveranstaltung‘ bleiben soll, wie der innenpolitische Sprecher der Grünen Hans-Ulrich Sckerl angekündigt hat, dann müssen die Grünen nun koalitionsintern die Reißlinie ziehen und zentrale Punkte der Novelle verhindern. Kleinere kosmetische Änderungen am Gesetz wären völlig unzureichend.“

Anbei die schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Eren Basar, Prof. Dr. Mark A. Zöller und Prof. Dr. Andreas Nachbaur :

Basar_Stellungnahme

Nachbaur_.Stellungnahme

Zöller_Stellungnahme Innenausschuss BaWü

2020-09_14 Anlage zur PM Auszüge aus schriftlichen Stellungnahmen

Nico Weinmann

Baden-Württembergs Zukunftschance liegt in der Wasserstofftechnologie.


Zur Diskussion über die vom Bundesrechnungshof beanstandeten Fehler bei der Vergabe der Batterieforschungsfabrik durch die Bundesforschungsministerin im vergangenen Sommer sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Jammern über die vergossene Milch bringt bekanntlich nichts. Statt jetzt mit großem Aufwand über die offensichtlich fehlerhafte Entscheidung zu klagen und gar Zeit und Mittel in nutzloses Nachkarten zu verschwenden, sollte die Landesregierung hier eine Chance erkennen. Baden-Württembergs Zukunft liegt nicht in der batteriegetriebenen Mobilität mit Verdrängung des Verbrennungsmotors, sondern in der Förderung und Entwicklung der Wasserstofftechnologie als Antriebsart. Hier zum weltweiten Spitzenstandort zu werden, ist ein Ziel, das den Aufwand lohnt.“

 

Jochen Haußmann

FDP/DVP Abgeordnete stellen sich hinter die Stadt Weinstadt in deren Auseinandersetzung mit dem Verkehrsministerium.

Die Stadt Weinstadt berichtet in ihrer Pressemitteilung aktuell von einem Dissens mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Es geht um bereits gezahlte Bußgelder auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs. Nachdem dieser mehrere Monate in Kraft war, wird dieser wegen eines Formfehlers nicht mehr angewandt. Die Stadt im Rems-Murr-Kreis wollte nun aus eigener Initiative zu viel bezahlte Bußgelder an die Betroffenen zurückerstatten, was eine Handreichung des Verkehrsministeriums nicht vorsieht. Da dies nicht der Rechtsauffassung der Bußgeldstelle der Stadt Weinstadt entspricht, hat sich diese mehrfach schriftlich an das Verkehrsministerium gewandt, um eine mögliche Ausnahme von dieser Regelung für die betroffenen Bürger zu erwirken. Das Verkehrsministerium hat der Bußgeldstelle dies jedoch untersagt.

Bei der FDP/DVP Fraktion stößt dieses Verhalten des Verkehrsministeriums auf Unverständnis. „Wenn eine Verordnung wie vorliegend gegen das Zitiergebot verstößt, dann ist sie nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Auch rechtskräftige Bußgeldbescheide können dann nach dem Ermessen der jeweiligen Behörde zurückgenommen werden. Die Stadt Weinstadt war also berechtigt, die Bußgelder zurückzuzahlen“, so Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion.

„Das sture Beharren von Verkehrsminister Winfried Hermann ist rein ideologisch motiviert. Er will die Autofahrer, wo immer es geht, zur Kasse bitten, selbst wenn dies ohne rechtliche Grundlage erfolgt“, folgert der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann. Die Liberalen wollen jetzt versuchen, über einen Antrag das Verkehrsministerium zu einem Umdenken zu bewegen. „Nicht zuletzt der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es, dass das Verkehrsministerium es akzeptiert, wenn einzelne Gemeinden rechtswidrige Bußgelder zurückzahlen möchten“, so Haußmann.

 

Sozialminister Lucha muss die Praxis solcher Androhungen unverzüglich unterbinden


Nach den Berichten über die Androhung der Stadt Bruchsal, Kinder mit einem Verdacht auf Corona unter Quarantäne zu setzen und unter Umständen von ihren Eltern zu trennen, verlangen die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann und Nico Weinmann in einem Brief von Sozialminister Manfred Lucha Aufklärung.

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erklärt, dass es natürlich wichtig sei, bei Coronaverdachtsfällen Maßnahmen zum Schutz weiterer potentiell gefährdeter Personen einzuleiten. „Dabei ist jedoch die konkrete Situation zu beachten und das verlangt gerade in Zeiten größerer Beunruhigung ein wohlüberlegtes Verwaltungshandeln. Dieses vermissen wir in der aktuellen Situation immer wieder.“ Die Verfügung der Stadt Bruchsal, die der FDP/DVP Fraktion vorliege, „zeigt wenig Bürgernähe und verkennt die Extremsituation der Eltern“.

 

Der rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion Nico Weinmann gibt zu bedenken, dass ein Kindesentzug „vollkommen unverhältnismäßig“ wäre. „Gerade bei einer schweren Erkrankung brauchen die Kinder die Unterstützung ihrer Eltern. Eine Trennung der Eltern von ihren minderjährigen Kindern ist mit dem elterlichen Erziehungsrecht unvereinbar.“ Aus familiengerichtlichen Verfahren sei auch bestens bekannt, was für eine menschlich einschneidende Maßnahme der Kindesentzug sei. „Auch die zweifellos wichtige Eindämmung der Covid-19-Pandemie stellt keine Rechtfertigung dafür dar, dass andere essentielle Grundrechte dahinter zurücktreten.“ Sozialminister Lucha muss daher rasch veranlassen, dass derartige Androhungen unterbleiben.

Innen- und Justizministerium müssen klarstellen, was zulässig ist und was nicht


Zu dem heutigen Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung, wonach auch in Baden-Württemberg auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ein Zugriff auf Gästelisten zu anderen Zwecken als der Nachverfolgung von Infektionswegen möglich ist, erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher:

 

„Innenminister Strobl und Justizminister Wolf müssen für Klarheit sorgen, ob die Gästelisten für andere Zwecke als der Nachverfolgung von Infektionswegen eingesetzt werden dürfen. Innenminister Strobl geht in seiner rechtlichen Bewertung fehl, wenn er das als unzulässig ansieht. Im Gegensatz zu ihm ist man offenbar im Innenministerium der Auffassung, dass eine auf die Strafprozessordnung gestützte Beschlagnahme dieser Listen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft möglich ist. Was gilt denn nun?

Das Innen- und das Justizministerium müssen dringend aufklären, ob derartige Maßnahmen im Land stattgefunden haben oder nicht.

 

Nach Ansicht der FDP/DVP-Fraktion dürfen solche Daten nicht für andere Maßnahmen zweckentfremdet werden. Ansonsten gefährdet man die Akzeptanz dieser Maßnahme. Falls erforderlich kann das Justizministerium die Staatsanwaltschaften anweisen, die Gästelisten nicht zu beschlagnahmen. Damit wäre das Problem recht einfach gelöst.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion fordert Aufklärung von Innenminister Strobl darüber, ob in Baden-Württemberg Ammoniumnitrat gelagert wurde und was er hiergegen unternahm.

In einer heute eingereichten Kleinen Anfrage fordern der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann von der Landesregierung Auskunft über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg. Anlass sind Presseberichte, wonach hunderte Kilogramm von Ammoniumnitrat von den Anhängern der Hisbollah in Süddeutschland gelagert würden.

„Wenn es zutrifft, dass Unterstützer der Hisbollah in Deutschland Material für Terroranschläge lagerten, wäre dies eine neue Qualität der terroristischen Bedrohung“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke. Offenbar seien deutsche Sicherheitsbehörde schon vor Jahren von israelischen Nachrichtendiensten umfassend über die Aktivitäten der Hisbollah informiert worden. „Wir erwarten von Innenminister Strobl nun eine umfassende Aufklärung, welche Informationen seinem Haus vorlagen und welche Maßnahmen er veranlasste oder unterließ. Eine Tatenlosigkeit in diesem Punkt wäre unvertretbar. Es geht um den Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland und auch darum, Terroranschläge in Israel zu verhindern.“

Nico Weinmann, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, weist darauf hin, dass die FDP/DVP Fraktion bereits vor mehreren Wochen Innenminister Strobl um einen Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg in der nächsten Sitzung des Gremiums bat. „Dem Innenministerium sind seit längerem mehrere Unterstützer-Vereine der Hisbollah im Land bekannt. Spätestens das bundesweite Verbot der Hisbollah im April dieses Jahres muss dazu führen, dass Aktivitäten dieser militanten Israel-Hasser auch in Baden-Württemberg unterbunden werden.“

Nico Weinmann

Angesichts der Erfahrungen mit dem Missmanagement der Landesregierung in Sachen „Ella“ ist eine intensive Kontrolle des Aufbaus einer neuen Bildungsplattform unabdingbar.


Nach Medienberichten gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kultusministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich der Rechtskonformität vom Kultusministerium angestrebter Lösungen für die zukünftige Bildungsplattform. Dazu äußerten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP Fraktion und bildungspolitischen beziehungsweise datenschutzpolitischen Sprecher Dr. Timm Kern und Nico Weinmann:

Kern: „In dieser Woche hat die Landesregierung das Kapitel ‚Ella‘ – die gescheiterte Bildungsplattform – durch ihren Vergleich mit Komm.One (ehemals Iteos) offiziell abgeschlossen. Steuergelder in Millionenhöhe wurden durch ein Organisationsversagen, das im Kern Innenminister Strobl und Kultusministerin Eisenmann zu verantworten haben, verschwendet. Nun deuten sich Schwierigkeiten mit der jetzt geplanten neuen Bildungsplattform an. Hier dürfen nicht wieder millionenschwere Fehler passieren. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament seinen Prüfauftrag gegenüber der Landesregierung hier von Anfang an besonders ernst nimmt. Wir werden dazu noch heute eine erste Parlamentarische Initiative einbringen und von der Landesregierung weitreichende Informationen zu ihrem Handeln erfragen.“

Weinmann: „Für eine Plattform, die tausende Menschen nutzen sollen und auf der viele personenbezogene Daten ausgetauscht werden, ist der Datenschutz besonders wichtig. Die Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen daher besonders ernst genommen werden. Allgemeinplätze, man wolle rechtlich sauber bleiben, reichen uns da nicht, insbesondere, wenn man wie das Kultusministerium schon deutlich macht, dass die Bewertungen des Datenschutzbeauftragten nicht geteilt werden. Wenn schon am Beginn eines Projektes der Datenschutz relativiert wird, ist das ein schlechtes Omen.“

Nico Weinmann

Rechtliche Möglichkeiten konsequenter nutzen und moderne Mittel zur Verfügung stellen.


Anlässlich der aktuellen Debatte „Respekt für unsere Blaulicht-Organisationen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Angehörigen der Blaulichtorganisationen haben während der Pandemie unter großem persönlichen Einsatz eine hervorragende Arbeit geleistet. Unser Medizinsystem hat funktioniert, die Polizei erfüllte ihre Aufgaben und wenn es brannte, war die Feuerwehr da. Dafür gebührt ihnen allen unser größter Dank! Dabei hat sich wieder mal gezeigt, welch große Rolle den hunderttausend ehrenamtlich Tätigen zukommt. Gerade wir Liberale halten das Ehrenamt als eine zentrale Form des bürgerschaftlichen Engagements hoch und erwarten von der Landesregierung, dass die bestehenden bürokratischen Hürden schnell abgebaut werden und diesbezügliche Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Bürokratieentlastung im Ehrenamt umgesetzt werden. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.

Fast schon reflexartig erklingt nach Ereignissen wie der Stuttgarter Krawallnacht der Ruf nach immer schärferen Gesetzen. Doch der gerade bei CDU-Politikern ausgeprägte Glaube, nur wer schärfere Gesetze fordere, stünde wirklich hinter unseren Blaulicht-Organisationen, geht fehl. Richtig ist vielmehr: Statt schärferer Gesetze brauchen wir eine gute personelle und sachliche Ausstattung und die umfängliche Durchsetzung bestehender Gesetze. Mehr dienstliche Smartphones und Laptops sind dringend nötig. Den gegenfinanzierten Vorschlag der FDP/DVP für überfällige Zuschläge für Einsätze an Wochenenden und nachts haben die Regierungsfraktionen ebenfalls abgelehnt. Und wichtig ist es, die Täter nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden vollständig ersetzen zu lassen. Bei vorsätzlichen Straftaten haben das Land und beispielsweise die Stadt Stuttgart im Nachgang der Krawallnacht als Geschädigte das Recht, Pfändungsfreigrenzen außer Kraft zu setzen. Die Vollstreckung solcher Forderung ist dann immer noch mühsam und kann Jahre dauern. Sie lohnt sich aber, denn damit verschafft sich unser Staat gegenüber den Tätern den nötigen Respekt. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass sie diesen mühsamen Weg geht, und die Blaulichtorganisationen auf diese Weise unterstützt. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.“

Nico Weinmann

Rechte des Landtags werden durch gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und FDP/DVP und SPD gestärkt.


Anlässlich der Zweiten Beratung der Pandemiegesetze von FDP/DVP, Grünen und CDU und der SPD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Die Einigung zwischen FDP/DVP und SPD einerseits und den Regierungsfraktionen auf der anderen Seite auf ein gemeinsames Pandemiegesetz war nicht selbstverständlich. Alle Seiten haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Die Regierungsfraktionen sind dabei nicht der Versuchung erlegen, den untereinander bereits ausgehandelten Gesetzentwurf mit der eigenen Stimmenmehrheit durchzusetzen. Umgekehrt wurden durch die Umsetzung der Forderung von FDP/DVP und SPD die Rechte des Landtags und im Ergebnis auch der Bürger erheblich gestärkt. Den Anstoß zu dieser Initiative gab der Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine bessere parlamentarische Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie. Der so erzeugte Handlungsdruck führte bei den Fraktionen von Grünen/CDU einerseits und der SPD andererseits dazu, eigene Gesetze einzubringen. Unser Gesetzentwurf sah die zwingende Zustimmung des Landtags zu allen Corona-Verordnungen vor und ging damit am Weitesten. Aber auch die anderen Gesetzentwürfe stellten schon damals eine Verbesserung zur bestehenden Situation dar.

Von daher haben wir das Gesprächsangebot der Regierungsfraktionen angenommen und sind nun zu einer gemeinsam getragenen Lösung gekommen. Uns war es dabei wichtig, das Mitspracherecht des Parlaments weiter zu stärken. So braucht es nun eine Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung bereits nach zwei Monaten, statt wie zunächst vorgesehen erst nach drei Monaten. Damit erreichen wir, dass in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 30.09. der Landtag der Corona-Verordnung seine Zustimmung erteilen muss. Ein Erfolg ist es auch, dass nunmehr klar geregelt ist, dass sämtliche Änderungen der Corona-Verordnungen dem Landtag spätestens 24 Stunden nach dem Kabinettsbeschluss vorgelegt werden. Ein Ausschuss des Landtags wird über die Änderungen dann, wie von uns gefordert, in einer öffentlichen und im Internet übertragbaren Sitzung beraten. Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz. Schließlich haben wir erreicht, dass das Finanzministerium zeitnah dem Finanzausschuss über die Ausgaben berichten wird. Insgesamt ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt weg von Exekutivverordnungen hin zur demokratischen Normalität. Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus.“

Nico Weinmann

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung der „Commercial Courts“ zu nennenswerten Veränderungen führen wird.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt zu der geplanten Einrichtung der beiden Zivilkammern für internationale Rechtsstreitigkeiten:

„Die Gründe, warum Unternehmen immer häufiger zivilrechtliche Fragen untereinander vor privaten Schiedsgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten klären, sind vielfältig. Zentral ist oftmals, dass Verfahren wesentlich schneller als vor staatlichen Gerichten durchgeführt werden und die Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit haben. Auch die Diskretion solcher Verfahren jenseits des öffentlichen Rampenlichts ist ein gelegentliches Motiv. Die einvernehmlich bestellten Richter sind häufig Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Expertise. Daher besteht unter den Parteien eine starke Akzeptanz der gefällten Schiedsurteile. Insgesamt leisten die privaten Schiedsgerichte eine gute Arbeit und entlasten die Justiz vielfach. Das halten wir auch im wirtschaftlichen Bereich für eine sinnvolle Ergänzung.

Es ist zwar gut, dass durch die jetzt beschlossene Einrichtung der beiden Commercial Courts das Justizministerium ein Angebot an internationale Unternehmen unterbreitet. Ob viele Unternehmen dieses Angebot nutzen werden, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Zahl der Unternehmer wird ihre Rechtsstreitigkeiten allein schon wegen der kürzeren Verfahrensdauer auch in Zukunft unverändert vor privaten Schiedsgerichten klären. Das ist auch völlig in Ordnung, denn private Schiedsgerichte leisten eine gute Arbeit.“

Nico Weinmann

Verwaltungsrat entschied sich für steinigen Weg, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen.


Zur Meldung, dass der Verwaltungsrat am Karlsruher Theater-Intendanten festhält, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Verwaltungsrat unter Vorsitz der Wissenschaftsministerin hat sich für einen steinigen Weg entschieden, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen. Für mich bleibt fraglich, ob der schwelende Konflikt so beigelegt werden kann, den noch am heutigen Tag hunderte Mitarbeiter des Staatstheaters in einer Demonstration angeprangert haben. Die Einrichtung einer Vertrauensinstanz, der sich die Mitarbeiter anvertrauen können, ohne Furcht vor beruflichen Konsequenzen, war eigentlich überfällig. Bereits vor Jahren hat eine Umfrage unter den Beschäftigten deutlich herausgestellt, dass das Arbeitsklima im Badischen Staatstheater krankt. Mit einer Parlamentarischen Initiative, die wir am gestrigen Tag eingebracht haben, wollen meine Fraktion und ich die vielzähligen und teilweise sehr schwerwiegenden Vorwürfe aufarbeiten. Denn ohne eine umfassende und von allen Beteiligten getragene Aufklärung der Vorfälle wird der Frieden im Haus wohl nicht zurückkehren.“

Nico Weinmann

Ordentliche Anlaufstelle hätte besser an einer Hochschule angesiedelt werden sollen.


Zur Ankündigung der Einrichtung einer eigenen Dokumentationsstelle des Landes in Karlsruhe zur Dokumentation extremistischer Netzwerke und Strukturen, dessen Kern die Sammlung des Journalisten Anton Maegerle bieten soll, sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Unter den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses NSU im Landtag war die Einrichtung eines unabhängigen Forschungs- und Dokumentationszentrums bereits vorgezeichnet. Allerdings kann die nun vollzogene Schaffung der Dokumentationsstelle im Landesarchiv nur den ersten Schritt darstellen. Denn auch die anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Zu diesem Zweck wäre es zielführender gewesen, eine ordentliche Anlaufstelle an einer Hochschule in Baden-Württemberg anzusiedeln. Unserem entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt hat die Landesregierung seinerzeit aber schon die Zustimmung verwehrt und legt auch nun noch den Fokus zu einseitig auf den Rechtsextremismus.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“

Berechtigter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht zur Vernachlässigung des Linksextremismus führen


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums Nico Weinmann erklärt zu den heutigen Razzien in der linksextremen Szene:

 

„Mit rund 40 Leuten griffen die Täter Mitte Mai das Opfer sowie zwei weitere Personen feige aus dem Hinterhalt an und fügten ihm lebensgefährliche Verletzungen zu. Das alles nur, weil sie die politischen Ansichten der Opfer nicht teilen. Der Meinungskampf wird in unserer freiheitlichen Gesellschaft aber mit Worten und nicht mit Fäusten auf der Straße geführt. Damit haben die Täter aus der linksextremen Szene den Boden unseres Grundgesetzes verlassen. Der heutige Tag ist mit den Razzien und der Festnahme eines Tatverdächtigen ein guter Tag für den Rechtsstaat und die wehrhafte Demokratie. Ich danke unserer Polizei für diesen Ermittlungserfolg.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigter konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Aus dem jüngsten Verfassungsschutzbericht geht hervor, dass die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Diese Entwicklung betrachtet die FDP/DVP Fraktion mit großer Sorge. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.“