Zur Meldung, dass das Oberlandesgericht die Verfahren gegen 13 Professoren in der Ludwigsburger Zulagenaffäre eröffnet hat, erklärt der Obmann der FDP/DVP im Untersuchungsausschuss, Nico Weinmann:

„Die Eröffnung des Verfahrens durch das Oberlandesgericht ist die richtige Entscheidung. Aufgrund meine Erkenntnisse und Einsichten aus dem Untersuchungsausschuss halte ich es für angebracht, auch die Profiteure der Zulagenaffäre zur Verantwortung zu ziehen. Es war nämlich keineswegs so, dass sich die Professoren blind auf die Rechtmäßigkeit der gewährten Zulagen verlassen haben können. Vielmehr hätten wenigstens die Juristen unter ihnen einsehen müssen, dass die Zulagen mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen waren. Neben der Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss, der nun mit Vorlage des Abschlussberichts nahezu abgeschlossen ist, muss nun auch die strafrechtliche Aufarbeitung umfänglich gelingen.“

Anlässlich der Aktuellen Debatte auf Antrag der CDU: „Paralleljustiz – eine Herausforderung für den Rechtsstaat in Baden-Württemberg?“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Studie zeigt aufschlussreich, dass der Rechtsstaat von ganz unterschiedlichen Seiten nicht respektiert wird. Auch wenn wir in Baden-Württemberg im Bundesvergleich offenbar noch verhältnismäßig gut dastehen, so dürfen die Probleme auch bei uns nicht wegdiskutiert werden. Es gilt hier, einer schleichenden Erosion der Bedeutung des Rechtsstaates entschieden entgegenzutreten.

Wichtig ist daher, dass die Debatte über die Ergebnisse dieser Studie und die Konsequenzen daraus mit diesem Tag nicht endet, sondern erst beginnt. Die Studie zeigt eine ganze Reihe von Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung jetzt geprüft werden muss. Sinnvoll erscheint uns hierzu die Einrichtung eines Koordinators bei Justiz und Polizei, um die Verfahrensführung effizient zu begleiten. Wir erwarten von der Landesregierung aber auch, uns über den Zeitpunkt zu informieren, bis wann sie über die mögliche Umsetzung der Handlungsempfehlungen entscheidet. Es wäre fatal, wenn man jetzt zur Tagesordnung überginge und die Studie im Archiv landen würde. Wir dürfen nicht dulden, dass durch eine Paralleljustiz das staatliche Gewaltmonopol untergraben wird.“

Zur Errichtung einer Stiftung als Rahmen für den islamischen Religionsunterricht sagten

Nico Weinmann, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Arbeitskreises Recht und Verfassung, und Dr. Timm Kern, Vorsitzender des Arbeitskreises Schule, Jugend und Sport der FDP/DVP-Landtagsfraktion:

Weinmann: „Auch bei der heute von Ministerpräsident Winfried Kretschmann vorgestellten Stiftung für den islamischen Religionsunterricht handelt es sich um ein Provisorium, das zunächst auf sechs Jahre angelegt ist. Daher ist es für uns umso unverständlicher, warum die Landesregierung nicht zumindest als Übergangslösung einen Beirat für den islamischen Religionsunterricht ernsthaft geprüft hat, in den statt Vertretern von Verbänden unabhängige Einzelpersonen berufen werden. An der Universität Erlangen-Nürnberg wird dies beispielsweise praktiziert. Damit ist aus Sicht der FDP/DVP Fraktion eine echte Chance für den islamischen Religionsunterricht vergeben worden.“

Kern: „Die FDP/DVP Fraktion ist stets entschieden für den islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen eingetreten. Eine Unterweisung junger Muslime auf der Basis eines mit unserem Grundgesetz in Einklang stehenden Islam durch Lehrkräfte, die an staatlichen oder an staatlich anerkannten Hochschulen und Lehrseminaren in Deutschland ausgebildet wurden, ist nach unserer Auffassung das beste Mittel, um islamistischen Hasspredigern den Boden zu entziehen. Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Das Wissen um die eigene Religion führt zu Sprachfähigkeit und Dialog. Und ohne Dialogfähigkeit ist kein Friede zwischen Religionen und Nationen möglich.“

Zur Vorstellung der Erkenntnisse der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Bluttest-Affäre an der Uniklinik Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich sehe mich in meinen Bedenken bestätigt, dass die ungesunde Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die Kommission stellt dem Leiter der Frauenklinik ein verheerendes Attest aus. Die verfrühte öffentliche Präsentation, die bei Betroffenen Hoffnungen und Erwartungen weckte, schadete  nicht nur dem Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg. Dass der Chef der Frauenklinik sehr genau über die fehlende Validität der Testergebnisse und Marktreife des Bluttests Bescheid wusste, gleichwohl aber an der Veröffentlichung festhielt, ist ein peinliches Zeugnis mangelnden wissenschaftlichen Verantwortungsgefühls. ‘Boulevard und bunte Blätter statt seriöser Wissenschaftskommunikation’  – das darf in Baden-Württemberg nicht passieren und muss durch eine endlich solide Rechtsaufsicht durch das Ministerium sichergestellt werden.

Ich erwarte von der Wissenschaftsministerin nun nicht nur die weitere Aufarbeitung der Vorfälle mit allen erforderlichen personellen und strukturellen Konsequenzen, sondern auch die umfängliche Information des Wissenschaftsausschusses des Landtags, der sich erst in seiner letzten Sitzung mit dem Thema befasst hat.

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zum Beitrag der baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Innovation und Zukunftsfähigkeit sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Innovationsstärke in Baden-Württemberg lebt vom gelungenen Zusammenspiel insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen mit den Forschungseinrichtungen und einem vitalen Technologietransfer – und zwar nicht wegen, sondern trotz der Politik der Landesregierung. Während man sich in Berlin vorgenommen hat, 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung einzusetzen, werden im Land schon heute knapp 5 % investiert. 80% dieser Investitionen werden dabei von den Unternehmen im Land getragen.

Den Maßstab für eine erfolgreiche, innovationsfreundliche Politik hat ein Zusammenschluss von Arbeitgeberverband Südwestmetall, Landesrektorenkonferenz, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und DHBW bereits im November 2018 in einem gemeinsamen Positionspapier gesetzt. Die Praktiker haben der Landesregierung ein ganzes Bündel an Forderungen in Stammbuch geschrieben, um Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg zu stärken. Mit Blick auf diese Forderungen wird klar, dass es noch viel zu tun gibt. Denn es gibt noch immer keinen Fortschritt bei der optionalen Bauherreneigenschaft für die Hochschulen, der Ausgleich von Fehlentwicklungen in der Pro-Kopf-Grundfinanzierung der Hochschulen im Hochschulfinanzierungsvertrag steht noch aus, die angekündigte Task Force Bürokratieabbau bleibt weiterhin Zukunftsmusik und etwa der Zugang zur Infrastruktur der Hochschulen für Gründer im Hochschulgesetz wurde nicht finanziell untermauert. Allein bei der dringend angemahnten steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gibt es Bewegung, allerdings vonseiten der Bundesregierung. Kehrseitig bleibt hierzulande weiterhin die Tranzparenzklausel bestehen, die den Bedürfnissen der Unternehmen widerspricht, die ihre Forschung nicht gegenüber Mitbewerbern öffentlich machen wollen und Firmengeheimnisse gefährdet sehen.“

Nico Weinmann

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses zum umstrittenen Bluttest am Uniklinikum Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heutigen Auskünfte der Ministerin können das Aufklärungs- und Informationsinteresse zu den Vorfällen erwartungsgemäß nicht stillen. Es erscheint jedoch angezeigt, dem Bericht der externen Kommission nicht vorzugreifen, der zum 16. Juli vorliegen soll. Schon heute ist aber klar, dass die Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die personellen Konsequenzen vor Ort zeugen davon. Ziel der Aufklärung und auch der weiteren Beschäftigung des Wissenschaftsausschusses des Landtags muss es sein, Schaden vom Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg, aber auch dem ganzen Land abzuwenden.
Es bleibt die Frage, welche Lehre man für die Zukunft hinsichtlich der Gesellschaftsstrukturen zieht, die dem Technologietransfer der Hochschulen dienen. Mehr Transparenz erscheint dabei angezeigt.“

Nico Weinmann

Anlässlich der Aktuellen Debatte „Rechtsextremismus – die unterschätzte Gefahr“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Angesichts von bundesweit fast 13.000 bekannten gewaltbereiten Rechtsextremisten darf nach der abscheulichen Ermordung von Walter Lübcke nicht zur Tagesordnung übergegangen werden. Wir müssen hier künftig noch genauer hinsehen und konsequent die Lehren aus dem NSU-Terror, die in zahlreichen Untersuchungsausschüssen aufgearbeitet wurden, umsetzen.

Mit besonderer Sorge beobachten wir eine zunehmende Verrohung der Sprache, gerade auch in den sozialen Medien. Dabei geriert sich auch die AfD als Biedermann, die durch das bewusste Aufheizen des politischen Klimas mitunter das Werk des Brandstifters motiviert und fördert. Denn die Geschichte lehrt: Die Verrohung durch Taten beginnt mit der Verrohung der Sprache. Der schreckliche Fall Lübcke zeigt, was passiert, wenn die üble Saat von Hass, Verleumdung und Niedertracht im realen Leben aufgeht. Die Meinungsfreiheit ist dabei für uns Liberale ein besonders hohes Gut. Wenn aber gegen Minderheiten gehetzt wird und Andersdenkende bedroht und eingeschüchtert werden, muss der wehrhafte Rechtsstaat entschlossen handeln. Auch wenn wir Reformbedarf in der föderalen Sicherheitsarchitektur sehen, haben wir volles Vertrauen in die Arbeit unserer Polizei und unseres Verfassungsschutzes und werden diese auch künftig unterstützen. Alle Demokraten müssen geschlossen zusammenstehen und jede Form von Extremismus, gleich ob rechts oder links, national, völkisch oder religiös, ablehnen und konsequent bekämpfen.“

Nico Weinmann

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dankt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, diesem und skizziert künftige Handlungsfelder:

„Mit dem vorliegenden Bericht beweist der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink, dass er über die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften konsequent wacht, und gleichzeitig Abhilfen verhältnismäßig und mit Augenmaß vornimmt. Dafür dankt ihm die FDP/DVP-Fraktion. Ein effektiver Datenschutz muss zum Ziel haben, dass es in der digitalen Welt keinen gläsernen Bürger gibt. Gleichzeitig dürfen kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine nicht über Gebühr belastet werden. Ein solcher Datenschutz ist ein Standortvorteil. Der Bericht zeigt dabei, die Bereitschaft der Betroffenen hieran mitzuwirken.

Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass bei der geltenden Rechtslage in Baden-Württemberg zu wenig getan wurde, um beispielsweise das rechtsmissbräuchliche Handeln von Abmahnunternehmen einzudämmen oder Vereine und kleinere Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass Behörden gegenüber Privaten privilegiert werden. Datenschutz muss für alle verarbeitenden Stellen gleichermaßen gelten. In der Zukunft wird es zudem erforderlich sein, den Fokus noch stärker auf den Umgang von nationalen und internationalen Großunternehmen mit Daten zu legen. Die wachsende Rolle von digitalen Assistenten in unserem Leben darf nicht das Entstehen von gläsernen Bürgern befördern.“

Nico Weinmann

In der Debatte um die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse um den Zugriff auf Daten aus Smart-Home-Anlagen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Wir lehnen es entschieden ab, wenn die Ermittlungsbehörden Zugriff auf Daten aus dem privaten Kernbereich von Menschen erhalten. Dies käme einem Großen Lauschangriff durch die Hintertür gleich. Das Bundesverfassungsgericht hält den Schutz des Wohnraums zu Recht sehr hoch. Eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten. Nur weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht auch gemacht werden.

Es stimmt uns daher mit Sorge, dass dieser Vorstoß von Union und SPD getragen wird. Die SPD hat den Schutz von Bürgerrechten damit endgültig aufgegeben. Umso wichtiger ist, dass die Landesregierung hier klar Position bezieht. Gerade die Grünen im Land müssen nun Farbe bekennen und für die Wahrung der Bürgerrechte und der Intimsphäre der Bürger eintreten. Herr Kretschmann muss seinen Innenminister anweisen, als Vertreter Baden-Württembergs sich bei der Innenministerkonferenz gegen diesen Vorstoß zu stellen.“

Nico Weinmann

Zu der Vorstellung des Berichts des Landesverfassungsschutzes für das Jahr 2018 erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Der Jahresbericht unterstreicht die immense Bedeutung des Landesverfassungsschutzes im Rahmen der Sicherheitsarchitektur bei der Wahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unverändert wichtig ist dabei der Kampf gegen klassische verfassungsfeindliche Strukturen von Rechts- und Linksextremen sowie Islamisten. Zunehmend gehen von Verfassungsfeinden und Extremisten auch Gefahren für das jüdische Leben in Deutschland aus. No-Go Areas für jüdische Mitbürger und Menschen mit einer Kippa darf es nicht geben. Hier gilt es: Wehret den Anfängen!

Der Landesverfassungsschutz steht aber auch vor neuen Herausforderungen. Die Cyberspionage durch Russland und China und damit der Abfluss unseres technologischen Know-Hows müssen entschieden bekämpft werden. Inakzeptabel ist es auch, wenn der türkische Geheimdienst offenbar unter Einbeziehung von Organisationen wie der DITIB gezielt Andersdenkende auf deutschem Boden ausspioniert und schikaniert. Innenminister Strobl muss dies gegenüber der türkischen Politik auch offen ansprechen.

Die Politik erweitert seit Jahren die Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie muss ihm dann aber auch zusätzlich Haushaltsmittel zubilligen. Stattdessen erklärte Finanzministerin Sitzmann noch 2014, dass 30 bis 50 Prozent der Stellen beim Amt gestrichen werden können. Wie eine kürzlich gestellte Anfrage ergab, konnte Innenminister Strobl seit dem Jahr 2016 gerade einmal 15 neue Stellen durchsetzen. Es wäre ein fatales Signal, wenn die jetzige Bitte des Innenministers nach 36 neuen Stellen im nächsten Haushalt nicht hinreichende Unterstützung durch die Grünen erfahren würde. Sollte dies nicht als möglich erachtet werden, muss sich die Landesregierung fragen lassen, ob sie die Prioritäten im Sinne der Bürger richtig setzt.“

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zu den drei zentralen Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Hochschule und Wissenschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Faktion, Nico Weinmann: 

„Baden-Württemberg muss sich auch weiterhin im Wettbewerb um die klügsten Köpfe behaupten. Dabei spielen die Bund-Länder-Vereinbarungen eine zentrale Rolle zur Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land.

Mit besonderem Augenmerk müssen wir die Verteilung und den Einsatz der beträchtlichen Mittel angehen. Denn die Finanzierung der Hochschulen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Das Drittmittelaufkommen ist stark gewachsen, was einerseits erfreulich ist und die Konkurrenzfähigkeit unserer Hochschulen bezeugt. Andererseits wurde es zunehmend schwieriger, das akademische Personal, die Forscher und die Lehrenden, unbefristet anzustellen. Noch immer beherrschen prekäre Arbeitsverhältnisse den akademischen Mittelbau. Daher müssen wir diese Herausforderung an prominenter Stelle im Landeskonzept verankern und möglicherweise auch neue Wege gehen. Die EU ermöglicht es beispielsweise, unbefristetes Personal in Forschungsprojekten abzurechnen, was erhebliche Spielräume eröffnet.

Die Digitalisierung darf gerade an den Hochschulen keine leere Floskel bleiben. Umso mehr irritiert das Fehlen des Wortes `digital´ im Pakt für Innovationen in der Hochschullehre. Nicht erst seitdem das `lebenslange Lernen´ im bildungspolitischen Kanon auftaucht sollte uns klar sein, dass modernen Formen der Wissensvermittlung mehr Aufmerksamkeit zukommen sollte. Unsere Impulse für eine virtuelle Hochschule im Land blieben leider bisher ungehört.

Abschließend ist festzuhalten, dass die geplanten Verträge den Weg frei machen für eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Bundes an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.“

Nico Weinmann

Zur Diskussion um eine mögliche Legalisierung des sogenannten „Containerns“, also der Entwendung weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Eine Legalisierung des ‚Containerns‘ löst keine Probleme, sondern schafft nur neue. Das Recht am Eigentum darf nicht ausgehöhlt werden, indem Diebstahl in derartigen Fällen legal gestellt wird. Bei Ersttätern dürfte schon heute kaum eine Strafverfolgung stattfinden. Systematische Täter dürfen dagegen nicht honoriert werden. Es spricht nichts dagegen, wenn Unternehmen selbst das ‚Containern‘ dulden. Ihnen dies aber vorzuschreiben lehnen wir ab.

Gleichzeitig begrüßen wir das Ziel, ein Wegwerfen von nicht verdorbenen Lebensmitteln zu verhindern und einer karitativ-sozialen Verwendung zuzuführen. Folgeverwertungen von Lebensmitteln durch Vereine wie die ‚Tafel‘ sollten danach stärker unterstützt werden.“

Nico Weinmann

Zur heutigen Meldung, dass der Vorstand der Uniklinik Heidelberg Warnungen vor der Bluttest-PR-Aktion ignorierte, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Es ist bezeichnend, wie weit die wohlfeilen Äußerungen gegenüber der Presse und der reale Forschungsstand auseinander klaffen. Bei den Entscheidungsträgen an der Uniklinik in Heidelberg ist der Interessenkonflikt zwischen akademische Anspruch und finanziellen Erwartungen nicht mehr von der Hand zu weisen. Leider haben sie sich offensichtlich für den Irrweg entschieden, ohne valide Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an die Öffentlichkeit zu treten, zum Schaden für das wissenschaftliche Renommee. Mit der Causa Bluttest wird sich nicht nur die Kommission vor Ort, sondern auch der Wissenschaftsausschuss des Landtags zu beschäftigen haben.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Allerdings gehen die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich zu weit. Die Strafbarkeit der Justizbediensteten wäre mit dem neuen Gesetzentwurf weitreichender als von Privatpersonen und Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Dies wäre das falsche Signal an die Justizbediensteten in unserem Land.

Wir bedauern, dass unser diesbezüglicher Änderungsantrag von CDU, Grünen und AfD abgelehnt wurde. Justizmitarbeiter brauchen Rechtssicherheit, dass sie sich nicht schon bei kleinen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften strafbar machen. Unser Antrag war dabei bewusst an die Strafvorschriften im BDSG angelehnt. Damit wollten wir auch eine einheitliche Begrifflichkeit im Datenschutzstrafrecht erreichen. Einziger Unterschied zum BDSG war, dass nur solche Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften bestraft werden sollten, die in Bereicherungsabsicht begangen worden wären. Damit wäre nur wirklich gravierendes Unrecht mit Strafe belegt. Typisches Justizhandeln wie etwa das Erstellen einer Anklageschrift wäre dann nicht erfasst. Bei Verstößen gegen den Datenschutz an dieser Stelle genügen die bisherigen disziplinarrechtlichen Sanktionen.

Leider wurden auch die Bedenken der FDP gegen die Einführung einer Mithörfunktion bei Alarmgeräten für Justizmitarbeiter im Außendienst nicht berücksichtigt. Es steht außer Frage, dass diese bestmöglichen Schutz erhalten müssen. Auch wenn es letztes Jahr nur drei Notrufe gab, ist jeder einzelne einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßen wir die bereits bestehende Alarmmöglichkeit. In Notfallsituationen hat die Mithörfunktion aber keinen Mehrwert. Viel wichtiger ist es, dass die Polizei schnell am Einsatzort ist. Dafür braucht es mehr Personal, nicht schärfere Gesetze. Eine Aushöhlung der Grundrechte durch die Abhörfunktion ohne praktischen Nutzen lehnen wir ab.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf enthält einige Punkte, auf deren Änderung die FDP drängen wird. Besonders problematisch sehen wir die Einrichtung einer Mithörfunktion beim Einsatz von mobilen Alarmgeräten von Justizmitarbeitern im Außeneinsatz“, so Weinmann. Zwar sei es wichtig, Außendienstmitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher zu schützen. „Dies erreicht man aber nicht mittels der Mithörfunktion. Die Landesregierung räumt in der Gesetzesbegründung selbst ein, dass 300 solcher Alarmgeräte bereits im vergangenen Jahr im Einsatz waren. Es wurden in der gesamten Zeit aber lediglich 3 Notrufe abgesetzt. Das zeigt, dass der praktische Nutzen gegen Null tendiert.“ Demgegenüber stünden durch die Mithörfunktion massive Eingriffe in die Grundrechte, insbesondere, wenn Aufnahmen von privatem Kernbereich mitgeschnitten würden, bemängelte der FDP-Politiker. „Mit diesem Vorhaben werden erneut Grundrechte ausgehöhlt, ohne dass es einen Mehrwert bei der Sicherheit gibt.“

Auf besonderes Unverständnis stößt bei ihm, dass die Geräte bereits vor ihrer Anschaffung vor einigen Jahren mit Kenntnis der Landesregierung mit einer solchen Mithörfunktion ausgestattet wurden, obwohl es an einem Parlamentsbeschluss hierzu fehlte. „Das Verhalten der Landesregierung ist befremdlich. Es muss klar sein, dass die Gesetze zuerst im Parlament beschlossen werden müssen, und erst danach entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden“, kritisierte Weinmann.

Daneben müssen nach Ansicht der FDP die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich gelockert werden. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die sehr weitreichenden Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht gelockert werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bereits kleinste Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn der Justizbedienstete in ‚Schädigungsabsicht‘ handelt. Dieser Begriff ist aber sehr weitgehend. Es besteht daher die Gefahr, dass bereits typisches Justizhandeln wie etwa die Erhebung einer Anklageschrift als Schädigung aufgefasst werden kann. Eine derartige Kriminalisierung der Justizbediensteten ist inakzeptabel und muss verhindert werden.“ Der Rechtspolitiker findet, dass vielmehr „nur gravierende Verstöße gegen den Datenschutz strafrechtlich zu sanktionieren“ werden sollten. „Dies betrifft insbesondere den kommerziellen Handel mit fremden Daten. Alle anderen Verstöße sollten allenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.“ Vor diesem Hintergrund kündigte Weinmann an, auf eine Änderung der Gesetzesentwürfe in diesen beiden Punkten hinwirken zu wollen.

Anlässlich der Debatte um die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag von Innenminister Strobl, Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzuganstalten unterzubringen zeigt, dass er die verfassungsgerichtlichen Vorgaben verkennt. In Gefängnissen sind verurteilte Straftäter unterzubringen. Abschiebepflichtige Personen gehören dort nicht hin. Für sie müssen separate Unterbringungsorte geschaffen werden.

Die FDP/DVP Fraktion hat bereits in der Vergangenheit hingewiesen, dass die bestehenden Abschiebekapazitäten nicht ausreichen. Leider folgte die Landesregierung unserer Forderung, zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen, nicht. Das Ergebnis sieht man jetzt. Es ist untragbar, wenn Abschiebungen scheitern, weil Grün-Schwarz nicht die entsprechenden Mittel für eine vorhergehende Unterbringung bereitstellt.

Der Vorschlag des Innenministers ist aber auch aus Perspektive der Justizvollzugsbediensteten inakzeptabel. Baden-Württemberg ist bereits jetzt Schlusslicht in Deutschland beim Verhältnis von Mitarbeitern zu Haftinsassen. Würde man Strobl folgen, dann würde sich die Situation in den Gefängnissen noch weiter verschlimmern. Die Versäumnisse der Landesregierung dürfen aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter in den Haftanstalten ausgetragen werden.“

Anlässlich der Regierungsinformation zum Sicherheitsbericht für 2018 sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Wir sind dankbar für die Leistungen unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die tagtäglich sprichwörtlich ihren Kopf für die Sicherheit unserer Gesellschaft hinhalten. Politik darf es aber nicht dabei belassen, die Polizei zu loben. Vor allem die verantwortliche Landesregierung muss die Aufgaben, vor die die innere Sicherheit uns stellt, angehen. Dabei benennt der Sicherheitsbericht klar die zentralen Handlungsfelder: Die deutlich gestiegene Gewalt im öffentlichen Raum, die zunehmende Drogenkriminalität und den Anstieg der Sexualdelikte gilt es zu bekämpfen. Erforderlich sind mehr Polizeibeamte für die Präsenz in der Öffentlichkeit und die Ermittlungsarbeit. Ziele, die nur mit mehr Personal und der Abkehr von falschen Organisationsentscheidungen wie der Aufrechterhaltung der zentralen Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land umsetzbar sind. Es darf nicht sein, dass uns Polizisten hinter vorgehaltener Hand erzählen, ihnen fehlen Personal und Mittel, um beispielsweise die erkannte Drogenkriminalität zu bekämpfen. Der Rechtsstaat muss zeigen, dass er auf Straftaten unverzüglich und konsequent reagiert. Dazu ist es auch zwingend, die Justiz so auszustatten, dass ausermittelte Sachverhalte schnell zur Anklage und zur Entscheidung kommen. Der an manchen Orten festzustellenden Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollte mit dem Einsatz des kommunalen Ordnungsdienstes, für den wir einheitliche Standards gesetzlich normieren müssen, begegnet werden.

Im Bereich von Extremismus und Cyberkriminalität müssen das Landesamt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt den gewachsenen Aufgaben entsprechend ausgestattet werden. Viel zu lange haben Bundes- und Landesregierung die Hände in den Schoß gelegt, als mit Blick auf das Problem der dschihadistischen Kriegsrückkehrer und der Abhängigkeit unserer kritischen Infrastruktur von Produkten aus China zügiges Handeln geboten war. Auf die seit Jahren zunehmende Zahl der Islamisten und Salafisten hat man noch keine Antwort gefunden. Wir müssen konstatieren, dass es unserer freien Gesellschaft zunehmend schwer fällt, Menschen von sich zu begeistern. Wir brauchen aber diese Begeisterung, damit unser Land und unsere Gesellschaft auch zukünftig liberal, demokratisch und dem Rechtsstaat verbunden bleibt.“

Zum Beschluss des Bundestags zur Gründung der Stiftung „Forum Recht“, die den Rechtstaat in einem Begegnungszentrum in Karlsruhe erfahrbar machen soll, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Rechtstaat ist ein der größten zivilisatorischen Errungenschaften und eine der Säulen unserer freien Gesellschaft. Dabei lebt er wie auch unsere Demokratie vom Engagement der Menschen. Jede Generation muss sich neu für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entscheiden. In letzter Zeit ist der Rechtsstaat beispielsweise durch Überlastungen in der Justiz und die weitgehend ungeordnete Zuwanderung unter Druck geraten. In dieser Situation ist es uns besonders wichtig, das Bewusstsein für die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit zu schärfen. Das Forum Recht in Karlsruhe kann hierbei eine zentrale Rolle in unserm Land spielen. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Einrichtung nach Kräften zu unterstützen.“

In der heutigen Aktuellen Debatte des Landtags unter dem Titel „Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte ist überfällig – und liegt in unserer Verantwortung“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann: 

„Im Umgang mit geraubten Kulturgütern aus der Kolonialzeit hat das Land eine historische Verantwortung. Bei der Feststellung der Provenienz, aber auch in der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Aus diesem Grund fand jüngst die erste bundesweite Kulturministerkonferenz statt, die eine gemeinsame Haltung im Umgang mit dem historischen Erbe entwickeln soll. Mit der eiligen Rückgabe der Kulturobjekte aus dem Hause Witbooi an den namibischen Staat hat Ministerin Bauer dieser Einigung vorgegriffen. Dabei wurden die Probleme offenkundig, die im Umgang mit Kulturgüter fraglicher Provenienz noch bestehen. Denn der Rechtsschutz für diejenigen, die gerichtlich gegen eine fehlgehende Restitution vorgehen wollen, ist praktisch inexistent. Deshalb scheiterte auch ein Verband der Herkunftsgesellschaft vor dem hiesigen Verfassungsgerichtshof, der sich in diesem Streit für unzuständig erklärte. So wird der Rechtsweg zur Farce, auf den die Ministerin lapidar verweist. Sie muss aber auch einräumen, dass es etwa der Familie Witbooi, abseits der juristischen Fragen, praktisch kaum gelungen wäre, ihren Besitzanspruch nachzuweisen. Gerade vor diesem Hintergrund aber stellt sich die Frage, ob der Nationalstaat der richtige Ansprechpartner und Empfänger der Kulturgüter sein kann. In Namibia jedenfalls säte die Rückgabe neuen Streit zwischen der Regierung und den Stammesgesellschaften und auch in der Familie Witbooi selbst, deren Spaltung im Kontext der jüngsten Restitution den Siedepunkt erreicht hat, so die namibische Presse. Durch Restitution kann widerfahrenes Unrecht nicht wieder gut gemacht werden.  Umso wichtiger ist ein gerechter Interessenausgleich und eine Rückgabe an den rechtmäßigen Nachfolger.“

Zur Meldung, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz betrachte den Islamismus weiter als größte Bedrohung unserer Gesellschaft, die Zahl der Personen, die dem Salafismus und dem Dschihadismus zuzurechnen sei, steige weiter, sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium für den Verfassungsschutz, Nico Weinmann:

„Präsidentin Bube hat Recht. Die seit Jahren steigende Zahl islamischer Extremisten zeigt, dass Staat und Gesellschaft noch kein Mittel gegen diesen Fundamentalismus gefunden haben. Auch das brandgefährliche Problem der dschihadistischen Kriegsrückkehrer ist weiter nicht gelöst. Die in Regierungsverantwortung stehenden Parteien haben hier jahrelang die Umsetzung möglicher Lösungen vertagt und damit die Gesellschaft unnötig in Gefahr gebracht.

Angesichts dieser Herausforderungen kann sich der Verfassungsschutz weniger denn je Baustellen wie die fragwürdige Rolle eines Mitarbeiters in der wohl extremistischen Organisation Uniter leisten. Hier muss zügig, umfassend und auch gegenüber der Öffentlichkeit aufgeklärt und für Ordnung gesorgt werden, damit die wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes zum Schutz von Gesellschaft und Verfassung nicht leidet.“

Zur Meldung, wonach Angriffe auf Bedienstete in den Justizvollzugseinrichtungen zunehmen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Entwicklung der Angriffe auf Bedienstete kann angesichts der Zustände im Justizvollzug leider nicht erstaunen. Die Zusammensetzung der Gefangenen wird immer heterogener, psychische Auffälligkeiten nehmen zu. Seit dem Jahr 2015 steigt zudem die Zahl der Gefangenen im Justizvollzug. Die Landesregierung hat dieser Entwicklung viel zu lange weitgehend tatenlos zugeschaut. Jahrelang haben die Grünen den Neubau der JVA Rottweil verzögert und sich geweigert, die Justizvollzugsanstalten besser auszustatten. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns tagsüber 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. Nachts ist die Situation noch dramatischer. In keinem anderen Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten.

All diese Defizite werden zum Schaden der Bediensteten nicht ausreichend angegangen. Unsere seit 2016 ständig erneuerte Forderung nach einem Gesamtkonzept für den Justizvollzug wird pauschal abgetan. Und während in den letzten Jahren in den Ministerien hunderte neuer Stellen geschaffen wurden und die Grünen beispielsweise in der Umweltverwaltung aus dem Vollen schöpfen, wird Justizminister Wolf am kurzen Band geführt. Es bestätigt sich wieder einmal, dass die Grünen keinen Sinn für die Belange der Justiz haben.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Namibia-Initiative des Landes sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann: 

„Die Restitution von Kulturgütern aus der Kolonialzeit braucht starke Partnerschaften mit den Herkunftsgesellschaften. Der von Ministerin Bauer so genannte `baden-württembergische Weg´ aber könnte sich als Irrweg im Umgang mit dem kolonialen Erbe herausstellen, wenn die mangelnde Beteiligung von Interessengruppen vor Ort in den früheren Kolonien neuen Streit sät. Mit der Rückgabe von Kulturgütern, die in der Kolonialzeit geraubt wurden, begibt man sich auf internationales Parkett. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, wie bei der aktuellen Restitution von Bibel und Peitsche aus dem Hause Witbooi in Namibia offenkundig wird. Statt des von der Ministerin erhofften Best-Practice-Beispiels zeigen sich dabei nämlich deutlich die Probleme bei der Suche nach dem berechtigten Empfänger und einem gerechten Interessenausgleich. Eine bundesweit einheitliche, gemeinsame Position im Umgang mit dem kolonialen Erbe ist unabdingbar. Gleichwohl schafft Wissenschaftsministerin Bauer nun in Namibia vollendete Tatsachen, die vor Ort für beträchtlichen Streit sorgen dürften, solange sich Interessenvertreter im Rückgabeprozess nicht hinreichend vertreten sehen.“

Zur heutigen Zurückweisung des Antrags der Nama Traditional Leaders Assiciation (NTLA) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Restitution von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er den `gestellten Begründungsanforderungen´ nicht entspräche. Es wird argumentiert, dass weder dargelegt noch ersichtlich sei, in welchen sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechten die Antragstellerin durch die bevorstehende Rückgabe von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung verletzt sei oder auf welche einfachrechtlichen Rechte das Begehren gestützt werden könnte. Hieran zeigt sich die besondere Problematik bei der Restitution von geraubten Kulturgütern aus der NS- und Kolonialzeit. Denn eine Rückgabe sollte an denjenigen geschehen, der aufgrund der Provenienz berechtigt ist. Dabei fehlen jedoch die Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn diese wie im vorliegenden Fall im Streit steht. Das Rechtsschutzersuchen der NTLA zeigt deutlich, dass die Rückgabe der beiden Kulturgüter an den namibischen Staat vor Ort kulturelle Streitigkeiten der Vergangenheit neu entfachen wird. Es trifft deshalb nicht zu und darf vor allem von Wissenschaftsministerin Bauer nicht hingenommen werden, dass der Streit innerhalb Namibias zu klären sein dürfte. Im Umgang mit den Kulturgütern bedarf es vielmehr einer besonderen Sensibilität gegenüber den Interessengruppen, die die Ministerin vermissen lässt. Auch wenn das Gericht keine inhaltlichen Erwägungen dahingehend getroffen hat, wer der berechtigte Empfänger der Gegenstände sein könnte, ist die Aussetzung der Restitution angezeigt, bis diese Frage auch mit der NTLA geklärt ist. Wenn die Delegation um Ministerin Bauer in der kommenden Woche auf der Reise nach Namibia vollendete Tatsachen schafft, wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“

Zu den aktuellen Fragen rund um die Rechtmäßigkeit der Rückgabe von Bibel und Peitsche in Namibia auf der anstehenden Reise von Staatssekretärin Olschowski im Zeitraum vom 25. Februar bis 3. März 2019 sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer täte gut daran, die von uns aufgeworfenen Fragen rechtzeitig vor dem Antritt der Reise zu beantworten und damit die nicht offensichtlich unbegründeten Einwände gegen die Restitution auszuräumen. Auch die gestrige Verlautbarung des Ministeriums kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch offene Fragen hinsichtlich des rechtmäßigen Empfängers der Kulturgüter gibt, die von außerordentlicher Bedeutung gerade für das Volk der Nama sind. Für diese stellt eine Rückgabe in die Obhut des Staates Namibia einen Affront dar, der außenpolitische Bedeutung hat. Für den Verband der Familienoberhäupter der Nama, der den namibischen Staat als Gegenspieler in dieser Frage ansieht, dürften die stammesseitig wichtigen Artefakte nicht in die staatliche Obhut gelangen. Besonders aufgrund der Signalwirkung, die von der anstehenden Restitution auch für den zukünftigen Umgang mit dem kolonialen Erbe ausgeht, darf sich die hiesige Ministerin nicht auf die Position zurückziehen, dass die Frage, wo Bibel und Peitsche verbleiben, aber letztlich in Namibia geklärt werden muss. Die Rückgabe an den Berechtigten muss vielmehr im Vorfeld geklärt sein, lange bevor durch eine Rückgabe vollendete Tatsachen geschaffen werden. Wir erwarten deshalb, dass Ministerin Bauer unsere Parlamentarische Initiative noch vor der Abreise der Delegation nach Namibia beantwortet.“

Kleine Anfrage Restitution

Zur Pressemitteilung von Wissenschaftsministerin Bauer, wonach die Zahl der internationalen Studierenden wieder deutlich ansteige, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Die Darstellungen der Wissenschaftsministerin zur Entwicklung der Studierendenzahlen von außerhalb der EU sind mit Vorsicht zu genießen. Denn die verlautbarten Zahlen sind höchst selektiv ausgewählt, um ein positives Bild zu zeichnen. Bei genauerem Blick aber kann ein mäßiger Anstieg der Anzahl internationaler Studierender nicht darüber hinwegtäuschen, dass gleichwohl die Attraktivität des Studienstandortes Baden-Württemberg unter den Gebühren leidet.

Wenn man sich nochmal in Erinnerung ruft, dass die Studiengebühren von der Ministerin zur Haushaltskonsolidierung eingeführt wurden, so muss man auch die im Haushaltsplan prognostizierte Einnahmesituation mit den tatsächlichen Einnahmen vergleichen. Für das Jahr 2018 hatte man mit Einnahmen von 14,7 Mio. Euro gerechnet, nun muss die Ministerin aber einräumen, dass sich lediglich Einnahmen von 10 Mio. Euro realisieren ließen und das primäre Ziel der deutlichen Einnahmensteigerung längst nicht erreicht wurde, solange ein Drittel der geplanten Einnahmen ausbleibt. Dies mag auch an den zahlreichen Ausnahmen liegen, die etwa die Hälfte der eigentlich Gebührenpflichtigen ausnimmt. Fragwürdig ist daran anschließend auch die Darstellung, dass man mit den Gebühreneinnahmen einen relevanten Teil der internationalen Studienkosten refinanzieren könne. Den bürokratischen Aufwand haben nämlich die Hochschulen selbst, die mit einem Fünftel der Gebühr erheblichen Mehraufwand abdecken müssen. Hieran will die Ministerin auch nichts ändern, sodass von einer Refinanzierung wohl nicht gesprochen werden kann.

Schließlich kann man auch die Entwicklung der internationalen Studierenden an den Kunst- und Musikhochschulen des Landes nicht wirklich heranziehen, um ein authentisches Bild der Auswirkungen von Studiengebühren zu bekommen. Die Studierenden der Kunst- und Musikhochschulen machen insgesamt lediglich etwas über einem Hundertstel aller Studierenden im Land aus, sodass man aus der Entwicklung kleiner Anzahlen dort keine Schlüsse ziehen kann.

Die Ministerin hat sich aus meiner Sicht in Schönfärberei geübt, um nicht eingestehen zu müssen, dass der negative Einfluss auf die Internationalisierungsbemühungen unserer Hochschulen erneut messbar wurde.“