Jochen Haußmann

FDP/DVP Abgeordnete stellen sich hinter die Stadt Weinstadt in deren Auseinandersetzung mit dem Verkehrsministerium.

Die Stadt Weinstadt berichtet in ihrer Pressemitteilung aktuell von einem Dissens mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Es geht um bereits gezahlte Bußgelder auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs. Nachdem dieser mehrere Monate in Kraft war, wird dieser wegen eines Formfehlers nicht mehr angewandt. Die Stadt im Rems-Murr-Kreis wollte nun aus eigener Initiative zu viel bezahlte Bußgelder an die Betroffenen zurückerstatten, was eine Handreichung des Verkehrsministeriums nicht vorsieht. Da dies nicht der Rechtsauffassung der Bußgeldstelle der Stadt Weinstadt entspricht, hat sich diese mehrfach schriftlich an das Verkehrsministerium gewandt, um eine mögliche Ausnahme von dieser Regelung für die betroffenen Bürger zu erwirken. Das Verkehrsministerium hat der Bußgeldstelle dies jedoch untersagt.

Bei der FDP/DVP Fraktion stößt dieses Verhalten des Verkehrsministeriums auf Unverständnis. „Wenn eine Verordnung wie vorliegend gegen das Zitiergebot verstößt, dann ist sie nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Auch rechtskräftige Bußgeldbescheide können dann nach dem Ermessen der jeweiligen Behörde zurückgenommen werden. Die Stadt Weinstadt war also berechtigt, die Bußgelder zurückzuzahlen“, so Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion.

„Das sture Beharren von Verkehrsminister Winfried Hermann ist rein ideologisch motiviert. Er will die Autofahrer, wo immer es geht, zur Kasse bitten, selbst wenn dies ohne rechtliche Grundlage erfolgt“, folgert der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann. Die Liberalen wollen jetzt versuchen, über einen Antrag das Verkehrsministerium zu einem Umdenken zu bewegen. „Nicht zuletzt der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es, dass das Verkehrsministerium es akzeptiert, wenn einzelne Gemeinden rechtswidrige Bußgelder zurückzahlen möchten“, so Haußmann.

 

Sozialminister Lucha muss die Praxis solcher Androhungen unverzüglich unterbinden


Nach den Berichten über die Androhung der Stadt Bruchsal, Kinder mit einem Verdacht auf Corona unter Quarantäne zu setzen und unter Umständen von ihren Eltern zu trennen, verlangen die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann und Nico Weinmann in einem Brief von Sozialminister Manfred Lucha Aufklärung.

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erklärt, dass es natürlich wichtig sei, bei Coronaverdachtsfällen Maßnahmen zum Schutz weiterer potentiell gefährdeter Personen einzuleiten. „Dabei ist jedoch die konkrete Situation zu beachten und das verlangt gerade in Zeiten größerer Beunruhigung ein wohlüberlegtes Verwaltungshandeln. Dieses vermissen wir in der aktuellen Situation immer wieder.“ Die Verfügung der Stadt Bruchsal, die der FDP/DVP Fraktion vorliege, „zeigt wenig Bürgernähe und verkennt die Extremsituation der Eltern“.

 

Der rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion Nico Weinmann gibt zu bedenken, dass ein Kindesentzug „vollkommen unverhältnismäßig“ wäre. „Gerade bei einer schweren Erkrankung brauchen die Kinder die Unterstützung ihrer Eltern. Eine Trennung der Eltern von ihren minderjährigen Kindern ist mit dem elterlichen Erziehungsrecht unvereinbar.“ Aus familiengerichtlichen Verfahren sei auch bestens bekannt, was für eine menschlich einschneidende Maßnahme der Kindesentzug sei. „Auch die zweifellos wichtige Eindämmung der Covid-19-Pandemie stellt keine Rechtfertigung dafür dar, dass andere essentielle Grundrechte dahinter zurücktreten.“ Sozialminister Lucha muss daher rasch veranlassen, dass derartige Androhungen unterbleiben.

Innen- und Justizministerium müssen klarstellen, was zulässig ist und was nicht


Zu dem heutigen Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung, wonach auch in Baden-Württemberg auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ein Zugriff auf Gästelisten zu anderen Zwecken als der Nachverfolgung von Infektionswegen möglich ist, erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher:

 

„Innenminister Strobl und Justizminister Wolf müssen für Klarheit sorgen, ob die Gästelisten für andere Zwecke als der Nachverfolgung von Infektionswegen eingesetzt werden dürfen. Innenminister Strobl geht in seiner rechtlichen Bewertung fehl, wenn er das als unzulässig ansieht. Im Gegensatz zu ihm ist man offenbar im Innenministerium der Auffassung, dass eine auf die Strafprozessordnung gestützte Beschlagnahme dieser Listen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft möglich ist. Was gilt denn nun?

Das Innen- und das Justizministerium müssen dringend aufklären, ob derartige Maßnahmen im Land stattgefunden haben oder nicht.

 

Nach Ansicht der FDP/DVP-Fraktion dürfen solche Daten nicht für andere Maßnahmen zweckentfremdet werden. Ansonsten gefährdet man die Akzeptanz dieser Maßnahme. Falls erforderlich kann das Justizministerium die Staatsanwaltschaften anweisen, die Gästelisten nicht zu beschlagnahmen. Damit wäre das Problem recht einfach gelöst.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion fordert Aufklärung von Innenminister Strobl darüber, ob in Baden-Württemberg Ammoniumnitrat gelagert wurde und was er hiergegen unternahm.

In einer heute eingereichten Kleinen Anfrage fordern der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann von der Landesregierung Auskunft über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg. Anlass sind Presseberichte, wonach hunderte Kilogramm von Ammoniumnitrat von den Anhängern der Hisbollah in Süddeutschland gelagert würden.

„Wenn es zutrifft, dass Unterstützer der Hisbollah in Deutschland Material für Terroranschläge lagerten, wäre dies eine neue Qualität der terroristischen Bedrohung“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke. Offenbar seien deutsche Sicherheitsbehörde schon vor Jahren von israelischen Nachrichtendiensten umfassend über die Aktivitäten der Hisbollah informiert worden. „Wir erwarten von Innenminister Strobl nun eine umfassende Aufklärung, welche Informationen seinem Haus vorlagen und welche Maßnahmen er veranlasste oder unterließ. Eine Tatenlosigkeit in diesem Punkt wäre unvertretbar. Es geht um den Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland und auch darum, Terroranschläge in Israel zu verhindern.“

Nico Weinmann, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, weist darauf hin, dass die FDP/DVP Fraktion bereits vor mehreren Wochen Innenminister Strobl um einen Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg in der nächsten Sitzung des Gremiums bat. „Dem Innenministerium sind seit längerem mehrere Unterstützer-Vereine der Hisbollah im Land bekannt. Spätestens das bundesweite Verbot der Hisbollah im April dieses Jahres muss dazu führen, dass Aktivitäten dieser militanten Israel-Hasser auch in Baden-Württemberg unterbunden werden.“

Nico Weinmann

Angesichts der Erfahrungen mit dem Missmanagement der Landesregierung in Sachen „Ella“ ist eine intensive Kontrolle des Aufbaus einer neuen Bildungsplattform unabdingbar.


Nach Medienberichten gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kultusministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich der Rechtskonformität vom Kultusministerium angestrebter Lösungen für die zukünftige Bildungsplattform. Dazu äußerten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP Fraktion und bildungspolitischen beziehungsweise datenschutzpolitischen Sprecher Dr. Timm Kern und Nico Weinmann:

Kern: „In dieser Woche hat die Landesregierung das Kapitel ‚Ella‘ – die gescheiterte Bildungsplattform – durch ihren Vergleich mit Komm.One (ehemals Iteos) offiziell abgeschlossen. Steuergelder in Millionenhöhe wurden durch ein Organisationsversagen, das im Kern Innenminister Strobl und Kultusministerin Eisenmann zu verantworten haben, verschwendet. Nun deuten sich Schwierigkeiten mit der jetzt geplanten neuen Bildungsplattform an. Hier dürfen nicht wieder millionenschwere Fehler passieren. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament seinen Prüfauftrag gegenüber der Landesregierung hier von Anfang an besonders ernst nimmt. Wir werden dazu noch heute eine erste Parlamentarische Initiative einbringen und von der Landesregierung weitreichende Informationen zu ihrem Handeln erfragen.“

Weinmann: „Für eine Plattform, die tausende Menschen nutzen sollen und auf der viele personenbezogene Daten ausgetauscht werden, ist der Datenschutz besonders wichtig. Die Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen daher besonders ernst genommen werden. Allgemeinplätze, man wolle rechtlich sauber bleiben, reichen uns da nicht, insbesondere, wenn man wie das Kultusministerium schon deutlich macht, dass die Bewertungen des Datenschutzbeauftragten nicht geteilt werden. Wenn schon am Beginn eines Projektes der Datenschutz relativiert wird, ist das ein schlechtes Omen.“

Nico Weinmann

Rechtliche Möglichkeiten konsequenter nutzen und moderne Mittel zur Verfügung stellen.


Anlässlich der aktuellen Debatte „Respekt für unsere Blaulicht-Organisationen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Angehörigen der Blaulichtorganisationen haben während der Pandemie unter großem persönlichen Einsatz eine hervorragende Arbeit geleistet. Unser Medizinsystem hat funktioniert, die Polizei erfüllte ihre Aufgaben und wenn es brannte, war die Feuerwehr da. Dafür gebührt ihnen allen unser größter Dank! Dabei hat sich wieder mal gezeigt, welch große Rolle den hunderttausend ehrenamtlich Tätigen zukommt. Gerade wir Liberale halten das Ehrenamt als eine zentrale Form des bürgerschaftlichen Engagements hoch und erwarten von der Landesregierung, dass die bestehenden bürokratischen Hürden schnell abgebaut werden und diesbezügliche Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Bürokratieentlastung im Ehrenamt umgesetzt werden. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.

Fast schon reflexartig erklingt nach Ereignissen wie der Stuttgarter Krawallnacht der Ruf nach immer schärferen Gesetzen. Doch der gerade bei CDU-Politikern ausgeprägte Glaube, nur wer schärfere Gesetze fordere, stünde wirklich hinter unseren Blaulicht-Organisationen, geht fehl. Richtig ist vielmehr: Statt schärferer Gesetze brauchen wir eine gute personelle und sachliche Ausstattung und die umfängliche Durchsetzung bestehender Gesetze. Mehr dienstliche Smartphones und Laptops sind dringend nötig. Den gegenfinanzierten Vorschlag der FDP/DVP für überfällige Zuschläge für Einsätze an Wochenenden und nachts haben die Regierungsfraktionen ebenfalls abgelehnt. Und wichtig ist es, die Täter nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden vollständig ersetzen zu lassen. Bei vorsätzlichen Straftaten haben das Land und beispielsweise die Stadt Stuttgart im Nachgang der Krawallnacht als Geschädigte das Recht, Pfändungsfreigrenzen außer Kraft zu setzen. Die Vollstreckung solcher Forderung ist dann immer noch mühsam und kann Jahre dauern. Sie lohnt sich aber, denn damit verschafft sich unser Staat gegenüber den Tätern den nötigen Respekt. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass sie diesen mühsamen Weg geht, und die Blaulichtorganisationen auf diese Weise unterstützt. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.“

Nico Weinmann

Rechte des Landtags werden durch gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und FDP/DVP und SPD gestärkt.


Anlässlich der Zweiten Beratung der Pandemiegesetze von FDP/DVP, Grünen und CDU und der SPD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Die Einigung zwischen FDP/DVP und SPD einerseits und den Regierungsfraktionen auf der anderen Seite auf ein gemeinsames Pandemiegesetz war nicht selbstverständlich. Alle Seiten haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Die Regierungsfraktionen sind dabei nicht der Versuchung erlegen, den untereinander bereits ausgehandelten Gesetzentwurf mit der eigenen Stimmenmehrheit durchzusetzen. Umgekehrt wurden durch die Umsetzung der Forderung von FDP/DVP und SPD die Rechte des Landtags und im Ergebnis auch der Bürger erheblich gestärkt. Den Anstoß zu dieser Initiative gab der Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine bessere parlamentarische Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie. Der so erzeugte Handlungsdruck führte bei den Fraktionen von Grünen/CDU einerseits und der SPD andererseits dazu, eigene Gesetze einzubringen. Unser Gesetzentwurf sah die zwingende Zustimmung des Landtags zu allen Corona-Verordnungen vor und ging damit am Weitesten. Aber auch die anderen Gesetzentwürfe stellten schon damals eine Verbesserung zur bestehenden Situation dar.

Von daher haben wir das Gesprächsangebot der Regierungsfraktionen angenommen und sind nun zu einer gemeinsam getragenen Lösung gekommen. Uns war es dabei wichtig, das Mitspracherecht des Parlaments weiter zu stärken. So braucht es nun eine Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung bereits nach zwei Monaten, statt wie zunächst vorgesehen erst nach drei Monaten. Damit erreichen wir, dass in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 30.09. der Landtag der Corona-Verordnung seine Zustimmung erteilen muss. Ein Erfolg ist es auch, dass nunmehr klar geregelt ist, dass sämtliche Änderungen der Corona-Verordnungen dem Landtag spätestens 24 Stunden nach dem Kabinettsbeschluss vorgelegt werden. Ein Ausschuss des Landtags wird über die Änderungen dann, wie von uns gefordert, in einer öffentlichen und im Internet übertragbaren Sitzung beraten. Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz. Schließlich haben wir erreicht, dass das Finanzministerium zeitnah dem Finanzausschuss über die Ausgaben berichten wird. Insgesamt ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt weg von Exekutivverordnungen hin zur demokratischen Normalität. Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus.“

Nico Weinmann

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung der „Commercial Courts“ zu nennenswerten Veränderungen führen wird.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt zu der geplanten Einrichtung der beiden Zivilkammern für internationale Rechtsstreitigkeiten:

„Die Gründe, warum Unternehmen immer häufiger zivilrechtliche Fragen untereinander vor privaten Schiedsgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten klären, sind vielfältig. Zentral ist oftmals, dass Verfahren wesentlich schneller als vor staatlichen Gerichten durchgeführt werden und die Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit haben. Auch die Diskretion solcher Verfahren jenseits des öffentlichen Rampenlichts ist ein gelegentliches Motiv. Die einvernehmlich bestellten Richter sind häufig Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Expertise. Daher besteht unter den Parteien eine starke Akzeptanz der gefällten Schiedsurteile. Insgesamt leisten die privaten Schiedsgerichte eine gute Arbeit und entlasten die Justiz vielfach. Das halten wir auch im wirtschaftlichen Bereich für eine sinnvolle Ergänzung.

Es ist zwar gut, dass durch die jetzt beschlossene Einrichtung der beiden Commercial Courts das Justizministerium ein Angebot an internationale Unternehmen unterbreitet. Ob viele Unternehmen dieses Angebot nutzen werden, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Zahl der Unternehmer wird ihre Rechtsstreitigkeiten allein schon wegen der kürzeren Verfahrensdauer auch in Zukunft unverändert vor privaten Schiedsgerichten klären. Das ist auch völlig in Ordnung, denn private Schiedsgerichte leisten eine gute Arbeit.“

Nico Weinmann

Verwaltungsrat entschied sich für steinigen Weg, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen.


Zur Meldung, dass der Verwaltungsrat am Karlsruher Theater-Intendanten festhält, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Verwaltungsrat unter Vorsitz der Wissenschaftsministerin hat sich für einen steinigen Weg entschieden, den die Mitarbeiter gezwungenermaßen mitgehen müssen. Für mich bleibt fraglich, ob der schwelende Konflikt so beigelegt werden kann, den noch am heutigen Tag hunderte Mitarbeiter des Staatstheaters in einer Demonstration angeprangert haben. Die Einrichtung einer Vertrauensinstanz, der sich die Mitarbeiter anvertrauen können, ohne Furcht vor beruflichen Konsequenzen, war eigentlich überfällig. Bereits vor Jahren hat eine Umfrage unter den Beschäftigten deutlich herausgestellt, dass das Arbeitsklima im Badischen Staatstheater krankt. Mit einer Parlamentarischen Initiative, die wir am gestrigen Tag eingebracht haben, wollen meine Fraktion und ich die vielzähligen und teilweise sehr schwerwiegenden Vorwürfe aufarbeiten. Denn ohne eine umfassende und von allen Beteiligten getragene Aufklärung der Vorfälle wird der Frieden im Haus wohl nicht zurückkehren.“

Nico Weinmann

Ordentliche Anlaufstelle hätte besser an einer Hochschule angesiedelt werden sollen.


Zur Ankündigung der Einrichtung einer eigenen Dokumentationsstelle des Landes in Karlsruhe zur Dokumentation extremistischer Netzwerke und Strukturen, dessen Kern die Sammlung des Journalisten Anton Maegerle bieten soll, sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Unter den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses NSU im Landtag war die Einrichtung eines unabhängigen Forschungs- und Dokumentationszentrums bereits vorgezeichnet. Allerdings kann die nun vollzogene Schaffung der Dokumentationsstelle im Landesarchiv nur den ersten Schritt darstellen. Denn auch die anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Zu diesem Zweck wäre es zielführender gewesen, eine ordentliche Anlaufstelle an einer Hochschule in Baden-Württemberg anzusiedeln. Unserem entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt hat die Landesregierung seinerzeit aber schon die Zustimmung verwehrt und legt auch nun noch den Fokus zu einseitig auf den Rechtsextremismus.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“

Berechtigter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht zur Vernachlässigung des Linksextremismus führen


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums Nico Weinmann erklärt zu den heutigen Razzien in der linksextremen Szene:

 

„Mit rund 40 Leuten griffen die Täter Mitte Mai das Opfer sowie zwei weitere Personen feige aus dem Hinterhalt an und fügten ihm lebensgefährliche Verletzungen zu. Das alles nur, weil sie die politischen Ansichten der Opfer nicht teilen. Der Meinungskampf wird in unserer freiheitlichen Gesellschaft aber mit Worten und nicht mit Fäusten auf der Straße geführt. Damit haben die Täter aus der linksextremen Szene den Boden unseres Grundgesetzes verlassen. Der heutige Tag ist mit den Razzien und der Festnahme eines Tatverdächtigen ein guter Tag für den Rechtsstaat und die wehrhafte Demokratie. Ich danke unserer Polizei für diesen Ermittlungserfolg.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigter konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Aus dem jüngsten Verfassungsschutzbericht geht hervor, dass die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Diese Entwicklung betrachtet die FDP/DVP Fraktion mit großer Sorge. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.“

Nico Weinmann

Der Umgang mit dem Datenschutz von Grün-Schwarz ist geprägt von überbordender Bürokratie.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

„Der Tätigkeitsbericht zeigt sehr augenscheinlich, dass der Datenschutz nahezu alle Bereiche unseres täglichen Lebens betrifft; angefangen bei Arbeitnehmerrechten über den Gesundheitsschutz, die Schulen bis hin zu Fragen aus der Wirtschaft und im Sinne des verhältnismäßigen und effektiven Verbraucherschutzes. Bei der Covid-19-Pandemie wurde so die ohne rechtliche Grundlage erfolgte Weitergabe von Daten über Infizierte an Polizei, Feuerwehr und Rettungswesen durch mindestens vier Gesundheitsämter rasch unterbunden. Das zeigt, dass moderner und vernünftiger Datenschutz in unserer digitalen Welt gelebter Freiheitsschutz ist.

Gerade Baden-Württemberg steht als Land des Ehrenamtes und des Unternehmergeistes vor eigenen, spezifischen Herausforderungen und Anliegen. Es braucht einen praxistauglichen Datenschutz. Und wie reagiert die Landesregierung auf diese Feststellungen? Sie bleibt überraschend passiv, lehnt sogar den Gebrauch von bestehende Öffnungsklauseln ab, um eine Zersplitterung der europäischen Datenschutzlandschaft zu vermeiden, wie sie in der Beantwortung unserer Anfrage „Evaluierung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung der EU-DSGVO“ offen einräumte. Auch ist es ein gravierendes Versäumnis dieser Landesregierung, sich nicht ausreichend auf EU-Ebene bei der Evaluation der DSGVO zu engagieren und im Sinne der im Land Betroffenen Veränderungen zugunsten der Vereine und kleineren Unternehmen herbeizuführen. Alles in allem ist das Verhalten von Grün-Schwarz im Umgang mit dem Datenschutz geprägt von Mutlosigkeit und überbordender Bürokratie.“

Nico Weinmann

Angebliche Sorgen der AfD um die Meinungsfreiheit im Netz sind Krokodiltränen.


Anlässlich der Landtagsberatung des AfD-Antrags „Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Die AfD vergießt Krokodiltränen, wenn sie sich zur Hüterin der Meinungsfreiheit im Netz aufspielt. Ausgerechnet die Partei, deren Unterstützer regelmäßig das gesellschaftliche Klima dadurch vergiften, dass sie gegen Minderheiten, politisch Andersdenkende und deren Ansichten hetzen, wollen selbsternannter Wächter der Meinungsfreiheit sein. Das Verhalten der AfD ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Tatsächlich will sie nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern erreichen, dass Hass und Hetze im Netz folgenlos bleiben. Damit ihr das nicht gelingt, braucht es auch größere Anstrengungen des Landes bei der Bekämpfung von Hasskriminalität.

Ganz gewiss hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz viele Schwächen. Noch immer fehlt es an Transparenz, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien Facebook und Co. Beiträge löschen und wann sie strafbare Kommentare an die Ermittlungsbehörden melden. Hier ist die Politik gefordert, Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig effektiv strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch zu verfolgen. Für den gesetzlichen Rahmen ist dabei in erster Linie der Bund zuständig. Als Land muss Baden-Württemberg aber für eine gute personelle und sachliche Ausstattung bei den Ermittlungsbehörden und in der Justiz sorgen. Grün-Schwarz hat hier beträchtliche Defizite zu verantworten. Bei der Polizei haben wir zu oft Parallelstrukturen. Die neu geschaffene Cybersicherheitsagentur verschlimmert dieses Problem nur. Die Justiz verfügt dagegen über deutlich zu wenig Personal in diesem Bereich. Wir brauchen mehr Spezialisten für Cybercrime und Hasskriminalität. Es ist Zeit, dass das Justizministerium seine zögerliche Haltung in dieser Frage ändert und die Prioritäten den Realitäten anpasst.“

Nico Weinmann

FDP/DVP: Wir werden sehen, ob Regierungsfraktionen bereit sind, auf unsere Änderungswünsche einzugehen.


Anlässlich der Beratungen der Pandemiegesetze von Grünen und CDU einerseits und der SPD andererseits erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Bereits in der Vorwoche wurde über den Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine stärkere Parlamentskontrolle der Regierungsverordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beraten. Nunmehr legen sowohl die SPD als auch die Regierungsfraktionen grundsätzlich in diese Richtung gehende Gesetzentwürfe vor. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Initiative Handlungsdruck geschaffen und eine breite Diskussion eröffnet haben. Die Mitspracherechte des Parlaments in den Gesetzentwürfen der Regierungsfraktionen und der SPD bleiben deutlich hinter unseren Vorschlägen zurück. Zentraler Unterschied ist, dass unser Gesetzentwurf eine generelle Zustimmung des Landtags zu allen bestehenden oder künftigen Corona-Verordnungen vorsieht, während die anderen Fraktionen es lediglich bei einer möglichst frühzeitigen Information des Landtags über den Inhalt der Verordnungen belassen und lediglich Verordnungen, die länger als drei Monate in Kraft sind, der Zustimmung bedürfen. Ändern könnte der Landtag einzelne Verordnungen nur dann, wenn er ein eigenes Gesetz an Stelle einer Verordnung beschließt. Dieses ist Verfahren ist wesentlich umständlicher als die bloße Zustimmung zu einer Verordnung, wie es unser Gesetzentwurf vorsieht.

Wir sind aber durchaus kompromissbereit, soweit der Kern unseres Antrags nicht verwässert wird. Es wird sich in den kommenden Wochen zeigen, ob die Regierungsfraktionen tatsächlich an einem Dialog mit uns auf Augenhöhe interessiert sind. Zunächst müsste sichergestellt werden, dass die 3-Monats-Frist, nach deren Ablauf die Verordnungen der Zustimmung bedürfen, ab dem Erlass der Verordnung gelten und nicht ab Inkrafttreten des Gesetzes. Eine erstmalige Befassung beispielsweise im Oktober ist für uns nicht transportabel. Weiter müsste durch die Aufnahme einer konkreten Tageszahl, mindestens drei Werktage, sichergestellt werden, dass sich der Landtag tatsächlich vor Erlass einer Verordnung mit dieser befassen kann. Unnötig ist ferner die Einschränkungen der Mitsprache des Finanzausschusses bei größeren Projekten. Schließlich enthält der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen über weite Passagen der Begründung ein für den Gesetzentwurf vollkommen irrelevantes Loblied auf die Landesregierung. Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen, die einzelne Maßnahmen als unverhältnismäßig und mithin rechtswidrig aufhoben, geben beim Krisenmanagement der Landesregierung erheblich mehr Anlass zum Tadel als zum Lob. Diese und weitere Änderungswünsche werden wir den Regierungsfraktionen in Kürze übermitteln.“

Nico Weinmann

Den Hass zu durchbrechen ist die dauerhaft große Herausforderung unserer Zeit.


„Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.“ Mit diesem Zitat von Martin Luther King umschrieb der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann im Landtag im Rahmen einer aktuellen Debatte das Grundproblem rassistischen Gedankenguts. Der Rassismus sei dabei kein amerikanisches Problem, sondern auch bei uns wesentlich ausgeprägter, als es vielfach vermutet werde. So finde sich Rassismus nicht nur bei politischen Extremisten, sondern trete auch im Alltag regelmäßig auf.

Gleichzeitig mahnte er eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung mit den Problemen an. „Statt Denkmäler zu stürzen, ist es beispielsweise besser, Kulturschaffende aus den ehemaligen Kolonien einzuladen und gemeinsam Gegendenkmäler zu entwickeln“, sagte Weinmann mit Blick auf beschädigte und gestürzte Denkmäler historischer Protagonisten des Kolonialismus. „Wir müssen uns mit unserer Vergangenheit befassen, um die Absurdität und Gefahr von Rassismus besser zu verstehen.“ Auf der anderen Seite warnte der Liberale davor, jedes Handeln vorschnell als rassistisch zu brandmarken, wie es etwa das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz tue. „Es ist ein Dilemma für Polizeibeamte, wenn bei jeder Kontrolle oder Festnahme die von der Maßnahme Betroffenen sofort die Rassismus- oder Nazikarte ziehen.“

Trotz dieser Probleme blickt Weinmann optimistisch in die Zukunft. „Ich vertraue darauf, dass unser Rechtsstaat die Kraft besitzt, Rassismus in aller Entschiedenheit den Kampf anzusagen und in die Schranken zu weisen. Aber, und das lehrt uns die Geschichte, es braucht einen langen und stetigen Atem.“

Nico Weinmann

Verordnung muss klarstellen, welche digitalen Lösungen zur Verfügung stehen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heute verabschiedeten Anpassungen des Hochschulrechts sind geboten, greifen aber zu kurz. Der Corona-Pandemie geschuldet, dienen die Neuregelungen vor allem der Handlungsfähigkeit von Hochschulgremien und dem Nachteilsausgleich für Studierende und Forschende. Die Gesetzesnovelle hat das Parlament in Rekordzeit binnen einer Woche passiert, was auch geboten war. Denn die Hochschulen haben in einem Kraftakt bereits im März und April digitale Angebote geschaffen, um dieses Sommersemester nicht zu einem verlorenen Semester werden zu lassen. Auch wir wollen nicht in Kauf nehmen, dass es zu Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land kommt. Für uns gilt es vielmehr, Nachteile auszugleichen oder zumindest abzumildern, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind, und eine Situation zu schaffen, die das Studieren und die Ablegung von Prüfungen in der schwierigen Phase der Kontaktbeschränkungen ermöglicht. Dieses Ziel verfehlt die heutige Novelle jedoch.

Die eiligen Nachbesserungen der Regierungsfraktionen am Gesetzesentwurf sind vielmehr ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Vorlage aus dem Wissenschaftsministerium vollkommen unzulänglich war. Wir haben uns den Änderungsvorschlägen nicht verschlossen, da sie sinnvolle Anpassungen der Regelstudienzeit und bei den befristeten Anstellungsverhältnissen in der Forschung vorsehen. Es fehlen im Gesetz aber Regelungen zur termin- und rechtssicheren Durchführung von Hochschulwahlen und digitalen Prüfungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurden dazu bereits im April schlüssige Klarstellungen getroffen. Wir erwarten von Ministerin Bauer, dass sie zumindest auf dem Verordnungsweg klarstellt, welches Instrumentarium digitaler Lösungen den Hochschulen zur Verfügung steht.

Außerdem werden wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes möglichst zeitnah darüber zu diskutieren haben, wie wir den Hochschulen einen finanziellen Ausgleich für die Digitalisierungsanstrengungen beibringen können. Denn die Hochschulen sind hier ebenso in Vorleistung gegangen, wie etwa die Lehrbeauftragten, die mit der Umstellung auf digitale Lehrformate einen erheblichen Mehraufwand hatten, den es auszugleichen gilt.“

Nico Weinmann

Die Landesregierung braucht die Zustimmung des Landtags für Corona-Verordnungen.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP:

„Während die Regierungsfraktionen vollmundig von einem Pandemiegesetz und einer stärkeren Beteiligung des Landtags reden, hat die FDP/DVP geliefert. Zentraler Punkt unseres Gesetzes ist, dass alle noch bestehenden und künftigen Rechtsverordnungen nur mit Zustimmung des Landtags gültig sind. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. Dieser kann bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. In besonders dringlichen Fällen kann die Genehmigung des Landtags auch nachgeholt werden.

Unser Gesetzentwurf stellt damit sicher, dass keine Corona-Verordnungen mehr am Parlament vorbei erlassen werden können. Die Regierung muss dem Landtag – aber auch der Öffentlichkeit – Sinn und Zweck der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erklären und akzeptieren, wenn der Landtag Regelungen im Einzelfall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ablehnt oder aufhebt. Die positiven Stellungnahmen der Verbände bestätigen, dass unser Gesetz nicht nur sinnvoll und notwendig, sondern auch verfassungskonform ist.

Zugleich erleben wir, dass die Regierungsfraktionen ihren vollmundigen Worten von ‚Pandemiegesetzen‘ des Landtags keine Taten folgen lassen. Das überrascht nicht, weil Grüne und CDU erklärten, den Gesetzentwurf mit der Landesregierung abzustimmen. Und diese hat es offenbar nicht eilig, dem Parlament eine größere Mitsprache einzuräumen. Wenn die Regierungsfraktionen in diesem Tempo weitermachen, dann wird deren Gesetzentwurf just dann in Kraft treten, wenn wir gar keine Corona-Verordnungen mehr haben. Wenn Grüne und CDU eine echte Beteiligung des Parlaments wollen, sollten sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Dabei sind wir für konstruktive Änderungsvorschläge offen.“

Rechts- und terminsichere Prüfungen nötig, damit kein verlorenes Semester entsteht.


In der heutigen Debatte im Landtag zur Änderung des Landeshochschulgesetzes sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Herausforderungen des Infektionsschutzes an den Hochschulen gebieten es, die Handlungsfähigkeit der beschlussfassenden Gremien sicherzustellen und auch die eigentlich semestergebundenen Prüfungsleistungen mit verlängerten Fristen zu ermöglichen. Denn die Hochschulen arbeiten auf Hochtouren daran, dieses Sommersemester zu keinem verlorenen Semester für die Studierenden werden zu lassen, und benötigen die Flexibilisierungen des Hochschulrechts.

Dieses Engagement der Hochschulen findet im Hause von Wissenschaftsministerin Bauer leider kaum Widerhall. Um das Semester nicht verloren geben zu müssen, brauchen die Studierenden nämlich vor allem die rechts- und terminsichere Möglichkeit, ihre Prüfungen abzulegen. Die aktuelle Corona-Verordnung macht aber deutlich, dass Präsenzprüfungen nur im Ausnahmefall stattfinden sollen. Es ist ein Trauerspiel, dass beispielsweise die Medizinstudierenden noch immer nicht wissen, unter welchen Bedingungen sie ihr Examen ablegen können. Die pauschale Absage von Prüfungen ist eben keine Option, wenn man keine Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land in Kauf nehmen will.

Die digitalen Alternativen zu Präsenzprüfungen stecken aber noch immer in den Kinderschuhen und werden nur zögerlich angeboten, da viele Fragen der Chancengleichheit, der Betrugssicherheit und der technischen Voraussetzungen offenbleiben. Wissenschaftsministerin Bauer wäre gut beraten gewesen, den Hochschulen ein klar definiertes Instrumentarium anhand zu geben, um Prüfungen während der Corona-Krise

rechtssicher ausgestalten zu können. Mit ihrem Verweis auf die örtlichen Prüfungsbehörden schiebt sie den Hochschulen aber den schwarzen Peter zu. Es soll also jede Hochschule das Rad bei den Prüfungen neu erfinden, bekommt dazu vom Ministerium aber kein geeignetes Werkzeug. Wenn dabei kein Feuersteinmobil, sondern ein Porsche herauskommt, dann ist das nicht das Verdienst der Wissenschaftsministerin, sondern des Engagements der jeweiligen Hochschule.“

Nico Weinmann

Besorgniserregender Anstieg aller Arten von Extremismus.


Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Zunahme von Extremismus aller Art ist besorgniserregend. Islamisten, Rechts- und Linksextreme haben einen gemeinsamen Feind: unsere freiheitlich-demokratische Werteordnung. Als Demokraten dürfen wir dabei nicht mit zweierlei Maß messen, sondern müssen uns allen Extremisten gleichermaßen entschieden entgegenstellen. Unsere Freiheit muss jeden Tag neu verteidigt werden.

Im Bereich des Rechtsextremismus ist es nicht zuletzt die AfD, die den Nährboden für rassistische Gewalttäter vorbereitet. Auch wenn die Strukturen der AfD in Baden-Württemberg andere als in Brandenburg sein mögen, macht die heutige Entscheidung des brandenburgischen Verfassungsschutzes, die gesamte AfD zum Beobachtungsobjekt einzustufen, klar, dass auch bei uns sehr genau hingeschaut werden muss. Übergriffe von Linksextremen auf unsere Sicherheitsbehörden und politisch Andersdenkende zeigen, wie notwendig auch hier ein entschlossenes Vorgehen unseres Rechtsstaates ist. Dass die vorgenommene Zusammenlegung der Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus angesichts der großen Unterschiede tatsächlich effizienter ist, bezweifeln wir. Schließlich macht die steigende Zahl von Salafisten im Land deutlich, wie unverändert groß die Gefahr islamistisch motivierter Gewalt ist.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei.


Am heutigen Montag stellte die FDP/DVP Landtagsfraktion das „Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie“ vor. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, erklärt hierzu:

„Seit März erleben wir infolge der Covid-19-Pandemie die massivsten Einschränkungen der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch wenn mittlerweile zahlreiche Einschränkungen gelockert oder gar aufgehoben wurden, macht die Landesregierung klar, dass noch viel Zeit vergehen wird, bis wir zur alten Normalität zurückkehren. Wir wollen nicht, dass auch noch über Monate hinweg an dieser Stelle die Regierung im Alleingang über Rechtsverordnungen agiert. Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei. Wir brauchen jetzt keine allmächtige Regierung, sondern ein Parlament, das die Regierung kontrolliert, auf die Wahrung der Freiheitsrechte drängt und den Fokus auf den Erhalt von Arbeitsplätzen richtet. Das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems besteht angesichts seit Wochen sinkender Zahl der Infizierten nicht mehr. Gab es in Baden-Württemberg in Höchstphasen noch eine deutlich fünfstellige Zahl an Infizierten, so waren es zuletzt 1.942 (Stand: 22.05.2020). Im Moment haben wir also doppelt so viele Intensiv-Betten im Land als Infizierte an Covid-19.

Die Landesregierung agiert dabei zunehmend plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen und befördert auch Verschwörungstheorien. Weitere Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte darf die Regierung nicht im Alleingang vornehmen, sondern nur noch mit Zustimmung des Parlaments. Gerichtliche Entscheidungen der letzten Wochen zeigen, dass viele Einschränkungen unverhältnismäßig sind oder waren. Daher muss auch der Landtag das Recht bekommen, einzelne Verordnungen oder Maßnahmen außer Kraft zu setzen.“

Zu den Details des Gesetzentwurfs führt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Kernforderung unseres Gesetzentwurfs ist, dass alle noch bestehenden sowie künftigen Freiheitsbeschränkungen nur noch mit Zustimmung des Parlaments möglich sein werden. Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Landtagen anstelle von Rechtsverordnungen der Regierung eigene Regeln zu erlassen. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen beispielsweise aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. In Abweichung zur Geschäftsordnung soll der Sonderausschuss bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden können und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. So kann wirksam Verschwörungstheorien vorgebeugt und die Akzeptanz erhöht werden. In dringlichen Fällen kann die Regierung auch zunächst ohne Zustimmung des Landtags eine Maßnahme anordnen. Sie muss dann aber innerhalb von sieben Tagen die Zustimmung nachholen.

Will die Landesregierung bestehende Beschränkungen lockern oder aufheben, braucht sie dafür nicht die Zustimmung des Landtags. Denn nicht die Lockerungen, sondern die Fortdauer der Beschränkungen müssen begründet werden. Der Landtag bzw. der Sonderausschuss können aber proaktiv weitergehende Erleichterungen beschließen. Ein Beispiel wäre etwa die 800 Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel. Die Öffnung in diesem Rahmen war zunächst besser als gar keine Öffnung. Sie war aber rechtlich wie tatsächlich völlig unzureichend, wie auch Gerichte festgestellt haben.

Es ist unser Bestreben, gerade durch die parlamentarische Mitwirkung bei künftigen Entscheidungen noch stärker darauf zu achten, dass mit Augenmaß agiert wird und unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte nicht weiter stattfinden. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rolle des Landtags als dem höchsten Verfassungsorgan des Landes. Eine stärkere Mitsprache des Parlaments ist überfällig.“

Gesetzentwurf zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie

Nico Weinmann

Kultureinrichtungen gehören zu besonders Leidtragenden des Shutdown.


In der heutigen aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Kunst trotz Abstand – Öffnungsperspektiven und Unterstützung für das kulturelle Leben“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe gehören zu den ersten Leidtragenden des Shutdown und können bis heute praktisch keine Umsätze durch Eintrittsgelder erwirtschaften. Die Perspektive zur Wiedereröffnung bleibt für viele weiterhin unklar, solange die 100-Personen-Grenze vielerorts nicht praktikabel ist und die konkreten Voraussetzungen des Infektionsschutzes weiterhin unklar sind. Deshalb kommt maßgeschneiderten Liquiditätshilfen für die Branchen nun eine Schlüsselrolle zu, die neben die Soforthilfen treten, die für den Kulturbereich oft keine Passung finden.

Neben den finanziellen Hilfen ist der Dialog und intensive Austausch mit den Betroffenen nun besonders wichtig. Denn die Kultur befand sich bereits vor Corona in einer Phase der Neudefinition und viele Einrichtungen mussten sich neu erfinden. Kinos merken die Konkurrenz durch Streamingdienste, Bibliotheken werden mit verändertem Nutzerverhalten konfrontiert und digitale Rundgänge durch Museen werden häufiger – all das war schon vor der Krise thematisch gesetzt. Nun kommen die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hinzu. Vereine müssen beispielsweise auf umsatzbringende Feste verzichten, die musikalischen, sportlichen oder schauspielerischen Übungen und Proben werden erst langsam wieder möglich und viele Bühnen müssen schlimmstenfalls ihre Wirtschaftlichkeitserwägungen vor die kulturelle Schaffenskraft stellen, weil sie nur mit einem Bruchteil der Zuschauer spielen dürfen. Es geht dabei um nichts weniger als den Kitt, der unsere Gesellschaft im Innersten zusammenhält – die Kultur – auf die wir in der Zeit nach Corona nicht verzichten wollen. Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski sind nun gefordert, den noch viele Antworten schuldig bleibenden Masterplan Kultur auch soweit mit Leben zu füllen, dass er diesen Namen verdient.“

Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen zeigen den richtigen Weg auf.


Die Reform des Landeshochschulgesetzes in Sachsen-Anhalt nimmt hochschulpolitischen Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, zum Anlass, um auf eine fällige Änderung in Baden-Württemberg hinzuweisen:

„Mit der Zuerkennung des Promotionsrechts für forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften honoriert nun auch Sachsen-Anhalt neben Hessen und Nordrhein-Westfalen die starke Leistung und Bedeutung der HAW im Bereich Forschung und Entwicklung.

In Sachsen-Anhalt besteht mit der Reform des Landeshochschulgesetzes vom 7. Mai 2020 die Möglichkeit zur Promotion in forschungsstarken Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Die Anknüpfung der Forschungsstärke am Modell BW-CAR aus Baden-Württemberg (Überregionales Netzwerk für forschungsstarke Professorinnen und Professoren der HAW) in Hessen und NRW und die wichtige und richtige Entscheidung in Sachsen-Anhalt kann das hiesige Wissenschaftsministerium nicht ignorieren. Wissenschaftsministerin Bauer muss endlich ihren Widerstand gegen dieses Promotionsrecht aufgeben und die Experimentierklausel unseres Hochschulrechts mit Leben füllen. Das eigenständige Promotionsrecht für unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften wäre die überfällige Anerkennung der gleichwertigen Ausbildung dort und würde die Fachkräfte von morgen sichern.“

FDP: Gestriger Beschluss des OVG Niedersachsen entzieht der identischen Verordnung des Landes die Grundlage.


„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom gestrigen Tag muss auch für Baden-Württemberg Folgen haben“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann. Die Richter haben am 11. Mai in einem Beschluss § 5 der niedersächsischen Corona-Verordnung einstweilig außer Vollzug gesetzt. Dieses sieht bis auf wenige Ausnahmen die pauschale Quarantäne für alle Einreisenden nach mehrtägigen Auslandsaufenthalten vor. Die Regelung geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit den Bundesländern, die für den Erlass der Quarantäne zuständig sind, zurück. In Baden-Württemberg ist die inhaltlich identische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom Sozialministerium erlassen worden und seit dem 10.04. in Kraft.

„Die Entscheidung eines niedersächsischen Gerichts ist für Baden-Württemberg juristisch zwar nicht bindend. Sie ist aber ein mehr als deutlicher Fingerzeig an die anderen Bundesländer. Baden-Württemberg hat eine nahezu identische Regelung, die nach den Maßstäben der niedersächsischen Richter rechtswidrig wäre. Die Landesregierung muss jetzt handeln und die Verordnung außer Kraft setzen, bevor ein baden-württembergisches Gericht sie kassiert“, fordert Weinmann. Die niedersächsischen Richter monierten unter anderem, dass eine derart weitreichende Quarantäneregelung nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt sei, da dieses nur Quarantäne für einen begrenzten Personenkreis vorsehe, etwa bei bereits Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen.

„Generell bestätigt der Beschluss aus Niedersachsen, wie wichtig es ist, Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte mit Augenmaß vorzunehmen. Alles andere führt zur Unverhältnismäßigkeit einer Vorschrift. Der Gesundheitsschutz steht eben nicht über anderen Grundrechten, sondern gleichrangig neben ihnen. Auch andere Einschränkungen müssen daher fortlaufend überprüft werden, und aufgehoben werden, sobald sie unverhältnismäßig stark in andere Freiheitsrechte eingreifen“, so der Liberale.

Den Freiheitsrechten kommt nach dem Bundesverfassungsgericht eine überragende Bedeutung zu.


Anlässlich bundesweit zunehmender gerichtlicher Entscheidungen, die einzelne Corona-Maßnahmen als rechtswidrig einstuften, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Mit jedem Tag, mit dem die Zahl der Infizierten und der Reproduktionsfaktor zurückgehen, ist das Aufrechterhalten der massivsten Einschränkung der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik zusehends schwerer zu begründen. Der gebetsmühlenartige Verweis auf den Gesundheitsschutz ersetzt nicht die verfassungsrechtlich zwingende Abwägung der widerstreitenden Grundrechte. Der Gesundheitsschutz ist nicht die Menschenwürde und steht nicht über anderen Grundrechten wie der Religions- oder Berufsausübung, Eigentum oder Versammlungsfreiheit. Die auch in der Rechtsprechung des BVerfG manifestierte überragende Bedeutung der Freiheit lässt es nicht zu, diese ausnahmslos einem angeblich alternativlosen Gesundheitsschutz unterzuordnen. Der Maßstab für Ministerpräsident Kretschmann und die Landesregierung müssen endlich wieder elementare Regeln des Grundgesetzes werden und nicht eine vage Sorge vor einer nicht näher bestimmten ‘Fragilität’ oder einer zweiten Infektionswelle, von der niemand genau sagen kann, ob, wann und in welchem Umfang sie kommen wird; unabhängig des bereits bei vielen eingetretenen Vertrauensverlusts in Folge ständig veränderter Maßstäbe für den Erfolg oder den Kriterien für weitere Öffnungen. Auf dieser Grundlage können keine verfassungsrechtlich haltbaren Maßnahmen ergehen, die gebotenen Gesundheitsschutz und der Grundlage unserer Staatlichkeit in Einklang bringen.

Andernfalls rechne ich damit, dass Maßnahmen dieser Landesregierung und anderswo immer öfter durch Gerichte kassiert werden. Es ist gut, dass wir uns auf unsere exzellente und unabhängige Justiz verlassen können. Noch besser wäre es, wenn die Landesregierung von vornherein rechtskonforme Verordnungen erlassen würde.

Wir erleben im Moment auch, wie Radikale sich mit Verschwörungstheorien die Pandemie zu nutzen machen wollen. Gerade um Verschwörungstheorien vorzubeugen, brauchen wir eine sachliche Debatte darüber, wie man möglichst rasch den Lock-Down beendet und den Bürgerinnen und Bürgern ihre Freiheitsrechte zurückgibt. Öffnungsdebatten sind nicht verwerflich, sondern im Gegenteil dringend geboten. Denkverbote sind dabei kontraproduktiv und schädlich.“