Nico Weinmann

Gesetzliche Regelungen zu Online-Prüfungen an den Hochschulen müssen dringend aufgehoben und eine Experimentierklausel geschaffen werden.

Zu Problemen bei der Durchführung von Online-Prüfungen durch die Hochschulen (aktuelle Berichterstattung) und der häufigen Prüfungsabsage sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer hat sich bei der Ausgestaltung von Online-Prüfungen vollkommen verrannt und sollte dringend die misslungenen gesetzlichen Regelungen aufheben. Anstelle von Rechtssicherheit schaffen die erst jüngst eingeführten Paragraphen im Hochschulgesetz schädliche Verunsicherung. Denn der neue § 32 a des Landeshochschulgesetzes stellt für die Durchführung von Online-Prüfungen unüberwindbare Hürden auf. Aufgrund der kurzfristigen Einbringung durch die regierungstragenden Fraktionen der Grünen und der CDU wurde diese gesetzliche Regelung vorsätzlich der schriftlichen Verbändeanhörung entzogen, obwohl die Rückmeldung aus der Praxis gerade hinsichtlich der Praktikabilität vonnöten gewesen wäre. Nun zeigt sich bereits, dass vermehrt Prüfungen abgesagt werden, wie etwa in meiner Heimatstadt Heilbronn. Der Handlungsspielraum der Hochschulen wurde derart eingeschränkt, dass Online-Prüfungen faktisch nicht stattfinden können. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten wir deshalb einen Antrag eingebracht, der die Streichung der entsprechenden Passagen des Gesetzesentwurfs der Landesregierung gefordert hatte.

Es ist doch Heuchelei, wenn sich die Ministerin in der Presse zitieren lässt, dass sie keine ‚verlorene Kohorte an hochqualifizierten Fachkräften‘ verantworten will, indes aber die verheerenden Rückmeldungen aus der Hochschulpraxis ignoriert, was die Online-Prüfung anlangt. Man kann den Studierenden doch nicht das zweite digitale Semester in Folge verordnen, aber die Ableistung von Prüfungen faktisch unmöglich machen. Die Landesregierung legt den Jungen Menschen hier sehenden Auges Steine in den Weg und sorgt für Verzögerungen in den Studienverläufen der zukünftigen Fachkräfte für das Land. Man kann doch aber Studierende nicht als Versuchskaninchen für die Weiterentwicklung der Prüfungspraxis missbrauchen. Ich fordere Ministerin Bauer auf, sofort das Hochschulrecht zu ändern und eine offizielle Experimentierklausel zu schaffen, mit welcher bestehende Prüfungsformate an den Hochschulen rechtskonform weiterentwickelt und innovative Formate digitaler Prüfungen entworfen werden können.“

Nico Weinmann

Wissenschaftsministerium als aufsichtführende Behörde hätte die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einschalten müssen.

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags zur Kooperation der Universität Heidelberg mit der spanischen Großbank Santander sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Zusammenarbeit zwischen der Universität Heidelberg und der Santander-Bank wirft weiterhin Fragen auf. Grundlage der Kooperation ist der Zuschlag zur Einführung einer Doktorandenkarte sowie ein millionenschweres Abkommen zur Förderung der Doktoranden an der Hochschule. Die Spenden der Bank sind zwar nach Heidelberg geflossen, die Doktorandenkarte allerdings wurde nie realisiert, was man an der Uni schon frühzeitig hätte erkennen können und sollen.

Ich erkenne zwar, dass Drittmitteln an den Hochschulen eine wachsende Bedeutung zukommt, bei deren Einwerbung heiligt aber der Zweck längst nicht alle Mittel. Die Landesregierung hat sich klaren Compliance-Vorschriften unterworfen, gleichwohl bleibt das Ministerium im Falle der Kooperation mit Santander aber einige Antworten schuldig, die es als rechtsaufsichtführende Behörde eigentlich parat haben sollte. Es hat sich letztlich als richtig erwiesen, dass wir mit Anträgen die Sachverhaltsaufklärung im Wissenschaftsausschuss vorangetrieben haben. Denn mit der Akteneinsicht hat sich meine Vermutung erhärtet, dass durchaus compliance-relevantes Fehlverhalten vorliegt und Fragen hinsichtlich der Redlichkeit des Vergabeverfahrens offenbleiben. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und –Bekämpfung hätte das Wissenschaftsministerium als aufsichtführende Behörde hier wohl die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einbinden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen, weil Ministerin Bauer dabei bleibt, keinen erhärteten Verdacht für die Vorwürfe zu erkennen. Dabei ist längst bekannt, dass die Aktenführung an der Universität unzureichend war. Und man muss doch spätestens dann hellhörig werden, wenn eine Bank online kundtut, dass sie ihre Präsenz in Deutschland verbessern will. Die Kooperation in Heidelberg bei der Doktorandenkarte und die Spenden im Millionenumfang waren insoweit wohl ein werbewirksames Vehikel für die Banco Santander. Durchaus bezeichnend ist für mich, dass die CDU als Koalitionspartner die Beratung der Causa Santander in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses fortsetzen ließ.“

Nico Weinmann

Entscheidung über milliardenteure Zukunft des Universitätsklinikums Mannheim muss eine der ersten Aufgaben einer neuen Landesregierung nach der Wahl sein.

 

Zur Meldung, dass Forschungsministerin Bauer den Neubau des Mannheimer Klinikums befürwortet, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer zäumt das Pferd von hinten auf. Der Wunsch nach einem Klinik-Neubau in Mannheim ist nachvollziehbar und die generelle Fusion mit der Uniklinik Heidelberg wird auch von meiner Fraktion als sinnvoll erachtet. Wenn der Ministerin aber wirklich daran gelegen wäre, dass ‚alle Beteiligten wissen, wohin die Reise geht´, müsste das Land zuvor bekennen, ob es die Uniklinik in Mannheim in die Landesträgerschaft übernimmt. Denn der nötige Neubau wird richtigerweise nur auf diese Weise schnell und sicher gelingen. Ohne die politische Entscheidung ist es unlauter, den weiteren Weg in Mannheim unbesehen der finanziellen Erfordernisse vorzuzeichnen. Aufgrund der finanziellen Schieflage beim Jahresabschluss und mit Blick auf den Sanierungstau ist es bei der Universitätsklinik Mannheim eben nicht `egal, ob es ein kommunales Krankenhaus bleibt oder als Uniklinikum vom Land übernommen wird´.

Bei aller gebotenen Eile sollte allerdings die scheidende Landesregierung dieses Milliardenprojekt nicht in den letzten Amtstagen beschließen und die nachfolgenden Haushalte beträchtlich vorzeichnen und belasten. Vielmehr sollte dieser Entscheid eine der ersten Aufgaben der neuen Landesregierung und des neuen Landtags nach dem 14. März sein.“

Nico Weinmann

FDP/DVP Fraktion machte Sondersitzungen des Landtags vor und nach der Landtagswahl zur Bedingung für die Zustimmung.

 

Die FDP/DVP Fraktion bringt zusammen mit den Fraktionen von Grünen, CDU und SPD eine Änderung des Pandemiegesetzes des Landes auf den Weg. Der Landtag muss künftig alle vier Wochen statt wie bislang alle zwei Monate der Corona-Verordnung des Landes zustimmen, damit diese in Kraft bleibt. Für den alten Landtag bedeutet dies gleichzeitig drei Sondersitzungen, denn zwischen dem 04. Februar 2021 und dem 11. Mai 2021 wäre wegen der Landtagswahl eigentlich keine reguläre Sitzung. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Es war die FDP Fraktion, die mit ihrem Gesetzentwurf im Mai grün-schwarz unter Druck brachte, ein eigenes Pandemiegesetz einzubringen. Wir wollten seinerzeit die Zustimmung des Landtags zu jeder Änderung der Corona-Verordnung durchsetzen. Auf Drängen der FDP wurde die ursprünglich dreimonatige Frist auf zwei Monate verkürzt. Wir begrüßen es, dass diese Frist nun nur noch vier Wochen beträgt. Das unterstreicht einmal mehr, wie richtig und wegweisend unser Ansatz gleich zu Beginn der Pandemie war.

Ganz wichtig war es für uns, dass der Landtag auch kurz vor und nach der Landtagswahl zusammentritt, um über die Corona-Verordnungen zu entscheiden. Eine dreimonatige Auszeit des Landtags war für uns in Zeiten der größten Einschränkungen der Grundrechte inakzeptabel. Eine flankierende Regelung, die dies sicherstellt, war für uns daher zwingend.

Das Parlament ist der Ort, um über die Corona-Maßnahmen zu diskutieren und zu entscheiden. Wir würden uns wünschen, wenn die Fraktionen von Grünen und CDU ihre Möglichkeit auch nutzen würden, um gegenüber der Regierung Veränderungen durchzusetzen. Bei den beiden bisherigen Abstimmungen über die Corona-Verordnung wurde diese von grün-schwarz ohne eigenen Gestaltungsanspruch und ohne Änderungswünsche abgenickt. Das ist für ein selbstbewusstes Parlament zu wenig.“

Geplante Regelungen tragen nicht zur Handlungsfähigkeit der Hochschulen bei, geschweige denn zum Bürokratieabbau.

 

In der heutigen zweiten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts ist eine nicht zustimmungsfähige Gesetz-Chimäre! Bereits die schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände im Sommer hat gezeigt, dass die geplanten Regelungen keineswegs zur besseren Handlungsfähigkeit der Hochschulen beitragen, geschweige denn zum Bürokratieabbau. Zur Behandlung des Gesetzes im Wissenschaftsausschuss im November haben die Regierungsfraktionen bereits nachbessern müssen, sind allerdings beispielsweise mit der geplanten Einführung der Regelungen für Online-Prüfungen an den Hochschulen vollkommen über das Ziel hinausgeschossen. Anstatt, wie von uns beantragt, in einer geordneten Sitzung des Ausschusses mit geladenen Experten diese Neuregelungen zu erörtern, stümpern die Grünen und die CDU ohne roten Faden im Hochschulrecht herum und richten dabei beträchtlichen Schaden an den Hochschulen an.

Dieses untaugliche Gesetz der grün-schwarzen Landesregierung schreibt den Hochschulen kostenintensive Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich zu, es macht Online-Prüfungen praktisch unmöglich und beeinträchtigt schließlich sogar die Freiheit von Forschung und Lehre, wenn es um die Festlegungen bei der Reduktion von Tierversuchen geht. Das neue Promotionsrecht ignoriert die Weiterentwicklungsklausel in §76 LHG für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Statusgruppe der Lehrbeauftragten bleibt weiterhin ein frommer Wunsch. Der Datenschutz wird einerseits mit Füßen getreten, wenn Verlaufsdaten der Studierenden oder Bewerber gesammelt werden sollen, andererseits aber überbetont, wie bei der irrealen Ausgestaltung des Online-Prüfungen. Die versammelte Hochschul-Community hat der Landesregierung in den letzten Wochen und Monaten deutlich gemacht, dass nahezu alle Aspekte der geplanten Novelle für die Hochschulen untauglich oder gar schädlich sind. Ministerin Bauer täte gut daran, diesen Gesetzesentwurf im Ganzen zurückzuziehen.“

 

Nicht jeder Demonstrant ist ein Extremist.

 

Zur Beobachtung der „Querdenken“-Bewegung durch das Landesamt für Verfassungsschutz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Entscheidung kommt nicht überraschend und ist nachvollziehbar. Es wurde seit Monaten immer deutlicher, dass diverse radikale Gruppen wie die Identitäre Bewegung, die Reichsbürger oder etwa die antisemitische Verschwörungsgruppe Qanon, die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen nutzen, um neue Anhänger zu gewinnen. Es wird sich zeigen, inwieweit ein derart loses Bündnis wie „Querdenken“ zielgerichtet und effektiv vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden kann.

 

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verhindert aber nicht die Radikalisierung und ist daher kein Allheilmittel. Protest gegen die Corona-Maßnahmen muss weiterhin zulässig sein. Nicht jeder Demonstrant ist ein Extremist. Durch derartige Pauschalurteile treibt man weitere Menschen in die Arme der Extremisten. Die Regierungen und die sie tragenden Fraktionen in den Parlamenten tun gut daran, bei der Bekämpfung der Pandemie nicht stärker in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, als unbedingt erforderlich. Ansonsten wird dies zur weiteren Radikalisierung eines Teils der Bevölkerung führen.“

 

Nico Weinmann

Stark rückläufige Zahlen bei Studienanfängern sind Warnsignal an Wissenschaftsministerin.

Zur Meldung, dass die Zahl der Studienanfänger an den Hochschulen in Baden-Württemberg aktuell wahrscheinlich um sechs Prozent zurückgegangen ist, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die stark rückläufigen Zahlen sind ein Warnsignal in Richtung der Wissenschaftsministerin. Es müssen für den Hochschulbetrieb endlich differenzierende Lösungen gefunden werden, die praktisch und didaktisch unabdingbare Präsenzveranstaltungen ermöglichen. Denn der besonders signifikante Rückgang bei den Studienanfängern dürfte seine Ursache in den aktuellen Unsicherheiten im Studienverlauf und dem unattraktiven Semesterverlauf ohne Präsenzveranstaltungen haben. Das Wintersemester hat frustrierend für alle Beteiligten begonnen, als die Hochschulen entgegen anderslautender Planungen im Sommer doch nicht von der Schließungsanordnung ausgenommen wurden. Wir brauchen endlich Planungssicherheit anstelle der Konfusionspolitik, gerade für den Bereich der Hochschulen.“

Nico Weinmann

Neue Stellen für Bürgerbeauftragte derzeit nicht erforderlich.

 

Anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2019 erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Auch mehrere Jahre nach der Einführung des Amtes des Bürgerbeauftragten im Land scheint die Rolle der Bürgerbeauftragten noch unklar. Für Frau Böhlen, die das Amt seit gut einem Jahr innehat, ist man bei einem Bürgerbeauftragten etwa dann ‚richtig‘ wenn man ‚mit der Vorgehensweise einer Verwaltung nicht einverstanden ist, (…) ein bestimmtes Verwaltungshandeln verlangt oder beanstanden will, (oder) (…) der Meinung ist, dass in einem konkreten Fall etwas falsch lief‘. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion sind für solche Fälle die bestehenden Mittel, namentlich der Widerspruch gegen behördliches Handeln und der Rechtsweg zu den Gerichten, ausreichend. Zumal die bestehenden Mittel flankiert werden durch den in der Landesverfassung verankerten Petitionsausschuss. In diesem Geflecht soll die Bürgerbeauftragte lediglich unterstützend und vermittelnd tätig werden. Diesem niederschwelligen Zugang zum Verwaltungshandeln wird die Bürgerbeauftragte gerecht. Eine Ausweitung ihrer Befugnisse ist aber nicht erforderlich. Auch sehen wir keinen Bedarf für die Schaffung neuer Stellen für die Arbeit der Bürgerbeauftragten.

 

Die Bürgerbeauftragte ist auch zuständig für Beschwerden der Bürger über die Polizei und Eingaben innerhalb der Polizei. Nach unserer Wahrnehmung nimmt dieser Aspekt ihrer Arbeit eine bislang untergeordnete Rolle ein. So nahm die Zahl der Eingaben innerhalb der Polizei im Berichtsjahr sogar von 14 auf 8 ab. Herr Schindler als ihr Amtsvorgänger genoss als ehemaliger Polizist eine große Bekanntheit innerhalb der Polizei. Es wäre angesichts der aktuellen Diskussion sicherlich nicht verkehrt, wenn Frau Böhlen den Fokus ihrer Arbeit stärker in diese Richtung verlagern würde.“

 

Nico Weinmann

Beim Tierwohl geht bei den Grünen Ideologie vor Vernunft und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.

 

Zur heutigen Diskussion im Wissenschaftsausschuss des Landtags zu den geplanten Änderungen im Hochschulrecht, wie etwa den Tierversuchen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Aus dem bunten Strauß an Neuregelungen für die Hochschulen im Land welken immer mehr Blüten. Der Koalitionsstreit um die Vorgaben zum Tierschutz schwelt weiter, verbunden mit einer erheblichen Gefahr für den Lehr- und Forschungsstandort Baden-Württemberg. Hier geht offensichtlich Ideologie vor Vernunft bei den Grünen und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.

Die zahlreichen kurzfristigen Änderungen im Gesetzesentwurf zur Änderung des Hochschulrechts hätte man in einer Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss im Detail erörtern sollen. Dies wäre dem Anspruch der Landesregierung, eine Politik des Gehörtwerdens zu praktizieren, vielleicht gerecht geworden. Aber erlebt haben wir eine Politik der Überrumpelung und die Ablehnung meines Antrags, den betroffenen Hochschulen nochmal Gehör zu schenken im Rahmen einer Anhörung. Diese wäre ohne Verzögerungen in der Gesetzesgenese möglich gewesen, wenn der Ausschuss in einer Sondersitzung getagt und beraten hätte. Daran zeigt die grün-schwarze Landesregierung aber keinerlei Interesse, vermutlich wegen der Widersprüchlichkeit und Inkonsistenz im eigenen Verhalten. Eilig wurden nun Regelungen entworfen, wie etwa Prüfungen und Gremiensitzungen auch online stattfinden könnten. Diesen Fragestellungen hatten meine Fraktion und ich bereits vor Monaten zahlreiche Parlamentarische Initiativen gewidmet, etwa hinsichtlich der Rechtssicherheit. Anstelle der von uns präferierten Handreichung für die Hochschulen wird nun eine gesetzliche Regelung für Online-Prüfungen und Online-Sitzungen der Gremien geschaffen und damit ein möglicherweise überschießender Eingriff in die Hochschulautonomie vorgenommen.“

Nico Weinmann

 

Hochschulen arbeiten längst an alternativen Lehrmethoden und reduzieren Tierversuche.

 

Zum Plädoyer der Landestierschutzbeauftragten, in einer anstehenden Novelle des Hochschulgesetzes die Regeln für Tierversuche in der wissenschaftlichen Lehre deutlich zu verschärfen – wie von den Grünen beabsichtigt und von Wissenschaft sowie CDU abgelehnt – äußert sich der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

 

„Mit dem neuen §30a LHG würde es absehbar zu Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs kommen. Deshalb werden meine Fraktion und ich in der morgigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses die Streichung der geplanten Neuregelung beantragen. Die CDU dürfte diesen Schritt aufgrund der begründeten Einwände, die uns inzwischen erreicht haben, auch mit Ihren Stimmen unterstützen. Denn die Hochschulen arbeiten längst an alternativen Lehrmethoden, reduzieren Tierversuche und praktizieren das sogenannte 3R-Prinzip.“

 

Bereits viel Porzellan zerschlagen, bis Verwaltungsratsspitze aus Lethargie erwacht.

Zur Mitteilung des Wissenschaftsministeriums, wonach Kunstministerin Bauer und Oberbürgermeister Mentrup dem Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters die Auflösung des Vertrags mit Generalintendant Spuhler empfehlen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Vertragsauflösung wird der Weg aus der Führungs- und Vertrauenskrise am Badischen Staatstheater frei. Allerdings wurde bereits viel Zeit verloren und Porzellan zerschlagen. Es bedurfte erst Demonstrationen des Personals und des kritischen Blicks der Staatsanwaltschaft, um die Spitze des Verwaltungsrats aus ihrer Lethargie zu holen. Es war fraglos töricht, den Vertrag mit dem Generalintendanten bereits vorzeitig zu verlängern, und damit eine Kontinuität an der Spitze des Theaters zu schaffen, die nachhaltig für Unruhe beim Personal sorgt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass diese Personalie nun noch rechtzeitig vor der Oberbürgermeisterwahl in Karlsruhe geklärt wird.“

Nico Weinmann

AfD nutzt Pandemie, um Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben.

 

Zur Aktuellen Debatte „Zwangseinweisungen, Denunzianten-Bürgerwehr und Ermächtigungsverordnungen – das Ende der Grundrechte in Baden-Württemberg?“ auf Antrag der AfD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Nico Weinmann:

 

„Die AfD hat Rassisten, Antisemiten und Demokratiefeinde in den Landtag gebracht. Die Corona-Pandemie nutzt sie, um die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Die AfD ist sicherlich nicht die Partei, die sich als Verteidigerin der Grundrechte aufspielen kann.

 

Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung und Zumutung nicht nur für unser Gesundheitswesen, für die Wirtschaft oder unsere Kultur, sondern auch für den gesellschaftlichen Frieden. Die Regierungen sind gut beraten, wenn nicht nur die Einschränkungen der Grundrechte maßvoll erfolgt, sondern Kabinettsmitglieder auch den richtigen Ton treffen. Mit seiner Forderung beispielsweise nach einer zwangsweisen Unterbringung von Quarantäneverweigern an einem landesweit zentralen Ort hat sich Minister Strobl gehörig im Ton vergriffen. Nur wenige Tage später musste sein Haus einräumen, dass landesweit nur einzelne Fälle bekannt sind – der Nutzen für die Pandemieeindämmung also gleich null ist. Reißerische Forderungen schaffen zwar mediale Aufmerksamkeit, sind aber kontraproduktiv bei der Pandemiebekämpfung und tragen bestenfalls zur Verunsicherung der Gesellschaft bei.

 

Wir brauchen vielmehr eine stetige Debatte über die notwendigen und richtigen Maßnahmen in den Parlamenten. Die Regierung ist gut beraten, die Vorschläge der Opposition zu berücksichtigen und die Debatte im Landtag nicht als eine bloße Formalie zu betrachten. So erreichen wir tatsächlich mehr Akzeptanz für die Maßnahmen und machen diese ein Stück weit besser und rechtssicherer.“

Nico Weinmann

Anreicherung des Aufgabenkanons der Hochschulen unlauter, nachdem der neue Hochschulfinanzierungsvertrag erst vor wenigen Monaten festgezurrt wurde.

 

Zur heutigen ersten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wissenschaftsministerin Bauer präsentiert einen bunten Strauß hochschulrechtlicher Änderungen, in dem aber einige welke Blüten stecken. Denn die Akzentuierung von Tierwohl und Gleichstellung anstelle der dringend erforderlichen Regelungen zum effektiven Bürokratieabbau und flächendeckender Digitalisierung verkennt die aktuellen Herausforderungen an den Hochschulen vollkommen. Die Ideen der Landesregierung zum Tierschutz negieren die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen und würden den Lehrbetrieb unverhältnismäßig einschränken. Ich halte es auch für unlauter, nun den Aufgabenkanon der Hochschulen anreichern zu wollen, nachdem erst vor wenigen Monaten der neue Hochschulfinanzierungsvertrag festgezurrt wurde. Innovation, aber auch Nachhaltigkeit und selbst den Tierschutz gibt es eben nicht zum Nulltarif. Richtigerweise sollte man im Gesetz nur die Kernaufgaben der Hochschulen explizit benennen und diese Aufzählung nicht ideologisch überfrachten.

Das Gesetz enthält durchaus sinnvolle Weiterentwicklungen des Hochschulrechts, die wir bereits seit Jahren gefordert haben und nun natürlich mittragen, wie etwa die optionale Bauherreneigenschaft und das Verschleierungsverbot. Es fehlen aber Regelungen, die einerseits den Bürokratieabbau tatsächlich voranbringen und andererseits den Hochschulen Rechtssicherheit geben bei digitalen Neuerungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf versucht die Wissenschaftsministerin, einige Baustellen der zurückliegenden Dekade grüner Hochschulpolitik abzuschließen. Gleichzeitig eröffnet sie aber neue Baustellen, wo eigentlich die Entlastung der Hochschulen das erklärte Ziel war.“

 

Nico Weinmann

Ohne Präsenzveranstaltungen besteht Gefahr, eine ganze Studierendengeneration um ein Jahr ihrer Ausbildungszeit zu berauben.

Zur Forderung der Landesrektorenkonferenz, bald wieder zu mehr Präsenzveranstaltungen an den Universitäten zurückzukehren, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die schnelle Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen ist dringend geboten. Gerade für Studienanfänger ist das unabdingbar, aber auch in vielen Studiengängen sind praktische Elemente vorgesehen. Wir laufen Gefahr, eine ganze Studierendengeneration um ein Jahr ihrer Ausbildungszeit zu berauben, wenn nun auch das Wintersemester ausschließlich mit digitaler Lehre angegangen wird. Präsenzveranstaltungen sind häufig alternativlos, will man nicht den Studienerfolg oder die Studienqualität riskieren. Es ist für mich vollkommen unverständlich, dass man zwar die Schulen von der aktuellen Schließungsanordnung ausnimmt, die Hochschulen aber nicht. Noch im September hatte die Landesregierung verkündet, den Präsenzbetrieb an den Hochschulen ermöglichen zu wollen und sich dabei an den Regelungen für die Schulen orientieren zu wollen. Die Landesverordnung hält die Schulen aktuell als Teil des für die Zukunft der Gesellschaft besonders bedeutsamen Bereichs `Schule und Bildung´ offen, nicht aber die Hochschulen. Das ist für die Studierenden und auch die Hochschulverantwortlichen doch der blanke Hohn, die hochschulische Bildung trotz umfassender Hygienekonzepte nicht von der Schließung auszunehmen. Denn natürlich gehören Sie zum gesellschaftlich besonders relevanten Bildungsbereich.“

Nico Weinmann

Berufsverbot für die Kulturschaffenden wird ebenso banal begründet wie das Beherbergungsverbot zuvor.

Die Pressemitteilung der Wissenschaftsministerin, in der die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie begründet werden, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

„Die Ministerin macht Symbolpolitik wider dem tatsächlichen Infektionsgeschehen und dabei in der Begründung den gleichen Fehler wie der Ministerpräsident wenige Wochen zuvor. Sie argumentiert, dass Kulturveranstaltungen bis 30. November nicht mehr stattfinden dürfen – ‚nicht, weil hier eine besondere Infektionsgefahr bestünde, sondern weil wir insgesamt Kontakte reduzieren müssen‘ – wie es in Bauers Mitteilung heißt. Genau diese naive Begründung hatte Ministerpräsident Kretschmann auch schon für das Beherbergungsverbot aufgebracht und damit vor dem Verfassungsgerichtshof in Mannheim Schiffbruch erlitten. Aus meiner Sicht wird das erneute Berufsverbot für die Kulturschaffenden vor Gericht keinen Bestand haben, solange man trotz der immensen Anstrengungen der Branche an der pauschalen Schließung festhält. Die Kultureinrichtungen sind nachweislich nicht Treiber des Infektionsgeschehens, werden aber gleichwohl von der Landesregierung in die Pflicht genommen. Der VGH hatte zu Recht betont, dass man die Freiheitsrechte der Verfassung nicht durch derart banale Abwägungen einschränken kann. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen, die in den letzten Monaten angepasste Spielplänen und zuverlässige Hygienemaßnahmen entwickelt haben und nun vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz stehen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Faktoren in die Gesamtbewertung einbeziehen.

Zu der heutigen Aussage des stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Anzeichen für einen zweiten Lockdown verdichten sich immer mehr. Das hätte fatale Folgen für unsere Wirtschaft. Die FDP/DVP Fraktion hat immer davor gewarnt, dass die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der positiv Getesteten unweigerlich in den nächsten Lockdown führen wird. Zur Beurteilung der konkreten Gefährdungslage muss der Blick über reine Laborzahlen hinaus deutlich geweitet werden. Das betonen auch Wissenschaftler. Die weiteren Fragen sind doch, wie viele erkranken in Relation zu den Getesteten wirklich? Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen? Erst dann ergibt sich ein wirklich valides Bild. Und selbstverständlich muss anhand der lokalen Geschehnisse entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass gemäß Pandemieplan der Schutz vulnerabler Gruppen stärker in den Blick genommen wird.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

„Ein Lockdown mit der Schließung von Schulen, Kitas, Gastronomie, Einzelhandel, den Grenzen und vielen mehr, wie ihn nun Herr Strobl ins Spiel bringt, wäre nicht verhältnismäßig. Ein kurzer Blick auf zahlreiche Entscheidungen von Gerichten im gesamten Land, aber auch Aussagen namhafter Rechtswissenschaftler, darunter ehemalige Bundesverfassungsrichter, machen klar: ein zweiter Lockdown ist wahrscheinlich verfassungswidrig und er wird vor den Gerichten kaum Bestand haben. Leider erleben wir zunehmend, wie die Regierungen sehenden Auges rechtswidrige Maßnahmen erlassen, und Niederlagen vor Gericht billigend in Kauf nehmen. Herr Strobl und seine Mitstreiter gefährden damit die Akzeptanz der Bevölkerung für die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.“

 

Nico Weinmann

Hinterzimmer-Politik bei Covid-19-Maßnahmen muss ein Ende haben.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann, zugleich rechtspolitischer Sprecher, und Jochen Haußmann, zugleich gesundheitspolitischer Sprecher, haben sich in einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha gewandt. In dem Schreiben, das abschriftlich auch an Landtagspräsidentin Muhterem Aras verschickt wurde und als Anlage dieser Pressemitteilung angehängt ist, kritisieren die Liberalen, dass eine immer größere Zahl von Einschränkungen auf Grundlage von Erlassen des Sozialministeriums an die Land- und Stadtkreise erfolgen, und nicht als Verordnungen, bei denen der Landtag beteiligt wäre. Da das im Sommer vom Landtag verabschiedete Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen formell nur eine Beteiligung und Information des Landtags bei Verordnungen der Landesregierung, nicht aber bei Erlassen, vorsieht, wurde der Landtag nicht über den Inhalt der Erlasse informiert.

„Herr Lucha und die Landesregierung glauben, ein Schlupfloch gefunden zu haben, bei dem sie wie zu Beginn der Pandemie ohne Beteiligung des Landtags regieren können. Diese Hinterzimmer-Politik schien eigentlich mit dem von einer großen Landtagsmehrheit beschlossenen Pandemiegesetz überwunden. Nun entdeckt die Landesregierung eine Erlass-Politik für sich, die einen Tiefpunkt an Transparenz bedeutet“, moniert Nico Weinmann. „Bis zum heutigen Tag wurde dem Landtag kein einziger Erlass zugeleitet. Das ist eine inakzeptable Umgehung der Rechte des Landtags.“ Das Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen müsse so ausgelegt werden, dass der Landtag auch bei Erlassen der Landesregierung beteiligt wird.

„Der Sprecher von Herrn Lucha hat selbst bestätigt, dass der Inhalt der Erlasse verbindlich ist. Mit den Erlassen wird den Land- und Stadtkreisen auferlegt, wie etwa eine weitergehende Maskenpflicht, umfangreiche Verbote außerschulischer Veranstaltungen in Schulen oder Sperrstunden ausgestaltet werden sollen. Faktisch haben sie also die gleiche Wirkung wie Verordnungen von Ministerien. Folglich müssen sie in gleicher Weise wie Verordnungen vom Landtag behandelt werden“, fordert Jochen Haußmann.

Nico Weinmann

Bezüge zur Organisierten Kriminalität müssen mehr in den Fokus rücken

Bei den baden-württembergischen Staatsanwaltschaften sind derzeit 377 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfen anhängig (Stand: 14.09.2020). Das ergab nun die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion (vgl. Anlage). Der weit überwiegenden Zahl der Ermittlungsverfahren liege dabei der Verdacht zugrunde, dass die jeweiligen Beschuldigten im Rahmen ihrer Antragstellung wahrheitswidrige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht hätten, um auf diese Weise die ungerechtfertigte Auszahlung von Corona-Soforthilfen zu erreichen. In weitaus geringerem Umfang würden die Ermittlungen darauf hindeuten, dass Corona-Soforthilfen unter Verwendung von Firmendaten tatsächlich existierender Unternehmen, jedoch unter Angabe von fingierten Personalien und einer Bankverbindung, auf die lediglich der beschuldigte Antragsteller unmittelbar oder mittelbar Zugriff hat, beantragt und ausbezahlt worden seien. Zugleich seien bei der Generalzolldirektion angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) über 400 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zur Corona-Soforthilfe mit Bezug nach Baden-Württemberg bekannt geworden. Gebündelt würden die Ermittlungen im Land bei einer Clearingstelle beim Landeskriminalamt.

 

„Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen betreffen nur einen Bruchteil aller Unternehmen“, stellt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Nico Weinmann mit Blick darauf fest, dass mit der am 31. Mai 2020 ausgelaufenen Soforthilfe rund 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliarden Euro unterstützt wurden. Die Redlichkeit der Unternehmen zeige sich auch darin, dass laut der Antwort der Regierung bereits von knapp 6.000 Unternehmen Soforthilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden. Umso entschlossener müsse nach Ansicht des Liberalen gegen die wenigen „schwarzen Schafe“ vorgegangen werden: „Diejenigen, die bewusst falsche Angaben machen oder gar Firmendaten von echten Firmen missbrauchen, handeln mit großer krimineller Energie. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben. Wir brauchen eine lückenlose Aufklärung dieser Fälle. Entscheidend wird dabei eine effektive Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligten Behörden untereinander sein.“

 

Nico Weinmann fordert auch, mögliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität stärker in den Fokus zu nehmen: „Wie wir aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wissen, versuchten kriminelle Banden die Corona-Soforthilfen rechtswidrig zu erlangen. Gerade in den Fällen, in denen Dritte Daten real existierender Unternehmen rechtswidrig verwendeten, muss daher sehr gründlich hingeschaut werden, ob Bezüge zur Organisierten Kriminalität bestehen. Der Austausch der Ermittlungsbehörden muss dabei bundesweit erfolgen. Auch vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen ist eine Evaluation sinnvoll.“

 

Anlage: Antwort der Landesregierung auf Drucksache 16/8644

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Streichung einer Ausnahmevorschrift im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor, auf die sich das Kultusministerium berief, um den Liberalen die Veröffentlichung der Anmeldezahlen von einzelnen Schulen zu verbieten.

Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes äußerten sich der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, wie folgt:

 Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Misstrauens-Maßnahme der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung beispielsweise ein Recht zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Bisher weigert sich das Kultusministerium, diese Zahlen an die Öffentlichkeit herauszugeben. Dabei ist die Kenntnis dieser Zahlen beispielsweise für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet werden oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fundiert zu diskutieren. Gleiches gilt auch für den Unterrichtsausfall und die Unterrichtsversorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen, beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften, ist Transparenz der Problemlage der erste wichtige Schritt. Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten, bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen. Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen zu einer Schule ein. Allerdings ist es notwendig festzulegen, welche Kennzahlen die Schulverwaltung erhebt, und welche sie nicht erhebt.

Dabei müssen Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Informationen ausgeschlossenen sein. Die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltung ist deshalb unerlässlich. Persönliche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, muss das Ziel sein.“

Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Das Kultusministerium gab die Zahlen schließlich heraus – allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten. Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Bestimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden. Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurden ihnen die Zahlen mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürften.

Weinmann: „Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.“ Zu diesem Schluss kommen die Verfasser des Transparenzrankings, in dem Baden-Württemberg im Ländervergleich am zweitschlechtesten abschneidet. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Informationsfreiheit im Land verbessern. Das ist angesichts der zahlreichen Defizite überfällig“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann. Wie schlecht es um die Informationsfreiheit im Land bestellt sei, sehe man am Anlass für diesen Gesetzentwurf, als das Kultusministerium mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz eine ihr unliebsame politische Debatte unterbinden wollte. „Mit dem Gesetzentwurf führen wir die gleichen Rechte in Baden-Württemberg ein, wie es sie in fast allen Bundesländern gibt“, so Weinmann, unter Hinweis darauf, dass eine derartige Einschränkung in keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz existiere. „Es gibt aber auch viele andere Defizite im Bereich der Informationsfreiheit. Mit Spannung sehen wir dem Entwurf eines Transparenzgesetzes entgegen, den einige Organisationen angekündigt haben. Mündige Bürger brauchen Zugang zu staatlichen Informationen. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft unterstützen.“

Nico Weinmann

Kategorie der Rechtmäßigkeit nicht der einzige Gradmesser für das Handeln oder Unterlassen der Ministerin.

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage, ob die frühere Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Unrecht aus dem Amt gedrängt wurde, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen, Nico Weinmann:

 „Dass die Abberufung der früheren Rektorin aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes rechtmäßig war, kann die Versäumnisse von Ministerin Bauer nicht heilen. Die Umstände, unter denen die Abwahl Stöckles vollzogen wurde, bleiben auch weiterhin höchst fragwürdig. Dabei halte ich die Kategorie der Rechtmäßigkeit nicht für den einzigen Gradmesser für das Handeln oder Unterlassen der Ministerin. Auch der Vorsitzende Richter am VGH sah die frühere Rektorin als Opfer einer Intrige der damaligen Kanzlerin der Hochschule und ließ damit erkennen, dass es aus seiner Sicht der Fürsorge durch das Ministerium und insbesondere die Ministerin dringend bedurft hätte. Auch im Untersuchungsausschuss kamen wir zu dem Schluss, dass die Hilfe aus dem Ministerium in dieser schwierigen Situation völlig unzureichend war. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten müssen, anstatt die Akte vorschnell zu schließen.“

Nico Weinmann

Völlig misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz zeigt, dass diese Innenminister Strobl nur als Vorwand für verfassungswidrige Verschärfung des Polizeigesetzes diente.


Die FDP/DVP Fraktion legt zur Zweiten Beratung und Schlussabstimmung der Novelle des Polizeigesetzes drei Änderungs- und einen Entschließungsantrag vor. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann, erklärt dazu:

„Spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Polizeigesetz ist klar, dass die Gesetzesverschärfungen, auf die Innenminister Strobl besonders stolz ist, verfassungswidrig sind. Das haben sämtliche externen Sachverständige bestätigt. Die Grünen hatten alle Trümpfe in der Hand, um diese Verschärfungen zu verhindern. Sie haben sie ganz bewusst nicht genutzt und verabschieden sich damit als Bewahrer von Bürger- und Freiheitsrechten.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir den Einsatz der Bodycam in Wohnungen verhindern, weil dies gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Wir wollen auch keine nahezu anlasslose Befugnis für Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Damit folgen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar‘ ist.

 

Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal. In einem Entschließungsantrag fordern wir daher, dass das Parlament und die Landesregierung entgegen den heutigen Planungen ab dem Jahr 2022 den Einstellungskorridor im ‘deutlich vierstelligen Bereich’ halten. Schon mit der bloßen Zustimmung zu diesem Antrag wäre für die Polizei mehr erreicht als mit der kompletten Novelle des Polizeigesetzes.

 

Innenminister Strobl hatte eigentlich nur die Aufgabe, europäische Vorgaben für den Datenschutz vernünftig umzusetzen. Das ist ihm gründlich misslungen. Offenbar diente Innenminister Strobl die Umsetzung der EU-Richtlinie nur als Vorwand, um an anderer Stelle weitere Verschärfungen des Polizeirechts einzuführen.

 

Zahlreiche Kritikpunkte des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden nicht umgesetzt. So kann dieser die Polizei auf datenschutzrechtliche Verstöße hinweisen, er kann aber nicht Sanktionen und Abhilfe anordnen. Dabei verlangt die EU-Richtlinie genau solche ‚wirksamen‘ Befugnisse. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diesen Missstand beseitigen. Der Gang vor Gerichte und eine Niederlage des Landes sind ansonsten vorprogrammiert. Man braucht schon eine sehr selektive Wahrnehmung der Realität, um – wie die Vertreter der Regierungsfraktionen und der Innenminister – aus den Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Zustimmung zum Gesetzentwurf herzuleiten.“

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

Nico Weinmann

Gericht kann auf die umfassende Arbeit des Untersuchungsausschusses aufbauen.


Zur möglichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage, ob die frühere Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Unrecht aus dem Amt gedrängt wurde, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP Faktion im Untersuchungsausschuss Zulagen, Nico Weinmann:

 „Mit Spannung erwarte ich die Entscheidung des VGH, die auch eine Entscheidung über die Zukunft von Wissenschaftsministerin Bauer ist. Eine Bestätigung des Urteils vom Verwaltungsgericht Stuttgart würde den regierungstragenden Fraktionen von Grünen und der CDU wohl die Argumente nehmen, die sie noch beim Entlassungsantrag im September 2018 bemühen konnten. Das Vertrauen bekam Ministerin Bauer seinerzeit nur mit der Hypothek ausgesprochen, ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass wir bei einer entsprechenden Entscheidung in Mannheim mit einem erneuten Entlassungsantrag durchdringen müssten.

Schließlich kann das Gericht sein Urteil nun, nach dem Abschluss der Arbeiten des Untersuchungsausschusses im Landtag, auf eine umfassende Vorarbeit blicken, die ganz erhebliche Versäumnisse im Umgang mit der früheren Rektorin zutage gebracht hat. Die Komplexität der Vorfälle an der Beamtenhochschule und deren juristische Einordnung hat den Landtagsausschuss immerhin zweieinhalb Jahre beschäftigt, den meine Fraktion gemeinsam mit der SPD initiiert hat. Am Ende stand für uns außer Zweifel, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Öffentlichkeit falsch über die Arbeit der von ihr eingesetzten Kommission informiert hat, wie es auch im vorinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts in Stuttgart zu lesen war. Aus meiner Sicht war die Kommission im Grunde ein verlängerter Arm des Ministeriums und deren Abschlussbericht sollte allein dazu dienen, die damalige Rektorin zum Rückzug zu bewegen. Der Bericht wurde durch Anpassungen aus der Sphäre des Wissenschaftsministeriums und Ministerin Bauer letztlich so gestaltet, dass er zur Legitimation eines neuerlichen Abwahlantrages herangezogen werden konnte. Mit diesen Eindrücken aus dem Untersuchungsausschuss komme ich zum selben Schluss wie das Verwaltungsgericht Stuttgart und erkenne die Rechtswidrigkeit der damaligen Vorgänge.“

Gleichzeitig ist praktischer Nutzen der Änderungen für die Polizeiarbeit marginal.


Zu der öffentlichen Anhörung der Novelle des Polizeigesetzes am heutigen Tag im Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Die Anhörung hat unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt. Wir werden daher bei unserer nun bevorstehenden Klausurtagung Änderungsanträge beschließen, mit denen zumindest die größten Defizite des Gesetzentwurfs korrigiert werden. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen marginal, gleichzeitig haftet diesen schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an.

Dies betrifft die Ausweitung der Bodycams auf Wohnungen. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Prof. Dr. Nachbaur und Prof. Dr. Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Und für uns steht fest, dass Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig sind. Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung.

Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das schafft, wie auch Dr. Eren Basar ausführte, ein Gefühl des Überwachtwerdens und dadurch eine hohe Einschüchterungswirkung. Gleichzeitig konnten auch auf mehrere Nachfragen hin Sachverständige aus der Praxis keine Beispiele dafür zeigen, in welchen wirklich gefährlichen Situationen bereits nach der heutigen Rechtslage eine polizeiliche Kontrolle unzulässig wäre.

Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen erleben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft. Vor allen Dingen braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten aber gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger, als 2016. Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, sollte der Innenminister endlich diese Probleme lösen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

 

„Änderungen des Polizeigesetzes waren aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Außerdem musste bereits zum Mai 2018 die europäische Richtlinie zum Datenschutz in Strafverfahren umgesetzt werden. Insoweit wäre es naheliegend, dass die Änderungen des Polizeigesetzes die Bürger- und Freiheitsrechte stärken. Stattdessen erleben wir, wie Innenminister Strobl dies als Vorwand verwendete, das Polizeirecht an etlichen Stellen zu verschärfen. Jeder Eingriff in die Grundrechte muss aber verhältnismäßig sein und von der Verfassung gerechtfertigt sein. Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch verfassungskonform. Und wenn eine Norm verfassungswidrig ist, dann ist sie auch nicht sinnvoll. Das Polizeirecht ist kein Wunschkonzert und keine Bühne, um sich im Wahlkampf als angeblicher „Law-and-Ordner“ Minister zu profilieren.

Ein großer Teil der angehörten Juristen rügte zentrale Punkte der Gesetzesnovelle als verfassungswidrig. Innenminister Strobl spricht von sich gerne als dem ‚Verfassungsminister‘. Diese Selbstbeschreibung wäre hinfällig, wenn nun die geplanten Änderungen kommen. Für die Grünen käme eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Aufgabe eigener Prinzipien als Bürgerrechtspartei gleich. Wenn die heute durchgeführte öffentliche Anhörung ‚keine Alibiveranstaltung‘ bleiben soll, wie der innenpolitische Sprecher der Grünen Hans-Ulrich Sckerl angekündigt hat, dann müssen die Grünen nun koalitionsintern die Reißlinie ziehen und zentrale Punkte der Novelle verhindern. Kleinere kosmetische Änderungen am Gesetz wären völlig unzureichend.“

Anbei die schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Eren Basar, Prof. Dr. Mark A. Zöller und Prof. Dr. Andreas Nachbaur :

Basar_Stellungnahme

Nachbaur_.Stellungnahme

Zöller_Stellungnahme Innenausschuss BaWü

2020-09_14 Anlage zur PM Auszüge aus schriftlichen Stellungnahmen

Nico Weinmann

Baden-Württembergs Zukunftschance liegt in der Wasserstofftechnologie.


Zur Diskussion über die vom Bundesrechnungshof beanstandeten Fehler bei der Vergabe der Batterieforschungsfabrik durch die Bundesforschungsministerin im vergangenen Sommer sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Jammern über die vergossene Milch bringt bekanntlich nichts. Statt jetzt mit großem Aufwand über die offensichtlich fehlerhafte Entscheidung zu klagen und gar Zeit und Mittel in nutzloses Nachkarten zu verschwenden, sollte die Landesregierung hier eine Chance erkennen. Baden-Württembergs Zukunft liegt nicht in der batteriegetriebenen Mobilität mit Verdrängung des Verbrennungsmotors, sondern in der Förderung und Entwicklung der Wasserstofftechnologie als Antriebsart. Hier zum weltweiten Spitzenstandort zu werden, ist ein Ziel, das den Aufwand lohnt.“