Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Einführung der Doppik in der Landesverwaltung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP spricht sich für eine langfristige Einführung der Doppik auf Landesebene aus, hält den vorliegenden Gesetzentwurf allerdings für den falschen Weg dazu.

Elemente der doppelten Buchführung führen zu einem realistischeren Blick auf die Aufgaben der Zukunft, machen sie doch Folgekosten transparenter. Diesen Weg hat das Land mit der Vermögensrechnung schon beschritten, weitere Elemente kommen bald hinzu.

Ob und wann eine vollständige Umstellung auf die Doppik den Zeit- und Kostenmehraufwand rechtfertigt, muss dann jeweils betrachtet werden. Aber die FDP steht zum Fernziel Doppik auf Landesebene, so wie man es bei der Verpflichtung der Kommunen, auf die Doppik umzustellen, auch vertreten hat.“

Zum heutigen Beschluss des Doppelhaushalts 2020/2021 durch das Landeskabinett erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Eine leichte Brise kommt auf, und schon wirft die Landesregierung aus Ihrer Sicht finanzpolitischen Ballast ab. Denn im Doppelhaushalt ist keinerlei Schuldentilgung eingeplant und eine Entlastung der Bürger soll es auch nicht geben.

Man nimmt weniger Steuern ein, genehmigt sich aber trotzdem milliardenschwere Mehrausgaben mit zweifelhafter Deckung. Und an die Bürgerinnen und Bürger, die ebenso von den konjunkturellen Wolken am Horizont betroffen sind, denkt Grün-Schwarz natürlich nicht. Noch nicht mal die Zinsvorteile von 300 Millionen Euro werden weitergegeben, die man aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB hat. Denn diese bezahlen die Bürgerinnen und Bürger mit Verlusten in ihrer Altersvorsorge.“

Anlässlich der Forderung des Gemeindetagspräsidenten Kehle nach einer umfassenden Straßenbenutzungsgebühr erklären der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:
„Wir stimmen mit dem Gemeindetagspräsidenten überein, dass wir mit klugen Anreizsystemen die Verkehrsbelastung in den Städten reduzieren müssen. Allerdings ist eine absehbare Mehrbelastung von Autofahrern, die teilweise kein ausreichendes Angebot vorfinden, um auf das Auto zu verzichten, mit der FDP nicht zu machen. Die Autofahrer tragen mit hohen Steuern in Abhängigkeit ihrer Fahrleistungen beim Kraftstoff sowie der KFZ-Steuer zur Staatsfinanzierung bei, sie haben ein Anrecht auf entsprechende Investitionen durch die Politik. Und häufig scheitern Investitionen zur Entlastung der Städte nicht am Geld, sondern an fehlenden Planungs- und Ausführungskapazitäten oder auch an ideologischen Widerständen.
Im Übrigen würde die Umsetzung dieses Vorschlages zu vollständigen Bewegungsprofilen sämtlicher Autofahrer führen. So etwas können wir uns schon aus Datenschutzgründen auf gar keinen Fall vorstellen.”

Zur heutigen Pressekonferenz von Finanzministerin Sitzmann zur Bilanz der Finanzverwaltung, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Die Digitalisierung der Finanzverwaltung ist ein wichtiges Vorhaben. Verbesserungsbedarf gibt es hier beispielsweise bei den Kommunikationswegen zwischen den Finanzämtern und den Steuerbürgern. Ich denke dabei exemplarisch an den Belegversand per Mail, der heute leider noch nicht funktioniert. Zum Vorantreiben der Digitalisierung in der Finanzverwaltung gehört aber auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen mit moderner Technik ausgestattet werden. Gerade für die Finanzämter im Ländlichen Raum ist eine schnelle glasfaserbasierte Breitbandinfrastruktur essentiell. Hier sollte die Landesregierung nicht an der falschen Stelle sparen und schon heute Möglichkeiten der Entwicklung und damit einem erhöhten Breitbandbedarf Rechenschaft tragen. Leider ist das beim neuen Landesverwaltungsnetz nicht geschehen. Für eine umfassende Digitalisierungsstrategie, die alle Ministerien und Behörden des Landes umfasst, ist ein eigenständiges Digitalisierungsministerium unerlässlich. Das Verharren in Ressortdenken und die fehlende Vernetzung hemmt jegliche Digitalisierungsbestrebungen.“

Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2019 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Auch dieses Jahr werden wieder Einsparpotentiale durch den Rechnungshof aufgezeigt. Dass die Landesregierung mittlerweile riesige Summen an nicht getätigten Ausgaben ins nächste Jahr überträgt, ist schon jahrelang ein Ärgernis. Nun laufen auch unnötige Ausgabenreste in Nebenhaushalten wie z.B. bei Landesbetrieben auf, die konsequent abgeschöpft und in die Schuldentilgung fließen müssen.

Stattdessen schafft sich die Landesregierung damit Reserven, um ihre hohen Ausgabenprogramme noch weiterführen zu können, sollten die Einnahmen einmal tatsächlich zurückgehen. Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik.“

Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Allerdings wurde dies der Landesregierung vom Bundesverfassungsgericht auch vorgegeben.

Beamtinnen und Beamte mit Familie in niedrigen Besoldungsstufen haben in Ballungsgebieten immer stärker das Problem, dass sie den steigenden Kosten nicht mehr gewachsen sind. Auch hier macht das Verfassungsgericht Vorgaben, es muss mindestens 15% über dem Sozialhilfeniveau verdient werden. Die Landesregierung gibt sich große Mühe, um nachzuweisen, dass das noch so ist, allerdings ist absehbar, wann diese Grenze unterschritten wird. Hier muss die Landesregierung dringend nachsteuern, wenn sie nicht wieder von Gerichten dazu gezwungen werden will.

Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft, sondern verstärkt auch im öffentlichen Dienst. Daher muss es Verbesserungen auch im nicht-monetären Bereich geben, denn übers Geld werden wir in Berufen mit extremer Nachfrage mit der freien Wirtschaft nicht mithalten können. Daher ist es dringend geboten, dass auch bei den Fragen nachgebessert werden muss, wo die Wirtschaft heute schon punktet: Flexiblere Arbeitsbedingungen, etwa über Lebensarbeitszeitkonten oder bessere Möglichkeiten beim Home Office.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Finanzministeriums zum Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten des künftigen Doppelhaushalts erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Finanzministerin betont in ihrer Pressemitteilung, dass die letzte Steuerschätzung ja gegenüber den seitherigen Erwartungen geringere Zuwächse bei den Steuereinnahmen prognostiziert. Das stimmt natürlich. Nüchtern betrachtet heißt das allerdings, dass wir nicht mehr sehr stark steigende Steuermehreinnahmen haben, sondern nur noch stark steigende. Der von der Finanzministerin erläuterte Handlungsbedarf ist daher nicht gegeben, weil die Ressorts sparen müssten, sie dürfen nur etwas weniger zusätzlich ausgeben. In Wahrheit schwimmt die Landesregierung weiter im Geld, nur der Wasserstand steigt nicht mehr so schnell.“

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Leider wird die CDU ihren Ankündigungen auf ihrem Parteitag heute hier keine Taten folgen lassen. Angesichts der finanziellen Spielräume, die ab 2020 trotz Schuldenbremse bestehen, wäre eine solche Grunderwerbsteuersenkung zu finanzieren. Die FDP/DVP-Fraktion hat dies in den Beratungen zum letzten Nachtragshaushalt auch nachgewiesen. Doch die CDU zeigt wieder einmal, dass sie Steuersenkungen wie im Bund so auch im Land nur vor Wahlen im Mund führt, nach Wahlen aber nie liefert.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch, wie alle auch immer betonen. Die Grunderwerbsteuer kann nicht aus den Finanzierungskrediten bezahlt werden und muss daher vorher angespart werden. Sie ist also eine echte Kaufbremse für junge Familien. Daher ist hier eine Entlastung dringend geboten. Vor allem, weil die Landesregierung an anderen Punkten bei der Bekämpfung der hohen Wohnungsbaukosten, zum Beispiel bei der Novelle der Landesbauordnung, absehbar versagt.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entwicklung der Grundsteuerreform erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Ministerpräsident hat sich in den letzten Monaten immer für die Länderöffnungsklauseln bei Steuern ausgesprochen, nur die Zeitfrage problematisiert. Nun steht die Länderöffnungsklausel vor der Tür, und er wird plötzlich wortkarg.
Man kann die Landesregierung nur dringend auffordern, im Bundesrat der Öffnungsklausel zuzustimmen und diese im Land dann auch zu ziehen. Denn das bürokratische und große Steuersprünge produzierende Modell des Bundesfinanzministers darf in Baden-Württemberg nicht kommen. Die Auswirkungen insbesondere für langjährige Hauseigentümer können existenzbedrohend sein. Grüne und CDU müssen sich auf ein deutlich einfacheres Modell für das Land Baden-Württemberg verständigen.

Leider hat die Finanzministerin sich in der Debatte nicht zur Frage geäußert, ob die Landesregierung eine Nutzung der Öffnungsklausel in Betracht zieht.

Die FDP/DVP Fraktion spricht sich klar für ein flächenbezogenes Modell aus, welches deutlich weniger Bürokratie benötigt und auch nicht ständig eine gesonderte Steuererklärung der Grundstückseigentümer erfordert.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum Beschluss des Bundes-Koalitionsausschusses, die notwendig gewordene Grundsteuerreform durch eine Öffnungsklausel auf Wunsch den Ländern zu überlassen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bund tut gut daran, durch die nun vorgesehene Öffnungsklausel die Situation vor Ort zu berücksichtigen. Angesichts der enormen Preissteigerungen von Grund und Boden in Baden-Württemberg wäre die bisher vom Bund vorgesehene Reform dramatisch falsch. Denn eine Grundsteuer, die sich an Mieten und aktuellen Bodenwerten orientiert, würde angesichts der enormen Preisentwicklung in Baden-Württemberg im Grund- und Immobilienbereich zu einer enormen zusätzlichen Verteuerung der Wohnkosten führen.

Diese Öffnungsklausel haben wir schon lange gefordert. Wir fordern die Landesregierung ausdrücklich auf, diese Chance zu nutzen und die Grundsteuer in Baden-Württemberg unbürokratisch und aufkommensneutral zu gestalten. Jede Möglichkeit muss genutzt werden, um eine schlimmere Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern.“

In der heutigen Debatte zur Situation der Kommunalfinanzen erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Nach der aktuellen Steuerschätzung sind die Kommunen stärker von geringeren Steuerzuwächsen betroffen als das Land. Dies sorgt nachvollziehbar für die Sorge, dass das Land sich nun auf Kosten der Kommunen von seinen Problemen befreit.

Leider ist diese Sorge berechtigt, da bereits vor der letzten Finanzeinigung von Land und Kommunen die Finanzministerin die Folterwerkzeuge gezeigt hat: Sie sprach sich für eine Verlängerung des sogenannten ´Kommunal-Soli´, also der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Rahmen des Solidarpakts II, aus. Da war von ´der Landesregierung als fairer und verlässlicher Partner der Kommunen´, wie sie sich selbst bezeichnet, nichts zu spüren.

Dazu sorgen bürokratische, aber wirkungsarme Förderprogramme des Landes bei den Kommunen für Verdruss. So ist zum Beispiel das Förderprogramm ‚Modernisierung Ländliche Wege´ ein Beispiel für praxisferne und kommunalfeindliche Politik. Immer mehr Förderprogramme mit engen Vorgaben statt mehr freier Mittel für Entscheidungen vor Ort ist der falsche Weg, sondern sorgt nur für immer weniger Engagement in der Kommunalpolitik.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entwicklung der Grundsteuerreform erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die aktuellen Vorschläge des Bundesfinanzministers sind abenteuerlich. Eine solch bürokratische Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zulasten der Länder kann die Landesregierung eigentlich nicht zustimmen. Trotzdem widerspricht die Finanzministerin hier nicht, sondern nur der Idee ihres Koalitionspartners, eine Länderöffnungsklausel einzuführen. Für eine solche wäre aber der Ministerpräsident. Man muss sich fragen, was denn die Landesregierung bei der Grundsteuer tatsächlich vertritt, falls eine Länderöffnungsklausel tatsächlich Gesetz wird.

Die FDP/DVP Fraktion spricht sich klar für ein flächenbezogenes Modell aus, welches deutlich weniger Bürokratie benötigt und auch nicht ständig eine Steuererklärung der Grundstückseigentümer erfordert. Und wir werden peinlich darauf achten, dass es zu keiner Mehrbelastung der Mieter und Eigentümer kommt.“ 

Zur heute veröffentlichten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Spielräume werden enger, auch wenn die Steuereinnahmen immer noch steigen. Aber es ist absehbar, dass die finanziellen Boom-Jahre nun vorbei sind. Jetzt ist echte Regierungskunst gefragt, Prioritäten müssen gesetzt und Konzepte erarbeitet werden. Die ‚Vogelnest-Politik‘, also jeden zu füttern, der nur weit genug den Mund aufsperrt, ist vorbei. Die angebliche Komplementärkoalition muss zur zukunftsfähigen Konzeptkoalition werden, wenn nicht weitere Jahre im Streit von Grün-Schwarz vergeudet werden sollen.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5% erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Förderung bezahlbaren Wohnraums haben alle Parteien als Notwendigkeit entdeckt, naturgemäß streiten wir uns um die Wege dorthin. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten einer Immobilie, und ist daher von Käufern nicht über die Bank zu finanzieren, sondern muss aus dem Eigenkapital aufgebracht werden. Damit schadet es dem Wohnungsmarkt doppelt.

Nicht nur Haus und Grund oder der Bund der Steuerzahler, der in einer Pressemitteilung zur Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf aufruft, befürwortet unser Anliegen, sondern die CDU hat dies auch auf ihrem letzten Parteitag beschlossen. Und die FDP/DVP Fraktion hat in den Nachtragshaushaltsberatungen bereits die seriöse Gegenfinanzierung mitgeliefert, also quasi ein CDU-Wahlversprechenseinlösungspaket frei Haus. Aber wieder entscheidet sich die CDU für den Etatismus, bei dem sie sich mit dem grünen Koalitionspartner so schön trifft, und gegen die Entlastung der Bürger, die Gott sei Dank nicht mehr auf diese alte Platte reinfallen.

Sobald die CDU-Abgeordneten die Drehtür zum Landtag durchschreiten, vergessen sie alle Parteitagsbeschlüsse – eine seltene Form der ,Drehtürdemenz´.“

Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs der AfD zur Absenkung der Grunderwerbsteuersatzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Gegenteil von gut gemeint ist gut gemacht – und hier versagt die AfD wieder einmal. Das Anliegen der Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes ist richtig, der von der AfD angebotene Weg sowie die Gegenfinanzierung ist allerdings abenteuerlich und ein geplanter Anschlag auf die Demokratie. Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung, des Bürgerbeauftragten, Streichung des Sprachunterrichts für Flüchtlinge und so weiter. Wieder einmal zeigt die AfD, das zu einer guten Politik ein ganzheitlicher Politikentwurf gehört. Und da reichen eben keine Schlagwörter, sondern auch eine seriöse Gegenfinanzierung.“

Bei der ersten Beratung des Nachtragshaushalts für 2018/19 warnt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, eindringlich vor einigen Weichenstellungen grün-schwarzer Haushaltspolitik. So sei der Haushalt durch den Nachtrag in acht Jahren von einem ursprünglichen Volumen von rund 35 Milliarden Euro  auf insgesamt nun fast 54 Milliarden für 2019 angewachsen, stellt Rülke fest. Damit sei nach seiner Aussage in acht Jahren Regierungszeit unter Ministerpräsidenten Kretschmann eine Volumensteigerung von mehr als 50 Prozent erreicht worden. Dem gegenüber stellt Rülke 15 Prozent Vergrößerung des Volumens beim Landeshaushalt in den fünfzehn Jahren der Regierungsbeteiligung der FDP/DVP in den Jahren 1996 bis 2011.

„Wenn die Konjunktur einbrechen und das Niveau der Kreditmarktzinsen steigen sollte, wird sich das bitter rächen“, warnt Rülke, „hier wird die einmalige historische Chance vertan, den Landeshaushalt wirklich nachhaltig zu sanieren.“

Im Landeshaushalt seien durchaus prinzipiell richtige Maßnahmen zu finden, stellt Rülke fest. Dazu zähle er die Einigung mit den Kommunen zu einem Finanzpaket,  das auch einen Pakt für Bildung und Kinderbetreuung enthalte. „Das war höchste Zeit“, so Rülke. Des Weiteren nennt er eine Reihe weiterer Punkte wie Mittel für Flüchtlinge, das Nachkommen von  Verpflichtungen aus dem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen, die Kindergartenförderung, die Vorfinanzierung des geplanten Pakts des Bundes für digitale Bildung an Schulen, mehr Verwaltungsrichterstellen, Mittel für die Forschung zur Künstlichen Intelligenz, das Nationaltheater Mannheim sowie Studienplätze für Grundschullehrer und Medizin.

Ganz eindeutig nicht zählte Rülke dazu allerdings die vorgesehenen 2,4 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Umweltverwaltung. „Es ist überhaupt zu beobachten, dass noch nie eine Landesregierung so negativ mit dem Stellenhunger Ihrer Minister auffiel“, kritisiert Rülke. Als „leicht durchschaubar“ bezeichnet Rülke den geplanten Posten mit 10 Millionen Euro für die nicht weiter definierten Maßnahmen zur „Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Rülke bringt seine Ansicht auf den Punkt: „Dahinter verbirgt sich ganz klar  ein  Propagandafonds der Landesregierung in eigener Sache“ und kritisiert: „Das ist ungeheure Geldverschwendung, nichts weiter.“ Offenbar sei die derzeit laufende Marketing-Tournee des Ministerpräsidenten Kretschmann und seines Stellvertreters Strobl zur Halbzeit unter dem vielsagenden Titel „Nüchtern betrachtet erfolgreich“ noch nicht genug Eigenlob. „Dies soll jetzt in Serie gehen, viel länger und erheblich teurer“, so Rülke

Rülke zählt zu den Fehlplanungen auch die vorgesehenen 70 Millionen Euro sonstige Tilgung so genannter „impliziter Schulden“. Dieser Begriff führe nach seinen Aussagen in die Irre und sei ein Freifahrtschein für unsolides Wirtschaften, denn jede Form der Ausgabenwut könne so als Schuldentilgung getarnt werden: „Implizite Schulden sind eine Art ‚Pinocchio’ der Haushaltspolitik!“ kritisiert Rülke scharf.

Es entspräche nach seinen Aussagen nicht dem Sinn der Landeshaushaltsordnung, beliebig viele Mittel in eine zweckgebundene Rücklage zu packen und das dann Schuldentilgung zu nennen, ohne das klar ist, wann die Mittel verbraucht werden können.

Aus Sicht von SPD und FDP fehlten aus dem Jahre 2017 noch 827 Millionen Euro an fälliger Schuldentilgung, so Rülke und rechnet vor, dass man davon dann noch die 185 Millionen Euro abziehen könne, die sich auf dem Kontrollkonto befinden. „Daraus ergeben sich noch 643 Millionen Euro an zusätzlich zu tilgenden Kreditmarktschulden“, stellt Rülke fest und macht deutlich: „Dies fordern SPD und FDP auch ein!“

Die Position der FDP sei es, damit vollständig Schulden zu tilgen, so Rülke und merkt an, dass die SPD je eine Hälfte zur Schuldentilgung und die andere Hälfte zur Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft zur Behebung der Wohnraumnot verwenden wolle. Er fordert: „Wenn die Regierungskoalition die Zustimmung dieser beiden Fraktionen zur Verfassungsänderung mit dem Ziel der Etablierung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung wünscht, so muss sie einen von beiden Wegen gehen.“ Hinzu käme natürlich nach Aussagen Rülkes noch alles, was bis zum 31.12.2019 auf dem Kontrollkonto lande. „Nur dann werden unsere beiden Fraktionen sich an der notwendigen Verfassungsänderung beteiligen“, macht Rülke unmissverständlich klar.

Er stellt in Aussicht, dass die vorgesehene Verfassungsänderung hin zu einer Schuldenbremse in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg zum 01.01.2020 für beide Seiten Vorteile bringen könne: So ermögliche der Übergang vom augenblicklichen strikten Trendsteuerverfahren zum elastischeren Produktionslückenverfahren unter Berücksichtigung abweichender Konjunkturentwicklungen mehr Handlungsspielraum für die Regierung und für die Opposition wäre es erfreulich, wenn auf den unsäglichen Trick mit der sogenannten „impliziten Verschuldung“ künftig verzichtet würde. „In dieser zukunftsweisenden Steuerpolitik könnten sich alle wiederfinden“, so Rülke abschließend.

Nach einem Blick in die Denkschrift 2018 des Rechnungshofs Baden-Württemberg kommen die beiden Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP/DVP, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu dem Schluss, dass die grün-schwarze Landesregierung 2017 gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen hat. 2017 wies das Schuldenkontrollkonto zum ersten Mal einen negativen Saldo auf, bei dem die Landesregierung gemäß Landeshaushaltsordnung auf deren Ausgleich hätte hinwirken müssen.

Den Berechnungen das Rechnungshofes zu Folge (Denkschrift 2018  Rechnungshof Baden Württemberg  S.54 ff) hatte die Landesregierung 2017 aufgrund deutlich höherer Steuereinnahmen eine Tilgungsverpflichtung von knapp 1,24 Milliarden Euro. In der Realität wurden von ihr aber nur 410,5 Millionen Euro getilgt, die sie bereits in Form von impliziten Schulden etatisiert hatte. Damit ist die Landesregierung ihrer Tilgungsverpflichtung, die sich aus dem geänderten negativen Stand des Schuldenkontrollkonto ergeben hat und in der Landeshaushaltsordnung entsprechend festgeschrieben ist, nicht nachgekommen. Da das Kontrollkonto zum Jahresende 2016 noch einen positiven Saldo von 185 Millionen Euro aufwies, der mit der Tilgungsverpflichtung aus 2017 aufgerechnet wird, ergibt sich zum Ende des Jahres 2017 ein Minus von 642,6 Millionen Euro auf dem Kontrollkonto, das die Landesregierung hätte nutzen müssen (§18 LHO – Absatz 5, Satz 2 – Bei negativem Saldo ist auf einen Landesregierung zwingend zur weiteren Schuldentilgung in 2017 Ausgleich des Kontrollkontos hinzuwirken). „Dieses Ausgleichsgebot hat die Landesregierung schlichtweg ignoriert und nicht aufgegriffen“, stellt Andreas Stoch fest.

„Für 2018 hat Finanzministerin Edith Sitzmann dazu gelernt und legt jetzt bei jeder neuen Steuerschätzung auch weitere Mittel für die weitere Schuldentilgung zurück und lässt sich dafür feiern“, stellt Stoch fest und kritisiert weiter: „Diese Art von Schuldentilgung ist nun wirklich keine politische Leistung, sondern zwingende Folge aus der hervorragenden finanziellen Situation unseres Landes.“ Gemeinsam mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke kommt er zu dem Schluss, dass die Landesregierung hier Vertrauen verspielt hat. Um dieses wieder zurück zu gewinnen, müsse sie zeigen, wie sie in 2018 noch zusätzlich der Tilgungsverpflichtung in Höhe von gut 643 Millionen Euro nachkommen möchte. „Einer notwendigen Landesverfassungsänderung, die von der Landesregierung ja forciert wird, können wir nur zustimmen, wenn die Tilgung für 2017 vollständig nachgeholt wird“, so Rülke. Stoch ergänzt: „Schon jetzt müssen die notwendigen Zeichen von Seiten der Landesregierung gesetzt werden, um den Vollzug der Haushaltsplanung entsprechend zu gestalten. Andernfalls sehen wir keine Möglichkeit, dem neuen System der Schuldenbremse, welche zur Tilgung in konjunkturell guten Zeiten vorverpflichtet, zuzustimmen. Versprechen für morgen werden von dieser Landesregierung bereits im Heute gebrochen.“

Stoch schlägt dazu im Namen der SPD-Landtagsfraktion vor: „Wir stellen uns vor, dass wir die Hälfte der Summe in eine weitere Kreditmarkttilgung stecken, während die andere Hälfte zur Finanzierung einer gemeinnützigen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) genutzt werden sollte.“ Diese soll Grundstücke erwerben und zügig entwickeln, dabei auch einen eigenen Wohnungsbestand aufbauen und erhalten, um so schnell neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dämpfend auf die angespannte allgemeine Wohnungsmarktsituation zu wirken. Zugleich soll die LEG als Kooperationspartnerin für Kreise, Gemeinden, kleiner städtischer Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften dienen.

Dr. Rülke schlägt für die FDP/DVP-Fraktion vor, die ganze Summe in die Tilgung von Kreditmarktschulden zu stecken. „Bei einer konsequenten Schuldentilgung hätte das Land bereits über 6 Milliarden Kreditmarktschulden tilgen können. Für die absehbare Erhöhung der Zinssätze wäre dies ein Segen für künftige Landeshaushalte.“

Kritisch wagen die beiden Fraktionsvorsitzenden auch ihren Blick nach vorn. „Auch wenn die Landesregierung derzeit für den Doppelhaushalt 2018 bis 2019 eine Tilgung von gut 5,5 Milliarden Euro plant, so befürchten wir nichts destotrotz auch hier eine ähnlich laxe Vollzugsmentalität“, konkretisiert Andreas Stoch. Zu befürchten sei, dass wie im Vorjahr nicht einmal die Hälfte der geplanten Tilgungsmaßnahmen erbracht wird.

 

Zur Landtagsdebatte zu einem AfD-Gesetzentwurf zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes erklärt das Mitglied des Finanzausschusses, Andreas Glück:

„Die FDP will bereits seit Jahren die Grunderwerbsteuer von 5 auf 3,5% absenken. Diese Position hat nun wohl auch die AfD abgeschrieben. Allerdings ist es unerträglich, dass die AfD auch bei einem Steuerthema die Hetze gegen Flüchtlinge nicht einstellen kann. Flüchtlinge sind an allem Schuld, so diskreditiert man auch vernünftige Ansätze selbst.

Dazu ist der Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht.“

Glück forderte die Landtagsfraktionen auf: „Stimmen Sie dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zu. Dieser kommt bald zur Beratung. Dieser Entwurf ist handwerklich besser und kommt gänzlich ohne Hetze aus.“

 

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sagte der FDP/DVP Abgeordnete Andreas Glück, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags:

„Die FDP/DVP Fraktion kritisiert, dass bei der neusten Novelle des Landesbesoldungsgesetzes vor allem die Beamtinnen und Beamten der unteren Besoldungsstufen zu kurz gekommen sind. Wenn die Regierungskoalition etwas gegen den Fachkräftemangel tun möchte und den öffentlichen Dienst attraktiver machen will, muss sie sich weniger auf die oberen Gehaltsgruppen fokussieren, sondern die Eingangsbesoldung gerade der unteren Beamten- und Besoldungsgruppen verbessern. Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die bessere Vergütung der Mitarbeiter des Landes, eine höhere Besoldungsstufe für Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen lehnen wir jedoch ab.

Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 hat die FDP/DVP-Fraktion sich gegen gymnasiale Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen ausgesprochen. Einst war dies auch die Überzeugung der Christdemokraten im Land. Leider sind die eigenen Positionen der CDU in der Koalition offensichtlich unter die grünen Räder gekommen.  Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass durch Oberstufen an Gemeinschaftsschulen den Beruflichen Gymnasien ohne Not Konkurrenz gemacht wird. Wir beantragen deshalb hiermit, auf die Stellenhebungen für die Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen zu verzichten. Stattdessen schlagen wir vor, die hierfür vorgesehenen 500 000 Euro in Zulagen für Rektoren von Haupt- und Werkrealschulen zu investieren. Diese sind schlechter eingruppiert als alle anderen Schulleitungen weiteführender Schulen. Das ist ungerecht.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, verlangt von Finanzministerin Edith Sitzmann, sich zu erklären. Die WELT am Sonntag hatte am 26. August 2018 auf Seite 5 berichtet, das Land Baden-Württemberg habe bei Zinswetten einen Verlust von 4 Milliarden Euro erlitten. Rülke hatte daraufhin Sitzmann dazu aufgefordert, die Zinswetten zu beenden. Daraufhin hatte das Finanzministerium in der Pforzheimer Zeitung vom 27. August 2018 die Vorwürfe bestritten und erklärt, Rülkes Forderung sei „unredlich und falsch“. In der heutigen Ausgabe der WELT findet sich auf Seite 5 zudem eine Statistik der Bundesländer, in der die Zahl noch einmal bestätigt wird und Baden-Württemberg die traurige Position des Spitzenreiters bei den Verlusten einnimmt.

„Wenn an dem Bericht der WELT nichts dran ist, dann soll Frau Sitzmann rechtlich gegen die Zeitung vorgehen. Wenn er aber stimmt, dann soll Sie dem Steuerzahler sehr genau erklären, weshalb sie mit seinem Geld zockt!“, so der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion.

Nachdem bekannt geworden ist, dass das Land Baden-Württemberg bei spekulativen Zinswetten derzeit einen Verlust von vier Milliarden Euro zu Lasten der Steuerzahler erleidet, fordert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke eine Ende dieser hochspekulativen Geschäfte. Aus Rülkes Sicht muss die Landesregierung dringend aus dem „traurigen Schicksal einiger Kommunen“ lernen, die Millionenverluste erlitten haben. So habe seine Heimatstadt Pforzheim im Jahre 2010 diese illegalen Zinswetten beendet, zunächst einen Verlust von rund 60 Millionen Euro realisiert, aber einen Gutteil der Verluste von den Banken zurück erstritten. Diesem Beispiel solle Sitzmann folgen, so Rülke weiter.

„Es kann nicht sein, dass eine Finanzministerin zockt und der Steuerzahler Milliarden verliert!“, so der FDP-Fraktionschef. Sitzmann solle diese illegalen Geschäfte umgehend beenden und im Interesse des Steuerzahlers rückabwickeln. Dies sei ihr auch strafrechtlich zu raten. Schließlich habe erst vor wenigen Monaten das Landgericht Mannheim die Pforzheimer Verantwortlichen zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt. Er hoffe, dass Finanzministerin Sitzmann nicht auch vorhabe, auf der Anklagebank Platz zu nehmen, so Hans-Ulrich Rülke abschließend.

Zur Einigung in der Gemeinsamen Finanzkommission zwischen Land und Kommunen erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Nun hat die ewige Hängepartie ein Ende. Das Ergebnis der Verhandlungen, das eigentlich schon letzten Herbst hätte vorliegen sollen, ist nun da und beschwert uns im Herbst einen Nachtragshaushalt, um die berechtigten Forderungen der Kommunen endlich in den Landeshaushalt einzustellen. Es muss das Prinzip gelten: wer bestellt, bezahlt. Wenn Land und Bund Kosten produzieren, darf das nicht bei den Kommunen hängen bleiben.

Ob diese Einigung dauerhafte Entlastung der Kommunen bietet, wird die Zeit zeigen. Ich kann die Landesregierung nur auffordern, in Zukunft nicht zu Lasten der Kommunen bei solchen Fragen auf Zeit zu spielen.“

 

 

Zur Vorstellung der Denkschrift 2018 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Einen großen Dank für die exzellenten Arbeit des Rechnungshofs! Er hat wieder gute Vorschläge zur Verbesserung unserer Landesverwaltung geliefert, die wir in den nächsten  Monaten im Finanzausschuss diskutieren werden.

Ein großes Ärgernis ist aber die hemdsärmelige Handhabung beispielsweise des Verkehrsministeriums bei der impliziten Schuldentilgung. Es ist so, wie wir befürchtet haben: Aus unserer Sicht wird die Umgehung der Schuldenbremse im Vollzug wieder umgangen. Einen möglichen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung werden wir prüfen.“

Zu Berichten zu einer Kostenexplosion beim Nationalpark-Besucherzentrum erklärt der naturschutzpolitische Sprecher und Mitglied im Finanzausschuss, Andreas Glück:

„Limburg liegt im Nordschwarzwald! Die grüne Landesregierung baut sich ihr Besucherzentrum im Herzensprojekt Nationalpark wie andere nur Bischofsresidenzen. Eine Kostenexplosion von 23 Millionen in 2013 auf im Moment über 50 Millionen Euro in nur fünf Jahren und zusätzlich noch 19! weitere Stellen, nachdem vier Jahre nach Baubeginn jetzt endlich ein Betriebskonzept vorliegt: Die Grünen sind mit ihrem Klientel wie immer sehr großzügig. Teure Holzschindeln aus Alaska, extravagante Architektur, und vergessene Parkplätze in der Planung sind nur ein paar Details aus einem Planungsprozeß, der einen sehr an die Limburgschen Prachtbauten des Herrn Tebartz-van Elst erinnert. Der Nationalpark war von Anfang an schöngerechnet. Die CDU muss hier jetzt die Reißleine ziehen, und mit dem Rotstift über das Projekt gehen. Sonst verlieren sie in der Finanzpolitik den letzten Rest an Glaubwürdigkeit.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zu Online-Handel und dessen Besteuerung erklären der finanzpolitische Sprecher Dr. Gerhard Aden und der mittelstandspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Gerhard Aden: „Die FDP-Fraktion begrüßt die Initiative der Länderfinanzminister zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Onlinehandel. Eine gleichmäßige Besteuerung ist ein Gebot des Wettbewerbs, und es ist gut, dass hier endlich das Problem des Umsatzsteuerbetrugs angegangen wird. Und dies auch ohne mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Aber dies ist nur eine Krücke. Ein erweiterter Informationsaustausch mit China wäre hilfreicher als der Weg über die Online-Marktplätze. Und man muss immer im Blick haben, dass bei Besteuerungsregelungen nicht die Technologiefeinde die Oberhand behalten, die nach dem Motto verfahren, ´Wenn ich es nicht verbieten kann, kann ich es wenigstens besteuern´.“

Erik Schweickert: „Es ist schön, wenn die Grüne Fraktion sich für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzt. Aber es ist bezeichnend, wenn sie es halt nur im Besteuerungsbereich tut. Lenken wir doch den Blick zur realen Handelssituation. Viele sprechen von der zweiten Revolution im Handel – nach der Einführung der Selbstbedienung. Aber reagiert die Landesregierung darauf? Wir fordern auch in Baden-Württemberg das Projekt `Virtuelle Handelsstadt´, um den berechtigten Forderungen des Handelsverbands wenigstens etwas Gehör zu verschaffen. Aber man muss das ganze Bild betrachten. Die Datenschutzgrundverordnung, die unser Vereinsleben im Moment bestimmt und der sich die Grünen besonders rühmen, sorgt für enormen Aufwand bei Einzelhändlern im Land, und die Gefahr von Abmahnwellen zwielichtiger Organisationen, die im Gewand des Datenschützers daher kommen. Die Landesregierung ist hier leider ein Ausfall, wie die Debatte letzte Woche zum Landesdatenschutzgesetz gezeigt hat. Die deutsch Umsetzung der DSGVO ist für die Abmahnindustrie ein Turbo, auf den Alexander Gerste auf dem Weg zur ISS neidisch wäre.“