In der heutigen Generaldebatte zur Zweiten Lesung des Haushaltsentwurfs 2017  erklärte der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Landesregierung ist es wie mit Hans im Glück. Sie erhält von den Bürgern sogar jedes Jahr einen Goldklumpen. Am Ende bleiben jedoch nur wertlose Steine und dennoch ist die Regierung glücklich. Hans ist auf dem Weg nach Hause zur Mutter; leider ist nicht überliefert, was diese gesagt hat, aber ein ,Gut gemacht, liebe Edith‘ wird wohl kaum die Antwort gewesen sein. Weit naheliegender erscheint, dass später im Märchen-Almanach von Grün-Schwarz zu lesen sein wird: Es wurde viel versprochen, wenig seriös geplant und noch weniger getan.“

Rülke betonte, die Steuermehreinnahmen nähmen von Steuerschätzung zu Steuerschätzung zu, und lägen jährlich deutlich über dem Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts für Baden-Württemberg. „Allein in den letzten drei Jahren sind es mehr als drei Milliarden gewesen. Die Koalition ziert sich jedoch nicht, das anzunehmen“, so Rülke. „Seit 2010 wuchs das Gesamtvolumen des Haushalts und somit wuchsen auch die Ausgaben um fast 13 Milliarden oder mehr als ein Drittel an. Das bindet eben auch für die Zukunft, selbst wenn keine neuen Schulden gemacht werden“, betonte Rülke. „Keine neuen Schulden, das scheint der Regierung bereits zu genügen, lehnt sie doch eine gesetzlich notwendige Schuldentilgung in Höhe von aktuell 411 Millionen ab.“

Die Begründung, man wolle lieber sanieren als eine sogenannte implizite Verschuldung abzubauen, sei mehr als fadenscheinig. „Die Sanierung von Landeseigentum ist Kerngeschäft des Regierungshandelns“, mahnte Rülke, „und dies nicht nur in Zeiten guter Steuereinnahmen.“ Doch Grün-Schwarz bezeichne selbst noch die normalen jährlichen Sanierungsausgaben als Schuldenabbau.

Rülke wörtlich: „Angesichts enormer Haushaltsüberschüsse und Steuermehreinnahmen wäre jedoch beides möglich: Sanieren und Tilgen. Die FDP-Fraktion beantragt, in logischer Konsequenz, eine zusätzliche Schuldentilgung von 200 Millionen, die – eingedenk der erwarteten Haushaltsüberschüssen in Höhe von 3,5 Milliarden aus 2016 – ein Leichtes wäre.“ Man könne, so Rülke, froh sein, dass mit Eintritt der grundgesetzlich festgelegten Schuldenbremse im Jahr 2020 die Politik der Haushalts-Trickserei zwangsläufig ein Ende finden werde.

„Die Landesregierung versäumt nicht nur, das gesetzlich Notwendige zu tilgen“, kritisierte Rülke, „sondern bildet in Hamstermanier, auch an anderer Stelle, Rücklagen in exorbitanter Höhe: im Moment mehr als drei Milliarden – Tendenz steigend!“ Das sei, so Rülke, wieder eine versäumte Gelegenheit für den forcierten Abbau von Schulden. Damit würden zudem zahlreiche Spielräume für Zeiten eliminiert, in welchen das Geld nicht mehr wie bislang sprudele.

„Was zu tun wäre, liegt auf der Hand, wird aber von Grün-Schwarz mit geübter Ignoranz verkannt“, betonte Rülke. „Im bundesweiten Bildungsvergleich schneiden wir mittlerweile katastrophal ab. Daher brauchen wir mehr Geld für die berufliche Bildung, aber auch für Realschulen und Gymnasien, in denen der Löwenanteil unserer Kinder lernen. Stattdessen werden grüne Renommier-Projekte, wie die Gemeinschaftsschulen, überfinanziert. In der Infrastruktur wird dem Bau von Radschnellwegen für einige Cracks der Vorzug gegeben, statt Entlastungen für Millionen von Pendler zu schaffen. Um das Elend zu potenzieren, lässt die Landesregierung auch noch ohne jede Notwendigkeit Bundesgelder verfallen. In der Wohnungsbauförderung kürzt man die eigenen Mittel, und hört nichts von einer Verschlankung der Landesbauordnung, um endlich günstiges Bauen zu ermöglichen.“

„Konsequentere Abschiebungen erhöhen die Akzeptanz für das Asylrecht“, erläuterte Rülke, „für weitere Korrekturschleifen, wie den Koalitionsausschuss als Über-Härtefallkommission, fehlt den Bürgern erkennbar jedes Verständnis.“

„Mehr Stellen bei der Polizei sind gut, aber das Tempo muss sich erhöhen“, so Rülke. „Wenn am Ende der Legislatur nur 350 statt der versprochenen 1500 neuen Stellen geschaffen wurden, dürfte mit Recht von Stillstand-Strobl gesprochen werden, der so viel verspricht und so wenige seiner Versprechen erfüllt.“

„Die früher – in deutlich schlechteren Zeiten auch von uns – eingeführte Absenkung der Eingangsbesoldung muss zurück genommen werden, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Vergleich zur Wirtschaft zu erhöhen. Das will die Regierung nun gegen die anstehende Besoldungserhöhung verhandeln. Damit zahlen die Beamten die Rücknahme am Ende selbst. Auf einem ähnlich dubiosen Weg will Trump in den USA Mauern bauen und finanzieren lassen“, kritisierte Rülke.

„An Donald Trump orientiert sich wohl auch die Wissenschaftsministerin“, so Rülke. „Diskriminierende Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer zum Vermeiden einer Sparauflage kratzen erheblich am Nimbus  kostenfreier Hochschulbildung. Der Einstieg in den Ausstieg daraus ist gemacht. Gleichzeitig denkt ihre Kulturstaatssekretärin über freien Eintritt in Museen im Land nach, was deutlich teurer wäre als das, was die Studiengebühren einbringen.“

In den Haushaltsberatungen könnten, so Rülke, die Koalitionsabgeordneten endlich noch einmal für Ihre Anliegen „Flagge zeigen“. „Mancher nahm dies wohl wörtlich, nur so erklären sich 200.000 Euro Zusatzkosten für Flaggen an Gerichten. Günter Oettinger hat einmal für Verschwenderstaaten vorgeschlagen: Flaggen auf Halbmast. Vielleicht kann man für diese Koalition halbe Flaggenmasten ordern?“

„Die FDP hat all ihre Anträge, die sie gestellt hat, mit entsprechenden Anträgen gegenfinanziert, etwa den Aufwuchs bei den Naturparks durch Kürzungen im Kontext des Nationalparks. Eine vergleichbare Praxis wählte auch die AfD, nur lassen die gesetzten Schwerpunkte der AfD ein immer weiteres Abgleiten in den Rechtsradikalismus erkennen. Wie anders erklärt sich ihr Vorschlag, Landesmittel zu streichen, mit dem Ziel, den Geschichtsrevisionismus voranzutreiben.

Parallel dazu verteidigt der Fraktionsvorsitzende noch Herrn Höcke und unbelehrbare, rechte Fanatiker wie Herrn Räpple in der eigenen Fraktion“, so Rülkes kritisches Fazit.

Zur Landtagsdebatte zum Haushalt des Innenministeriums sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Während die Landesregierung bei der Schaffung neuer Stellen in den Ministerien aus dem Vollen schöpft und in vielen Bereichen die Staatsausgaben in ungekannte Höhen treibt, bleibt sie bei den Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit viel zu zaghaft.

So kann sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zahl der aktiven Polizeibeamten in den nächsten Jahren weiter abnehmen wird. Bis ins Jahr 2019 wird es 350 Polizeibeamte weniger im Land geben, wie die Landesregierung auf unsere Anfrage hin zugab. Es rächt sich, dass die frühere grün-rote Landesregierung die Ausbildung von Polizeibeamten trotz der warnenden Worte der FDP-Fraktion sträflich vernachlässigte. Aber auch Grün-Schwarz steuert nun nicht ausreichend um. Gerade einmal um 350 Polizeibeamte werden bei den derzeitigen Planungen der Landesregierung die Abgänge im Jahr 2022 übertroffen.

Zu kurz gesprungen ist auch das grün-schwarze Vorhaben, das Landesamt für Verfassungsschutz auf Kosten der Polizei mit 16 Stellen zu verstärken. Zum einen bedarf es mehr Stellen, zum anderen dürfen die Sicherheitsbehörden nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es wäre daher besser gewesen, wenn die Koalition dem FDP-Antrag zugestimmt hätte, wir wollten das Landesamt um 20 Stellen stärken.

Völlig unverständlich ist das Festhalten der Landesregierung an der Absenkung der Eingangsbesoldung für junge Beamte. Damit macht die CDU nicht nur das Gegenteil von dem, was sie im Wahlprogramm versprochen hat. Die Landesregierung demotiviert und schwächt Verwaltung und Justiz in der Konkurrenz um die besten Köpfe, weil die Bundesbehörden im Land und erst recht die freie Wirtschaft junge Mitarbeiter besser bezahlen.“

„Der erste Entwurf des Sozialhaushalts war eine Enttäuschung. Zentrale Punkte wie das Förderprogramm Landärzte oder die Zuschüsse bei Mehrlingsgeburten waren auf Null gesetzt.“ Das sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, im Rahmen der zweiten Beratung des Staatshaushaltsplans am 8. Februar 2017. Zwar hätten die Regierungsfraktionen mit eigenen Anträgen diese Fehler ausgeglichen – gleichwohl lasse es tief blicken, wo die Schwerpunkte unter grüner Führung lägen. Zudem sei es befremdlich, dass es im Krankenhausbereich nicht so recht voran ginge, so Keck. Der Planansatz sei noch meilenweit von den einstigen Versprechen der Grünen aus dem Jahr 2011 entfernt. Danach sollte dieser auf 600 Millionen Euro pro Jahr zu erhöht werden. Ferner kritisierte Keck, dass klare Schwerpunktsetzungen und Zielvorgaben fehlten, wie die Krankenhausstruktur der Zukunft aussehen solle.

Keck kritisierte die Integrationspolitik: „Mich ärgert, dass Minister Lucha hier offenbar den Ankündigungsminister gibt. Bis heute liegt uns nicht konkret vor, wofür die 70 Millionen Euro im Haushalt im Rahmen des Pakts für Integration ausgegeben werden sollen. Es war einmal die Rede von Case Managern. Das ist jedoch nicht sonderlich neu und auch vom Signal her schwierig. Ich betrachte Integration als eine aktive Leistung, die von den hierher Geflüchteten zu erbringen ist. Die Beratung über Sozialleistungen ist seit jeher Sache der Leistungsträger. Wir Liberalen haben mit unserem Impulspapier „Integration durch Bildung“ bereits die erforderlichen Maßnahmen, die zum Ziel führen, konstruktiv aufgezeigt“, so Keck.

Hinweis: Das genannte Impulspapier „Integration durch Bildung“ ist wie folgt abrufbar: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/impulspapier-integration-durch-bildung.pdf

Zur Landtagsdebatte zum Haushalt des Ministeriums der Justiz und für Europa sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Eine der Kernaufgaben des Landes ist es, den Rechtsstaat, dessen Rückgrat die Justiz ist, durchsetzungsfähig zu halten. Nachdem diese Pflicht von der grün-roten Landesregierung jahrelang vernachlässigt wurde, geht nun auch Grün-Schwarz die bekannten Defizite nur unzureichend an. So fehlen dem Land unter anderem über 200 Richter und Staatsanwälte und ein der erhöhten Gefährdungslage in den Justizgebäuden angepasstes Sicherheitskonzept. Die von der Koalition beschlossenen zusätzlichen 74 Stellen für Richter und Staatsanwälte und 21 Stellen für die Sicherheitsgruppen der Gerichte und Staatsanwaltschaften reichen bei weitem nicht. Hier muss geklotzt werden und nicht gekleckert. Dabei ist zur Erleichterung der Nachwuchsgewinnung und Wertschätzung junger Beamter die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückzunehmen.

Grün-Schwarz hat den Haushalt mit ideologischen Projekten auf über 47,8 Milliarden Euro aufgebläht, spricht aber, wenn es um die Justiz geht, von einer schwierigen Haushaltssituation. Wenn man berücksichtigt, dass der schwarz-gelbe Haushalt von 2010 lediglich 35 Milliarden Euro umfasste, muss man sich nicht wundern, dass in der Justiz über die verquere Ausgabenpolitik der Landesregierung frustriert der Kopf geschüttelt wird.“

In den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 08, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dankte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, den Landwirten, Forstleuten, Gärtnern, Jägern und Fischern für deren „unterbezahlte Leistungen“ für die Erhaltung einer „Kulturlandschaft, um die uns viele beneiden“ und für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel. „Nützen durch Schützen und nicht bevormunden und verbieten, muss die Devise heißen“, sagte Bullinger.

„Unsere Landwirte hatten in den vergangenen drei Jahren in den Bereichen Schweinefleisch, Milch und Ackerbau zum Teil ruinöse Preise zu verkraften. Dazu kamen immer mehr Vorschriften und immer mehr Bürokratie, die zum Teil hausgemacht waren. Damit meine ich vor allem die grün-rote Vorgängerregierung, die auf Vorgaben aus Brüssel und Berlin immer noch draufgesattelt hat“, sagte Bullinger. 2010  habe das Statistische Landesamt noch 44.500 landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg gezählt, 2016 seien es nur noch 40.600 gewesen. „Rechnerisch haben also seit 2010 jeden Tag zwei Betriebe aufgegeben. Das ist Fakt – trotz oder gerade wegen einer grün-roten Landwirtschaftspolitik im Land“, sagte Bullinger. Denn Bevormundungen, Einschränkungen des Eigentums und zahlreiche Verbote infolge grün-roter Gesetzgebung hätten ihren Teil zum beschleunigten Strukturwandel beigetragen, befand der liberale Agrarpolitiker. Minister Alexander Bonde (Grüne) habe sich 2011 auf die Fahne geschrieben, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern. Tatsächlich habe sich das Höfesterben seitdem massiv beschleunigt und Baden-Württemberg rangiere im Ländervergleich der landwirtschaftlichen Einkommen auf hinteren Plätzen.

Der Agrarsektor sei nun auf wirksame Strukturreformen in Europäischer Union und Bund angewiesen, um den Betrieben ein eigenverantwortliches Risikomanagement zu ermöglichen. „Die von der Großen Koalition in Berlin auf den Weg gebrachte steuerliche Gewinnglättung kann nur ein erster Schritt sein, den Preisschwankungen entgegen zu treten. Nötig wären eine echte, wie wir es immer gefordert haben, steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsregelung, sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Warenterminmärkte, eine Modernisierung des Genossenschaftsrechts und eine Stärkung des Bundeskartellrechts“, sagte Bullinger.

Den neuen Zuschnitt des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Grün-Schwarz nannte Bullinger „eine Niederlage für den Ländlichen Raum“. Peter Hauk dürfe nur noch ein ausgeweidetes Restministerium verwalten. „Die Förderung des Breitbandinternets, die zentrale Zukunftsfrage sowohl des ländlichen Raums als auch der Landwirtschaft, hat Grün-Schwarz dem Innenministerium zugeschlagen, damit der Innenminister eine Darstellungsmöglichkeit bekommt und nicht nur Polizeioberinspektor ist. Das Gastgewerbe, das eigentlich klassisch ins Wirtschaftsministerium gehört, aber mit Blick auf Regionalität und Bädertourismus auch bei Ländlichem Raum und Verbraucherschutz Anknüpfungspunkte findet, hat Grün-Schwarz sinnigerweise dem Justizvollzug zugeschlagen.“ Und den Naturschutz, der eigentlich mit der Land- und Forstwirtschaft gemeinsam entwickelt werden müsse, habe Grün-Schwarz samt neu geschaffenem „NABU-Staatssekretär Dr. Baumann“ dem Umweltministerium zugeschanzt, kritisierte Bullinger. Der frühere NABU-Landesvorsitzende übernehme nun auf Seiten der Grünen die Funktion, den vom Juniorpartner CDU gestellten Landwirtschaftsminister auf Tritt und Schritt zu beaufsichtigen. „Jeder vernünftige Ansatz von Ihnen, Herr Minister Hauk, sei es bei Jagdrecht, Kormoranmanagement, Biber, Fischerei oder nachhaltiger Waldnutzung, wurde bisher von Ihrem Aufseher Dr. Baumann zurück gepfiffen“, sagte Bullinger. „In der Agrar-, Jagd- und Fischereipolitik brauchen wir daher mehr denn je Sachverstand und Praxisbezug anstatt von Studienabbrechern und Schürzenjägern im Trachtenjanker oder Verbandsfunktionären mit Parteikarriere“, forderte der Freie Demokrat. An die CDU-Fraktion gewandt kritisierte Bullinger: „Was habt Ihr in Programm und Wahlprüfsteinen nicht alles den Bauern, Jägern und Anglern versprochen. Und jetzt rundum Fehlanzeige. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen wollten Sie wieder abschaffen und nun feiert es Minister Hauk als einen Meilenstein.“ Auch der forstpolitische Kurs sei unklar. Totholz und Bannwälder habe Baden-Württemberg genug. Dennoch wollten Grün-Schwarz 10 Prozent des Staatsforstes stilllegen. „Das widerspricht der Energiewende und ist ökologischer wie ökonomischer Unfug“, sagte Bullinger.

Abermals warb der Agrarpolitiker für die Änderungsanträge der FDP zum Haushalt des Ministeriums. Erstens beantragten die Freien Demokraten, etwa 1,2 Millionen Euro aus dem Personaletat des Nationalparks Schwarzwald in die Zuweisungen für die sieben baden-württembergischen Naturparke umzuschichten. „Im Gegensatz zum grünen Prestigeprojekt bringen die Naturparke ehrenamtliches Engagement für Naturschutz und ländliche Entwicklung in die Fläche des Landes“, erklärte Bullinger. Zweitens beantragte die FDP-Fraktion 30 zusätzliche Stellen für Amtstierärzte, gegenfinanziert aus maßvollen Kürzungen beim geplanten Mittelzuwachs im Naturschutzetat. Denn die unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden seien chronisch unterbesetzt, wie nicht zuletzt jüngst an den unhaltbaren Zuständen in einem unzureichend kontrollierten Schweinemastbetrieb im Alb-Donau-Kreis deutlich geworden sei. „Der unausgegorene Tierwohl-Aktionismus des Bundeslandwirtschaftsministers ist letztlich ein Hohn, solange die Länder den Vollzug ihrer rechtsstaatlichen Pflichtaufgaben in diesem Bereich nicht annähernd gewährleisten“, sagte Bullinger.

Die Landtagsfraktionen der SPD und FDP/DVP haben in ihren Sitzungen am Dienstag (07.02.) den Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss zu der unzulässigen Zulagen-Gewährung an der Ludwigsburger Beamtenhochschule beschlossen. Das Gremium mit der Kurzbezeichnung „Bauer I“ soll nach den Worten der beiden Fraktionschefs Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke eine Reihe dubioser Vorgänge durchleuchten, „die sehr wahrscheinlich von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) mit verantwortet und gedeckt wurden.“

Nachdem die Staatsanwaltschaft inzwischen zu der Überzeugung gelangt sei, dass an der Hochschule rechtswidrige Handlungen geschehen sind, und die betroffenen Professoren sich einer Anklage wegen Untreue oder Beihilfe dazu ausgesetzt sähen, „führt an einer auch parlamentarischen Aufklärung der Vorgänge kein Weg mehr vorbei“.

Stoch und Rülke betonten, der Einsetzungsantrag konzentriere sich nicht nur auf die rechts­widrigen Vorgänge an der Hochschule selbst, sondern nehme insbesondere das unzuläng­liche Kommunikations- und Krisenmanagement sowie mögliche Aufklärungsversäumnisse und Pflichtverletzungen bei der Rechtsaufsicht von Wissenschaftsministerin Bauer (Grüne) und dem von ihr geleiteten Ministerium ins Visier.

Einer Untersuchung bedürfe es aber auch deshalb, „damit die Hochschule ihren eigentlichen Aufgaben wieder ungestört nachkommen kann“, erklärten Stoch und Rülke. Die Aufklärungs­arbeit des Untersuchungsausschusses werde zwar möglicherweise „noch das eine oder andere Gewitter auslösen, die aber eine für die Hochschule notwendige reinigende Wirkung zeigen würden“. Am Ende könne die Hochschule dann wieder in ruhiges Fahrwasser eintre­ten und ihrem exzellenten Ruf als „Kaderschmiede“ für den Verwaltungsnachwuchs im Land in vollem Umfang gerecht werden.

Nach Angaben von Stoch und Rülke wird der Einsetzungsantrag von SPD und FDP/DVP für diesen Untersuchungsausschuss bereits in der Plenarsitzung an diesem Mittwoch (08.02.) als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen. Die zahlenmäßige Zusammensetzung der Mitglieder des Gremiums soll sich zwischen den Fraktionen folgendermaßen aufteilen:
4 Grüne, 4 CDU, 2 AfD, 2 SPD und 1 FDP.

Die SPD-Fraktion hat als ihre Mitglieder die Abgeordneten Sascha Binder (Obmann) und Gabi Rolland benannt sowie als Stellvertreter die Abgeordneten Rainer Stickelberger und Martin Rivoir. Die Fraktion der FDP/DVP entsendet in das Gremium den Abgeordneten Nico Weinmann (Obmann) und als Stellvertreter den Abgeordneten Dr. Friedrich Bullinger.

Den Einsetzungsantrag finden Sie hier.

Die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg haben heute über die finanziellen Leistungen an die Abgeordneten und über deren Altersversorgung beraten. Vorausgegangen waren Gespräche auf Ebene der Parlamentarischen Geschäftsführer sowie der Fraktionsvorsitzenden.

Die vier Fraktionen haben in Anlehnung an Regelungen des Deutschen Bundestages eine Erhöhung des Budgets für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Erhöhung der Kostenpauschale für die Abgeordneten, eine Änderung beim Indexierungsverfahrungen sowie (Grüne, CDU und SPD, nicht FDP/DVP) ein Optionsmodell bei der Altersversorgung beschlossen.

Mit Beginn der 15. Wahlperiode im Jahr 2011 wurde der Landtag vom Teilzeitparlament zum Vollzeitparlament. Inzwischen hat der Landtag fünf Jahre Erfahrung mit seiner Reform gesammelt. So war es nach Auffassung der vier auch in der vergangenen Wahlperiode im Parlament vertretenen Fraktionen an der Zeit, die mit der Umstellung auf ein Vollzeitparlament vollzogenen Reformen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Anpassungen können nun zeitig in dieser neuen, 16. Wahlperiode vorgenommen werden und im Haushalts 2017 wirksam werden.

Die Anforderungen an die Abgeordneten eines Vollzeitparlaments sind erheblich größer gegenüber denen eines Teilzeitparlaments. Die vergangene Wahlperiode hat diese Anforderungen deutlich gemacht. Die vier Fraktionen sind sich darin einig, dass für ein gut arbeitendes Parlament Änderungen in einigen Punkten der Parlamentsreform notwendig sind.

Die Kontrolle der Regierung, das Haushaltsrecht, das Gesetzgebungsrecht, eine Wahlkreisarbeit, die dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürgern nach einem kurzen Draht zu ihren Abgeordneten gerecht zu werden vermag – all das erfordert eine angemessene Ausstattung der Abgeordnetenbüros am Sitz des Landtags und in den Wahlkreisen, eine angemessene Entschädigung der Abgeordneten und eine angemessene Zuarbeit durch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Regel mit Hochschulabschluss.

Die Änderungen sollen zum 1. Mai 2017 in Kraft treten. Die entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes wird am Donnerstag, 9. Februar, in erster Lesung beraten. Die finanziellen Auswirkungen in 2017 werden am selben Tag mit Änderungsanträgen in zweiter Lesung des Staatshaushaltsplans eingebracht.

 

Andreas Schwarz Fraktionsvorsitzender Grüne

Prof. Dr. Wolfgang Reinhart Fraktionsvorsitzender CDU

Andreas Stoch Fraktionsvorsitzender SPD

Dr. Hans-Ulrich Rülke Fraktionsvorsitzender FDP

 

Diese Änderungen bei der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der Entschädigung von Abgeordneten und beim Indexierungsverfahren der Abgeordnetenentschädigung haben die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP beschlossen:

Die Fraktionen haben sich auf eine Angleichung an die Regelungen des Deutschen Bundestages verständigt. Das Budget für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Kostenpauschale für die Abgeordneten werden auf 50 Prozent des Niveaus beim Deutschen Bundestag angepasst. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt dabei unverändert.

Budget für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros: 10.438,08 Euro monatlich (bisher: 5.409,43 Euro) Damit wird den gestiegenen Anforderungen eines Vollzeitparlaments Rechnung getragen. Die Anpassung erlaubt die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im höheren Dienst und sichert den Abgeordneten den Zugang zu sehr gut qualifiziertem Personal. Finanzielle Auswirkungen bei vollem Ausschöpfen der Pauschale durch alle Abgeordneten:

Max. 10,9 Millionen Euro pro Jahr. In 2017: max. 7,26 Millionen Euro.

Kostenpauschale:

2.160,00 Euro monatlich (bisher: 1.548,00 Euro) Finanzielle Auswirkungen: 1.050.192,00 Millionen Euro pro Jahr. In 2017: 700.128,00 Euro.

Indexierungsverfahren:

Umstellung auf Nominallohnindex für Vollzeitbeschäftigte mit dem Vorjahr als Vergleichsmaßstab (bisher: Bruttoverdienstindex mit Basisjahr 2010 als Vergleichsmaßstab)

Finanzielle Auswirkungen: Können nicht vorhergesagt werden, sind aber geringfügig. So wäre die durchschnittliche jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung in den vergangenen sieben Jahren mit 2,04 Prozent leicht niedriger gewesen als beim derzeitigen Indexierungsverfahren (2,15 Prozent). Die Anpassung erfolgt wie bisher jeweils zum 1. Juli eines Jahres.

Diese Änderungen bei der Altersversorgung der Abgeordneten haben die Fraktionen Grüne, CDU und SPD beschlossen; die Fraktion FDP/DVP trägt diese nicht mit:

Bei der Altersversorgung haben die drei Fraktionen ein Optionsmodell beschlossen. Der Landtag wird sich zum geplanten Stichtag 1. Mai 2017 mit der Einführung einer staatlichen Altersversorgung auch hier den Regelungen des Deutschen Bundestages anpassen. Die Abgeordneten können künftig (nicht rückwirkend) zwischen der privaten Altersversorgung (bisherige Regelung seit der Parlamentsreform 2011) und einer staatlichen Altersversorgung entsprechend der Regelungen des Deutschen Bundestages wählen.

Für die private Altersversorgung bleibt es bei dem bisherigen Vorsorgebeitrag, den das Land den Abgeordneten bezahlt, in Höhe von 1.679,00 Euro.

Für die staatliche Altersversorgung wird mit jedem Mandatsjahr eine Altersversorgung in Höhe von 2,5 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung erworben. Die Höchstversorgung liegt bei 65 Prozent nach 26 Mandatsjahren. Die Zahlung der Altersversorgung setzt mit der Vollendung des 67. Lebensjahres ein. 14 von 16 Landesparlamenten haben eine staatliche Altersversorgung für ihre Abgeordneten.

Der Vorsitzende der FDP-Agrarsprecher aus den Landtagen und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagt zur umstrittenen Kampagne „Neue Bauernregeln“ von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

„Mit dieser unterirdisch klischeehaften, völlig sinnlosen und vermutlich nicht ganz billigen Kampagne ist ein neuer Tiefpunkt in der öffentlichen Agrardebatte erreicht. So kann man mit einem hart arbeitenden und krisengeplagten Berufsstand nicht umgehen. Frau Hendricks hat offensichtlich jedes Gespür für Stil und Anstand verloren.“

Offen bleibe die Frage, warum CDU und CSU diesen im Kern landwirtschaftsfeindlichen Kurs von Frau Hendricks schon so lange dulden und mittragen, sagte Bullinger. Statt Hendricks‘ notdürftig gereimter „Neuen Bauernregeln“ gelte daher wohl eher die alte Redensart, „Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.“ Denn im aktuellen Fall habe Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) mehrere Tage verstreichen lassen, bevor er sich zu einer kritischen Reaktion durchgerungen habe. Und von Kanzlerin Merkel sei zu Hendricks ständigen Attacken auf die Landwirtschaft bisher gar nichts zu hören gewesen, beklagte Bullinger. Die Bundesumweltministerin könne unter Merkel schalten und walten, wie sie wolle.

 

 

Wie heute bekannt wurde, plant die Kulturstaatsekretärin Petra Olschowski, an ihren Plänen festzuhalten, auf Eintrittsgelder für Museen zu verzichten, „was“, so Nico Weinmann, der kulturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion,  „die Haushaltsplanungen ihrer Ministerin Theresia Bauer erheblich konterkariert“.

Weinmann erinnert daran, dass „Ministerin Bauer die geplante Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer mit dem Sparzwang in ihrem Hause legitimiert, der, wie die Ministerin nicht müde wird zu betonen, nur erfüllbar wäre, wenn die Einnahmen gesteigert würden.“

Die aus diesen Gebühren erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von rund fünf Millionen Euro würden jedoch, so Weinmann, von den ausbleibenden Einnahmen durch Eintrittsgelder gänzlich aufgezehrt.

Weinmann wörtlich: „Damit demonstriert die Ministerin ein Paradebeispiel für unseriöse, rein ideologisch begründete Haushaltsplanung. Auf der einen Seite der grüne Tabubruch mit der Einführung von Gebühren, auf der anderen Seite kostenintensive Symbolpolitik, denn mehr stellt der freie Eintritt in die Landesmuseen nicht dar. Schon heute gibt es die Möglichkeit an einzelnen Wochentagen oder zur Abendzeit die Ausstellungen gratis oder sehr kostengünstig zu besuchen. Eine günstigere Lösung wird auch die Staatssekretärin nicht finden. Oder sie träumt von freigiebigen Stiftungen, die den Umsatzausfall erstatten, wie es bei dem von ihr hervorgehobenen Museum Folkwang in Essen praktiziert wird.“

Zur Ankündigung der Landestierschutzbeauftragten, eine unbezahlte Auszeit zu nehmen, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir hoffen sehr, dass Frau Dr. Jäger nach ihrer Auszeit als Landestierschutzbeauftragten ins Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zurückkehrt. Auch wenn wir Freien Demokraten nicht alle ihre Standpunkte teilen, ist sie in einem von vielen ideologisch motivierten Tierrechtsverbänden dominierten Diskurs oftmals eine Stimme der Vernunft und des Bezugs zur landwirtschaftlichen Praxis.

Gelegentlich wäre Frau Dr. Jäger jedoch mehr Rückhalt im eigenen Haus zu wünschen. Bei ihrem Vorhaben, die Sachkunde von Heimtierhaltern zu stärken, fehlte ihr schon unter dem grünen Minister Bonde der Rückhalt. Und die Weigerung der grün-schwarzen Landesregierung in den laufenden Haushaltsberatungen, die Veterinärverwaltung personell zu stärken, zeugt auch nicht von Unterstützung für Frau Dr. Jägers berechtigte Forderungen für Tier- und Verbraucherschutz.“

Angesichts der Meldung, dass der AfD-Fraktionsvorsitzende Meuthen bestätige, der AfD-Abgeordnete Räpple habe die Präambel der AfD-Fraktion nicht unterschrieben, fordert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Ausschluss des Abgeordneten Räpple aus der AfD-Fraktion. Mit Blick auf den AfD-Fraktionsvorsitzenden Meuthen ergänzt er:

 

„Offensichtlich hat Meuthen nach der Wiedervereinigung der beiden AfD-Fraktionen die Öffentlichkeit belogen. Immerhin betonte er damals, jedes AfD-Fraktionsmitglied hätte die Präambel unterschrieben und so die Wiedervereinigung ermöglicht.

Klar ist nun auch, dass Meuthen seit Monaten duldet, dass sich der Abgeordnete Räpple nicht von Antisemitismus und Rassismus distanziert. Da Meuthen auf diese Weise Antisemitismus und Rassismus in seiner Fraktion akzeptiert, kann man über seine permanente Verteidigung von Höcke nicht verwundert sein.“

Zur Meldung, Bundeskanzlerin Merkel werde in der kommenden Woche noch einmal mit den Ministerpräsidenten über die Möglichkeit von konsequenteren Abschiebungen beraten, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Nachdem Ministerpräsident Kretschmann der Bundeskanzlerin in dieser Woche erneut seine Unterstützung zusicherte, erwarten wir von ihm bei den kommenden Gesprächen zur Verbesserung der Abschiebepraxis einen entsprechenden Einsatz.

Dabei sollte er auch für die sogenannte „Strobl-Initiative“ werben und auf seine grünen Parteifreunde einwirken. Kretschmann darf nicht länger dazu schweigen, dass seine Grünen sinnvolle Verbesserungen in der Abschiebepraxis blockieren und teilweise Abschiebungen gar ganz zur Disposition stellen.“

Zur Meldung, wonach Justizminister Wolf den Entwurf einer Bundesratsinitiative für eine erweiterte DNA-Analyse auf den Weg gebracht habe, das grün-schwarze Kabinett die Initiative aber noch absegnen müsse, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die FDP-Fraktion unterstützt das Ansinnen, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse so zu erweitern, dass mehr Erkenntnisse über das äußerliche Erscheinungsbild der Person hinter der DNA gewonnen werden können.

Die Ermittlungsbehörden könnten so bei einem überschaubaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen wichtige zusätzliche personenbezogene Informationen für die Strafverfolgung erhalten. Zu beachten ist dabei, dass die Erkenntnisse in rechtlich und wissenschaftlich einwandfreien Verfahren gewonnen werden.

Wir hoffen, dass die Koalition dies ausreichend berücksichtigt und die Initiative dann auch die Mehrheit im Kabinett findet und endlich eingebracht wird. Immerhin wurde die Initiative bereits Anfang Dezember 2016 angekündigt.“

Die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, bezeichnete die Aussagen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Stoch und des wohnbaupolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Daniel Born, als „überzeugenden  Vorstoß in die richtige Richtung“, verlangte aber zugleich von allen Beteiligten mehr Mut bei der praktischen Umsetzung.

Reich-Gutjahr verlangte, die Landeswohnraumförderung endlich „vom Kopf auf die Füße zu stellen“. Eigentumsförderung müsse dringend gestärkt und auch die Förderprogramme müssten anwendungsfreundlicher gestaltet werden.

Reich-Gutjahr betonte, sie teile die Auffassung der SPD, wonach die Wohnraum-Allianz weitgehend wirkungslos sei: „Gipfel und Allianz hatten wir jetzt als Schaufensterveranstaltungen. Damit ist es genug. Es geht jetzt darum, sinnvolle Vorschläge auch in konkrete Änderungen umzusetzen“, verlangte Reich-Gutjahr. Wirksame Maßnahmen, etwa im Bereich der Bauflächengewinnung oder bei der Reform teilweise absurder Regelungen aus der Landesbauordnung, könnten nach Aussage Reich-Gutjahrs nur gegen den Widerstand bei den Grünen durchgesetzt werden.

Erstaunt sei man aus Sicht der FDP-Fraktion über die Pläne zu einer Absenkung der Grunderwerbssteuer in Baden-Württemberg. Dass diese nun von der SPD kämen, die gemeinsam mit den Grünen diese Steuer vor fünf Jahren als eine ihrer ersten Amtshandlungen in Regierungsverantwortung von 3,5% auf 5% erhöhte, sei nach Aussagen Reich-Gutjahrs „eine große Überraschung“. Sie kündigte an, die SPD vor allem im bevorstehenden Bundestagswahlkampf an ihrer tatsächlichen Programmatik messen zu wollen.

 

Zu den Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann, er unterstütze Kanzlerin Merkel in ihrer Flüchtlingspolitik und die Bundeskanzlerin habe das Recht auf Asyl verteidigt, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Es gehört schon viel Ignoranz dazu, den Kurs von Bundeskanzlerin Merkel im Jahr 2015 als richtig zu erachten. Mit der unkontrollierten Aufnahme hunderttausender Menschen aus sicheren Drittstaaten ignorierte die Bundesregierung europäisches Recht und erschwerte eine Lösung der Flüchtlingskrise auf europäischer Ebene.

Der Schließung der Balkanroute gegen den Widerstand der Bundeskanzlerin ist es zu verdanken, dass die Flüchtlingszahlen im Jahr 2016 abnahmen. Vor allem die Kommunen, die die Lasten vor Ort zu tragen haben, und die Asyl- und Sicherheitsbehörden leiden aber weiter unter der falschen Politik der Bundesregierung.

Längst ist nicht klar, in welchem Umfang Terroristen und Kriminelle die Chance zur unkontrollierten Einreise nach Deutschland nutzten. Immer deutlicher wird jedoch, dass viele der zu uns gekommenen Menschen weder über einen Asylgrund verfügen noch als Flüchtlinge anerkannt sind. So verteidigte die Kanzlerin, entgegen der Aussage von Ministerpräsident Kretschmann, auch nicht das Recht auf Asyl.

Statt sich der Kanzlerin anzubiedern, sollte Ministerpräsident Kretschmann lieber auf die Worte von Finanzminister Schäuble hören, der die Flüchtlingspolitik des Jahres 2015 als Fehler bewertet, und Innenminister Strobl bei der Durchsetzung des Asylrechts unterstützen.“

Die heutige Meldung, Grün-Schwarz prüfe den freien Eintritt in die Museen des Landes, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion, ein weiteres Indiz für die paradoxen Haushaltsplanungen der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer:

„Der aktuelle Vorstoß verwundert umso mehr, als die Wissenschaftsministerin in den laufenden Haushaltberatungen des Landes darauf insistiert, dass Studiengebühren für Ausländer unumgänglich seien; nur auf diesem Wege ließen sich, so Theresia Bauers Credo, die Sparauflagen im Haushaltsplan Wissenschaft und Forschung erfüllen. Wenn nun im gleichen Haushaltstitel auf andere Einkünfte verzichtet werden soll, ist das ausgesprochen paradox.

Junge Ausländer, die nicht aus EU-Ländern kommen, sehen sich jetzt zwar mit kaum finanzierbaren Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester konfrontiert, dürfen jedoch darauf vertrauen, hohe Studienkosten durch freien Eintritt in Museen kompensieren zu können? Die Absurdität dieser Planungen ist evident. Brisanz erhalten Bauers Planungen noch dadurch, dass der ursprünglich von der SPD-Fraktion aufgebrachte Vorstoß laut Medienberichten zwar im Koalitionsausschuss der Landesregierung beraten werden soll, einige CDU-Abgeordnete jedoch in den sozialen Medien bereits gegen ihn opponieren. Von einer stringenten, gemeinsamen Linie scheint Grün-Schwarz auch bei dieser Thematik sehr weit entfernt.“

Zu den jüngst bekannt gewordenen Vorgängen in der Pfullendorfer Bundeswehrkaserne sagte der in der FDP-Landtagsfraktion für Belange der Bundeswehr zuständige Sprecher, Dr. Gerhard Aden:

„Rituale können, sofern sie einem positiven Gemeinschaftsgefühl verpflichtet sind, die kameradschaftliche Bindung zu einer Gruppe und damit den Zusammenhalt, der insbesondere bei der Bundeswehr lebenswichtig sein kann, verbessern und festigen. Dabei gibt es aber auch klar definierte Grenzen. Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexuelle Handlungen sind absolut tabu.

Es zeigt sich aber leider in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, dass manche Menschen aus einer Machtposition heraus die Neigung entwickeln, andere zu erniedrigen. Solche Personen sind bei der Bundeswehr vollkommen fehl am Platz, da das Militär durch die systemimmanente Hierarchie und seine Ausrüstung besondere Macht ausüben kann.

Deshalb müssen alle Verantwortlichen und insbesondere Offiziere ein Augenmerk auf solche Charaktereigenschaften legen und Grenzüberschreitungen konsequent aufklären und ahnden. Alle Beteiligten stehen in der Verantwortung, dass charakterlich fragwürdige Personen nicht in eine führende Machtposition kommen.“

Der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, bezweifelt die Aufrichtigkeit des vermeintlichen Bekenntnisses zu einem forcierten Ausbau des internationalen Freihandels, das der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann und die Wirtschafts-ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in der Regierungspressekonferenz gaben.

„Besorgnis allein wird kaum genügen, um massiven protektionistischen Tendenzen im Welthandel erfolgreich entgegenzuwirken“, so Schweickert angesichts der Äußerungen des neuen US-Präsidenten Donald Trump und des bevorstehenden Brexit. Es entbehre nicht einer gewissen Ironie, erklärte Schweickert, dass die Wirtschaftsministerin jetzt klare Positionierungen zum Freihandel des Landes ankündige, andererseits die Landesregierung aber bislang auf jedes klare Bekenntnis verzichtet habe.

Ausgerechnet dort, wo Europa Selbstbewusstsein zeige, sei die Landesregierung nicht klar positioniert. Herausragendes Beispiel sei die bislang fehlende Positionierung der Landesregierung zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA, betonte Schweickert.

CETA befindet sich auf europäischer Seite derzeit im Beratungsprozess des Europäischen Parlaments und war Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung des Landtags mit namhaften Experten am 30. September 2016.

„Die Wirtschaftsministerin müsste ehrlich bekennen, dass die Bremser bei der Thematik Freihandel unter den Grünen sitzen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese bei der Frage des Freihandels die Nähe zu Donald Trump suchen“, so Schweickert abschließend.

Zur Meldung, Innenminister Strobl habe den Städten die Möglichkeit von Alkoholkonsumverboten für das Frühjahr 2018 zugesagt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die von der grün-schwarzen Koalition getroffene Einigung in Sachen Alkoholverkauf und -konsum ist ein fauler Kompromiss. Unbescholtene Bürger sollen zwar wieder nachts Alkohol kaufen dürfen, der bisher legale Konsum im öffentlichen Raum kann ihnen dann aber pauschal verboten werden. So wird ihnen, was auf der einen Seite an Freiheitsrechten hinzukommt, auf der anderen Seite wieder genommen.“

„Richtig wäre es“, so Rülke, „auf allgemeine Alkoholkonsumverbote zu verzichten. Denn schon heute kann öffentlicher die Allgemeinheit störender Alkoholkonsum Einzelner beispielsweise durch Platzverweise verhindert werden, ohne friedliche Bürger in ihrer Freiheit einzuschränken.“

„In Fragen des Alkoholkonsums“, so Goll, „setzen wir auf Aufklärung. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass so die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können.“

Zum Vorwurf der „Lüge“, den der Vorsitzende des Landeselternbeirats (LEB) vor dem Hintergrund von Unterrichtsausfall und Lehrermangel gegenüber der grün-schwarzen Landesregierung erhob, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir sind verwundert über die harte Wortwahl des Vorsitzenden des Landeselternbeirats. Auf der anderen Seite zeigt dies, wie groß die Verzweiflung von Elternseite angesichts der fahrlässigen Realitätsverweigerung der Koalitionäre von Grünen und CDU in der Bildungspolitik ist. Ganz offensichtlich zählen Unterrichtsausfall und fachfremd erteilter Unterricht mehr denn je zum Schulalltag. Gleichzeitig gestaltet sich die Suche nach Lehrern vielerorts zu einem verzweifelten Unterfangen. Dennoch weigert sich die Landesregierung, den tatsächlichen Bedarf an Lehrern in unseren Schulen erst einmal fundiert zu erheben. Dies fordert die FDP-Fraktion schon seit Jahren. Dabei wäre eine solche Bedarfserhebung Voraussetzung dafür, jeder Schule so viele Personalmittel zur Verfügung zu stellen, wie sie zur Sicherstellung des Unterrichts braucht. Wenn die grün-schwarze Koalition in diesem zentralen Bereich auch weiterhin nicht für Transparenz sorgt, trägt sie die Verantwortung für einen empfindlichen Vertrauensverlust in die Landespolitik insgesamt, wie er sich in den Äußerungen des LEB-Vorsitzenden ausdrückt.“

Zur Forderung der SPD nach mehr Unterstützung für die Gemeinschaftsschulen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass die SPD ausgerechnet für die Gemeinschaftsschulen mehr Unterstützung fordert, mutet wie ein schlechter Scherz an. Denn gerade die Gemeinschaftsschule wurde als Lieblingskind der damaligen grün-roten Landesregierung in vielerlei Hinsicht privilegiert Beispiele hierfür sind der automatische Status als Ganztagessschule, ein geringerer Klassenteiler, mehr Personalmittel für individuelle Förderung als Realschulen und Haupt-/Werkrealschulen sowie eine privilegierte Schulbauförderung.

Offenbar will die SPD ihr bildungspolitisches Vermächtnis retten. Dabei trägt sie gemeinsam mit den Grünen die Verantwortung dafür, dass immer weniger Eltern ihre Kinder an Gemeinschaftsschulen anmelden. Statt eine Schulart einseitig zu privilegieren, sollten sich alle Schulen einem fairen Wettbewerb um das beste und vor Ort passende Konzept stellen. Die FDP-Fraktion wird die grün-schwarze Landesregierung daran messen, inwieweit sie den bildungspolitischen Konstruktionsfehler ihrer Vorgängerregierung zu beheben vermag.“

Im Zusammenhang mit der heute stattfindenden ersten Sitzung des runden Tisches Geburtshilfe sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Staatssekretärin Mielich sehe ich in der Pflicht, einen konkreten Umsetzungsfahrplan der bekannten vielschichtigen Herausforderungen vorzulegen. Ich sehe die Gefahr, dass sich sonst der runde Tisch um sich selbst dreht, Betroffenheiten eingebracht, aber keine Lösungen vorgelegt werden. Vor der Landtagswahl hat die Staatssekretärin als damalige gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen unter anderem eine eigene landesweite Versorgungsstruktur vorgeschlagen. Ich habe in einem Landtagsantrag zentrale Aussagen von ihr abgefragt, die jedoch abschlägig beschieden wurden. Das betrifft in erster Linie die Versicherungsproblematik.“ Haußmann zeigte sich davon überzeugt, dass auch eine Anpassung der Gebührenordnung notwendig sei. Dies sei auch deshalb wichtig, weil im Rahmen der Qualitätssicherung auch über die Zahlen an Geburten je Hebammen diskutiert wird.

Hinweis: Der erwähnte Antrag lautet „Hebammenleistungen in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 16/561) und ist wie folgt abrufbar

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0561_D.pdf

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, forderte angesichts der sinkenden Zahl von Gemeinschaftsschülern mit Gymnasialempfehlung, auf die Einrichtung der geplanten Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen zu verzichten. Rülke wörtlich:

„Die Gemeinschaftsschule wird für Eltern von Kindern mit Gymnasialempfehlung offenbar immer unattraktiver. Es wird nun deutlich, dass die damalige grün-rote Landesregierung die Gemeinschaftsschule mit Erwartungen schlicht überfrachtet hat. Die Gemeinschaftsschule wurde angekündigt als die richtige Schule für Schüler mit Haupt-/Werkrealschulempfehlung, mit Realschulempfehlung und mit Gymnasialempfehlung sowie als die richtige Schule für die Inklusion und die Hochbegabtenförderung. Die aktuelle grün-schwarze Landesregierung sollte sich den Realitätssinn der Eltern zum Vorbild nehmen und auf die im Koalitionsvertrag geplante Einrichtung von gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen verzichten. Die Gemeinschaftsschul-Oberstufen wären nichts als eine kostspielige und sinnlose Konkurrenz für die Beruflichen Gymnasien, die seit Jahren mit beachtlichem Erfolg zahlreiche Schüler von der Mittleren Reife zum Abitur führen.  Sinnvoller wäre, jedem Bewerber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Platz an einem Beruflichen Gymnasium zur Verfügung zu stellen – wenn möglich in der gewünschten Fachrichtung.“

Das heute in der Stuttgarter Zeitung publizierte Interview mit dem Bezirksvorsitzenden und energiepolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Thomas Bareiß – zur Stuttgarter Feinstaubproblematik und zu den von grüner Seite erwogenen Fahrverboten – bewertet der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, positiv:

„Herrn Bareiß` Aussage, die Diskussion um Fahrverbote in der Frage der Feinstaubproblematik sei wenig zielführend, begrüße ich explizit. Schon seit längerem fordere ich innovative Ansätze und unkonventionelle Lösungen. Die spannende und zentrale Frage wird aber sein, ob sich die CDU-Landtagsfraktion in der Koalition auch tatsächlich durchsetzen kann“, stellte Haußmann klar.

Unter dem Strich zähle nur, was tatsächlich verbindlich geregelt werde. „Medienbeiträge, die nicht in konkreten Handlungen ihren Niederschlag finden, dienen allein der Diskussionskultur, und das ist, in diesem Falle, leider zu wenig“, so Haußmanns Fazit.

Zur Meldung, wonach auch abgelehnte Asylbewerber aus Baden-Württemberg von einer Abschiebung betroffen sind, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Abschiebungen nach Afghanistan sind richtig. Angesichts des großen Zustroms von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den letzten Jahren ist es wichtig, dass das deutsche Asyl- und Flüchtlingsrecht konsequente Anwendung findet. Denn bei aller Weltoffenheit und Solidarität müssen wir uns der Endlichkeit unserer Integrationskräfte bewusst sein. Demgemäß müssen wir auch zu Entscheidungen stehen, die unangenehm sind, aber in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren getroffen wurden. Es bleibt indes zu befürchten, dass die Grünen eine solche Position lediglich bis zur Bundestagswahl mittragen, danach jedoch die ideologisch motivierten Versuche zur Behinderung von Abschiebungen verstärkt werden.“