Pressemitteilungen

Wenn es der Ministerpräsident nicht mehr schafft, muss der Landtag handeln.


„Ein nicht abgestimmter und missverständlicher Vorstoß des Gesundheitsministers zur falschen Zeit“ – so hatte der Ministerpräsident am 26. März einen Brief seines Gesundheitsministers Lucha an den Bundesgesundheitsminister Lauterbach abgekanzelt. In diesem hatte Lucha einen über die Bundeskoalitionsbeschlüsse hinausgehenden Strategiewechsel in der Corona-Politik gefordert – während der Ministerpräsident dauernd genau dagegen wettert. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fasst das Verhältnis der beiden zusammen mit den Begriffen: „Abgesägte Hose, entzogenes Vertrauen und völlig verlorene Autorität.“.

 

Die Fraktionen von SPD und FDP fordern zur heutigen Sitzung des Landtags die Entlassung des Gesundheitsministers.

 

Rülke erinnert in seiner Begründung daran, dass dieses widersprüchliche Handeln des Ministerpräsidenten und seines Gesundheitsministers nicht zum ersten Mal passiere. So hatte Lucha im April 2021 einen Stufenplan zu Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vorgelegt, während Kretschmann Ausgangssperren verhängte. Bereits damals hatte der Ministerpräsident dies mit den Worten kritisiert: „Lucha erweckt einen völlig falschen Eindruck.“

 

Minister Lucha weise darüber hinaus eine verheerende Bilanz der Pandemiebekämpfung auf: So sei Baden-Württemberg im Jahr 2021 beim Impfen immer auf dem Abstiegsplatz in der Tabelle der Bundesländer gewesen. Lucha hätte selbst eingestanden, dass die Terminvergabe fürs Impfen per Telefon-Hotline ein Fehler war. Er hätte seit September 2021 Impfzentren im Land geschlossen, gleichzeitig aber permanent nach einer allgemeinen Impfpflicht gerufen.

 

Die Versorgung mit notwendigen Schutzmasken sei ebenfalls ein Desaster: So seien Anfang Februar 2021 3,5 Millionen Rückrufe von Masken erfolgt und bis Ende Februar mussten weitere 4 Millionen zurückgerufen werden.

 

Bei der Frage der Tests sei diese Aufgabe vor den Osterferien 2021 bei Eltern, Schulen und Kitas gelandet, während sie eigentlich Aufgabe des Landes sei.

 

Rülke erinnert an die Verordnung im April 2020, bei der das Land mit einer bundesweit einmaligen und völlig unabgestimmten Corona-Regelung bei der zahnmedizinischen Versorgung kurzfristig für ein faktisches Berufsverbot für Zahnärzte gesorgt hatte.

 

Das größte Versagen sieht Rülke aber beim Schutz von Alten- und Pflegeheimen. Hier hätten Bund und Länder eine Testpflicht für Besucher dieser Einrichtungen am 13.12.2020 vereinbart. Die Umsetzung in Baden-Württemberg erfolgte durch Minister Lucha allerdings erst am 18.01.2021. Bei der dritten und vierten Infektions-Welle gab es Mitte Januar 2022 immer noch ein Drittel Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen, die nicht über eine Booster-Impfung verfügten –  obwohl die Zweitimpfungsquote bei rund 90 Prozent liegt. „An der Impfbereitschaft kann es also nicht liegen“, so Rülke.

 

Ein weiteres Zeichen der Überforderung sieht Rülke in den permanenten Notverordnungen, zu denen Lucha greifen müsse und erinnert daran, dass der Gesundheitsminister 2021 seine Finger auch beim Debakel um eine überhastet verabredete und rechtlich komplett unhaltbare „Osterruhe“ im Spiel gehabt hatte.

 

„Irgendwann gab es dann ein Bauernopfer“ – so beschreibt Rülke den hastigen Austausch des damaligen Ministerialdirektors Wolf-Dieter Hammann vor einem Jahr. „Der eigentlich Schuldige war und ist aber Minister Lucha selbst“.

 

Dieser sei mitverantwortlich für zahlreiche Niederlagen vor Gericht bei Klagen gegen Corona-Regelungen des Landes, so Rülke und zählt als Beispiele auf: Im Mai 2020 wurde die 800-Quadratmeter-Schnapsidee im Einzelhandel kassiert, im Februar 2021 wurden die Ausgangsbeschränkungen kassiert und im Februar 2022 die Abweichungen der Landesregierung von ihrem eigenen Stufenplan. „Herr Lucha, vor Gericht sind Sie ungefähr so erfolgreich wie Prinz Ernst August von Hannover“, so Rülke an die Adresse des Ministers.

 

Auch für das „Adventsdebakel 2021“, in der die Gastronomie innerhalb 48 Stunden mit vier verschiedenen Regelungen zum Umgang mit 2GPlus und der Berücksichtigung von Impfzeiten konfrontiert wurde, sei Lucha verantwortlich, führt Rülke aus.

 

Rülke abschließend an die Adresse Luchas: „Mit Ihrer Unzuverlässigkeit und Ihrer Inkompetenz verursachen Sie einen Vertrauensverlust in die Politik insgesamt.“ Und an Ministerpräsident Kretschmann: „Wenn Sie es nicht schaffen, Lucha als Minister zu entlassen, weil Ihnen schon so viel Minister davongerannt sind, wie namentlich Sitzmann, Untersteller oder Bauer, dann muss nun der Landtag handeln!“

Entlassantrag

Kultureinrichtungen und Besucher verfügen selbst über zweijährige Erfahrung im Umgang mit infektionsschützenden Maßnahmen und Hygienekonzepten.


Das Schreiben des Kulturministeriums, mit dem die staatlichen Kultureinrichtungen trotz des Endes der meisten allgemeinen Corona-Schutzregeln an diesem Wochenende aufgerufen werden, über ihr Hausrecht die Pflicht zum Masken-Tragen zu statuieren, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Landesregierung soll endlich aufhören, die bundesweiten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes mit aller Kraft zu unterminieren. Die Kultureinrichtungen im Land verfügen über eine zweijährige Erfahrung im Umgang mit infektionsschützenden Maßnahmen und Hygienekonzepten, um gut selbst entscheiden zu können, wie sie künftig verfahren wollen. Zumeist wird die wiedergewonnene Freiheit begeistert genutzt und auf die Pflicht zum Tragen einer Maske verzichtet, gerade wo problemlos Abstand untereinander gehalten werden kann. Die Besucher haben es selbst in der Hand, nicht auf die Maske zu verzichten, gehen verantwortungsvoll damit um und brauchen keine Direktiven aus dem Kulturministerium, die dies hintertreiben.“

 

 

Jochen Haußmann

Gesundheitsämter müssen jetzt schnell handeln.


Zur Meldung, wonach zwei Wochen nach Einführung der Teil-Impfpflicht in der Pflege laut Gesundheitsministerium mehr als neun von zehn Beschäftigte vollständig geimpft sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Das Sozialministerium brüstet sich mit einer steigenden Impfquote unter den Beschäftigten und Betreuten im Gesundheits- und Pflegebereich, doch wie viele Personen das genau sind, verrät es nicht. Droht uns ein Pflegenotstand? Wie vielen Beschäftigten im Land zumindest eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt ins Haus steht, bleibt das Sozialministerium schuldig.

 

Erschreckend ist, dass von den über 90% der zweifach geimpften Beschäftigten nur zwei Drittel eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Das wird Minister Lucha erklären müssen, denn an der Impfbereitschaft kann es bei diesen Personen nicht gelegen haben.

 

Dass eine Woche nach Meldebeginn nur die Hälfte der Träger das komplexe digitale Portal zur Meldung ihrer ungeimpften Beschäftigten genutzt hat, ist ein Armutszeugnis für das Sozialministerium. Es zeigt, dass die Umsetzung der Teil-Impfpflicht in Baden-Württemberg mit heißer Nadel gestrickt wurde. Gerade diese stark beanspruchten Einrichtungen müssen entlastet und nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden.

 

Was jetzt auf die einzelnen Gesundheitsämter zukommt ist eine Mammutaufgabe. Wir erwarten, dass Minister Lucha die angekündigte Unterstützung der Ämter gewährleistet, damit Träger und Beschäftigte schnell Klarheit über ein etwaiges Tätigkeitsverbot haben.

 

Für uns ist steht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Es darf nicht zu Versorgungsengpässen kommen. Die Situation ist jetzt bereits angespannt. Das muss bei Ermessensentscheidungen durch die Gesundheitsämter einbezogen werden. Minister Lucha muss jetzt sicherstellen, dass Gesundheitsämter diese Ermessensspielräume entsprechend nutzen.“

Jochen Haußmann

Florian Wahl: „Kommunen müssen eingebunden werden“

Jochen Haußmann: „Statt mit dem Kopf durch die Wand, sollte Lucha endlich den Dialog mit der Stadt Heidelberg suchen“

Im Nachgang der öffentlichen Aussprache mit dem Sozialministerium zur Nutzung des Heidelberger Gefängnisses „Fauler Pelz“ für den Maßregelvollzug im Sozialausschuss des Landtags, die von der SPD und FDP beantragt worden war, äußern sich Abgeordnete der beiden Fraktionen.

 

Florian Wahl, Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Der Maßregelvollzug kann aus unserer Sicht nicht gegen die Kommunen vor Ort durchgesetzt werden. Die Diskussion hat für große Verunsicherung vor Ort gesorgt. Minister Lucha hat seit zwei Jahren grundsätzlich die Option, den Faulen Pelz für die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern zu nutzen. Er hat es aber bis zum November 2021 nicht hinbekommen, in Gespräche mit der Kommune einzutreten.“

„Nach dem Vertrauensverlust durch die Ausbrüche im Maßregelvollzug im letzten Jahr hat Sozialminister Lucha den Faulen Pelz als Rettungsaktion aus dem Hut gezaubert, um Vertrauen zurückzugewinnen. Durch dieses kopflose Handeln schadet er dem Maßregelvollzug aber nur weiter.“

„Der Maßregelvollzug braucht Akzeptanz. Die wird aber nicht durch Konflikte zwischen dem Kabinett und Kommune gewährleistet, sondern durch ein breites und öffentliches Verständnis. Die Landesregierung muss Fragen beantworten und die Bürger*innen sollen durch eine öffentliche Sitzung die Möglichkeit haben zuzuhören.“

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Von Anfang an hat Minister Lucha kompromisslos auf die Nutzung des ‚Faulen Pelz‘ für den Maßregelvollzug gedrängt – ohne Rücksicht auf die Stadt Heidelberg. Nach Einschätzung der Stadt ist es völlig illusorisch, den ‚Faulen Pelz‘ ohne Baugenehmigung interimsmäßig zu nutzen. Die vom Ministerium veranschlagten 11 Mio. Euro werden für einen adäquaten Umbau zum Maßregelvollzug bei weitem nicht ausreichen. Die Stadt Heidelberg hat vorgeschlagen, an anderer Stelle 40 Plätze für den Maßregelvollzug bereit zu stellen – doch das Sozialministerium ist darauf bisher nicht eingegangen. Ich finde es höchst problematisch, dass die Amtsspitze es nicht für nötig hält, die vorliegenden Probleme einmal direkt mit der Stadt Heidelberg vor Ort zu besprechen. Es ist offensichtlich, dass der ‚Faule Pelz‘ nicht als Interimslösung für den Maßregelvollzug geeignet ist, aber das Sozialministerium hat sich hier völlig verrannt und viel Zeit verloren. Das schafft keinen einzigen der derzeit ca. 100 fehlenden Plätze im Maßregelvollzug. Statt auf einem unrealistischen und ohnehin zeitlich begrenzten Mondfahrtprojekt im ‚Faulen Pelz‘ für immerhin 11 Mio. Euro oder vermutlich deutlich mehr zu beharren und in einem monatelangen baurechtlichen Genehmigungsverfahren zu verharren, wäre es zielführender, mit der Stadt Heidelberg über andere Standorte zu sprechen und weitere Interimslösungen zu prüfen.“

Impfung einer Person

Land muss endlich Klarheit schaffen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.


Im Nachgang einer digitalen Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht des Landesgesundheitsministeriums sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Es kann nicht sein, dass das Sozialministerium immer noch nicht alle Fragen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geklärt hat. Die gesetzliche Nachweispflicht beginnt in 19 Tagen und noch immer ist für manche Einrichtungen ungeklärt, ob sie unter die Teil-Impfpflicht fallen oder nicht. Minister Lucha läuft die Zeit davon. Wenn am 15. März nicht völliges Chaos herrschen soll, muss im Ministerium jetzt der Turbo angeworfen werden.“

Fasnetsveranstaltungen brauchen Planungsvorlauf.


Zu den sich in kurzer Zeit ändernden Aussagen des Ministerpräsidenten Kretschmann über die Zulassung von Fasnets-Umzügen sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist sicherlich richtig, Fastnachtsveranstaltungen unter diesen Voraussetzungen zuzulassen. Die Omikron-Variante lässt dies zu. Allerdings ist der Eiertanz des Ministerpräsidenten der Fasnet nicht sehr zuträglich. Gestern hat er noch das Gegenteil verkündet. Solche Veranstaltungen brauchen ja auch einen Planungsvorlauf.“

 

 

Ministerpräsident wechselt widerwillig vom „Team Sturheit“ ins „Team Freiheit“.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, betont gleich zu Beginn seiner Rede, dass seine Fraktion auch am heutigen Tag zwar nicht damit zufrieden sei, dass der Landtag erneut nicht an Verordnungen mitwirken könne, wohl aber an der Tendenz der Verordnungen.

 

Er führt aus, dass die milde Omikron-Variante bei Corona sowie eine daraus resultierende niedrige Hospitalisierungsinzidenz und die damit verbundene Trendumkehr bei Inzidenzen einen Abbaupfad der freiheitsbegrenzenden Maßnahmen zum 19. März hin nahelegten. So dürfe es ab 20. März keine Maßnahmen mehr geben, die in die Bürgerrechte eingreifen würden, bis auf die Möglichkeit, eine Maskenpflicht bei Bedarf zu verhängen.  „Nicht der Bürger muss die Inanspruchnahme seiner Rechte begründen, sondern der Staat muss eine Einschränkung begründen. Und diese Begründung ist zunehmend nicht mehr gegeben“, so Rülke.

 

Er fordert, dass auch klargestellt werden müsse, wie und wann die Maskenpflicht und das Testregime an den Schulen beendet werde. Außerdem solle die Regierung darstellen, wie man sich darauf vorbereite, dass im Herbst eventuell wieder eine gefährlichere Virus-Variante auftreten könne. „Wir vermissen auch die notwendigen Aktivitäten, um von der Stichtagsregelung zur Berechnung etwaiger Rückzahlungen der Coronahilfen herunter zu kommen“, stellt Rülke fest.

 

„Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Kanzler sind richtig“, so Rülke und stellte auch mit Blick auf Ministerpräsident Kretschmann fest, dass „die Protokollerklärungen dazu in der Regel die Verzweiflungstaten der Machtlosen“ seien. Widerwillig sei der Ministerpräsident Kretschmann vom „Team Sturheit“ – wie sein bayerischer Kollege Söder es nennt – ins „Team Freiheit“ gewechselt. „Es ist allerdings bemerkenswert, Herr Ministerpräsident, dass Sie noch zu Beginn des Monats alle Lockerungen von Maßnahmen bis Ostern ausgeschlossen haben. Aber vielleicht haben Sie ja gedacht, das Osterfest finde in diesem Jahr bereits im Februar statt.“, so mutmaßt Rülke wörtlich.

 

Bei seiner unverdrossenen Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht finde Kretschmann aber den Ausgang aus dem Team Sturheit nach wie vor nicht, bedauert Rülke. So wolle dieser partout nicht einsehen, dass weder die Kommunen noch die Krankenkassen einen solchen Moloch kontrollieren wollten. Er wolle auch nicht einsehen, dass der Landkreistag bereits die sektorale Impfpflicht für nicht durchsetzbar erachte. „Was käme da erst bei einer allgemeinen Impfpflicht auf uns zu?“, so Rülkes Frage. Und der Ministerpräsident wolle leider auch nicht einsehen, dass eine Impfpflicht mit einem Impfstoff, der nicht dauerhaft vor der Neuinfektion mit künftigen Mutationen schütze, gar nicht dafür geeignet sei, eine Pandemie zu beenden. Dennoch werbe die FDP weiter für das Impfen, so stellt Rülke ausdrücklich fest, da es die Geimpften selbst vor schweren Verläufen schütze.

 

Die CDU in Berlin habe dies eingesehen und stehe nur noch dafür, eine Impfpflicht eventuell im Herbst einzuführen, so Rülke und wendet sich an die Union in Baden-Württemberg: „Meine Damen und Herren von der CDU, wofür stehen Sie eigentlich? Für die schnellstmögliche Impfpflicht Ihres Ministerpräsidenten, oder für deren Verschiebung wie Ihre Berliner Freunde?“ fragt Rülke abschließend an die Adresse von Kretschmanns Juniorpartner.

 

Letzte Widerstandsversuche Kretschmanns werden keinen Bestand haben.


Zur Meldung wonach Baden-Württemberg schon Mitte kommender Woche zurück in die Corona-Warnstufe geht und damit etwas schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen öffnet, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Der eingeschlagene, richtige Pfad der Öffnungsschritte, der gestern verkündet wurde, tut offenbar schon seine Wirkung und beflügelt die Landesregierung, schneller Grundrechte und Freiheiten zurückzugeben.

 

Die zurückgehenden Infektionszahlen, die glücklicherweise weniger dramatische Omikron-Variante und die Tatsache, dass eine Überlastung des Gesundheitswesens erkennbar nicht mehr zu befürchten sei, legen Lockerungen jetzt nahe.

 

Mir scheint, dass Ministerpräsident Kretschmann durch die Konferenz mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf den richtigen Weg gebracht worden ist, dass Lockerungen jetzt vertretbar und notwendig sind. Ich bin überzeugt, dass die von ihm gestern angekündigten Widerstände – beispielsweise bei von ihm ersehnten Verbotsmöglichkeiten im Sport- und Kulturbereich – keinen Bestand haben werden.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Begrüßen, dass Kretschmann Kultur- und Sportveranstaltungen nicht mehr untersagen kann.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt zu den Ergebnissen der heutigen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zum weiteren Vorgehen in der Corona-Lage:

 

„Der von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Pfad zurück in die Freiheit ist im Wesentlichen sinnvoll und nachvollziehbar. Angesichts der Lage kann man die Eingriffe in die Bürgerrechte zum 20. März hin Schritt für Schritt abbauen.

Nach dem 20. März ist es sinnvoll, den Ländern nur noch die Möglichkeit zu belassen, bei Bedarf eine Maskenpflicht zu verhängen.

 

Dass Herr Kretschmann dann Kultur- und Sportveranstaltungen nicht mehr untersagen kann, begrüßen wir sehr. Seine Protokollerklärung zu diesem Thema wird ebenso folgenlos bleiben wie die bisherigen Protokollerklärungen, die nach Ministerpräsidentenkonferenzen stets abgegeben wurden.

 

Sollte im nächsten Herbst wieder eine gefährliche Mutation des Corona-Virus auftreten, so wird man dann entsprechend politisch reagieren können.“

 

Landesregierung übernimmt Argumente der FDP/DVP-Fraktion.


Die Ausnahmeregelung, wonach sich 12- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler u. a. anhand eines Schülerausweises als negativ getestet ausweisen können, bleibt – vorerst. Das bestätigt Sozialminister Lucha in der Antwort auf einen Ministerbrief der Abgeordneten Julia Goll und Dennis Birnstock. Ursprünglich war geplant, die Regelung bis Ende des Monats auslaufen zu lassen.

 

Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, erklärt: „Wir hatten den Ministerbrief initiiert, da sich die Landesregierung hier teilweise widersprüchlich zur Beibehaltung der Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler geäußert hat. Umso zufriedenstellender ist nun die Antwort von Sozialminister Lucha, wonach die Landesregierung die Überlegung, die ‚Schülerausweisregelung‘ auslaufen zu lassen, ‚nicht weiterverfolgt‘.“

 

Dennis Birnstock, jugend- und sportpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Das Sozialministerium hat endlich unserer Forderung nachgegeben, von dem Auslaufen der Regelung abzusehen. Diese Entscheidung wird mit den von uns mehrfach vorgebrachten Argumenten begründet, wonach eine Einführung von 2G+ nur weitere Hürden für die Wahrnehmung von außerschulischen Angeboten junger Menschen darstellen und sie damit weiter in der Pandemie belasten würde. Leider behält sich die Regierung eine Hintertür offen und schließt die Streichung der Ausnahmeregelung für die Zukunft nicht gänzlich aus.“

 

Bayern geht mit sinnvollen Lockerungen voran.


Zur Meldung, wonach das bayerische Kabinett bereits einen Tag vor der Bund-Länder-Runde zum künftigen Corona-Kurs eine Fülle von Lockerungen beschlossen hat, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die Ansätze von Ministerpräsident Söder in Bayern zur Lockerung von Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sind vernünftig. Ich empfehle Ministerpräsident Kretschmann eng an der Seite Bayerns zu marschieren – so wie stets in der Vergangenheit.

 

Es gibt keinen Grund, jetzt auf die Bremse zu steigen, wenn es um die Rückgabe von Freiheitsrechten an die Bevölkerung geht.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Zum Frühlingsanfang wollen wir den Bürgern wieder alle Rechte zurückgeben.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert anlässlich der an diesem Mittwoch anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz zum Frühjahr hin einen Sinkflug der Corona-Maßnahmen: „Wir wollen den Menschen zum Frühjahrsanfang am 20. März hin wieder alle Rechte zurückgeben“, so Rülke wörtlich. Die zurückgehenden Infektionszahlen, die glücklicherweise weniger dramatische Omikron-Variante und die Tatsache, dass eine Überlastung des Gesundheitswesens erkennbar nicht mehr zu befürchten sei, legten dies nahe.

 

Nicht die Bürgerinnen und Bürger müssten begründen, weshalb sie ihre Rechte fordern, sondern der Staat müsse begründen, weshalb er sie einschränken wolle. Und diese Begründung sei nun nicht mehr gegeben.

 

Deshalb sei es notwendig, die 2G-Regelungen im Handel und der Gastronomie ebenso Schritt für Schritt abzubauen wie die verbliebenen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung. Die Maskenpflicht könne anschließend noch dann und dort fortgelten, wo es dafür eine zwingende Begründung gebe.

Davon unbeschadet bleibe es natürlich die Aufgabe der Politik, für den Fall einer neuen gefährlichen Corona-Variante im nächsten Herbst entsprechend reagieren zu können.

 

„Am 20. März jedenfalls –  zum Frühlingsanfang –  müssen die Menschen in Baden-Württemberg wieder alle Bürgerrechte haben“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende abschließend.

Ministerpräsident Kretschmann stellt ideologisches Impfpflicht-Projekt über Interessen des Landes.


Zur Meldung, wonach die Spitzen der Koalition von Grünen und CDU ihren Streit über die Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Heimen und Kliniken vorerst beigelegt haben, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die Pantoffelhelden von der CDU sind in der Koalition gerade noch für einen 24-Stunden-Aufstand gut. Es ist immer noch unklar, was passiert, wenn die Teil-Impfpflicht in Bayern nicht umgesetzt wird und unsere Pflegekräfte dann dorthin abwandern. Schauen wir dann einfach zu? Der drohende Pflegenotstand durch Mitarbeitende, die sich nicht impfen lassen wollen, wird auch mit einer Arbeitsgruppe, die es im Übrigen schon seit Wochen im Sozialministerium gibt, nicht behoben.

 

Ministerpräsident Kretschmann stellt wieder einmal sein ideologisches Impfpflicht-Projekt über die Interessen des Landes. Er sollte sich die Forderung des Landkreistags Baden-Württemberg zu Herzen nehmen, der eine Länderinitiative gegenüber dem Bund zur einheitlichen Aufklärung offener Fragen vorschlägt.“

Jochen Haußmann

Dialog statt Tatsachen schaffen.


Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Von Anfang an hat Minister Lucha kompromisslos auf die Nutzung des „Faulen Pelz“ für den Maßregelvollzug gedrängt – ohne Rücksicht auf die Stadt Heidelberg. Der Umbau vom ‚Faulen Pelz‘ für eine kurze Zeit zur Nutzung als Einrichtung zum Maßregelvollzug soll mindestens elf Millionen betragen. Statt frühzeitig nach langfristigen Alternativen zu schauen, gerät er jetzt mit der Unterbringung im Maßregelvollzug unter Druck und geht mit dem Kopf durch die Wand. Ich fordere Minister Lucha auf, schnell den Dialog mit der Stadt Heidelberg zu suchen.“

 

Mit dem Maßregelvollzug am Standort „Fauler Pelz“ in Heidelberg beschäftigte sich zuletzt auch der Sozialausschuss im Landtag Baden-Württemberg. Die Nutzung des Standorts ist außerdem Gegenstand eines Antrags von Jochen Haußmann an die Landesregierung, deren Stellungnahme mittlerweile vorliegt (Drucksache 17 / 1289).

Ärzte müssen öffentlich, sachlich und seriös über Schwangerschaftsabbrüche informieren können.


Im Rahmen der aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg zum Thema „Strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden – Streichung von §219a StGB und die Umsetzung im Land“ sagt Alena Trauschel, FDP/DVP-Fraktionssprecherin für Frauen:

 

“Straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können, ist für Liberale seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann wird dieses Vorhaben daher als ersten Gesetzesentwurf der neuen Ampel-Regierung umsetzen. Ich freue mich, dass in der Koalition im Bund über die Streichung des §219a Einigkeit herrscht.

 

Ich finde es daher zumindest etwas merkwürdig, wenn die SPD nun versucht, den Gesetzesentwurf eines FDP-Justizministers als ihren Erfolg darzustellen. Besonders deshalb, weil die Sozialdemokraten in den letzten acht Jahren das Bundesjustizministerium besetzt haben und in dieser Zeit von ihr keine Abstimmung im Bundestag eingefordert wurde, in der die Abgeordneten auf ihr freies Mandat bestehen.

 

Seit Jahren finden vor vielen Beratungsstellen Demonstrationen und ‚Mahnwachen‘ von so genannten Abtreibungsgegnern statt. Hier werden ganz akut ratsuchende Frauen verängstigt – und das vor den Augen des Innenministeriums Baden-Württemberg, das sich dank seiner konservativen Hausspitze vor einem Einschreiten wegduckt.

 

Durch die bisherige Gesetzeslage ist die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch strafbar, während der Schwangerschaftsabbruch selbst nicht unter Strafe steht. Dieses Paradoxon muss aufgelöst werden, es muss Ärztinnen und Ärzten als Experten möglich sein, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich sachlich und seriös zu informieren und darauf hinzuweisen, dass sie selbige auch durchführen.”

Ankündigungen von heute erst nächste Woche umzusetzen führt nur zu Verwirrung.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ankündigung der Landesregierung, dass die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie beendet werden soll:

„Bereits am Wochenende habe ich gefordert, dass diese sinnlose Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie beendet werden soll. Ich freue mich, dass die Landesregierung einmal mehr auf unsere Forderungen reagiert hat und dies nun umsetzen will. Ich frage mich nur: Wieso will sie damit bis nächste Woche warten? Wenn man einsieht, dass diese Nachverfolgung keinen Sinn hat, kann man das auch direkt aufheben und muss nicht noch länger damit warten. Heute eine Ankündigung machen und dann eine Woche mit der Umsetzung warten führt nur zu neuer Verunsicherung bei Bürgern und Gastronomen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Datensammlung ist längst zur lästigen Formalie geworden, die keinen Sinn mehr ergibt.


Zur notwendigen Änderung der Corona-Verordnung des Landes, insbesondere hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

“Nach dem Aus für die Luca-App im Land und nach dem richtigen Signal aus Rheinland-Pfalz muss jetzt die Kontaktnachverfolgung in der hiesigen Gastronomie beendet werden. Die Datensammlung ist längst zur lästigen Formalie geworden, die keinen Sinn mehr ergibt. In Rheinland-Pfalz verzichtet man nun grundsätzlich auf die individualisierte, digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. So müssen die Bürgerinnen und Bürger dort ihre Kontaktdaten etwa in der Gastronomie, im Hotel oder beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Das Signal ist absolut richtig und sollte von Ministerpräsident Kretschmann dringend aufgegriffen werden. Also weg mit der Bürokratie – die Gesundheitsämter kommen sowieso längst nicht mehr hinterher und müssen ihre Kräfte auf den Schutz vulnerabler Gruppen konzentrieren.”

 

Impfung einer Person

Fundierte Kritik an Wirksamkeit der Impfpflicht durch Stiko-Chef völlig in Ordnung-


Zur Kritik von Ministerpräsident Winfried Kretschmann an der ablehnenden Haltung des Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Herr Kretschmann ist mittlerweile in einem Stadium, wo er jedem einen Maulkorb verpassen will, der nicht seiner Meinung ist. Wenn es bei seinen ‚Zufallsbürgern‘ eine Zufallsmehrheit für die Impfpflicht gibt, dann wird das vom Staatsministerium stolz verkündet. Wenn der Vorsitzende der Stiko aber Bedenken hat, dann will er ihm den Mund verbieten.“

Impfung einer Person

Weder Impfregister, noch Impfpflicht in aktueller Situation angemessen.


Zur Berichterstattung im Nachgang eines Fachgesprächs der baden-württembergischen Landesvertretung im Bund zur Umsetzung einer Impfpflicht u.a. mit Beteiligung von Minister Lucha sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Minister Lucha fehlt offenbar jegliches Rechtsverständnis – die Impfpflicht mit einer Gurtpflicht zu vergleichen ist völlig absurd. Was die Altväterkoalition hier vorschlägt, ist die Schaffung eines bürokratischen Datengrabs, das für ein verfassunsgrechtlich und epidemiologisch fragwürdiges Instrument geschaffen werden soll, das voraussichtlich gar nicht kommen wird.

 

Die Landesregierung zäumt das Pferd hier von hinten auf. Erst sollten grundrechtliche Details einer allgemeinen Impfpflicht geklärt werden, bevor parallel ein Impfregister eingeführt wird. Wenn ehemalige Bundesverfassungsrichter die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht und Stiko-Chef Thomas Mertens deren Wirksamkeit in der Pandemie-Bekämpfung bezweifeln, sollten wir diese Bedenken ernst nehmen.

 

Wenn Minister Lucha ein Impfregister auch ohne Impfpflicht einführt, könnte das wie bei der luca App enden, die letztendlich für ganz andere Zwecke genutzt wird. Auch der Landesdaten-schutzbeauftragte sieht ein solches Impfregister kritisch. Bisher gründen sich die Vorschläge der Landesregierung nur auf einem juristischen Gutachten, das die Verfassungsrechtlichkeit bestätigt, nicht auf einem Urteil. Wenn politische Regelungen erneut von einem Gericht zurück gewiesen werden müssen, steigert das nicht gerade das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Politik. Das wäre ein Konjunkturprogramm für Verschwörungstheoretiker.”

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher, ergänzt:

“Zentrale Antworten zur Laufzeit eines solchen Impfregisters, zur Zahl der benötigten Impfungen und der Zuständigkeit für die erwähnten Stichproben bleibt Minister Lucha schuldig. Es bedarf jetzt vielmehr einer intensiven Impfkampagne und der Ausschöpfung wirklich aller Möglichkeiten, bevor man eine Impfpflicht andenkt. Die Landesregierung muss jetzt erstmal alles daran setzen, ihre Impfkampagne zu intensivieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung dringend erforderlich.


Zur Ministerpräsidenten-Konferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

“Ministerpräsident Kretschmann muss das Heft des Handelns endlich in die Hand nehmen statt sich hinter einer allgemeinen Impfpflicht zu verstecken, von der er hofft, diese durch den Bund in den Schoss gelegt zu bekommen und damit alle Probleme gelöst zu haben. Selbst der Expertenrat der Bundesregierung befürwortet eine Impfpflicht nur als hinreichend geeignet, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht zum gleichen Ergebnis führen. Das ist in Baden-Württemberg noch nicht passiert. Ich kann nicht erkennen, dass es an jeder Ecke im Land ein Impfangebot gibt. Das Impfmanagement von Minister Manfred Lucha, insbesondere für die vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeheimen, ist völlig unbefriedigend. Ich begrüße den Beschluss, dass der Bund und die Länder ihre Impfkampagne verstärken. Ich begrüße auch ausdrücklich die Forderung, dass künftig zu treffende Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden.

Anstelle von Ablenkungsmanövern und dem Fingerzeig nach Berlin sollte der Ministerpräsident lieber für die Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung sorgen. Wer von Anderen verlangt, Regeln zu beachten, der muss sich wenigstens an seine eigenen Regeln halten.

Dass Schnellschüsse der Landesregierung, ohne vorherige Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit, immer wieder zu rechtswidrigen Regelungen führt, zeigt das jüngste Beispiel des Einfrierens der „Alarmstufe II“ sehr deutlich. Ich erwarte die frühzeitige Zuleitung der neuen Corona-Verordnung an den Landtag, sodass eine parlamentarische Befassung ermöglicht wird.

Das krampfhafte Festhalten an den Beschränkungen im Einzelhandel ist unangemessen, wenn in Bayern nach einem Gerichtsurteil 2G bereits abgeschafft wurde. Solche Beschränkungen und Ausgangssperren müssen abgeschafft werden, denn, dass sie nicht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen sieht man in Schleswig-Holstein. Dort sind die Inzidenzen höher als im Nachbarland Niedersachen trotz schärferer Maßnahmen im Einzelhandel und einer Sperrstunde – bei etwa vergleichbaren Impfquoten.

Außerdem fordere ich die Landesregierung auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern. Die Gesundheitsämter können die luca-App nicht mehr sinnvoll nutzen. Und im Beschuss wird eine Priorisierung der Kontaktnachverfolgung angeraten. Ich unterstütze deshalb den Beschluss, dass die Fortentwicklung der Corona-Warn-App kurzfristig geprüft wird.“

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen.


Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

 

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

 

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Ministerpräsident muss einsehen, dass er nicht rein willkürlich Corona-Politik betreiben kann.


Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, die weitreichenden Einschränkungen für Ungeimpfte durch die Entkopplung der Alarmstufe II von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz widersprächen dem Infektionsschutzgesetz des Bundes, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke wie folgt:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Warnschuss für einen immer autoritäreren Politikstil einer erzkonservativen Altväterkoalition. Ministerpräsident Kretschmann muss einsehen, dass er nicht rein willkürlich Coronapolitik betreiben kann. Es ist zwingend notwendig, dass sich die Coronapolitik an klaren Faktoren bemisst, die für die Bürger nachvollziehbar, rechtskonform und an der Belastbarkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet sind.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Übergangsfristen für neue Statusregeln notwendig.


In den fachlichen Vorgaben des Robert-Koch-Institutes wurde die Dauer des „Genesenenstatus“ bei einer Corona-Infektion von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert (bezogen auf den Zeitraum seit dem Datum der Abnahme des positiven Tests). Die FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag reagiert mit Unverständnis:

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher, sagt dazu:
“Die immer neuen, kurzfristigen Regeln sind Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu erklären. Wenn das RKI ohne jeglichen Vorlauf von einem auf den anderen Tag neue Kriterien für den Impfschutz beschließt, schürt das zurecht das Unverständnis in der Bevölkerung. Wenn Genesene nun schon nach 90 statt wie bisher 180 Tagen ihren Status verlieren und nun eine Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson&Johnson quasi über Nacht für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreicht, erhöht das nicht unbedingt die benötigte Impfakzeptanz. Gleichzeitig kann man in der Schweiz seinen Genesenstatus mittels Antikörpernachweis bzw. positivem PCR-Test auf bis zu einem Jahr ausweiten, weil dort anerkannt wird, dass eine überstandene Covid-Erkrankung so lange immunisieren kann. Es ist auch in Zeiten von Omikron kaum zu vermitteln, dass solche Regelungen übers Wochenende beschlossen werden und es dafür keinerlei Übergangsfristen gibt.”

 

Der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ergänzt:

“Diese Schnellschüsse passen nicht zu den Aussagen des Bundesgesundheitsministers. Lauterbach hat als Ziel klar 3 Impfungen ausgegeben. Wenn nun aber Genesene nach nur drei Monaten nicht mehr von den G-Regeln umfasst sind, was folgt daraus für die Geimpften? Wie will man logisch erklären, dass eine im Januar 2022 mit Corona infizierte und genesene Person im April schon nicht mehr unter die Ausnahmeregelung fällt und auf der anderen Seite eine Booster-Imfpung aus dem September noch immer gültig ist? Dieses Konstrukt ist massiv unlogisch und niemandem zu vermitteln. Diese Hau-Ruck-Aktion hat für Unternehmen und Beschäftigte sowie die Bevölkerung im Land große Auswirkungen.”

Impfung einer Person

Große Herausforderungen bei Versorgung.


Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur aktuellen Corona-Situation in Pflegeheimen und dem heutigen Bericht des Gesundheitsministers Lucha dazu:

 

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt und das Land befindet sich in völliger Unkenntnis. Erst jetzt wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Datenlage zur Impfquote in Einrichtungen ist völlig heterogen. Es ist völlig unklar, ob die bisher Ungeimpften unter Bewohnenden und beim Personal tatsächlich impfunwillig sind oder einfach bisher kein zeitnahes Angebot bekommen haben. Ich fordere von Minister Lucha mehr Klarheit über die Impfsituation Beschäftigter von Alten- und Pflegeheimen – und zwar bevor die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt. Dabei sollte er sich ein Beispiel am Krisenstab der Bundesregierung nehmen.

 

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht zeigt bereits die großen Herausforderungen, vor der wir stehen bei der Versorgung der Bewohnenden. Schon dabei sehen wir, dass die Impfquote zu wünschen übriglässt. Wenn die Frist im März kommt, werden Träger ganze Heime schließen. Das Ministerium spielt hier auf Zeit, dass Berufsverbote nicht mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Minister Lucha soll dies zur Chef-Sache machen und zügig klären, wie die sich dann zuspitzende Personalsituation abgemildert werden kann.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

….wenn das Zeichen für „Regierungsblut“ ist.


Zur scharfen Kritik des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz an der Haltung der FDP-Landtagsfraktion beim Thema Impfpflicht bezieht der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich-Rülke, Stellung:

„Wenn der Fraktionsvorsitzende Schwarz der Meinung ist, ‚Regierungsblut‘ habe derjenige mit einem rechtssicheren und effizienten Umsetzungsvorschlag für eine allgemeine Impfpflicht, dann soll er es beweisen und diesen bitte auf den Tisch legen!“