Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Cybersicherheit muss als Teil der Grundversorgung verstanden werden.


Zum Cyberangriff auf den Landkreis Ludwigsburg, bei dem laut Behörde das Kreishaus und alle Außenstellen des Landratsamtes betroffen sind, meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais:

 

„Der aktuelle Vorfall zeigt wieder einmal, dass die Gefahr von Cyberangriffen real ist. Gerade unsere Kommunen sind gegen solche Attacken oft nicht ausreichend geschützt, da sie sich selbst mit nur sehr knappen Ressourcen um IT-Daten und die IT-Sicherheit kümmern müssen. Die Landesregierung hat das Problem aber einfach verschlafen. Minister Strobl muss das Schutzniveau der öffentlichen Stellen dringend erhöhen. Es braucht eine massive Trendwende in der IT-Sicherheitspolitik der Landesregierung.

 

Wir brauchen eine verschlankte Cybersicherheitsarchitektur. Es muss dringend geprüft werden, wie eine zentrale Datenhaltung mit hohen Sicherheitsstandards gewährleistet werden kann, die eine schlagkräftige digitale Verwaltung sicherstellt. Das Land muss umgehend eine Risikoanalyse für die IT-Sicherheit aller Behörden hinsichtlich der Anfälligkeit gegenüber Cybergefahren sowie technischer Ausfälle durchführen und entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen. Es muss hinterfragt werden, wie die Kommunen die zahlreichen persönlichen Daten von Bürgern halten. Wir brauchen eine grundlegende Überarbeitung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich digitales Arbeiten. Cybersicherheit muss als Teil der Grundversorgung verstanden und von der Landesregierung auch so behandelt werden.“

 

Regelungen des Innenministeriums ignorieren Parlamentsvorbehalt und sind zudem auch noch handwerklich ungenügend.


Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, wonach die Regeln für Fristen, in denen Rettungskräfte am Einsatzort sein müssen, für unwirksam erklärt wurden, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung herbe Kritik am Rettungsdienstplan des Innenministeriums geübt und in seinem Urteil die Regelungen zur Hilfsfrist für unwirksam erklärt. Das ist eine weitere herbe Klatsche für Innenminister Strobl.

Dessen Ministerium wurde in seinen grundlegenden Ausführungen, wonach die Hilfsfrist ein reines Planungsinstrument sei, vom VGH eindeutig widerlegt. Zudem – so der VGH – enthalte der Rettungsdienstplan Regelungen, die durch das Parlament hätten beschlossen werden müssen.

Es ist auch ohne die genaue Begründung des VGH bereits absehbar, dass Strobls Ministerium einerseits inhaltlich ungenügende Arbeit abliefert, andererseits dabei sogar den Parlamentsvorbehalt ignoriert.

Strobl, der bereits den Sex-Skandal und die haarsträubende Beförderungspraxis im Polizeiapparat zu verantworten hat, fügt seiner unrühmlichen Liste von Misserfolgen und Fehlentscheidungen ein weiteres Kapitel hinzu.

Nach dem Urteil zur Hilfsfrist fragt man sich: Wann endet die Gnadenfrist für den skandalumwitterten Innenminister?“

 

Der Strafprozess gegen Andreas R. wirft drängende neue Fragen für den Untersuchungsausschuss auf.


Zur Fortsetzung des Strafprozesses gegen Andreas R. sagte die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll MdL:

 

„Die gestrige Fortsetzung des Strafprozesses gegen Andreas R. hat auch für den Untersuchungsausschuss neue Fragen aufgeworfen. So hat Landespolizeipräsidentin Hinz ausgesagt, dass Andreas R. als ‚Mentor‘ für die Dame nicht in Betracht komme, weil er selbst der Beurteilungskommission angehörte – aber warum hat sie dann nichts gegen das Sektcoaching, von dem sie wusste, unternommen? Mehr noch: Nach Aussagen eines Beteiligten ging die Initiative sogar von Hinz aus – wurde Andreas R. die junge Beamtin, also womöglich von Hinz selbst, zugeführt?

 

Am schwersten wiegt aber die Erkenntnis, dass es sich bei den Vorgängen offenbar nicht um einen Einzelfall handelt. Schon mehrfach hat Andreas R. junge Beamtinnen dienstlich und außerdienstlich betreut und sich ihnen angenähert. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass im Innenministerium institutionalisierte Gelegenheitsstrukturen für sexuellen Machtmissbrauch bestehen. Sekt, Sex und Coachings – was wusste Minister Strobl von diesen Zuständen?

 

Diesen Fragen werden wir als Opposition im Untersuchungsausschuss weiter energisch auf den Grund gehen. Hinz und Strobl werden sich in einer erneuten Vernehmung zu den neuen Erkenntnissen äußern müssen.“

 

Die Vernehmung des ehemaligen IdP Werner zeigt, wie die Strobl-Clique das Innenministerium verändert hat.


Zur 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll MdL:

 

„Im heutigen Untersuchungsausschuss hat sich endgültig erwiesen, dass unter Strobls Führung Spitzenämter in der Landespolizeiführung gerne nach Amigo-Art vergeben werden: Dem eigenen Haus werden willkürlich Wunschkandidaten vorgegeben, andere Bewerber im Einzelgespräch zum Verzicht gedrängt. Die Besetzung von Spitzposten steht schon fest, wenn die Beurteilung noch nicht einmal geschrieben ist. Bei der Beurteilung geht man dann „auf Nummer sicher“ und vergibt die Bestnote – und kann sich im Nachhinein wie im Fall Andreas R. an die konkreten persönlichen Qualitäten aber nicht mehr erinnern. Interne rechtliche Bedenken werden geflissentlich ignoriert. Der Sinn grundgesetzlicher Vorgaben zu einem fairen Auswahlprozess wird so nach dem Motto „Wo kein Kläger da kein Richter“ auf den Kopf gestellt. Und hinterher zeigt jeder in einem System organisierter Unzuständigkeit auf einen andern oder hat auffallend gezielte Erinnerungslücken.

 

Dass in Strobls Ministerium unter beschönigenden Bezeichnungen wie „vorausschauende Personalplanung“ schon am frühen Freitagnachmittag der Sekt kaltgestellt wird, um junge Kandidatinnen für den höheren Dienst im Rahmen eines obskuren informellen „Coachings“ den höheren Polizeiführern fügsam zu machen, ist seit den Eingeständnissen von Frau Hinz bei der letzten Ausschusssitzung bekannt. Genauso, welche skandalösen Folgen das für die betroffenen Beamtinnen und das Ansehen der Polizei allgemein haben kann, wie wir durch den aktuellen Prozessbeginn sehen. Nachdem Herr Werner heute ausgesagt hat, dass es derartige „Coachings“ wegen der offensichtlichen Interessenkonflikte bei ihm genauso wenig gegeben habe wie institutionalisierte Sektfreitage, ist offenkundig, dass im Innenministerium mit der Strobl-Clique Sodom und Gomorra Einzug gehalten haben.

 

Das Ergebnis der berüchtigten „vorausschauenden Personalplanung“ ist ein Trümmerfeld: Landespolizeipräsidentin Hinz hat keinerlei Rückhalt in der Polizei mehr. Seit Jahr und Tag ist der ranghöchste Polizeibeamte, einstmals Strobls Günstling, vom Dienst suspendiert. Der vorherige IdP Werner sagte heute, er habe sich für die Vorgänge seit 2021 geschämt. Das Vertrauen in die Polizeiführung geht in der Landespolizei – und nicht nur da – gegen Null. Es ist klar: Den Karren kann jetzt nur noch eine völlig neue Führungsmannschaft aus dem Dreck ziehen.“

 

Die Aussagen des IdP-Vorgängers von Andreas R. offenbaren das Scheitern der Personalpolitik Stobls.


Zur 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL:

 

„Die öffentliche Befragung des ehemaligen IdP Detlef Werner hat endgültig bestätigt, was wir aus den Befragungen anderer Spitzenbeamter aus Strobls Ministerium schon gehört haben: Die Entscheidung über die Besetzung des IdP-Postens im Jahr 2020 war politisch lange gefallen, bevor die Kandidaten überhaupt beurteilt wurden. Werner hat ausgesagt, ihm sei kurz vor dem Beginn seines Ruhestands von Frau Hinz mitgeteilt worden, dass Andreas R. sein Nachfolger werde. Der Auftrag lautete dann, Andreas R. eine Beurteilung auszustellen. Da waren die Pöstchen-Würfel aber schon gefallen. Von Bestenauslese auf der Grundlage von Leistung, Eignung und Befähigung kann keine Rede mehr sein.

 

Zu Hinz hatte Werner auch ausdrücklich ‚kein Vertrauensverhältnis‘, die Hausspitze habe ihn auch in die Neubesetzung nicht einbezogen. Werner sagte, er schämte sich für die Vorgänge seit 2021 – da dürfte er nicht der einzige sein. Strobl ist mit seiner gescheiterten Personalpolitik dafür verantwortlich, dass heute tausende Polizistinnen und Polizisten im Land jeden Morgen Angst davor haben müssen, die Zeitung aufzuschlagen. Das hat unsere Polizei nicht verdient. Herr Strobl, machen Sie endlich Platz für einen echten Neuanfang!“

IT-Bereich des Landes bei Tarifvertrag, Struktur und Aufgaben überdenken.


Anlässlich der heutigen Öffentlichen Anhörung „Landesbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) als zentrale IT-Dienstleisterin des Landes Baden-Württemberg“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais:

 

„Vom von der Landesregierung erklärten Ziel, die Leistungsfähigkeit der BITBW als zentralen IT-Dienstleisterin des Landes zu stärken, sind wir aktuell meilenweit entfernt. Bis heute fehlt eine klare Strategie, wohin sich die IT des Landes und damit auch die BITBW entwickeln soll. Die Rechnung darf dabei auch nicht ohne die Kommunen gemacht werden. Diese haben ähnliche Herausforderungen. Darum muss eine erneute grundlegende Strukturreform erdacht werden.

 

Die Aufgaben der BITBW sind in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Der Personalaufbau aber konnte damit nicht Schritt halten. Durch die strengen Vorgaben des Tarifvertrags ist die BITBW nicht in der Lage ausreichend Personal, insbesondere in Schlüsselpositionen zu finden oder zu binden. Darum schlagen wir vor, die BITBW zur AöR oder GmbH umzufirmieren. Dadurch erhält sie mehr Freiheit und kann Einnahmen reinvestieren. Die Landesregierung ist in der Pflicht einen eigenen Tarifvertrag für IT-Einrichtungen des Landes zu verhandeln. Die FDP hat bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 und 2020 von der Landesregierung erfolgreich eine Zusatzvergütung für IT-Spezialisten in der Verwaltung gefordert, was diese auch umgesetzt hat. Das hat die Lage verbessert, aber noch nicht umfassend gelöst. Der nächste Schritt ist jetzt ein eigener Tarifvertrag. Der Mangel an Fach- und Führungskräften ist ein massives Risiko für die Zukunftsfähigkeit der BITBW und damit auch für die digitale Souveränität, die IT-Sicherheit und das Voranschreiten der Digitalisierung im Land insgesamt.

 

Genauso hat sich Minister Strobl bis heute nicht positioniert, wie der Standardarbeitsplatz der Zukunft ausgerichtet sein soll. Der Standardarbeitsplatz ist das Kernstück der Bürokommunikation in der Landesverwaltung und damit von zentraler Bedeutung für deren Arbeitsfähigkeit. Er wird von der BITBW betrieben. Minister Strobl muss schnellstmöglich eine abgestimmte Konzeption, eine Cloud-Strategie mit konkreten Zielen und Zeitplänen für die Umsetzung vorliegen. Ansonsten kann die digitale Souveränität im Sinne von Datenschutz und Datenhoheit nicht gewährleistet werden.

 

Die IT-Landschaft der Landesverwaltung muss an den Zielen der digitalen Souveränität ausgerichtet werden. Wir brauchen eine klare Strategie, wohin sich die Gesamtheit der Landes-IT und damit auch die BITBW in den nächsten Jahren entwickeln soll.“

Wolf steht im Wald und blickt in Ferne

Vor Ort in Hinterzarten


Der Wolf im Schwarzwald: Zeit für zeitgemäßen Umgang

Der Wolf: 150 Jahre lang war er in Baden-Württemberg ausgerottet. Mittlerweile haben sich drei Rüden und ein Weibchen im Schwarzwald niedergelassen. Experten gehen davon aus, dass es noch in diesem Jahr zur ersten Rudelbildung kommen könnte.
Was das für unser dicht besiedeltes Land bedeutet, kann aktuell niemand mit Gewissheit vorhersagen. Das Thema spaltet die Gesellschaft. Als Heilsbringer für Biodiversität sehen ihn die einen, als Raubtier, das in unserer Kulturlandschaft nichts zu suchen hat, sehen ihn die anderen.

Fakt ist: Der Wolf ist eine Herausforderung für die Gesellschaft, den Tourismus und die Landwirtschaft.

  • Was bedeutet die Rückkehr des Wolfs für die Menschen, die Landwirtschaft und den Tourismus im Schwarzwald?

  • Welcher Weg ist der richtige im Umgang mit dem Wolf?

  • Ist der Schutzstatus des Wolfs noch zeitgemäß?

22. Mai 2023 | 19:00 Uhr

Kurhaus Hinterzarten, Freiburger Straße 1, 79856 Hinterzarten

Begrüßung


  • Georg Heitlinger MdL

    Sprecher für Agrarpolitik

Diskussionsrunde mit Ihren Fragen


  • Markus Kaiser

    Vorstand Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind

  • Klaus Lachenmaier

    Referent für Wildbiologie und Wildtierforschung Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.

  • Anette Wohlfarth

    Geschäftsführerin Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V

  • Klaus Hoher MdL

    Sprecher für Naturschutz, Land, Wald- und Forstwirtschaft

  • Dr. Lukas Kiefer (Moderation)

    Universität Hohenheim und Agraringenieurbüro Kiefer

Ausblick


  • Daniel Karrais MdL

    Vorsitzender Landtagsausschuss Umwelt, Klima und Energiewirtschaft


Get Together


  • bei Imbiss & Getränken

Nutzen Sie die Gelegenheit für einen spannenden Informations- und Diskussionsabend und melden Sie sich an!

Gern können Sie Ihre Fragen zum Thema schon vorab zukommen lassen.


junge Unternehmer sitzen am Besprechungstisch arbeiten und unterhalten sich. Aufnahme aus Vogelperspektive.

Start-ups in Baden-Württemberg


Für mehr Wachstum und eine Erneuerung der Wirtschaft

Baden-Württemberg ist ein wirtschaftliches Powerhouse in Deutschland. Doch beim Thema Start-ups hinkt es anderen Bundesländern hinterher und nimmt nur einen abgeschlagenen Platz ein. Neue Ideen und entschlossenes Handeln sind notwendig. Daher haben wir ein Positionspapier „Start-ups in Baden-Württemberg – Für mehr Wachstum und eine Erneuerung der Wirtschaft“ entwickelt. Dies fasst unsere Vorstellungen und Forderungen zusammen, wie unser Land bei Existenzgründungen, Unternehmertum und Innovation an die Spitze rücken kann und wie unsere Wirtschaft erneuert werden soll.

  • Was ist notwendig, damit Baden-Württemberg bei Start-ups an die Spitze rücken kann?

  • Wie können sowohl mehr Gründer als auch mehr Risikokapital gewonnen werden?

  • Welche staatlichen Förderungen und welche Rahmenbedingungen sind am Wichtigsten?

  • Wie fördern wir unternehmerisches Denken und Begeisterung für das Gründen?

Unsere Ideen sowie weitere notwendige Maßnahmen möchten wir gerne vorstellen und mit Ihnen gemeinsam diskutieren!

25. Mai 2023 | 19:00 Uhr

CODE_n, Schelmenwasenstr. 32, Fasanenhof-Ost, 70567 Stuttgart

Begrüßung


  • Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL

    Fraktionsvorsitzender

Vorstellung unserer Positionen


  • Hans Dieter Scheerer MdL

    Sprecher für Innovationspolitik

Diskussionsrunde mit Ihren Fragen


  • Prof. Dr. Nils Högsdal

    Prorektor für Innovation, u.a. mit Zuständigkeit für Entrepreneurship; Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart

  • Niko Reith MdL

    Sprecher für Wirtschaftspolitik

  • Denise Haverkamp

    CEO & Co-Founder von finance, baby!

  • Adrian Thoma (Moderation)

    Managing Director Gründermotor und Landessprecher Startup-Verband

Ausblick


  • Prof. Dr. Erik Schweickert MdL

    Sprecher für Mittelstandpolitik


Get Together


  • mit Getränken und Snacks

Nutzen Sie die Gelegenheit für einen spannenden Informations- und Diskussionsabend und melden Sie sich an!


Land muss zentrale Dienstleistungsplattform entwickeln. Digitalisierung erfordert Umdenken.


Zu den Forderungen der Landkreise Baden-Württembergs nach mehr Tempo bei der Verwaltungsdigitalisierung und einer aktualisierten E-Government-Vereinbarung zwischen Land und Kommunen meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Kritik der Landkreise ist völlig berechtigt. Die Digitalisierung der Verwaltung in Baden-Württemberg ist mehr Wunsch als Wirklichkeit. Das liegt auch daran, dass die Landesregierung und die ehemalige Bundesregierung sich auf dem Rücken der Kommunen ausgeruht haben. Dass sämtliche Bürgerservices online erledigt werden können, darf keine Zukunftsutopie mehr bleiben. Die Verwaltung im Land muss durch die Digitalisierung ihr volles Potenzial ausschöpfen können.

 

Der bisherige Ansatz, die Digitalisierung einzelner Prozesse allein den Kommunen zu überlassen, ist gescheitert. Es bestätigt sich, dass viele Kommunen gar nicht die Kapazitäten und das Know-How haben, um zuverlässig Prozesse zu digitalisieren. In der Folge klappt es nicht, dass bereits digitalisierte Prozesse nach dem ‚Einer für Alle‘-Prinzip (EfA) von anderen Kommunen übernommen werden. Die Landesregierung muss dringend umsteuern und sich um eine zentrale Dienstleistungsplattform bemühen. Das erfordert aber, dass Kommunen bereit sind Daten auf Landes-IT zu halten und bei der Gestaltung der Prozesse Standardisierungen in Kauf zu nehmen. Für die Cybersicherheit wäre das ein zusätzlicher positiver Effekt. Kommunale Selbstverwaltung ist im digitalen Raum nur bedingt sinnvoll zu verwirklichen. Digitalisierung bedeutet nicht, einfach das bisherige am PC zu erledigen. Digitalisierung erfordert ein Umdenken in der Frage, wie man die staatlichen Auflagen erledigt.

 

Die Liste der Maßnahmen ist lang. Leider ist das auch die Liste der Hausaufgaben, die Minister Strobl bis heute nicht gemacht hat. Wir sind von flächendeckenden digitalen Verwaltungsleistungen im Land und allen Kommunen meilenweit entfernt.“

Strobls Postengeschacher ist endgültig gescheitert.


Zu aktuellen Medienberichten im SWR, wonach Andreas R. schon Jahre vor seiner Ernennung zum IdP Nacktbilder an Kolleginnen verschickt habe, äußerte sich die Obfrau und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll wie folgt:

 

„Dass Strobls Wunschkandidat Andreas R. schon deutlich vor Bekanntwerden der Nötigungsvorwürfe im November 2021 obszön zulasten von Kolleginnen in Erscheinung getreten ist, zerstört das Narrativ vom Aufsteiger ohne Fehl und Tadel. Wäre vor Personalentscheidungen sorgfältig und umfassend geprüft worden, statt dem eigenen Haus informell einen Wunschkandidaten vorzugeben, wäre den Beamtinnen und der Polizei insgesamt einiges erspart geblieben.

 

Dazu kommt, dass die Ermittlungen gegen Andreas R. wegen der Nacktbilder wohl erfolgreich verlaufen wären, wenn Stefanie Hinz alle Beweismittel rechtzeitig gesichert hätte. Wie wir im letzten Untersuchungsausschuss erfahren haben, sah sie trotz gravierender Verdachtsmomente keine Veranlassung, sein Privathandy zu konfiszieren. Die Staatsanwaltschaft kam Wochen danach zu spät. Es bleibt hier der Verdacht, dass sich Strobls Kamarilla gegenseitig decken oder eigene Fehler vertuschen wollte.

 

Strobls Personalpolitik ist damit endgültig gescheitert. Das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in die Hausspitze ist dahin. Es ist ein Skandal und eine Schande, wie durch das völlige Versagen des Ministers das Ansehen der Polizei in den Schmutz gezogen wird. Strobl verantwortet den größten Personalskandal der Landesgeschichte.“

 

Zaghafte LBO-Novelle ist richtig, aber viel zu langsam und ambitionslos.


Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kommentiert die heute dem Landtag vorgelegte Novelle der Landesbauordnung:

 

„Die Novelle der Landesbauordnung ist gut und richtig – endlich bewegt sich das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und nimmt mal eine Vereinfachung und Entbürokratisierung vor.

 

Aber das hat viel zu lange gedauert und ist viel zu wenig: An drei kleinen Stellen wird zum Zweck des Mobilfunkausbaus die LBO angepasst. Was wir aber brauchen, ist ein großer Wurf. Wir brauchen nicht die Nagelschere, sondern die Kettensäge beim Ausmisten des Regelungsdickichts! Diese Mini-Novelle wird nämlich weder zu einem flächendeckenden Schließen der Mobilfunklöcher führen noch die anderen großen Herausforderungen lösen, für die das MLW zuständig ist. Im Kampf gegen Baupreissteigerungen, überlange Genehmigungsprozesse und unverständliches Normenwesen muss viel entschlossener gehandelt werden!“

 

Bisherige Herangehensweise, dass die Kommunen die Sachkosten bzgl. Schul-IT übernehmen sollen, ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß.


Zum zweiten Tagesordnungspunkt der heutigen Plenarsitzung zum Thema der digitalen Unterstützung für Schule und Unterricht, sagt die Sprecherin für berufliche Bildung, Alena Trauschel:

 

„Informationstechnik ist die zentrale Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Es kann deshalb nicht sein, dass die Themen der Digitalen Bildung und Digitalisierung der Schulen nach wie vor stiefmütterlich angegangen werden. Zwar brüstet sich Grün-Schwarz immer damit, digitale Themen rund um die Schulen voranzutreiben, doch wirklich umgesetzt wird davon nichts. Man schaue sich nur die Beteiligung des Landes bei der Finanzierung, der Wartung und dem Support von Hard- und Software an den Schulen an. Hier ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann der Meinung, dass ‚die Kommunen blechen‘ müssen. Angesichts der riesigen Summen, die langfristig in digitale Themen an den Schulen investiert werden müssen, ist jedoch die bisherige Herangehensweise, dass die Kommunen die Sachkosten an den Schulen übernehmen, überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Ich würde gar sagen, dass es utopisch ist, die Kommunen mit diesen großen Summen alleine zu lassen. Deshalb fordere ich Grün-Schwarz auf, sich nicht mit alten Argumenten herauszuwinden, sondern sich endlich angemessen an der Finanzierung der bei der Modernisierung der Schul-IT zu beteiligen.“

 

Unsere Polizei hat den Generalverdacht nicht verdient.


Zur aktuellen Pressemitteilung des Innenministeriums bezüglich der Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es zeichnet sich ab, dass nicht alle Polizeibeamtinnen und Beamten der Kennzeichnungspflicht unterliegen sollen. Das ist für die knapp 2.000 Betroffenen im Land allerdings ein geringer Trost.

 

Die drohende Kennzeichnungspflicht stellt unsere Polizeibeamtinnen und –beamten unter einen Generalverdacht, den sie nicht verdient haben. Die Kennzeichnung vermittelt den Eindruck, dass unnötig aggressives bzw. aufklärungsbedürftiges Fehlverhalten der Beamtinnen und Beamten die Regel und gerade nicht die Ausnahme darstellt.

 

Auch drängt sich durch die geplante Kennzeichnung der falsche Eindruck auf, dass die Polizei Fehlverhalten decken bzw. nicht strafrechtlich verfolgen würde oder unsere Justiz ohne Kennzeichnung ansonsten nicht in der Lage wäre, Fehlverhalten strafrechtlich zu ahnden.

 

Vor wenigen Jahren noch war Innenminister Strobl vehement gegen eine solche Kennzeichnungspflicht. Diese Position hat er dann allerdings bereitwillig über Bord geworfen, um an der Macht zu bleiben.“

Minister Strobl muss auf geänderte Fördersituation reagieren.


Der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, lobt die neue Gigabit-Richtlinie 2.0 der Bundesregierung. Die damit verbundene Äußerung von Digitalisierungsminister Strobl, der Bund sei mit Ländern und Kommunen herbe umgegangen und habe durch einen ‚Knall auf Fall-Förderstopp‘ einen Zeitverzug verursacht, kritisiert er scharf:

 

„Die bisherige Breitbandförderung wurde, anders als häufig von Minister Strobl dargestellt, Ende Oktober 2022 nicht aus inhaltlichen Gründen von der Bundesregierung gestoppt. Der Fördertopf war ausgeschöpft, weil es der Ampelkoalition gelungen war, den Mittelabfluss zu verbessern und damit in zehn Monaten doppelt so viel Förderung zu bewilligen, wie es unter Unionsführung im Jahr 2021 gelungen war. Die Ampelregierung und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben jetzt ein modernisiertes Förderprogramm vorgelegt.

 

Die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes ist der entscheidende Schritt für den digitalen Fortschritt in unserem Land. Die Förderung der Bundesregierung für den Gigabitausbau sorgt für eine Beschleunigung des Gigabitausbaus und eine angemessene Verteilung der Fördermittel. CDU in Land und Bund haben das jahrelang nicht hinbekommen. Erstmals werden Gebiete, die immer noch keine angemessene Anbindung haben, in ein Fast-Lane-Verfahren aufgenommen, sodass sie priorisiert Förderungen erhalten können. Damit endet die Fehlallokation von Steuermitteln.

 

Es liegt jetzt an Minister Strobl, auf die veränderte Fördersituation zu reagieren und endlich Glasfasergutscheine auf den Weg zu bringen, um den eigenwirtschaftlichen Ausbau weiter zu unterstützen. Landesmittel müssten dafür zur Verfügung stehen.

 

Fördermittel sind nicht alles, es geht vor allem um gute Rahmenbedingungen. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen unter den Bundesländern. Baden-Württemberg ist auf dem letzten Platz der Flächenländer bei Glasfaseranschlüssen. Wo es in anderen Ländern Vereinbarungen zwischen Land, Branche und Kommunen gibt, wie der Ausbau schneller gelingt, ist in Baden-Württemberg nichts passiert. Um den Breitbandausbau zu beschleunigen, muss Strobl die Akteure an einen Tisch bringen, Standards schaffen und den Kommunen bei der Umsetzung helfen. Vor allem brauchen Unternehmen, die eigenwirtschaftlich ausbauen wollen, die notwendige Unterstützung. Baden-Württemberg braucht einen verbindlichen Glasfaserpakt, in dem sich Land, Kommunen und Telekommunikationsunternehmen auf bestimmte Maßnahmen und Aktivitäten verständigen. Andere Bundesländer machen schon lange vor, wie es geht.“

 

Alkoholexzesse und abartige Sexpraktiken an der Spitze des Innenministeriums müssen endlich personelle Konsequenzen haben.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, verstärkt nach den jüngsten Enthüllungen seine Rücktrittsforderung an die Adresse von Innenminister Thomas Strobl.

 

Durch Berichte der BILD-Zeitung sei nun bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift an die Adresse des beurlaubten Inspekteurs der baden-württembergischen Polizei von stundenlangen Alkoholexzessen an der Spitze des Innenministeriums während der Dienstzeit, gefolgt von abartigen und unappetitlichen sexuellen Praktiken ausgehe.

 

„Es ist unglaublich, welche Abgründe sich bei Spitzenbeamten auftun, die alle von Herrn Strobl in ihre Ämter gebracht wurden. Das Ansehen der Polizei und darüber hinaus unseres Landes insgesamt wird in den Dreck gezogen. Es wird höchste Zeit, dass Herr Strobl die politische Verantwortung für seine eigenen personellen Fehlentscheidungen und für die dekadenten Orgien übernimmt, die unter dem Dach seines Hauses zelebriert werden!“ so Rülke wörtlich.

Fortschritte beim Breitband-Ausbau trotz, nicht wegen des Innenministers.


Zu Meldungen bezüglich des Breitband-Ausbaus im Land, wonach weniger als 70 % der Haushalte über einen Gigabit-Anschluss und nur 92,77 % der Haushalte über einen Anschluss mit mindestens 50 Mbit/s verfügen, sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Für die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen im Land muss man den eigenwirtschaftlich handelnden Kabelnetzbetreibern danken, nicht dem Innenminister.

 

Wirklich zukunftsfähiges Internet braucht Symmetrie, also Download und Upload in gleicher Geschwindigkeit. Das bietet nur ein reiner Glasfaseranschluss bis ins Haus. Baden-Württemberg liegt mit nur 11 Prozent echter Glasfaseranschlüsse (FTTB) in dieser Kategorie auf dem letzten Platz aller Flächenländer.

 

Die Versorgung von 92,77 % der Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s ist im ebenfalls Bund unterdurchschnittlich. Das reicht nicht einmal für einen Elternteil im Homeoffice, während das Kind im Internet surft. Eine solche Infrastruktur wird Baden-Württembergs Wirtschafts- und Lebensstandort nicht gerecht

Landesregierung bemängelt die eigene Datenerhebung in der Polizeilichen Kriminalstatistik:

Zu Presseberichten, wonach Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sich auf der kommenden Justizministerkonferenz für die Schaffung einer besseren Datengrundlage einsetzen wollen, weil insbesondere ein genaues Bild zu Messerangriffen fehle, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wenn die Landesregierung mit Strobls Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) und den darin erhobenen Daten unzufrieden ist, dann könnte sie ihm das eigentlich auch in einer Kabinettssitzung mitteilen. Gelungene Kommunikation sieht anders aus. Wir Freie Demokraten hätten uns auch mehr Erkenntnisse aus der aktuellen PKS gewünscht, beispielsweise Statistiken zu Straftaten unter Verwendung von legalen beziehungsweise illegalen Schusswaffen.

Jeder Messerangriff ist einer zu viel. Daher begrüßen wir, dass die Landesregierung sich hier besser aufstellen möchte.“

Landesdatenschutzbehörde spricht von beschädigtem Vertrauen in den Dienstherren.


Zur Meldung, wonach der Landesbeauftragte für den Datenschutz einen Datenschutzverstoß des Innenministers bestätigt hat, resümiert Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Nach der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht hat nun auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz bestätigt, was ohnehin bereits alle wussten: Der Innenminister hat mit der Weitergabe des Anwaltsschreibens gegen gleich mehrere geltenden Gesetze verstoßen. Vor dem drohenden Gerichtsverfahren konnte sich der Minister damals bekanntlich nur retten, indem er sich durch Zahlung der Geldauflage freikaufte. Weitere Ermittlungen gegen ihn hat sein Haus damals gleich in Gänze verhindert.

 

Laut der Landesdatenschutzbehörde resultiert aus der Veröffentlichung eigentlich zu schützender Personendaten und dem damit begangenen Datenschutzverstoß eine Beschädigung des Vertrauens in Strobl als obersten Dienstherren. Dies sehen wohl bis auf Strobl und den Ministerpräsidenten alle so.

 

Es kann jeder nur hoffen, dass Strobl nicht wieder unter dem nachträglich erfundenen Vorwand maximaler Transparenz sensible Personendaten an die Presse durchsticht.“

Aussage des Ministers ist falsch / Kritik ist und bleibt eine zu große Anzahl an Anlaufstellen.


Zu der aktualisierten Meldung der dpa, wonach Innenminister Thomas Strobl aussagt, dass die FDP „verwirrt“ sei und er bemängelt: «Erst beklagt sie, es gäbe keine Anlaufstelle, und dann sind es unübersichtlich viele. Das passt nicht zusammen», stellt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, klar:

 

„Die Aussage des Innenministers ist falsch. Strobl sollte in Sachen Verwirrung nicht von sich selbst auf Andere schließen. Ich habe nie gesagt, dass es keine Anlaufstelle für von Cyberangriffen Betroffene gäbe. Meine Kritik ist und bleibt, dass es eine zu große Vielzahl solcher Stellen im Land und auch im Bund gibt. Die verschwindend geringe Zahl von aktiv von der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) bearbeiteten Vorfälle spricht deutlich dafür, dass kaum jemand diese Stelle kennt und in Anspruch nimmt.

 

Darum muss die Cybersicherheitsarchitektur im Land entschlackt und die Information darüber verbessert werden. Insgesamt scheint Strobl sehr davon getroffen zu sein, mit der Kritik des Kompetenzwirrwarrs konfrontiert zu werden.“

Anhörung bestätigt die offenen Fragen bei Gemeinderäten ab 16.


Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Kommunalwahlvorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Grundsätzlich begrüßen wir die Einbindung Jugendlicher an kommunalen Entscheidungen. Die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre halten wir aber nicht für den geeigneten Weg, sondern für einen gefährlichen Schnellschuss. Viele rechtliche Probleme – insbesondere zu Fragen des Jugendschutzes – sind nicht geklärt. Man befasst sich nicht einmal mit ihnen, wie sich in der Anhörung zum Gesetzentwurf erneut gezeigt hat. Nicht zufriedenstellend gelöst ist auch der Konflikt, der sich aus der kommunalen Verantwortung der jugendlichen Mandatsträger mit dem Erziehungsrecht der Eltern ergibt. Damit schlägt die Landesregierung elementare, rechtliche Bedenken der Fachleute in den Wind und riskiert, dass Kommunalwahlen für ungültig erklärt werden.

 

Kritisch ist auch die künftig unterschiedliche Behandlung von jugendlichen und erwachsenen Gemeinderats- oder Kreistagsmitgliedern. So scheiden etwa Jugendliche als Stellvertreter des Bürgermeisters aus und dürfen aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen nicht in Aufsichtsräte kommunaler Wirtschaftsunternehmen entsendet werden. Damit entstehen Mandatsträger erster und zweiter Klasse.

 

In der Zusammenarbeit der Fraktionen konnte zwar noch Einigkeit über sinnvolle Änderungen erzielt werden, denen wir ganz überwiegend zustimmen, wie etwa die künftige Bezeichnung ‚bestellter Bürgermeister/ Landrat‘ statt des antiquierten Begriffs „Amtsverweser“. Ausdrücklich begrüßen wir auch das künftige Erfordernis von Unterstützerunterschriften bei Bürgermeisterwahlen auch in kleineren Kommunen. Damit dürfte den zunehmenden Kandidaturen von ‚Jux-Kandidaten‘ wirksam entgegengetreten werden. Dem Gesetz an sich können wir aber aufgrund der rechtlichen Fallstricke beim passiven Wahlrecht nicht zustimmen.“

 

Strobl ist ein Sicherheitsrisiko für unser Land – Kommunen brauchen Unterstützung.


Die Zahl der Cyberangriffe steigt weltweit. In Baden-Württemberg machten vor Kurzem wiederholte Cyberattacken auf die Internetseiten der Polizei oder auf Hochschulen Schlagzeilen. Die FDP/DVP-Fraktion macht das Thema Cybersicherheit deshalb zur Debatte im Landtag. Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, meint:

 

„Die Gefahr von Cyberspionage, -sabotage und -kriminalität ist so groß wie nie. Das muss auch die Landesregierung auf meine Nachfrage hin (Drucksache Nr. 17/4048) zugeben. Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Universitäten, Firmen oder Behörden – keine Institution ist zu klein oder unbedeutend, um für Cyberkriminelle oder ausländische Nachrichtendienste nicht attraktiv zu sein. Die Frage ist also nicht, ob wir Opfer eines Cyberangriffs werden, sondern wann und wie wir uns davor schützen. Das Schutzniveau öffentlicher Stellen muss darum dringend erhöht werden. Der jüngste Vorfall, bei dem ein Kabelbrand zu einem massiven Ausfall von Systemen beim LKA geführt hat zeigt, dass nicht einmal der Schutz vor technischen Ausfällen ausreichend ist. Erfolgreiche Angriffe auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung, die Hochschule Heilbronn oder aufgedeckte Sicherheitslücken an den Universitäten Tübingen und Stuttgart, belegen, dass mehr getan werden muss. Es braucht eine Trendwende in der IT-Sicherheitspolitik der Landesregierung. Minister Strobl ist mit seinem aktiven Wegschauen ein Sicherheitsrisiko für unser Land.

 

Die Cybersicherheitsagentur (CSBW), mit der Minister Strobl Bemühungen um Cybersicherheit demonstrieren will, vergrößert das Kompetenzwirrwarr. Für Unternehmen und Kommunen ist nicht klar, welche Stelle Hilfe leisten kann und wo es präventive Informationen gibt. Die CSBW findet kein Fachpersonal und macht LKA, LfV und Polizei unnötige Konkurrenz am ohnehin leergefegten IT-Fachkräftemarkt. Die stark gewachsene Gefahr der Desinformation im Netz durch gefälschte Videos (Deep Fakes) und Fake News als Mittel der Cyberkriegsführung vernachlässigt die Landesregierung in ihrer Strategie komplett.

 

Wir brauchen eine verschlankte Cybersicherheitsarchitektur. Das Land muss umgehend eine Risikoanalyse für die IT-Sicherheit aller Behörden hinsichtlich der Anfälligkeit gegenüber Cybergefahren sowie technischer Ausfälle durchführen und entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen. Es muss hinterfragt werden, wie die Kommunen die zahlreichen persönlichen Daten von Bürgern halten. Ein zentraler Ansatz kann für mehr Sicherheit sorgen und die Digitalisierung im Land beschleunigen. Die FDP/DVP-Fraktion wird eine Novelle des Cybersicherheitsgesetzes vorlegen, die der Sicherheitslage gerecht wird und auf bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle reagiert. Das Land muss die richtigen Rahmenbedingungen anbieten, um Fachkräfte zu gewinnen statt in eigenen Behörden Beschäftigte abzuwerben, die dann an anderer Stelle fehlen. Erforderlich ist eine qualitative Weiterentwicklung von Werkzeugen zur Cyberabwehr, also ein Quantensprung in den Technologien. Cybersicherheit muss als Teil der Grundversorgung verstanden und von der Landesregierung auch so behandelt werden.“

 

Hinz´ Selbstlob verdeckt nur mühsam neue Fragen, die sich stellen.


Zur 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll MdL:

 

„Frau Dr. Hinz hat betont, sie habe anlässlich der Anschuldigungen gegen den IdP entschieden das schärfste Schwert gezogen. Dieses Selbstlob verdeckt aber kaum die neuen Fragezeichen, die sich in ihrer Vernehmung aufgedrängt haben. Der Untersuchungsausschuss hat in dieser Sitzung aufgedeckt, dass es im Innenministerium neben dem offiziell vorgesehenen Mentoring offensichtlich ein inoffizielles ‚Coaching‘-Programm für ausgesuchte Aufstiegskandidaten für den höheren Dienst gibt, bei dem sich höchste Polizeibeamte um deutlich (dienst-)jüngere Beamtinnen kümmern.

 

Diese inoffiziellen Coachings werden wohl gerne beim ‚Freitagssekt‘ im Innenministerium eingeläutet und gepflegt. Wer die Begünstigten dieser Sonderbehandlung auswählt – und nach welchen Kriterien – ist dabei völlig unklar. Die Vorfälle im November 2021, in die ein solches Coaching-Gespräch mit dem IdP mündete, lassen den Verdacht aufkommen, dass hier Gelegenheitsstrukturen für sexualisierten Machtmissbrauch geradezu geschaffen werden. Was wusste Minister Strobl von diesen Zuständen?

 

Daneben hat die Vernehmung der Landespolizeipräsidentin den Eindruck weiter verstärkt, dass im Innenministerium niemand ein Auge darauf hat und dafür sorgt, dass Beurteilungen und Beförderungen tatsächlich rechtmäßig erfolgen. In Strobls Ministerium wird eine Gratwanderung zwischen Rechtswidrigkeit und Rechtsrisiko bei der Besetzung von Spitzenämtern beschritten, nur um den von vornherein vom Minister ausgewählten Kandidaten in das gewünschte Amt zu bringen. Eine Kontrollinstanz, die eine Einhaltung des zentralen Grundsatzes der Bestenauslese sicherstellt, fehlt offenkundig.

 

Bemerkenswert ist schließlich, dass Minister Strobl seiner Landespolizeipräsidentin offensichtlich kein sonderliches Vertrauen entgegenbringt. Dass er es war, der die Weitergabe des Schreibens des Anwalts des Inspekteurs der Polizei an einen Journalisten veranlasste, musste selbst Frau Hinz erst durch die Presse erfahren. Unterdessen liefen im Innenministerium bereits Überlegungen, die Handys aller Mitarbeiter zu kontrollieren, um undichte Stellen zu identifizieren.“

 

Wir müssen die Bedrohungslage ernst nehmen.


Am 23. März thematisierte Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, in der Markthalle Reutlingen die Cybersicherheit, also den Schutz kritischer Systeme und sensibler Informationen vor digitalen Angriffen. Zu Gast bei der Diskussion waren Torsten Schwäger, Gesamtleitung Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen sowie Elmar Geese, Sprecher der Arbeitsgruppe Security der Open Source Business Alliance (OSBA) und Leiter von Greenbone Networks.

 

Torsten Schwäger betonte aufgrund der Erfahrungen der IHK selbst und durch seinen engen Austausch mit der Polizei: „Wir alle schenken dem Thema Cybersicherheit nicht genug Aufmerksamkeit – das kann so nicht bleiben.“  Entgegen häufiger Meinungen sind eben nicht nur Unternehmen und sensible Einrichtungen gefährdet und die Folgen solcher Angriffe sind nur sehr schwer eingrenzbar – auch Privatpersonen müssen daher wissen: „Sicherheit gehört zu digitalen Infrastrukturen wie das Geländer zur Treppe“, wie Elmar Geese es plastisch formuliert.

 

Laut dem Global Risk Report 2023 des Weltwirtschaftsforums steht Cyberkriminalität sowohl kurz- wie auch mittelfristig in der Liste der Top-10-Risiken auf Platz acht. Eine Reihe von Sicherheitsvorfällen in jüngster Vergangenheit hat auch im Land gezeigt, dass die vorhandenen Schutzmechanismen bezüglich der Cybersicherheit in Baden-Württemberg unzureichend sind. Allein der Wirtschaft im Land gehen Jahr für Jahr Millionensummen verloren, weil sie ihr Wissen und ihre Innovationen nicht ausreichend schützt. Immer häufiger sind auch kleine und mittlere Unternehmen mit hoher technologischer Kompetenz betroffen. „Die Bedrohungslage ist real, die Landesregierung muss jetzt handeln“, forderte der Digitalpolitiker Karrais. „Das Thema betrifft alle: Bürger, Unternehmen und den Staat.“

 

Die Zahl der Cybersicherheitsvorfälle nimmt weltweit zu, trotzdem halten sich viele Mythen zum Thema:

  • Cyberangreifer sind Außenseiter. In Wirklichkeit sind Cyberkriminelle oft Insider, die für sich selbst oder in Zusammenarbeit mit externen Hackern arbeiten.
  • Alle Cyberrisiken sind bekannt. Die Risikofläche und damit die Angriffsfläche für Cyberkriminelle wächst in Wirklichkeit immer weiter.
  • Die Angriffsvektoren sind begrenzt. Cyberangreifer finden ständig neue Angriffsvektoren. Dazu gehören z.B. Linux-Systeme, Betriebstechnologie (OT), IoT-Geräte (Internet der Dinge) und Cloudumgebungen.
  • Meine Branche ist sicher. Cyberkriminelle nutzen die Notwendigkeit von Kommunikationsnetzwerken in fast allen staatlichen und privaten Organisationen aus. Ransomware-Angriffe zielen z.B. auf mehr Sektoren als je zuvor ab, darunter auch lokale Behörden und gemeinnütziger Organisationen, und die Bedrohungen für Lieferketten, “.gov”-Websites und kritische Infrastrukturen steigen ebenfalls rasant.

 

Die FDP/DVP-Fraktion nimmt die aktuelle Bedrohungslage und die Sorgen der Teilnehmenden ernst. Sie setzt sich nach Kräften im Landtag von Baden-Württemberg für mehr Cybersicherheit ein: Am Mittwoch bringt sie das Thema auf die Tagesordnung im Landtag.

 

Die Veranstaltung in Reutlingen bildete den Auftakt der ‚Listening-Tour‘ zum Zukunftsthema Digitalisierung, in dessen Rahmen die Fraktion in den kommenden Monaten in direkten Austausch mit Unternehmen, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Baden-Württemberg geht. Ihr Ziel ist es, durch ungeschminkte Bilder und offene Diskussionen herauszufinden, wo wir im Land in Sachen Digitalisierung tatsächlich stehen und welche Leuchttürme und Potenziale unser Land bietet. Es geht aber auch darum zu diskutieren, wo konkrete Herausforderungen der Landespolitik liegen, um zukunftsfähig zu bleiben oder es dort zu werden, wo wir es noch nicht sind.

 

Einmal mehr zeigt sich die von der Reichsbürgerszene ausgehende Gefahr.


Zu Medienberichten, wonach ein SEK-Beamter bei Durchsuchungen im Reichsbürgermilieu, die im Auftrag der Bundesanwaltschaft unter anderem im Kreis Reutlingen durchgeführt wurden, durch einen Schuss verletzt wurde, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Extremismus-Experte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Einmal mehr zeigt sich die von Reichsbürgern und Extremisten allgemein ausgehende Gefahr für den Staat, seine Bediensteten und für unsere Gesellschaft an sich. Dabei verdeutlicht die Razzia aber auch, dass der Staat die Reichsbürger-Szene auf dem Radar hat und sich den von dieser ausgehenden Gefahren bewusst ist.

Dem verletzten SEK-Beamten wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung und danke all jenen, die sich täglich für den Schutz unserer Gemeinschaft in Gefahr begeben.

Für Extremismus jeglicher Couleur ist in unserer Gesellschaft kein Platz, Extremisten müssen konsequent entwaffnet werden. Der Staat muss sich effektiv gegen jene zur Wehr setzen, die den Boden unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen haben.“