Zur Meldung, wonach es zwischen Land und Kommunen erheblichen Streit bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab Januar nächsten Jahres gebe und die Verhandlungen für einen neuen Landerahmenvertrag auf Eis lägen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Die Menschen mit Behinderung in unserem Land, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, brauchen die Sicherheit, dass sie auch in den nächsten Jahren die erforderlichen Hilfen erhalten. Die Neuausrichtung im Zuge des Bundesteilhabegesetzes ist denkbar ungeeignet, Ränkespiele zwischen Land und Kommunen auszutragen. Es ist wenig hilfreich, wenn gegenseitige Polemisierungen im Spiel sind und der Sozialminister davon spricht, die Kommunen verlangten einen Blanko-Scheck des Landes. Ich rufe beide Seiten auf, zur Vernunft zu kommen und sich zu einigen. Es ist schade, dass meine bereits vor einem Jahr geäußerte Befürchtung, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land stehe unter einem wesentlichen Zeit- und Einigungsproblem, sich nun zu bewahrheiten schient. Wenn Land und Kommunen selbst nicht auf die Sachebene finden wollen, sollen sie eine externe Moderation einschalten.“

Anlässlich der Beratungen des Bildungsausschusses über einen Antrag der FDP/DVP Fraktion zu den Schulleitungen sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Der Kontrast ist bemerkenswert: In der Öffentlichkeit feiern sich Grüne und CDU für ihr Programm zur Stärkung der Schulleitungen. Sieht man sich das Programm aber genauer an, wird eine starke Schlagseite zu Ungunsten der kleineren Schulen offensichtlich. Nach Angaben des Kultusministeriums werden nur knapp 400 Gymnasien und berufliche Schulen einige sehr große Realschulen und Bildungszentren von Schulverwaltungsassistenten profitieren. Alle anderen der 3864 öffentlichen Schulen, die das Statistische Landesamt für das Schuljahr 2018/19 angibt, gehen hierbei leer aus. Das dürften rund 85 Prozent aller öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg sein. Grund-, Haupt-/Werkreal-, und Gemeinschaftsschulen dürften so gut wie keine dabei sein. Statt der Möglichkeit eines Schulverwaltungsassistenten für mehrere Schulen oder eines Budget, wahlweise zur Anstellung von Verwaltungskräften oder zur Gewährung von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, will die Koalition nur eine Arbeitsgruppe zur Thematik einsetzen. Eine nachvollziehbare Erklärung blieben die Grünen außerdem schuldig, warum sie eine bessere Besoldung für Schulleiter von Schulen mit weniger als 41 Schülern blockieren. Da gerade viele kleine Schulen Schwierigkeiten haben, einen Schulleiter zu finden, lässt dies nur den Schluss zu, dass die Grünen hier ein weiteres Instrument zur Schließung kleiner Schulen durch die Hintertür gefunden haben. Eine Schule vor Ort zu haben oder nicht zu haben, macht vor allem im ländlichen Raum einen großen Unterschied, für die örtliche Wirtschaft, für Familien, aber auch für die Identifizierung mit der Gemeinde. Einen Antrag der FDP/DVP Fraktion, auf die Mindestvorgabe von 40 zu verzichten, lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit ab. Der CDU fiel die Ablehnung unseres Antrags erklärtermaßen schwer. Dennoch muss sie sich fragen lassen, wie lange sie sich noch vom grünen Koalitionspartner in ihrem eigenen Bereich vorführen lassen will – die CDU stellt immerhin die Kultusministerin.“

Zum Vorhaben einer Genossenschaft, Netzgehege zur Fischzucht im Bodensee zu betreiben, und zur Erwartung der grünen Landtagsfraktion, dass der einschlägige Antrag vom zuständigen Landratsamt voraussichtlich abgelehnt werde, erklärte der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Gewissheit der Grünen in diesem Zusammenhang verwundert mich. Im vorigen Sommer hatte ich mit einem Antrag im Landtag (Landtagsdrucksache 16/4225) abklären wollen, wie bindend das Verbot von Netzgehege-Anlagen in den internationalen Bodensee-Richtlinien für das deutsche Recht überhaupt ist. Die grün-schwarze Landesregierung hatte mir daraufhin geantwortet, es sei nicht ihre Sache, einem entsprechenden Verfahren vorzugreifen. Im Rahmen eines wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens seien die Bodensee-Richtlinien ‚nach Maßgabe und im Rahmen des deutschen Rechts zu berücksichtigen‘. Ein glasklares und rechtsverbindliches Bekenntnis zum internationalen Abkommen über die Bodensee-Richtlinien liest sich für mich anders. Ich fordere Grün-Schwarz daher nochmals auf, nun endlich eine rechtsverbindliche Regelung vorzulegen, die Aquakulturen innerhalb dieses wichtigen europäischen Trinkwasserspeichers klar ausschließt. Denn sobald auch nur eine Anlage genehmigt ist, haben wir einen problematischen Präzedenzfall für den ganzen See. Wir sollten im Dienste des Wasserschutzes konsequent auf geschlossene Kreislaufanlagen an Land setzen anstatt auf Netzgehegen im See.“

Zur Aussage der baden-württembergischen Koalitionsfraktionen Grüne und CDU, wonach das Bildungszeitgesetz im Land erhalten bleiben solle, sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die umfangreiche Evaluation vom März 2019 hat die Defizite des Bildungszeitgesetzes (BzG BW) klar aufgezeigt. Demnach kennt nur jeder Dritte das Gesetz, es hat nur für eine marginale Erhöhung der Weiterbildungsteilnahme gesorgt und wird häufig für Mitnahmeeffekte bei weitergehenden Aufstiegsfortbildungen genutzt. Dabei kam es aufgrund der unzulänglichen Gesetzesformulierungen zu zahlreichen Streitigkeiten in den Unternehmen und vor Gericht und nicht zuletzt auch zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen der Unternehmen. Deshalb ist für mich die Abschaffung des Gesetzes nur konsequent. Die Regierungskoalition aber hat in den grün-schwarzen Nebenabreden zum Koalitionsvertrag bereits 2016 vorweggenommen, wohin die Reise gehen soll. Die Politische Bildung und Qualifizierung zum Ehrenamt sollten weichen. Nun zeigen die Regierungsfraktionen einen Schlingerkurs, der eine interessante Diskussion im Wirtschaftsausschuss des Landtags in der nächsten Woche erwarten lässt.“

Zum heute bekannt gewordenen Tod des SPD-Politikers Erhard Eppler sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit Erhard Eppler ist ein großartiger Vertreter der baden-württembergischen Sozialdemokratie und ein großer Verfechter des geeinten Europas von uns gegangen. Er war seiner Zeit oft voraus. Er war mahnende Stimme in vielen Diskussionen, bei denen er, später betrachtet, oft Recht behalten sollte. Trotzdem erlag er nie der Verbitterung, sondern hielt immer am Gestaltungsanspruch der Politik und der darin liegenden Verantwortung fest. Die FDP/DVP-Fraktion ist im stillen Gedenken an der Seite seiner Familie.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert ein Ende des “unsinnigen Batteriefetischismus in der derzeitigen Mobilitätspolitik im Land, im Bund und in Europa.” Ziel der FDP sei es, eine möglichst klimafreundliche Mobilitätswende am Standort Baden-Württemberg politisch zu gestalten, die umweltfreundlich sei, die eigene Technologieführerschaft erhalte, Arbeitsplätze schütze, dem Autofahrer Reichweite ermögliche und niemanden aus der Mobilität sozial ausgrenze.

Zu dieser Thematik legte Rülke ein umfangreiches, von seiner Fraktion beschlossenes, Papier für eine wasserstoffbasierte Mobilitätswende vor. Die Batteriemobilität erreiche kein einziges dieser Ziele. Deshalb solle die Politik schnellstens “damit aufhören, diesen Unsinn erzwingen zu wollen”, so Rülke wörtlich.
Er zählte auf: Die Lithiumgewinnung sei ein ökologisches Desaster für Südamerika. Bei der Kobaltgewinnung in Afrika gebe es Kinderarbeit. Im Übrigen seien diese Rohstoffe endlich und würden zu rund 70 Prozent am Weltmarkt von China kontrolliert. Es wundere ihn, dass ausgerechnet die Grünen eine derart umweltfeindliche Technologie mit fast religiösem Eifer vorantrieben, so Rülke. Nach der Produktion würde es nicht besser, so Rülke und führte an: Die Feuerwehr müsse Container anschaffen, um brennende Batteriefahrzeuge hineinzuhieven, weil sie anders im Falle von Bränden nicht zu löschen seien. Und die Entsorgung großer, giftiger Batterien sei das nächste ökologische Desaster. Berücksichtige man zudem den Co2-Ausstoss bei der Herstellung, so belaste ein batteriegebundenes Fahrzeug das Klima um 11 bis 28 Prozent mehr als ein Dieselauto, gemäß einer Studie des Ifo-Instituts. Allein politische Vorgaben zur Durchsetzung der Batteriemobilität auf Basis ökologisch völlig absurder Bewertungen von deren Ökobilanz führten dazu, dass diese Technologie überhaupt am Markt sei. “Die Batteriemobiltät hat den ökologischen Fußabdruck eines Elefanten, aber die Politik tut so, als ob es sich um eine Ameise handle!”, so Rülke wörtlich.
Die Batteriemobilität grenze zudem sozial aus. Wer ein Einfamilienhaus mit Ladestation habe, der könne vielleicht damit umgehen, aber was sei mit dem, der im Hochhaus wohnt und auf der Straße parke, kritisierte Rülke. Die unzureichende Reichweite, lange Ladezeiten und absehbar überforderte Verteilnetze führten dazu, dass eben nur wenige Autofahrer die Batterie kauften. “Da helfen weder Subventionen noch getürkte Ökobilanzen und auch kein schlechtes Gewissen, das man den Leuten einreden will. Ich sage: Niemand muss ein schlechtes Gewissen haben, wenn er dieser Rohrkrepierer-Technologie nicht traut und solche Dinger nicht kauft!”, so Rülke wörtlich.
Auch ökonomisch sei der Batterie-Hype ein Desaster, das gerade am Standort Baden-Württemberg massenhaft Arbeitsplätze bedrohe, warnte Rülke und benannte Bosch-Chef Volkmar Denner, der ja bereits feststellte: “Wenn wir für die Produktion eines Diesels zehn Arbeitsplätze brauchen und für die eines Benziners drei, so bleibt für ein Batterieauto noch ein Arbeitsplatz übrig.” Da müsse man schon fragen, ob so etwas vernünftige Industriepolitik sei. Die baden-württembergische Automobil- und Zulieferindustrie sei auf einen Strukturwandel immer vorbereitet, aber nicht auf einen Strukturbruch. Diese Politik erzwinge den Strukturbruch und führe zu Massenarbeitslosigkeit am Standort Baden-Württemberg, warnte Rülke.

Nun könne es aber nicht weitergehen wie bisher. Den Strukturwandel müsse man annehmen. “Aus Gründen des Klimaschutzes müssen wir weg von den fossilen Brennstoffen und hin zu klimaneutralen Antrieben”, so Rülke wörtlich. Selbst die größten Skeptiker des Verbrennungsmotors bestritten nicht, dass noch im Jahre 2030 mindestens zwei Drittel der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor laufen würden. Und wenn man keine vernünftige Alternative böte, dann würden die Leute ihren letzten Verbrenner eben fünfzig Jahre fahren. Deshalb müsse man sehen, dass man mit Hilfe der Wasserstofftechnologie zunehmend synthetische Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren erzeuge, um parallel dazu die Wasserstoffmobilität bzw. die Brennstoffzelle als Mobilität der Zukunft voran zu bringen. Im Gegensatz zur Batterie sei der Wasserstoff nämlich wirklich klimaneutral und umweltfreundlich.
Im Übrigen biete eine solche Mobilitätsstrategie die Chance, den Strukturbruch zu vermeiden, den Strukturwandel zu gestalten und die meisten Arbeitsplätze zu erhalten. Um im Bilde Volkmar Denners zu bleiben, so Rülke, könne man bei der Wasserstoffmobilität davon ausgehen, dass von den zehn Dieselarbeitsplätzen vier bis acht erhalten werden könnten, je nachdem wie viele der Komponenten der Wasserstoffmobilität am Standort Baden-Württemberg gefertigt würden. Deren Fertigungstiefe sei nämlich unbestreitbar ungleich höher als die der Batteriemobilität.
Eine Wasserstoffstrategie böte auch die Chance, die Energiewende aus der Sackgasse zu führen. Die Studie “Desert Power 2050” zeige demnach Wege auf, nicht nur die Energieversorgung Europas zu gewährleisten, sondern auch der afrikanischen Nachbarregion Wachstumschancen aufzuzeigen. Eine Wasserstoffstrategie ermögliche auch einen funktionierenden sektorenübergreifenden Emissionshandel.
Nach einer Untersuchung des Forschungszentrums in Jülich sei die Tankinfrastruktur für 20 Millionen Brennstoffzellenfahrzeuge rund 20 Prozent günstiger als für 20 Millionen Batteriefahrzeuge. Darüber hinaus sei die Flottenabdeckung für Wasserstofffahrzeuge vergleichsweise rasch zu erreichen, während die Infrastrukturkosten für batterieelektrisches Fahren immer weiterwüchsen.
Deshalb sei es die Forderung der FDP, Baden-Württemberg zum führenden Standort in der Entwicklung und Produktion wasserstoffbasierter Antriebssysteme zu machen.
Diese seien umweltfreundlicher als die Batterie, garantierten eine bessere Mobilität als die Batterie, seien bei der Tankinfrastruktur der Batterie überlegen und würden in Baden-Württemberg vier bis achtmal so viele Arbeitsplätze erhalten als die Batterie.

Eine Wasserstoffstrategie mit der Zielsetzung weg von der Batterie und hin zum Wasserstoff werde ein zentrales Thema der FDP im anstehenden Landtagswahlkampf sein. “Ohne Wasserstoffstrategie keine Koalition mit der FDP!”, so Rülke abschließend.

Strategiepapier: Auf dem Weg zum Wasserstoffland Nummer 1.

Anlässlich der Ersten Beratung des Dritten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrags sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Übergang vom Auswahl- zum Erlaubnisverfahren im Bereich der Sportwetten ist nicht nur wegen der auf Eis gelegten Verfahren vor den hessischen Verwaltungsrichten erforderlich, sondern aus Sicht der FDP/DVP Fraktion auch sachgerecht. Leider wird diese Neuregelung nur im Bereich der Sportwetten vorgenommen und nicht bei anderen Glücksspielarten. Wir Freie Demokraten halten die Glücksspiel-Regulierung, wie sie der Staatsvertrag vorsieht, insgesamt für überarbeitungsbedürftig. Die FDP/DVP Fraktion tritt dafür ein:

  • anstelle des bisherigen Glücksspiel-Monopols Konzessionen nach qualitativen Kriterien vergeben, hierdurch insbesondere über die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes konsequent wachen und somit auch den bisher nicht regulierten Online-Glücksspielmarkt einer Regulierung unterwerfen
  • zur Gewährleistung des Spielerschutzes eine bundesweit einheitliche, spielformübergreifende Spielersperrdatei und intelligente Lösungen für Zugangskontrollen zu Spielhallen schaffen
  • eine Behörde der Länder zur effizienten Kontrolle, Steuerung und Durchsetzung der neuen Glücksspielregulierung einrichten.

Auch wenn die Neuregelung im Bereich der Sportwetten nun zunächst einmal nur für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 gilt, sind wir sehr an den Ergebnissen und Erkenntnissen aus diesem im Staatsvertrag so bezeichneten „Experiment“ interessiert. Diese Erkenntnisse könnten für die zukünftige Regulierung auch anderer Glücksspielbereiche wichtig sein.“

Zu den baden-württembergischen Ergebnissen der Studie „IQB-Bildungstrend“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auf den ersten Blick mag man die Ergebnisse der baden-württembergischen Schüler im bundesweiten Vergleich mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Bemerkenswert ist aber, dass sich im Vergleich zur Studie des Jahres 2012 kaum Veränderungen ergeben haben. Es besteht mitnichten Anlass zur Entwarnung. Wenn die Kultusministerin von einem ‚ermutigenden Signal‘ spricht, entsteht der falsche Eindruck, es gäbe für Baden-Württemberg einen Aufwärtstrend. Dabei wird übersehen, dass in der aktuell vorliegenden Studie die Leistungen in den Naturwissenschaften und in Mathematik geprüft wurden. Große Defizite sind in den vergangenen Studien vor allem im Fach Deutsch festgestellt worden. Die FDP/DVP Fraktion fordert die Kultusministerin dringend auf, sich nicht mit einem Platz im Mittelfeld zufrieden zu geben. Bereits im Jahr 2013 hat der IQB-Ländervergleich für Baden-Württemberg hohe Anteile von Lehrerinnen und Lehrern ohne Lehrbefähigung in Biologie (23,7 Prozent), Chemie (21,6 Prozent), Physik (28,6 Prozent) sowie Mathematik (8,9 Prozent) ergeben. Und es ist davon auszugehen, dass dieses Problem nicht kleiner geworden ist. Die FDP/DVP Fraktion fordert bereits seit Jahren mehr Kreativität bei der Lehrergewinnung. Wir versprechen uns viel von Schulen, die für ihre Personalangelegenheiten selbst verantwortlich sind. Auch sollten Möglichkeiten des Quereinstiegs in den Lehrerberuf verbessert werden. Mit der pädagogischen Nachqualifizierung von Quereinsteigern aus anderen Berufen haben vor allem die Beruflichen Schulen sehr gute Erfahrungen gesammelt. Und schließlich fordern wir die Kultusministerin auf, die Bundesländer näher in den Blick zu nehmen, die in den Leistungsvergleichen in den Naturwissenschaften und in Mathematik schon seit Jahren stark abschneiden, also Sachsen, Bayern und Thüringen. Hier würden wir uns von der Kultusministerin mehr Ehrgeiz wünschen.“

Zur Aktuellen Debatte zum „Schutz der Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg vor Terror-Anschlägen“ erklärt vor dem Hintergrund des Terroranschlags in Halle der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Nico Weinmann:

„Hannah Arendt schrieb 1941: ‚Vor Antisemitismus aber ist man nur noch auf dem Monde sicher‘. Auch heute ist dieser Satz leider traurige Gewissheit. Es ist großes Glück, dass es nach dem mörderischen Treiben der Nationalsozialisten wieder ein blühendes jüdisches Leben in Deutschland gibt. Leider muss dieses immer häufiger unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die gesamte Politik muss selbstkritisch eingestehen, dass in den vergangenen Jahren zu wenig für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen getan wurde. Dass der Attentäter von Halle die Holztür der Synagoge nicht überwinden konnte, war ein Wunder. Die mangelnden Sicherheitsmaßnahmen lagen nicht am Willen der jüdischen Gemeinde, sondern an der unzureichenden Unterstützung durch die Politik. Spätestens der Anschlag von Halle verlangt von der Politik, hier mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, mit Verantwortlichen der israelitischen Gemeinschaften zeitnah in Gespräche über eine Änderung des Staatsvertrages zu treten.

Der beste Schutz sämtlicher Religionsgemeinschaften ist es aber, wenn man keinen Hass zwischen Ethnien und Religionen sät, sondern Versöhnung. Daher müssen wir der AfD mit ihren Holocaust-Leugnern und Hetzern gegen Minderheiten Paroli bieten. Beste Vorsorge gegen Antisemitismus sind persönliche Begegnungen, etwa wenn junge Menschen nach Israel reisen oder sich hier mit Juden treffen. Ein gelungenes Beispiel ist das vor fünf Jahren gegründete Bayerisch-Israelisches Bildungskooperationsprogramm (BIBIKO). Wir fordern die Landesregierung auf, ein solches Programm auch in Baden-Württemberg zu schaffen und bereits im kommenden Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.“

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion der SPD mit dem Titel „Die Schulsozialarbeit weiter ausbauen und an der Drittelfinanzierung festhalten“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Der Ausbau der Schulsozialarbeit ist erfreulich im Sinne derer, die davon profitieren. Der Anstieg der Schulsozialarbeit auf rund 2.700 tätige Personen und fast 30 Millionen Euro Landeszuschuss sind aber auch Ausdruck des Problemdrucks, der heute auf den Schulen lastet und die kommunalen Haushalte belastet. Denn die Stadt- und Landkreise sind Träger der Kosten, an denen sich das Land zu einem Drittel beteiligen wollte. Deshalb fordert der Städtetag einen Landeszuschuss von über 50 Millionen Euro. Die Schulsozialarbeit ist nicht die einzige Säule der Unterstützung im Schulsystem. Es braucht eine umfassende Präventions- und Beratungsstrategie. Das bedeutet, vor Ort die passenden Beratungs- und Unterstützungsangebote aus Schulpsychologen, Schulsozialarbeitern und Beratungslehrern zu ermöglichen. Die Schulpsychologen müssen endlich von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, damit sie mehr Kapazitäten für ihre Kernkompetenzen haben. Das sind die Dinge, worüber sich Land und Kommunen verständigen müssen, um das Gesamtsystem zur weltbesten Bildung zu entwickeln, auch was den nicht-pädagogischen Bereich anbelangt.“

Zur heutigen Demonstration von Studierenden der Baden-Württembergischen Hochschulen und Universitäten zur Hochschulfinanzierung in Stuttgart sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Den lauten Ruf der zahlreichen Demonstrierenden auf dem Stuttgarter Schlossplatz wird man hoffentlich auch im nahen Wissenschaftsministerium gehört haben. Eine solide Hochschulfinanzierung ist das Fundament einer exzellenten Lehre. Den beträchtlichen Ausbau der Studienkapazitäten in den letzten Jahren haben unsere Hochschulen bravourös gemeistert. Nun gilt es, diese Vorleistung der Hochschulen im Landeshaushalt abzubilden. Die berechtigten Forderungen, nicht nur der Demonstrierenden, sondern aller Hochschulen in seltener Einigkeit, müssen nicht nur gehört, sondern auch erhört werden. Statt unsinniger Grabenkämpfe innerhalb der Landesregierung um eine Landarztquote, die nicht funktionieren wird, erwarte ich von der Landesregierung einen soliden Haushaltsentwurf für die Hochschulen, der eine weiterhin exzellente Hochschullehre sichert. Es bleibt zu hoffen, dass die mangelnde Bereitschaft seitens des Wissenschaftsministeriums, einen Redner zur heutigen Demonstration zu schicken, kein schlechtes Zeichen ist. Bestenfalls ist man dort zu beschäftigt damit, den Haushaltsentwurf entsprechend der Forderungen nachzubessern.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zum Erhalt eines vielfältigen Schulangebots sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern: „In einem Bericht der Schwäbischen Zeitung vom 22. Juni 2019 wies die Kultusministerin darauf hin, dass die Schülerzahlen an den Haupt- und Werkrealschulen im Laufe der Schuljahre erheblich steigen würden. Beispielsweise seien zum Schuljahr 2013/2014 rund 12.000 Schüler in der fünften Klasse der Schulart gestartet. Bis zur Klasse 9 im Schuljahr 2017/2018 sei die Schülerzahl aber dann auf knapp 17.500 gestiegen, was einer Steigerung um knapp 46 Prozent entspricht. Angesichts dieser Entwicklung lasse sie einen Gesetzentwurf, durch den die Mindestschülerzahl 16 im Durchschnitt der Klassen 5 bis 9 ermittelt würde. Bisher sieht das Schulgesetz vor, dass mindestens 16 Schüler zum 5. Schuljahr einer Schule angemeldet sein müssen. Wenn diese Mindestzahl in zwei Schuljahren in Folge nicht erreicht wird, ist die Schule zu schließen. Wie zu befürchten war, kloppte die Regierungsfraktion der Grünen das Vorhaben der Kultusministerin kurzerhand in die Tonne.“

Kern wies darauf hin, dass sich die Zahl der Haupt- und Werkrealschulen in den vergangenen zehn Jahren von 1.176 im Schuljahr 2008/09 auf nur noch 458 im Schuljahr 2018/19 reduziert hat. „Ein Rückgang um über 61% dieser in der Vergangenheit und Gegenwart sehr erfolgreichen Schulart muss alle Bildungspolitiker aufrütteln. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Anliegen der Kultusministerin aufgreift und den Haupt- und Werkrealschulen wieder eine echte Zukunftsperspektive ermöglichen soll. Es gilt zu verhindern, dass die Grünen sich mit ihrer Linie durchsetzen und zuerst mit der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung den Haupt- und Werkrealschulen einen schweren Schlag versetzen, sie dann mit einem regelrechten Schulschließungsprogramm weiter unter Druck zu setzen und ihnen nun eine Zukunftsperspektive verweigern. Wir Freie Demokraten treten weiterhin dafür ein, dass nicht die ‚Eine-Schule-für-alle‘ der Grünen errichtet wird, sondern jeder Schüler die passende Schule für sich findet.“

Der 130. Geburtstag des bedeutenden liberalen Politikers und ersten Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Dr. Reinhold Maier, war der Anlass für eine große Feierstunde am Mittwochabend, die die FDP/DVP Fraktion im Landtag gab.
In seiner Begrüßung würdigte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des nach Reinhold Maier benannten politischen Landessstiftung, Jochen Haußmann, die Leistung des großen „Remstalliberalen“, nach den schlimmen Zeiten von Nazidiktatur und Kriegszerstörungen bereits unmittelbar 1945 Verantwortung im damaligen Württemberg-Baden als Ministerpräsident zu übernommen zu haben. „Organisatorisches Geschick, persönliche Integrität und eine enge Verbundenheit mit den Anliegen des Mittelstands und der Gewerbetreibenden machten Maier zur richtigen Person, nach Krieg und Diktatur die Grundlage für einen liberalen, stabilen Staat mit rechtstaatlichen Grundlagen zu schaffen“, so Haußmann.

Christoph Daniel Maier, ein Enkel des Ministerpräsidenten, erinnerte mit sehr persönlichen Worten an seinen Großvater. Neben lebendigen Erinnerungen seiner Kindheit würdigte er vor allem die Leistung des großen Südwestliberalen, der zwischen 1933 und 1945 viele Verluste und Einschränkungen persönlich erfahren musste, so die Zwangsscheidung und Flucht seiner jüdischen Frau, Berufsverbot als Rechtsanwalt, gesellschaftliche Ausgrenzung und nicht zuletzt die Zerstörung seiner eigenen Behausung. „Mein Großvater hegte nie Groll gegen die Menschen, für ihn begann der Einsatz für den neu aufzubauenden Rechtsstaat vom ersten Tag nach dem Krieg“, so Maier. Zur Hilfe gekommen seien ihm sein großer Wille und die Bereitschaft, auch gegen Widerstände Dinge durchzusetzen. „Er war ein großzügiger Mensch, der das Gemeinwohl als überzeugter Liberaler nie aus dem Blick verlor“, so Maier und betont, dass diese Haltung Maier heute von den Einzel- oder Gruppenegoismen von Populisten unterscheiden würden. die gegen die Gesellschaft insgesamt oder Minderheiten gerichtet seien.

An der anschließenden Gesprächsrunde unter Leitung des langjährigen FDP/DVP-Fraktionsvorsitzenden und Ehrenvorsitzenden der Freien Demokraten Baden-Württemberg, Prof. Dr. Jürgen Morlok nahm neben den ehemaligen Landtagsabgeordneten Friedrich Haag und Hagen Kluck auch der langjährige Waiblinger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Gauss teil. Sie erinnerten an die vielen Seiten des Politikers, der weit über Baden-Württemberg hinaus in der Bundespolitik – nicht zuletzt als Gegenspieler zu Konrad Adenauer – eine bedeutende Rolle spielte. Sein unbedingtes Bekenntnis zur ganzen Freiheit, die nicht nur Teilfreiheiten kenne, prägten den Kurs der liberalen Partei durch die Jahrzehnte. Morlok erinnert besonders daran, dass Maier stets den Einsatz für die „scheinbar kleinen Probleme der Leute“ ernst genommen hätte und die Lösung dieser Anliegen als Maßstab für die Politik verfolgte. Dies sei auf die Erkenntnis Maiers zurückzuführen, Politik und Staatsaufbau als „Graswurzeldemokratie“ zu verstehen, die sich aus der Kommunalpolitik vor Ort entwickeln müsse und weniger aus übergeordneten theoretischen Programmen.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, würdigte zum Abschluss Maiers prägende Rolle für die liberale Politik im Land und im Landesparlament. „Wir können zu Recht sagen, dass es ohne ihn Baden-Württemberg als wohlhabendes und starkes gemeinsames Land der Bundesrepublik heute nicht gäbe“, erinnert Rülke an die Zusammenführung des deutschen Südwestens zum heutigen Baden-Württemberg als Leistung Reinhold Maiers 1952. Gleichzeitig weist er auf die Verdienste des ersten Ministerpräsidenten als Südwestliberaler hin, die bis heute nachwirkten: So sei die FDP-Fraktion in Baden-Württemberg die einzige in der ganzen Republik, die immer im Parlament vertreten sei und nicht zuletzt die einzige, aus deren Reihen mit Reinhold Maier bis heute ein Regierungschef stamme. „Viele Grundsätze Reinhold Maiers sind für die Arbeit der liberalen Landtagsfraktion heute noch und wieder aktuell, so Maiers pragmatische Haltung zu politischen Koalitionen, bei denen schließlich pragmatische Lösungen immer wichtiger als starre Prinzipien sein sollten“, so Rülke abschließend.

Zur Vorstellung des Abschlussberichts sagt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Für uns war bereits vor der Beantragung und Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass hier eine sachliche Aufklärung dringend von Nöten ist. Durch unsere Hartnäckigkeit bei Parlamentsanträgen hat sich herauskristallisiert, dass angesichts des fehlenden Aufklärungswillens des Wissenschaftsministeriums ein Untersuchungsausschuss in der Situation das Mittel der Wahl war, auch weil die Hochschule in Ludwigsburg nicht zur Ruhe kam.
Bereits in der ersten Sitzung wurde durch einen Sachverständigen deutlich, dass die Ministerin bei Kenntnis von Rechtsverstößen die Pflicht zu Handeln im Wege der Rechtsaufsicht hat. Dies hat sich in den weiteren Sitzungen des Untersuchungsausschusses zunehmend verschärft. Die Ministerin ist ihrer Rechtsaufsicht nicht hinreichend nachgekommen. Hochschulautonomie entlässt die Ministerin nicht aus dieser Aufgabe.

Die zwingend notwendige Arbeit des Untersuchungsausschusses kann als ausgesprochen erfolgreich bezeichnet werden, ist es doch gelungen, neben der Aufklärung der rechtswidrigen Zustände an der HVF (Hochschule für Verwaltung und Finanzen) das Wissenschaftsministerium zum Umdenken zu bewegen und die Zulagenvergabe an baden-württembergischen Hochschulen systematisch zu überprüfen. Im Zuge dieser Überprüfungen stellte sich heraus, dass es an einer Vielzahl weiterer Hochschulen Unstimmigkeiten bei der Gewährung diverser Zulagen gegeben hat. Insofern kann man hier von einer nachhaltigen Signalwirkung für die Arbeit des Wissenschaftsministeriums sprechen. Denn anders als bisher dargestellt, hat es sich bei den Vorgängen an der Hochschule Ludwigsburg eben nicht um einen Einzelfall gehandelt. Die Problematik der Vergabe von Leistungszulagen wurde offensichtlich vom Wissenschaftsministerium unterschätzt.
Das Ministerium und die Ministerin sind in der Zulagenaffäre und der Vertrauenskrise an der Hochschule Ludwigsburg ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nach unserer Überzeugung wäre das Ministerium sowohl im Rahmen seiner Rechtsaufsicht als auch aus seiner originären Zuständigkeit für die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen verpflichtet gewesen, sich frühzeitig Akten vorlegen zu lassen und selbst aktiv zu werden. Durch das indifferente Agieren im Nachgang der Resolution, die beamtenrechtlich einen gravierenden Verstoß darstellte, trägt das Ministerium für die weitere Eskalation Verantwortung. Die zögerliche Bearbeitung im Hause Bauer und die nicht erkannte Tragweite der Affäre zeigen einmal mehr die Fehleinschätzung des Ministeriums. Der geringe Aufklärungswille des Ministeriums während der Krise sorgte dafür, dass die Atmosphäre an der Hochschule weiter sehr stark eingetrübt wurde. Hätte Ministerin Bauer einen echten Aufklärungswillen bei den Vorgängen gehabt und ihre Fürsorgepflicht ernst genommen, so wäre sie selbst aktiv geworden und hätte beispielsweise das Gespräch mit Rektorin Dr. Stöckle gesucht. In der ganzen Zeit ließ aber Ministerin Bauer die Rektorin Dr. Stöckle allein im Regen stehen. Auch die Einsetzung einer Kommission an der Hochschule zur Befriedung der Lage war, anders als die Darstellung des Ministeriums, keine unabhängig agierende Maßnahme, sondern muss als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. So hat das Ministerium durch die Vorlage ausgewählter Unterlagen bis hin zur Mitwirkung am Abschlussbericht massiv Einfluss auf das Ergebnis der Kommission genommen.
Erst der Untersuchungsausschuss hat mit seiner Arbeit dafür gesorgt, dass die Vorgänge tiefer untersucht wurden und auch das Wissenschaftsministerium sich nachträglich mit den disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Mitglieder der HVF auseinandersetzen musste. Die Krise an der HVF wäre vermeidbar gewesen, wenn das Ministerium seine Aufgaben ernst- und wahrgenommen hätte. Wir haben die Hoffnung und den Wunsch, dass die einstmalige Kaderschmiede schon in Bälde wieder den altbekannten guten Ruf genießen wird.“

Zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Öffnungs- und Verkaufszeiten von Bäckereibetrieben an Sonntagen sagt er Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der BGH hat mit dem heutigen Urteil den handwerklichen Bäckereibetrieben den Rücken gestärkt. In Zeiten wachsender Konkurrenz durch Backshops und Fertigware in Tankstellen ist dies ein wichtiges Signal an das Bäckerhandwerk. Allerdings reicht dieser höchstrichterliche Befund nicht so weit, als dass die weiteren Fragen geklärt wären, die die hiesige Bäckerschaft umtreibt. Denn wie lange die Backwaren am Sonntag produziert werden dürfen und wie die arbeitszeitrechtlichen Herausforderungen zu lösen sind bleibt weiterhin offen.“

In der heutigen europapolitischen Debatte sagte das Mitglied des Europaausschusses des Landtags von Baden-Württemberg, Daniel Karrais:

„Der Blick auf den Brexit darf den Fokus auf Frankreich nicht verstellen. Die Frankreich-Strategie der Landesregierung ist eine richtige Idee, im Moment aber nur Stückwerk. Zurecht beklagt die Staatsrätin bürokratische Hemmnisse in der Zusammenarbeit, aber leider tut auch die eigene Verwaltung noch genug dazu.
Der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau ist hier das Brennglas der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Hier werden viele gute Ideen gelebt, aber auch viele Hürden genommen. Wir würden uns wünschen, wenn hier die Landesregierung die dort vorhandene Expertise stärker nutzen würde.“

In der heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs zum Bürokratieabbau der FDP/DVP Fraktion sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Wegen der schlechteren konjunkturellen Entwicklung, aber auch dem Strukturwandel in der Automobilindustrie sind viele Unternehmen im Land gezwungen, Kurzarbeit und Stellenabbau in Blick zu nehmen. Im Konjunkturbericht der L-Bank vom Oktober 2019 heißt es: ‚Konjunkturstimmung im Südwesten sinkt auf den tiefsten Stand seit der Finanzkrise.‘ Umso wichtiger erscheint es daher, dass die Landespolitik wirtschaftsfreundliche Impulse aussendet und die Unternehmen endlich bei den aktuellen Herausforderungen unterstützt. Mit einem Gesetzesentwurf zur Bürokratieentlastung der Unternehmen im Land haben wir deshalb einen ersten Vorschlag auf den Weg gebracht, um unnötige Belastungen abzubauen. Der Abbau mittelstandsfeindlicher und unnötiger Bürokratie ist das Gebot der Stunde, damit sich die Unternehmer wieder auf ihr Geschäft und nicht auf überflüssige staatliche Formalismen konzentrieren können. Als solche, unnötig belastende Bürokratie auf Landesebene haben wir sowohl das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) als auch das Bildungszeitgesetz (BzG BW) identifiziert. Bereits die Evaluationen der beiden Gesetze haben deutlich aufgezeigt, dass deren gesetzgeberisches Ziel verfehlt wurde und der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Unternehmen im Land nicht gerechtfertigt ist. Auch die Expertenanhörung bestärkt uns in diesem Kurs, denn zahlreiche Verbände sprechen den Gesetzen ihre Existenzberechtigung ab. Die Wirtschaftsministerin wäre gut beraten, wenn sie sich dieser Expertise nicht verschließt und die Landesgesetze zeitnah beerdigt. Denn anders als die bürokratischen Belastungen aus Brüssel und Berlin sind die Probleme mit dem LTMG und dem BzG hausgemacht und können schnell und einfach behoben werden.“

Zu der bundesweit ersten Vorstellung eines Antisemitismusberichts in einem Landtag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bericht bestätigt leider unseren Eindruck, dass der Antisemitismus in der Gesellschaft wieder zunimmt. Dies wissen wir nicht erst seit dem feigen und mörderischen Anschlag von Halle. Schon früher ist der Antisemitismus mit der AfD in die Parlamente eingezogen. Durch gezielte Provokation will die AfD die Grenze des Sagbaren verschieben. Als Demokraten dürfen wir hier keine falsch verstandene Toleranz walten lassen. Die Ächtung des Antisemitismus durch große Teile der Gesellschaft ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt in der Bundesrepublik. Der Bericht von Herrn Blume macht deutlich, dass dies nicht als gegeben vorausgesetzt werden darf, sondern dies jeden Tag aufs Neue erarbeitet werden muss.

Dringend erforderlich ist die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen im Land. Die Polizei hatte zwar vor einiger Zeit Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit aller Synagogen im Land herausgegeben. Umgesetzt hat Innenminister Strobl aber diese bis zum Attentat von Halle nicht. Warnungen der israelitischen Gemeinschaften wurden von Strobl offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Wir fordern die Landesregierung zur sofortigen Umsetzung aller polizeilichen Sicherheitsempfehlungen für die Synagogen im Land auf. Die nun eilig bewilligte Sonderzahlung ist gut und wichtig. Ob sie aber ausreicht, ist völlig unklar. Das Land muss dauerhaft mehr Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen übernehmen. Dafür brauchen wir eine Änderung des Staatsvertrags. Es ist unverantwortlich, die jüdischen Gemeinden noch länger im Stich zu lassen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der Antisemitismus in unterschiedlichen Formen auftritt. Er ist nicht nur ein rechtsextremes Phänomen, sondern entspringt oft dem muslimischen Kulturkreis. So waren jüdische Einrichtungen in Frankreich und Belgien in den letzten Jahren Opfer islamistischer Terroristen. Unerträglich ist es, wenn wegen einzelner muslimischer Mitbürger in deutschen Städten „No-Go-Areas“ für Kippa-Träger entstehen und in den Schulen „Jude“ zum Schimpfwort wird. Bei aller berechtigten Anstrengung im Kampf gegen den Rechtsextremismus müssen auch diese Probleme mit ihren ethnisch-kulturellen Ursachen klar benannt und entschieden angegangen werden. Falsch verstandene Toleranz darf es hier nicht geben. Dies gilt auch für offene Vorurteile und antisemitische Äußerungen aus der Mitte der Gesellschaft. Zu oft tritt der Antisemitismus unter dem Deckmantel angeblicher freier Meinungsäußerung oder Israel-Kritik auf. Solche Äußerungen sind nicht strafbar. Unter Demokraten müssen sie aber geächtet werden.“

Nach Auskunft der Bundesregierung meldeten sich 1942 Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg nur für die Sommermonate des Jahres 2019 arbeitslos, im Jahr 2018 waren es noch 1840 Lehrkräfte gewesen. Dazu sagen der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern und das Mitglied im Bildungsausschuss des Bundestages, Dr. Jens Brandenburg:

Kern: „Wie die Anfrage von Dr. Jens Brandenburg MdB an die Bundesregierung ergab, hält Baden-Württemberg auch im Jahr 2019 den bundesweiten Rekord bei der Entlassung von Vertretungslehrern und Referendaren in die Sommerferien-Arbeitslosigkeit. Das ist ein trauriger Rekord! Die Kultusministerin ist seit beinahe dreieinhalb Jahren im Amt und hat bislang nichts unternommen, um diese unwürdige Praxis zu beenden. Einen Antrag der FDP/DVP Fraktion, statt rund 100 neuer Stellen in den Ministerien einen Einstieg in die Beendigung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit zu schaffen, lehnte die grün-schwarze Regierungskoalition ab. Der jetzt in der Aufstellung befindliche Haushalt für die Jahre 2020/21 ist wahrscheinlich die letzte Gelegenheit in dieser Legislaturperiode, etwas für die Verbesserung der Situation von Lehrkräften und Referendaren zu tun. Wir fordern die Kultusministerin dringend auf, sich in dieser Frage wie bei zahlreichen anderen Baustellen im Bildungsbereich aus dem Stand-by-Modus zu verabschieden. Frau Dr. Susanne Eisenmann riskiert sonst, eine Kultusministerin der Versäumnisse und verpassten Chancen zu werden.”

Brandenburg: „Es ist beschämende Routine, dass die grün-schwarze Landesregierung auch dieses Jahr wieder Tausende Lehrer über den Sommer in die Arbeitslosigkeit entlassen hat. Diese unsägliche Praxis belastet nicht nur Lehrkräfte und ihre Familien, sondern auch die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung. Jahr für Jahr wälzen die Länder so Kosten von 10 bis 20 Millionen auf die Sozialkassen ab. Vor lauter Rücktrittsforderungen nach Berlin sollte Frau Eisenmann nicht vergessen, bildungspolitisch endlich vor der eigenen Haustüre zu kehren. Sie nutzt junge Lehrkräfte als haushaltspolitische Spielmasse aus. Die Bundesregierung darf dieser Praxis nicht länger tatenlos zusehen. Frau Eisenmann braucht eine klare Ansage, dass sie ihre Lehrkräfte künftig selbst bezahlen muss. Kein privates Unternehmen könnte sich solche Tricks erlauben. Statt systematischer Arbeitslosigkeit brauchen junge Lehrkräften klare Entwicklungsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.”

Zur heutigen Aktuellen Debatte, sagt Jürgen Keck, Obmann im Petitionsausschuss für die FDP/DVP-Landtagsfraktion:

„Der kurze Draht zum Parlament – Petitionen als Baustein einer modernen Verwaltung. Wenn ein Bürger eine Petition an den Landtag richtet, dann erwartet er meistens viel. Einige Erwartungen können wir nicht erfüllen: geltende Rechtslagen, Bundeszuständigkeiten oder die Gewaltenteilung setzen uns Grenzen. „Gehört werden heißt ja nicht erhört werden“ – der Satz von Ministerpräsident Kretschmann gilt auch im Petitionsverfahren.
Wichtig festzustellen ist: Petitionen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
Einlassungen von Bürgerinnen und Bürgern mit der Bitte um Prüfung von Verwaltungsentscheidungen ihrer Kommune, des Landkreises oder der Ämter. Im Jahr 2016 wurden 1.040 Petitionen, in 2017 waren es schon 1.113 und in 2018 wurden 1.121 Eingaben bearbeitet. Für viele Menschen scheint der Petitionsausschuss folglich eine wichtige Anlaufstelle und die Möglichkeit der Beteiligung zu sein.
Durchschnittlich befasst sich jedes Ausschussmitglied jährlich mit rund 40 Petitionen persönlich. Die Sitzungen im Petitionsausschuss sind von intensiver Beratung geprägt. Ministeriumsvertreter werden zu Rate gezogen und oft genug sind für die Entscheidungsfindung mehrere Anläufe notwendig. Petitionsverfahren sind auch Mediation, wenn die Beteiligten in einem verhärteten Prozess feststecken.
Die Belange sind vielfältig: von A wie Abstellplatz bis Z wie die Zisterne im Garten nebenan. Aber auch höchstpersönliche Lebensbereiche sind von den Eingaben betroffen. Daher finde ich es weiterhin wichtig, dass die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.“

Zur Nachricht, dass die Landesregierung zwar eine Erhöhung der Weiterbildungsförderung plane, diese Baden-Württemberg aber nicht den Bundesdurchschnitt bei der Förderung erreichen lasse, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Man kann die grün-schwarze Landesregierung nur an ihre eigenen Aussagen erinnern: In ihrem eigenen Koalitionsvertrag wird der zwischen Land und Weiterbildungsträgern geschlossene Weiterbildungspakt als ‚Grundlage für die Weiterentwicklung der Weiterbildung‘ bezeichnet. Doch nun scheitert die Koalition bereits am erklärten ‚Nahziel‘ des Weiterbildungspakts, der Grundförderung in Höhe des Bundesdurchschnitts. Zwar soll die Weiterbildungsförderung im kommenden Haushalt um 2,5 Millionen Euro erhöht werden. Um den Bundesdurchschnitt zu erreichen, wären nach Angaben des Volkshochschulverbands rund 5 Millionen Euro zusätzlich aufzubringen. Da nützt es wenig, wenn die Kultusministerin auf ihren Einsatz zur Verhinderung einer Umsatzsteuerpflicht für Weiterbildungsangebote verweist. Diesen Einsatz haben wir Freie Demokraten zwar ausdrücklich unterstützt. Er stellt aber keine Kompensation der fehlenden 2,5 Millionen Euro dar. Lebensbegleitendes Lernen als gelebte Wirklichkeit ist nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Wir fordern die Landesregierung deshalb zu konkreten Vorschlägen und Maßnahmen auf, wie der Bundesdurchschnitt bei der Weiterbildungsförderung doch noch im Sinne eines ‚Nahziels‘ erreicht werden kann.”

Zur Debatte über das Volksbegehren Artenschutz und das von der grün-schwarzen Landesregierung vorgelegte Eckpunktepapier für einen Kompromiss erklärt der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für Natur- und Artenschutz, Daniel Karrais:

„Wenn sich die Landesregierung heute dafür lobt, sie habe mit ihrem Eckpunktepapier einen Konflikt befriedet und die Gesellschaft vor einer Spaltung bewahrt, dann ist dies hanebüchen. Denn dadurch dass Grüne und CDU seit Mai über den ganzen Sommer hinweg eine widersprüchliche Haltung zur Gesetzesinitiative eingenommen haben, haben sie diesen Konflikt selbst angeheizt.“ Noch am 22. Juni habe der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart gegenüber der Stuttgarter Zeitung gesagt, er unterstütze das Volksbegehren. In demselben Artikel war ein Sprecher der CDU mit der Aussage zitiert worden, die Fraktion prüfe noch, ob sie das Volksbegehren „eins zu eins übernehmen“ könne, oder einzelne Punkte verändern wolle. Vier Tage später habe die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung herausgegeben, in der Reinhart gemeinsam mit dem NABU-Landesvorsitzenden abermals Unterstützung für das Volksbegehren signalisiert habe. „Und heute stellt sich Herr Reinhart hier hin und spielt den weitsichtigen Retter der Landwirte“, kritisierte Karrais. Auch bei den Grünen sei keine klare Linie erkennbar gewesen. Einige Kreisverbände hätten das Volksbegehren unterstützt, andere hätten es abgelehnt. „Sie haben die gesamte Land- und Forstwirtschaft über Monate hinweg unnötig verunsichert“, sagte Karrais.

Die FDP/DVP-Fraktion habe sich bereits am 12. Juli mit einer detaillierten Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens positioniert und alternative Wege zu mehr Artenschutz aufgezeigt, sagte der Naturschutzpolitiker. „Wir fordern beispielsweise mehr Mittel im Agrarinvestitionsförderprogramm für umweltfreundliche Ausbringtechnik. Wir fordern, dass Baden-Württemberg nun endlich nachzieht und das hochpräzise Korrektursignal für den Satellitenpositionierungsdienst SAPOS gebührenfrei stellt, wie es Rheinland-Pfalz schon vor mehr als zwei Jahren getan hat, um eine exakte und sparsame Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Wir wollen mehr Forschung und Beratung für standortangepasste Fruchtfolgen. Wir müssen Artenschutz über mehr Innovationen voranbringen anstatt immer die Gesetzeskeule zu schwingen“, sagte Karrais.

Das Eckpunktepapier von Grün-Schwarz beinhalte durchaus einige brauchbare Ansätze, gestand Karrais zu. Allerdings werfe es doch erhebliche Fragen hinsichtlich Finanzierung und Bürokratieaufwuchs auf. „Das Eckpunktepapier liest sich mit Blick auf die angekündigten Fördermaßnahmen wie ein Wunschzettel an den Weihnachtsmann“, sagte Karrais und warnte vor einem hohen zweistelligen Millionenbetrag, der pro Jahr auf den Landeshaushalt und die Kommunen zukomme. Zudem drohe sowohl den landwirtschaftlichen Betrieben als auch den Landwirtschaftsämtern ein massiver Bürokratieaufwuchs infolge der geplanten Dokumentations- und Kontrollpflichten beim Pflanzenschutz. Zuletzt kritisierte Karrais das im Eckpunktepapier enthaltene unkritische Lob für das Agrarpaket der Bundesregierung. „Wenn Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner es tatsächlich hinnimmt, dass ab 2021 in sämtlichen FFH-Gebieten keine Herbizide mehr ausgebracht werden dürfen, werden wir in Baden-Württemberg unter anderem einen massiven Rückgang des Steillagenweinbaus erleben. Wenn diese Flächen verbuschen, hilft das der Artenvielfalt überhaupt nichts“, sagte Karrais. „Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik von Maß und Mitte. Wir setzen uns für mehr Artenschutz ein, aber wir stehen auch entschieden an der Seite der Landwirte, ohne deren Arbeit unsere Kulturlandschaften gar nicht zu pflegen und zu erhalten sind“, sagte der Abgeordnete.

Zur zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs der AfD zur Änderung der Landeverfassung im Bereich der Entscheidungen im Bundesrat bei EU-Vorhaben erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch aus Sicht der FDP/DVP besteht Handlungsbedarf beim aktuellen Beteiligungsgesetz des Landtags in EU-Angelegenheiten. Wir haben mit einer Anfrage vor einem Jahr bereits diesen Prozess im Europaausschuss angestoßen mit dem Ziel, sicherzustellen, dass die Landesregierung nicht am Landtag vorbei entscheidende Weichenstellungen auf Bundesebene trifft.
Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings will genau das Gegenteil. Mit einer Überladung des Landtags mit Kontroll- und Genehmigungspflichten wird die Handlungsfähigkeit des Landes im Bundesrat lahmgelegt. Daher lehnen wir ihn ab.“

Zu Meldungen über eine Einigung im Grundsteuerstreit auf Bundesebene erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt ausdrücklich den Kompromiss bei der Grundsteuer. Der Dank der Landtagsfraktion geht an die Kollegen aus der FDP-Bundestagsfraktion für ihren Einsatz für eine unbürokratischere Grundsteuer, indem nun verhindert wird, dass der Steuerbürger zwei Steuerklärungen hätte ausfüllen müssen. Nun ist der Weg für eine Grundgesetzänderung mit einer Länderöffnungsklausel frei.“
„Ein Scheitern der Grundsteuerreform wäre ein Horrorszenario für die Kommunen gewesen“, so Brauer weiter und fordert: „Jetzt liegt der Ball bei Grün-Schwarz. Wir erwarten, dass die durch die Länderöffnungsklausel entstehenden Freiräume für eine aufkommensneutrale und unbürokratische Gestaltung der Grundsteuer genutzt werden“.

Zur grün-schwarzen Einigung, einen Alternativentwurf zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz auszuarbeiten, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Es ist schön, dass die Landesregierung schließlich doch noch zu einer Haltung zum Volksbegehren gefunden hat. Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzentwurf von Pro Biene schon seit Mitte Mai bekannt ist, haben sich Grüne und CDU mit dieser Positionierung allerdings lange Zeit gelassen. Ich erwarte jetzt von der Landesregierung, dass sie in ihrem Alternativentwurf die Politik der ordnungsrechtlichen Daumenschrauben überwindet, und endlich einen Kurs der Zukunftsinvestitionen einschlägt, den die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft so dringend benötigen, um sich ökonomisch wie ökologisch besser aufzustellen. Dazu sollte Grün-Schwarz den Landwirten endlich das hochpräzise Korrektursignal des Satellitenpositionierungsdienstes der Landesvermessungen (SAPOS-HEPS) gebührenfrei zur Verfügung stellen, um durch exakte Spurführung und teilflächenspezifische Bewirtschaftung Pflanzenschutz- und Düngemittel einzusparen. Des Weiteren muss die Förderung umweltfreundlicher Ausbringtechnik im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) fortgeführt und ausgebaut werden, damit Dünge- und Pflanzenschutzmittel möglichst genau dort ankommen, wo sie wirken sollen. Außerdem muss Baden-Württemberg deutlich mehr zur Erforschung von Drohnen und Robotik im Pflanzenschutz beitragen. Hier sind uns inzwischen viele Nachbarländer weit voraus.“