Mit Blick auf die länger bekannten Handlungsempfehlungen des Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume (S. 52 des Berichts) erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung jetzt endlich den israelitischen Gemeinden für den Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen eine Million Euro zur Verfügung stellt. Es hat einen Beigeschmack, wenn sie dies nicht erst unter dem Eindruck des schrecklichen Attentats von Halle sondern schon vorher gemacht hätte. Der Antisemitismusbeauftragte forderte das bereits in seinem Bericht Ende Juni. Und auch die Sorgen der israelitischen Gemeinden waren Strobl länger bekannt.
Unabhängig von der Einmalzahlung ist es wichtig, die Gemeinden dauerhaft bei den Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Die Landesregierung muss hier schnell tätig werden. Die jüdischen Gemeinden dürfen nicht alleine gelassen werden.“

Zum heutigen 8. Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz in Stuttgart sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Um zu erkennen, dass wir allein in der Region Stuttgart Wohnraummangel und zahlreiche Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten haben, hätte es eines Gutachtens nicht bedurft. Vor allem gehen die Schlussfolgerungen in die absolut falsche Richtung. Die Mietpreisbremse macht private Vermietung unattraktiv und verhindert Investitionen. Auf Bundesebene gab es eine Evaluation durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und einen klaren Befund: die Zeit seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse wurde politisch nicht für wirksame Maßnahmen gegen Wohnungsknappheit genutzt. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wollen die Mietpreisbremse abschaffen. Denn mit planwirtschaftlichen Elementen wie der Mietpreisbremse verwaltet man den Mangel, baut Bürokratie auf, schafft aber keine einzige neue Wohnung. Die Mietpreisbremse ist nicht mehr als eine Symptombehandlung und vergrößert die Unsicherheit von Mietern, Vermietern und Investoren.“

Zur angekündigten Reaktion der Universität Tübingen, nach Vorwürfen in den vergangenen Monaten in ihrem Zentrum für Islamischen Theologie mithilfe der Erarbeitung von Leitlinien stärker darauf zu achten, radikalen islamistischen Kräften kein Podium zu bieten, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Bei der Ausbildung der Lehrer für islamische Theologie an einer Hochschule im Land dürfen wir nicht den leisesten Verdacht zulassen, dass radikalislamische und fundamentalistische Kräfte Einfluss auf die Ausbildung nehmen könnten. Wer die Praktiken der Muslimbruderschaft kennt oder im Verfassungsschutzbericht nachliest, der weiß, dass die teilweise schwer erkennbaren Vernetzungen der radikalislamischen Organisationen zur Vorsicht mahnen, wenn man schädliche Einflüsse auf die Lehre einer kritischen, aufgeklärten Theologie vermeiden will. Ich sehe die Verantwortung bei Wissenschaftsministerin Bauer, die Hochschulen im Land in diesem Thema weiter zu sensibilisieren und weitere organisatorische Vorsorge zu treffen, dass der Austausch mit dem Verfassungsschutz an den Hochschulen gelingt. Es kann doch nicht sein, dass die Umtriebe der Muslimbruderschaft beim Verfassungsschutz jahrelang dokumentiert werden, die Hochschulen jedoch nicht hinreichend intensiv darauf geachtet haben, dass die Distanz der Hochschullehre zu radikalislamischen Umtrieben sicher gewahrt bleibt.“

Zur Mitteilung der Wirtschaftsministerin, dass das Strategische EU-Monitoring für die Wirtschaft die Arbeit aufnimmt, sagt der mittelstand- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Um die Wirtschaft am Rollen zu halten bringt es nichts, das Rad neu erfinden zu wollen. Natürlich ist es wichtig, die relevanten Entwicklungen auf europäischer Ebene fachmännisch zu beobachten und den potentiellen Betroffenen in der Wirtschaft zu kommunizieren. Die Probleme bei der Umsetzung der DSGVO sind noch präsent und mahnen, die EU-Gesetzgebung stärker im Blick zu halten. Allerdings ist die Idee weder neu noch innovativ. Denn bereits 2007 startete der damalige FDP-Wirtschaftsminister Ernst Pfister den sogenannten KMU-Alarm, der genau diese Frühwarnfunktion hatte. Man hätte ehrlicherweise diesen Mechanismus revitalisieren können, statt alten Wein in neuen Schläuchen zu verkaufen.“

Zur heutigen Beschwerde der kommunalen Spitzenverbände bezüglich der fehlenden Berücksichtigung ihrer Belange durch die Landesregierung im Entwurf des Doppelhaushalts erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände konnten sich vor dem Doppelhaushalt nicht auf eine gemeinsame Finanzlinie für den Doppelhaushalt einigen. Wiederum hat die Finanzministerin den Kreisen, Städten und Gemeinden die kalte Schulter gezeigt, um dann die Ausgabenwünsche der Ministerien besser bedienen zu können. Dabei sind die Kommunen bereits mit abgespeckten Wünschen in die Verhandlungen gegangen.
Aus Sicht des Bürgers ist das eine schlechte Nachricht. Die Forderungen der Kommunen sind schließlich notwendige Aufgaben vor Ort, die nun anderweitig finanziert werden müssen. Und wo holen sich die Kommunen als letztes Glied in der Kette diese Mittel? Genau, über Steuer-, Abgaben- und Beitragserhöhungen beim Bürger. Aber dafür werden ja dann die Kreis- und Gemeinderäte verantwortlich gemacht, ist wohl das Kalkül im Neuen Schloss.“

Angesichts dieser neuen Erkenntnissen wird klar, dass Minister Lucha entgegen seiner Darstellung im Landtag am 9.10.2019 keine aktive Aufklärung betreibt, sondern nur unter dem Druck öffentlicher Berichterstattung handelt, so der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun wissen wir, dass Minister Lucha es mit der Wahrheit nicht sehr genau nimmt. In seiner Rede vor dem Parlament stellt er sich als großer Aufklärer bei der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bei der Projektfinanzierung dar. Der Minister behauptet, er habe lange vor Presseberichten eine kritische Prüfung des Projekts veranlasst, weswegen der Verdacht einer Günstlingswirtschaft ausgeräumt sei. Nur einen Tag später erfahren wir aber, dass Lucha das Projekt ausgerechnet an dem Tag beenden ließ, als ein Journalist ihn erstmals auf die Vorwürfe ansprach. Es wäre naiv zu glauben, dass eine fünfmonatige Prüfung rein zufällig ausgerechnet an diesem Tag mit einem negativen Bescheid endete.
Weil Lucha dem Parlament diese wichtige Information vorenthielt, steht fest, dass es ihm nur darum geht, sich selbst in einem möglichst günstigen Licht darzustellen. Echte Aufklärung ist von ihm nicht zu erwarten. Der Minister hat in dieser Affäre jegliche Glaubwürdigkeit verspielt. Daher erneuern wir unsere Forderung an ihn, dem Parlament sofort alle relevanten Unterlagen zu überlassen. Ansonsten schadet sein Verhalten dem Ansehen seines Amtes. Es mag sein, dass einzelne Mitarbeiter Luchas Bedenken gegen dieses Projekt hatten. Ob Christoph Sonntags ‚persönlicher Minischder‘ aber ohne Druck von Außen das Projekt beendet hätte, ist zweifelhaft. Die Aufklärung des Falles erfolgt bislang nicht dank Lucha sondern trotz ihm. Die FDP-Fraktion wird daher weiter auf eine vollständige Aufklärung dieser Amigo-Affäre drängen.“

Zu der Rolle von Sozialminister Lucha bei der Gewährung von bis zu 350.000 EUR an Landesmitteln für Demokratieförderung bei jungen Menschen an eine Firma des Kabarettisten Christoph Sonntag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Minister Lucha möchte den Vorgang so schnell es geht abschließen. Dabei ist die Aufklärung noch lange nicht abgeschlossen. Minister Lucha verweigert bislang jede Einsicht in die Unterlagen und beantwortet viele Fragen von uns nur unzutreffend oder gar nicht. Es war daher erforderlich, dieses Thema jetzt im Plenum zu beraten. Dabei bedarf es der Mehrheit des Parlaments, um Akteneinsicht vom Sozialminister einzufordern. Wir erwarten, dass auch Abgeordnete von Grünen und CDU ihrer Kontrollpflicht gegenüber der Landesregierung nachkommen und unseren Antrag nach Akteneinsicht unterstützen. Auf eine angeblich getätigte, rechtlich aber völlig unverbindliche, Zusage des Ministers zu vertrauen, wie es die Regierungsfraktionen wollen, würde das Parlament zu einem Bittsteller des Ministers degradieren.

In der Sache sind noch viele Fragen offen. Mit dem Projekt wollte das Sozialministerium nach eigenen Worten angeblich ‚für alle Jugendlichen erlebbar machen, wie sich das System Demokratie im Alltag umsetzen und erleben lässt‘. Wir finden, dass die Schule der richtige Ort dafür ist und nicht der private Theaterkeller eines mit dem Minister befreundeten Kabarettisten. Für das Projekt wurden 350.000 EUR gewährt, gekostet hat es dann rund 205.000 EUR, von denen knapp 175.000 EUR an die Firma von Christoph Sonntag gingen. Mit dem Geld wurden insgesamt 57 Projekttage für Gruppen von rund 20 Jugendlichen finanziert, von denen 2/3 Schulklassen waren. Eine Lehrerstelle zum Vergleich kostet dagegen circa 60.000 EUR im Jahr. Viel sinnvoller und nachhaltiger wäre es gewesen, mit dem Geld für ein ganzes Jahr 3,5 zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen.

Wie wir aus unseren Anfragen wissen, wurde das Vorhaben bei einem gemütlichen Abendessen zwischen Minister Lucha und Christoph Sonntag bei Cremant und Wein eingefädelt. Der Minister persönlich hat das Projekt später genehmigt, ohne dass alternative, günstigere und möglicherweise bessere Varianten geprüft wurden. Er trägt daher die volle Verantwortung für das Projekt. Mittlerweile ist etwa bekannt, dass hierfür 30.000 EUR an Mietkosten veranschlagt wurden. Offenbar handelt es sich dabei um die Kosten für einen gewerblich genutzten kleinen Theaterkeller von Christoph Sonntag, der ansonsten wohl leer gestanden hätte. Solche Beispiele sprechen nicht gerade für eine gemeinnützige Aktion und eine sinnvolle Verwendung von Steuergeldern. Das Verhalten von Minister Lucha spricht vielmehr für eine Amigo-Wirtschaft. Es passt ins Bild, dass Minister Lucha sich Chistoph Sonntag zuvor als „dein persönlicher Minischder“ andiente, er aber nun dem Parlament diese vollständige Kommunikation vorenthält. Es sind noch viele Fragen offen und die FDP wird diesen weiter nachgehen, bis wir vollständige Antworten darauf erhalten haben.“

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Einführung der Doppik in der Landesverwaltung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP spricht sich für eine langfristige Einführung der Doppik auf Landesebene aus, hält den vorliegenden Gesetzentwurf allerdings für den falschen Weg dazu.

Elemente der doppelten Buchführung führen zu einem realistischeren Blick auf die Aufgaben der Zukunft, machen sie doch Folgekosten transparenter. Diesen Weg hat das Land mit der Vermögensrechnung schon beschritten, weitere Elemente kommen bald hinzu.

Ob und wann eine vollständige Umstellung auf die Doppik den Zeit- und Kostenmehraufwand rechtfertigt, muss dann jeweils betrachtet werden. Aber die FDP steht zum Fernziel Doppik auf Landesebene, so wie man es bei der Verpflichtung der Kommunen, auf die Doppik umzustellen, auch vertreten hat.“

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Dies ist eine angemessene Beteiligung an der Einnahmeentwicklung des Landes in den letzten Jahren.

Doch ansonsten repariert die Landesregierung nur die Fehler der vorherigen grün-roten. Abgesenkte Eingangsbesoldung und Zuverdienstgrenzen wurden von Gerichten schon kassiert, die abgesenkte Beihilfe wird es irgendwann auch. Wann kommt die Landesregierung beim Beamtenrecht endlich aus dem Krisenmodus heraus und in die Gestaltung hinein?

Lebensarbeitszeitkonten, besser Möglichkeiten beim Home Office, Überprüfung der 41-Stunden-Woche, alles Punkte, die früher versprochen wurden oder im Koalitionsvertrag sogar verankert sind. Bisher Fehlanzeige. Aber man spürt es ja schon allerorten: Fachkräftemangel gibt es nicht nur in der Wirtschaft. Und zu hoffen, dass einem eine abkühlende Konjunktur schon wieder die Fachleute in die Ämter spült, verspielt die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Zur heutigen Verabschiedung neuer Regelungen zur Hochschulzulassung in Baden-Württemberg im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Die neuen Regelungen zur Hochschulzulassung sind im Wesentlichen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geschuldet, das eine stärkere Betonung schulnotenunabhängiger Kriterien bei der Auswahlentscheidung fordert und die persönliche Eignung stärker betont sehen will. Im Lichte dieser Entscheidung sollten die beruflichen Vorqualifikationen eines Studienbewerbers mehr Gewicht bekommen. Noch in der Ausschussberatung wurde von der Landesregierung eilig nachgebessert und die berufliche Vorqualifikation zumindest für die örtliche Auswahlentscheidung der Hochschulen vorgesehen.
Die Landesregierung verpasst mit der Ablehnung unseres Antrags aber die Gelegenheit, die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu steigern. Mit einer sogenannten Vorabquote wäre es nämlich möglich geworden, die Zahl der beruflich Qualifizierten unter den Studienanfängern erheblich zu steigern. Dieses Modell hat etwa in Bayern dafür gesorgt, dass sich deren Anteil an den Studienanfängern innerhalb von zehn Jahren verachtfacht hat. Es ist peinlich, dass ein mittelständisch geprägtes Land wie Baden-Württemberg dem Bundesdurchschnitt deutlich hinterher hinkt und den Wert einer vor dem Studium absolvierten Ausbildung ignoriert. Einem Gesetz, das diese Situation verkennt, können meine Fraktion und ich nicht zustimmen.

Anlässlich der Beratungen des Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen zur Änderung der Wahlkreiszuschnitte erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion Dr. Timm Kern:

„Bei der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung im Wahlkreis Tübingen ist es recht wahrscheinlich, dass der Wahlkreis bei der kommenden Landtagswahl um mehr als 25 Prozent über der Größe der durchschnittlichen Wahlkreise im Land liegen wird. Aufgrund der geltenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs wäre damit der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verletzt. Dieser verlangt unter anderem, dass der Stimme von Wählern annähernd das gleiche Gewicht zukommt. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn ein Wahlkreis deutlich mehr Menschen repräsentieren würde als ein anderer. Vor diesem Hintergrund hat die FDP/DVP-Fraktion Verständnis, den Zuschnitt der Wahlkreise Tübingen und Balingen zu modifizieren. Nur so stellt man sicher, dass die kommende Landtagswahl rechtskonform abläuft.
Dennoch bleibt die Vorlage von Grünen und CDU nur ein kurzanhaltendes Provisorium und bringt keine langfristige Lösung. Denn der Wahlkreis Tübingen wird auch nach dieser Verkleinerung noch deutlich größer bleiben als der Durchschnitt. Bei gleicher Bevölkerungsentwicklung würde daher spätestens in einem Jahrzehnt wieder eine Verkleinerung des Wahlkreises erforderlich sein. Eine derart weitgehende Zersplitterung eines Landkreises auf mehrere Wahlkreise kann den dortigen Einwohnern aber nicht zugemutet werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein unvermeidliches Stückwerk, nachhaltig ist er gewiss nicht. Wir Freie Demokraten fordern, dass der Landtag zu Beginn der neuen Legislaturperiode interfraktionell eine nachhaltige und langfristige Reform der Wahlkreiszuschnitte auf den Weg bringt. Diese Reform ist unumgänglich. Dabei muss versucht werden, die Zersplitterung von Wahl- und Landkreisen möglichst klein zu halten und auch die künftige Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen.“

Anlässlich der Debatte eines Gesetzentwurfs und eines Antrags von Grünen, CDU und SPD, mit dem der Landtag einem Versorgungswerk der Abgeordneten beitreten soll, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Fraktion war in Fragen der Altersversorgung der Abgeordneten immer klar: Was die Politik dem Bürger abverlangt, muss sie auch selbst leben.
Wenn die Politik den Bürger auffordert, privat vorzusorgen, muss sie dies auch tun. Dieser Ansicht entsprechend hat die FDP im Jahr 2008 der Abkehr von den Staatspensionen zugestimmt. Die Rolle rückwärts von CDU, Grünen und SPD im Jahr 2017 haben wir abgelehnt. Im Jahr 2017 wollten CDU, Grüne und SPD bekanntlich zurück zur Möglichkeit der Staatspensionen und sich somit besserstellen als den „normalen“ Bürger. Der berechtigte Unmut in der Bevölkerung und den Medien hat dann dazu geführt, dass CDU, Grüne und SPD das bereits beschlossene Gesetz zur Einführung der Staatspensionen wieder rückgängig machten.
Den nun von CDU, Grünen und SPD gewünschten Beitritt zu einem Versorgungswerk der Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg lehnen wir ebenfalls ab. Der Beitritt in ein von Nordrhein-Westfalen dominiertes Versorgungswerk wird vor allem zu höheren Kosten führen. Wir wollen weiterhin eine eigenverantwortliche Vorsorge des einzelnen Abgeordneten.“

Zum Thema Einrichtung eines Bodenfonds sagte die Sprecherin für Wohnungsbaupolitik der FDP/DVP Fraktion Gabriele Reich-Gutjahr:

„Vor einem Jahr war es die CDU-Wirtschaftsministerin, die beglückt die Bereitschaft der Grünen begrüßte, einen Bodenfonds einrichten zu wollen. Nun treibt die grüne Fraktion im Landtag das Thema eilig an und mahnt in Richtung der Ministerin, nun endlich zu Potte zu kommen. Dieser Eiertanz ist nicht nur lächerlich, sondern führt auch in die vollkommen falsche Richtung. Denn der Rückgriff auf planwirtschaftliche Elemente wie den Bodenfonds, durch den Kommunen Mittel für die Bevorratung von Grundstücken erhalten, verzerrt und stört den privaten Grundstücksmarkt noch weiter.
Die Grünen mahnen nun zur Eile, um die millionenschweren Mittelreste aus dem Landeswohnraumförderprogramm, die nicht abgerufen wurden, vermeintlich sinnvoll zu parken. Eine seriöse Wohnraumpolitik sieht definitiv anders aus als dieser fortwährende Koalitionszoff.“

Die Landesregierung beruft die Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats neu. Zukünftig sollen zwei Abgeordnete des Landtags an den Sitzungen teilnehmen dürfen, ohne jedoch Mitglied des Gremiums zu sein. Die zwei Abgeordneten sollen nach Hinweis der Landesregierung ausdrücklich nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers bestimmt werden. Dies führt dazu, dass die Fraktionen der Grünen und der CDU jeweils einen Abgeordneten entsenden dürfen. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offensichtlich will die Landesregierung nicht, dass die Opposition unmittelbar erfährt, was im Nachhaltigkeitsbeirat besprochen wird. Nicht anders ist ihr Versuch, die Opposition außen vor zu lassen, zu verstehen. Aus der Information des Landtags wird so eine weitgehend hohle Phrase. Dabei gehen Fragen der Nachhaltigkeit alle Fraktionen im Landtag etwas an. Wir appellieren an das Selbstbewusstsein der Legislative und hoffen, dass auch Grüne und CDU im Landtag diesem Versuch der bewussten Informationslenkung der Landesregierung eine Absage erteilen. Jede Fraktion sollte einen Abgeordneten benennen dürfen, der Zutritt zu den Sitzungen des Nachhaltigkeitsbeirats erhält.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann sich für ein generelles Tempolimit von 130 ausspreche und dies mit Klimaschutz und Verkehrssicherheit begründe, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit dem Griff in die grüne Mottenkiste überkommener Forderungen zeigt der Ministerpräsident, dass er zwar von Digitalisierung spricht, aber nicht auf der Höhe der Zeit ist. Wer im Jahr 2019 auf Blechschilder zur Verkehrsregulierung auf Autobahnen setzt, ist auf dem Holzweg. Offenbar will er im grünen Kulturkampf gegen das Auto die Klimadebatte nutzen. Dabei wird es auch nicht besser, wenn er Menschen, die schneller als 130 fahren wollen mit dem Verweis auf den Waffen-Kult in den USA als Raser diffamiert. Wenn es die Verkehrsverhältnisse erlauben, kann man auch schneller als 130 fahren. Wer digitale Technik nutzten möchte, der setzt heute auf dynamische Regelungen je nach Situation. Das kann 130 oder weniger oder auch gar keine Beschränkung sein. Dann gilt die Richtgeschwindigkeit. Den Grünen geht es einmal mehr darum, die Menschen in Schablonen zu drücken und zu bevormunden.“

Zum heutigen Beschluss des Doppelhaushalts 2020/2021 durch das Landeskabinett erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Eine leichte Brise kommt auf, und schon wirft die Landesregierung aus Ihrer Sicht finanzpolitischen Ballast ab. Denn im Doppelhaushalt ist keinerlei Schuldentilgung eingeplant und eine Entlastung der Bürger soll es auch nicht geben.

Man nimmt weniger Steuern ein, genehmigt sich aber trotzdem milliardenschwere Mehrausgaben mit zweifelhafter Deckung. Und an die Bürgerinnen und Bürger, die ebenso von den konjunkturellen Wolken am Horizont betroffen sind, denkt Grün-Schwarz natürlich nicht. Noch nicht mal die Zinsvorteile von 300 Millionen Euro werden weitergegeben, die man aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB hat. Denn diese bezahlen die Bürgerinnen und Bürger mit Verlusten in ihrer Altersvorsorge.“

Zur Vorstellung des Abschlussberichts sagt der Obmann der FDP/DVP im Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Für uns war bereits vor der Beantragung und Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass hier eine sachliche Aufklärung dringend von Nöten ist. Durch unsere Hartnäckigkeit bei Parlamentsanträgen hat sich herauskristallisiert, dass angesichts des fehlenden Aufklärungswillens des Wissenschaftsministeriums ein Untersuchungsausschuss in der Situation das Mittel der Wahl war.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses kann als ausgesprochen erfolgreich bezeichnet werden, ist es doch gelungen, neben der Aufklärung der rechtswidrigen Zustände an der HVF das Wissenschaftsministerium zum Umdenken zu bewegen und die Zulagenvergabe an baden-württembergischen Hochschulen systematisch zu überprüfen. Im Zuge dieser Überprüfungen stellte sich heraus, dass es an einer Vielzahl weiterer Hochschulen Unstimmigkeiten bei der Gewährung diverser Zulagen gegeben hat. Insofern kann man hier von einer nachhaltigen Signalwirkung für die Arbeit des Wissenschaftsministeriums sprechen. Denn anders als bisher dargestellt, hat es sich bei den Vorgängen an der Hochschule Ludwigsburg eben nicht um einen Einzelfall gehandelt. Die Problematik der Vergabe von Leistungszulagen wurde offensichtlich vom Wissenschaftsministerium unterschätzt.
Das Ministerium und die Ministerin sind in der Zulagenaffäre und der Vertrauenskrise an der Hochschule Ludwigsburg ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nach unserer Überzeugung wäre das Ministerium sowohl im Rahmen seiner Rechtsaufsicht als auch aus seiner originären Zuständigkeit für die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen verpflichtet gewesen, sich frühzeitig Akten vorlegen zu lassen und selbst aktiv zu werden. Durch das indifferente Agieren im Nachgang der Resolution, die beamtenrechtlich einen gravierenden Verstoß darstellte, trägt das Ministerium für die weitere Eskalation Verantwortung. Die zögerliche Bearbeitung im Hause Bauer und die nicht erkannte Tragweite der Affäre, zeigen einmal mehr die Fehleinschätzung des Ministeriums. Der geringe Aufklärungswille des Ministeriums während der Krise sorgte dafür, dass die Atmosphäre an der Hochschule weiter sehr stark eingetrübt wurde. Hätte Ministerin Bauer einen echten Aufklärungswillen bei den Vorgängen gehabt und ihre Fürsorgepflicht ernst genommen, so wäre sie selbst aktiv geworden und hätte beispielsweise das Gespräch mit Rektorin Dr. Stöckle gesucht. In der ganzen Zeit ließ aber Ministerin Bauer die Rektorin Dr. Stöckle allein im Regen stehen. Auch die Einsetzung einer Kommission an der Hochschule zur Befriedung der Lage war, anders als die Darstellung des Ministeriums, keine unabhängig agierende Maßnahme, sondern muss als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. So hat das Ministerium durch die Vorlage ausgewählter Unterlagen bis hin zur Mitwirkung am Abschlussbericht massiv Einfluss auf das Ergebnis der Kommission genommen.
Erst der Untersuchungsausschuss hat mit seiner Arbeit dafür gesorgt, dass die Vorgänge tiefer untersucht wurden und auch das Wissenschaftsministerium sich nachträglich mit den disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Mitglieder der HVF auseinandersetzen musste. Die Krise an der HVF wäre vermeidbar gewesen, wenn das Ministerium seine Aufgaben ernst und wahrgenommen hätte.“

Jochen Haußmann

Zur Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr, wonach Entschädigungen für Pendlerinnen und Pendler von den Eisenbahnverkehrsunternehmen und letztlich von den Fahrzeugherstellern getragen werden sollen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Bereits mehrfach habe ich gefordert, dass sich das Land nicht auf seine passive Rolle zurückziehen soll. Man kann nicht zum einen finanzielle Entschädigungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten und andererseits die
Fahrgastentschädigungen alleine in der Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen lassen.
Deshalb fordere ich eine Änderung dieser Haltung des Verkehrsministeriums. Die bisherige Praxis ist weder kundenfreundlich noch zeitgemäß.“

Zum grün-schwarzen Pilotprojekt einer mit 5 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt subventionierten Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Betriebe erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Das von Minister Hauk vorgestellte Modell für eine bessere Absicherung der Landwirtschaft gegen Witterungsschäden bleibt Stückwerk. Erstens ist dieses Modell nur auf den Wein- und Obstbau beschränkt und grenzt somit alle anderen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugungszweige aus. Zweitens bietet es nur eine Absicherung gegen Frost, Starkregen und Sturm und blendet somit das größte Kumulrisiko in Zeiten des Klimawandels aus, nämlich Dürre und Trockenschäden. Das Modell geht also an weiten Teilen des Problems vorbei.

Ich fordere Minister Hauk und die CDU daher abermals auf, in Berlin endlich durchzusetzen, was sie sowohl im Landtags- als auch im Bundestagswahlprogramm versprochen haben: eine echte steuerbefreite Risikoausgleichsrücklage für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Damit würden wir es allen Betrieben und Erzeugungszweigen ermöglichen, in guten Jahren für jedes denkbare Witterungsrisiko eigenverantwortlich vorzusorgen, anstatt nun nur ausgewählte Erzeugungszweige und Mitnahmeeffekte der Versicherungswirtschaft mit Geld des Landes zu bedienen.“

Zur Nachricht, dass die Landesregierung in zwei Jahren 1000 neue Lehrerstellen schaffen wolle, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Bei aller Unterstützung von Maßnahmen, die dem Bildungsbereich notwendige zusätzliche Ressourcen zukommen lassen: Es kommt darauf an, was die grün-schwarze Landesregierung nun daraus macht. Leider haben die ungleichen Koalitionspartner bisher nicht durch Problemlösekompetenz im Bildungsbereich geglänzt. Der Ausbau des Ethik- und des Informatikunterrichts erfolgte bisher überaus halbherzig und unvollständig, bei der Inklusion verhindern die ideologischen Gegensätze eine entschiedene Rückendeckung der gesamten Koalition für die Sonder- und Förderschulen, und beim Ganztagsausbau konnten sich die Koalitionspartner auch dreieinhalb Jahre nach Amtsantritt ihrer Regierung immer noch nicht auf ein Konzept einigen. Einen Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion, der zwecks Wahlfreiheit zusätzlich zur gebundenen auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz bringen sollte, lehnte die grün-schwarze Mehrheit im Landtag ab. Und schließlich nützen zusätzliche Lehrerstellen nur, wenn sie auch besetzt werden können. Bei der Lehrergewinnung lässt die Koalition jedoch den notwendigen Mut zu neuen Wegen vermissen. Hierzu zählen beispielsweise, von der FDP/DVP Fraktion vielfach vorgebracht, die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen insbesondere bei der Personalauswahl und -entwicklung oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte. Die fortgesetzte Sommerferien-Arbeitslosigkeit für Referendare und Vertretungslehrer sowie ein hartnäckiger Beförderungsstau bei den Fachlehrern tragen nicht eben zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs bei.“

Zu den Medienberichten über die Absage der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg an eine Deutschland-Koalition in der laufenden Legislatur sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir bestätigen Medienberichte, wonach die Fraktion entschieden hat, im Falle eines Scheiterns von Grün-Schwarz auf Neuwahlen und nicht auf eine Deutschland-Koalition zu setzen. Eine Deutschland-Koalition nach der nächsten Landtagswahl schließen wir damit aber keineswegs aus.
Ebenfalls schließen wir nicht aus, Frau Eisenmann nach einer Volkswahl zur Ministerpräsidentin zu wählen, sollte sie bei einer Landtagswahl besser abschneiden, als in den Umfragen. Angesichts der aktuellen Zahlen schließen wir lediglich aus, Frau Eisenmann ohne die Legitimation durch eine Volkswahl im Landtag zur Regierungschefin zu wählen.“

Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Bildungsausschusses im Landtag zur Schwimmfähigkeit von Kindern sagten der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und der sportpolitische Sprecher Klaus Hoher:

Hoher: „Jetzt haben wir es für Baden-Württemberg schwarz auf weiß: Nach einer Erhebung des Kultusministeriums können nur rund 71,5 % unserer Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschulzeit auf der festgelegten Basisstufe schwimmen. Dies gilt aber nur für diejenigen, die überhaupt Schwimmunterricht besuchen konnten. Denn rund ein Viertel der Schulen (24,2 %) gab bei der Erhebung an, dass sie im Schuljahr 2018/2019 keinen Schwimmunterricht anbieten konnten – mit großen regionalen Unterschieden. Auch die DLRG und die Schwimmverbände machen darauf aufmerksam, dass der Kuchen der zur Verfügung stehenden Schwimmflächen kleiner werde. Ergebnis seien lange Wartezeiten bei den von ihren Gliederungen angebotenen Schwimmlernkursen. Diese betrug nach einer Umfrage bei 30 Prozent der Anbieter zwischen einem halben und einem Jahr, bei 40 Prozent ein Jahr und länger, und bei einem Verein zwei Jahre. All diese Zahlen sind geradezu ein Notruf an die Verantwortlichen auf allen Ebenen.“

Kern: „Als Grund, warum sie keinen Schwimmunterricht anbieten konnten, gibt über die Hälfte der Schulen an, dass es kein Schwimmbad in der Nähe gebe (51,8 Prozent) beziehungsweise die Fahrzeiten zum Schwimmbad zu lang seien (55,1 Prozent). Über ein Drittel der Schulen (37,6 Prozent) nannten das Fehlen von qualifizierten Lehrkräften als Grund für den unterbleibenden Schwimmunterricht. Damit ist die doppelte Aufgabenstellung für das Land klar umrissen: Erstens verstärkte Anstrengungen bei der Ausbildung, Gewinnung und Fortbildung von Schwimmlehrern zu unternehmen. Entsprechende Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, eine verstärkte Unterstützung für Kooperationen von Schulen und Vereinen, aber auch bessere Möglichkeiten für Quereinsteiger ins Lehramt könnten konkrete Potenziale heben. Und zweitens muss das Land auf die Kommunen zugehen, um die jeweilige Verfügbarkeit von Schwimmbädern vor Ort zu erfassen und einen Maßnahmenplan zu vereinbaren, damit der Schwimmunterricht nicht mangels geeigneter Wasserfläche scheitert.“

Anlässlich der Vorstellung des Rechnungshofs-Berichts zur gescheiterten Bildungsplattform „ella“ im Bildungsausschuss des Landtags sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Sicherlich nicht grundlos hat die Kultusministerin ihre Planungen für eine zukünftige Bildungsplattform für die Schulen in derselben Sitzung des Bildungsausschusses vorgestellt, in der der Rechnungshofs-Bericht zu ‚ella‘ beraten wird. Durch dieses Vorgehen droht dem Bericht nicht die Aufmerksamkeit zuzukommen, die ihm eigentlich gebührt. Wie die Vizepräsidentin des Rechnungshofs Ria Taxis angibt, sei dem Rechnungshof ein vergleichbarer Fall eines gescheiterten IT-Projekts bisher nicht untergekommen. Und es gilt, die Analysen und Empfehlungen des Rechnungshofs genau zu studieren, um Baden-Württemberg eine vergleichbaren Fall von Führungsversagen und Verantwortlichkeitsvakuum bei einem für die Zukunft des Landes zentralen Projekt zu ersparen. Bemerkenswert ist auch das kurze Gedächtnis der Regierungsfraktionen. Lange blockierten sie die Anträge von SPD und FDP/DVP auf Einschaltung des Rechnungshofs. Nun nehmen sie für sich in Anspruch, das von der Kultusministerin nun gewählte modulare Vorgehen bei der Einführung der Bildungsplattform schon von Anfang an gefordert zu haben. Dabei kam sich die FDP/DVP Fraktion mit dieser Forderung lange vor wie der Rufer in der Wüste. Wenn die Regierungsfraktionen nun auch in dieser Weise mit unserer Forderung nach einem eigenständigen Digitalisierungsministerium verfahren, soll uns das Recht sein.“

Zur Mitteilung der aktuellen Konjunkturdaten sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die sichtbare Konjunktureintrübung muss ein Weckruf für die Politik sein. Der Ruf der Wirtschaftsministerin nach Berlin reicht jedoch nicht. Natürlich brauchen wir bundespolitische Impulse für die Wirtschaft. Aber auch auf Landesebene muss die Regierung ihre Hausaufgaben machen. Die FDP-Fraktionen in den Landtagen haben jüngst ein umfassendes Konzept vorgelegt, welche Maßnahmen nun zu ergreifen sind, um die Wirtschaft sturmfest zu machen. Dazu zählen wir neben infrastrukturellen Maßnahmen insbesondere bei der digitalen Infrastruktur, einer unideologischen Innovationspolitik und arbeitsrechtlichen Stellschrauben auch den Bürokratieabbau. Noch immer bleiben Impulse der Landesregierung in diesem Feld aus, während wir mit einem Bürokratieentlastungsgesetz bereits in Vorleistung gegangen sind. Es ist jetzt Zeit zu handeln.“

Nachdem sich die CDU-Fraktion im Landtag nach anfänglichem Lob für das „Volksbegehren Artenschutz“ nun doch zu einer ablehnenden Haltung durchgerungen hat, fordert der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, auch eine klare Ansage zum sogenannten „Agrarpaket“ der Bundesregierung:

„Dass die CDU-Fraktion sich nun endlich zu einem klaren ‚Nein‘ zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens durchgerungen hat, obwohl ihr Fraktionsvorsitzender in einer Pressemitteilung vom 26. Juni dieses Jahres noch seine Unterstützung ausgesprochen hatte, begrüße ich. Ich erwarte jetzt allerdings auch, dass die CDU Baden-Württemberg sich mit voller Kraft für Nachbesserungen am gemeinsamen Agrarpaket von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einsetzt. Denn ob die produktions- und eigentumsfeindlichen Daumenschrauben in Landschaftsschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten durch ein Volksbegehren kommen, oder durch die schwarz-rote Bundespolitik, ist den baden-württembergischen Landwirten herzlich egal. Wir reden hier immerhin über ein Drittel der Landesfläche Baden-Württembergs.“