Pressemitteilungen

Das „Wie“ der Umsetzung sollte dabei den Ländern obliegen.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Björn-Steiger-Stiftung sich mittels einer Verfassungsbeschwerde für bundesweit einheitliche Standards im Rettungswesen einsetzt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz steht – nach der handwerklich schwachen und verfassungsrechtlich bedenklichen Novelle von Minister Strobl aus dem letzten Jahr – derzeit ohnehin vor einer ungewissen Zukunft, weil die Björn-Steiger-Stiftung gegen diese mittels einer Verfassungsbeschwerde vorgeht.

 

Wir unterstützen den Gedanken der Implementierung bundeseinheitlicher Standards im Rettungswesen. Das dient dem Patientenwohl, vereinfacht Abläufe und sollte auch auf Personalausbildung und -gewinnung positiven Einfluss haben. Diese Vorgaben könnte man, sollte das Landesrecht vor Gericht nicht standhalten, gleich in einer neuerlichen Novelle unterbringen.

 

Dabei sollte aber mit Blick auf den Föderalismus das ‚Wie‘ der Umsetzung der einheitlichen Vorgaben weiterhin den Ländern obliegen.“

 

Erneut gestiegene Zahl der Ertrunkenen stimmt bedenklich.


Heute wird gemeldet, dass in Baden-Württemberg die Zahl der Ertrunkenen im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Seit 2019 steigt die Zahl der Badetoten stetig an. Dieser Trend stimmt bedenklich, ihm muss endlich entschieden entgegengewirkt werden. Dazu gehört einerseits eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor bestehenden Risiken, insbesondere in den heißen Sommermonaten und an Gewässern mit – häufig unerwarteten – Strömungen.

 

Andererseits müssen unsere Kommunen tatsächlich und finanziell besser unterstützt werden, um die Rahmenbedingungen insgesamt zu verbessern. Denn klar ist, Schwimmunterricht kann es nur geben, wenn auch Wasserflächen zur Verfügung stehen und nur so können wir den Grundstein für sicheres Badevergnügen legen.

 

Und schließlich muss das Ehrenamt insgesamt, aber auch speziell in der Wasserrettung attraktiver gemacht werden. Das Pilotprogramm der Landesregierung „SchwimmFidel – Ab ins Wasser!“ in Kooperation mit den Schwimmverbänden und der DLRG braucht mehr finanzielle Unterstützung.“

Begrüße die Umsetzung europäischer Vorgaben und danke der Feuerwehr für den unermüdlichen Einsatz.


In der ersten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die FDP/DVP-Fraktion steht für ein starkes, zukunftsfähiges Feuerwehrwesen. Wir begrüßen daher die vorgesehene Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Barrierefreiheit im Notrufsystem.

Es ist essenziell, dass auch Menschen mit Behinderungen die Notrufnummer 112 uneingeschränkt nutzen können. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Der Aufbau digitaler wie redundanter Kommunikationsnetze, der mehr Sicherheit bei der Alarmierung der Feuerwehren verspricht, stellt dazu eine geeignete Ergänzung dar.

Ebenso befürworten wir die Einführung einer Stellenzulage für die Beamtinnen und Beamten an der Landesfeuerwehrschule. Wer sich in der praktischen Feuerwehrausbildung engagiert, leistet einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität und Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren. Diese Anerkennung in Form einer Zulage ist demnach folgerichtig und ein schönes Zeichen der Wertschätzung.

Anders als noch das ‚Augen zu und durch‘ beim Rettungsdienstgesetz, wurden zudem Inhalte aus den Anhörungen zum Gesetz, nämlich aus den Rückmeldungen von Städtetag und Landesfeuerwehrverband, berücksichtigt. So werden die eigentlich neu vorgesehenen Positionen des Stv. Bezirksbrandmeisters sowie des Stv. Landesbrandmeister nicht wie zunächst geplant jetzt eingeführt, sondern bis zur gebotenen umfangreichen Reform des Feuerwehrgesetztes und der Analyse der landesweiten Strukturen im Bevölkerungsschutz zurückgestellt. Das erscheint uns sinnvoll und plausibel, schließlich muss unser Ziel sein, die Feuerwehren langfristig gut aufzustellen und für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu wappnen.

Dazu gehört unter anderem, neben einer soliden und auskömmlichen Finanzierung, eine bessere Unterstützung des Ehrenamts, beispielsweise durch die Förderung einer landeseinheitlichen Regelung für die sogenannte Feuerwehrrente für freiwillige Feuerwehrangehörige.

Im Namen der FDP/DVP-Fraktion bedanke ich mich bei allen Feuerwehrfrauen und -männern für ihren unermüdlichen Einsatz. Er verdient unsere höchste Anerkennung, unsere Unterstützung, unseren Respekt und unsere Wertschätzung.“

Katastrophen machen vor Landesgrenzen nicht Halt – effektive Verständigung ist unabdingbar.


Zu aktuellen Medienberichten zur internationalen Erdbeben-Großübung „Magnitude“ äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Katastrophen machen vor Landesgrenzen nicht Halt, daher ist es richtig und wichtig, den grenzüberschreitenden Ernstfall zu simulieren, geeignete Abläufe zu erproben und leistungsfähige Strukturen zu schaffen, die greifen, wenn es darauf ankommt.

 

Wir haben Potenzial und Probleme grenzüberschreitenden Bevölkerungsschutzes bereits mehrfach parlamentarisch adressiert und müssen feststellen, dass es neben technischen und bürokratischen Hürden insbesondere bestehende Sprachbarrieren zu überwinden gilt, wenn wir mit unseren Partnern effektiv zusammenarbeiten wollen. Hierauf sollte künftig verstärkt geachtet werden.“

Sollte er vor Gericht – erneut – scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach eine Verfassungsbeschwerde gegen das erst kürzlich von der Regierungsmehrheit im Landtag – entgegen der ausdrücklichen Warnungen der FDP/DVP-Fraktion – beschlossene Rettungsdienstgesetz vorbereitet wird, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir haben im gesamten parlamentarischen Verfahren fundamentale Kritik an diesem wirklich schlechten Gesetzentwurf geäußert und auf die erheblichen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen. Zudem habe ich explizit davor gewarnt, dass dieses Gesetz, nachdem auch unsere Änderungsanträge abgelehnt wurden, zeitnah unsere Gerichte beschäftigen würde.

 

Minister Strobl hat alle unsere Warnungen in den Wind geschlagen. Er hat sich und das gesamte Rettungswesen im Land sehenden Auges in diese Situation größter Rechtsunsicherheit gestürzt. Dabei verdienen die Bürgerinnen und Bürger sowie alle am Rettungswesen Beteiligten klare und rechtssichere Vorgaben, um im Notfalle bestmöglich agieren zu können.

 

Sollte die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein und Strobl, dessen Regelungen zur Hilfsfrist 2023 bereits vom VGH Mannheim einkassiert wurden, ein zweites Mal scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei. Dafür sollte der Minister allerdings im dritten Anlauf auf gute Ratschläge hören, auch oder gerade, wenn sie aus der Opposition kommen.“

Unsere Änderungsanträge sollen es für die Beteiligten erträglicher machen – am Ende entscheiden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz.

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„In erster Beratung, in der öffentlichen Anhörung sowie im Innenausschuss wurde jeweils fundamentale Kritik am Entwurf geäußert. Unbestimmte Rechtsbegriffe, unzulässige Verweise, praxisferne Regelungen und nicht zuletzt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken begleiten diesen handwerklich schlechten Entwurf durch das parlamentarische Verfahren. Vor notwendigen Änderungen abgeschirmt wird er von einem Innenminister, der sich wie der sprichwörtliche Vogel Strauß verhält und sich vor einer gebotenen Überarbeitung verschließt.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wird es uns nicht gelingen, den Entwurf vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dafür sind die Probleme schlicht zu groß. Wir versuchen jedoch, es mittels Schadensbegrenzung für das System, Rettungsdienste, Kostenträger, Einsatzkräfte sowie potentielle Notfallpatienten ein wenig erträglicher zu machen. Am Ende werden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz befinden müssen.“

Expertenrunde stellt verheerendes Zeugnis aus.

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zum Entwurf des Rettungsdienstgesetzes, in der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sowie Sachverständige ihre Kritik vorgebracht haben, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Sachverständigen haben erhebliche praktische wie rechtliche Bedenken geäußert und diesem Gesetzentwurf ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unter keinen Umständen sollte dieser vor der Sommerpause unverändert beschlossen werden. Dafür ist der Änderungsbedarf schlicht zu immens, die rechtliche Unsicherheit zu groß.

Den potentiellen Notfallpatientinnen und -patienten ist nicht damit gedient, wenn auch die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes vor Gericht einkassiert wird oder aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen Unsicherheit herrscht. Wir können nur hoffen, dass Minister Strobl entsprechend der Empfehlung der Experten den Entwurf zum Wohle der Gesellschaft umfassend überarbeitet.“

Grundlegende Fragen zur Notfallversorgung in Wertheim und dem Main-Tauber-Kreis bleiben ungeklärt.

Zur Meldung wonach die Rotkreuzklinik in Wertheim in eine Fachklinik umgewandelt wird äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Nachdem die Rotkreuzklinik in Wertheim in eine Fachklinik umgewandelt wird, stellen sich mit Blick auf die Notfallversorgung viele Fragen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat daher eine weitere Anfrage an das Sozialministerium gestellt. Minister Lucha muss der FDP-Landtagsfraktion beantworten, wie die Landesregierung die Sicherstellung der Notfallversorgung im Main-Tauber-Kreis gewährleisten will. Außerdem interessiert uns, wie die 2011 bewilligten Fördermittel für den Neubau der Rotkreuzklinik von über 34 Millionen Euro eingesetzt wurden und was mit den übrigen Geldern passiert.

Die Umwandlung in eine Fachklinik wird mir großen Veränderungen verbunden sein. Zum einen für die Beschäftigten der Rotkreuzklinik, aber auch für die künftigen Notfallpatienten im Kreis. Es muss mit einem Anstieg der Fahrtzeiten in eins der umliegenden Krankenhäuser gerechnet werden. Gerade heute erfolgte im Landtag die erste Lesung zum neuen Rettungsdienstgesetz. Vorgesehen ist, dass die Hilfsfristen von bislang 15 Minuten auf zwölf Minuten abgesenkt werden sollen. Wie das genau in Wertheim, im Main-Tauber-Kreis und im Land umgesetzt werden soll, darüber lässt uns die grün-schwarze Landesregierung im Unklaren. Es bedarf eines Infrastrukturausbaus im ganzen Land sowie eine ausreichende Landesfinanzierung, um die Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten.

Das Schreiben der Ärzteschaft aus Wertheim unterstreicht die Dringlichkeit der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Die Ärztinnen und Ärzte beklagen sich zurecht über die unbefriedigende Situation im Main-Tauber-Kreis. Weder die pflegerische Besetzung noch die Notärzte haben bisher Informationen erhalten, wie es für sie nach dem 30. Juni weitergeht. Hinzu kommt die Befürchtung, dass die derzeit gut ausgestattete Zentrale Notaufnahme aller Voraussicht nach entkernt wird und die modernen Geräte im Millionenwert veräußert werden. Wir sind gespannt wie sich das Sozialministerium dazu äußert.“

Derart umfassende Reformen bedürfen einer ausreichenden finanziellen Grundlage – diese fehlt.

In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Regelungen zur Hilfsfrist aufgehoben hat und deshalb ein wichtiges landesweites Strukturgutachten für das Rettungswesen gestoppt werden musste, legt der Minister nun seinen Entwurf vor. Dieser geht leider an den Realitäten vorbei. Die Abstufung der Hilfsfrist, Strobls damaliger Stolperstein vor Gericht, soll erneut nur untergesetzlich geregelt werden. Wieder will der Minister eine derart wichtige Regelung der Einflussnahme des Parlaments entziehen.

Darüber hinaus soll die an sich gute Idee des Versorgungsausweises zwar beschlossen, jedoch von den Krankenhäusern im Land finanziert und umgesetzt werden. Hier sowie bei der Nichterstellung eines landesweit einheitlichen Fragenkataloges für die Integrierten Leitstellen bei der Erfassung von Notrufen hat die Landesregierung die Chance vergeben, den Akteuren Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.

Die größte Unsicherheit jedoch liegt in der nun überaus unsicheren Förderkulisse. In der Planungs- und Finanzierungsphase monetär gänzlich auf sich allein gestellt, müssen die Verantwortlichen nun auch noch damit rechnen, an den massiv steigenden Material- und Handwerkerkosten solch großer Projekte zu scheitern. Denn ersetzt werden soll maximal nur noch ein vor Projektbeginn festgelegter Anteil, dies mittels einer Kann-Vorschrift, begrenzt auf die jeweilige Haushaltsposition.

Die Verantwortlichen im Rettungswesen blicken angesichts der geplanten, kostenintensiven Reformen sorgenvoll in eine ungewisse Zukunft.

Wir werden versuchen, diesen Entwurf im parlamentarischen Verfahren vom Kopf auf die Füße zu stellen.“

 

Reform muss von Anfang an auf finanziell gesichertem Grund stehen.

Zu Medienberichten, wonach der Entwurf zur Reform des Rettungswesens das Kabinett passiert hat, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Hinter jeder Planungs- oder Hilfsfrist, hinter jedem Einsatz stehen Menschenleben und Schicksale. Das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Dabei stellt die Hilfsfrist nur eine Stellschraube auf dem Weg zu einem effizienten Rettungswesen dar. Es muss zudem von Anfang an sichergestellt sein, dass die geplante Reform finanziell auf einer gesicherten Grundlage steht.

Die aktuelle Reform wurde notwendig, weil der VGH Mannheim Strobls rechtswidrige Regelungen zur Hilfsfrist einkassiert hat. Ein erster Entwurf hat so viel Verbesserungsbedarf offenbart, dass noch einmal gut ein Vierteljahr vergangen ist, bis der Entwurf aus dem Innenministerium es ins Kabinett geschafft hat.

Diese Rückmeldung haben wir auch aus zahlreichen Gesprächen mit Verbänden, Dienstleistern und Bürgerinnen und Bürgern so mitgenommen. Daher hoffe ich, dass der vorgelegte Entwurf nun Hand und Fuß hat. Wir werden den Prozess jedenfalls konstruktiv-kritisch begleiten.“

Katastrophenschutz größer denken – Krisen machen nicht an Grenzen Halt.

In der aktuellen Plenardebatte zum Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir haben uns im Wege zahlreicher Veranstaltungen selbst ein Bild der Lage vor Ort gemacht und können festhalten: Baden-Württemberg ist im Katastrophenschutz ordentlich aufgestellt. Unsere föderale Struktur hat sich im Katastrophenfall bewährt. Es ist allerdings sinnvoll, insbesondere für den Fall multipler Krisen, größer zu denken. Katastrophen machen nicht an Länder- oder Landesgrenzen Halt. Wir sind gut beraten, uns auch an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren, wie sie unter anderem durch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung zur Verfügung gestellt werden.

Die Ausstattung der jeweiligen Organisationen vor Ort war angemessen. Es ist aber notwendig, die entsprechenden Haushaltsmittel zu verstetigen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Kritisch sehe ich einen reaktiven Aktionismus. Auf eine Krise wird häufig in genau diesem Bereich investiert, auch wenn das Geld dort nicht unbedingt benötigt wird. Sinnvoller wäre es, konkrete Bedarfe frühzeitig zu erkennen und das System so gesamtheitlich bestmöglich aufzustellen.

Im Katastrophenschutz wie auch an vielen anderen Stellen gilt: ohne unsere Ehrenamtlichen geht es einfach nicht. Die im Bevölkerungsschutz Tätigen, die wir kennenlernen durften, waren alle überaus motiviert und kompetent. Die hohe Bedeutung des Ehrenamtes muss sich in einer entsprechenden Wertschätzung der Gesellschaft erkennen lassen. Eine Ehrenamtskarte oder eine kleine Sonderrente für die Freiwillige Feuerwehr sind nur zwei denkbare Möglichkeiten.

Abschließend ist zu sagen: Es braucht Wertschätzung, Anerkennung und Schutz derjenigen, die uns schützen.“

Neuregelung der Hilfsfrist darf nicht länger verzögert werden.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat aktuell entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Veto des VGH für unwirksam erklärte Norm zur Hilfsfrist nicht faktisch weiter anwenden dürfe. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Mit der Entscheidung des VGH Mannheim reagiert das Gericht auf das, wovor wir bereits im Frühjahr wiederholt gewarnt haben. Das Gericht sah sich nunmehr gezwungen, der Untätigkeit des Ministers ein Ende zu setzen.

Der VGH Mannheim hat im Eilverfahren entschieden, dass Minister Strobl die Neuregelung der Hilfsfrist nicht mehr auf die lange Bank schieben darf. Die vom VGH einkassierte Regelung darf nicht weiter angewendet werden.

Dies gebietet nicht nur die Achtung vor dem Rechtsstaat, sondern auch die Wahrung der Rechte potentieller Notfallpatienten. Strobl muss jetzt schleunigst liefern.“

Sollte Strobls Haus das Urteil des VGH absichtlich ignorieren, wäre das irritierend und bedenklich

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich mehrere Antragsteller mittels Eilantrags beim Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen wenden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Urteil des VGH Mannheim für unwirksam erklärte Norm die Hilfsfrist betreffend faktisch weiter anwende, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sollte in Strobls Ministerium tatsächlich die Order kursieren, das Urteil des VGH Mannheim absichtlich zu ignorieren, wäre das höchst irritierend und bedenklich. Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass der Minister sich über geltendes Recht hinwegzusetzen versucht.

Dringende Maßnahmen, wie das landesweite Strukturgutachten zum bodengebundenen Rettungswesen, werden aufgrund der juristischen Fehlleistung Strobls aktuell verhindert. Eine Reform ist überfällig, der Schutz der Notfallpatienten muss an erster Stelle stehen. Ich hoffe, dass Strobls neuer Anlauf dem endlich gerecht wird.“

 

Mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vollbringt Strobl leider auch keine Glanzleistungen.

Zur Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach Innenminister Strobl sich über zu geringe Haushaltsmittel des Bundes für innere Sicherheit und Katastrophenschutz beklagt, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Schutz der inneren Sicherheit und ein funktionierender Katastrophenschutz sind zweifelsohne von höchster Bedeutung. Strobls Ruf nach mehr Haushaltsmitteln des Bundes ist allerdings ein weiterer Versuch, von seinen eigenen Verfehlungen abzulenken.

Es gibt katastrophale Zustände, an denen er ganz maßgeblich beteiligt ist. Man denke an den von seinem damaligen Vorgesetzten wörtlich als ‚Sicherheitsrisiko‘ bezeichneten Inspekteur der Polizei. Strobls Wunschkandidat Renner wurde trotz fehlender Eignung ins Amt gehievt. Man denke an die insgesamt haarsträubende Beförderungspraxis oder Strobls Geldauflage, um einem Gerichtsprozess zu entgehen. Man denke an die nicht existente Fehlerkultur in seinem Haus; er und die Polizeispitze weigern sich vehement, für eigene Verfehlungen auch die Verantwortung zu übernehmen.

Fehlerhafte Schutzwesten, defekte Bodycams, die vom Verwaltungsgerichtshof kassierte Hilfsfrist: Mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vollbringt der Minister leider auch keine Glanzleistungen.

Wenn Strobl den Katastrophenschutz ernstlich betreiben möchte, sollte er in seinem Haus und bei sich zuvorderst beginnen. Vieles wäre so einfach zu korrigieren – und das ganz ohne Haushaltsmittel des Bundes.“

Landesebene trifft sich zum Austausch mit Kommunalebene zum Thema Krisenvorsorge.


Am Donnerstag trafen sich FDP-Landtagsabgeordnete aus der Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ mit Akteuren der Kommunalpolitik, dem Rettungsdienst und dem Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bei einem Runden Tisch zum inhaltlichen Austausch.

„Ziel der Veranstaltung war es, wichtige Themen in Bezug auf den Schutz der Bevölkerung bei Notsituationen und Katastrophen zu diskutieren und zu erörtern wie genau das Land hier als Hilfe und Unterstützung für Kommunen dienen kann“, so Niko Reith, FDP-Obmann in der Enquete-Kommission und sozial- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.

Die Teilnehmenden tauschten sich intensiv über die aktuellen Herausforderungen im Bereich des Katastrophenmanagements aus und erörterten Möglichkeiten, wie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen und Institutionen noch weiter verbessert werden kann.

„In Zeiten von immer häufiger auftretenden Krisen, Naturkatastrophen und anderer Bedrohungen für unsere Gesellschaft ist es besonders wichtig, dass alle Akteure gut aufeinander abgestimmt sind und gemeinsam an Lösungen arbeiten. Dabei ist es entscheidend, die Landkreis- und Kommunalebene mit einzubeziehen, da diese meist die ausübende Ebene und so am nächsten am Geschehen ist. Hierfür war Esslingen besonders geeignet, da man dort in diesem Bereich, mit einem schon jetzt existenten Krisenstab, bereits gut aufgestellt ist. Somit konnten wir wichtige Informationen zu den etablierten Strukturen der Krisenprävention und –bekämpfung erhalten. Gleichzeitig konnten wir aber auch Eindrücke darüber gewinnen, welches Verbesserungspotenzial besteht – eine wertvolle Mischung also!“, so Niko Reith weiter.

Nico Weinmann, stv. Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Rechtpolitik, Medien und Bevölkerungsschutz der FDP-Fraktion ergänzt: „Obwohl Esslingen als gutes Beispiel dafür dient, wie Krisenvorsorge effizient organisiert und umgesetzt werden kann, gibt es auch hier noch einige Baustellen. Insbesondere die Kooperation zwischen den föderalen Ebenen kann noch verbessert werden. Denn gerade in Krisenzeiten gilt es, die Köpfe zu kennen. Diese müssen in der Prävention allerdings nicht nur bekannt, sondern auch im Austausch erprobt sein. Es benötigt daher landesweite kooperative und Ebenen-übergreifende Übungen die regelmäßig über oder durch das Innenministerium angeboten und organisiert werden.“

Er ergänzt: „Auch bei der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) wurde uns eindrücklich berichtet, dass ohne Eigeninitiative keine institutionalisierten Strukturen bei vielen der Rettungsorganisationen vorhanden wären. Hier braucht es dringend flächendeckend einheitliche Unterstützung von Seiten des Landes, denn fehlende PSNV-Strukturen tragen nicht zur Helfermotivation bei und sind nicht zuletzt elementarer Teil der Fürsorge; nicht nur im Ehrenamt.“

Auch der Erste Bürgermeister der Stadt Esslingen, Ingo Rust, bewertete das Treffen positiv, wies aber ebenfalls auf Verbesserungen hin: “Ich bedanke mich für das Interesse und den sehr guten Austausch mit den Abgeordneten Weinmann und Reith der FDP-Landtagsfraktion. Gerade beim kommunalen Krisenmanagement können das Land und die Kommunen noch deutlich enger zusammenarbeiten, um im Ernstfall unsere Bürgerinnen und Bürger besser zu informieren und zu schützen.”

Problematik der Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte wurde von der Regierung lange übersehen.


In der heutigen Debatte „Die schützen, die uns schützen“ der CDU äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Innenminister Strobl fehlte offensichtlich die erforderliche Weitsicht, das Problem der zunehmenden Angriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und –beamten sowie Rettungskräfte rechtzeitig selbst zu erkennen.

Erst sein erneuter politischer Fehltritt, die heftigen Ausschreitungen in der Silvesternacht mit insgesamt 19 verletzten Kräften aus der Blaulichtfamilie als ‚normale‘ Vorgänge zu bezeichnen und die daraufhin erfolgten, heftigen Reaktionen aus Kreisen der Polizei haben dafür gesorgt, dass dem Minister endlich ein Licht aufging. Mit heißer Nadel wurde sodann ein Sicherheitsgipfel gestrickt, wobei den Handelnden wohl selbst nicht ganz klar war, wen sie alles dazu einladen wollen.

Nun beginnt also – 18 Monate nach Einsetzen des Kabinettsausschusses gegen Hass und Hetze – die längst überfällige Bestandsaufnahme. Dabei werden die Probleme aus Polizei und Wissenschaft schon lange kommuniziert und genau so lange auch von der Landesregierung überhört.

Aus meiner Sicht erscheint es unerlässlich, die Täter zeitnah zu identifizieren und zu sanktionieren. Statt Polizisten mit Rückennummern zu versehen, sollte die Energie in die Aufklärung der begangenen Straftaten gesteckt werden. Wo möglich, sollte auf beschleunigte Verfahren zurückgegriffen werden. Beide Maßnahmen bergen das nötige Abschreckungspotenzial, beide Maßnahmen sind wir den Opfern schuldig.

Doch auch im Vorfeld solcher Angriffe muss bereits angesetzt werden: Präventionsmaßnahmen müssen ausgeweitet, Integrations- wie Erziehungsdefizite insbesondere bei Jugendlichen aufgearbeitet werden. Respekt vor unserer Blaulichtfamilie muss wieder „cool“ werden.

Zuletzt setzen wir uns für eine rechtliche und finanzielle Unterstützung der Opfer ein, wo sie gebraucht wird.“

Land muss in vielen Bereichen zulegen, insbesondere bei der Digitalisierung.


Zur Abstimmung des Doppelhaushalts des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, sagt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die derzeitigen Probleme im Innenbereich sind vielfältig: Die Ausstattung unserer Polizeibeamten muss dringend verbessert werden, ich erinnere an die defekten Akkus von etwa der Hälfte aller Body-Cams, die unzureichende Versorgung mit Smartphones. Stattdessen will die Landesregierung ein überflüssiges Antidiskriminierungsgesetz erlassen. Ebenso überflüssig sind die Rückennummern, mit denen unsere Beamten gekennzeichnet werden, da die Identifikation unserer Beamten nötigenfalls auch ohne Rückennummern bislang stets funktioniert hat. Statt der Konzentration auf Notwendiges, hält sich die Regierung hier mit Überflüssigem auf.

Unser Katastrophenschutz, unser Rettungswesen, alle ächzen ob der gewaltigen Belastungen sowie der personellen Engpässe. Mit den zusätzlichen Mitteln müssen vorhandene Strukturen ausgebaut, Systeme erforderlichenfalls ertüchtigt, Stellen neu geschaffen und benötigte Ausstattung angeschafft werden. Statt sich mit dem Bund über Mittel für den Sirenenausbau zu streiten, muss das Land sich endlich um ein funktionierendes Schutzkonzept kümmern.

In all diesen Bereichen hängt die Landesregierung zudem im Hinblick auf die Digitalisierung weit hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück. Dabei wird der Zusammenhang mit der Entbürokratisierung völlig übersehen. Bürokratieabbau wird auf Dauer nur mit einer Digitalisierung und Vereinfachung von Abläufen gelingen.“

 

Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

 

„An diesem Haushalt zeigt sich: Baden-Württemberg wird mit diesem Haushalt auch 2024 noch ein digitales Entwicklungsland sein. Die großen Baustellen bei der Digitalisierung im Land, die dürftige Glasfaserabdeckung, die fehlende Bereitstellung von offenen Daten und die mangelhafte Verwaltungsdigitalisierung, werden weiterhin nicht angepackt. Der Haushaltsentwurf ist ambitionslos, schreibt bisherige Positionen fort und kürzt an wichtigen Stellen.

Die Landesregierung betreibt in allen drei Bereichen Schaufensterpolitik und der zuständige Innenminister Strobl hält an überholten Mechanismen fest, die Fortschritt und Innovation ausbremsen und die Wirtschaft blockieren. Was es braucht, wäre Vorfahrt für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau, die Ermöglichung von Wertschöpfung durch die kostenlose Offenlegung von (Geo-)Daten und eine ernst gemeinte Unterstützung von Kommunen bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Auf allen drei Gebieten ist das Innenministerium ein Totalausfall und glänzt nur durch aktives Aussitzen.“

Bessere Gebietsabdeckung ist zu begrüßen.


Zur Neuordnung der Luftrettung, wonach zwei Standorte verlegt und zwei neue Standorte geschaffen werden, resümiert der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich, dass die vorgenommene Neuordnung der Luftrettung die Gebietsabdeckung und damit die Versorgung der Bevölkerung verbessert.

 

Die Bürgerinitiativen in Leonberg und Friedrichshafen mit insgesamt über 70.000 Unterschriften zeigen allerdings auch das riesige Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Luftrettung und den Bedarf eines ausführlichen Diskurses. Vor diesem Hintergrund hätten wir uns seitens des Ministeriums für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch seitens der Abgeordneten mehr Transparenz gewünscht, um die Sache gemeinsam kritisch zu diskutieren und weitere Beurteilungskriterien anregen zu können.“

In der Neuordnung der Notfallrettung in Baden-Württemberg sind noch viele Fragen unbeantwortet.

Christian Jung, Sprecher für Petitionen der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Entscheidung der Nicht-Abhilfe der Petition zur „Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 45 / Friedrichshafen“ wie folgt:

„Durch die heutige Abstimmung der Nicht-Abhilfe der Petition im Plenum, ist noch einmal deutlich geworden, wie sehr die grün-schwarze Landesregierung und die Abgeordneten von Grünen und CDU die Neuordnung der Notfallrettung ohne Rücksicht auf die Belange der Bevölkerung vor Ort durchdrücken will. Damit wird es nun in Friedrichshafen zur Schließung eines bewährten Rettungshubschrauber-Standorts kommen. Dieses Vorgehen lehnen wir als Freie Demokraten entschieden ab.
Aus unserer Sicht sind viele Fragen im dazugehörigen Gutachten nicht geklärt. Manche Sachverhalte haben sich zwischenzeitlich überholt und müssen aktualisiert erhoben werden. Für uns Freie Demokraten ist deshalb klar, dass die Sicherheit und die Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg oberste Priorität genießt! Daher ist hier Sorgfalt vor Schnelligkeit angesagt. Von einer verantwortungsvollen Landesregierung und den Landtagsabgeordneten von Grünen und CDU hätten wir genau das auch erwartet.“

In der Neuordnung der Notfallrettung in Baden-Württemberg sind noch viele Fragen unbeantwortet.


Christian Jung, Sprecher für Petitionen der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Entscheidung der Nicht-Abhilfe der Petition zur Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 45 / Friedrichshafen wie folgt:

„Es ist absolut unverständlich, dass der Petitionsausschuss in seiner Mehrheit gegen einen Vor-Ort Termin gestimmt hat und im Anschluss beschlossen hat, der Petition nicht abzuhelfen. Es besteht aus meiner Sicht zu dieser Eile keine Notwendigkeit. Für uns Freie Demokraten ist klar, dass die Sicherheit und die Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg oberste Priorität genießt. Für uns ist in der Neuordnung der Notfallrettung das letzte Wort noch nicht gesprochen.“

Nach Leonberg wehrt sich nun auch Wannweil gegen die neuen Standort-Pläne.


Nico Weinmann, Sprecher für Bevölkerungsschutz und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Tatsache, dass der Wannweiler Gemeinderat sich gegen einen neuen Standort für einen Rettungshubschrauber ausgesprochen hat, wie folgt:

 

„Es regt sich weiterer Widerstand gegen die Pläne, den Standort des Rettungshubschraubers „Christoph 41“ zu verlegen. Neben dem noch aktuellen Standort im Landkreis Böblingen und einer von dort ausgehenden Bürgerinitiative ließ sich nun ein möglicher neuer Standort wegen des ablehnenden Votums der Gemeinde Wannweil nicht realisieren.

Hieran zeigt sich, dass die Reform-Pläne unausgegoren und überdies mindestens teilweise veraltet sind. Die gesamte geplante Reform muss einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Es müssen im Rahmen einer sachlichen und zielorientierten Neubewertung sinnvolle, umsetz- und bezahlbare Lösungen gefunden werden, die der Bevölkerung auch vermittelt werden können. Unsere Fraktion setzt sich solange weiter für den Erhalt des Standortes Leonberg ein.“

 

 

Nico Weinmann

Keinerlei Lösung für die nächtliche Versorgung.


„Die steigenden Einsatzzahlen der Luftrettung, aber auch die absehbar weitere Verschärfung der Situation in einer alternden Bevölkerung, lassen das starre Festhalten des Landes an den Vorschlägen des Luftrettungsgutachtens schon heute als nicht zukunftsfest erkennen“, kommentiert der Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, die Einsatzzahlen von ADAC und Deutscher Luftrettung für das erste Halbjahr.

„Zudem bietet das Land bis heute keinerlei Lösung an für die unzureichende nächtliche Versorgung, für die bisweilen suboptimal geplante Anbindung der vorgesehenen Standorte an Kliniken mit umfänglichem Versorgungsangebot oder den Widerstand der Bevölkerung dort, wo bisher stationierte Hubschrauber abgezogen werden sollen.“

Mit Blick auf die Gesamtkonzeption des Innenministeriums gibt Weinmann zudem zu bedenken: „Auch die Björn-Steiger-Stiftung fordert beispielsweise mehr Luftrettungsmittel für dünn besiedelte Regionen. Dies würde in Baden-Württemberg etwa gerade die touristisch beliebten, aber auch zerklüfteten Waldgebiete betreffen und für mehr Sicherheit in allen Landesteilen sorgen.“

FDP/DVP wird sich weiter für den Erhalt des Standortes Leonberg einsetzen.


Nach der Ablehnung einer Petition zum Erhalt des Standorts für den Rettungshubschrauber „Christoph 41“ in Leonberg (Landkreis Böblingen), die von knapp 30.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde, sagte der Sprecher für Petitionen der FDP/DVP-Fraktion, Christian Jung:

 

„Der Rettungshubschrauber „Christoph 41“ ist seit 1986 am Krankenhaus Leonberg (Landkreis Böblingen) stationiert. Die Besatzungen fliegen seitdem von dort täglich lebenswichtige Rettungsflüge.

 

Gerade deshalb ist nach der Ablehnung der Petition im zuständigen Ausschuss die heute im Plenum des Landtags erfolgte erneute Ablehnung äußerst bedauerlich, dass sich die Landtagsabgeordneten von Grünen und CDU geschlossen – trotz sehr guter Argumente für Leonberg – für eine Verlegung von „Christoph 41“ in den Bereich Tübingen/Reutlingen ausgesprochen haben. Damit wurden auch meine Vorschläge als Berichterstatter überstimmt. Ich hatte im Gegensatz zum schon veralteten Strukturgutachten des Landes aus dem Jahr 2018 vorgeschlagen, einen zusätzlichen Rettungshubschrauber anzuschaffen und diesen auch zur Unterstützung von Redundanzen im Raum Tübingen/Reutlingen zu stationieren.

 

Die beauftragten Gutachter und das Innenministerium von Minister Thomas Strobl (CDU) versäumten es aus nicht nachvollziehbaren Gründen, die Hubschrauberbesatzungen der Rettungsflieger, aber ebenso der Polizeihubschrauber, einzubinden, was einige Unstimmigkeiten wegen fehlendem Praxisbezug erklärt. Auch deshalb ist die Ablehnung der Petition äußerst bedauerlich. Trotzdem werden wir uns weiter für eine versachlichte Diskussion unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Kriterien und für den Erhalt des Standorts Leonberg einsetzen.“

 

 

Landesregierung darf nicht nur mit dem Finger auf den Bund zeigen.


Zu Meldungen, dass das Bundesprogramm für die Anschaffung von Sirenen ausgeschöpft sei und nur für 5000 Sirenen ausreichen würde erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll und der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

 

Das vom Bund aufgelegte Programm für die (Wieder-) Anschaffung von Warnanlagen ist nach Auskunft des Bundesamts für Katastrophenschutz nun in allen Bundesländern abgerufen worden. Damit ist klar, dass diese Mittel für eine flächendeckende Ausstattung mit Sirenen nicht ausreichen. „Die Landesregierung darf nicht nur die Bundesmittel begrüßen, sondern muss sie auch auf eine bedarfsgerechte Summe aufstocken“, so Goll. Schließlich dienen die Sirenen auch dem Katastrophenschutz, der Landesaufgabe ist. Auch angesichts aktueller Bedrohungsszenarien darf hier kein Schwarzer-Peter-Spiel beginnen.

 

„Das Land hat im Vorjahr riesige Haushaltsüberschüsse erzielt. Hier einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag zur Verfügung zu stellen, ist für die Landesregierung ein Leichtes“ ergänzt Brauer. Man könne auch eine Vorgriffsregelung mit dem Bund aushandeln, falls dort beschlossen werden würde, das aktuelle Förderprogramm aufzustocken. Die Förderanträge sind ja alle beim Land bereits eingereicht.

 

Minister Strobl schwächt die Cybersicherheit im Land sehenden Auges.


Bei der Debatte im Landtag über den Haushalt des Innenministeriums, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Haushalt des Innenministers ist ein Haushalt der verpassten Chancen: Die Chance zum Ausdruck echter Wertschätzung. Egal ob bei Rettungskräften, Polizei oder Feuerwehr, über das Nötigste gehen seine Vorhaben nicht hinaus. Er rühmt sich selbst seine sogenannte Einstellungsoffensive bei der Polizei voranzutreiben, dabei sind weiterhin nicht mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße. Sein Regierungshandeln gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten drückt vielmehr Misstrauen und Geringschätzung aus. Unserer Forderung nach einer Erhöhung der Zulage für den Lageorientierten Dienst auf mindestens 5 Euro, verweigert er sich und steckt das Geld lieber in eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei. Mehr Geringschätzung geht kaum! Die enorme Tragweite der Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei ist beim Innenminister offenbar noch nicht angekommen. Die dadurch entstandene Verunsicherung und Intransparenz muss schleunigst aufgelöst werden.

An Wertschätzung fehlt es nicht nur für die Polizei. Weder für Fahrsicherheitstrainings im Rettungswesen, noch für den Ersatz eines völlig überalterten Fahrzeugs zur Kriminalitätsprävention, will Grün-Schwarz Geld ausgeben. Mit diesem Haushalt wird nochmals deutlich, dass die Sicherheit unseres Landes bei Strobl in schlechten Händen liegt.“

 

Den Etat für die Digitalisierung, der ebenfalls im Innenministerium liegt, kommentiert der digitalisierungspolitische Sprecher, Daniel Karrais:

 

„Minister Strobl ist mit seinem Haushalt zur Digitalisierung völlig ambitionslos. Die Mittel für die wichtige Digitalisierung der Verwaltung sind gerade mal genug, um halbwegs Schritt zu halten. Im Tempo dieser Regierung wird das Faxgerät noch weiter zum Alltag gehören. Dabei sollten mobiles Arbeiten und digitale Dienstleistungen in der Verwaltung absoluter Standard sein. In der wichtigen Cybersicherheit sehen wir eine völlige Fehlsteuerung. Die neue Cybersicherheitsagentur ist nichts mehr als eine leere Hülle. Strobl schafft zusätzliche Planstellen, findet aber jetzt schon Niemanden, mit dem er die bestehenden Stellen besetzen kann. Während diese Agentur nicht wie vom Minister beteuert ab Januar vollständig einsatzbereit ist, wird die Förderung für die erfolgreiche Cyberwehr eingestellt. Damit schwächt er die Cybersicherheit im Land sehenden Auges!“