Archiv für die Kategorie: Recht, Verfassung und Migration

Die Stärkung der guten Arbeit des LfDI ist wichtig und richtig.


Bei der Beratung des Haushaltsplans für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir unterstützten die Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten sehr gerne, die Stärkung seiner Behörde ist gut investiertes Geld in einen vernünftig und pragmatisch gelebten Datenschutz. Durch die Schwerpunkte auf Beratung von Behörden, Unternehmen und Privatpersonen fördert er das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg. Er setzt sich engagiert dafür ein, dass Datenschutz nicht als unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz, aber auch als Chance für neue Geschäftsmodelle verstanden wird. Die Landesregierung ist jedoch dazu aufgefordert Datenschutz von sich aus zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Die zukünftige Entwicklung darf nicht dazu führen, dass diese Aufgabe der Ministerien vollständig auf den LfDI ausgelagert wird.

 

In einer digitalen und vernetzten Welt spielen Daten in allen Lebensbereichen eine wesentliche Rolle. Datenschutz bedeutet nicht nur Wettbewerb, Wertschöpfung und Wachstum, sondern auch Forschung, Sicherheit, Gesundheit und Leben. Dem werden die geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen, so bahnbrechend der EU-weite Rahmen mit Schaffung der DSGVO auch ist, nicht immer gerecht. In der Praxis erleben wir, dass die Regelungen teilweise nicht ausreichend zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Akteure, wie Unternehmen, Sektoren und neuen Technologien, differenzieren. Der Wunsch, einen Rahmen für alle zu schaffen, scheitert an der Realität. Wir riskieren so die digitale Souveränität und die Möglichkeit, digitale Lösungen beim Klimaschutz oder im Gesundheitswesen einzusetzen. Dies wird am Beispiel der Corona-Pandemie deutlich. Eine zentrale Speicherung mancher Daten hätte dabei helfen können, schneller und besser zu agieren. Es braucht also eine offene Diskussion darüber, wie der Zugang zu Daten ermöglicht werden kann, ohne den Datenschutz des Einzelnen zu gefährden. Das ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die es anzugehen gilt!“

Rückführungsoffensive für Straftäter und bessere Aufenthaltschancen für gut Integrierte ist richtiger Ansatz.


Bei der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten aktuellen Debatte mit dem Titel: „Die Migrationspolitik der neuen Bundesregierung: eine große Chance auch für Baden-Württemberg“ sagte der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Mit seiner unsachliche Kritik an den migrationspolitischen Plänen der Ampel-Koalition im Bund in den letzten Wochen, hat Minister Strobl offen gezeigt, dass er die Thematik offenbar nicht überblickt. Die neue Bundesregierung zeigt wie sowohl Asyl- als auch Zuwanderungsrecht humanitär und verantwortungsbewusst gestaltet werden kann. So wird irreguläre Migration wirksam reduziert, während man der humanitären Verantwortung gerecht werden kann. Durch beschleunigte Visavergaben, der Möglichkeit eines Spurwechsels, besseren Aufenthalts- und Bleiberechtchancen für gut integrierte Menschen, die bereits in Deutschland leben und vielen weiteren guten Ansätzen. Eine konsequente Rückführungsoffensive, durch die insbesondere Straftäter und Gefährder zügig abgeschoben werden, bräuchte es auch in Baden-Württemberg. Der Innenminister ist daran in der Vergangenheit heillos gescheitert. Um die Abschiebequoten hoch zu halten, setzt er die Abschiebungen von gut integrierten Familien durch, und damit gerade die Falschen!

 

Zusätzliche Zuwanderung wird es dank der ‚Ampel‘ nur in den Arbeitsmarkt geben. Und das ist auch dringend notwendig. Der Mangel an Arbeitskräften in Baden-Württemberg ist in vielen Branchen mehr als spürbar. Gut also, dass die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorausgeht. Neben dem bestehenden Einwanderungsrecht soll mit der Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eine zweite Säule etabliert werden, um Arbeitskräften zur Jobsuche den gesteuerten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Blue Card wird im nationalen Recht auf nichtakademische Berufe ausgeweitet werden.

 

Die Äußerungen Strobls sind umso befremdlicher, da er überhaupt nicht mehr für die Migrationspolitik im Land zuständig ist. Ich appelliere daher an die Grünen, Ihren Koalitionspartner einzubremsen und das gute Migrations- und Einwanderungskonzept der Bundesregierung mitzutragen.“

 

Nico Weinmann

Staatssekretär für Migration ist Steuergeldverschwendung und rechtlich fragwürdig.


 

Bei der Haushaltsdebatte im Landtag zum Einzelplan für das Justizministerium sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen die Schaffung zusätzlicher Stellen bei Richtern, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug. Die Richtung stimmt, das kann jedoch nur der Anfang sein. Es bestehen weiterhin große Herausforderungen für die Justiz, die im Haushalt nicht abgebildet sind. So ist die Ausweitung der beschleunigten Verfahren, die wir ausdrücklich begrüßen, gleichzeitig sehr personalintensiv und darf nicht zu Lasten anderer Verfahren gehen. Es braucht deshalb mehr Servicekräfte in den Geschäftsstellen, ansonsten droht die Justiz zum Flaschenhals des Rechtsstaats zu werden. Eine wesentliche Herausforderung für eine moderne Justiz ist die flächendeckende Einführung der E-Akte. Die Umsetzung wurde von vornherein wenig ambitioniert angegangen, bei der Umsetzung hakt es noch immer. Damit dieser Prozess gelingen kann, braucht es fachkundige Ansprechpartner, durch die sichergestellt wird, dass bei Problemen geholfen und Hürden bei der tagtäglichen Anwendung abgebaut werden.

 

Bei der Bekämpfung der Hasskriminalität besteht ebenfalls Handlungsbedarf. Wir brauchen neben einer entsprechenden Ausstattung und Fortbildung bei Polizei und Justiz ein schlüssiges Gesamtkonzept. Andererseits erleben wir in den letzten Jahren eine schwindelerregende Zunahme an neuen Gesetzen, deren symbolische und moralistische Wirkung sich in ihrer Halbwertszeit widerspiegeln. Wir fordern daher von der Landesregierung, die guten Pläne zur Modernisierung von Justiz und Rechtstaat der Ampel-Koalition in Baden-Württemberg zu unterstützen und umfassend umzusetzen.

Völlig unverständlich und rechtlich zweifelhaft ist die Verschiebung der Zuständigkeit für Migration ins Justizministerium. Wenn die Vollziehung von Abschiebungen als exekutive Maßnahme, mit der Dienstaufsicht über diejenigen Richter, die Aufenthaltstitel gerichtlich überprüfen sollen, vereint wird, müssen die Alarmglocken angehen. Diese Bedenken wurden offensichtlich über Bord geworfen, nur um einen weiteren Staatssekretär für die CDU zu schaffen! Der Aufwuchs an Ministerialbürokratie und die dadurch verursachten Kosten lehnen wir strikt ab.

 

Unsere Demokratie ist immer nur so stark, wie die Menschen sie leben und von ihr überzeugt sind. Wir müssen daher das Bewusstsein für die Vorzüge der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit fördern, sie in den Köpfen verankern, erlebbar machen: Vor Ort, in der Schule, gerade auch in unserer demokratischen Erinnerungskultur.“

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben die Fraktionen von SPD und FDP/DVP einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten auf insgesamt 150.000 Euro erhöht werden sollen.

Andreas Stoch: „Geschlossen für eine finanzielle Stärkung im Kampf gegen Antisemitismus!“

Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Sparen an dieser Stelle ist mehr als unangebracht!“

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch begründet den Antrag wie folgt:

 

„In einer Zeit, in der im Wochentakt Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens beleidigt oder sogar körperlich attackiert und Synagogen angegriffen werden, ist es besonders wichtig, die Arbeit gegen Antisemitismus zu stärken. Die demokratischen Fraktionen im Landtag haben sich im Jahr 2018 fraktionsübergreifend auf die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten geeinigt. Damit er seine Arbeit machen kann, braucht er eine angemessene Ausstattung. Andernfalls bleibt es bei Versprechungen und warmen Worten, wie wir es leider von der Landesregierung in der Vergangenheit immer wieder erleben mussten. Alle Demokratinnen und Demokraten sollten sich daher geschlossen für eine finanzielle Stärkung im Kampf gegen Antisemitismus und Vorurteile aussprechen. Deshalb fordern wir eine notwendige Erhöhung des Etats um 50%.“

 

Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ergänzt mit Blick auf das ursprüngliche Vorhaben der Landesregierung, die Mittel für den Antisemitismusbeauftragten um 10.000 Euro kürzen:

 

„In Anbetracht zunehmender Hasskriminalität und antisemitischer Straftaten ist es völlig unverständlich, dass der Etat des Antisemitismusbeauftragten gekürzt werden sollte. Der ursprüngliche Plan von Grün-Schwarz würde einer deutlichen Schwächung der Arbeit und des Amtes gleichkommen. Verständlicher Weise sorgte das für einen Sturm der Empörung. Nur deshalb sieht die Landesregierung davon im Nachhinein wieder ab. Besonders Innenminister Strobl tönt immer laut, er würde sich der wachsenden Hasskriminalität und antisemitischer Übergriffe entgegenstellen, wenn es darauf ankommt, wird dann ausgerechnet dort gespart. Das ist mehr als unangebracht!“

Ampel-Pläne zur Migrationspolitik stärken Arbeitsmarkt, schaffen aber keine zusätzliche Zuwanderung von Asylbewerbern.


Zu den Äußerungen des Ministers Strobl, in denen er im Rahmen der Innenministerkonferenz die Migrationspolitik der Ampel-Koalitionsvereinbarungen im Bund kritisiert („auf grün gestellt. Ihr Kinderlein kommet“), erwidert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Minister Strobl ist so verzweifelt, dass ihm nichts Anderes mehr einfällt als Weihnachtslieder geschmacklos ad absurdum zu führen. Er ist wohl aus allen Wolken gefallen, als er im Ampel-Koalitionsvertrag gesehen hat, wie verantwortungsbewusste Migrationspolitik tatsächlich geht. Die Pläne sehen vor, irreguläre Migration wirksam zu reduzieren, und mit einer konsequenten Rückführungsoffensive insbesondere Straftäter und Gefährder zügig abzuschieben. Zusätzliche Zuwanderung wird es nur in den Arbeitsmarkt geben. Daran scheitert Strobl hier im Land täglich. In Wahrheit war es seine CDU-Kanzlerin Angela Merkel, die 2015 die Flüchtlingsströme nicht im Griff hatte. Die Lage an der polnischen Außengrenze muss dagegen humanitär und rechtsstaatlich geordnet angegangen werden.“

 

Die innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, ergänzt:

 

„Der Innenminister hat offenbar vergessen, dass er überhaupt nicht mehr für die Migrationspolitik im Land zuständig ist. Die Grün-Schwarze Regierung hat diese Zuständigkeit in der Ressortzuteilung auf das Justizministerium übertragen. Für Strobl wäre bei seiner Innenministerkonferenz daher Zurückhaltung geboten. Er sollte sich besser um die Durchführung der Abschiebungen, insbesondere krimineller Ausreisepflichtiger, kümmern. Das ist seine Aufgabe, der er aber nur unzureichend nachkommt. Der Bedarf eines zusätzlichen Staatssekretärs für Migration im Justizministerium wird so immer zweifelhafter!“

Zusätzliche Zuwanderung nur für Arbeitskräfte, die der Arbeitsmarkt gebrauchen kann.


Zur Meldung von Innenminister Strobl, wonach die Ampel bei der Migration alle Zeichen auf grün setze, erklärt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:

„Strobls Kritik an der Migrationspolitik der Ampel sind rechte Stammtischsprüche. Zusätzliche Zuwanderung gibt es nur bei Arbeitskräften, die unser Arbeitsmarkt auch gebrauchen kann. Kein Asylbewerber und kein Wirtschaftsflüchtling findet Aufnahme, der bisher nicht auch schon kommen konnte – übrigens anders als 2015, als Strobls CDU-Kanzlerin Angela Merkel alle Schleusen geöffnet hat, dies tut die Ampel nicht!“

Nico Weinmann

Zur Vorstellung der Ergebnisse einer Studie der Universität Basel, wonach die Wurzeln der „Querdenken“-Bewegung in Baden-Württemberg im linksalternativen Milieu zu verorten seien, sagt der stellvertretende Vorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Studie bestätigt, dass die Radikalisierung von Menschen im Umfeld der ‚Querdenker‘ ein vielschichtiges Problem ist. Egal ob links oder rechts motiviert, wenn sich manche Menschen von Politik und Gesellschaft grundlegend nicht mehr verstanden fühlen, führt dies zu einer gefährlichen Gemengelage. Menschen, die ursprünglich nicht extremistisch eingestellt waren, können sich so in kürzester Zeit radikalisieren und entfernen sich völlig von der Mitte der Gesellschaft.

 

Die Politik muss darauf mit geeigneten Maßnahmen reagieren, eine Überwachung durch den Verfassungsschutz alleine reicht hier nicht. Alle Anstrengungen der Politik müssen darauf gerichtet sein, diese Menschen wieder für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Phänomene zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Die bisherigen Programme orientieren sich an klassischen Einteilungen, wie beispielsweise in Links- und Rechtsextremismus. Die Entwicklung der ‚Querdenker‘ zeigt, dass die Landesregierung über den Tellerrand hinausschauen muss. Außerdem braucht es klare Konzepte, wie etwa im Falle von Staatsbediensteten, die sich von Ideen der ‚Querdenker‘-Szene angezogen fühlen, frühzeitig vorgegangen werden kann. Die Radikalisierung dieser Gruppen schreitet rasant voran, sodass sich jeder ungenutzte Tag rächt.“

Das Auslaufen der epidemischen Lage schafft die Möglichkeit Maßnahmen neu zu denken.


Zu den Beratungen der aktuellen Corona-Verordnung im Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Wie schon im letzten Jahr von uns angemahnt, wurde die Verordnung auch dieses Mal so kurzfristig verkündet, dass den Kommunen kaum Zeit bleibt die jetzt unter Auflagen zulässigen Weihnachtsmärkte zu organisieren. Gleichwohl bestehen im Vergleich zum Vorjahr mit einem großen Prozentsatz Geimpfter, bestehenden Impfmöglichkeiten und wesentlichen Erkenntnissen im Umgang mit Infektionswellen, entscheidende Unterschiede. Deshalb begrüßen wir die Bestrebungen des Bundestages, die epidemische Lage auslaufen zu lassen. So entsteht die Möglichkeit, die bisherigen Erfahrungen neu zu bewerten und effektive von ineffektiven, sinnvollen von kontraproduktiven, zulässige von rechtlich fragwürdigen Maßnahmen zu trennen. Die Beendigung der Notlage stellt aber nicht das Ende der Pandemie dar. Gerade durch eine Maskenpflicht, 3G-Regelungen, niedrigschwellige Impfangebote und den besonderen Schutz von vulnerablen Gruppen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wird dazu beigetragen, die jüngste Welle zu brechen.

Die von Minister Lucha ins Spiel gebrachte Impfpflicht lehnen wir entschieden ab. Statt das Personal in Einrichtungen mit vulnerablen Personen mit gepoolten PCR-Tests auf eine ansteckende Virenlast zu überprüfen, statt ein intelligentes Corona-Test-Management zu entwickeln, statt Impfangebote in Schulen und Jugendeinrichtungen zu forcieren oder die mobilen Impfteams so zu verstärken, dass sie inklusive der Booster-Impfungen der Nachfrage hinreichend nachkommen können, mutet es reichlich hilf- und einfallslos an, eine Impfdebatte zu befeuern, die im Ergebnis auch nur schwer umsetzbar sein wird. Anstatt solcher Äußerungen, muss die Landesregierung jetzt eine klare Strategie für die kommenden Monate mit effektiven und zielgerichteten Maßnahmen vorlegen. Sonst droht sie die Akzeptanz der Bevölkerung für die weitere Bekämpfung der Pandemie zu verspielen.“

 

Pragmatische Herangehensweise fördert Verständnis für Datenschutz als Grundrechtsschutz.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink:

 

„Die vernünftige und pragmatische Linie, die der LfDI bei seiner Tätigkeit fährt, ist sehr begrüßenswert. Er fördert das Bewusstsein und die Akzeptanz des Datenschutzes in Baden-Württemberg und setzt sich engagiert dafür ein, dass Datenschutz nicht als unnötiges Hindernis, sondern als wichtiger Grundrechtsschutz, aber auch als Chance für neue Geschäftsmodelle verstanden wird. Ganz in diesem Sinne ist er mit den gravierenden Unsicherheiten, die durch die europäische Rechtsprechung in Bezug auf Datenverarbeitung in den USA im letzten Jahr entstanden sind, umgegangen. US-amerikanische Programme und digitale Anwendungen sind aus Wirtschaft und Gesellschaft kaum wegzudenken. Es ist daher wichtig und gut, dass die Arbeit des LfDI einen Schwerpunkt auf die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen legt. Repressive Maßnahmen kommen zu Recht immer erst an zweiter Stelle. Dies hat sich ganz konkret beim Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen gezeigt. Er hat die Pilotprojekte begleitet und Microsoft zur Abgabe zusätzlicher Sicherheitsgarantien gebracht. Dass dieses Engagement schlussendlich dennoch nicht von Erfolg gekrönt war, lag nicht zuletzt an der einseitigen Fixierung des Kultusministeriums auf ein einzelnes Produkt.

 

Für die Zukunft lautet die wesentliche Losung: Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand und dürfen kein Widerspruch sein. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren. Gerade im Gesundheitswesen sehen wir dies deutlich: Der Umgang mit heiklen Gesundheitsdaten wird durch den Datenschutz stark reglementiert. Die nötigen Handlungsspielräume für digitale Anwendungen müssen in diesem Bereich erhalten bleiben. Datenschutz darf nicht als Hemmschuh der Digitalisierung und des Fortschritts wahrgenommen werden!“

 

Die heute vorgestellten Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2020 kommentiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Rückgang an Verurteilungen im Jahr 2020 lässt coronabedingt keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf an Verfahren in Baden-Württemberg zu. Denn auch die Justiz war von Einschränkungen in ihrer Arbeitsweise betroffen. Das zeigt die Gesamtzahl an rechtskräftigen Urteilen, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen ist. Es wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört die Möglichkeiten Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden. Außerdem muss die e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften flächendeckend eingeführt und eingesetzt werden. So kann die Arbeit flexibler gestaltet und Prozesse effizienter abgeschlossen werden.

 

Der Anstieg der Verurteilungen wegen Sexualstraftaten ist besorgniserregend. Das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial in Chatgruppen hat unter Heranwachsenden und Jugendlichen enorm zugenommen. Oftmals sind sich die Jugendlichen der Konsequenzen ihrer Handlungen nicht vollends bewusst. Alleine das Strafmaß zu erhöhen ist deshalb keine Lösung des Problems. Dieser Entwicklung muss sich die Landesregierung entschieden entgegenstellen und mehr Präventions- und Unterstützungsarbeit leisten. Eltern und Schulen dürfen nicht allein gelassen werden.“

Justiz braucht auch abseits von beschleunigten Verfahren dringend mehr Personal.


Bei der Beratung eines Antrags zu beschleunigten Verfahren in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Es hat sich bewährt, wenn die Strafe auf dem Fuße folgt. Gerade dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Durch das beschleunigte Verfahren können in der Regel geringe Vergehen junger Erwachsener unter bestimmten Bedingungen teilweise noch am Tag der Festnahme abgeurteilt werden. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Im Unterschied zu anderen, verkürzten Verfahrensarten, wie einem Strafbefehl, kommt es beim beschleunigten Verfahren auch zu einer Gerichtsverhandlung, wodurch zusätzlich auf den Beschuldigten eingewirkt werden kann. Das beschleunigte Verfahren hat daher unbestritten Vorteile, die andere Verfahrensarten nicht vorweisen können. Das beschleunigte Verfahren ist dabei an sich nicht revolutionär, ist im Gesetz vorgesehen, findet aber bei uns nur selten Anwendung.

Denn zur Wahrheit gehört auch, dass diese Verfahren sehr personalintensiv sind, insbesondere durch eine koordinierte Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe. So darf die Ausweitung von beschleunigten Verfahren am Ende nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren auf der Strecke bleiben. Zumal die Herausforderungen für die Justiz immer größer werden, man denke nur an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hass- und Cyberkriminalität. Nicht zuletzt droht hier durch Personalmangel die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung dieser Straftaten zu werden.

Da die Modellprojekte erst im Laufe des Jahres 2020 angelaufen sind und typische Delikte wie Ladendiebstahl pandemiebedingt auch 2021 seltener als normalerweise auftreten, ist indes frühestens 2022 mit belastbaren Zahlen zu rechnen. Sinnigerweise sollte erst dann darüber entschieden werden, ob und wie beschleunigte Verfahren an weiteren Gerichten organisatorisch fest verankert werden sollten. Jenseits der drei Modellprojekte werden beschleunigte Verfahren in Baden-Württemberg aber nahezu überhaupt nicht angewandt. Deutlich weniger als ein Prozent der Gesamterledigungen wird in diesen Verfahren erreicht, in Brandenburg dagegen sind es etwa zehn Prozent. Das Land sollte daher die Justiz und die Polizei landesweit stärker zur Durchführung des Beschleunigten Verfahrens ermutigen und die personellen und technischen Voraussetzungen fördern.“

Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen stehen rechtliche Bedenken entgegen.


Anlässlich der Beratung eines Antrags zur geplanten Wahlrechtsreform im Landtag, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Wir unterstützen die geplanten Änderungen des Landtagswahlrechts in vielen Punkten. Dazu zählt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossenen Landeslisten und das Ziel, dadurch mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bekommen. Ersteres könnte längst beschlossene Sache sein, wenn sich Grün-Schwarz nicht vehement dagegengestellt hätte. Die Strategie sich gegen die eigenen Vorhaben zu stellen, nur, weil sie von der Opposition eingebracht werden, zeigt wie kleingeistig diese Koalition agiert. Bei der Umsetzung der aktuellen Pläne droht jedoch eine Aufblähung des Parlaments. Am Beispiel des Bundestags wird deutlich, wie durch Überhang- und Ausgleichsmandate das Parlament mit jeder Wahl weiter anwächst. Daher schlägt die FDP/DVP-Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise von 70 auf 60 vor. So könnte diese Entwicklung für Baden-Württemberg verhindert werden.

 

Der Plan der Koalition das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken, ist nicht durchdacht. Es bestehen erhebliche rechtliche Probleme, wenn Minderjährige rechtswirksame Entscheidungen in Gemeinderäten treffen sollen. Dies betrifft auch bundesrechtliche Fragen aus dem Zivilrecht und nicht zuletzt Jugendschutzregelungen. Diese Fragen muss die Regierung erst klären, bevor über eine Absenkung des passiven Wahlalters überhaupt diskutiert werden kann.“

FDP fordert Reduktion der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60.


In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Debatte zur zukünftigen Gestaltung des Landtagswahlrechts bekannte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke klar zum Ziel, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Hierfür seien folgende Eckpunkte unstreitig: Die Einführung einer Zweitstimme und geschlossene Listen. Außerdem sprach er sich bei dieser Gelegenheit für die Einführung des Wahlrechts ab 16 aus.

 

„Wer das Wahlrecht ändern will darf aber nicht nur die Diversität in den Blick nehmen, sondern muss auch auf die Größe des Parlaments achten!“ – gab Rülke zu bedenken und führte als Tatsachen aus: Die Soll-Größe des baden-württembergischen Landtags liege bei 120, die derzeitige Ist- Größe bei 154. Die Soll-Größe des Bundestags liege bei 598, die Ist-Größe nach den Wahlen vor wenigen Wochen bei 736, wobei an die 1000 möglich und befürchtet worden waren.

 

Es sei zwingend notwendig, die Wahlrechtsänderung als stringentes Gesamtpaket auf den Weg zu bringen, Zeitdruck herrsche dabei nur bedingt. „Die nächste Wahl ist 2026 und kommt nicht schneller, wenn man das Wahlrecht schnell ändert. Oberstes Ziel muss sein, zu einer vernünftigen Reform zu kommen. Und da spielt es keine Rolle, ob der Landtag die Wahlrechtsreform noch Ende 2021 entscheidet oder Mitte 2022.“

 

Als Gründe für die sich abzeichnende Aufblähung des Landtags sieht Rülke drei Treiber an: Die Verelendung der Volksparteien, die wachsende Zahl der Fraktionen sowie die Möglichkeit zum Stimmensplitting. Das baden-württembergische Innenministerium hätte zwar in seiner Analyse über die Auswirkungen von Wahlrechtsänderungen festgestellt, dass die Zahl der Abgeordneten bei der angedachten Wahlrechtsreform gleichbleibe – aber nur, wenn niemand von der Möglichkeit des Splittings Gebrauch mache. „Genau diese Möglichkeit wollen wir aber einführen“, so Rülkes Feststellung.

 

Er rechnet vor, dass die von der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg gewünschte Reform zu einer Landtagsgröße von zwischen 250 und 300 Abgeordneten führen könne und fragt: „Was hieße das für die Akzeptanz der Bevölkerung? Was hieße das für die Akzeptanz der Steuerzahler?“

 

Im Bundestag hätte man mittlerweile erkannt, dass es nur ein wirksames Mittel gegen das permanente Anschwellen des Parlaments gibt, nämlich die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Im Landtag verhalte sich dies exakt gleich. Rülkes Lösungsvorschlag: „Deshalb schlagen wir konkret vor, die Zahl der Landtagswahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren.“

 

„Nun höre ich den Vorwurf, dieser Vorschlag sei ein Schnellschuss“, so Rülke: „Beim Blick in die Geschichte stellen wir allerdings fest, dass der damalige SPD-Innenminister Frieder Birzele diesen Vorschlag bereits vor sage und schreibe 30 Jahren gemacht hat. Und die SPD-Fraktion in jenen Jahren immer wieder eine Interfraktionelle Kommission angeregt hat mit dem Ziel, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. Sieht so ein Schnellschuss aus?

 

Aus den Reihen der Grünen gab es den Vorwurf des damaligen Fraktionsvorsitzenden Dieter Salomon, die FDP blamiere sich bis auf die Knochen, weil sie in der Opposition bereits vor 1996 die Verkleinerung auf 60 Wahlkreise gefordert aber in der Regierung gegen die CDU nicht durchgesetzt habe. Dieter Salomon ist 2002 aus dem Landtag ausgeschieden.

Sieht so ein Schnellschuss aus?

 

Aus den Reihen der Grünen kam damals auch ein Antrag zu Eckpunkten zur Wahlrechtsreform. In Drucksache 11/2250 vom 14. Juli 1993 hat die damalige grüne Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise auf 50 gefordert, Herr Kollege Schwarz.

Und in Drucksache 13/90 vom 17. Juli 2001 wurde von der damaligen Fraktion der Grünen die Forderung nach einem Zweistimmenwahlrecht erhoben. Und wissen Sie was noch, Herr Kollege Schwarz? Sie waren damals noch nicht dabei, deshalb verrate ich es Ihnen: Ihre damalige Fraktion hat beantragt, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Sie wollten damit die Zahl der entstehenden Ausgleichsmandate verringern, was heute noch dringlicher ist, als damals. Sieht so ein Schnellschuss aus?“

 

Der grüne Abgeordnete Thomas Oelmayer hatte in der Plenardebatte vom 11. November 2004 überdies die CDU-Fraktion mit dem Vorwurf: „Angst um Pfründe: CDU stur“ gegeißelt. Es ging auch damals um die Reduktion der Zahl der Wahlkreise. – „Sieht so ein Schnellschuss aus?“ – so Rülkes Frage an die Fraktionen „nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Schnellschüsse, sondern um eine alte Volksweisheit: Die größten Kritiker der Elche sind am Ende selber welche!“

 

Rülke fasst zusammen: „Im Ergebnis meine Damen und Herren: Die FDP-Fraktion will eine Reform des Wahlrechts. Wir wollen mehr Frauen im Parlament und wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass eine Reform zu Lasten des Steuerzahlers die Gefahr ausblendet, dass der Landtag in seiner Größe explodiert!“

Ausreisepflichtige Straftäter müssen zügig abgeschoben werden.


Der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, sagte anlässlich einer heutigen Plenardebatte zur Migrationspolitik des Landes:

„Das Recht auf Asyl und der Flüchtlingsschutz sind hohe rechtstaatliche Güter, die unter keinen Umständen in Frage gestellt werden dürfen. Gut integrierten Flüchtlingen und Asylsuchenden muss es ermöglicht werden, einfach und unbürokratisch ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Diejenigen, die bei uns Schutz suchen, müssen sich jedoch auch an unsere Regeln halten. Ausreisepflichtige, die Straftaten begehen, müssen daher auch grundsätzlich zügig abgeschoben werden. Viele Abschiebungen scheitern daran, dass sich die Ausreisepflichtigen ihrer Abschiebung entziehen. Die Landesregierung muss sich daher fragen lassen, ob hier in Baden-Württemberg immer mit letzter Konsequenz vorgegangen wird. Zudem belaufen sich die Kosten für einzelne Abschiebungen teilweise auf über 20.000€, da einzelne Charterflugzeuge angeheuert werden. Auch hier stellt sich die Frage, warum das nicht günstiger, schneller und einfacher geht. Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen genutzt werden, indem der Datenaustausch zwischen den Behörden aller Ebenen, von Kommune bis EU, besser vernetzt wird.

Deutschland und Baden-Württemberg brauchen endlich ein vernünftiges Einwanderungsrecht. Für die Einwanderung von ausländischen Fachkräften, die unsere Wirtschaft dringend benötigt, muss es klare Regeln geben. Wir Freie Demokraten fordern deshalb ein modernes Zweisäulensystem, das aus einer überarbeiteten Bluecard und einem Punktessystem nach kanadischem Vorbild besteht. Zudem muss die Möglichkeit eines Spurwechsels bestehen und die Integrationsmöglichkeiten verbessert werden.

Anstatt diese Herausforderungen engagiert anzugehen, baut die Landesregierung lieber etablierte Strukturen um. Für die Migrationspolitik ist nun das Justizministerium zuständig, während die Abschiebungen dem Innenministerium obliegen. Das alles nur, um einen zusätzlichen Staatssekretärsposten zu schaffen. Das Thema Migration ist aber zu wichtig, als dass es ohne erkennbare Sachgründe von einem Ministerium in ein anderes geschoben werden sollte!“

Jochen Haußmann

Luchas Vorschlag ist so schlecht, dass selbst im Kabinett Kritik laut wird.


Der stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, kommentiert die Meldung, wonach der Vorschlag von Minister Lucha, einen leerstehenden Gebäudekomplex in Heidelberg für den Maßregelvollzug zu nutzen, von Wissenschaftsministerin Bauer harsch kritisiert wird:

 

„Noch immer befinden sich Straftäter, die im Maßregelvollzug in einer psychiatrischen Klinik untergebracht waren, auf der Flucht. Anstatt die bestehenden Probleme jedoch zielgerichtet und mit Sachverstand anzugehen, bringt der Minister nur unausgegorene, schlechte Ideen ins Spiel. Ein Gebäude, das bereits für die Universität vorgesehen ist und in 3 Jahren schon wieder geräumt werden müsste, bietet keinerlei langfristige Perspektive. Der Minister muss sich dringend einen Überblick über die Situationen der psychiatrischen Kliniken im Land verschaffen. Es braucht dringend ausreichend Personal und sicherheitstechnische Vorkehrungen, damit weitere Ausbrüche zuverlässig ausgeschlossen werden können.

 

Mit Schnellschüssen, die sogar von den eigenen Kabinettskollegen harsch kritisiert werden, lässt der Minister die Psychiatrien im Land bei der Behandlung von Straftätern im Stich.

Der desolate Zustand der Landesregierung wird wieder einmal deutlich: Konzeptloses Vorgehen, mangelhafte Kommunikation und Streitereien stehen bei ihrer Arbeit im Vordergrund.

 

In den Zentren für Psychiatrie werden mit Erfolg jedes Jahr hunderte therapiewillige Betroffene behandelt. Gleichzeitig steigt aber die Zahl solcher Straftäter, deren Drogenkonsum eher beiläufig erfolgte und nicht tatursächlich war. Von einer Unterbringung in einem Zentrum für Psychiatrie erhoffen sich die Betroffenen bessere Haftbedingungen und eine frühere Haftentlassung. Der Anstieg der tätlichen Übergriffe auf Mitpatienten und Personal, sowie die seit Jahren konstanten Ausbruchszahlen machen Reformen unumgänglich.“

Polizei und Justiz müssen im Kampf gegen Hass und Hetze gestärkt werden.


Anlässlich der heutigen Debatte zum Antrag „Hasskriminalität in Baden-Württemberg“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch die Regierungskoalition der Hasskriminalität entschieden den Kampf ansagt. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Ein entschiedenes Auftreten gegen Hass und Hetze im digitalen, wie auch im analogen Bereich ist indes bitter nötig. Schließlich lehrt uns die Vergangenheit, dass viel zu oft den verblendeten Worten brutale Gewalt folgt. Den Phänomenbereich der Hasskriminalität zu thematisieren ist sicherlich richtig, wichtiger ist aber, dass Polizei und Justiz personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

Nico Weinmann

Die Unsitte der Notverkündung der Corona-Verordnung greift immer mehr um sich.


Zu den Beratungen der aktuellen Corona-Verordnung im Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Auch nach über 18 Monaten Pandemie bleibt die Lernkurve der Landesregierung überschaubar. Willkürlich gegriffene Zahlenwerte bei der 7-Tage-Inzidenz wurden durch willkürliche Zahlenwerte bei der Hospitalisierungsrate ersetzt. Eine weitergehende Differenzierung findet nicht statt. So wird spätestens mit dem Erreichen der sogenannten Alarmstufe ein Teil der Gesellschaft vom öffentlichen Leben abgeschnitten sein. Dabei gibt es gerade im Einzelhandel funktionierende Hygienekonzepte, die eine Übertragung des Virus ohne einen faktischen Lockdown für Ungeimpfte verhindern.

Vielmehr ist zu befürchten, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, noch öfter unter sich bleiben und sich immer seltener testen lassen werden. Diese Politik der Landesregierung macht eine sogenannte ‚Pandemie der Ungeimpften‘ deutlich wahrscheinlicher. Leidtragende sind neben dem medizinischen Personal besonders Einzelhandel und Gastronomie. Die Testpflicht auf eigene Kosten im Einzelhandel wird Amazon und Co. weitere Milliardenumsätze verschaffen und eine weitere Verödung der Innenstädte befördern. Statt weiterer Restriktionen brauchen wir mehr Überzeugung und Aufklärung. Wir brauchen weiterhin mehr niederschwellige Angebote. Mobile Impfteams etwa sollten noch öfter vor Ort sein, gerade auch in dicht besiedelten sozialen Brennpunkten. Ein zunehmendes Ärgernis stellt die immer mehr um sich greifende Unsitte der Notverkündung dar. Die Abläufe ähneln sich dabei oft. An Dienstagen kündigt Sozialminister Lucha bei den Regierungspressekonferenzen bestimmte Änderungen an, danach folgen tagelange Spekulationen um die genaue Ausgestaltung. Weitere Details erfahren Landtag, Kommunen und Unternehmen dann regelmäßig erst aus der Presse, die oftmals die entsprechenden Vorlagen trotz angeblicher Notwendigkeit der Notverkündung vor dem Parlament erhält. Durch dieses Verhalten missachtet die Landesregierung das Parlament und hindert die Kommunen und Unternehmen bei der gebotenen Planungssicherheit.“

Nico Weinmann

Justiz darf nicht zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität werden.


Zur Ankündigung, einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze einzurichten, erklärt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion:

„Wenn die Landesregierung wirklich etwas gegen Hass und Hetze tun will, dann sollte sie mehr speziell dafür geschultes Personal bei Justiz und Polizei einstellen. Allein der Mehrbedarf von Richtern und Staatsanwälten liegt bei mindestens 30 Stellen. Andernfalls droht die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität zu werden. Hier müssen Grüne und CDU bei den kommenden Haushaltsberatungen liefern. Ein Kabinettsausschuss hingegen löst diese Probleme nicht, sondern schafft nur zusätzliche Ministerialbürokratie.“

Nico Weinmann

Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können.


Zu den bislang fehlenden Angeboten für Aussteigerprogramme für sogenannte Querdenker erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenken-Bewegung ist ein langfristiges Problem. Die Politik muss darauf mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Das Innenministerium bestätigt nun, dass die Mehrzahl dieser Menschen zuvor nicht extremistisch eingestellt war. Gleichzeitig findet nun unter dem Einfluss von Extremisten eine fortlaufende Radikalisierung statt. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein.

Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme orientieren sich an ‚klassischen‘ Extremismus-Phänomenen und sind nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Die nun vorliegende Antwort fällt enttäuschend aus. Das Problem ist der Landesregierung zwar bekannt. Aber konkrete Maßnahmen ergreift sie nicht und stellt sie nicht einmal in Aussicht. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Innenminister Strobl muss dringend seine Hausaufgaben machen und ein Konzept vorlegen, wie Aussteigerprogramme aussehen können. Die Erfahrungen aus anderen Bereichen lehren uns, dass es notwendig und geboten ist aktiv und möglichst schnell auf diese Menschen zuzugehen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Nickt CDU einmal mehr Grünen-Vorschlag ab und akzeptiert mehr Flüchtlinge für Baden-Württemberg?


Zur Meldung, wonach die Landesregierung über die Anzahl aufzunehmender afghanischer Flüchtlinge streitet, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es wäre für die Bürgerschaft schön zu wissen, was nun eigentlich gilt. Gilt der bundesweite Verteilungsschlüssel für afghanische Ortskräfte? Oder ist der Widerstand der CDU nur so zu interpretieren, dass angesichts der kläglichen Umfragewerte ein bisschen Bundestagswahlkampf betrieben und hinterher wieder einfach alles was von den Grünen kommt brav abgenickt wird, weil man ja viele Staatssekretärsposten bekommen hat?“

Baden-Württemberg muss Menschen nicht nur aufnehmen, sondern gerade gut ausgebildete Ortskräfte rasch in den Arbeitsmarkt vermitteln


Zu den Auswirkungen der aktuellen Lage in Afghanistan erklärt der bundeswehr- und der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Hans Dieter Scheerer:

„Die deutschen Staatsangehörige und andere von der Taliban verfolgte Menschen brauchen nun endlich dringend und unbürokratische Hilfen. Stattdessen setzt sich die Planlosigkeit der Bundesregierung fort. Es kann doch nicht sein, dass ein US-Militärflugzeug mit 640 Menschen an Bord abhebt und diese in einen Nachbarstaat bringt, während die Bundeswehr nach Stunden unter riskanten Bedingungen landet, um dann mit gerade einmal sieben Personen zurückzufliegen. Wir müssen nun mit jedem Flugzeug, das in Kabul landen kann, so viele Menschen wie es nur geht vor den Taliban retten und in die Nachbarstaaten ausfliegen.

Wenn diese Menschen in Sicherheit sind, braucht es eine nationale und eine europäische Verständigung über die weitere humanitäre Hilfe. Selbstverständlich muss dann auch Baden-Württemberg Ortskräfte, ihre Familien und besonders von der Taliban verfolgte Gruppen, wie etwa Frauenrechtler oder Künstler aufnehmen. Gerade die Ortskräfte sprechen gut Deutsch, sind gut ausgebildet und sollten bei uns schnell und unbürokratisch in den Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Immer deutlicher wird das vollständige Versagen von Außenminister Maas, Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer und Innenminister Seehofer. Diese haben über Monate hinweg die Lage in Afghanistan schöngeredet und wollten es nicht einmal in Erwägung ziehen, dass die Taliban Kabul einnehmen könnten. Das Innenministerium hat außerdem durch bürokratische Hürden die Ausreise der Ortskräfte und ihrer Familien erschwert. Dieses verheerende Missmanagement darf nicht folgenlos bleiben. Der neue Bundestag muss dies umfassend aufarbeiten, etwa in einem Untersuchungsausschuss.“

Nico Weinmann

Verantwortungsbewusster Umgang mit Beitragsgeldern geboten


Im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die der Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 € angehoben wurde, sagt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat nochmals verdeutlicht, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags von der unabhängigen KEF festgelegt wird, und die Länder diesen nicht ohne Weiteres ändern können. Es ist ein wichtiger Teil des dualen Rundfunksystems, dass die Politik nicht nach Belieben in die Aktivitäten und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingreifen kann. Daraus erwächst den Rundfunkanstalten aber auch die Verantwortung, ihren Finanzbedarf und die Ausgabenpolitik transparent zu kommunizieren. Das Programm muss nachvollziehbar am Auftrag des Medienstaatsvertrags ausgerichtet sein, um die Stärken des unabhängigen Rundfunks zu betonen. Was die Privaten leisten können, sollte vorwiegend auch diesen überlassen werden.“

Der Abgeordnete Hans Dieter Scheerer, Mitglied im Ständigen Ausschuss, ergänzt:

„Während einerseits der Rundfunkbeitrag angehoben wird, hantiert der SWR andererseits mit beachtlichen Rücklagen und investiert diese u.a. bei fragwürdigen Geldinstituten wie der im Frühjahr insolvent gegangenen Greensill Bank. Der SWR ist gefordert, mit den Geldern der Beitragszahler zurückhaltend umzugehen.  Insbesondere müssen risikoreiche Spekulationen mit Beitragsgeldern unterlassen werden. Darauf muss auch in Zukunft geachtet werden!“

 

Öffentlich-rechtlicher Auftrag muss auf den Prüfstand


Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die der Rundfunkbeitrag trotz der fehlenden Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt vorläufig erhöht wird, sagt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Rundfunkfreiheit ist ein wichtiges Gut, an dem es nichts zu rütteln gibt. Dazu gehört, wie das Bundesverfassungsgericht immer wieder klargemacht hat, auch eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch die heutige Entscheidung wurde daher das dafür vorgesehene System aufrechterhalten. Deshalb ist die Haltung des höchsten Gerichts nachvollziehbar und folgerichtig.

Das ändert aber nichts daran, dass Rahmen und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf den Prüfstand gehören. Die Kernaufgaben, die dabei hauptsächlich im Bildungs- und Informationsbereich liegen, müssen mehr in den Fokus der Rundfunkanstalten genommen werden. Gerade im Digitalen darf keine falsche Konkurrenz zu kleinen privaten Mediendiensten aufgebaut werden. Eine Konzentration des Auftrags aufs Wesentliche hat zudem den Vorteil, dass der Finanzbedarf gesenkt werden kann, ohne die Rundfunkfreiheit zu beeinträchtigen.

Eine übermäßige Aufblähung des Rundfunkbeitrags darf zukünftig nicht das Ziel sein und muss verhindert werden. Ab einem gewissen Punkt ist die Höhe des Rundfunkbeitrags den Menschen nicht mehr vermittelbar. Der Zusammenhang zwischen dem Erhalt freien Rundfunks und den Gehältern manches Intendanten wird immer schwerer erkennbar. Die Akzeptanz des dualen Rundfunksystems droht so verspielt zu werden. Dem darf sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht verschließen!“

Bürgerrechte

Bürgerrechte sichern Freiheit und Selbstbestimmung!

Die Wahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte ist ein Kernanliegen von uns. Denn sie schützen den Einzelnen und seine Entscheidungen gegenüber dem Staat und schaffen so Raum für Freiheit und Selbstbestimmung. Daher treten wir für die Achtung unserer Verfassung und der darin festgelegten Bürger- und Menschenrechte ein. Es ist stets eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Staatliche Maßnahmen dürfen nicht mehr an Freiheit kosten als sie an Sicherheit schaffen. Statt dem reflexartigen Ruf nach immer schärferen Gesetzen setzen wir daher auf den konsequenten Vollzug der bestehenden Gesetze durch Polizei und Justiz. Wir setzen auf Bürgerrechte, die auch in Krisenzeiten gelten und nicht als „Privilegien“ abgetan werden dürfen, die uns nach Belieben zugeteilt oder vorenthalten werden können. Bürgerrechte müssen auch in einer zunehmend digitalisierten und datengetriebenen Welt aufrechterhalten werden.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Bürgerrechte konsequent verteidigen und daher keinen verdachtsunabhängig und flächendeckend gegen alle Bürger gerichteten Überwachungsmaßnahmen zustimmen
  • uns weiterhin konsequent gegen die Online-Durchsuchung („Staatstrojaner“) und gegen eine Ausweitung des Präventivgewahrsams über die bestehenden 14 Tage hinaus einsetzen
  • den Einsatz sogenannter Bodycams im Hinblick auf grundrechtssensible Bereiche (etwa Wohnungen) überprüfen und den polizeilichen Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen
  • die Behörden des Landes technisch und personell in die Lage versetzen, Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern schnell und effizient zu beantworten
  • das baden-württembergische Informationsfreiheitsrecht verbessern und bestehende Zugangshürden abbauen
  • Freiheitseinschränkungen durch Maßnahmen der Pandemiebekämpfung dürfen nicht länger andauern, als unbedingt erforderlich, und nicht stärker in die Grundrechte eingreifen als unbedingt erforderlich
  • Die Politik muss den Bürgerinnen und Bürgern einen Weg aufzeigen, wie mittelfristig wieder eine gesellschaftliche Normalität und ein Leben ohne Corona-Verordnungen einkehrt

Alle Arten von Antisemitismus sollten in einem eigenen Referat beim Verfassungsschutzamt gemeinsam beobachtet werden.


Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und Mitglied des Innenausschusses, Nico Weinmann:

„Die Radikalisierung vieler Menschen im Umfeld der sogenannten Querdenker-Bewegung muss die Politik sehr ernst nehmen. Das besondere Risiko besteht darin, wenn Personen, die bis dahin nicht extremistisch eingestellt waren, sich unter dem Einfluss von Extremisten dauerhaft radikalisieren. Je länger eine solche Radikalisierung andauert, umso schwerer ist es, diese Menschen für die freiheitlich demokratische Grundordnung zurückzugewinnen. Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann hier nur eine Teil-Maßnahme sein. Im Vordergrund muss das Ziel stehen, diese Menschen wieder aus dem Dunstkreis von ‚Querdenken‘ und Co. zurückzugewinnen. Die Landesregierung hat es bislang versäumt, ein speziell auf diese Gruppe zugeschnittenes Aussteiger-Programm vorzulegen. Bisherige Aussteigerprogramme sind für ‚klassische‘ Extremismus-Phänomene zugeschnitten und nur bedingt geeignet. Denn radikale Gegner von Corona-Maßnahmen lassen sich weder eindeutig dem Rechts- oder Linksextremismus noch einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuordnen.

Auch im Bereich des klassischen Extremismus kann es keine Entwarnung geben. Trotz des Rückgangs bei Linksextremismus muss die steigende Gewalt gegen politische Gegner jeden Demokraten zutiefst beunruhigen. Einschüchterung durch Gruppen wie Antifa darf sich niemals als Mittel der Politik durchsetzen.

Die massiven antisemitischen Ausschreitungen im Zuge antiisraelischer Demonstrationen haben erneut deutlich gemacht, dass der Antisemitismus ein zentraler Bestandteil von Rechts-, Links-, Ausländerextremismus und Islamismus ist. Diese verschiedenen Ausprägungen des Antisemitismus sollten künftig in einem gemeinsamen Referat beim Verfassungsschutzamt zusammengefasst werden. Das wäre auch ein wichtiges Zeichen an Jüdinnen und Juden, dass die Politik allen Arten von Antisemitismus gleichermaßen entschieden entgegentritt.“