Archiv für die Kategorie: Recht, Verfassung und Migration

Justiz

Unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat basiert auf einer unabhängigen, effektiven und schnell arbeitenden Justiz. Die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist eine der Kernaufgaben der Landesregierung. Die Justizbehörden müssen dabei nicht nur personell gut ausgestattet sein, auch die Digitalisierung muss mit Nachdruck betrieben werden. Dass Unterlagen überall in wenigen Sekunden elektronisch verschickt werden, an den Gerichten aber immer noch zu oft die Kommunikation über Fax und Brief erfolgt, wird unserer digitalen Gesellschaft nicht gerecht.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die auf dem Papier geschaffenen Planstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen rasch besetzt werden.
  • Opfer von Straftaten müssen stärker unterstützt werden und die Belastungen im Ermittlungs- und Strafverfahren für Opferzeugen gemindert werden.
  • Die Digitalisierung der gerichtlichen Verfahren muss schneller umgesetzt werden und die Möglichkeit von digitalen Verhandlungen auch nach dem Ende der Pandemie regelmäßig genutzt werden.
  • Die Justiz muss auch weiterhin in dieser Breite im Land erhalten bleiben.
  • Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft muss weiter gestärkt werden.
  • Stärkung der Rolle der Rechtspfleger und der Geschäftsstellen.

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Positionspapiere


Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Für ein liberales Waffenrecht

Jahresbilanz Koalition

Datenschutz

Durch die Digitalisierung wird Datenschutz immer wichtiger. Beim Datenschutz geht es um zwei für uns Liberale sehr wichtige Anliegen: die Selbstbestimmung über persönliche Daten und um den freien Datenverkehr und die Nutzung von Daten als Chance des Fortschritts. Gleichzeitig dürfen datenschutzrechtliche Vorgaben Vereine und Unternehmen aber auch nicht überfordern. Datenschutz muss auch immer vernünftig praktiziert werden.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Keine anlasslose Speicherung der Daten von Privatpersonen ohne deren Einverständnis.
  • Stärkung der Rolle des Landesbeauftragten für Datenschutz
  • Effektive Kontrollmechanismen zur Prüfung von Unternehmen wie Facebook und Google
  • Der Datenschutz darf zugleich nicht zu einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung für Vereine und Unternehmen führen.
  • Effektive Bekämpfung der Abmahnindustrie bei ungewollten Verstößen gegen den Datenschutz, besondere auch durch kleinere- und mittelständische Unternehmen und Vereine.

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Positionspapiere


Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Verfassungsschutz

Wachsender Extremismus stellt unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Der Rechtsstaat muss daher entschieden und entschlossen gegen seine Feinde auftreten. Dabei sind in den letzten Jahren insbesondere islamistische, rechtsextreme und linksextreme Ränder erstarkt. Deren Beobachtung geht mit neuen Aufgaben für den Verfassungsschutz einher. Weitere Herausforderungen bestehen im Bereich der nachrichtendienstlichen Cyberkriminalität und der Wirtschaftsspionage.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Gleichermaßen entschiedenes Vorgehen gegen alle Arten von Extremismus, gleich, ob dieser rechts, links oder islamistisch motiviert ist
  • Null Toleranz gegenüber allen Arten von Antisemitismus
  • Bessere technische Ausstattung im Kampf gegen Wirtschaftsspionage und nachrichtendienstlicher Cyberkriminalität
  • Weitere Stärkung und Beibehaltung des Landesamts für Verfassungsschutz als eigenständige Behörde

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Positionspapiere


Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Migration

Deutschland braucht endlich eine pragmatische Einwanderungspolitik. Durch ein Einwanderungsgesetz muss echten Fachkräften, die unsere Wirtschaft dringend benötigt, die Einwanderung ermöglicht werden. Die Aufnahme geflüchteter Menschen als humanitärer Akt erfolgt daneben solange, soweit die Situation in ihren Heimatstaaten dies erfordert. Danach müssen sie grundsätzlich das Land verlassen – es sei denn, dass sie durch gelungene Integration die Anforderungen des Einwanderungsgesetzes erfüllen. Die Rückführung in die Heimatstaaten muss dabei konsequenter als bislang durchgesetzt werden. Das Thema Migration ist zu wichtig, als dass es ohne erkennbare Sachgründe von einem Ministerium in ein anderes geschoben wird und damit bisherige Strukturen durcheinander gebracht werden.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Schaffung eines Einwanderungsgesetzes für den Zuzug echter Fachkräfte
  • Geflüchtete Personen dürfen grundsätzlich nur so lange bleiben, wie es die humanitäre Situation in ihren Heimatstaaten erfordert.
  • Nach der Verbesserung der Situation in den Heimatstaaten ist die Rückführung konsequenter und schneller als bislang umzusetzen. Dazu müssen auch die bestehenden 38 Abschiebehaftplätze erweitert werden.
  • Beschleunigung der Asylverfahren auch durch die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, insbesondere um die Maghreb-Staaten und Georgien.

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Positionspapiere


Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Migration rasch ordnen – Sichere Herkunftsstaaten ausweiten

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu der Diskussion in den Regierungsfraktionen um einen härteren Umgang mit straffälligen Flüchtlingen sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer als Flüchtling die Unterstützung und die Gastfreundschaft unseres Landes genießt, dann aber dennoch straffällig wird, muss schnell die Folgen dieses Handelns spüren. Gerade als Rechtsstaatspartei ist für uns hier ein konsequentes Auftreten des Staates wichtig. Natürlich ist aber auch klar, dass Kriminalität nicht nur von Flüchtlingen ausgeht. Egal ob bei gewerbsmäßiger Kriminalität, bei Übergriffen auf Gäste in Schwimmbädern oder anderswo – ein schnelles und rechtsstaatskonformes Handeln gegen die Täter ist überall gleichermaßen wichtig.

In vielen Fällen erreicht man dabei tatsächliche Verbesserungen nicht durch weitere Gesetzesverschärfungen, sondern durch mehr Polizei. In diesem Punkt haben Grünen, CDU und SPD in dieser und letzter Landesregierung versäumt, rechtzeitig genügend neues Personal auszubilden. Die Folge für Baden-Württemberg ist die geringste Polizeidichte pro Einwohner aller Bundesländer. Dann bringen auch die schärfsten Gesetze nichts. Gleichwohl werden wir einzelne Gesetzesinitiativen konstruktiv und ergebnisoffen begleiten, und soweit diese tatsächlich erforderlich sind, auch mittragen.

Vorher wird sich aber zeigen, ob die Vorschläge von der Grünen-Landtagsfraktion nicht wieder mal zerredet werden. Erste Äußerungen deuten bereits darauf hin. Wie schon bei früheren Themen könnte aufgrund des Widerstandes der Grünen statt konkreter Taten nichts als heiße Luft übrigbleiben. Dieses Mal würden die Grünen dabei aber nicht nur die CDU, sondern auch den eigenen Ministerpräsidenten ausbremsen.”

Nico Weinmann

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dankt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, diesem und skizziert künftige Handlungsfelder:

„Mit dem vorliegenden Bericht beweist der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink, dass er über die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften konsequent wacht, und gleichzeitig Abhilfen verhältnismäßig und mit Augenmaß vornimmt. Dafür dankt ihm die FDP/DVP-Fraktion. Ein effektiver Datenschutz muss zum Ziel haben, dass es in der digitalen Welt keinen gläsernen Bürger gibt. Gleichzeitig dürfen kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine nicht über Gebühr belastet werden. Ein solcher Datenschutz ist ein Standortvorteil. Der Bericht zeigt dabei, die Bereitschaft der Betroffenen hieran mitzuwirken.

Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass bei der geltenden Rechtslage in Baden-Württemberg zu wenig getan wurde, um beispielsweise das rechtsmissbräuchliche Handeln von Abmahnunternehmen einzudämmen oder Vereine und kleinere Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, um die Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass Behörden gegenüber Privaten privilegiert werden. Datenschutz muss für alle verarbeitenden Stellen gleichermaßen gelten. In der Zukunft wird es zudem erforderlich sein, den Fokus noch stärker auf den Umgang von nationalen und internationalen Großunternehmen mit Daten zu legen. Die wachsende Rolle von digitalen Assistenten in unserem Leben darf nicht das Entstehen von gläsernen Bürgern befördern.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu den heute beschlossenem Einwanderungsgesetz und dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist gut, dass sich endlich etwas in die richtige Richtung bewegt. Der große Wurf in der Migrationspolitik sind die Gesetze aber nicht. Die Maßnahmen werden weder im nennenswerten Umfang die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte vorantreiben noch eine stärkere Rückführung abgelehnter Asylbewerber erreichen.

Seit Jahren fordert die FDP eine pragmatische Einwanderungspolitik. Durch ein Einwanderungsgesetz muss echten Fachkräften, die unsere Wirtschaft dringend benötigt, die Einwanderung ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf der Großen Koalition stellt sich aber explizit gegen ein Punktesystem. Ein Anreiz für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, sich gerade für Deutschland zu entscheiden, entsteht dadurch nicht.

Daneben muss auch die Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung endlich effektiv umgesetzt werden. Die Aufnahme geflüchteter Menschen als humanitärer Akt dauert solange, soweit die Situation in ihren Heimatstaaten dies erfordert. Danach müssen sie grundsätzlich das Land verlassen – es sei denn, dass sie durch gelungene Integration die Anforderungen des Einwanderungsgesetzes erfüllen. Die Rückführung in die Heimatstaaten muss dabei konsequenter als bislang durchgesetzt werden. Dabei müssen dringend auch die Asylverfahren durch die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, insbesondere um die Maghreb-Staaten und Georgien, beschleunigt werden. Die Grünen müssen hier ihre Blockadehaltung im Bundesrat aufgeben.

Dort wo es nötig ist, müssen die betreffenden auch in Abschiebehaft genommen werden können. Die Abschiebehaft muss aber getrennt von der Haft in Justizvollzugsanstalten erfolgen. Korrekturbedarf besteht auch bei der landesweit einzigen Abschiebehaftanstalt in Pforzheim. Wegen ihrer zentralen Lage ist sie ein denkbar ungeeigneter Standort, worauf wir seit Jahren hinweisen. Hier muss Innenminister Strobl endlich sinnvolle Alternativen aufzeigen.“

Nico Weinmann

In der Debatte um die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse um den Zugriff auf Daten aus Smart-Home-Anlagen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Wir lehnen es entschieden ab, wenn die Ermittlungsbehörden Zugriff auf Daten aus dem privaten Kernbereich von Menschen erhalten. Dies käme einem Großen Lauschangriff durch die Hintertür gleich. Das Bundesverfassungsgericht hält den Schutz des Wohnraums zu Recht sehr hoch. Eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten. Nur weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht auch gemacht werden.

Es stimmt uns daher mit Sorge, dass dieser Vorstoß von Union und SPD getragen wird. Die SPD hat den Schutz von Bürgerrechten damit endgültig aufgegeben. Umso wichtiger ist, dass die Landesregierung hier klar Position bezieht. Gerade die Grünen im Land müssen nun Farbe bekennen und für die Wahrung der Bürgerrechte und der Intimsphäre der Bürger eintreten. Herr Kretschmann muss seinen Innenminister anweisen, als Vertreter Baden-Württembergs sich bei der Innenministerkonferenz gegen diesen Vorstoß zu stellen.“

Nico Weinmann

Zu der Vorstellung des Berichts des Landesverfassungsschutzes für das Jahr 2018 erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Der Jahresbericht unterstreicht die immense Bedeutung des Landesverfassungsschutzes im Rahmen der Sicherheitsarchitektur bei der Wahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Unverändert wichtig ist dabei der Kampf gegen klassische verfassungsfeindliche Strukturen von Rechts- und Linksextremen sowie Islamisten. Zunehmend gehen von Verfassungsfeinden und Extremisten auch Gefahren für das jüdische Leben in Deutschland aus. No-Go Areas für jüdische Mitbürger und Menschen mit einer Kippa darf es nicht geben. Hier gilt es: Wehret den Anfängen!

Der Landesverfassungsschutz steht aber auch vor neuen Herausforderungen. Die Cyberspionage durch Russland und China und damit der Abfluss unseres technologischen Know-Hows müssen entschieden bekämpft werden. Inakzeptabel ist es auch, wenn der türkische Geheimdienst offenbar unter Einbeziehung von Organisationen wie der DITIB gezielt Andersdenkende auf deutschem Boden ausspioniert und schikaniert. Innenminister Strobl muss dies gegenüber der türkischen Politik auch offen ansprechen.

Die Politik erweitert seit Jahren die Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie muss ihm dann aber auch zusätzlich Haushaltsmittel zubilligen. Stattdessen erklärte Finanzministerin Sitzmann noch 2014, dass 30 bis 50 Prozent der Stellen beim Amt gestrichen werden können. Wie eine kürzlich gestellte Anfrage ergab, konnte Innenminister Strobl seit dem Jahr 2016 gerade einmal 15 neue Stellen durchsetzen. Es wäre ein fatales Signal, wenn die jetzige Bitte des Innenministers nach 36 neuen Stellen im nächsten Haushalt nicht hinreichende Unterstützung durch die Grünen erfahren würde. Sollte dies nicht als möglich erachtet werden, muss sich die Landesregierung fragen lassen, ob sie die Prioritäten im Sinne der Bürger richtig setzt.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Allerdings gehen die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich zu weit. Die Strafbarkeit der Justizbediensteten wäre mit dem neuen Gesetzentwurf weitreichender als von Privatpersonen und Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Dies wäre das falsche Signal an die Justizbediensteten in unserem Land.

Wir bedauern, dass unser diesbezüglicher Änderungsantrag von CDU, Grünen und AfD abgelehnt wurde. Justizmitarbeiter brauchen Rechtssicherheit, dass sie sich nicht schon bei kleinen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften strafbar machen. Unser Antrag war dabei bewusst an die Strafvorschriften im BDSG angelehnt. Damit wollten wir auch eine einheitliche Begrifflichkeit im Datenschutzstrafrecht erreichen. Einziger Unterschied zum BDSG war, dass nur solche Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften bestraft werden sollten, die in Bereicherungsabsicht begangen worden wären. Damit wäre nur wirklich gravierendes Unrecht mit Strafe belegt. Typisches Justizhandeln wie etwa das Erstellen einer Anklageschrift wäre dann nicht erfasst. Bei Verstößen gegen den Datenschutz an dieser Stelle genügen die bisherigen disziplinarrechtlichen Sanktionen.

Leider wurden auch die Bedenken der FDP gegen die Einführung einer Mithörfunktion bei Alarmgeräten für Justizmitarbeiter im Außendienst nicht berücksichtigt. Es steht außer Frage, dass diese bestmöglichen Schutz erhalten müssen. Auch wenn es letztes Jahr nur drei Notrufe gab, ist jeder einzelne einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßen wir die bereits bestehende Alarmmöglichkeit. In Notfallsituationen hat die Mithörfunktion aber keinen Mehrwert. Viel wichtiger ist es, dass die Polizei schnell am Einsatzort ist. Dafür braucht es mehr Personal, nicht schärfere Gesetze. Eine Aushöhlung der Grundrechte durch die Abhörfunktion ohne praktischen Nutzen lehnen wir ab.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf enthält einige Punkte, auf deren Änderung die FDP drängen wird. Besonders problematisch sehen wir die Einrichtung einer Mithörfunktion beim Einsatz von mobilen Alarmgeräten von Justizmitarbeitern im Außeneinsatz“, so Weinmann. Zwar sei es wichtig, Außendienstmitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher zu schützen. „Dies erreicht man aber nicht mittels der Mithörfunktion. Die Landesregierung räumt in der Gesetzesbegründung selbst ein, dass 300 solcher Alarmgeräte bereits im vergangenen Jahr im Einsatz waren. Es wurden in der gesamten Zeit aber lediglich 3 Notrufe abgesetzt. Das zeigt, dass der praktische Nutzen gegen Null tendiert.“ Demgegenüber stünden durch die Mithörfunktion massive Eingriffe in die Grundrechte, insbesondere, wenn Aufnahmen von privatem Kernbereich mitgeschnitten würden, bemängelte der FDP-Politiker. „Mit diesem Vorhaben werden erneut Grundrechte ausgehöhlt, ohne dass es einen Mehrwert bei der Sicherheit gibt.“

Auf besonderes Unverständnis stößt bei ihm, dass die Geräte bereits vor ihrer Anschaffung vor einigen Jahren mit Kenntnis der Landesregierung mit einer solchen Mithörfunktion ausgestattet wurden, obwohl es an einem Parlamentsbeschluss hierzu fehlte. „Das Verhalten der Landesregierung ist befremdlich. Es muss klar sein, dass die Gesetze zuerst im Parlament beschlossen werden müssen, und erst danach entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden“, kritisierte Weinmann.

Daneben müssen nach Ansicht der FDP die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich gelockert werden. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die sehr weitreichenden Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht gelockert werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bereits kleinste Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn der Justizbedienstete in ‚Schädigungsabsicht‘ handelt. Dieser Begriff ist aber sehr weitgehend. Es besteht daher die Gefahr, dass bereits typisches Justizhandeln wie etwa die Erhebung einer Anklageschrift als Schädigung aufgefasst werden kann. Eine derartige Kriminalisierung der Justizbediensteten ist inakzeptabel und muss verhindert werden.“ Der Rechtspolitiker findet, dass vielmehr „nur gravierende Verstöße gegen den Datenschutz strafrechtlich zu sanktionieren“ werden sollten. „Dies betrifft insbesondere den kommerziellen Handel mit fremden Daten. Alle anderen Verstöße sollten allenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.“ Vor diesem Hintergrund kündigte Weinmann an, auf eine Änderung der Gesetzesentwürfe in diesen beiden Punkten hinwirken zu wollen.

Anlässlich der Debatte um die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag von Innenminister Strobl, Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzuganstalten unterzubringen zeigt, dass er die verfassungsgerichtlichen Vorgaben verkennt. In Gefängnissen sind verurteilte Straftäter unterzubringen. Abschiebepflichtige Personen gehören dort nicht hin. Für sie müssen separate Unterbringungsorte geschaffen werden.

Die FDP/DVP Fraktion hat bereits in der Vergangenheit hingewiesen, dass die bestehenden Abschiebekapazitäten nicht ausreichen. Leider folgte die Landesregierung unserer Forderung, zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen, nicht. Das Ergebnis sieht man jetzt. Es ist untragbar, wenn Abschiebungen scheitern, weil Grün-Schwarz nicht die entsprechenden Mittel für eine vorhergehende Unterbringung bereitstellt.

Der Vorschlag des Innenministers ist aber auch aus Perspektive der Justizvollzugsbediensteten inakzeptabel. Baden-Württemberg ist bereits jetzt Schlusslicht in Deutschland beim Verhältnis von Mitarbeitern zu Haftinsassen. Würde man Strobl folgen, dann würde sich die Situation in den Gefängnissen noch weiter verschlimmern. Die Versäumnisse der Landesregierung dürfen aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter in den Haftanstalten ausgetragen werden.“

Zur Ankündigung von Bundesfinanzminister Scholz, die Mittel für die Flüchtlingsunterkunft, -verpflegung und -integration zu kürzen und zur Ablehnung dieser Pläne durch Innenminister Strobl sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Verweis auf die rückgehende Zahl der Asylbewerber taugt nicht als Argument für die Kürzung der Finanzmittel. Immerhin müssen vor allem die Gemeinden weiter ganz erhebliche Beträge zur Versorgung der schon bei uns lebenden Migranten aufwenden. Wenn Bundesfinanzminister Scholz in absehbarer Zeit Mittel in diesem Bereich kürzen will, sollte er mit seiner SPD endlich eine Migrationspolitik unterstützen, die Verfolgten Schutz bietet, qualifizierte Zuwanderung in unsern Arbeitsmarkt ermöglicht, Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund aber zeitnah in die Heimatländer zurückführt oder abschiebt.“

Zur Meldung, wonach Angriffe auf Bedienstete in den Justizvollzugseinrichtungen zunehmen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Entwicklung der Angriffe auf Bedienstete kann angesichts der Zustände im Justizvollzug leider nicht erstaunen. Die Zusammensetzung der Gefangenen wird immer heterogener, psychische Auffälligkeiten nehmen zu. Seit dem Jahr 2015 steigt zudem die Zahl der Gefangenen im Justizvollzug. Die Landesregierung hat dieser Entwicklung viel zu lange weitgehend tatenlos zugeschaut. Jahrelang haben die Grünen den Neubau der JVA Rottweil verzögert und sich geweigert, die Justizvollzugsanstalten besser auszustatten. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns tagsüber 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. Nachts ist die Situation noch dramatischer. In keinem anderen Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten.

All diese Defizite werden zum Schaden der Bediensteten nicht ausreichend angegangen. Unsere seit 2016 ständig erneuerte Forderung nach einem Gesamtkonzept für den Justizvollzug wird pauschal abgetan. Und während in den letzten Jahren in den Ministerien hunderte neuer Stellen geschaffen wurden und die Grünen beispielsweise in der Umweltverwaltung aus dem Vollen schöpfen, wird Justizminister Wolf am kurzen Band geführt. Es bestätigt sich wieder einmal, dass die Grünen keinen Sinn für die Belange der Justiz haben.“

Anlässlich der von der CDU beantragten aktuellen Debatte im Landtag zu „Ausreisepflicht durchsetzen – für Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik“ sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Vor 2015 scheiterten viele vernünftige Ansätze zur Steuerung der Migration an der Totalverweigerung der CDU. Dann verordnete Bundeskanzlerin Merkel Knall auf Fall ihrer Partei einen Richtungswechsel um 180 Grad. Aus der CDU wurde die Partei, die in Regierungsverantwortung die seit Jahren anhaltende ungeordnete Migration nach Deutschland und die darauf beruhende gesellschaftliche Spaltung zu verantworten hat.

Der Titel der heutigen aktuellen Debatte beschreibt so, was die CDU mittlerweile zwar auf Parteitagen beschwört, sie bis heute in der Realität aber gerade nicht umsetzt. Von 2016 bis 2018 fällte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 744.501 negative Asylentscheidungen. Im gleichen Zeitraum wurden aber mit 72.841 Menschen weniger als 10 Prozent der Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund abgeschoben. Von den Abgeschobenen kommt statistisch auch noch jeder Dritte wieder nach Deutschland zurück. Angesichts dieser Zahlen brauchen wir statt leerer Versprechen endlich ein praktikables Asyl- und Flüchtlingssystem sowie ein modernes Einwanderungsrecht mit Kriterien von der Bildungsqualifikation bis hin zur Integrationswilligkeit. So lange aber die CDU nur in Sonntagsreden und auf Parteitagen stark ist, beispielsweise in Hessen den Ministerpräsidenten stellt und trotzdem nach dem Willen der Grünen nicht für die Ausweitung sicherer Herkunftsländer stimmt, wird die Ordnung der Migration nach Deutschland wohl nicht gelingen.“

Anlässlich der aktuellen Debatte zur Ausweitung sicherer Herkunftsländer sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die geringen Anerkennungsquoten bei Migranten aus dem Maghreb und Georgien verdeutlichen, dass es sich bei diesen Staaten um grundsätzlich sichere Herkunftsländer handelt. Die entsprechende Einstufung sollte daher eigentlich selbstverständlich sein.

Zum Schaden für unser Asylsystem nutzen die Grünen die Anerkennung sicherer Herkunftsländer aber zur eigenen Profilierung. Dafür nehmen sie in Kauf, die rechtspopulistische AfD zu stärken und die Spaltung der Gesellschaft zu vertiefen. Die Grünen erwecken dazu bewusst den Eindruck, mit der Einstufung werde das Recht auf Asyl beschnitten. Dies ist aber gerade nicht der Fall. Die Einstufung führt lediglich zu einer Regelvermutung, die durch das Aufzeigen persönlicher Verfolgung widerlegt werden kann.

So wird die Anerkennung sicherer Herkunftsländer im Bundesrat wahrscheinlich erneut an den Grünen scheitern. Dabei wäre die Ausweitung sicherer Herkunftsländer ein wichtiger Schritt, um unser Asylsystem praktikabler zu machen. Über den aktuellen Gesetzentwurf hinaus sollte ein Automatismus eingeführt werden, der Staaten bei einer Anerkennungsquote von unter zehn Prozent automatisch zu sicheren Herkunftsländer erklärt. Weitere Maßnahmen beispielsweise zur verbesserten Rückführung und Abschiebung von Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund und zur Gewinnung qualifizierter Zuwanderung sind längst überfällig.“

Zu Meldung, die Landesregierung halte sich das Votum in Sachen Ausweitung sogenannter sicherer Herkunftsländer offen, Innenminister Strobl könne das Verhalten der Grünen nicht nachvollziehen, das Staatsministerium wolle den Gesetzentwurf erst prüfen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die äußerst geringen Anerkennungsquoten bei Migranten aus dem Maghreb und Georgien zeigen, dass es sich bei diesen Staaten um grundsätzlich sichere Herkunftsländer handelt. Da mit der Anerkennung auch nicht das Recht auf Asyl beschnitten wird, gibt es keinen ernsthaften Grund, die Einstufung zu verweigern. Die Grünen haben aber erkannt, dass sie und die rechtspopulistische AfD die einzigen sind, die von Fehlern in der Flüchtlings- und Asylpolitik und einer Spaltung der Gesellschaft bundesweit profitieren. So wird die Anerkennung sicherer Herkunftsländer erneut an den Grünen scheitern. Innenminister Strobl sollte dabei nicht erstaunt tun. Seit 2016 regiert er mit den Grünen und lässt sich von ihnen vorschreiben, was er im Asylbereich und bei der inneren Sicherheit machen darf und was nicht.“

Zur Entscheidung der Bundesamtes für den Verfassungsschutz, die AfD zum Prüffall zu erheben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Auftrag des Verfassungsschutzes ist klar. Als Frühwarnsystem soll er verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und im Dunstkreis der AfD ist es richtig, dort genau hinzuschauen. Anhaltspunkte liefern auch AfD-Politiker aus Baden-Württemberg genug. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, sie muss sich wehrhaft zeigen. Vom Verfassungsschutz erwarte ich dabei eine rechtlich einwandfreie Prüfung. Es darf der AfD nicht gelingen, sich als Opfer zu stilisieren.“

Zu den erneuten Verwerfungen in der AfD-Landtagsfraktion mit dem Misstrauensbeschluss der Mehrheit der Fraktionsmitglieder gegen den eigenen Fraktionsvorstand sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein weiterer Akt im Schmierentheater der AfD spielt sich ab. Die AfD-Landtagsfraktion ist auf dem Weg nach Rechtsaußen und stellt sich auf die Seite der Antisemiten und Demokratieverächter in den eigenen Reihen. Ob diese neuerliche Säuberungsaktion wieder zu einer Spaltung führt, wird sich zeigen. Der Landtag sollte aber nicht schon wieder die Bühne für diese Schmierenkomödie abgeben.“

Zur Berichterstattung über die Belastungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Strafvollzug sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist eine der Kernaufgaben der Landesregierung. Dazu gehört auch die Anpassung der personellen Situation in der Justiz, dem Strafvollzug und bei den Sicherheitsbehörden an die Erfordernisse der Zeit. Hier haben die von Ministerpräsident Kretschmann geführten Landesregierungen jahrelang völlig desinteressiert agiert und viel zu wenig getan. Der Unmut von Richterbund, den Strafvollzugsbediensteten und den Polizeigewerkschaften ist daher nur zu verständlich und richtig.

Allein die gerichtlichen Asylverfahren haben sich in den Jahren 2007 bis 2017 mehr als verfünfzehnfacht, von 3.193 auf 47.906. Statt frühzeitig auf diese Entwicklung zu reagieren, hat die Landesregierung mit Millionenbeträgen Ministerien aufgebläht und überflüssige Stellen beispielsweise in der Umweltverwaltung geschaffen. Auch auf die seit dem Jahr 2015 steigende Zahl der Gefangenen im Justizvollzug wurde nicht adäquat reagiert. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. In keinem andern Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten. Dabei platzen die Justizvollzugsanstalten aus allen Nähten und macht die zunehmende Heterogenität der Gefangenen die Arbeit der Angehörigen des Justizvollzugs besonders schwer. Es rächt sich, dass die Grünen den Neubau der JVA Rottweil jahrelang verzögerten und die Justizvollzugsanstalten nicht besser ausstatteten.

Nun ist es zwar gut, dass sich Justizminister Wolf mit der Schaffung zusätzlicher Stellen um eine Verbesserung der Situation bemüht. Vergleicht man diese aber mit dem Bedarf und die Zahl der neuen Stellen mit dem, was die Grünen ideologisch motiviert an Stellen schaffen, muss man weiterhin eine völlig falsche Prioritätensetzung der Landesregierung  konstatieren.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Innenministeriums zum Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Sonderstab ‚Gefährliche Ausländer‘ verdeutlicht, dass in unserm Land die Belange von Sicherheit und Migration nicht richtig in Einklang gebracht sind. So ist es zwar zu begrüßen, wenn 34 gefährliche Ausländer aufgrund der Arbeit des Sonderstabs das Land verlassen mussten. Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden und die Justiz sollten allerdings flächendeckend so gut zusammenarbeiten, dass es keiner Sonderstäbe bedarf. Hier haben die Landes- und die Bundesregierung noch viel nachzuholen. Der Sonderstab ist nicht die Lösung für alle Probleme, wie der erfolglos dem Sonderstab gemeldete, mit 29 Straftaten bekannte Hauptverdächtige der Freiburger Gruppenvergewaltigung beispielhaft zeigte. Gleichzeitig muss das Migrationsrecht praktikabler ausgestaltet werden. Man kann nicht zufrieden sein, wenn im Zeitraum vom 1. Juni 2017 bis 31. Mai 2018 landesweit insgesamt 8.030 Abschiebungen geplant wurden, davon aber 4.886 scheiterten, wenn in den zwölf Monaten bis Mai 2018 aus den Landesaufnahmeeinrichtungen 583 Personen abgeschoben werden, 1.406 Abschiebungsversuche aber scheitern.

Der Rechtsstaat zeigt sich auch alles andere als durchsetzungsstark, wenn einer der Rädelsführer der Gewalt gegen die Polizei in Ellwangen nach seiner Abschiebung mit einem neuerlichen Asylantrag zurück nach Deutschland gelangt. Der Drehtüreffekt, dem der Sonderstab 2018 in 10 Fällen mit Wiedereinreisesperren begegnete, muss grundsätzlicher angegangen werden.“

Zur Meldung, in Mannheim starte die sogenannte intelligente Videoüberwachung und zur Aussage von Innenminister Strobl, einmal mehr sei Baden-Württemberg Vorreiter in Sachen Sicherheitspolitik im digitalen Zeitalter sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Videoüberwachungen des öffentlichen Raums sind eine datenschutzrechtliche Herausforderung und dürfen in ihrer Wirkung auf das Verhalten unbescholtener Bürger nicht unterschätzt werden. Sie sollten daher nicht leichtfertig installiert werden. Aus gutem Grund fordern wir, dass ihr Einsatz auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt wird. Dies muss auch für die nun installierte sogenannte intelligente, algorithmenbasierte Videoüberwachung in Mannheim gelten. Wenn Innenminister Strobl dabei so viel Wert darauf legt, dass Baden-Württemberg mit ihm als Innenminister bei der intelligenten Videoüberwachung Vorreiter ist, sollte er nicht vergessen, dass der Bund hier die Forschung kräftig gefördert hat. Zugleich sollte er die Defizite im Umgang mit der Videoüberwachung angehen. So kennen wir heute zusammen mit dem Innenminister zwar die Videoüberwachung in Mannheim. Der landesweite Umfang präventiv-polizeilicher Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz ist dem Innenministerium jedoch unbekannt.“

Anlässlich des 60. Jahrestags des Arbeitsbeginns der Zentralen Stelle der Länder zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg am 01. Dezember heben der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, und der ehemalige Justizminister und innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, die ungebrochene Bedeutung dieser Einrichtung hervor.

„Die Tätigkeit der Zentralen Stelle steht nicht nur als klares staatliches und politisches Bekenntnis zum Rechtsstaat nach einer Zeit des Naziunrechts in der Nachkriegszeit da. Sie ist bis zum heutigen Tag eine eindeutige Stellungnahme, dass Mord, Gewalt und Unrecht in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte nicht vergessen werden und nicht vergessen werden dürfen“, so Weinmann. Er sieht den Auftrag weiterhin: „Die Folgen der damaligen Verbrechen werden über Generationen weiter fortbestehen. Es ist unmöglich, sie zu tilgen. Der objektive Anspruch rechtsstaatlicher Ermittlungen, die die Zentrale Stelle hat, ist aber unbedingt notwendig, wenn man diese Vergangenheitsbewältigung mit dem Ziel der Gerechtigkeit betreibt.“

Der ehemalige Justizminister und innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, würdigt die Leistung der Zentralen Stelle und unterstützt die Erweiterung von deren Tätigkeit: „Es war mit Dr. Wolfgang Haußmann ein liberaler Justizminister, der vor sechzig Jahren den Mut hatte, diese Stelle in Baden-Württemberg anzusiedeln. In der damaligen Zeit war das ein Wagnis; die Stelle sah sich von der Bevölkerung im Zuge der Verdrängungsmentalität nach dem Krieg massiven Anfeindungen ausgesetzt. In meiner Amtszeit als baden-württembergischer Justizminister in den Jahren 1996 – 2002 und 2004 – 2011 war bereits klar, dass aufgrund der fortgeschrittenen Zeit die Anzahl der lebenden Täter geringer werden würde. Umso wichtiger ist es, dass die Zentrale Stelle neben ihren Ermittlungstätigkeiten als Ort der Dokumentation und Erforschung nationalsozialistischen Unrechts weiterhin Bestand hat.“

Anlässlich der Regierungspressekonferenz zur Situation im Justizvollzug sagte der Strafvollzugsbeauftragte der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit dem Jahr 2015 steigt die Zahl der Gefangenen im Justizvollzug. Damit gehen eine zunehmende Heterogenität der Gefangenen und Verständigungsprobleme einher, Gewalt und psychische Auffälligkeiten nehmen zu. Aus diesen negativen Entwicklungen hat die Landesregierung trotz unserer regelmäßigen Hinweise jahrelang nicht die richtigen Schlüsse gezogen. So hat sie es beispielsweise versäumt, den seit Jahren geplanten und immer teurer werdenden Neubau der JVA Rottweil zügig voranzutreiben. Unsern Antrag, ein Gesamtkonzept für den Justizvollzug zu entwerfen, lehnte sie immer wieder ab. Wenn die Landesregierung nun in eindrücklichen Worten die prekäre Situation im Justizvollzug schildert, wird die Verweigerungshaltung der letzten Jahre umso unverständlicher. Das alles bleibt bei den engagierten Mitarbeitern im Justizvollzug nicht spurenlos, wie die erschreckend hohe Zahl der durchschnittlichen Krankentage von 24,7 Tage zeigt. Die 30 Stellen mehr, die der mittlere Dienst im Justizvollzug nun erhalten soll, können angesichts des vom Justizminister selbst geschätzten Bedarfs von 400 zusätzlichen Stellen 1.000 zusätzlichen Haftplätzen nicht genügen. Dies gilt umso mehr, wo es den Grünen immer wieder gelingt, abseits aller staatlichen Pflichtaufgaben Stellenzuwächse in andern Dimensionen durchzusetzen, beispielsweise 256 neue Stellen in der Umweltverwaltung.“

Zur Meldung, Innenminister Strobl fordere in einem Brief an Innenminister Seehofer die Möglichkeit, renitente Ausländer bei Überstellungen in andere EU-Staaten spontan in Haft nehmen zu können und die Möglichkeit straffälligen Ausländern leichter den Schutzstatus entziehen zu können, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Üblicherweise handeln Mitglieder von Landesregierungen durch Gesetzentwürfe. Wenn das Land nicht zuständig ist, versucht man mittels Bundesratsinitiativen tätig zu werden. Für beide Aktivitäten braucht man zunächst die Unterstützung des Koalitionspartners. Nach zweieinhalb Jahren Grün-Schwarz hat Innenminister Strobl wohl weniger denn je den Anspruch, sich gegen die Grünen durchzusetzen. So werden aus sinnvollen Bundesratsinitiativen Briefe an Bundesminister, die getreu dem Motto von Ministerpräsident Kretschmann gehört aber nicht erhört werden. Defizite im Asylsystem werden auf diese Weise nicht beseitigt, die innere Sicherheit wird nicht verbessert. Innenminister Strobl aber schafft es einmal mehr in die Schlagzeilen. Statt eines Selbstdarstellers braucht das Land jedoch einen Problemlöser als Innenminister.“