Zur Meldung und Argumentation des Innenministeriums, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz habe einen Termin bei der AfD Heilbronn abgesagt, weil die AfD-Jugendorganisation nun beobachtet werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:
„Grundsätzlich ist gegen Vorträge des Landesamtes für Verfassungsschutz bei Parteien nichts zu sagen. Die AfD ist aber keine normale Partei. In Zeiten, wo es um die Beobachtung der Partei geht, muss der Verfassungsschutz besonders auf Abstand und Objektivität achten. Da kann schon ein Vortrag einen falschen Eindruck vermitteln und ist daher abzulehnen.
Absurd und zu kurz gesprungen ist wieder mal die Stellungnahme des Innenministeriums. Die Beobachtung der AfD-Jugendorganisation kann nicht zur Rechtfertigung der späten Absage taugen. Denn auf die Beobachtung muss hingearbeitet worden sein, sodass eine Absage schon früher angezeigt gewesen wäre. Die Situation würde auch nicht besser, wenn das Innenministerium die Entscheidung über die Beobachtung als spontanen Schuss aus der Hüfte darstellen würde. Das würde die Frage aufwerfen, ob diese Entscheidung vielleicht sogar getroffen wurde, um die Präsidentin besser dastehen zu lassen. Aufklärung im Parlamentarischen Kontrollgremium ist dringend geboten.“

Zur Meldung, das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte die Jugendorganisation der AfD sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz ist klar. Als Frühwarnsystem soll es verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und ihrem Dunstkreis ist es richtig, auch dort genau hinzuschauen. Auch im für die Kontrolle des Landesamtes zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium werden wir uns mit der Beobachtung befassen. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, wir können uns über keinen Gegner der Demokratie Wissenslücken leisten.“

Zur Forderung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach einer getrennten Unterbringung von Flüchtlingen, die in Gruppen Straftaten begehen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jahrelang hat Ministerpräsident Kretschmann mit seinen Koalitionsregierungen die Augen vor der handfesten Kriminalität, die von Teilen der Flüchtlinge ausgeht, verschlossen, obwohl wir seit 2016 immer wieder darauf hingewiesen haben und Konsequenzen forderten. Wenn der Ministerpräsident nun im AfD-Jargon die von ihm bisher negierten Probleme beschreibt, stellt er seiner eigenen Regierungsarbeit ein schlechtes Zeugnis aus. Zu befürchten bleibt zudem, dass seinen markigen Worten kaum Taten folgen werden. Bloße Kraftmeierei, wie wir sie schon vom Innenminister kennen, hilft der inneren Sicherheit und der Bevölkerung aber nicht.“

„Die Reichspogromnacht zeigt, wie überall in Deutschland der mörderische Antisemitismus lebte und unsern Jüdischen Bürgern das Recht auf Leben, Freiheit und Wahrnehmung der Bürgerrechte absprach. Auch in unserer heutigen Zeit ist die Gesellschaft und die Politik im Kampf gegen Antisemitismus gefordert. Angesichts unserer Geschichte tragen wir eine besondere Verantwortung. Es muss daher ein Alarmzeichen sein, dass Juden in der Öffentlichkeit und im Internet unverhohlen attackiert werden, mittlerweile  jüdische Feiern abgesagt werden müssen oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden können. Harte Konsequenzen müssen jedem zeigen, dass Antisemitismus bei uns nicht geduldet wird. Dies muss der Staat bei Straftaten genauso gewährleisten wie beispielsweise bei Anfeindungen in der Schule.

Der 9. November 1989 soll  uns daran erinnern, dass es sich lohnt, gegen Diktatur und Unfreiheit aufzustehen und das unsere Bürgerrechte hart erkämpft wurden. Wir dürfen sie nicht leichtfertig zur Disposition stellen oder auch nur als selbstverständlich und ungefährdet ansehen.“

Zur Meldung, wonach die Verwaltungsgerichte mit 80 neuen Richterstellen und 43 Neustellen für Servicekräfte entlastet werden sollen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Grundsätzlich begrüßen wir die zusätzlichen Stellen für die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg. Diese reichen jedoch bei Weitem nicht aus. Weitere Stellen müssen geschaffen werden, um die Menge an unerledigten Klagen gegen Asylbescheide bewältigen zu können. Auch der Generationswechsel in den Gerichten und der Landesverwaltung muss in die Schaffung von neuen Stellen miteinbezogen werden.

Die Große Koalition im Bund hat bundesweit 2000 weitere Richterstellen versprochen. Auf diese Mittel muss das Land zurückgreifen.

Wir erwarten hier deutlich mehr Engagement der Landesregierung gegenüber dem Bund, da die Bundesregierung die Verantwortung für die Flüchtlingskrise und die unzureichende Behandlung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration trägt.“

Anlässlich der Debatte über eine von Grün-Schwarz gestoppte Abschiebung im Jahr 2016 sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Fall zeigt beispielhaft, wie politisch motiviert Abschiebungen erschwert werden. Über Abschiebungen sollten in letzter Konsequenz Gerichte entscheiden und nicht Koalitionsausschüsse. Uns ist die Einhaltung der Rechtsordnung mit ihren asylrechtlichen Regeln wichtig. Dazu gehört aber, nicht nur die Rechte der Asylbewerber und Flüchtlinge zu achten, sondern auch die Regeln zur Abschiebung von Menschen ohne anerkannten Flucht- und Asylgrund. Und hier erleben wir leider durch Grün-Schwarz einen willkürlichen Umgang mit Gerichtsentscheidungen. Unmittelbar vor der von Grün-Schwarz gestoppten Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass eine Abschiebung rechtens sei. Eine Koalition, die in Sachen Dieselfahrverboten schon Kritik an gerichtlichen Entscheidungen als angeblichen Verstoß gegen die Gewaltenteilung verurteilt, kritisiert gerichtliche Entscheidungen nicht, sondern ignoriert sie einfach.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über muttersprachlichen Unterricht, der vom jeweiligen Herkunftsland verantwortet wird, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir Freie Demokraten fordern seit geraumer Zeit, den muttersprachlichen Unterricht der staatlichen Schulaufsicht zu unterstellen. In einem ersten Schritt sollte der außerhalb der Schule organisierte Unterricht an unsere Schulen angebunden werden. Neben Deutsch als weiterer Unterrichtssprache müssen entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte geschaffen und gemeinsam mit den Beteiligten Bildungspläne erarbeitet werden, die unseren verfassungs- und schulrechtlichen Normen entsprechen und deren Einhaltung die Schulaufsicht überprüft.“

Kern warf der CDU vor, durch ihre Verweigerungshaltung in der Frage des muttersprachlichen Unterrichts die Chance auf einen wichtigen, überparteilichen Konsens der demokratischen Fraktionen im Landtag zu verhindern. „Umgekehrt verhält es sich dann bei der Frage des Umgangs mit dem türkischen Moscheeverband Ditib. Die CDU will die Zusammenarbeit mit Ditib beenden, der grüne Ministerpräsident will an ihr festhalten. Dabei wäre ein klarer Schnitt ein echtes Bekenntnis zu unserer freiheitlichen Demokratie in Deutschland.“ Weiter kritisierte Kern die Vernachlässigung der Wertevermittlung durch die grün-schwarze Koalition. „Bei aller Freude darüber, dass der Ethikunterricht in Zukunft ab Klasse 5 angeboten werden soll: Die bisherigen Regierungen unter dem ehemaligen Ethiklehrer und jetzigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann haben dieses wichtige bildungspolitische Vorhaben schon über sieben Jahre versiebt. Ebenso wenig ist es der Regierung gelungen, den islamischen Religionsunterricht aus dem Status eines Schulversuchs herauszuholen – was aber zur Vorbeugung gegen islamistische Hassprediger einen entscheidenden Beitrag leisten würde. Und schließlich bewirkt die grün-schwarze Landesregierung mit ihrer Diskriminierung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in der zukünftigen gymnasialen Oberstufe eine Schwächung der politischen Bildung. Die Unfähigkeit der grün-schwarzen Komplementärkoalition zur Bewältigung der integrationspolitischen Herausforderungen ist mit Händen zu greifen.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann halte an einer Zusammenarbeit des Landes mit dem deutsch-türkischen Islam- und Moscheeverband Ditib fest, er sprach zwar von „irritierenden Vorgängen“ im Zusammenhang mit der Eröffnung der Kölner Zentralmoschee, bei einem Bruch mit dem Verband bestehe aber die Gefahr, völlig den Zugang zu einem erheblichen Teil türkischstämmiger Menschen in Deutschland zu verlieren, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das einzig Irritierende in Sachen Ditib ist, dass die Grünen und Innenminister Strobl immer noch an einer Kooperation mit der erdogantreuen Organisation festhalten. Nun stellt der Ministerpräsident mit seiner Warnung vor einer Beendigung der Zusammenarbeit Ditib auch noch einen Freifahrtschein aus. Auf diese Weise stärkt die Landesregierung die integrationsfeindlichen Kräfte, über deren Erfolg sich Ministerpräsident Kretschmann dann bei den nächsten türkischen Wahlen in Deutschland wieder wundern wird. Gesellschaftspolitische Verantwortung nimmt man nicht wahr, in dem man Gegner unserer freiheitlichen Demokratie ermutigt und unterstützt. Wer glaubt, unsere türkischstämmigen Bürger über die Kooperation mit Ditib für die Demokratie gewinnen zu können, ist naiv und an der Wirklichkeit nicht interessiert. Die Zusammenarbeit mit Ditib gehört beendet. Die Landesregierung, die ein Heer von Mitarbeitern für Fragen von Bürgerbeteiligung und Integration beschäftigt, sollte sich strukturiert Gedanken machen, wie man unsere türkischstämmigen Bürger ohne Ditib erreicht.“

Zur Meldung, der CDU-Parteitag habe sich für ein allgemeines Burkaverbot und gegen eine Kooperation von Land und Kommunen mit dem Islam-Dachverband DITIB ausgesprochen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Beschlüsse des Landesparteitags sind eine Ohrfeige für den Landesvorsitzenden und Innenminister Strobl. Seit Jahren weigert sich Strobl, die Kooperation des Landes mit der integrationsfeindlichen und erdoganhörigen DITIB zu beenden. Immer wieder haben wir ihn dazu aufgefordert. Auch unsern Gesetzentwurf zur Burka lehnte Strobl ab. Wenn sich Strobl in seiner grün-schwarzen Koalition weiterhin weigert, die Kooperation mit DITIB zu beenden, sollte sich die CDU vielleicht einen Vorsitzenden suchen, der die Wünsche des Landesverbandes angeht.“

Zur Diskussion um eine Beobachtung von DITIB durch den Verfassungsschutz sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wann wachen die Herren Kretschmann, Strobl und Lucha endlich auf? Auf Bundesebene wird eine Beobachtung von DITIB durch den Verfassungsschutz erwogen, weil Mitglieder der dem türkischen Präsidenten Erdogan treu ergebenen Organisation demokratie- und integrationsfeindlich agieren. In Baden-Württemberg aber kooperiert die Landesregierung mit DITIB gerade in Fragen von Integration, Religions- und Sprachunterricht. Projektbezogen erhalten DITIB-Organisationen sogar Geld von Grün-Schwarz. All das muss endlich beendet werden.“

Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Entwicklung der AfD hin zum Rechtsextremismus sagte der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die AfD beherbergt in ihren Reihen Rechtsextremisten, daran kann kein Zweifel bestehen. Dies wissen wir nicht erst seit heute, wird aber durch die Vorgänge der letzten Zeit wieder deutlich. Mit dieser Tatsache muss man in aller Konsequenz umgehen. Ich habe dabei Vertrauen in die Arbeit und Prüfungen der Sicherheitsbehörden.

Der Fall der AfD bestätigt uns dabei in der Überzeugung, dass es längst überfällig ist, dem Verfassungsschutz auch die Beobachtung von Einzelpersonen zu ermöglichen. Schon bei der letzten Änderung des Verfassungsschutzgesetztes forderten wir diese Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes. In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet darf der wehrhafte Rechtsstaat nicht darauf warten und hoffen, dass sich potentielle Einzeltäter zu Gruppen zusammenschließen oder ganze Gruppen umstürzlerisch tätig werden. Bei der anstehenden Änderung des Verfassungsschutzgesetztes werden wir diese Forderung wieder einbringen.“

Zur Meldung, Innenminister Strobl kenne den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als einen „sehr korrekten und kenntnisreichen Beamten.“ Die Frage, ob Maaßen an der Spitze des Bundesverfassungsschutzes der richtige Mann sei, habe er aber nicht er zu beantworten, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch Ministerpräsident Kretschmann kannte mit Staatsminister Murawski einen sehr korrekten Beamten, der allerdings kurz nach dieser Aussage in den Ruhestand getreten ist. Innenminister Strobl sollte sich um die Sicherheitsbehörden im Land kümmern und nicht um Präsidenten von Bundesbehörden, zumal er selbst zugibt, dass er die Frage, ob Maaßen der richtige Mann an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutzes ist, nicht beantworten kann.“

 

Zur Vorstellung des Abschlussberichts des Oberlandesgerichts Karlsruhe, des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Staufener Missbrauchsfall sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann und der sozialpolitische Sprecher, Jürgen Keck:

„Der Bericht der Arbeitsgruppe ist ein hilfreicher Schritt, weitere müssen jedoch folgen. So sind zwar die Selbstkritik der Beteiligten und einzelne mittlerweile vor Ort stattgefundene Maßnahmen zu begrüßen, landesweit muss aber die Situation verbessert werden.“

Weinmann stellt dazu fest: „Wenn klar festgestellt wird, dass die Überwachung gerichtlicher Auflagen nicht gut geregelt ist, reicht es nicht, wenn man den Beteiligten eine bessere Zusammenarbeit lediglich empfiehlt. Eine stärkere Verrechtlichung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern mit klar normierten Pflichten muss ins Auge gefasst werden. Die Kontrollbefugnisse des Jugendamtes müssen auf den Prüfstand, ebenso das familiengerichtliche Verfahren.“

Keck ergänzt: „Die Herangehensweise der Jugendämter an familiengerichtliche Verfahren ist in den Blick zu nehmen. Brauchen die Jugendämter mehr juristische Unterstützung? Müssen hier Vorgaben gemacht werden, damit das Engagement der Jugendämter nicht von der aktuellen Haushaltslage vor Ort abhängt?“

„Diesen und weiteren Fragen“, so Weinmann und Keck abschließend, „muss sich eine transparent arbeitende Expertenkommission widmen, zu der auch Wissenschaftler, Praktiker aus Gerichten, Jugendämtern und der Anwaltschaft gehören müssen. Die von Grün-Rot vorgesehene interministerielle Arbeitsgruppe muss dem gerecht werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dem Landtag ein Abschlussbericht der Expertenkommission vorgelegt wird und die Kommission in einer Anhörung von den zuständigen Ausschüssen befragt werden kann.“

Zur Sorge vor wachsender Judenfeindlichkeit sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die hässliche Fratze des Antisemitismus fordert den Einsatz von Politik und Gesellschaft. Sonntagsreden reichen nicht. Angesichts unserer Geschichte tragen wir eine besondere Verantwortung. Es muss daher ein Alarmzeichen sein, dass Juden in der Öffentlichkeit und im Internet unverhohlen attackiert werden, mittlerweile jüdische Feiern abgesagt werden müssen oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden können. Harte Konsequenzen müssen jedem zeigen, dass Antisemitismus bei uns nicht geduldet wird. Dies muss der Staat bei Straftaten genauso gewährleisten wie beispielsweise bei Anfeindungen in der Schule.

Durch die Migration insbesondere aus den Ländern des Mittleren und Nahen Ostens sowie Nordafrikas hat ein neuer Antisemitismus Deutschland erreicht. Auch diesen dürfen wir nicht dulden. Wer Hass, Vorurteile und Gewalttätigkeit nach Deutschland tragen will, dem müssen wir die Türe weisen und zwar mit unmissverständlicher Deutlichkeit.

Dass mit der AfD der Antisemitismus auch wieder in die deutschen Parlamente eingezogen ist, fordert alle demokratischen Parteien heraus. Hier wie an vielen andern Stellen zeigt sich: die AfD ist keine ‚normale‘ Partei mit der es eine Zusammenarbeit geben kann.“

Unter der Überschrift „Strobl setzt Merkel unter Druck“ berichtet die Frankfurter Allgemeine vom 28.06.2018, Innenminister und CDU-Landesvorsitzender Strobl habe Bundeskanzlerin Merkel in einem Brief dringlich aufgefordert, sich für eine nachhaltige Reform der Dublin-Verfahren und des Europäischen Asylsystems einzusetzen. In Fällen der Wiedereinreise entgegen der vom Bamf verhängten Wiedereinreisesperre nach bereits durchgeführten Dublin-Verfahren müsse eine zügige, ja sofortige und unmittelbare Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat erfolgen, diese Forderung sei essentiell. Strobl sorge sich, dass seine Bitte, die er schon am 25.06.2018  in der Sitzung des CDU-Präsidiums vorgetragen habe, von der Kanzlerin überhört worden sein könnte.

Noch am 15.06.2018 ließ Innenminister Strobl gegenüber der Heilbronner Stimme erklären, er werde in der aktuellen Debatte kein Öl ins Feuer gießen, sondern sei in der Brandbekämpfung tätig. Am 18.06.2018 erklärte Strobl dann, Alleingänge in Europa mögen erstmal nach starkem  Maxe aussehen – sie schlagen aber viel kaputt und sie schaden. Zum Agieren Strobls sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Agieren des Innenministers und CDU-Vize in der Migrationskrise ist nur als große Strobl-Medienshow nachvollziehbar. Am 15. Juni wollte er im unionsinternen Streit kein Öl ins Feuer gießen, am 18. Juni stützte er die Bundeskanzlerin und watschte die CSU mit markigen Worten ab, knapp zehn Tage später schickt er medienwirksam einen Brandbrief an die Bundeskanzlerin, die ihn überhört haben könnte. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass sie ihn überhört hat. Die Kanzlerin wird ihm allerdings den Stellenwert zumessen, der einem Landesvorsitzenden und stellvertretenden Ministerpräsidenten gebührt, der sich nur schwer in der eigenen Partei, in der eigenen Fraktion und Regierung aber gar nicht durchsetzen kann. So bleibt wie so oft beim Agieren Strobls allein der mediale Aufschlag ohne inhaltliche Relevanz. Besser wäre es, er kümmere sich um die zahlreichen Baustellen im Land wie die Situation der Polizei, die Rückführung von Migranten ohne Asyl und Flüchtlingsstatus oder die Situation in den Flüchtlingseinrichtungen.“

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erinnerte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, an die Grundfragen des Datenschutzrechtes:

„Beim Datenschutz geht es um zwei für uns Liberale sehr wichtige Anliegen: die Integrität des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und um den freien Datenverkehr und die Nutzung von Daten als Chance des Fortschritts. Beide Aspekte hat der Datenschutzbeauftragte im Blick. Für beide Seiten der Medaille ist er Ansprechpartner der Bürger, Vereine und Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir ihn haben und unterstützen ihn gern bei seiner Arbeit.
Leider hat die Landesregierung bei ihrem Landesdatenschutzgesetz die Chance verpasst, der Datenschutzgrundverordnung ein für Baden-Württemberg ausgewogenes Recht zur Seite zu stellen. Baden-Württemberg hat ein ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, welches die Zukunftsfragen ignoriert, Behörden beim Datenschutz privilegiert, während sich Wirtschaft und Vereine plagen müssen und dem Datenschutzbeauftragen noch nicht einmal Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung gegenüber renitenten Behörden gibt. Hier haben wir leider vergeblich mehr Unterstützung für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gefordert.“

Heute wurde der grün-schwarze Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzes an die Datenschutzgrundverordnung gegen die Stimmen der FDP beschlossen. Die FDP hatte dabei einen Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt, mit dem zahlreiche Kritikpunkte aus der Anhörung des Gesetzes bereinigt werden sollten. Zudem wurde die Landesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich beim Bund für eine Einschränkung des Abmahnwesens einzusetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Brink hatte in der Anhörung die Feststellung der FDP bestätigt, wonach sich im Zuge der Datenschutzgrundverordnung eine Abmahnindustrie herausbildete. Beide FDP-Anträge wurden von der Koalition abgelehnt.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, bedauerte das Abstimmungsverhalten der Koalition: „Grün-Schwarz war nicht gewillt, die zahlreichen Kritikpunkte aus der Anhörung aufzugreifen. Nach der Änderung des Polizeigesetzes zeigte sich erneut,

dass das Innenministerium unter Minister Strobl nicht in der Lage ist, rechtlich saubere Gesetzentwürfe zu liefern. Die in der Opposition gern auf Bürgerrechte bestehenden Grünen lassen den Innenminister dabei gewähren. Baden-Württemberg hat so nicht nur ein völlig ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, wie der Sachverständige und Parteifreund der Grünen, Dr. Weichert mit Blick auf die Fragen der Zukunft richtig feststellte. Es dürfte in Teilen auch weiter rechtswidrig sein. Nachdem unser Änderungsantrag zur Bereinigung der groben Fehler von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, konnten wir diesem nicht zustimmen.

Dass die Koalition auch die selbst vom Datenschutzbeauftragten geforderten Erleichterungen für Schornsteinfeger und andere Beliehene nicht ermöglicht, zeigt, dass Grünen und CDU die teils dramatischen Folgen eines übertriebenen Datenschutzes für Wirtschaft und Vereine egal sind. Hauptsache die eigenen Behörden werden geschützt und da hat die Koalition ganze Arbeit geleistet und dem Landesdatenschutzbeauftragten keine Möglichkeit der Durchsetzung des Datenschutzes gegeben.“

Auch der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert bemängelt das fehlende Interesse von CDU und Grünen an der Lage von Wirtschaft und Vereinen: „Zwar gebe sich die CDU in ihren Veranstaltungen wirtschaftsfreundlich und lobe das Ehrenamt, wenn es aber um konkrete Erleichterungen für diese geht, legt die CDU die Hände in den Schoß. Nicht anders ist es zu verstehen, dass sich die im wirtschaftsstarken und vom Ehrenamt besonders geprägten Land Baden-Württemberg regierende Koalition weigert, gegen das mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung einhergehende Abmahnunwesen vorzugehen. So werden weiter viele Unternehmen, Handwerker und Vereine in einer Weise drangsaliert, die nichts mehr mit dem eigentlichen Zweck des Datenschutzes zu tun hat. Mit einer Politik, die Menschen in ihrer Tatkraft unterstützt statt sie zu behindern, hat das Verhalten der Koalitionen in Bund und Land nichts zu tun.“

Zur Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Landesdatenschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung bestätigt uns in der Überzeugung, dass der von Grün-Schwarz eingebrachte Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zustimmungsfähig ist. Mit ihrem Gesetzentwurf misst die Koalition mit zweierlei Maß. Während Unternehmen und Vereinen die ganze Härte der Datenschutzgrundverordnung spüren, können sich Behörden entspannt zurücklehnen. Grüne und CDU machen aus dem Landesdatenschutzbeauftragten, was die Kontrolle der Behörden angeht, einen zahnlosen Tiger. Weder darf er Bußgelder gegen Behörden verhängen, noch kann er Datenschutzverstöße mittels Zwangsmaßnahmen unterbinden.

Darüber hinaus sind zahlreiche Regelungen selbst nach den Aussagen des Sachverständigen der CDU Prof. Heckmann und des Sachverständigen und ehemaligen Grünen-Abgeordneten Dr. Weichert höchst kritikwürdig bis rechtswidrig. So wird es Behörden beispielsweise erlaubt, den ursprünglichen Zweck einer Datensammlung zu ändern, Regelungen zum automatischen Datenabrufverfahren bleiben unkonkret.

Angesichts der vielen Bedenken wäre es sinnvoll, wenn die Koalition den Gesetzentwurf nicht diese Woche durchs Parlament jagen würde, sondern sich etwas Zeit für eine vernünftige Nachbesserung nähme. Wir wollen hoffen, dass Grün- Schwarz nicht wie schon beim Polizeigesetz wider besseres Wissen einen Gesetzentwurf durchs Parlament peitscht, dem die Rechtswidrigkeit anhaftet. Als konstruktive Opposition werden wir uns zumindest mit einem eigenen Änderungsantrag einbringen.“

Zur Berichterstattung über Bestrebungen, Gesichtsverhüllungen in Gerichten zu verbieten, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Vor einem Jahr widmete sich die grün-schwarze Landesregierung dem nur unzureichend. In einem typischen faulen Kretschmann-Kompromiss wurden trotz der vehementen Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter diese vom Verbot des Tragens eines Kopftuchs ausgenommen.

Auch in Sachen Gesichtsverhüllung konnte Grün-Schwarz in der Vergangenheit nicht überzeugen. So lehnte die Koalition unsern Antrag aus dem Jahr 2016, sich im Bund für ein Verbot der Gesichtsverschleierung in Gerichtsprozessen einzusetzen, ab. Da nun Justizminister Wolf ein solches Verbot unterstützen will, hoffen wir, dass sich die CDU ausnahmsweise mal gegen die Grünen durchsetzen kann.“

 

Zur Meldung, Justizminister Wolf dränge auf einheitliche Cannabis-Freimengen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich unterstütze Justizminister Wolf in seinen Bemühungen um bundeseinheitliche Regeln zu Cannabis-Grenzwerten. Immer wieder haben wir die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern kritisiert und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Der Rechtsstaat verliert an Überzeugungskraft, wenn in einem Bundesland ein Verhalten strafrechtlich verfolgt wird, dass in einem anderen Bundesland als noch nicht strafwürdig hingenommen wird.“

 

 

Zur heutigen endgültigen Absage an eine Wahlrechtsreform im Koalitionsausschuss erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir bedauern, dass die Unfähigkeit der Koalition zu einer Lösung zu gelangen dazu geführt hat, dass das Landtagswahlrecht unverändert bleibt. Grüne und CDU haben damit bewiesen, dass  Sie mit Frauenpolitik nichts am Hut haben. ‚Frauen im Fokus‘ ist ein reines Lippenbekenntnis von Thomas Strobl. Erst findet sich keine Frau auf den ersten vier Plätzen der CDU-Europaliste, dann gibt es keine Wahlrechtsreform zugunsten von mehr Frauen im Landtag. Die FDP-Fraktion wäre zu einer frauenfreundlichen Reform des Wahlrechts bereit gewesen.“

In der heutigen Pressemitteilung des Innenministeriums „Prozessauftakt gegen Osmanen – Vorwürfe gegen Innenministerium nicht haltbar!“ reagiert Innenminister Strobl auf die Kritik der FDP, Innenminister Strobl versage bei der Überwachung des Osmanen Germania Boxclubs. Die Vorwürfe sind nach Ansicht Strobls „fern jeder sicherheitspolitischen Sachkenntnis.“ Anders als in Hessen habe der baden-württembergische Verfassungsschutz keine Kompetenzen bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP will den Osmanen Germania Boxclub nicht wegen seiner typischen Rockerkriminalität vom Verfassungsschutz beobachten lassen, diese gehört in die Hände der Polizei. Die Spur der Osmanen Germania führt jedoch zum türkischen Präsidenten Erdogan. Recherchen von Journalisten zeigen seit langem, dass es ein Beziehungsgeflecht zwischen dem Osmanen Germania Boxclub, dem Erdogan-Lobbyverein Union der Europäisch-Türkischen Demokraten (UETD), dem türkischen Geheimdienst und der quasi-staatlichen türkischen Stelle auf deutschem Boden, der DITIB, gibt. Dieses Netzwerk soll die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland für Erdogans türkisch-nationalistische und demokratiefeindlichen Ziele manipulieren. Deshalb ist der Verfassungsschutz gefordert.

Innenminister Strobl jedoch ordnet den Osmanen Germania Boxclub ausschließlich der Organisierten Kriminalität zu, um Erdogan zu schützen und Bundeskanzlerin Merkel bei ihrem Flüchtlingsdeal zu helfen.“

Zu Beginn der Debatte zur gemeinsamen Erklärung der Fraktionen FDP/DVP, Grüne, CDU und SPD mit dem Titel „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ erinnerte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in seiner Rede an  die Verantwortung, die die Deutschen für die massenhafte Ermordung von sechs Millionen jüdischer Frauen und Männer während der NS-Zeit tragen. „Dieses Verbrechen ist ein Tiefpunkt menschlicher Zivilisation“, so Rülke und mahnte:  „Wir heutigen Deutschen müssen uns dieser Verantwortung immer wieder aufs Neue stellen und uns fragen, was aus unserer Verantwortung folgt.“

Die Behauptung Hitlers und seiner Gefolgsleute sei falsch gewesen, die jüdische Bevölkerung sei ein Volk ohne Heimat. Die meisten hätten eine Heimat gehabt, beispielsweise Deutschland. Daraus erwachse die Verpflichtung der Deutschen, Menschen jüdischen Glaubens heute ihren eigenen Staat zu garantieren, stellte Rülke fest. Das hieße nach seinen Worten nicht, dass israelische Politik nicht kritisiert werden dürfe wie alle Entscheidungen von Regierungen dieser Welt. „Aber das Existenzrecht Israels ist nicht verhandelbar; und vor allem ist es nicht akzeptabel, Antisemitismus und Rassismus als Kritik an der israelischen Politik zu tarnen“, so Rülke.

Rülke schilderte ganz persönlich, wie wichtig ihm die Möglichkeit gewesen sei, an der Wiedererrichtung der Synagoge in Pforzheim 2006  mitzuwirken und  seine Überzeugung, die auch durch die Begegnung mit einer Shoah-Überlebenden erwachsen sei: „Sie wollte deutschen Boden nie mehr betreten und tat es doch, weil Deutschland nach ihrer Auffassung heute ein so viel besseres Land geworden sei. Wir müssen dafür kämpfen, dass unser Deutschland dieses so viel bessere Land auch in aller Zukunft bleiben muss!“ forderte Rülke.

Rülke mahnte, dass es ein Alarmzeichen sei, dass mittlerweile  jüdische Feiern abgesagt werden müssten oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden könnten: „Es hat sich in den letzten Jahren etwas verändert in Deutschland. Die hässliche Fratze des Antisemitismus hebt heute in veränderter Form doch wieder ihr widerwärtiges Haupt, leider auch wieder in deutschen Parlamenten.“

Rülke stellte fest, dass durch die Migration insbesondere aus den Ländern des Mittleren und Nahen Ostens sowie Nordafrikas ein starker traditioneller Antisemitismus Deutschland erreicht hätte. Deshalb sei rasch ein neues und wirksames Einwanderungsrecht nötig, forderte er. „Wer unseren Schutz braucht, der ist willkommen. Wer sich auf unserem Arbeitsmarkt nützlich macht, der ist willkommen. Wer unsere Gesetze und auch kulturellen Gebräuche akzeptiert, der ist willkommen. Wer aber Hass, Vorurteile und Gewalttätigkeit nach Deutschland tragen will, dem müssen wir die Türe weisen und zwar mit unmissverständlicher Deutlichkeit“, machte Rülke deutlich.

„Meine Fraktion ist froh darüber, dass sich die Fraktionen in diesem Haus, die in Sachen Antisemitismus über jeden Zweifel erhaben sind, auf ein umfangreiches Paket an Maßnahmen haben einigen können. Besonders wichtig sind uns drei Maßnahmen. Nämlich die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten; den festen Willen, den Polizei- und Strafvollzugsbehörden die notwendigen Mittel an die Hand zu geben sowie die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes konsequent gegenüber Hasspredigern nutzen zu wollen“ so der Fraktionsvorsitzende. Es sei überdies notwendiger denn je, das Gedenken an die Shoah wach zu halten, sowohl im Geschichtsunterricht als auch an Gedenkstätten. Der Antrag der AfD-Fraktion, die die Mittel für die Gedenkstätte in Gurs –  den Ort, wohin die badischen Juden deportiert wurden –  aus dem Haushalt herausstreichen zu wollen, sei nach den Worten Rülkes „der armseligste Antrag in der Geschichte dieses Landtags von Baden-Württemberg.“

Die Ankündigung der AfD-Fraktion, sich dem Antrag der anderen Fraktionen anschließen zu wollen, bezeichnete Rülke als „scheinheilig“ und erinnerte an die Adresse der AfD gewandt an die Duldung antisemitischer Meinungen in deren Reihen. So sei in der AfD-Bundestagsfraktion der Abgeordnete Peter Felser stellvertretender Vorsitzender. Über einen von ihm produzierten Wahlkampfspot hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin geurteilt: „Nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums kann dieser Spot nur so verstanden werden, dass mit ihm der Holocaust gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden soll.“

Ein Blick nach Berlin sei nach Aussage Rülkes allerdings gar nicht nötig, um in einem Parlament Antisemiten anzutreffen. So sei gerichtlich festgestellt worden, Gedeon sei ein Holocaust-Leugner. Rülke stellte fest, dass dieser zwar nicht mehr Fraktions- aber nach wie vor Parteimitglied sei. „Die AfD in Baden-Württemberg hat seinen Parteiausschluss hintertrieben, weil diese Partei nämlich von Antisemiten und Rassisten gewählt werden will“, so Rülke, „und wenn dieser Mensch seine unsäglichen Ergüsse von diesem Rednerpult aus absondert, dann klatscht bei Ihnen die halbe Fraktion. Deren Arbeitskreise haben sie ihm bewusst geöffnet, um diesen Antisemiten und Rassisten wieder an Ihre Fraktion heran zu führen“, so Rülke.

Vollständiges Fraktionsmitglied sei hingegen die AfD-Abgeordnete Baum. Rülke erinnerte sie an eine Facebook-Gruppe mit dem Bild von Anne Frank und der widerwärtigen Unterschrift „Die Ofenfrische“,  das, so Rülke, „wirklich ekelhafteste und abscheulichste Machwerk  antisemitischer Propaganda, das Deutschland seit den Tagen eines Julius Streicher erlebt hat.“ Baum sei unter dem angeblichen Vorwand der Meinungsfreiheit dieser Gruppe bewusst beigetreten. „Das ist an Widerwärtigkeit nicht mehr zu überbieten“, so Rülke.

Nach Aussage Rülkes sei die Debatte aufgrund einer neuen Form des Antisemitismus  in der Gesellschaft notwendig, aber auch aufgrund  der Wiederkehr des Antisemitismus in deutschen Parlamenten. Er attestierte der AfD, gegen den Antisemitismus in der eigenen Partei nichts zu unternehmen. Rülke stellte fest, dass sich dieser „wie ein Krebsgeschwür“ immer weiter in den Körper dieser Partei fresse.

„Gut, dass es die heutige Debatte gibt! Gut, dass es diese Erklärung gibt! Gut, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Hause gemeinsam gegen den Antisemitismus kämpfen! Gegen den Antisemitismus in der Gesellschaft; aber auch gegen den Antisemitismus in den Parlamenten!“, so Rülke abschließend.

In einer aktuellen Landtagsdebatte zur Regierungskrise in Baden-Württemberg hat der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, eine tiefgreifende Regierungskrise der Baden-Württembergischen Landesregierung diagnostiziert.

Wenn schon der grüne Landesvorsitzende sage: „Die Koalition liegt auf Eis,“ dann mache das deutlich, dass der Schwarzwälder Bote recht habe, wenn er schreibe, die grün-schwarze Landesregierung erlebe eine handfeste Krise, stellte Rülke fest.

Rülke fragte nach dem inhaltlichen Grund für eine derartige Krise: „Geht es um das zentrale landespolitische Feld der Bildung? Geht es um das Absacken unserer  Schüler in

allen Bildungsrankings? Um Bremer Verhältnisse in Baden-Württemberg?“ erkundigte er sich nach dem inhaltlichen Grund für die Eiszeit in der Landesregierung und gab die deutliche Antwort: „Nein! Die Bildungskatastrophe in diesem Land lässt diese Koalition kalt. Deshalb gibt es keine Krise.“

Rülke fragte: „Geht es um die Finanzpolitik? Geht es darum, dass Herr Kretschmann in nur acht Jahren das Haushaltsvolumen um 50 Prozent aufgeblasen hat? – Nein!“, so Rülke, „die eigene Steuerverschwendung lässt diese Koalition kalt. Deshalb gibt es keine Krise.“

„Oder geht es um die Bürgerrechte? Geht es darum, dass die Grünen ein von Experten in Teilen für verfassungswidrig gehaltenes Polizeigesetz beschlossen haben, das außerdem die Onlinedurchsuchung nicht ausschließt? – Nein!“ so Rülke, „Die Bürgerrechte lassen diese Koalition kalt. Deshalb gibt es keine Krise.“

„Dennoch sagen die Grünen, die Koalition liege auf Eis. Und was ist der eigentliche inhaltliche Grund? Welches Thema berührt diese Koalition wirklich?“, wollte Rülke wissen und gab die Antwort: „Das Wahlrecht!!!“

Eine treffender Begründung als von Inge Gräßle, der CDU-Abgeordnete und Vorsitzenden der Frauen-Union, werde von niemandem aus der Landtagsopposition gegeben, so Rülke, und zitiert sie wörtlich: „Die Abgeordneten haben eindrucksvoll gezeigt, dass Politiker nur an sich selbst denken!“

„Wenn es also um die Ausbildung unserer Kinder geht, dann ist jeder faule Kompromiss recht. Wennes um das Geld der Steuerzahler geht, dann ist jeder Kompromiss recht. Wenn es um die Bürgerrechte geht, dann ist jeder Kompromiss recht. Aber sobald es um die eigenen Pfründe geht, dann gerät diese Koalition in eine tiefe, tiefe Krise!“, so Rülke an die Adresse von CDU und Grünen und weiter: „Was für eine saubere Regierung hat doch unser Land Baden-Württemberg!“

Wer sich allerdings die Anatomie dieser Regierung näher anschaue, so der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende, der sehe schnell, dass die Probleme dieser Koalition tiefer liegen. Und die Probleme dieser Koalition hätten auch einen Namen: Nämlich Thomas Strobl!

So stelle die Schwäbische Zeitung fest, wie Rülke zitiert: „Auch Unterstützer bemängeln, dem Innenminister fehle es an Führungskraft.“, ebenso die Heilbronner Stimme als Heimatzeitung des Innenministers: „Wenn Strobl seinen wöchentlichen Bericht abgibt, verlassen Abgeordnete den Saal.“ Das seien dann keine Unterstützer, sondern CDU-Landtagsabgeordnete, merkte Rülke an. Diese Geringschätzung beruhe offenbar auf Gegenseitigkeit wie Rülke in der Badischen Zeitung lese: „Bei entscheidenden Sitzungen war er in Berlin.“ und der Schwarzwälder Bote bilanziere: „Strobl steht blöd da.“

Im Fazit seien auch die folgenden  vier Schlagzeilen vom selben Tag, dem 25. Januar 2018, nach Aussage Rülkes sehr aussagekräftig: „Die Destruktion Strobls“ (Stuttgarter Zeitung), „Putsch gegen Strobl“ (Stuttgarter Nachrichten), „Um Strobl wird es einsam“ (Südkurier), „Der CDU fehlt eine Führungsfigur“ (Schwäbische Zeitung). Rülke dazu: „Ich frage Sie, Herr Minister Strobl: Wie wollen Sie angesichts Ihrer eigenen Lage überhaupt noch handlungsfähig sein für unser Land?“

Vielleicht hoffe er  ja auf den Ausweg Berlin. Dort sei er ja so häufig anzutreffen, dass manche in der Landespolitik zwar nicht vom Phantom der Oper, aber vom Phantom von Heilbronn sprechen, kritisierte Rülke und  merkte an, dass die Stuttgarter Zeitung die wenig rühmlichen Modalitäten für Strobls Rückkehr nach Berlin beschreibe: „Ein in seiner landespolitischen Aufgabe Gescheiterter, der geteert und gefedert auf einem alten Klepper durch das Brandenburger Tor reitet.“

„Dieses Bild erinnere doch sehr an Sancho Pansa“, so Rülke und fragte mit Blick auf den Roman von Cervantes: „Wer ist dann aber Don Quijote, der Ritter von der traurigen Gestalt – Herr Ministerpräsident? Gegen welche Windmühle kämpfen Sie denn gerade? Ach ja, gegen die Windmühle der Haltung der CDU-Fraktion zum Wahlrecht!“

Rülke rief der Regierungskoalition zu: „Eine Koalition, die sich nicht mehr um die Belange der Menschen kümmert, eine Koalition, die sich nur noch über das Wahlrecht streitet:

Die hat unser schönes Land nicht verdient!“

„Diese Herren hier auf der Regierungsbank haben fertig, hohes Haus. Weg mit denen! Baden-Württemberg braucht einen Neuanfang!“, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, das Land solle nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Bernhard Lasotta angesichts zunehmender Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei die Zusammenarbeit mit dem Moscheeverein Ditib einstellen, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Lasottas Forderung ist nicht neu; auch Justizminister Wolf hat bereits darauf insistiert, die Zusammenarbeit mit Ditib abzubrechen. Die Regierung ist jedoch einmal mehr uneins und findet kein schlüssiges Konzept, dem von der türkischen Religionsbehörde indoktrinierten Verein Grenzen aufzuweisen. Die Kooperation mit Ditib unterstützt nicht, wie die Grünen noch immer zu glauben scheinen, die Integration von Migranten, sondern konterkariert sie auf ganzer Linie.“