Archiv für die Kategorie: Recht, Verfassung und Migration

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gesetzentwurf der FDP/DVP dringend notwendig.


Zur Ankündigung der CDU-Spitzenkandidatin Eisenmann, die Systematik der Verbote und Gebote zur Corona-Bekämpfung zugunsten der Verständlichkeit umstellen zu wollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn eine gesetzliche Regelung unverständlich ist, dann ist sie unbestimmt und damit rechtswidrig. Deutlicher als die CDU es jetzt tut, kann eine Regierungsfraktion nicht klarmachen, dass viele Verordnungen nicht aufrechterhalten werden können. Die CDU Landtagsfraktion will nun bei dem Inhalt der Corona-Verordnungen mitreden. Dafür fehlt bislang aber die Rechtsgrundlage. Das zeigt einmal mehr, dass der in der letzten Woche eingebrachte Gesetzesentwurf der FDP/DVP, sämtliche bestehende Corona-Verordnungen unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen, dringend notwendig ist. Wenn es der CDU ernst mit der Wahrung der Freiheitsrechte ist, muss sie dem Gesetzentwurf zustimmen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei.


Am heutigen Montag stellte die FDP/DVP Landtagsfraktion das „Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie“ vor. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, erklärt hierzu:

„Seit März erleben wir infolge der Covid-19-Pandemie die massivsten Einschränkungen der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch wenn mittlerweile zahlreiche Einschränkungen gelockert oder gar aufgehoben wurden, macht die Landesregierung klar, dass noch viel Zeit vergehen wird, bis wir zur alten Normalität zurückkehren. Wir wollen nicht, dass auch noch über Monate hinweg an dieser Stelle die Regierung im Alleingang über Rechtsverordnungen agiert. Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei. Wir brauchen jetzt keine allmächtige Regierung, sondern ein Parlament, das die Regierung kontrolliert, auf die Wahrung der Freiheitsrechte drängt und den Fokus auf den Erhalt von Arbeitsplätzen richtet. Das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems besteht angesichts seit Wochen sinkender Zahl der Infizierten nicht mehr. Gab es in Baden-Württemberg in Höchstphasen noch eine deutlich fünfstellige Zahl an Infizierten, so waren es zuletzt 1.942 (Stand: 22.05.2020). Im Moment haben wir also doppelt so viele Intensiv-Betten im Land als Infizierte an Covid-19.

Die Landesregierung agiert dabei zunehmend plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen und befördert auch Verschwörungstheorien. Weitere Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte darf die Regierung nicht im Alleingang vornehmen, sondern nur noch mit Zustimmung des Parlaments. Gerichtliche Entscheidungen der letzten Wochen zeigen, dass viele Einschränkungen unverhältnismäßig sind oder waren. Daher muss auch der Landtag das Recht bekommen, einzelne Verordnungen oder Maßnahmen außer Kraft zu setzen.“

Zu den Details des Gesetzentwurfs führt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Kernforderung unseres Gesetzentwurfs ist, dass alle noch bestehenden sowie künftigen Freiheitsbeschränkungen nur noch mit Zustimmung des Parlaments möglich sein werden. Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Landtagen anstelle von Rechtsverordnungen der Regierung eigene Regeln zu erlassen. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen beispielsweise aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. In Abweichung zur Geschäftsordnung soll der Sonderausschuss bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden können und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. So kann wirksam Verschwörungstheorien vorgebeugt und die Akzeptanz erhöht werden. In dringlichen Fällen kann die Regierung auch zunächst ohne Zustimmung des Landtags eine Maßnahme anordnen. Sie muss dann aber innerhalb von sieben Tagen die Zustimmung nachholen.

Will die Landesregierung bestehende Beschränkungen lockern oder aufheben, braucht sie dafür nicht die Zustimmung des Landtags. Denn nicht die Lockerungen, sondern die Fortdauer der Beschränkungen müssen begründet werden. Der Landtag bzw. der Sonderausschuss können aber proaktiv weitergehende Erleichterungen beschließen. Ein Beispiel wäre etwa die 800 Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel. Die Öffnung in diesem Rahmen war zunächst besser als gar keine Öffnung. Sie war aber rechtlich wie tatsächlich völlig unzureichend, wie auch Gerichte festgestellt haben.

Es ist unser Bestreben, gerade durch die parlamentarische Mitwirkung bei künftigen Entscheidungen noch stärker darauf zu achten, dass mit Augenmaß agiert wird und unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte nicht weiter stattfinden. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rolle des Landtags als dem höchsten Verfassungsorgan des Landes. Eine stärkere Mitsprache des Parlaments ist überfällig.“

Gesetzentwurf zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie

FDP/DVP Fraktion stimmt Gesetzentwurf zur Förderung der Regionalsender zu – Fraktion hatte einen eigenen Finanzierungsvorschlag ohne Rückgriff auf.


Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes, über das die Regionalsender eine finanzielle Unterstützung erhalten, sagte der medienpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

 „Die Regionalsender stehen für ein fundiertes Informationsangebot in den einzelnen Regionen des Landes. Als die Sender vor allem wegen wegbrechender Werbeeinnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, hat sich die FDP/DVP Fraktion für eine Unterstützung der Regionalsender eingesetzt. Wir haben damals vorgeschlagen, dafür den Vorwegabzug für den SWR aus dem Anteil der Landesanstalt für Kommunikation am Rundfunkgebührenaufkommen abzuschaffen und daraus eine Grundförderung der Regionalsender zu bestreiten. Unsere Forderung nach einer Gebührensenkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war zuvor auf taube Ohren gestoßen. Der von der ARD erzielte Überschuss hätte eine Umsetzung unserer Forderung möglich gemacht. Nach wie vor halten wir Freie Demokraten im Landtag unseren Vorschlag für die bessere Alternative. Er hätte es ermöglicht, nicht auf Steuergeld zurückzugreifen. Denn der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Mittel aus dem Landeshaushalt für die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) vor, die diese dann an die Regionalsender weitergibt.

Im Interesse einer vielfältigen Medienlandschaft in Baden-Württemberg und um die Fortsetzung der Arbeit der Regionalsender zu sichern, hat die FDP/DVP Fraktion auch dem Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zugestimmt.“

FDP: Gestriger Beschluss des OVG Niedersachsen entzieht der identischen Verordnung des Landes die Grundlage.


„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom gestrigen Tag muss auch für Baden-Württemberg Folgen haben“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann. Die Richter haben am 11. Mai in einem Beschluss § 5 der niedersächsischen Corona-Verordnung einstweilig außer Vollzug gesetzt. Dieses sieht bis auf wenige Ausnahmen die pauschale Quarantäne für alle Einreisenden nach mehrtägigen Auslandsaufenthalten vor. Die Regelung geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit den Bundesländern, die für den Erlass der Quarantäne zuständig sind, zurück. In Baden-Württemberg ist die inhaltlich identische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom Sozialministerium erlassen worden und seit dem 10.04. in Kraft.

„Die Entscheidung eines niedersächsischen Gerichts ist für Baden-Württemberg juristisch zwar nicht bindend. Sie ist aber ein mehr als deutlicher Fingerzeig an die anderen Bundesländer. Baden-Württemberg hat eine nahezu identische Regelung, die nach den Maßstäben der niedersächsischen Richter rechtswidrig wäre. Die Landesregierung muss jetzt handeln und die Verordnung außer Kraft setzen, bevor ein baden-württembergisches Gericht sie kassiert“, fordert Weinmann. Die niedersächsischen Richter monierten unter anderem, dass eine derart weitreichende Quarantäneregelung nicht durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt sei, da dieses nur Quarantäne für einen begrenzten Personenkreis vorsehe, etwa bei bereits Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen.

„Generell bestätigt der Beschluss aus Niedersachsen, wie wichtig es ist, Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte mit Augenmaß vorzunehmen. Alles andere führt zur Unverhältnismäßigkeit einer Vorschrift. Der Gesundheitsschutz steht eben nicht über anderen Grundrechten, sondern gleichrangig neben ihnen. Auch andere Einschränkungen müssen daher fortlaufend überprüft werden, und aufgehoben werden, sobald sie unverhältnismäßig stark in andere Freiheitsrechte eingreifen“, so der Liberale.

Den Freiheitsrechten kommt nach dem Bundesverfassungsgericht eine überragende Bedeutung zu.


Anlässlich bundesweit zunehmender gerichtlicher Entscheidungen, die einzelne Corona-Maßnahmen als rechtswidrig einstuften, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Mit jedem Tag, mit dem die Zahl der Infizierten und der Reproduktionsfaktor zurückgehen, ist das Aufrechterhalten der massivsten Einschränkung der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik zusehends schwerer zu begründen. Der gebetsmühlenartige Verweis auf den Gesundheitsschutz ersetzt nicht die verfassungsrechtlich zwingende Abwägung der widerstreitenden Grundrechte. Der Gesundheitsschutz ist nicht die Menschenwürde und steht nicht über anderen Grundrechten wie der Religions- oder Berufsausübung, Eigentum oder Versammlungsfreiheit. Die auch in der Rechtsprechung des BVerfG manifestierte überragende Bedeutung der Freiheit lässt es nicht zu, diese ausnahmslos einem angeblich alternativlosen Gesundheitsschutz unterzuordnen. Der Maßstab für Ministerpräsident Kretschmann und die Landesregierung müssen endlich wieder elementare Regeln des Grundgesetzes werden und nicht eine vage Sorge vor einer nicht näher bestimmten ‘Fragilität’ oder einer zweiten Infektionswelle, von der niemand genau sagen kann, ob, wann und in welchem Umfang sie kommen wird; unabhängig des bereits bei vielen eingetretenen Vertrauensverlusts in Folge ständig veränderter Maßstäbe für den Erfolg oder den Kriterien für weitere Öffnungen. Auf dieser Grundlage können keine verfassungsrechtlich haltbaren Maßnahmen ergehen, die gebotenen Gesundheitsschutz und der Grundlage unserer Staatlichkeit in Einklang bringen.

Andernfalls rechne ich damit, dass Maßnahmen dieser Landesregierung und anderswo immer öfter durch Gerichte kassiert werden. Es ist gut, dass wir uns auf unsere exzellente und unabhängige Justiz verlassen können. Noch besser wäre es, wenn die Landesregierung von vornherein rechtskonforme Verordnungen erlassen würde.

Wir erleben im Moment auch, wie Radikale sich mit Verschwörungstheorien die Pandemie zu nutzen machen wollen. Gerade um Verschwörungstheorien vorzubeugen, brauchen wir eine sachliche Debatte darüber, wie man möglichst rasch den Lock-Down beendet und den Bürgerinnen und Bürgern ihre Freiheitsrechte zurückgibt. Öffnungsdebatten sind nicht verwerflich, sondern im Gegenteil dringend geboten. Denkverbote sind dabei kontraproduktiv und schädlich.“

FDP: Rechtssicherheit ist gut für Infizierte und Polizei.


Zur Debatte über die Weitergabe der Infizierten-Listen zum Zwecke des Eigenschutzes der Behörden erklären der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann und Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses:

Während die Weitergabe von Infizierten-Daten von Gesundheitsämtern an die Polizeibehörden zur Überwachung der Einhaltung der Quarantäneauflagen nach dem Infektionsschutzgesetz schon immer geltendes Recht war, stellte sich im Zuge der Corona-Pandemie die Frage, ob solche Daten zum Eigenschutz des eingesetzten Personals verwendet werden können. „Die Informationspolitik des Innenministeriums gegenüber dem Parlament war hier völlig unzureichend“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann. Erst aus der Presse habe das Parlament von dieser Praxis und von den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium und Landesdatenschutzbeauftragten erfahren. „Wir haben den Sachverhalt dann umgehend geprüft und kamen zum Schluss, dass für eine weitergehende Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage bestand. Wir haben daher vom Innenminister unverzügliche Nachbesserung verlangt, damit die Datenweitergabe nur mit entsprechender Rechtsgrundlage erfolgt.“

Im Innenausschuss kündigte der Innenminister nun an, dass es in Zukunft eine neue Rechtsverordnung dazu geben wird. Daten sollen demnach nur passwortgeschützt von einzelnen Berechtigten abgerufen, protokolliert und nach vier Wochen automatisch gelöscht werden. „Diese Lösung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses, die Ankündigung. „Wir wollen unsere Polizisten bestmöglich schützen. Wir müssen aber auch die Persönlichkeitsrechte der Bürger schützen, indem der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten auf das absolut Notwendige begrenzt wird.“ Die FDP/DVP Fraktion werde nun die konkrete Umsetzung genau verfolgen. „Der Datenzugriff muss auf das unbedingt Erforderliche beschränkt werden und Betroffene gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften unverzüglich hierüber informiert werden“, so Karrais. “Außerdem fordern wir, dass die unrechtmäßig in Umlauf gebrachten Daten unverzüglich gelöscht werden. Die lasche Handhabe und Argumentation des Ministeriums lässt befürchten, dass nicht viel Wert auf die Einhaltung der Betroffenenrechte gelegt wird,” so Karrais weiter.

Nico Weinmann

Mehrzahl der Covid19-Infizierten bleibe ohnehin unbekannt.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann spricht sich gegen eine pauschale Weitergabe von Daten von Infizierten an die Polizei aus:

Im Konflikt zwischen Sozial- und Innenministerium um die Nutzung der Listen mit Covid19-Infizierten mahnt die FDP/DVP Fraktion zur Vernunft. „Die von den Gesundheitsämtern verantwortlich geführten Listen sind mit ihren Gesundheitsdaten nicht nur höchst sensibel, sie nützen auch der Polizei und anderen Vollzugsdiensten herzlich wenig“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nico Weinmann. „Zum einen sind diese Listen angesichts einer enorm hohen Dunkelziffer von unerkannt Infizierten praktisch wenig aussagekräftig. Wenn sich die Polizei bei ihrer Tätigkeit auf solche Listen verließe und den notwendigen Selbstschutz deshalb vernachlässigen würde, wäre niemandem geholfen“, warnt Weinmann. Zum anderen bestünde für die auf diesen Listen geführten Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Gefahr der Diskriminierung. „Innenminister Strobl sollte die wiederholten Warnungen des Landesdatenschutzbeauftragten, der auf strenge datenschutzrechtliche Vorgaben hinwies, endlich ernst nehmen und die Gesetze einhalten“, fordert der FDP/DVP-Fraktionsvize. „Die vorherrschende Extremsituation gibt keinen Anlass dazu, Grundrechte ohne echten praktischen Nutzen auszuhöhlen. Der Wert unserer Grundrechte wie der informationellen Selbstbestimmung misst sich gerade in solchen Krisenzeiten.“

Weinmann betont, dass nach der Gesetzeslage die Gesundheitsdaten bei einer konkreten Gefahr schon jetzt an die Polizei herausgegeben werden dürfen. Damit werde der Datenschutz und Gesundheitsschutz miteinander in Einklang gebracht. Eine „Datenflut auf Vorrat“ bringe dagegen nichts. „Die beste Unterstützung unserer Polizei- und Vollzugsdienste erreicht man durch bessere Ausstattung mit tauglicher Schutzkleidung. Die Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich hier leider.“

Nico Weinmann

Mit der Einstufung des ‚Flügels‘ als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist der Rechtsextremismus als AfD – DNA offiziell bestätigt.


Zum Ausschluss des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Fall Gedeon steht symptomatisch für den Umgang der AfD mit Antisemiten und Rechtsextremen. Über Jahre zog sich das Ausschlussverfahren hin. Erst vor einem halben Jahr entschied ein Landesschiedsgericht der AfD, dass Gedeon AfD-Mitglied bleiben dürfe. Auch in der Landtagsfraktion der AfD ist Gedeon bestens vernetzt und vor kurzem sprach sich eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder gar für seine Wiederaufnahme aus. Gedeon ist kein Einzelfall, sondern hat in der AfD viele Gleichgesinnte.

Erst letzte Woche erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz den ‚Flügel‘ und damit weite Teile der AfD zum Beobachtungsobjekt. Der Rechtsextremismus ist damit auch offiziell Bestandteil der AfD-DNA. Ungeachtet der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist eine politische Auseinandersetzung mit diesen kruden Thesen wichtiger denn je. Die FDP/DVP Fraktion wird sich auch künftig den rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsextremen Thesen der AfD entschieden entgegenstellen.“

Nico Weinmann

Neue Bewertung auch durch das Landesamt für Verfassungsschutz sinnvoll.


Zur Einstufung des „Flügels“ innerhalb der AfD als Beobachtungsobjekt erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Vertreter des ‚Flügels‘ treten immer stärker öffentlich unverhohlen rassistisch und fremdenfeindlich auf. Angesichts des klaren völkischen Gedankenguts überrascht die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht. Die Ziele der ‚Flügel‘-Vertreter und die freiheitliche-demokratische Werteordnung des Grundgesetzes sind nicht miteinander vereinbar. Es ist gut, dass die Geheimdienste nun Befugnisse zur Beobachtung des ‚Flügels‘ erhalten. Auch das Landesamt Baden-Württemberg muss nun prüfen, ob es den ‚Flügel‘ künftig als Beobachtungsobjekt einstuft.

Klar ist aber auch, dass die Beobachtung durch Verfassungsschutzämter nicht die politische Auseinandersetzung mit deren Weltsicht ersetzt. Alle Demokraten sind gefordert, den menschenverachtenden Parolen der Rechtsextremen entgegenzutreten, deren Ziel es ist, das Miteinander zu vergiften. Wir alle sind gefordert, damit diese Saat des Hasses nicht aufgeht. Dort, wo die Grenze zu volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen überschritten wird, müssen diese entschieden sanktioniert werden. Dabei darf es auch im Internet keine rechtsfreien Räume geben.“

Keine Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Unternehmen.


Zur Einigung der Regierungsfraktionen beim Bleiberecht und den Änderungen des Polizeigesetzes erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die jetzt verkündete Regelung beim Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge ist eine peinliche Flickschusterei der grün-schwarzen Landesregierung. Die Härtefallkommission wird von CDU und Grünen für ihre eigenen politischen Machtspielchen missbraucht. Dabei besteht diese Kommission nur aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die bislang jährlich einige wenige hundert Fälle prüfen. Nun wird sie mit Anträgen aller Art geflutet werden und ist diesem Ansturm nicht gerüstet. In diesem Fahrwasser werden auch viele schlecht integrierte Asylbewerber Anträge stellen und so ihre fällige Abschiebung weiter hinauszögern. Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben sie Innenminister Strobl zu verdanken.

Auch für die betroffenen Unternehmen schafft die Lösung keine Planungssicherheit. Unternehmen werden nun Anwälte beschäftigen müssen, die entsprechende Anträge stellen werden. Das verursacht Kosten, schafft aber keine Rechtssicherheit. Vor allen für kleinere Unternehmen ist dies eine zu große bürokratische und finanzielle Hürde.

Die FDP/DVP Fraktion hat von Anfang an gefordert, durch Ermessensvorgaben an die Ausländerbehörden echte Rechtssicherheit zu schaffen. So würden die wenigen tatsächlich gut integrierten abgelehnten Asylbewerber eine Bleibeperspektive erhalten und der Rest rasch abgeschoben. Diese Lösung wird in anderen Bundesländern praktiziert, von zahlreichen renommierten Juristen begrüßt und entspricht den Interessen der Wirtschaft. Dies hat Innenminister Strobl gezielt verhindert, um auf Kosten von Unternehmen seine Abschiebezahlen zu verbessern. Nutznießer sind aber die kriminellen und schlecht integrierten Asylbewerber, deren Abschiebung Strobl schon jetzt nicht vernünftig hinbekommt und die nun noch bessere Aufenthaltschancen bekommen.

Was die angebliche ‚Polizeireform‘ angeht, so scheint am Ende von zwei Jahren Arbeit Herrn Strobl gerade einmal zwei kleinere Änderungen auf den Weg zu bringen. Die vollmundigen Ankündigungen von Strobl haben genauso viel mit der Realität zu tun wie die von Baron Münchhausen. Die Verhältnismäßigkeit bei Einsätzen von Bodycams in geschlossenen Räumen sehen wir jedenfalls kritisch.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum mutmaßlich rechtsextrem motivierten Anschlag in Hanau erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP/DVP-Fraktion ist fassungslos und entsetzt über den Anschlag in Hanau. Feige riss der Mörder die wehrlosen Opfer aus dem Leben, als diese nichtsahnend ihren Feierabend genossen. Den Angehörigen der Opfer gilt unser tiefster Beileid. Den Verletzten wünschen wir eine baldige und erfolgreiche Genesung.

Alle bisherigen Hinweise weisen auf ein rechtsextremes Motiv des Täters hin. Nach der Ermordung Walter Lübckes und dem antisemitischen Attentäter von Halle ist es das dritte tödliche rechtsextreme Attentat binnen eines Jahres. Die Tat darf nicht als Einzeltat eines Psychopathen bagatellisiert werden. Der rechtsextreme Terror in Deutschland hat im Jahr 2020 leider System. Politik, Ermittlungsbehörden aber auch die gesamte Gesellschaft müssen diesem die Stirn bieten. Hass und Rassismus haben keinen Platz in unserer freien und offenen Gesellschaft.“

Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?


In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.

Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.

Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?

Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats


In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.

Demokratie lebt vom offenen Dialog

In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus?


Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.

Nico Weinmann


Dr. Timm Kern


Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.

Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit


Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.

Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Nico Weinmann

FDP will dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes trotz einzelner kritischer Punkte zustimmen.


Zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Eine Sicherheitsüberprüfung betrifft landesweit jährlich nur rund 1000 Personen. Diesen werden aber besonders sensible Daten anvertraut, sodass deren besondere Überprüfung zwingend erforderlich ist. Wir begrüßen es, wenn die Kriterien dabei einheitlich werden, und die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene anerkannt werden. Wir hätten uns aber gewünscht, dass die Landesregierung mit einer Anpassung an das Bundesrecht nicht zweieinhalb Jahre gewartet hätte, sondern früher tätig geworden wäre. Besser wäre es auch gewesen, wenn die Landesregierung im Vorfeld Vertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu dem Gesetzentwurf angehört hätte. Schließlich können diese am besten beurteilen, ob nun einheitliche Maßstäbe für die Sicherheitsüberprüfung gelten.

Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber dem Landesamt für Verfassungsschutz immer neue Aufgaben zuweist. Diese Kapazitäten fehlen dann an anderer Stelle. Erst auf der Zielgeraden der Haushaltsberatungen einigte man sich auf 25 neue Stellen. Rund eine davon wird allein zur Umsetzung dieses Gesetzes nötig sein. Dies darf nicht dazu führen, dass bei den Kernaufgaben des Verfassungsschutzamts Stellen fehlen. Denn es muss gewährleistet bleiben, dass der Verfassungsschutz bei seinen Kernaufgaben, der Beobachtung von Rechts-, Linksextremen, Islamisten und Spionage durch ausländische Nachrichtendienste, personell gut gerüstet ist.“

Streit über Beschäftigungsduldung steht symptomatisch für den desolaten Zustand von Grün-Schwarz.


Anlässlich der Beratungen über die Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Duldung für gut integrierte Asylsuchende erklärt der stellvertretende Vorsitzende FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

 

„Inhaltlich ist der Fall für die FDP klar. Realität ist, dass Asylbewerber, die teilweise mehrere Jahre arbeiten, Steuern zahlen, gut integriert sind, und sich stets straffrei verhalten haben, regelmäßig abgeschoben werden. Weil sie sich an die Vorschriften halten, sind sie die Dummen. Innenminister Strobl kann so auf deren Kosten seine Abschiebestatistik aufhübschen. Dabei sind unsere Unternehmen dringend auf diese Arbeitskräfte angewiesen, haben ihre Verantwortlichkeit ernst genommen. Wir können uns aber den Luxus nicht erlauben, gut integrierte, fleißige Arbeitskräfte abzuschieben. Dagegen bleiben integrationsunwillige oder gar kriminelle abgelehnte Asylbewerber jahrelang im Land oder tauchen unter, um der Abschiebung zu entgehen. Der Innenminister bleibt hier erstaunlich inaktiv.

 

Der Umgang der Regierungskoalition mit dem Thema steht sinnbildlich für ihren allgemeinen Zustand. Erst verkündet Innenminister Strobl den Durchbruch bei der Polizeireform; bei gerade einmal zwei kleinen Änderungen handelt es sich allenfalls um ein Polizeireförmchen. Die Zustimmung der Grünen erkauft er sich dabei mit scheinbaren Zugeständnissen bei der Ermessensduldung. Aber nur wenige Wochen später hat Herr Strobl scheinbar wieder vergessen, was vereinbart wurde. Die Einigung bei der Polizeireform haben die Grünen widerrufen; wie es weitergeht, ist unklar. Und Ministerpräsident Kretschmann schaut vom Seitenrand taten- und machtlos zu. Der Wahlkampf bei Grün-Schwarz hat bereits begonnen. Das Jahr 2020 wird ein Jahr des Stillstands, in dem die Landesregierung nichts mehr zustande bringt. Angesichts der vielen Herausforderungen ein schlechtes Beispiel für unser Land und sicherlich kein Vorbild für den Bund.“

Zur Meldung, dass die Grünen das Waffenrecht angesichts des Verbrechens in Rot am See auf den Prüfstand stellen wollen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FPD/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die furchtbaren Vorfälle in Rot am See müssen aufgeklärt werden. Der reflexartige Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts geht aber fehl. Schon heute haben wir eines der weltweit strengsten Waffengesetze und zahlreiche Restriktionen für legale Waffenbesitzer. Dabei verhindern Verbote allein solche furchtbaren Gewalttaten nicht und Waffenmissbrauch lässt sich nicht allein durch Verschärfung des Waffenrechts bekämpfen.“

Zu der bundesweit ersten Vorstellung eines Antisemitismusberichts in einem Landtag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bericht bestätigt leider unseren Eindruck, dass der Antisemitismus in der Gesellschaft wieder zunimmt. Dies wissen wir nicht erst seit dem feigen und mörderischen Anschlag von Halle. Schon früher ist der Antisemitismus mit der AfD in die Parlamente eingezogen. Durch gezielte Provokation will die AfD die Grenze des Sagbaren verschieben. Als Demokraten dürfen wir hier keine falsch verstandene Toleranz walten lassen. Die Ächtung des Antisemitismus durch große Teile der Gesellschaft ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt in der Bundesrepublik. Der Bericht von Herrn Blume macht deutlich, dass dies nicht als gegeben vorausgesetzt werden darf, sondern dies jeden Tag aufs Neue erarbeitet werden muss.

Dringend erforderlich ist die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen im Land. Die Polizei hatte zwar vor einiger Zeit Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit aller Synagogen im Land herausgegeben. Umgesetzt hat Innenminister Strobl aber diese bis zum Attentat von Halle nicht. Warnungen der israelitischen Gemeinschaften wurden von Strobl offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Wir fordern die Landesregierung zur sofortigen Umsetzung aller polizeilichen Sicherheitsempfehlungen für die Synagogen im Land auf. Die nun eilig bewilligte Sonderzahlung ist gut und wichtig. Ob sie aber ausreicht, ist völlig unklar. Das Land muss dauerhaft mehr Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen übernehmen. Dafür brauchen wir eine Änderung des Staatsvertrags. Es ist unverantwortlich, die jüdischen Gemeinden noch länger im Stich zu lassen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der Antisemitismus in unterschiedlichen Formen auftritt. Er ist nicht nur ein rechtsextremes Phänomen, sondern entspringt oft dem muslimischen Kulturkreis. So waren jüdische Einrichtungen in Frankreich und Belgien in den letzten Jahren Opfer islamistischer Terroristen. Unerträglich ist es, wenn wegen einzelner muslimischer Mitbürger in deutschen Städten „No-Go-Areas“ für Kippa-Träger entstehen und in den Schulen „Jude“ zum Schimpfwort wird. Bei aller berechtigten Anstrengung im Kampf gegen den Rechtsextremismus müssen auch diese Probleme mit ihren ethnisch-kulturellen Ursachen klar benannt und entschieden angegangen werden. Falsch verstandene Toleranz darf es hier nicht geben. Dies gilt auch für offene Vorurteile und antisemitische Äußerungen aus der Mitte der Gesellschaft. Zu oft tritt der Antisemitismus unter dem Deckmantel angeblicher freier Meinungsäußerung oder Israel-Kritik auf. Solche Äußerungen sind nicht strafbar. Unter Demokraten müssen sie aber geächtet werden.“

Mit Blick auf die länger bekannten Handlungsempfehlungen des Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume (S. 52 des Berichts) erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung jetzt endlich den israelitischen Gemeinden für den Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen eine Million Euro zur Verfügung stellt. Es hat einen Beigeschmack, wenn sie dies nicht erst unter dem Eindruck des schrecklichen Attentats von Halle sondern schon vorher gemacht hätte. Der Antisemitismusbeauftragte forderte das bereits in seinem Bericht Ende Juni. Und auch die Sorgen der israelitischen Gemeinden waren Strobl länger bekannt.
Unabhängig von der Einmalzahlung ist es wichtig, die Gemeinden dauerhaft bei den Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Die Landesregierung muss hier schnell tätig werden. Die jüdischen Gemeinden dürfen nicht alleine gelassen werden.“

Zu der Debatte um die Gesetzesinitiative der Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg, das sog. „Upskirting“ künftig unter Strafe zu stellen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen und Mädchen keine Sorge davor haben dürfen, unter den Röcken fotografiert zu werden. Die Möglichkeit von Fotoaufnahmen durch Smartphones führt zu einer größeren Relevanz des Themas als früher. Dass solche Fotoaufnahmen in der Mehrzahl der Fälle bislang straflos blieben, ist nicht hinnehmbar. Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.

Wir unterstützen daher die Initiative, mit der solche Bildaufnahmen unter Röcken künftig strafbar werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werden wir konstruktiv begleiten. Es ist gut, wenn Täter für ihr verabscheuungswürdiges Verhalten auch strafrechtlich belangt werden.“

Zu der Debatte um eine mögliche Entkriminalisierung von Schwarzfahren und den Aussagen von Landesverkehrsminister Hermann, der Schwarzfahren als lediglich „unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft“ bezeichnete, das daher nicht strafrechtlich geahndet werden brauche, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der Logik von Verkehrsminister Hermann müsste man auch andere Delikte, die ein unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft sanktionieren, straflos stellen. Wenn das Verhalten von Schwarzfahrern belohnt würde, indem man dieses straflos stellt, wäre das ein Schlag ins Gesicht der ganz großen Zahl der Menschen, die für ihr ÖPNV-Ticket mitbezahlen. Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten ist daher das falsche Signal.

Auch inhaltlich sind Aussagen wie ‚Bußgeld statt Knast‘ unzutreffend und zeugen von mangelnder Faktenkenntnis. Tatsächliche Haftstrafen fürs Schwarzfahren sind heute eine absolute Ausnahme und betreffen nur notorische Schwarzfahrer. Eine besondere Milde ihnen gegenüber ist unangebracht. Schon heute muss die Mehrzahl der Schwarzfahrer nicht wegen einer verhängten Haftstrafe ins Gefängnis, sondern weil sie die gegen sie verhängten Geldstrafen nicht bezahlen. Dies würde sich auch durch die Entkriminalisierung nicht ändern, da auch ausstehende Bußgelder mit einer Erzwingungshaft durchgesetzt werden müssten.“

Zu der Debatte um ein Verbot von Combat 18 erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Wir begrüßen die Initiative für ein Verbot von Combat 18. Es handelt sich um eine neonazistische Organisation, die wie kaum eine andere Gruppe unverhohlen für ihre menschenverachtenden Ziele agitiert. Für falsch verstandene Toleranz gegen diese Verfassungsfeinde ist daher kein Platz. Der Rechtsstaat muss gegen seine Feinde wehrhaft sein.

Zuletzt berichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz über einen kontinuierlichen Ausbau der Organisationsstrukturen bei Combat 18. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden gibt es dabei auch Strukturen in Baden-Württemberg. Innenminister Strobl sollte den Vorstoß seiner Innenministerkollegen unterstützen.“ 

Zu dem heute durch den Justizminister Wolf mitgeteilten Anstieg der Verurteilungen in Baden-Württemberg für das Jahr 2018 um 4,1 Prozent erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die entscheidende Frage bleibt, ob der Anstieg der Verurteilungen auf einen tatsächlichen Anstieg an Straftaten zurückzuführen ist, oder ob dafür die bessere personelle Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist. Letzteres ist laut dem Justizminister zumindest mitursächlich gewesen ist. Daran zeigt sich, wie wichtig eine gute personelle Ausstattung bei Justiz und Polizei ist. Es darf nicht passieren, dass Verfahren aufgrund von Personalengpässen aus Zeitgründen ohne Verurteilung beendet werden und gegen oder sogar ohne Auflage eingestellt werden. Dies untergräbt auf Dauer das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Insbesondere jugendliche Straftäter dagegen werden dadurch zu neuen Straftaten ermutigt. Dies wurde zuletzt auch in der Studie zur Paralleljustiz in Baden-Württemberg als ein Problem hervorgehoben.

Der Justizminister muss daher seinen Kurs zur personellen Aufstockung der Justiz bei den kommenden Haushaltsberatungen durchsetzen. Dabei darf der Fokus nicht mit der Verurteilung enden. Dringende personelle Aufstockung ist auch im Bereich der Vollstreckung in den Justizvollzugsanstalten erforderlich.“

Anlässlich der Forderung des Gemeindetagspräsidenten Kehle nach einer umfassenden Straßenbenutzungsgebühr erklären der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:
„Wir stimmen mit dem Gemeindetagspräsidenten überein, dass wir mit klugen Anreizsystemen die Verkehrsbelastung in den Städten reduzieren müssen. Allerdings ist eine absehbare Mehrbelastung von Autofahrern, die teilweise kein ausreichendes Angebot vorfinden, um auf das Auto zu verzichten, mit der FDP nicht zu machen. Die Autofahrer tragen mit hohen Steuern in Abhängigkeit ihrer Fahrleistungen beim Kraftstoff sowie der KFZ-Steuer zur Staatsfinanzierung bei, sie haben ein Anrecht auf entsprechende Investitionen durch die Politik. Und häufig scheitern Investitionen zur Entlastung der Städte nicht am Geld, sondern an fehlenden Planungs- und Ausführungskapazitäten oder auch an ideologischen Widerständen.
Im Übrigen würde die Umsetzung dieses Vorschlages zu vollständigen Bewegungsprofilen sämtlicher Autofahrer führen. So etwas können wir uns schon aus Datenschutzgründen auf gar keinen Fall vorstellen.”

Zu der Debatte um die Kriminalität von Ausländern aufgrund der jüngsten Tötungsdelikte von Stuttgart-Fasanenhof und Frankfurt sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es sind fürchterliche, tragische Taten, die jeden von uns emotional aufwühlen. Da sie spontan und ohne Ankündigung passieren, werden sie sich auch in Zukunft leider nie ganz verhindern lassen. Schäbig ist es jetzt, wenn AfD und andere politische Kräfte die Tat instrumentalisieren, um Hass gegen Flüchtlinge und andere Menschen mit Migrationshintergrund zu schüren. Deren Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sollte sich schämen und bei den Angehörigen des Stuttgarter Opfers entschuldigen, weil sie Sequenzen aus dem Tötungsvideo auf ihrem Twitter-Account veröffentlicht hat.

Es darf aber zugleich nicht aus falsch verstandener Rücksichtnahme jede Debatte um die Fehler in der Migrationspolitik als ausländerfeindlich abgetan werden. Wir müssen die Sorgen vieler Menschen in unserem Land ernst nehmen, sondern riskieren wir es, diese Menschen an die AfD zu verlieren. Es muss dabei klar sein, dass derjenige, der als Flüchtling die Unterstützung und die Gastfreundschaft unseres Landes genießt, dann aber dennoch straffällig wird, schnell die Folgen dieses Handelns spüren muss. Hier ist sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei Abschiebungen ein konsequenteres Auftreten des Rechtsstaates als bisher erforderlich. Tatsächlich geht die Zahl der Abschiebungen in Baden-Württemberg seit zwei Jahren zurück. Im Jahr 2018 sind von 8.974 Abschiebungsversuchen 5.956 gescheitert. Selbst aus der Abschiebehaft heraus gelingen in Baden-Württemberg die Rückführungen in nicht einmal 80% aller Fälle. Härte zeigt der Staat dagegen bei gut integrierten und damit leicht greifbaren Menschen. Wir fordern hier seit langem eine Umkehr der Politik. Ein guter Anfang wäre es dabei, wenn die Grünen ihre Blockadehaltung gegen die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgeben und diese etwa um die Staaten Nordafrikas ergänzen.“

Strafvollzug

In den letzten Jahren wurden die Herausforderungen für den Justizvollzug immer größer. Höhere Gefangenzahlen, Sprachschwierigkeiten und Drogenprobleme – auf diese Entwicklungen sind die bisherigen Antworten nicht ausreichend. Dass kein anderes Bundesland so wenig Bedienstete in Relation zu Strafgefangenen hat, zeigt klar die Defizite auf. Ein fataler Fehler war es auch, dass Ministerpräsident Kretschmann vor fast einem Jahrzehnt die bestehenden Pläne für den Neubau der JVA Rottweil kassiert hat. Die dringend benötigten Haftplätze werden noch viele weitere Jahre fehlen und das gesamte Projekt entwickelt sich zu einem Millionengrab. Diese hausgemachten Fehler müssen dringend behoben werden, um die Strafvollstreckung und Resozialisierung der Gefangenen zu verbessern.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Erstellung eines Gesamtkonzepts für Justizvollzugsanstalten im Land
  • Ausbau bestehender JVA und schnellstmögliche Errichtung des Neubaus der JVA Rottweil
  • Aufstockung des Personals in den JVA

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Eine freiheitliche Gesellschaft ist auf erstklassige Medienangebote angewiesen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Vielfalt und fairen Wettbewerb in einer Medienlandschaft aus Tages- und Wochenzeitungen, aus privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, sowie neuen Medien und digitalen Angeboten, ein.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verhindern
  • eine Konzentration der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf ihre Kernaufgaben erreichen
  • am bisherigen Verfahren festhalten, wonach die unabhängige Kommission KEF den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten regelmäßig erhebt und jeweils Vorschläge zur angemessenen Höhe des Rundfunkbeitrags vorbringt.

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