Archiv für die Kategorie: Recht, Verfassung und Migration

Landtag soll sich von Allmachtsphantasien des Ministerpräsidenten distanzieren.


Zur Beratung der aktuellen Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die weitreichenden Öffnungsschritte bei niedrigen Inzidenzen kommen reichlich spät. Seit Monaten fordert die FDP/DVP Fraktion von der Landesregierung, entsprechende Pläne vorzulegen. Vor zwei Wochen hatten von den 44 Kreisen vier eine Inzidenz unter 10. Vor einer Woche waren es bereits 16 Landkreise. Als an diesem Montag diese Öffnungsstufe endlich in die Corona Verordnung kam, waren es bereits 37 Landkreise. Am Beispiel der Öffnungsstufen sieht man anschaulich die Überforderung dieser Landesregierung und besonders von Minister Lucha, absehbare Entwicklungen in der Verordnung abzubilden. Die Menschen erwarten von der Politik zu Recht verlässliche Vorgaben, nicht zuletzt, um Planungssicherheit zu ermöglichen.

Ein weiteres Problem, auf das wir nun seit fast einem Jahr hinweisen, ist die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der Neuinfektionen. Wir müssen hier dringend weitere Kriterien wie Impffortschritt oder die Auslastung der Intensivstationen mitberücksichtigen. Solange stehen die Lockerungen auf wackeligen Füßen. Es ist durchaus denkbar, dass durch die Delta-Variante die Zahl der Neuinfektionen wieder steigt. Wenn die Krankheit aber in der Regel mild oder gar symptomlos verläuft, wie es bei den meisten jungen Menschen der Fall ist, dann gibt es keinen Grund, Lockerungen wieder zurückzunehmen. Die Erfahrung Großbritanniens mit der Delta-Variante zeigt auch, wie wichtig eine vollständige Impfung ist. Die Landesregierung muss daher ernsthaft prüfen, die Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung zu verkürzen.

Anstatt in befremdlicher Art und Weise für sich das Recht einzufordern, nicht verhältnismäßige Maßnahmen vorzunehmen, sollte der Ministerpräsident die hausgemachten Fehler endlich abstellen. Vom Landtag erwarten wir, dass er unserem Entschließungsantrag zustimmt und sich von den Allmachtsphantasien des Ministerpräsidenten distanziert.“

Kretschmann ist bei der Richterschelte ein Wiederholungstäter.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte im Landtag die Aussagen des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, der für künftige Pandemien der Politik auch Befugnisse für „nicht verhältnismäßige“ Maßnahmen einräumen wollte, scharf. Die Aussagen des Ministerpräsidenten seien sehr eindeutig und nicht missverständlich, die spätere Erklärung sei nur nachgeschoben. „Herr Kretschmann hat genau das gemeint, was er zunächst auch gesagt hat. Es stört ihn offenbar sehr, wenn Gerichte bestimmte Entscheidungen seiner Politik aufheben. Es ist zutiefst inakzeptabel, wenn der Ministerpräsident von Gerichten unbedingten Gehorsam einfordert.“

 

Rülke erinnerte dabei auch an frühere Äußerungen des Ministerpräsidenten, der sich mal beschwerte, dass er sich während der Pandemie ‚mit Gerichten herumschlagen‘ müsse, und ein anderes Mal die Bundes-Notbremse ausdrücklich dafür lobte, weil sie Menschen den Klageweg zu Verwaltungsgerichten nahm und eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen erschwerte. „Der Ministerpräsident ist bei der Kritik gerichtlicher Entscheidungen ein Wiederholungstäter. Das merkt auch die Justiz sehr genau und die nunmehr deutliche Kritik des Verwaltungsgerichtshofs des Landes an den Aussagen zeigt, wie besorgt die Justiz über solche Aussagen ist.“

Justiz und Polizei gebührt großer Dank bei der Aufarbeitung der Krawallnacht.


Anlässlich der aktuellen Debatte auf Antrag der CDU Fraktion – „Klare Kante von Justiz und Rechtsstaat: 100 Jahre Freiheitsstrafen für Stuttgarter Randalierer“- erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Ein starker Rechtsstaat ist ein zentraler Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung. Der Justiz und der Polizei gebührt bei der Aufarbeitung der Krawallnacht großer Dank. Man sieht, dass es nicht ständig immer neue und schärfere Gesetze braucht, sondern mehr Personal, eine technische Ausstattung auf höchstem Niveau und verlässlichen Rückhalt aus der Politik. Hier wurde in der Vergangenheit einiges erreicht, aber es gibt auch viel zu tun. So verläuft die Digitalisierung in der Justiz nach wie vor schleppend. Der Zeitpunkt für die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ist mit dem Jahr 2026 wenig ambitioniert. Der chronische Mangel an Servicekräften führt dazu, dass Richter und Staatsanwälte immer öfter diese Aufgaben miterledigen müssen. Und die im Ländervergleich knappste Personalausstattung im Justizvollzug stößt bei steigenden Gefangenenzahlen an ihre Grenzen. Es gibt also noch genug Baustellen für die neue Ministerin.

Entscheidend ist auch, dass Straftaten schnell und angemessen geahndet werden. Besonders Häuser des Jugendrechts, die vom früheren FDP Justizminister Prof. Dr. Goll gegen viel Widerstand, auch aus der CDU, geschaffen wurden, sind ein wirksames Instrument, um bei kriminellen Karrieren von Jugendlichen schnell gegenzusteuern. Mit unaufgeregter, verlässlicher Arbeit, auch im präventiven Bereich, erreicht man eben mehr, als mit populistischen Forderungen nach immer höheren Haftstrafen. Schließlich sind ausgesprochene Haftstrafen nicht alleiniger Maßstab für einen funktionierenden, starken Rechtsstaat. Nicht zuletzt die Achtung vor der Unabhängigkeit der Justiz, gebietet es, von reißerischen Debattentiteln wie dem heutigen Abstand zu nehmen. Die Gewaltenteilung ist für uns Liberale nicht verhandelbar. In der Pandemie haben wir gesehen, was wir an unabhängigen Gerichten haben, die ein ums andere Mal unverhältnismäßige Maßnahmen der Regierung kassiert haben.“

Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird.


Zur Meldung, wonach sich der Tatverdächtige für den Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge in die Türkei abgesetzt hat, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Die Landesregierung und die Bundesregierung müssen alle Hebel in Bewegung setzen um zu erreichen, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland vor Gericht gestellt wird. Wenn Erdogan nun jemanden, der eine Synagoge in Brand setzt, Unterschlupf gewähren sollte, würde dies einen neuen Höhepunkt in einer Reihe antisemitischer Entgleisungen des türkischen Präsidenten darstellen. Ich erwarte, dass die Türkei bei der Aufklärung der Straftat umfänglich mit den deutschen Behörden zusammenarbeitet.“

Grüne haben mit Freiheitsrechten nichts am Hut.


Zu den Forderungen des Ministerpräsidenten, die Verfassung zu ändern, um in Pandemiezeiten nicht verhältnismäßige Maßnahmen gegenüber Bürgern durchzusetzen, sagt der Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kretschmann entwickelt sich immer mehr zum Autokraten. Wir erwarten von einem Ministerpräsidenten mehr Respekt vor der Verfassung.

Dieses Interview zeigt, dass die Verbotspartei Grüne mit Freiheitsrechten nichts am Hut hat, sondern eine autokratische Partei ist, die den Interventionsstaat propagiert.“

Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD- Fraktion, CDU- Fraktion und Fraktion GRÜNE eingebracht, der sicherstellt, dass der Kampf gegen Antisemitismus entschieden und entschlossen fortgeführt wird.


Rede von Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Plenardebatte “Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus”


Der feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären.

Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.

Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben der Aufgabe, die Sicherheit für jüdische Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Politik Aufklärung betreiben, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entsteht.


Im Austausch mit Dr. Michael Blume (Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg), Shneur Trebnik (Ortsrabbiner für Ulm), David Hollenstat (Repräsentant der Israelitischen Religionsgemeinschaft BW) und Rami Suliman (Vorsitzender Israelitische Religionsgemeinschaft Baden)

Beschleunigte Verfahren sind geeignet, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu stärken.


Zur Debatte um weitere Ausweitung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt, dann zeigt sich der Rechtsstaat wehrhaft. Das ist wichtig, um künftigen Straftaten vorzubeugen und es stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass beschleunigte Verfahren sehr personalintensiv sind. Die Ausweitung von beschleunigten Verfahren darf am Ende aber nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren dadurch auf der Strecke bleiben. Die Herausforderungen für die Justiz werden immer größer, man denke etwa an den massiven Anstieg der Verfahren zur Hasskriminalität und Cyberkriminalität. Auch hierfür braucht die Justiz zusätzliches Personal.“

Digitale Angebote dürfen nicht zulasten der Hauptaufgaben des Rundfunks gehen.


Der SWR plant die Abschaffung der Mittagsmagazine der regionalen SWR 4 – Studios; Berichten zu Folge wohl zum Ende des Jahres. Der Grund ist anscheinend ein konzentrierter Fokus auf das Online-Angebot, um ein jüngeres Publikum zu erreichen. „Die Ressourcen sollen also einfach zu Lasten des Regionalprogramms mit eher älterem Zielpublikum in den Digitalbereich abgezogen werden. Damit wird die Fokussierung zunehmend auf die werberelevantere, jüngere Zielgruppe gerichtet. Der Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liegt in einer ausgewogenen Berichterstattung, die alle Altersgruppen ansprechen sollte. Jung und Alt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der SWR steht in der Pflicht die Beitragsgelder für die umfassende Erfüllung seines Auftrags einzusetzen. Die Regionalprogramme dürfen nicht links liegen gelassen werden.“ sagt der medienpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann.

Die Streichung der regionalen Hörfunkprogramme, treffe gerade auch die freien Lokaljournalisten, für die ein weiteres Aufgabengebiet wegfallen würde. Deren Protest sei daher gut nachvollziehbar. „Ich habe daher den SWR – Intendanten Kai Gniffke in einem Schreiben gebeten uns die geplanten Änderungen zu erläutern und diese Entscheidung gegebenenfalls auf den Prüfstand zu stellen. Das bloße Schielen auf Quote und Reichweite darf nicht Maßstab für die Ausgestaltung des SWR-Programms werden.“, so Weinmann. Eine übermäßige Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Angebots im Online-Bereich sei bereits aus dem Gesichtspunkt des Subsidiaritätsprinzips problematisch, da sich so eine starke Konkurrenz gegenüber privaten Anbietern bilde und diese Betätigung sich von den eigentlichen Rundfunkaufgaben oftmals weit entferne. So ist etwa eine flächendeckende lokale Berichterstattung durch Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zulässig.

Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zu den Demonstrationen propalästinensischer Gruppen am gestrigen Samstag:

„Die landesweiten antiisraelischen und antisemitischen Demonstrationen sind beschämend und inakzeptabel. In Freiburg trafen sich Antisemiten ausgerechnet am ‚Platz der Alten Synagoge‘, die 1938 bei der Pogromnacht von Nationalsozialisten zerstört wurde, um gegen Juden und Israel zu hetzen. In Mannheim verletzten Chaoten mindestens vier Polizisten. Und in Stuttgart griffen die Demonstranten Außenstehende an und missachteten wie die sogenannten ‚Querdenker‘ etliche Corona-Auflagen.

Mit Blick auf die aufgeheizte Stimmung der letzten Tage kommen diese Vorfälle aber nicht überraschend. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie im Vorfeld alles getan hat, um dieses Geschehen zu unterbinden. Es reicht auch nicht, jetzt wie Innenminister Strobl anzukündigen, sämtliche Straftaten ‚konsequent und hart‘ zu ahnden. Vielmehr muss die Landesregierung nun prüfen, welche Organisation an den Demonstrationen beteiligt waren und jegliche Zusammenarbeit mit diesen auf den Prüfstand stellen. Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben.

Wir Liberale stehen fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürger. Ebenso wie die Sicherheit dieser Menschen in unserem Land ist für uns auch das Existenzrecht Israels Staatsräson und nicht verhandelbar. Und deswegen dulden wir auch keine Nachsicht mit Israelfeinden.“

 

Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar

Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.

Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“

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Nico Weinmann

Regelungen des Medienstaatsvertrages müssen auf den Prüfstand

Die Tatsache, dass die ersten Online-Streamer mit besonders großer Reichweite aufgefordert werden, eine Rundfunklizenz zu erwerben und damit einer Zulassung nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrages bedürfen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Im letzten Jahr haben die Landesparlamente einen neuen Medienstaatsvertrag ratifiziert, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Dadurch soll den Anforderungen der digitalen Medien besser Rechnung getragen werden. Das gilt auch für Streamer, die jetzt nicht mehr per se Gefahr laufen, eine Rundfunklizenz zu benötigen. Wenn jetzt Streamer mit mehr als 20.000 durchschnittlichen Zuschauern aber unmittelbar einer Zulassung bedürfen, sodass sie zusätzlicher Kosten, Regulierung und Aufsicht unterliegen, wirft das Probleme auf, die geklärt werden müssen. Nur weil ein Streamer besonders erfolgreich ist und im Durschnitt mehr als 20.000 Zuschauer hat, sollte das nicht automatisch zu harten Einschnitten durch eine Rundfunklizenz führen. Zumal, wie teilweise bereits praktiziert wird, durch das zusätzliche Streamen von deutlich reichweitenärmeren Wiederholungen, die durchschnittliche Zuschauerzahl reduziert werden kann, sodass diese Zahlen nicht gerade repräsentativ sind.

Die Tatsache, dass Jugendschutzvorgaben offenbar erst bei Überschreiten dieser Marke besonders berücksichtigt werden, macht den Bedarf nach einer Überprüfung der Regelungen des Medienstaatsvertrages auch an dieser Stelle deutlich. Die Vorgaben müssen den individuellen Eigenarten der Plattformen und Inhalte gerecht werden, um nicht zum Hemmschuh der digitalen Medien zu werden. Für uns war von Anfang an klar, dass der neue Medienstaatsvertrag noch nicht perfekt ist. An den Stellen, an denen sich jetzt Problemfelder auftun, muss dann auch entsprechend nachgebessert werden. Wir werden daher die Möglichkeiten für konkrete Anpassungen, die zu einer interessengerechten Lösung führen, in einem Antrag an die Landesregierung thematisieren.“

 

Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Klaus Hoher

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht darf nicht zu einem grauen Markt führen

Zur Meldung, dass Grüne und CDU einen Hunde-Führerschein sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für Hunde einführen wollen, erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der geplante Hunde-Führerschein greift zu kurz. Wir müssen den Schutz aller Haustiere im Land stärken und dafür die Sachkunde aller Heimtierhaltender verbessern. Dabei gilt für uns der Grundsatz ‚Lenken statt Verbieten‘. Anstatt auf Regelungswut müssen wir auf freiwillige Fortbildungsangebote an Heimtierhalter setzen.

Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden kann hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, wie beim oftmals tierschutzwidrigen innereuropäischen Hundehandel oder bei der Identifikation entlaufener Tiere und der Abgrenzung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren Vorteile bieten. Dies aber nur dann, wenn diese EU-weit rechtssicher umgesetzt wird. Ansonsten wird sie lediglich zu einem grauen Markt führen, der einen wirksamen Tierschutz letztlich nur erschwert.“

Julia Goll


Stv. Fraktionsvorsitzende


Sprecherin für Innenpolitik, Kommunales, Strafvollzug und Internationale Politik

Ihre Abgeordnete aus dem Wahlkreis Waiblingen

Seit über 20 Jahren bin ich kommunalpolitisch aktiv und engagiere mich in der Gestaltung unserer örtlichen Lebensbedingungen. Seit der Wahl in den Landtag im Jahr 2021 darf ich nun auch bei den landesweit bedeutenden Entscheidungen mitwirken. Dabei bringe ich meine fast 30-jährige Erfahrung als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht insbesondere bei den Themen des Rechtsstaats und der Inneren Sicherheit ein. Hier brauchen wir den starken Staat, der sich allen extremistischen Angriffen – gleich aus welcher Ecke – entgegensetzt und unseren Bürgerinnen und Bürgern ein freies und selbstbestimmtes Leben sichert.

Für Anregungen und Anfragen stehe ich gerne – bevorzugt per E-Mail – zur Verfügung.

Ihre Julia Goll

  • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
  • Ausschuss für Europa und Internationales
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis 15

Ansprechpartner:

Adresse:

Werkstraße 24
71384 Weinstadt-Endersbach

Telefon:

+49 7151 5028-697

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 21. Oktober 1964 in Hamburg; katholisch, verheiratet, fünf Kinder.

1983 Abitur am humanistischen Gymnasium Christianeum in Hamburg.

1983 bis 1984 Studium der Chemie in Hamburg.

1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Bonn und Hamburg.

1989 Erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1989 bis 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Heidelberg.

1993 Zweites juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1993 Einstellung in den höheren Justizdienst, Stationen bei den Landgerichten Heidelberg und Mosbach, Amtsgericht Mosbach und Staatsanwaltschaft Mosbach.

1996 Ernennung zur Richterin am Landgericht.

1996 bis 1997 Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg als Persönliche Referentin des Ministers.

Seit 1998 Richterin am Landgericht in Stuttgart, Fachgebiete Wohnungseigentumsrecht, Betreuungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, allgemeines Zivilrecht.

2017 vorübergehende Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart.

1999 bis 2008 Stadträtin in Leonberg.

2004 bis 2008 Kreisrätin des Kreises Böblingen.

Seit 2009 Stadträtin in Waiblingen, seit 2014 Vorsitzende der FDP-Fraktion.

Seit 2014 Kreisrätin des Rems-Murr-Kreises, seit 2019 stellvertretende Vorsitzende der FDP-FW – Fraktion.

Seit 1999 Mitglied der FDP, seit 2016 stellvertretende Vorsitzende des FDP/DVP Kreisverbandes Rems-Murr.

Fördermitglied des Hospizvereins Leonberg e.V. und der Tafel Waiblingen e.V.

Mitglied bei Rotary Int.

2009 bis 2014 Mitglied des Frauenrats Waiblingen.

Seit 2009 Mitglied des Arbeitskreises Waiblingen engagiert.

Seit 2000 Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung.

Richterin am Landgericht a.D.

Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung

Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaft, Tourismus und Marketing GmbH (Waiblingen)

Stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Verpachtungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Hans Dieter Scheerer


Sprecher für Arbeitsmarkt, Bundeswehr, Migration, Straßenverkehr und ÖPNV

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Leonberg

Am 14. März 2021 schenkten mir die Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises Leonberg/Herrenberg/Weil der Stadt ihr vertrauen und wählten mich zum Abgeordneten in den Landtag. Selbstverständlich vertrete ich aber darüber hinaus die Interessen des gesamten Landkreises Böblingen. Für mich ist dabei die Förderung einer leistungsstarken Wirtschaft wichtig, auf der unser Wohlstand in Baden-Württemberg beruht. Außerdem brauchen wir eine leistungsfähige und sinnvolle Infrastrukturpolitik, Zugang zu Bildung für jeden und dringend notwendige Fortschritte in der Digitalisierung. Als selbstständigem Rechtsanwalt sind mir die freiheitliche Entfaltung jedes Einzelnen und der Leistungsgedanke wichtig. Diese Ansicht vertrete ich sehr gerne und selbstbewusst.

Ihr Hans Dieter Scheerer

  • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
  • Ausschuss für Verkehr
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

Ansprechpartner:

Adresse:

Josef-Beyerle-Straße 11
71263 Weil der Stadt

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 20. Januar 1958 in Crailsheim, evangelisch, verheiratet, zwei Kinder.

Aufgewachsen in Herrenberg-Kuppingen.

Einjähriger Auslandsaufenthalt in den USA als Austauschschüler.

Abitur am Wirtschaftsgymnasium Böblingen.

Grundwehrdienst in Dillingen/Donau. Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen.

Erstes Staatsexamen in Tübingen, Referendariat am Landgericht Stuttgart.

Zweites Staatsexamen in Stuttgart. Syndikusanwalt der Unternehmensgruppe Kriegbaum in Böblingen.

Anschließend Leiter Recht und Immobilien bei der extra Verbrauchermärkte GmbH und der Real-SB Warenhaus GmbH (Metro Gruppe).

Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft der Edeka in Hamburg (CEV).

Seit 2010 selbstständiger Rechtsanwalt in Weil der Stadt.

Seit 1979 Mitglied bei den Freien Demokraten.

Seit 2014 Vorsitzender des FDP Kreisverbandes Böblingen.

Seit 2019 Stadtrat in Weil der Stadt und Regionalrat der Region Stuttgart.

Seit 14. März 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung UNAMONOS. Mitglied der Narrenzunft Weil der Stadt.

Selbständiger Rechtsanwalt in Weil der Stadt. Lehrbeauftragter an der DHBW Stuttgart.

Dozent beim Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V., Partner der WP Force Solutions GmbH (Gesellschaft für Interimsmanagement).

Senior Advisor der Akademie an Hochschule Pforzheim GmbH.

Nico Weinmann

Mit der Verfassungsbeschwerde beweist sich die FDP als Partei der Freiheit und des Rechtsstaats.

Zur heute eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Änderungen im Infektionsschutzgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der heute eingereichten Verfassungsbeschwerde legt die FDP wichtige Teile der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dem Verfassungsgericht vor. Das ist angesichts der starken Polarisierung bei diesem Thema in der Gesellschaft und in der Politik dringend geboten. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen sind auch für mich verfassungswidrig und ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde. Die FDP beweist sich damit erneut als Partei der Freiheit und des Rechtsstaats. Denn durch die Entscheidung der Verfassungsrichter dürften zumindest viele rechtliche Fragen geklärt werden. Das entbindet aber die Politik nicht von ihrer Verantwortung. Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglicherweise noch zulässig ist, ist auch wirklich sinnvoll.

Bedauerlicherweise werden bei einer Verfassungsbeschwerde nur Teile der Gesetzesänderungen überprüft, denn die Beschwerdeführer müssen selbst unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein. Eine gesamte Prüfung wäre dagegen nur im Wege einer abstrakten Normenkontrolle möglich. Die dafür erforderliche Unterstützung von einem Viertel der Abgeordneten scheiterte, weil die Grünen den Gang nach Karlsruhe scheuten.

Auch im Landtag verhinderten die anderen Fraktionen die von uns beantragte Sondersitzung. Dabei wäre eine Beteiligung des Landtags gerade im Vorfeld der Abstimmung der Landesregierung im Bundesrat selbstverständlich. Wir halten jedenfalls an unserer Forderung fest, dass die Landesregierung die kompletten Gesetzesänderungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen muss. Sobald der Landtag wieder zusammentritt, werden wir dies angesichts des massiven Eingriffs in die Länderautonomie beantragen.“

 

Die Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Seite der FDP-Bundestagsfraktion unter

https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-04/210426_Verfassungsbeschwerde_4.BevSchG_Presseversion.pdf

 

Nico Weinmann

Keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann zeigt sich verwundert über die Äußerung von Innenminister Strobl, wonach ihm schon heute kein Fall bekannt sei, in dem Vorwürfe über das Fehlverhalten von Polizisten nicht aufgeklärt werden konnten. „Wenn dem Innenminister schon heute kein Fall bekannt ist, bei dem die Identität eines Polizisten nicht aufgeklärt werden konnte, dann sollte er das in dieser Deutlichkeit auch den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen sagen. Dann brauchen wir nämlich auch keine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnungspflicht hätte nach Strobls Logik keinerlei praktischen Mehrwert. Gleichzeitig stößt sie viele Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor den Kopf. Wir sehen uns in unserer Ablehnung der Kennzeichnungspflicht durch die Äußerungen des Innenministers bestätigt.“

Zu der Ankündigung, wonach das Antidiskriminierungsgesetz ohne die Beweislastumkehr kommen soll, merkt Weinmann an: „Die Beweislastumkehr war einer der zentralen Punkte beim Antidiskriminierungsgesetz. Ich stelle mir schon die Frage, welche tatsächlichen gesetzlichen Veränderungen das neue Gesetz mit sich bringen soll. Diskriminierendes Verhalten wird ja schon heute im Wege des Disziplinarrechts in völlig ausreichendem Maße geahndet. Auch hier brauchen wir keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.“

Nico Weinmann

Rechtsextremismus taucht in sehr vielen Facetten auf.

Zum Prozessbeginn gegen die Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe S.“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Nico Weinmann:

„Schon das, was bereits bislang über die Gruppe S. bekannt wurde, ist besorgniserregend und erfordert weiteres Handeln von Politik und Sicherheitsbehörden. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft scheinen den Sachverhalt akribisch ermittelt zu haben und dafür gebührt ihnen großer Dank. Meine Fraktion wird nun sehr genau den Prozess gegen die Gruppe S. verfolgen. Wenn Rechtsextreme sich über Bundesländer miteinander vernetzen, über die Ermordung von Politikern diskutieren und Terrorangriffe auf Gotteshäuser und Parlamente planen, dann muss auch die Politik eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung übernehmen. Der Rechtsextremismus ist Gift und Feind unserer Offenen Gesellschaft. Wir müssen uns daher sämtlichen rechtsextremen Umtrieben entschieden entgegenstellen.

Meine Fraktion hat in den vergangenen Jahren in parlamentarischen Initiativen sehr viele Facetten rechtsextremer Aktivitäten beleuchtet: rechtsextreme Bürgerwehren, Uniter, NSU 2.0., QAnon oder die Nord- und Südkreuz-Todeslisten sind nur einige dieser Themen. Besonders alarmierend sind Berichte über Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden, sei es bei der Polizei oder beim KSK. Beim letzteren verwies Innenminister Strobl bislang stets auf die Zuständigkeit des Bundesverteidigungsministeriums. Das jüngst von der Staatsanwaltschaft Tübingen eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den KSK-Brigadegeneral K. belegt aber, dass die Vorgänge beim KSK keine interne Angelegenheit des Verteidigungsministeriums sind, sondern die Landespolitik hier stärker als bislang ihre Kontrollverantwortung wahrnehmen muss.“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


Hier geht’s zu unseren Impulsen aus 2020:

Bildung, Jugend und Sport


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Europa und Tourismus


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Umwelt, Klima und Energiewirtschaft


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Verkehr


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Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau


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Wissenschaft, Forschung und Kunst


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Untersuchungsausschuss-BW-Haus


Ihr wollt mit den Landtagsabgeordneten ins Gespräch kommen?

Hier geht’s zu den Kontaktmöglichkeiten unserer Abgeordneten.

Nico Weinmann

FDP/DVP Fraktion machte Sondersitzungen des Landtags vor und nach der Landtagswahl zur Bedingung für die Zustimmung.

 

Die FDP/DVP Fraktion bringt zusammen mit den Fraktionen von Grünen, CDU und SPD eine Änderung des Pandemiegesetzes des Landes auf den Weg. Der Landtag muss künftig alle vier Wochen statt wie bislang alle zwei Monate der Corona-Verordnung des Landes zustimmen, damit diese in Kraft bleibt. Für den alten Landtag bedeutet dies gleichzeitig drei Sondersitzungen, denn zwischen dem 04. Februar 2021 und dem 11. Mai 2021 wäre wegen der Landtagswahl eigentlich keine reguläre Sitzung. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Es war die FDP Fraktion, die mit ihrem Gesetzentwurf im Mai grün-schwarz unter Druck brachte, ein eigenes Pandemiegesetz einzubringen. Wir wollten seinerzeit die Zustimmung des Landtags zu jeder Änderung der Corona-Verordnung durchsetzen. Auf Drängen der FDP wurde die ursprünglich dreimonatige Frist auf zwei Monate verkürzt. Wir begrüßen es, dass diese Frist nun nur noch vier Wochen beträgt. Das unterstreicht einmal mehr, wie richtig und wegweisend unser Ansatz gleich zu Beginn der Pandemie war.

Ganz wichtig war es für uns, dass der Landtag auch kurz vor und nach der Landtagswahl zusammentritt, um über die Corona-Verordnungen zu entscheiden. Eine dreimonatige Auszeit des Landtags war für uns in Zeiten der größten Einschränkungen der Grundrechte inakzeptabel. Eine flankierende Regelung, die dies sicherstellt, war für uns daher zwingend.

Das Parlament ist der Ort, um über die Corona-Maßnahmen zu diskutieren und zu entscheiden. Wir würden uns wünschen, wenn die Fraktionen von Grünen und CDU ihre Möglichkeit auch nutzen würden, um gegenüber der Regierung Veränderungen durchzusetzen. Bei den beiden bisherigen Abstimmungen über die Corona-Verordnung wurde diese von grün-schwarz ohne eigenen Gestaltungsanspruch und ohne Änderungswünsche abgenickt. Das ist für ein selbstbewusstes Parlament zu wenig.“

Nico Weinmann

Landtag muss auch bei der Hotspotstrategie beteiligt werden.

 

Zu der Abstimmung des Landtages über die aktuelle Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

 

„In den vergangenen Wochen befasste sich der Landtag in mehreren Sondersitzungen mit Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Die FDP/DVP Fraktion hat dabei Maßnahmen mitgetragen, soweit sie zielgerichtet auf die Bekämpfung der Pandemie ausgerichtet sind. Die ausschließliche Fokussierung auf die 7-Tage-Inzidenz begegnet hingegen fachlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Stattdessen wollen wir den Bewertungsmaßstab verbreitern, hin zu einem Ampelsystem, das beispielsweise neben den insgesamt durchgeführten Testungen, auch die Situation der tatsächlich Erkrankten, die Infektiosität sowie die Behandlungskapazitäten vor Ort berücksichtigt.

 

Mit einem Entschließungsantrag verlangen wir von der Landesregierung auch eine Beteiligung des Landtags bei der Hotspotstrategie, die für uns bislang aus vielerlei Gründen nicht nachvollziehbar ist. Dazu müssen die zentralen Handlungspunkte in einer Verordnung und nicht in einem rein behördeninternen Erlass ergehen. Die Gerichte haben sehr deutlich gemacht, dass Grundrechtseinschränkungen nur bei einer angemesseneren Parlamentsbeteiligung zulässig sind. Die nun angestrebte Erlass-Politik aus den Hinterzimmern des Sozialministeriums wird den Anforderungen der Gerichte, aber auch der Bedeutung des Landtags nicht gerecht.

 

Insgesamt wird sich bald zeigen, ob die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und die Umsetzung des Landes vor den Gerichten standhalten. Das wenige, was wir bislang über die Hotspot-Strategie wissen, kann etwa zu widersinnigen Ausweichbewegungen der Bürger auf benachbarte Kreise führen. Genauso widersprüchlich ist das Verbot, in einer Tennishalle auf mehreren Plätzen gleichzeitig zu spielen, obwohl dabei keinerlei Kontakt zwischen den Spielern besteht. Es wird auch kaum ein Hotel für vier Tage den Betrieb hochfahren, sodass sich Familien in den Weihnachtstagen rund um die Uhr in beengten Wohnungen aufhalten müssen. Das Hickhack um den Beginn der Schulferien zeugt von einem chaotischen Management im Kultusministerium. Zweifel bestehen auch daran, ob die Benachteiligung von größeren Einzelhandel durch die 800 m² Regelungen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

 

Wir brauchen hier eine klare Strategie, eine verlässliche Ansage, wann und unter welchen Voraussetzungen es für Kultur, Hotellerie und Gastronomie weitergeht. Dem wird diese Corona-Verordnung nicht gerecht. Auch wenn einiges darin passt, kommt manches zu spät und vieles passt gar nicht. Diese Corona-Verordnung können wir daher so nicht mittragen.“

 

Nico Weinmann

AfD nutzt Pandemie, um Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben.

 

Zur Aktuellen Debatte „Zwangseinweisungen, Denunzianten-Bürgerwehr und Ermächtigungsverordnungen – das Ende der Grundrechte in Baden-Württemberg?“ auf Antrag der AfD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Nico Weinmann:

 

„Die AfD hat Rassisten, Antisemiten und Demokratiefeinde in den Landtag gebracht. Die Corona-Pandemie nutzt sie, um die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Die AfD ist sicherlich nicht die Partei, die sich als Verteidigerin der Grundrechte aufspielen kann.

 

Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung und Zumutung nicht nur für unser Gesundheitswesen, für die Wirtschaft oder unsere Kultur, sondern auch für den gesellschaftlichen Frieden. Die Regierungen sind gut beraten, wenn nicht nur die Einschränkungen der Grundrechte maßvoll erfolgt, sondern Kabinettsmitglieder auch den richtigen Ton treffen. Mit seiner Forderung beispielsweise nach einer zwangsweisen Unterbringung von Quarantäneverweigern an einem landesweit zentralen Ort hat sich Minister Strobl gehörig im Ton vergriffen. Nur wenige Tage später musste sein Haus einräumen, dass landesweit nur einzelne Fälle bekannt sind – der Nutzen für die Pandemieeindämmung also gleich null ist. Reißerische Forderungen schaffen zwar mediale Aufmerksamkeit, sind aber kontraproduktiv bei der Pandemiebekämpfung und tragen bestenfalls zur Verunsicherung der Gesellschaft bei.

 

Wir brauchen vielmehr eine stetige Debatte über die notwendigen und richtigen Maßnahmen in den Parlamenten. Die Regierung ist gut beraten, die Vorschläge der Opposition zu berücksichtigen und die Debatte im Landtag nicht als eine bloße Formalie zu betrachten. So erreichen wir tatsächlich mehr Akzeptanz für die Maßnahmen und machen diese ein Stück weit besser und rechtssicherer.“

Nico Weinmann

Auch Wissenschaftsministerin Bauer muss dem Ausschuss Rede und Antwort stehen.

Die erstmals angesetzten öffentlichen Beratungen der Corona-Verordnungen im Ständigen Ausschuss sind kurzfristig abgesagt worden, weil der zuständige Minister trotz Einladung zu einer ausschließlichen Präsenzsitzung, nicht persönlich erschien, sondern auf digitaler Zuschaltung bestand. Die Minister Eisenmann und Wolf waren hingegen persönlich anwesend, ebenso wie die Mitglieder des Ständigen Ausschusses. Der Ausschussvorsitzende Stefan Scheffold berichtete eingangs in der öffentlich übertragenen Sitzung, dass er gestern von Minister Lucha am Rande der Plenarsitzung darauf angesprochen worden sei, dass er nicht persönlich erscheinen werde, und er ihn darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine präsenzpflichtige Sitzung handele.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt:

„Die Premiere der Beratungen der Corona-Verordnungen in einer öffentlichen Sitzung im Ständigen Ausschuss haben wir uns eigentlich anders vorgestellt. Wenn der zuständige Ausschuss sich mit den Maßnahmen befasst, ist es ärgerlich, wenn der zuständige Minister es nicht für erforderlich erachtet, persönlich zu erscheinen. Im Plenum ist den Abgeordneten unter Berücksichtigung der Abstandsvorschriften auch eine Teilnahme in Präsenz möglich. Das Thema Corona-Maßnahmen brennt den Menschen unter den Nägeln. Es ist insoweit ärgerlich, dass die heutige Sitzung nicht stattfinden konnte.

Die Sitzung wird nun am Mittwoch nachgeholt. Wir finden es richtig, wenn die Minister persönlich erscheinen. Neben Sozialminister Lucha wollen wir auch die Teilnahme von Wissenschaftsministerin Bauer an der Sitzung. Die Corona-Pandemie stellt auch die Hochschulen vor große Herausforderungen. Das wollen wir mit der Fachministerin besprechen.“

Nico Weinmann

Digitale und hybride Sitzungsformate sollten langfristig zulässig sein.

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann:

„Rund acht Monate nach dem ersten Lockdown und mitten im zweiten Lockdown legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen von Personalräten rechtlich auf sichere Beine gestellt werden soll. Dieses Gesetz ist im Grundsatz gut, aber es kommt deutlich zu spät. Notgedrungen fanden die Sitzungen bisher auch schon digital statt. Die Landesregierung hat die entsprechenden Gremien ein Stück weit alleine gelassen. Wir hätten uns viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht. Da hilft es nur wenig, dass die digitalen Sitzungen bereits vorher möglicherweise rechtskonform waren. Auch die Rückwirkung des Gesetzes zum 01.03.2020 ändert nichts an der Unsicherheit der letzten Monate. Aber: Besser spät als nie, und in den kommenden Monaten wird dieses Gesetz nun wieder oft gebraucht werden.

An dieser Stelle müssen wir aber auch perspektivisch denken. In mehreren Anhörungen wurde der Wunsch geäußert, digitale oder hybride Sitzungen auch nach der Pandemie zu ermöglichen. Lange Anreisewege bleiben so erspart und idealerweise werden wichtige Entscheidungen früher getroffen. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung werden wir nicht verzichten, auch wenn es nicht zu einem Ende der Präsenzsitzungen führen darf. Langfristige Lösungen müssen aber auch datenschutzrechtlich auf sicheren Beinen stehen. Die Anhörung zeigt hier eine gewisse Unsicherheit. Daher sollte künftig der Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig eingebunden werden, damit allen Beteiligten klar ist, welche Software den Anforderungen entspricht und welche besser gemieden werden sollte.“

Nico Weinmann

Hinterzimmer-Politik bei Covid-19-Maßnahmen muss ein Ende haben.

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann, zugleich rechtspolitischer Sprecher, und Jochen Haußmann, zugleich gesundheitspolitischer Sprecher, haben sich in einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha gewandt. In dem Schreiben, das abschriftlich auch an Landtagspräsidentin Muhterem Aras verschickt wurde und als Anlage dieser Pressemitteilung angehängt ist, kritisieren die Liberalen, dass eine immer größere Zahl von Einschränkungen auf Grundlage von Erlassen des Sozialministeriums an die Land- und Stadtkreise erfolgen, und nicht als Verordnungen, bei denen der Landtag beteiligt wäre. Da das im Sommer vom Landtag verabschiedete Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen formell nur eine Beteiligung und Information des Landtags bei Verordnungen der Landesregierung, nicht aber bei Erlassen, vorsieht, wurde der Landtag nicht über den Inhalt der Erlasse informiert.

„Herr Lucha und die Landesregierung glauben, ein Schlupfloch gefunden zu haben, bei dem sie wie zu Beginn der Pandemie ohne Beteiligung des Landtags regieren können. Diese Hinterzimmer-Politik schien eigentlich mit dem von einer großen Landtagsmehrheit beschlossenen Pandemiegesetz überwunden. Nun entdeckt die Landesregierung eine Erlass-Politik für sich, die einen Tiefpunkt an Transparenz bedeutet“, moniert Nico Weinmann. „Bis zum heutigen Tag wurde dem Landtag kein einziger Erlass zugeleitet. Das ist eine inakzeptable Umgehung der Rechte des Landtags.“ Das Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen müsse so ausgelegt werden, dass der Landtag auch bei Erlassen der Landesregierung beteiligt wird.

„Der Sprecher von Herrn Lucha hat selbst bestätigt, dass der Inhalt der Erlasse verbindlich ist. Mit den Erlassen wird den Land- und Stadtkreisen auferlegt, wie etwa eine weitergehende Maskenpflicht, umfangreiche Verbote außerschulischer Veranstaltungen in Schulen oder Sperrstunden ausgestaltet werden sollen. Faktisch haben sie also die gleiche Wirkung wie Verordnungen von Ministerien. Folglich müssen sie in gleicher Weise wie Verordnungen vom Landtag behandelt werden“, fordert Jochen Haußmann.