Archiv für die Kategorie: Recht, Verfassung und Migration

Nico Weinmann

Bezüge zur Organisierten Kriminalität müssen mehr in den Fokus rücken

Bei den baden-württembergischen Staatsanwaltschaften sind derzeit 377 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfen anhängig (Stand: 14.09.2020). Das ergab nun die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion (vgl. Anlage). Der weit überwiegenden Zahl der Ermittlungsverfahren liege dabei der Verdacht zugrunde, dass die jeweiligen Beschuldigten im Rahmen ihrer Antragstellung wahrheitswidrige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht hätten, um auf diese Weise die ungerechtfertigte Auszahlung von Corona-Soforthilfen zu erreichen. In weitaus geringerem Umfang würden die Ermittlungen darauf hindeuten, dass Corona-Soforthilfen unter Verwendung von Firmendaten tatsächlich existierender Unternehmen, jedoch unter Angabe von fingierten Personalien und einer Bankverbindung, auf die lediglich der beschuldigte Antragsteller unmittelbar oder mittelbar Zugriff hat, beantragt und ausbezahlt worden seien. Zugleich seien bei der Generalzolldirektion angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) über 400 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zur Corona-Soforthilfe mit Bezug nach Baden-Württemberg bekannt geworden. Gebündelt würden die Ermittlungen im Land bei einer Clearingstelle beim Landeskriminalamt.

 

„Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen betreffen nur einen Bruchteil aller Unternehmen“, stellt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Nico Weinmann mit Blick darauf fest, dass mit der am 31. Mai 2020 ausgelaufenen Soforthilfe rund 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliarden Euro unterstützt wurden. Die Redlichkeit der Unternehmen zeige sich auch darin, dass laut der Antwort der Regierung bereits von knapp 6.000 Unternehmen Soforthilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden. Umso entschlossener müsse nach Ansicht des Liberalen gegen die wenigen „schwarzen Schafe“ vorgegangen werden: „Diejenigen, die bewusst falsche Angaben machen oder gar Firmendaten von echten Firmen missbrauchen, handeln mit großer krimineller Energie. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben. Wir brauchen eine lückenlose Aufklärung dieser Fälle. Entscheidend wird dabei eine effektive Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligten Behörden untereinander sein.“

 

Nico Weinmann fordert auch, mögliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität stärker in den Fokus zu nehmen: „Wie wir aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wissen, versuchten kriminelle Banden die Corona-Soforthilfen rechtswidrig zu erlangen. Gerade in den Fällen, in denen Dritte Daten real existierender Unternehmen rechtswidrig verwendeten, muss daher sehr gründlich hingeschaut werden, ob Bezüge zur Organisierten Kriminalität bestehen. Der Austausch der Ermittlungsbehörden muss dabei bundesweit erfolgen. Auch vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen ist eine Evaluation sinnvoll.“

 

Anlage: Antwort der Landesregierung auf Drucksache 16/8644

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Streichung einer Ausnahmevorschrift im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor, auf die sich das Kultusministerium berief, um den Liberalen die Veröffentlichung der Anmeldezahlen von einzelnen Schulen zu verbieten.

Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes äußerten sich der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, wie folgt:

 Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Misstrauens-Maßnahme der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung beispielsweise ein Recht zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Bisher weigert sich das Kultusministerium, diese Zahlen an die Öffentlichkeit herauszugeben. Dabei ist die Kenntnis dieser Zahlen beispielsweise für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet werden oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fundiert zu diskutieren. Gleiches gilt auch für den Unterrichtsausfall und die Unterrichtsversorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen, beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften, ist Transparenz der Problemlage der erste wichtige Schritt. Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten, bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen. Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen zu einer Schule ein. Allerdings ist es notwendig festzulegen, welche Kennzahlen die Schulverwaltung erhebt, und welche sie nicht erhebt.

Dabei müssen Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Informationen ausgeschlossenen sein. Die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltung ist deshalb unerlässlich. Persönliche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, muss das Ziel sein.“

Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Das Kultusministerium gab die Zahlen schließlich heraus – allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten. Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Bestimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden. Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurden ihnen die Zahlen mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürften.

Weinmann: „Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.“ Zu diesem Schluss kommen die Verfasser des Transparenzrankings, in dem Baden-Württemberg im Ländervergleich am zweitschlechtesten abschneidet. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Informationsfreiheit im Land verbessern. Das ist angesichts der zahlreichen Defizite überfällig“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann. Wie schlecht es um die Informationsfreiheit im Land bestellt sei, sehe man am Anlass für diesen Gesetzentwurf, als das Kultusministerium mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz eine ihr unliebsame politische Debatte unterbinden wollte. „Mit dem Gesetzentwurf führen wir die gleichen Rechte in Baden-Württemberg ein, wie es sie in fast allen Bundesländern gibt“, so Weinmann, unter Hinweis darauf, dass eine derartige Einschränkung in keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz existiere. „Es gibt aber auch viele andere Defizite im Bereich der Informationsfreiheit. Mit Spannung sehen wir dem Entwurf eines Transparenzgesetzes entgegen, den einige Organisationen angekündigt haben. Mündige Bürger brauchen Zugang zu staatlichen Informationen. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft unterstützen.“

Nico Weinmann

Geltende Corona-Verordnung hat Licht, aber noch viel mehr Schatten.


Die FDP/DVP Fraktion lehnt die aktuelle Corona-Verordnung ab und fordert in Entschließungsanträgen Erlaubnis für Weihnachtsmärkte mit Alkoholausschank, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Kinderbetreuung und die Schulen sowie Erleichterungen für Reisebus-Unternehmen. Anlässlich der erstmals notwendigen Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„An diesem Tag wird Parlamentsgeschichte geschrieben. Lange wurde bemängelt, dass die Parlamente kaum über verbindliche Mitsprachemöglichkeiten bei den Corona-Verordnungen der Regierungen verfügen. Heute ist die Landesregierung erstmals auf die Zustimmung des Landtags zur geltenden Corona-Verordnung angewiesen. Die Initiative dafür ging bereits Mitte Mai von einem Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion aus. In der Folge legten die Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf vor, der zwar ein ganzes Stück hinter unserem zurückblieb. In konstruktiven Verhandlungen gelang es uns aber, durchzusetzen, dass der Landtag alle zwei Monate seine Zustimmung zur Corona-Verordnung erteilen muss. An dieser Stelle danken wir auch ausdrücklich den Fraktionen von Grünen, CDU und der SPD für konstruktive Gespräche vor der Sommerpause.

Seit dem Lockdown im März wurden landauf, landab etliche Beschränkungen der Grundrechte von Gerichten als unverhältnismäßig eingestuft. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Der Gesundheitsschutz gilt eben nicht absolut, sondern muss mit den Freiheitsrechten von Einzelpersonen, aber auch dem Grundrecht der Berufsfreiheit behutsam in Einklang gebracht werden. Die verbindliche Mitwirkung des Landtags als höchstes Verfassungsorgan des Landes ist daher dringend geboten. Als Abgeordnete stehen wir dabei im ständigen Austausch mit Bürgern, Vereinen und Unternehmen vor Ort. Deren Interessen und Wünsche können wir nun rechtsverbindlich einbringen.

Die geltenden Corona-Verordnungen des Landes haben Licht, aber noch mehr Schatten. Heute wissen wir deutlich mehr über das Covid-19-Virus und das bedeutet eben auch, dass Maßnahmen und Beschränkungen noch zielgerichteter erfolgen müssen. Heute entscheiden wir über die Corona-Verordnungen in der aktuellen Fassung. Diese werden wir ablehnen, weil sie zahlreiche Defizite aufweist. Diese Liste ist lang. Beispiele für Defizite benennen wir in drei Entschließungsanträgen und fordern von der Landesregierung Nachbesserung.

Zum einen fordern wir den Erlass einer eigenen Verordnung für Weihnachtmärkte und ähnliche Spezialmärkte. Die Standbetreiber und die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit, ob und in welcher Form Weihnachtsmärkte stattfinden können. Aus unserer Sicht darf der Ausschank von Glühwein nicht verboten werden. Es ist nun mal Realität, dass es ohne Glühwein leere Märkte und leere Kassen geben wird. Unter Wahrung der seither in der Gastronomie bewährten Hygiene- und Abstandsvorschriften muss auch der Ausschank von alkoholischen Getränken möglich sein.

Ferner fordern wir eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Schulen und die Kindertagesbetreuung. Eltern, Kinder und Lehrer brauchen Planungssicherheit dafür, dass es hier keine flächendeckenden Schließungen mehr geben wird. Notwendig ist vielmehr ein Stufenplan, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtung getroffen werden. Außerdem beantragen wir, das Verbot jahrgangsübergreifender Arbeitsgemeinschaften an den Schulen auch anhand der Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern zu überprüfen und entsprechend dem Ergebnis eine Regelung zu erarbeiten, welche die jahrgangsübergreifenden AGs unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen wieder zulässt. Schließlich soll es in Reisebussen Gruppen von bis zu 10 Personen erlaubt werden, auf den Mund-Nasen-Schutz zu verzichten, wenn ausreichender Abstand zu anderen Personen gewährleistet ist. Wir brauchen in Reisebussen keine schärferen Vorgaben als in geschlossenen Restaurant-Räumen.“

 

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter soll ergebnisoffen prüfen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit entsprechen.


Zur Warnung von Eltern- und Lehrervertretern vor einem Betrieb der neuen digitalen Bildungsplattform des Landes durch den US-Konzern „Microsoft“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“

Neues Polizeigesetz: Auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Baden-Württemberg hat eines der schärfsten Polizeigesetze in Deutschland und genau dies wird jetzt nochmals verschärft.



Die grün-schwarze Landesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf weitreichende Einschnitte der Bürgerrechte vor.



Verlierer der Reform sind die Bürgerinnen und Bürger, deren Grundrechte stark eingeschränkt werden.

Was besagt das neue Polizeigesetz?


Die grün-schwarze Landesregierung unter Federführung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) verabschiedet eine Reform des Polizeigesetzes, das im Kern folgende Aspekte beinhaltet:


  • Einsatz von Bodycams in privaten Räumen

    Künftig dürfen Bodycams auch in privaten Räumen, wie Wohnungen, eingesetzt werden. Bisher war der Einsatz der Schulterkameras nur im öffentlichen Bereich gestattet. Laut der Landesregierung wirke der Einsatz von Bodycams deeskalierend und schütze die Beamten.

  • Anlasslose Kontrollen

    Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger anlasslos auf größeren Veranstaltungen kontrolliert und durchsucht werden darf – egal, ob ein Grund hierfür vorliegt.

Wie bewerten Experten das Gesetz?

Von Seiten vieler Experten hagelte es Kritik am neuen Polizeigesetz:

  • Der Landesdatenschutzbeauftragte Herr Stefan Brink kritisierte die nicht ordnungsmäßige Umsetzung von Artikel 47 der europäischen Datenschutzrichtlinie. Folglich sei das Gesetz nicht europarechtskonform.
  • Der Jurist Dr. Eren Basar äußerte aufgrund der Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsbefugnisse durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.
  • Prof. Mark A. Zöller vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier äußerte massive Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen. Dieser werde „in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion maßlos überschätzt und steht in keinem ernsthaften Verhältnis zu den verfassungsrechtlichen Risiken.“

Was kritisiert die FDP/DVP Fraktion?


Das Gesetz ist eine Reform der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft und zudem verfassungswidrig ist. Konkret kritisieren wir:

Bodycams in Wohnungen

Der Mehrwert von Bodycams in privaten Räumen ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Eine Ausweitung des Einsatzes von Schulterkameras in privaten Räumen verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies verletzt das Freiheitsrecht auf Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Bodycams in Wohnungen sind daher nach Meinungen diverser Rechtsexperten und nach Auffassung unserer Fraktion verfassungswidrig. Hinzu kommt: Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Zudem sind die Straftaten zumeist schon vorbei, wenn die Polizei am Ort eintrifft.

Nahezu anlasslose Kontrollen

Die Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsrechte begründet Innenminister Strobl mit dem Verweis auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden, sodass eine Verschärfung des Gesetzes hierfür nicht notwendig gewesen wäre. Die neue Regelung öffnet staatlicher Willkür somit Tür und Tor. Die Kontroll- und Durchsuchungsrechte werden mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger.

Goll: Gesetzgeberischer Aktionismus hilft der Polizei nicht weiter

Datenschutz

Die Reform – und da teilen wir die Ansicht vom Landesdatenschutzbeauftragten– ist nicht europarechtskonform. Befugnisse für den Landesschutzbeauftragten wurden nicht in das Gesetz aufgenommen. Pikant und typisch zugleich: Eigentlich war die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben der Anlass für die neue Reform.

Goll und Weinmann: Grüne geben ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf

Gesetz hilft nicht zur Vermeidung von Straftaten wie bei der Stuttgarter Krawallnacht

Während das Gesetz also tiefe Einschnitte in die Bürger-/Grundrechte für die Menschen in Baden-Württemberg bedeutet, löst es die Probleme im Land nicht. Mit keiner dieser Maßnahmen hätte beispielsweise die Stuttgarter Krawallnacht verhindert werden können. Die Krawallnacht darf daher keineswegs als Rechtfertigung für das Gesetz herhalten.

Kurzum: Das neue Polizeigesetz ist ein zahnloser Tiger und mal wieder Symbolpolitik à la Grün-Schwarz.

Was fordern wir?


Wir haben drei Änderungsanträge zum Polizeigesetz eingebracht:


  • Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnung

  • Streichung der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen (anlasslose Kontrollen)

  • Verankerung des Rechts des Datenschutzbeauftragten, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen

Vor allen Dingen aber braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger als 2016. Außerdem müssen wir wirksame Präventionsmaßnahmen umsetzen: Beispielsweise haben etwa 85 Prozent der Tatverdächtigen aus der Stuttgarter Krawallnacht einen Migrationshintergrund oder eine ausländische Staatsangehörigkeit. Auch hier ist Innenminister Strobl gefordert: Neben Integrationsmaßnahmen müssen wir ausländerrechtliche Konsequenzen bis hin zu Abschiebungen von straffälligen Ausländern umsetzen.



Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken, sollte der Innenminister endlich die Probleme lösen.


Unsere Ansprechpartner:

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

Dr. Timm Kern

Kultusministerin muss Einwände des Datenschutzbeauftragten ernstnehmen – Stellungnahme zu einem Antrag aus der FDP/DVP Fraktion liegt vor.


Zum Einsatz von „Office 365“ im Rahmen der geplanten Bildungsplattform sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die Kultusministerin hat sich offenbar auf das Microsoft-Produkt ‚Office 365‘ für die geplante Bildungsplattform eingeschossen und die Scheuklappen aufgesetzt. Anders ist nicht zu erklären, warum sie sich über den entscheidenden Einwand des Landesdatenschutzbeauftragten hinwegsetzt: dass auf die Server kein Zugriff durch Dritte außerhalb der EU möglich sein sollte. Da die Kultusministerin in ihrer Stellungnahme zum Antrag der FDP/DVP Fraktion nur sehr allgemein und ohne konkrete Angaben auf Fragen zur Prüfung von unterschiedlichen Angeboten antwortet, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Alternativprodukte nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wurden. Es kann sich für den Datenschutz an den Schulen noch als hochproblematisch herausstellen, dass Frau Dr. Susanne Eisenmann den Datenschutzbeauftragten vom Mitentscheider zum – freilich umschmeichelten – Berater herabstuft. Von ihrer ursprünglich bekundeten Absicht, die Bildungsplattform ‚rechtlich sauber‘ und ‚nicht im Streit‘ mit dem Datenschutzbeauftragten durchzusetzen, rückt sie jedenfalls ab. Mehr noch, indem das Kultusministerium nicht davon ausgeht, dass von einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen auszugehen sei, stellt es sich offen gegen die Bewertung des Datenschutzbeauftragten.

Dies alles erinnert in beunruhigender Weise an die gescheiterte Bildungsplattform ‚ella‘: Es fehlt wieder ein stimmiges Gesamtkonzept, in diesem Fall für den Datenschutz. Und die Akteure sind wieder nicht richtig eingebunden und werden je nach Lust und Laune mal mehr oder weniger ernst genommen. Die FDP/DVP Fraktion fordert dagegen, dass die Einwände des Datenschutzbeauftragten sehr ernst genommen werden. Unsere Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass Datenschutz und Datensicherheit beim digitalen Unterrichten und Lernen auf der Bildungsplattform gewährleistet sind. Es ist am Kultusministerium, datenschutz- und datensicherheitskonforme Lösungen zu erarbeiten und ein stimmiges Gesamtkonzept für den Datenschutz bei der Digitalisierung der Bildung vorzulegen. Nach unserer Auffassung ist es auch in keiner Weise notwendig, den Schulen ein bestimmtes Produkt vorzugeben. Genügen würde die Herausgabe einer Positivliste mit datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen, die sich für das digitale Lernen an den Schulen eignen. Aber auch dieser Forderung hat die Kultusministerin zumindest ‚derzeit‘ eine Absage erteilt. Damit nimmt sie den Schulen digitale Entwicklungsmöglichkeiten und versagt zugleich europäischen Software-Anbietern und Anbietern von Open Source Produkten eine Chance.“

Sozialminister Lucha muss die Praxis solcher Androhungen unverzüglich unterbinden


Nach den Berichten über die Androhung der Stadt Bruchsal, Kinder mit einem Verdacht auf Corona unter Quarantäne zu setzen und unter Umständen von ihren Eltern zu trennen, verlangen die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann und Nico Weinmann in einem Brief von Sozialminister Manfred Lucha Aufklärung.

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erklärt, dass es natürlich wichtig sei, bei Coronaverdachtsfällen Maßnahmen zum Schutz weiterer potentiell gefährdeter Personen einzuleiten. „Dabei ist jedoch die konkrete Situation zu beachten und das verlangt gerade in Zeiten größerer Beunruhigung ein wohlüberlegtes Verwaltungshandeln. Dieses vermissen wir in der aktuellen Situation immer wieder.“ Die Verfügung der Stadt Bruchsal, die der FDP/DVP Fraktion vorliege, „zeigt wenig Bürgernähe und verkennt die Extremsituation der Eltern“.

 

Der rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion Nico Weinmann gibt zu bedenken, dass ein Kindesentzug „vollkommen unverhältnismäßig“ wäre. „Gerade bei einer schweren Erkrankung brauchen die Kinder die Unterstützung ihrer Eltern. Eine Trennung der Eltern von ihren minderjährigen Kindern ist mit dem elterlichen Erziehungsrecht unvereinbar.“ Aus familiengerichtlichen Verfahren sei auch bestens bekannt, was für eine menschlich einschneidende Maßnahme der Kindesentzug sei. „Auch die zweifellos wichtige Eindämmung der Covid-19-Pandemie stellt keine Rechtfertigung dafür dar, dass andere essentielle Grundrechte dahinter zurücktreten.“ Sozialminister Lucha muss daher rasch veranlassen, dass derartige Androhungen unterbleiben.

Innen- und Justizministerium müssen klarstellen, was zulässig ist und was nicht


Zu dem heutigen Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung, wonach auch in Baden-Württemberg auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ein Zugriff auf Gästelisten zu anderen Zwecken als der Nachverfolgung von Infektionswegen möglich ist, erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher:

 

„Innenminister Strobl und Justizminister Wolf müssen für Klarheit sorgen, ob die Gästelisten für andere Zwecke als der Nachverfolgung von Infektionswegen eingesetzt werden dürfen. Innenminister Strobl geht in seiner rechtlichen Bewertung fehl, wenn er das als unzulässig ansieht. Im Gegensatz zu ihm ist man offenbar im Innenministerium der Auffassung, dass eine auf die Strafprozessordnung gestützte Beschlagnahme dieser Listen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft möglich ist. Was gilt denn nun?

Das Innen- und das Justizministerium müssen dringend aufklären, ob derartige Maßnahmen im Land stattgefunden haben oder nicht.

 

Nach Ansicht der FDP/DVP-Fraktion dürfen solche Daten nicht für andere Maßnahmen zweckentfremdet werden. Ansonsten gefährdet man die Akzeptanz dieser Maßnahme. Falls erforderlich kann das Justizministerium die Staatsanwaltschaften anweisen, die Gästelisten nicht zu beschlagnahmen. Damit wäre das Problem recht einfach gelöst.“

Nico Weinmann

Angesichts der Erfahrungen mit dem Missmanagement der Landesregierung in Sachen „Ella“ ist eine intensive Kontrolle des Aufbaus einer neuen Bildungsplattform unabdingbar.


Nach Medienberichten gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kultusministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich der Rechtskonformität vom Kultusministerium angestrebter Lösungen für die zukünftige Bildungsplattform. Dazu äußerten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP Fraktion und bildungspolitischen beziehungsweise datenschutzpolitischen Sprecher Dr. Timm Kern und Nico Weinmann:

Kern: „In dieser Woche hat die Landesregierung das Kapitel ‚Ella‘ – die gescheiterte Bildungsplattform – durch ihren Vergleich mit Komm.One (ehemals Iteos) offiziell abgeschlossen. Steuergelder in Millionenhöhe wurden durch ein Organisationsversagen, das im Kern Innenminister Strobl und Kultusministerin Eisenmann zu verantworten haben, verschwendet. Nun deuten sich Schwierigkeiten mit der jetzt geplanten neuen Bildungsplattform an. Hier dürfen nicht wieder millionenschwere Fehler passieren. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament seinen Prüfauftrag gegenüber der Landesregierung hier von Anfang an besonders ernst nimmt. Wir werden dazu noch heute eine erste Parlamentarische Initiative einbringen und von der Landesregierung weitreichende Informationen zu ihrem Handeln erfragen.“

Weinmann: „Für eine Plattform, die tausende Menschen nutzen sollen und auf der viele personenbezogene Daten ausgetauscht werden, ist der Datenschutz besonders wichtig. Die Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen daher besonders ernst genommen werden. Allgemeinplätze, man wolle rechtlich sauber bleiben, reichen uns da nicht, insbesondere, wenn man wie das Kultusministerium schon deutlich macht, dass die Bewertungen des Datenschutzbeauftragten nicht geteilt werden. Wenn schon am Beginn eines Projektes der Datenschutz relativiert wird, ist das ein schlechtes Omen.“

Landesregierung wollte unbedingt ein gemeinsames Gesetz mit der Opposition verhindern.


Anlässlich der Ersten Beratungen über die Gesetzentwürfe von SPD und FDP/DVP einerseits und der Landesregierung andererseits zur dauerhaften Einführung des inklusiven Wahlrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Durch die Neuregelungen erhalten rund 6.000 Menschen in Baden-Württemberg, die unter Betreuung stehen, das Wahlrecht. Es war ein bedeutender Tag für die Demokratie, als das Bundesverfassungsgericht am 29.01.2019 entsprechende Wahlrechtausschlüsse für verfassungswidrig erklärte. Kurzfristig wurde damals in Baden-Württemberg eine provisorische Lösung eingeführt, mit der die entsprechenden Vorschriften außer Kraft gesetzt wurden, aber eine konkrete neue Ausgestaltung fehlte. Die FDP/DVP Fraktion hat schon damals gefordert, rasch nach Umsetzung für die Bundestagswahlen die Regeln möglichst identisch auf Baden-Württemberg zu übernehmen, damit es keine Unterschiede von Wahl zu Wahl gibt.

Obwohl der Bundestag schon im Juni 2019 die Gesetze geändert hat, blieb die Landesregierung untätig. Einladungen für Gespräche für einen gemeinsamen Gesetzentwurf wurden durch Grüne und CDU ignoriert. Erst nachdem die Fraktionen von SPD und FDP/DVP einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht haben, zog die Landesregierung im Eiltempo nach. Das Wahlrecht für betreute Personen kommt daher dank der Initiativen von SPD und FDP/DVP. Dabei hat auch die Landesregierung wie wir auch die Bundesregeln auf das Landesrecht übertragen. Unsere Gesetze sind fast vollständig identisch. Es ist schade, dass die Landesregierung ganz bewusst um jeden Fall einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Oppositionsfraktionen verhindern wollte. Sie offenbart damit, dass es ihr nicht um die Sache geht, sondern darum, die politischen Lorbeeren zu ernten. Damit zeigt sich einmal mehr, wie kleingeistig diese Landesregierung agiert.“

Nico Weinmann

Rechte des Landtags werden durch gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und FDP/DVP und SPD gestärkt.


Anlässlich der Zweiten Beratung der Pandemiegesetze von FDP/DVP, Grünen und CDU und der SPD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Die Einigung zwischen FDP/DVP und SPD einerseits und den Regierungsfraktionen auf der anderen Seite auf ein gemeinsames Pandemiegesetz war nicht selbstverständlich. Alle Seiten haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Die Regierungsfraktionen sind dabei nicht der Versuchung erlegen, den untereinander bereits ausgehandelten Gesetzentwurf mit der eigenen Stimmenmehrheit durchzusetzen. Umgekehrt wurden durch die Umsetzung der Forderung von FDP/DVP und SPD die Rechte des Landtags und im Ergebnis auch der Bürger erheblich gestärkt. Den Anstoß zu dieser Initiative gab der Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine bessere parlamentarische Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie. Der so erzeugte Handlungsdruck führte bei den Fraktionen von Grünen/CDU einerseits und der SPD andererseits dazu, eigene Gesetze einzubringen. Unser Gesetzentwurf sah die zwingende Zustimmung des Landtags zu allen Corona-Verordnungen vor und ging damit am Weitesten. Aber auch die anderen Gesetzentwürfe stellten schon damals eine Verbesserung zur bestehenden Situation dar.

Von daher haben wir das Gesprächsangebot der Regierungsfraktionen angenommen und sind nun zu einer gemeinsam getragenen Lösung gekommen. Uns war es dabei wichtig, das Mitspracherecht des Parlaments weiter zu stärken. So braucht es nun eine Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung bereits nach zwei Monaten, statt wie zunächst vorgesehen erst nach drei Monaten. Damit erreichen wir, dass in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 30.09. der Landtag der Corona-Verordnung seine Zustimmung erteilen muss. Ein Erfolg ist es auch, dass nunmehr klar geregelt ist, dass sämtliche Änderungen der Corona-Verordnungen dem Landtag spätestens 24 Stunden nach dem Kabinettsbeschluss vorgelegt werden. Ein Ausschuss des Landtags wird über die Änderungen dann, wie von uns gefordert, in einer öffentlichen und im Internet übertragbaren Sitzung beraten. Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz. Schließlich haben wir erreicht, dass das Finanzministerium zeitnah dem Finanzausschuss über die Ausgaben berichten wird. Insgesamt ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger Schritt weg von Exekutivverordnungen hin zur demokratischen Normalität. Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus.“

Nico Weinmann

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung der „Commercial Courts“ zu nennenswerten Veränderungen führen wird.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt zu der geplanten Einrichtung der beiden Zivilkammern für internationale Rechtsstreitigkeiten:

„Die Gründe, warum Unternehmen immer häufiger zivilrechtliche Fragen untereinander vor privaten Schiedsgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten klären, sind vielfältig. Zentral ist oftmals, dass Verfahren wesentlich schneller als vor staatlichen Gerichten durchgeführt werden und die Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit haben. Auch die Diskretion solcher Verfahren jenseits des öffentlichen Rampenlichts ist ein gelegentliches Motiv. Die einvernehmlich bestellten Richter sind häufig Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer großen Expertise. Daher besteht unter den Parteien eine starke Akzeptanz der gefällten Schiedsurteile. Insgesamt leisten die privaten Schiedsgerichte eine gute Arbeit und entlasten die Justiz vielfach. Das halten wir auch im wirtschaftlichen Bereich für eine sinnvolle Ergänzung.

Es ist zwar gut, dass durch die jetzt beschlossene Einrichtung der beiden Commercial Courts das Justizministerium ein Angebot an internationale Unternehmen unterbreitet. Ob viele Unternehmen dieses Angebot nutzen werden, bleibt abzuwarten. Die überwiegende Zahl der Unternehmer wird ihre Rechtsstreitigkeiten allein schon wegen der kürzeren Verfahrensdauer auch in Zukunft unverändert vor privaten Schiedsgerichten klären. Das ist auch völlig in Ordnung, denn private Schiedsgerichte leisten eine gute Arbeit.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“

Berechtigter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht zur Vernachlässigung des Linksextremismus führen


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums Nico Weinmann erklärt zu den heutigen Razzien in der linksextremen Szene:

 

„Mit rund 40 Leuten griffen die Täter Mitte Mai das Opfer sowie zwei weitere Personen feige aus dem Hinterhalt an und fügten ihm lebensgefährliche Verletzungen zu. Das alles nur, weil sie die politischen Ansichten der Opfer nicht teilen. Der Meinungskampf wird in unserer freiheitlichen Gesellschaft aber mit Worten und nicht mit Fäusten auf der Straße geführt. Damit haben die Täter aus der linksextremen Szene den Boden unseres Grundgesetzes verlassen. Der heutige Tag ist mit den Razzien und der Festnahme eines Tatverdächtigen ein guter Tag für den Rechtsstaat und die wehrhafte Demokratie. Ich danke unserer Polizei für diesen Ermittlungserfolg.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigter konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Aus dem jüngsten Verfassungsschutzbericht geht hervor, dass die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Diese Entwicklung betrachtet die FDP/DVP Fraktion mit großer Sorge. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.“

Lehren aus der Stuttgarter Krawallnacht

Die Nacht vom 20. Juni auf den 21. Juni – sie wird in das kollektive Gedächtnis der Stuttgarterinnen und Stuttgarter eingehen. Es ist eine Nacht, wie sie es in Stuttgart und in ganz Baden-Württemberg noch nie gegeben hat. Was mit einer routinemäßigen Polizeikontrolle um 23.30 Uhr beginnt, endet fünf Stunden später um 04.30 Uhr nach einem nie dagewesenen Gewaltexzess. Am Ende dieser Nacht gleicht die Stuttgarter Innenstadt einem Trümmerfeld: Scherben, Blutspuren und verwüstete Läden – mitten im Herzen der Landeshauptstadt. Die Täter machen keinen Halt vor privaten Eigentum, der Geschäftsgrundlage von sowieso schon gebeutelten Einzelhändlern und Polizistinnen und Polizisten. Binnen fünf Stunden haben hunderte jugendliche Kriminelle dutzende Läden eingeschlagen und geplündert, Polizeiautos mit Steinen zertrümmert und die Einsatzkräfte brutal angegriffen. Das Bild eines Jugendlichen, der mit beiden Beinen voraus einen Polizisten anspringt, geht um die Welt. Wer aber die Polizei angreife, werde erst recht nicht vor den Bürgern haltmachen, betont der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ralf Kusterer im Webtalk der FDP/DVP Fraktion und warnte damit davor, die Geschehnisse zu bagatellisieren. Im Gegenteil, wer die staatlichen Organe angreife, greift auch unsere Demokratie an, so der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. Aus diesem Grunde seien die Taten auch keineswegs unpolitischer Natur. Es handele sich auch nicht um eine abstrakte Stuttgarter Party-und Eventszene, sondern um kriminelle Plünderer und Marodeure. Das darf nicht verharmlost werden. Im Gegenteil, die Nacht muss umfassend aufgearbeitet werden: Wie konnte es zu diesem Gewaltausmaß kommen und was muss die (Landes-) Politik jetzt tun, damit sich solch eine Nacht nie wieder wiederholt?

Eskalation in Stuttgart zeichnete sich ab

Betrachtet man die Geschehnisse der Wochen vor dem Gewaltexzess, so wird deutlich: Bereits Ende Mai und Anfang Juni kam es zu Übergriffen auf die Stuttgarter Polizei. Am 31. Mai löste ein gezielter Falschanruf eines dunkelhäutigen 18-jährigen einen Tumult am Kleinen Schlossplatz aus. Flaschen wurden auf die Beamten geworfen und mehr als 30 Streifenwagenbesatzungen mussten heranrücken, um die Lage zu beruhigen. Auch am 07.06.2020 seien laut Medienberichten Einsatzkräfte am Rande der Anti-Rassismus Demo mit Gegenständen beworfen worden. Innenminister Strobl habe sich gar bereits „im letzten Jahr darüber gewundert, was sich gerade in den Abendstunden“ in der Stuttgarter Innenstadt abspiele. Wieso aber hat der Innenminister dann nicht umgehend gehandelt und Sicherheitskonzepte vorgelegt? Es ist seine Aufgabe und Verantwortung als Innenminister, sicherzustellen, dass keine rechtsfreien Räume entstehen. Wie kann es sein, dass die Polizei fünf Stunden braucht, um Kontrolle über zentrale Plätze der Landeshauptstadt zu erlangen? Fehlt es an Personal und/oder Ausstattung? Ein Innenminister muss Sicherheitsprobleme im Herzen der Landeshauptstadt zur Chefsache erklären und Probleme frühzeitig bei der Wurzel packen und nicht wie ein unbeteiligter Dritter daneben stehen und die Verantwortung delegieren. Die Signale im Vorfeld der besagten Stuttgarter Nacht hat der Innenminister nicht erkannt. Es zeigt sich somit einmal mehr die Überforderung von Innenminister Strobl. Um die Versäumnisse des Innenministeriums aufzuarbeiten, haben wir eine Anfrage gestellt.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den letzten Wochen ist jedoch klar: Eine solche Nacht darf sich nie wiederholen. Als FDP/DVP Fraktion fordern wir daher ein Bündel an Maßnahmen:

Rückendeckung aus der Politik statt Stimmungsmache gegen die Polizei

Allzu oft versuchen sich Politiker von Grüne, SPD oder Linke auf Kosten der Polizei zu profilieren: Renate Künast (Grünen) hinterfragte vor einigen Jahren bei einem versuchten Anschlag in Würzburg als Erstes die Reaktion eines Polizisten, der seine Waffe zückte als der afghanische Täter mit einer Axt auf ihn zulief. SPD-Vorsitzende Saskia Esken sprach jüngst von „latenten Rassismus in den Reihen der Sicherheitskräfte“.

Gleichzeitig wurde in Berlin von Rot-Rot-Grün das Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen, welches die Beweislast umkehrt. So reicht die Behauptung eines Betroffenen (in Form einer Glaubhaftmachung), er sei durch eine behördliche Handlung diskriminiert worden, damit Polizisten und andere Beamte beweisen müssen, dass sie die Person nicht diskriminiert haben. Es muss also nicht deren Schuld bewiesen werden, sondern sie müssen ihre Unschuld beweisen. Das Gesetz ist ein Misstrauensbeweis gegenüber Polizisten und stellt eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht. Dennoch gibt es Zuspruch von den Grünen in Baden-Württemberg in Person des Landesvorsitzenden Oliver Hildenbrand. Doch in Reihen der Polizei wird diese Entwicklung in Teilen der Politik durchaus wahrgenommen: Die Debatten um Rassismus bei der Polizei und Polizeigewalt führen dazu, dass es ein Gefühl von fehlendem Rückhalt durch die Politik bei den Polizisten gebe, berichtete Ralf Kusterer von der Stimmung innerhalb der Polizei. Heißt: Teile der Politik bereiten mit ihren Aussagen den Nährboden für Gewalt gegen die Polizei und schwächen unsere Einsatzkräfte.


Als FDP/DVP Fraktion fordern wir daher ein klares Bekenntnis aus der gesamten Landespolitik zur Polizei. Verantwortungsvolle Politiker dürfen mit ihren Aussagen blinden, sinnlosen und verachtenswerten Hass auf die Polizei nicht weiter befeuern und salonfähig machen.

Zügiges und effizientes Ermittlungsverfahren sowie ausländerrechtliche Konsequenzen

Die Straftäter müssen eine spürbare Antwort des Rechtsstaates erhalten. Dazu gehört neben der Strafverfolgung, soweit möglich, auch zivilrechtliche Kosten für entstandene Schäden und die Schmerzensgeldansprüche an die Verursacher weiterzuleiten. Auch gilt es, die Ursachen aufzuarbeiten, die laut Dr. Rülke jedoch nicht monokausaler Natur seien. Dr. Rülke nannte die Corona-Krise mit den umfassenden Freiheitseinschränkungen als einen Erklärungsansatz. Hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen von monatelanger Isolation zu überprüfen. Statt die Polizei dazu zu verdonnern, jeden kleinen Verstoß gegen die Abstandregeln zu ahnden, müsse Innenminister Strobl dafür sorgen, dass primär wirklichen Kriminellen das Handwerk gelegt werde. Auch zeichnet sich ab, dass eine Vielzahl der Täter nichtdeutscher Herkunft ist. Die Stuttgarter Nacht sei somit durchaus auch Ausdruck einer gescheiterten Flüchtlings- und Migrationspolitik. Folglich müssen im Zusammenhang mit den Gewaltexzessen auch ausländerrechtliche Folgen geprüft werden. Wer die Aufnahmebereitschaft einer Gesellschaft auf solch eine Art und Weise beantwortet, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und gehört abgeschoben. Das sind wir unserer Gesellschaft und damit auch den ganz mehrheitlich hier friedlich lebenden Migranten schuldig.

Wiederholung solcher Ausschreitungen müssen verhindert werden

Mittelfristig brauchen wir aber Frühwarnmechanismen, inklusive Aufklärung und Prävention, um solche Gewalttaten zu verhindern. Präventive Konzepte können in Schulen ansetzen oder durch Streetworker erfolgen. Die Ausschreitungen zeigen jedoch auch deutlich, dass die Polizei bessere personelle und materielle Ausstattung und nicht noch schärfere Gesetze braucht. Innenminister Strobl muss dies endlich entschieden angehen. Die Präsenz der Polizei muss verstärkt werden, um das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen und das Entdeckungsrisiko für Straftaten zu erhöhen. Ralf Kusterer plädierte in diesem Zusammenhang dafür, dass sich alle demokratischen Kräfte im Landtag auf eine feste Einstellungszahl von Polizisten pro Jahr verständigen. Im Moment gebe es hier je nach Präferenzen der jeweiligen Regierung große Schwankungen, die eine verlässliche Planung erschweren. Dr. Rülke kündigte an, diesen Vorschlag aufzugreifen und seine Fraktionsvorsitzendenkollegen von Grüne, SPD und CDU zu einem Gespräch diesbezüglich einzuladen. Denn: Die Politik muss der Polizei alle notwendigen Mittel an die Hand geben, damit sich eine Nacht wie in Stuttgart am 20. Juni niemals wiederholt.

Unser 10 Punkte-Plan

Stärkere Polizeipräsenz in den nächsten Wochen und Monaten

Es muss unmissverständlich deutlich werden, dass das Gewaltmonopol einzig beim Staat liegt. Die Täter verstehen nur die klare Botschaft, dass die Einhaltung geltenden Rechts konsequent durchgesetzt werden wird. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben.


Frühwarnmechanismen bei gefährlichen Einsatzlagen verbessern

Wenn sich eine Eskalation abzeichnet, muss Verstärkung frühzeitig da sein. Teilweise musste in der Krawallnacht Unterstützung aus Heilbronn angefordert werden. Man braucht verbindliche Kriterien, nach denen sichergestellt ist, dass Verstärkung frühzeitig kommt. Lieber hat man im Zweifel mehr Polizei vor Ort als zu wenig.


Konsequente und schnelle Bestrafung der Täter und Identifizierung weiterer Täter

Es muss allen klar sein, dass ein derartiges Vergehen massive Konsequenzen nach sich ziehen wird.


Das Land muss unverzüglich geeignete Maßnahmen für seine Liegenschaften in der Stadtmitte ergreifen

Im Bereich der Stuttgarter Innenstadt befinden sich viele Liegenschaften des Landes. Für den Eckensee oder das Neue Schloss kann das Land beispielsweise von seinem Hausrecht Gebrauch machen, und somit der Polizei eine verlässliche Rechtsgrundlage gegen renitente Jugendgruppen liefern.


Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit des Landes mit der Stadt Stuttgart und den umliegenden Kreisen

Eine förmliche Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart kommt zu spät. Aber besser später als nie. Das Innenministerium muss unter Einbeziehung der zuständigen Polizeibehörden der Stadt eine Liste der Maßnahmen vorlegen, die aus polizeilicher Sicht geboten sind. Dazu gehören auch Maßnahmen, um den wachsenden Müll und Glasscherben zu reduzieren. Durch seine Polizeibehörden besitzt das Land an dieser Stelle eine sehr große Expertise. Da viele Täter aus dem Stuttgarter Umland kamen, müssen auch die Nachbarkreise mit eingebunden werden, damit die Maßnahmen nicht verpuffen.


Gewalt von Menschen mit Migrationshintergrund als solche benennen und entsprechend handeln

Nicht alle aber viele Täter der Krawallnacht hatten einen Migrationshintergrund. Rund die Hälfte der vorläufig festgenommenen jungen Männern waren keine deutschen Staatsbürger. Bei Tätern, die aus Ländern wie Afghanistan, Somalia oder Marokko stammen, muss alles dafür unternommen werden, damit auf die Haft die Abschiebung folgt.


Maßnahmen gegen Drogenkriminalität in der Stuttgarter Stadtmitte erheblich ausweiten

Innerhalb eines Jahrzehnts haben sich die Drogendelikte in Stuttgart Stadtmitte verdreifacht. Auch bei den Ausschreitungen war die Kontrolle eines 17-jährigen mutmaßlichen Drogendealers der Auslöser der Krawalle. Es muss alles Notwendige unternommen werden, damit zentrale öffentliche Plätze nicht zu Drogenumschlagplätzen verkommen.


Präventive Maßnahmen stärken

In den Taten kommt ein Hass der Täter auf den Staat zum Ausdruck. Hier muss man frühzeitig ansetzen, etwa durch Kampagnen in Schulen oder Streetworker. Solche Maßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung zu einem ansonsten entschlossenen staatlichen Handeln


Frühzeitige Strafverfolgung bei jugendlichen Tätern

Jugendliche Straftäter müssen schnell die Konsequenzen für ihr Handeln spüren. Die Mehrzahl der festgenommenen jungen Männer war polizeibekannt. Ein Täter hatte 24 polizeiliche Eintragungen. Hier bestehen erhebliche Defizite. Die FDP fordert seit langem, die Häuser des Jugendrechts auf das ganze Land auszuweiten, so auch auf das Stuttgarter Umland, wo zahlreiche Täter wohnhaft sind.


Polizeikräfte wieder mehr für die Verfolgung echter Straftäter nutzen als für die Einhaltung der Corona-Abstandgebote

Spätestens nach diesen Ereignissen braucht es ein Umdenken bei den Corona-Kontrollen. Die Polizei sollte sich endlich wieder um für die Sicherheit wichtigere Belange kümmern dürfen.

Unsere Positionen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst als PDF-Datei zum Download.

Nico Weinmann

Der Umgang mit dem Datenschutz von Grün-Schwarz ist geprägt von überbordender Bürokratie.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

„Der Tätigkeitsbericht zeigt sehr augenscheinlich, dass der Datenschutz nahezu alle Bereiche unseres täglichen Lebens betrifft; angefangen bei Arbeitnehmerrechten über den Gesundheitsschutz, die Schulen bis hin zu Fragen aus der Wirtschaft und im Sinne des verhältnismäßigen und effektiven Verbraucherschutzes. Bei der Covid-19-Pandemie wurde so die ohne rechtliche Grundlage erfolgte Weitergabe von Daten über Infizierte an Polizei, Feuerwehr und Rettungswesen durch mindestens vier Gesundheitsämter rasch unterbunden. Das zeigt, dass moderner und vernünftiger Datenschutz in unserer digitalen Welt gelebter Freiheitsschutz ist.

Gerade Baden-Württemberg steht als Land des Ehrenamtes und des Unternehmergeistes vor eigenen, spezifischen Herausforderungen und Anliegen. Es braucht einen praxistauglichen Datenschutz. Und wie reagiert die Landesregierung auf diese Feststellungen? Sie bleibt überraschend passiv, lehnt sogar den Gebrauch von bestehende Öffnungsklauseln ab, um eine Zersplitterung der europäischen Datenschutzlandschaft zu vermeiden, wie sie in der Beantwortung unserer Anfrage „Evaluierung der bundes- und landesrechtlichen Umsetzung der EU-DSGVO“ offen einräumte. Auch ist es ein gravierendes Versäumnis dieser Landesregierung, sich nicht ausreichend auf EU-Ebene bei der Evaluation der DSGVO zu engagieren und im Sinne der im Land Betroffenen Veränderungen zugunsten der Vereine und kleineren Unternehmen herbeizuführen. Alles in allem ist das Verhalten von Grün-Schwarz im Umgang mit dem Datenschutz geprägt von Mutlosigkeit und überbordender Bürokratie.“

Nico Weinmann

Angebliche Sorgen der AfD um die Meinungsfreiheit im Netz sind Krokodiltränen.


Anlässlich der Landtagsberatung des AfD-Antrags „Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:

„Die AfD vergießt Krokodiltränen, wenn sie sich zur Hüterin der Meinungsfreiheit im Netz aufspielt. Ausgerechnet die Partei, deren Unterstützer regelmäßig das gesellschaftliche Klima dadurch vergiften, dass sie gegen Minderheiten, politisch Andersdenkende und deren Ansichten hetzen, wollen selbsternannter Wächter der Meinungsfreiheit sein. Das Verhalten der AfD ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Tatsächlich will sie nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern erreichen, dass Hass und Hetze im Netz folgenlos bleiben. Damit ihr das nicht gelingt, braucht es auch größere Anstrengungen des Landes bei der Bekämpfung von Hasskriminalität.

Ganz gewiss hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz viele Schwächen. Noch immer fehlt es an Transparenz, wenn es darum geht, nach welchen Kriterien Facebook und Co. Beiträge löschen und wann sie strafbare Kommentare an die Ermittlungsbehörden melden. Hier ist die Politik gefordert, Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig effektiv strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch zu verfolgen. Für den gesetzlichen Rahmen ist dabei in erster Linie der Bund zuständig. Als Land muss Baden-Württemberg aber für eine gute personelle und sachliche Ausstattung bei den Ermittlungsbehörden und in der Justiz sorgen. Grün-Schwarz hat hier beträchtliche Defizite zu verantworten. Bei der Polizei haben wir zu oft Parallelstrukturen. Die neu geschaffene Cybersicherheitsagentur verschlimmert dieses Problem nur. Die Justiz verfügt dagegen über deutlich zu wenig Personal in diesem Bereich. Wir brauchen mehr Spezialisten für Cybercrime und Hasskriminalität. Es ist Zeit, dass das Justizministerium seine zögerliche Haltung in dieser Frage ändert und die Prioritäten den Realitäten anpasst.“

Nico Weinmann

FDP/DVP: Wir werden sehen, ob Regierungsfraktionen bereit sind, auf unsere Änderungswünsche einzugehen.


Anlässlich der Beratungen der Pandemiegesetze von Grünen und CDU einerseits und der SPD andererseits erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Bereits in der Vorwoche wurde über den Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine stärkere Parlamentskontrolle der Regierungsverordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beraten. Nunmehr legen sowohl die SPD als auch die Regierungsfraktionen grundsätzlich in diese Richtung gehende Gesetzentwürfe vor. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Initiative Handlungsdruck geschaffen und eine breite Diskussion eröffnet haben. Die Mitspracherechte des Parlaments in den Gesetzentwürfen der Regierungsfraktionen und der SPD bleiben deutlich hinter unseren Vorschlägen zurück. Zentraler Unterschied ist, dass unser Gesetzentwurf eine generelle Zustimmung des Landtags zu allen bestehenden oder künftigen Corona-Verordnungen vorsieht, während die anderen Fraktionen es lediglich bei einer möglichst frühzeitigen Information des Landtags über den Inhalt der Verordnungen belassen und lediglich Verordnungen, die länger als drei Monate in Kraft sind, der Zustimmung bedürfen. Ändern könnte der Landtag einzelne Verordnungen nur dann, wenn er ein eigenes Gesetz an Stelle einer Verordnung beschließt. Dieses ist Verfahren ist wesentlich umständlicher als die bloße Zustimmung zu einer Verordnung, wie es unser Gesetzentwurf vorsieht.

Wir sind aber durchaus kompromissbereit, soweit der Kern unseres Antrags nicht verwässert wird. Es wird sich in den kommenden Wochen zeigen, ob die Regierungsfraktionen tatsächlich an einem Dialog mit uns auf Augenhöhe interessiert sind. Zunächst müsste sichergestellt werden, dass die 3-Monats-Frist, nach deren Ablauf die Verordnungen der Zustimmung bedürfen, ab dem Erlass der Verordnung gelten und nicht ab Inkrafttreten des Gesetzes. Eine erstmalige Befassung beispielsweise im Oktober ist für uns nicht transportabel. Weiter müsste durch die Aufnahme einer konkreten Tageszahl, mindestens drei Werktage, sichergestellt werden, dass sich der Landtag tatsächlich vor Erlass einer Verordnung mit dieser befassen kann. Unnötig ist ferner die Einschränkungen der Mitsprache des Finanzausschusses bei größeren Projekten. Schließlich enthält der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen über weite Passagen der Begründung ein für den Gesetzentwurf vollkommen irrelevantes Loblied auf die Landesregierung. Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen, die einzelne Maßnahmen als unverhältnismäßig und mithin rechtswidrig aufhoben, geben beim Krisenmanagement der Landesregierung erheblich mehr Anlass zum Tadel als zum Lob. Diese und weitere Änderungswünsche werden wir den Regierungsfraktionen in Kürze übermitteln.“

Nico Weinmann

Den Hass zu durchbrechen ist die dauerhaft große Herausforderung unserer Zeit.


„Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.“ Mit diesem Zitat von Martin Luther King umschrieb der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann im Landtag im Rahmen einer aktuellen Debatte das Grundproblem rassistischen Gedankenguts. Der Rassismus sei dabei kein amerikanisches Problem, sondern auch bei uns wesentlich ausgeprägter, als es vielfach vermutet werde. So finde sich Rassismus nicht nur bei politischen Extremisten, sondern trete auch im Alltag regelmäßig auf.

Gleichzeitig mahnte er eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung mit den Problemen an. „Statt Denkmäler zu stürzen, ist es beispielsweise besser, Kulturschaffende aus den ehemaligen Kolonien einzuladen und gemeinsam Gegendenkmäler zu entwickeln“, sagte Weinmann mit Blick auf beschädigte und gestürzte Denkmäler historischer Protagonisten des Kolonialismus. „Wir müssen uns mit unserer Vergangenheit befassen, um die Absurdität und Gefahr von Rassismus besser zu verstehen.“ Auf der anderen Seite warnte der Liberale davor, jedes Handeln vorschnell als rassistisch zu brandmarken, wie es etwa das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz tue. „Es ist ein Dilemma für Polizeibeamte, wenn bei jeder Kontrolle oder Festnahme die von der Maßnahme Betroffenen sofort die Rassismus- oder Nazikarte ziehen.“

Trotz dieser Probleme blickt Weinmann optimistisch in die Zukunft. „Ich vertraue darauf, dass unser Rechtsstaat die Kraft besitzt, Rassismus in aller Entschiedenheit den Kampf anzusagen und in die Schranken zu weisen. Aber, und das lehrt uns die Geschichte, es braucht einen langen und stetigen Atem.“

Nico Weinmann

Die Landesregierung braucht die Zustimmung des Landtags für Corona-Verordnungen.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP:

„Während die Regierungsfraktionen vollmundig von einem Pandemiegesetz und einer stärkeren Beteiligung des Landtags reden, hat die FDP/DVP geliefert. Zentraler Punkt unseres Gesetzes ist, dass alle noch bestehenden und künftigen Rechtsverordnungen nur mit Zustimmung des Landtags gültig sind. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. Dieser kann bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. In besonders dringlichen Fällen kann die Genehmigung des Landtags auch nachgeholt werden.

Unser Gesetzentwurf stellt damit sicher, dass keine Corona-Verordnungen mehr am Parlament vorbei erlassen werden können. Die Regierung muss dem Landtag – aber auch der Öffentlichkeit – Sinn und Zweck der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erklären und akzeptieren, wenn der Landtag Regelungen im Einzelfall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ablehnt oder aufhebt. Die positiven Stellungnahmen der Verbände bestätigen, dass unser Gesetz nicht nur sinnvoll und notwendig, sondern auch verfassungskonform ist.

Zugleich erleben wir, dass die Regierungsfraktionen ihren vollmundigen Worten von ‚Pandemiegesetzen‘ des Landtags keine Taten folgen lassen. Das überrascht nicht, weil Grüne und CDU erklärten, den Gesetzentwurf mit der Landesregierung abzustimmen. Und diese hat es offenbar nicht eilig, dem Parlament eine größere Mitsprache einzuräumen. Wenn die Regierungsfraktionen in diesem Tempo weitermachen, dann wird deren Gesetzentwurf just dann in Kraft treten, wenn wir gar keine Corona-Verordnungen mehr haben. Wenn Grüne und CDU eine echte Beteiligung des Parlaments wollen, sollten sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Dabei sind wir für konstruktive Änderungsvorschläge offen.“

Initiative zur Änderung des Wahlrechts wäre besser vom Parlament gekommen.


Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum inklusiven Wahlrecht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir freuen uns, dass unser Gesetzentwurf den entscheidenden Anstoß für die Landesregierung gab, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir hätten es aber begrüßt, wenn Änderungen des Wahlrechts in solch einem grundlegenden Punkt nicht von der Landesregierung kämen, sondern vom Parlament. Die Fraktionen von Grünen und CDU haben aber sämtliche Gesprächsangebote der Oppositionsfraktionen ausgeschlagen. Sobald uns der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir prüfen, worin sich dieser von unserem unterscheidet. Auf jeden Fall ist dies eine sehr gute Entwicklung für betreute Menschen im Land.“

Nico Weinmann

Besorgniserregender Anstieg aller Arten von Extremismus.


Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Zunahme von Extremismus aller Art ist besorgniserregend. Islamisten, Rechts- und Linksextreme haben einen gemeinsamen Feind: unsere freiheitlich-demokratische Werteordnung. Als Demokraten dürfen wir dabei nicht mit zweierlei Maß messen, sondern müssen uns allen Extremisten gleichermaßen entschieden entgegenstellen. Unsere Freiheit muss jeden Tag neu verteidigt werden.

Im Bereich des Rechtsextremismus ist es nicht zuletzt die AfD, die den Nährboden für rassistische Gewalttäter vorbereitet. Auch wenn die Strukturen der AfD in Baden-Württemberg andere als in Brandenburg sein mögen, macht die heutige Entscheidung des brandenburgischen Verfassungsschutzes, die gesamte AfD zum Beobachtungsobjekt einzustufen, klar, dass auch bei uns sehr genau hingeschaut werden muss. Übergriffe von Linksextremen auf unsere Sicherheitsbehörden und politisch Andersdenkende zeigen, wie notwendig auch hier ein entschlossenes Vorgehen unseres Rechtsstaates ist. Dass die vorgenommene Zusammenlegung der Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus angesichts der großen Unterschiede tatsächlich effizienter ist, bezweifeln wir. Schließlich macht die steigende Zahl von Salafisten im Land deutlich, wie unverändert groß die Gefahr islamistisch motivierter Gewalt ist.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Minister Strobls Vorstoß zeigt bedenkliches Verhältnis zum Datenschutz.


Zur Meldung, wonach Innenminister Thomas Strobl anregt, nur noch personalisierte Tickets für Zuschauer im Profi-Fußball auszugeben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Vorstoß des Innenministers offenbart ein Denken, das von überwachungsstaatlichem Misstrauen getrieben ist. Mit dem Thema Datenschutz kann es nicht weit her sein, wenn derartige Klänge aus dem Innenministerium zu vernehmen sind.

Gerade im Rahmen der gegenwärtigen Situation ist dies ein Versuch, coronabedingte Maßnahmen dauerhaft zu institutionalisieren und den gläsernen Bürger mit fadenscheinigen Argumenten zu etablieren.“

SPD und FDP/DVP legen gemeinsamen Gesetzentwurf vor – Grüne und CDU schalten auf stumm.


Die Fraktionen der SPD und der FDP/DVP im baden-württembergischen Landtag legen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, um die verfassungswidrigen und diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse für bestimmte Menschen mit Behinderungen endlich zu streichen. Dazu erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Wölfle: „Grüne, CDU, SPD und FDP haben sich im April 2019 als Kompromiss darauf geeinigt, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse in den Landesgesetzen befristet auszusetzen. Das Wahlrecht sollte weiter angepasst werden, wenn die vergleichbaren Regeln im Bundesrecht fixiert sind. Die Neuregelung im Bund wurde vor einem Jahr beschlossen. Nun erinnert sich die grün-schwarze Koalition aber nicht an ihre damaligen Versprechungen. Deshalb bringen wir jetzt erneut einen Gesetzentwurf ein, um ein verfassungsgemäßes Wahlrecht in Baden-Württemberg herzustellen.“

 

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erläutert weiter: „Während der Bundestag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 schnell handelte und bereits im Juli 2019 sämtliche relevanten Bundesgesetze anpasste, kommt Grün-Schwarz immer noch nicht von der Stelle. Im Landeswahlrecht wurden lediglich die Wahlrechtsausschlüsse bis zum 24.10.2021 außer Kraft gesetzt, ohne jedoch das Prozedere beim Wahlrecht für betreute Menschen auszugestalten. Dies war eine Notlösung, um die Kommunalwahlen im Mai 2019 rechtskonform durchzuführen. Diese provisorische Lösung ist aber keine Ermächtigung für die Landesregierung, das Problem bis zur Landtagswahl auszusitzen. Wir wollen mit unserem Gesetzesentwurf weitgehend die Regelungen für die Bundestagswahl auf das Landes – und Kommunalwahlrecht übertragen. Damit erreichen wir Einheitlichkeit und Verlässlichkeit für die Wähler bereits bei der kommenden Landtagswahl. Das allgemeine Wahlrecht ist das Fundament der Demokratie. Daher ist es unerlässlich, dieses umfassend zu gewährleisten.“

Die Abgeordneten Wölfle und Goll kritisieren die Fraktionen der Grünen und der CDU scharf. Beide waren zu Gesprächen über eine gemeinsame Initiative eingeladen, schalteten aber auf stumm und beteiligten sich nicht an der Erstellung des Gesetzentwurfs.

Hinweis: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html

 

Gesetz zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg