Ungerechte und bürokratische Regelungen lösen die Probleme nicht.


Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann die Kriterien für eine Ladenöffnung bis 800qm ab kommenden Montag verteidigt, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Man bekämpft keine Pandemie mit der Baunutzungsverordnung, die Argumentation von Ministerpräsident Kretschmann überzeugt daher nicht. Die vorgesehene Regelung erzeugt Ungerechtigkeiten und bürokratische Streitfälle. Es ist auch nicht einsichtig, weshalb man sich auf großer Fläche eher infizieren soll als auf enger Fläche. Besser wäre eine Orientierung an Hygiene- und Abstandsregeln sowie ein Umrechnen von Flächen auf die zulässige Zahl der Kunden. Die von der Landesregierung getroffene Regelung ist jedoch nicht geeignet, der Pandemie in angemessener Weise zu begegnen.“

Bewertung der aktuellen landespolitischen Lage

Wann und wie können wir zur Normalität zurückkehren? In Abstimmung mit der Bundesregierung haben die Landesregierungen am Mittwoch, 14. April 2020, erste Öffnungsschritte beschlossen. Für uns als FDP/DVP Fraktion ist wichtig, dass das Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung im Kampf gegen die Virusverbreitung für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und gerecht ist. Warum das Krisenmanagement der Landesregierung aus unserer Sicht an vielen Stellen jedoch nicht nachvollziehbar und falsch ist, legen wir Ihnen in der Bewertung der Fraktion zur aktuellen Lage aus landespolitischer Sicht dar.

Bildung

Die Öffnung der Schulen am 4. Mai ist verantwortbar. Mit Blick auf die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsschutzvorgaben halten wir es dabei für sinnvoll, mit den Abschlussklassen und den älteren Jahrgängen zu beginnen. In diesem Punkt hat die anderslautende Leopoldina-Empfehlung nicht überzeugt. Insgesamt hält sich die FDP/DVP-Fraktion mit Kritik im Bildungsbereich zurück, die Umsetzung der Wiedereröffnung der Schulen wird angesichts der erheblichen Komplexität der Aufgabe schwierig sein. Probleme werden wir dabei aufgreifen. Wichtig ist, dass sich die Landesregierung auch um die Notfallbetreuung in Kindergärten und Kitas kümmert. Diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen, dürfen in der aktuellen Situation nicht alleine gelassen werden. Gerade, wenn die Betriebe wieder öffnen, ist es unerlässlich, dass die Betreuungsangebote mit dem Bedarf Schritt halten. Die Kultusministerin muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden, auf die Kommunen zugehen und mit ihnen auf der Basis von Bedarfsanmeldungen und realistischen Bedarfsprognosen einen Fahrplan zur Sicherstellung der Kinderbetreuung aufstellen. Ein Versäumnis ist es, dass Seitens des Kultusministeriums nicht bereits die letzten Wochen dazu genutzt wurden, mit den kommunalen Schulträgern die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Hygieneartikeln und Hygieneplänen sicherzustellen.

Dr. Timm Kern

Einzelhandel

Sachwidrig und öffentlich zu kritisieren ist es, die in der Baunutzungsverordnung geregelte 800- Quadratmeter-Grenze für Geschäfte des Einzelhandels zur Pandemie-Bekämpfung heranzuziehen. Es gibt keine Begründung dafür, dass man sich in einem größeren Geschäft schneller infizieren kann als in einem kleinen. Sinnvoll wäre es gewesen, eine maximale Kundenzahl pro Quadratmeter des Geschäftes festzulegen. Diese kann dann beispielsweise durch Einlassbeschränkungen eingehalten werden. Auch im Bundespräsidium der FDP wurde die 800-Quadratmeter-Grenze einhellig abgelehnt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gastronomie

Stark zu kritisieren ist, dass es für die besonders massiv von der Coronakrise betroffene Gastronomie seitens der Regierungen überhaupt keine Öffnungsperspektive gibt, noch nicht einmal für die Außengastronomie in den bevorstehenden Sommermonaten. Dass die Außengastronomie verboten bleibt, obwohl beispielsweise Frisöre mit ihrem deutlich engeren Kontakt zu Kunden ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, verdeutlicht das unangemessene Agieren der Landesregierung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Sport und kulturelles Leben

Auch für das Vereinswesen und die Kultur bleibt die Landesregierung eine Öffnungsperspektive schuldig. Nicht nachvollziehbar ist, warum beispielsweise Sportarten mit geringen Kontakt zu andern Menschen, wie Golf, Segeln oder Tennis, verboten bleiben, während professioneller Spitzensport und enger Kontakt zu andern Menschen wie bei den bereits erwähnten Frisören erlaubt wird?

Großveranstaltungen

Bis 31. August darf es keine „größeren Veranstaltungen“ geben. Diese Regelung zum heutigen Zeitpunkt zu treffen, ist sachwidrig und wirft bisher ungeklärte Fragen auf. So fehlt es schon an der genaueren Definition, was eine „größere Veranstaltung“ ist. Hier hat die Landeregierung unverzüglich zu entscheiden, denn davon hängt beispielsweise nicht nur ab, ob Musikvereine zu Konzerten einladen können, sondern auch, ob Wahlkreiskonferenzen stattfinden dürfen.

Insgesamt erscheint uns das Krisenmanagement der Regierungen somit an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und falsch. Deutlich wird dies auch bei der Regelung zur Nutzung von Atemschutzmasken. Während in Österreich die Öffnung des Einzelhandels auch durch das verpflichtende Tragen von Schutzmasken erleichtert wurde, fehlt es den Regierungen in Deutschland hier an einer klaren Linie. Sie können schon mangels vorhandener Masken in Deutschland keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken einführen. Es rächt sich, dass die Exekutive in den ersten Wochen der Coronakrise kaum Wert auf Schutzmasken legte, sondern der früheren Auffassung des Robert-Koch-Instituts folgte, wonach es keinen Sinn habe, Schutzmasken zu tragen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke im Interview mit der Ludwigsburger Kreiszeitung (Freitag-Ausgabe) zu den Maßnahmen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung muss darüber nachdenken, wie es wieder weitergehen soll.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Landesregierung Überlegungen zu einer Öffnungsstrategie am Ende der derzeitigen Coronakrise.

„Im Vordergrund steht Gesundheit. Deshalb kritisiere ich nicht die derzeitigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz“, so Rülke und stellt fest: „Wenn aber Deutschland besser mit den Auswirkungen des Coronavirus umgeht als manch anderes Land, so liegt das nicht zuletzt an unserem funktionierenden Gesundheitswesen.“  Dieses müsse aber nach seinen Aussagen finanziert werden und deshalb müsse auch in der Krise darüber nachgedacht werden, wie an deren Ende die Wirtschaft wieder in die Spur gebracht werden könne. So mache das beispielsweise Österreich gerade vor.

„Derartige Überlegungen vermisse ich bei der Landesregierung vollständig“ so Rülke und fordert auch ein Bewusstsein dafür, dass in der Krise massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. „Oftmals werden verfassungsrechtlich verbriefte Rechte einfach so per Regierungsverordnung, ohne Befassung des Parlaments, kassiert“, stellt Rülke fest. Es müsse klar sein, dass so etwas keinen Tag länger als unbedingt notwendig geschehe, fordert er und konstatiert: „Auch hier ist keinerlei Strategie bei Grün-Schwarz zu erkennen, wie man wieder zur Normalität zurückkehren will.“

Rülke fordert eine umfassende Strategie, wie man Gesundheitsschutz, Achtung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte und den Schutz der Wirtschaft in ein Gleichgewicht bringen könne. Außerdem fehle ihm der Blick auf Länder, die die Pandemie erfolgreich eingedämmt haben wie beispielsweise Taiwan. „So könnte eine Öffnungsstrategie begleitet werden von deutlich mehr Tests, einer freiwilligen Verwendung einer App am Handy, die anzeigt, wohin eine Person sich bewegt und eine Maskenpflicht für alle, die im Handel wieder mit Kunden zu tun haben“, regt Rülke an.

Weiter fehle nach seinen Aussagen ein Nachdenken über eine Strategie, wie man der Wirtschaft nach der absehbaren Depression zum Wiederaufstieg verhelfen möchte. „Die Familienunternehmen fordern Kredite, die zu 100 Prozent verbürgt werden. Wie steht die Landesregierung dazu, dass das Land hier in die Verbürgung geht?“, fragt Rülke.

Zur Situation in Europa versichert Rülke die Bereitschaft, anderen europäischen Staaten beim Wiederaufbau zu helfen. Gleichzeitig warnt er davor, dass die Länder Südeuropas ihre Altschulden auf den baden-württembergischen Steuerzahler abwälzten. „Deshalb lehnen wir Eurobonds auch dann ab, wenn sie ‚Coronabonds‘ heißen, und schlagen stattdessen eine Unterstützung der Südländer über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) vor. Ich frage mich allerdings, wie die Landesregierung hierzu steht“, so Rülke.

Rülkes abschließende Forderung: „Die Landesregierung muss ihre Schockstarre überwinden und endlich damit anfangen, über eine Öffnungsstrategie zu diskutieren. Ein Blick nach Österreich könnte dabei sicher nicht schaden.“

 

EU-Kommission ermöglichte 100-prozentige Staatsbürgschaften.


Vor dem Hintergrund des Schreibens des Verbands „Die Familienunternehmer“, in dem dieser eine 100%ige Staatsbürgschaft für Kredite an mittelständische Unternehmen fordert, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Liquiditätsengpässe gekommen sind, haben sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, an die Landesregierung gewandt:

„Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche die Kreditvergabe mit 100-prozentiger Bürgschaft durch den Staat ermöglicht. Wir fordern nun, diese neuen Spielräume schnell zu nutzen und die Kreditgestaltung der KfW durch die zuständigen Bundesministerien zu überarbeiten. Der Verband der Familienunternehmer hat zurecht darauf hingewiesen, dass es hier bisher massive Probleme gibt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut haben wir das Land aufgefordert, dass es dazu sein volles Stimmengewicht einsetzt und Druck macht. Sollte dies nicht erfolgreich sein, muss das Land mit eigenen Bürgschaften einspringen. Auch dies haben die Familienunternehmen richtigerweise gefordert“, so Rülke.

 

Schweickert dazu: „Neben der besseren Kreditvergabe sind weitere Unterstützungsmaßnahmen für unsere mittelständische Wirtschaft notwendig. Dazu gehört die Ausweitung des Corona-Rettungsschirmes des Landes auf Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Durch das inzwischen angelaufene Bundesprogramm hat das Land hier finanzielle Möglichkeiten und muss diese schnell für den Mittelstand nutzen. Daneben ist die rechtzeitige Entwicklung einer Exit-Strategie notwendig. Nur so kann es gelingen, Arbeitsplätze zu retten und den Schaden für die Wirtschaft in Baden-Württemberg einigermaßen zu begrenzen.“

Ausbleibende Umsätze werden nicht nachgeholt werden und nur eine Exitstrategie schafft Planungssicherheit.


Eindringliche Schreiben des Handelsverbands und des Hotel- und Gaststättenverbands nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerin und fordern darin:

 

„Der vollständige Umsatzausfall ist die unmittelbare Folge von behördlich angeordneten Schließungen in vielen Bereichen des Einzelhandels und der Hotel- und Gaststättenbranche. Fraglos sind diese Einschränkungen zum Gesundheitsschutz geboten, sie schaffen jedoch ein unmittelbar existenzbedrohendes Szenario in diesen Branchen. Denn die Umsätze werden absehbar nicht nachgeholt werden können, während viele Verbindlichkeiten beim Wareneinsatz oder bei Mieten gleichwohl bestehen. Wir haben diese Situation zum Anlass für ein weiteres Schreiben an die Wirtschaftsministerin genommen und ein Maßnahmenpaket für diese Branchen gefordert, die besonders hart von den behördlichen Schließungen betroffen sind.“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

 

„Wir müssen weiter nachbessern, sowohl bei der Kreditverfügbarkeit, aber auch bei den Soforthilfen. Es bringt nichts, wenn wir durch Stundungen und Kredite die Liquidität in einer Momentaufnahme zwar erhalten, letztlich aber nur den Liquiditätsengpass auf einem späteren Zeitpunkt verschieben, an dem Stundungen fällig werden und der Schuldendienst läuft. Niemand kann heute sicher prognostizieren, wann für die Bürger und Unternehmen eine Rückkehr zur Normalität möglich sein wird. Das schafft Verunsicherung. Deshalb brauchen wir eine Exitstrategie, in welcher Bund und Länder sich abstimmen und aufzeigen, wie ein `Wiederanlaufen´ des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft aussehen kann.“ sagte Gabriele Reich-Gutjahr.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Weitere Anpassungen der Soforthilfen für mittelständische Unternehmen und Ärzte erforderlich.


Zur Anpassung der Fördermodalitäten bei den staatlichen Direkthilfen für die Wirtschaft sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch die weitere Ausgestaltung der Soforthilfen für die Wirtschaft muss aus unserer Sicht ein dynamischer Prozess sein, damit wir den vielgestaltigen Situationen der Existenzbedrohung unserer Selbstständigen und mittelständischen Unternehmen im Land gerecht werden. Ein richtiger erster Schritt war der Verzicht auf den Rückgriff privater Rücklagen. Allerdings fallen auch bei der aktuellen Ausgestaltung des Antragsverfahrens noch immer Unternehmen durchs Raster, die wir bei der staatlichen Soforthilfe nicht aus dem Blick verlieren dürfen.“, so Dr. Rülke.

„Noch immer besteht eine Förderlücke bei mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Die Bundeshilfen sind limitiert auf kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und werden nun durch das Land ausgebracht. Sollten diese Bundesmittel die Landeshilfen bei Antragsberechtigten ersetzen, wäre es konsequent, landesseitig den finanziellen Spielraum zu nutzen und auch mittelständische Unternehmen direkt zu unterstützen, in denen immerhin rund ein Drittel der Beschäftigen im Land arbeitet.“ betont der mittelstandspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert die Notwendigkeit der Anpassung des Hilfsprogramms. Man nehme die grüne Fraktion insoweit beim Wort, die eine entsprechende Ausweitung der Förderkulisse auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern befürworte, nachdem sie den Ausführungen des schwarzen Koalitionspartners zunächst pauschal gegen Soforthilfen für die Wirtschaft waren.

„Daneben müssen wir Einmaleffekte bei der Umsatzermittlung sachgerecht handhaben. Auch die niedergelassene Ärzteschaft als Freie Berufe sollen von den Hilfen profitieren, soweit sie aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Liquidität hat. Durch die Zahlungsmodalitäten im Gesundheitswesen erhielten aber viele Praxen am 20. März von den Krankenkassen die ausstehenden Zahlungen aus dem Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2019. Durch diesen Einmaleffekt wird der tatsächliche Umsatz im antragsrelevanten Monat März aber derart verfälscht, dass die Ärzte leer ausgehen würden. Deren Umsatzeinbruch wird sich erst zeitversetzt abbilden – das müssen wir bei den Soforthilfen berücksichtigen. Denn zweifellos dürfen wir die Ärzteschaft nicht wegen Formalismen durch das Raster fallen lassen.“, legt Prof. Dr. Schweickert dar.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Konstruktion der Hilfen erscheint aber weiter als zu schwergängig und bürokratisch – Wir prüfen Praxistauglichkeit weiter.


Zur Änderung der Voraussetzungen der Soforthilfe und Ankündigung der Wirtschaftsministerin, es werde weitere Modifizierungen geben, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es ist gut, dass die Landesregierung nun endlich reagiert hat, wie von uns seit Tagen immer wieder gefordert. Wir werden das Soforthilfeprogramm weiter auf seine Praxistauglichkeit prüfen. Nach wie vor erscheint uns die Konstruktion der Hilfen als zu schwergängig und bürokratisch. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg kann es sich nicht leisten, in der Krise umständlich zu handeln.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern geben Anlass für Schreiben an die Wirtschaftsministerin.


Zu den landesseitigen Soforthilfen für die Wirtschaft im Land und insbesondere zu Fragen der Vergabepraxis dieser Hilfen sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Teilweise empörte Zuschriften von Selbstständigen und Unternehmern erreichen uns, seitdem die landesseitigen Soforthilfen nun seit Mittwochabend beantragt werden können. Die Zuschüsse sind vom Landtag als schnelle und unbürokratische Soforthilfen für Selbstständige und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Nun zeigt sich aber, dass diese Hilfe vielerorts nicht ankommen. Wir haben diese Irritation zum Anlass für ein Schreiben an die Wirtschaftsministerien genommen, in dem wir drei kardinale Probleme im Antragsverfahren thematisiert haben.“

„Auf großes Unverständnis stößt die Vorgabe, private Rücklagen vor Beantragung der Soforthilfen ausschöpfen zu müssen. Klar ist insoweit, dass Mitnahmeeffekte möglichst ausgeschlossen werden sollten. Gleichwohl findet sich diese Maßgabe in anderen Ländern nicht und sie widerspricht auch der Intention des Landtags, der einer schnelle und unbürokratischen Liquiditätshilfe den Weg geebnet hat.“ schildert Dr. Hans-Ulrich Rülke die Situation und verweist auf die Antragshinweise in Nordrhein-Westfalen, wo private Rücklagen nicht aufgebraucht werden müssten, um den Zuschuss zu beantragen. „Aus meiner Sicht sind Anpassungen des Antragsverfahrens nötig, wenn die Soforthilfen funktionieren sollen.“

„Die Antragsvoraussetzung, dass Selbstständige ein Drittel des Nettoeinkommens erwirtschaften müssen, schließt Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb grundsätzlich von den Hilfen aus. Diese Regelung wird sich aus unserer Sicht zum Totengräber der Existenzgründer auswachsen und Anstrengungen zur Förderung von Startups aus der Vergangenheit konterkarieren.“ betont Gabriele Reich-Gutjahr und nimmt noch einen weiteren Themenkomplex in Blick, wonach als Voraussetzung für die Antragsberechtigung grob skizziert das Vorliegen einer Umsatzhalbierung oder eine behördliche Schließung mit Liquiditätsengpass erforderlich sei: „Hier gehen allein die Landesregelungen weit auseinander. Mancherorts müssen die einzelnen Aspekte nur alternativ, nicht kumulativ vorliegen. Für uns stellt sich die Frage, ob man nicht darauf verzichten kann, dass ein von behördlicher Schließung Betroffener auch einen Liquiditätsengpass darzulegen hat.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Stundenweise Öffnung der KFZ-Zulassung unter Schutzmaßnahmen ermöglichen.


Zur Pressemitteilung des KFZ-Gewerbes, welches durchgängige, verlässliche  Zulassungsmöglichkeiten für Händler angesichts der geschlossenen Zulassungsstellen fordert, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das KFZ-Gewerbe fordert zu Recht von Landkreisen und Kommunen, die Zulassungsstellen geöffnet zu halten und damit die erlaubte Geschäftsmöglichkeit per online-Handel sowie die Abwicklung bereits vor der Corona-Krise geschlossener Verträge zu ermöglichen. Auch die Busunternehmen brauchen offene Zulassungsstellen, um Busse stillzulegen, die aktuell aufgrund der Einschränkungen im Tourismus nicht eingesetzt werden können. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es auch notwendig, dass Speditionen neue Fahrzeuge anmelden könne, wenn alte Fahrzeuge ihr Betriebsende erreicht haben. Lkw und Nutzfahrzeuge insgesamt stellen derzeit das Rückgrat unserer Versorgung dar. Ich appelliere an die Zuständigen, schnell für eine entsprechende Öffnung zu sorgen, natürlich unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktionsvorsitzender begrüßt, dass sein Umsetzungsvorschlag angewandt wird.


Zur Ankündigung der CDU, die Finanzhilfen für Baden-Württembergische Unternehmen könnten ab Mittwoch beantragt werden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Hans-Ulrich Rülke:

„Vor allem die Kleinunternehmen und Soloselbständigen im Land stehen vor dem Abgrund. Jeder Tag, an dem noch keine Hilfen beantragt werden können, zählt“. Deshalb werde es Zeit, Mittwoch sei eher zu spät, als zu früh.

„Im Übrigen freue ich mich darüber, dass meine Anregung, die Finanzhilfen über die zuständigen Kammern zur Auszahlung zu bringen, nun offensichtlich vom Wirtschaftsministerium aufgegriffen wird“, so Rülke. Er hoffe auf ein maximal unbürokratisches Antragsverfahren, das eigentlich schneller als bis Mittwoch umgesetzt werden kann.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Antragsverfahren darf nicht erst zum Ende der nächsten Woche anlaufen.


Zu der Ankündigung der Landesregierung, das Antragsverfahren für die am gestrigen Tag beschlossenen Direkthilfen für die Wirtschaft erst zum Ende der nächsten Woche einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Der Landtag hat schnell gehandelt und rund sechs Milliarden an Direkthilfen für die Wirtschaft rasch zur Verfügung gestellt. Diese müssen nun schnell fließen, weil die Hütte beim Mittelstand brennt. Gerade kleine und mittelgroßen Unternehmen, aber auch Selbstständige bangen wegen der Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise um ihre Liquidität und Existenz. Wenn die Regierung nun sagt, bis Ende nächster Woche sei das Antragsverfahren entwickelt, so dauert das zu lang. Für die Unternehmen zählt nun jeder Tag, deshalb muss es schneller gehen und der jeweils aktuelle Stand der Dinge muss auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums einsehbar sein. Das Antragsformular muss schlank und einfach sein und schnellstmöglich von der Homepage des Wirtschaftsministeriums runtergeladen werden können. Bei der Ausbringung der Direkthilfen können die Kammern eine zentrale Rolle spielen, die aufgrund ihrer Präsenz in der Fläche und der bereits vorhandenen Unternehmensdaten für eine unbürokratische und schnelle Vermittlung der Hilfen sorgen können.”

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gerade kleinen Betrieben und Selbstständigen drohen nun unmittelbare Liquiditätsengpässe.


Zur Mahnung des baden-württembergischen BWIHK-Präsidenten Wolfgang Grenke vor dem anstehenden Krisengespräch mit der Wirtschaftsministerin zu den Auswirkungen des Corona-Virus und Hilfsmöglichkeiten für baden-württembergische Gewerbetreibende beispielsweise bei Messebauern, Veranstaltern, Reiseanbietern, Hoteliers und Gaststättenbetreibern aber auch bei Teilen des stationären Handels sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Die Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus treffen die hiesigen Unternehmen und Selbstständigen nun unmittelbar. Waren es vor einigen Tagen noch Liefer- und Absatzschwierigkeiten, die den Unternehmen zu schaffen machten, so sind nun Umsatzeinbrüche spürbar. Daher müssen nun alle erdenklichen staatlichen Hilfen aus dem Instrumentenkasten geholt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Insbesondere die kleinen Betriebe und die Selbstständigen sind von den Einschränkungen besonders betroffen und bedürfen staatlicher Hilfe, die unbürokratisch und schnell verfügbar sein muss. An der Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit bedarf es unmittelbarer Liquiditätshilfen, Steuergutschriften und auch Barauszahlungen müssen in Betracht gezogen werden.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Sofortprogramm aus dem Staatsministerium strotzt vor handwerklichen Fehlern.


Zur Kritik der Wirtschaftsministerin an der Vorstellung eines Weiterbildungskonzeptes durch den Ministerpräsidenten sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 „Die harsche Kritik der Wirtschaftsministerin an einem Weiterbildungskonzept aus dem Staatsministerium zeigt, dass diese Landesregierung eigentlich nicht mehr handlungsfähig ist. Ein Sofortprogramm für Beschäftigte der Automobilindustrie kann angesichts des umfassenden Strukturwandels in der Automobilindustrie sinnvoll sein, allerdings strotzt dieses vor handwerklichen Fehlern. Es kann doch nicht sein, dass die Profilierungssucht des Regierungschefs dazu führt, dass der Landesregierung die Fachlichkeit abgeht“, moniert Reich-Gutjahr.

„Nahezu einhellig kritisieren die Fachverbände den Vorstoß aus dem Staatsministerium, der offensichtlich nicht mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt war. Es mangele an der regionalen und branchenspezifischen Offenheit. Mit diesen Mängeln kann man den Strukturwandel im Automobilsektor sicherlich nicht gestalten. Die krisenhaften Umwälzungen in diesem Wirtschaftszweig, der das Rückgrat der hiesigen Wirtschaft bildet, dürfen auch nicht für naive Profilierungsversuche missbraucht werden. Es ist aber nicht das erste Mal, dass wir thematische Übergriffe der grünen Politiker in fremde Ressorts beobachten müssen. Auch der Streit der Wirtschaftsministerin mit dem Umweltminister um Stellen der Gewerbeaufsicht ist hier zu nennen. Es ist bezeichnend, dass sich Ministerin Hoffmeister-Kraut nun medial dagegen wehren muss, die fachliche Zuständigkeit für die Wirtschaftspolitik im Land entzogen zu bekommen. Es ist weder an der Zeit noch inhaltlich geboten, hier bereits in Wahlkampfgeplänkel einzusteigen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bagatellgrenze für Kleinstbeträge wurde von FDP-Fraktion bereits beantragt.


Zur Meldung, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die Kassenbonpflicht ablehnen, sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Bürger und Unternehmen sprechen sich in deutlicher Mehrheit gegen den Bürokratie- und Müllirrsinn der pauschalen Bonpflicht aus. Das ist nicht nur ein deutliches Signal an die Politik, sondern auch ein Argument für pragmatische Lösungen wie in Frankreich. Die dort eingeführte Bagatellgrenze von zehn Euro verhindert Bürokratie und dämmt die Ressourcenverschwendung ein. Und sie folgt auch der Einsicht, dass die fehlenden digitalen Alternativen und die bei uns sehr restriktiven Ausnahmemöglichkeiten unnötig Bürokratie aufbauen, die Bonflut aber nicht eindämmen können. Es ist mir noch immer unerklärlich, wie ignorant die Landesregierung den Vorschlag der FDP-Fraktion ablehnen konnte, mittels einer Bundesratsinitiative eine solche Bagatellgrenze für Kleinstbeträge auch in Deutschland einzuführen.“

Bagatellgrenze oder selbst die Belegausgabe nur auf Kundenwunsch würden Abhilfe schaffen


Zu den Protesten von Bäckern gegen die seit diesem Jahr geltende Kassenbon-Ausdruckpflicht sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Mit der Bonausgabepflicht wird die Sozialkontrolle durch den Kunden zum Instrument gegen Steuerhinterziehung gemacht. Ein fairer Wettbewerb kann aber auf bergeweise Papiermüll verzichten, wenn technische Lösungen verfügbar und praktikabel sind. Auch eine Bagatellgrenze würde das Handwerk stark entlasten. Die pauschale Ausgabepflicht jedoch widerspricht nicht nur dem Prinzip der Müllvermeidung unseres Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sondern verursacht bei den betroffenen Unternehmen auch erhebliche Kosten. Dabei hat selbst der Bundeswirtschaftsminister noch im Dezember in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister darauf hingewiesen, dass ursprünglich nur die Belegausgabe auf Kundenwunsch vorgesehen war. Selbst eine so banale Ausgestaltung könnte dazu beitragen, diesen Müllirrsinn zu beenden.“

Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt

Schauen Sie auf den Kassenzettel, wenn Sie Ihr Sonntagsbrötchen für 35 Cent beim Bäcker kaufen, die Zeitschrift für 1,40 € vom Kiosk um die Ecke holen oder eine Kugel Eis für 1,50 € bei der Eisdiele bestellen? Nein?

Dann gehören Sie zu den weit über 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die den Bon bei Kleinstbeträgen nicht mitnehmen. Und dennoch hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die Bonpflicht eingeführt – zum Leidwesen der Einzelhändler und Handwerksbetriebe.

Denn für die Betriebe bedeutet die Bonpflicht vor allem: mehr Müll, mehr Bürokratie, mehr Kosten und nicht recycelbare Abfälle.

Was besagt die Bonpflicht und wer ist betroffen?

Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 146a AO) müssen alle Einzelhändler mit elektronischen Kassensystemen ab dem 01.Januar 2020 für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg ausstellen. Friseure, Döner-Verkäufer, Kiosk-Besitzer, Bäcker, Metzger und andere Einzelhändler und Kleinstbetriebe müssen somit unabhängig vom Betrag bei jedem Geschäftsvorfall einen Bon ausdrucken. Zudem müssen dieses Jahr die elektronischen Kassen – und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wodurch alle Verkäufe aufgezeichnet und Manipulationen an der Kasse erheblich erschwert werden. Zur Umsetzung wird den Betrieben eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 gewährt.

Welche Motive stecken hinter der Einführung der Bonpflicht?

Mit der Einführung der Bonpflicht soll der Steuerbetrug in Deutschland bekämpft werden. Jährlich entgehen dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs zehn Milliarden Euro durch Barzahlungen, die nicht korrekt verbucht wurden. Dies entspricht mehr als ein Fünftel des Bundeshaushalts 2020. Durch die Bonpflicht soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden, der Kunde dies nachvollziehen und der Steuerprüfer leichter die Richtigkeit der Kasse ermitteln kann. Ob dadurch aber letztlich Steuerbetrug vermieden werden kann, ist fraglich. Vielmehr wird die bargeldintensive Branche unter Generalverdacht gestellt und der Kunde zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht. Zudem werden durch die Um- bzw. Nachrüstung der Kassensysteme die Umsätze bereits vor nachträglicher Manipulation geschützt. Eine Bonpflicht ist vor diesem Hintergrund redundant.

Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Betriebe?

Die neue gesetzliche Regelung stellt die Betriebe vor enormen Herausforderungen. Für die Umstellung der Kassensysteme fallen für die Betriebe nach ersten Kostenschätzungen zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse an. Da eine Vielzahl an Kassen jedoch nicht umgerüstet werden kann, sondern neu erworben werden muss, bewegen sich die Kosten zuweilen im vierstelligen Bereich. In Metzgereibetrieben, in denen Waage und Kasse miteinander verbunden sind, können gar fünfstellige Beträge für eine neue Kasse anfallen. Auf kleine Handwerksbetriebe kommen somit beträchtliche Summen zu.

Neben den Kosten für die technische Umstellung fallen durch die Bonpflicht jährlich beträchtliche Papierkosten an. Das deutsche Bäckerhandwerk rechnet mit fünf Milliarden Papier-Bons pro Jahr. Laut Berechnungen des Handelsverbands Deutschland ergeben die zusätzlichen Kassenbons aneinandergereiht jährlich eine Strecke von zwei Millionen Kilometern. Das ist eine Strecke, die fünf Mal so lang ist wie von der Erde zum Mond. Da der Großteil der Kunden die Belege nicht mitnimmt, entstehen für die Betriebe folglich hohe Müllberge, die es zu entsorgen gilt.

Die Bonpflicht schafft somit zusätzlichen Bürokratieaufwand und kostet den Einzelhändlern vor allem viel Zeit und Geld.

Warum ist die Bonpflicht problematisch für den Umweltschutz?

Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ist die Bonpflicht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Auf eine Anfrage unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Kassenbon-Pflicht verteidigt die grün-schwarze Landesregierung die neue Regelung zwar, räumt jedoch ökologische Schäden durch die Kassenzettelflut ein. So könne das Altpapier zukünftig „verstärkt mit Schafstoffen verunreinigt sein“. Denn: Das Papier der Kassenbons ist ein bisphenolhaltiges Thermopapier, d.h. es kann nicht recycelt werden und muss über den Restmüll entsorgt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, sodass das Papier im Altpapier landet und diesen verunreinigt. Bisphenol A ist laut EU-Verordnung zudem ein „besonders besorgniserregender Stoff“. Und auch dessen Ersatzstoff Bispehnol S gilt als hormonaktive Substanz, d.h. bereits geringe Mengen könnten das Gesundheitssystem von Lebewesen schädigen. Aufgrund dieser problematischen Zusammensetzung des Kassenbonpapiers erscheint es irrsinnig, Gesetze zu erlassen, die die Produktion von nicht-recycelbaren und womöglich gesundheitsschädigenden Papier fördern.

Hinzu kommt: Da die Kunden die Kassenzettel nicht mitnehmen, werden diese direkt für den Mülleimer produziert. Die Bonpflicht kommt somit einer riesigen Papierverschwendung gleich, für die laut Forschern des wissenschaftlichen Instituts des Handels EHI jährlich etwa 8500 Fichten gefällt werden müssen. Das entspricht ca. 12,5 Millionen Kilogramm Holz für die Herstellung des Papiers – eine Menge Holz! Wenn tagtäglich von Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Abfallvermeidung gesprochen wird, dann jedoch eine Vorschrift eingeführt wird, durch welche riesige Papiermüllberge entstehen, klafft ein erheblicher Widerspruch zwischen Worten und Taten. Es zeigt sich: Ein Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz ist die Bonpflicht gewiss nicht!

Was muss die (Landes-)Politik jetzt tun?

Die Bonpflicht darf in dieser Form auf keinen Fall bestehen bleiben. Selbstverständlich muss die Betrugsbekämpfung unterstützt werden, aber ohne bürokratischen und umweltpolitischen Unsinn. Daher sollte der Verkauf von Kleinstwaren und Dienstleistungen von der Bonpflicht ausgenommen werden. Die FDP/DVP Fraktion plädiert deshalb für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Hierdurch würde die Belegausgabepflicht für alle Beträge unter 10 Euro entfallen und die Einzelhändler spürbar entlastet. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative unseren Vorschlag zu folgen und die Einzelhändler zu stärken.


Quelle: Baden-TV

Denn: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie und Belastungen für unsere Betriebe, sondern weniger!

Davon profitieren letztlich alle: die Betriebe, die Kunden und die Umwelt!

Die Bonpflicht geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei

Gute Gesetze sollten praxistauglich sein und sich am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Dass die Bonpflicht ein solches Gesetz wahrlich nicht ist, demonstrierte unser Abgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert vor dem baden-württembergischen Landtag zusammen mit Bäckern aus der Region. Knapp eine halbe Million Kassenbons – in Zahlen 500.000 – haben sich in nicht einmal einem Monat in Stuttgarter und Pforzheimer Bäckereien angesammelt. Alles Bons, die kein Kunde und kein Bäcker haben möchten.

Für ihren Protest brachten die Bäcker ihre gesammelten Kassenzettel im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Landtag. Sie zeigten: Die Bonpflicht produziert Müllberge ohne erkennbaren Nutzen. Kurz vor Beginn der Ausschutzsitzung war der Müllberg auf mehrere Dutzend prallgefüllter Säcke mit Kassenzetteln angewachsen. Gemeinsam mit den Bäckern entleerten die FDP/DVP Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und Gabriele Reich-Gutjahr die Säcke und Tonne um Tonne füllte sich. Am Ende waren es acht große Mülltonnen und sechs kleinere mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehreren tausend Litern.

Wirtschaftsausschuss lehnt FDP/DVP Vorschlag zur Entlastung der Betriebe und der Umwelt ab

Doch das waren noch nicht einmal alle Kassenzettel, denn Schweickert nahm sechs Säcke voller Kassenbons in die Ausschusssitzung mit. Auf diese Weise sollte den Landtagsabgeordneten veranschaulicht werden, welche konkreten Auswirkungen die Bonpflicht auf die Betriebe und die Umwelt hat. Im Ausschuss warben Schweickert und Reich-Gutjahr für den Antrag der FDP/DVP Fraktion, eine Bagatellgrenze von 10€ einzuführen.

Erfolglos!

Trotz Kritik aus allen Reihen an der Bonpflicht lehnten Grüne, CDU und SPD unseren Vorschlag ab. Statt sich über eine Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Gesetzes stark zu machen, toleriert die grün-schwarze Landesregierung demnach weiterhin den Bürokratie– und Müllirrsinn der Bonpflicht. Mit der Lebensrealität der Menschen hat dies nichts zu tun

Unsere Aktion in den sozialen Medien

Einzelhandel

Der lokale Handel befindet sich im größten Wandel seiner Geschichte. Die Digitalisierung, der Trend zum Online-Versandhandel und Strukturveränderungen bei Verkehr, Wohnen und durch Homeoffice stellen die Städte und damit auch den Einzelhandel vor enorme Herausforderungen. Es drohen leerstehende Geschäfte und verödete Innenstädte, Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste können die Folge sein.

Wir wollen jedoch auch in Zukunft lebenswerte Innenstädte und einen florierenden Einzelhandel haben. Dazu müssen aber jetzt die passenden Rahmenbedingungen geschaffen oder Kommunen in die Lage versetzt werden, nachhaltige Stadtentwicklung zu betreiben.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Zukunft der Innenstädte liegt in der Diversifizierung: Wir brauchen Fußgängerzonen, die Einkaufen und Freizeit, Arbeit und Wohnen miteinander kombinieren. Dafür müssen die planerischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Die Attraktivität von Einkaufsorten hängt wesentlich mit der Erreichbarkeit zusammen. Daher sind flächendeckende Fahrverbote und mangelnde Parkflächen Gift für den Einzelhandel. Jede Stadt braucht eine individuelle Lösung für ihre Verkehrsfragen – eine „one-size-fits-all“ Lösung aus Stuttgart für ganz Baden-Württemberg ist nicht sachgerecht.
  • Wir brauchen eine unbürokratische und niedrigschwellige Unterstützung des Einzelhandels – gerade auch des inhabergeführten Fachhandels – bei den Zukunftsherausforderungen wie Digitalisierung oder Stadtgestaltung. Dem Fachhandel fehlt aber oft Zeit und Investitionsmittel, um sich mit damit zu beschäftigen oder externe Beratung einzukaufen.
  • Wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen für den gesamten Handel. Stationärer Handel und Online-Versandhandel müssen die gleichen Rahmenbedingungen erhalten und auf Augenhöhe agieren können.
  • Eine begrenzte Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen kann eine wichtige Rolle für den stationären Einzelhandel haben. Wir treten daher für deren rechtssichere Durchführung von diesen ein. Dazu muss auch darüber nachgedacht werden, den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage aufzuheben.

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Positionspapiere


Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Aufschwung2022-Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise


Abgeordnete


Mitarbeiter

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Zur heutigen Aktuellen Debatte unter dem Titel „Die Grün-Schwarze Landesregierung und ihre Politik gegen die Interessen der Beschäftigten“, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Schon 2016 gerierte sich der Ministerpräsident als Vorkämpfer in Sachen Arbeitszeitflexibilisierung, als er auf dem Delegiertentag der DEHOGA Baden-Württemberg mit der Festlegung einer Wochenarbeitszeit den gordischen Knoten durchschlagen wollte. Nun aber scheint die Landesregierung sich mittendrin im gordischen Knoten zu befinden und er lässt lediglich über seinen Regierungssprecher die Bereitschaft mitteilen, Gespräche zu führen. Mit dem Vorstoß will die Wirtschaftsministerin den Koalitionsvertrag erfüllen, demnach den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und den Flexibilitätsanforderungen der Arbeitgeber Rechnung getragen soll.

Das Thema wächst sich gerade zum Spaltpilz der Koalition aus, den die Gärtner Hoffmeister-Kraut und Wolf eifrig kultivieren, während die grüne Basis mit der Planierwalze durch den Wald fährt. Kaum haben die beiden Minister und eventuell auch der Ministerpräsident ihr Coming-Out als Wirtschaftsversteher, herrscht Krach in der grün-schwarzen Zweckehe.

Dabei ist es bemerkenswert, wie herzzerreißend mühevoll die Wirtschaftsministerin und mit ihr die Koalitionsfraktionen alle unsere Anträge negiert hat, die eine Bundesratsinitiative gefordert haben. Das Verhalten erinnert mich an Dornröschen, das nun aus tiefem Schlaf endlich wachgeküsst wurde, ich vermute von Herrn Merz, der die Sozialdemokratisierung der CDU beenden will.

Aber man darf hier wohl nicht nachtragend sein, da dieses Verhalten ganz offensichtlich dem Koalitionsfrieden geschuldet war. Die Wirtschaftsministerin darf sich unserer Unterstützung gewiss sein, mit voller Kraft dafür einzutreten, dass aus Ihrem Vorstoß kein Rohrkrepierer wird. Denn nicht nur das Hotel- und Gaststättengewerbe fordert zu Recht dringend eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die heutige Arbeitsrealität – diese ist längst überfällig.“

Zur Landtagsdebatte im Rahmen eines SPD/FDP-Antrags zur Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Landesregierung verschanzt sich wieder hinter der Schutzbehauptung, eine Entscheidung der Landesregierung für ein Abstimmungsverhalten zu CETA stehe nicht an, da es noch nicht spruchreif sei. Das Gegenteil ist der Fall. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind umgesetzt, und es wartet nun auf die Entscheidung des Bundes, um in der Hauptsache entscheiden zu können. Rechtliche Gründe für eine ausbleibende Positionierung sind also vorgeschoben. Und auch die Bundeskanzlerin stellte im Juni auf Ihrer Homepage eine ´zeitnahe´ Ratifizierung in Aussicht. Alles wartet auf die Politik! Also kann die Entscheidung im Land auch getroffen werden.

Aber auch aus dem ureigenen Interesse Baden-Württembergs heraus brauchen wir hier endlich eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Denn wenn immer die Weltkonjunktur hustet, tut sie das wegen Handelsstreitigkeiten und bevorstehenden Handelshemmnissen. Und die Wirtschaft welches Landes hängt am Export? Eben.

Daher rufen wir den Ministerpräsidenten dazu auf, hier im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft über seinen grünen Schatten zu springen und die Ratifizierung von CETA voranzubringen.“

Zur Landtagsdebatte zu einer Strategie für Afrika erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Neue Konzepte sind gefragt – die Zeit für „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist vorbei: Nach der direkten Produkthilfe und dem unter die Arme greifen, aber letztlich für unsere Vorstellungen, bedarf es nun zuerst einmal eines Dialogs auf Augenhöhe. From Aid to Trade, von der Hilfe zum Handel, heißt die neue Devise. Dies beinhaltet, erstmal zu erfragen, welche Konzepte denn hier zu den Bedürfnissen und Wünschen der afrikanischen Partner passen.

Stattdessen haben wir hier einen Flickenteppich an Progrämmchen und Projekten, die alle für sich nett sind, aber im Bereich der Wirtschaftsförderung nahezu wirkungslos. Da verschenkt man Potential für die baden-württembergische Wirtschaft UND die afrikanischen Partner – ein Kontinent, dessen Möglichkeiten andere Länder schon deutlich besser erfasst haben als diese Landesregierung.“

Die neuerlichen Ankündigungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Reinhart und des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Claus Paal, eine Bundesratsinitiative für flexiblere Arbeitszeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Angriff zu nehmen, stießen beim Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, auf Verwunderung.

„Offenbar weist das Gedächtnis der CDU Lücken auf“, konstatiert Schweickert. „Diese Absicht hat der CDU-Fraktionsvorsitzende bereits im Dezember 2016 medienwirksam geäußert. Passiert ist danach nichts. Offenbar geht es der CDU nur um eine mediengerechte Beruhigung der Betriebe des Gastgewerbes. Wiederholte folgenlose Ankündigungen von einer CDU, die in Land und Bund das Wirtschaftsministerium besetzt, schädigen das Ansehen der Politik. Die CDU im Landtag von Baden-Württemberg sollte sich angewöhnen, vor großartigen Zeitungsinterviews erst mal etwas zu erreichen. Nicht zuletzt aufgrund der Ankündigungen von Herrn Reinhart gaben wir der CDU im Landtag Ende 2016 mit einem Antrag die Gelegenheit, diese Sache mit einer Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Leider schauten wir, wie so oft beim Thema Arbeitszeit, bei der CDU in teilnahmslose Gesichter. Die Probleme des Gastgewerbes mit den starren Arbeitszeitregelungen sind seit Jahren bekannt. Diese Regelungen sind schlicht nicht praktikabel. Wir werden einen neuerlichen Anlauf starten und erwarten jetzt ernsthafte konstruktive Bereitschaft der Union.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zu Online-Handel und dessen Besteuerung erklären der finanzpolitische Sprecher Dr. Gerhard Aden und der mittelstandspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Gerhard Aden: „Die FDP-Fraktion begrüßt die Initiative der Länderfinanzminister zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Onlinehandel. Eine gleichmäßige Besteuerung ist ein Gebot des Wettbewerbs, und es ist gut, dass hier endlich das Problem des Umsatzsteuerbetrugs angegangen wird. Und dies auch ohne mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Aber dies ist nur eine Krücke. Ein erweiterter Informationsaustausch mit China wäre hilfreicher als der Weg über die Online-Marktplätze. Und man muss immer im Blick haben, dass bei Besteuerungsregelungen nicht die Technologiefeinde die Oberhand behalten, die nach dem Motto verfahren, ´Wenn ich es nicht verbieten kann, kann ich es wenigstens besteuern´.“

Erik Schweickert: „Es ist schön, wenn die Grüne Fraktion sich für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzt. Aber es ist bezeichnend, wenn sie es halt nur im Besteuerungsbereich tut. Lenken wir doch den Blick zur realen Handelssituation. Viele sprechen von der zweiten Revolution im Handel – nach der Einführung der Selbstbedienung. Aber reagiert die Landesregierung darauf? Wir fordern auch in Baden-Württemberg das Projekt `Virtuelle Handelsstadt´, um den berechtigten Forderungen des Handelsverbands wenigstens etwas Gehör zu verschaffen. Aber man muss das ganze Bild betrachten. Die Datenschutzgrundverordnung, die unser Vereinsleben im Moment bestimmt und der sich die Grünen besonders rühmen, sorgt für enormen Aufwand bei Einzelhändlern im Land, und die Gefahr von Abmahnwellen zwielichtiger Organisationen, die im Gewand des Datenschützers daher kommen. Die Landesregierung ist hier leider ein Ausfall, wie die Debatte letzte Woche zum Landesdatenschutzgesetz gezeigt hat. Die deutsch Umsetzung der DSGVO ist für die Abmahnindustrie ein Turbo, auf den Alexander Gerste auf dem Weg zur ISS neidisch wäre.“

Zur Frühjahrs-Konjunkturumfrage des Handelsverbandes Baden-Württemberg. wonach zu viel Bürokratie und unattraktive Innenstädte das Problem seien,  sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Wer den Einzelhandel vernachlässigt, trägt Mitschuld an der Tatsache, dass die Stadt- und Ortskerne in Baden-Württemberg immer weniger attraktiv sind. Bei der Landesregierung erfahren  die Händler leider zu wenig Unterstützung, ganz im Gegenteil: Fahrverbote, die die Landesregierung in Erwägung zieht, halten die Kunden ab. Regelungen, wie zur Arbeitszeitkontrolle oder zu neuen Registrierkassen halten die Händler von ihrem eigentlichen Geschäft ab. Und nicht zuletzt ist der Internethandel eine echte Herausforderung für den Einzelhandel. Besonders bei der Schaffung einer „digitalen Einkaufsstadt“, die den Ladenbesitzern Hilfestellung geben kann, die neuen Chancen zu nutzen, ist beispielsweise Bayern schon viel weiter und die Landesregierung in Baden-Württemberg geht diesen wichtigen Bereich nicht an.

Der Einzelhandel muss die Politik wieder als Partner haben. Das ist von Grün-Schwarz wohl leider nicht zu erwarten.“

Prof. Dr. Erik Schweickert


Sprecher für Landesentwicklung, Tourismus, Handwerk und Mittelstand

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Enz

Der Wahlkreis Enz umfasst 24 von 28 Kommunen des Enzkreises. Hier wird die Bandbreite vom ländlichen Raum über mittelständische Unternehmen bis hin zu Hidden Champions geboten. Dies bedeutet für mich als Wahlkreisabgeordneter, dass eine große Vielfalt an Themen der Landespolitik für meinen Wahlkreis relevant ist, sei es Breitbandausbau, Unterrichtsversorgung, öffentliche Sicherheit oder Verkehrsinfrastruktur. Daher versuche ich im Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern der Kommunalpolitik Themen des Enzkreises in die Landespolitik einzubringen oder auch die Landespolitik zum Wohle des Enzkreises zu gestalten.
Begleiten Sie mich auf diesem Weg. Sprechen Sie mich an. Sagen sie mir, wo der Schuh drückt.

Ihr Erik Schweickert

  • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
  • Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen

Wahlkreis:

44-Enz

Ansprechpartner:

Adresse:

Zerrennerstr. 26
75172 Pforzheim

Telefon:

+49 7231 5890-953

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 2. Juni 1972 in Pforzheim, evangelisch, verheiratet, 2 Kinder

Grundschule Niefern, Gymnasium, Hochschulreife und Zivildienst in Pforzheim

Studium: Weinbau und Getränketechnologie an der Fachhochschule Wiesbaden sowie der Aufbaustudiengang Oenologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Promotion an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Verschiedene Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie in der Industrie im Bereich der Weinwirtschaft.

Seit 2008 Professor für Internationale Weinwirtschaft an der Hochschule Geisenheim University.

Seit 2012 Geschäftsführender Gesellschafter der Schweickert Consult UG (haftungsbeschränkt).

2009-2013 Mitglied des 17. Deutschen Bundestages

seit 05/2016 Mitglied des 16. Landtags von Baden-Württemberg

seit 1999 Gemeinderat der FDP/FW in Niefern-Öschelbronn

seit 2004 Fraktionsvorsitzender der FDP/FW-Gemeinderatsfraktion

2004 – 2014 2. Stellvertretender Bürgermeister von Niefern-Öschelbronn,

seit 2014 1. Stellvertretender Bürgermeister von Niefern-Öschelbronn

seit 2004 Kreisrat der FDP für den Enzkreis

seit 2017 Fraktionsvorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion

seit 2001 Vorsitzender des FDP Ortsverbands Niefern-Öschelbronn

seit 2003 stellvertretender Kreisvorsitzender des FDP Kreisverbands Pforzheim/Enzkreis

seit 2004 Mitglied des Landesvorstands der FDP Baden-Württemberg

seit 2010 Bezirksvorsitzender des FDP Bezirks Nordschwarzwald

Berufsständische Mitgliedschaften:

  • Bund Deutscher Oenologen (BDO), seit 2016 Präsident des BDO
  • Vereinigung ehemaliger Geisenheimer (VEG)
  • Förderkreis Agrarwissenschaften, Ökotrophologie & Umweltmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG)
  • American Association of Wine Economists (AAWE)

Sonstige Mitgliedschaften:

  • Mitglied in mehreren örtlichen Vereinen
  • Eigenbetrieb Abwasserversorgung, Niefern-Öschelbronn; Mitglied im Verwaltungsrat
  • Eigenbetrieb Gemeindewerke, Niefern-Öschelbronn; Mitglied im Verwaltungsrat
  • Jugendfonds Enzkreis; Mitglied im Kuratorium
  • Enzkreis-Kliniken gemeinnützige GmbH, Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat
  • Stadt- und Kreissparkasse Pforzheim-Enzkreis-Calw, Mitglied der Zweckverbandsversammlung
  • Deutsche Stiftung Verbraucherschutz, Berlin; Mitglied im Kuratorium
  • Baden-Württemberg International (bw-i), Stuttgart, Mitglied des Beirats Wirtschaft

Mitglied in den Ausschüssen Vorsitzender des Ausschusses Wirtschaft, Wohnungsbau und Arbeit; Mitglied des Ausschusses Europa und Internationales