Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

FDP/DVP fordert Überprüfung der Stichtagsregelung zur Corona-Soforthilfe.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wiederholt anlässlich des Endes des Rückmeldezeitraums zu den Corona-Soforthilfen am Sonntag noch einmal den Nachbesserungsbedarf am aktuellen Verfahren:

„Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg muss endlich die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe überprüfen. Andere Bundesländer haben hier andere Regelungen und zeigen somit, was hier möglich ist – aber Baden-Württemberg lässt hier seine Unternehmen im Regen stehen und verursacht zum Höhenpunkt der Pandemie weitere Belastungen.

Außerdem muss endlich der durch das von der Ampelkoalition geforderte Moratorium gewonnene zeitliche Spielraum bei der Soforthilfe genutzt werden: Wenn die Rückzahlungen verschoben werden, muss dies auch für die dazugehörige Berichtspflicht möglich sein.

Ich fordere die Wirtschaftsministerin auf: Am Sonntag läuft die Rückmeldefrist aus – handeln Sie daher jetzt! Verschieben Sie die Rückmeldefrist und nutzen Sie die Zeit zur Überprüfung der Regelungen! Helfen anstatt belasten Sie die Wirtschaft in unserem Land!“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

 

Einstimmiger Beschluss gegen allgemeine Impfpflicht.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung zum Jahresbeginn vor.

 

Er berichtete vom einstimmigen Beschluss der Landtagsfraktion, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abzulehnen. Die Fraktion fordert vielmehr Ministerpräsidenten Kretschmann und die Ministerpräsidentenkonferenz auf, mit einem konkreten Gesetzesvorschlag eine Bundesratsinitiative dazu zu starten.

 

Rülke unterstrich als wirksame Maßnahme im Kampf gegen Corona nochmals nachdrücklich die Forderung nach einer FFP2-Maskenpflicht auch und gerade für den Öffentlichen Nahverkehr. Die FDP-Fraktion fordert außerdem, die Luca-App umgehend auszusetzen, da sie nicht datenschutzsicher sei. Der baden-württembergische Sonderweg mit Sperrzeiten in der Gastronomie sei nach Aussagen Rülkes hingegen nicht mehr darstellbar: „Das ist Symbolpolitik und muss beendet werden“.

 

Ein Problem, mit dem sich die Landespolitik wirklich beschäftigen müsse, sei die Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, was ca. 240.000 Unternehmen im Land betreffe. Rülke kritisierte die Kurzfristigkeit der Forderungen und die oftmals sehr ungünstigen Berechnungszeiträume. „Im Sinne einer Existenzrettung vieler Betroffener fordere ich die Landesregierung zu einem Moratorium auf, mit dem alle Berichts- und Rückzahlungspflichten für ein Jahr ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollten sie sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen und die Berechnungsmodalitäten und –zeiträume nochmals überprüfen“, forderte Rülke. Er kündigte für seine Fraktion an, bei diesem Thema weiter parlamentarisch Druck auf die Landesregierung und speziell die Wirtschaftsministerin auszuüben.

 

Generell könne die FDP/DVP-Fraktion deutlich machen, dass die „grün-konservative Altväterkoalition“ mit autoritären Tendenzen in Baden-Württemberg für eine ganz andere Politik stehe als die „Fortschrittsampel“ auf Bundesebene.

 

Dazu passend stellte Rülke eine Reihe von Initiativen vor, darunter eine Große Anfrage zum Thema Wasserstoff: „Wir sind gegen den kleinteiligen Klimanationalismus, den die Landesregierung hier praktiziert. Klimaschutz wird es nur mit einer international ausgerichteten Energiewende geben, die über den Horizont des Landes hinausgeht. “

 

Eine weitere Große Anfrage der Landtagsfraktion beschäftigt sich mit dem Thema Ausbau des Mobilfunks und Schließung der Funklöcher in Baden-Württemberg. „Es ist ein Armutszeugnis, dass dieses Problem in einem Hochtechnologiestandort wie unserem Bundesland immer noch so akut ist. Die grün-schwarze Landesregierung versagt hier auf ganzer Linie“, so Rülkes Feststellung.

 

„Das Zukunftsthema Migration werden wir mit einem eigenen Antrag in den Landtag bringen“, kündigt Rülke an. Zentrale Punkte seien darin die neuen Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“ aus der Asyl- in die Erwerbsmigration für gut integrierte Migrantinnen und Migranten, ein modernes Einwanderungsrecht für Arbeitskräfte aber auch Ausbau und Intensivierung von Rückführungen für Migranten ohne Bleiberecht und –perspektive.

 

Mit dem Ziel, für den Bildungsstandort Baden-Württemberg wieder einen Anschluss an die Spitze zu erreichen, kündigte Rülke zahlreiche Initiativen in diesem Bereich an. Als Auftakt präsentierte er zwei Anträge. Einer beschäftigt sich mit der Nutzung des „Digitalpakts“ für Bildungseinrichtungen im Land und der andere mit der Frage der Bildungsgerechtigkeit.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FFP2-Maskenpflicht und deren Durchsetzung muss für alle Bereiche gelten.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neueste Überarbeitung der Corona-Verordnung:

„Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung belastet erneut einseitig den Einzelhandel und die Gastronomie. Dort wird zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht gelten und diese wird von den Unternehmen durchgesetzt werden müssen – der ÖPNV hingegen wird davon befreit sein. Einmal mehr handelt die Landesregierung hier inkonsistent und widersprüchlich. Ich fordere daher gleiche Regelungen für alle Bereiche anstatt Sonderopfer von Einzelbranchen.

Ähnlich verhält es sich mit der Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr auch. Hier handelt es sich nicht um sinnvolle Pandemie-Bekämpfung, sondern Symbolpolitik auf den Rücken der Gastronomen und ihrer Kunden. Die einseitige Belastung einzelner Bereiche muss ein Ende haben – die Pandemie betrifft alle, daher müssen auch alle gleichbehandelt werden!“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

Grafik mit Titel Bildung Jugend und Sport

Grafik mit Titel Digitalisierung

Grafik mit Titel Ernährung Ländlicher Raum Verbraucherschutz

Grafik mit Titel Europa Internationales

Grafik mit Titel Finanzen

GRafik mit Titel Innenpolitik und Bevölkerungsschutz

Grafik mit Titel Landesentwicklung und Wohnen

Grafik mit Titel Petitionen

Grafik mit Titel Recht Verfassung Migration

Grafik mit Titel Soziales Gesundheit Integration

Grafik mit Titel Umwelt Klima Energie

Grafik mit Titel VErkehr

Grafik mit Titel Wirtschaft Arbeit Tourismus

Grafik mit Titel Wissenschaft Forschung Kunst

Grafik mit Titel Wahlrechtsreform

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Nach Verkündung eines Rückforderungsmoratoriums durch den Bund weitere Verbesserungen für Unternehmen in Baden-Württemberg notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung eines Rückforderungsmoratoriums für Corona-Soforthilfen durch das Bundeswirtschaftsministerium:

„Die neue Bundesregierung hat mit dem heute verkündeten Rückforderungsmoratorium schon geliefert und eine wichtige Ankündigung aus ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, nicht noch weitere Verbesserungen für die Unternehmen im Land umzusetzen.

Ich fordere daher, dass Sie zum einen den neu gewonnenen Spielraum für eine weitere Fristverlängerung nutzt. Den Unternehmen muss auch über den 16. Januar hinaus Zeit gegeben werden, ihre Corona-Abschlussrechnung vorzulegen. Zum anderen muss nun endlich auch die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses überprüft werden. Es ist nach wie vor unverständlich, wieso Baden-Württemberg hier andere Regelungen vornimmt als beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Gerade heute hat sie dazu gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht, der sich nach den Details der Stichtagsregelung erkundigt. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Unklare Regelungen und zu kurze Fristen verlangen Aussetzung des Corona-Rückmeldeverfahrens.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum aktuell laufenden Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe:

„Wir verlangen eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe um ein Jahr. Es kann nicht sein, dass zum Höhepunkte der vierten Welle der Pandemie und mitten im Weihnachtsstress und Jahresendspurt die Unternehmen zusätzlich belastet werden. Zahlreiche Betriebe kämpfen gerade ums Überleben, da ist eine zusätzliche finanzielle Rückforderung des Staates das schlimmste was kommen kann.

Außerdem sind die aktuellen Regularien zur Berechnung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen inakzeptabel: Bei vielen Antragsstellern werden große Teile des Lockdowns aus dem Frühjahr 2020 außen vorgelassen – der Zeitraum, wo Betriebe dicht waren und der Umsatz gleich null, ist in Baden-Württemberg komischerweise nicht förderfähig. Das ist widersinnig und ungerecht. Dass es anders geht, zeigen beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit anderen Stichtagsregelungen. Ich fordere daher das Wirtschaftsministerium auf: Sorgen Sie für Gerechtigkeit. Setzen Sie das Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form um ein Jahr aus. Prüfen und gegebenenfalls ändern Sie die Regularien.“

 

Hintergrund:

Zum Start der Corona-Pandemie im März 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe zur Unterstützung von notleidenden Unternehmen gestartet. Die Unternehmen konnten je nach Größe bis zu 30.000 Euro Hilfe beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Seit Mitte Oktober 2021 hat die L-Bank (als die in Baden-Württemberg für die Abwicklung der Soforthilfe zuständige Organisation) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger versandt. Darin werden alle Hilfeempfänger bis zum 19. Dezember aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen.

Die FDP/DVP kritisiert dieses Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form: Die Frist ist viel zu kurz, die Belastung der Unternehmen mit möglichen Rückzahlungen oder bürokratischem Aufwand inmitten der vierten Pandemiewelle unnötig und die Regularien ungerecht. In Baden-Württemberg gilt nämlich zur Berechnung des Unterstützungsbedarfs eine Stichtagsregelung mit Beginn der Antragsstellung: Ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen – der Lockdown-Zeitraum 22. März bis 30. April bleibt unberücksichtigt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. In Hamburg beispielsweise wäre der Betrachtungszeitrum 01. April bis 30. Juni 2020.

Des Weiteren hat die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Modalitäten der Corona-Soforthilfe angekündigt. Daher muss Zeit für Nachbesserungen geschaffen werden und ein sofortiges Moratorium zu sämtlichen Berichtspflichten und Rückzahlungen erlassen werden.

Haushalt des Wirtschaftsministeriums lässt wichtige Maßnahmen vermissen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Der Haushalt 2022 des Wirtschaftsministeriums wird den großen Herausforderungen für unsere Unternehmen – als Beispiele sind hier natürlich die Corona-Krise, aber auch Digitalisierung, Entkarbonisierung oder der Fachkräftemangel zu nennen – nicht gerecht. Wir haben daher konkrete Änderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht, die leider durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurden.

Beispielsweise ist das Sofortprogram Einzelhandel mit einem Volumen von fünf Millionen Euro vollkommen unzureichend. Die Corona-Krise und der digitale Transformationsprozess im Einzelhandel sind viel zu umfassend, daher wäre für den Anfang mindestens das dreifache an Unterstützungsmittel notwendig. Ebenso gilt es, StartUps und die Innovationsförderung in Baden-Württemberg stärker zu fördern. Wir möchten die Haushaltsmittel hier auf dem Niveau der vergangenen Jahre fortführen und haben daher eine Erhöhung um sieben Millionen Euro beantragt. Als drittes Beispiel möchten wir mehr für die Fachkräftesicherung im Handwerk, aber auch in Industrie und Handel unternehmen. Die – inzwischen endlich eingeführte – Meistprämie gilt es daher auf alle Meisterabschlüsse auszuweiten und damit eine flächendeckende Unterstützung vorzunehmen.

Allein schon diese drei Beispiele von uns zeigen: Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bedarf zwingend einer Nachbesserung. Es gilt zu Handeln und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum tourismuspolitischen Abschnitt des Einzelplans:

„Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Ich bin daher froh, dass er mit der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium und damit dem richtigen Haus gelandet ist. Gleichzeitig bin ich aber auch in großer Sorge um den Tourismusstandort Baden-Württemberg. Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche Betriebe – von der Gaststätte über das Hotel bis zum kleinen Freizeitbetrieb oder auch dem Skilift. Es drohen ausgeblutete Landschaften, in denen eine umfassende Infrastruktur für Urlaub, Ferien und Reisen fehlt. Denn was heute kaputtgeht, wird morgen nicht mehr wiederkommen.

Es gilt daher, im Haushalt 2022 ein kraftvolles Signal der Unterstützung der Tourismuswirtschaft zu setzen und die Kommunen in unserem Land anzuregen, mehr für diesen wichtigen Wirtschaftszweig zu unternehmen. Wir haben daher drei Millionen Euro als zusätzliche Tourismusförderung beantragt, um Infrastrukturen zu sichern und auszubauen. Nur so kann ein kraftvoller Neustart im kommenden Jahr gelingen!

Leider scheint diese Botschaft noch nicht beim Wirtschaftsministerium angekommen zu sein. Dort werden zwar 8-Punkte-Pläne angekündigt, tatsächliche Umsetzungen habe ich aber bisher keine gesehen. Ich fordere daher ein Ende der Worte und den Anfang von Taten. Der heute vorgelegte Haushalt leistet dies aber nicht.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, zeigt sich anhand der gestern Abend bekanntgegebenen und seit heute Morgen geltenden neuen Corona-Verordnungen tief besorgt um die Zukunft der Innenstädte sowie des Tourismus- und Gastronomiestandorts Baden-Württemberg:

„Die neuen Corona-Regelungen der Landesregierung – 2G für Einzelhandel, 2G+ für Gastronomie mit Ausnahme für Geboosterte, Absage von Weihnachtsmärkten, Schließung von Diskotheken – sind ein neuerlicher Tiefschlag für die Tourismuswirtschaft und die Innenstädte in Baden-Württemberg. Sie kommen quasi einem Lockdown für den Freizeitbereich gleich und werden damit zahlreiche Existenzen bedrohen. Ich habe größte Sorgen, wie die Tourismusbranche das überstehen soll und wie wir so auch für die Zeit nach der Pandemie eine intakte Infrastruktur mit Hotels, Restaurants, Märkten und Freizeitangeboten sowie belebten Innenstädten erhalten können! Eine spontane Shoppingtour mit Mittagessen fällt somit auch für die meisten Geimpften flach, obwohl doch gerade die Teilnahme am Alltagsleben für viele ein Anreiz war, sich impfen zu lassen. Hier erweist die Landesregierung der Impfkampagne einen Bärendienst.

Am meisten schockiert mich aber die Kurzfristigkeit der Änderungen durch die Landesregierung – was am Freitag noch möglich war, wird für den Samstag kurzerhand über Nacht untersagt. Waren sind aber bereits eingekauft, Dienstpläne gemacht, Personal gebucht – und das jetzt alles umsonst. Es wird nicht mal Zeit sein, die jetzt noch notwendigeren Teststationen so kurzfristig aufzubauen! Als Minimum muss den Betrieben doch Vorbereitungs- und Reaktionszeit ermöglicht werden. So aber kommt das Agieren der Landesregierung einem ins offene Messer laufen lassen gleich! Ich fordere daher mehr Respekt und auch finanzielle Unterstützung für diese eh schon so arg gebeutelten Branchen, die nun weiteren Umsatzverlust erleiden!

Darüber hinaus wirft das Regelungs-Wirrwarr der Landesregierung weitere Fragen auf: Für die Bürger was wo wie und wie lange gilt bzw. wie man mit doppelt Geimpften umgeht, die sich noch nicht boostern lassen können. Und für die Unternehmen, wie es im Detail umgesetzt werden soll. Was macht beispielsweise ein Hotel mit seinen nicht geboosterten Übernachtungsgästen? Müssen diese jeden Tag getestet werden? Nicht nur hier muss die Landesregierung schnellstens für Klarheit sorgen.“

Verkäuferin kleiner Lebensmittelladen auf Innenhintergrund des Shops.

Das Sofortprogramm für den Einzelhandel muss verdreifacht werden!

Die Krise der Innenstädte und des stationären Einzelhandels wird immer dramatischer – gerade in Anbetracht der aktuellen Corona-Lage und neuen Beschränkungen. Die Landesregierung hält eine Förderung von 5 Mio. im Rahmen des Sofortprogramms Einzelhandel / Innenstadt für ausreichend – dies zeigte bereits die Antwort auf unseren Antrag an die Landesregierung zum Thema Innenstadt und Einzelhandel im Oktober diesen Jahres.



Die Landesregierung hält das Sofortprogramm Einzelhandel mit 5 Millionen Euro für ausreichend. Das zeigt einmal mehr, dass sie den Ernst der Lage nicht erkannt hat und die Herausforderung Digitalisierung der Einzelhandel und Zukunft der Innenstädte nach wie vor ignoriert. Wir fordern mindestens eine Verdreifachung auf 15 Millionen Euro – zumindest als ersten Schritt. Dies werden wir auch in den anstehenden Haushaltsberatungen beantragen.


Einzelhandelspolitischer Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert

Fußgängerzone mit Text im Vordergrund: Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel

Antrag für die Einzelhandelsförderung

Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen eine signifikante Erhöhung der Unterstützung für Innenstädte und Einzelhandel von 5 auf 15 Mio. gefordert. Am 15.12. entscheidet nun der Landtag über unseren Antrag.

Denn uns ist klar: Die aktuell rege Fördernachfrage und auch die Gespräche mit Einzelhändlern und Verbänden zeigen uns deutlich, dass der Einzelhandel massiv kämpft und sowohl willens als auch fähig ist, aus der Krise herauszukommen. Hierzu braucht es aber gezielte Unterstützung und gute Rahmenbedingungen, für die wir uns weiterhin stark machen werden.

Wir haben ein offenes Ohr.

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!

VErkäufer hinter Glasscheibe mit Schild Closed. Text im Vordergrund: Sie sind Einzelhändler oder Gastronom? Wir kümmern uns!

Ansprechpartner

Abgeordnete


Mitarbeiter

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neben digitalem Impfzertifikat sollte auch der hoheitlich-amtliche Impfausweis weiterhin als Nachweis dienen können.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und damit auch für das Thema Gastronomie zuständig, erklärt zur heute in Kraft tretenden Pflicht, Corona-Impfnachweise via QR-Code und Abscannen kontrollieren zu müssen:

„Die Pflicht, Corona-Impfnachweise elektronisch via Abscannen des QR-Codes kontrollieren zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung für Gastronomie und Handel in Baden-Württemberg. Den Beschäftigten kann es nicht zugemutet werden, für dienstliche Aufgaben private Smartphones zu verwenden. Also folgt beispielsweise für Geschäfte, Bäcker-Cafés oder Restaurants ein Zwang zu zusätzlichen Anschaffungen und damit neuen Kosten, alles mit viel zu geringer Vorlaufzeit zur Beschaffung der notwendigen Infrastruktur. Gleichzeitig steigen Aufwand und Bürokratie und die Einlasskontrolle wird verkompliziert.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der gelbe Impfpass als hoheitlich-amtliches Dokument nicht mehr ausreichen soll. Selbst Impfanforderungen bei Reisen sind damit nachweisbar. Der Gastronomie und dem Handel als eh schon zu stark belastete Branchen werden nur noch unnötige weitere Steine in den Weg gelegt. Ich plädiere hier für Kontrollen mit gesundem Menschenverstand und nicht noch mehr Bürokratie und Kosten!“

Landesregierung muss einheitliche Linie zu Weihnachtsmärkten festlegen!

Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.



Schausteller und Marktkaufleute brauchen jetzt schnelle und nachhaltige Hilfen.

Tourismuspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert



Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Zum Beispiel durch Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.


Unser Stuttgarter Abgeordneter Friedrich Haag schildert die Eindrücke vom Weihnachtsmarkt.

Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.


Wir müssen Situationen, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindern. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.

Wir fordern daher Planungssicherheit für die Schausteller und Marktbeschicker!

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Absage des Stuttgarter Weihnachtsmarkts:

„Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.

Daher brauchen Schausteller und Marktkaufleute schnelle und nachhaltige Hilfen. Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Ich denke da beispielsweise an Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.“

 

Friedrich Haag, FDP/DVP-Abgeordneter für Stuttgart, kommentiert:

„Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.

Die Schausteller und Marktbeschicker brauchen Planungssicherheit, damit Situationen wie in Stuttgart, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindert werden. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.“

Realität weit entfernt von schlanker und bürokratiearmer Soforthilfe für die Wirtschaft.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen Regierungsbefragung zum Thema Corona-Soforthilfen:

„Es ist ja richtig, dass die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 nun abgeschlossen werden und jedes Unternehmen auf die tatsächliche Bedürftigkeit hin geprüft wird. Die Art und Weise, wie dies geschieht, ist aber höchst irritierend: Überbordende Bürokratie mit sechs Kapiteln FAQs, kurze Fristen gerade im Weihnachtsgeschäft und Jahresendspurt sowie ein Generalverdacht gegen die Unternehmen. Die Grundannahme ist erstmal ein vorhandener Rückzahlungsbedarf und es wird sofort mit rechtlichen Konsequenzen gedroht anstatt schlicht eine Abschlussrechnung zu erbitten. Unsere Wirtschaft hat Besseres verdient!

Die Antwort der Wirtschaftsministerin dazu ist enttäuschend. Sie weist zwar auf der einen Seite darauf hin, dass die Pandemie noch nicht abgeschlossen ist und die Auswirkungen der nächsten Monate nicht absehbar ist, stellt sich aber auf der anderen Seite auf die Seite der L-Bank, dass die Soforthilfe nun abgerechnet werden muss. Dies ist ein Widerspruch in sich.

Immerhin räumt die Ministerin ein, dass die Umsetzung die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich belastet, sie scheint das hauseigene Berechnungstool selbst noch nicht erprobt zu haben und sie sagt zu, dass sie sich für die Ausweitung der kurzen Frist bis 18.12.2021 einsetzen wird.“

Hintergrund der Regierungsbefragung ist ein Schreiben der landeseigenen L-Bank an alle Unternehmen, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben. Dort werden diese aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2021 eine Rückmeldung zu ihrer Corona-Soforthilfe zu geben und einen möglichen Rückzahlungsbedarf zu ermitteln. Dieses Rückmeldeverfahren führt zu Unverständnis und Ärger bei zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmern im Land.

Richtige Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns kommt für den Mittelstand zu spät.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:

 

„Die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns ist eine alte Forderung der FDP/DVP und gerade für den von der Corona-Krise gebeutelten kleinen Mittelstand von großer Bedeutung. Daher begrüße ich es sehr, dass das Wirtschaftsministeriums dies nun endlich umgesetzt hat. Ich wundere mich nur immer wieder, wieso das so lange dauert und nur wenig strategische Weitsicht vorhanden ist. Das Problem, dass die bisherige Bundesregierung einmal mehr die Selbstständigen nicht unterstützen will, ist seit Wochen bekannt, doch erst heute reagiert die Landesregierung darauf. Trotzdem bleibt es aber erstmal bei einer Ankündigung – die technische Umsetzung und der Zeitpunkt, wann der Unternehmerlohn tatsächlich auch beantragt werden kann, ist immer noch unklar.

Gerade auch deswegen stellt sich bereits heute die nächste Frage: Was passiert zum Jahresende mit den Corona-Hilfen? Dann laufen diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aus und es droht erneut Unsicherheit für den Mittelstand. Ich fordere daher mehr strategische Weitsicht in der Wirtschaftspolitik in unserem Land. Bereits jetzt müssen Ideen für die Zukunft der Corona-Hilfen bzw. einem Übergang zur Normalsituation entwickelt und rechtzeitig kommuniziert werden. Fehlende Planungsfähigkeit und erneute Unsicherheit sind jedoch Gift gerade für die vielen Selbstständigen und den kleinen Mittelstand in Baden-Württemberg. Insbesondere gilt es auch im neuen Jahr, die immer noch unter Corona-Einschränkungen leidenden Branchen wie beispielsweise das Schaustellergewerbe nicht aus den Augen zu verlieren.“

 

Hintergrund der Positionierung ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus durch die Bundesregierung bis Jahresende. Diese kann bereits seit dem 6. Oktober 2021 beantragt werden – jedoch erst heute, genau drei Wochen später, erklärt die Landesregierung wie sie es dabei mit dem landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn handhaben möchte.

Der fiktive Unternehmerlohn ist eine Pauschale, die Selbstständige pauschal zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können. In den bisherigen Auflagen der Überbrückungshilfe 1-3 hat die Landesregierung diese Förderlücke, teilweise erst nach Aufforderung durch die FDP/DVP-Fraktion, geschlossen und aus eigenen Mitteln einen Unternehmerlohn in Höhe von zuletzt 1.000 Euro pro Monat möglich gemacht. Bisherige Pressemeldungen der FDP/DVP-Fraktion zum Unternehmerlohn erschienen am 11. Februar 2021, 16. Februar 2021 sowie am 13. April 2021.

Andere Bundesländer wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen zeigen, was alles möglich wäre.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Debatte „Innenstadtsterben stoppen“ im Landtag von Baden-Württemberg:

„Etwas seltsam ist es schon, dass die grün-schwarze Landesregierung sich nun dem Problem der verödeten Innenstädte widmet und ihrer zahlreichen Förderprogramme rühmt. Zum einen ist sie nämlich selbst zu guten Teilen für diese Krise verantwortlich: Ihre Fehlentscheidungen während der Corona-Krise – sei es das Verbot von Click&Meet im Dezember 2020 oder die irrsinnige 800qm-Regelung – führten auch dazu, dass viele Geschäfte heute ums Überleben kämpfen.

Zum anderen kommen diese Förderprogramme viel zu spät und zögerlich. Wie es auch gehen kann, zeigen beispielsweise Hessen – Programmstart Mai 2021, Fördervolumen 27 Millionen Euro – oder Nordrhein-Westfalen – dort startete dieser Tage bereits der dritte Projektaufruf im `Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte´.

Es kann nicht sein, dass man wartet, bis es nichts mehr zu Fördern gibt. Ich fordere daher: Mehr Geschwindigkeit, bessere Ideen, mehr Anpacken für die Zukunft unserer Innenstädte. Daher werden wir als FDP-Landtagsfraktion in den kommenden Wochen nicht lockerlassen und uns intensiv mit der Zukunft des Einzelhandels beschäftigen. Wir werden die Landesregierung zu nachhaltigeren Aktionen auffordern, beispielsweise bei Digitalisierungsprämie, Investitionsfonds oder verkaufsoffenen Sonntagen. Denn das Thema ist zu wichtig, um es der Tatenlosigkeit eines grün-schwarzen Kabinetts zu überlassen.“

Klage zum Haushalt – Positionspapier für Zeit nach der Pandemie vorgestellt.


Die diesjährige Herbstklausur der FDP/DVP-Fraktion stand ganz im Zeichen der Vorbereitung auf bevorstehende politische Weichenstellungen in Land und Bund. Sie fand in Sigmaringen statt.

Ausführlich widmete sich die Fraktion der Situation im Landeshaushalt. „Dass der Ministerpräsident Jubelarien anstimmt und großzügige Millionenspielräume vorrechnet, gleichzeitig aber ohne mit der Wimper zu zucken über Milliarden neue Schulden berichtet, zeigt einen massiv unseriösen Ansatz in der Haushaltspolitik“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. Er kündigte an, der Landesregierung bei den anstehenden Haushaltsberatungen genau auf die Finger zu schauen. Rülke sieht eine solide Haushaltsstrategie seiner Fraktion als Gegenentwurf für den Regierungskurs.

In diesem Zusammenhang berichtete er auch vom Stand der Klage gegen den letzten Landeshaushalt, bei dem die Landesregierung die verfassungsgemäße Schuldenbremse mit der Begründung einer Coronakrise abermals außer Kraft gesetzt hatte – unbegründet, wie Rülke sagt. Als Beistand für die anstehende Klage konnte die FDP/DVP-Fraktion den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches, Finanz- und Steuerrecht, Prof. Dr. Gregor Kirchhof gewinnen, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg sowie den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Thomas Würtenberger von der gleichnamigen Stuttgarter Kanzlei.

Mit Blick auf die derzeit laufenden Beratungen der Landtagsfraktionen über die Gestaltung des Landtagswahlrechts betonte der Fraktionsvorsitzende nochmals, dass seine Fraktion bereit zu Veränderungen sei, die den Frauenanteil im Landtag erhöhen könnten.  Zur Gesamtgröße des Parlaments hätte seine Fraktion aber noch Fragen. Mit Blick auf die anstehende Wahl im Bund warnte er davor, dass der Bundestag durch das dortige Wahlsystem auf tausend Abgeordnete anschwellen könnte. Eine solche Lage sei für Baden-Württemberg auf jeden Fall zu vermeiden: „Wir wollen keine Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg, die am Ende dann zu 300 Landtagsabgeordneten führen wird“, beschreibt Rülke die Haltung seiner Fraktion.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl äußerte sich Rülke zuversichtlich für die Freien Demokraten. In vielen Bereichen stünden wichtige Weichenstellungen an; Rülke warnte gerade im Zuge der Zeit nach der Corona-Pandemie vor Steuererhöhungen und zusätzlicher Bürokratie als weitere Belastung für die Unternehmen. Gleichzeitig seien bei einer geordneten Einwanderungspolitik und der Zukunft des Mobilitäts-, Digital-  und Wirtschaftsstandortes grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Zu möglichen Regierungskoalitionen auf Bundesebene stellte Rülke fest, dass für eine demokratische Regierung auch alle demokratischen Parteien miteinander reden können müssten. „Als Freie Demokraten stehen wir dafür, dass Radikale von rechts und links nicht an der Regierung beteiligt werden. Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland aus der Mitte regiert wird.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte sich außerdem bei ihrer Klausurtagung eingehend mit Folgen und notwendigen Maßnahmen nach dem Ende der Corona-Pandemie beschäftigt. Sie beschlossen ein umfassendes Positionspapier mit dem Titel: „Was kommt nach Corona? – Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit“, das der Fraktionsvorsitzende vorstellte. Zentrale Forderungen in diesem Papier sind unter anderem die Stärkung der durch die Coronakrise bedrohten Innenstädte und der Wirtschaft insgesamt durch ein Entfesselungsprogramm für mehr Flexibilität, Unternehmergeist und technologische Weiterentwicklung. Weitere grundsätzliche Überlegungen der FDP/DVP-Fraktion gehen in Richtung eines Wandels in der Wirtschaft und Mobilität, die Wohlstand und Klimaschutz vereinen, einer dringend gebotenen Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur, damit verbunden einer Verbesserung des Bildungswesens und des Gesundheitswesens. Gerade die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen wurden, zeigten aber auch immer wieder, wie sensibel der Bereich der Bürgerrechte sei. Die Freien Demokraten hätten immer darüber gewacht, dass Bürger- und Parlamentsrechte nicht beschnitten würden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu befolgen sei, so Rülke.

Positionspapier: Was kommt nach Corona?

Zutrittsbeschränkungen zu Einzelhandelsgeschäften weder praktikabel noch verhältnismäßig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich hinsichtlich der für das Wochenende angekündigten neuen Corona-Verordnung:

„Eine Zutrittsbeschränkung für ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger für den Einzelhandel ist eine unverhältnismäßige Freiheitseinschränkung und würde diese von der Grundversorgung ausschließen. Auf einen freizeitlichen Kneipenbesuch kann ich vielleicht verzichten, aber der Gang zum Bäcker und Supermarkt ist Teil der Grundversorgung und Element der Bürgerfreiheit. Er muss daher immer möglich bleiben.

Alles andere ist auch nicht praktikabel: Dass eine Trennung zwischen ‚erlaubten‘ Geschäften – beispielsweise Bäckereien – und ‚verbotenen‘ Geschäften – bspw. Modeläden – für zugelassene Einkäufe nicht tragfähig wäre, haben ja schon die vielen Gerichtsurteile im letzten Lockdown gezeigt.

Aber solche Einschränkungen sind auch nicht notwendig: Hygienekonzepte, Abstandsgebot und Maskentragen helfen bereits ausreichend um Infektionen beim Einkaufen zu verhindern. Ich warne daher vor Symbolpolitik auf Kosten der Einzelhändler! Diese brauchen Ent- und keine Belastung!“

Mittelstand braucht Unterstützung, aber auch Sicherheit bei den Rahmenbedingungen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich zur Verlängerung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021:

„Die gezielte Schließung von Förderlücken der Coronahilfen des Bundes ist ein wichtiges Signal an die vielen mittelständischen Unternehmen im Land. Wie schon bei der, wenn auch spät erfolgten, Fortsetzung des fiktiven Unternehmerlohns, ist die Fortsetzung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021 deshalb eine richtige Entscheidung der Landesregierung. Ganz besonders Schausteller, Marktkaufleute und die Veranstaltungs- und Eventbranche haben unter den Folgen der Pandemie besonders gelitten und brauchen auch weiterhin passgenaue Unterstützungsangebote bis das Tal durchschritten ist. Dazu braucht es nun jedoch auch Sicherheit für die kommenden Monate, denn einen neuen Lockdown darf es nicht geben. Dazu muss die Landesregierung ebenfalls die Weichen stellen.“

Situation des Einzelhandels in Corona-Zeiten

Die Corona-Pandemie hat den Einzelhandel in den Innenstädten vor große Herausforderungen gestellt: Der monatelange Lockdown hat enorme Umsätze wegbrechen lassen, als Konsequenz sind zahlreiche Geschäfte wirtschaftlich gefährdet. Es droht eine Insolvenzwelle mit tiefgehenden Auswirkungen auf Innenstädte, Unternehmerexistenzen und Arbeitsplätze.  Es besteht die Möglichkeit einer gefährlichen Abwärtsspirale aus leerstehenden Geschäften und verödenden Innenstädten, aus verlorenen Arbeitsplätzen und wegbrechender Kaufkraft.


Die FDP/DVP Fraktion hat diese Situation bereits im Frühsommer 2020 erkannt und eine für den Landeshaushalt kostenneutrale Unterstützung für den stationären, innerstädtischen Einzelhandel gefordert: Die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen sollte auch in Pandemiezeiten möglich sein. Daher forderten wir eine – zeitliche begrenzte – Aussetzung des Anlassgebots für verkaufsoffene Sonntage.

Strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen

Hintergrund davon ist eine strenge Reglementierung von verkaufsoffenen Sonntagen. Solche dürfen nach dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg an höchstens drei Sonntagen im Jahr durchgeführt werden, dabei müssen sie „aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ stattfinden. Des Weiteren sind Ausnahmen aufgrund eines „öffentlichen Interesses“ möglich.

Als Konsequenz dieser Regelungen waren zu Pandemiezeiten aber so gut wie keine verkaufsoffenen Sonntage möglich. Die Corona-Einschränkungen untersagten nämlich die Durchführung von Festen und Messen, damit fehlte dann aber auch der zugrundeliegende Anlass für Sonntagsöffnungen. Die eigentlich möglichen drei verkaufsoffenen Sonntage fanden nicht statt, zahlreiche ursprünglich geplanten Verkaufssonntage mussten ausfallen. Daher forderte die FDP/DVP eine Aussetzung des Anlassbezugs, sodass trotz Pandemie weiterhin bis zu drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich sind. Dabei ging es keineswegs um eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten oder Abschaffung der Sonntagsruhe, es sollte lediglich aufgrund der besonderen Corona-Situation eine befristete Aussetzung des Anlassbezugs vorgenommen werden.

Breite Diskussion um verkaufsoffene Sonntage

Die FDP/DVP stand (und steht immer noch) mit dieser Forderung nicht alleine: Zahlreiche gesellschaftliche Gruppen brachten diese oder sehr ähnliche Forderungen in die Diskussion ein. Beispielsweise forderten mehrere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Erleichterungen für ihre Kommunen, ebenso brachte der Handelsverband einen Vorschlag in die Diskussion ein. Andere Bundesländer zeigten dabei auch, was möglich ist: In Niedersachen beispielsweise einigte sich das dortige Wirtschaftsministerium im Juli 2020 mit Vertretern von Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Gewerkschaften konsensual auf die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen.

Position der Landesregierung


Die FDP/DVP hat die Landesregierung mehrfach zum Handeln in diesem Themenfeld aufgefordert und verschiedene parlamentarische Initiativen eingereicht. Dies kulminierte im Juli 2020 in einem fraktionsübergreifend beschlossenen Auftrag an das Wirtschaftsministerium, in dem dieses verpflichtet wurde, die Möglichkeit von anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen zu prüfen. Leider zeigte sich die Landesregierung und dort das für das Thema zuständige Wirtschaftsministerium jedoch abwehrend. Als Ergebnis des Prüfauftrags wurde dargelegt, dass verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug aus juristischen Gründen nicht möglich seien. Es ist enttäuschend, dass die Landesregierung hier nicht aktiver nach Lösungsmöglichkeiten sucht und stattdessen eher der Eindruck entsteht, sie wolle gar keine verkaufsoffenen Sonntage und suche daher nach Auswegen, um diese zu verhindern.

Handlungsbedarf jetzt!

Im Sommer 2021 ist die Lage des Einzelhandels in Baden-Württemberg kritischer denn je!

Die FDP/DVP Fraktion fordert daher weiterhin schnelle, rechtssichere und idealerweise kostenlose Unterstützung für die Geschäfte und ihre Unternehmer sowie Angestellten. Die Durchführung einer begrenzten Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen – im Zweifel auch ohne Fest oder Messe als Anlass – ist dafür ein sinnvoller Weg. Die Sonntagsöffnungen können helfen, zumindest einen Teil der ausgefallenen Umsätze nachzuholen. Lebenswerte Innenstädte, eine funktionierende Einkaufsstruktur und wertvolle Arbeitsplätze können dadurch gerettet werden. Wir fordern daher mehr denn je: Es ist jetzt Zeit zu handeln! Die Landesregierung muss endlich nachhaltig Optionen ausloten und hier Wege finden, um den Einzelhandel zu unterstützen.

Wir fordern unbürokratische, rechtssichere, aber begrenzte verkaufsoffene Sonntage!

Landesregierung und Gewerkschaften müssen sich zur Rettung der Innenstädte bekennen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Forderungen von Handelsverband Deutschland sowie Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nach verkaufsoffenen Sonntagen bis Jahresende:

„15 Monate Corona haben viele Einzelhändler kurz vor die Insolvenz und die Innenstädte in die Verödung getrieben. Das für den Nachtragshaushalt angekündigte Unterstützungsprogramm für den Einzelhandel ist daher richtig, es gibt aber auch Unterstützung ohne neue Schulden: Es sind verkaufsoffene Sonntage. Diese müssten daher aufgrund der Corona-Pandemie vereinfacht möglich werden und auch ohne Anlassbezug stattfinden können. Die Landesregierung muss sich hier endlich bewegen und ihren Beitrag für die Zukunft der Innenstädte leisten. Wenn die Gewerkschaften dabei von ‚Umsatz- und Propagandalüge‘ sprechen, verkennen sie den Ernst der Lage auf Kosten ihrer eigenen Mitglieder. Denn Umsatz bedeutet Arbeitsplätze!“

Bereits im vergangenen Sommer hat sich die FDP/DVP Fraktion für die befristete Aussetzung des Anlassbezugs eingesetzt. Leider hat sich die Landesregierung hier nicht beweglich gezeigt und hinter juristischen Begründungen versteckt. Umso mehr ist es nun für die FDP/DVP an der Zeit, dass hier endlich die Initiative ergriffen wird.

 

Lockerung Maskenpflicht an Schulen richtiger erster Schritt.


Die heute vom Ministerpräsidenten und dem Gesundheitsminister vorgestellte Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen wird vom Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt. Gleichzeitig plädiert er für weitere Schritte in diese Richtung:

„Ich fordere jetzt auch ein Ende der Maskenpflicht unter freiem Himmel und der Testpflicht in der Außengastronomie. Die geringen Infektionszahlen, verbunden mit der fast unmöglichen Ansteckungsgefahr im Freien rechtfertigen diese Einschränkungen nicht mehr.“

 

Fortschreitende Impfquoten und sinkende Inzidenzen rechtfertigen einzelne Auflagen nicht mehr.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, kommentiert die aktuelle Ausgestaltung der Corona-Verordnung des Landes für Gastronomie und Einzelhandel in Baden-Württemberg:

„Die Impfquoten steigen, die Infektionsquoten sinken – endlich ist ein Ende der Corona-Pandemie in Sicht. Das bedeutet aber auch, dass die Grundlage für weitere Einschränkungen für die Unternehmen in unserem Land fehlt: Eine Testpflicht für die Außengastronomie, eine Personenanzahlbegrenzung für den Einzelhandel oder die Sperrstunde sind nicht mehr verhältnismäßig. Daher, lieber Herr Lucha, lassen Sie die Menschen den Sommer genießen und die Unternehmen freier wirtschaften! Nehmen Sie jetzt weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung vor! Der letzte Sommer hat doch gezeigt, dass sowohl Gäste als auch Gastronomie und Einzelhandel mit Umsicht damit umgehen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Statt neuen Belastungen für Mittelstand und Einzelhandel werden eindeutige Kriterien, lokale Modellprojekte und noch schnelleres Impfen gebraucht.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, handwerks- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Diskussion um den sogenannten „Brückenlockdown“:

„Der von Bundeskanzlerin Merkel nun unterstützte sogenannte ‚Brückenlockdown‘ ist nur ein neuer Euphemismus, der das Impfchaos und die Strategielosigkeit bei der Corona-Bekämpfung verdecken soll. Wer aber Brücken bauen will, muss auch das Ziel am anderen Ufer kennen. Dazu wird aber keine Aussage getroffen. Es zeigt sich mal wieder, dass nur ein neuer Begriff für altes Handeln verwendet wird, nämlich das plumpe Schließen aller wirtschaftlichen Aktivitäten und Abwälzen der Konsequenzen auf die eh schon vor dem Ruin stehenden Unternehmen.

Wir brauchen daher endlich ein Ende dieser Corona-Politik durch Schlagworte und eine ernsthafte Strategie. Diese muss sich an drei Leitlinien orientieren: Keine neuen Belastungen für die Wirtschaft. Unnötige Bürokratie, gerade im Mittelstand und Handwerk, muss vermieden werden. Zweitens: Wir brauchen endlich gesicherte Kenntnisse, wo Ansteckungen stattfinden, ob Tests Infektionsketten unterbrechen können oder wie sich Teilöffnungen von Handel und Gastronomie auf die Infektionszahl auswirken. Dazu brauchen wir aber weitere Modellprojekte mit wissenschaftlicher Begleitung und in Verantwortung der Kommunen. Diese zeigen bereits vielfach, dass sie ihren Aufgaben in der Pandemiebekämpfung gerecht werden und sich noch selbst mehr zutrauen, wie die vielen Interessenbekundungen nach Modellprojekten belegen. Und drittens: Wir brauchen endlich Verlässlichkeit und Planbarkeit. Impfzusagen müssen eingehalten werden, Maßnahmen sich an Kriterien orientieren und endlich Perspektiven für geschlossene Bereiche entwickelt werden. Wer Brücken bauen will, muss auch das andere Ufer benennen. Ansonsten verkommen diese nur zu Luftschlössern.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Freie Demokraten fordern schon seit Wochen Kriterien für Öffnungsperspektive. 

Zur Meldung, die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut verlange ein Öffnungskonzept für den Handel, erklärte Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion:

“Endlich scheint die Wirtschaftsministerin aus ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen und die Brisanz der Lage für den Handel zu begreifen. Seit Wochen fordern wir Freien Demokraten eine nachvollziehbare, kriteriengeleitete Öffnungsperspektive für den Handel.

Viele Händler kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz. Es ist an der Zeit zu agieren. Schlüssige Hygienekonzepte im Handel sind längst vorhanden. Mehr und weitgehend zertifizierte Testmöglichkeiten scheinen nun bald verfügbar zu sein.

Ich hoffe sehr, die Wirtschaftsministerin hält, was sie verspricht, und zumindest am Ende der Wahlperiode zeigt, dass sie auch in der Lage ist, sinnvolle Positionen in Kretschmanns Kabinett durchzusetzen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Nach Öffnung für Floristen und Friseure ist breitere Öffnungsstrategie notwendig.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Ankündigung der Landesregierung, dass Blumenläden und Gärtnereien ab dem 1. März 2021 wieder öffnen dürfen:

„Es ist zwar lange überfällig und wir haben dies schon lange gefordert, es ist trotzdem richtig: Ich begrüße die Öffnung für Blumen- und Gartenläden außerordentlich. So werden Hunderttausende Pflanzen vielleicht doch noch vor der Kompostierung gerettet werden und es kann ein kleiner Schritt zur Normalität gewagt werden. Wenn die Landesregierung aber früher auf uns gehört hätte, wäre dies auch schon vor zwei Wochen passiert. Damals war der Verkauf unter freiem Himmel und mit großen Abständen nämlich genauso wenig ansteckend wie er jetzt ist. Die jetzt vorgetragene Begründung des Ministerpräsidenten für die Öffnung überzeugt mich daher kein bisschen und wirkt vorgeschoben.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, erklärt:

„Die Landesregierung darf hier aber nicht stehen bleiben: Was jetzt für Floristen und Friseure gilt, muss auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Bayern erlaubt jetzt beispielsweise auch die Öffnung von Baumärkten. Was aber notwendig ist, ist kein Stückwerk, sondern eine umfassende Öffnungsstrategie für den gesamten Einzelhandel. Wir brauchen gleiche Maßstäbe für alle Geschäfte und keine Einzellösungen mit fadenscheinigen Begründungen. Unsere Vorschläge dazu liegen schon länger auf dem Tisch. Es wird Zeit für die Regierung, hier zu handeln“.