Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Corona-Kredit wäre ein angemessenerer Name für die sogenannte Soforthilfe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die Meldung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wonach bei der Abrechnung der Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 der L-Bank inzwischen 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen vorliegen und davon bei 90.969 ein Rückzahlungsbedarf im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro festgestellt wurde:

„Eine Rückzahlungsquote von über 50 Prozent und ein Rückzahlungsvolumen von über einer halben Milliarde Euro bei den Coronasoforthilfen machen deutlich, dass die Baden-Württemberg spezifische Stichtagsregelung zu enormen Ungerechtigkeiten führt und zahlreiche Unternehmen nun mit Rückforderungen belastet werden. Ein angemessenerer Name für die Soforthilfe wäre damit eigentlich Sofortkredit – das Versprechen einer Nicht-Rückzahlung wird ad absurdum geführt. Die Ursache dafür liegt im Agieren unseres Wirtschaftsministeriums – andere Bundesländer haben dies anders gelöst und dort sind solche Rückzahlungen nicht notwendig. Monatelang haben wir von der FDP dafür gekämpft, den Betrachtungszeitraum auch in Baden-Württemberg anzupassen. Leider hat das Ministerium aber nicht gehandelt. Dies ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Unternehmen leiden, weil das Wirtschaftsministerium untätig geblieben ist. Dort wurden Fehler gemacht, welche die Unternehmen nun ausbaden müssen.“

Das Thema Coronasoforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. In der vergangenen Woche hat sie dazu eine Regierungsbefragung durchgeführt, in deren Rahmen die SPD-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Rückzahlungen gefragt hatte. Die Antwort wurde heute von der SPD veröffentlicht.

Eine ausführliche Erklärung des Zusammenhangs und eine Übersicht über unsere bisherigen Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

 

Landesregierung muss ebenfalls Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung der Landeswirtschaftsministerin nach einem Hilfspaket durch den Bund angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:

„Das reflexhafte Rufen der Landeswirtschaftsministerin nach der Bundesebene zeigt einmal mehr, dass sie selbst keine Ideen hat und andere sich nun daher um die Wirtschaft kümmern sollen. Stattdessen sollte sie aber lieber einmal selbst aktiv werden und vor Ort in Baden-Württemberg die Wirtschaft unterstützen. Sinnvolle Maßnahmen hierzu wären – wie wir es gerade erste gestern im Parlament diskutiert haben – eine Ansiedlungsstrategie, die den Namen auch verdient; ein nachhaltiger Bürokratieabbau oder auch eine kraftvolle Unterstützung für StartUps. Die Bundesregierung wird sicherlich ihren Beitrag leisten, aber auch hier in Baden-Württemberg muss endlich mehr passieren um diese Krise meistern zu können.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Rechtsgutachten zur Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutige Erklärung des Wirtschaftsministeriums, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe nicht möglich sei:

„Das heute von der Wirtschaftsministerin vorgestellte Rechtsgutachten zur Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns: Die Wirtschaftsministerin hat im Frühjahr 2020 einen Fehler gemacht, dieser kann aus Gleichbehandlungsgründen nicht nachträglich korrigiert werden und damit müssen zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg nun ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, wird also nicht eingehalten. Die großen Ankündigungen entpuppten sich einmal mehr als leere Worthülsen und gebrochene Versprechen. Wieder einmal hat die Wirtschaftsministerin nur geredet und nicht geliefert.

Und um all das herauszufinden, hat man monatelang gebraucht – wir von der FDP-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst heute ist das Ministerium zu einer eindeutigen Stellungnahme dazu in der Lage. Sechs Monate wurden Firmen also im Ungewissen gehalten, um ihnen anschließend die Tür zuzuschlagen. So geht man nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land um. Diese haben mehr Kompetenz und eine schnellere Bearbeitung verdient! Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Bundesländer: Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt und diese unsägliche Debatte musste niemals geführt werden.“

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ macht Station in Offenburg.


Am Freitag, 20. Mai 2022, hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, die Innenstadt von Offenburg besucht und sich bei Vor-Ort-Gesprächen bei sechs Einzelhändlern und Gastronomen sowie bei einer Diskussionsrunde mit Verbänden und Stadtverwaltung über die Sorgen und Nöte der Offenburger Innenstadtakteure informiert.

Reith erklärt den Hintergrund des Besuchs: „Innenstädte und Einzelhandel liegen vor enormen Herausforderungen: Die Digitalisierung, die Abwanderung von Kaufkraft in den Onlinehandel oder neue innerstädtische Verkehrskonzepte sind nur einige der Themen. Die letzten zwei Jahre der Corona-Pandemie haben diese Prozesse noch einmal verstärkt und beschleunigt. Um dies besser einordnen zu können und sinnvolle politische Lösungen zu entwickeln, besuchen ich und meine Fraktionskollegen daher Städte in ganz Baden-Württemberg. Wir wollen raus aus dem Landtag gehen und vor Ort erfahren, welche Sorgen und Nöte, aber auch Ideen und Lösungen es direkt bei Einzelhändlern, Gastronomen und anderen Stadtakteuren gibt.“

Der Besuch in Offenburg war der bisher siebte Innenstadtbesuch der FDP-FLandtagsfaktion in diesem Jahr. Reith fasst seine Eindrücke und Erkenntnisse vom Besuchstag zusammen: „Ich habe mutige Gastronomen getroffen, die mitten in der Corona-Krise eine neue Bar eröffnen, dann aber mit langwierigen Baugenehmigungsverfahren und überbordender Regulierung zu kämpfen haben. Ich habe engagierte Verbandsvertreter kennengelernt, die fleißig Netzwerke knüpfen und Ideen transferieren, aber unter ungewisser Finanzierung leiden. Oder ich habe Inhaber von Traditionsgeschäften besuchen dürfen, die Nachwuchssorgen plagen. All dies zeigt mir: Es gibt eine Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel, aber dies braucht ein beherztes Miteinander von Land, Kommunen und Unternehmern vor Ort. Aber miteinander kann man die Probleme angehen und Lösungen finden. Offenburg beispielsweise kann noch attraktiver für junge Familien werden, braucht aber auch schnellere Genehmigungsprozesse und verlässliche Förderzusagen von Bund und Land. Und auch wie sonst so oft: Verkehrskonzepte spielen auch in Offenburg eine große Rolle.“

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel und lebenswerte Innenstädte. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022), Wiesloch (04.07.2022), Nürtingen (07.07.2022) sowie Radolfzell (27.07.2022) an. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist noch eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FDP-Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ macht Station in Schorndorf.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, und Jochen Haußmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Schorndorf, haben am Donnerstag (28. April 2022) im Rahmen der Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ die Schorndorfer Innenstadt besucht und sich mit Einzelhändlern, Oberbürgermeister Bernd Hornikel und weiteren Gesprächspartnern ausgetauscht.

Erik Schweickert stellt nach dem Treffen fest, dass Schorndorf eine einmalige, historisch gewachsene Innenstadt hat, aber genau dieses historische Erbe auch eine besondere Herausforderung darstellt. Dies passiert beispielsweise, wenn Brandschutzauflagen oder moderne Energieanforderungen auf historische Bausubstanz treffen oder selbst eine einfache Verbindung zweier Gebäude durch eine neue Tür nicht möglich ist, weil Denkmalschutzauflagen einen Durchbruch verhindern. „In Schorndorf haben wir gesehen, dass wir flexible Regeln im Umgang mit historisch gewachsenen Innenstädten brauchen“, zieht Schweickert das Fazit aus dem Besuch.

Jochen Haußmann beschreibt die Herausforderungen in Schorndorf so: „Schorndorf muss sich im Wettbewerb mit Schwäbisch Gmünd, Waiblingen, Fellbach und Stuttgart behaupten. Das haben uns die Händler, die wir am Donnerstag besucht haben, deutlich gemacht. Wir haben hier das Thema Parken. Wir haben unterschiedliche Entwicklungen in Ost- und Weststadt. Wir haben Gebäude aus einer Zeit, in der Geschäfte nach ganz anderen Gesichtspunkten gegründet und geführt wurden als heute.“ In der Quartiersentwicklung sowie in der Kombination mit sozialen Angeboten sieht er Möglichkeiten, zu neuen Konzepten zur Stärkung der Innenstädte zu kommen. Er versprach, dass die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Einzelhändlern in die parlamentarische Arbeit der FDP-Landtagsfraktion bei der Erneuerung des Landesentwicklungsplans, der Fortentwicklung rechtlicher Regelungen und der Entwicklung von Förderprogrammen Eingang finden werden.

Im Themenschwerpunkt „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate hinweg in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel, Stadtentwicklung und Wirtschaftspolitik für die Innenstädte. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie und grundlegenden Veränderungen durch die Digitalisierung, den Wettbewerb mit dem Online-Handel oder innerstädtischen Strukturveränderungen steht der Einzelhandel und die Innenstädte vor grundlegenden Herausforderungen, welche neue politische Ideen benötigen. Kernelement des Schwerpunktthemas sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Offenburg (20.05.2022), Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022) sowie Nürtingen (05.07.2022) an. Die Ergebnisse der Besuche werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden. Ebenso ist noch eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde im Landtagsgebäude vorgesehen.

Einen allgemeinen Überblick über den Themenschwerpunkt finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, und Friedrich Haag, wohnungsbaupolitischer Sprecher sowie Stuttgarter Abgeordneter, haben am Dienstag (12. April 2022) im Rahmen der Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ die Stuttgarter Innenstadt besucht und sich mit den dortigen Innenstadtakteuren – Einzelhändler, Gastronomen, Kultureinrichtungen, Unternehmensverbände – ausgetauscht.

Prof. Dr. Erik Schweickert erläutert die Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“:

„Unsere Innenstädte erleben eine beispiellose Transformation: Zwei Jahre Pandemie, Digitalisierung, Online-Versandhandel oder Wohnraummangel verlangen neue Ideen und neue Konzepte. In meiner Arbeit im Landtag erlebe ich aber sehr häufig, dass die Politik weit weg ist von den Problemen vor Ort. Daher möchten wir mit unserer Kampagne ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ rausgehen und Städte im ganzen Land besuchen. Wir sprechen unter anderem mit Einzelhändlern und Gastronomen, City-Initiativen und Marketingvereinen sowie mit Bürgermeistern und Stadtverwaltungen und möchten vor Ort hören, vor welchen Herausforderungen sie stehen, welche Lösungsideen es gibt und was im Landtag und durch die Landesregierung passieren muss. Zwar ist keine Stadt wie die andere, aber mehr als zehn Besuche im ganzen Land erlauben mir und meinen Abgeordnetenkollegen doch vertiefte Einblicke und die Entwicklung von übergreifenden Maßnahmen für lebenswerte Innenstädte und erfolgreichen Einzelhandel.“

Friedrich Haag beschreibt die Herausforderungen in Stuttgart:

„Stuttgart ist als Landeshauptstadt von Baden-Württemberg ein Touristenmagnet. Die Staatsoper, das Kunstmuseum oder Events wie die Jazzopen und das Cannstatter Volksfest auf den Wasen ziehen Menschen an und laden dazu ein, über Nacht zu bleiben, zu shoppen, essen zu gehen und ein Stück Kultur mitzunehmen. Umso wichtiger ist es, die Probleme der Einzelhändler und Gastronomen ernst zu nehmen: Sie berichten von der prekären Sicherheitslage in den Abendstunden, von über 1.800 Demonstrationen im Jahr 2021 und von viel zu langen Wartezeiten für Baugenehmigungen, die ihnen das Leben schwermachen. Dies ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern hat auch Auswirkungen auf die Lebensqualität und das gesamte Stadtimage. Alle Besuchergruppen müssen sich in der Innenstadt auch nach 20 Uhr noch wohlfühlen. Was den Akteuren ebenfalls helfen würde, sind mehr – bislang von der Stadt verbotene – kommerzielle Veranstaltungen und weniger Bürokratie, wenn Flächen umgenutzt oder kurzfristig für eine Aktion von Händlern benötigt werden. Hier muss endlich etwas passieren!“

 

In der Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel, Stadtentwicklung und Wirtschaftspolitik für die Innenstädte. Kernelement sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Schorndorf (28.04.2022), Tuttlingen (29.04.2022), Offenburg (20.05.2022), Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022) sowie Nürtingen (05.07.2022) an. Die Ergebnisse der Kampagne werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden.

Einen allgemeinen Überblick über die Kampagne finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

 

Fotos dieses Besuchs übersende ich auf Wunsch gerne.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Endlich wird auch der Unternehmerlohn mitgedacht, ohne dass wir daran erinnern müssen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, begrüßt die Ankündigung des Wirtschaftsministeriums, die corona-bedingten Hilfsprogramme bis Ende Juni 2022 zu verlängern:

„Auch wenn sich die Corona-Pandemie glücklicherweise entspannt und dank der umsichtigen Politik der Bundesregierung demnächst fast alle Einschränkungen fallen, sind nach wie vor zu viele Unternehmen von wirtschaftlichen Problemen bedroht. Ich begrüße daher die Verlängerung der Hilfsprogramme bis Ende Juni und die dadurch gewährte Verlässlichkeit. Dies gilt insbesondere für den fiktiven Unternehmerlohn: Nachdem die FDP sich in der Vergangenheit immer für diesen eingesetzt hat und dessen Verlängerung immer wieder von der Landesregierung explizit einfordern musste, erkennt diese nun endlich auch dessen große Bedeutung an und verlängert ihn von sich aus.

Allerdings gilt es bereits heute an morgen zu denken: Nur weil Corona vorbei ist, wächst die Wirtschaft nicht von alleine. Die Landesregierung darf sich keineswegs ausruhen und muss mehr für die Unternehmen tun: Bürokratieabbau, Innovationsförderung und Fachkräftemangel sind dabei nur einige Stichwörter.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Manchmal bedeutet gute Wirtschaftspolitik auch „Fördern und nicht nur Fordern“.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kommentiert den für den 1. März angekündigten Start des neuen Förderprogramms „Restart-Prämie“ für Einzelhandel, Veranstaltungswirtschaft, Gastronomie sowie Taxi- und Mietwagengewerbe:

„Weitere Unterstützung für diese von der Pandemie so bitter betroffenen Branchen ist leider notwendig. Ich und meine Fraktion verlangen dies bereits seit Wochen von der Landesregierung – zuletzt im Wirtschaftsausschuss in diesem Monat. Endlich wird diese nun aktiv! Bisher hat man immer mit dem Finger nach Berlin gezeigt und Maßnahmen von dort erwartet, nun scheint man endlich begriffen zu haben, dass gute Wirtschaftspolitik manchmal auch ‚Fördern und nicht nur Fordern‘ bedeuten kann.

Gleichzeitig hoffe ich aber auch, dass dies das letzte Unterstützungsprogramm für unsere Betriebe ist. Am 20. März fallen wohl alle maßgeblichen Einschränkungen, ein freier Geschäftsbetrieb ist dann möglich. Wenn die Landesregierung nicht erneut einen Politikschwenk vornimmt, dann braucht es hoffentlich auch keine staatlichen Hilfsprogramme mehr. Stattdessen kann sich die Wirtschaftspolitik dann wieder um die Gestaltung von Rahmenbedingungen kümmern. Als Stichworte sage ich hier nur Bürokratieabbau, Fachkräftesicherung und digitale Transformation“.

 

Zuletzt hatte die FDP/DVP-Fraktion in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 9. Februar einen Antrag gestellt, wonach die Landesregierung „selbstständig weitere Maßnahmen […] zur Unterstützung der […] Unternehmen in Baden-Württemberg [zu] entwickeln und nicht nur nach Aktivitäten auf Bundesebene [zu] rufen“ soll.

Hintergrund war die Beratung des Antrags „Coronahilfen für die Wirtschaft: 8-Punkte-Plan der Landeswirtschaftsministerin“ (Drucksache 17/1503, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1503_D.pdf), durch den deutlich wurde, dass ein im Dezember durch die Wirtschaftsministerin angekündigter 8-Punkte-Plan in Wahrheit eher eine Wunschliste an die Bundesregierung war anstatt eine eigene wirtschaftspolitische Agenda. Die Forderung nach einem Landesprogramm wurde damals mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt – nun findet er in gewisser Weise doch noch eine Berücksichtigung. Die zugehörige Pressemeldung des Landtags ist unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/februar/232022.html zu finden.

Liberaler Online-Talk bring Experten und fast 100 Zuschauer zusammen.


Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat im Rahmen ihrer Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ am 21. Februar 2022 einen Webtalk „Neue Wege für Handel, Gastronomie und Innenstadt“ durchgeführt. Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der Fraktion, hat rund 60 Minuten mit Bernd Peters, Geschäftsführer des Kaufhaus Peters mit Standorten in Achern, Bühl, Freudenstadt und Oberkirch, sowie mit Sven Hahn, City-Manager & Geschäftsführer der City-Initiative Stuttgart (CIS) diskutiert. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Andreas Kaapke von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Prof. Dr. Erik Schweickert zeigte sich im Nachgang erfreut über knapp 100 Zuschauerinnen und Zuschauer: „Die Resonanz auf unsere Kampagne zeigt eindeutig, dass die Zukunft von Innenstädten und Einzelhandel ein großes Thema ist. Wir werden diese Fragestellung daher konsequent weiterverfolgen, gemeinsam mit Stakeholdern Ideen entwickeln und von der Landesregierung zielgerichtete Maßnahmen einfordern.“

Einer der intensivsten Diskussionspunkte des Webtalks war die Erreichbarkeit von Einzelhandelsgeschäften per Auto oder dem ÖPNV.

Bernd Peters legte dazu den Blickwinkel eher auf den ländlichen Raum: „In den mittelgroßen Städten im ländlichen Raum haben wir ganz andere Herausforderungen als in Stuttgart oder Karlsruhe. Die Anfahrtswege sind länger, Bus und Bahn weniger frequent, Erreichbarkeit ist essentiell. Daher ist hier das Auto in der Regel unverzichtbar. Wenn die Politik das nicht berücksichtigt, ignoriert sie die Lage vor Ort.“

Sven Hahn betonte die Perspektive einer Großstadt: „Für die Innenstädte ist die Erreichbarkeit mit allen relevanten Verkehrsmitteln essentiell – dass kann das Auto oder Bus & Bahn, aber auch das Fahrrad oder der Fußweg sein. Daher brauchen wir eine funktionierende Infrastruktur und angemessene Investitionen für alle Bereiche. Denn wenn die Menschen nicht schnell, unkompliziert und mit dem Verkehrsmittel ihrer Wahl in die Stadt kommen können, wird dies zum hohen Belastungsfaktor für den Einzelhandel.“

Prof. Dr. Erik Schweickert fasste den Standpunkt der FDP/DVP zu dem Diskussionspunkt zusammen: „Es gibt nicht die eine Lösung für die Erreichbarkeit von großen und kleinen Städten. Jede Kommune muss hier mit ihren individuellen Bedingungen angepasste Lösungen für ihre spezifischen Bedarfe finden. Wichtig ist aber, dass die Landesregierung dies auch zulässt und keine ideologischen Vorfestlegungen vornimmt. Pauschale Fahrverbote, verpflichtende ÖPNV-Abgaben oder ein Kampf gegen Verbrennermotoren sind hier nicht sinnvoll.“

Weitere Themen des Webtalks waren die Digitalisierung des Einzelhandels, die Attraktivität der Innenstädte und natürlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der mit ihr verbundenen Lockdowns. Dabei ist deutlich geworden, dass die Pandemie die Krise der Innenstädte und Herausforderungen für den Einzelhandel zwar deutlich verschärft, aber keineswegs hervorgerufen hat. Als Konsequenz wird auch nach einem Ende von Corona sich keineswegs alles in Wohlbehalten auflösen – die Zukunft der Innenstädte wird auch ein wichtiges Thema bleiben.

 

Ein Mitschnitt der Diskussion können Sie online unter https://www.youtube.com/watch?v=fpJ07pbLWwM einsehen. Der Webtalk ist Teil der Kampagne der FDP/DVP-Fraktion „Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel“. Einen Überblick über alle Aktivitäten in der Kampagne könne Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/ finden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neue Corona-Verordnung bedeutet hoffentlich Richtungswechsel in Corona-Politik.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Abschaffung der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel auch in der Alarmstufe in der neuen Corona-Verordnung:

„Der nun vorgenommene Wegfall der 3G-Regelung für den Einzelhandel ist lange überfällig und endlich kommt die Landesregierung hier zu Sinnen. Wir haben dies lange gefordert, andere Bundesländern haben es vorgemacht, endlich passiert es nun auch in Baden-Württemberg. Ich hoffe nur, dass dies nun nicht nur eine späte Einsicht, sondern endlich der dringend notwendige grundsätzlichere Richtungswechsel in der Corona-Politik der Landesregierung ist.“

 

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rigide Stichtagsregelung ist rechtlich nicht notwendig und schadet Unternehmen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen aktuelle Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“:

 

“Die Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe treibt rund 245.000 Unternehmen in Baden-Württemberg um. Denn seit Monaten gestaltet das Wirtschaftsministerium hier ein Bundesprogramm zum Nachteil der baden-württembergischen Unternehmen aus und stürzt diese erneut in wirtschaftliche Probleme.

Das Verhalten der Wirtschaftsministerin ähnelt dabei einer Geisterfahrerin in Richtung Sackgasse – ihr kommen die Unternehmen, andere Bundesländer, Verbände und auch die Opposition entgegen. Jeder gibt ihr Lichthupe und signalisiert, dass sie einen schweren Fehler macht. So habe ich bereits vor Wochen ein Moratorium gefordert, um die gewonnene Zeit für Anpassungen zu nutzen. Trotzdem hält die Ministerin stur an der unnötig rigiden Stichtagsregelung zu den Corona-Soforthilfen fest.

Ich fordere Sie daher erneut auf, aufzuwachen: Nehmen Sie eine Regelung zu den Corona-Soforthilfen vor, die der Notlage der Unternehmen gerecht wird! Nutzen Sie die gegebenen Spielräume und passen Sie die Berechnungsregeln an! Machen Sie das, was andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg schon von Anfang an gemacht haben!

Das Festhalten an Ihrer exklusiven Rechtsauslegung verursacht enormen Schaden: Vertrauensverlust bei den Menschen, unnötige finanzielle Belastungen bei den Unternehmen, Bürokratie bei Steuerberatern und Buchhaltungsabteilungen. In der aktuellen Krisenzeit brauchen wir aber mehr denn ja eine Politik nicht gegen sondern für die Unternehmen. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist!“

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe als Stichtag den Tag nach Antragsstellung setzt – ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen. Dies war aber nicht zwingend der wirtschaftlich schwierigste Zeitraum und nicht der Zeitraum des Lockdowns.

Andere Bundesländer haben hier flexiblere Auslegungen vorgenommen, obwohl sie wortgleiche Vereinbarungen mit dem Bund geschlossen haben. Die FDP/DVP fordert daher bereits seit Wochen auch für die baden-württembergischen Unternehmen die Ausnutzung der Spielräume und eine flexiblere Stichtagsregelung.

Eine ausführliche Darstellung des Themas ist unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ zu finden.

Landesregierung verwaltet nur Status Quo anstatt Wirtschaft der Zukunft zu gestalten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärt zur heutigen Plenardebatte „Steigende Armut durch Inflation – Bürger sofort entlasten!“:

„Die beste Armutsbekämpfung sind eine starke Wirtschaft und gute Arbeitsplätze. Doch hier unternimmt die Landesregierung viel zu wenig und wie hat schon der große Industrielenker Bennigsen-Foerder in den 1970ern festgestellt: `Stillstand ist Rückschritt´. Und genau diesen Rückschritt erkenne ich bei vielen Kernthemen der Wirtschaftspolitik: Ansiedlung von Industrieunternehmen – keine Erfolge; Schaffung einer gründerfreundlichen StartUp-Kultur – Fehlanzeige; Unbürokratischer Umgang mit unseren Unternehmen bei den Corona-Soforthilfen – bleibt wohl ein Wunschtraum.

Ich fordere daher von der Landesregierung: Machen Sie endlich eine Wirtschaftspolitik nach den Bedürfnissen der Unternehmen! Das hilft allen Bürgerinnen und Bürger durch höhere Löhne, bessere Arbeit und am Ende auch mehr Staatseinnahmen! Und somit ist es das wirksamste Mittel gegen Armut!“

 

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

Landesregierung muss nun alle Zugangsbeschränkungen für Einzelhandel aufheben.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:

„Ich begrüße die Aufhebung der 2G-Regel für den Einzelhandel durch den Verwaltungsgerichtshof ganz außerordentlich. Dies zeigt einmal mehr, dass die Corona-Politik der Landesregierung nicht mehr angemessen ist. Nun muss die Landesregierung die richtigen Konsequenzen für die angekündigte Überarbeitung der Corona-Verordnung ziehen und alle Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel aufheben.“

Einkaufstourismus weder gut für Infektionsschutz, noch für baden-württembergische Wirtschaft.


Zur Meldung, wonach der Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg Herman Hutter eine „absurde Situation“ angesichts der in Bayern nicht mehr geltenden, aber für Baden-Württemberg immer noch bestehenden 2G-Regel im Einzelhandel konstatiert, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Ministerpräsident sollte so rasch wie möglich die Lehren aus seinem gescheiterten Versuch ziehen, engstirnig das Infektionsschutzgesetz des Bundes zu ignorieren, indem er Beschränkungen für Ungeimpfte unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz weiterlaufen ließ. Für den Einzelhandel sollte er deshalb auch die 2G-Regel verwerfen und damit Einkaufstourismus in benachbarte Bundesländer vermeiden. Es hilft nämlich weder dem Infektionsschutz, noch der baden-württembergischen Wirtschaft, wenn sich das Einkaufsgeschehen in Grenzregionen ballt. Gleichzeitig sollte auch die Sperrstunde für die Gastronomie entfallen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Einheitliche und verständliche Maßnahmen essentiell für Corona-Bekämpfung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, zuständig für die Themenfelder Einzelhandel und Gastronomie innerhalb der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag zu zukünftigen Corona-Regelungen:

„Einheitlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern sind die wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Umsetzung der Corona-Maßnahmen. Aber einmal mehr gleicht Deutschland einem Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen.

Ich fordere daher ein Ende der unverhältnismäßigen Einschränkungen in Baden-Württemberg: Bayern hat es vorgemacht und dort 2G im Einzelhandel abgeschafft. Die Supermärkte beweisen ja schon seit Monaten, dass Einkaufen auch in Pandemiezeiten sicher ist. Baden-Württemberg muss hier nachziehen und auch hier die 2G-Regelungen – so wie es der Stufenplan ursprünglich vorgesehen hatte – abschaffen.

Das gleiche gilt für die unsinnige Sperrstunde in der Gastronomie. Dieser symbolpolitische Sonderweg in Baden-Württemberg muss ein Ende haben. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr genauso. Logik und Verständlichkeit und nicht Aktionismus müssen die Taktgeber der Maßnahmen sein.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Antwort zum Antrag zu Corona-Soforthilfen lässt weiter Fragen offen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, bewertet die Antwort der Landesregierung auf den Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) sowie die dazugehörige Erörterung im Wirtschaftsausschuss am 19. Januar 2022:

„Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Unternehmen zur Corona-Soforthilfe eine viel engere, für die Unternehmen nachteiligere Stichtagsregelung vornimmt als andere Bundesländer. Die Ministerin erklärte, dafür gebe es keinen juristischen Spielraum – zahlreiche andere Länder sehen dies aber anders und nehmen andere Stichtagsregelungen vor. Wieso geht das in Hessen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg?

Ich sehe daher massive politische Versäumnisse: Wenn mehrere Interpretationen einer Regelung möglich sind, wünsche ich mir, dass sich ein Wirtschaftsministerium für die Unternehmen einsetzt und in deren Sinne entscheidet. Unserer Landesregierung scheint es aber nur um ihre eigene Haut und maximale Risikovermeidung zu gehen. Andere Bundesländer machen vor, was hier möglich ist.

Zum anderen bleibt mir vollkommen unklar, wieso man diese unterschiedlichen Auslegungen nicht geklärt und im Sinne der Unternehmen entschieden hat. Die Ministerin spricht in ihrer Antwort auf unseren Antrag von `zahlreichen Bund-Länder-Abstimmungsrunden´ und nennt mehrere Briefe an Bundesminister. Trotzdem scheint man es nicht geschafft zu haben, hier eine für alle 16 Bundesländer einheitliche Auslegung der Bestimmungen vorzunehmen. Wieso wurde hier nie gefragt, was möglich ist und gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine unternehmensfreundliche Regelung gedrängt? Wenn die drei Schwergewichtsländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hier parteiübergreifend und geschlossen aufgetreten wären, hätte sich die damalige große Koalition im Bund dem kaum verschließen können.

Das Fazit bleibt daher einmal mehr: Statt zu Agieren und mutig Politik im Interesse der Wirtschaft zu betreiben, verschanzt sich die Ministerin hinter Regularien und schiebt die Verantwortung ab.“

Den angesprochene Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) finden Sie hier. Unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ findet sich zudem eine ausführliche Erklärung des Sachverhalts sowie Auflistung der bisherigen Aktionen der FDP/DVP-Fraktion zu dem Thema. Unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/januar/042022.html findet sich ein Bericht des Landtags zur gestrigen Ausschusssitzung zu dem Thema.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

FDP/DVP fordert Überprüfung der Stichtagsregelung zur Corona-Soforthilfe.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wiederholt anlässlich des Endes des Rückmeldezeitraums zu den Corona-Soforthilfen am Sonntag noch einmal den Nachbesserungsbedarf am aktuellen Verfahren:

„Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg muss endlich die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe überprüfen. Andere Bundesländer haben hier andere Regelungen und zeigen somit, was hier möglich ist – aber Baden-Württemberg lässt hier seine Unternehmen im Regen stehen und verursacht zum Höhenpunkt der Pandemie weitere Belastungen.

Außerdem muss endlich der durch das von der Ampelkoalition geforderte Moratorium gewonnene zeitliche Spielraum bei der Soforthilfe genutzt werden: Wenn die Rückzahlungen verschoben werden, muss dies auch für die dazugehörige Berichtspflicht möglich sein.

Ich fordere die Wirtschaftsministerin auf: Am Sonntag läuft die Rückmeldefrist aus – handeln Sie daher jetzt! Verschieben Sie die Rückmeldefrist und nutzen Sie die Zeit zur Überprüfung der Regelungen! Helfen anstatt belasten Sie die Wirtschaft in unserem Land!“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

 

Einstimmiger Beschluss gegen allgemeine Impfpflicht.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung zum Jahresbeginn vor.

 

Er berichtete vom einstimmigen Beschluss der Landtagsfraktion, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abzulehnen. Die Fraktion fordert vielmehr Ministerpräsidenten Kretschmann und die Ministerpräsidentenkonferenz auf, mit einem konkreten Gesetzesvorschlag eine Bundesratsinitiative dazu zu starten.

 

Rülke unterstrich als wirksame Maßnahme im Kampf gegen Corona nochmals nachdrücklich die Forderung nach einer FFP2-Maskenpflicht auch und gerade für den Öffentlichen Nahverkehr. Die FDP-Fraktion fordert außerdem, die Luca-App umgehend auszusetzen, da sie nicht datenschutzsicher sei. Der baden-württembergische Sonderweg mit Sperrzeiten in der Gastronomie sei nach Aussagen Rülkes hingegen nicht mehr darstellbar: „Das ist Symbolpolitik und muss beendet werden“.

 

Ein Problem, mit dem sich die Landespolitik wirklich beschäftigen müsse, sei die Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, was ca. 240.000 Unternehmen im Land betreffe. Rülke kritisierte die Kurzfristigkeit der Forderungen und die oftmals sehr ungünstigen Berechnungszeiträume. „Im Sinne einer Existenzrettung vieler Betroffener fordere ich die Landesregierung zu einem Moratorium auf, mit dem alle Berichts- und Rückzahlungspflichten für ein Jahr ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollten sie sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen und die Berechnungsmodalitäten und –zeiträume nochmals überprüfen“, forderte Rülke. Er kündigte für seine Fraktion an, bei diesem Thema weiter parlamentarisch Druck auf die Landesregierung und speziell die Wirtschaftsministerin auszuüben.

 

Generell könne die FDP/DVP-Fraktion deutlich machen, dass die „grün-konservative Altväterkoalition“ mit autoritären Tendenzen in Baden-Württemberg für eine ganz andere Politik stehe als die „Fortschrittsampel“ auf Bundesebene.

 

Dazu passend stellte Rülke eine Reihe von Initiativen vor, darunter eine Große Anfrage zum Thema Wasserstoff: „Wir sind gegen den kleinteiligen Klimanationalismus, den die Landesregierung hier praktiziert. Klimaschutz wird es nur mit einer international ausgerichteten Energiewende geben, die über den Horizont des Landes hinausgeht. “

 

Eine weitere Große Anfrage der Landtagsfraktion beschäftigt sich mit dem Thema Ausbau des Mobilfunks und Schließung der Funklöcher in Baden-Württemberg. „Es ist ein Armutszeugnis, dass dieses Problem in einem Hochtechnologiestandort wie unserem Bundesland immer noch so akut ist. Die grün-schwarze Landesregierung versagt hier auf ganzer Linie“, so Rülkes Feststellung.

 

„Das Zukunftsthema Migration werden wir mit einem eigenen Antrag in den Landtag bringen“, kündigt Rülke an. Zentrale Punkte seien darin die neuen Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“ aus der Asyl- in die Erwerbsmigration für gut integrierte Migrantinnen und Migranten, ein modernes Einwanderungsrecht für Arbeitskräfte aber auch Ausbau und Intensivierung von Rückführungen für Migranten ohne Bleiberecht und –perspektive.

 

Mit dem Ziel, für den Bildungsstandort Baden-Württemberg wieder einen Anschluss an die Spitze zu erreichen, kündigte Rülke zahlreiche Initiativen in diesem Bereich an. Als Auftakt präsentierte er zwei Anträge. Einer beschäftigt sich mit der Nutzung des „Digitalpakts“ für Bildungseinrichtungen im Land und der andere mit der Frage der Bildungsgerechtigkeit.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FFP2-Maskenpflicht und deren Durchsetzung muss für alle Bereiche gelten.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neueste Überarbeitung der Corona-Verordnung:

„Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung belastet erneut einseitig den Einzelhandel und die Gastronomie. Dort wird zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht gelten und diese wird von den Unternehmen durchgesetzt werden müssen – der ÖPNV hingegen wird davon befreit sein. Einmal mehr handelt die Landesregierung hier inkonsistent und widersprüchlich. Ich fordere daher gleiche Regelungen für alle Bereiche anstatt Sonderopfer von Einzelbranchen.

Ähnlich verhält es sich mit der Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr auch. Hier handelt es sich nicht um sinnvolle Pandemie-Bekämpfung, sondern Symbolpolitik auf den Rücken der Gastronomen und ihrer Kunden. Die einseitige Belastung einzelner Bereiche muss ein Ende haben – die Pandemie betrifft alle, daher müssen auch alle gleichbehandelt werden!“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

Grafik mit Titel Bildung Jugend und Sport

Grafik mit Titel Digitalisierung

Grafik mit Titel Ernährung Ländlicher Raum Verbraucherschutz

Grafik mit Titel Europa Internationales

Grafik mit Titel Finanzen

GRafik mit Titel Innenpolitik und Bevölkerungsschutz

Grafik mit Titel Landesentwicklung und Wohnen

Grafik mit Titel Petitionen

Grafik mit Titel Recht Verfassung Migration

Grafik mit Titel Soziales Gesundheit Integration

Grafik mit Titel Umwelt Klima Energie

Grafik mit Titel VErkehr

Grafik mit Titel Wirtschaft Arbeit Tourismus

Grafik mit Titel Wissenschaft Forschung Kunst

Grafik mit Titel Wahlrechtsreform

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Nach Verkündung eines Rückforderungsmoratoriums durch den Bund weitere Verbesserungen für Unternehmen in Baden-Württemberg notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung eines Rückforderungsmoratoriums für Corona-Soforthilfen durch das Bundeswirtschaftsministerium:

„Die neue Bundesregierung hat mit dem heute verkündeten Rückforderungsmoratorium schon geliefert und eine wichtige Ankündigung aus ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, nicht noch weitere Verbesserungen für die Unternehmen im Land umzusetzen.

Ich fordere daher, dass Sie zum einen den neu gewonnenen Spielraum für eine weitere Fristverlängerung nutzt. Den Unternehmen muss auch über den 16. Januar hinaus Zeit gegeben werden, ihre Corona-Abschlussrechnung vorzulegen. Zum anderen muss nun endlich auch die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses überprüft werden. Es ist nach wie vor unverständlich, wieso Baden-Württemberg hier andere Regelungen vornimmt als beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Gerade heute hat sie dazu gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht, der sich nach den Details der Stichtagsregelung erkundigt. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.