Pressemitteilungen

Landkreise und Kommunen brauchen mehr Unterstützung.


Zu Forderungen der Landkreise, wonach Geflüchtete schneller und mehr in Arbeit – nötigenfalls gemeinnützige – gebracht werden sollen, sagt der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Sicherlich fördert es Akzeptanz und Integration, wenn Geflüchtete sich mit ihrer eigenen Hände Arbeit an Gesellschaft und Gemeinwesen beteiligen. Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich. Bei der konkreten Ausgestaltung stellt sich jedoch die Frage, wie trotz teilweise bestehender Sprachbarrieren genug Arbeitsplätze oder gemeinnützige Tätigkeiten gefunden werden sollen. Zudem erscheint die zwangsweise Durchsetzung einer diesbezüglichen Arbeitspflicht mangels Sanktionsmöglichkeiten schwierig.

 

Fest steht: Unsere Landkreise und Kommunen brauchen mehr Unterstützung. Eine Beschleunigung der Asylverfahren ist ein wichtiger erster Schritt, diese zu entlasten. Dafür braucht es mehr Personal in den Behörden sowie eine Digitalisierung der Arbeitsabläufe. Zu viele Behörden arbeiten noch analog oder ohne interbehördliche Schnittstellen. Zuletzt muss man feststellen, dass die Kommunen noch immer nicht ausreichend finanziell unterstützt werden; das muss sich ebenfalls ändern.“

Verteilungsschlüssel unfair für alle Kreise mit vielen Flüchtlingen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der migrationspolitische Sprecher, Hans Dieter Scheerer fordern von der Landesregierung eine faire Zuteilung der im Mai nach dem Flüchtlingsgipfel vom Bund zugesicherten Hilfen für die Länder, um die Kosten für die Versorgung Geflüchteter zu bewältigen.

 

Dazu Hans-Ulrich Rülke:  

„Es kann nicht sein, dass in Baden-Württemberg die meisten Mittel um den Flüchtlingszustrom zu bewältigen, einfach nach Einwohnerzahl weiterverteilt werden, ohne die tatsächlichen Belastungen zu berücksichtigen. Denn die tatsächlichen Flüchtlingszahlen unterscheiden sich innerhalb Baden-Württembergs massiv. Ministerin Marion Gentges hat mir erst vor drei Wochen geschrieben, dass der Stadtkreis Pforzheim dreimal so viele Flüchtlinge hat, wie der Zollernalbkreis. Das bedeutet: Pforzheim müsste eine erheblich höhere Zuteilung erhalten, um das abzubilden. Auch die Stadtkreise Baden-Baden, Heilbronn und Ulm liegen erheblich über der Durchschnittsquote und müssten entsprechend stärker profitieren.“

 

Hans Dieter Scheerer:

„Wer beziffern kann, wie viele Flüchtlinge in welchem Kreis leben, der kann auch beziffern, welche Bedarfe wo herrschen. Dementsprechend müssen diese Bedarfe auch gewürdigt werden. Das wurde in der Vergangenheit auch schon besser bewerkstelligt. Etwa bei der Erstattung der Mehrbelastungen, insbesondere durch die Ukraine-Flüchtlinge im April. Damals wurde ein Verteilschlüssel verwendet, der sich stark an den Belastungen der Kreise und Kommunen orientiert hat. So sollte es auch sein. Die Zuweisungen müssen die Realität abbilden und nicht jene bestrafen, die am meisten machen.“

 

Hintergrund:

 

Die Zuweisungen für das 450 Millionen Euro schwere Paket zur Erstattung von Mehrbelastungen der Stadt- und Landkreise wurde im April in einem Schlüssel auf die Kreise aufgeteilt, der jeweils kreisbezogene Anteile für Ukrainerinnen und Ukrainer im Bereich des SGB II sowie in der vorläufigen Unterbringung beinhaltete (je 42,5 %) sowie einen kreisbezogenen Anteil der Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber (15 %). Der jetzt vorliegende Verteilschlüssel legt 90 von 130 Millionen Euro nach der Einwohnerzahl fest, nicht nach der Zahl der in den jeweiligen Kreisen wohnhaften Flüchtlinge. Kreise mit überproportional hohen Flüchtlingsquoten wie Pforzheim (6,6 %), Baden-Baden (6,2 %), Heilbronn (4,8 %) oder Ulm (4,7 %), die den Landesschnitt von 3,2 % wesentlich übersteigen, bekommen demnach für höhere Belastungen für das Gros der Mittel die gleichen Zuweisungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl, wie Kreise, die unter dem Landesschnitt liegen.

 

Siehe dazu: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4771_D.pdf

Vereinheitlichung der Anforderungen im Land ist sinnvoll, Kompetenz wird gebündelt.


Zu Presseberichten, wonach Justizministerin Gentges die Schaffung einer neuen Behörde zur Gewinnung von Fachkräften plant, sagt der Sprecher für Arbeitsmarkt und Migration der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Unser Land braucht dringend eine kontrollierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt. Eine landesweit zentrale Bearbeitung der Anträge ist aus unserer Sicht sinnvoll. So stellt man sicher, dass die Anforderungen, die die Unternehmen erfüllen müssen, überall im Land gleich sind. Auch sollten durch die größere Expertise der Sachbearbeiter die Anträge schneller erledigt werden können. Die Verfahren dauern bislang oftmals leider länger, als vorgesehen.

Frau Gentges muss jetzt die geeigneten Maßnahmen treffen, um diese Pläne umzusetzen und insbesondere die noch offene Finanzierung klären.“

Ministerpräsident hat Recht – Asylkompromiss auf EU-Ebene sehr sinnvoll.


Zur vom Flüchtlingsrat vorgetragenen Kritik an der Haltung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann hinsichtlich des EU-Asylkompromisses äußert sich der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die Verteidigung des EU-Asylkompromisses durch Winfried Kretschmann begrüße ich sehr und halte die harsche Kritik an ihm für völlig überzogen. Denn er hat absolut Recht damit, dass wir nicht als einziges Land jeden willkommen heißen können, der es schafft, einen Fuß ins Land zu setzen – unabhängig davon ob er eine Bleibeperspektive hat oder nicht. Kretschmann verdient Lob für diese Haltung und keine abenteuerlichen Anwürfe, die ihm Menschenverachtung unterstellen!“

Land muss Lasten gerechter verteilen.


Die Beantwortung des Antrags „Verteilung und Quotierung Schutzsuchender auf die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs“ durch das Justizministerium kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die Ungleichheiten in der Flüchtlingsaufnahme sind ein Unding! Der sogenannte „Bevölkerungsschlüssel“ erweist sich gerade nicht als fairer und praktikabler Verteilungsmechanismus, sondern führt zu himmelschreienden Ungleichgewichten zwischen den Stadt- und Landkreisen. So liegt der Landesdurchschnitt an Flüchtlingen bezogen auf die Bevölkerung bei 3,2 Prozent. Im Stadtkreis Pforzheim, dem landesweiten Spitzenreiter, hingegen bei sage und schreibe 6,6 Prozent. Das ist mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts und exakt das Dreifache des landesweit am besten gestellten Landkreises, des Zollernalbkreises, der lediglich eine Flüchtlingsquote von 2,2 Prozent aufweist.“, so Rülke wörtlich.

 

Die lapidare Begründung der Justizministerin laute: „Dabei ist Pforzheim offenbar für viele Geflüchtete ein bevorzugtes Zuzugsziel. Die vor Ort bestehenden Diaspora-Gemeinschaften der Volksgruppe der Jesiden sowie irakischer Staatsangehöriger könnten einen Erklärungsansatz bieten.“, so Ministerin Gentges wörtlich. Mit andern Worten sei Pforzheim also das Flüchtlings-Mekka in Baden-Württemberg, worauf die Landesregierung dadurch reagiere, dass man die Stadt dann auch noch zum Standort einer Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge machen wolle -so Rülke. Das Versprechen, im Gegenzug auf weitere Zuweisungen von Flüchtlingen zu verzichten, erweise sich als billiger Taschenspielertrick. Weitere Flüchtlinge kämen dann eben nicht durch Zuweisung, sondern im Wege des freiwilligen Zuzugs zu den Jesiden- und Iraker-Kolonien.

 

Es sei höchste Zeit, den Mechanismus der Flüchtlingszuweisung landesweit zu ändern. Rülke abschließend: „Dass sich das Land einen feuchten Kehricht darum kümmert, wie die realen Zahlen sind, führt zu himmelschreienden Ungerechtigkeiten. Es wird höchste Zeit, dass die realen Belastungen der Stadt- und Landkreise in den Blick genommen und bei der Flüchtlingszuweisung berücksichtigt werden. Dass das Land hingegen in dieser Situation einer Stadt wie Pforzheim zusätzlich noch eine Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge aufs Auge drücken will, das schlägt dem Fass den Boden aus!“

Den Antrag „Verteilung und Quotierung Schutzsuchender auf die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs“ finden Sie anbei.

Antrag Quotierung + Antwort Landesregierung

Anlage zu Frage 1

Sorgen der Bevölkerung müssen ernst genommen, Anreize für die Kommunen geschaffen werden.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach Justizministerin Gentges dringend nach Standorten für Flüchtlingsunterkünfte sucht und nun mittels 1101 Schreiben an die Kommunen im Land um deren Unterstützung bittet, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Seit Monaten ist das Land auf der Suche nach geeigneten Flüchtlingsunterkünften. Seit Monaten fordern wir unter anderem die Abkehr vom Rechtskreiswechsel, um die Kommunen endlich zu entlasten. Dass die Ministerin nun als Bittstellerin an die Kommunen herantritt, lässt vermuten, dass auch die derzeit geprüften Standorte nicht überaus geeignet sind. Es ist wichtig, die lokalen Widerstände in den Kommunen und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen.

 

Die Landesregierung hat zudem mit einem Vertrauensverlust zu kämpfen, den sie selbst zu verantworten hat. Man denke an Ellwangen – 700 Flüchtlinge wurden angekündigt, 4.700 waren es zwischenzeitlich. Trotz des Versprechens, keine weiteren Geflüchteten zuzuweisen, wurde andernorts doch der Familiennachzug durchgeführt. Angesichts dieser Bereitschaft von Grün-Schwarz, eigene Zusagen über Bord zu werfen, ist es verständlich, wenn die Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten derart mühsam verläuft.

 

Es braucht ehrliche Anreize für die Kommunen, geeignete Unterkünfte einzurichten. Wer die Erstunterbringung ermöglicht, der muss bei der Anschlussunterbringung dann auch tatsächlich entlastet werden. Das fördert die Bereitschaft der Kommunen und steigert die Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Einwanderung in den Arbeitsmarkt fördern, Straftäter konsequent abschieben.


Zur aktuellen Meldung, wonach an den Landesgrenzen zu Österreich und der Schweiz zuletzt deutlich mehr Ausländer zurückgewiesen wurden als zuvor, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Im ersten Quartal 2023 wurden am Grenzübergang zur Schweiz über 3.000 unerlaubte Einreisen registriert. Im Herbst 2022 waren diese Zahlen noch um ein Vielfaches höher. Wir haben damals bereits eindringlich vor der Nutzung der Schweiz als Transitland für unerlaubte Einreisen gewarnt. Es ist erfreulich, dass nach unserer Warnung das Bewusstsein der zuständigen Behörden offensichtlich geschärft wurde.

Unkontrollierte Migration und illegale Einwanderung müssen effektiv verhindert werden. Dazu müssen nötigenfalls auch die Grenzen kontrolliert werden. Wir brauchen eine geregelte Einwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die sozialen Sicherungssysteme. Aus diesem Grund setzen wir uns auch für eine Abkehr vom sog. Rechtskreiswechsel ein.

Fest steht: Wer gegen unsere Gesellschaft arbeitet oder gar Straftaten begeht, der muss unser Land wieder verlassen. Abschiebungen müssen effektiv durchgeführt werden.“

 

Nicht nur Probleme mit Geld zuschütten.


Zum Ergebnis des gestrigen Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es war gestern richtig und ist erfreulich, dass man sich darauf verständigt hat, nicht nur alle Probleme mit Geld zuzuschütten, sondern substantiell den Zulauf an Flüchtlingen zu begrenzen.

Dazu brauchen wir mehr sichere Herkunftsländer wie Georgien und Moldau, wir brauchen schnellere Ausweisungen, Ankunftszentren an den EU-Außengrenzen und auch robuste Grenzsicherungsmaßnahmen.“

Es braucht geeignete Maßnahmen auf allen Ebenen.


Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Aktuellen Debatte zur Migrationslage wie folgt aus:

„In dieser schwierigen Situation gilt es, geeignete Lösungen zu finden, statt für kurzfristige Aufmerksamkeit Hass und Hetze zu schüren. Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang, es stellt unbestritten eine der tragenden Säulen unseres Rechtsstaats dar. Zur Entschärfung der aktuellen Migrationslage müssen mehrere Beteiligte zusammenwirken: Europa, der Bund, die Länder sowie die Kommunen, die die Unterbringung der Geflüchteten am Ende schultern müssen. Bei der Vielzahl der Interessen kann die Lösung nicht immer gleich gefunden werden.

Dennoch gibt es Maßnahmen, die aus unserer Sicht dringend einer Umsetzung bedürfen:

Den Menschen muss, soweit möglich, bereits in ihren Heimatländern geholfen werden. Sollte das nicht gelingen, braucht es effiziente Asylverfahren, nötigenfalls mit Kontrollen an den EU-Außengrenzen. Kontrollierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt muss gefördert, unkontrollierte Zuwanderung in die Sozialsysteme verhindert werden. Wer keine Bleibeperspektive hat, muss unser Land wieder verlassen. Hier ist das Land, hier ist insbesondere Innenminister Strobl gefordert. Derzeit gelingen nur etwa 30 bis 40 % der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, das reicht nicht aus.

Gelder, die das Land vom Bund erhält, müssen umgehend an die Landkreise und Gemeinden weitergegeben werden. Zuletzt fordern wir eine Abkehr vom Rechtskreiswechsel, damit alle Geflüchteten gleich behandelt und unsere Kommunen endlich etwas entlastet werden.”

Freie Demokraten lösen Probleme, anstatt sie populistisch aufzubauschen.


Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zu befürchteter, illegaler Zuwanderung aus der Ukraine wie folgt aus:

„Der fürchterliche Krieg, den Putin über die Ukraine gebracht hat, hat unsägliches Leid über die Menschen in der Ukraine gebracht. Alle Demokratinnen und Demokraten sind sich einig, dass diesen Menschen geholfen werden muss.  Nur bei drei Prozent der Geflüchteten, die aus der Ukraine zu uns kommen, handelt es sich um sogenannte Drittstaatler. Für billigen Populismus und Panikmache wegen illegaler Zuwanderung darf kein Platz sein.

Wer Leistungen in der Bundesrepublik beantragt, muss dafür seine Identität nachweisen, das gilt für Ukrainerinnen und Ukrainer sowie für von dort kommende Drittstaatler. Es werden daher gerade nicht für die ganze Welt unkontrolliert Tür und Tor geöffnet. Die Missbrauchsgefahr ist vielmehr verhältnismäßig gering, wobei in solch humanitären Notlagen ein etwaiger Missbrauch sicherlich nie ganz ausgeschlossen werden kann. Unser System beinhaltet aber auch, dass Menschen ohne Bleibeperspektive, seien es Straftäter oder solche, die gegen unsere Gesellschaft arbeiten, konsequent wieder abgeschoben werden. Hier wünsche ich mir mehr Engagement und mehr Effizienz von der Landesregierung.

Im Zuge einer Gleichbehandlung aller Geflüchteten fordern wir zudem eine Abkehr vom sog. Rechtskreiswechsel und setzen uns insgesamt für wohlüberlegtes Vorgehen und eine seriöse Politik ein, die Probleme identifiziert und löst, statt blind zu spalten.“

Sorgen der Bevölkerung müssen ernst genommen werden.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach das Land dringend nach Standorten für Erstaufnahmeeinrichtungen sucht, es aber zugleich viel Widerstand in den Kommunen gibt, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Unruhen und Ausschreitungen beispielsweise an der LEA in Freiburg zeigen, dass diese Einrichtungen die umliegende Bevölkerung und deren subjektives Sicherheitsempfinden mitunter stark beeinträchtigen können. Die lokalen Widerstände in den Kommunen und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden, die Landesregierung darf nicht über alle Köpfe hinweg entscheiden.

 

Sie muss auch hinsichtlich einer möglichen Privilegierung der Kommunen, die Erstaufnahmeeinrichtungen bekommen, bei der Anschlussunterbringung und ihrer Ausnahmen mit offenen Karten spielen. Ich bin daher sehr gespannt, die der Pforzheimer Gemeinderat heute Abend über die CDU-Erstaufnahmeeinrichtung befinden wird.“

 

Entlastung unserer Kommunen ist dringend notwendig.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die FDP im Bund auf eine Verschärfung des Asylrechts und eine Eindämmung hoher Flüchtlingszahlen drängt, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Unsere Kommunen müssen bei der Unterbringung der Geflüchteten ans Limit gehen, wenn nicht sogar darüber hinaus. Eine Entlastung ist hier dringend geboten. So muss beispielsweise der Rechtskreiswechsel angesichts seiner begrenzten Wirkung kritisch hinterfragt werden.

 

Wir brauchen zweifelsohne eine Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt, jedoch gerade nicht in die sozialen Sicherungssysteme. Wer Straftaten begeht oder anderweitig gegen die Gesellschaft arbeitet, muss unser Land wieder verlassen. Dafür muss das bestehende System effizienter werden, denn beispielsweise in Baden-Württemberg gelangen 2022 nur knapp 35 % der Abschiebeversuche.“

Sinnvoller und zielgerichteter Impuls zur Stärkung des Rechtsstaats.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Justizministerin Marion Gentges auf, den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu unterstützen, über eine Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) für einen besseren Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden, Ausländerämtern und dem Flüchtlingsbundesamt zu sorgen. Diesen Vorschlag hat der Bundesjustizminister am 3. Februar allen Landesjustizministern unterbreitet, um Vorfälle, wie jenen in Brokstedt, wo ein staatenloser Palästinenser zwei Menschen ermordet hat, künftig besser unterbinden zu können.

 

„Der bestürzende Fall von Brokstedt war der traurige Beweis, wie dringlich es ist, dass Informationen zwischen den Behörden besser fließen müssen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat völlig Recht, wenn er hier Verbesserungen anmahnt. Sein Vorschlag, die entsprechenden Vorschriften so zu ergänzen, ist ein sinnvoller und zielgerichteter Impuls, um unseren Rechtsstaat zu stärken. Strafverfolgungsbehörden sollen die Ausländerbehörden künftig über Inhaftierungen informieren müssen. Das könnte eine einfache Maßnahme gegen Leute wie den Illerkirchberg-Vergewaltiger sein, dessen Fall ganz Baden-Württemberg bewegt hat. Ministerin Gentges sollte den Vorschlag von Minister Buschmann deshalb dringend unterstützen.“, so Rülke.

 

Baden-Württemberg darf kein Ort der Hasskriminalität gegen queere Menschen sein.


Zur Antwort der Landesregierung zum Antrag (Ds. 17/3683) „Gewaltschutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften in Baden-Württemberg“ sagt Alena Trauschel, Sprecherin für LSBTTIQ der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Landesregierung bleibt entgegen ihrer Ankündigung aus dem letzten Frühjahr bis heute ein Rahmengewaltschutzkonzept für Landeserstaufnahmeeinrichtungen schuldig. In Anbetracht aktueller Krisen ist es umso wichtiger, dass dieses zeitnah erarbeitet und verabschiedet wird. Um die hohen Schutzstandards insbesondere für queere Geflüchtete auch in der Fläche sicherzustellen, ist ein landesweites Rahmengewaltschutzkonzept längst überfällig.“

 

Der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, ergänzt:

 

„Dass die Verabschiedung des Rahmengewaltschutzkonzepts durch die hohe Zahl an Geflüchteten verzögert wird, sollte für die Landesregierung erst recht ein Argument dafür sein, bei der Fertigstellung mehr Tempo zu machen und die Kommunen endlich adäquat und ausreichend bei der Bewältigung der aktuell hohen Fluchtmigration zu unterstützen. Diese geben ihr Bestes, sind aber oft an den Grenzen ihrer Kapazitäten angelangt und es hilft dann wenig, wenn die Landesregierung immer nur nach dem Bund ruft.“

 

Den beantworteten Antrag finden Sie unter:

 

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3683_D.pdf

Chancen bieten, aber Straftäter konsequenter abschieben.


Im Zuge der heutigen Plenardebatte äußert sich Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion zum Haushalt die Migration betreffend wie folgt:

 

„Durch die derzeitige Krise und die damit einhergehend große Anzahl an Geflüchteten kommen wir nur mit einer großen gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, an der ich jedoch keine Zweifel habe. Folgende Maßnahmen müssen zeitnah ergriffen werden, um die konkrete Situation zu entschärfen:

 

Die Abkehr vom Rechtskreiswechsel zur Entlastung der Kommunen und Herstellung von Gleichberechtigung unter sämtlichen Geflüchteten ist notwendig, eine Lösung zur Verteilung der Geflüchteten auf europäischer Ebene muss her. Das Chancen-Aufenthaltsrecht des Bundes muss auch im Land konsequent umgesetzt werden. Zur besseren Integration der Geflüchteten brauchen wir mehr Angebote für Sprachkurse. Gleichzeitig müssen diejenigen, die die Aufenthaltsvoraussetzungen nicht erfüllen oder gar Straftaten in unserem Land begehen, konsequent abgeschoben werden. Ich begrüße daher den heutigen Vorstoß des Innenministers, wieder konsequenter in dieser Hinsicht vorgehen zu wollen. Die Schwierigkeiten des Landes die Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen betreffend müssen zeitnah beigelegt werden. Unsere Kommunen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit.

 

Zuletzt begrüße ich die zur Verfügung gestellten Mittel zur Bewältigung der Krise, man muss im Blick behalten, ob diese Mittel ausreichen und nötigenfalls angemessen reagieren.“

Schwammige Absichtserklärungen führen uns nicht aus der Krise.


Zum heutigen Flüchtlingsgipfel, zu dem Ministerpräsident Kretschmann über 40 Vertreter unter anderem aus Politik, Wirtschaft und kommunalen Verbänden eingeladen hat, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Faktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, enttäuscht:

 

„Die gemeinsame Erklärung anlässlich des Flüchtlingsgipfels von Ministerpräsident Kretschmann enthält viel Lyrik, dafür wenig Konkretes. Es ist sicher richtig, in dieser schwierigen Situation ein Signal des Zusammenhalts zu setzen, aber schwammige Absichtserklärungen führen uns nicht aus der Krise. Ich hätte mir vielmehr zielführende Lösungsansätze gewünscht.

 

Aus unserer Sicht ist die Abkehr vom sogenannten Rechtskreiswechsel ein wichtiger Schritt zur Entlastung unserer Kommunen. Der Gemeindetag hat heute seinerseits ebenfalls Kritik am Rechtskreiswechsel geäußert, der die Kommunen im Sommer unvorbereitet getroffen und erheblich belastet hat. Würde sich unsere Landesregierung hierfür einsetzen, hätte Justizministerin Gentges sich heute nicht darüber beklagen müssen, dass beispielsweise Frankreich weniger Geflüchtete aus der Ukraine aufnimmt als Baden-Württemberg.

 

Die vorgeschlagene Dankespauschale, die derzeit wohl im Bundesinnenministerium geprüft wird, halte ich für einen guten Anreiz, um die Bereitschaft der privaten Unterbringung weiter zu fördern. Nötigenfalls muss das Land hier tätig werden und einen Teil der Kosten tragen. Idee dieser Pauschale ist, dass Privaten, die Ukrainer über die kommenden Wintermonate aufnehmen, unbürokratisch zum Beispiel 500 Euro monatlich gezahlt werden sollen.“

 

Geflüchtete sollen als Lokführer aushelfen, während Hermann den Reservepool an Lokführern einstampft.


Zur Meldung, wonach 13 Geflüchtete als Teil des aktuellen baden-württembergischen Abschlusskurses der Bahn bald als Lokführer arbeiten, sagt der Sprecher für Migration, Arbeitsmarkt und den ÖPNV der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Ich finde es toll, dass die insgesamt 13 Menschen aus dem Iran, Syrien und Pakistan bald ihre Ausbildung als Lokführer abschließen und den Dienst in Baden-Württemberg antreten werden. Das sind genau die Möglichkeiten, die wir als FDP-Fraktion schon lange fordern: Geflüchteten muss ein Wechsel angeboten werden, mit dem sie in die reguläre Einwanderung und den deutschen Arbeitsmarkt eintreten können. Wenngleich sich das Justizministerium in Baden-Württemberg weiter gegen einen solchen Wechsel ausspricht, so sieht man doch, dass er funktioniert.

Gleichzeitig offenbart sich aber auch wieder die fehlende Koordination zwischen den Ministerien in der Landesregierung. Denn während Geflüchtete zu Lokführern umgeschult werden müssen, stampft Verkehrsminister Hermann gleichzeitig seinen Reservepool an Lokführern ein. Weder im Wirtschafts-, noch im Justiz- oder Verkehrsministerium scheint es wirklich eine langfristige Strategie zu geben, wie man mit dem Fachkräftemangel umgehen soll. Wertvolles Arbeitskräftepotential bei schon vorhanden Fachkräften – nämlich den Lokführern aus dem Reservepool – und denen, die es noch werden können – nämlich den Geflüchteten – wird liegengelassen. Ich begrüße daher das geplante Einwanderungsgesetz der Bundesregierung, damit auch im Land bald Klarheit herrscht.“

Auch das Land muss bei der Umsetzung des geplanten Einwanderungsgesetzes unterstützen.


Zu den gestern von der Bundesregierung beschlossenen, neuen Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften äußert sich der migrations- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Hans Dieter Scheerer wie folgt:

 

„Deutschland und vor allem das wirtschaftsstarke Baden-Württemberg brauchen ein modernes Einwanderungsgesetz. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Bundesregierung nun die Eckpunkte für ein solches Gesetz auf den Weg gebracht hat. Dessen konkrete Umsetzung muss auch der Wirtschaft in Baden-Württemberg gerecht werden, denn die Unternehmen im Land leiden weiterhin unter dem akuten Mangel an Arbeits- und Fachkräften und neben einer Wiederaufwertung der dualen Ausbildung und einem stärkeren Einbinden von Frauen in den Arbeitsmarkt ist die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte der erste Lösungsansatz.

 

Ich sehe hier unsere Landesregierung in der Pflicht, die Initiativen aus dem Bund schnellstmöglich konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen. Vor allem bei den bürokratischen Rahmenbedingungen und bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, die mitunter die größten Hürden für Arbeitnehmer und Unternehmen darstellen, hat das Land großen Gestaltungsspielraum. Was wir nicht brauchen ist wieder eine Hängepartie wie beim Chancen-Aufenthaltsrecht. Hier hat die Landesregierung, im Gegensatz zu bspw. Hessen oder Rheinland-Pfalz, keinen Vorgriffserlass erlassen. Das CDU-geführte Justizministerium darf hier nicht die Oppositionsrolle der Union im Bund auf unser Land übertragen und sinnvolle Gesetzesentwürfe blockieren oder unnötig verzögern.“

Ministerin soll lieber vor ihrer eigenen Tür kehren.


Zur Warnung von Justizministerin Gentges, wonach sich die Flüchtlingssituation weiter zuspitzen werde und Land und Kommunen vor einer ungeheuren Belastung stünden, äußert sich Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wenn Frau Gentges sich bei der Bundesregierung über fehlende Unterstützung beklagt, sollte sie lieber vor ihrer eigenen Türe kehren. Das Land hat die Kommunen bei der Finanzierung und Organisation der Unterbringung von Geflüchteten lange genug im Stich gelassen; es ist am derzeitigen Zustand daher alles andere als unschuldig.

Die Forderung nach einer Lösung auf europäischer Ebene teilen wir indes. Ich hoffe, dass Frau Gentges in ihrem Brief an Nancy Faeser wenigstens auch eine Abkehr vom Rechtskreiswechsel gefordert hat.“

Gesetzesentwurf bleibt handwerklich schwach und in der üblichen Rhetorik vom bösen Ausländer.


Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf der AfD zum Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern (Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetz) – wie folgt aus:

„Der Gesetzesentwurf der AfD bleibt handwerklich schlampig und ist in weiten Teilen durch das kommende Chancen-Aufenthaltsrecht aus dem Bund ohnehin bereits obsolet.

Und dieses Chancen-Aufenthaltsrecht hat wirklich zum Ziel, die Situation der Geflüchteten zu verbessern und eine schnelle Integration in unsere Gesellschaft vorzunehmen. Denn gut integrierte Geflüchtete brauchen sichere Bleibeperspektiven und die langfristige Möglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten, was im Angesicht des akuten Arbeitskräftemangels von höchster Wichtigkeit ist. Dieses einjährige Aufenthaltsrecht für Geduldete fördert außerdem den Spracherwerb und die Erwerbstätigkeit und sieht zusätzlich bereits auf Bundesebene Erleichterungen der Anordnung von Abschiebehaft und Ausweisungen vor. Es soll auch keine Aussetzung der Abschiebung bei fehlendem Identitätsnachweis mehr geben.

Wir hätten uns alle also viel Zeit gespart, wenn die AfD ein wenig Recherche betrieben hätte und dieser Gesetzesentwurf nie entstanden wäre. Es bleibt daher nichts weiter zu tun, als ihn abzulehnen.

Währenddessen bin ich froh, dass wir jetzt aus Berlin ein modernes Einwanderungsrecht bekommen, welches die Interessen unseres Landes, aber auch die Interessen der Geflüchteten ausreichend berücksichtigt und stolz darauf, dass wir mit Art. 16a GG – dem Recht auf Asyl – eine Regelung haben, die die Menschlichkeit ausreichend berücksichtigt und wir Menschen, die in Not zu uns kommen, als modernes und wohlhabendes Land helfen können.“

Ministerpräsident muss geeignete Maßnahmen ergreifen, ansonsten kann er es gleich bleiben lassen.


Zu der Ankündigung des Ministerpräsidenten, sich auf einem für Baden-Württemberg geplanten Flüchtlingsgipfel nicht für eine Abkehr vom sog. Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete aussprechen zu wollen, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kritisch:

 

„Die Kommunen haben schon vor Monaten vor dem wachsenden Handlungsdruck durch ankommende Geflüchtete gewarnt, wurden von der Landesregierung jedoch insbesondere in Finanzierungsfragen alleingelassen. Der Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022, wonach Geflüchtete Hartz IV erhalten, eine eigene Wohnung mieten und eine Arbeit aufnehmen können, hat die Kommunen kurzfristig und unvorbereitet getroffen und dort einen enormen Mehraufwand begründet. Die Lage verschärft sich zunehmend, ein Handeln der Landesregierung ist dringend geboten.

 

Wenn Ministerpräsident Kretschmann jedoch ankündigt, sich auf dem geplanten Flüchtlingsgipfel nicht für eine Abkehr vom Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete einsetzen zu wollen, obwohl diese Maßnahme überfällig ist und zuletzt auch vom Präsidenten des Landkreistages gefordert wurde, droht der Flüchtlingsgipfel, ebenso wie Kretschmanns Gasgipfel im Sommer, zur Farce zu verkommen.“

 

Entlastung der Kommunen in diesen Zeiten ist dringend notwendig.


Zum Anfang Juni vorgenommen Rechtskreiswechsel, wonach ukrainische Geflüchtete schrittweise Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben sowie in die Zuständigkeit der Jobcenter fallen, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Der sehr kurzfristig umzusetzende Rechtskreiswechsel hat die Kommunen im Sommer unvorbereitet getroffen und vor riesige Herausforderungen gestellt. Die Geflüchteten sind plötzlich in die kommunalen Zuständigkeiten der Jobcenter gewechselt, doch bereits damals hatten die Kommunen mit der Unterbringung der Geflüchteten alle Hände voll zu tun. Das hat sich bis heute nicht gebessert. Im Gegenteil, die Lage hat sich noch weiter verschärft.

Daher fordern wir eine Abkehr vom Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete in Deutschland. Dies führt zu einer Entlastung der Kommunen und zu einer notwendigen Entlastung der Haushalte.“

 

Hierzu ergänzt Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Deutschland bietet, bedingt durch den Rechtskreiswechsel, im EU-Vergleich die umfassendste Absicherung. Mit unserem Vorschlag werden alle Geflüchteten ungeachtet ihrer Herkunft auf einer gleichen Grundlage behandelt, die Kommunen sind mit deren Unterbringung bereits vollständig ausgelastet.

In Zeiten, in denen viele Leute mit Sorge auf ihre nächste Nebenkostenabrechnung blicken müssen, halten wir diesen Vorschlag für angemessen und notwendig.“

Der Gesetzesentwurf der AfD soll erneut nur spalten und lässt selbst zentrale Fragen offen.


Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zum Gesetzesentwurf der AfD zum Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern (Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetz) – wie folgt aus:

 

„Der neuerliche Versuch der AfD das im Grundgesetz garantierte Recht auf Asyl auszuhöhlen ist mehr als plump, er ist außerdem bereits jetzt überholt. Mit der bereits initiierten Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts auf Bundesebene, welches neben einer Rückführungsoffensive für Straftäter auch die Bekämpfung des Fachkräftemangels durch eine Stärkung der Bleibeperspektive für gut integrierte Geflüchtete in den Blick nimmt erübrigt sich jede weitere Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf der AfD.

Was wir jetzt brauchen ist eine schnelle und effektive Nutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen zur Unterbringung und erfolgreiche Integration, keine weitere Spaltung der Gesellschaft.“

Völlig unangemessene Äußerungen der Justizministerin lassen an Eignung für das Amt zweifeln.


Zu den Äußerungen der Justizministerin, wonach Flüchtlinge aufgrund der ausgeweiteten Sozialleistungen nach Baden-Württemberg kommen, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

 

„Durch den zum 01.06.2022 vollzogenen Rechtskreiswechsel können ukrainische Geflüchtete hier nun Wohnungen anmieten und einer Arbeit nachgehen. Ich bin mir jedoch sehr sicher, dass diese Leute viel lieber in ihrem eigenen Land wären, würde dort nicht ein fürchterlicher Krieg herrschen. Dass die Justizministerin sich nun gegen diese Flüchtlinge wendet, ist ausgesprochen anstandslos. Wenn ihr sogar aus der eigenen Koalition Widerspruch entgegenschlägt zeigt das, dass die Grenze des guten Geschmacks an dieser Stelle weit überschritten wurde.

 

Ich gehe davon aus, dass Frau Gentges für diese Behauptungen alsbald belastbare Beweise vorlegen wird.

 

Es darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass die Regierung die Kommunen bei der Suche nach Wohnraum und Schlafplätzen weitgehend alleinlässt. Das Förderprogramm, wonach das Land etwa ein Viertel der berücksichtigungsfähigen Kosten für Erwerb oder Schaffung von Wohnraum übernimmt, ist für die Kommunen keinesfalls ausreichend. Die Kommunen brauchen eine deutlich bessere und weitergehende Unterstützung des Landes.“

Die Maßnahmen der Regierung sind besser als nichts, jedoch weit entfernt von Effizienz.


Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zur Migrationspolitik der Landesregierung wie folgt aus:

 

„Es besteht ein ganz erheblicher Fachkräftemangel in Baden-Württemberg. Diesen werden wir nicht beheben, indem wir nur in „The Länd“ Werbung für eine Fachkräftezuwanderung machen. Wir müssen die Fachkräfte dort erreichen, wo sie sich derzeit befinden.

Immerhin: Die Regierung macht nicht nichts. Dennoch gilt: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Die Maßnahmen der Regierung gehen nicht weit genug, das ist überall in der Wirtschaft zu erkennen: Flüge fallen aus, Freizeitparks können nur einen Bruchteil der Besucher einlassen, von Einzelhandel und Gastronomie gar nicht zu sprechen.

Was unser Land braucht ist die bessere Nutzung bestehender und Erschließung neuer Erfolgspotenziale sowie eine hierfür klar geregelte Zuständigkeit, im Optimalfall bei einem Ministerium. Viele Köche verderben den Brei. Von dort aus werden die verschiedenen Programme dann koordiniert abgestimmt und umgesetzt, um Fachkräfte aus dem Ausland gezielt anzuwerben und eine irreguläre Migration zu reduzieren.“