Archiv für die Kategorie: Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Gesetzentwurf zeigt zunehmende Entfremdung von der heimischen Landwirtschaft

Wer ist schuld am Artenschwund? Wenn es darum geht, Schuldige für das Insektensterben zu finden, werden schnell die Landwirte als Sündenböcke auserwählt. So auch beim Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg aus dem vergangenen Jahr. Zur Bewahrung der Artenvielfalt nahmen die Organisatoren um „proBiene“ mit praxisfernen und unrealistischen Forderungen fast ausschließlich die Landwirte in die Pflicht. Doch die Schuld allein bei der Landwirtschaft zu suchen, greift zu kurz und wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Flächeninanspruchnahme, Extremwetterereignisse, Windenergieanlagen oder Lichtverschmutzung sind auch potenzielle Ursachen für den Insektenschwund.

Wir als FDP/DVP Fraktion begreifen Artenschutz daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Der von Landwirtschaftsverbänden in Baden-Württemberg initiierte Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ ist deshalb genau der notwendige Schritt in die richtige Richtung. Doch statt diesen Weg konsequent zu gehen, der Landwirtschaft und Artenvielfalt in Einklang bringt, hat die Landesregierung nun mit der „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weiterhin völlig praxisuntaugliche Zielsetzungen für die Landwirte beinhaltet. Wertschätzung für unsere Landwirte sieht anders aus!

Wie kam es zu dem Gesetzentwurf?

Im Sommer vergangenen Jahres brachte „proBiene“ ein Volksbegehren auf dem Weg, das nicht nur die Gesellschaft spaltete, sondern auch Existenzen vieler landwirtschaftlicher (Familien-)Betriebe und damit unsere regionale Urproduktion bedrohte. Nach anfänglicher Begeisterung von CDU und Grüne, erkannte nach knapp vier Monaten auch die grün-schwarze Landesregierung die Gefahren des Volksbegehrens für die Selbstversorgung in Baden-Württemberg und unterbreitete den Organisatoren ein Dialogangebot. Es folgten monatelange Verhandlungen zwischen Landwirtschaftsverbänden, proBiene und der Landesregierung. Am Ende präsentierte die Landesregierung den vermeintlichen Kompromiss, welcher sich in dem Gesetzentwurf widerspiegelt.

Was besagt der Gesetzentwurf im Detail?

Der Gesetzentwurf fasst mit Ausnahme vereinzelter Regelungen zu Privatgärten oder Lichtverschmutzung hauptsächlich die Landwirtschaft ins Auge. So soll der Anteil des Ökolandbaus auf einen Anteil von 30-40% bis zum Jahr 2030 ausgebaut werden. Zur Steigerung der Nachfrage nach Bio-Produkten will das Land in (Marketing-)Maßnahmen investieren. Auch wird eine Reduzierung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 landesweit um 40 bis 50% angestrebt, sowie ein Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen. Die finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt können allerdings „nicht beziffert werden.“

Wie ist der Gesetzentwurf aus Sicht der FDP/DVP Fraktion zu bewerten?

Der Gesetzentwurf ist nach Einschätzung der FDP/DVP Fraktion eine rein symbolische Lösung ohne fachliche Substanz.

Beispiel Pflanzenschutz: Es ist völlig unklar, woher die Zielvorgabe zur Pflanzenschutzmittelreduktion kommt. Hierfür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Wer sich die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren ansieht, erkennt: Die Landwirte machen sich schon seit Jahren für den Artenschutz stark. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden beispielsweise im Jahr 2018 so wenige Pflanzenschutzmittel ausgebracht wie zuletzt vor 13 Jahren. Die Landesregierung verkennt mit ihrem Gesetzentwurf diese Anstrengungen jedoch völlig und legt stattdessen eine willkürliche Prozentzahl fest, die in der Praxis nicht zu erreichen ist. Neben dem fraglichen Beitrag zu mehr Artenschutz ist die Regelung zudem mit neuen Dokumentationsvorschriften, einem Bürokratieaufbau und folglich weiteren Belastungen für die Landwirte verbunden.


Beispiel Öko-Landbau: Das Ziel zum Öko-Landbau erinnert an die Planwirtschaft, die in die Grundlagen des freien Marktes eingreift und erhebliche Einwirkungen des Staates nach sich ziehen würde. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es eines signifikanten Anstiegs der Nachfrage nach Bio-Produkten, um einen Preisverfall im Bio-Markt zu verhindern. Das Land möchte die Nachfrage mittels Marketingmaßnamen ankurbeln. Klar ist jedoch: Aufgrund der hohen Zielvorgabe ist dies mit massiven Kosten für den Landeshaushalt verbunden.

Die beiden Beispiele zeigen, dass der Gesetzentwurf zu einem Bürokratieaufbau in der Landwirtschaft führen wird und massive Kosten verursacht, die etwa bei den Landwirten nicht in Relation zum Mehrwert der Regeln stehen. Praxisuntaugliche Regelungen wie die Reduktion der Pflanzenschutzmittel helfen den Landwirten nicht weiter. Im Gegenteil, wenn wir unsere Landwirtschaft immer weiter schwächen und mit Auflagen übersäen, führt dies mittelfristig zu einer Abwanderung der Urproduktion aus Baden-Württemberg. Die Folge: Wir importieren zunehmend Kartoffeln und Äpfel aus anderen Ländern. Das trägt weder zum Klima- und Umweltschutz, noch zur Lebensmittelsicherheit bei. Bemerkenswert ist zudem, dass die Landesregierung in der Corona-Krise einen Gesetzentwurf präsentiert, bei dem sie das finanzielle Ausmaß nicht beziffern kann! Dass Symbolpolitik statt Praxistauglichkeit beim Kompromiss überwiegt, verdeutlicht auch das Verbot von Schottergärten: Mit dem Gesetzentwurf bekräftigt die Landesregierung das grundsätzliche Verbot von privaten Schottergärten. Wie sie die Gestaltung zigtausender Privatgärten überwachen möchte, bleibt jedoch völlig offen. Das ist Symbolpolitik par excellence!

Was schlägt die FDP/DVP Fraktion vor?

Statt immer die Gesetzeskeule zu schwingen, brauchen wir investive Ansätze in der Landwirtschaft. Artenschutz und Ertragsreichtum können mithilfe der Digitalisierung in Einklang gebracht werden. Digitale Methoden ermöglichen eine präzise und bedarfsgerechte Verwendung von Betriebsmitteln. Dafür braucht es jedoch eine belastbare digitale Infrastruktur im ländlichen Raum. Anders als die CDU halten wir 5G an jeder Milchkanne für essenziell, um digitale Präzisionslandwirtschaft und damit auch den Artenschutz zu fördern. Wir setzen uns daher für den Mobilfunkausbau in der Fläche ein. Auch fordern wir mehr Mittel für umweltfreundliche Technik im Agrarinvestitionsförderprogramm. Zudem müssen die Anreize der Förderprogramme für Landwirte erhöht werden, indem wir diese entbürokratisieren.

Gesetzentwurf ist kein Bekenntnis zur lokalen Landwirtschaft

Der Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung hantiert mit abschreckenden und praxisuntauglichen Reduktionszielen für unsere Landwirte. Er ist kein echter Gesellschaftsvertrag und wird der Komplexität des Themas Artenschutz nicht gerecht. Ohne wissenschaftliche Grundlage werden willkürliche Zielvorgaben ausgerufen, die Existenzen gefährden. Nach den Lobhudeleien für das Volksbegehren spiegelt dieses Gesetz einmal mehr die fehlende Wertschätzung für unsere Landwirtschaft wider. Dabei brauchen wir gerade in Zeiten von zunehmender Entfremdung von Stadt-und Landgesellschaften ein klares Bekenntnis zur lokalen Landwirtschaft. Eine starke Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist Voraussetzung für regionale Erzeugnisse und leistet einen elementaren Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in unserem Land. Die Bauern haben in den letzten Jahren viel für den Artenschutz getan. Wir sollten dies honorieren und gemeinsam mit ihnen und der gesamten Gesellschaft das Problem angehen!

Volksbegehren

Die Landesverfassung gibt in den Artikeln 59 und 60 Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Bei einem Volksbegehren haben die Initiatoren nach einem erfolgreichen Zulassungsantrag sechs Monate Zeit, um Unterschriften für ihr Anliegen von mindestens 10% der Wahlberechtigten (derzeit ca.770.000) zu sammeln. Wird das Quorum erreicht, wird der vorgeschlagene Gesetzentwurf der Initiatoren im Parlament behandelt. Billigt der Landtag die Volksinitiative nicht, gibt es eine Volksabstimmung. Für das Volksbegehren von „proBiene“ zeichnete sich in den ersten fünf Wochen eine schwache Beteiligung ab. Bis Ende Oktober 2019 wurden laut dem Innenministerium 6 444 Unterschriften gesammelt. Die Mobilisierung der Initiatoren ruhte seit dem 15. Oktober und endete mit dem Beschluss des Kompromisses, der letztlich in den Gesetzentwurf mündete.

Volksantrag

Mit dem Wissen, dass ein erfolgreiches Volksbegehren die Existenz tausender landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet hätte und einem Verbot der konventionellen Landwirtschaft durch die Hintertür gleichgekommen wäre, initiierten die Bauernverbände einen Volksantrag. Sie forderten, Artenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen und statt eines Pestizidverbots eine umfassende Pestizidreduktionsstrategie aufzulegen. Nach der Landesverfassung muss sich der Landtag mit dem Antrag inhaltlich auseinandersetzen und dazu begründet Stellung beziehen, wenn dieser von mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten (derzeit ca. 40.000) getragen wird. Lehnt der Landtag den Volksantrag ab, folgt aber im Gegensatz zum Volksbegehren keine Volksabstimmung. Die Bauernverbände sammelten für ihr Anliegen binnen weniger Monate fast 90.000 Unterschriften und erfüllten das Quorum bei weitem.

Klaus Hoher

Pauschale und starre Vorgaben zu Pestizidreduktion und zum Biolandbau sind Irrweg.


Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Landtag zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt und Energiewirtschaft der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Klaus Hoher:

„Umwelt- und Artenschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen daher Maßnahmen, die alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehmen und keine einseitigen Schuldzuweisungen in Richtung Landwirtschaft. Der Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ leistet dies in vorbildlicher Weise und hat daher unsere volle Unterstützung. Rund 90 000 Unterschriften unter dem ersten Volksantrag in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg bezeugen, wie wichtig die Auseinandersetzung mit einem gerechten Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Landwirtschaft ist. Dann können wir auch mehr Biodiversität sicherstellen und den Rückgang der Artenvielfalt stoppen. Leider sind die Gründe davon noch zu wenig bekannt und hier sind weitere Forschungsfragen zu klären. Experten der heutigen Anhörung haben deutlich gemacht, dass es hier viele Ursachen gibt und daher auch vielfältige Lösungsansätze notwendig sind. Dazu gehören auch die Themen Reduzierung des Flächenverbrauchs, mehr Wissensvermittlung zu Biodiversität und Ernährung sowie den Einsatz moderner Technologien in der Landwirtschaft“, betont Daniel Karrais.

„Der Volksantrag macht deutlich, dass wir bei dem Ziel, die vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten und die Biodiversität zu steigern, keinesfalls allein die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe in Blick nehmen dürfen. Auch Experten in der heutigen Anhörung halten es für einen Irrweg, die Urproduktion auf drastische Reduktionen des Pestizideinsatzes und die umfassende Umstellung auf den biologischen Anbau zu verpflichten. Denn es fehlt nicht nur die wissenschaftliche Grundlage, die diese Vorgaben rechtfertigen würde, sondern auch die Praktikabilität. Wenn der Markt für Bio-Produkte nicht Schritt hält, würde eine planwirtschaftliche Festlegung auf den Ökolandbau zu einer Erosion der Preise führen und auf die Erzeuger durchschlagen. Pauschale Verbote anstelle einer soliden Reduktionsstrategie für Pflanzenschutzmittel würden die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe gefährden. Vielerorts wird die Hofnachfolge mit diesen Ungewissheiten nicht gelingen. Daher ist es richtig und wichtig, dass sich der Landtag intensiv mit den Herausforderungen der Landwirtschaft und des Artenschutzes gleichermaßen beschäftigt und insbesondere den betroffenen Landwirten umfassend Gehör bietet.“, so der agrarpolitische Sprecher Klaus Hoher.

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Bei EEG-Umlage gilt: Absenken ist gut, Abschaffen ist besser


Zur Aufforderung des Umweltministers Franz Untersteller an die Bundesregierung, die Strompreise für Verbraucher durch Absenkung der EEG-Umlage zu senken, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Dass Haushalte sowie mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe bei den hohen Strompreisen dringend entlastet werden müssen, ist angesichts der Konjunkturkrise zwingend. Die durch staatliche Vorgaben erzeugten Rekordpreise können wir uns nicht mehr leisten. Ein Umdenken ist richtig.

Die Landesregierung kann nun zeigen, wie ernst sie es damit meint und auf Bundesebene vorstellig werden. Konsequent wäre es, die EEG-Umlage komplett abzuschaffen sowie den europäischen Emissionshandel zu erweitern und zu stärken. Diese Umlage hat sich als untaugliches planwirtschaftliches Element mit falschen Schwerpunktsetzungen, beispielweise beim Bau von Windrädern in Baden-Württemberg, erwiesen. Für die EEG-Umlage gilt: Absenken wäre gut, Abschaffen wäre besser.“

Ausbau der regenerativen Energien muss marktwirtschaftlichen Anreizen folgen.


Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschafts- und wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg sowie Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft kommentiert die Einigung der grün-schwarzen Regierungskoalition zum Klimaschutzgesetz:

„Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Erdwärme – es gibt viele Wege, wie Bürger, Unternehmen und Kommunen zum Ausbau der erneuerbaren Energiegewinnung in Baden-Württemberg beitragen können. Dafür braucht es aber keine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude. Unternehmer können rechnen – und wenn sich eine Solaranlage lohnt, werden sie diese auf eigene Initiative installieren. Sie reagieren dann auf marktwirtschaftliche Anreize. Die Pflicht hingegen bläht die überbordende Anzahl an Bauvorschriften weiter auf und ist ein neuer Kostentreiber für die Wirtschaft. Eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen ist schon jetzt absehbar. Außerdem ist sie ein trojanisches Pferd für den Einstieg in eine allgemeine Solarpflicht auch für Wohngebäude. Baden-Württemberg braucht mehr erneuerbare Energie zur Deckung seines Strombedarfs – eine Solarpflicht braucht es dazu aber nicht.“

FDP fordert abermals Änderung des Landesplanungsrechts zugunsten von Ausschlussgebieten.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Landeswaldgesetzes hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Daniel Karrais, auf erhebliche handwerkliche Fehler hingewiesen:

„Der Gesetzentwurf basiert auf einem Eins zu Eins kopierten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes. Er passt aber überhaupt nicht zur rechtlichen Systematik des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg und ist daher unvollständig und unsinnig“, kritisierte Karrais.

Zudem habe die AfD-Fraktion keine Anhörung der fachlich betroffenen Verbände durchgeführt. „Sie haben weder mit den Naturschutzverbänden, noch mit den Forstverbänden oder den privaten und kommunalen Waldeigentümern gesprochen. Mit Blick auf die nötige rechtliche Abwägung zwischen dem Naturschutz und dem Recht am Eigentum wäre dies aber geboten gewesen“, bemängelte Karrais.

Der Naturschutzpolitiker zitierte aus dem FDP-Landtagswahlprogramm von 2016: „Wir werden den Schutz von Anwohnern und Natur vor Windrädern erhöhen. Dazu wollen wir den Vorsorgeabstand zu Wohngebieten auf 1500 m erhöhen, die Verpachtung von Windkraftstandorten im Staatswald durch den Landesbetrieb ForstBW stoppen und das Planungsrecht ändern. Neben Vorranggebieten für die Windkraft muss es in der Regionalplanung auch wieder möglich sein, Windkraft-Ausschlussgebiete auszuweisen, in denen Natur, Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr den Vorrang haben.“ Diese Forderungen der Freien Demokraten seien nach wie vor aktuell, rechtlich umsetzbar und sachlich ausgewogen, unterstrich Karrais. „Wir wollen keine Flickschusterei im Landeswaldgesetz, dessen Regelungsbereiche die Forstverwaltung und die forstliche Praxis sind, sondern eine zielführende Änderung des Landesplanungsrechts“, sagte der FDP-Naturschutzpolitiker zusammenfassend.

Auf dem Weg zu einer klimaneutralen EU dürfen heute keine Wege ausgeschlossen werden.


Zur heutigen Debatte über den Europäischen Grünen Deal erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Mitglied des Europaausschusses, Daniel Karrais:

„Ich begrüße es, dass die Europäische Kommission alle Anstrengungen unternehmen will, die EU bis 2050 Klimaneutral zu machen. Das Bewusstsein für eine solche Notwendigkeit darf nicht nur in Deutschland besonders ausgeprägt sein, sondern in der EU ebenso.

Die drei vorgeschlagenen Säulen der Finanzhilfen für die Transformation müssen kritisch betrachtet werden. Das Ziel, eine Billion Euro als Investitionen in den Klimaschutz.

Allerdings sehen wir hier den Rahmen, die konkreten Maßnahmen kennen wir noch nicht. Im März soll das sogenannte Klimagesetz vorgelegt werden. Was wir aber schon kennen, lässt aufhorchen. Die Akzeptanz des Grünen Deals wird in den Keller gehen, wenn mit starren Erfüllungsquoten gearbeitet wird. Mit Enddaten für den Verbrennungsmotor beispielsweise haben wir keine Technologieoffenheit, und die Ablehnung der Anerkennung der klimafreundlichen synthetischen Kraftstoffe ist eine falsche Entscheidung.

Wenn wir wirklich klimaneutral werden wollen, dürfen wir heute keinen möglichen Weg dazu verdammen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grüne Treibjagd auf den Verbrennungsmotor gefährdet Tausende von Arbeitsplätzen und hilft dem Klima überhaupt nicht.


In einer Aktuellen Debatte des Landtags hat der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die grüne Mobilitätspolitik scharf kritisiert. Zwar sei man sich mit den Grünen – wie auch mit SPD und CDU – einig, dass die AfD mit ihrer Leugnung des Klimawandels genauso schiefliege wie mit ihrer daraus folgenden These, man könne bei der Mobilität unbegrenzt weiter auf fossile Brennstoffe setzen. „Keineswegs einig gehen wir aber mit der grünen Hexenjagd auf den Verbrennungsmotor, dessen generelles Verbot etwa der Grünen-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Anton Hofreiter, fordert“, stellte Rülke klar. Wohin dieser Irrweg führe, zeige sich nun im Anstieg der Arbeitslosenzahl von 3,2 auf 3,5 Prozent. Die knapp zehn Prozent mehr Arbeitslosen als im Vorjahr werden von der Arbeitsagentur auf die Krise der Autoindustrie und der Zulieferer wegen des schleichenden Abschieds vom Verbrennungsmotor zurückgeführt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein grüner Landtags-Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz erklärten zwar immer die Wichtigkeit der Technologieoffenheit bei der Weiterentwicklung der Motoren. „Ich frage Sie aber: Ist das Verbot des Verbrennungsmotors Technologieoffenheit?“, so Rülke an die Adresse der Grünen gewandt.

Laut des Bosch-Chefs Volkmar Denner seien für die Herstellung von Diesel-Motoren zehn Arbeitsplätze notwendig, für ein Batteriefahrzeug nur einer, für einen umweltfreundlichen Verbrennungsmotor dagegen bis zu acht! „Ein solcher Kahlschlag bei Arbeitsplätzen, wie die batterieelektrische Mobilität dem Standort Baden-Württemberg zumutet, wäre bestenfalls zu vertreten, wenn dies klimapolitisch unabweisbar wäre“, so Rülke. Er erinnerte daran, dass er in der Debatte zum Haushalt des Ministerpräsidenten im Dezember drei Ziele für den Mobilitätsstandort Baden-Württemberg der Zukunft genannt hatte: Klimafreundlichkeit, Erhalt der Arbeitsplätze und der Erhalt der Individuellen Mobilität. Dazu hatte Ministerpräsident Kretschmann in der Debatte erklärt, er teile diese drei Ziele.

„Batterieelektrische Antriebe erreichen aber keines dieser drei Ziele“, stellte Rülke fest und zählte auf:

  1. sie vernichten 90 Prozent der Arbeitsplätze, wie schon Bosch-Chef Denner feststellte,
  2. sie schränken die individuelle Mobilität ein aufgrund der kurzen Reichweiten, der langen Ladezeit und des mangelnden Zugangs zu Lademöglichkeiten für breite Bevölkerungsschichten und
  3. sie sind alles andere als klimafreundlich wegen der ökologisch katastrophalen Lithiumgewinnung in Südamerika und der Kobaltgewinnung in Afrika mittels Kinderarbeit, der notwendigen Batterieaufladung mit polnischem Kohlestrom und der höchst problematischen Entsorgung der Batterien.

„Deshalb muss man auf den umweltfreundlichen Verbrennungsmotor der Zukunft setzen. Mit sauberem Diesel, mit synthetischen Kraftstoffen, mit der Brennstoffzelle beziehungsweise der Wasserstoffmobilität“, schlussfolgerte Rülke.

Er erinnerte daran, dass der grüne Fraktionschef Andreas Schwarz ja selbst die schlechte Ökobilanz der batterieelektrischen Mobilität im Interview mit der Pforzheimer Zeitung vom 24. Januar dieses Jahres eingeräumt habe. Schwarz hätte auf die Frage: “Und was ist mit der schlechten Ökobilanz von E-Autos?” gesagt:  “Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass die Batterie grüner wird” zitierte Rülke und sagte darauf wörtlich: „Also, lieber Kollege Schwarz, ist die Batterie eben nicht grün, sondern eine Zumutung für das Klima.“

Es gehe nach den Worten Rülkes deshalb um echte Technologieoffenheit und er folgert daraus fünf Forderungen:

  1. Weg mit der Hofreiter-Forderung nach einem Verbot des Verbrennungsmotors.
  2. Die CO2-Bilanz der batterieelektrischen Mobilität muss künftig entlang der gesamten Prozesskette betrachtet werden.
  3. Es muss Schluss sein mit einer Politik nach dem Motto: Wir erhöhen die Subventionen für die Batterie so lange, bis die Menschen sie endlich kaufen.
  4. Es muss Schluss sein mit politischen Restriktionen zur Verhinderung der synthetischen Kraftstoffe.
  5. Wer Ladestationen baut, der muss auch Wasserstofftankstellen bauen.

 

Rülke abschließend: “Das ist der Weg zu einer echten Technologieoffenheit. Dann hat der saubere Verbrenner eine Zukunft. Und somit können wir wirklich etwas fürs Klima tun, gleichzeitig die Arbeitsplätze erhalten und den Menschen die individuelle Mobilität garantieren!”

Zur Debatte über das Volksbegehren Artenschutz und das von der grün-schwarzen Landesregierung vorgelegte Eckpunktepapier für einen Kompromiss erklärt der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für Natur- und Artenschutz, Daniel Karrais:

„Wenn sich die Landesregierung heute dafür lobt, sie habe mit ihrem Eckpunktepapier einen Konflikt befriedet und die Gesellschaft vor einer Spaltung bewahrt, dann ist dies hanebüchen. Denn dadurch dass Grüne und CDU seit Mai über den ganzen Sommer hinweg eine widersprüchliche Haltung zur Gesetzesinitiative eingenommen haben, haben sie diesen Konflikt selbst angeheizt.“ Noch am 22. Juni habe der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart gegenüber der Stuttgarter Zeitung gesagt, er unterstütze das Volksbegehren. In demselben Artikel war ein Sprecher der CDU mit der Aussage zitiert worden, die Fraktion prüfe noch, ob sie das Volksbegehren „eins zu eins übernehmen“ könne, oder einzelne Punkte verändern wolle. Vier Tage später habe die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung herausgegeben, in der Reinhart gemeinsam mit dem NABU-Landesvorsitzenden abermals Unterstützung für das Volksbegehren signalisiert habe. „Und heute stellt sich Herr Reinhart hier hin und spielt den weitsichtigen Retter der Landwirte“, kritisierte Karrais. Auch bei den Grünen sei keine klare Linie erkennbar gewesen. Einige Kreisverbände hätten das Volksbegehren unterstützt, andere hätten es abgelehnt. „Sie haben die gesamte Land- und Forstwirtschaft über Monate hinweg unnötig verunsichert“, sagte Karrais.

Die FDP/DVP-Fraktion habe sich bereits am 12. Juli mit einer detaillierten Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens positioniert und alternative Wege zu mehr Artenschutz aufgezeigt, sagte der Naturschutzpolitiker. „Wir fordern beispielsweise mehr Mittel im Agrarinvestitionsförderprogramm für umweltfreundliche Ausbringtechnik. Wir fordern, dass Baden-Württemberg nun endlich nachzieht und das hochpräzise Korrektursignal für den Satellitenpositionierungsdienst SAPOS gebührenfrei stellt, wie es Rheinland-Pfalz schon vor mehr als zwei Jahren getan hat, um eine exakte und sparsame Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Wir wollen mehr Forschung und Beratung für standortangepasste Fruchtfolgen. Wir müssen Artenschutz über mehr Innovationen voranbringen anstatt immer die Gesetzeskeule zu schwingen“, sagte Karrais.

Das Eckpunktepapier von Grün-Schwarz beinhalte durchaus einige brauchbare Ansätze, gestand Karrais zu. Allerdings werfe es doch erhebliche Fragen hinsichtlich Finanzierung und Bürokratieaufwuchs auf. „Das Eckpunktepapier liest sich mit Blick auf die angekündigten Fördermaßnahmen wie ein Wunschzettel an den Weihnachtsmann“, sagte Karrais und warnte vor einem hohen zweistelligen Millionenbetrag, der pro Jahr auf den Landeshaushalt und die Kommunen zukomme. Zudem drohe sowohl den landwirtschaftlichen Betrieben als auch den Landwirtschaftsämtern ein massiver Bürokratieaufwuchs infolge der geplanten Dokumentations- und Kontrollpflichten beim Pflanzenschutz. Zuletzt kritisierte Karrais das im Eckpunktepapier enthaltene unkritische Lob für das Agrarpaket der Bundesregierung. „Wenn Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner es tatsächlich hinnimmt, dass ab 2021 in sämtlichen FFH-Gebieten keine Herbizide mehr ausgebracht werden dürfen, werden wir in Baden-Württemberg unter anderem einen massiven Rückgang des Steillagenweinbaus erleben. Wenn diese Flächen verbuschen, hilft das der Artenvielfalt überhaupt nichts“, sagte Karrais. „Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik von Maß und Mitte. Wir setzen uns für mehr Artenschutz ein, aber wir stehen auch entschieden an der Seite der Landwirte, ohne deren Arbeit unsere Kulturlandschaften gar nicht zu pflegen und zu erhalten sind“, sagte der Abgeordnete.

Zur grün-schwarzen Einigung, einen Alternativentwurf zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz auszuarbeiten, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Es ist schön, dass die Landesregierung schließlich doch noch zu einer Haltung zum Volksbegehren gefunden hat. Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzentwurf von Pro Biene schon seit Mitte Mai bekannt ist, haben sich Grüne und CDU mit dieser Positionierung allerdings lange Zeit gelassen. Ich erwarte jetzt von der Landesregierung, dass sie in ihrem Alternativentwurf die Politik der ordnungsrechtlichen Daumenschrauben überwindet, und endlich einen Kurs der Zukunftsinvestitionen einschlägt, den die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft so dringend benötigen, um sich ökonomisch wie ökologisch besser aufzustellen. Dazu sollte Grün-Schwarz den Landwirten endlich das hochpräzise Korrektursignal des Satellitenpositionierungsdienstes der Landesvermessungen (SAPOS-HEPS) gebührenfrei zur Verfügung stellen, um durch exakte Spurführung und teilflächenspezifische Bewirtschaftung Pflanzenschutz- und Düngemittel einzusparen. Des Weiteren muss die Förderung umweltfreundlicher Ausbringtechnik im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) fortgeführt und ausgebaut werden, damit Dünge- und Pflanzenschutzmittel möglichst genau dort ankommen, wo sie wirken sollen. Außerdem muss Baden-Württemberg deutlich mehr zur Erforschung von Drohnen und Robotik im Pflanzenschutz beitragen. Hier sind uns inzwischen viele Nachbarländer weit voraus.“

Nachdem sich die CDU-Fraktion im Landtag nach anfänglichem Lob für das „Volksbegehren Artenschutz“ nun doch zu einer ablehnenden Haltung durchgerungen hat, fordert der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, auch eine klare Ansage zum sogenannten „Agrarpaket“ der Bundesregierung:

„Dass die CDU-Fraktion sich nun endlich zu einem klaren ‚Nein‘ zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens durchgerungen hat, obwohl ihr Fraktionsvorsitzender in einer Pressemitteilung vom 26. Juni dieses Jahres noch seine Unterstützung ausgesprochen hatte, begrüße ich. Ich erwarte jetzt allerdings auch, dass die CDU Baden-Württemberg sich mit voller Kraft für Nachbesserungen am gemeinsamen Agrarpaket von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einsetzt. Denn ob die produktions- und eigentumsfeindlichen Daumenschrauben in Landschaftsschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten durch ein Volksbegehren kommen, oder durch die schwarz-rote Bundespolitik, ist den baden-württembergischen Landwirten herzlich egal. Wir reden hier immerhin über ein Drittel der Landesfläche Baden-Württembergs.“

Liberale Landtagsfraktionen fordern Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Deutschland

Eine gemeinsame Klausursitzung der drei FDP-Landtagsfraktionen aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern stand ganz im Zeichen der inhaltlichen Arbeit. In thematisch gegliederten Panels wurde über die zukünftige politische Ausrichtung diskutiert und die Vernetzung der drei Fraktionen auf Arbeitsebene intensiviert.

So wurde u.a. im Bereich Digitalisierung über die Ausgestaltung eines Digitalisierungsministeriums oder im Bereich Bildung über Ganztagsschulen und Strategien zur Lehrergewinnung gesprochen.

Im Fokus standen aber die Zukunftsthemen Mobilität, Energiepolitik und Automobilwirtschaft.

Die zu besprechenden Handlungsfelder im Bereich Mobilität waren:

  • Wahlfreiheit statt Verbotspolitik
  • Shared Mobility
  • Innovationen für eine dekarbonisierte, klimaneutralen Mobilität
  • Digitalisierung und autonome Fortbewegung
  • Datenschutz
  • Selbstbestimmte Fortbewegung in jeder Lebenslage und Barrierefreiheit
  • Leistungsfähige Infrastruktur
  • Beseitigung regulatorischer Hürden

Unsere beschlossenen Impulse zur Mobilität der Zukunft.

Die Diskussionen im Bereich Energiepolitik standen unter dem Motto: „Politischer Realismus statt Symbolpolitik“.

Denn in keinem anderen Politikfeld prallen derzeit die politischen Ankündigungen und Realität so hart aufeinander wie in der Energie- und Klimapolitik. Wir bekennen uns selbstverständlich zum Pariser Abkommen von 2015 und der Umsetzung der Klimaschutzziele. Wir verwahren uns aber gegen eine Instrumentalisierung dieses Abkommens im Sinne der Verbots- und Umerziehungskultur, sondernd sehen die Lösung in Freiheit, wissenschaftlichem Fortschritt und Technologien.

In unserem Impulspapier CO² schnell und wirksam reduzieren – Energiepolitik neu denken haben wir die gemeinsamen Überzeugungen zusammengefasst.

Auch die Automobilwirtschaft, als umsatzstärkste Branche in Deutschland, beschäftigt uns weiterhin.

Aufgrund der hohen Beschäftigungszahl leistet die Automobilindustrie einen wichtigen Beitrag zur Arbeitsmarktlage und für unseren Wohlstand. Die Transformation der Mobilität prägt schon heute die Zukunft der Industrie und es stellt sich die Frage, wie sich der Wandel auf die Wertschöpfung und die Beschäftigten auswirken wird. In welchen Feldern wir Handlungsbedarf sehen, um die individuelle Mobilität sicherzustellen, können Sie hier nachlesen.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, hat anlässlich des „Volksbegehrens Artenschutz“ vor einer zunehmenden Entfremdung der Stadtbevölkerung von der ländlichen Urproduktion in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gewarnt und Reaktionen im Bildungssystem gefordert. „Die Bewegung um die Volksbegehren in Bayern oder Baden-Württemberg erfüllt mich mit Sorge. Man kann durchaus für eine nachhaltigere Form der Landbewirtschaftung eintreten. Das tue ich selbst. Man kann auch den Ökolandbau unterstützen, aber der städtisch geprägte Zeitgeist marschiert inzwischen in eine Richtung, welche die Bewirtschaftung von Land und Gewässern über kurz oder lang gänzlich unmöglich macht“, kritisierte Hoher.

Wenn eine Bewegung auf einem erheblichen Teil der Landesfläche „Pestizide“ verbieten wolle, weil sie anscheinend gar keine Ahnung mehr davon habe, dass auch der Ökolandbau nicht ohne Pflanzenschutz auskomme, dann werde diese Entwicklung bedrohlich. „Es ist ja mancherorts in der Stadtbevölkerung inzwischen so weit, dass Menschen sich aus Sorge um die Bienen mehrere Völker Honigbienen zulegen und damit den eigentlich gefährdeten Wildbienen eine völlig unnötige Nahrungskonkurrenz bescheren“, erklärte Hoher. Die vermeintlichen Artenschutzbemühungen nähmen inzwischen groteske Züge an.

Hoher, der im Landtag auch Mitglied des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport ist,  fordert daher eine Reaktion im Bildungssektor. „Ich bin allgemein kein Freund davon, bei jedem gesellschaftlichen Problem gleich ein neues Unterrichtsfach zu fordern, aber in früheren Generationen war es völlig normal, dass Schulklassen auch einmal bei der Kartoffelernte ausgeholfen haben“, erläuterte Hoher. Er halte es für überlegenswert, ergänzend zu den berufsorientierenden Praktika wie BOGY an Gymnasien oder BORS an Realschulen auch ein schulisches Kurzzeitpraktikum in der ländlichen Urproduktion einzuführen. „Wer als junger Mensch einmal eine Woche in einem Betrieb der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft mitgelaufen ist, der bekommt zumindest ein Gespür für die grundlegenden Zusammenhänge und Arbeitsbedingungen der Land- und Gewässerbewirtschaftung“, glaubt Hoher. Eine solche Erfahrung immunisiere nicht nur gegen „ideologische Schwarz-Weiß-Malerei“, sie steigere auch den Respekt vor Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen.

Anlässlich der Entscheidung des Innenministeriums über den Antrag zum sogenannten „Volksbegehren Artenvielfalt“ des Aktionsbündnisses „Pro Biene“ erklärt der Sprecher für ländliche Räume und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Zulassung des Volksbegehrens durch das Innenministerium lässt für mich viele Fragen offen. Denn sollte der vorgelegte Gesetzentwurf tatsächlich so umgesetzt werden, wird dies nicht nur für den Landeshaushalt sowie für die betroffenen Grundeigentümer in Land- und Forstwirtschaft unverhältnismäßig teuer. Es sind auch massive Eingriffe in das Recht am Eigentum, in das Recht auf freie Berufsausübung, in die kommunale Selbstverwaltung und in den Datenschutz zu erwarten. Ich erwarte von Grün-Schwarz daher nun, zügig einen überzeugenden Alternativentwurf vorzulegen.

Der an sich wünschenswerte Weg zu mehr Artenschutz und sinkenden Wirkstoffmengen beim Pflanzenschutz darf nicht einseitig über wettbewerbsfeindliche Daumenschrauben führen, sondern er muss den landwirtschaftlichen Betrieben auch eine realistische Zukunftsperspektive bieten. Ich fordere daher jetzt von Grün-Schwarz

  • mehr Einsatz für umweltfreundliche Technik im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes
  • eine gebührenfreie Bereitstellung von Geodaten und Satellitenkorrektursignalen für die digitale Präzisionslandwirtschaft
  • sowie mehr Forschung und Beratung bei der Weiterentwicklung standortangepasster Fruchtfolgen und klimatisch anpassungsfähiger Bodennutzungssysteme.

Zudem sollten die Grünen zeitnah ihr widersprüchliches Verhältnis zu den Chancen der Neuen Züchtungstechniken klären, bei denen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer stets ‚Hü‘ sagt und die agrarpolitische Sprecherin der Grünen, Martina Braun, ‚Hott‘. Ich meine, wenn wir ernsthaft auf eine Verringerung des synthetischen Pflanzenschutzes hinwirken wollen, brauchen wie eine sachliche und offene Diskussion über die Fortschritte der Biotechnologie in den vergangenen vier, fünf Jahren.“

Klima und Umwelt

Entscheidungen von heute prägen die Welt von morgen. Für uns ist der Pariser Klimavertrag verpflichtend, das 1,5-Grad-Ziel gesetzt. Im Kampf gegen den Klimawandel fordern wir weltweite Kooperation und mehr Wirtschaftswachstum in Baden-Württemberg. Ohne Konjunktur kann es für uns keinen Klimaschutz geben. Klimanationalismus und kleinteilige Sektorziele lehnen wir ab. Im europäischen Emissionshandel sehen wir ein bewährtes Instrument, um fossile Energieträger und veraltete Technologien vom Markt zu drängen. Mithilfe digitaler Anwendungen wollen wir Freie Demokraten kritische Entwicklungen frühzeitig erkennen und die Effizienz unseres Ressourcenverbrauchs optimieren. Zum Schutz unseres Klimas, zum Schutz unserer Umwelt setzen wir auf Freiheit und Fortschritt statt auf Verbot und Verzicht.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Um die Transformation in Richtung Klimaneutralität zu beschleunigen, fordern wir den Ausbau der europäischen Energieversorgung. Wir stehen für globale Energiemärkte, die die Erzeugung, den Transport und den Verbrauch klimafreundlicher Energie weltweit möglich machen und den CO2-Ausstoß in einem weltweiten Wettbewerb der Energieträger und Technologien sukzessive verringern.
  • Statt den Klimaschutz mit kleinteiligen Vorgaben zu verkomplizieren, brauchen wir gemeinsame Ziele auf Bundes- und EU-Ebene. Im europäischen Emissionshandel sehen wir ein bewährtes Instrument, um fossile Energieträger und veraltete Technologien sukzessive vom Markt zu drängen. Wir fordern die Ausweitung des Emissionshandels auf den Verkehrs- und Gebäudebereich.
  • Wir stehen für mehr Vielfalt in der Energieversorgung und für mehr Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Mit zukunftsfähigen Energiepartnerschaften wollen wir den Import von Wasserstoff regeln und für klimafreundliche Energie in Baden-Württemberg sorgen
  • Als Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg fordern wir mehr Einsatz bei CO2-neutralen Kraftstoffen im Autoland Baden-Württemberg. Mit synthetischem Kraftstoff wollen wir Freie Demokraten das Klima schützen und zukunftsfähigen Wohlstand in Baden-Württemberg schaffen.
  • Wir Freie Demokraten wollen mehr klimafreundliche Biomasse in Baden-Württemberg nutzen. Holzöfen müssen in Betrieb genommen, Hürden für Biogasanlagen müssen abgebaut werden. Für die rund 1.000 Biogasanlagen im Land fordern wir eine befristete Befreiung von Auflagen und mehr Flexibilität bei dem zum Einsatz kommenden Stoffmix.
  • Da ein erheblicher Teil unseres CO2-Ausstoßes auf die Bereitstellung von Wärme entfällt, wollen wir Freie Demokraten die Wärmeversorgung verbessern. Klimaneutrale Erdwärme muss verstärkt erschlossen, klimafreundliche Abwärme vermehrt genutzt werden.
  • Um den weltweiten Klimawandel einzudämmen, setzen wir Freie Demokraten auch auf bewährte Verfahren zur Speicherung und Nutzung von CO2. Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) wollen wir endlich möglich machen. Von der grün-konservativen Kretschmann-Koalition fordern wir den Einstieg in die Kohlenstoffwirtschaft.
  • Das landeseigene Klimaschutzgesetz wollen wir um klare Ziele zur Klimaanpassung ergänzen. Während Klimaschutz auf möglichst hoher Gesetzgebungsebene geregelt werden muss, stehen bei Klimaanpassungen die lokalen Gegebenheiten im Fokus. Die Kontrasterfahrungen des Klimawandels wollen wir Freie Demokraten durch ein intelligentes Landschafts- und Niederschlagsmanagement minimieren, ihre Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge durch eine vorausschauende Klima- und Umweltpolitik eindämmen.
  • Wir fordern, dass das Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg um eine Strategie zu den Klimaschutzpotenzialen der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF-Sektor) ergänzt wird. Waldbewirtschaftung muss nachhaltig erfolgen, Holz auch in langlebigen Produkten Verwendung finden und die Wiederbewaldung von Schadflächen im Zuge eines klimarobusten Waldumbaus gezielt vorangetrieben werden.
  • Natürliche CO2-Senken, wie Moore und der Humusaufbau, gehören für uns Freie Demokraten stärker auf die politische Agenda. Wir wollen Moorflächen schützen und den Aufbau von innerstädtischen Grünflächen, Kleingartenanlagen und Kaltluftschneisen fördern.
  • Klimaschutz heißt für uns Kreislaufwirtschaft. Mit einem positiven Anreizsystem wollen wir Freie Demokraten die Kreislaufwirtschaft in Baden-Württemberg vorantreiben. Mittelfristig muss die Wiederverwendung von Rohstoffen wirtschaftlicher werden, als der Abbau neuer Rohstoffe.
  • Mit der Digitalisierung zahlreicher Anwendungen und mehr Interkonnektivität wollen wir Freie Demokraten unseren Energie- und Ressourcenverbrauch optimieren und den CO2-Ausstoß verringern. In unnötigen Staus und ressourcenintensiver Papier-Kommunikation sehen wir Freie Demokraten unnötigen Ballast auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Initiativen

16-06-2023 Floating-PV in BW

28-02-2023 Für eine zukunftsfähige CO2-Kreislaufwirtschaft – CCU/S in Baden-Württemberg möglich machen

13-02-2023 Fluorierte Gase in Baden-Württemberg – Anwendungsbereiche und Alternativen

01-12-2022 Ausgleich bei durch Tiefen-Geothermie verursachten Schäden

30-11-2022 Klimaziele der Landesregierung

05-08-2022 Bedeutung der Kommunen für Klimaschutz, Energieeffizienz und Klimaanpassung

15-07-2022 Potenziale der Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung

23-06-2022 Potenziale der Digitalisierung für den Klima- und Umweltschutz

31-05-2022 Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 – Ein wichtiger Beitrag für ef-fektiven und bezahlbaren Klimaschutz

26-04-2022 Potenziale von Kernenergie für Versorgungssicherheit

11-04-2022 Potenziale und Zukunftsfähigkeit der tiefen Geothermie für die Wärme- und Energieversorgung

17-02-2022 Potenziale der Photovoltaik-Straßenüberdachung

12-01-2022 Technologieoffener Wasserstoffhochlauf in Baden-Württemberg

04-01-2022 Förderung und Abbau von Lithium im In- und Ausland

22-12-2021 Bedeutung von Wärmepumpen für die Energiewende und Klimaziele im Gebäudesektor in Baden-Württemberg

13-12-2021 Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg

16-11-2021 Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg

16-09-2021 Wasserstoffzukunftsstrategie

02-08-2021 Maßnahmen zur Klimaanpassung in Baden-Württemberg

26.07.2021: Novelle des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg

09.07.2021: Pläne der Landesregierung zur CO2-Bepreisung

Positionspapiere


Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Positionspapier: Wie sicher in die Zukunft?

Jahresbilanz Koalition

Smartes Ländle – Smarter Klimaschutz

Im Hintergrund ein Offen mit offener Flamme und im Vordergrund Holzpellets

Energie

Fortschritt braucht Energie. Ein Großteil unserer Energie wird gegenwärtig importiert. Ein Großteil unserer Energie stammt aus Kohle, Öl und Gas. 2021 hat die grün-schwarze Kretschmann-Koalition den Bau 1.000 neuer Windräder verkündet. Die Formel verfängt, der Nutzen ist fragwürdig. Rund 760 Windräder sind in Baden-Württemberg gegenwärtig im Betrieb. Ihre Auslastung ist dürftig, ihr Energiegewinn ist gering. Im windschwächsten aller Bundesländer ist die Windkraft vielerorts nicht wettbewerbsfähig.

Als Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg stehen wir für Versorgungssicherheit, Freiheit und Fortschritt im Land. Wir wollen die Wirtschaft schützen. Wir wollen Arbeitsplätze schaffen. Einseitige Eingriffe in den Wettbewerb der Energieträger und Technologien lehnen wir ab. Wir sind gegen Verzichtsdebatten und Verbotspolitik und stehen für einen schlanken Staat, der die Menschen machen lässt. Die Sicherheit unserer Energieversorgung – für uns keine Frage von Wind und Wetter. Bezahlbare Energie – für uns die Grundlage von Wohlstand und Wirtschaftswachstum. Damit uns die Transformation in Richtung Klimaneutralität gelingt, fordern wir Freie Demokraten weltweite Kooperation und mehr Wirtschaftswachstum in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit Wirtschaft und Gesellschaft wollen wir Freie Demokraten mehr Fortschritt wagen in Baden-Württemberg. Mit unserer parlamentarischen Arbeit stehen wir für den Abschied vom grün-schwarzen Abstieg.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Versorgungssicherheit heißt für uns Vielfalt. Wir  sind gegen den einseitigen Ausbau der Windenergie im windschwachen Baden-Württemberg. Die planwirtschaftliche Priorisierung des Windkraftausbaus und grün-schwarze Beschränkungen bei der Bürgerbeteiligung lehnen wir ab. Auch die Windenergie muss sich einem freien und fairen Wettbewerb beugen.
  • Die Photovoltaik-Pflicht im Neubau sowie bei Dachsanierungen lehnen wir ab. Sie belastet Eigenheimbesitzer und verschärft bestehende Material- und Personalengpässe im Handwerk. Hauseigentümer sollen selbst entscheiden können, auf welchem Wege sie am effizientesten zur Energiewende beitragen.
  • Wir fordern die befristete Weiternutzung der Kernenergie, den befristeten Weiterbetrieb von Neckarwestheim 2. Durch die Beschaffung neuer Brennelemente wollen wir die Kernkraft noch bis 2026 nutzen.
  • Um jederzeit die Sicherheit unserer Stromversorgung zu garantieren, fordern wir die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Kraftwerke. Konventionelle Kraftwerke müssen zurück ans Netz, Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden.
  • Um das zur Verfügung stehende Energieangebot auszuweiten und Wirtschaft und Gesellschaft effektiv zu entlasten, fordern wir die Erkundung und Erschließung heimischer Erdgasvorkommen. Gegenüber dem Bund muss sich das Land für die Modernisierung des geltenden Rechtsrahmens einsetzen. Hürden gehören abgebaut, Gas gehört gefördert.
  • Wir wollen mehr Biomasse in Baden-Württemberg nutzen. Holzöfen müssen in Betrieb genommen, Hürden für Biogasanlagen müssen abgebaut werden. Für die rund 1.000 Biogasanlagen im Land fordern wir eine Befreiung von Auflagen und mehr Flexibilität bei dem zum Einsatz kommenden Stoffmix.
  • Da ein erheblicher Teil unseres Energieverbrauchs auf die Bereitstellung von Wärme entfällt, wollen wir die Wärmeversorgung verbessern. Erdwärme muss verstärkt erschlossen, Abwärme vermehrt genutzt werden.
  • Wir stehen für mehr Vielfalt in der Energieversorgung und für mehr Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Mit zukunftsfähigen Energiepartnerschaften wollen wir den Import von Wasserstoff und anderen Zukunftsenergien in industriellem Maßstab regeln.
  • Dezentral erzeugt, kann Wasserstoff als Stromspeicher die Kosten und den Aufwand für Netzeingriffe reduzieren, die Effizienz unseres Energiesystems hingegen steigern. Als Freie Demokraten fordern wir eine landeseigene Anschubfinanzierung für die dezentrale Wasserstoffgewinnung.
  • Um die Stromversorgung fit für die Zukunft zu machen, fordern wir wasserstofftaugliche Gaskraftwerke für Baden-Württemberg. Prognose und Planung, Bau und Betrieb neuer Kraftwerke müssen vereinfacht, die Effizienz neuer Kraftwerke durch die Einbindung in die Netzplanung gesteigert werden.
  • Gas- und Wasserstoffwirtschaft müssen integral betrachtet und gemeinsam reguliert werden. Das Commitment der Branche, schon 2030 viele Landkreise mit Wasserstoff beliefern zu können, erfordert schleunigst politisches Back-up.

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Initiativen

26-07-2023 Verbreitung und Regulierung von Wärmepumpen in Baden-Württemberg

09-05-2023 Potenzial der Agri-Photovoltaik im Land heben – Flächenverbrauch durch Freiflächen-Photovoltaik minimieren

25-04-2023 Preisgestaltung und Preistransparenz in der Nah- und Fernwärmeversorgung

23-03-2023 Entwicklung der Energieinfrastruktur in Baden-Württemberg

20-03-2023 Smarte Stromversorgung im Südwesten

17-03-2023 Rückbau, Recycling und Repowering von Windkraftanlagen

09-02-2023 Windkraftausbau und Bundeswehr – Planungs-, Nutzungs- und Kommunikationskonflikte in Baden-Württemberg

26-01-2023 Erwartung und Entwicklung von Elektrolyseleistung

24-01-2023 Stromnetzstabilität und Verbrauchsverzicht

31-01-2023 Praktikabilität der PV-Pflicht in Baden-Württemberg

05-12-2022 Wasserstoff im Wärmemarkt

24-11-2022 Transformation der Fernleitungs- und Verteilnetze 

08-11-2022 Dezentrale Wasserstoffgewinnung in Baden-Württemberg

08-11-2022 Biogasnutzung bürokratiefrei beschleunigen

15-09-2022 Zustand und Zukunft der Wasserversorgung in Baden-Württemberg

15-07-2022 Windkraftpotenzial in Baden-Württemberg

01-07-2022 Folgen und Vorausschau von Gasengpässen und Gasmangellage

27-06-2022 Erdgasförderung in BW

21-06-2022 Deutsch-Russische Rohstoff-Forum

12-04-2022 Potenziale von Biogas für die Versorgungssicherheit

07-04-2022 Potenziale der Wasserkraftnutzung für die Energieversorgung

05-04-2022 Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Photovoltaik-Pflicht

07-03-2022 Alternativen für eine zukunftsfähige, klimaschonende und bezahlbare Wärmeversorgung

22-12-2021 Energetische Nutzung von Biertreber und brauereispezifischen Rohstoffen in Baden-Württemberg

20-12-2021 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung in Baden-Württemberg

30.06.2021: Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg

24.06.2021: Bedeutung von Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern für die Energiewende

Positionspapiere


Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Positionspapier: Wie sicher in die Zukunft?

E-Fuels

Jahresbilanz Koalition

Auf dem Weg zum Wasserstoffland Nummer 1


Abgeordnete


Mitarbeiter

Malte Milewski

Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energie sowie Europa
Tel.: +49 711 2063-9052

Dr. Hans-Ulrich Rülke

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entscheidung der Bundesforschungsministerin, die Batterieforschung in Münster und nicht in Ulm zu fördern, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:  

„Wieder einmal geht eine millionenschwere Entscheidung der Bundesregierung am Land vorbei. Noch nie erschien Baden-Württemberg bei Entscheidungen in Berlin so schlecht repräsentiert, während mit Ulm ein prädestinierter Standort vorhanden ist.

Die Standortentscheidung für die Zellforschungsfabrik von Bundesforschungsministerin Karliczek ist sachlich nicht nachvollziehbar und kritikwürdig. Einzig ihr Bezug zu Münster nahe ihrem Wahlkreis erscheint hier entscheidungsleitend gewesen zu sein. Dann muss man Frau Karlizcek aber ganz klar Vetternwirtschaft vorwerfen.

Es ist wohlgemerkt auch nicht die erste fragwürdige Entscheidung der Bundesministerin, die das Land unmittelbar betrifft. Bereits bei der Vergabe der Mittel für exzellente Forschung mehrte sich die Kritik, dass sie zugunsten der Hochschulstandorte in Nordrhein-Westfalen nachgebessert habe. In der Folge mussten die Fördermittel für Baden-Württemberg pauschal um ein Viertel gekürzt werden.

Es ist mehr als peinlich, dass es der Landesregierung nicht gelingt, das Land im Wettbewerb um Bundesmittel erfolgreich zu positionieren. Bei der Entscheidung, wo das bundesweit einzigartige Internet-Institut angesiedelt werden sollte, ging das KIT in letzter Sekunde leer aus. Bei den erheblichen Mitteln, die für einen Forschungsleuchtturm zur künstlichen Intelligenz vom Bund in Aussicht standen, reüssierte das prädestinierte Cyber Valley nicht, weil sich die Landesregierung in einem Kompetenz-Wirrwarr um die Digitalisierung befand.

Im Ergebnis flossen Millionen an Bundesmitteln zielstrebig am Land vorbei. Wir fordern die Landesregierung auf, die verpasste Chance am Standort Ulm auszubessern. Dort sollten aber nicht nur Batterien erforscht werden, sondern auch die Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe. Denn wir glauben nicht daran, dass die Batterie das letzte Wort der Geschichte ist, sondern eine Übergangstechnologie auf dem Weg zur Wasserstoffwirtschaft.“

In einer Aktuellen Debatte zu 8 Jahren grüner Umweltpolitik stellte die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, fest, dass es aus diesem Ministerium viele Worte, viele Broschüren, viele Veranstaltungen mit oft geringem Publikum und vor allem viele Reisen zu Klimakonferenzen gegeben hätte. Bei den selbst gesetzten Zielen, etwa bei der Verringerung der Treibhausgas-Emissionen oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien, seien die Grünen in Regierungsverantwortung aber krachend gescheitert. „Laut dem grün-roten Klimaschutzgesetz von 2013 und dem sogenannten Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept wollten die Grünen bis zum Jahr 2020 eine Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 25 Prozent gegenüber 1990 erreichen. Ein halbes Jahr vor der Zielmarke liegt Baden-Württemberg gerade einmal bei minus 11 Prozent“, kritisierte Reich-Gutjahr. Den Anteil der Windenergie an Baden-Württembergs Bruttostromerzeugung hätte das grüne Umweltministerium bis 2020 auf zehn Prozent erhöhen wollen. Aktuell liege der Anteil aber ebenfalls nur bei 3,7 Prozent. „Umweltminister Untersteller ist mit seiner planwirtschaftlichen Herangehensweise in allen Bereichen gescheitert“, bilanzierte Reich-Gutjahr.

Des Weiteren kritisierte sie die Ausgestaltung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, das mit starren Pflichten wie einem verpflichtenden Nachweis von 15% erneuerbaren Energien zur Sanierungsbremse für die Wärmewende geraten sei. Die Evaluation hätte hier ergeben, dass die Menschen in Baden-Württemberger seltener als im Bundesschnitt ihre Heizung erneuern. „Lieber flicken Sie nochmals den alten Kessel als sich auf die aufgezwungene Politik und die damit verbundenen Kosten einzulassen“, sagte Reich-Gutjahr. Die Effizienzsteigerungen durch moderne Heiztechnik blieben damit ungenutzt.

Auch das Volksbegehren zur Artenvielfalt zeige, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in die grüne Umweltpolitik vertrauten, sagte Reich-Gutjahr. Stattdessen setzten grüne Parteimitglieder, einige Naturschutzverbände und Interessengruppen nun auf den eigenen Gesetzentwurf, der aus Sicht der FDP jedoch nicht zielführend sei. So seien in Bayern gerade wegen der mit dem Volksbegehren verbundenen Regelungen Streuobstwiesen gerodet worden, weil die Besitzer zu hohe Folgekosten und Nutzungseinschränkungen fürchteten. Die gesetzlichen Regelungen, die das Volksbegehren fordere, seien mit erheblichen Eingriffen in das Recht der Grundeigentümer und voraussichtlich mit massiven Kosten für den Landeshaushalt verbunden, wenn man beispielsweise die nötigen Preissubventionen zur Vermarktung der erhöhten Ökoproduktion betrachte. Deshalb gelte es, erst mal die Ergebnisse des von der FDP mitgetragenen Insekten-Monitorings abzuwarten und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

„Dieses Volksbegehren ist ein weiteres Zeichen, dass die Bemühungen des Umweltministers offensichtlich kein Gehör finden oder man nicht daran glaubt, dass die Dinge auch umgesetzt werden. Offensichtlich braucht der Minister Rückenwind aus allen Richtungen, damit den Worten Taten folgen“, sagte die FDP-Umweltpolitikerin.

Klaus Hoher

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der sieben baden-württembergischen Naturparks hat der Sprecher für den Ländlichen Raum, Klaus Hoher, höhere Zuschüsse von Seiten des Landes gefordert und die einseitige Bevorzugung des Nationalparks Schwarzwald kritisiert:

„Die sieben Naturparks umfassen immerhin ein Drittel der Landesfläche, etwa 1,2 Millionen Hektar. Mit einer Handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lösen die Naturpark-Geschäftsstellen durch Beratung und Organisation ein Vielfaches an ehrenamtlichen Projekten für den Natur- und Artenschutz sowie für eine nachhaltige ländliche Entwicklung aus. Allein im Finanzrahmen 2007 bis 2014 waren dies 2500 Projekte. Dennoch schießt Grün-Schwarz für den Betrieb der sieben Naturparks pro Jahr nur 1,2 Millionen Euro zu. Zum Vergleich: Der Nationalpark Schwarzwald erstreckt sich auf gerade einmal 10.000 Hektar, beschäftigt 90 zum Teil hoch besoldete Landesbedienstete sowie Beamte und hat sich im Landeshaushalt 2019 mit laufenden Kosten in Höhe von fast 9 Millionen Euro bemerkbar gemacht. Von den mehr als 50 Millionen Euro, die das Land für das neue Luxus-Besucherzentrum im Nationalpark ausgibt, will ich einmal gar nicht reden.

Auch im Naturschutz gilt: Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Die Frage ist daher, warum die grün-schwarze Landesregierung nicht mehr Geld für die hoch effiziente Arbeit der Naturparks bereitstellt, der Nationalpark-Verwaltung aber praktisch jeden Wunsch erfüllt. Die Antwort ist offensichtlich: Wir haben seit 2016 einen zweigeteilten Natur- und Artenschutz in Baden-Württemberg. Naturparks und Landschaftspflege sind im schwarzen Ministerium für ländlichen Raum geblieben, der Rest ist samt neuem NABU-Staatssekretär ins grüne Umweltministerium gewandert. Und wenn es ans Geldverteilen geht, sind sich die Grünen eben selbst am nächsten. Wir Freie Demokraten haben dafür bei den Haushaltsberatungen 2017 sowie 2018/2019 jeweils maßvolle und seriös gegenfinanzierte Anpassungen der Naturpark-Förderung beantragt. Grün-Schwarz sollte unserem Vorschlag folgen und die einseitige Politik zugunsten des Nationalparks endlich beenden!“

Zur heutigen Veröffentlichung des neuen Windatlasses Baden-Württemberg erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:  

„Es war ja schon seit Wochen bekannt, dass Umweltminister Untersteller den neuen Windatlas fertig in der Schublade liegen hatte und mit dessen Veröffentlichung lieber bis nach der Kommunalwahl warten wollte. Diese Informationspolitik ist zutiefst unaufrichtig. Insgesamt wirkt es auch engstirnig und verbohrt, dass Grün-Schwarz – trotz der wenigen Zuschläge für baden-württembergische Windenergievorhaben – bei den vorigen Ausschreibungsrunden seine Energiewendepläne weiter derart auf die Windenergie verengt. Ich würde mir wünschen, Minister Untersteller würde genauso viel Einsatz bei Projekten zur Energieeffizienz oder zur Freiflächen-Photovoltaik zeigen.“

Anlässlich der Pressekonferenz des Umweltministeriums zur Bürgerbeteiligung bei der Novellierung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Klimaschutz und Energiewirtschaft, Andreas Glück, die angekündigten Eckpunkte von Minister Untersteller scharf kritisiert:

„Nicht nur dass Minister Untersteller ignoriert, dass es keinen Sinn macht, Klimaschutzziele landesrechtlich festzuschreiben, deren Erreichung im Wesentlichen von europa- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen abhängt – nun instrumentalisiert er den Klimaschutz auch noch für seinen eigenen grenzenlosen Machtanspruch.

Den Kreisen, Städten und Gemeinden grätscht er mit Ideen wie einer Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung oder einer Einmischung der Regierungspräsidien in Bauleitplanverfahren in die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltung, den anderen Ministerien der grün-schwarzen Landesregierung will er mit Sektorenzielen in deren Kernzuständigkeiten hineinregieren und den Bürgerinnen und Bürgern will er mit allerlei Pflichten immer detaillierter vorschreiben, wie sie ihre Eigenheime zu bauen, zu beheizen und mit Strom zu versorgen haben.

Auch wir Freie Demokraten fordern mehr Einsatz für den Klimaschutz, aber er muss die Prinzipien der Subsidiarität, der Sozialen Marktwirtschaft und der Technologieoffenheit respektieren und darf nicht zu einer zentralverwaltungswirtschaftlichen Klima-Planwirtschaft führen. Andernfalls ist auch eine öffentlich zelebrierte Bürgerbeteiligung nichts weiter als ein demokratisches Feigenblatt. Die CDU sollte als Koalitionspartner langsam aufwachen.“

Zur Einigung der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg auf Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die CDU ist wieder einmal gegenüber den Grünen dramatisch eingeknickt. Es ist widersinnig, durch ein eigenes Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg unerreichbare Ziele festzuschreiben. Diese zu erreichen, ist für Baden-Württemberg auch deshalb unmöglich, weil es bei den entscheidenden Fragen gar keine Kompetenzen besitzt. Diese liegen vielmehr im Bund und in Europa. Es ist geradezu lächerlich, hochgesteckte Ziele zu formulieren, zu deren Erreichung nichts Wesentliches beigetragen werden kann.“ 

Anlässlich einer Debatte über die Bilanz der 2012 eingeführten Stelle einer Landesbeauftragten für den Tierschutz hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, mehr Unabhängigkeit und „Beinfreiheit“ für diese gefordert. „Schon unter dem grünen Minister Alexander Bonde hatten wir bisweilen den Eindruck, dass die damalige Landesbeauftragte, Frau Dr. Jäger, sich nicht zu jedem Thema so äußerte, wie sie es gerne getan hätte.“

Als Beispiel nannte Hoher die Debatte über eine Verordnung des Bundes zum Schutz von Heimtieren, welche die Landesbeauftragte 2015 vergeblich angestoßen hatte. Bei der Idee eines Sachkundenachweises für Heimtierhalter sei es der Landesbeauftragten schließlich nicht um einen „Katzenführerschein“ gegangen, sondern um eine Alternative zu starren Haltungsverboten bei exotischen Tierarten wie bestimmten Reptilien. „Ein solches Modell wäre in jedem Fall wünschenswerter als Haltungsverbote. Denn starre Verbote würden in der Regel nur zu einem schwer kontrollierbaren grauen Markt führen“, erklärte Hoher.

Der zweite Denkanstoß, der von der neuen Landestierschutzbeauftragten Dr. Julia Stubenbord gekommen sei und unter Grün-Schwarz bisher ebenfalls ins Leere gelaufen sei, sei die Forderung nach mehr Personal in den unteren Veterinärbehörden. „Schon der Antrag „Tierschutzvollzug in Baden-Württemberg“, den mein ehemaliger Fraktionskollege Dr. Bullinger im Herbst 2016 wegen eines bekannten Vorfalls in einer Schweinemast im Alb-Donau-Kreis eingereicht hatte, hat aber auch zutage gefördert, dass die Aufgabenzuwächse für die Veterinärverwaltung in den vorigen 10 Jahren massiv waren, während das Personal nahezu gleich blieb“, kritisierte Hoher. Zwar sei ihm bewusst, dass es in kontrollpflichtigen Viehbetrieben neben den Amtskontrollen noch viele andere Kontrollen durch Audits und Zertifizierungen gebe. Wenn laut einer Antwort der Bundesregierung Nutztierhaltungsbetriebe in Baden-Württemberg durchschnittlich nur alle 19 Jahre kontrolliert würden, dann müsse es erlaubt sein, personelle Verstärkungen zu fordern, wie es Frau Dr. Stubenbord am 3. Mai 2018 gegenüber der Schwäbischen Zeitung getan habe. „Daher fordere ich  Grün-Schwarz auf, legen Sie zum nächsten Haushalt endlich ein Konzept vor, wie sie den massiven Mangel bei den Tier- und Verbraucherschutzkontrollen in den kommenden Jahren abschmelzen wollen“, fordert Hoher abschließend.

In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs für die Forststrukturreform hat der Forstpolitiker der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, weitgehende Ablehnung signalisiert. „Im Grundsatz ist die Reform nötig und wichtig. Die Ausgliederung des Staatsforsts in eine Anstalt öffentlichen Rechts ist ein erforderlicher Schritt in Richtung Markneutralität. Was wir Freien Demokraten aber ablehnen, sind die ideologischen und bürokratischen Änderungen am Landeswaldgesetz“, sagte Glück. Denn diese belasteten private und kommunale Waldbesitzer und gefährdeten bewährte Instrumente des Vertragsnaturschutzes.

Zwar sei es der CDU anscheinend gelungen, im Vergleich zum Anhörungsentwurf des Gesetzes im nun eingebrachten Gesetzentwurf einige Formulierungen zu entschärfen. Dennoch regelten die neuen Paragraphen 14 und 22 des Landeswaldgesetzes Aufgaben gesetzlich, die bisher mit Fördermitteln oder über den Ökopunkte-Handel eigentumsfreundlich und unbürokratisch angereizt würden. „Wenn Grüne und CDU es zur gesetzlichen Pflicht der Waldbesitzer erklären, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern, dann kann das Land künftig Maßnahmen wie die Waldkalkung nicht mehr finanziell fördern“, kritisierte Glück und verwies auf den Haushaltsgrundsatz, dass die Erfüllung gesetzlicher Pflichten nicht bezuschusst werden könne. Im Endergebnis verschlechtere dies die Pflege der Wälder.

Auch die Kostenkalkulation der Landesregierung für die Forststrukturreform sei schleierhaft. „Wenn Minister Hauk der Gesetzentwurf mit der Hausnummer 30,8 Millionen Euro ins Kabinett einbringt und schon vor dem Kabinettsbeschluss öffentlich auf 34,3 Millionen Euro erhöht, dann können wir ahnen, dass sich die Kosten mit der Zeit ähnlich entwickeln werden wie bei der Polizeireform,“ mahnte Glück. Zudem sei es fragwürdig, langfristig mit jährlichen Einsparungen von 8,4 Millionen Euro für den Landeshaushalt zu rechnen, wenn Grün-Schwarz gleichzeitig zahlreiche neue Verwaltungsaufgaben bei Waldpädagogik, flächendeckender Beratung und Waldnaturschutz schaffe. „Auch hier befürchte ich, dass der Rotstift am Ende bei den Fördermitteln für die privaten und kommunalen Waldbesitzer angesetzt wird. Wieder einmal knickt die CDU innerhalb der Koalition ein und lässt die Betroffenen im Land im Regen stehen“, kritisierte Glück.

In einer Debatte über die Klimaschutzpolitik des Landes hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, den Vorstoß der Grünen für eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes kritisiert, das Grüne, SPD und CDU 2013 gemeinsam beschlossen hatten: „Die landesgesetzlichen Klimaziele für 2020 wird Baden-Württemberg wohl um 2 bis 6 Prozentpunkte verfehlen. Allein dies zeigt schon, dass es kaum sinnvoll ist, in symbolpolitischen Landesgesetzen Ziele zu formulieren, zu deren Erreichung der Landesgesetzgeber selbst gar nicht entscheidend beitragen kann. Denn die wesentlichen Kompetenzen für die Energiewende, sei es beim Emissionshandel, bei steuerlichen Anreizen oder bei den Rahmenbedingungen des Strommarkts liegen bei EU und Bund“, erklärte Glück.

Doch anstatt die Grenzen der eigenen Handlungsmöglichkeiten nunmehr anzuerkennen und sich auf die tatsächlichen Möglichkeiten des Landes zu konzentrieren, etwa bei PV-Anlagen auf Landesliegenschaften, wolle Umweltminister Untersteller für 2030 abermals eine Emissionsminderung um 42 Prozent landesgesetzlich festschreiben. Diesmal geht Untersteller nach Sicht der Freien Demokraten jedoch noch weiter. „Nicht nur, dass der Minister wieder verkennt, dass die entscheidenden Regelungskompetenzen bei EU und Bund liegen, nun greift Herr Untersteller auch noch die verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung der Kommunen an. Ob bei Bauleitverfahren, Verkehrsplanung oder Wärmeplanung – überall wollen die Grünen die Kommunen und Kreise ans Gängelband der Regierung nehmen.“ Zur einschlägigen Kritik des Gemeindetags sagte Glück: „Die Kommunen sind zu Recht sauer. Sie brauchen keinen Oberaufpasser in Klimafragen. Denn sie sind dabei schon viel weiter als die Landesregierung. Grün-Schwarz sollte die Kommunen beim Klimaschutz unterstützen anstatt sie mit neuer Bürokratie zu belasten und zu bevormunden.“ Es bleibe daher zu hoffen, dass die CDU-Fraktion sich mit ihrer Ablehnung zu den Forderungen Unterstellers und der Grünen endlich einmal durchsetze. „Vielleicht braucht es ja dieses schlechte Klima in der Regierungskoalition, um dem Weltklima etwas Gutes zu tun!“