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Pressemitteilungen

Cybersicherheitsstrategie, die auf einer Agentur ohne Personal basiert, wird nicht erfolgreich sein.


Zur Vorstellung der Cybersicherheitsstrategie des Landes durch Innenminister Strobl auf der heutigen Regierungspressekonferenz, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Minister Strobl schmeißt mit seiner Cybersicherheitsstrategie Nebelkerzen. In Wahrheit entzieht er im aktuellen Haushalt dem bisherigen Leuchtturmprojekt ‚Cyberwehr‘ die Mittel und pocht auf eine Cybersicherheitsagentur, der die Mitarbeiter fehlen. Gerade mal die Hälfte der vorgesehenen Planstellen wurden besetzt und dies beinahe ausschließlich im Verwaltungsbereich. Die Gefahren und Probleme bei mangelnder Cybersicherheit sind zu ernst, als dass es allein mit Sonntagsreden und großspurigen Ankündigungen des Ministers getan wäre. Mit seinen Handlungen widerspricht er bereits seiner eigenen Strategie.

 

Die Landesministerien und die Behörden müssen schleunigst eigene Digitalkompetenz aufbauen. Neben deutlich mehr Fachpersonal, müssen die Strukturen und das Arbeiten grundlegend digitalisiert werden. Solange digitale Anwendungen „analog“ gedacht werden, öffnen sich immer neue Sicherheitsrisiken. Unternehmen brauchen insbesondere niedrigschwellige Hilfsangebote und Unterstützung bei der Prävention. Die Cyberwehr hat hier gute Arbeit geleistet, wurde aber gerade erst vom Innenminister fallen gelassen. Die Probleme wurden jahrelang verschlafen und durch Luftnummern wie die Cybersicherheitsagentur zu verschleiern versucht. Auch die jetzt vorgestellte Strategie fußt im Kern auf dieser Agentur, die wöchentlich Lagebilder erstellen soll. Bei Angriffen bleibt ihr aber dank der geschaffenen Doppelstrukturen dennoch nichts Anderes übrig als zuzuschauen. Den großen Wurf sucht man vergeblich. Bleibt zu hoffen, dass den neuerlichen Ankündigungen wenigstens tatsächlich Taten folgen werden. Wir werden die Landesregierung an ihren Ankündigungen messen.“

Minister Strobl schwächt die Cybersicherheit im Land sehenden Auges.


Bei der Debatte im Landtag über den Haushalt des Innenministeriums, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Haushalt des Innenministers ist ein Haushalt der verpassten Chancen: Die Chance zum Ausdruck echter Wertschätzung. Egal ob bei Rettungskräften, Polizei oder Feuerwehr, über das Nötigste gehen seine Vorhaben nicht hinaus. Er rühmt sich selbst seine sogenannte Einstellungsoffensive bei der Polizei voranzutreiben, dabei sind weiterhin nicht mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße. Sein Regierungshandeln gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten drückt vielmehr Misstrauen und Geringschätzung aus. Unserer Forderung nach einer Erhöhung der Zulage für den Lageorientierten Dienst auf mindestens 5 Euro, verweigert er sich und steckt das Geld lieber in eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei. Mehr Geringschätzung geht kaum! Die enorme Tragweite der Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei ist beim Innenminister offenbar noch nicht angekommen. Die dadurch entstandene Verunsicherung und Intransparenz muss schleunigst aufgelöst werden.

An Wertschätzung fehlt es nicht nur für die Polizei. Weder für Fahrsicherheitstrainings im Rettungswesen, noch für den Ersatz eines völlig überalterten Fahrzeugs zur Kriminalitätsprävention, will Grün-Schwarz Geld ausgeben. Mit diesem Haushalt wird nochmals deutlich, dass die Sicherheit unseres Landes bei Strobl in schlechten Händen liegt.“

 

Den Etat für die Digitalisierung, der ebenfalls im Innenministerium liegt, kommentiert der digitalisierungspolitische Sprecher, Daniel Karrais:

 

„Minister Strobl ist mit seinem Haushalt zur Digitalisierung völlig ambitionslos. Die Mittel für die wichtige Digitalisierung der Verwaltung sind gerade mal genug, um halbwegs Schritt zu halten. Im Tempo dieser Regierung wird das Faxgerät noch weiter zum Alltag gehören. Dabei sollten mobiles Arbeiten und digitale Dienstleistungen in der Verwaltung absoluter Standard sein. In der wichtigen Cybersicherheit sehen wir eine völlige Fehlsteuerung. Die neue Cybersicherheitsagentur ist nichts mehr als eine leere Hülle. Strobl schafft zusätzliche Planstellen, findet aber jetzt schon Niemanden, mit dem er die bestehenden Stellen besetzen kann. Während diese Agentur nicht wie vom Minister beteuert ab Januar vollständig einsatzbereit ist, wird die Förderung für die erfolgreiche Cyberwehr eingestellt. Damit schwächt er die Cybersicherheit im Land sehenden Auges!“

 

Ambitionslosigkeit von Grün-Schwarz wird im Vergleich zu Ampel deutlich.


Zum Zustand der Digitalisierung in Baden-Württemberg und mangelnder Unterstützung der Kommunen durch das Land, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Digitalisierung im Land ist weiterhin in keinem guten Zustand. Was alles möglich wäre, zeigt ein Vergleich mit dem neuen Koalitionsvertrag im Bund. Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur leitet die ‚Ampel‘-Koalition im Bund einen Paradigmenwechsel ein. Endlich gibt es ein klares Flächenziel für die Verbreitung des neuesten Mobilfunkstandards. Damit wird die bisherige Beschränkung auf erreichbare Haushalte abgeschafft. Im Gegensatz zur Landesregierung legt der Bund auch beim Breitbandausbau vor: Das Ziel ist echte Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH), statt wie Minister Strobl ‚gigabitfähiges Internet‘, das etwa über TV-Kabel transportiert wird, als ausreichend anzusehen. Dieser Ausbau geht zudem noch deutlich zu langsam voran, da die Bewilligungen von Förderbescheiden nur tröpfchenweise kommt und Alternativen stiefmütterlich behandelt werden. An einer Gutscheinlösung, durch die die Nachfrage nach echten Glasfaseranschlüssen angekurbelt werden könnte, doktert die Landesregierung schon seit zwei Jahren herum, ohne in der Umsetzung voran zu kommen. Die Koalitionäre haben einen Glasfaser-Voucher nun angekündigt.

 

Eine digitale Verwaltung ist essentieller Grundstein für den Bürokratieabbau und die Beschleunigung der Planungsprozesse. Die Verantwortung zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) und Digitalisierung der Verwaltung, wird durch die Landesregierung unverhohlen auf die Kommunen abgewälzt. Dabei kommt dem Land eine entscheidende Rolle dabei zu, Standards zu schaffen. Es gibt viele Kommunen, die durch gute Projekte zur Digitalisierung im Land beitragen. Was aber entscheidend fehlt, ist eine einheitliche Koordinierung im Land und Unterstützung für kleine Kommunen, damit bereits bestehende Lösungen sich schnell in der Breite entfalten können. Die Vorgaben des OZG bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen zu digitalisieren wird nicht eingehalten werden können. Was im Bund falsch aufgesetzt wurde, hat man im Land nur halbherzig weiterverfolgt. Jetzt gibt es die berechtigte Hoffnung, dass der Bund nachsteuert und eine klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren für die Verwaltungsleistungen schafft, und es den Kommunen ermöglicht wird Verfahren einfach zu übernehmen. Minister Strobl muss sich ein Beispiel an den Plänen der Ampel nehmen. Der Ruf der kommunalen Spitzenverbände nach mehr Digitalisierung unterstreicht die Ambitionslosigkeit von Grün-Schwarz. Die FDP in der Regierung im Bund macht den entscheidenden Unterschied bei der Digitalisierung.“

Die heute vorgestellten Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2020 kommentiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Rückgang an Verurteilungen im Jahr 2020 lässt coronabedingt keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf an Verfahren in Baden-Württemberg zu. Denn auch die Justiz war von Einschränkungen in ihrer Arbeitsweise betroffen. Das zeigt die Gesamtzahl an rechtskräftigen Urteilen, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen ist. Es wurde deutlich, dass die Arbeitsweise der Justiz moderner werden muss. Dazu gehört die Möglichkeiten Prozessbeteiligte in geeigneten Fällen digital dem Prozess zuzuschalten, um häufigere Terminverschiebungen zu vermeiden. Außerdem muss die e-Akte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften flächendeckend eingeführt und eingesetzt werden. So kann die Arbeit flexibler gestaltet und Prozesse effizienter abgeschlossen werden.

 

Der Anstieg der Verurteilungen wegen Sexualstraftaten ist besorgniserregend. Das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial in Chatgruppen hat unter Heranwachsenden und Jugendlichen enorm zugenommen. Oftmals sind sich die Jugendlichen der Konsequenzen ihrer Handlungen nicht vollends bewusst. Alleine das Strafmaß zu erhöhen ist deshalb keine Lösung des Problems. Dieser Entwicklung muss sich die Landesregierung entschieden entgegenstellen und mehr Präventions- und Unterstützungsarbeit leisten. Eltern und Schulen dürfen nicht allein gelassen werden.“

Daniel Karrais

Landesregierung gängelt Gastronomen und Bürger mit hinfälliger Kontaktdatenerfassung.


Bei der heutigen Beratung des Antrags der FDP/DVP-Fraktion zur „luca-App und Alternativen der Kontaktnachverfolgung“, sagte der digitalpolitische Sprecher, Daniel Karrais:

„Als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde die verpflichtende Kontaktdatenerfassung beim Besuch von Gaststätten, Veranstaltungen und anderer Einrichtungen vorgeschrieben. Um die daraus resultierende Zettelwirtschaft zu verhindern, hat das Land Lizenzen der viel beworbenen „luca-App“ erworben. Dabei waren von Beginn an sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Probleme bekannt. Außerdem war längst absehbar, dass sich in die mit Steuergeldern finanzierte Corona-Warn-App, ebenfalls eine Check-In-Funktion integrieren lassen würde. Dies wäre eine datensparsamere und sicherere, sowie kostenfreie Alternative gewesen. Dennoch hat sich die Landesregierung nicht davon abhalten lassen, 3,7 Millionen Euro für Lizenzen der luca-App auszugeben.

Das war verbranntes Geld: Die Gesundheitsämter nutzen die Daten der App überhaupt nicht! Bundesweit haben nur die Hälfte der angeschlossenen Gesundheitsämter überhaupt schon einmal Daten bei „luca“ abgerufen. Für Baden-Württemberg hält das Sozialministerium überhaupt keine Informationen dazu vor. Die Landesregierung ist dem durchschaubaren Marketing-Coup, rund um die prominenteste Kontaktnachverfolgungs-App, aufgesessen und hat teure Lizenzen für ein Produkt gekauft, dessen Leistung und Nutzen mangelhaft sind.

Mittlerweile findet eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter überhaupt nicht mehr statt. Wenn aber die Kontaktdaten nicht erfasst werden, muss auch die Pflicht zur Registrierung in Gastronomie und bei Veranstaltungen abgeschafft werden! Nordrhein-Westfalen ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Unsere Landesregierung dagegen gängelt die Gastronomen und Bürger mit der Pflicht zur Registrierung, digital oder per Papier und unter Androhung von Strafen, obwohl seit Monaten bekannt ist, dass die Daten nicht genutzt werden.“

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor.


Der digitalisierungspolitische Sprecher, Daniel Karrais, begründet im Landtag den ersten Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Reglungen im E-Government-Gesetz. Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

 

„Baden-Württemberg befindet sich bei den Regelungen zur Bereitstellung von Open Data weit hinter dem Bund oder anderen Bundesländern. Viele Länder haben erkannt, dass die Bereitstellung offener Daten eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft hat. Die Verwaltung bei uns ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Die Regierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie es um die Digitalisierung der Verwaltung steht: Unbefriedigend.

 

Bereits 2016 haben sich Bund und Länder auf die Schaffung von Open Data geeinigt. Trotzdem will die Landesregierung auch weiterhin nur Schritt für Schritt ausgewählte Daten öffnen. Dabei müsste dieses Prinzip bereits bei der Bereitstellung und vertraglichen Gestaltung der Datenverarbeitung grundlegend mitgedacht werden, um den größtmöglichen Nutzen zu erreichen.

 

Offene Daten sind digitales Gold. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!“

Kritik des Rechnungshofs an der Digitalisierungsstrategie bestärkt Haltung der FDP/DVP Fraktion


Zur Kritik des Rechnungshofs Baden-Württemberg in seiner Denkschrift 2021 an der Grundkonzeption der Digitalisierungsstrategie des Landes digital@bw, sagt Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Der Rechnungshof hat völlig recht, wenn er jetzt offenlegt, dass die Digitalisierungsstrategie von Grün-Schwarz in Wahrheit keine Strategie ist. Laut Rechnungshof bestehe digital@bw aus einer losen Sammlung von Fördermaßnahmen, die keine messbaren Ziele verfolgen und nicht einmal einheitlich in einem Ministerium gesteuert und überwacht werden. Er moniert, dass die Strategie seit 2017 weder evaluiert noch weiterentwickelt wurde. Und das, obwohl die Entwicklungen der Digitalisierung unaufhaltsam mit hoher Geschwindigkeit voranschreiten. Wenn nach fünf Jahren digitale Endgeräte schon völlig veraltet sind, ist das bei einer Digitalstrategie auch so. Digitalisierung muss über alle Ressorts hinweg gedacht werden. Die bisherige Haltung der FDP/DVP Fraktion wird durch die Rechnungshof-Kritik bestärkt.

Der Wildwuchs an Förderprogrammen führt zu Doppelstrukturen und verhindert eine klare Bestimmung des Erfolgs. Das Desaster um ella@bw, die fragwürdige Einführung der Luca-App und das Zurückrudern beim Einführungsdatum der E-Akte sind nur die prominentesten Beispiele. Die Probleme in der Digitalisierung des Landes konzeptlos mit Geld zuzuschütten ist weder finanzpolitisch sinnvoll noch lässt sich das eine vernünftige Strategie nennen. Die notwendigen Fördergelder müssen zielgerichtet eingesetzt und zentral koordiniert werden. Baden-Württemberg braucht eine Digitalisierungsstrategie, die den Namen auch verdient hat, damit unsere Zukunft nicht verspielt wird. Baden-Württemberg ist in Deutschland auf einem der hinteren Ränge, wobei Deutschland schon auf den hinteren Plätzen ist. Darum braucht es ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, das für klare Zuständigkeiten und die richtige Priorisierung sorgt, sowie eine Digitalisierungsoffensive. Die transparente Übersicht über den tatsächlichen Stand könnte durch ein speziell auf das Land zugeschnittenen Digitalisierungs-Index in der Tat weit nach vorne gebracht werden. Grün-Schwarz sollte sich die Empfehlungen des Rechnungshofs zu Herzen nehmen!“

Bildungspolitik der grün-schwarzen Landesregierung ist eher Mittelmaß im Bundesvergleich als bundesweit Vorreiter digitaler Bildung


In der heutigen Debatte im Landtag zum Antrag „Stand der Digitalisierung der Schulen und des Unterrichts in Baden-Württemberg“ sagte der schulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„In ihrem Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU sich vorgenommen, ´bundesweit Vorreiter einer digital unterstützten Bildung` werden zu wollen. Obwohl es nie verkehrt ist, dass sich eine Regierung ambitionierte Ziele setzt, erscheint dieses hehre Ziel wenig realistisch. Die Landesregierung ist lediglich Vorreiter der Luftnummern. Denn die grün-schwarze Koalition trägt bereits seit über fünf Jahren die Verantwortung für die digitale Bildung und kann im Bundesvergleich wohl kaum überzeugen.

Nicht Vorreiter, sondern Totalausfall lautet der Befund bei der Bildungsplattform Ella. Ein vorletzter Platz bei der Versorgung der Schulen mit Breitbandanschlüssen ist schlicht peinlich. Aber auch die fehlenden Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema ´Digitales Unterrichten` und die mangelhafte Ausstattung mit Hard- und Software vermitteln dem Land wohl kaum eine Vorreiter-Rolle. Noch immer fehlt eine Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen für die Schulen und ein Roll-out des Messenger-Dienstes „Threema“ an die Schülerinnen und Schüler.Die bisherige Bildungspolitik der grün-schwarzen Landesregierung ist eher Mittelmaß im Bundesvergleich. Die Landesregierung verspielt die Bildungschancen unseres Nachwuchses und es fehlen ganz offenbar die Ideen, wie der digitale Unterricht der Zukunft gestaltet werden kann. Dabei hatte die FDP-Fraktion bereits im Jahr 2019 einen schlüssigen Gesetzesentwurf zur digitalen Schule vorgelegt, der die Fragen der technischen Ausstattung der Schulen und deren Finanzierung, der notwendigen Flexibilität beim Mitteleinsatz, aber auch der Fortbildung der Lehrkräfte verlässlich und dauerhaft beantwortet hat.

Wir müssen die Digitalisierung der Schulen endlich als gesamtstaatliche Aufgabe betrachten, bei der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen.“

Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen.


Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, erklärt anlässlich des bundesweiten Digitaltags 2021:

„Heute finden eine Vielzahl von Diskussions- und Informationsveranstaltungen, sowie Workshops und andere Initiativen statt, um Digitalthemen für weite Teile der Gesellschaft erlebbar zu machen. Die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft bietet enorme Chancen, deren Ausmaß heute noch gar nicht vollends absehbar sind. Diesen Prozess erfolgreich voranzutreiben und zu nutzen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Gerade in der öffentlichen Verwaltung braucht es die Bereitschaft Prozesse neu zu denken und vor Veränderung nicht zurückzuschrecken. Denn durch digitale und transparente Angebote wird das gegenseitige Verständnis zwischen Bürgern und Staat gefördert und Verwaltungsleistungen werden für den Bürger sichtbarer und schlussendlich stärker in Anspruch genommen. Die FDP/DVP Fraktion strebt eine umfassende Digitalisierungsoffensive für Baden-Württemberg an. Digitale Lösungen stellen nicht zuletzt einen elementaren Bestandteil für den Umwelt- und Klimaschutz dar, indem etwa automatisierte Prozesse in der industriellen Fertigung oder eine smarte Steuerung des Stromverbrauchs ein erhebliches CO2-Einsparpotenzial bieten. Damit solche Technologien flächendeckend einsetzbar werden, braucht es aber eine Gigabit-Infrastruktur, die es in Baden-Württemberg noch längst nicht gibt. Staatliche Förderungen müssen klug und nachfrageorientiert eingesetzt werden, um die Lücken schleunigst zu schließen.“

Kretschmann muss Rahmenbedingungen für zukunftsträchtige Digitalisierung schaffen.


Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais, erklärt zur Vorstellung des ersten Quantencomputers von IBM in Europa, der zukünftig in Baden-Württemberg zu Forschungszwecken aufgestellt ist:

„Die Forschung an einer so zukunftsträchtigen Technologie, wie dem Quantencomputer, ist außerordentlich wichtig. Die extrem hohe Rechenleistung verspricht große Sprünge für die Fortentwicklung von KI-Anwendungen, bei der Verarbeitung und Vernetzung großer Datensätze oder in der Medikamentenforschung. Es freut uns, dass Baden-Württemberg als Standort dafür ausgewählt wurde.

Ministerpräsident Kretschmann und seine Regierung haben keinen Grund, sich auf solchen Unternehmensentscheidungen auszuruhen als wären es eigene Erfolge. Außer großen Versprechungen und ausschweifenden Zukunftsdarstellungen hat sie bislang nicht viel auf den Weg gebracht. In Wahrheit schafft sie nicht einmal genügend Anreize dafür, dass das Land flächendeckend mit 5G oder Glasfasernetz versorgt werden kann. Anstatt sich bei Feierlichkeiten mit fremden Federn zu schmücken, sollte der Ministerpräsident besser an den Rahmenbedingungen und einer ganzheitlichen Digitalisierungsstrategie arbeiten. Andernfalls dauert es nicht mehr lange, bis es überhaupt nichts mehr zu feiern gibt.“

FDP/DVP Fraktion will Open Data-Gesetz vorlegen.


Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, erklärt zur Meldung, wonach die Dateninfrastrukturinitiative Gaia-X weiter Zulauf erfährt und in die Anwendungsphase übergeht:

„Das Ziel ein europäisches Datenökosystem, das einen sicheren und transparenten Datenaustausch zwischen Anwendern und Anbietern aus Organisationen der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens, Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht, ist wichtig und gut. Der Einsatz von Open-Source und offenen Standards schafft Vertrauen und ermöglicht schnellen Fortschritt ohne die Datensicherheit zu vernachlässigen. Der volle Mehrwert kann aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn die öffentliche Hand ihre Datensätze Wirtschaft und Gesellschaft auch frei zur Verfügung stellt, und damit dieses Ökosystem bereichert.

 

Die Landesregierung steht in der Pflicht ihren Beitrag zu einer gelungenen Datenstrategie zu leisten. Es gibt für die baden-württembergische Verwaltung noch immer keine verbindliche Open-Data-Strategie. Dabei sind die Datenbestände der öffentlichen Hand ein Schatz, der dringend gehoben werden muss. Sie sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit, insbesondere auch für die gewerbliche Wirtschaft, einen großen Mehrwert für Innovation und Wertschöpfung bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Über Gaia-X können diese Daten vernetzt werden, für ihre Bereitstellung muss aber die Landesregierung jetzt schleunigst sorgen! Die FDP/DVP Fraktion erarbeitet daher einen Gesetzentwurf, um diesen Missstand zu beheben. “

 

Statt bloßer Versprechen, muss die Landesregierung endlich handeln

Zur Meldung, nach der die Landesregierung den Bürokratieabbau vorantreiben will, und zur Äußerung des Präsidenten des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages, es bräuchte einen Schub in der Verwaltungsdigitalisierung, erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Ich stimme der Äußerung von Wolfgang Grenke vollumfänglich zu. Wir brauchen eine Digitaloffensive, die von der Landesregierung gestartet wird und in einer vollständigen Verwaltungsdigitalisierung mündet. Jede Kommunalverwaltung muss in die Lage versetzt werden, ihre Leistungen digital und medienbruchfrei anbieten und durchführen zu können. Stift und Papier haben ausgedient. Dazu erforderliche Investitionen stellen sich schlussendlich durch die Gesamtersparnis volkswirtschaftlich als ein echter Gewinn dar. Gerade Bürokratieabbau kostet wenig und ist besonders effektiv. Das bloße Versprechen, Bürokratie abzubauen, reicht aber bei Weitem nicht. Die Landesregierung muss endlich konkret werden und vorlegen, welche Projekte sie im Bereich der Digitalisierung anstoßen will. So müssen beispielsweise Schriftformerfordernisse konsequent und kritisch auf den Prüfstand. Auch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips, wonach Informationen vom Bürger nur einmal an eine Behörde übermittelt werden müssen und danach durch diese auf Wunsch digital an andere Behörden übermittelt wird, muss dringend umgesetzt werden. So würde Unternehmen bei der Antragstellung viel Arbeit und Ärger erspart. Digitale Verwaltung ist eines der besten Instrumente zur Entlastung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Regierung ist es den Bürgern schuldig, jetzt zu handeln. Im Koalitionsvertrag sind aber weiterhin leider nur blumige Versprechen zu finden.“

Vollständige Digitalisierungsoffensive erforderlich

Zur Vorstellung des Digitalisierungsberichtes des Landes durch Innenminister Thomas Strobl erklärt der digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Es genügt nicht zu sagen, dass es an der Regierung liege der Digitalisierung eine Richtung zu geben. Wir brauchen eine Digitaloffensive, die von der Landesregierung gestartet wird. Finanzierungsvorbehalte dürfen nicht als Vorwand für eine weiterhin zögerliche Digitalisierungspolitik herhalten. Gesundheitsämter sind das beste Beispiel für den schlechten Stand bei der Nutzung digitaler Möglichkeiten. Viel zu viele haben zwar die Kontaktnachverfolgungssoftware SORMAS installiert, nutzen sie aber nicht aktiv. Die Kommunen werden bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes im Regen stehen gelassen. Darum wird Baden-Württemberg auch das Ziel aus diesem Gesetz, bis Ende 2022 alle Bürgerdienstleistungen online zur Verfügung zu stellen, verpassen.

Wir leben im Jahr 2021. Der Digitalisierung hätte bereits vor Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten eine Richtung gegeben werden müssen. Das Land hat sich in Sachen Digitalisierung zweifelsohne weiterentwickelt. Ich finde es schwierig, sich mit Fortschritten zu loben, wenn man ganz genau sieht, wie schlecht Baden-Württemberg beispielsweise im Bereich des E-Governments noch unterwegs ist. Zudem genügt es nicht, dass Innenminister Strobl auf die Frage, wieso die Schulen im Ländervergleich hinterherhinken erklärt, dass das Land im Schulbereich lediglich für den Glasfaserausbau zuständig ist. Das Land kann sich hier nicht einfach aus der Verantwortung ziehen. Auch wenn der Glasfaserausbau an Schulen gut voranschreitet, muss man immer noch zwischen einer gelegten und einer genutzten Glasfaserleitung unterscheiden.

Baden-Württemberg muss in Sachen Digitalisierung einiges aufholen. Durch die Ressortverteilung habe ich allerdings wenig Hoffnung, dass der Fortschritt im Digitalbereich in der neuen Legislaturperiode nun wirklich Fahrt aufnimmt.“

 

Anspruch der grün-schwarzen Koalitionäre, „bundesweit Vorreiter einer digital unterstützten Bildung“ werden zu wollen, bleibt frommer Wunsch

Zur heutigen Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten, mit der er aufgrund hoher datenschutzrechtlicher Risiken von der Nutzung von Microsoft Office 365 an Schulen abrät, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Landesdatenschutzbeauftragte bewertet die Risiken beim Einsatz der nun erprobten Microsoft-Dienste im Schulbereich als `inakzeptabel hoch´ und rät davon ab, diese dort zu nutzen. Er empfiehlt ferner, `die im Schulbereich vorhandenen Alternativen weiter zu stärken´, da sonst ein `hohes Risiko der Verletzung von Rechten und Freiheiten betroffener Personen´ bestehe. Diese unverblümte und eindeutige Einschätzung ist alarmierend, gerade mit Blick auf die vielen Schulen, die entsprechende Anwendungen derzeit in Betrieb haben. Die beruflichen Schulen etwa sind aufgrund ihrer Nähe zu den Unternehmen der Privatwirtschaft in besonderem Maße auf Microsoft-Produkte angewiesen. Sie befinden sich in einer ganz besonders misslichen und unbefriedigenden Situation. Auch wenn es mit den Worten des Datenschutzbeauftragten nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint, dass mit den vorhandenen Produkten rechtskonform gearbeitet werden kann, ist nun höchste Eisenbahn bei der Bereitstellung datenschutzkonformer Lösungen geboten. Vom vertraglich vereinbarten Anspruch der grün-schwarzen Koalitionäre, „bundesweit Vorreiter einer digital unterstützten Bildung“ werden zu wollen, sind wir noch Welten entfernt. Im Kultusministerium muss dringend ein gangbarer Weg für alle Schulen gefunden werden, sonst bleibt die Prämisse der neuen Landesregierung nicht nur ein hehres Ziel, sondern ein frommer Wunsch.“

Nico Weinmann

Regelungen des Medienstaatsvertrages müssen auf den Prüfstand

Die Tatsache, dass die ersten Online-Streamer mit besonders großer Reichweite aufgefordert werden, eine Rundfunklizenz zu erwerben und damit einer Zulassung nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrages bedürfen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Im letzten Jahr haben die Landesparlamente einen neuen Medienstaatsvertrag ratifiziert, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Dadurch soll den Anforderungen der digitalen Medien besser Rechnung getragen werden. Das gilt auch für Streamer, die jetzt nicht mehr per se Gefahr laufen, eine Rundfunklizenz zu benötigen. Wenn jetzt Streamer mit mehr als 20.000 durchschnittlichen Zuschauern aber unmittelbar einer Zulassung bedürfen, sodass sie zusätzlicher Kosten, Regulierung und Aufsicht unterliegen, wirft das Probleme auf, die geklärt werden müssen. Nur weil ein Streamer besonders erfolgreich ist und im Durschnitt mehr als 20.000 Zuschauer hat, sollte das nicht automatisch zu harten Einschnitten durch eine Rundfunklizenz führen. Zumal, wie teilweise bereits praktiziert wird, durch das zusätzliche Streamen von deutlich reichweitenärmeren Wiederholungen, die durchschnittliche Zuschauerzahl reduziert werden kann, sodass diese Zahlen nicht gerade repräsentativ sind.

Die Tatsache, dass Jugendschutzvorgaben offenbar erst bei Überschreiten dieser Marke besonders berücksichtigt werden, macht den Bedarf nach einer Überprüfung der Regelungen des Medienstaatsvertrages auch an dieser Stelle deutlich. Die Vorgaben müssen den individuellen Eigenarten der Plattformen und Inhalte gerecht werden, um nicht zum Hemmschuh der digitalen Medien zu werden. Für uns war von Anfang an klar, dass der neue Medienstaatsvertrag noch nicht perfekt ist. An den Stellen, an denen sich jetzt Problemfelder auftun, muss dann auch entsprechend nachgebessert werden. Wir werden daher die Möglichkeiten für konkrete Anpassungen, die zu einer interessengerechten Lösung führen, in einem Antrag an die Landesregierung thematisieren.“

 

Daniel Karrais

Einheitliche Regelungen für KI als wesentliche Zukunftstechnologie sinnvoll

Zu den geplanten EU-einheitlichen Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz und den mangelnden Ambitionen der neuen Landesregierung, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Informationstechnologie ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird für Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesamtgesellschaftlichen Strukturwandel spielen. Egal ob autonomes Fahren oder in der Medizintechnik, KI wird in vielen Bereichen unser Leben und Arbeiten bereichern und voranbringen.
Das Vorhaben der EU, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu entwickeln, begrüße ich grundsätzlich. Nur wenn Handhabung und Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind, ist ein Einsatz von KI-Anwendungen in der Breite möglich. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass  Forschung und Investitionen nicht durch überbordende Regulierungen verhindert wird. Europa und besonders auch Baden-Württemberg muss Vorreiter im Einsatz neuer Technologie sein und nicht in deren Einschränkung.

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Landesregierung Innovation und Zukunft groß auf die Fahnen geschrieben, daran wird sie sich messen lassen müssen! Für Künstliche Intelligenz findet sie jedoch nicht viel mehr als warme Worte. Innovation durch künstliche Intelligenz erfordert aber Investitionen und Förderung. Start-Ups muss der Einsatz von KI-Anwendungen durch verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Diese Zukunftstechnologie darf nicht durch falsche Regierungspolitik und Finanzierungsvorbehalte blockiert werden!“

 

Daniel Karrais

Erlass von automatisierten Bescheiden muss volle Transparenz für den Bürger bieten.

 

Zur Forderung der Landesverbände von NABU, Transparency Deutschland und Mehr Demokratie, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Daten und Informationen sind der entscheidende Rohstoff des 21. Jahrhunderts, dessen Wert sich kontinuierlich potenziert. Der freie Zugang zu offenen Daten bildet die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns, liefert Impulse für wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen und eröffnet neue Möglichkeiten der digitalen Teilhabe und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Hier fordern wir einen deutlichen Fortschritt der Landesregierung in der kommenden Legislaturperiode.

Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass der Erlass von automatisierten Bescheiden volle Transparenz für den Bürger bietet. Außerdem sollen die Mitarbeiter der Behörden entlastet werden, indem gleich gelagerte Fälle mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens entschieden werden können. Daher müssen der verwendete Algorithmus und die Entscheidungskriterien für den Betroffenen offengelegt werden. Automatisierte Entscheidungsfindungen müssen nachvollziehbar sein. Außerdem wollen wir, dass jeder Antragsteller das Recht auf eine Überprüfung einer automatisierten Entscheidung durch eine Person hat. Mehr Transparenz stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Verwaltungsleistungen und die Verwaltung allgemein. Sie ist damit auch eine Stärkung der Demokratie. Auch das Informationsfreiheitsgesetz muss den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden.“

 

FDP/DVP stellt mit einem Entschließungsantrag den mündigen Bürger in die Mitte der digitalen Verwaltungsdienstleistungen.

Zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass der Erlass von automatisierten Bescheiden volle Transparenz für den Bürger bietet. Außerdem sollen die Mitarbeiter der Behörden entlastet werden, indem gleich gelagerte Fälle mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens entschieden werden können. Daher müssen der verwendete Algorithmus und die Entscheidungskriterien für den Betroffenen offengelegt werden. Diese und weitere Forderungen haben wir mit einem Entschließungsantrag in das Parlament eingebracht. Die bisherigen Regelungen reichen aus unserer Sicht nicht aus, um den Interessen des Bürgers gerecht zu werden und die Digitalisierung im Rahmen der Verwaltung schnellstmöglich voranzutreiben. Automatisierte Entscheidungsfindungen müssen nachvollziehbar sein. Außerdem wollen wir, dass jeder Antragsteller das Recht auf eine Überprüfung einer automatisierten Entscheidung durch eine Person hat. Mehr Transparenz stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Verwaltungsleistungen und die Verwaltung allgemein. Sie ist damit auch eine Stärkung der Demokratie.“

 

 

Daniel Karrais

Die eingestellten Finanzmittel zur Breitbandförderung reichen nicht aus.

Zur Meldung des Innenministeriums zur Übergabe weiterer Breitbandförderbescheide, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP  Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Landesregierung muss sich neben der Feier der Übergaberunde der Breitbandbescheide auch der Wahrheit stellen. In der Antwort einer kleinen Anfrage (Drs. 16/9516) muss sie nämlich zugeben, dass seit Mitte Dezember noch über 450 Anträge zur Kofinanzierung gestellt, aber noch nicht bewilligt sind. Die beantragte Fördersumme allein dieser Anträge beträgt rund 560 Millionen Euro. Aufgrund der hohen Zahl von Bundesförderanträgen mit großen Zuwendungssummen reicht das Programmvolumen des Doppelhaushalts 2020/2021 nicht aus, um alle Anträge auf Kofinanzierung bewilligen zu können. Es kommt also auf den Haushalt des neu gewählten Landtags an, hier die entsprechenden Summen zur Verfügung zu stellen. Bis dahin können die Anträge nicht bearbeitet oder bewillig werden. Ein Umstand, der für die Kommunen nicht nur ärgerlich, sondern auch zukunftsgefährdend ist.

Wir Freie Demokraten haben bereits angekündigt, dass zur Finanzierung der digitalen Infrastruktur noch weiter in die Tasche gegriffen werden muss und wir eine weitere Milliarde Euro dafür zur Verfügung stellen wollen.

Die Landesregierung hat von Beginn der Legislaturperiode an keine Ahnung gehabt, welche Finanzmittel für den Breitbandausbau wirklich zur Verfügung gestellt werden. Digitalisierung muss endlich zur Chefsache gemacht werden!“

 

Daniel Karrais

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Verwaltungsdienstleistungen kann nur gelingen, wenn die Entscheidungsgrundlage der Algorithmen den Bürgerinnen und Bürgern transparent gemacht werden.

Im Rahmen der Online-Diskussionsveranstaltung der FDP/DVP Fraktion zum Thema „Roboter als Entscheider? Was wir von Facebook und Google für die Amtsstuben lernen können und was wir lieber lassen“, betonte der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, noch einmal die Bedeutung der Digitalisierung in Baden-Württemberg:

„Digitale Verwaltungsdienstleistungen, die mit der Unterstützung von Künstlicher Intelligenz oder vorsortierenden Algorithmen arbeiten können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen von wiederkehrenden Routineaufgaben entlasten. So haben sie mehr Zeit für Aufgaben, die eine größere Aufmerksamkeit benötigen, denn die Arbeit in den Behörden wird immer komplexer und vielfältiger. Wichtig ist, dass die Entscheidungsgrundlage aller Verwaltungsbescheide, sowohl der analog getroffenen als auch der digitalen, den Bürgerinnen und Bürgern transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Nur mit dieser Verlässlichkeit und dem Vertrauen in diese Technologien kann eine moderne Verwaltung gelingen.“

 

In der von Ann Cathrin Riedel, Vorsitzende des Vereins für liberale Netzpolitik (LOAD e.V.), moderierten Diskussion betonte Martin Fuchs, Politikberater und Blogger, die Bedeutung digitaler Hilfsmittel. Er führte aus, dass der Behördendschungel mit dem Einsatz von Chatbots für den Bürger vorstrukturiert werden kann und man so schneller zu der Information gelangt, die man sucht. Darüber hinaus ist für die Behörde ersichtlich, welche Fragen besonders häufig gestellt werden oder an welchen Stellen weitere Informationen bereitgestellt werden müssen. So kann dieses einfache Hilfstool für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung einen spürbaren Mehrwert liefern. Fuchs betonte ebenfalls den Gedanken der Transparenz von verwaltungstechnischen Abläufen. Entscheidungen müssten für den Einzelnen nachvollziehbar getroffen werden. Dies sei für die Akzeptanz und den Erfolg unerlässlich.

Daniel Karrais

Innenminister sollte den Gesetzentwurf zurückziehen, gründlich überarbeiten und nach der Landtagswahl wieder einbringen.

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Einführung einer Cybersicherheitsagentur erklärt der digitalisierungspolitische der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Nicht oft sind sich die drei Polizeigewerkschaften in einer Sache einig. In der einhelligen Ablehnung der Art und Weise, wie die Cybersicherheitsagentur aufgebaut werden sollte, sind sie es aber schon. Wie verzweifelt muss Innenminister Strobl sein, wenn er sogar das Landeskriminalamt anwies, eine lobende Pressemitteilung über die Cybersicherheitsagentur zu verfassen, wie er auf eine Anfrage der FDP / DVP Fraktion einräumen musste. Und selbst hier begrüßte das LKA nur die Stärkung der Cybersicherheit, nicht aber die Cybersicherheitsagentur in ihrer geplanten Form. Der Innenminister hat bei seinen Plänen aber nicht nur die Polizei gegen sich. Durchgreifende Kritik kommt von so verschiedenen Gruppen wie dem Anwaltsverband, dem Chaos Computer Club oder dem Rechnungshof.

Auch wir teilen diese Bedenken. In dieser Form entstehen durch die Cybersicherheitsagentur Doppelstrukturen, die die Arbeit der Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz erschweren. Auf den Steuerzahler kommen jährliche Belastungen von rund 10 Millionen Euro zu, ohne dass die Cybersicherheit nachhaltig verbessert wird.

Um es ganz klar zu sagen: Wir müssen die Arbeit im Bereich der Cybersicherheit besser koordinieren. Es braucht auch mehr Personal bei der Vorbeugung und der Aufklärung von Straftaten. Und ganz dringend müssen die Behörden und Unternehmen des Landes einen kompetenten Ansprechpartner erhalten, der Beratungsleistungen im Bereich IT-Sicherheit erbringt. Andere Bundesländer machen das bereits durchaus erfolgreich vor und wir werden dies bei den weiteren Gesetzesberatungen vertiefen. Das Beste wäre es, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzunehmen, gründlich zu überarbeiten und bald nach der Landtagswahl zu beschließen.“

Daniel Karrais

Verwaltungsdigitalisierung kann nur ein Erfolg werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen spürbaren Mehrwert haben.

Zur Landtagsdebatte zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung

„Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze“, sagt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Digitale Verwaltungsdienstleistungen oder Leistungen, die eine Stadtverwaltung smarter machen, können für alle Beteiligten einen Mehrwert darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von wiederkehrenden Routineaufgaben entlastet werden und haben damit mehr Zeit für Aufgaben, die eine größere Aufmerksamkeit benötigen. Hier müssen auch etwaige Vorbehalte in den Verwaltungen abgebaut werden. Die Landesregierung scheint mit dem Gesetzentwurf Handlungsbedarf erkannt zu haben, nur zieht sie nicht alle nötigen Schlüsse daraus und handelt viel zu zaghaft. Für uns Freie Demokraten ist klar, dass hier mehr Tempo und Entschlossenheit an den Tag gelegt werden müssen. Als wichtigen Beitrag zur Serviceverbesserung für die Bürgerinnen und Bürger fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Once-Only-Prinzip geschaffen werden. Bürgerinnen und Bürger sollten Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle erneut vorlegen müssen. Darüber hinaus müssen die Bürgerinnen und Bürger Einblicke bekommen in die Algorithmen, die Entscheidungen treffen oder vorbereiten. Transparenz sorgt für Nachvollziehbarkeit und damit für Akzeptanz. Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt aller digitalen Bestrebungen. Für die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist Akzeptanz unerlässlich.“

Daniel Karrais

Zusätzliche Unterstützung bei der Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen erforderlich.

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Daniel Karrais, erklärt dazu:

„Cyberkriminelle sind die Einbrecher des 21. Jahrhunderts, Cybersabotage und –spionage sind die neuen Waffen von Groß- und Mittelmächten. Die Bedrohung durch Cyberangriffe ist ernst zu nehmen und darum müssen die staatlichen Cyberabwehrstrukturen gestärkt werden. Das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz haben starke Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit aufgebaut und leisten einen guten Beitrag zur Aufklärung und Bekämpfung von Straftaten und Bedrohungen aus dem Netz. Diesen gilt es weiter zu stärken.

 

In den Aufbau der neuen Cybersicherheitsagentur soll nun aber mehr Geld fließen als in die dafür fachlich zuständigen Abteilungen in den Sicherheitsbehörden. Da man jeden Euro nur einmal ausgeben kann, sollte man diese Stärken weiter stärken und somit die personelle und technische Ausstattung verbessern. Die Zuständigkeit für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr muss bei der Polizei liegen. Hier müssen Doppelstrukturen vermieden werden. Zusätzlich benötigen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Unterstützung in Form von Beratungsangeboten und empfohlenen Sicherheitsstandards. Eine wirksame Maßnahme zur Abwehr von Cybergefahren ist vor allem die Prävention, um Einfallstore möglichst klein und selten zu machen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Landespolizei erfolgen. Es verwundert, dass das LKA den Aufbau einer neuen Behörde begrüßt, wenn dadurch Ressourcen, die für eigene Fähigkeiten zur Verfügung stünden, an andere Stellen abwandern.“

Online-Veranstaltung der FDP/DVP-Fraktion: „Kein Internet – keine Digitalisierung. Wie wir der digitalen Infrastruktur ein Update verpassen“.

 

Der steigende Bandbreitenbedarf muss sich in den Investitionen zur digitalen Infrastruktur bereits heute wiederspiegeln.

Im Rahmen der Online-Diskussionsveranstaltung der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Kein Internet – keine Digitalisierung. Wie wir der digitalen Infrastruktur ein Update verpassen“ betonte der Abgeordnete Daniel Karrais noch einmal die Bedeutung der Digitalisierung zur in Baden-Württemberg:

„Gerade die Corona-Pandemie mit der verbundenen Notwendigkeit, vermehrt im Home-Office zu arbeiten, die Kinder im Home-Schooling zu unterrichten und mit der Familie Video-Telefonie zu betreiben, hat gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur ist. Alle Digitalisierungsbestrebungen fußen auf einem schnellen Internet. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob man in einer dichtbesiedelten Stadt oder im Ländlichen Raum lebt. Wir in Baden-Württemberg haben da einen großen Nachholbedarf. Wir dürfen nicht weiter abgehängt werden. Daher lautet mein dringender Appell an die Privatwirtschaft und an die Bundes- und Landesregierung: An der Digitalisierung darf nicht gespart werden.“

In der von Guido Gehrt, Leiter der Bonner Redaktion des Behördenspiegels, moderierten Diskussion betonte Michael Schlichenmaier, stellvertretender Stabsstellenleiter des Landkreistags Baden-Württemberg sowie Mitglied der Clearingstelle Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum, die Bedeutung des schnellen Internets. Daher sei es folgerichtig, dass von staatlicher Seite nur auf glasfaserbasierende Technologien gefördert werden. Als die großen Herausforderungen identifizierte er die finanzielle Ausstattung für Breitbandinfrastruktur, in die mehr investiert werden müsse. Auch werde die Bürokratie für viele Antragssteller als überbordend wahrgenommen, was die Antragsstellung unnötig verkompliziere und verlängere.

Kai Schinkel, Unternehmer und Mitglied des DIHK-Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie, machte noch einmal deutlich, dass die Politik im Rahmen des geförderten Ausbaus, mit der Privatwirtschaft, also dem eigenwirtschaftlichen Ausbau, in einen engeren und verbesserten Austausch gehen müsse. Doppelstrukturen gelte es zwingend zu vermeiden. Zudem machte er die Bedeutung des Breitbandausbaus auch für die ärztliche Versorgung deutlich, denn Telemedizin werde eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft bekommen. Zudem werde der Breitbandbedarf durch die voranschreitenden Technologien, beispielsweise bei der Videoüberwachung, stetig steigen.

Alle Referenten waren sich einig, dass die Digitalisierung als großer Treiber für Veränderung in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft fungiert und die Gestaltungs- und Zukunftsaufgabe unserer Zeit ist.

Daniel Karrais

Verlässliche Zeitrahmen für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sind unerlässlich.

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und anderer Vorschriften, sagte der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Die Verzögerung der Einführung der E-Akte in Baden-Württemberg ist nun die sichtbare Folge der kurzsichtigen Politik der grün-schwarzen Landesregierung. Missstände im Projektmanagement und das fehlende Gespür für die Digitalisierungsschritte, die notwendig sind, machen deutlich, dass die Landesregierung Digitalisierung zwar vollmundig begrüßt, aber in deren Umsetzung häufig überfordert ist. Ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, welches die Kompetenzen und Fähigkeiten im Projektmanagement hätte, hätte diese Gesetzesänderung obsolet gemacht.“