Landesregierung muss dringend für Rechtsklarheit sorgen.


Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, kritisiert die Ankündigung Strobls, verschärfte Polizeikontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnungen durchzuführen zu wollen:

„Die Landesregierung hat durch ihr Hin und Her beim Erlass der neuesten Corona-Verordnung die Rechtsklarheit erheblich beeinträchtigt. Die Angaben auf der Homepage des Landes und Pressemeldungen der Regierung waren in den letzten Tagen derart widersprüchlich, dass von den Menschen derzeit nur schwer nachvollzogen werden kann, was gerade eigentlich gilt.

Erst schafft die Landesregierung ein unsägliches Regel-Chaos und dann wird bei der verwirrten Bevölkerung direkt abkassiert. Die Corona-Pandemie lässt sich nicht durch das Verhängen von Bußgeldern bekämpfen. Es braucht vielmehr klar verständliche Regelungen, die von den Bürgern nachvollzogen werden können. Durch diese Kontrollaktionen werden Polizeikräfte gebunden, die an anderer Stelle fehlen.“

Auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz wirkt als Misstrauensvotum des eigenen Dienstherrn.


In der heutigen Debatte zur „Kennzeichnungspflicht bei der Polizei“, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Beim Umgang mit der Polizei wird sehr deutlich, wie Innenminister Strobl seine Positionen vollständig geräumt hat, nur um einen Dienstwagen behalten zu können. Vor der Wahl wollte er von einer Kennzeichnungspflicht nichts wissen, hinterher will er sie – um dem grünen Koalitionspartner zu gefallen – ungeniert umsetzen. Das Vorhaben der Landesregierung schwächt das Vertrauen in die Polizei, ohne einen rechtsstaatlichen Mehrwert zu schaffen. Alle bekannten Zahlen belegen, dass eine Kennzeichnungspflicht die Aufklärung von –vermeintlichem- polizeilichem Fehlverhalten in keiner Weise verbessert. Bei geschlossenen Einsatzeinheiten, also genau dort, wo die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, gab es in den letzten 5 Jahren keine einzige Beschwerde, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Ein falsches Signal setzt auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Bereich. Die Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen, ist bereits dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet. Mit den Gesetzesvorlagen wird der Eindruck eines Problems erweckt, das es tatsächlich überhaupt nicht gibt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Freie Demokraten entschieden ab.

 

Gerade in Zeiten, in denen vermehrt Übergriffe auf Polizei, Justiz und Rettungswesen zu verzeichnen sind, darf die Rückendeckung für unsere Beamtinnen und Beamte nicht so leichtfertig verspielt werden. Die Kennzeichnungspflicht basiert nicht auf Sachgründen, sondern ist allein ideologisch geleitet. Der Schutz der Beamtinnen und Beamten spielt dabei offensichtlich keine Rolle. Bezeichnend für die Haltung der Landesregierung ist, dass zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung im Koalitionsvertrag ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Innenminister Strobl sollte sich statt für überflüssige Gesetze aktiv für eine optimale Ausstattung der Polizei einsetzen.“

 

Polizei und Justiz müssen im Kampf gegen Hass und Hetze gestärkt werden.


Anlässlich der heutigen Debatte zum Antrag „Hasskriminalität in Baden-Württemberg“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch die Regierungskoalition der Hasskriminalität entschieden den Kampf ansagt. Straftaten im Bereich der Hasskriminalität sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, auch weil offenbar der Verfolgungsdruck im Internet noch immer als zu gering wahrgenommen wird. Ein entschiedenes Auftreten gegen Hass und Hetze im digitalen, wie auch im analogen Bereich ist indes bitter nötig. Schließlich lehrt uns die Vergangenheit, dass viel zu oft den verblendeten Worten brutale Gewalt folgt. Den Phänomenbereich der Hasskriminalität zu thematisieren ist sicherlich richtig, wichtiger ist aber, dass Polizei und Justiz personell und materiell so ausgestattet werden, dass Hasskriminalität rechtsstaatlich effektiv bekämpft werden kann.

Um der besorgniserregenden Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Hierzu ist es neben einer verbesserten Ausstattung von Polizei und Justiz beispielsweise geboten, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie an wenigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität zu schaffen. Von herausragender Bedeutung ist aber, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen und auf eine Diskussionskultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang getragen ist.“

FDP/DVP Fraktion verlangt vom Innenministerium in einem Antrag Aufklärung über stattgefundene Gespräche zur Besetzung von Spitzenämtern bei der Polizei.


Zur heutigen Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten, wonach jenseits von förmlichen Bewerbungsverfahren durch den Landespolizeiinspekteur über die Besetzung von Spitzenämtern bei der Polizei gesprochen wurde, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:

„Gerade die Spitzenämter bei der Landespolizei müssen einzig nach fachlichen Kriterien besetzt werden. Es muss daher bereits jeder Anschein vermieden werden, dass das Parteibuch, die Zugehörigkeit zum Arbeitskreis Polizei der CDU oder die persönliche Nähe zu politischen Entscheidungsträgern im Innenministerium für die Besetzung von Spitzenämtern bei der Landespolizei ausschlaggebend sein kann. Für die Besetzung der Spitzenämter gibt es eindeutige formelle Bewerbungs- und Besetzungsverfahren. Für weitergehende Diskussionen über diese Personalentscheidungen in dafür nicht zuständigen Gremien besteht kein Anlass.

Meine Fraktion hat daher heute einen Antrag zu dem Vorgang eingebracht. Wir fordern darin vom Innenministerium Antworten auf die Fragen, bei welchem Besprechungen über die Besetzung von Spitzenämtern bei der Landespolizei gesprochen wurde und warum dies überhaupt notwendig war. Außerdem wollen wir wissen, in welchem Umfang die Führungsspitze des Innenministeriums aktiv Personen zu einer Bewerbung ermutigte beziehungsweise davon abriet.“

Antrag d. Abg. Goll u.a. FDP DVP Besetzung von Spitzenämter bei der Polizei

 

Nico Weinmann

Justiz darf nicht zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität werden.


Zur Ankündigung, einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze einzurichten, erklärt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion:

„Wenn die Landesregierung wirklich etwas gegen Hass und Hetze tun will, dann sollte sie mehr speziell dafür geschultes Personal bei Justiz und Polizei einstellen. Allein der Mehrbedarf von Richtern und Staatsanwälten liegt bei mindestens 30 Stellen. Andernfalls droht die Justiz zum Flaschenhals bei der Bekämpfung von Hasskriminalität zu werden. Hier müssen Grüne und CDU bei den kommenden Haushaltsberatungen liefern. Ein Kabinettsausschuss hingegen löst diese Probleme nicht, sondern schafft nur zusätzliche Ministerialbürokratie.“

100 verlorene Tage für Baden-Württemberg

  • Nachtragshaushalt

    Es wurde ein Haushalt verabschiedet, den auch der Rechnungshof als verfassungswidrig bezeichnet. 2,5 Milliarden Volumen, davon 1,2 Milliarden Schulden, und das bei über 20 Milliarden an vorhandener Liquidität. Seit 2011 hat man die Zahl der Regierungsbeamten von 2900 auf 4000 erhöht. Und man hat aus Koalitionsarithmetik ein zusätzliches Tiny-House-Ministerium sowie eine Rekordzahl an Staatssekretären geschaffen. Wir werden gegen diesen Nachtrag Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichen.

  • Regierungschef

    Der Ministerpräsident will die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nicht mehr gewährleisten und stellt somit die Gewaltenteilung in Frage. Wir bekennen uns zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit und zur Gewaltenteilung.

  • Bildung

    Der Bildungsbereich hat also seit Jahren eine Vielzahl von Baustellen. Auch Grundsatzentscheidungen, die den Menschen im Land Sicherheit geben, wie die Abgabe einer Bildungsgarantie fehlen. Eine landesweite Erhebung der Lernrückstände fehlt, das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ kommt erst nach den Herbstferien. Die Lernbrücken sind, wenig flexibel, nur für die letzten beiden Wochen geplant. Dafür entlässt man weiter in den Sommerferien Lehrer. Bei den mobilen Luftfiltern fand man diese monatelang für unnötig, dann legt man auf massiven politischen Druck ein halbherziges Förderprogramm auf, welches hinten und vorne nicht reichen wird. Und falls sie beschließen sollte, wieder ins Homeschooling zu gehen, fehlt die Software – eine Alternative zum untersagten Microsoft 365 fehlt weiter.

  • Digitalisierung

    Im Digitalbereich kann die Landesregierung weiterhin nur Bescheide übergeben – Geld fehlt aber trotzdem. Innovative Ideen wie der Gigabit-Voucher wird dagegen nicht umgesetzt. Vom angekündigten Masterplan ist noch nichts zu sehen, die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes wird man absehbar reißen. Man hat die Chance verpasst, dieses Thema mit einem eigenen Ministerium stärker voranzubringen.

  • Polizei

    Die Regierung hat eine Kennzeichnungspflicht und ein Antidiskriminierungsgesetz als Kriegserklärung an die Polizei auf den Weg gebracht. Noch nie gab es so viel Vertrauensverlust bei den Staatsdienern. Wir wollen unseren Polizisten so etwas ersparen.

  • Klimaschutz

    Beim Klimaschutz wurde der falsche Fokus gesetzt. Dieser kann nur auf europäischer und globaler Ebene gelingen. Dafür brauchen wir Instrumente wie den Emissionshandel und CO2-Mengenziele, die einen CO2-Preis zum Ziel haben, der deutlich spürbarer ist als im Moment. Außerdem müssen wir die Menschen mitnehmen. Das heißt, sie brauchen eine Wohlstandsperspektive. Mit Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen können die Arbeitsplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie erhalten werden und gleichzeitig das Klima geschützt werden. Eine reine Fokussierung auf die batterieelektrische Mobilität vernichtet Arbeitsplätze und hilft dem Klima nicht. Reine kosmetische Maßnahmen, die dirigistisch erzwungen werden, wie eine Solarpflicht auf allen Dächern in Baden-Württemberg sowie Windräder an Stellen wo kein Wind weht bringen nichts und verärgern nur die Bevölkerung. Hier ist die Landesregierung auf dem Holzweg.

  • Corona

    Ministerpräsident Kretschmann wollte die Inzidenz als entscheidendes Kriterium erhalten, Minister Lucha wollte sie abschaffen. Ministerpräsident Kretschmann wollte Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig machen, Herr Habeck will sie weiter kostenlos anbieten. Was gilt nun? Wir setzen auf Impf- und Hospitalisierungsquoten, nicht auf Inzidenzen. Es darf keine Einschränkungen mehr an Freiheitsrechten für Geimpfte und Genesene geben. Wenn jeder ein Impfangebot hat, dann können Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen nicht mehr verlangen, dass die Solidargemeinschaft die Tests finanziert. Aber wir wollen keine Impfpflicht. Unser Ziel ist klar: Kein Lockdown mehr.

  • Wahlrecht

    Das Thema Wahlalter 16 wurde erst einmal verschlafen, und es bleibt abzuwarten, wie es mit der eigentlich laut Koalitionsvertrag mit als erstes umzusetzenden Reform des Landtagswahlrechts in dieser Legislaturperiode weitergeht.

Aus der alten Komplementärkoalition ist eine Zweckehe zu Lasten Dritter geworden. Der Koalitionsvertrag versprach schon nichts Gutes – und diese Einschätzung hat die Landesregierung in den ersten 100 Tagen voll erfüllt.



Die erste Bilanz lässt nichts Gutes für die Zukunft erahnen!



Die ganz persönliche Bilanz unserer Abgeordneten, finden Sie auf unseren Social Media Kanälen.

DPolG und FDP/DVP Fraktion haben seit vielen Jahren gute und freundschaftliche Beziehungen


„Die FDP Fraktion steht fest an der Seite der Polizistinnen und Polizisten im Land.“ Das stellte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke beim Treffen seiner Fraktion mit Ralf Kusterer, dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), heraus. Deutliche Kritik übte Rülke am Innenminister Strobl. „Die von der Landesregierung angestrebte Kennzeichnungspflicht ist eine offene Kriegserklärung an die Polizei. Und als Berlin vor einem Jahr als erstes Land ein Antidiskriminierungsgesetz beschloss, wollte Strobl keine Polizisten mehr nach Berlin entsenden. Nun führt er ein genau solches Gesetz in Baden-Württemberg ein.“ Die CDU Baden-Württemberg habe damit jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

Neben Ralf Kusterer nahmen für die DPolG Dirk Preis, Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes, Sarah Leinert, Justitiarin und Geschäftsführerin, sowie Rolf Fauser, Landesbeauftragter für die Kriminalpolizei teil. Ralf Kusterer hob die seit vielen Jahren guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen der DPolG und der FDP/DVP Fraktion hervor. Die FDP/DVP Fraktion greife regelmäßig Fachthemen auf, die zwar nicht immer schlagzeilenträchtig seien, aber wichtige Grundlagen für die Arbeit der Polizeigewerkschaft lieferten. Kusterer hob auch den im letzten Jahr von der FDP/DVP Fraktion eingebrachten Antrag hervor, mit dem in den kommenden Jahren ein fester Einstellungskorridor bei Anwärterinnen und Anwärtern verankert werden sollte. „Es ist bezeichnend, dass CDU und Grüne im Landtag diesen Antrag abgelehnt haben, nur, weil er von einer Oppositionsfraktion kam. Dabei hätte die Polizei diese personelle Planungssicherheit für die nächsten Jahre gut gebrauchen können.“

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, unterstrich die Haltung der Liberalen zur Kennzeichnungspflicht und dem Antidiskriminierungsgesetz. „Nach den Antworten des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP, ist klar, dass wir schon allein deshalb die Kennzeichnungspflicht nicht brauchen, weil für den Bereich, für den sie gelten soll, es in den vergangenen Jahren keinen einzigen Fall gab, in dem die Identität eines Polizisten nach einer Beschwerde nicht ermittelt werden konnte. Und ein spezielles Landesantidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist schon deshalb überflüssig, weil die öffentlich Bediensteten bereits nach dem Grundgesetz zur diskriminierungsfreien Gleichbehandlung verpflichtet sind und dies durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird. Kennzeichnungspflicht und Landesantidiskriminierungs-Gesetz sind eine nicht akzeptable Misstrauenserklärung gegenüber den eigenen Bediensteten.”

Dirk Preis, der zugleich Bezirksvorsitzender des Beamtenbundes in Nordbaden ist, machte deutlich, dass es nicht nur um die Polizei, sondern um den ganzen öffentlichen Dienst geht. „Ich habe den Eindruck, dass weder der Städtetag noch der Gemeindetag das im Blick haben. Das ist nicht nur ein Angriff auf die Polizei, sondern alle die im Dienste der Bürger/innen arbeiten.“

Wo es in der täglichen Polizeiarbeit hapert, machte Rolf Fauser deutlich. Besonders in der digitalen Ausstattung gebe es noch großen Nachholbedarf. Dies gelte sowohl in der individuellen Ausstattung der Polizeibeamten mit dienstlichen Smartphones, die im Grunde ein Ferrari mit einem kleinen Fiatmotor sind und nicht wirklich einen praktischen Nutzen bringen, aber auch für die Bandbreite der Datenübertragung innerhalb der Polizei. „Die Leitungsgeschwindigkeiten sind so gering, dass im internen Polizeinetz oftmals nicht viel funktioniert“, berichtete Fauser.

Dem pflichtete Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, bei. Er habe vor einiger Zeit eine Anfrage zum Stand der „digitalen Polizei“ in seinem Wahlkreis Heilbronn gestellt. Die Antworten aus dem Hause von Innenminister Strobl, selbst einem Heilbronner, zeigten durchaus Verbesserungsbedarf. „Doch ist dies beispielhaft für die Art und Weise der Politik von Herrn Strobl. Dabei wird ausschweifend und in blumigen Worten bei jedem Thema gesagt, dass die Situation in Baden-Württemberg ‚spitze‘ sei, bisweilen sogar im weltweiten Vergleich. Aber wenn man dann genau hinter die Fassade blickt, stellt man fest, dass es an sehr vielen Ecken und Enden hapert. Da zeigt sich auch der Unterschied zur FDP-Fraktion, weil wir eine Politik wollen, die die echten Probleme benennt und sie dann auch löst.“

 

Keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handeln.


Anlässlich der Beratungen des Antrags der FDP/DVP Fraktion zur geplanten Kennzeichnungspflicht bei der Polizei und dem Landesantidiskriminierungsgesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Julia Goll:

„Die Antworten des Innenministeriums müssten Herrn Strobl eigentlich zu der Erkenntnis führen, dass es weder die Kennzeichnungspflicht noch ein Landes-Antdiskriminierungs-Gesetz braucht. Die dort aufgelisteten Zahlen zu – vermeintlichem – polizeilichem Fehlverhalten zeigen, dass für geschlossene Einsatzeinheiten, also genau dort wo, die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, es in den letzten 5 Jahren keine Beschwerde gab, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Bemerkenswert ist, dass Sie diese Zahlen erst „hilfsweise und kurzfristig“ für die Beantwortung unseres Antrags abgefragt haben Die Kennzeichnungspflicht wurde also beschlossen, ohne dass überhaupt geprüft wurde, ob ein tatsächlicher Bedarf besteht. Das ist keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handelns. Und ein spezielles Antidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist bereits deshalb überflüssig, weil die entsprechende Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen ist, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird.

Noch vor einem Jahr erklärte der Innenminister auf einen Antrag aus unserer Fraktion, ob ein gesondertes Antidiskriminierungsgesetz erforderlich sei, das sehe man gerade vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kritisch und eine Entsendung unserer Polizisten nach Berlin unter Geltung des dortigen Anti-Diskriminierung-Gesetzes wurde von Herrn Strobl nachdrücklich abgelehnt Wer mag es einer Polizistin oder einem Polizisten verdenken, die sich mit der plötzlichen 180 Grad-Wende geradezu verraten fühlen? Währenddessen stehen etwa zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung nach dem Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Liberale entschieden ab.“

Landesantidiskriminierungsgesetz

Das im Spätsommer 2020 für Berlin erlassene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sorgte in den Reihen der Polizei vielfach für Unverständnis und Verunsicherung. Etabliert es doch eine Beweislastumkehr, in deren Rahmen sich Polizeibeschäftigte mit mehr oder weniger willkürlich in den Raum gestellten Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert sehen.


Wie aus unserer Anfrage hervorgeht, strebt nun Innenminister Thomas Strobl ein solches Gesetz auch in Baden-Württemberg an. Obwohl er sich vor einem Jahr noch gegen dieses ausgesprochen hat und keine Polizisten mehr nach Berlin schicken wollte, weil dort das LADG beschlossen wurde.

Genauso betroffen von dem Gesetz sind neben Polizisten auch Lehrer, Mitarbeiter der Verwaltung, Kontrolleure im ÖPNV und alle anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.


Innenpolitische Sprecherin Julia Goll



Müssen sich etwa Mitarbeiter der Ausländerbehörde künftig wegen Rassismus rechtfertigen, wenn sie die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ablehnen oder würden Lehrer beschuldigt aus rassistischen Gründen eine schlechte Note vergeben zu haben?

  • Das LADG ist ein Frontalangriff auf alle öffentlichen Bediensteten!

Auch die geplante Kennzeichnungspflicht ist vollkommen überflüssig. Künftig sollen Bereitschaftspolizisten bei Großlagen eindeutig identifizierbar sein.  Dabei gibt es keine bekannten Fälle, bei denen die Identität eines Polizisten selbst bei unübersichtlichen Einsätzen nicht festgestellt werden konnte.


Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat bereits ihr Missfallen über die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das Landesantidiskriminierungsgesetz ausgedrückt. Für unsere baden-württembergischen Polizeibeamten sind diese beiden Vorhaben ein klares Misstrauensvotum.

Wir werden einen solchen Gesetzesentwurf ablehnen!

Der Rechtstaat muss sich wehrhaft zeigen.


Zur Meldung über einen Großeinsatz der Polizei bei einer Ansammlung von teilweise rund 600 jungen Menschen am Stuttgarter Schlossplatz in der vergangenen Nacht, bei dem sechs Menschen festgenommen und fünf Polizisten verletzt wurden, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass es offenbar unvermittelt zu Flaschenwürfen und massiven Beleidigungen in Richtung der Einsatzkräfte kam, die die rund 600 jungen Menschen auf das Feierende wegen des geltenden Alkoholverbots und der Corona-Auflagen für Versammlungen ansprachen, ist ein Gewaltausbruch, den ich auf das Schärfste verurteile. Die Landesregierung muss umgehend auf die Vorfälle reagieren, damit es nicht zu einer weiteren Krawallnacht wie im Juni 2020 kommt. Sie muss jetzt dafür sorgen, dass ein derartiges Vergehen massive Konsequenzen nach sich zieht.

Statt aber aus der Stuttgarter Krawallnacht im vergangenen Jahr zu lernen, hat Innenminister Strobl (CDU) diese missbraucht, um Aktionismus zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken. Er hätte aber diese Probleme lösen müssen: Seit Jahren fordere ich für die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen. Das schuldet die Politik der Gesellschaft und den Polizeibeamten, die ihre Gesundheit für uns alle einsetzen.

Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar

Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.

Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“

Antrag_Weinmann_Lorek

Julia Goll


Wahlkreis Waiblingen


Sprecherin für Innenpolitik, Kommunales, Strafvollzug und Internationale Politik

Ihre Abgeordnete aus dem Wahlkreis Waiblingen

Seit über 20 Jahren bin ich kommunalpolitisch aktiv und engagiere mich in der Gestaltung unserer örtlichen Lebensbedingungen. Seit der Wahl in den Landtag im Jahr 2021 darf ich nun auch bei den landesweit bedeutenden Entscheidungen mitwirken. Dabei bringe ich meine fast 30-jährige Erfahrung als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht insbesondere bei den Themen des Rechtsstaats und der Inneren Sicherheit ein. Hier brauchen wir den starken Staat, der sich allen extremistischen Angriffen – gleich aus welcher Ecke – entgegensetzt und unseren Bürgerinnen und Bürgern ein freies und selbstbestimmtes Leben sichert.

Für Anregungen und Anfragen stehe ich gerne – bevorzugt per E-Mail – zur Verfügung.

Ihre Julia Goll

  • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
  • Ausschuss für Europa und Internationales
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis 15

Ansprechpartner:

Adresse:

Werkstraße 24
71384 Weinstadt-Endersbach

Telefon:

+49 7151 5028-697

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 21. Oktober 1964 in Hamburg; katholisch, verheiratet, fünf Kinder.

1983 Abitur am humanistischen Gymnasium Christianeum in Hamburg.

1983 bis 1984 Studium der Chemie in Hamburg.

1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Bonn und Hamburg.

1989 Erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1989 bis 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Heidelberg.

1993 Zweites juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1993 Einstellung in den höheren Justizdienst, Stationen bei den Landgerichten Heidelberg und Mosbach, Amtsgericht Mosbach und Staatsanwaltschaft Mosbach.

1996 Ernennung zur Richterin am Landgericht.

1996 bis 1997 Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg als Persönliche Referentin des Ministers.

Seit 1998 Richterin am Landgericht in Stuttgart, Fachgebiete Wohnungseigentumsrecht, Betreuungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, allgemeines Zivilrecht.

2017 vorübergehende Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart.

1999 bis 2008 Stadträtin in Leonberg.

2004 bis 2008 Kreisrätin des Kreises Böblingen.

Seit 2009 Stadträtin in Waiblingen, seit 2014 Vorsitzende der FDP-Fraktion.

Seit 2014 Kreisrätin des Rems-Murr-Kreises, seit 2019 stellvertretende Vorsitzende der FDP-FW – Fraktion.

Seit 1999 Mitglied der FDP, seit 2016 stellvertretende Vorsitzende des FDP/DVP Kreisverbandes Rems-Murr.

Fördermitglied des Hospizvereins Leonberg e.V. und der Tafel Waiblingen e.V.

Mitglied bei Rotary Int.

2009 bis 2014 Mitglied des Frauenrats Waiblingen.

Seit 2009 Mitglied des Arbeitskreises Waiblingen engagiert.

Seit 2000 Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung.

Richterin am Landgericht a.D.

Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung

Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaft, Tourismus und Marketing GmbH (Waiblingen)

Stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Verpachtungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Nico Weinmann

Die Zahlen der PKS 2020 machen Defizite bei der Ausstattung der Polizei deutlich.innen

 

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann stellt zu den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 fest:

„Es verwundert nicht, dass Delikte im öffentlichen Raum und Wohnungseinbruchdiebstähle in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens 2020 deutlich zurückgegangen sind. Dagegen beobachten wir eine erhebliche Zunahme im Bereich der Wirtschaftskriminalität, sowie der Sexualstraftaten. Auch die Partnergewalt und Gewalt gegen Kinder hat weiter zugenommen, das Dunkelfeld ist in diesen Bereichen erfahrungsgemäß noch deutlich größer. Hier muss besonders in Lockdown-Zeiten mehr für den Opferschutz getan werden. Im Bereich der Jugendkriminalität ist der Anstieg um 87,5 Prozent bei der Verbreitung pornografischer Schriften erschreckend. Um dagegen erfolgreich angehen zu können ist dringend mehr Präventionsarbeit erforderlich. Die Landesregierung muss auf diese negativen Entwicklungen reagieren. Die Polizei braucht weniger strukturelle oder gesetzgeberische Maßnahmen, die oftmals aktionistisch wirken und eine verlässliche Planungsperspektive verhindern. Das Augenmerk muss daher auf besserer Ausstattung und der Unterstützung durch mehr Personal liegen!“

Freiwilliger Polizeidienst ist sinnvoll, aber Corona-Kontrollen sind der falsche Anlass, ihn auszuweiten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt zum Zwist innerhalb der Regierungskoalition um das Thema freiwilliger Polizeidienst:

„Die CDU will mehr, die Grünen wollen weniger, und am Ende kommt wie immer nichts. Das ist mehr und mehr Alltag dieser Landesregierung. Es ist offensichtlich, dass Grün-Schwarz eine Koalition ist, die ihrem Ende entgegen torkelt und dabei mal wieder streitet. Mit dieser Selbstbeschäftigung werden aber nicht die dringenden Probleme gelöst.

Der freiwillige Polizeidienst kann die Polizeiarbeit ergänzen und an manchen Stellen entlasten. Die im freiwilligen Polizeidienst engagierten Bürger können beispielsweise Umzüge begleiten oder bei der Durchführung von Festen mit Blick auf Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig werden. Auch ihr Einsatz bei der Kriminalprävention ist richtig. Die Politik macht dem freiwilligen Polizeidienst aber keinen Gefallen, wenn man diesen ausgerechnet deshalb stärkt, um noch mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu ahnden. Damit gefährdet man die Akzeptanz dieses Dienstes. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken.“

Nico Weinmann

Völlig misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz zeigt, dass diese Innenminister Strobl nur als Vorwand für verfassungswidrige Verschärfung des Polizeigesetzes diente.


Die FDP/DVP Fraktion legt zur Zweiten Beratung und Schlussabstimmung der Novelle des Polizeigesetzes drei Änderungs- und einen Entschließungsantrag vor. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann, erklärt dazu:

„Spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Polizeigesetz ist klar, dass die Gesetzesverschärfungen, auf die Innenminister Strobl besonders stolz ist, verfassungswidrig sind. Das haben sämtliche externen Sachverständige bestätigt. Die Grünen hatten alle Trümpfe in der Hand, um diese Verschärfungen zu verhindern. Sie haben sie ganz bewusst nicht genutzt und verabschieden sich damit als Bewahrer von Bürger- und Freiheitsrechten.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir den Einsatz der Bodycam in Wohnungen verhindern, weil dies gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Wir wollen auch keine nahezu anlasslose Befugnis für Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Damit folgen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar‘ ist.

 

Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal. In einem Entschließungsantrag fordern wir daher, dass das Parlament und die Landesregierung entgegen den heutigen Planungen ab dem Jahr 2022 den Einstellungskorridor im ‘deutlich vierstelligen Bereich’ halten. Schon mit der bloßen Zustimmung zu diesem Antrag wäre für die Polizei mehr erreicht als mit der kompletten Novelle des Polizeigesetzes.

 

Innenminister Strobl hatte eigentlich nur die Aufgabe, europäische Vorgaben für den Datenschutz vernünftig umzusetzen. Das ist ihm gründlich misslungen. Offenbar diente Innenminister Strobl die Umsetzung der EU-Richtlinie nur als Vorwand, um an anderer Stelle weitere Verschärfungen des Polizeirechts einzuführen.

 

Zahlreiche Kritikpunkte des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden nicht umgesetzt. So kann dieser die Polizei auf datenschutzrechtliche Verstöße hinweisen, er kann aber nicht Sanktionen und Abhilfe anordnen. Dabei verlangt die EU-Richtlinie genau solche ‚wirksamen‘ Befugnisse. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diesen Missstand beseitigen. Der Gang vor Gerichte und eine Niederlage des Landes sind ansonsten vorprogrammiert. Man braucht schon eine sehr selektive Wahrnehmung der Realität, um – wie die Vertreter der Regierungsfraktionen und der Innenminister – aus den Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Zustimmung zum Gesetzentwurf herzuleiten.“

Neues Polizeigesetz: Auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Baden-Württemberg hat eines der schärfsten Polizeigesetze in Deutschland und genau dies wird jetzt nochmals verschärft.



Die grün-schwarze Landesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf weitreichende Einschnitte der Bürgerrechte vor.



Verlierer der Reform sind die Bürgerinnen und Bürger, deren Grundrechte stark eingeschränkt werden.

Was besagt das neue Polizeigesetz?


Die grün-schwarze Landesregierung unter Federführung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) verabschiedet eine Reform des Polizeigesetzes, das im Kern folgende Aspekte beinhaltet:


  • Einsatz von Bodycams in privaten Räumen

    Künftig dürfen Bodycams auch in privaten Räumen, wie Wohnungen, eingesetzt werden. Bisher war der Einsatz der Schulterkameras nur im öffentlichen Bereich gestattet. Laut der Landesregierung wirke der Einsatz von Bodycams deeskalierend und schütze die Beamten.

  • Anlasslose Kontrollen

    Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger anlasslos auf größeren Veranstaltungen kontrolliert und durchsucht werden darf – egal, ob ein Grund hierfür vorliegt.

Wie bewerten Experten das Gesetz?

Von Seiten vieler Experten hagelte es Kritik am neuen Polizeigesetz:

  • Der Landesdatenschutzbeauftragte Herr Stefan Brink kritisierte die nicht ordnungsmäßige Umsetzung von Artikel 47 der europäischen Datenschutzrichtlinie. Folglich sei das Gesetz nicht europarechtskonform.
  • Der Jurist Dr. Eren Basar äußerte aufgrund der Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsbefugnisse durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.
  • Prof. Mark A. Zöller vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier äußerte massive Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen. Dieser werde „in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion maßlos überschätzt und steht in keinem ernsthaften Verhältnis zu den verfassungsrechtlichen Risiken.“

Was kritisiert die FDP/DVP Fraktion?


Das Gesetz ist eine Reform der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft und zudem verfassungswidrig ist. Konkret kritisieren wir:

Bodycams in Wohnungen

Der Mehrwert von Bodycams in privaten Räumen ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Eine Ausweitung des Einsatzes von Schulterkameras in privaten Räumen verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies verletzt das Freiheitsrecht auf Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Bodycams in Wohnungen sind daher nach Meinungen diverser Rechtsexperten und nach Auffassung unserer Fraktion verfassungswidrig. Hinzu kommt: Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Zudem sind die Straftaten zumeist schon vorbei, wenn die Polizei am Ort eintrifft.

Nahezu anlasslose Kontrollen

Die Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsrechte begründet Innenminister Strobl mit dem Verweis auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden, sodass eine Verschärfung des Gesetzes hierfür nicht notwendig gewesen wäre. Die neue Regelung öffnet staatlicher Willkür somit Tür und Tor. Die Kontroll- und Durchsuchungsrechte werden mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger.

Goll: Gesetzgeberischer Aktionismus hilft der Polizei nicht weiter

Datenschutz

Die Reform – und da teilen wir die Ansicht vom Landesdatenschutzbeauftragten– ist nicht europarechtskonform. Befugnisse für den Landesschutzbeauftragten wurden nicht in das Gesetz aufgenommen. Pikant und typisch zugleich: Eigentlich war die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben der Anlass für die neue Reform.

Goll und Weinmann: Grüne geben ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf

Gesetz hilft nicht zur Vermeidung von Straftaten wie bei der Stuttgarter Krawallnacht

Während das Gesetz also tiefe Einschnitte in die Bürger-/Grundrechte für die Menschen in Baden-Württemberg bedeutet, löst es die Probleme im Land nicht. Mit keiner dieser Maßnahmen hätte beispielsweise die Stuttgarter Krawallnacht verhindert werden können. Die Krawallnacht darf daher keineswegs als Rechtfertigung für das Gesetz herhalten.

Kurzum: Das neue Polizeigesetz ist ein zahnloser Tiger und mal wieder Symbolpolitik à la Grün-Schwarz.

Was fordern wir?


Wir haben drei Änderungsanträge zum Polizeigesetz eingebracht:


  • Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnung

  • Streichung der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen (anlasslose Kontrollen)

  • Verankerung des Rechts des Datenschutzbeauftragten, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen

Vor allen Dingen aber braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger als 2016. Außerdem müssen wir wirksame Präventionsmaßnahmen umsetzen: Beispielsweise haben etwa 85 Prozent der Tatverdächtigen aus der Stuttgarter Krawallnacht einen Migrationshintergrund oder eine ausländische Staatsangehörigkeit. Auch hier ist Innenminister Strobl gefordert: Neben Integrationsmaßnahmen müssen wir ausländerrechtliche Konsequenzen bis hin zu Abschiebungen von straffälligen Ausländern umsetzen.



Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken, sollte der Innenminister endlich die Probleme lösen.


Unsere Ansprechpartner:

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

Aufarbeitung der Krawallnacht wird noch eine ganze Weile andauern.


Anlässlich der Zwischenbilanz zur Stuttgarter Krawallnacht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Polizei gehört großer Dank für die schnelle Ermittlung der Täter. Nun geht es mit Anklageerhebungen und Gerichtsverfahren in einem nächsten Schritt um eine konsequente Antwort des Rechtsstaats. Dort, wo es erforderlich ist, müssen ausländerrechtliche Maßnahmen die Sanktionen flankieren. Die Aufarbeitung der Krawallnacht wird also noch eine ganze Weile andauern.

Generell zeigt sich, dass die bisherigen rechtlichen Befugnisse ausreichend sind. Beispielsweise macht die Menge von sechs Terrabyte an Videoüberwachungen deutlich, dass wir nicht noch mehr Videoaufnahmen benötigen, sondern in eine noch bessere technische und personelle Ausstattung bei der Auswertung der Aufnahmen investieren müssen. Die Krawallnacht darf nicht als Vorwand missbraucht werden, Polizei- und Strafgesetze zu verschärfen. Durch schärfere Gesetze lösen wir keine Probleme. In Deutschland haben wir kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollstreckungsdefizit. Statt markiger Sprüche erwarten wir vom Innenminister nun, dass er sich persönlich dafür einsetzt, dass die Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart mit Leben gefüllt wird. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solcher Ereignisse nicht noch einmal wiederholen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

Gleichzeitig ist praktischer Nutzen der Änderungen für die Polizeiarbeit marginal.


Zu der öffentlichen Anhörung der Novelle des Polizeigesetzes am heutigen Tag im Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Die Anhörung hat unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt. Wir werden daher bei unserer nun bevorstehenden Klausurtagung Änderungsanträge beschließen, mit denen zumindest die größten Defizite des Gesetzentwurfs korrigiert werden. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen marginal, gleichzeitig haftet diesen schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an.

Dies betrifft die Ausweitung der Bodycams auf Wohnungen. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Prof. Dr. Nachbaur und Prof. Dr. Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Und für uns steht fest, dass Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig sind. Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung.

Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das schafft, wie auch Dr. Eren Basar ausführte, ein Gefühl des Überwachtwerdens und dadurch eine hohe Einschüchterungswirkung. Gleichzeitig konnten auch auf mehrere Nachfragen hin Sachverständige aus der Praxis keine Beispiele dafür zeigen, in welchen wirklich gefährlichen Situationen bereits nach der heutigen Rechtslage eine polizeiliche Kontrolle unzulässig wäre.

Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen erleben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft. Vor allen Dingen braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten aber gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger, als 2016. Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, sollte der Innenminister endlich diese Probleme lösen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

 

„Änderungen des Polizeigesetzes waren aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Außerdem musste bereits zum Mai 2018 die europäische Richtlinie zum Datenschutz in Strafverfahren umgesetzt werden. Insoweit wäre es naheliegend, dass die Änderungen des Polizeigesetzes die Bürger- und Freiheitsrechte stärken. Stattdessen erleben wir, wie Innenminister Strobl dies als Vorwand verwendete, das Polizeirecht an etlichen Stellen zu verschärfen. Jeder Eingriff in die Grundrechte muss aber verhältnismäßig sein und von der Verfassung gerechtfertigt sein. Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch verfassungskonform. Und wenn eine Norm verfassungswidrig ist, dann ist sie auch nicht sinnvoll. Das Polizeirecht ist kein Wunschkonzert und keine Bühne, um sich im Wahlkampf als angeblicher „Law-and-Ordner“ Minister zu profilieren.

Ein großer Teil der angehörten Juristen rügte zentrale Punkte der Gesetzesnovelle als verfassungswidrig. Innenminister Strobl spricht von sich gerne als dem ‚Verfassungsminister‘. Diese Selbstbeschreibung wäre hinfällig, wenn nun die geplanten Änderungen kommen. Für die Grünen käme eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Aufgabe eigener Prinzipien als Bürgerrechtspartei gleich. Wenn die heute durchgeführte öffentliche Anhörung ‚keine Alibiveranstaltung‘ bleiben soll, wie der innenpolitische Sprecher der Grünen Hans-Ulrich Sckerl angekündigt hat, dann müssen die Grünen nun koalitionsintern die Reißlinie ziehen und zentrale Punkte der Novelle verhindern. Kleinere kosmetische Änderungen am Gesetz wären völlig unzureichend.“

Anbei die schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Eren Basar, Prof. Dr. Mark A. Zöller und Prof. Dr. Andreas Nachbaur :

Basar_Stellungnahme

Nachbaur_.Stellungnahme

Zöller_Stellungnahme Innenausschuss BaWü

2020-09_14 Anlage zur PM Auszüge aus schriftlichen Stellungnahmen

Knackpunkte für Liberale sind die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen und der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen.


Am kommenden Montag, 14. September, findet ab 09:30 die öffentliche Anhörung des Innen- und des Ständigen Ausschusses zur Novelle des Polizeigesetzes statt. Die Anhörung erfolgt auf Antrag der FDP/DVP Fraktion, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. Aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten wird die Anhörung für die Öffentlichkeit in einem Live-Stream über die Homepage des Landtags übertragen. Insgesamt sind zehn Sachverständige eingeladen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erwartet, dass die Anhörung wie bereits beim letzten Sicherheitspaket im Herbst 2017 zu Nachbesserungen beim Gesetzentwurf führen wird. „Wir lehnen die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen ab. Der Mehrwert dieser Maßnahme ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Zweiter kritischer Punkt ist die nahezu anlasslose Ausweitung der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Der Innenminister verweist immer wieder auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden. Vielmehr werden die Kontroll- und Durchsuchungsrechte mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Wir gehen davon aus, dass unsere Bedenken auch von renommierten Experten bestätigt werden“, so Prof. Dr. Goll, „es wäre für die Grünen ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust, diesen Verschärfungen zuzustimmen.“

„Anstatt gesetzgeberischen Aktionismus braucht die Polizei endlich bessere Ausstattung und mehr Personal.“ Die Bilanz falle bei Innenminister Strobl reichlich bescheiden aus. Beispielsweise stünden für rund 25.000 Polizisten im Vollzugsdienst derzeit gerade einmal 1.000 Smartphones. Ob tatsächlich bis Jahresende die Gerätezahl auf 3.000 Stück erhöht wird, ist noch völlig unklar, weil die Kostenkalkulation des Innenministeriums Mängel habe. „Herr Strobl sollte daher erstmal seine Hausaufgaben erledigen, anstatt mit immer neuen Gesetzesverschärfungen um die Ecke zu kommen“, fordert Prof. Dr. Goll.

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 2: Bildung, Polizei, Pflege

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im zweiten Teil blicken wir heute auf die Themen Bildung, Polizei und Pflege. Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.

Neben der Corona-Krise stellen uns alle aber auch andere aktuelle Entwicklungen vor Herausforderungen. Die Krawallnacht in Stuttgart hat gezeigt, wie fragil die Gesellschaft ist und wie schnell Entwicklungen unkontrolliert eskalieren können. Es ist geboten, nach Gründen zu fragen und diese dann auch anzugehen. Dabei darf es keine Tabus geben. Klare rechtsstaatliche Maßnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und des Missbrauchs von Aufenthaltsrechten, müssen in die Tat umgesetzt werden. Es geht jetzt nicht nur darum, hinter der Polizei zu stehen, sondern ihr auch den Rücken zu stärken – mit besserer Ausstattung, Organisation und Personal.

Auch die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen einzurichten. Die Pflegekammer hat aber keinerlei Einfluss auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt. Wir  meinen: Verbesserungen für die Pflege: Ja! Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten: Nein!

Für ein Recht auf beste Bildung

Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Während zuvor junge Menschen auf Kosten ihrer Schulbildung streikten, gehen mittlerweile Eltern für die Bildungschancen ihrer Kinder auf die Straße. Auch die FDP/DVP Fraktion sieht eine ihrer Kernaufgaben darin, einem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, das bis vor kurzem nach allgemeinem Verständnis als Selbstverständlichkeit galt: dem Recht auf Bildung. Dabei gilt es nach unserer Auffassung nicht nur dafür zu sorgen, dass der Unterricht auch unter Pandemiebedingungen im vorgesehenen Umfang stattfinden kann, sondern auch, dass er höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wir haben deshalb ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, das Veränderungspotenzial der Krise für eine erstklassige Bildung zu nutzen.


Neben fünf Akutforderungen, die unsere Schulen für Krisen wetterfest machen sollen, ziehen wir auch fünf grundlegende Schlussfolgerungen. Einerseits gilt es, insbesondere die Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes einzelnen Schülers zu nutzen. Andererseits wurde durch die Schulschließungen noch einmal deutlich, dass weder die Mitlernenden noch der Lehrer in einem gelingenden Lernprozess ersetzbar sind. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.



Unsere Ideen zur Bildung, damit wir #wiederspitzewerden

Wirksame Mittel für unsere Polizei statt nur Placebo

Seit rund zwei Jahren forciert Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz. Der Entwurf liegt seit einigen Monaten vor. Er enthält beispielsweise eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams in Wohnungen, das Recht auf eine weitgehend anlasslose Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Großveranstaltungen und eine kaum eingegrenzte verdeckte Kennzeichenerfassung. Organisationen wie der Anwaltsverband äußerten bereits „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich einzelner Maßnahmen.


Zufällig beginnen die Gesetzesberatungen nur wenige Wochen nach der Stuttgarter Krawallnacht und schon fordern CDU-Politiker mit Verweis hierauf die bedingungslose Unterstützung für das Vorhaben ein. „Wir müssen aber genau auseinanderhalten, was echten Mehrwert für die Polizeiarbeit hat und was reines Placebo ist“, warnt unser innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll.

Dass wir heute weniger Polizei auf der Straße als 2016 haben, weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann oder sich zehn Polizisten ein Smartphone teilen müssen, sind die wirklichen Probleme für die Polizei – und nicht unzureichende Gesetze.


 „Herr Strobl wollte die Polizeireform zunächst klammheimlich innerhalb von drei Wochen noch vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen. Das haben wir verhindert, weil es aus unserer Sicht zwingend einer öffentlichen Expertenanhörung bedarf“

Prof. Dr. Ulrich Goll



Die Expertenanhörung soll voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden. Die FDP/DVP Fraktion wird danach Änderungsanträge einbringen, um sicherzustellen, dass Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Pflegekammer

Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer einzurichten. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine Umfrage durchgeführt, die jedoch nur selektiv erfolgte. Dabei waren die Fragen aus unserer Sicht auch so gestellt, dass man fast schon automatisch zu einer positiven Einschätzung über die Wirkung einer Pflegekammer kommen musste. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass es um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen geht, hat auf dem Fragebogen selbst gefehlt. Auch wurde nicht klar benannt, dass die Pflegekammer selbst eben gerade keine Tarifvertragspartei ist und deshalb auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt, keinerlei Einfluss hat. Wir als FDP/DVP Landtagsfraktion meinen, dass die Pflege ein sehr wichtiger Bereich ist, der gestärkt werden soll. Hierzu haben wir ein umfassendes Papier anhand von sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet, das in unserem Internetauftritt einsehbar ist.



Verbesserungen für die Pflege:

Ja!

Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten:

Nein!



Alles Weitere zur Pflegekammer finden Sie hier.

FDP wird mit mehreren Änderungsanträgen versuchen, die problematischsten Punkte des Gesetzentwurfs rückgängig zu machen.


Anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Polizeigesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Kurz vor der Landtagswahl versucht Innenminister Strobl, das Polizeirecht weiter zu verschärfen. Kaum war das letzte Sicherheitspaket, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweitete Ende 2017 beschlossen, machte sich Herr Strobl daran, in einem neuen Gesetz weitere Verschärfungen aufzunehmen. Die Grünen erklärten damals noch lautstark, weitergehende Befugnisse nicht mitzutragen. Nun wollen die Grünen ihr Wort brechen und eines der weitreichendsten Polizeigesetze aller Bundesländer noch weiter verschärfen. Von der einstmaligen Bürgerrechtspartei ‚Die Grünen‘ ist in Baden-Württemberg nur noch die Hülle übrig.

Unangebracht ist es, wie die CDU und Innenminister Strobl nun die Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht zu instrumentalisieren versuchen. Der Gesetzentwurf war längst fertig als die Randale passierten. Zentrale Punkte des Gesetzes sehen eine Ausweitung der polizeilichen Bodycams auf Privatwohnungen, ein nahezu anlassloses Kontroll- und Durchsuchungsrecht bei öffentlichen Veranstaltungen und eine weitgehend unbeschränkte automatische Kennzeichenerfassung vor. Keines dieser zusätzlichen Befugnisse hätte für die Polizisten in der Krawallnacht einen Mehrwert gehabt. Unsere Polizei braucht nicht mehr Befugnisse, sondern mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Wir haben aber 2020 weniger Polizisten auf der Straße als 2016, weil Innenminister Strobl die Einstellungsoffensive zu spät begann. Und rund 10 Polizeibeamte teilen sich ein dienstliches Smartphone. Das wären Punkte, an denen dringend angesetzt werden müsste.

Wir werden die Sommerpause nutzen, um die Beratungen und die öffentliche Anhörung am 14. September vorzubereiten. Natürlich muss das Polizeigesetz geändert werden, um europäische Datenschutzvorgaben und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies darf aber nicht zum Vorwand für weitere Gesetzesverschärfungen verwendet werden. Auf jeden Fall werden wir eine Reihe von Änderungsanträgen einbringen, mit denen die besonders problematischen und möglicherweise verfassungswidrigen Punkte des Polizeigesetzes rückgängig gemacht werden.“

Nico Weinmann

Rechtliche Möglichkeiten konsequenter nutzen und moderne Mittel zur Verfügung stellen.


Anlässlich der aktuellen Debatte „Respekt für unsere Blaulicht-Organisationen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Angehörigen der Blaulichtorganisationen haben während der Pandemie unter großem persönlichen Einsatz eine hervorragende Arbeit geleistet. Unser Medizinsystem hat funktioniert, die Polizei erfüllte ihre Aufgaben und wenn es brannte, war die Feuerwehr da. Dafür gebührt ihnen allen unser größter Dank! Dabei hat sich wieder mal gezeigt, welch große Rolle den hunderttausend ehrenamtlich Tätigen zukommt. Gerade wir Liberale halten das Ehrenamt als eine zentrale Form des bürgerschaftlichen Engagements hoch und erwarten von der Landesregierung, dass die bestehenden bürokratischen Hürden schnell abgebaut werden und diesbezügliche Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Bürokratieentlastung im Ehrenamt umgesetzt werden. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.

Fast schon reflexartig erklingt nach Ereignissen wie der Stuttgarter Krawallnacht der Ruf nach immer schärferen Gesetzen. Doch der gerade bei CDU-Politikern ausgeprägte Glaube, nur wer schärfere Gesetze fordere, stünde wirklich hinter unseren Blaulicht-Organisationen, geht fehl. Richtig ist vielmehr: Statt schärferer Gesetze brauchen wir eine gute personelle und sachliche Ausstattung und die umfängliche Durchsetzung bestehender Gesetze. Mehr dienstliche Smartphones und Laptops sind dringend nötig. Den gegenfinanzierten Vorschlag der FDP/DVP für überfällige Zuschläge für Einsätze an Wochenenden und nachts haben die Regierungsfraktionen ebenfalls abgelehnt. Und wichtig ist es, die Täter nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden vollständig ersetzen zu lassen. Bei vorsätzlichen Straftaten haben das Land und beispielsweise die Stadt Stuttgart im Nachgang der Krawallnacht als Geschädigte das Recht, Pfändungsfreigrenzen außer Kraft zu setzen. Die Vollstreckung solcher Forderung ist dann immer noch mühsam und kann Jahre dauern. Sie lohnt sich aber, denn damit verschafft sich unser Staat gegenüber den Tätern den nötigen Respekt. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass sie diesen mühsamen Weg geht, und die Blaulichtorganisationen auf diese Weise unterstützt. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“