Hinterkopf eines Mannes mit Kippa in Fußgängerzone

Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit der SPD- Fraktion, CDU- Fraktion und Fraktion GRÜNE eingebracht, der sicherstellt, dass der Kampf gegen Antisemitismus entschieden und entschlossen fortgeführt wird.


Rede von Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Plenardebatte “Sicheres jüdisches Leben in Baden-Württemberg – gemeinsam und geschlossen gegen Antisemitismus”


Der feige und widerwärtige Anschlag galt nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern allen Menschen, die ein freies und offenes Deutschland wollen. Wer im Jahr 2021 Synagogen in Brand setzt, muss die volle Härte und Entschlossenheit unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen. Es müssen alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert werden, um die Tat aufzuklären.

Die judenfeindlichen Ausschreitungen bei Demonstrationen in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Antisemitismus nicht nur im rechtsextremen Gewand daherkommt, sondern bisweilen auch islamistisch und linksextrem. Auch wer dem Staat Israel die Daseinsberechtigung abspricht, handelt antisemitisch.

Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben der Aufgabe, die Sicherheit für jüdische Einrichtungen zu gewährleisten, muss die Politik Aufklärung betreiben, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entsteht.


Im Austausch mit Dr. Michael Blume (Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg), Shneur Trebnik (Ortsrabbiner für Ulm), David Hollenstat (Repräsentant der Israelitischen Religionsgemeinschaft BW) und Rami Suliman (Vorsitzender Israelitische Religionsgemeinschaft Baden)

Der Rechtstaat muss sich wehrhaft zeigen.


Zur Meldung über einen Großeinsatz der Polizei bei einer Ansammlung von teilweise rund 600 jungen Menschen am Stuttgarter Schlossplatz in der vergangenen Nacht, bei dem sechs Menschen festgenommen und fünf Polizisten verletzt wurden, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass es offenbar unvermittelt zu Flaschenwürfen und massiven Beleidigungen in Richtung der Einsatzkräfte kam, die die rund 600 jungen Menschen auf das Feierende wegen des geltenden Alkoholverbots und der Corona-Auflagen für Versammlungen ansprachen, ist ein Gewaltausbruch, den ich auf das Schärfste verurteile. Die Landesregierung muss umgehend auf die Vorfälle reagieren, damit es nicht zu einer weiteren Krawallnacht wie im Juni 2020 kommt. Sie muss jetzt dafür sorgen, dass ein derartiges Vergehen massive Konsequenzen nach sich zieht.

Statt aber aus der Stuttgarter Krawallnacht im vergangenen Jahr zu lernen, hat Innenminister Strobl (CDU) diese missbraucht, um Aktionismus zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken. Er hätte aber diese Probleme lösen müssen: Seit Jahren fordere ich für die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen. Das schuldet die Politik der Gesellschaft und den Polizeibeamten, die ihre Gesundheit für uns alle einsetzen.

Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar

Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.

Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“

Antrag_Weinmann_Lorek

Julia Goll


Stv. Fraktionsvorsitzende


Sprecherin für Innenpolitik, Kommunales, Strafvollzug und Internationale Politik

Ihre Abgeordnete aus dem Wahlkreis Waiblingen

Seit über 20 Jahren bin ich kommunalpolitisch aktiv und engagiere mich in der Gestaltung unserer örtlichen Lebensbedingungen. Seit der Wahl in den Landtag im Jahr 2021 darf ich nun auch bei den landesweit bedeutenden Entscheidungen mitwirken. Dabei bringe ich meine fast 30-jährige Erfahrung als Staatsanwältin und Richterin am Landgericht insbesondere bei den Themen des Rechtsstaats und der Inneren Sicherheit ein. Hier brauchen wir den starken Staat, der sich allen extremistischen Angriffen – gleich aus welcher Ecke – entgegensetzt und unseren Bürgerinnen und Bürgern ein freies und selbstbestimmtes Leben sichert.

Für Anregungen und Anfragen stehe ich gerne – bevorzugt per E-Mail – zur Verfügung.

Ihre Julia Goll

  • Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
  • Ausschuss für Europa und Internationales
  • Ständiger Ausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis 15

Ansprechpartner:

Adresse:

Werkstraße 24
71384 Weinstadt-Endersbach

Telefon:

+49 7151 5028-697

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 21. Oktober 1964 in Hamburg; katholisch, verheiratet, fünf Kinder.

1983 Abitur am humanistischen Gymnasium Christianeum in Hamburg.

1983 bis 1984 Studium der Chemie in Hamburg.

1984 bis 1989 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Bonn und Hamburg.

1989 Erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1989 bis 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Heidelberg.

1993 Zweites juristisches Staatsexamen in Heidelberg.

1993 Einstellung in den höheren Justizdienst, Stationen bei den Landgerichten Heidelberg und Mosbach, Amtsgericht Mosbach und Staatsanwaltschaft Mosbach.

1996 Ernennung zur Richterin am Landgericht.

1996 bis 1997 Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg als Persönliche Referentin des Ministers.

Seit 1998 Richterin am Landgericht in Stuttgart, Fachgebiete Wohnungseigentumsrecht, Betreuungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, allgemeines Zivilrecht.

2017 vorübergehende Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart.

1999 bis 2008 Stadträtin in Leonberg.

2004 bis 2008 Kreisrätin des Kreises Böblingen.

Seit 2009 Stadträtin in Waiblingen, seit 2014 Vorsitzende der FDP-Fraktion.

Seit 2014 Kreisrätin des Rems-Murr-Kreises, seit 2019 stellvertretende Vorsitzende der FDP-FW – Fraktion.

Seit 1999 Mitglied der FDP, seit 2016 stellvertretende Vorsitzende des FDP/DVP Kreisverbandes Rems-Murr.

Fördermitglied des Hospizvereins Leonberg e.V. und der Tafel Waiblingen e.V.

Mitglied bei Rotary Int.

2009 bis 2014 Mitglied des Frauenrats Waiblingen.

Seit 2009 Mitglied des Arbeitskreises Waiblingen engagiert.

Seit 2000 Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung.

Richterin am Landgericht a.D.

Prüferin in der ersten juristischen Staatsprüfung

Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaft, Tourismus und Marketing GmbH (Waiblingen)

Stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Verpachtungsgesellschaft Waiblingen GmbH

Nico Weinmann

Die Zahlen der PKS 2020 machen Defizite bei der Ausstattung der Polizei deutlich.innen

 

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann stellt zu den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 fest:

„Es verwundert nicht, dass Delikte im öffentlichen Raum und Wohnungseinbruchdiebstähle in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens 2020 deutlich zurückgegangen sind. Dagegen beobachten wir eine erhebliche Zunahme im Bereich der Wirtschaftskriminalität, sowie der Sexualstraftaten. Auch die Partnergewalt und Gewalt gegen Kinder hat weiter zugenommen, das Dunkelfeld ist in diesen Bereichen erfahrungsgemäß noch deutlich größer. Hier muss besonders in Lockdown-Zeiten mehr für den Opferschutz getan werden. Im Bereich der Jugendkriminalität ist der Anstieg um 87,5 Prozent bei der Verbreitung pornografischer Schriften erschreckend. Um dagegen erfolgreich angehen zu können ist dringend mehr Präventionsarbeit erforderlich. Die Landesregierung muss auf diese negativen Entwicklungen reagieren. Die Polizei braucht weniger strukturelle oder gesetzgeberische Maßnahmen, die oftmals aktionistisch wirken und eine verlässliche Planungsperspektive verhindern. Das Augenmerk muss daher auf besserer Ausstattung und der Unterstützung durch mehr Personal liegen!“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Freiwilliger Polizeidienst ist sinnvoll, aber Corona-Kontrollen sind der falsche Anlass, ihn auszuweiten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt zum Zwist innerhalb der Regierungskoalition um das Thema freiwilliger Polizeidienst:

„Die CDU will mehr, die Grünen wollen weniger, und am Ende kommt wie immer nichts. Das ist mehr und mehr Alltag dieser Landesregierung. Es ist offensichtlich, dass Grün-Schwarz eine Koalition ist, die ihrem Ende entgegen torkelt und dabei mal wieder streitet. Mit dieser Selbstbeschäftigung werden aber nicht die dringenden Probleme gelöst.

Der freiwillige Polizeidienst kann die Polizeiarbeit ergänzen und an manchen Stellen entlasten. Die im freiwilligen Polizeidienst engagierten Bürger können beispielsweise Umzüge begleiten oder bei der Durchführung von Festen mit Blick auf Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig werden. Auch ihr Einsatz bei der Kriminalprävention ist richtig. Die Politik macht dem freiwilligen Polizeidienst aber keinen Gefallen, wenn man diesen ausgerechnet deshalb stärkt, um noch mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu ahnden. Damit gefährdet man die Akzeptanz dieses Dienstes. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken.“

Nico Weinmann

Völlig misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz zeigt, dass diese Innenminister Strobl nur als Vorwand für verfassungswidrige Verschärfung des Polizeigesetzes diente.


Die FDP/DVP Fraktion legt zur Zweiten Beratung und Schlussabstimmung der Novelle des Polizeigesetzes drei Änderungs- und einen Entschließungsantrag vor. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann, erklärt dazu:

„Spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Polizeigesetz ist klar, dass die Gesetzesverschärfungen, auf die Innenminister Strobl besonders stolz ist, verfassungswidrig sind. Das haben sämtliche externen Sachverständige bestätigt. Die Grünen hatten alle Trümpfe in der Hand, um diese Verschärfungen zu verhindern. Sie haben sie ganz bewusst nicht genutzt und verabschieden sich damit als Bewahrer von Bürger- und Freiheitsrechten.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir den Einsatz der Bodycam in Wohnungen verhindern, weil dies gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Wir wollen auch keine nahezu anlasslose Befugnis für Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Damit folgen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar‘ ist.

 

Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal. In einem Entschließungsantrag fordern wir daher, dass das Parlament und die Landesregierung entgegen den heutigen Planungen ab dem Jahr 2022 den Einstellungskorridor im ‘deutlich vierstelligen Bereich’ halten. Schon mit der bloßen Zustimmung zu diesem Antrag wäre für die Polizei mehr erreicht als mit der kompletten Novelle des Polizeigesetzes.

 

Innenminister Strobl hatte eigentlich nur die Aufgabe, europäische Vorgaben für den Datenschutz vernünftig umzusetzen. Das ist ihm gründlich misslungen. Offenbar diente Innenminister Strobl die Umsetzung der EU-Richtlinie nur als Vorwand, um an anderer Stelle weitere Verschärfungen des Polizeirechts einzuführen.

 

Zahlreiche Kritikpunkte des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden nicht umgesetzt. So kann dieser die Polizei auf datenschutzrechtliche Verstöße hinweisen, er kann aber nicht Sanktionen und Abhilfe anordnen. Dabei verlangt die EU-Richtlinie genau solche ‚wirksamen‘ Befugnisse. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diesen Missstand beseitigen. Der Gang vor Gerichte und eine Niederlage des Landes sind ansonsten vorprogrammiert. Man braucht schon eine sehr selektive Wahrnehmung der Realität, um – wie die Vertreter der Regierungsfraktionen und der Innenminister – aus den Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Zustimmung zum Gesetzentwurf herzuleiten.“

Neues Polizeigesetz: Auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Baden-Württemberg hat eines der schärfsten Polizeigesetze in Deutschland und genau dies wird jetzt nochmals verschärft.



Die grün-schwarze Landesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf weitreichende Einschnitte der Bürgerrechte vor.



Verlierer der Reform sind die Bürgerinnen und Bürger, deren Grundrechte stark eingeschränkt werden.

Was besagt das neue Polizeigesetz?


Die grün-schwarze Landesregierung unter Federführung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) verabschiedet eine Reform des Polizeigesetzes, das im Kern folgende Aspekte beinhaltet:


  • Einsatz von Bodycams in privaten Räumen

    Künftig dürfen Bodycams auch in privaten Räumen, wie Wohnungen, eingesetzt werden. Bisher war der Einsatz der Schulterkameras nur im öffentlichen Bereich gestattet. Laut der Landesregierung wirke der Einsatz von Bodycams deeskalierend und schütze die Beamten.

  • Anlasslose Kontrollen

    Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger anlasslos auf größeren Veranstaltungen kontrolliert und durchsucht werden darf – egal, ob ein Grund hierfür vorliegt.

Wie bewerten Experten das Gesetz?

Von Seiten vieler Experten hagelte es Kritik am neuen Polizeigesetz:

  • Der Landesdatenschutzbeauftragte Herr Stefan Brink kritisierte die nicht ordnungsmäßige Umsetzung von Artikel 47 der europäischen Datenschutzrichtlinie. Folglich sei das Gesetz nicht europarechtskonform.
  • Der Jurist Dr. Eren Basar äußerte aufgrund der Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsbefugnisse durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.
  • Prof. Mark A. Zöller vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier äußerte massive Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen. Dieser werde „in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion maßlos überschätzt und steht in keinem ernsthaften Verhältnis zu den verfassungsrechtlichen Risiken.“

Was kritisiert die FDP/DVP Fraktion?


Das Gesetz ist eine Reform der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft und zudem verfassungswidrig ist. Konkret kritisieren wir:

Bodycams in Wohnungen

Der Mehrwert von Bodycams in privaten Räumen ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Eine Ausweitung des Einsatzes von Schulterkameras in privaten Räumen verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies verletzt das Freiheitsrecht auf Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Bodycams in Wohnungen sind daher nach Meinungen diverser Rechtsexperten und nach Auffassung unserer Fraktion verfassungswidrig. Hinzu kommt: Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Zudem sind die Straftaten zumeist schon vorbei, wenn die Polizei am Ort eintrifft.

Nahezu anlasslose Kontrollen

Die Ausweitung der Kontroll-und Durchsuchungsrechte begründet Innenminister Strobl mit dem Verweis auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden, sodass eine Verschärfung des Gesetzes hierfür nicht notwendig gewesen wäre. Die neue Regelung öffnet staatlicher Willkür somit Tür und Tor. Die Kontroll- und Durchsuchungsrechte werden mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger.

Goll: Gesetzgeberischer Aktionismus hilft der Polizei nicht weiter

Datenschutz

Die Reform – und da teilen wir die Ansicht vom Landesdatenschutzbeauftragten– ist nicht europarechtskonform. Befugnisse für den Landesschutzbeauftragten wurden nicht in das Gesetz aufgenommen. Pikant und typisch zugleich: Eigentlich war die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben der Anlass für die neue Reform.

Goll und Weinmann: Grüne geben ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf

Gesetz hilft nicht zur Vermeidung von Straftaten wie bei der Stuttgarter Krawallnacht

Während das Gesetz also tiefe Einschnitte in die Bürger-/Grundrechte für die Menschen in Baden-Württemberg bedeutet, löst es die Probleme im Land nicht. Mit keiner dieser Maßnahmen hätte beispielsweise die Stuttgarter Krawallnacht verhindert werden können. Die Krawallnacht darf daher keineswegs als Rechtfertigung für das Gesetz herhalten.

Kurzum: Das neue Polizeigesetz ist ein zahnloser Tiger und mal wieder Symbolpolitik à la Grün-Schwarz.

Was fordern wir?


Wir haben drei Änderungsanträge zum Polizeigesetz eingebracht:


  • Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnung

  • Streichung der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen (anlasslose Kontrollen)

  • Verankerung des Rechts des Datenschutzbeauftragten, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen

Vor allen Dingen aber braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger als 2016. Außerdem müssen wir wirksame Präventionsmaßnahmen umsetzen: Beispielsweise haben etwa 85 Prozent der Tatverdächtigen aus der Stuttgarter Krawallnacht einen Migrationshintergrund oder eine ausländische Staatsangehörigkeit. Auch hier ist Innenminister Strobl gefordert: Neben Integrationsmaßnahmen müssen wir ausländerrechtliche Konsequenzen bis hin zu Abschiebungen von straffälligen Ausländern umsetzen.



Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen und Bürgerrechte einzuschränken, sollte der Innenminister endlich die Probleme lösen.


Unsere Ansprechpartner:

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

Aufarbeitung der Krawallnacht wird noch eine ganze Weile andauern.


Anlässlich der Zwischenbilanz zur Stuttgarter Krawallnacht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Polizei gehört großer Dank für die schnelle Ermittlung der Täter. Nun geht es mit Anklageerhebungen und Gerichtsverfahren in einem nächsten Schritt um eine konsequente Antwort des Rechtsstaats. Dort, wo es erforderlich ist, müssen ausländerrechtliche Maßnahmen die Sanktionen flankieren. Die Aufarbeitung der Krawallnacht wird also noch eine ganze Weile andauern.

Generell zeigt sich, dass die bisherigen rechtlichen Befugnisse ausreichend sind. Beispielsweise macht die Menge von sechs Terrabyte an Videoüberwachungen deutlich, dass wir nicht noch mehr Videoaufnahmen benötigen, sondern in eine noch bessere technische und personelle Ausstattung bei der Auswertung der Aufnahmen investieren müssen. Die Krawallnacht darf nicht als Vorwand missbraucht werden, Polizei- und Strafgesetze zu verschärfen. Durch schärfere Gesetze lösen wir keine Probleme. In Deutschland haben wir kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollstreckungsdefizit. Statt markiger Sprüche erwarten wir vom Innenminister nun, dass er sich persönlich dafür einsetzt, dass die Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart mit Leben gefüllt wird. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solcher Ereignisse nicht noch einmal wiederholen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

Gleichzeitig ist praktischer Nutzen der Änderungen für die Polizeiarbeit marginal.


Zu der öffentlichen Anhörung der Novelle des Polizeigesetzes am heutigen Tag im Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Die Anhörung hat unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt. Wir werden daher bei unserer nun bevorstehenden Klausurtagung Änderungsanträge beschließen, mit denen zumindest die größten Defizite des Gesetzentwurfs korrigiert werden. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen marginal, gleichzeitig haftet diesen schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an.

Dies betrifft die Ausweitung der Bodycams auf Wohnungen. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Prof. Dr. Nachbaur und Prof. Dr. Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Und für uns steht fest, dass Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig sind. Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung.

Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das schafft, wie auch Dr. Eren Basar ausführte, ein Gefühl des Überwachtwerdens und dadurch eine hohe Einschüchterungswirkung. Gleichzeitig konnten auch auf mehrere Nachfragen hin Sachverständige aus der Praxis keine Beispiele dafür zeigen, in welchen wirklich gefährlichen Situationen bereits nach der heutigen Rechtslage eine polizeiliche Kontrolle unzulässig wäre.

Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen erleben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft. Vor allen Dingen braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten aber gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger, als 2016. Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, sollte der Innenminister endlich diese Probleme lösen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

 

„Änderungen des Polizeigesetzes waren aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Außerdem musste bereits zum Mai 2018 die europäische Richtlinie zum Datenschutz in Strafverfahren umgesetzt werden. Insoweit wäre es naheliegend, dass die Änderungen des Polizeigesetzes die Bürger- und Freiheitsrechte stärken. Stattdessen erleben wir, wie Innenminister Strobl dies als Vorwand verwendete, das Polizeirecht an etlichen Stellen zu verschärfen. Jeder Eingriff in die Grundrechte muss aber verhältnismäßig sein und von der Verfassung gerechtfertigt sein. Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch verfassungskonform. Und wenn eine Norm verfassungswidrig ist, dann ist sie auch nicht sinnvoll. Das Polizeirecht ist kein Wunschkonzert und keine Bühne, um sich im Wahlkampf als angeblicher „Law-and-Ordner“ Minister zu profilieren.

Ein großer Teil der angehörten Juristen rügte zentrale Punkte der Gesetzesnovelle als verfassungswidrig. Innenminister Strobl spricht von sich gerne als dem ‚Verfassungsminister‘. Diese Selbstbeschreibung wäre hinfällig, wenn nun die geplanten Änderungen kommen. Für die Grünen käme eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Aufgabe eigener Prinzipien als Bürgerrechtspartei gleich. Wenn die heute durchgeführte öffentliche Anhörung ‚keine Alibiveranstaltung‘ bleiben soll, wie der innenpolitische Sprecher der Grünen Hans-Ulrich Sckerl angekündigt hat, dann müssen die Grünen nun koalitionsintern die Reißlinie ziehen und zentrale Punkte der Novelle verhindern. Kleinere kosmetische Änderungen am Gesetz wären völlig unzureichend.“

Anbei die schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Eren Basar, Prof. Dr. Mark A. Zöller und Prof. Dr. Andreas Nachbaur :

Basar_Stellungnahme

Nachbaur_.Stellungnahme

Zöller_Stellungnahme Innenausschuss BaWü

2020-09_14 Anlage zur PM Auszüge aus schriftlichen Stellungnahmen

Knackpunkte für Liberale sind die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen und der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen.


Am kommenden Montag, 14. September, findet ab 09:30 die öffentliche Anhörung des Innen- und des Ständigen Ausschusses zur Novelle des Polizeigesetzes statt. Die Anhörung erfolgt auf Antrag der FDP/DVP Fraktion, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. Aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten wird die Anhörung für die Öffentlichkeit in einem Live-Stream über die Homepage des Landtags übertragen. Insgesamt sind zehn Sachverständige eingeladen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erwartet, dass die Anhörung wie bereits beim letzten Sicherheitspaket im Herbst 2017 zu Nachbesserungen beim Gesetzentwurf führen wird. „Wir lehnen die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen ab. Der Mehrwert dieser Maßnahme ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Zweiter kritischer Punkt ist die nahezu anlasslose Ausweitung der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Der Innenminister verweist immer wieder auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden. Vielmehr werden die Kontroll- und Durchsuchungsrechte mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Wir gehen davon aus, dass unsere Bedenken auch von renommierten Experten bestätigt werden“, so Prof. Dr. Goll, „es wäre für die Grünen ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust, diesen Verschärfungen zuzustimmen.“

„Anstatt gesetzgeberischen Aktionismus braucht die Polizei endlich bessere Ausstattung und mehr Personal.“ Die Bilanz falle bei Innenminister Strobl reichlich bescheiden aus. Beispielsweise stünden für rund 25.000 Polizisten im Vollzugsdienst derzeit gerade einmal 1.000 Smartphones. Ob tatsächlich bis Jahresende die Gerätezahl auf 3.000 Stück erhöht wird, ist noch völlig unklar, weil die Kostenkalkulation des Innenministeriums Mängel habe. „Herr Strobl sollte daher erstmal seine Hausaufgaben erledigen, anstatt mit immer neuen Gesetzesverschärfungen um die Ecke zu kommen“, fordert Prof. Dr. Goll.

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 2: Bildung, Polizei, Pflege

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im zweiten Teil blicken wir heute auf die Themen Bildung, Polizei und Pflege. Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.

Neben der Corona-Krise stellen uns alle aber auch andere aktuelle Entwicklungen vor Herausforderungen. Die Krawallnacht in Stuttgart hat gezeigt, wie fragil die Gesellschaft ist und wie schnell Entwicklungen unkontrolliert eskalieren können. Es ist geboten, nach Gründen zu fragen und diese dann auch anzugehen. Dabei darf es keine Tabus geben. Klare rechtsstaatliche Maßnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und des Missbrauchs von Aufenthaltsrechten, müssen in die Tat umgesetzt werden. Es geht jetzt nicht nur darum, hinter der Polizei zu stehen, sondern ihr auch den Rücken zu stärken – mit besserer Ausstattung, Organisation und Personal.

Auch die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen einzurichten. Die Pflegekammer hat aber keinerlei Einfluss auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt. Wir  meinen: Verbesserungen für die Pflege: Ja! Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten: Nein!

Für ein Recht auf beste Bildung

Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Während zuvor junge Menschen auf Kosten ihrer Schulbildung streikten, gehen mittlerweile Eltern für die Bildungschancen ihrer Kinder auf die Straße. Auch die FDP/DVP Fraktion sieht eine ihrer Kernaufgaben darin, einem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, das bis vor kurzem nach allgemeinem Verständnis als Selbstverständlichkeit galt: dem Recht auf Bildung. Dabei gilt es nach unserer Auffassung nicht nur dafür zu sorgen, dass der Unterricht auch unter Pandemiebedingungen im vorgesehenen Umfang stattfinden kann, sondern auch, dass er höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wir haben deshalb ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, das Veränderungspotenzial der Krise für eine erstklassige Bildung zu nutzen.


Neben fünf Akutforderungen, die unsere Schulen für Krisen wetterfest machen sollen, ziehen wir auch fünf grundlegende Schlussfolgerungen. Einerseits gilt es, insbesondere die Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes einzelnen Schülers zu nutzen. Andererseits wurde durch die Schulschließungen noch einmal deutlich, dass weder die Mitlernenden noch der Lehrer in einem gelingenden Lernprozess ersetzbar sind. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.



Unsere Ideen zur Bildung, damit wir #wiederspitzewerden

Wirksame Mittel für unsere Polizei statt nur Placebo

Seit rund zwei Jahren forciert Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz. Der Entwurf liegt seit einigen Monaten vor. Er enthält beispielsweise eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams in Wohnungen, das Recht auf eine weitgehend anlasslose Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Großveranstaltungen und eine kaum eingegrenzte verdeckte Kennzeichenerfassung. Organisationen wie der Anwaltsverband äußerten bereits „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich einzelner Maßnahmen.


Zufällig beginnen die Gesetzesberatungen nur wenige Wochen nach der Stuttgarter Krawallnacht und schon fordern CDU-Politiker mit Verweis hierauf die bedingungslose Unterstützung für das Vorhaben ein. „Wir müssen aber genau auseinanderhalten, was echten Mehrwert für die Polizeiarbeit hat und was reines Placebo ist“, warnt unser innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll.

Dass wir heute weniger Polizei auf der Straße als 2016 haben, weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann oder sich zehn Polizisten ein Smartphone teilen müssen, sind die wirklichen Probleme für die Polizei – und nicht unzureichende Gesetze.


 „Herr Strobl wollte die Polizeireform zunächst klammheimlich innerhalb von drei Wochen noch vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen. Das haben wir verhindert, weil es aus unserer Sicht zwingend einer öffentlichen Expertenanhörung bedarf“

Prof. Dr. Ulrich Goll



Die Expertenanhörung soll voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden. Die FDP/DVP Fraktion wird danach Änderungsanträge einbringen, um sicherzustellen, dass Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Pflegekammer

Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer einzurichten. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine Umfrage durchgeführt, die jedoch nur selektiv erfolgte. Dabei waren die Fragen aus unserer Sicht auch so gestellt, dass man fast schon automatisch zu einer positiven Einschätzung über die Wirkung einer Pflegekammer kommen musste. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass es um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen geht, hat auf dem Fragebogen selbst gefehlt. Auch wurde nicht klar benannt, dass die Pflegekammer selbst eben gerade keine Tarifvertragspartei ist und deshalb auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt, keinerlei Einfluss hat. Wir als FDP/DVP Landtagsfraktion meinen, dass die Pflege ein sehr wichtiger Bereich ist, der gestärkt werden soll. Hierzu haben wir ein umfassendes Papier anhand von sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet, das in unserem Internetauftritt einsehbar ist.



Verbesserungen für die Pflege:

Ja!

Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten:

Nein!



Alles Weitere zur Pflegekammer finden Sie hier.

FDP wird mit mehreren Änderungsanträgen versuchen, die problematischsten Punkte des Gesetzentwurfs rückgängig zu machen.


Anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Polizeigesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Kurz vor der Landtagswahl versucht Innenminister Strobl, das Polizeirecht weiter zu verschärfen. Kaum war das letzte Sicherheitspaket, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweitete Ende 2017 beschlossen, machte sich Herr Strobl daran, in einem neuen Gesetz weitere Verschärfungen aufzunehmen. Die Grünen erklärten damals noch lautstark, weitergehende Befugnisse nicht mitzutragen. Nun wollen die Grünen ihr Wort brechen und eines der weitreichendsten Polizeigesetze aller Bundesländer noch weiter verschärfen. Von der einstmaligen Bürgerrechtspartei ‚Die Grünen‘ ist in Baden-Württemberg nur noch die Hülle übrig.

Unangebracht ist es, wie die CDU und Innenminister Strobl nun die Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht zu instrumentalisieren versuchen. Der Gesetzentwurf war längst fertig als die Randale passierten. Zentrale Punkte des Gesetzes sehen eine Ausweitung der polizeilichen Bodycams auf Privatwohnungen, ein nahezu anlassloses Kontroll- und Durchsuchungsrecht bei öffentlichen Veranstaltungen und eine weitgehend unbeschränkte automatische Kennzeichenerfassung vor. Keines dieser zusätzlichen Befugnisse hätte für die Polizisten in der Krawallnacht einen Mehrwert gehabt. Unsere Polizei braucht nicht mehr Befugnisse, sondern mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Wir haben aber 2020 weniger Polizisten auf der Straße als 2016, weil Innenminister Strobl die Einstellungsoffensive zu spät begann. Und rund 10 Polizeibeamte teilen sich ein dienstliches Smartphone. Das wären Punkte, an denen dringend angesetzt werden müsste.

Wir werden die Sommerpause nutzen, um die Beratungen und die öffentliche Anhörung am 14. September vorzubereiten. Natürlich muss das Polizeigesetz geändert werden, um europäische Datenschutzvorgaben und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dies darf aber nicht zum Vorwand für weitere Gesetzesverschärfungen verwendet werden. Auf jeden Fall werden wir eine Reihe von Änderungsanträgen einbringen, mit denen die besonders problematischen und möglicherweise verfassungswidrigen Punkte des Polizeigesetzes rückgängig gemacht werden.“

Nico Weinmann

Rechtliche Möglichkeiten konsequenter nutzen und moderne Mittel zur Verfügung stellen.


Anlässlich der aktuellen Debatte „Respekt für unsere Blaulicht-Organisationen“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Angehörigen der Blaulichtorganisationen haben während der Pandemie unter großem persönlichen Einsatz eine hervorragende Arbeit geleistet. Unser Medizinsystem hat funktioniert, die Polizei erfüllte ihre Aufgaben und wenn es brannte, war die Feuerwehr da. Dafür gebührt ihnen allen unser größter Dank! Dabei hat sich wieder mal gezeigt, welch große Rolle den hunderttausend ehrenamtlich Tätigen zukommt. Gerade wir Liberale halten das Ehrenamt als eine zentrale Form des bürgerschaftlichen Engagements hoch und erwarten von der Landesregierung, dass die bestehenden bürokratischen Hürden schnell abgebaut werden und diesbezügliche Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Bürokratieentlastung im Ehrenamt umgesetzt werden. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.

Fast schon reflexartig erklingt nach Ereignissen wie der Stuttgarter Krawallnacht der Ruf nach immer schärferen Gesetzen. Doch der gerade bei CDU-Politikern ausgeprägte Glaube, nur wer schärfere Gesetze fordere, stünde wirklich hinter unseren Blaulicht-Organisationen, geht fehl. Richtig ist vielmehr: Statt schärferer Gesetze brauchen wir eine gute personelle und sachliche Ausstattung und die umfängliche Durchsetzung bestehender Gesetze. Mehr dienstliche Smartphones und Laptops sind dringend nötig. Den gegenfinanzierten Vorschlag der FDP/DVP für überfällige Zuschläge für Einsätze an Wochenenden und nachts haben die Regierungsfraktionen ebenfalls abgelehnt. Und wichtig ist es, die Täter nicht nur strafrechtlich zu belangen, sondern auch den wirtschaftlichen Schaden vollständig ersetzen zu lassen. Bei vorsätzlichen Straftaten haben das Land und beispielsweise die Stadt Stuttgart im Nachgang der Krawallnacht als Geschädigte das Recht, Pfändungsfreigrenzen außer Kraft zu setzen. Die Vollstreckung solcher Forderung ist dann immer noch mühsam und kann Jahre dauern. Sie lohnt sich aber, denn damit verschafft sich unser Staat gegenüber den Tätern den nötigen Respekt. Von der Landesregierung erwarten wir daher, dass sie diesen mühsamen Weg geht, und die Blaulichtorganisationen auf diese Weise unterstützt. Auch das wäre eine schöne Form Danke zu sagen.“

Nico Weinmann

Schäbig, wie die AfD den brutalen Angriff für ihre Zwecke instrumentalisiert.


Zum Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Überfalls auf den Teilnehmer einer „Querdenken“-Demonstration erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„‚Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.‘ Es ist inakzeptabel, dass Menschen wegen ihres politischen Engagements Einschüchterungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Von daher ist es ein wichtiges und gutes Signal unseres Rechtsstaates, dass die mutmaßlichen Täter des Angriffs ermittelt werden konnten. Es war ein feiger Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung und die Demokratie muss und wird sich gegenüber ihren Gegnern als wehrhaft erweisen.

Der Angriff zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich Extremismus aller Art gleichermaßen entschieden entgegen zu stellen. Ein berechtigt konzentrierter Blick auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den bekannten gewaltbereiten Linksextremismus zu vernachlässigen oder gar zu unterschätzen. Sorgenvoll beobachten wir, wie die Zahl linksextremer Gewalttaten sich im letzten Jahr von 60 auf 112 fast verdoppelt hat. Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass das Innenministerium die Abteilungen für Linksextremismus und des Ausländerextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz nun zusammengelegt hat. Angesichts der großen Unterschiede bezweifeln wir die Effizienz dieser Maßnahme.

Schäbig ist es allerdings, wie die AfD den unbestritten verwerflichen und intolerablen Angriff gleichwohl von Anfang an für ihre Zwecke instrumentalisierte. Eine Partei, die Rechtsextreme und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Landesverbände durch die Verfassungsschutzämter teilweise zum Beobachtungsfall erklärt werden, erscheint wenig glaubwürdig, wenn sie sich zur alleinigen Hüterin von Rechtstaatlichkeit und Meinungsfreiheit geriert. Polizei und Justiz leisten bei der Aufklärung des Sachverhalts eine solide, ordentliche Arbeit. Auch der Landtag wird regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert. Ein Untersuchungsausschuss würde keinen Erkenntnismehrgewinn bringen und nur zusätzliche Kosten produzieren.“

Polizei braucht mehr Personal und bessere Ausstattung, statt weitere Gesetzesverschärfungen.


Anlässlich der Einbringung der Novelle des Polizeigesetzes in den Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit rund zwei Jahren versucht Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz durchzusetzen. Es wäre unangebracht, wenn er nun die Ereignisse der Krawallnacht von Stuttgart als Rechtfertigung heranzieht. Keine der nun geplanten Gesetzesänderungen hätte der Polizei in der Krawallnacht zusätzliche Befugnisse gebracht. Bodycams in Wohnungen, Kontrollrechte bei Großveranstaltungen oder die Ausweitung der verdeckten Kennzeichenerfassung – all diese Maßnahmen haben nichts mit der Stuttgarter Krawallnacht zu tun.

Viel wichtiger wären mehr Personal für die Polizei und eine bessere Ausstattung. Weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann, gibt es 2020 in Baden-Württemberg weniger Polizisten als 2016. Rund zehn Polizisten müssen sich ein dienstliches Smartphone teilen. Und unsere Forderung, die Zuschläge von 5,00 EUR pro Stunde für Einsätze für den Lageorientierten Dienst – also für Einsätze in der Nacht und an den Wochenenden wie bei der Krawallnacht – einzuführen, haben CDU und Grüne bei den letzten Haushaltsberatungen abgelehnt. Das alles zeigt, wie wichtig eine gründliche öffentliche Anhörung und Beratung des Gesetzentwurfs ist. Wir haben daher Zweifel, dass die Verabschiedung des Polizeigesetzes am 30.09. tatsächlich möglich sein wird.“

Lehren aus der Stuttgarter Krawallnacht

Die Nacht vom 20. Juni auf den 21. Juni – sie wird in das kollektive Gedächtnis der Stuttgarterinnen und Stuttgarter eingehen. Es ist eine Nacht, wie sie es in Stuttgart und in ganz Baden-Württemberg noch nie gegeben hat. Was mit einer routinemäßigen Polizeikontrolle um 23.30 Uhr beginnt, endet fünf Stunden später um 04.30 Uhr nach einem nie dagewesenen Gewaltexzess. Am Ende dieser Nacht gleicht die Stuttgarter Innenstadt einem Trümmerfeld: Scherben, Blutspuren und verwüstete Läden – mitten im Herzen der Landeshauptstadt. Die Täter machen keinen Halt vor privaten Eigentum, der Geschäftsgrundlage von sowieso schon gebeutelten Einzelhändlern und Polizistinnen und Polizisten. Binnen fünf Stunden haben hunderte jugendliche Kriminelle dutzende Läden eingeschlagen und geplündert, Polizeiautos mit Steinen zertrümmert und die Einsatzkräfte brutal angegriffen. Das Bild eines Jugendlichen, der mit beiden Beinen voraus einen Polizisten anspringt, geht um die Welt. Wer aber die Polizei angreife, werde erst recht nicht vor den Bürgern haltmachen, betont der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ralf Kusterer im Webtalk der FDP/DVP Fraktion und warnte damit davor, die Geschehnisse zu bagatellisieren. Im Gegenteil, wer die staatlichen Organe angreife, greift auch unsere Demokratie an, so der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. Aus diesem Grunde seien die Taten auch keineswegs unpolitischer Natur. Es handele sich auch nicht um eine abstrakte Stuttgarter Party-und Eventszene, sondern um kriminelle Plünderer und Marodeure. Das darf nicht verharmlost werden. Im Gegenteil, die Nacht muss umfassend aufgearbeitet werden: Wie konnte es zu diesem Gewaltausmaß kommen und was muss die (Landes-) Politik jetzt tun, damit sich solch eine Nacht nie wieder wiederholt?

Eskalation in Stuttgart zeichnete sich ab

Betrachtet man die Geschehnisse der Wochen vor dem Gewaltexzess, so wird deutlich: Bereits Ende Mai und Anfang Juni kam es zu Übergriffen auf die Stuttgarter Polizei. Am 31. Mai löste ein gezielter Falschanruf eines dunkelhäutigen 18-jährigen einen Tumult am Kleinen Schlossplatz aus. Flaschen wurden auf die Beamten geworfen und mehr als 30 Streifenwagenbesatzungen mussten heranrücken, um die Lage zu beruhigen. Auch am 07.06.2020 seien laut Medienberichten Einsatzkräfte am Rande der Anti-Rassismus Demo mit Gegenständen beworfen worden. Innenminister Strobl habe sich gar bereits „im letzten Jahr darüber gewundert, was sich gerade in den Abendstunden“ in der Stuttgarter Innenstadt abspiele. Wieso aber hat der Innenminister dann nicht umgehend gehandelt und Sicherheitskonzepte vorgelegt? Es ist seine Aufgabe und Verantwortung als Innenminister, sicherzustellen, dass keine rechtsfreien Räume entstehen. Wie kann es sein, dass die Polizei fünf Stunden braucht, um Kontrolle über zentrale Plätze der Landeshauptstadt zu erlangen? Fehlt es an Personal und/oder Ausstattung? Ein Innenminister muss Sicherheitsprobleme im Herzen der Landeshauptstadt zur Chefsache erklären und Probleme frühzeitig bei der Wurzel packen und nicht wie ein unbeteiligter Dritter daneben stehen und die Verantwortung delegieren. Die Signale im Vorfeld der besagten Stuttgarter Nacht hat der Innenminister nicht erkannt. Es zeigt sich somit einmal mehr die Überforderung von Innenminister Strobl. Um die Versäumnisse des Innenministeriums aufzuarbeiten, haben wir eine Anfrage gestellt.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den letzten Wochen ist jedoch klar: Eine solche Nacht darf sich nie wiederholen. Als FDP/DVP Fraktion fordern wir daher ein Bündel an Maßnahmen:

Rückendeckung aus der Politik statt Stimmungsmache gegen die Polizei

Allzu oft versuchen sich Politiker von Grüne, SPD oder Linke auf Kosten der Polizei zu profilieren: Renate Künast (Grünen) hinterfragte vor einigen Jahren bei einem versuchten Anschlag in Würzburg als Erstes die Reaktion eines Polizisten, der seine Waffe zückte als der afghanische Täter mit einer Axt auf ihn zulief. SPD-Vorsitzende Saskia Esken sprach jüngst von „latenten Rassismus in den Reihen der Sicherheitskräfte“.

Gleichzeitig wurde in Berlin von Rot-Rot-Grün das Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen, welches die Beweislast umkehrt. So reicht die Behauptung eines Betroffenen (in Form einer Glaubhaftmachung), er sei durch eine behördliche Handlung diskriminiert worden, damit Polizisten und andere Beamte beweisen müssen, dass sie die Person nicht diskriminiert haben. Es muss also nicht deren Schuld bewiesen werden, sondern sie müssen ihre Unschuld beweisen. Das Gesetz ist ein Misstrauensbeweis gegenüber Polizisten und stellt eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht. Dennoch gibt es Zuspruch von den Grünen in Baden-Württemberg in Person des Landesvorsitzenden Oliver Hildenbrand. Doch in Reihen der Polizei wird diese Entwicklung in Teilen der Politik durchaus wahrgenommen: Die Debatten um Rassismus bei der Polizei und Polizeigewalt führen dazu, dass es ein Gefühl von fehlendem Rückhalt durch die Politik bei den Polizisten gebe, berichtete Ralf Kusterer von der Stimmung innerhalb der Polizei. Heißt: Teile der Politik bereiten mit ihren Aussagen den Nährboden für Gewalt gegen die Polizei und schwächen unsere Einsatzkräfte.


Als FDP/DVP Fraktion fordern wir daher ein klares Bekenntnis aus der gesamten Landespolitik zur Polizei. Verantwortungsvolle Politiker dürfen mit ihren Aussagen blinden, sinnlosen und verachtenswerten Hass auf die Polizei nicht weiter befeuern und salonfähig machen.

Zügiges und effizientes Ermittlungsverfahren sowie ausländerrechtliche Konsequenzen

Die Straftäter müssen eine spürbare Antwort des Rechtsstaates erhalten. Dazu gehört neben der Strafverfolgung, soweit möglich, auch zivilrechtliche Kosten für entstandene Schäden und die Schmerzensgeldansprüche an die Verursacher weiterzuleiten. Auch gilt es, die Ursachen aufzuarbeiten, die laut Dr. Rülke jedoch nicht monokausaler Natur seien. Dr. Rülke nannte die Corona-Krise mit den umfassenden Freiheitseinschränkungen als einen Erklärungsansatz. Hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen von monatelanger Isolation zu überprüfen. Statt die Polizei dazu zu verdonnern, jeden kleinen Verstoß gegen die Abstandregeln zu ahnden, müsse Innenminister Strobl dafür sorgen, dass primär wirklichen Kriminellen das Handwerk gelegt werde. Auch zeichnet sich ab, dass eine Vielzahl der Täter nichtdeutscher Herkunft ist. Die Stuttgarter Nacht sei somit durchaus auch Ausdruck einer gescheiterten Flüchtlings- und Migrationspolitik. Folglich müssen im Zusammenhang mit den Gewaltexzessen auch ausländerrechtliche Folgen geprüft werden. Wer die Aufnahmebereitschaft einer Gesellschaft auf solch eine Art und Weise beantwortet, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und gehört abgeschoben. Das sind wir unserer Gesellschaft und damit auch den ganz mehrheitlich hier friedlich lebenden Migranten schuldig.

Wiederholung solcher Ausschreitungen müssen verhindert werden

Mittelfristig brauchen wir aber Frühwarnmechanismen, inklusive Aufklärung und Prävention, um solche Gewalttaten zu verhindern. Präventive Konzepte können in Schulen ansetzen oder durch Streetworker erfolgen. Die Ausschreitungen zeigen jedoch auch deutlich, dass die Polizei bessere personelle und materielle Ausstattung und nicht noch schärfere Gesetze braucht. Innenminister Strobl muss dies endlich entschieden angehen. Die Präsenz der Polizei muss verstärkt werden, um das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen und das Entdeckungsrisiko für Straftaten zu erhöhen. Ralf Kusterer plädierte in diesem Zusammenhang dafür, dass sich alle demokratischen Kräfte im Landtag auf eine feste Einstellungszahl von Polizisten pro Jahr verständigen. Im Moment gebe es hier je nach Präferenzen der jeweiligen Regierung große Schwankungen, die eine verlässliche Planung erschweren. Dr. Rülke kündigte an, diesen Vorschlag aufzugreifen und seine Fraktionsvorsitzendenkollegen von Grüne, SPD und CDU zu einem Gespräch diesbezüglich einzuladen. Denn: Die Politik muss der Polizei alle notwendigen Mittel an die Hand geben, damit sich eine Nacht wie in Stuttgart am 20. Juni niemals wiederholt.

Unser 10 Punkte-Plan

Stärkere Polizeipräsenz in den nächsten Wochen und Monaten

Es muss unmissverständlich deutlich werden, dass das Gewaltmonopol einzig beim Staat liegt. Die Täter verstehen nur die klare Botschaft, dass die Einhaltung geltenden Rechts konsequent durchgesetzt werden wird. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben.


Frühwarnmechanismen bei gefährlichen Einsatzlagen verbessern

Wenn sich eine Eskalation abzeichnet, muss Verstärkung frühzeitig da sein. Teilweise musste in der Krawallnacht Unterstützung aus Heilbronn angefordert werden. Man braucht verbindliche Kriterien, nach denen sichergestellt ist, dass Verstärkung frühzeitig kommt. Lieber hat man im Zweifel mehr Polizei vor Ort als zu wenig.


Konsequente und schnelle Bestrafung der Täter und Identifizierung weiterer Täter

Es muss allen klar sein, dass ein derartiges Vergehen massive Konsequenzen nach sich ziehen wird.


Das Land muss unverzüglich geeignete Maßnahmen für seine Liegenschaften in der Stadtmitte ergreifen

Im Bereich der Stuttgarter Innenstadt befinden sich viele Liegenschaften des Landes. Für den Eckensee oder das Neue Schloss kann das Land beispielsweise von seinem Hausrecht Gebrauch machen, und somit der Polizei eine verlässliche Rechtsgrundlage gegen renitente Jugendgruppen liefern.


Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit des Landes mit der Stadt Stuttgart und den umliegenden Kreisen

Eine förmliche Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart kommt zu spät. Aber besser später als nie. Das Innenministerium muss unter Einbeziehung der zuständigen Polizeibehörden der Stadt eine Liste der Maßnahmen vorlegen, die aus polizeilicher Sicht geboten sind. Dazu gehören auch Maßnahmen, um den wachsenden Müll und Glasscherben zu reduzieren. Durch seine Polizeibehörden besitzt das Land an dieser Stelle eine sehr große Expertise. Da viele Täter aus dem Stuttgarter Umland kamen, müssen auch die Nachbarkreise mit eingebunden werden, damit die Maßnahmen nicht verpuffen.


Gewalt von Menschen mit Migrationshintergrund als solche benennen und entsprechend handeln

Nicht alle aber viele Täter der Krawallnacht hatten einen Migrationshintergrund. Rund die Hälfte der vorläufig festgenommenen jungen Männern waren keine deutschen Staatsbürger. Bei Tätern, die aus Ländern wie Afghanistan, Somalia oder Marokko stammen, muss alles dafür unternommen werden, damit auf die Haft die Abschiebung folgt.


Maßnahmen gegen Drogenkriminalität in der Stuttgarter Stadtmitte erheblich ausweiten

Innerhalb eines Jahrzehnts haben sich die Drogendelikte in Stuttgart Stadtmitte verdreifacht. Auch bei den Ausschreitungen war die Kontrolle eines 17-jährigen mutmaßlichen Drogendealers der Auslöser der Krawalle. Es muss alles Notwendige unternommen werden, damit zentrale öffentliche Plätze nicht zu Drogenumschlagplätzen verkommen.


Präventive Maßnahmen stärken

In den Taten kommt ein Hass der Täter auf den Staat zum Ausdruck. Hier muss man frühzeitig ansetzen, etwa durch Kampagnen in Schulen oder Streetworker. Solche Maßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung zu einem ansonsten entschlossenen staatlichen Handeln


Frühzeitige Strafverfolgung bei jugendlichen Tätern

Jugendliche Straftäter müssen schnell die Konsequenzen für ihr Handeln spüren. Die Mehrzahl der festgenommenen jungen Männer war polizeibekannt. Ein Täter hatte 24 polizeiliche Eintragungen. Hier bestehen erhebliche Defizite. Die FDP fordert seit langem, die Häuser des Jugendrechts auf das ganze Land auszuweiten, so auch auf das Stuttgarter Umland, wo zahlreiche Täter wohnhaft sind.


Polizeikräfte wieder mehr für die Verfolgung echter Straftäter nutzen als für die Einhaltung der Corona-Abstandgebote

Spätestens nach diesen Ereignissen braucht es ein Umdenken bei den Corona-Kontrollen. Die Polizei sollte sich endlich wieder um für die Sicherheit wichtigere Belange kümmern dürfen.

Unsere Positionen finden Sie hier noch einmal zusammengefasst als PDF-Datei zum Download.

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

10-Punkte Plan der FDP berücksichtigt die vielfältigen Ursachen der Sicherheitsprobleme


Die FDP/DVP Fraktion stellt am heutigen Montag ein Positionspapier zu den Ereignissen der Stuttgarter Krawallnacht vom 20 auf den 21. Juni 2020 vor. „Nach diesen Ereignissen darf die Politik nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen“, machte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke deutlich. Auch das letzte Wochenende habe deutlich vor Augen geführt, dass die grundsätzlichen Probleme im Bereich der Stuttgarter Stadtmitte in den Abend- und Nachtstunden nicht einfach so verschwinden. „Die zahlreichen Kontrollen und gelegentlichen Festnahmen, der unveränderte Drogenhandel im Oberen Schlossgarten, aber auch die medial berichtete ‚gereizte‘ Stimmung gegenüber der Polizei geben keinen Anlass zur Entwarnung. Die Politik im Land und Stadt wird zusammen mit der Polizei und weiteren Akteuren einen langen Atem brauchen, um die Sicherheitssituation nachhaltig zu verbessern“, so Rülke. Weder gebe es eine alleinige Ursache für die Ausschreitungen noch eine alleinige Lösung. Das Positionspapier der FDP/DVP Fraktion enthalte einen 10-Punkte Plan, der die vielschichtigen Probleme berücksichtige.

„Mit der zweifellos gebotenen raschen Bestrafung der Täter und einer erhöhten Polizeipräsenz in den nächsten Wochen ist es alleine nicht getan“, so der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll. Es gehe nicht darum, jungen Menschen das Feiern zu verbieten. „Aber es muss klar sein, dass es elementare Regeln gibt, die jeder einhalten muss.“ Dazu gehöre der Respekt vor Polizei und unbeteiligten Bürgern, der durch Präventionsmaßnahmen und bei bereits straffällig gewordenen Jugendlichen durch eine bessere Betreuung in den Häusern des Jugendrechts erreicht werden könne. Wichtig sei es außerdem, den regen Drogenhandel im Bereich des Oberen Schlossgartens einzudämmen. „Es ist gut, dass Land und Stadt sich nun auch förmlich an einen Tisch setzen. Alle sollten lösungsorientiert agieren, anstatt zu versuchen, dem jeweils anderen den Schwarzen-Peter zuzuschieben. Mit unserem 10-Punkte Plan leistet die FDP/DVP einen konstruktiven Lösungsbeitrag.“

 

Anlage: Positionspapier

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Es braucht vielfältige Maßnahmen, damit sich die Stuttgarter Krawallnacht nicht wiederholt


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ralf Kusterer diskutierten in einem Webtalk über die Ursachen und die Konsequenzen aus der Krawallnacht von Stuttgart.

Gleich zu Beginn der von Wolfgang Molitor, stellvertretender Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten, moderierten Debatte betonte Dr. Rülke die Solidarität der Liberalen mit der Polizei: „Die Polizei braucht die Unterstützung der Politik und keine Unterstellungen wie von der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken, die der Polizei latenten Rassismus vorwirft.“ Die Polizei sei als „Repräsentant unseres Staates“ gezielt angegriffen worden. Von daher hätten die Krawalle sehr wohl eine politische Komponente. Es gebe weder eine einzige Ursache für die Krawalle noch eine alleinige Lösung, um derartiges in Zukunft zu verhindern. „Ganz klar brauchen wir ausreichend Polizei vor Ort, um das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen.“ Auch der seit Jahren rege steigender Drogenhandel im Bereich des Stuttgarter Stadtmitte müsse eingedämmt werden. „Ausländische Straftäter, die unsere Polizisten angreifen, haben ihr Aufenthaltsrecht bei uns verwirkt und müssen rasch und konsequent abgeschoben werden.“ Und schließlich brauche es auch präventive Konzepte, etwa in Schulen oder durch Streetworker.

Ralf Kusterer berichtete über die Gefühlslage bei seinen Kollegen und auch den ungewissen Blick auf die kommenden Wochen. Es sei denkbar, dass Stuttgart nun linksextreme gewaltbereite Kräfte anziehen werde, die ein hohes Interesse daran hätten, Gewalt zu erzeugen. Gefreut habe er sich über Bilder der Täter bei der Haftrichtervorführung, als diese in Handschellen, barfuß und mit Spuckschutz zum Gericht gebracht wurden. Dies solle man ruhig unter jungen Leuten verbreiten, damit sie wissen, welche Strafe für derartige Randale folge. Er betonte, wie wichtig es sei, das Entdeckungsrisiko für die Täter zu erhöhen und konsequente Strafen folgen zu lassen. Ansonsten steige das Frustrationspotential bei Polizeibeamten. Besonders Gewalt gegen Polizeibeamte sei inakzeptabel. Denn wer die Polizei angreife, werde erst recht nicht vor den Bürgern haltmachen.

Seinen Bericht verband Kusterer mit dem Wunsch, dass die demokratischen Kräfte im Landtag sich auf eine feste Einstellungszahl von Polizisten pro Jahr verständigen. Im Moment gebe es hier große Schwankungen, die eine verlässliche Planung erschweren. Es sei aber wichtig, dass die Zahl der Polizisten im Land nicht von den Präferenzen der jeweiligen Regierung abhänge. Dr. Rülke zeigte sich aufgeschlossen für den Vorschlag. Für den Bildungsbereich hätte man sich vor einigen Jahren auch auf einen „Schulfrieden“ verständigt. Er könne sich einen „Polizeipersonalfrieden“ durchaus vorstellen. „Ich werde diesen Vorschlag aufgreifen und meine Fraktionskollegen Andreas Schwarz (Grüne), Wolfgang Reinhart (CDU) und Andreas Stoch (SPD) zu einem Gespräch über dieses Thema einladen“, kündigte Dr. Rülke an. „Die Politik muss der Polizei notwendige Mittel an die Hand geben, damit sie jederzeit voll handlungsfähig ist.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Kritik an Versäumnissen des Innenministers.


„Unsere Polizistinnen und Polizisten brauchen die uneingeschränkte Rückendeckung der Politik. Sie setzen ihr Leib und Leben aufs Spiel, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Dafür gebühren ihnen nicht nur Dank und Respekt, sondern auch die bestmögliche Unterstützung.“ Mit diesen Worten macht der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke deutlich, dass seine Fraktion uneingeschränkt hinter der Polizei steht. Es sei inakzeptabel, wie etwa die SPD-Bundesvorsitzende Esken zuletzt „in einer unsäglichen Art und Weise über ‚latenten Rassismus‘ in der Polizei schwadronierte und dadurch Hass gegen die Polizei schürte.“

 

„Wir brauchen nun eine entschlossene Antwort des Rechtsstaates. Die schweren Straftaten haben nichts mit einer Partyszene zu tun, sondern sind das Werk von Plünderern und Marodeuren. Diese müssen nun die vollen Konsequenzen für ihr Handeln zu spüren bekommen“, fordert Rülke. Dazu gehöre es, noch unbekannte Täter rasch zu ermitteln. Gleichzeitig müssten die Strafverfahren gegen bereits bekannte Täter zügig abgeschlossen werden. „Die Strafe für die Täter muss auf dem Fuß folgen.“ Außerdem müsse der Staat den Tätern den Schaden in Rechnung stellen und bei nicht-deutschen Randalierern auch ausländerrechtliche Konsequenzen prüfen. „Wer sich gegenüber den Polizisten als den Repräsentanten unseres Staates derart danebenbenimmt, hat sein Aufenthaltsrecht in Deutschland eigentlich verwirkt.“

 

Gleichzeitig macht Dr. Rülke Versäumnisse der Landespolitik, allen voran von Innenminister Thomas Strobl, für die Ausschreitungen mitursächlich. Dabei verweist er auf ein Interview des Innenministers. Dieser gab nach den Ausschreitungen in einem SWR-Interview an diesem Sonntag offen zu, sich „schon im letzten Jahr darüber gewundert (zu haben), was sich gerade in den Abendstunden“ in der Stuttgarter Innenstadt abspiele. „Ich erwarte vom Innenminister bei Sicherheitsproblemen im Herzen der Landeshauptstadt, dass er nicht wie ein unbeteiligter Dritter daneben steht, sondern die Probleme frühzeitig bei der Wurzel anpackt.“ Seit Wochen beobachte Rülke, wie die Stimmung einzelner Gruppen infolge von lang anhaltenden Freiheitseinschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus insbesondere gegenüber der Polizei immer aggressiver werde, worauf auch der niedersächsische Kriminologe Christian Pfeiffer hinweise. „Anstatt die Polizei dazu zu verdonnern, penibel Verstöße gegen die Abstandsregeln zu ahnden, an die er sich selbst nicht immer hält, sollte der Innenminister die Polizei besser ihre eigentliche Arbeit machen lassen, um wirklichen Kriminellen das Handwerk zu legen.“ Die Ausschreitungen von Stuttgart zeigten gerade, dass die Polizei eine bessere personelle und materielle Ausstattung und nicht noch schärfere Gesetze brauche, so Rülke abschließend.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Defizite in der öffentlichen Sicherheit sind ein strukturelles Problem und das Ergebnis andauernder Versäumnisse der Landesregierung.


Zu den Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmann, Innenminister Strobl und Justizminister Wolf zu den Randalen in Stuttgart sagten der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Ausschreitungen in Stuttgart verlangen Aufklärung und zügige Konsequenzen. Dabei ist es gut, dass Innenminister Strobl der Landesregierung einen ausführlichen Bericht zu den Ereignissen des Wochenendes und den Ursachen vorlegen wird.“

Rülke: „Diesen Bericht werden wir auch für den Landtag einfordern. Gibt er doch die Chance, dass die Landesregierung endlich die Verschlechterung der öffentlichen Sicherheit als strukturelles Problem erkennt. Selbst wenn Ministerpräsident Kretschmann heute feststellt, dass Hunderte von Jugendlichen aus dem Nichts heraus randalierten, ist es ist mehr als unwahrscheinlich, dass es keine frühen Hinweise auf das Gewaltpotential im nächtlichen Stuttgart gegeben hat. Dazu gibt es jetzt schon zu viele Hinweise wie die Bitten der Clubbesitzer und die Aussage von Innenminister Strobl vom Sonntag, er habe sich schon vor einem Jahr gewundert, was nachts in Stuttgart so passiere. Vor diesem Hintergrund hat es einen bitteren Beigeschmack, dass Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl der Stadt Stuttgart nun eine Sicherheitspartnerschaft anbieten. Ein verantwortungsbewusster Innenminister hätte seinen Wahrnehmungen schon vor einem Jahr Taten folgen lassen und nicht erst gewartet, bis die Situation eskaliert um dann der Stadt die Schuld in die Schuhe zu schieben und mit einem 10-Punkte-Papier aufzuwarten.“

Goll: „Dass die Landesregierung der Stadt nun Maßnahmen wie die Ausweitung der Videoüberwachung und Verbotszonen für Alkoholkonsum anbietet, sollte nicht vorschnell begrüßt werden. Besondere Sicherheitszonen führen oft nur zur Verlagerung von Problemen. Videokameras schrecken Randalierer nicht ab, wie die zahlreichen Aufnahmen der Nacht zeigen. Die Sicherheit im öffentlichen Raum hängt ganz entscheidend von der Präsenz der Polizei, einer damit einhergehenden schnellen Aufklärung von Straftaten und einer friedlichen Gesellschaft ab. Hier bestehen weiterhin erhebliche Defizite. Dem Land fehlt es nach der von Grünen und SPD abgewickelten und dann von Grünen und CDU verschleppten Polizeiausbildung vor allem an Polizeibeamten, um die wachsenden Sicherheitsprobleme im öffentlichen Raum in den Griff zu bekommen. So kann man den potentiell gefährlichen Personengruppen die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates nicht schon anhand kleiner Straftaten aufzeigen. Mangelnde Konsequenz bei der Abschiebung auffälliger Ausländer lässt unsern Rechtsstaat schwach erscheinen. Solange die grün-schwarze Landesregierung diese Defizite nicht anerkennt, wird es keine nachhaltige Verbesserung der öffentlichen Sicherheit geben.“

Täter kamen nicht aus einer ‚Event- oder Partyszene‘ sondern waren Plünderer und Marodeure.


Am Tag nach den Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die brutalen Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt machen fassungslos. Bei den Tätern handelt es sich nicht um eine abstrakte ‚Event- oder Partyszene‘ sondern um Plünderer und Marodeure. Feige griffen diese halbstarken Kriminellen aus der anonymen Menge heraus Polizeibeamte an und beschädigten Ladengeschäfte. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben.

Die Motive der Täter sind dabei nur scheinbar unpolitisch. Ziel der Ausschreitungen war es, unseren Rechtsstaat herauszufordern, als deren Stellvertreter die Angreifer die Polizei betrachteten. Politik und Gesellschaft müssen sich nun geschlossen an die Seite der Polizistinnen und Polizisten stellen, die Tag und Nacht für unsere Freiheit ihr Leib und Leben riskieren. Es muss mit allen Mitteln sichergestellt werden, dass das staatliche Gewaltmonopol nicht noch einmal entgleitet. So eine Nacht darf sich nie wiederholen.“