Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Klimaschutz gelingt nicht, indem man rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt.


Zur Meldung, dass Klimaaktivsten am Montag eine Hauptverkehrsader im Stuttgarter Zentrum und die Einfahrt eines Tunnels in Freiburg blockiert haben, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Landesregierung darf nicht länger riskieren, dass Straßenblockaden durch Klimaaktivisten zum Präzedenzfall werden. Wenn eine Versammlung aufgelöst werden muss, muss dies umgehend durchgesetzt werden. Ansonsten werden in Zukunft immer mehr Aktivisten das vermeintliche Recht zur Blockade für sich reklamieren.“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

 

„Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe, die sich nur im Konsens lösen lässt. Dramatik hilft hier gar nichts. Wenn der Tabubruch zur Regel wird, erschöpft sich der Effekt. Klimaschutz ist wichtig und richtig, aber er gelingt nicht, indem man rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt.“

 

Landesregierung übernimmt Argumente der FDP/DVP-Fraktion.


Die Ausnahmeregelung, wonach sich 12- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler u. a. anhand eines Schülerausweises als negativ getestet ausweisen können, bleibt – vorerst. Das bestätigt Sozialminister Lucha in der Antwort auf einen Ministerbrief der Abgeordneten Julia Goll und Dennis Birnstock. Ursprünglich war geplant, die Regelung bis Ende des Monats auslaufen zu lassen.

 

Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, erklärt: „Wir hatten den Ministerbrief initiiert, da sich die Landesregierung hier teilweise widersprüchlich zur Beibehaltung der Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler geäußert hat. Umso zufriedenstellender ist nun die Antwort von Sozialminister Lucha, wonach die Landesregierung die Überlegung, die ‚Schülerausweisregelung‘ auslaufen zu lassen, ‚nicht weiterverfolgt‘.“

 

Dennis Birnstock, jugend- und sportpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Das Sozialministerium hat endlich unserer Forderung nachgegeben, von dem Auslaufen der Regelung abzusehen. Diese Entscheidung wird mit den von uns mehrfach vorgebrachten Argumenten begründet, wonach eine Einführung von 2G+ nur weitere Hürden für die Wahrnehmung von außerschulischen Angeboten junger Menschen darstellen und sie damit weiter in der Pandemie belasten würde. Leider behält sich die Regierung eine Hintertür offen und schließt die Streichung der Ausnahmeregelung für die Zukunft nicht gänzlich aus.“

 

Es bleibt zu befürchten, dass sich Kriminalität stärker ins Dunkelfeld verlagert hat.


Zur Meldung des Innenministeriums, dass sich ein erneuter Rückgang der Kriminalitätsbelastung im Jahr 2021 abzeichnet, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Die Corona-Pandemie war, wie 2020, auch im Jahr 2021 prägend. Da ist es naheliegend, dass Delikte im öffentlichen Raum und Wohnungseinbruchdiebstähle zurückgehen. Das ist erfreulich, aber kein Grund sich darauf auszuruhen. Nur weil weniger Drogendealer auf den Straßen aufgegriffen werden, heißt das nicht, dass es diese Kriminalität nicht gibt. Schließlich hat sich das gesamte soziale Leben aufgrund der Corona-Maßnahmen stark ins private Umfeld verlagert und manche Deliktsbereiche verschieben sich so stärker ins Dunkelfeld.

 

Innenminister Strobl rühmt sich für einen Kriminalitätsrückgang, der überhaupt nicht sein Verdienst ist. Auf den baden-württembergischen Straßen sind weiterhin so wenige Polizistinnen und Polizisten unterwegs, wie in kaum einem anderen Bundesland. Ganz im Gegenteil kamen mit den Kontrollen der Corona-Maßnahmen und der steigenden Zahl an Versammlungen zusätzliche Belastungen auf die Beamten zu. Während manche Kriminalitätsfelder zurückgegangen sein mögen, ist in anderen Bereichen aber auch ein starker Anstieg zu verzeichnen. Die Cyberkriminalität hat während der Pandemie enorm zugenommen. Immer mehr kleinere und mittlere Unternehmen werden Opfer von Hackerangriffen und Erpressung. Hier ist dringend eine bessere Präventionsarbeit und die Stärkung der Arbeit von Cyberkriminalisten und IT-Fachkräfte in den Behörden gefordert. Der Minister sollte sich nicht auf den Zahlen eines Corona-Jahres ausruhen, sondern abseits seiner Sonntagsreden auch Taten sprechen lassen.“

Pauschales Versammlungsverbot ist keine Alternative.


Im Rahmen der Sondersitzung des Innenausschusses zu den Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:

 

„Durch die wachsende Militanz von einigen Demonstranten und deren dezentralem Vorgehen verändert sich die Sicherheitslage, was die Polizei vor neue Herausforderungen stellt. Gewalttätige und nicht-friedliche Zusammenkünfte verurteilen wir und sind nicht zu tolerieren. Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ausschreitungen, bei denen Beamtinnen und Beamte attackiert und verletzt werden, dürfen nicht zum Alltag in Baden-Württemberg werden. Die Sicherheitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, schnell dagegen vorzugehen. Wir bedanken uns für ihren engagierten Einsatz in diesen schwierigen Zeiten.

 

Auch in der Ausschusssitzung konnte der Innenminister keine überzeugende Strategie vorlegen. Er ist mit der Situation offensichtlich überfordert und lässt Kommunen und Polizeibehörden vor Ort im Stich. Dort fehlt oftmals Personal und Ausstattung, um mehrere zeitgleich stattfindenden Versammlungen, insbesondere mit Teilnehmern, die nicht nur friedlich agieren, adäquat im Blick zu behalten. Auch die Vernetzung in sozialen Medien, wie etwa dem Messangerdienst Telegram, muss systematisch im Blick behalten werden. Wenn der Minister jetzt ausführt, es gebe keine Deeskalationsstrategie, verleiht er seiner Überforderung Nachdruck.

 

Innenminister Strobl muss sicherstellen, dass ein differenziertes Vorgehen mit Augenmaß beim Umgang mit Demonstrationen erhalten bleibt. Keinesfalls dürfen diese Entwicklungen dazu genutzt werden, pauschale Versammlungsverbote zu legitimieren, um Versäumnisse bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Polizei zu kaschieren. Die Versammlungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Gut, das nicht unverhältnismäßig beschränkt werden darf.“

 

Planung von unangemeldeten Versammlungen im Netz muss von Behörden berücksichtigt werden.


Zu den Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik in dieser Woche und der Diskussion über die daraus zu ziehenden Konsequenzen, sagt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Durch die wachsende Militanz von einigen Demonstranten verändert sich die Sicherheitslage, was die Polizei vor Herausforderungen stellt. Um nicht von unangemeldeten Demonstrationen überrascht zu werden, müssen auch die Aktivitäten im Netz gründlich beobachtet werden. Eine besondere Rolle spielt dabei die Plattform Telegram, die längst mehr als ein gewöhnlicher Messangerdienst ist. Dort koordinieren sich Gegner der Corona-Politik und radikalisieren sich zunehmend. Das kann jedoch nicht nebenbei erfolgen, dafür fehlen Personal und Strukturen. Es braucht Methoden dortige Aktivitäten koordiniert zu überblicken und in die tägliche Lagebewertung systematisch einzubeziehen. Ob das über einen Sonderstab oder auf unbürokratischere Art und Weise erfolgt, ist zweitrangig, Hauptsache es wird gemacht.

Minister Strobl muss dringend dafür sorgen, der Polizei und den Ordnungskräften vor Ort ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit sie diesen Herausforderungen gerecht werden können. Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ausschreitungen, bei denen Beamtinnen und Beamte attackiert und verletzt werden, dürfen nicht zum Alltag in Baden-Württemberg werden. Die Sicherheitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, schnell und präventiv dagegen vorzugehen. Wenn der Minister das nicht gewährleistet, lässt er die Beamtinnen und Beamte ins offene Messer laufen!“

Landesregierung muss dringend für Rechtsklarheit sorgen.


Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, kritisiert die Ankündigung Strobls, verschärfte Polizeikontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnungen durchzuführen zu wollen:

„Die Landesregierung hat durch ihr Hin und Her beim Erlass der neuesten Corona-Verordnung die Rechtsklarheit erheblich beeinträchtigt. Die Angaben auf der Homepage des Landes und Pressemeldungen der Regierung waren in den letzten Tagen derart widersprüchlich, dass von den Menschen derzeit nur schwer nachvollzogen werden kann, was gerade eigentlich gilt.

Erst schafft die Landesregierung ein unsägliches Regel-Chaos und dann wird bei der verwirrten Bevölkerung direkt abkassiert. Die Corona-Pandemie lässt sich nicht durch das Verhängen von Bußgeldern bekämpfen. Es braucht vielmehr klar verständliche Regelungen, die von den Bürgern nachvollzogen werden können. Durch diese Kontrollaktionen werden Polizeikräfte gebunden, die an anderer Stelle fehlen.“

Ampel-Pläne zur Migrationspolitik stärken Arbeitsmarkt, schaffen aber keine zusätzliche Zuwanderung von Asylbewerbern.


Zu den Äußerungen des Ministers Strobl, in denen er im Rahmen der Innenministerkonferenz die Migrationspolitik der Ampel-Koalitionsvereinbarungen im Bund kritisiert („auf grün gestellt. Ihr Kinderlein kommet“), erwidert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Minister Strobl ist so verzweifelt, dass ihm nichts Anderes mehr einfällt als Weihnachtslieder geschmacklos ad absurdum zu führen. Er ist wohl aus allen Wolken gefallen, als er im Ampel-Koalitionsvertrag gesehen hat, wie verantwortungsbewusste Migrationspolitik tatsächlich geht. Die Pläne sehen vor, irreguläre Migration wirksam zu reduzieren, und mit einer konsequenten Rückführungsoffensive insbesondere Straftäter und Gefährder zügig abzuschieben. Zusätzliche Zuwanderung wird es nur in den Arbeitsmarkt geben. Daran scheitert Strobl hier im Land täglich. In Wahrheit war es seine CDU-Kanzlerin Angela Merkel, die 2015 die Flüchtlingsströme nicht im Griff hatte. Die Lage an der polnischen Außengrenze muss dagegen humanitär und rechtsstaatlich geordnet angegangen werden.“

 

Die innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, ergänzt:

 

„Der Innenminister hat offenbar vergessen, dass er überhaupt nicht mehr für die Migrationspolitik im Land zuständig ist. Die Grün-Schwarze Regierung hat diese Zuständigkeit in der Ressortzuteilung auf das Justizministerium übertragen. Für Strobl wäre bei seiner Innenministerkonferenz daher Zurückhaltung geboten. Er sollte sich besser um die Durchführung der Abschiebungen, insbesondere krimineller Ausreisepflichtiger, kümmern. Das ist seine Aufgabe, der er aber nur unzureichend nachkommt. Der Bedarf eines zusätzlichen Staatssekretärs für Migration im Justizministerium wird so immer zweifelhafter!“

Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen stehen rechtliche Bedenken entgegen.


Anlässlich der Beratung eines Antrags zur geplanten Wahlrechtsreform im Landtag, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Wir unterstützen die geplanten Änderungen des Landtagswahlrechts in vielen Punkten. Dazu zählt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossenen Landeslisten und das Ziel, dadurch mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bekommen. Ersteres könnte längst beschlossene Sache sein, wenn sich Grün-Schwarz nicht vehement dagegengestellt hätte. Die Strategie sich gegen die eigenen Vorhaben zu stellen, nur, weil sie von der Opposition eingebracht werden, zeigt wie kleingeistig diese Koalition agiert. Bei der Umsetzung der aktuellen Pläne droht jedoch eine Aufblähung des Parlaments. Am Beispiel des Bundestags wird deutlich, wie durch Überhang- und Ausgleichsmandate das Parlament mit jeder Wahl weiter anwächst. Daher schlägt die FDP/DVP-Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise von 70 auf 60 vor. So könnte diese Entwicklung für Baden-Württemberg verhindert werden.

 

Der Plan der Koalition das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken, ist nicht durchdacht. Es bestehen erhebliche rechtliche Probleme, wenn Minderjährige rechtswirksame Entscheidungen in Gemeinderäten treffen sollen. Dies betrifft auch bundesrechtliche Fragen aus dem Zivilrecht und nicht zuletzt Jugendschutzregelungen. Diese Fragen muss die Regierung erst klären, bevor über eine Absenkung des passiven Wahlalters überhaupt diskutiert werden kann.“

Auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz wirkt als Misstrauensvotum des eigenen Dienstherrn.


In der heutigen Debatte zur „Kennzeichnungspflicht bei der Polizei“, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Beim Umgang mit der Polizei wird sehr deutlich, wie Innenminister Strobl seine Positionen vollständig geräumt hat, nur um einen Dienstwagen behalten zu können. Vor der Wahl wollte er von einer Kennzeichnungspflicht nichts wissen, hinterher will er sie – um dem grünen Koalitionspartner zu gefallen – ungeniert umsetzen. Das Vorhaben der Landesregierung schwächt das Vertrauen in die Polizei, ohne einen rechtsstaatlichen Mehrwert zu schaffen. Alle bekannten Zahlen belegen, dass eine Kennzeichnungspflicht die Aufklärung von –vermeintlichem- polizeilichem Fehlverhalten in keiner Weise verbessert. Bei geschlossenen Einsatzeinheiten, also genau dort, wo die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, gab es in den letzten 5 Jahren keine einzige Beschwerde, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Ein falsches Signal setzt auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Bereich. Die Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen, ist bereits dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet. Mit den Gesetzesvorlagen wird der Eindruck eines Problems erweckt, das es tatsächlich überhaupt nicht gibt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Freie Demokraten entschieden ab.

 

Gerade in Zeiten, in denen vermehrt Übergriffe auf Polizei, Justiz und Rettungswesen zu verzeichnen sind, darf die Rückendeckung für unsere Beamtinnen und Beamte nicht so leichtfertig verspielt werden. Die Kennzeichnungspflicht basiert nicht auf Sachgründen, sondern ist allein ideologisch geleitet. Der Schutz der Beamtinnen und Beamten spielt dabei offensichtlich keine Rolle. Bezeichnend für die Haltung der Landesregierung ist, dass zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung im Koalitionsvertrag ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Innenminister Strobl sollte sich statt für überflüssige Gesetze aktiv für eine optimale Ausstattung der Polizei einsetzen.“

 

FDP/DVP Fraktion verlangt vom Innenministerium in einem Antrag Aufklärung über stattgefundene Gespräche zur Besetzung von Spitzenämtern bei der Polizei.


Zur heutigen Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten, wonach jenseits von förmlichen Bewerbungsverfahren durch den Landespolizeiinspekteur über die Besetzung von Spitzenämtern bei der Polizei gesprochen wurde, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:

„Gerade die Spitzenämter bei der Landespolizei müssen einzig nach fachlichen Kriterien besetzt werden. Es muss daher bereits jeder Anschein vermieden werden, dass das Parteibuch, die Zugehörigkeit zum Arbeitskreis Polizei der CDU oder die persönliche Nähe zu politischen Entscheidungsträgern im Innenministerium für die Besetzung von Spitzenämtern bei der Landespolizei ausschlaggebend sein kann. Für die Besetzung der Spitzenämter gibt es eindeutige formelle Bewerbungs- und Besetzungsverfahren. Für weitergehende Diskussionen über diese Personalentscheidungen in dafür nicht zuständigen Gremien besteht kein Anlass.

Meine Fraktion hat daher heute einen Antrag zu dem Vorgang eingebracht. Wir fordern darin vom Innenministerium Antworten auf die Fragen, bei welchem Besprechungen über die Besetzung von Spitzenämtern bei der Landespolizei gesprochen wurde und warum dies überhaupt notwendig war. Außerdem wollen wir wissen, in welchem Umfang die Führungsspitze des Innenministeriums aktiv Personen zu einer Bewerbung ermutigte beziehungsweise davon abriet.“

Antrag d. Abg. Goll u.a. FDP DVP Besetzung von Spitzenämter bei der Polizei

 

Bei anderen Reformen des Wahlrechts besteht Gesprächsbedarf.


Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfs der SPD Fraktion zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:

 

„Wir Liberale finden es gut und richtig, wenn junge Menschen sich politisch einbringen. Daher unterstützen wir die Absenkung des Wahlalters mit Nachdruck. Es wäre ein tolles Zeichen, wenn diese Reform das erste Gesetz wäre, das der neue Landtag beschließt. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an die Jugendlichen im Land, wie auch Reinhard Langer, Vorsitzender des Dachverbands der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V., in der öffentlichen Anhörung betonte.

Nun kommt diese Reform erst einmal nicht. Bis zum heutigen Tag haben Grüne und CDU keinen einzigen Sachgrund gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht. Grüne und CDU wollen dem Gesetzentwurf allein deshalb nicht zustimmen, weil er nicht von ihnen, sondern von der Opposition eingebracht wurde. Über ein solches Verhalten von Abgeordneten können Normalbürger nur mit dem Kopf schütteln.

Die Absenkung des Wahlalters soll nun Teil eines großen Reformpakets zum Wahlrecht werden. Seit Wochen hören wir Beteuerungen von Grünen und CDU, dass der Gesetzentwurf den Oppositionsfraktionen bald vorgelegt werde. Angesichts erbitterter Grabenkämpfe von Grün-Schwarz beim Wahlrecht, sind wir gespannt, wann hier tatsächlich ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Die Einführung des inklusiven Wahlrechts etwa nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wäre vermutlich bis heute nicht beschlossen worden, wenn FDP und SPD hier nicht letztes Jahr die Initiative ergriffen hätten. Die Vermengung der Absenkung des Wahlalters mit anderen Themen ist auch nicht unproblematisch. Nicht nur wir Liberale haben bei anderen Themen noch einigen Gesprächsbedarf. Es wäre schade, sollte die Absenkung des Wahlalters in diesen Debatten in den Hintergrund treten.“

Durch Absenkung des Wahlalters würde Politik mehr Rücksicht auf Interesse von jungen Menschen nehmen.


Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfs der SPD Fraktion zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:

„Vor der Landtagswahl waren FDP, Grüne und SPD für ein Landtagswahlrecht ab 16 und AfD und CDU klar dagegen. Wir Liberale finden es gut, wenn junge Menschen sich politisch einbringen und die Absenkung des Wahlalters honoriert dieses Engagement. Und vielleicht trägt die Herabsenkung des Wahlalters ja auch ein wenig dazu bei, dass künftig keine einseitige Politik zu Lasten von jungen Menschen gemacht wird. Das abschreckende Beispiel der Pandemiepolitik dieser Landesregierung mit einer monatelangen Schließung von Schulen und Vereinsaktivitäten ohne echte Alternativen darf sich jedenfalls nicht wiederholen. Wir freuen uns, diese Punkte nächste Woche in der öffentlichen Anhörung mit zahlreichen Sachverständigen zu erörtern.

Wie schon bei sehr vielen anderen Punkten im Koalitionsvertrag ist die CDU nun auch bei der Absenkung des Wahlalters umgefallen und hat diesem zugestimmt. Es ist schon wieder ein Umfallen der CDU, aber immerhin in die richtige Richtung. Denn die Herabsenkung des Wahlalters erfordert eine Änderung der Verfassung und damit eine 2/3 Mehrheit des Landtags, für die es nun einmal die CDU braucht.

Die Grünen sollten aber gewarnt vor der CDU als ‚Klotz am Bein‘, wie es der Landesvorsitzende der Grünen Hildenbrand vor der Wahl formulierte. Schon in der letzten Legislaturperiode hat die CDU Fraktion nämlich die im Koalitionsvertrag beschlossene Reform des Wahlrechts ausgebremst. Auch deswegen sollte die Absenkung des Wahlalters nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die SPD hat eine juristisch saubere Lösung vorgelegt, hinter der sich vier von fünf Fraktionen versammeln können. Wenn Grün-Schwarz es mit der Absenkung des Wahlalters ernst meint, dann wäre die Zustimmung zum Gesetzentwurf der richtige Weg.“

Keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handeln.


Anlässlich der Beratungen des Antrags der FDP/DVP Fraktion zur geplanten Kennzeichnungspflicht bei der Polizei und dem Landesantidiskriminierungsgesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Julia Goll:

„Die Antworten des Innenministeriums müssten Herrn Strobl eigentlich zu der Erkenntnis führen, dass es weder die Kennzeichnungspflicht noch ein Landes-Antdiskriminierungs-Gesetz braucht. Die dort aufgelisteten Zahlen zu – vermeintlichem – polizeilichem Fehlverhalten zeigen, dass für geschlossene Einsatzeinheiten, also genau dort wo, die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, es in den letzten 5 Jahren keine Beschwerde gab, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Bemerkenswert ist, dass Sie diese Zahlen erst „hilfsweise und kurzfristig“ für die Beantwortung unseres Antrags abgefragt haben Die Kennzeichnungspflicht wurde also beschlossen, ohne dass überhaupt geprüft wurde, ob ein tatsächlicher Bedarf besteht. Das ist keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handelns. Und ein spezielles Antidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist bereits deshalb überflüssig, weil die entsprechende Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen ist, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird.

Noch vor einem Jahr erklärte der Innenminister auf einen Antrag aus unserer Fraktion, ob ein gesondertes Antidiskriminierungsgesetz erforderlich sei, das sehe man gerade vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kritisch und eine Entsendung unserer Polizisten nach Berlin unter Geltung des dortigen Anti-Diskriminierung-Gesetzes wurde von Herrn Strobl nachdrücklich abgelehnt Wer mag es einer Polizistin oder einem Polizisten verdenken, die sich mit der plötzlichen 180 Grad-Wende geradezu verraten fühlen? Währenddessen stehen etwa zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung nach dem Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Liberale entschieden ab.“