Bundeskanzler Friedrich Merz muss auch das Verbot von Fracking aufheben


Aus Sicht des Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, muss die Erkundung und Erschließung heimischer Erdgasvorkommen weiter intensiviert werden:

„Die Diversifizierung der Gasversorgung bleibt ein zentrales Ziel liberaler Energiepolitik, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und geopolitische Risiken zu verringern. Aktuell liegen rund 36 Milliarden Kubikmeter Erdgasreserven vor, die als sicher oder wahrscheinlich förderbar gelten und dabei weniger CO₂-Emissionen verursachen als das importierte Fracking-Gas aus den USA. Deshalb fordern wir eine Intensivierung der Aktivitäten in Norddeutschland. Die Technik und Methoden der Gasgewinnung haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Studien belegen, dass Fracking unter modernen Sicherheitsstandards keine relevanten Umweltschäden verursacht. Vor diesem Hintergrund muss Bundeskanzler Friedrich Merz auch das Verbot von Fracking aufheben.“

Moderner Städtebau muss neuen Anforderungen gerecht werden.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, erklärt anlässlich der aktuellen Hitzewelle in Baden-Württemberg:

„Es drohen 40 Grad Hitze in Baden-Württemberg. Diese Temperaturen sind eine echte Bedrohung für die Bevölkerung, gerade für ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen. Ein vorausschauender Städtebau muss auf diese neuen Anforderungen reagieren.

Mehr Wasserflächen, mehr Bäume und Grünflächen in den Städten sowie ausreichende Schneisen für die Frischluftzufuhr sind notwendig. Diese Vorschläge für einen modernen Städtebau sind lange bekannt, doch wann handelt endlich die Landesregierung? Ich fordere, dass diese endlich reagiert, die Maßnahmen bekannter macht und in ihren Förderprogrammen systematisch berücksichtigt.“

 

Neue Abschiebehaftplätze in Baden-Württemberg längst überfällig.


Zu der Meldung, wonach am Flughafen Stuttgart neue Abschiebehaftplätze eingerichtet werden sollen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Ulrich Rülke:

 

„Endlich handelt die Landesregierung bei den Abschiebehaftplätzen. Nur ein Abschiebegefängnis landesweit, und dies an einem völlig ungeeigneten Ort mitten in der Stadt Pforzheim, ist nicht zielführend. Ich fordere schon lange einen weiteren Standort für ein Abschiebegefängnis. Bezeichnend für die Schlafmützigkeit dieser Regierung ist, dass dies nun aufgrund von EU-Regularien geschieht. Kretschmann hätte viel früher handeln müssen.“

 

 

Marktwirtschaftlich Prinzipien werden außer Kraft gesetzt.


Aus Sicht des Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ist die Einführung des Industriestrompreises verteilungspolitisch ungerecht.

 

„Dass die Europäische Kommission nun den Weg für den Industriestrompreis freigibt, ist ein deutlicher Beleg dafür, dass in Europa marktwirtschaftliche Prinzipien zunehmend außer Kraft gesetzt werden. In der Debatte um den Industriestrompreis im Oktober 2023 hatte der damalige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, diese Idee noch abgelehnt. Weniger als zwei Jahre später will die neue Bundesregierung unter seiner Führung genau dieses Instrument einführen. Die Bevorzugung einzelner Industrieunternehmen geht letztlich immer auf Kosten anderer Stromverbraucher und Steuerzahler – etwa von Privathaushalten oder Handwerksbetrieben. Der Industriestrompreis ist deshalb verteilungspolitisch ungerecht.

 

Statt für immer neue Markteingriffe zu sorgen, braucht es endlich eine angebotsorientierte Energie- und Wirtschaftspolitik, die der gesamten Wirtschaft zugutekommt.“

 

Friedrich Merz setzt die Subventionspolitik von Robert Habeck fort.


Aus Sicht des Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag Dr. Hans-Ulrich Rülke hat der CDU-Kanzler nun auch zentrale Wahlversprechen in der Energiepolitik gebrochen.

 

„Wenige Wochen nach der Unterzeichnung des schwarz-roten Koalitionsvertrags bricht Friedrich Merz zentrale Versprechen in der Energiepolitik. Mit dem neuen Bundeshaushalt kommt die Senkung der Stromsteuer ausschließlich der Industrie und der Landwirtschaft zugute, während private Haushalte vollständig außen vor bleiben. Dies stellt einen klaren Wortbruch gegenüber den Wählerinnen und Wählern dar.

 

Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass Friedrich Merz die Subventionspolitik von Robert Habeck nahtlos fortzusetzen gedenkt. Während auf der einen Seite neue Energiepreishilfen in Höhe von 6,3 Milliarden Euro geschaffen werden, bleiben alte Subventionstöpfe unangetastet. Allein für die EEG-Förderung muss der Bundeshaushalt im nächsten Jahr fast 20 Milliarden Euro bereitstellen. Statt eines Weiter-so muss die Schuldenkoalition endlich erneuerbare Energien in den Markt überführen. Das würde den Bundeshaushalt entlasten und finanziellen Spielraum für eine Senkung der Stromsteuer schaffen, die alle Verbraucher entlasten würde.

 

Eine marktwirtschaftlich orientierte Energiepolitik ermöglicht zudem den Einsatz von CCS-Technologien bei der Gas- und Kohleverstromung sowie in der Industrie – etwa bei Zementwerken. Sie stärkt die Versorgungssicherheit durch den Zubau grundlastfähiger Quellen wie neuer Gaskraftwerke, beendet die Diskriminierung von Wasserstoff im Gebäudeenergiegesetz und forciert die Erkundung und Erschließung heimischer Erdgasvorkommen.“

 

Will Grün-Schwarz die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf 7 % oder nicht?


In der heutigen Landtagsdebatte über die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Aussagen auf dem Dehoga-Wasen im Mai waren klar: Beide Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen haben sich eindeutig zur Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % bekannt. Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Schwarz, hatte betont: `Der Bund muss nun die 7 % liefern und wir im Land werden unseren Beitrag leisten.´

Dieses Ansinnen ist auch sinnvoll! In Baden-Württemberg ist das Hotel- und Gaststättengewerbe ein sehr wesentlicher Wirtschaftsfaktor mit fast 137.000 sozialversicherungspflichtigen Jobs und fast 172.000 geringfügig Beschäftigten. Allerdings gab es im Jahr 2023 nur noch 22.258 gastronomische Betriebe, damit 2200 weniger als noch 2019. Das überrascht nicht, sind doch die Arbeitskosten seit 2022 um 31,5 Prozent gestiegen und die Energiekosten um 29,4 Prozent. Die Lebensmittel sind um 26,2 Prozent teurer geworden. Außerdem belasten die Mindestlohnpläne der schwarz-roten Koalition im Bund die Branche. Es muss also dringend etwas geschehen.

 

Umso erstaunlicher, dass Finanzminister Bayaz am 27.5.2025 konträr zum grünen Fraktionsvorsitzenden betont: `Nicht sinnvoll ist es dagegen, Einzelinteressen zu bedienen, wie es bei der Pendlerpauschale oder der Gastro-Mehrwertsteuer der Fall ist.“

 

Meine Fraktion forderte mit dem Antrag `Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie´ Klarheit von der Landesregierung – die Antwort: Rumgeeiere! Die Kosten dieser Maßnahme für das Land lägen bei rund 200 Millionen Euro, für die Kommunen bei rund 100 Millionen. Aber diese Landesregierung hat sich daran beteiligt, dass die neue Bundesregierung etwa eine Billion Euro mehr Schulden machen kann als die Ampel-Koalition. Und ein wesentlicher Teil davon fließt den Ländern zu. Deshalb kann das Land sich diese Maßnahme mit Leichtigkeit leisten. Baden-Württemberg muss die 7 % Mehrwertsteuer unterstützen. Heute wollen wir eine Antwort von Grün-Schwarz. Die Branche und ihre Beschäftigten wollen eine Antwort. Und zwar im Wege einer namentlichen Abstimmung von jedem einzelnen Abgeordneten.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzt als tourismuspolitischer Sprecher der Fraktion:

 

„Für uns ist der Tourismus mehr als nur ein Schaufensterprodukt. Er ist Motor und ein Grundpfeiler des Standorts Baden-Württemberg. Schwarzwald und Bodensee lassen sich nicht outsourcen. Aber wenn das Schwarzwald-Hotel dicht macht und das Bodensee-Restaurant schließt, weil die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen, leidet das ganze Land.

Hotellerie und Gastronomie brauchen dringend mehr Wertschätzung. Über 40 Prozent der Beschäftigten haben eine ausländische Staatsbürgerschaft – das Gastgewerbe ist also Integrationsmotor, eine für unser Land so essentielle Aufgabe. In 2024 haben fast 3.000 junge Menschen eine Ausbildung in der Gastronomie oder Hotellerie begonnen – das Gastgewerbe ist also Bildungskraft und leistet damit Zukunftssicherung. Und das Gastgewerbe ist Mittelstand – denn fast 60 Prozent aller Gastro-Betriebe haben einen Jahresumsatz von unter 250.000 Euro und sind zudem meist familiengeführt.

 

Hochglanzkampagnen à la ‚Megastand‘ helfen nicht, wohl aber Taten! Die 7 % Mehrwertsteuer für Speisen sind deshalb kein Geschenk, sondern wichtige Standortpolitik für unser Land!“

 

Hintergrundinformation

Den zugrundeliegenden Fraktionsantrag `Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie´ finden Sie hier: Drucksache 17/8839

 

 

Die Freien Demokraten diskutieren mit ausgewiesenen Experten über digitale Tools und Künstliche Intelligenz an Schulen – es braucht dringend ein landesweites Gesamtkonzept zur digitalen Bildung.


Zur gelungenen Veranstaltung der FDP/DVP-Fraktion ´#SchuleDigital – Zwischen Kreidetafel und Künstlicher Intelligenz´ mit knapp 100 Teilnehmern äußern sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der Sprecher für Medien, Nico Weinmann und die Sprecherin für digitale Bildung, Alena Fink-Trauschel, wie folgt:

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die rege Teilnahme von Schülern, Lehrkräften, Pädagogen und verschiedenen Experten an unserer Veranstaltung zeigt deutlich, welche Bedeutung dem Thema Digitale Bildung zukommt. Denn die Bildung reicht in Zeiten wie diesen weit über die klassische Kreidetafel hinaus. Digitale Technologien, neue Lernformate und Künstliche Intelligenz verändern den Bildungsalltag grundlegend. Zugleich kann Künstliche Intelligenz nicht die Lösung für alles sein. Einfach einen Knopf im Ohr zu haben und sich das Erlernen von Fremdsprachen zu sparen, wie von Ministerpräsident Kretschmann vorgeschlagen, ist nicht unsere Vorstellung von Bildung. Künstliche Intelligenz soll Bildung erleichtern und wird zweifelsohne eine wichtige Rolle spielen, aber Künstliche Intelligenz darf Bildung nicht ersetzen. Hier liegt die Wahrheit wie so oft in der Mitte. Dies zeigt auch die landes- und bundesweit intensiv geführte Diskussion zum Thema Handyverbot. Hier muss das notwendige Vertrauen in die Schulen gesetzt und ihnen einen individuellen Umgang ermöglicht werden. Denn Fakt ist, dass die heutigen Schülerinnen und Schüler mehr vom Handy, digitalen Tools und Künstlicher Intelligenz verstehen als die Lehrkraft.

 

Uns Freien Demokraten ist es nicht nur gelungen, mit ausgewiesenen Experten für die vielfältigen Chancen aber auch Risiken von digitalen Tools und Künstlicher Intelligenz im Unterricht zu sensibilisieren und die Potenziale des neuen Faches Informatik und Medienbildung zu beleuchten, sondern wir haben gemeinsam mit allen Teilnehmern über notwendige politische Rahmenbedingungen für eine gelingende digitale Bildung diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass wir in Baden-Württemberg bei vielen Themen, die mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz zu tun haben, hintendran sind. Auch Pilotprojekte sind in anderen Bundesländern wie Bayern zahlreicher und besser konzipiert. Hieran sollte sich die grün-geführte Landesregierung ein Beispiel nehmen und die digitale Bildung nicht länger vernachlässigen.“

 

 

Nico Weinmann:

 

„Laut der ICILS-Studie von 2023 verfügen erstmals mehr als 40 Prozent der Achtklässler nur über sehr geringe Fähigkeiten im kompetenten und reflektierten Umgang mit digitalen Medien und Informationen. Im Vergleich zur letzten ICILS-Studie hat der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit lediglich rudimentären Kenntnissen noch einmal zugenommen. Gleichzeitig nutzen neun von zehn Schülerinnen und Schüler ChatGPT als Suchmaschine und die große Mehrheit nutzt die KI für schulische Zwecke. In der Vodafone-Jugendstudie von 2024 geben jedoch über siebzig Prozent der befragten jungen Menschen an, dass Künstliche Intelligenz an ihrer Schule keine Rolle spielt und ein kritischer und reflektierter Umgang damit nicht gelehrt und gelernt wird.

 

Wir dürfen unsere Schulen und Lehrkräfte mit dem Lehren von Medienkompetenz und digitaler Bildung nicht alleine lassen. Das neue Fach Informatik und Medienbildung kann – je nach inhaltlicher Ausgestaltung – ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Es müssen aber auch die Fortbildungsinhalte für Lehrkräfte laufend aktualisiert und Medienkompetenz stärker als Querschnittsthema in allen Unterrichtsfächern verankert werden.“

 

Alena Fink-Trauschel:

 

„Künstliche Intelligenz und digitale Tools sind längst Teil des schulischen unseres Alltags geworden, ob durch KI-generierte Hausaufgaben, die schnelle ChatGPT-Recherche oder das digitale Nachhilfe-Tool. Doch der Umgang mit den vielfältigen Möglichkeiten, aber auch den Gefahren Künstlicher Intelligenz muss gründlich gelernt werden. Während andere Bundesländer wie Bayern ihre Schüler längst fit für die digitale Zukunft machen, bremst die grün-geführte Landesregierung hier in Baden-Württemberg den Einsatz moderner KI-Tools aus und lässt Lehrkräfte und Schulleitungen bei Wartung und Betreuung der digitalen Ausstattung im Stich. Statt innovativ zu handeln, hängt Baden-Württemberg bei der digitalen Bildung hinterher.

 

Wir brauchen einen flächendeckenden Einsatz von KI-Tools an Schulen, um insbesondere den Schülerinnen und Schülern die Chance zu geben, sich mit KI zu beschäftigen und den Umgang mit ihr zu erlernen. Wir brauchen digitale Hausmeister an Schulen, um Lehrkräfte und Schulleitungen zu entlasten. Es braucht daher endlich ein umfassendes und landesweites Konzept zur Digitalen Bildung. Die Digitalisierung der Schule darf nicht dem Zufall überlassen werden – sie muss aktiv und bewusst gestaltet werden.“

 

 

Strobl lässt zahlreiche Liegenschaften der Polizei verkommen.


Zur Meldung, wonach die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Baden-Württemberg wieder das „marodeste Dienstgebäude“ im Südwesten sucht, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Strobls Fehlleistungen entwickeln sich zum Dauerbrenner der Landespolitik. Zu Beginn der Woche wurde bekannt, dass die Personalsituation bei der Polizei unter ihm immer schlechter wird, was er mit faulen Tricks zu verschleiern sucht. Und nun kommt heraus, dass er die Liegenschaften der Polizei verkommen lässt. Wie lange guckt der grüne Regierungschef da noch zu?“

 

 

Lösung der Landesregierung funktioniert nicht – nur ein Standort landesweit an einem ungeeigneten Ort ist nicht zielführend.


Zur Meldung, wonach es eine große Verzögerung beim Ausbau der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim geben wird, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die große Verzögerung beim Ausbau des Abschiebegefängnisses in Pforzheim zeigt, dass die Lösung der Landesregierung nicht funktioniert: Nur ein Abschiebegefängnis landesweit und dies an einem ungeeigneten Ort mitten in der Stadt Pforzheim ist nicht zielführend.

 

Ich fordere einen weiteren Standort für ein Abschiebegefängnis.“

Brauchen dringend steuerliche Entlastungen.


Bei der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates diskutieren die Länder über das von der Bundesregierung vorgeschlagene steuerliche Investitionsprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Im Vorfeld äußerte der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann erhebliche Bedenken dagegen aufgrund der zu erwartenden Steuer-Mindereinnahmen für den Landeshaushalt.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt dazu:

 

„Ich fordere die Landesregierung ausdrücklich auf, im Bundesrat diesem Gesetz zuzustimmen und den steuerlichen Entlastungen keine Steine in den Weg zu legen. Winfried Kretschmann hat mit seinen Äußerungen bewiesen, dass er die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Wenn wir in Deutschland in diesen konjunkturell krisenhaften Zeiten nicht in der Lage sind, die Wirtschaft als eigentlichen Motor unseres Wohlstands auch steuerlich zu entlasten, ist das eine finanzpolitische Kapitulation der öffentlichen Haushalte auf ganzer Strecke.“

 

Das Modell vom grünen Finanzminister schafft bei vielen Bürgern unfaire Mehrbelastungen.

Zur Meldung, dass in Baden-Württemberg 1,4 Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide eingereicht wurden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Sonderweg bei der Grundsteuer war von Anfang an ein Fehler. Die enorme Zahl an Einsprüchen belegt, wie ungerecht das vom grünen Finanzminister Bayaz eingeführte Modell ist. Dennoch hat die Landesregierung bislang jede Nachbesserung an ihrer Reform abgelehnt. Dabei ist klar: Kleine Korrekturen reichen nicht aus. Es braucht eine grundlegende Reform der Reform!“

 

Unnötige Beschränkungen durch Zivilklausen abschaffen.

Zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten zur militärischen Forschung an den Hochschulen in Baden-Württemberg nimmt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt Stellung:

„Insbesondere bei der derzeitigen Sicherheitspolitischen Lage müssen die Zivilklauseln an unseren Hochschulen abgeschafft werden. Die Wehrhaftigkeit Deutschlands und Europas ist angesichts der weltpolitischen Lage von wachsender Bedeutung. Hier muss auch an unseren Universitäten zu militärischen Belangen geforscht werden. Die Verteidigungsforschung ist ein zentraler Beitrag zur Sicherheit und sollte nicht durch zusätzliche Zivilklauseln behindert werden. Daher brauchen wir einen Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Militär.

 

CDU hat alle Hebel in der Hand – es gibt keine Ausreden mehr.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Schweiz die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen als rechtswidrig kritisiert, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die CDU stellt den Bundeskanzler, den Bundesinnenminister und verantwortet auf Landesebene das Innen- und Migrationsministerium. Damit sind alle zentralen Hebel in ihrer Hand – Ausreden gibt es keine mehr. Es braucht schärfere Kontrollen und konsequente Zurückweisungen an den deutschen Grenzen.

 

Bundeskanzler Merz wäre gut beraten, nicht auch noch das zweite zentrale Wahlversprechen zu brechen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht sichtbare Ergebnisse.“

 

Der Papst hat mit seiner Bescheidenheit und seiner Menschlichkeit viele Menschen bewegt.

Zum Tod von Papst Franziskus äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Die Welt verliert einen außergewöhnlichen Menschen, der mit seiner Bescheidenheit, seinem Mut und seiner tiefen Menschlichkeit viele Menschen bewegt hat – weit über die Grenzen der katholischen Kirche hinaus. Sein Andenken wird in Ehren gehalten.

Papst Franziskus war eine moralische Instanz in einer Zeit des Umbruchs. Auch in Baden-Württemberg haben viele Gläubige und Nichtgläubige den Pontifex als wichtigen Orientierungspunkt geschätzt. In Gedanken sind wir bei allen, die um ihn trauern.“

Es braucht eine bürokratiearme Übergangsregelung für junge ausländische Fachkräfte.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach junge ausländische Fachkräfte nach Abschluss ihrer Ausbildung lange auf einen neuerlichen Aufenthaltstitel für ihre Weiterbeschäftigung warten müssen und die IHK aus diesem Grund eine Übergangsregelung fordert, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Wir müssen bürokratische Hürden abbauen, um unsere Wirtschaft zu stärken. Junge ausländische Fachkräfte müssen einen unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Die Wirtschaftsministerin sollte ihren guten Beziehungen zum künftigen Bundeskanzler Merz nutzen, damit er sich gleich nach Amtsantritt für eine bürokratiearme und schnelle Übergangsregelung einsetzt, um die Versäumnisse Robert Habecks zu beheben.“

 

 

Unbescholtene Legalwaffenbesitzer durch etwaige Verschärfungen nicht unnötig gängeln.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach zum letzten Jahreswechsel 214 Extremisten in Baden-Württemberg im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis waren und die Grünen eine Verschärfung des Waffenrechts fordern, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Waffenrechtliche Erlaubnisse in den Händen von Extremisten sind eine Gefahr, der mit aller Entschlossenheit und Konsequenz begegnet werden muss. Wer den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlässt, darf nicht mit Nachsicht unseres Rechtsstaats rechnen.

Sollte die neue Bundesregierung den Rufen nach einer Verschärfung des bereits sehr strengen Waffenrechts nachgeben, so hoffe ich, dass die Maßnahmen nicht unbewusst oder absichtlich auch unsere unbescholtenen Legalwaffenbesitzer unnötig gängeln.“

Interessen des Landes Baden-Württemberg werden nicht berücksichtigt.


Die heute vorgestellten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen für die nächste Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf Bundesebene kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„1. Die Schuldenkoalition aus Union und SPD auf Bundesebene wird ihrem Ruf gerecht und gönnt sich gleich zu Beginn ein zusätzliches Ministerium.

 

  1. Die Interessen des Landes Baden-Württemberg werden nicht berücksichtigt. Die CDU hat keine Initiative zur Aufhebung des Verbrenner-Verbots durchsetzen können.

 

  1. Bei der Migration ändert sich auch nichts. Friedrich Merz hatte versprochen, Zurückweisungen illegaler Einreisender an den Grenzen am ersten Tag seiner Kanzlerschaft anzuordnen. Daraus wird nichts werden, denn es bleibt bei der SPD-Formulierung aus dem Sondierungspapier, das „nur in Abstimmung mit den europäischen Nachbarn“ durchzuführen. Und die werden nicht zustimmen.“

 

Wenn der Ministerpräsident die neuen Schulden ohnehin nicht nutzen will, kann man zum alten Verfassungsrecht zurückkehren.


In der Aktuellen Debatte auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Steht die Landesregierung noch zur Schuldenbremse in der Landesverfassung?“ erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Bundestag hat direkt in die Landesverfassung eingegriffen. Er hat Landesverfassungsrecht außer Kraft gesetzt und zusätzliche Spielräume für Neuverschuldung geschaffen. Die Länder sollen in einer ´Strukturkomponente´ zusammen 0,35 Prozent bezogen aufs Bruttoinlandsprodukt anlasslos aufnehmen dürfen, im Moment ungefähr 15 Milliarden Euro.

Die Landesregierung hat diesen Eingriff in den Föderalismus im Bundesrat einfach durchgewunken, obwohl der Ministerpräsident sonst großen Wert auf die föderale Selbstbestimmung legt, beispielsweise im Bildungsbereich.

Wir halten es für politisch und rechtlich schwierig, wenn eine Landesregierung, die nur mit einfacher Mehrheit regiert, einfach im Bundesrat die Verfassung ändert. Und das auch noch, ohne den Landtag darüber auch nur zu informieren.

Der Ministerpräsident hat angekündigt, diese neuen Verschuldungsspielräume nicht zu nutzen. Das begrüßen wir. Dann kann man aber auch die bisherige Verfassungslage widerherstellen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine Initiative auf den Weg zu bringen, die das Ziel hat, die Schuldenbremse in der damals vom Landtag beschlossenen Form widerherzustellen.“

Wirklicher Klimaschutz ist nur mit synthetischen Kraftstoffen möglich und sichert Wohlstand im Land.


Nach der Begrüßung durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke diskutierten unter der Moderation von Dr. Christian Jung (verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion) am 31. März 2025 im Autohaus Morrkopf in Weingarten (Baden) bei mehr als 100 Gästen ausgewiesene Experten zum Thema „Kraftstoff für Klimaschutz: E-Fuels:“. Teilnehmer waren Prof. Dr. Thomas Koch (Leiter des Instituts für Kolbenmaschinen, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)), Sven Morrkopf (Geschäftsleitung Autohaus Morrkopf), Dominik Schüle (Operativer Leiter, Ernst Eberhardt GmbH Brennstoffe und Mineralöle) und Friedrich Haag (Sprecher der Fraktion für individuelle Mobilität).

 

Dr. Rülke stellte in seiner Begrüßung fest, dass es ihm und seiner Fraktion beim Eintreten für E-Fuels um drei wesentliche Ziele gehe: Individuelle Mobilität erhalten, Wohlstand und Arbeitsplätze sichern sowie einen ehrlichen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten. Der technologieoffene Ansatz müsse ein Eckpfeiler der individuellen Mobilität der Zukunft sein. Es sei ein wichtiger Erfolg der FDP gewesen, HVO 100 endlich an die öffentlichen Tankstellen gebracht zu haben.

 

Prof. Dr. Koch gab einen prägnanten Impulsvortrag mit dem Titel „E-Fuels: Fakten statt Mythen“. Er prägte den Begriff der reFuels, der E-Fuels und Advanced bioFuels umfasst. Mit seiner weltweiten Expertise stellte er klar, dass China in keiner Weise nur auf E-Antriebe setze. Vielmehr werde eine konsequente Strategie verfolgt, um den Weltmarkt zu beherrschen. Verbrenner würden dort auch im Jahr 2060 als entscheidende Säule gesehen. Bei den Batterien hätte China schon einen deutlichen Vorsprung und sauge erhebliche Wertschöpfung ab. Eindrücklich schilderte er, dass Kalifornien, die fünftgrößte Volkswirtschaft der Welt, bis zum Jahr 2030 den fossilen Diesel komplett durch erneuerbare Kraftstoffe ersetzen wolle. Mit einer Grafik veranschaulichte er, dass ein Windrad an einem so genannten Gunststandort in etwa gleich viele Fahrzeuge mit synthetischem Kraftstoff versorgen könne, wie ein hiesiges Windrad E-Autos. Bei einer großindustriellen Produktion – Stichwort Skalierung – seien Preise in der Region von 1 – 1,50 Euro je Liter E-Fuels vor Steuer denkbar. Er warb für Technologieoffenheit und die Chancen von reFuels.

 

Sven Morrkopf schilderte aus erster Hand die Eindrücke im Kfz-Bereich. Für die E-Mobilität habe sein Betrieb umfassend investieren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen müssen. Auch er unterstützte die Forderung nach Technologieoffenheit und zeigte sich positiv überrascht, dass sein Vertragshersteller kommuniziert habe, nicht mehr nur auf E-Antriebe zu setzen, sondern alle Alternativen nutzen wolle. Wichtig sei zur Refinanzierung der Investitionen, dass der Absatz von E-Fahrzeugen steige. Eine Neuwagenförderung sehe er gleichwohl ausgesprochen kritisch, da diese negative Effekte auf den Gebrauchtwagenmarkt habe. Auch wenn die Wettbewerbssituation bei E-Antrieben schwierig sei, solle man diesen Bereich nicht aufgeben. Er erinnerte daran, dass beim Klimaschutz nicht nur der Fahrzeugbereich relevant sei.

 

Dominik Schüle betonte, dass E-Fuels den Charme hätten, vorhandene Infrastruktur ohne Einschränkungen nutzen zu können. Auch im Gebäudesektor könnten Heizmittel wie HVO 100 mit wenigen Modifikationen in vorhandenen Ölheizungen genutzt werden und einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies gelte ohne Einschränkungen auch für strombasierte Energieträger wie E-Fuels. An den Tankstellen des von ihm vertretenen Unternehmens könnte seit einigen Monaten HVO 100 getankt werden. Mit einem Preis von aktuell 1,70 Euro/l könne jeder Diesel-Fahrer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, da dieser Kraftstoff im Vergleich zur fossilen Variante aus Erdöl bis zu 90 Prozent weniger CO₂ verursache.

 

Friedrich Haag zeigte sich erfreut, dass HVO 100 nun endlich an die Tankstellen komme. Er erinnerte daran, dass er mehrfach gefordert habe, dass die Landesregierung ihre Fahrzeuge – Stichwort Polizei – mit HVO 100 betanke. Er artikulierte klar, dass die aus seiner Sicht völlig verfehlte CO₂-Regulierung der EU mit dem faktischen Verbrennerverbot zurückgenommen werden müsse. Die Landesregierung habe sich im Interesse des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg für die richtigen Rahmenbedingungen einzusetzen. Synthetische Kraftstoffe seien ein unverzichtbarer Beitrag für Klimaschutz im Verkehr – nicht zuletzt für die Bestandsfahrzeuge. Aus seinem Ehrenamt bei der Feuerwehr heraus illustrierte er eindrücklich, dass dauerhafte hohe Leistungen wie sie ein Tanklöschfahrzeug bei stundenlangem Einsatz benötige, bisher batterietechnisch unmöglich seien.

 

In seiner Zusammenfassung brachte es der Landtagsabgeordnete Hans Dieter Scheerer wie folgt auf den Punkt: Der Abend habe gezeigt, dass es einen Dreiklang brauche. Umweltschutz, individuelle Mobilität mit Entscheidungsfreiheit erhalten sowie Wohlstand sichern durch eine ideologiefreie Herangehensweise an die Themen. Dass bei deutlich steigendem Angebot von E-Fuels und HVO 100 die Preise sinken würden, sei eine der Grunderkenntnisse der Marktwirtschaft. Einmal mehr zeige sich, dass es der beste Weg sei, die Marktwirtschaft mit den richtigen Rahmenbedingungen voranzubringen.

Kretschmann kann morgen im Bundesrat zustimmen, aber die Rechtmäßigkeit seines Tuns bleibt vorerst ungeklärt.

Die Entscheidung des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel, die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz ohne vorherige Befassung des Landtags zu untersagen, kommentiert der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, folgendermaßen:

„Nach wörtlicher Auffassung des Verfassungsgerichts ‚streiten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung keine gewichtigeren Gründe als dagegen.‘ Deshalb hat das Gericht davon abgesehen, dem Ministerpräsidenten am morgigen Tage seine Zustimmung zu einer Veränderung der Schuldenbremse unseres Landes im Bundesrat zu untersagen.

Mit anderen Worten ist also letztlich offen, ob in einem Hauptsacheverfahren die FDP oder die Landesregierung obsiegen wird.

Das Gericht erkennt ausdrücklich an, dass die Klage der FDP sowohl zulässig als auch begründet sein könnte.  Wir werden nun das weitere Vorgehen juristisch prüfen. Aus unserer Sicht lohnt es sich, die Rechte des Parlaments gegen eine Landesregierung zu verteidigen, die die Schuldenbremse in der Landesverfassung ohne Mitwirken des Landtags opfert, um immer noch mehr Schulden machen zu können.“

 

 

Verfassungsgerichtshof soll Ministerpräsident Kretschmann zur Landestreue verpflichten.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur Fraktionsklage auf einstweilige Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof hin zu Ministerpräsident Kretschmann:

„Der Bundestag hat heute beschlossen, das Grundgesetz unter anderem so zu ändern, dass die Länder – ohne Änderungen ihrer Landesverfassung – eine neue Verschuldungsmöglichkeit zu bekommen, ohne dass dafür ein Grund vorliegt.

Damit diese Änderung wirksam wird, muss es eine Mehrheit im Bundesrat geben. Ministerpräsident Kretschmann hat angekündigt, hier zustimmen zu wollen. Damit gibt er die Rechte des Landtags von Baden-Württemberg preis, ohne dafür ein Mandat zu haben.

Damit er dies nicht kann, wollen wir eine Anordnung des Verfassungsgerichtshofs erwirken, die ihn hier auf den Pfad der Tugend zurückführt. Traurig, dass man dafür die Hilfe von Gerichten bemühen muss.“

 

Durchgriff des Bundes auf die Fiskalregeln der Länder verletzt die Autonomie Baden-Württembergs

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur notwendigen Zustimmung des Bundesrates zur beabsichtigen Rekordverschuldung des Bundes und den Folgen für das Land Baden-Württemberg:

„Der Bund gestaltet nun die neue Schuldennorm für die Länder so aus, dass diese unmittelbar gilt und die Länderparlamente gar nicht gefragt werden. Ein Ministerpräsident, der sich so gerne mit seiner Arbeit für die Eigenständigkeit der Bundesländer schmückt, zum Beispiel beim Bildungs-Föderalismus, darf solchen Durchgriffsplänen des Bundes im Bundesrat nicht zustimmen.

Zitat aus dem vereinbarten Art. 109 GG (Grundgesetz): ‚Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft.‘

Eine Schuldenaufnahmemöglichkeit an den Länderverfassungen und damit den Länderparlamenten vorbei konterkariert alles, was er bisher zum Verhältnis Bund-Länder von sich gegeben hat. Nicht nur auf Kosten unserer Kinder, sondern auch auf Kosten des Föderalismus – will Winfried Kretschmann wirklich so in Erinnerung bleiben?“

FDP bezwingt Innenminister vor Gericht in Sachen Volksbegehren zu XXL-Landtag.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßte in der aktuellen Debatte „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister! Anleitung für eine Wahlrechtsreform?“ den Sieg der FDP gegen Innenminister Thomas Strobl:

 

„Die FDP hat gegen Innenminister Thomas Strobl vor Gericht gewonnen und damit dem Volksbegehren für einen kleineren Landtag den Weg geebnet. Der Innenminister hatte versucht, aus der Landesverfassung herauszulesen, dem Volksbegehren sei die Zulassung zu verweigern, weil aus Art. 28 Abs. 1 LV ein Gleichrang von persönlichkeits- und Verhältniswahl abgeleitet werden könne. Deshalb müsse zumindest die Hälfte der Abgeordneten über die Persönlichkeitswahl bestimmt werden. Abgesehen davon, dass das bereits jetzt nicht der Fall ist und in den allermeisten Szenarien nicht eintreten wird, ist das auch inhaltlich falsch, hat der Verfassungsgerichtshof in einer ganzen Reihe von Backpfeifen für Herrn Strobl klargestellt:

 

Backpfeife Nummer 1:

„Das Volksbegehren ist zuzulassen.“

 

Backpfeife Nummer 2:

„Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs war zur Durchsetzung der Rechte der Unterzeichner des Volksbegehrens notwendig; die Antragsteller (…) haben in vollem Umfang obsiegt.“ 

 

Backpfeife Nummer 3:

„Aus der Reihenfolge, in der die Wahlelemente im Verfassungstext genannt werden, kann kein Vorrang der zuerst genannten Persönlichkeitswahl entnommen werden. […] ein Rangverhältnis wird allein dadurch nicht zum Ausdruck gebracht.“

 

Backpfeife Nummer 4:

„Der Staatsgerichtshof hat seinerzeit keinen Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 LV erkannt, wenn die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten die Hälfte der Gesamtzahl übersteigt (70 von 120). Hieraus lassen sich jedoch, entgegen der Auffassung des Antragsgegners, keine Folgerungen für die umgekehrte Konstellation (…) ziehen.“

 

Backpfeife Nummer 5:

„Aus der Verfassungslage im Bund lassen sich ebenfalls keine anderen Schlüsse ziehen.“

 

Backpfeife Nummer 6:

„Schließlich ergeben sich auch aus den vom Antragsgegner (…) herangezogenen Regelungen anderer Landesverfassungen mit ähnlichem oder auch identischem Wortlaut (…) keine gegenteiligen Erkenntnisse.“

 

Backpfeife Nummer 7:

„Die Grenze des Gestaltungsspielraums lässt sich, entgegen der Auffassung von Antragsgegner und Landtag, nicht abstrakt anhand eines festen prozentualen Anteils der jeweils in den Teilsystemen errungenen Mandate an der Gesamtzahl der Abgeordneten bestimmen.“

 

Backpfeife Nummer 8:

„Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann sich die verfassungsrechtliche Beurteilung (…) nicht ausschließlich an der einfachgesetzlichen Mindestgröße des Landtags orientieren. Sie muss vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse, namentlich die Bedingungen der politischen Wirklichkeit und ihre möglichen, jedenfalls nicht unwahrscheinlichen Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Blick nehmen.“

 

Das sind acht schallende Backpfeifen für Innenminister Thomas Strobl, der damit aber zumindest eins seiner Ziele erreicht hat: Die Verunmöglichung einer Verkleinerung des Landtags durch das Volk bereits zur Landtagswahl 2026!

 

Dass der Gesetzentwurf der FDP sinnvoll ist, sieht man auch an dem, was der Verfassungsgerichtshof noch in sein Urteil geschrieben hat. Das Urteil liest sich in Teilen wie eine Anleitung zu einer Wahlrechtsreform:

 

„Die Direktwahl von Abgeordneten (…) als Element der personalisierten Verhältniswahl hat sich in der Verfassungspraxis (…) bewährt. Die Direktwahl eines Bewerbers soll eine engere Beziehung zwischen Wahlberechtigten und Abgeordneten fördern.

 

Diese Ziele können auch bei einer Reduzierung der Wahlkreise auf 38 noch in hinreichendem Maße verwirklicht werden. […] Aufgrund der Übernahme der Bundestagswahlkreise ist auch nicht zu befürchten, dass die von dem Wahlkreiskandidaten repräsentierte Gruppe der Bevölkerung nur eine arithmetische Größe ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Wahlkreise nach örtlichen, historischen, wirtschaftlichen, kulturellen und ähnlichen Gesichtspunkten (…) zusammenhängende Einheiten darstellen.

 

Auch für die Anzahl von 38 Direktmandaten sprechen hinreichende sachliche Gründe. Nur diese Anzahl ermöglicht die (…) Übernahme der derzeitigen Bundestagswahlkreise. Es ist anerkannt (…), dass diese Wahlkreise den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen entsprechen. Des Weiteren hat sich diese Einteilung (…) in der Verfassungswirklichkeit bewährt. Sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene herangezogen werden.“

 

Was heißt das anderes, als die höchstrichterliche Adelung des Vorschlags der FDP-Fraktion durch den Verfassungsgerichtshof? Herr Strobl, an dieser Stelle darf ich mich bei Ihnen bedanken. Sie haben dafür gesorgt, dass der Verfassungsgerichtshof uns gewissermaßen die Anleitung beschert hat, wie das Wahlrecht zu ändern ist. Nämlich genau so, wie wir es vor bald drei Jahren vorgeschlagen haben.“

 

Vom Wahlkampf des CDU Tigers bleiben nur noch zwei Bettvorleger.


Aus Sicht des Landes- und Fraktionsvorsitzenden der baden-württembergischen FDP Hans-Ulrich Rülke hat der designierte CDU-Kanzler nun auch sein zweites zentrales Wahlversprechen gebrochen.

 

„Herr Merz hat zunächst im Wahlkampf gebetsmühlenartig die Verteidigung der Schuldenbremse versprochen, um dann der SPD mit der größten Schuldenorgie aller Zeiten entgegenzukommen.“ So Rülke wörtlich.

 

Zum Thema Migration zitiert Rülke den CDU-Kanzlerkandidaten wörtlich: „Ich werde im Falle meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“ So Friedrich Merz nach dem Anschlag von Aschaffenburg

 

Und nun vereinbare Merz mit der SPD die Einschränkung „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“. Man müsse sich schon fragen, für wie dumm Friedrich Merz die Menschen in diesem Lande hält. Es sei hinreichend bekannt, dass natürlich kein Nachbarstaat ein Interesse daran habe, dass auch nur ein illegal Reisender an der deutschen Grenze wieder in das Nachbarland zurückgewiesen werde. Insofern sei jetzt schon klar, dass Lars Klingbeil sein Versprechen erfülle, dass sich nichts ändere.

 

Rülkes Bilanz: „Nach dem Umfallen bei der Schuldenbremse hat Merz auch sein zweites zentrales Wahlversprechen gebrochen. Es wird auch in seiner Kanzlerschaft illegale Einreisen nach Deutschland geben. Friedrich Merz ist als Tiger gesprungen, und nicht einmal zwei Wochen nach der Wahl sind nur noch zwei Bettvorleger übrig.“

Eines stimmt: Friedrich Merz hat Glaubwürdigkeit vor Amtsantritt verspielt.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich dazu, dass Ministerpräsident Kretschmann das gigantischen Schuldenpaket der möglichen Koalitionäre von CDU und SPD auf Bundesebene begrüßte:

 

„Es überrascht nicht, dass Winfried Kretschmann begeistert von der Aussicht neuer Schulden ist. Wenn er eines beherrscht, dann Schulden machen.

An einer Stelle hat er aber Recht: Friedrich Merz hat mit dieser Schuldenorgie bereits vor Amtsantritt jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.“