Zur Kritik des Städtetags, dass die Programme von Bund und Land zur Sanierung der Schulen zu gering bemessen seien, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Städtetag hat Recht. Angesichts eines Sanierungsstaus von geschätzt vier Milliarden Euro fällt das Landes- und Bundesprogramm mit 589 Millionen Euro bescheiden aus. Ärgerlich sind vor allem die kurzen Fristen in den Programmen, innerhalb derer die Kommunen keine größeren Vorhaben umsetzen können. Einen entsprechenden Antrag der FDP/DVP Fraktion auf längere Fristen lehnte die grün-rote Regierungsmehrheit ab. Vor allem enthält aber auch die laufende Schulbauförderung einen entscheidenden Webfehler. Es werden nur Neu- und Umbauten von Schulgebäuden bezuschusst, wenn ‚zwingende schulische Gründe‘ vorliegen, nicht aber die einfache Sanierung von Schulgebäuden. Diese Schieflage führte im Jahr 2016 dazu, dass die Mittel aus der Schulbauförderung knapp zur Hälfte in Bauvorhaben Gemeinschaftsschulen flossen und sich die übrigen Schularten die andere Hälfte teilen mussten. Um den Sanierungsstau vor allem auch längerfristig in den Griff zu bekommen, fordern wir die Landesregierung auf, die Schulbauförderung zu überarbeiten und zukünftig auch die Sanierung von Schulgebäuden zu fördern.“

Zur Pressemeldung des Verkehrsministeriums, am 14. September ein Treffen für eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Luftreinhaltung abzuhalten, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Inzwischen wird immer offensichtlicher, dass die Landesregierung in Sachen Fahrverbote keinen Überblick mehr hat. Da informiert die Landesregierung am 11. Juli über das Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung Stuttgart und fordert eine Selbstverpflichtung des Handwerks.

Dann stellt sich heraus, dass bisher niemand über die Selbstverpflichtung informiert ist, nicht einmal das betroffene Handwerk selbst. Nun werden die Wirtschaftsverbände am 14. September eingeladen – und werden gleich gebeten, die Selbstverpflichtung auszuarbeiten und vorzulegen. Offenbar hat man nun nach einem Monat gemerkt, dass man nicht weiß, was zu tun ist.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Absage der Kultusministerin an Veränderungen beim muttersprachlichen Unterricht.

Kern: „Dass die Kultusministerin sich hartnäckig weigert, den muttersprachlichen Unterricht in staatliche Verantwortung zu übernehmen, halten wir Freie Demokraten für einen schweren bildungs- und integrationspolitischen Fehler. Im bisherigen Konsularmodell trifft das Kultusministerium zwar eine Kooperationsvereinbarung mit dem betreffenden Land, das den Unterricht in seiner Landessprache durchführt. Bei der Konzeption und Durchführung des Unterrichts hat das Kultusministerium jedoch keine Mitwirkungsmöglichkeit. Dass die Kultusministerin in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Erwerbs der deutschen Sprache verweist, geht am Problem vorbei. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt Frau Dr. Eisenmann ausdrücklich bei Ihren Bemühungen im Bereich der Sprachförderung des Deutschen. Wir treten aber auch dafür ein, staatlich anerkannten muttersprachlichen Unterricht der Schulaufsicht unterstellen. In einem ersten Schritt sollte der außerhalb der Schule organisierte Unterricht an unsere Schulen angebunden werden. Neben Deutsch als weiterer Unterrichtssprache müssen entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte geschaffen und gemeinsam mit den Beteiligten Bildungspläne erarbeitet werden, die unseren verfassungs‐ und schulrechtlichen Normen entsprechen und deren Einhaltung die Schulaufsicht überprüft. Denn schließlich ist der muttersprachliche Unterricht stets nicht nur Sprachunterricht, sondern auch Werteerziehung.“

Zur Beantwortung des ersten Teils der Fragen an ITEOS sagte der bildungs- und digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Aus den von ITEOS vorgelegten Antworten geht hervor, dass der Dienstleister offenbar ein Problem mit seinem wichtigsten Subdienstleister, der zwischenzeitlich von der US-amerikanischen VERITAS übernommenen Firma FluidOperations, hatte – und hier relativ hilflos war. So seien Hinweise von KIVBF/ITEOS an VERITAS/FluidOperations  auf zu befürchtende Schwierigkeiten beim Zugang zur Plattform leider unbeachtet geblieben; hierbei handele es sich um einen der Fehler, die zum Projektstopp geführt hätten (siehe Antwort auf Frage 4 der FDP/DVP Fraktion). Offensichtlich war hier unklar, wer Koch und wer Kellner ist. Allein dieser Umstand wirft ein bezeichnendes Licht auf die Beauftragungskette, bei der die Projektumsetzung immer weiter delegiert wurde und an deren Ende eine Firma steht, von der das Scheitern oder das Gelingen des Projekts abhängt. Da hätte eine offene Ausschreibung des Projekts mit Lastenheft von vornherein klarere Verhältnisse geschaffen. Antworten auf unsere Fragen zu den Ausschreibungen und dazu, wie ITEOS künftig das Erfüllen von Vorgaben sicherstellen will, will der Dienstleister am kommenden Freitag, 10. August, nachreichen. Dann werden voraussichtlich weitere Puzzleteile im Gesamtbild eines vergeigten Projektmanagements auftauchen. Fest stehen sollte schon jetzt, dass Baden-Württemberg bei der Zukunftsaufgabe Digitalisierung kein zweites ella-Desaster erleben darf. Deshalb sollte Innenminister Strobl die Zuständigkeit für die Digitalisierung an ein eigenes Digitalisierungsressort abgeben, das sich hierfür auch zuständig fühlt.“

Zur heutigen Vorstellung des Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW durch die Wirtschaftsministerin sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Um endlich mehr Wohnraum zu schaffen greift die Wirtschaftsministerin nun auf planwirtschaftliche Elemente zurück. Kommunen sollen Mittel für die Bevorratung von Grundstücken erhalten und auch kommunale Eingriffsrechte in privates Eigentum weist Hoffmeister-Kraut nicht von der Hand. Der kommunale Wohnungsbau abseits des Sozialwohnungsbaus soll ebenfalls von bis zu 30% Landeszuschuss profitieren, während private Bauträger leer ausgehen. Grünes Licht aus dem Finanzministerium gab es hierfür aber noch nicht, auf eine Abstimmung mit dem betroffenen Ressort vor der Pressekonferenz wurde nämlich verzichtet

Die Umsetzung des Vorstoßes soll aus Mittelresten aus der Wohnraumförderung in Höhe von 45 Millionen Euro finanziert, obwohl in meinem Antrag aus dem April dieses Jahres ein Rest von 54 Millionen Euro beziffert wurde –wo sind nur die 9 Millionen geblieben?

Eigentlich steht die Ministerin bei der Wohnraumallianz im Wort, die Möglichkeit der Übertragung nicht abgerufener Mittel auf die folgende Förderperiode abzuklären. Der nun vorgestellte Überlauffond ist eine klare Absage an diese Idee, ohne dass das Expertengremium zu Wort kommen durfte. Dies ist besonders vor dem Hintergrund bedauerlich, da nun mit Verweis auf europarechtliche Beihilfevorgaben die Mittel ausschließlich den kommunalen Kassen zufließen soll – privaten Investoren sind die Mittel damit entzogen. Wie groß der Schmerz hierüber auszufallen hat, entscheidet sich wohl mit dem Erfolg des Landeswohnraumförderprogramms. Denn der neu erdachte Fond wird nur dann gespeist, wenn das Fördervolumen nicht ausgeschöpft wird.

Immerhin wurde zwischenzeitlich erkannt, dass man Leerständen nicht mit Zwangsmitteln begegnen kann. Statt öffentlicher Ächtung durch Leerstandsregister sollen nun Vermietungsprämien private Vermieter motivieren.“

Zur Debatte über die gesellschaftlichen Diskussionen, die durch provokante Sprache  in der Politik angeheizt würden, wie  jetzt wieder vom Institut für Deutsche Sprache in Mannheim festgestellt,  sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Sprache bestimmt das politische Bewusstsein. Das muss allen Beteiligten in der Politik gerade in der Flüchtlings- und Migrationsdebatte klar sein. Daran müssen sich aber alle Seiten beteiligen. In die Irre führt die Terminologie aus CSU-Kreisen mit ‚Asyltourismus‘ oder ‚Anti-Abschiebe-Industrie‘. Genauso verhängnisvoll sind aber Äußerungen wie die der Grünen-Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock, die die geplanten AnkER-Zentren gleich in ihrem Sommerinterview als ‚Internierungslager‘ bezeichnete oder die Ausführungen von Ministerpräsident Kretschmann, der in seinem Interview im ‚Tagesspiegel‘ am 08. Juli ausführte, es gäbe kein Problem mit der Anzahl von Menschen, die zu uns kommen, sondern nur mit deren Akzeptanz. Dies muss in den Augen der überlasteten Gerichte und der um Unterbringung und Betreuung ringenden Kommunen wie Hohn klingen. In Verbindung mit den Kanzlerinnenworten ‚Wir schaffen das‘ führt dies zur Verbitterung bei den Menschen. Wie bekannt sein dürfte, scheue ich auch nicht die Zuspitzung als Mittel der politischen Debatte. Es gilt aber für alle politisch Tätigen, dass wir nicht durch die Wahl der falschen Begriffe das Geschäft der undemokratischen und radikalen Kräfte betreiben dürfen.“

Zur „Bauanleitung“, die das Verwaltungsgericht Stuttgart mit stark verkürzten Fristen zur Verhängung von Fahrverboten in Stuttgart an die Landesregierung übermittelt hat und der von den Regierungsfraktionen angekündigten Beschwerde dagegen vor dem Verwaltungsgericht Mannheim , sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offenbar ist Grün-Schwarz zwischenzeitlich in dieser Sache zur Vernunft gekommen und hat eingesehen, dass eine Beschwerde vor der höheren Instanz der einzige Weg ist. Mit diesem Kampfgeist hätte man früher schon Schlimmeres verhindern können und Lösungen ohne Fahrverbote ermöglicht. Klagloses Hinnehmen des jetzigen  Stuttgarter Urteils wäre für hunderttausende Autofahrer mit Dieselfahrzeugen ein sofortiger Schlag ins Gesicht.“

Zu den am Montag bekannt gewordenen Plänen aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium, Flächen zum Bauen durch Kommunen enteignen zu können und der Richtigstellung der CDU-Fraktion dazu sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-schwarze Landesregierung befindet sich mittlerweile in einem Stadium, in dem die CDU-Landtagsfraktion die eigene Ministerin bei Enteignungsaktionen zurückpfeifen muss.“

 

„Innerhalb weniger Tage haben zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion den Landtag von Baden-Württemberg mit Schmähkritik überzogen, die in unserem demokratischen Parlament ihresgleichen sucht: In einer Hasstirade auf Facebook beschimpfte erst der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple Abgeordnete verschiedener Parteien wahlweise als ‚Antifa-Kiffer‘, ‚Koksnasen‘ und ‚Volksverräter‘. Wenig später ließ sich sein Fraktionskollege Emil Sänze in einer Pressemitteilung zu entwürdigenden rassistischen Äußerungen gegen Landtagspräsidentin Muhterem Aras herab.

Die kurz aufeinanderfolgenden Ereignisse zeigen: Die Grenze des demokratischen Streits ist meilenweit überschritten. Übler Rassismus und Verhöhnung von Demokratie, Verfassung und Verfassungsorganen, wie es seit dem Zweiten Weltkrieg nicht der Fall war, haben Einzug gehalten in unserem Parlament.

Die AfD-Landtagsfraktion hat eine erschreckende Entwicklung genommen, sie ist zu einem Tollhaus der völligen Entgleisung mutiert. Die Führung der AfD-Fraktion steht an einem Scheideweg: Sie muss sich von ihren ausfälligen Abgeordneten in aller Deutlichkeit distanzieren. Dies kann nur eins bedeuten: den Rauswurf von Räpple und Sänze aus der Fraktion und das sofort und nicht erst im September!

Insbesondere der Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel, der in der Vergangenheit nach üblen Ausfällen von AfD-Abgeordneten und AfD-Mitarbeitern mehrfach Aufklärung und Konsequenzen versprochen hatte, muss jetzt handeln. Dies duldet keinen Aufschub. Andernfalls muss davon ausgegangen werden, dass er die Auffassungen von Räpple und Sänze teilt. Ein weiteres Versteckspiel wie in der Vergangenheit tolerieren wir nicht.

Wenn auch die jetzigen Vorgänge ohne Konsequenzen bleiben, wird das Folgen für die Arbeit im Parlament haben.“

Zur Einigung in der Gemeinsamen Finanzkommission zwischen Land und Kommunen erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Nun hat die ewige Hängepartie ein Ende. Das Ergebnis der Verhandlungen, das eigentlich schon letzten Herbst hätte vorliegen sollen, ist nun da und beschwert uns im Herbst einen Nachtragshaushalt, um die berechtigten Forderungen der Kommunen endlich in den Landeshaushalt einzustellen. Es muss das Prinzip gelten: wer bestellt, bezahlt. Wenn Land und Bund Kosten produzieren, darf das nicht bei den Kommunen hängen bleiben.

Ob diese Einigung dauerhafte Entlastung der Kommunen bietet, wird die Zeit zeigen. Ich kann die Landesregierung nur auffordern, in Zukunft nicht zu Lasten der Kommunen bei solchen Fragen auf Zeit zu spielen.“

 

 

Zur Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP/DVP-Landtagsfraktion zur gescheiterten Bildungsplattform „ella“ sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Gebetsmühlenartig hat die Landesregierung bisher behauptet, sie wäre durch das BITBW-Gesetz gezwungen gewesen, statt einer offenen Ausschreibung der landeseigenen BITBW den Auftrag für das Projekt ‚ella‘ zu geben. Nun stellt die Landesregierung in der Antwort auf unsere Große Anfrage selbst fest, eine Verpflichtung der Behörden zur BITBW-Nutzung bestehe erst seit dem 1. Juli 2018. Zudem könne das Innenministerium Ausnahmen von der Nutzungspflicht zulassen. Damit widerspricht sie an zentraler Stelle ihrer eigenen bisherigen Verteidigung in der causa ‚ella‘. Angesichts dieses Verhaltens muss sich die Öffentlichkeit getäuscht fühlen.

Jetzt versucht die Landesregierung, sich mit Verweis auf den Kabinettsbeschluss der grün-roten Vorgängerregierung aus ihrer misslichen Lage herauszuwinden. Bereits in der Kabinettsvorlage zur Entwicklung einer Bildungsplattform für die Schulen vom 26.11.2015 sei festgehalten worden, dass die BITBW in der technischen Projektdurchführung und -steuerung ‚eine zentrale Rolle spielen‘ werde. Dies mag zwar zutreffen. Eine rechtliche Verpflichtung, BITBW zu beauftragen, gab es jedoch nicht. Gleichzeitig gab es auch nach Auskunft der Kultusministerin bis zum Regierungswechsel keine vertragliche Vereinbarung zu ‚ella‘ mit BITBW oder anderen Dienstleistern. Der Versuch, das eigene Versagen der Vorgängerregierung anzulasten, ist so mehr als durchsichtig und fällt bei näherer Betrachtung in sich zusammen wie ein Kartenhaus.

Nachdem Digitalisierungsminister Strobl von Anfang an durch Abwesenheit und fehlendes aufklärerisches Engagement glänzte, wechselt nun auch die zunächst als angebliche Aufklärerin angetretene Kultusministerin in den Verschleierungsmodus. So ist die  Notwendigkeit einer regierungsunabhängigen Aufklärung der Vorgänge mehr denn je geboten. Kein Wunder, dass die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU erst letzte Woche erneut eine Untersuchung der Vorgänge durch den Rechnungshof verhindert haben.“

Zur heutigen Landespressekonferenz von Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl, in der Ministerpräsident Kretschmann betont, dass die Landesregierung effiziente und zukunftsfähige Strukturen für die Polizei schaffe, Innenminister Strobl erklärt, die Polizei gehe maßgeschneidert in die Zukunft, die Aufstellung der Verkehrspolizei sei Bürgernähe in Reinform, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit immer neuen Lobeshymnen bedenkt die grün-schwarze Landesregierung ihre sogenannte Umsetzung der Evaluation der Polizeistrukturreform. Dies soll darüber hinwegtäuschen, dass das polizeifachlich erarbeitete Evaluationsergebnis gerade nicht umgesetzt wird. So wird weder das von der Evaluationskommission geforderte vierzehnte Polizeipräsidium geschaffen, noch wird die besonders stark kritisierte zentralisierte Verkehrsunfallaufnahme im ländlichen Raum abgeschafft. Ursprünglich wurde die zentralisierte Verkehrsunfallaufnahme geschaffen, um die Polizeireviere von der Unfallaufnahme zu entlasten. Dadurch, dass die Polizeireviere aber trotzdem weiter Unfälle aufnehmen, bleibt die mit der Zentralisierung versprochene Entlastung der Reviere weiter aus. Schlimmer noch, das in der zentralen Verkehrsunfallaufnahme gebundene Personal fehlt seit der Reform und nun dauerhaft  in den Revieren. Auf diese Weise werden die schon zu stark belasteten Reviere dauerhaft geschwächt.

Entgegen der Behauptung der Koalition geht die Polizei so nicht maßgeschneidert in die Zukunft. Sie bleibt ein Spielball von Grünen und CDU, polizeifachliche Belange treten weiter in den Hintergrund, Millionen werden für schlechte Strukturen verbrannt.“

 

Mit Blick auf die heute beschlossene Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen von im Dienst verletzten Beamten stellt Goll fest:

„Seit dem Jahr 2015 fordern wir eine solche Übernahme, die es in Bayern schon seit geraumer Zeit gibt. Innenminister Strobl hätte hier deutlich früher handeln sollen.“

 

Zur Meldung, Justizminister Wolf fordert weitere Stellen an den Verwaltungsgerichten, um die Klagen gegen die Asylbescheide bewältigen zu können, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Natürlich freuen wir uns, wenn die Zahl der Richter an den Verwaltungsgerichten endlich aufgestockt wird. Viel zu lange blieb die grün-schwarze Landesregierung weitgehend untätig, trotz des mit der Migrationskrise zu verzeichnenden Anstiegs der gerichtlichen Verfahren im Asylbereich von jährlich unter 10.000 auf 47.906 Fälle im Jahr 2017. Immer wieder wurden unsere Forderungen nach einer Aufstockung des Personals an den Verwaltungsgerichten ignoriert.

Wir unterstützen Justizminister Wolf bei seinem Ansinnen und hoffen, er kann sich gegen die Grünen in der Koalition durchsetzen. Immerhin warfen die Grünen noch vor wenigen Wochen dem Minister eine falsche Schwerpunktsetzung vor.“

Zur Berichterstattung über „Fangquoten“ bei der Polizei sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grundsätzlich ist gegen Zielwerte polizeilicher Arbeit nichts zu sagen. Allerdings müssen diese unter Beachtung der Situation der inneren Sicherheit und der Polizei  festgelegt werden. So darf es nicht passieren, dass Polizeibeamte bis zur Erschöpfung in Einsätze zur Überwachung der Gurtpflicht geschickt werden, für die Allgemeinheit gefährliche Delikte aber nicht mit dem notwendigen Verfolgungsdruck in den Fokus genommen werden.“

 

 

Der langjährige Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, nimmt heute an seiner voraussichtlich letzten Plenarsitzung als Landtagsabgeordneter teil.

„An meinem heutigen letzten Plenartag als Landtagsabgeordneter kann ich feststellen, dass ich keine Stunde meines politischen Wirkens für die Bürgerinnen und Bürger meiner Heimat bereue.  Mein Mandat übergebe ich weiter an meinen Zweitbewerber, weil ich dafür sorgen möchte, dass der ländliche Raum auch in der nächsten Legislaturperiode mit einem starken Abgeordneten in der Landeshauptstadt vertreten sein wird. Ich werde für die zahlreichen Ehrenämter (u.a. Gemeinderat, Fraktions-Chef im Kreistag, Turngauvorsitz u .anderes mehr), die ich bisher inne habe, weiterhin mit vollem Einsatz zur Verfügung stehen und überdies meine in über dreißig Jahren in der Landespolitik gesammelten Erfahrungen auch künftig der liberalen Sache zur Verfügung stellen“, so Bullinger abschließend.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, würdigte Bullinger als eine langjährige Stütze der Fraktion. „Wir lassen Fritz Bullinger nur ungern ziehen. Seine Sachkompetenz und seine Leidenschaft für die liberale Sache werden uns fehlen.“

Der promovierte Agraringenieur Friedrich Bullinger gehört dem Landtag seit 1988 an, darunter von 1988 bis 1996 als Berater der FDP/DVP Fraktion und seit 2006 als Abgeordneter für den Wahlkreis Schwäbisch Hall. Bullinger ist in der 16. Wahlperiode des Landtags Sprecher der Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für Petitionen. Der auf Gemeinde- und Kreisebene aktive Kommunalpolitiker Bullinger bekleidete außerdem Ämter als Amtschef im Wirtschaftsministerium und als Präsident des Landesgewerbeamtes Baden-Württemberg.

Ersatzbewerber der FDP/DVP ist im Wahlkreis Schwäbisch Hall Stephen Brauer.

In der heutigen Debatte zur Zukunft des Handels als Wirtschaftszweig im Wandel sagte der Sprecher für den Einzelhandel, Mittelstand und Handwerk der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Erst vor einem Monat haben wir hier im Parlament über den Online-Handel und die steuerlichen wie wettbewerblichen Faktoren diskutiert, die dem stationären Handel zu schaffen machen. Die ganze Branche ist jedoch einem anhaltenden Strukturwandel ausgesetzt, der seinen Ursprung nicht nur in der neuen Onlineaffinität der Konsumenten hat. Das Thema ist deutlich vielschichtiger und verdient es, mit einem landesweiten Dialogprozess flankiert zu werden. Das hat die CDU-Ministerin zumindest auch im Juli 2017 erkannt, als sie den Start des Dialogprozesses Handel 2030 verkündete. Die Wirtschaftsministerin scheint aber keine Leichtathletin zu sein, denn sonst hätte sie gewusst, dass man nach dem Startschuss dringend aus dem Block sollte. Denn es verging sodann ein tatenloses Jahr, bis es zur ersten Zusammenkunft der einschlägigen Stakeholder kam, das vor rund zwei Wochen stattfand.

In diesem Jahr ist vonseiten der Landesregierung nichts geschehen. Einer unserer Haushaltsanträge zur Einrichtung eines Modellprojektes Virtuelle Einkaufsstadt etwa wurde zwischenzeitlich von Grün-Schwarz abgelehnt, wohlgemerkt mit Verweis auf den noch inhaltsleeren Dialogprozess.

Die Vielschichtigkeit der Anforderungen an den Handel im Wandel ist immens, denn es geht nicht nur um die Effekte fortschreitender Digitalisierung, sondern auch um die Attraktivität der Innenstädte, um drohende Fahrverbote, um qualifizierte Fachkräfte auf der einen und flexiblere Einsatzmöglichkeiten auf der anderen, um weitere rechtliche Rahmenbedingungen wie etwa die Ladenöffnungszeiten, um bürokratische Belastungen und die erforderliche Nahversorgung, nicht mal nur im ländlichen Raum, um nur die präsentesten Aspekte zu nennen.

Es bleibt indes eine ganze Galerie an Hausaufgaben, die die Wirtschaftsministerin dabei noch ausstehen hat. Denn im Arbeitsrecht liegen ganz zentrale Stellschrauben, auch für den Handel. Leider war die hiesige Landesregierung bisher aber um keine Ausrede verlegen, um in allen meinen einschlägigen Anträgen eine entsprechende Bundesratsinitiative abzulehnen. Als Gesetzgeber muss man da etwas weitsichtiger sein, denn etwa das nächste Weihnachtsgeschäft steht für den Handel in seiner Planung schon unmittelbar bevor. Längerfristig kann der steigende Onlinekonsum zu einem Rückzug des Innenstadthandels und damit zu einer Verödung der kommunalen Kerne führen. Der Online-Handel stellt aber nicht die einzige „digitale“ Herausforderung an die Händler als Unternehmer. Auch die neue Datenschutzgrundverordnung bindet deren Energie und Aufmerksamkeit ebenso, wie das Damokles-Schwert einer neuen Generation der Abmahnindustrie sich derzeit in Stellung bringt. Ein kleiner Einzelhändler wird weder in der Lage sein, diese Mammut-Aufgabe zu bewältigen, noch die Strafen in drakonischer Höhe zu begleichen, die es später hageln könnte. Unsere Landesregierung aber verweist, die Hilfestellungen für kleinere Unternehmen betreffend, lapidar auf die Handreichungen aus dem bayerischen Nachbarland. Gerade mit Blick auf die Bedeutung des Einzelhandel als einer der beschäftigungsintensivsten Branchen im Land muss ich von der Wirtschaftsministerin und ihrem Haus mehr erwarten, als dass sie eine tatenloses Jahr verstreichen lässt, in dem scheinbar keine Email, sondern vielmehr eine Brieftaube die Einladung zum Spitzengespräch übermittelte.“

In der heutigen Debatte zur Altersversorgung der Parlamentarier im Landtag führte der Vorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Haltung der FDP/DVP Fraktion zur Altersversorgung der Landtagsabgeordneten aus. Mit Blick auf die 2017 von Grünen, CDU und SPD zunächst eingeführten und nach Protesten wieder zurückgenommene Rückkehr zu staatlichen Pensionen für Abgeordnete unterstrich er nochmals die schon damals eindeutige Ablehnung der FDP/DVP Fraktion dazu: „Wir sind und bleiben der Meinung, dass für Abgeordnete die Eigenvorsorge fürs Alter gelten soll, wie dies auch den Menschen im Land zugemutet wird. Eine Rolle Rückwärts wird es mit uns bei diesem Thema nicht geben.“

Gleichzeitig betonte er aber die konstruktive Haltung er FDP/DVP Fraktion in der Diskussion über notwendige Anpassungen der Altersversorgung. Er verwies dabei auf das Ergebnis der dafür eingesetzten Kommission, die eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt hat. Aus diesem Grund sei er auch ausdrücklich dafür, dass die Kommission nun Informationen dazu sammeln und eine Entscheidungsgrundlage vorlegen solle: „Wir werden uns daran weiter beteiligen“, kündigte Rülke an.

An die Adresse der AfD stellte er fest, dass auch am heutigen Tage diese Fraktion „ein neues Schmierenstück aus der Reihe ‚Die AfD hetzt gegen den Rest der Welt‘” liefere, so Rülke wörtlich. Eine sachliche Debatte mit dieser Fraktion, die das Thema auf die Tagesordnung setzen ließ, sei auch dieses Mal nicht zu erwarten. Er zählte eine Reihe von Beispielen auf, an denen sich ausgerechnet die AfD großzügig an Steuermitteln bediene. „Bereits gleich zu Beginn hat sich der Chaotenhaufen der AfD-Fraktion im Landtag in zwei Fraktionen gespalten – mit erheblichen Mehrkosten aus Steuermitteln. Jetzt wollen Sie bei den von Ihnen heftig kritisierten politischen Stiftungen selbst eine und nach langen Diskussionen am besten gleich zwei gründen – mit voller staatlicher Finanzierung. Für Sie gilt der Spruch  frei nach Robert Gernhardt: Die schärfsten Kritiker der Elche sind in diesem Hause selber welche!“, so Rülke abschließend.

In der heutigen Debatte zur Novellierung der Landesbauordnung sagte der Sprecher für den Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Fraglos drängt die Zeit bei der Novellierung der Landesbauordnung, um endlich die horrenden Baukosten zu senken. Die Aspekte des vorliegenden AfD- Gesetzesentwurfs, nämlich Dachbegrünung und überdachte Fahrradstellplätze, treffen dabei zwar nur die Spitze des Eisbergs, aber mit Blick auf die überraschende gestrige Einigung innerhalb der Regierungskoalition offensichtlich auch des Pudels Kern. Dabei werden beide Ansätze den vielfältigen Anforderungen, die an einen Frühjahrsputz bei diesem Gesetz gestellt werden, keineswegs gerecht. Grüne und CDU stritten monatelang über des Kaisers Bart, obwohl die Wirtschaftsministerin eigentlich schon zu Beginn des Jahres einen Gesetzesentwurf vorlegen wollte.

Der nun gefundene Kompromiss ist schlicht fadenscheinig. Die Pflicht zur Dachbegrünung bleibt, um die grünen Ideologen zu beschwichtigen. Die überdachten Fahrradstellplätze, die die CDU in die Hand der Kommunen legen wollte, sollen nun in den unteren Baurechtsbehörden entschieden werden – gerade dort wo Verwaltungsjuristen nun nicht unbedingt lokale, politische Entscheidungen fällen.

Die Landesregierung hat sich schon im Koalitionsvertrag 2016 vorgenommen, die Kostentreiber beim Bauen aus dem Gesetz zu streichen. Die Wohnraumallianz wurde im gleichen Jahr begründet, kam zu der Forderung nach einer Novelle der LBO und alles hätte eigentlich sehr schnell gehen können, wenn da nicht die ideologischen Pflöcke der Grünen gewesen wären. Mit seinem flammenden Plädoyer für die Dachbegrünung im Plenum am 01. Juni 2018 hat Umweltminister Untersteller die Kompromisslinie ja sehr deutlich gemacht. Nun mussten sich die Spitzen in Fraktionen und Ministerien eilig Friedensangebote in der Sache zuleiten, um am heutigen Tag sprechfähig zu sein. Diese Sprechfähigkeit sollte hingegen den Parlamentariern wohl nicht gegönnt werden. Denn die Pressemitteilung aus dem Ministerium erreichte diejenigen, die am heutigen Tag im Parlament darüber zu diskutieren haben, mit dem Verweis auf technische Probleme erst in den heutigen Morgenstunden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass zumindest die Presse bereits am gestrigen Abend informiert wurde.“

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz – WTPG; Drucksache 16/4342) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich freue mich, dass unser Gesetzentwurf, in dem wir die geforderten wesentlichen Verbesserungen aus der Evaluation des WTPG aufgegriffen haben, in der Anhörung auf so positive Reaktionen gestoßen ist. Die dort gemachten weiteren Verbesserungsvorschläge werden wir aufgeschlossen prüfen. Uns geht es darum, das bisherige Regelwerk von bürokratischem Ballast zu erleichtern und die Flexibilität herzustellen. Damit erzeugen wir eine gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht unter dem Dach eines Pflegeheims ein solches Angebot vorgehalten werden dürfte. Es muss auch klargestellt werden, dass der Anbieter einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft auch die Pflegeleistungen anbieten können darf, wenn Wahlfreiheit sichergestellt ist. Das ist bisher viel zu unverständlich im Gesetz enthalten. Und es ist an der Zeit, die Doppelprüfungen von Heimaufsicht und MDK zu entschlacken. Das Personal vor Ort soll sich um die pflegenden Menschen kümmern können. Schließlich muss die enge zeitliche Befristung von der Erprobung innovativer Wohnformen gelockert werden. Mit der bisher engen Frist lassen sich die Investitionen nicht finanzieren und sind von vorneherein vom Scheitern bedroht. Und damit es keine Missverständnisse gibt: Wir stehen für Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner ein und wir wollen eine wirksame Marktüberwachung. Hier gilt aber auch: Nicht viel hilft viel, sondern richtig hilft viel. Ich sehe dringenden Handlungsbedarf. Denn der Pflegebereich wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Pflicht zu Einzelzimmern im Bestand der Pflegeheime vor große Herausforderungen gestellt. Ich fordere von den Regierungsfraktionen eine Offenheit in der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs. Teilweise hat das Ministerium selbst in der erwähnten Evaluation Änderungsbereitschaft signalisiert. Es ist schade, dass das nun in der Stellungnahme des Ministeriums rundweg abgelehnt wird. Damit vergeben wir eine Chance, weitere Impulse für die Pflege in Baden-Württemberg zu geben. Politik für die Menschen sollte von sachlichen Gründen geleitet sein, nicht von politischer Farbenlehre.“

 

Hinweise:

Der Gesetzentwurf weist Änderungen an folgenden bisherigen Regelungsinhalten des Gesetzes auf:

  • Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
  • Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
  • restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
  • verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);

Der Gesetzentwurf ist wie folgt einsehbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4078_D.pdf

Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sind in einer Zusammenfassung der Landesregierung wie folgt abrufbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4453_D.pdf

Scharfe Kritik übt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der von der FDP/DVP Fraktion beantragten Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Falsches Spiel mit Minister Hermann – mit Salami-Taktik zu Diesel-Fahrverboten“ am Kurs der Landesregierung an den für Beginn des Jahres 2019 für Stuttgart beschlossenen Regelungen.

Rülke stellt fest, dass Verkehrsminister Hermann in seinem Kampf gegen das Automobil deutlich vorankomme, weil die Union nach dem „Loriot-Prinzip“ verhandelt habe, und wirft der baden-württembergischen CDU in der Debatte um Fahrverbote in Stuttgart Totalversagen vor.

So warnt er vor Panikmache und zitiert den ehemaligen Präsidenten der deutschen Gesellschaft für Lungenheilkunde, Prof. Dieter Köhler, wonach die  aktuellen Stickoxidwerte in Stuttgart unbedenklich seien. Zitat Köhler: „Die Stickoxid-Debatte ist eine der größten Seifenblasen, die es gibt!“

Allerdings sei es nach Aussage Rülkes Tatsache, dass dieser Grenzwert momentan gelte. Tatsache sei aber auch, dass die CDU immer versprochen habe, Fahrverbote zu verhindern, und dass der Verkehrsminister Hermann die Stickoxid-Debatte nutzen wolle, um dem Automobil insgesamt den Garaus zu machen.

Unterstützung bekomme dieser nach Aussage Rülkes durch die Justiz. „Nun gibt es in Stuttgart einen Verwaltungsrichter mit Allmachtsphantasien, der sich zum Ziel gesetzt hat, Hermann in seinem ideologischen Kampf gegen das Auto in inniger Waffenbrüderschaft zur Seite zu stehen“, so der Fraktionsvorsitzende wörtlich und stellt fest, dass es gegen dieses Urteil zu Luftreinhaltung  nur eine vernünftige Reaktion gegeben hätte: Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Berufung zu gehen. Die  Vorteile lägen nach Aussage Rülkes auf der Hand: Zum einen sei dies der Zeitgewinn für weitere Verbesserungsmaßnahmen ohne Fahrverbot gewesen und zum anderen eine  inhaltliche Überprüfung dieser höchst einseitigen und ideologischen Position.

„Nun hat die Landesregierung von allen Szenarien das schlechteste gewählt“, so Rülke und zählt auf: „Der CDU fallen ihre Fehler auf die Füße, der eifernde Verwaltungsrichter wittert den Auftritt seines Lebens und Winfried Hermann wittert die Chance, möglichst viele Fahrverbote durchzusetzen.“

Rülke stellt fest, dass im Jahr 2019 mehr als 188.000 Dieselfahrzeuge allein in der Region Stuttgart der Euronorm 4 und älter entsprächen und damit unter das Fahrverbot fielen. Im Jahr 2020 seien davon zusätzlich 183.000 Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 in der Region Stuttgart betroffen, die unter ein bereits angedachtes schärferes Verbot fallen könnten. „Und vermutlich nach der Kommunal- und Europawahl auch fallen werden“, sagt Rülke voraus.

„Außerdem ist momentan völlig offen, wie dieses Fahrverbot kontrolliert werden soll“, so Rülke und zitiert den Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, der deutlich gemacht habe, dass die Stuttgarter Polizei derzeit allein personell gar nicht  in der Lage sei, die Autos an den Einfallstraßen anzuhalten, um in den Fahrzeugscheinen die Euronorm zu kontrollieren. Rülke dazu:  „Herr Kusterer bezeichnet dies als politisches Geplänkel. Ich sage: das ist schlichtweg Schwachsinn!“

Des Weiteren sei bei den von Grünen und CDU vorgesehenen Ausnahmen für das Handwerk vereinbart worden, dass diese nur Bestand hätten, wenn die Selbstverpflichtung des Handwerks Wirkung zeige. „Was das konkret heißen soll, ist völlig unklar“, so Rülke, „ich sage: das ist Schwachsinn!“

Zum 1.Juli 20 19 – wohlgemerkt nach der Kommunal- und Europawahl – solle die Situation zur Euronorm 5 neu bewertet werden. „Von einer Sprechklausel ist hier die Rede. Was das aber heißt, weiß keiner. Ich sage: das ist Schwachsinn!“, so Rülke und weiter: „Im Übrigen versteht kein Mensch, weshalb Fahrzeuge mit Euronorm 5 generell besser behandelt werden als mit Euronorm 4, wo doch im Realbetrieb manche Euro-4-Diesel weniger Stickoxid ausstoßen als einige Euro-5-Diesel.  Das ist abermals Schwachsinn!“

Zu den Forderungen aus der CDU, gegen mögliche weitere Maßnahmen des allmachtsphantasierenden Richters jetzt doch vor den Verwaltungsgerichtshof zu ziehen, stellt Rülke fest, dass es zwar unklar sei, was die Grünen dazu sagen, aber man sich schon denken könne, dass es der Verkehrsminister  Hermann nicht wolle. „Auch hier ist die CDU mal wieder eingeknickt“, so Rülke. Als einzigen Erfolg versuche die CDU nach Aussage Rülkes der Öffentlichkeit noch zu verkaufen, dass bauliche Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Das stehe aber schon im Bundesverkehrswegeplan, so Rülke und weiter dazu: „Ein vollkommen wertloses Geschenk. Also erneut Schwachsinn!“

„Alles was die CDU erreicht hat ist wertlos“, kritisiert Rülke und an die Adresse des Innenministers und CDU-Landesvorsitzenden gerichtet: „Herr Strobl, Sie haben nach dem Loriot-Prinzip verhandelt. ‚Wo laufen sie denn?‘ heißt es auch in der Szene auf der Pferderennbahn. Und dann werden sie ähnlich wie dort gefragt haben: ‚Würden Sie, liebe Grüne, eventuell der CDU ein Zugeständnis machen? Nein? Gut, dann ist die Sache für uns erledigt.“

Rülke fordert für die  FDP/DVP Fraktion in dieser verfahrenen Situation drei Dinge:

Zum einen verlangt er von der Landesregierung, endlich die Randnotiz 41 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts anzuwenden. Darin steht, dass ein „Verkehrsverbot“ „angemessen“ und für die vom Verbot Betroffenen „zumutbar“ sein müsse. Genau das sei nach Aussage Rülkes bei den Koalitionsbeschlüssen nicht der Fall. Des Weiteren sei es nach Aussage Rülkes falsch, auf Verbote zu setzen, um die Luft noch sauberer zu machen. Sinnvoll wäre vielmehr die Durchsetzung von Softwareupdates der Fahrzeuge, um den Abgasausstoß besser zu regeln. Schließlich seien  Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung weitaus hilfreicher als Verkehrsverbote. „Das gilt besonders für die traditionelle deutsche Stauhauptstadt Stuttgart“, so Rülke abschließend.

Im Streit um die Möglichkeiten der Beflaggung staatlicher Gebäude hat die FDP-Landtagsfraktion nach ihrer gestrigen Fraktionssitzung einen Beschlussantrag in den Landtag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird,  die Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung von Dienstgebäuden so zu ändern, dass den Bedürfnissen der Bürger der unterschiedlichen Landesteile Rechnung getragen wird. Konkret soll u. a. an allen Dienstgebäuden, welche staatliche Institutionen mit nichthoheitlichem Auftrag beherbergen, wie Museen und Theater auch andere Flaggen als die Europa-, Bundes- oder Landesflagge gesetzt werden dürfen, soweit diese einen konkreten Bezug zum Dienstgebäude oder der dort beherbergten Institution haben und der Aussagegehalt der Flagge nicht im Widerspruch zu grundlegenden Werten der Landesverfassung steht. Zum Beschlussantrag sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der tagelange Streit um die Beflaggung staatlicher Gebäude ist ein peinlicher Vorgang, der auch mit den Ankündigungen des Ministerpräsidenten nicht beendet ist. So spricht es Bände, dass Ministerpräsident Kretschmann selbst nach den Diskussionen der vergangenen Jahre um die Regenbogenfahne zum CSD zunächst keine Ahnung von der gültigen Rechtslage haben wollte. Längst ist nicht sicher, dass die Landesregierung bei der Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zeitnah eine sinnvolle Lösung findet. So schlagen wir mit unserm ausgewogenen Beschlussantrag eine Lösung vor, die auch von den an der Sache orientierten Koalitionsabgeordneten Zustimmung finden müsste.“

Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung des Entwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 16/4075) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Bei der Frage der Einbeziehung von Qualitätskriterien in die Landeskrankenhausplanung agiert das Land viel zu passiv. Wir haben einen tragfähigen Änderungsantrag eingebracht, der dem Land als verantwortlichem Planungsträger genügend Spielraum geboten hätte. Zudem wäre ein Automatismus, der zur Abhängigkeit vom Bund geführt hätte, wirksam vermieden worden. Zum weiteren Thema des Gesetzes, der Organspende sehe ich gravierende Defizite in der tatsächlichen Umsetzung. Wir können es nicht hinnehmen, dass mögliche Spender nicht erkannt und gegenüber der Deutschen Stiftung Organspende benannt werden. Es sind viele Akteure gefragt, nicht zuletzt muss es eine tragfähige Finanzierungsbasis geben. Ich fordere die Landesregierung auf, einen Runden Tisch Organspende einzurichten, damit offen und konstruktiv über wirksame Lösungskonzepte beraten und dann auch umgesetzt werden können.“

 

In der Debatte zu einer nachhaltigen und zielorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik im Interesse von bäuerlicher Landwirtschaft sagte der Sprecher für Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit der aktuellen Agrarpolitik – das wissen wir – ist eigentlich niemand so richtig zufrieden. Die Landwirte nicht, weil die Fördermaßnahmen im Augenblick in der ersten und in der zweiten Säule sehr unterschiedlich sind, die Naturschützer nicht, weil bei Boden, Wasser, Luft und Artenvielfalt in den agrarischen Intensivregionen bisher nicht der Erfolg erzielt worden ist, den man sich wünscht, und auch die Wissenschaftler nicht. Heute geht mein Blick aber vor allem noch zur Verwaltung und da gebe ich zu: auch die Verwaltung braucht dringend Regeln, damit man das alles umsetzen kann.  Aber dieser Bürokratismus! Der Ansatz ist zwar schon ganz gut, aber ich sehe noch nicht, dass wirklich weniger Bürokratie erzielt wird. Das wäre wirklich ein großartiger Erfolg, wenn man hier bei einer Reform oder auch bei einer Fortschreibung weniger Bürokratie hinbekäme!

Man spricht auch von einem Deckel im Gesamtbereich der Finanzierung. Aber man muss auch die Ausgestaltung in der zweiten Säule sehen. Da bin ich mit allen Rednern hier einig: dass man die Leistungen besser honoriert, aber die Grundsicherung des Einkommens insbesondere auch von kleineren und mittleren Betrieben aufgrund der Wettbewerbssituation im Blick behält. Die dürfen am Anfang auch durchaus Geld für die Grundsicherung und die Leistungen bekommen. Bloß müssen wir die Degression so gestalten, dass es unten für diejenigen, die überleben wollen und überleben können, auch wirklich spürbar mehr gibt.“

Für unsinnige Maßnahmen werden Millionen verschleudert, die Polizei vor Ort muss aber auf Kosten der inneren Sicherheit sparen und wird demotiviert

Nach medialer Berichterstattung, habe das Polizeipräsidium Aalen seine Dienststellen angewiesen, ab sofort auf äußerste Haushaltsdisziplin zu achten, Beschaffungen seien nur noch zulässig, wenn sie unmittelbar für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs notwendig seien, bei einer weiteren Zuspitzung werde man schwerwiegendere Maßnahmen wie die Aussetzung von Reparaturen bei größeren KfZ-Schäden in Betracht ziehen müssen. Im Polizeipräsidium Mannheim hätten viele Polizeireviere präventive Streifenfahrten deutlich eingeschränkt oder untersagt. Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Noch letzte Woche hat die grün-schwarze Koalition ihre Anstrengungen im Bereich der Polizei gelobt. Immer wieder erklärt Innenminister Strobl, die Polizei in Baden-Württemberg sei bestens ausgestattet. All diese an politischer Unehrlichkeit kaum zu überbietenden Aussagen sind angesichts der regelmäßigen Berichte über Sparmaßnahmen in den Polizeipräsidien und über fehlendes Material und Personal vor Ort ein Schlag ins Gesicht der Polizeibeamten.

In einem politischen Trauerspiel haben die letzten beiden Landesregierungen Millionen für eine Polizeireform verbrannt, die beispielsweise ein neues Führungs- und Lagezentrum in Aalen brachte, obwohl in Waiblingen ein solches schon zur Verfügung stand. Während für solch unsinnige Maßnahmen beispielsweise 8,5 Millionen Euro ausgegeben werden, wird die Polizei vor Ort zum Sparen auf Kosten der inneren Sicherheit gezwungen. Nicht anders zu bewerten ist es, wenn der Streifendienst eingeschränkt wird und die die Arbeit der Polizei verbessernden Materialien nicht angeschafft werden dürfen.“

Zur Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan und der positiven Reaktion der Landesregierung darauf erklärt der mittelstands- und europapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt ebenfalls die Unterzeichnung des JEFTA-Abkommens zwischen der EU und Japan, und wir sind erleichtert, dass die Landesregierung sich in Form der Wirtschaftsministerin ebenfalls freuen darf. Denn bei der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) sind die Regierungsparteien offenbar immer noch uneins. Jetzt ist doch die Gelegenheit da, endlich im Bundesrat auf eine Ratifizierung von CETA hinzuwirken, mit einem kraftvollen Ja aus Baden-Württemberg!“