Zur Meldung, wonach der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende begrüßen würde, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jochen Haußmann:

„Die Widerspruchslösung bei Organspenden ist eine Scheinlösung. Es gibt bereits heute eine große Zahl von Menschen, die einen Organspendeausweis haben. Die Aussage, die Widerspruchslösung führe zu mehr Organspenden, greift zu kurz. Die wirklichen Herausforderungen sind die Organisation und Finanzierung. Die Rolle der Transplantationsbeauftragten und ihre Freistellung sind zu stärken und vor allem den Kliniken der tatsächliche Aufwand zu finanzieren. Eine erweiterte Zustimmungserklärung, bei dem die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig auf das Thema Organspende angesprochen werden, wäre der wesentlich bessere Weg.“

Zur von einer Studie ausgelösten Debatte über die Inklusion in Baden-Württemberg sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass sich Grüne und SPD nun darüber zanken, inwieweit die Inklusion erfolgreich war oder nicht, mutet reichlich bizarr an. Die beiden damaligen Koalitionspartner haben im Jahr 2015 gemeinsam ein unausgegorenes Inklusionsgesetz auf den Weg gebracht. Zahlreiche Fachleute, die den Inklusionsgedanken unterstützen, warnten vergeblich vor den Folgen des Gesetzes. Dabei war es offensichtlich, dass die notwendige Infrastruktur, die medizinische Betreuung und die sonderpädagogische Expertise an vielen Schulen schlicht nicht vorhanden waren. Und es war absehbar, dass die Sonderpädagogen sowohl an den Sonderschulen/Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) als auch bei der Inklusion an den allgemeinen Schulen fehlen würden. Es wäre sehr hilfreich, wenn die nach wie vor regierenden Grünen sich ihren Fehler eingestehen, im Interesse der Qualität für einen behutsameren Inklusionsausbau eintreten und die Sonderschulen/SBBZ in ihrer Rolle im Zusammenhang mit der Inklusion stärken würden. Leider lassen die Grünen, von denen ein Teil schon einmal auf Abschaffung der Sonderschulen gedrängt hat, angesichts ihrer ideologischen Orientierung jedes Augenmaß vermissen. Dass sich die CDU-Kultusministerin bei der Inklusion kaum gegen den Koalitionspartner durchsetzen kann, macht es nicht besser. Denn nicht die Koalitionsräson sollte im Mittelpunkt inklusionspolitischen Handelns stehen, sondern das Wohl jedes einzelnen Kindes.“

Die Urteilsbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts liegt der FDP/DVP Fraktion vor. Dazu äußern sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP/DVP im Bauer-Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:ludw

Weinmann: „In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts wird klar festgestellt, dass die bisherige Darstellung der Wissenschaftsministerin zu den Vorgängen um die Hochschule Ludwigsburg in zentralen Punkten falsch ist. Dezidiert beschreibt das Gericht, wie Ministerin Bauer und ihr Ministerium gegenüber der Öffentlichkeit, den Hochschulgremien und dem Parlament den Eindruck erweckten, die Kommission zur Bewertung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg sei unabhängig. Rein tatsächlich, und auch dies legt das Verwaltungsgericht ausführlich dar, war die Kommission der verlängerte Arm der Ministerin. Ministerin Bauer wollte mit der Kommission und ihrer angeblichen Unabhängigkeit manipulierend Druck aufbauen, um die unliebsame Rektorin Stöckle loszuwerden. Mit diesem und anderen rechtswidrigen Verhaltensweisen verletzte Ministerin Bauer ihre Fürsorgepflichten gegenüber der Rektorin.“

Rülke: „Diese Darstellung des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere Vermutungen zum unsauberen Agieren von Ministerin Bauer, die wir seit Publik werden der Vorgänge in Ludwigsburg bereits in der letzten Legislatur immer wieder äußerten. Ministerin Bauer war nicht die ehrliche Maklerin, für die sie sich ausgab. Sie wollte die unliebsame Rektorin loswerden, koste es was es wolle. Die FDP/DVP Fraktion wird aus diesen Erkenntnissen die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und darüber dann auch die Öffentlichkeit informieren.“

Zur Sorge vor wachsender Judenfeindlichkeit sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die hässliche Fratze des Antisemitismus fordert den Einsatz von Politik und Gesellschaft. Sonntagsreden reichen nicht. Angesichts unserer Geschichte tragen wir eine besondere Verantwortung. Es muss daher ein Alarmzeichen sein, dass Juden in der Öffentlichkeit und im Internet unverhohlen attackiert werden, mittlerweile jüdische Feiern abgesagt werden müssen oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden können. Harte Konsequenzen müssen jedem zeigen, dass Antisemitismus bei uns nicht geduldet wird. Dies muss der Staat bei Straftaten genauso gewährleisten wie beispielsweise bei Anfeindungen in der Schule.

Durch die Migration insbesondere aus den Ländern des Mittleren und Nahen Ostens sowie Nordafrikas hat ein neuer Antisemitismus Deutschland erreicht. Auch diesen dürfen wir nicht dulden. Wer Hass, Vorurteile und Gewalttätigkeit nach Deutschland tragen will, dem müssen wir die Türe weisen und zwar mit unmissverständlicher Deutlichkeit.

Dass mit der AfD der Antisemitismus auch wieder in die deutschen Parlamente eingezogen ist, fordert alle demokratischen Parteien heraus. Hier wie an vielen andern Stellen zeigt sich: die AfD ist keine ‚normale‘ Partei mit der es eine Zusammenarbeit geben kann.“

Zur Einigung der Großen Koalition auf die Entfristung der Regelung nach dem vierten Sozialgesetzbuch, wonach Saisonkräfte und Erntehelfer bis zu 70 Tage geringfügig und ohne reguläre Sozialversicherung beschäftigt werden können, erklärte der Agrarpolitiker der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Es ist zu begrüßen, dass sich die Union hier innerhalb der Großen Koalition über das ‚Nein‘ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hinweggesetzt hat. Vor allen die landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe im Südwesten – ganz gleich ob im Anbau von Spargel, Erdbeeren, Wein oder Tabak – wie auch die Betriebe der ländlichen Gastronomie sind auf attraktive Beschäftigungsverhältnisse für Saisonkräfte existenziell angewiesen. Es geht dabei überhaupt nicht um Inländer, die sich um Sozialversicherungskosten drücken wollen. Diese Jobs, über die wir hier reden, machen heute vielmehr fast nur noch Rumänen und Polen, weil sie bei uns als Saisonkräfte über den Sommer so viel verdienen, wie sie im Rest des Jahres in ihren regulären Arbeitsverhältnissen zu Hause bekommen. Das ist keine Aushöhlung des deutschen Sozialstaats, sondern echte Aufbauhilfe für unsere osteuropäischen Partnerländer. Denn dieser Lohn wird zu Hause üblicherweise sofort in die Bildung der Kinder oder ins eigene Geschäft investiert. Mit Blick auf die glücklicherweise anziehende Wirtschaftsleistung in den osteuropäischen EU-Ländern brauchen wir perspektivisch Saisonarbeiter-Abkommen mit Drittstaaten wie der Ukraine.“

Zu den Rücktrittsforderungen gegenüber Ministerin Bauer nach der Urteilbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts über die unrechtmäßige Abwahl der ehemaligen Rektorin der Ludwigsburger Beamtenhochschule, erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre, Nico Weinmann:

„Unsere Bedenken aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart Mitte Mai und der bisherigen Erkenntnisse aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses scheinen sich nicht nur zu bestätigen, sondern diese schallende Ohrfeige fällt noch viel kräftiger aus. Sollte das zutreffen, was jetzt über die Medien verlautbart wird, beispielsweise eine gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht seitens des Ministeriums, dann wird die Ministerin nicht mehr im Amt zu halten sein. Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung so bald als möglich sorgfältig prüfen und den Inhalt verifizieren müssen.“

Zum Parteiaustritt des in die Stuttgarter Klinikaffäre verwickelten ehemaligen Landesvorsitzenden der Grünen, Andreas Braun, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offenbar fühlt er sich in seinen Machenschaften nicht mehr ausreichend unterstützt. Erst haben ihn die Landes-Grünen benutzt und dann fallen gelassen. Vielleicht packt er nun aus und es kommt Licht in das Dunkel des Skandals um die  Abrechnungen des Stuttgarter Klinikums.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, verlangt von Finanzministerin Edith Sitzmann, sich zu erklären. Die WELT am Sonntag hatte am 26. August 2018 auf Seite 5 berichtet, das Land Baden-Württemberg habe bei Zinswetten einen Verlust von 4 Milliarden Euro erlitten. Rülke hatte daraufhin Sitzmann dazu aufgefordert, die Zinswetten zu beenden. Daraufhin hatte das Finanzministerium in der Pforzheimer Zeitung vom 27. August 2018 die Vorwürfe bestritten und erklärt, Rülkes Forderung sei „unredlich und falsch“. In der heutigen Ausgabe der WELT findet sich auf Seite 5 zudem eine Statistik der Bundesländer, in der die Zahl noch einmal bestätigt wird und Baden-Württemberg die traurige Position des Spitzenreiters bei den Verlusten einnimmt.

„Wenn an dem Bericht der WELT nichts dran ist, dann soll Frau Sitzmann rechtlich gegen die Zeitung vorgehen. Wenn er aber stimmt, dann soll Sie dem Steuerzahler sehr genau erklären, weshalb sie mit seinem Geld zockt!“, so der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion.

Zur Meldung, bis zum Ende der Legislaturperiode werde die Polizei in Baden-Württemberg deutlich schwächer aufgestockt als geplant, statt der von Innenminister Strobl versprochenen 900 zusätzliche Stellen für Streifenpolizisten werden bis 2021 lediglich 232 zusätzliche Polizisten Dienst tun, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Argumentation des Innenministeriums zur Personalsituation bei der Polizei ist ein Offenbarungseid des Innenministers. Immerhin warnt die FDP seit dem Jahr 2016, dass der von der CDU versprochene Stellenaufwuchs angesichts der fehlenden Ausbildungskapazitäten und der Pensionierungen unrealistisch ist. Innenminister Strobl hat aber jahrelang auf sein unehrliches Versprechen beharrt,um bei der Bevölkerung gut dazustehen. Damit nicht genug, hat er erst 2018 richtig damit angefangen, die Ausbildungskapazitäten wieder aufzubauen,die Grün-Rot abgebaut hatte.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf übe Kritik an der Türkei, dieses Land sei auf dem Weg in die klassische Diktatur, Erdogan missbrauche Menschen als Faustpfand, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Feststellungen von Justizminister Wolf sind richtig. Leider fehlt aber der CDU und der Landesregierung die Kraft, hieraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. So weigert sich insbesondere Innenminister Strobl weiterhin, die Kooperation der Landesregierung mit DITIB, dem Arm Erdogans in Deutschland, zu beenden. Obwohl dort unverhohlen ein integrations- und demokratiefeindlicher türkischen Nationalismus propagiert wird, setzt die Landesregierung in Fragen von Integration, Religions- und Sprachunterricht auf DITIB.“

Nachdem bekannt geworden ist, dass das Land Baden-Württemberg bei spekulativen Zinswetten derzeit einen Verlust von vier Milliarden Euro zu Lasten der Steuerzahler erleidet, fordert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke eine Ende dieser hochspekulativen Geschäfte. Aus Rülkes Sicht muss die Landesregierung dringend aus dem „traurigen Schicksal einiger Kommunen“ lernen, die Millionenverluste erlitten haben. So habe seine Heimatstadt Pforzheim im Jahre 2010 diese illegalen Zinswetten beendet, zunächst einen Verlust von rund 60 Millionen Euro realisiert, aber einen Gutteil der Verluste von den Banken zurück erstritten. Diesem Beispiel solle Sitzmann folgen, so Rülke weiter.

„Es kann nicht sein, dass eine Finanzministerin zockt und der Steuerzahler Milliarden verliert!“, so der FDP-Fraktionschef. Sitzmann solle diese illegalen Geschäfte umgehend beenden und im Interesse des Steuerzahlers rückabwickeln. Dies sei ihr auch strafrechtlich zu raten. Schließlich habe erst vor wenigen Monaten das Landgericht Mannheim die Pforzheimer Verantwortlichen zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt. Er hoffe, dass Finanzministerin Sitzmann nicht auch vorhabe, auf der Anklagebank Platz zu nehmen, so Hans-Ulrich Rülke abschließend.

Zur Einladung des grünen Ministerpräsidenten und des grünen Bevollmächtigten beim Bund zur Veranstaltung „Radikalität vs. Relevanz – Politik in Zeiten von Pluralisierung, Polarisierung und Populismus“ mit dem grünen Parteivorsitzenden Habeck sagt der Vorsitzender der FDP Fraktion, Dr. Rülke:

„ Es ist schon eine unglaublich dreiste parteipolitische Instrumentalisierung der Landesvertretung, zum politischen Rentrée, also zur „politischen Rückkehr“ der Grünen nach Berlin einzuladen.

Eine Veranstaltung, bei der Grüne zu einem Gespräch mit ausschließlich grünen Gästen einladen hat ein „Geschmäckle“. Da hilft es auch nichts, wenn die Landesvertretung angeblich „überparteilich“ als Einrichtung des ganzen Landes einlädt.

Wer über die Vertrauenskrise der liberalen Demokratie reden will, wer die berechtigten Frage an politische Parteien nach deren Kompromissfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft stellt, der muss sich auch dem politischen Diskurs stellen, statt grüne Stuhlkreisgespräche zu führen

Da könnte der Ministerpräsident auch gleich zum Selbstgespräch einladen. Das hat bekanntlich den Vorteil, dass man immer zu Wort kommt.“

Zum Meldung, dass Bundesjustizministerin Barley die Empfehlungen eines Beratergremiums der Bundesregierung zur Wohnungspolitik zurückweise, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Landesregierung sollte das Gutachten nicht unbeachtet lassen. Denn Wirkungslosigkeit mussten wir der Mietpreisbremse hierzulande schon mehrfach attestieren. Statt aber schnell Impulse für den Wohnungsbau zu setzen, verliert sich Grün-Schwarz in ideologischen Diskussionen über die Dachbegrünung und überdachte Fahrradstellplätze. Auch der Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW ist ein Irrweg, da er die Kommunen mit finanziellen Mitteln ausstattet, die nichts anderes als die Konkurrenz zu den privaten Wohnungsbauern stimulieren werden. Es ist mir nicht bekannt, dass die Dichte an dirigistischen Maßnahmen, wie beim Wohnungsbau im Land, jemals zum Erfolg geführt hätte. Daher muss die Mietpreisbremse abgeschafft werden, die eigentlich eine Wohnraumbremse ist, die Investitionen verhindert.“

Zur Ankündigung des baden-württembergischen Umweltministers, das Klimaschutzgesetz des Landes aus dem Jahr 2013 überarbeiten und darin neue Ziele für die CO2-Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 festschreiben zu wollen, sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Klima und Energiewirtschaft, Andreas Glück:

„Minister Untersteller kommt mir inzwischen vor, als wolle er trotzig mit dem Kopf durch die Wand. Einerseits stellt er nun fünf Jahre nach Einführung des aus unserer Sicht damals schon unsinnigen Landesgesetzes für Klimaschutz fest, dass die darin selbstgesteckten Klimaschutzziele für 2020 wohl mit krachenden 2 bis 6 Prozentpunkten verfehlt werden, weil das Land anders als der Bund und die Europäische Union die zentralen Stellschrauben des Klimaschutzes gar nicht in der Hand hat. Andererseits kündigt Herr Untersteller praktisch im gleichen Atemzug einen neuen, noch ehrgeizigeren Anlauf des Landes in diese Richtung an.

Wenn das Land die entscheidenden gesetzgeberischen Stellschrauben wie Erneuerbare-Energien-Gesetzgebung, steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen oder den europäischen Emissionshandel  nicht in der Hand hat, dann macht es doch schlicht keinen Sinn, durch unwirksame Landesgesetze immer wieder neue Zielmarken zu definieren. Das ist letztlich Augenwischerei, die nur dazu dient, dass Minister Untersteller sich auf selbstgerechten Pressekonferenzen öffentlichkeitswirksam über die angebliche Untätigkeit von Berlin und Brüssel aufregen kann. Ernstzunehmende Politik im Dienste des Klimaschutzes sieht anders aus.“

„Nun ist die Katze aus dem Sack: Hermann will in Stuttgart viermal so viel kassieren, wie in Hamburg.“

So kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Stuttgarter Landtag Hans-Ulrich Rülke die Pläne von Verkehrsminister Winfried Hermann, die Dieselfahrer bei Verstößen gegen das Fahrverbot im Jahre 2019 in Stuttgart mit 80 Euro zur Kasse zu bitten.

Aus Rülkes Sicht ein weiterer Beleg für den Automobilhass des Stuttgarter Verkehrsministers. Hermanns Kreuzzug gegen das Automobil nehme mittlerweile manische Züge an, so Rülke weiter.

Mit dieser völlig maßlosen Vervielfachung des Hamburger Bußgelds werde deutlich, dass Hermann jedes Mittel recht sei, dem Automobil den Garaus zu machen. Aus Rülkes Sicht ist Hermann eine Zumutung für die Menschen, die ein Auto brauchen, um zur Arbeit zu kommen und ein Standortrisiko für den Automobilstandort Baden-Württemberg, mit vielen tausend Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie sowie der mittelständischen Zuliefererwirtschaft.

Zur Ankündigung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, nach der Bundesregierung werde auch das grün-schwarze Landeskabinett über finanzielle Hilfen für dürregeschädigte landwirtschaftliche Betriebe beraten, erklärt der Agrarpolitiker der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass Bund und Länder die landwirtschaftlichen Betriebe in dieser Situation nicht allein lassen dürfen, steht völlig außer Frage. Ich wiederhole aber nochmals, was wir Freien Demokraten schon im Jahr 2017 wegen des Hilfspaketes für die Frostschäden gesagt haben: Aus öffentlichen Haushalten finanzierte Hilfspakete aus Steuerstundungen, zinsverbilligten Darlehen und Hunderten Millionen Euro schweren Beihilfen sind auf Dauer weder den Steuerzahlern noch den Landwirten zuzumuten. Es ist unredlich, dass CDU und CSU in ihrem Bundestagswahlprogramm auf Seite 17 großspurig die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Landwirte gefordert haben und dann in Regierungsverantwortung auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erklären, hier nicht liefern zu wollen. Das ist ein Wortbruch und die systematische Verhinderung eigenverantwortlicher, unternehmerischer Risikovorsorge durch die Landwirtschaft. Hier kann Minister Hauk in der eigenen Partei etwas tun, wenn er die zunehmenden Witterungsschäden wirklich ernst nimmt.“

Zum Interview mit Kultusministerin Eisenmann zum Digitalpakt des Bundes, sagt der Sprecher für Bildung und Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Was hat die baden-württembergische Kultusministerin Dr. Eisenmann eigentlich bis zur Mitte der Legislaturperiode Zählbares im Bereich der digitalen Bildung erreicht? Das größte Projekt der Landesregierung aus ihrer Digitalisierungsstrategie, die Bildungsplattform ella, ist bislang krachend gescheitert. Auch leiden die Schulen nach wie vor unter fehlendenden Anschlüssen an das schnelle Internet. Es reicht einfach nicht, wenn Frau Eisenmann nun beklagt, sie sei mit der Situation unzufrieden. Die Kultusministerin zeigt mit dem Finger nach Berlin und fordert dort Aktivität. Diese Forderung ist richtig, denn die Bundesregierung schläft einen Dornröschenschlaf bei diesem wichtigen Thema. Allerdings möchte man Frau Eisenmann erinnern, dass die CDU die Kanzlerin stellt. Wo bleibt denn hier der innerparteiliche Druck aus Baden-Württemberg? Wir haben auf dem Weg zur digitalen Bildung noch viele steinige Etappen vor uns. Und da reicht es überhaupt nicht, sich in erster Linie auf die Gelder aus dem Digitalpakt des Bundes zu verlassen. Frau Eisenmann ist dringend gefordert, ihre eigenen Anstrengungen voranzutreiben, damit Baden-Württemberg bei der digitalen Bildung nicht noch weiter abgehängt wird. Nach wie vor fehlt es an einer wirklichen Strategie für unser Land. Die Landesregierung hat es seit Beginn dieser Legislaturperiode nicht geschafft, wesentliche Verbesserungen für unsere Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal zu entwickeln und umzusetzen. Der Appell der Kultusministerin an den Bund, jetzt endlich zu handeln, ist nichts anderes, als eine weitergegebene Schwarzer-Peter-Karte, die von eigenen Versäumnissen ablenken soll.“

Im Falle der mutmaßlich von Ihrem irakischen Peiniger in Schwäbisch-Gmünd verfolgten Jesidin verlangt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke Aufklärung von Innenminister Thomas Strobl. Die FDP-Fraktion möchte wissen, was Strobl unternommen hat, um der Frau zu helfen. Außerdem will Rülke wissen, was Strobl unternimmt, um zu verhindern, dass islamistische Gefährder aus dem Irak in Baden-Württemberg ihr Unwesen treiben.

Zur scharfen Kritik des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg an der geplanten Ausgestaltung der Fahrverbote in Stuttgart, speziell zu den fehlenden Ausnahmeregelungen für Kfz-Werkstätten, sagten der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, und die Stuttgarter FDP-Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr:

„Bei der Ausgestaltung der Fahrverbote verrennt sich die Landesregierung nun final. Einerseits soll es nun zwar die unbedingt wünschenswerten Ausnahmen für Handwerksbetriebe geben und für alle Fahrten, die der Versorgung der Bevölkerung dienen. Explizit keine Ausnahme soll es aber für die Kfz-Werkstätten in Stuttgart geben, deren Kunden mit Euro-4-Fahrzeugen nicht mehr zur Werkstatt gelangen können. Die 120 Betriebe mit 2000 Beschäftigten werden durch die Verkehrsbeschränkungen deutliche Umsatzeinbußen haben. Da kann eine Härtefallregelung, die Betriebe mit nachweislicher Existenzbedrohung schützen soll, nur als blanker Hohn aufgefasst werden.“ Ein wunderbares Schaustück für den Bürokratieaufbau stellt für mich eine solche Einzelgenehmigung bei der Stadt Stuttgart dar, die durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberatungs- oder eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens belegt werden muss. Wie aber ein Betrieb diesen Nachweis über eine Existenzbedrohung führen soll, ohne bereits finanziell mit dem Rücken zur Wand zu stehen, wird nicht klar. Sollte der Unternehmer etwa seine Kundendaten mit Fahrzeugspezifikationen übermitteln, die dann nicht mehr zu ihm gelangen, wird er am Ende wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung Probleme bekommen. Ohne Ausnahmen gerade für KFZ-Betriebe ist die Regelung ein echter Schildbürgerstreich.“, sagte Erik Schweickert.

Die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich Gutjahr ergänzt: „Die Betroffenen denken bereits über gerichtliche Schritte nach, was ich in der Konsequenz absolut verstehen kann. Denn die restriktive Handhabung der Ausnahmen vom Fahrverbot für die zahlreichen Kfz-Betriebe kann absehbar existentielle Auswirkungen für den ganzen Wirtschaftszweig haben.“

Nach der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP/DVP Fraktion zu Klassenfahrten durch die Landesregierung stellten die beiden freidemokratischen Mitglieder des Landtags-Bildungsausschusses, Dr. Timm Kern und Klaus Hoher Handlungsbedarf fest.

Hoher: „Das Land stellte im Jahr 2017 für außerunterrichtliche Veranstaltungen pro Schüler im Durchschnitt nicht einmal zwei Euro zur Verfügung. Genauer gesagt, sind es nur 1,84 Euro. Kein Wunder, dass die Mittel gar nicht vollständig abgerufen werden. Offenbar müssen sich die Schulen respektive die Eltern bei der Finanzierung von Klassenfahrten selbst helfen. Und auch die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums sieht für die Begleitlehrer so niedrige Sätze vor, dass sie zwangsläufig auf einem Gutteil ihrer Reisekosten sitzenbleiben. Es sei denn, sie erhalten vom Reiseveranstalter einen Freiplatz angeboten. Das macht die Reise für die Schüler in der Gesamtrechnung aber oft nicht günstiger, oder der Platz fehlt für Schüler ohne entsprechende finanzielle Mittel. Das ist ein schlechter Zustand.“

Kern: „Bei Klassenfahrten handelt es sich für die begleitenden Lehrer eindeutig um eine Dienstreise. Nicht nur aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart sollte das Kultusministerium in einem ersten Schritt zumindest seine Reisekostenrichtlinien für Lehrer überarbeiten und Erstattungssätze auf der Höhe der Zeit festlegen. Dabei könnte auch der Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern hilfreich sein, über den das Kultusministerium in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage leider nichts zu berichten hatte. Schließlich erweitern Klassenfahrten den Horizont, stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und sollten für alle Schüler finanzierbar sein.“

Zur aktuellen Diskussion über die Einführung das Bestellerprinzips für die Maklerkosten auch bei Immobilienkäufen erklärt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Unseren Wohnraummangel im Land bekommen wir mit der Ausweitung des Bestellerprinzips garantiert nicht in den Griff. Die Erfahrungen aus der Einführung im Bereich der Mietwohnungen zeigen einen signifikanten Rückgang der angebotenen Wohnungen. Die Befürchtung, dass dies nun auch bei den Immobilien geschieht, ist meines Erachtens nicht ganz unbegründet. Dabei ist die Verfügbarkeit von baureifen Flächen schon heute ein Nadelöhr beim Wohnungsbau. Soweit nach dem Vorschlag von Frau Barley nun die Maklerkosten auf den Verkäufer übertragen werden sollen, kann ich mir nur zwei realistische Szenarien vorstellen. Entweder der pfiffige Grundstücksverkäufer schlägt die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis. Dann steigen aber mittelbar auch die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer und der Grundstückskauf wird am Ende sogar teurer für den Käufer. Oder der Eigentümer entscheidet sich schlicht gegen den Verkauf und das Grundstück wird für die Enkel aufgehoben.

Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber dies auch erkennt und aufrichtige Überlegungen anstellt, wie man die Kosten beim Immobilienverkauf tatsächlich senken könnte. Denn das Bestellerprinzip wäre hier ein Bärendienst für den Käufer. Vielleicht hilft ein Blick in den Koalitionsvertrag, der die Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken vorsieht. Eine schnelle und einfache Entlastung der Käufer würde auch über die Absenkung der Grunderwerbssteuer gelingen, die in Baden-Württemberg von Grün-Rot im Jahr 2011 auf 5% erhöht wurde.“

Der Generalsekretär der Südwest-CDU Manuel Hagel schreibt dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke eine Nähe zur AFD zu, weil dieser von Fußball-Nationalspielern das Mitsingen der Nationalhymne erwartet. Dazu sagt die FDP-Landtagsfraktion mit Blick auf Äußerungen führender Unionspolitiker zum selben Thema:

„Mit dieser Fundamentalkritik trifft Herr Hagel führende Vertreter seiner eigenen Partei. So beispielsweise den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier am 02.07.2012 in der BILD-Zeitung: „Es sollte zum guten Ton gehören, dass die Spieler die Hymne mitsingen. Sie spielen schließlich für die deutsche Nationalmannschaft und nicht für sich selbst! Peinlich genug, dass wir darüber diskutieren müssen, eigentlich müssten die Spieler von selbst darauf kommen!“ So der sich derzeit im Wahlkampf befindliche hessische Ministerpräsident. Die FDP-Fraktion fragt sich, als wie hilfreich es Volker Bouffier wohl empfindet, in dieser Situation von der baden-württembergischen CDU in die Nähe der AFD gerückt zu werden?

Nicht anders ergeht es dem bayrischen Innenminister Joachim Hermann von der CSU. In derselben Ausgabe der BILD-Zeitung wird er mit folgendem Satz zitiert: „Zum Länderspiel und zur Nationalmannschaft gehört die Nationalhymne. Wer dazu keine Lust hat, sollte in seinem Verein bleiben.“ Offensichtlich sehe Generalsekretär Hagel auch den zweiten wahlkampfführenden Landesverband der Union in AFD-Nähe. Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass die Wahlkämpfer aus München und Wiesbaden den Zwischenruf aus Stuttgart mit ähnlicher Dankbarkeit entgegen nehmen werden wie die Kieler Empfehlung vom Wochenende, doch über Koalitionen mit der Linkspartei nachzudenken.

Abschließend richtet die FDP-Fraktion noch ein beruhigendes Wort an CDU-Generalsekretär Hagel: „Wer so engagiert in der Disziplin des Eigentors glänzt, der muss sich keine Sorgen machen. Das Mitsingen der Nationalhymne droht ihm weder auf dem Fußballplatz noch in der Politik. Kein Trainer der Welt stellt einen solchen Spieler auf!“

Zur Äußerung des baden-württembergischen Tourismusministers, dass das Tourismusgewerbe seiner Stellung als Leitökonomie abermals gerecht geworden sei, sagte der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Dass im ersten Halbjahr 2018 5 Prozent mehr Besucher nach Baden-Württemberg kamen als im Vorjahr, ist sehr erfreulich und ein erneuter Beleg dafür, welches Potenzial die Tourismusbranche in unserem Land besitzt. Wenn es dem Tourismusminister aber wichtig ist, dass Tourismus Leitökonomie bleibt, dann müssten er und seine Landesregierung sich ins Zeug legen. Immer mehr Betrieben beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe gehen die Fachkräfte aus. Eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts wäre dringend erforderlich. Eine entsprechende Initiative lässt die grün-schwarze Landesregierung jedoch vermissen.“

Eine neue, unzureichend entwickelte Software ist schuld daran, dass der TÜV Süd Fahrschulen bei der Vergabe von Prüfungsterminen im Regen stehen ließ und für ein totales Chaos sorgte. So erklärten Jürgen Wolz, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Operations des TÜV SÜD und Thomas Emmert, Regionalleiter für Baden-Württemberg, Jochen Haußmann, dem verkehrspolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, bei einem Gespräch in Stuttgart wie es zu den „berechtigten Reklamationen vieler Fahrschulen über zu wenig Prüfungstermine kam“. Der Landtagsabgeordnete hatte sich an den Vorstand des TÜV Süd in München gewandt und um Aufklärung gebeten. „Nachdem die neue Software in Hamburg getestet wurde, gab es wider Erwarten bei der stufenweisen Einführung in Baden-Württemberg erhebliche Schwierigkeiten, mit der Folge, dass Fahrschulen keine Prüfungstermine für ihre Fahrschüler mehr erhielten und Zahlungen nicht zugeordnet werden konnten. Der TÜV Süd war von dieser Entwicklung völlig überrascht worden und hat inzwischen zusätzliche Fahrprüfer aus Bayern im Südwesten im Einsatz, um den aufgelaufenen Prüfungsstau wieder abzubauen“, fasst er das Ergebnis des Gespräches zusammen. Unabhängig davon denken wir in der Fraktion darüber nach, „ob ein solches Monopol, wie es der TÜV bei den Führerscheinprüfungen hat noch zeitgemäß ist.“

Ende Juli hieß es unter anderem in den Stuttgarter Nachrichten: „Das neue Online-Buchungssystem des TÜV Süd löst Chaos aus in Stuttgarter Fahrschulen.“ „Und nicht nur in Stuttgart“, sagt Jochen Haußmann; „ich habe von Fahrschulen aus dem Rems-Murr-Kreis auch die Bitte bekommen, zu helfen. Bedauerlich ist es vor allem für diejenigen Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die eigentlich ihre erste Urlaubstour mit Auto oder Motorrad geplant hatten.

Inzwischen hat sich auch das Verkehrsministerium per Pressemitteilung geäußert, es habe ein Krisengespräch mit den Verantwortlichen geführt: „Zuvor hatten sowohl TÜV SÜD als auch das Verkehrsministerium Beschwerden von Fahrlehrern erreicht.“ Softwareprobleme seien schuld und der TÜV wolle diese bis 30. September lösen.

Ein Punkt ist Jochen Haußmann in der ministeriellen Pressemitteilung besonders aufgefallen. „Da ist nicht nur von einem Softwareproblem die Rede, sondern auch davon, es … seien bei der Terminvergabe zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung aufgrund der Softwareprobleme insbesondere kleinere Fahrschulen unbeabsichtigt beeinträchtigt worden.“ Dass „ausgerechnet die kleinen Betriebe benachteiligt werden“, stört Jochen Haußmann besonders.

„Die hochgradig ärgerlichen Softwareprobleme beim TÜV Süd, zeigen beispielhaft, welch besondere Sorgfalt man bei der Umstellung von IT-Prozessen walten lassen muss“, zieht Jochen Haußmann die Konsequenzen aus der Panne. „Dies gilt umso mehr, wenn eine Organisation wie der TÜV Süd das Monopol für die Fahrerlaubnisprüfungen hat.“ Der TÜV Süd habe inzwischen Maßnahmen ergriffen, um die missliche Situation zu lösen, dennoch muss man in diesem Zusammenhang darüber nachdenken, ob ein solches Monopol noch zeitgemäß ist. Gäbe es beispielsweise einen weiteren Anbieter, so wären die Auswirkungen weniger gravierend verlaufen. Deshalb liegt der Ball nun im Verkehrsministerium, dies auf die Tagesordnung zu setzen.

Immerhin, so Jochen Haußmann, „ist der Trend zum Führerschein ungebrochen und wird wohl auch in den nächsten Jahren noch ansteigen.“ Über 193.000 Führerscheine wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2017 im Land ausgestellt, 4.000 mehr als im Jahr davor. Theoretische Prüfungen waren es 2017 über 266.000 und praktische Prüfungen rund 230.000.

Besonders zu beachten ist ein aktueller Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium. Im Zuge der Einführung des elektronischen Prüfprotokolls sollen sämtliche Fahrerlaubnisprüfungen um jeweils zehn Minuten verlängert werden. Dies hätte zur Folge, dass nicht nur den Führerschein teurer wird, sondern auch mehr Fahrprüferkapazitäten erfordert. „Dies zeigt umso mehr, wie wichtig es in Zukunft ist, dass das Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Personalkonzept der Prüfungsorganisation in den Blick nimmt und dabei auch prüft, ob man eben mehr als eine Prüfungsorganisation zulässt.“

Zur Beantwortung der Fragen der Landtagsfraktionen an den mit dem Aufbau der gescheiterten Bildungsplattform „ella“ beauftragten Dienstleister sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die nun vollständig vorliegenden Antworten von ITEOS belegen erneut, dass das Scheitern der digitalen Bildungsplattform ‚ella‘ offenbar ganz wesentlich mit dem prekären Projektgeflecht zusammenhängt. Auf unsere Frage nach eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zur digitalen Bildungsplattform, antwortet ITEOS, inwieweit das Kultusministerium eine solche habe durchführen lassen, entziehe sich der Kenntnis von ITEOS. Zu dieser organisierten Nichtverantwortung passt auch, dass nach Auskunft von ITEOS erst in der Pilotphase eine aktive Beteiligung der Endanwender an der weiteren Entwicklung von ‚ella‘ geplant war. Wer wirklich am Erfolg eines Vorzeige- und Pionierprojekts im Bildungsbereich interessiert ist, sollte Nutzer frühzeitig in die Planung einbeziehen und sie nicht erst mit dem fertigen Bausatz konfrontieren. All unsere bisherigen Erkenntnisse sprechen immer deutlicher für einen Neustart des Projekts. Sollte das Eisenmann-Ultimatum 31. August verstreichen, ohne dass ITEOS sich mit seinem wichtigsten, in den USA ansässigen Subdienstleister VERITAS eine Lösung finden konnte, fordert FDP/DVP Fraktion, die bereits entwickelten und vom Steuerzahler bezahlten Komponenten herauszulösen, auf ihre weitere Verwendbarkeit hin zu überprüfen und ansonsten das Projekt neu auszuschreiben. Wenn es der Kultusministerin ernst ist mit dem Gelingen der Bildungsplattform, muss sie den Mut zu diesem Schritt aufbringen und darf sich nicht weiter hinter angeblichen Vorgaben und Vorentscheidungen aus dem Bereich des Innenministeriums verstecken. Ein erneutes Scheitern des bedeutsamen Digitalisierungsprojekts kann sich Frau Dr. Eisenmann nicht leisten, aber ebenso wenig unsere Schulen und Technologie-Exportland Baden-Württemberg.“