Dr. Timm Kern

Mit einem Koalitionsknatsch wird unser Land im Bund kaum etwas durchsetzen.

 

Zum grün-schwarzen Koalitionsstreit über die Bezuschussung der Ganztagsschulen durch den Bund sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Mit einem Koalitionsknatsch wird unser Land im Bund kaum etwas durchsetzen. Grüne und CDU wären gut beraten, sich zusammenzuraufen und sich bei der Ganztagsschulförderung durch den Bund vor allem für eines einzusetzen: Wahlfreiheit! Es wäre aus Sicht der FDP/DVP Fraktion dringend erforderlich, dass die Bundesmittel nicht nur für die verpflichtend-rhythmisierte, sondern auch für die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag eingesetzt werden können. Andernfalls würde das Bundesprogramm eine Schlagseite in Richtung verpflichtenden Ganztag erhalten. Wenn es Grün-Schwarz und der Kultusministerin ernst ist mit der Wahlfreiheit, müssen sie sich nicht nur für die Möglichkeit einer Bezuschussung von Betreuungsangeboten, sondern auch von offenen Ganztagsschulen einsetzen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Autofeindschaft der Grünen zerstört die industrielle Basis in Baden-Württemberg.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt bezüglich der heutigen Äußerungen des Ministerpräsidenten zu Elektroautos:

 

„Der Ministerpräsident zeigt eine erstaunlich realistische Sichtweise und ist damit deutlich weiter als seine Partei. Deren Autofeindschaft und stures Festhalten an der Batteriemobilität zerstören nämlich die industrielle Basis unseres Landes. Die kürzlich erfolgten Arbeitsplatzabbauankündigungen von Daimler oder Mahle zeigen, wie bedrohlich die Lage hier inzwischen ist. Kretschmanns Aussagen zur Ökobilanz von Elektrofahrzeugen, der drohenden Abhängigkeit bei Batterielieferungen aus Asien und der Zukunft des Verbrenners zeigen hingegen in eine richtige Richtung.

 

Hoffentlich bleibt es nicht nur bei dieser Einsicht, sondern es folgen auch Maßnahmen: Wir brauchen mehr Engagement für Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe und einen Abschied von Fahrverboten. Nicht mit Worten, sondern nur mit Taten lassen sich Arbeitsplätze in Baden-Württemberg sichern“.

 

Jochen Haußmann

Attraktivität des Berufs ist entscheidender Hebel.

 

Zur Meldung, wonach die Landesregierung nächsten Dienstag über die konkrete Ausgestaltung der Landarztquote beim Medizinstudium mit 75 Plätzen entscheiden wolle und die eine Strafzahlung von 250.000 Euro bei Nichteinhaltung der 10-Jahres-Verpflichtung zur Tätigkeit Landarzt vorsehe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Die Landarztquote löst keine Probleme, sondern ist reine Symbolpolitik. Völlig unnötig wird eine zusätzliche Bürokratie mit weiteren Kosten aufgebaut, die im Übrigen auch sozial unausgewogen ist. Die gerade mal 75 Plätze, die nächstes Jahr angeboten werden und in 12 bis 15 Jahren dann in die Praxis kommen, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer zudem von jungen Menschen schon zu Beginn des Studiums verlangt, dass sie wissen, wie ihr Leben in eben diesen 12 bis 15 Jahren aussieht, verkennt die Lebenswirklichkeit. Für uns Liberale liegt die bessere Lösung in der Wiederherstellung der Attraktivität des Arztberufs. Angebotsformen, die den Interessen nach Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht werden und endlich den bürokratischen Dschungel lichten. Über 80 Formulare in der Arztpraxis sind ein Irrsinn. Die Ärztinnen und Ärzte wollen Zeit für ihre originäre Arbeit und nicht, um sich in bürokratischen Fallstricken zu verheddern.“

 

Dr. Timm Kern

Die Vertreter der Landesregierung sprachen in der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses auffallend oft über Microsoft-Lösungen.

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und FDP/DVP beriet der Bildungsausschuss des Landtags in öffentlicher Sitzung über einen FDP-Antrag zur Verwendung des Microsoft-Produkts „Office 365“ an den Schulen. Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, äußerte sich dazu wie folgt:

„Beharrlich bestand die Kultusministerin darauf, dass die Entscheidung für das Microsoft-Produkt ‚Office 365‘ noch nicht gefallen sei. So oft, wie die Vertreter der Landesregierung in der heutigen Sitzung über Microsoft-Lösungen sprachen, kann man das nicht wirklich glauben. Die Kultusministerin hat dem Landesdatenschutzbeauftragten zwar eine Vetoposition im Entscheidungsprozess zugestanden. Das mag aber taktisch bedingt sein: An ihm ist es nun, die Entscheidung für eine Lösung zu treffen, die nach dem Wunsch des Kultusministeriums ganz offensichtlich Microsoft-basiert ist.“

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hatte Einwände gegen den geplanten Einsatz von ‚Office 365‘ im Rahmen der Bildungsplattform an den Schulen erhoben. Auch eine Arbeitsgruppe der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern kam zum Schluss, dass der Einsatz von ‚Office 365‘ in deutschen Behörden und öffentlichen Einrichtungen nicht den Anforderungen des Datenschutzes entspricht. Timm Kern: „Wir können nur noch einmal wiederholen: Unsere Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass Datenschutz und Datensicherheit beim digitalen Unterrichten und Lernen gewährleistet sind.“

Auf mehrere Fragen der FDP-Abgeordneten gab die Kultusministerin keine befriedigende Antwort.


Anlässlich einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses berichtete die Kultusministerin zur aktuellen Situation im Kultusbereich. Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, und der sportpolitische Sprecher, Klaus Hoher, konfrontierten sie dabei mit verschiedenen Fragen.

Kern: „Bei den Schülertransporten herrschen derzeit vielerorts unhaltbare Zustände. Medien berichten von überfüllten Bussen und Bahnen sowie großem Gedränge an Haltepunkten. Dadurch entstehen Gefährdungssituationen, die in starkem Widerspruch zu den Gesundheitsschutz-Vorgaben stehen. Warum hat die Landesregierung die zusätzliche Förderung der Schülerbeförderung erst so spät aufgelegt – die Pressemitteilung datiert vom 14. September, wohingegen der Schulbeginn ein allgemein bekanntes Datum ist? Wo hätten die Fahrzeuge und Fahrer für die gewünschten Fahrten herkommen sollen, wie hätten sich Aufgabenträger und Unternehmen darauf ausreichend vorbereiten sollen? Und warum wurde die Förderung zunächst auf einen Zeitraum bis zum Beginn der Herbstferien festgelegt? Das bietet weder die erforderliche Planungssicherheit noch wird berücksichtigt, dass die Haupterkältungszeit erst noch bevorsteht. Dass die Kultusministerin lediglich auf die Zuständigkeit des Verkehrsministers und der Kommunen verweist, überzeugt in keiner Weise. Wer, wenn nicht die Kultusministerin, müsste ein Interesse daran haben, dass der Transport der Schüler zu den Schulen reibungslos vonstattengeht? In der FDP/DVP Fraktion haben wir einen Antrag auf den Weg gebracht, der sich an das Verkehrs- und an das Kultusministerium richtet und den offensichtlichen Missstand aufarbeiten soll.

Die Schulleitungen gehen nach Monaten der außergewöhnlichen Herausforderungen und Belastungen auf dem Zahnfleisch. Was unternimmt die Landesregierung, um die Schulleiter zu unterstützen und zu entlasten? Welche Konzepte verfolgt die Landesregierung hierbei? Hier erfolgte lediglich ein Hinweis auf das allgemeine Programm zur Stärkung der Schulleitungen. Das zeugt nicht von besonderem Verständnis für die Schulleitungen in dieser Situation.

Es ist notwendig, dass die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer auch auf Fernunterricht vorbereitet werden. Welche Angebote zum Fernlernen gibt es in den Lehramtsstudiengängen beziehungsweise wurden eingerichtet? Was hat die Wissenschaftsministerin unternommen, um das Fernlernen in der Lehrerausbildung zu verankern? Stehen Kultusministerium und Wissenschaftsministerium hier im Austausch oder gibt es auch an dieser Stelle die Kommunikationsprobleme der beiden Häuser, von denen sonst immer zu hören ist? Sie habe vollstes Vertrauen in die Kompetenz der Wissenschaftsministerin, lautet die Haltung der Kultusministerin hierzu.

Warum weigert sich die Kultusministerin, dass in der derzeitigen Situation an den Schulen nach dem Vorbild Bayerns Assistenzlehrkräfte eingestellt werden? Und warum lässt die Kultusministerin das Modellprojekt der Pädagogischen Assistenten faktisch weiter auslaufen, indem die Schulen nach Ausscheiden eines Pädagogischen Assistenten eine Lehrerstelle zur Beschäftigung eines neuen Pädagogischen Assistenten verwenden müssen? Warum führt eine CDU-Kultusministerin damit eine grün-rote Vorgehensweise fort, anstatt an die christlich-liberale Landesregierung anzuknüpfen, die Modellprojekt eingeführt hat? Die Weigerung ist unverständlich, umso mehr als beispielsweise die FDP/DVP Fraktion in einem Antrag einen Gegenfinanzierungsvorschlag unterbreitet hat. Zu diesen Fragen äußerte sich die Kultusministerin nicht.“

Hoher: „Auf die Frage, ob nur für die Kontaktsportarten eine Ausnahme vom Abstandsgebot gilt, oder ob sie für alle Sportarten gelten kann, wie aus einer Antwort des Staatsministeriums auf eine Anfrage hervorgeht, wollte die Kultusministerin nicht für das Staatsministerium sprechen, sagte aber eine Klärung zu.“

Kern und Hoher resümierten: „Auf mehrere unserer Fragen hat die Kultusministerin keine befriedigende Antwort gegeben. Dabei liegen die Defizite im Kultusbereich offen zutage, und häufig gibt es vielversprechende Lösungen. Die FDP/DVP erwartet von der Kultusministerin, sich Problemlösungen nicht weiter zu verweigern, sondern sie deutlich beherzter anzugehen.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion fordert Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Lehrkräfte.


Zu den Ergebnissen einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Studie, wonach knapp jede vierte Schulleitung laut einer Umfrage über Fälle von physischer Gewalt gegen Lehrer in den vergangenen fünf Jahren berichtet – im Jahr 2018 waren es noch 16 Prozent –, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Nicht erst die gestiegenen Zahlen von Angriffen körperlicher Gewalt machen den Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Lehrkräfte deutlich. Der VBE verfolgt das Thema bereits seit mehreren Jahren mit regelmäßigen Umfragen und mahnt zu Recht ein Bündel von Maßnahmen an. Aufnahme der Fälle von Gewalt gegen Lehrkräfte in die amtliche Schulstatistik, stärkere Berücksichtigung des Themas in der Lehreraus- und -fortbildung, Gewaltpräventionsprogramme, verstärkte Medienkompetenz und Werteerziehung an den Schulen, verstärkte Unterstützung durch Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter – die Kultusministerin sollte sich mit diesen Vorschlägen ernsthaft auseinandersetzen und eine Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Lehrkräfte entwickeln. Entscheidend ist, dass den Lehrern der Rücken gestärkt wird – das ist von hoher Bedeutung für die tagtägliche Arbeit der im Einsatz befindlichen Lehrkräfte, sondern auch für die Gewinnung von zukünftigen Lehrkräften. Die Sorge, im Fall von gewalttätigen Angriffen keine Unterstützung zu erhalten, muss den aktiven wie den zukünftigen Lehrkräften unbedingt genommen werden.“

Der Solidaritätszuschlag muss ganz abgeschafft und nicht im Einkommenssteuertarif versteckt werden.


Zur heutigen Ankündigung einer Bundesratsinitiative durch das Land zur Überprüfung des restlichen Solidaritätszuschlags und dessen Integration in den normalen Einkommenssteuertarif erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Finanzministerin, wenn man auf die Beschlüsse von Schwarz-Rot im Bund zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags schaut. Deshalb hat die FDP auch vor dem Bundesverfassungsgericht für die vollständige Abschaffung geklagt.

Allerdings die Wirkungen des Rest-Soli einfach in den Einkommensteuertarif einzubauen und damit faktisch beizubehalten, wird das Gericht nicht täuschen. Das ist Steuerpolitik nach Maultaschenart. Der Solidarpakt 2 ist ausgelaufen, der Soli gehört ganz abgeschafft, wie damals versprochen. Und nicht irgendwo hineingemogelt.“

Verfassungsrechtliche Haltbarkeit der neuen Polizeibefugnisse wird sehr überschaubar sein.


Der Innenausschuss des Landtags lehnte in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Ständige Ausschuss am Tag zuvor drei Änderungsanträge der FDP/DVP Fraktion ab. Mit den Änderungsanträgen griffen die Liberalen die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie weiterer namhafter Rechtswissenschaftler aus der öffentlichen Anhörung auf, die zentrale Punkte des Gesetzentwurfs als verfassungs- und europarechtswidrig rügten. Konkret sahen die Änderungsanträge die Streichung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen sowie der Ausweitung der Identitäts- und Personenfeststellungen vor. Außerdem sollte das Recht des Datenschutzbeauftragten verankert werden, bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch Polizeibehörden rechtsverbindliche Maßnahmen anzuordnen, wie es die EU-Richtlinie verlangt.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erklärt dazu: „Die Grünen geben ihren Markenkern als angebliche Bürgerrechtspartei auf. Ganz offenkundig ignorieren sie sämtliche Kritik der Experten. Heraus kommt ein in zentralen Punkten wohl verfassungswidriges Gesetz ohne einen Mehrwert für die Polizeiarbeit. Die Bodycam in Wohnungen wird keinen Fall von häuslicher Gewalt oder Angriffen auf Polizeibeamte verhindern. Sie greift aber massiv in Bürgerrechte ein. Mit den Stimmen der Grünen wird nun auch eine Norm verankert, nach der jeder Bürger bei größeren Veranstaltungen jederzeit mit faktisch anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen rechnen muss.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt: „Es lässt tief blicken, dass bei den Ausschussberatungen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht einmal versucht haben, die Argumente führender Rechtswissenschaftler zu entkräften. Und die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass selbst die Umsetzung der europarechtlichen Datenschutzvorgaben, die ja eigentlicher Anlass für die Novelle sein sollte, an zentralen Stellen völlig misslungen ist. Die verfassungsrechtliche Haltbarkeit der zentralen Teile des Polizeigesetzes dürfte daher sehr überschaubar sein.“

Dr. Timm Kern

Es muss sichergestellt sein, dass die digitale Infrastruktur und die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften mit Hard- und Software aufeinander abgestimmt und kompatibel sind.


Zum Kommentar des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) über die geplante PC-Ausstattung von Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) mahnt zu Recht, dass man es sich bei aller Freude über die Finanzierung der PCs für die Lehrkräfte durch den Bund bei ihrer Anschaffung nicht zu leicht machen darf. Es muss sichergestellt sein, dass die digitale Infrastruktur und die digitale Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften mit Hard- und Software aufeinander abgestimmt und kompatibel sind. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion wäre es sinnvoll, die digitale Infrastruktur, Ausstattung und Systemadministration in einer Hand zu haben. Naheliegend ist es, die ohnehin zuständigen Schulträger in den Stand zu versetzen, dass sie diese Aufgabe erfüllen können. Auf Antrag sollten aber auch die Schulen die Möglichkeit erhalten, mithilfe eines Budgets die Aufgabe der Digitalisierung selbst in die Hand nehmen.“

Aufarbeitung der Krawallnacht wird noch eine ganze Weile andauern.


Anlässlich der Zwischenbilanz zur Stuttgarter Krawallnacht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Polizei gehört großer Dank für die schnelle Ermittlung der Täter. Nun geht es mit Anklageerhebungen und Gerichtsverfahren in einem nächsten Schritt um eine konsequente Antwort des Rechtsstaats. Dort, wo es erforderlich ist, müssen ausländerrechtliche Maßnahmen die Sanktionen flankieren. Die Aufarbeitung der Krawallnacht wird also noch eine ganze Weile andauern.

Generell zeigt sich, dass die bisherigen rechtlichen Befugnisse ausreichend sind. Beispielsweise macht die Menge von sechs Terrabyte an Videoüberwachungen deutlich, dass wir nicht noch mehr Videoaufnahmen benötigen, sondern in eine noch bessere technische und personelle Ausstattung bei der Auswertung der Aufnahmen investieren müssen. Die Krawallnacht darf nicht als Vorwand missbraucht werden, Polizei- und Strafgesetze zu verschärfen. Durch schärfere Gesetze lösen wir keine Probleme. In Deutschland haben wir kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollstreckungsdefizit. Statt markiger Sprüche erwarten wir vom Innenminister nun, dass er sich persönlich dafür einsetzt, dass die Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart mit Leben gefüllt wird. Prävention ist das beste Mittel, damit sich solcher Ereignisse nicht noch einmal wiederholen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grüne und CDU machen frühere Fehler nun wieder.


Zu den ersten bekannt gewordenen Details der 2 Mrd zusätzlichen Mittel aus einer geplanten zusätzlichen Schuldenaufnahme durch die Koalition erklärt der Vorsitzende der FDP/DV -Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun haben sich die Komplementärpartner Grüne und CDU auf ihre jeweiligen Wünsche für die zusätzlichen 2 Milliarden der über den Haushaltsausgleich hinaus geplanten Schuldenaufnahme geeinigt. Das sind zum Teil zu begrüßende Maßnahmen, aber für die FDP ist klar: Ausgabenprogramme auf Pump haben in der Vergangenheit unsere Haushalte ruiniert, und sie werden es auch in Zukunft tun.

Die Landesregierung kann aufgrund der Detailregelungen der Schuldenbremse 2 Milliarden Euro mehr aufnehmen als sie eigentlich an Steuermindereinnahmen zu erwarten hat. Anstatt sich auf den Haushaltsausgleich zu beschränken, zu sparen und damit die Neuverschuldung möglichst gering zu halten, wirft sie das Geld der zukünftigen Generationen heute in Wahlkampfmanövern unter die Leute. Dies wird die FDP nicht unterstützen.“

Dr. Timm Kern

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und FDP/DVP wird der Bildungsausschuss des Landtags in öffentlicher Sitzung über einen FDP-Antrag zur Verwendung von „Office 365“ an den Schulen beraten. Im Vorfeld äußerten sich die Fachsprecher der beiden Fraktionen dazu.

 

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Stefan Fulst-Blei, erkennt bei Kultusministerin Susanne Eisenmann kein ernsthaftes Bemühen die Fragen zum Datenschutz bei der digitalen Kommunikation an den Schulen zu beantworten:

 

„Spätestens mit dem Kippen des Privacy-Shield-Abkommens hätte Kultusministerin Eisenmann ein erhöhtes Problembewusstsein in Sachen Datenschutz an den Tag legen müssen. Das betrifft nicht nur den geplanten Einsatz von Microsoft 365 als Teil einer Schulcloud und die Angst vor einem Datenabfluss in die USA. Das betrifft auch viele bereits an den Schulen eingesetzte Videokonferenzplattformen, die Frage nach Dienstrechnern für Lehrkräfte und so etwas geradezu Banales wie eine Dienst-E-Mail-Adresse. Wir haben bereits im Juni in unserem Positionspapier ‚Das krisenfeste Klassenzimmer‘ klargemacht, dass die digitalen Lösungen für den Fernunterricht zum neuen Schuljahr bereitstehen und datenschutzkonform sein müssen. Wir erwarten jetzt Rückendeckung für die Schulleitungen, die erfolgreich eigene digitale Lösungen gefunden haben, mit den Schülerinnen und Schülern in Kontakt zu bleiben.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern sagt:

 

„Die Kultusministerin hat sich offensichtlich auf das Microsoft-Produkt ‚Office 365‘ für die geplante Bildungsplattform eingeschossen. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hatte hiergegen Einwände erhoben. Nun ist auch eine Arbeitsgruppe der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zum Schluss gekommen, dass der Einsatz von ‚Office 365‘ in deutschen Behörden und öffentlichen Einrichtungen nicht den Anforderungen des Datenschutzes entspricht. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion müssen sich unsere Schulen darauf verlassen können, dass Datenschutz und Datensicherheit beim digitalen Unterrichten und Lernen gewährleistet sind. Die Einwände der Datenschützer müssen ernstgenommen werden. Wir wollen deshalb von der Kultusministerin wissen, was der Stand ihrer Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ist, ob ein Zugreifen von dritter Seite außerhalb der EU auf die Daten technisch und rechtlich ausgeschlossen werden kann und ob die Kultusministerin im Zweifel das Veto des Landesdatenschutzbeauftragten respektieren wird. Nach unserer Auffassung ist es übrigens in keiner Weise notwendig, den Schulen ein bestimmtes Produkt vorzugeben. Es würde genügen, wenn das Kultusministerium auf Antrag der Betreiber von Anwendungen im Einvernehmen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten über deren Zulässigkeit entscheidet und so eine Positivliste von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen herausgibt. So hätten die Schulen eine Wahlmöglichkeit und zugleich europäische Software-Anbieter, und die Anbieter von Open Source Produkten bekämen ebenfalls eine Chance.“

 

Info: Die öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses findet am Donnerstag, 24.09.2020, 14.30 Uhr, im Bürger- und Medienzentrum des Landtags statt und wird außerdem per Livestream über die Website des Landtags übertragen. Die Einladung findet sich hier:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2020/2020-09-24_BildungsA.pdf

 

Baden-württembergischer FDP-Fraktionschef einstimmig zum Vorsitzenden der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz wiedergewählt.

Der stellvertretende Vorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer, Dr. Timm Kern, gratulierte dem Vorsitzenden der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, im Namen der Fraktion zu seiner Wiederwahl zum Vorsitzenden der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz. Kern hierzu:

„Dass die Wiederwahl von Uli Rülke zum Vorsitzenden der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz einstimmig erfolgte, zeigt nicht nur, dass er das Vertrauen seiner Kolleginnen und Kollegen genießt, sondern auch, in welchem Maße er die Freien Demokraten in den Parlamenten von Bund, Ländern und der Europäischen Union überzeugt. Dadurch gibt er den Positionen der FDP/DVP Fraktion über Baden-Württemberg hinaus eine Stimme und Gewicht. Wir freuen uns sehr über seinen Wahlerfolg, und im Namen der FDP/DVP Fraktion darf ich unserem Vorsitzenden herzlich gratulieren und ihm weiterhin alles Gute für sein verantwortungsvolles Amt wünschen.“

Die Vorsitzenden der FDP-Fraktionen im Bundestag, Europäischen Parlament und den Landtagen wählten den Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, am vergangenen Samstag, 19. September, im Berliner Reichstag einstimmig zu ihrem Sprecher. Rülke wurde im Januar 2018 erstmals in dieses Amt gewählt und vertritt die Parlamentarier der FDP nun auch in den beiden kommenden Jahren in den beiden höchsten Führungsgremien der FDP, dem Parteipräsidium und dem Bundesvorstand. Zu Rülkes Stellvertretern wurden die Fraktionsvorsitzenden Lencke Wischhusen (Bremen) und Sebastian Czaja (Berlin) gewählt. Im Amt des Schatzmeisters wurde Christian Grascha (Niedersachsen) bestätigt. Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP koordiniert die inhaltliche Arbeit der Parlamentarier in den Parlamenten. Insbesondere im Bundestagswahljahr soll es darum gehen, den programmatischen Gleichklang der FDP auf allen politischen Ebenen sicher zu stellen.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Angesichts der Kritik des Landeselternbeiratsvorsitzenden darf die Kultusministerin nicht so tun, als sei alles in Butter – Wenn es um die Zukunft unserer Kinder geht, darf es keine Versäumnisse geben.


Zur Kritik des Vorsitzenden des Landeselternbeirats an den Vorgaben und der Kommunikation der Kultusministerin zum Schulbeginn sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn der Vorsitzende des Landeselternbeirats zum Schluss kommt, dass seitens des Kultusministeriums ‚relativ wenig geplant und wenig kommuniziert‘ wurde und zudem die Eltern nicht rechtzeitig einbezogen worden seien, dann darf die Kultusministerin nicht so tun, als sei alles in Butter. In der Tat hat es die Kultusverwaltung nicht nur nicht hinbekommen, das Einholen von Gesunderklärungsformularen reibungslos zu organisieren. Vielmehr hat die Landesregierung die Schulträger mit dem Problem der Schülerbeförderung unter Corona-Vorgaben sehr lange im Stich gelassen. So sind nun vielerorts die Schulbusse überfüllt. Da hilft es wenig, auf die Zuständigkeit der Landkreise einerseits und des Verkehrsministeriums andererseits zu verweisen. Auch hat der LEB-Chef Recht mit seinem Hinweis, dass Schülerinnen und Schüler, die Corona-bedingt zu Hause bleiben müssen, die Leidtragenden sind. Und für sie ist bislang kein überzeugendes Unterrichtskonzept vorgelegt worden. Und schließlich müssen bei der Digitalisierung der Schulen noch große Defizite behoben werden. In all diesen Bereichen muss die Kultusministerin dringend nacharbeiten. Es ist bereits eine Menge Zeit verstrichen – offensichtlich ungenutzt. Wenn es um die Zukunft unserer Kinder geht, darf es keine Versäumnisse geben. Das sollte für eine Kultusministerin eigentlich der selbstverständliche Arbeitsauftrag sein.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grün-Schwarz versucht, die Schuldenbremse mit Taschenspielertricks zu umgehen.

 

Zu den Ergebnissen der Haushaltsstrukturkommission sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Zuerst beschließt Grün-Schwarz – gemeinsam mit der Opposition – eine Schuldenbremse; anschließend wird diese mit Taschenspielertricks bei einer historischen Neuverschuldung umgangen. Wann wenn nicht bei einer Aufblähung der Verschuldung des Landes um ein Drittel der Gesamtverschuldung sollen eigentlich die Mechanismen einer Schuldenbremse greifen? Ein Katastrophenfall im März kann im September nicht mehr angenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass das Sozialministerium die Zahl der Intensivbetten in den Krankenhäusern wegen Corona reduziert, kann man nicht weiter von einem Katastrophenfall reden.

 

Wenn zudem zwei Koalitionspartner vereinbaren, eine Summe von 1,2 Milliarden fifty-fifty verteilen zu dürfen, liegt zudem der Verdacht nahe, dass es nicht um Pandemiebekämpfung gehen soll, sondern um Wahlgeschenke. Die FDP/DVP Fraktion behält sich vor, diese grün-schwarze Haushaltspolitik gerichtlich überprüfen zu lassen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

Nico Weinmann

Gericht kann auf die umfassende Arbeit des Untersuchungsausschusses aufbauen.


Zur möglichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage, ob die frühere Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Unrecht aus dem Amt gedrängt wurde, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP Faktion im Untersuchungsausschuss Zulagen, Nico Weinmann:

 „Mit Spannung erwarte ich die Entscheidung des VGH, die auch eine Entscheidung über die Zukunft von Wissenschaftsministerin Bauer ist. Eine Bestätigung des Urteils vom Verwaltungsgericht Stuttgart würde den regierungstragenden Fraktionen von Grünen und der CDU wohl die Argumente nehmen, die sie noch beim Entlassungsantrag im September 2018 bemühen konnten. Das Vertrauen bekam Ministerin Bauer seinerzeit nur mit der Hypothek ausgesprochen, ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass wir bei einer entsprechenden Entscheidung in Mannheim mit einem erneuten Entlassungsantrag durchdringen müssten.

Schließlich kann das Gericht sein Urteil nun, nach dem Abschluss der Arbeiten des Untersuchungsausschusses im Landtag, auf eine umfassende Vorarbeit blicken, die ganz erhebliche Versäumnisse im Umgang mit der früheren Rektorin zutage gebracht hat. Die Komplexität der Vorfälle an der Beamtenhochschule und deren juristische Einordnung hat den Landtagsausschuss immerhin zweieinhalb Jahre beschäftigt, den meine Fraktion gemeinsam mit der SPD initiiert hat. Am Ende stand für uns außer Zweifel, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Öffentlichkeit falsch über die Arbeit der von ihr eingesetzten Kommission informiert hat, wie es auch im vorinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts in Stuttgart zu lesen war. Aus meiner Sicht war die Kommission im Grunde ein verlängerter Arm des Ministeriums und deren Abschlussbericht sollte allein dazu dienen, die damalige Rektorin zum Rückzug zu bewegen. Der Bericht wurde durch Anpassungen aus der Sphäre des Wissenschaftsministeriums und Ministerin Bauer letztlich so gestaltet, dass er zur Legitimation eines neuerlichen Abwahlantrages herangezogen werden konnte. Mit diesen Eindrücken aus dem Untersuchungsausschuss komme ich zum selben Schluss wie das Verwaltungsgericht Stuttgart und erkenne die Rechtswidrigkeit der damaligen Vorgänge.“

Jochen Haußmann

Gutachten gibt klare Antworten.


Zum „Ergänzungsgutachten zur immissionsseitigen Wirkungsermittlung (einschl. verkehrliche Betrachtung) von Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart“, woraus Regierungspräsident Reimer den Schluss zieht, dass bei Einführung einer kleinen Umweltzone in Stuttgart die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden könnten, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Das vorgelegte Gutachten zeigt für mich ganz klar, dass ein generelles Fahrverbot in der so genannten kleinen Umweltzone in Stuttgart weder erforderlich noch verhältnismäßig ist. Die vorliegenden Messwerte im 8-Monats-Zeitraum dieses Jahres bewegen sich bis auf die Messstelle Pragstraße im Rahmen des Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Ein einzelner überschrittener Messwert an der Pragstraße kann es keinesfalls rechtfertigen, über die bereits vorhandenen streckenbezogenen Euro-5-Diesel-Fahrverbote die Fläche der kleinen Umweltzone zu sperren. Dort ansässige Eigentümer vorhandener Autos bekämen ein ernsthaftes Problem, da schon das Parken eine Ordnungswidrigkeit wäre. Ein solch gravierender Eingriff in die Eigentumsrechte ist nicht zu rechtfertigen. Auch die Jahresprognose für 2021 geht ohne weitere Fahrverbote vom Einhalten der Grenzwerte am Neckartor und der Hohenheimer Straße aus. Die Landesregierung wäre jetzt gut beraten, mit intelligenten Maßnahmen für weitere Verbesserungen zu sorgen. Wird das Fahrverbot im Kerngebiet Stuttgart flächendeckend scharf geschalten, dann wird endgültig klar, dass es dem grünen Verkehrsminister von Anfang an um solche Verbote ging und die Beteuerungen des Gegenteils wohlfeil waren. Dann hat er nicht nur die Autofahrer geblendet, sondern auch seinen eigenen Ministerpräsidenten.“

 

Anmerkungen:

Das Gutachten ist wie folgt abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt5/Ref541/Luftreinhalteplan/54_1_s_luft_Ergaenzungsgutachten_Stgt.pdf

 

Auf Seite 28 werden die laufenden Messwerte für den 8-Monats-Zeitraum dieses Jahres wie folgt angegeben:

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte und eine Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen.


Zum heutigen Start des Schuljahres 2020/21 sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Kultusministerin ist gut beraten, die Situation an den Schulen nicht zu rosig zu zeichnen. In diesem Schuljahr 645 unbesetzte Lehrerstellen, davon 290 allein an den Grundschulen – dieser Trend des Lehrermangels kennzeichnet schon seit mehreren Jahren die Amtszeit der Kultusministerin. Diese hat bislang nicht den Mut aufgebracht, neue Wege bei der Lehrergewinnung zu gehen. Weder wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffen wie beispielsweise die Abschaffung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften und Referendaren, noch wurden konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen ergriffen. Dabei könnten die Schulen mit mehr Möglichkeiten bei der Personalauswahl und -entwicklung Lehramtsbewerbern attraktive Angebote unterbreiten. Gerade die jetzige Situation, in der rund sechs Prozent der Lehrkräfte für den Präsenzunterricht nicht zur Verfügung stehen, müsste für die Kultusministerin Anlass zu entschlossenem und mutigen Handeln sein. Das fordert die FDP/DVP Fraktion dringend von ihr ein.“

FDP/DVP fordert Kassensturz der Regierung vor einem Nachtragshaushalt.


Zur heutigen Sondersteuerschätzung für Baden-Württemberg sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 „Die Steuerschätzer haben für Baden-Württemberg erfreulichere Zahlen als noch im Mai herausgegeben. Damit verringert sich das nominelle Defizit im Landeshaushalt für dieses und für das nächste Jahr deutlich. Das ist eine gute Nachricht.

Tatsächlich weiß die Landesregierung aber gar nicht, wie die Haushaltslage tatsächlich ist. Auf Nachfrage der FDP/DVP Fraktion konnte sie nicht sagen, wie sich in den einzelnen Haushalten Mehr- und Minderausgaben bzw. –einnahmen darstellen. Dazu waren vor dem Sommer von den bewilligten Corona-Mehrausgaben gerade mal erst rund 25% abgeflossen.

Wir fordern daher einen Kassensturz, bevor man über einen Nachtragshaushalt entscheidet. Und dann muss man alle Anstrengungen unternehmen, für dieses Jahr und für nächstes Jahr auf weitere Kredite zu verzichten.“

 

Gleichzeitig ist praktischer Nutzen der Änderungen für die Polizeiarbeit marginal.


Zu der öffentlichen Anhörung der Novelle des Polizeigesetzes am heutigen Tag im Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Die Anhörung hat unsere rechtlichen und tatsächlichen Bedenken bestätigt. Wir werden daher bei unserer nun bevorstehenden Klausurtagung Änderungsanträge beschließen, mit denen zumindest die größten Defizite des Gesetzentwurfs korrigiert werden. Der praktische Nutzen für die Polizei ist bei zentralen neuen Befugnissen marginal, gleichzeitig haftet diesen schon jetzt das Etikett der Verfassungswidrigkeit an.

Dies betrifft die Ausweitung der Bodycams auf Wohnungen. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Prof. Dr. Nachbaur und Prof. Dr. Zöller haben die verfassungsrechtlichen Grenzen klar aufgezeigt. Und für uns steht fest, dass Bodycams in Wohnungen verfassungswidrig sind. Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung.

Polizeiliche Kontroll- und Durchsuchungsrechte sollen nahezu anlasslos bei jeder größeren Veranstaltung möglich sein. Das schafft, wie auch Dr. Eren Basar ausführte, ein Gefühl des Überwachtwerdens und dadurch eine hohe Einschüchterungswirkung. Gleichzeitig konnten auch auf mehrere Nachfragen hin Sachverständige aus der Praxis keine Beispiele dafür zeigen, in welchen wirklich gefährlichen Situationen bereits nach der heutigen Rechtslage eine polizeiliche Kontrolle unzulässig wäre.

Bei der größten Novelle des Polizeigesetzes seit rund 30 Jahren hätte eigentlich jede Norm gründlich überprüft und an die Bedürfnisse polizeilicher Arbeit angepasst werden müssen. Stattdessen erleben wir ein Gesetz der verpassten Chancen und ein Gebilde, das der Polizei bei ihrer Arbeit nicht weiterhilft. Vor allen Dingen braucht die Polizei eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung. Nach vier Jahren Amtszeit von Herrn Strobl teilen sich rund 25.000 Polizisten aber gerade einmal 1.000 Smartphones. Auf der Straße haben wir heute 200 Polizisten weniger, als 2016. Anstatt Aktionismus im Vorfeld der Landtagswahlen zu betreiben, sollte der Innenminister endlich diese Probleme lösen.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:

 

„Änderungen des Polizeigesetzes waren aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Außerdem musste bereits zum Mai 2018 die europäische Richtlinie zum Datenschutz in Strafverfahren umgesetzt werden. Insoweit wäre es naheliegend, dass die Änderungen des Polizeigesetzes die Bürger- und Freiheitsrechte stärken. Stattdessen erleben wir, wie Innenminister Strobl dies als Vorwand verwendete, das Polizeirecht an etlichen Stellen zu verschärfen. Jeder Eingriff in die Grundrechte muss aber verhältnismäßig sein und von der Verfassung gerechtfertigt sein. Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch verfassungskonform. Und wenn eine Norm verfassungswidrig ist, dann ist sie auch nicht sinnvoll. Das Polizeirecht ist kein Wunschkonzert und keine Bühne, um sich im Wahlkampf als angeblicher „Law-and-Ordner“ Minister zu profilieren.

Ein großer Teil der angehörten Juristen rügte zentrale Punkte der Gesetzesnovelle als verfassungswidrig. Innenminister Strobl spricht von sich gerne als dem ‚Verfassungsminister‘. Diese Selbstbeschreibung wäre hinfällig, wenn nun die geplanten Änderungen kommen. Für die Grünen käme eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Aufgabe eigener Prinzipien als Bürgerrechtspartei gleich. Wenn die heute durchgeführte öffentliche Anhörung ‚keine Alibiveranstaltung‘ bleiben soll, wie der innenpolitische Sprecher der Grünen Hans-Ulrich Sckerl angekündigt hat, dann müssen die Grünen nun koalitionsintern die Reißlinie ziehen und zentrale Punkte der Novelle verhindern. Kleinere kosmetische Änderungen am Gesetz wären völlig unzureichend.“

Anbei die schriftlichen Stellungnahmen von Dr. Eren Basar, Prof. Dr. Mark A. Zöller und Prof. Dr. Andreas Nachbaur :

Basar_Stellungnahme

Nachbaur_.Stellungnahme

Zöller_Stellungnahme Innenausschuss BaWü

2020-09_14 Anlage zur PM Auszüge aus schriftlichen Stellungnahmen

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Kultusministerin Susanne Eisenmann erweist sich zunehmend als überfordert.


Zu den Verspätungen bei der Abgabe von Gesundheitserklärungen zum Schulbeginn erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die schlechten und verspäteten Vorbereitungen der Wiederaufnahme des Schulunterrichts setzen sich fort. Frau Eisenmann erweist sich zunehmend als überfordert. Die Kultusministerin hatte mehr als genug Zeit, die Vorkehrungen für einen reibungslosen Schulbeginn zu treffen. Sie hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Mit der Gesundheitserklärung wird lediglich abgefragt, ob ein Schüler Krankheitssymptome aufweist oder vorher in einem Risikogebiet war. Dass die Kultusministerin selbst die Organisation einer solch überschaubaren Abfrage nicht hinbekommt, spricht Bände. Leidtragende sind Schüler, Eltern und Lehrer, die nun zu Schulbeginn nicht sicher sein können, ob nicht auch infizierte Personen am Schulunterricht teilnehmen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion thematisiert Hisbollah-Aktivitäten in Baden-Württemberg.


Zur Frage über Aktivitäten der international tätigen islamistischen Terrororganisation Hisbollah in Baden-Württemberg gab der Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dem Nachrichtensender Al-Arabiya (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) heute ein Fernsehstatement im Landtag.

 

Hintergrund ist eine parlamentarische Initiative, die die FDP/DVP Fraktion nach Berichten über Einlagerung von Ammoniumnitrat durch die Hisbollah in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2016 sowie weiterer Aktivitäten dieser Gruppe eingebracht hatte. Ammoniumnitrat ist hochexplosiv und eignet sich zur Herstellung von Düngemitteln und Sprengstoffen gleichermaßen, die verheerende Explosionskatastrophe in Beirut Anfang August ist darauf zurückzuführen. Die Antwort von Seiten des Innenministeriums auf die Anfrage der FDP/DVP Fraktion wurde von Rülke und dem Mitglied der parlamentarischen Kontrollkommission, Nico Weinmann, als unzureichend kritisiert. Gleichzeitig stieß diese Initiative bei internationalen Medienorganen auf Interesse, so berichtete die „Jerusalem Post“ vor wenigen Tagen darüber.

 

In seinem Statement gegenüber dem arabischen Nachrichtensender unterstrich Rülke die Wichtigkeit des Themas: „Von der Hisbollah geht eine große Terrorismusgefahr aus. Dieser dürfen wir hier in Baden-Württemberg nicht mit Ignoranz, Gleichgültigkeit oder gar latenter Sympathie begegnen. Der Einstufung als Terrororganisation durch die Bundesbehörden Ende April müssen auch Maßnahmen auf allen Sicherheitsebenen folgen.“

 

Rülke kündigte an, dass die FDP/DVP Fraktion diese Sache weiter initiativ begleiten werde: „Es muss jede Möglichkeit ausgeräumt werden, dass der internationale Terrorismus sich Strukturen und Institutionen in Baden-Württemberg bedient. Hier sind die Sicherheitsbehörden im Land gefordert. Insbesondere Innenminister Strobl muss deutlich machen, dass er die gesamte Dimension dieser Gefahr im Blick hat.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion erinnert die Kultusministerin an ihr Qualitätsversprechen zu Beginn der Legislaturperiode.


Zur Nachricht, dass zum Schuljahresbeginn erneut zahlreiche Lehrerstellen unbesetzt sind, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „645 unbesetzte Lehrerstellen zum Schuljahresbeginn bedeuten zwar eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr – zum Schuljahresbeginn 2019/20 waren noch 790 Stellen offen. Dennoch setzt sich der Lehrermangel auf hohem Niveau fort und dürfte die Schulen zum kommenden Schuljahr besonders treffen, weil landesweit rund sechs Prozent der Lehrkräfte nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen. Die Kultusministerin hat zweifellos eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen. Allerdings hat sie auch die Corona-Pandemie nicht dazu veranlasst, neue Wege bei der Lehrergewinnung zu gehen. Weder wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffen wie beispielsweise die Abschaffung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften und Referendaren noch wurden konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen ergriffen. Dabei könnten die Schulen mit mehr Möglichkeiten bei der Personalauswahl und -entwicklung Lehramtsbewerbern attraktive Angebote unterbreiten. Abgelehnt hat die grün-schwarze Regierungsmehrheit auch den FDP-Antrag auf die Möglichkeit, dass Grundschullehrer für die Übernahme von übergreifenden Aufgaben Zulagen erhalten können. Die Grundschulen sind erneut vom Lehrermangel am stärksten betroffen, ihnen allein fehlen aktuell noch 290 Lehrkräfte. Die Kultusministerin ist zu Beginn der Legislaturperiode mit einem Qualitätsversprechen gestartet. Dies ist nun in Vergessenheit geraten. Hartnäckig halten sich dagegen grün-schwarze Blockaden wie beispielsweise bei der Wahlfreiheit G8/G9, die der Philologenverband zu Recht heute nochmals eingefordert hat. Wir Freie Demokraten erinnern die Kultusministerin an ihr Qualitätsversprechen. Und nach unserer Überzeugung setzt Qualität vor allem auch Innovationsfreude voraus.“

 

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion unterstützt Forderungen des BLV zu neuen Wegen der Lehrergewinnung, mehr Klarheit beim Datenschutz und Innovationsförderung an den Schulen.


Zu verschiedenen Vorstößen des Berufsschullehrerverbands äußerten sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, und der Sprecher für die berufliche Bildung, Klaus Hoher: 

 Hoher: „Die Kultusministerin ist gut beraten, die Mahnungen und Vorschläge des Berufsschullehrerverbands sehr ernst zu nehmen. Dass die Zahl der angehenden Lehrkräfte an Beruflichen Schulen in den Jahren 2017 bis 2020 um 20 Prozent zurückgegangen ist, heißt konkret Alarmstufe rot für die Lehrergewinnung. Gerade die Beruflichen Schulen wären deshalb dringend darauf angewiesen, dass die Landesregierung sich nicht weiter neuen Wegen bei der Lehrergewinnung verschließt. Die Beendigung der Sommerferien-Arbeitslosigkeit für Lehrkräfte und Referendare wäre ein Baustein, um attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen, aber auch der Abbau des Beförderungsstaus für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte. Mehr Eigenverantwortung im Personalbereich wäre außerdem gerade für die Beruflichen Schulen eine große Hilfe, denn sie müssen viele Lehrkräfte mit stark spezialisierter Qualifikation finden. Mehr Freiheit bei der Personalauswahl und -entwicklung könnten sie nutzen, um ihren Bewerbern attraktive Angebote zu unterbreiten.“

Kern: „Auch im Bereich der Digitalisierung wirft der BLV zwei entscheidende Problemfragen auf: Wie lässt sich mehr Klarheit beim Datenschutz gewinnen? Und: Wie lassen sich digitale Innovationen an den Schulen vorantreiben? Ähnlich wie der BLV sehen wir die Notwendigkeit einer Qualifizierung, ob eine digitale Anwendung unter Datenschutz- und Datensicherheitsaspekten für den Unterricht geeignet ist. Hierbei muss nach unserer Auffassung die Einschätzung des Landesbeauftragten für den Datenschutz maßgeblich sein. Vielversprechend ist auch der Vorschlag des BLV, Lehrerinnen und Lehrer als Innovationskoordinatoren an den Schulen zu benennen. Denn gerade auf die Innovationsfreude kommt es an, wenn der Prozess der Digitalisierung an einer Schule gelingen soll.“