Prof. Dr. Erich Schweickert

Landestariftreue- und Mindestlohngesetz gehört endlich abgeschafft.

Der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert, erklärt zur heute veröffentlichten Erklärung des Wirtschaftsministeriums:

„Das Wirtschaftsministerium ignoriert die Ergebnisse seiner eigenen Studie zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz! Noch 2019 hat es dazu vermeldet, dass sich `auch kein direkter kausaler Effekt in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat´. Ein Jahr später wird daraus ein ` verhindern wir Wettbewerbsverzerrungen´, ohne dass sich irgendwas geändert hat. Hier wird schlechte Politik schöngeredet und die klaren Fakten ignoriert! Wir fordern endlich die ersatzlose Streichung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. Es ist ein unnötiges Bürokratiemonster, welches den Mittelstand nur unnötig belastet und keinerlei Effekte hat! Dazu haben wir bereits vor genau einem Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.“

 

Hintergrund der Äußerung von Professor Schweickert sind eine heute veröffentliche Pressemeldung. Diese hat er mit einer Pressemeldung vom 29. Juli 2019 kontrastiert und gegenübergestellt.

Klaus Hoher

Der Natur- und Artenschutz im Land ist genauso gespalten wie die Grün-Schwarze Koalition

Zur heutigen Übergabe des neuen Besucherzentrums des Nationalparks Schwarzwald sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Mit der Übergabe des Luxus-Besucherzentrums krönen die Grünen heute ihr Prestigeprojekt. Die Wildnis des Schwarzwalds soll hier komprimiert erlebbar gemacht werden. Erlebbar wird vor allem auch das Ergebnis grüner Profilierungssucht und Selbstbeweihräucherung. Wurden die Kosten für den Bau noch im Jahr 2014 mit 25,5 Millionen angegeben, sind sie mittlerweile auf 50 Millionen Euro explodiert.  Bei der Feier sind neben Kretschmann, Umweltminister Untersteller, Finanzministerin Edith Sitzmann und der Verkehrsminister Winfried Hermann als Redner vorgesehen. Forstminister Peter Hauk (CDU) war nur als Gast geladen, sagte aber wohl angesichts der Zurücksetzung gegenüber seinen Grünen-Kollegen ab. Komplett vergessen wurde der schwarze Tourismusminister Guido Wolf. Dass bei der Feier nur grüne Ministerien vertreten sind, zeigt wieder einmal mehr, dass die grün-schwarze Koalition genauso gespalten ist wie der Natur- und Artenschutz im Land. Naturparks und Landschaftspflege sind seit 2016 im schwarzen Landwirtschaftsministerium untergebracht, der Rest ist samt NABU-Staatssekretär ins grüne Umweltministerium gewandert. Und wenn es ans Geldverteilen geht, sind sich die Grünen eben selbst am nächsten.

Der Nationalpark Schwarzwald erstreckt sich auf gerade einmal 10.000 Hektar. 90 zum Teil hochbesoldete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dort aber finanziert. Die sieben Naturparks in Baden-Württemberg umfassen dagegen 1,2 Millionen Hektar, also 35 Prozent der Landesfläche. Über 400 Kommunen in 34 Stadt- und Landkreisen, zahlreiche Vereine, Verbände und Ehrenamtliche engagieren sich in den Naturparken. Dennoch gab es für die sieben Naturparks in 2020 nur 3 Millionen Euro, darunter 1,1 Millionen Landesgelder, die restlichen Gelder waren Erlöse der Lotterie Glücksspirale und EU-Mittel. Die Landesregierung muss die einseitige Politik zugunsten des Nationalparks endlich beenden!“

Nico Weinmann

Bezüge zur Organisierten Kriminalität müssen mehr in den Fokus rücken

Bei den baden-württembergischen Staatsanwaltschaften sind derzeit 377 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfen anhängig (Stand: 14.09.2020). Das ergab nun die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion (vgl. Anlage). Der weit überwiegenden Zahl der Ermittlungsverfahren liege dabei der Verdacht zugrunde, dass die jeweiligen Beschuldigten im Rahmen ihrer Antragstellung wahrheitswidrige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht hätten, um auf diese Weise die ungerechtfertigte Auszahlung von Corona-Soforthilfen zu erreichen. In weitaus geringerem Umfang würden die Ermittlungen darauf hindeuten, dass Corona-Soforthilfen unter Verwendung von Firmendaten tatsächlich existierender Unternehmen, jedoch unter Angabe von fingierten Personalien und einer Bankverbindung, auf die lediglich der beschuldigte Antragsteller unmittelbar oder mittelbar Zugriff hat, beantragt und ausbezahlt worden seien. Zugleich seien bei der Generalzolldirektion angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) über 400 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zur Corona-Soforthilfe mit Bezug nach Baden-Württemberg bekannt geworden. Gebündelt würden die Ermittlungen im Land bei einer Clearingstelle beim Landeskriminalamt.

 

„Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen betreffen nur einen Bruchteil aller Unternehmen“, stellt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Nico Weinmann mit Blick darauf fest, dass mit der am 31. Mai 2020 ausgelaufenen Soforthilfe rund 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliarden Euro unterstützt wurden. Die Redlichkeit der Unternehmen zeige sich auch darin, dass laut der Antwort der Regierung bereits von knapp 6.000 Unternehmen Soforthilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden. Umso entschlossener müsse nach Ansicht des Liberalen gegen die wenigen „schwarzen Schafe“ vorgegangen werden: „Diejenigen, die bewusst falsche Angaben machen oder gar Firmendaten von echten Firmen missbrauchen, handeln mit großer krimineller Energie. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben. Wir brauchen eine lückenlose Aufklärung dieser Fälle. Entscheidend wird dabei eine effektive Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligten Behörden untereinander sein.“

 

Nico Weinmann fordert auch, mögliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität stärker in den Fokus zu nehmen: „Wie wir aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wissen, versuchten kriminelle Banden die Corona-Soforthilfen rechtswidrig zu erlangen. Gerade in den Fällen, in denen Dritte Daten real existierender Unternehmen rechtswidrig verwendeten, muss daher sehr gründlich hingeschaut werden, ob Bezüge zur Organisierten Kriminalität bestehen. Der Austausch der Ermittlungsbehörden muss dabei bundesweit erfolgen. Auch vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen ist eine Evaluation sinnvoll.“

 

Anlage: Antwort der Landesregierung auf Drucksache 16/8644

Dr. Timm Kern

Bei der Ausgestaltung der Vereinbarung zur bundesweiten Vergleichbarkeit darf es keine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner geben.

Zur von den Kultusministern vereinbarten besseren bundesweiten Vergleichbarkeit im Bildungsbereich sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 „Die FDP/DVP tritt für verbindliche bundesweite Standards ein – vorausgesetzt allerdings, diese Standards bewegen sich auf einem hohen Niveau. Deshalb erinnern wir die baden-württembergische Kultusministerin daran, dass sie sich selbst einmal für ein ‚bayerisches Niveau‘ aussprach, nämlich als sie ihre Forderung nach einem bundesweiten Zentralabitur erhob. Wir fordern nun, dass Frau Dr. Susanne Eisenmann und ihr Ministerium ohne Abstriche diesen hohen Maßstab bei der weiteren Ausgestaltung der Vereinbarung zur besseren Vergleichbarkeit anlegen. Auf keinen Fall darf es bei Bildungsstandards und Regelungen zu Schulabschlüssen eine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner geben. Denn ein zweitklassiges Bildungswesen kann sich Baden-Württemberg nicht leisten.“

Entwurf nimmt keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Steuerbürger.

Zur heutigen ersten Lesung des Landesgrundsteuergesetzes erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Koalition sich entschieden hat, die neue Öffnungsklausel des Grundgesetzes zu nutzen und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz vorzulegen. Das Modell ist recht einfach und verursacht so für das Land geringere Kosten als andere Vorschläge.

Leider haben Grüne und CDU die Gelegenheit aber nicht genutzt, um den unnötigen Bezug auf den Verkehrswert der Grundstücke zu vermeiden. Je höher dieser ist, desto höher wird die neue Grundsteuer ausfallen. 99% der Steuerpflichtigen werden den Wert der Grundstücke aber gar nicht realisieren – es kann dort also auch nichts abgeschöpft werden. Dies bedeutet daher eine Substanzbesteuerung, die auf eine fehlende Leistungsfähigkeit der Eigentümer oder Mieter keinerlei Rücksicht nimmt. Es verwundert schon, dass hier insbesondere die CDU eine Vermögensteuer durch die Hintertür vorschlägt.

Ein Flächenmodell wäre möglich und geboten. Das Bodenwertmodell ist nach Ansicht einiger Experten grundgesetzwidrig, da es aufgrund des Verzichts auf eine Berücksichtigung der Gebäudefläche eigentlich Unterschiedliches gleich behandelt – und eben gleich schlecht. Denn angesichts der Wertzuwächse seit der Bildung der verworfenen Einheitswerteregelung lädt man nun die Aufgabe, diese Reform wie versprochen aufkommensneutral auszugestalten, vollständig bei den einzelnen Kommunen ab. Doch diese werden aufgrund der zu erwartenden Spreizung gar nicht in der Lage sein, die absehbaren Verwerfungen abzufedern.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Streichung einer Ausnahmevorschrift im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor, auf die sich das Kultusministerium berief, um den Liberalen die Veröffentlichung der Anmeldezahlen von einzelnen Schulen zu verbieten.

Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes äußerten sich der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, wie folgt:

 Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Misstrauens-Maßnahme der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung beispielsweise ein Recht zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Bisher weigert sich das Kultusministerium, diese Zahlen an die Öffentlichkeit herauszugeben. Dabei ist die Kenntnis dieser Zahlen beispielsweise für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet werden oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fundiert zu diskutieren. Gleiches gilt auch für den Unterrichtsausfall und die Unterrichtsversorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen, beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften, ist Transparenz der Problemlage der erste wichtige Schritt. Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten, bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen. Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen zu einer Schule ein. Allerdings ist es notwendig festzulegen, welche Kennzahlen die Schulverwaltung erhebt, und welche sie nicht erhebt.

Dabei müssen Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Informationen ausgeschlossenen sein. Die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltung ist deshalb unerlässlich. Persönliche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, muss das Ziel sein.“

Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Das Kultusministerium gab die Zahlen schließlich heraus – allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten. Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Bestimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden. Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurden ihnen die Zahlen mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürften.

Weinmann: „Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.“ Zu diesem Schluss kommen die Verfasser des Transparenzrankings, in dem Baden-Württemberg im Ländervergleich am zweitschlechtesten abschneidet. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Informationsfreiheit im Land verbessern. Das ist angesichts der zahlreichen Defizite überfällig“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann. Wie schlecht es um die Informationsfreiheit im Land bestellt sei, sehe man am Anlass für diesen Gesetzentwurf, als das Kultusministerium mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz eine ihr unliebsame politische Debatte unterbinden wollte. „Mit dem Gesetzentwurf führen wir die gleichen Rechte in Baden-Württemberg ein, wie es sie in fast allen Bundesländern gibt“, so Weinmann, unter Hinweis darauf, dass eine derartige Einschränkung in keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz existiere. „Es gibt aber auch viele andere Defizite im Bereich der Informationsfreiheit. Mit Spannung sehen wir dem Entwurf eines Transparenzgesetzes entgegen, den einige Organisationen angekündigt haben. Mündige Bürger brauchen Zugang zu staatlichen Informationen. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft unterstützen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zumindest Ende des Beherbergungsverbots als Mutter allen Unsinns.

Die heutigen Ausführungen des Ministerpräsidenten in der Regierungsinformation im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Epidemie erwiderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Wir dürfen uns nicht zu Sklaven einer Zahl machen, die zwangsläufig in einen Lockdown führt. Die Entwicklung der Pandemie erfordert eine nachvollziehbare und kraftvolle Reaktion der Politik. Ein Fokus auf vulnerable Gruppen ist richtig, eindringliche Appelle an die Bevölkerung sind nötig und die staatliche Durchsetzung von Maßgaben muss konsequent sein. Wir müssen Corona-Hotspots in Blick nehmen, um zu vermeiden, dass aus diesen ein Flächenbrand entsteht. Aber die Fokussierung auf die plakative Zahl der positiv Getesteten und Inzidenz wird unvermeidlich in einen zweiten Lockdown führen. Um dem Infektionsgeschehen effektiv begegnen zu können müssen wir den Blick weiten auf die Symptome, das Geschehen bei den vorgehaltenen Intensivbetten und die Intensität der Infektionen.

Wir müssen auch erkennen, dass die Regelungen für private Zusammenkünfte eine verfassungsmäßige Güterabwägung wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung erforderlich machen, die bereits einige Bundesländer nicht mittragen wollen und der föderale Flickenteppich bestehen bleiben wird. Das gilt auch für das Beherbergungsverbot, das für mich die Mutter allen Unsinns darstellt. Zum Glück hat der Verwaltungsgerichtshof diesem Unsinn nun ein schnelles Ende bereitet. Denn das Beherbergungsverbot gängelte nicht nur ein weiteres Mal die Gastronomen und Hoteliers, sondern war auch überhaupt nicht zu rechtfertigen. Es hätte nur dazu getaugt, das Vertrauen der Bevölkerung in eine besonnene Politik zu verspielen.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Festhalten am Beherbergungsverbot war Mutter allen Unsinns.

Die heutige Eilentscheidung des VGH Mannheim, der das Beherbergungsverbot kippt, kommentieren der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der tourismuspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert, wie folgt:

 „Unser Dringlichkeitsantrag im Landtag war bereits gestellt, um den Irrweg der Landesregierung beim Beherbergungsverbot zu beenden. Er wurde aber überholt von einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, die das Verbot gekippt hat. Damit wird der Frontalangriff auf das Hotel- und Gaststättengewerbe beendet, dass jeglicher epidemiologischen Rechtfertigung entbehrte.“ kommentiert Schweickert die Entwicklungen des heutigen Morgens.

 

Rülke ergänzt: „Zunächst hatte der Ministerpräsident versucht vorzurechnen, dass man zwischen touristischen und geschäftlichen Reisen unterscheiden müsse, um generell die Kontakte zu minimieren. Damit zwang er die CDU zum Mittragen einer Regelung, die sie eigentlich ablehnt. Die Landesregierung läuft gerade Gefahr, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zu verspielen, wenn Beschlüsse nicht nachvollziehbar sind oder gar über die Grenze der verfassungsmäßigen Zulässigkeit reichen.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Beteiligungsfonds hat das richtige Ziel, geht aber den falschen Weg.

Zur heutigen Debatte im Landtag zum Beteiligungsfondsgesetz sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Staatliche Beteiligungen an existenzbedrohten Unternehmen können eine Ausnahmemöglichkeit sein, um Arbeitsplätze zu retten und wirtschaftliche Strukturen zu sichern. An diese Beteiligungen stellen wir drei zusätzliche Forderungen. Erstens: klare parlamentarische Kontrolle durch den Landtag. Zweitens: eindeutige Kriterien für den Einstieg und ein vorgezeichneter Weg für den Ausstieg. Und drittens: verbindliche Regelungen, dass wieder freiwerdende Mittel aus dem Beteiligungsfonds unmittelbar zur Schuldentilgung verwendet werden. Leider erfüllt das heute im Landtag diskutierte Beteiligungsfondgesetz keines dieser Kriterien.

Wir wollten dieses Gesetz gerne reparieren, sodass wir doch noch hätten zustimmen können. Leider hat unser Antrag, eine Parlamentsbeteiligung ab einer Beteiligungssumme von 20 Millionen Euro zwingend vorzuschreiben, keine Mehrheit gefunden. Ebenso wurde die zwingende Verwendung der voraussichtlich im Laufe von 10 Jahren wieder freiwerdenden Mitteln des Beteiligungsfonds zur Schuldentilgung abgelehnt. Es ist ein klares Signal, dass die Regierung nicht beabsichtigt, die durch den Nachtragshaushalt angehäuften Schulden wo möglich zügig zu tilgen. Staatswirtschaft zu Lasten des Steuerzahlers ist mit der FDP-Fraktion aber nicht zu machen!“

Daniel Karrais

Klimaschutz braucht eine starke Wirtschaft und innovative Technologien.

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Landesregierung sieht im Klimaschutzgesetz ein Aushängeschild baden-württembergischer Politik. Dabei entspricht schon das oberste Ziel der Novelle, die Treibhausgas-Emissionen in Baden-Württemberg bis 2030 um 42 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren, nicht einmal mehr den aktuellen klimapolitischen Entwicklungen. Denn erst in der vergangenen Woche hat das EU-Parlament das EU-Klimaziel bis 2030 verschärft. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll im Vergleich zu 1990 um 60 Prozent sinken. Genau hier zeigt sich wieder einmal, dass es völlig unsinnig ist, verbindliche Prozentvorgaben in einem Landesgesetz festzuschreiben. Klimaschutz endet nicht an Landesgrenzen. Die Kompetenzen bei der Energiewende liegen bei der EU und beim Bund. Da helfen keine Photovoltaik-Pflicht und keine kommunale Wärmeplanung. Freiwillige Klimaschutzvereinbarungen gehören schon mal gar nicht in einen Gesetzestext. Die Einführung einer Klimaabgabe auf Flugreisen der Landesverwaltung und Hochschulen scheint ausschließlich der Finanzierung der Klimaschutzstiftung zu dienen, wenn man bedenkt, dass der innereuropäische Luftverkehr schon seit 2012 in den Europäischen Emissionshandel, dem zentralen Klimaschutzinstrument der EU, einbezogen ist.

 

Rudi Fischer

Die Landesregierung hat nur auf Druck von Gerichten Einschränkungen zurückgenommen.

Anlässlich der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält sinnvolle Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, daher stimmen wir auch zu.

Mit dieser vermutlich letzten Änderung im Beamtenrecht muss man als Fazit aus dieser Legislaturperiode leider sagen, dass es für die Beamtinnen und Beamten zwar ein paar Verbesserungen gab – diese waren aber fast alle aufgrund von Gerichtsurteilen nötig geworden. Gerichtsurteile, in denen die Richter die grün-roten Sparmaßnahmen aus der letzten Regierungsperiode quasi zerpflückt haben. Aus eigenen Antrieb hat diese Koalition für ihre Beamtinnen und Beamten nichts hinbekommen, obwohl beispielsweise die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten im Koalitionsvertrag vorgesehen war. So kann man den öffentlichen Dienst nicht attraktiv ausgestalten.“

Daniel Karrais

Verlässliche Zeitrahmen für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sind unerlässlich.

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und anderer Vorschriften, sagte der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais:

„Baden-Württemberg hinkt bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten und Strukturen hinterher. Die digitale Verwaltung ist gefordert, sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Derzeit geht der Stand beim E-Government an der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Die Verzögerung der Einführung der E-Akte in Baden-Württemberg ist nun die sichtbare Folge der kurzsichtigen Politik der grün-schwarzen Landesregierung. Missstände im Projektmanagement und das fehlende Gespür für die Digitalisierungsschritte, die notwendig sind, machen deutlich, dass die Landesregierung Digitalisierung zwar vollmundig begrüßt, aber in deren Umsetzung häufig überfordert ist. Ein eigenständiges Digitalisierungsministerium, welches die Kompetenzen und Fähigkeiten im Projektmanagement hätte, hätte diese Gesetzesänderung obsolet gemacht.“

Jürgen Keck

Wahlrechtausschlüsse werden dauerhaft aufgehoben.

Im Zusammenhang mit den zweiten Beratungen von Gesetzentwürfen von FDP/SPD (Drucksache 16/8191) und Grüne/CDU zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Es ist heute ein guter Tag, um auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einen Schritt weiter zu kommen. Auch für Fälle, in denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist, ist nun endlich dauerhaft die Ausübung des Wahlrechts möglich. Die Freude wird nur insofern getrübt, als dass die Regierungsfraktionen nicht bereit waren, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und sie erst aktiv wurden, als unserer eingebracht wurde. Auch die Sonderregelung für Bürgermeisterwahlen wäre aus unserer Sicht nicht nötig gewesen. Wir glauben, die Bürgerinnen und Bürger im Land können sehr genau entscheiden, welchen Bürgermeisterkandidaten sie wählen wollen. Einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht, also der Wählbarkeit, hätte es nicht gebraucht.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Schön, dass die Landesregierung sich hier bewegt.

Anlässlich der heutigen Aussagen des Sozialministers zu Beherbergungsverboten in Hotels in der Fragestunde des Landtags erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Wir freuen uns, dass Sozialminister Lucha heute in der Fragestunde des Landtags auf unsere Nachfrage erklärt hat, dass er in der momentanen Lage ein Beherbergungsverbot für Gäste aus Gebieten mit erhöhter Infektionszahl für verzichtbar hält. Auch dass grundsätzlich die Unterscheidung zwischen touristischen und dienstlichen Reiseanlässen fallen soll, ist zu begrüßen. Insbesondere, da das ja bezüglich der Pandemie-Bekämpfung sowieso nicht nachvollziehbar war.

Tatsächlich klang Herr Lucha in seiner Replik auf Christian Lindner am Sonntag noch ganz anders. Dies muss wohl der ständige Lernprozess sein, dem die Landesregierung immer unterworfen ist. Hoffentlich führt dieser Lernprozess zu einer umgehenden Aussetzung dieses Beherbergungsverbots. Wir können unserer Hotelbranche, die das größte Interesse an der Vermeidung eines erneuten Lockdowns hat, vertrauen, dass sie die richtigen Maßnahmen ergreift.“

 

 

Gute Chance für mehr Mitbestimmung ist vertan worden.

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Einführung von direktdemokratischen Elementen auf Landkreisebene erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Baden-Württemberg ist neben Hessen das einzige Bundesland ohne Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge auf Landkreisebene. Die Erfahrungen der anderen Bundesländer sind dabei durchweg positiv. Derartige Initiativen gibt es nicht oft, aber wenn sie stattfinden, dann betreffen sie wichtige Angelegenheiten des gesamten Kreises und haben auch eine hohe Wahlbeteiligung. Es gibt daher keinen vernünftigen Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Es ist schade, dass das Innenministerium sich einer offenen Debatte in dieser Frage nicht stellte und nicht einmal einen Blick auf die erfolgreichen Erfahrungen anderer Bundesländer warf. Aber dass Innenminister Strobl und die CDU nicht viel von direkter Demokratie halten, ist ja bestens bekannt.

Bemerkenswert ist, dass sich die Grünen nun nicht einmal mehr den Anschein geben, sich für die direkte Demokratie einzusetzen. Wir haben sie mehrmals zu Gesprächen eingeladen und wären auch an dem einen oder anderen Punkt kompromissbereit gewesen. Die Grünen schalteten aber auf stumm. Im Innenausschuss erklärten Vertreter der Grünen gar, dass sie keinen Koalitionsbruch wegen dieser Frage riskieren wollten. Die CDU schätzt direkte Demokratie zwar nicht besonders, aber sie würde niemals die Koalition an dieser Frage scheitern lassen. Wenn den Grünen dieses Thema wirklich wichtig gewesen wäre, hätten sie sich für dieses Anliegen ganz anders eingesetzt. Tatsächlich ist es so, dass direkte Demokratie von den Grünen immer skeptischer gesehen wird. Die entschiedene Ablehnung von Bürgerentscheiden durch Ministerpräsident Kretschmann im Zusammenhang mit der Opernsanierung ist eines von vielen Beispielen für das Ende der „Politik des Gehörtwerdens“. Vor wenigen Wochen gaben die Grünen mit der Zustimmung zum Polizeigesetz ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf. Nun geben sie endgültig ihren Markenkern als Partei der direkten Demokratie auf.“

Stephen Brauer

Grüne und CDU höhlen die Schuldenbremse aus, kaum dass sie in Kraft ist.

Zur heutigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts und einer erneuten Schuldenaufnahme über die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Im März hat die FDP/DVP-Fraktion eine Schuldenaufnahme zur Corona-Bekämpfung noch mitgetragen. Mit der heutigen Entscheidung aber verabschiedet sich grün-schwarz aus der seriösen Haushaltspolitik und tritt endgültig in den Wahlkampfmodus. Eine beispiellose Neuverschuldung wird mit Corona begründet, aber mit Programmen aus der Wunschliste der Komplementärpartner Grüne und CDU gefüllt.

Was bewirkt das? Zuerst einmal zertritt die Koalition das zarte Pflänzchen der Schuldenbremse, kaum da aus dem Boden tritt. Insbesondere der Rückgriff auf die Kreditermächtigung vom März und den rückwirkenden Veränderungen beim Tilgungsplan lässt von der Schuldenbremse kaum mehr das Papier übrig, auf dem sie steht.

Weiter schafft man Erwartungen mit einem sogenannten Investitionsprogramm in Höhe von 1,2 Milliarden, das sich am Ende als nachrangige Rücklage entpuppt. Sollten wir also mehr Gelder zur echten Corona-Bekämpfung benötigen, z.B. zur Beschaffung eines Impfstoffs, werden diese ganzen Stichworte kein Geld mehr erhalten. Dies wird allerdings erst nach dem Wahltag sichtbar sein. Bis dahin, da gehe ich jede Wette ein, werden wir diese Investitionsabsichten in jeder Rede eines Koalitionsabgeordneten und auf jedem Wahlkampfflyer sehen.

´Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not` – dieses Sprichwort ist Grün und Schwarz gänzlich unbekannt. Denn weder hat man in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen gespart, noch hat man jetzt die Kraft dazu. Der Satz, man dürfe nicht in die Krise hineinsparen, verdeckt doch nur mühsam die Tatsache, dass man weder die Bereitschaft noch die Kraft hat, tatsächlich zu sparen, und sich von mühsam erkämpften Profilierungsprojekten zu verabschieden. Die FDP/DVP-Fraktion lehnt diese Haushalt aus diesen Gründen ab.

 

Unsere Zustimmung findet dagegen die Hilfe für die Kommunen, die die Vereinbarungen des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom Juli umsetzt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landtag stimmt Einsetzung von Untersuchungsausschuss zu.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Abläufe in Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Weltausstellung 2020 (UsA Baden-Württemberg-Haus)“ zugestimmt.

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion, sagt: „Die Landesregierung ist dafür verantwortlich, dass der Baden-Württemberg-Pavillon völlig ungeplant zu einem reinen Landesprojekt wurde und aus einem Landesbeitrag von 2,8 Millionen Euro mehr als 15 Millionen wurden, die Kosten also mehr als verfünffacht wurden! Das ist peinlich, das ist für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teuer und das ist auf jeden Fall ein krasses Missmanagement seitens der Landesregierung. Wir setzen daher heute diesen Ausschuss ein, weil viele Fragen offen sind. Ich erwarte, dass nicht nur SPD und FDP, sondern auch Grüne und CDU daran interessiert sind, diese ungehörigen Vorgänge in der Landesregierung und insbesondere im Wirtschaftsministerium von Frau Hoffmeister-Kraut aufzuklären. Und genau das ist unser Fokus, daran werden wir arbeiten.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt dazu: „Die heutige erfolgreiche Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung rund um die Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an der Expo in Dubai ist ein gutes Signal. Denn Macht braucht Kontrolle und es ist unsere Aufgabe als demokratische und gewählte Opposition im Landtag, diese zu gewährleisten. Und die Misswirtschaft der Landesregierung rund um die Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an der Expo in Dubai verlangt dies mehr als je zuvor: Dort wurden so haarsträubende Fehler gemacht, dass es endlich an der Zeit ist, Licht ins Dunkel zu bringen! Dies wird der nun eingesetzte Untersuchungsausschuss leisten.“

Jürgen Keck

Gute Erfolge – gleichwohl bleibt noch viel zu tun.

Im Zusammenhang mit der Beratung des Antrags der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Aktionsplan ‚Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg‘: Umsetzung und Zukunftsperspektiven für ein Land der Vielfalt“ sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Gleichstellung ist erreicht, wenn Vielfalt als Normalität wahrgenommen wird und jegliche Form von Diskriminierung und Benachteiligung unterbleibt. Es ist noch gar nicht so lange her, dass entscheidende Schritte auf diesem Weg getan wurden. Erst seit drei Jahren dürfen gleichgeschlechtliche Paare ganz normal auf dem Standesamt heiraten. Das Aktionsjahr 2019 für Akzeptanz und gleiche Rechte hat wichtige Schlaglichter auf die Vielfalt der Lebensentwürfe und die Herausforderungen geworfen. Noch immer ist es zwei Männern verwehrt, eine Familie durch Adoption eines Kindes zu werden. Noch immer findet ein automatischer Blutspendeausschluss statt, auch wenn es keine relevanten Risikofaktoren gibt. Und auch wer aus ernstesten Gründen meint, im falschen Körper zu leben, braucht mehrere Gutachten und einen bürokratischen Hürdenlauf, um seine geschlechtliche Identität ändern zu dürfen. Ich fasse es so zusammen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen sich an die Vielfalt der Lebensentwürfe anpassen, nicht die Menschen an eine überkommene Bürokratie.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Leider ist der Ministerpräsident ein Solitär bei den Grünen.

In der heutigen aktuellen Debatte „Vom Saulus zum Paulus – Kretschmann entdeckt den Verbrennungsmotor“ konfrontierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Ministerpräsidenten mit grünen Widersprüchen in der Mobilitäts- und Industriepolitik:

 

„Ministerpräsident Kretschmann hat sich in einem Interview mit der Wirtschaftswoche im September als Brückenbauer zwischen den Grünen und der Automobilindustrie versucht und bemerkte, dass auch die Grünen Auto fahren. Diese gute Einsicht teilen seine Parteikollegen jedoch nicht und höhlen das Fundament der Brücke nachhaltig aus. Denn Verkehrsminister Hermann ist der Überzeugung, dass die Menschen künftig jede zweite Strecke mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen werden. Im Bundestag träumt Anton Hofreiter davon, die Verbrenner bis zum Jahr 2030 zu verbieten und Cem Özdemir will nicht nur vom Verbrenner zur Batterie umstellen, sondern generell viel weniger Autos.“

Saulus Kretschmann habe noch zu Beginn seiner Amtszeit insistiert, dass ´Weniger Autos besser sind als mehr`. „Offensichtlich strauchelt zwischenzeitlich nicht nur die Automobilindustrie, sondern auch der Ministerpräsident auf dem Weg zum Paulus. Im Mai dieses Jahres forderte er Kaufprämien für Verbrenner und im September stellte er gar den ökologischen Nutzen der batterieelektrischen Mobilität in Frage.“ bemerkt Rülke. In der Tat sei die Ökologie der E-Mobilität höchst fragwürdig: „Polnische Braunkohle wird zur Stromgewinnung genutzt, weil wir unsere hiesigen Kraftwerke stilllegen. Die Lithiumförderung mit Kinderhänden ist beschämend, ebenso wie die ungeklärte Frage, wie die Batterien entsorgt werden.“

Im Übrigen gehe es auch um die Sicherung der Arbeitsplätze und den Erhalt des Wohlstands im Land. Denn die Deckungsbeiträge beim Verbrenner seien eben ganz anders als beim Elektrofahrzeug, wie Paulus Kretschmann richtigerweise erkenne. „Das ist relevant für unsere Schlüsselindustrien: Automobil, Maschinenbau und vor allem Zulieferer – vieles hängt am Verbrenner. Deshalb brauchen wir den Verbrenner noch sehr, sehr lange!“, sagte Rülke.

Außerdem sage Kretschmann zu Recht: ´so lange wir bei den Batterien noch von Asien abhängen, ist es industriepolitisch gesehen ratsam, nicht nur auf einem Bein zu stehen`. „Deshalb haben Paulus Kretschmann und ich dieselben Schlussfolgerungen: wir brauchen Technologieoffenheit, synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff. Alles im Sinne des Erhalts der Arbeitsplätze, die auch ein umweltfreundlicher Verbrenner erhält.“

Schließlich baut Rülke darauf, dass der Ministerpräsident seine Brückenbauertätigkeit nicht mangels Gefolge in der eigenen Partei aufgebe, sondern: „Und so möge denn der Missionar Winfried Kretschmann seine Grünen ähnlich erfolgreich vom umweltfreundlichen Verbrenner überzeugen, wie Paulus die Heiden vom Christentum!“.

Gabriele Reich-Gutjahr

Daniel Born (SPD) und Gabriele Reich-Gutjahr (FDP) zu Obleuten gewählt.

Ein Untersuchungsausschuss zum Debakel um den baden-württembergischen Pavillon auf der Expo in Dubai ist auf den Weg gebracht. Jeweils einstimmig beschlossen die Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP in ihren heutigen Sitzungen die Einbringung des Einsetzungsantrags (anbei) und die Entsendung ihrer Obleute: Für die SPD werden die Abgeordneten Daniel Born (Obmann) und Rainer Stickelberger in den Ausschuss entsandt, die FDP entsendet Gabriele Reich-Gutjahr als Obfrau.

„Trotz der offensichtlichen massiven Fehler hat es die Regierung und insbesondere Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut versäumt, ausreichend Licht in die Affäre zu bringen“, so SPD-Fraktionschef Andreas Stoch. „Zum Mittel eines Untersuchungsausschusses gibt es für uns darum keine Alternative mehr. Wir müssen herausfinden, wie aus der guten Idee eines Projektes aus der Wirtschaft und für die Wirtschaft dieses Debakel werden konnte.“

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke: „Der heute verabschiedete Einsetzungsantrag listet unser Erkenntnissinteresse detailliert auf und ist damit der erste Schritt zur Aufklärung. Nun muss sich der Ausschuss zügig konstituieren und Klarheit bringen. Wie konnte das Land Expo-Vertragspartner werden, ohne es zu wissen? Und wie konnten aus 2,8 Millionen Euro Kosten für den baden-württembergischen Steuerzahler über 15 Millionen Euro werden?“

Einsetzung und Auftrag eines Untersuchungsausschusses „Das Missmanagement der Landesregierung rund um das Baden-Württemberg-Haus auf der Weltausstellung Dubai 2020 (Missmanagement Baden-Württemberg-Haus)“

Klaus Hoher

Minister Hauk will sich mit Ausreden aus der Schlachthof-Affäre in Gärtringen wenden.

In der öffentlichen Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses zur Schlachthof-Affäre in Gärtringen, die von FDP/DVP und SPD beantragt wurde, sagte der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Glänzte Minister Hauk beim Corona-Skandal im Birkenfelder Schlachthof noch durch Untätigkeit, war er in der Schlachthof-Affäre in Gärtringen alles andere als untätig. In der heutigen Sondersitzung hat sich unser Verdacht bestätigt, dass der Landwirtschaftsminister maßgeblich zum Schlachthof-Skandal beigetragen hat. Schon 2018 wurden in dem Schlachthof erhebliche Mängel im Betäubungsprozess, im baulichen Bereich, bei Personalschulungen und Standardarbeitsanweisungen festgestellt. Aufgrund der Verstöße ordnete das Landratsamt ein Zwangsgeld an, das der Landwirtschaftsminister nach einem Besuch bei seinem Parteifreund, dem Geschäftsführer des Schlachthofs, kurzerhand aber aussetzte. Die Begründung, die der Minister nach Bekanntwerden des Skandals liefert, ist fadenscheinig. Der Schlachthof sei wegen der Corona-Pandemie systemrelevant für die Fleischversorgung gewesen und habe als regionale Schlachtstätte Bedeutung für den Tierschutz, für die Tierhaltung und für das regionale Metzgerhandwerk gehabt. Der Minister verstrickt sich in Rechtfertigungen und nutzt Corona als Ausrede für Vetternwirtschaft.

 

Dass Minister Hauk die Dinge gerne beschönigt, zeigen auch die Ergebnisse des Schlachthof-Monitorings, die das Ministerium anlässlich der Sondersitzung nun veröffentlicht hat. In den 40 untersuchten Schlachthöfen gab es ganze 435 Beanstandungen. Ganz anders schilderte das der Landwirtschaftsminister vor einem Jahr (8. Oktober 2019) gegenüber der Presse. Im Rahmen der Prüfungen sei in keinem der 40 untersuchten Schlachthöfe ein offensichtliches Fehlverhalten im Umgang mit Schlachttieren festgestellt worden. Anstatt Vetternwirtschaft zu betreiben, muss der Minister endlich seiner im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen und den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Tiere einhalten, wenn er die regionalen Schlachthöfe wirklich stärken will.“

Dr. Timm Kern

Baden-Württemberg hält auch im Jahr 2020 wieder den traurigen bundesweiten Rekord.

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Einzelfrage nach dem Stand der Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften im bundesweiten Vergleich äußerten sich Dr. Timm Kern, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, und Dr. Jens Brandenburg, Mitglied für die FDP-Bundestagsfraktion im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages, wie folgt:

Kern: “Das ist mehr als ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Kultusministerin: Ein weiteres Mal hält unser Bundesland den traurigen Rekord bei der Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrkräften. Wie aus der Antwort der Bundesarbeitsministerin auf eine Schriftliche Einzelfrage von Jens Brandenburg hervorgeht, schnellte die Zahl der arbeitslos gemeldeten Lehrkräfte im August gegenüber dem Vormonat um 1738 auf insgesamt 2428 hoch. Dies bedeutet für die Betroffenen oft besondere Härten. Wie außerdem ein Antrag aus der FDP/DVP-Landtagsfraktion ergeben hat, gibt es viele Lehrkräfte, die bereits zum wiederholten Mal einen befristeten Vertrag erhielten; selbst Fälle von neun Verträgen und mehr sind aufgeführt. Darüber hinaus trägt diese unwürdige Praxis nicht eben zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs bei. Die Kultusministerin fordern wir deshalb nun ein weiteres Mal auf, diesen unwürdigen Zustand zu beenden. Die CDU-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl müsste sich dessen bewusst sein, dass dies im Interesse unseres Landes liegt.”

Brandenburg: “Die grüne-schwarze Landesregierung hat auch dieses Jahr wieder Tausende Lehrkräfte über den Sommer in die Arbeitslosigkeit entlassen. Unter allen Kultusministern verteidigt Frau Dr. Susanne Eisenmann den Titel als dreisteste Dienstherrin mit großem Abstand. Die rücksichtslose Routine belastet nicht nur Lehrkräfte und ihre Familien, sondern auch die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung. Jahr für Jahr wälzen die Länder Kosten von 10 bis 20 Millionen auf die Sozialkassen ab. In Corona-Zeiten fiel massenweise Unterricht aus und Frau Eisenmann setzt motivierte Lehrkräfte einfach vor die Tür. Das ist verantwortungslos und scheinheilig. Die besten Lehrkräfte gewinnt man nicht mit finanzieller Schikane. Die Bundesregierung darf dieser Praxis nicht länger zusehen. Junge Lehrkräfte sind keine haushaltspolitische Spielmasse. Die Kultusministerin muss sie künftig endlich selbst bezahlen. Kein privater Arbeitgeber könnte sich solche Tricks erlauben. Statt systematischer Arbeitslosigkeit brauchen junge Lehrkräfte verlässliche Entwicklungsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.”

 

Hier der Link zum erwähnten Antrag der Abgeordneten Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP, Landtags-Drucksache 16/8437: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8437_D.pdf

 

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Beherbergungsverbote sind ein schleichender Lockdown.

Die FDP/DVP Fraktion fordert von der Landesregierung die sofortige Aufhebung der Verordnung zum Beherbergungsverbot von innerdeutschen Gästen aus Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 positiv Getesteten auf 100.000 Personen. „Pauschale Beherbergungsverbote für innerdeutsche Reisende sind reiner Aktionismus und helfen nicht bei der Eindämmung der Pandemie“, erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Sie gefährden im Gegenteil die Akzeptanz von tatsächlich erforderlichen Maßnahmen. Die Landesregierung darf nicht länger die Ohren vor Kritik von führenden Experten verschließen“, fordert der Liberale. Dabei bezog er sich auf die jüngsten Aussagen des Virologen Prof. Dr. Jonas Schmidt-Chanasit, der Beherbergungsverboten bescheinigte, „weder zielgerichtet noch verhältnismäßig“ zu sein, und des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen, der in den Beschränkungen eine „überflüssige (…) Pseudo-Gefahr“ sehe. „Die Corona Verordnung für Beherbergungsverbote muss unverzüglich aufgehoben werden“, fordert Dr. Rülke.

Der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzt: „Es gibt keine einzige Studie, die belegt, dass derartige Beherbergungsverbote auch nur irgendetwas zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Der Inzidenzwert von 50 Neuinfizierten kann binnen weniger Tage überschritten werden. Die Unsicherheit wird dazu führen, dass immer weniger Menschen innerdeutsche Reisen antreten. Die Beherbergungsverbote sind ein schleichender Lockdown. Sie sind auch Gift für die schwer angeschlagene Hotel- und Gaststättenbranche. Statt derartigem blinden Aktionismus bedarf es effektiver Maßnahmen zur Reduzierung von Massenansammlungen und zur Einhaltung der Hygieneregelungen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Die Tarifpartner brauchen keine bürokratische und wirtschaftsfeindliche Bevormundung.

Zur Meldung, Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut lehne das von Bundesarbeitsminister Heil geplante Gesetz zur Einführung eines Rechtsanspruches auf Homeoffice ab, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch die FDP-Landtagsfraktion lehnt einen solchen Gesetzentwurf der SPD ab. Wir freie Demokraten haben Vertrauen in die Tarifpartner, die keine staatliche Bevormundung brauchen. Ein solches Gesetz wäre zudem zu bürokratisch und wirtschaftsfeindlich und somit das Gegenteil von dem, was heute dringend notwendig ist.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Bestehende Mittel der Justiz und des Parlaments reichen derzeit aus.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke reagiert zurückhaltend auf den Vorstoß des Vorsitzenden der SPD Landtagsfraktion Andreas Stoch, auch bei verfassungsfeindlichen Äußerungen einen Mandatsentzug zuzulassen:

„Erfreulicherweise wird Herr Räpple dem künftigen Landtag von Baden-Württemberg nicht angehören. Selbst wenn wir die Verfassung nun ändern würden, würde es bis zur Landtagswahl in fünf Monaten keine Entscheidung geben. Eine Änderung der Landesverfassung darf aber kein Schnellschuss sein.

Für Herrn Räpple wäre eine Änderung der Landesverfassung indes auch zu viel der Ehre. Die Entgleisungen des Verfassungsfeindes Stefan Räpple sind widerwärtig. Es ist richtig, dass die Justiz nun prüft, ob Herr Räpple sich mit seinen Äußerungen strafbar gemacht hat. Sollte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität beantragen, sehe ich derzeit keinen Grund, diesem Ersuchen nicht zuzustimmen. Wenn Herr Räpple sich im Parlament danebenbenimmt, kann er außerdem nach der Geschäftsordnung für bis zu 10 Sitzungen ausgeschlossen werden. Die bestehenden Mittel reichen also aus. Das eigentliche Problem ist aber nicht Herr Räpple, sondern die AfD, die Demokratiefeinde, Spinner, Rassisten und Antisemiten in den Landtag gebracht hat.“