Ausweitung des Vergleichsmaßstabs erforderlich.

Zur Meldung, wonach ein Großteil der Intensivbetten im Land belegt sei und 31 Menschen beatmet würden, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

„Ich kritisiere, dass mit der Meldung, ein Großteil der Intensivbetten im Land sei belegt, womöglich Angst und Panik erzeugt wird. Ein unbedarfter Leser kann anhand der Überschrift den Eindruck gewinnen, es herrsche eine Knappheit, und das Gesundheitssystem könne eventuell auftretende schwere Krankheitsverläufe nicht aufnehmen. Entscheidend ist, dass es eine Gesamt-Reserve von derzeit 2.423 Plätzen gibt. Aktuell befinden sich 66 intensiv behandelte und davon 31 künstlich beatmete SARS-CoV-2-Patientinnen und Patienten in den Kliniken des Landes Baden-Württemberg. Es darf durch derartige Schlagzeilen auch nicht der Eindruck entstehen, dass Menschen mit anderen schweren Erkrankungen nicht mehr zur wichtigen Behandlung ins Krankenhaus gehen.

 

Generell muss zur Beurteilung der tatsächlichen Lage bei Corona der Blick über reine Laborzahlen hinaus deutlich geweitet werden. Das betonen auch Wissenschaftler. Die weiteren Fragen sind doch, wie viele erkranken in Relation zu den Getesteten wirklich? Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen? Erst dann ergibt sich ein wirklich valides Bild. Und selbstverständlich muss anhand der lokalen Geschehnisse entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass gemäß Pandemieplan der Schutz vulnerabler Gruppen stärker in den Blick genommen wird.“

Jochen Haußmann

Tatsächliches Gesundheitsgeschehen als Maßstab nehmen

Im Zusammenhang mit den verschärften Auflagen für private Feiern, den Reiseauflagen und die Ausrufung der zweiten Pandemiestufe sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

„Wir fordern die Landesregierung auf, von ihrer Zahlenfixierung der positiven Laborergebnisse bei COVID-19 weg zu kommen. Es können nicht positive Ergebnisse eines PCR-Tests dafür genutzt werden, die Freiheitsrechte derart einzuschränken. Das kann nur bei einer echten Gesundheitsgefahr verhältnismäßig sein. Dabei geht es dann um deutliche Symptome und schwere Krankheitsverläufe bis hin zur Krankenhausbehandlung. Die unübersichtlichen Reiseregelungen berücksichtigen in keiner Weise die besonderen Situationen in einem Landkreis. Ein lokales Ereignis führt zu nicht nachvollziehbaren Einschränkungen für viele Personen. Hinzu kommt, dass wir die Testkapazitäten für diejenigen, die sie benötigen, unnötig einschränken, wenn auf der anderen Seite zu expansiv agiert wird.

Corona muss ernst genommen werden. Ein Alarmismus anhand von unreflektierten Zahlen trägt jedoch nur zur Verunsicherung bei. Statt operativer Hektik braucht es einer klaren Kommunikationsstrategie. Was derzeit geschieht führt bereits zu einem schleichenden zweiten Lockdown, weil viele Ereignisse nicht mehr stattfinden. Wir sind uns sicher: Wir werden uns mit dem Corona-Virus noch einige Zeit beschäftigen müssen. Hierfür sind klare Vorsichtsmaßnahmen und tragfähige Hygienekonzepte die richtige Antwort. Ein Wettlauf um die Einschränkung von Freiheitsrechten hilft nicht weiter. Warum soll es keine privaten Feierlichkeiten mit Vorsichtsmaßnahmen geben, wenn sich gleichzeitig im öffentlichen Personenverkehr Menschen ohne Abstandskonzepte aufhalten dürfen? Dort vertraut man auf die Mund-Nasen-Bedeckung, an anderer Stelle nicht. Regelungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie logisch und nachvollziehbar sind. Die Landesregierung wäre gut beraten, endlich umzusteuern.“

Dr. Timm Kern

Förderkonzept für das Lesen und Schreiben an den Haupt- und Werkrealschulen ist zweifellos sinnvoll – FDP-Gesetzentwürfe zur Stärkung der erfolgreichen Schulart lehnte Grün-Schwarz jedoch ab.

Zur angekündigten neuen Förderkonzept zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen und Schreiben an Haupt- und Werkrealschulen sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Dass die Kultusministerin die Basiskompetenzen Lesen und Schreiben an den Haupt- und Werkrealschulen stärken will, ist erfreulich. Sie hat offensichtlich verstanden, dass die Haupt- und Werkrealschulen eine Zukunft verdient haben – schließlich haben sie schon zahlreichen jungen Menschen Zukunftschancen eröffnet. Allerdings hat die Kultusministerin sich mit dieser Ansicht in der grün-schwarzen Koalition nicht durchsetzen können. Anders ist nicht zu erklären, warum nicht nur die Abgeordneten der Grünen, sondern auch die der CDU im Landtag unsere Gesetzentwürfe zur Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen abgelehnt haben. Weder konnte sich die Regierungsmehrheit zu unserem Vorschlag einer Weiterentwicklung der Haupt- und Werkrealschulen zu ‚Beruflichen Realschulen‘ mit enger Verzahnung mit den Beruflichen Schulen durchringen, noch zu unserem Vorschlag zum Erhalt von kleineren Schulstandorten insbesondere auch im ländlichen Raum. Auch unser Vorstoß für die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung stieß auf taube Ohren. Fazit: Wenn die Kultusministerin der erfolgreichen Schulart eine Zukunft geben will, muss sie noch deutlich mehr für die Haupt- und Werkrealschulen tun.“

 

Andreas Stoch: „Uns geht es um Klarheit, wir wollen wissen, warum und an welchen Stellen es im entscheidenden Zeitraum schieflief“

 Hans-Ulrich Rülke: „Das Management der Landesregierung ist ein einziges Desaster gewesen“

 

Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP/DVP, Andreas Stoch und Hans-Ulrich Rülke, haben heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Notwendigkeit eines Untersuchungssauschusses zum baden-württembergischen Pavillon auf der Expo in Dubai erläutert.

 

Stoch: „Aus einem Projekt der Wirtschaft für die Wirtschaft wurde ein finanzielles Fiasko, und das Land taumelte in die Haftung – offenbar, ohne es zu sehen oder sehen zu wollen“.

Rülke: „Das Management der Landesregierung rund um die Teilnahme an der Expo in Dubai ist ein einziges Desaster. Man wurde Vertragspartner mit der dortigen Messegesellschaft, ohne das zu wissen. Es wurde ein ‚Commissioner General‘ für Baden-Württemberg ernannt, ohne das klar war, zu was dieser befugt ist. Von ursprünglichen Kosten in Höhe von 2,8 Millionen Euro für den baden-württembergischen Steuerzahler sind inzwischen mindestens 15 Millionen Euro geworden. Dies sind nur einige der haarsträubenden Fehler, die dort gemacht wurden.“

 

Seit Monaten bemühe sich der Wirtschaftsausschuss des Landtags hier um Aufklärung, ohne wirklich Fortschritte zu machen. „Daher ist es nun Zeit für einen Untersuchungsausschuss. Die Bürgerinnen und Bürger haben es verdient zu erfahren, welche Fehler rund um Baden-Württembergs Expo-Teilnahme gemacht wurde“, so Rülke.

 

Stoch sieht die Opposition in der Pflicht: „Wenn wir befürchten müssen, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden ist, müssen wir tätig werden. Und wenn es nach krassem Regierungsversagen aussieht, erst Recht“.

Klare Stellung beziehen die beiden Fraktionschefs auch gegenüber der Mutmaßung, der Untersuchungsausschuss sei rechtlich fragwürdig: „Die Landesregierung behauptet immer wieder, bei der Entscheidung zur Teilnahme Baden-Württembergs an der Expo handele es sich nicht um abgeschlossenes Regierungshandeln“, so Hans-Ulrich Rülke. „Dabei hat sie selbst am 22. September einen finalen Beschluss dazu gefasst. Mir scheint es so, als soll hier ein legitimes Erkenntnisinteresse mutwillig torpediert werden. Wenn die Regierung wirklich nichts zu verbergen hat und an Aufklärung interessiert ist, muss sie also auch mit einem Untersuchungsausschuss leben können! Ansonsten wird hier nur mit juristischen Finten stattgefundenes Missmanagement kaschiert!“

 

„Uns geht es nicht um die gute Idee, die Wirtschaft des Landes auf der Expo zu präsentieren. Uns geht es um die dilettantische Umsetzung“, so Andreas Stoch: „Und die spürbare Nervosität auf Seiten der Regierung lässt ahnen, dass es hier noch einige Dinge aufzuklären gibt. Uns geht es um Klarheit, wir wollen wissen, warum und an welchen Stellen es im entscheidenden Zeitraum schieflief “. Sollte die Regierung versuchen, den Ausschuss zu verhindern, werde man sich wehren, so Stoch und Rülke.

 

In der kommenden Woche soll der konkrete Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von den Fraktionen von SPD und FDP/DVP beschlossen werden. In den Landtag eingebracht wird der Antrag dann ebenfalls in der kommenden Woche.

Klaus Hoher

Landwirtschaftsminister schadet wieder einmal mehr dem Tierschutz und dem Ruf der gesamten Branche.

Zu der Schließung des Schweinehaltungsbetriebs in Rottweil, äußert sich der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Man hätte meinen können, dass es nach der Untätigkeit des Landwirtschaftsministers beim Corona-Skandal im Birkenfelder Schlachthof im April und seinem wohl maßgeblichen Beitrag zum Schlachthof-Skandal in Gärtringen im August nicht mehr schlimmer kommen könnte. Doch wieder einmal scheint Landwirtschaftsminister Peter Hauk den Verstoß gegen Recht und Tierschutz billigend in Kauf genommen zu haben. Die tierschutzrelevanten Mängel in dem nun geschlossenen Schweinehaltungsbetrieb in Rottweil waren bereits im Juli bekannt geworden, nachdem die „Soko Tierschutz“ entsprechendes Bildmaterial veröffentlicht hatte. Erst im August hatte der Verein mit der Veröffentlichung des Bildmaterials aus dem Schlachthof in Gärtringen zur Veröffentlichung des Skandals beigetragen. Auch damals machte die zuständige Aufsichtsbehörde den Schlachthof erst dicht, als der Druck der Medien zu groß wurde. Auch hier hätte monatelange Tierquälerei verhindert werden können.

Das Fehlverhalten des Landwirtschaftsministers in Sachen Tierschutz ist nicht mehr tragbar! Peter Hauk muss endlich seiner Arbeit nachgehen, anstatt sie von Tierschutzvereinigungen erledigen zu lassen. Er schadet nicht nur dem Wohl der Tiere, er ruiniert den Ruf einer gesamten Branche und gefährdet die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe und des Lebensmittelhandwerks im Land! Ich fordere den Landwirtschaftsminister eindringlich auf, endlich konkrete Maßnahmen vorlegen, wie er Missstände und Verstöße gegen den Tierschutz in Zukunft aufdecken und vermeiden will.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Staatlich verordnete Klimaschutzziele behindern Innovationen und klimapolitisch optimale Investitionen der Unternehmen im Land.

 

Zum heute vorgestellten Klimabündnis des Umweltministeriums, erklärt die wirtschafts- und umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Vielfalt der Firmen, die dem Klimabündnis Baden-Württemberg bereits beigetreten sind zeigt, dass die Wirtschaft sich der Aufgabe stellt. Die Ansätze sind vielfältig und liegen sowohl bei den direkten Emissionen durch die Geschäftstätigkeit als auch bei den Bezugsquellen von Strom und Wärme. Um die großen Potentiale zu heben, braucht es aber Investitionen und Technologieoffenheit. Die im Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg vorgesehene staatlich verordnete Photovoltaikpflicht auf gewerblichen Neubauten ist genau deshalb kontraproduktiv, da sie den Investitionsspielraum der Unternehmen einengt.“

 

Der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais betont:

„Die Landesregierung bürdet den Unternehmen mit der Photovoltaikpflicht nicht nur zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten auf, sie greift in die unternehmerischen Freiheiten ein und behindert somit klimapolitisch optimale Investitionen. Wir Freie Demokraten unterstützen die energiepolitischen Ziele der Pariser Klimakonferenz ausdrücklich. Wir verwahren uns aber gegen jede Instrumentalisierung des Abkommens im Sinne einer Verbots- und Umerziehungskultur. Nicht die Politik soll Technologien und Maßnahmen bestimmen, ideologiegetriebene Pflichten und Verbote festlegen, sondern die Verbraucher und Unternehmen sollen entscheiden. Wir müssen die Entwicklung von Technologien fördern, die Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit verbinden“.

 

Dr. Timm Kern

Die offene Ganztagsschule muss ebenso mit Bundesgeldern bezuschusst werden können wie die gebundene Ganztagsschule und kommunale Betreuungsangebote.

Zur Klage des Ministerpräsidenten über den Stress, den die Verhandlungen über die Bundesgelder für die Ganztagsbetreuung mit sich brächten, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Es ist selbstverständliche Aufgabe des Ministerpräsidenten, Baden-Württembergs Interessen zu wahren, auch wenn dies Stress bedeutet. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion liegt auch die Wahlfreiheit beim Ganztag im Interesse des Landes. Deshalb fordern wir auch den Ministerpräsidenten auf, bei den Verhandlungen im Bund dafür einzutreten, dass die Bezuschussung des Ganztags keine Schlagseite erhält, sondern unabhängig von der Ausgestaltung der Betreuung erfolgt. Neben gebundenen Ganztagsschulen und kommunalen Betreuungsangeboten sollten Ministerpräsident und Kultusministerin sich deshalb auch für die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag hierbei einsetzen. Die Voraussetzungen von Kindern und Familien sind zu unterschiedlich, als dass man ihren Bedürfnissen mit einer Einheitsform gerecht würde.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung sollte Aufklärung rund um Expo-Pavillon nicht versuchen zu verhindern.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Äußerung des Ministerpräsidenten zu einem möglichen Untersuchungsausschuss:

„Der Ministerpräsident soll sich seinen Kopf nicht über die Parlamentsrechte zerbrechen. Die Grenzen eines Untersuchungsausschusses bestimmt die Regierung nur mittelbar.

Ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung muss bleiben. Aber weder der Ministerpräsident noch die Regierung sollten wohl versuchen, die Aufklärung zu verhindern, wie das Land plötzlich zum Vertragspartner wurde und der Steuerzahler am Ende wohl mindestens 15 Millionen Euro zu bezahlen hat.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Masken können grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein, als Hinweis auf die Gefahrenlage, die sich am besten durch genügend Abstand abwenden lässt.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, weist darauf hin, dass sein Statement zur Wirksamkeit von Masken gegen das Corona-Virus verkürzt wiedergegeben wird:

„Ich bin in der Tat der Überzeugung, dass Alltagsmasken keinen hinreichenden Schutz gegen das Corona-Virus bieten, wohl aber FFP2-Masken. Das sinngemäße „Ein Schal tut’s auch“ des Ministerpräsidenten habe ich von Anfang an für falschen Aktionismus gehalten, aber nie in Abrede gestellt, dass Masken grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein können. Und sei es nur als Hinweis auf die Gefahrenlage, die sich am besten durch genügend Abstand abwenden lässt. Gegen hohe Aerosolkonzentration in Räumen, die ich für wesentlich gefährlicher halte, wirkt aber am besten ausreichendes Lüften und gegebenenfalls eine FFP2-Maske, aber eben keine grobstoffigen Alltagsmasken, in denen maximal große Tropfen hängen bleiben.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion fordert Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Lehrer und ein Bekenntnis zu ihrer pädagogischen Freiheit und Verantwortung.

 

Anlässlich des heutigen Weltlehrertags sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Selten waren die Lehrerinnen und Lehrer solchen Anforderungen ausgesetzt wie in der momentanen Situation, in der sie Schule und Unterricht unter Pandemiebedingungen schultern müssen. Man kann ihnen für ihre Leistungen und ihren Einsatz nicht genug Anerkennung zollen. Es ist daher erfreulich, wenn die Kultusministerin die Leistungen der Lehrer würdigt. Allerdings zeigt sich die Wertschätzung für die Lehrkräfte im praktischen politischen Handeln. So gibt es bei den Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Unter anderem müsste endlich die unwürdige Sommerferien-Arbeitslosigkeit bei Vertretungslehrkräften und Referendaren abgeschafft, der Fachlehrkräfte-Beförderungsstau weiter abgebaut und der Klassenteiler an allen weiterführenden Schulen auf 28 Schülerinnen und Schüler gesenkt werden. Und schließlich gilt es, sich zur pädagogischen Freiheit und Verantwortung der Lehrkräfte zu bekennen. Allzu oft wird versucht, dem Bildungswesen ideologische Vorstellungen überzustülpen. Dies bedeutet aber nichts anderes als eine Misstrauenserklärung an die Lehrerinnen und Lehrer. Die FDP/DVP Fraktion ist dagegen überzeugt: Unsere Lehrerinnen und Lehrer müssen eine anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen, so dass sie nach deren Bestehen unser Vertrauen in ihre Fähigkeiten verdient haben.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Maßlose neue Schulden vielfach nicht mit Corona begründbar.

Zur Kritik des Landesrechnungshofes am vorgelegten Nachtragshausalt der grün-schwarzen Landesregierung sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 „Wir sehen uns mit diesen kritischen Feststellungen des Rechnungshofes in unserer Haltung voll bestätigt.  Die vorgesehenen Ausgaben sind vielfach nicht mit der Corona-Sondersituation zu begründen, sondern stellen eine Wahlgeschenkfinanzierung unter dem Deckmantel von Corona dar. Dieser Kurs wird uns und die künftigen Generationen auch mit einem viel zu langen Rückzahlungszeitraum teuer zu stehen kommen. Wir werden sehr genau prüfen, ob dieser Staatshaushalt rechtlich Bestand haben wird.“

Nico Weinmann

Kategorie der Rechtmäßigkeit nicht der einzige Gradmesser für das Handeln oder Unterlassen der Ministerin.

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage, ob die frühere Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Unrecht aus dem Amt gedrängt wurde, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen, Nico Weinmann:

 „Dass die Abberufung der früheren Rektorin aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofes rechtmäßig war, kann die Versäumnisse von Ministerin Bauer nicht heilen. Die Umstände, unter denen die Abwahl Stöckles vollzogen wurde, bleiben auch weiterhin höchst fragwürdig. Dabei halte ich die Kategorie der Rechtmäßigkeit nicht für den einzigen Gradmesser für das Handeln oder Unterlassen der Ministerin. Auch der Vorsitzende Richter am VGH sah die frühere Rektorin als Opfer einer Intrige der damaligen Kanzlerin der Hochschule und ließ damit erkennen, dass es aus seiner Sicht der Fürsorge durch das Ministerium und insbesondere die Ministerin dringend bedurft hätte. Auch im Untersuchungsausschuss kamen wir zu dem Schluss, dass die Hilfe aus dem Ministerium in dieser schwierigen Situation völlig unzureichend war. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten müssen, anstatt die Akte vorschnell zu schließen.“

Klaus Hoher

Leere Floskeln helfen weder den Tafelläden im Land, noch bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.

 

Zum Start der Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, erklärt der ernährungs- und verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Landesregierung hat es der Aktionswoche ‚Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land‘ richtig erkannt: Das Land braucht dringend neue Helden – und das nicht nur bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.  Statt leere Floskeln und symbolpolitische Aktionswochen braucht es zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung konkrete Maßnahmen und genau da endet das grün-schwarze Engagement. Denn einen der wichtigsten Partner im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung –  die 147 Tafelläden im Land – lässt die Landesregierung mitten in der Corona-Pandemie im Stich, wie unser Antrag ‚Verringerung von Lebensmittelverschwendung durch Landesförderung für Tafelläden‘ ans Tageslicht brachte. Während Hessen 1,25 Millionen Euro und Nordrhein-Westfalen 900.000 Euro Notfallhilfen wegen der Corona-Pandemie bereitstellen, gibt es für die Tafeln in Baden-Württemberg keinerlei unbürokratische und schnelle Unterstützung. Lediglich ein Hilfsprogramm ‚Vereine in Not‘ für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration gebe es der Antwort der Landesregierung zufolge. Die Tafelläden im Land nehmen aber nicht nur eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ein, sondern auch im Einsatz gegen soziale Notlagen. Angesichts Corona- und Klimakrise sind das also gleich zwei unerlässliche Funktionen.

 

In den letzten Monaten der Corona-Pandemie gingen die Abnahmemengen deutlich zurück und die Einnahmen sind entsprechend gesunken. Fixkosten wie zum Beispiel für Mieten und Transportfahrzeuge der Tafeln blieben zum Teil ungedeckt. Da hilft auch keine Symbolpolitik mit der Aktionswoche ‚Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land‘, wenn es für viele ehrenamtlich getragene Tafelläden zwischenzeitlich um die Existenz geht.“

 

 

Nico Weinmann

Geltende Corona-Verordnung hat Licht, aber noch viel mehr Schatten.


Die FDP/DVP Fraktion lehnt die aktuelle Corona-Verordnung ab und fordert in Entschließungsanträgen Erlaubnis für Weihnachtsmärkte mit Alkoholausschank, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Kinderbetreuung und die Schulen sowie Erleichterungen für Reisebus-Unternehmen. Anlässlich der erstmals notwendigen Zustimmung des Landtags zur Corona-Verordnung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„An diesem Tag wird Parlamentsgeschichte geschrieben. Lange wurde bemängelt, dass die Parlamente kaum über verbindliche Mitsprachemöglichkeiten bei den Corona-Verordnungen der Regierungen verfügen. Heute ist die Landesregierung erstmals auf die Zustimmung des Landtags zur geltenden Corona-Verordnung angewiesen. Die Initiative dafür ging bereits Mitte Mai von einem Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion aus. In der Folge legten die Regierungsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf vor, der zwar ein ganzes Stück hinter unserem zurückblieb. In konstruktiven Verhandlungen gelang es uns aber, durchzusetzen, dass der Landtag alle zwei Monate seine Zustimmung zur Corona-Verordnung erteilen muss. An dieser Stelle danken wir auch ausdrücklich den Fraktionen von Grünen, CDU und der SPD für konstruktive Gespräche vor der Sommerpause.

Seit dem Lockdown im März wurden landauf, landab etliche Beschränkungen der Grundrechte von Gerichten als unverhältnismäßig eingestuft. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Der Gesundheitsschutz gilt eben nicht absolut, sondern muss mit den Freiheitsrechten von Einzelpersonen, aber auch dem Grundrecht der Berufsfreiheit behutsam in Einklang gebracht werden. Die verbindliche Mitwirkung des Landtags als höchstes Verfassungsorgan des Landes ist daher dringend geboten. Als Abgeordnete stehen wir dabei im ständigen Austausch mit Bürgern, Vereinen und Unternehmen vor Ort. Deren Interessen und Wünsche können wir nun rechtsverbindlich einbringen.

Die geltenden Corona-Verordnungen des Landes haben Licht, aber noch mehr Schatten. Heute wissen wir deutlich mehr über das Covid-19-Virus und das bedeutet eben auch, dass Maßnahmen und Beschränkungen noch zielgerichteter erfolgen müssen. Heute entscheiden wir über die Corona-Verordnungen in der aktuellen Fassung. Diese werden wir ablehnen, weil sie zahlreiche Defizite aufweist. Diese Liste ist lang. Beispiele für Defizite benennen wir in drei Entschließungsanträgen und fordern von der Landesregierung Nachbesserung.

Zum einen fordern wir den Erlass einer eigenen Verordnung für Weihnachtmärkte und ähnliche Spezialmärkte. Die Standbetreiber und die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit, ob und in welcher Form Weihnachtsmärkte stattfinden können. Aus unserer Sicht darf der Ausschank von Glühwein nicht verboten werden. Es ist nun mal Realität, dass es ohne Glühwein leere Märkte und leere Kassen geben wird. Unter Wahrung der seither in der Gastronomie bewährten Hygiene- und Abstandsvorschriften muss auch der Ausschank von alkoholischen Getränken möglich sein.

Ferner fordern wir eine Bildungs- und Betreuungsgarantie für die Schulen und die Kindertagesbetreuung. Eltern, Kinder und Lehrer brauchen Planungssicherheit dafür, dass es hier keine flächendeckenden Schließungen mehr geben wird. Notwendig ist vielmehr ein Stufenplan, anhand dessen klar wird, ab welchem Infektionsgeschehen vor Ort welche lokalen Maßnahmen für die Bildungseinrichtung getroffen werden. Außerdem beantragen wir, das Verbot jahrgangsübergreifender Arbeitsgemeinschaften an den Schulen auch anhand der Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern zu überprüfen und entsprechend dem Ergebnis eine Regelung zu erarbeiten, welche die jahrgangsübergreifenden AGs unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen wieder zulässt. Schließlich soll es in Reisebussen Gruppen von bis zu 10 Personen erlaubt werden, auf den Mund-Nasen-Schutz zu verzichten, wenn ausreichender Abstand zu anderen Personen gewährleistet ist. Wir brauchen in Reisebussen keine schärferen Vorgaben als in geschlossenen Restaurant-Räumen.“

 

Landesregierung lässt Ausstiegsstrategie und Parlamentsbeteiligung für so weitreichende Aktivitäten vermissen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Debatte des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg:

„Als überzeugter Liberaler fällt es mir schwer, das zu sagen. Aber die Corona-Pandemie ist eine außergewöhnliche Lage, und außergewöhnliche Lagen bedürfen außergewöhnlicher Maßnahmen. Daher kann auch eine befristete und begrenzte staatliche Beteiligung an Unternehmen in Ausnahmefällen vertretbar sein.

Die Landesregierung hat mit dem heute in den Landtag eingebrachten Beteiligungsfondsgesetz einen Vorschlag dazu gemacht. Leider lässt sie eine sachgerechte Beteiligung durch den Landtag sowie eine Exit-Strategie für den Ausstieg aus den Unternehmensbeteiligungen vermissen. Wir bei der FDP/DVP fordern klare Regeln für Staatsbeteiligungen und konkrete Nachbesserungen.

Erstens: Bei größeren Beteiligungen durch das Land muss unbedingt der Landtag beteiligt werden. Bürgschaften der L-Bank sind nur bis zur Grenze von 20 Millionen Euro ohne Landtagsbeteiligung möglich. Wieso soll das aber bei direkten Beteiligungen anders sein? Die von der Regierung vorgesehene Berichterstattung nur alle drei Monate ist viel zu wenig, um eine angemessene parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.

Zweitens: Wir brauchen eine klare Strategie für das Ende der Staatsbeteiligungen. Es kann nicht wie bei der Commerzbank auf Bundesebene sein, dass der Staat auch 10 Jahre nach dem Einstieg noch der bedeutendste Teilhaber eines Unternehmens ist. Zu jeder Beteiligung muss daher klar gesagt werden, wann und wie diese beendet werden soll. Zur Prüfung eines Einstiegs gehört auch die Prüfung eines Ausstiegs.“

Angesichts der jetzt bekannt gewordenen Interventionen von Landwirtschaftsminister Hauk im Fall des Schlachthofs in Gärtringen setzen die Fraktionen von SPD und FDP/DVP eine Sondersitzung des Ausschusses Ländlicher Raum und Verbraucherschutz an. Das Thema der Sitzung lautet „Vorkommnisse und Verstöße gegen Bestimmungen zu Tierschutz und Hygiene im Schlachthof Gärtringen seit 2018 sowie die vom Landratsamt und vom Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz ergriffenen Maßnahmen, Anordnungen und erlassenen Bußgeld- sowie Zwangsgeldbescheiden“.

„Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und dem womöglich skandalösen Eingriff von Minister Hauk ist ein Maximum an Transparenz wichtig“, so der SPD-Agrarexperte Jonas Weber: „Deswegen wollen wir uns nicht mit Informationen hinter verschlossene Türen zufriedengeben. Es muss eine öffentliche Sitzung geben“.

Klaus Hoher, Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion: „Wichtig ist uns auch, dass die Angelegenheit nicht verschleppt wird. Wir beantragen die Sondersitzung bereits für den 13. Oktober. Insbesondere das offensichtliche Fehlverhalten des Landwirtschaftsministers Hauk in dieser Sache haben die Verstöße gegen den Tierschutz und Hygienevorschriften ermöglicht und damit den Ruf der gesamten Branche beschädigt.“

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Aber den Kommunen dann auch bei den Hygienevorschriften vertrauen.


Zu dem Vorschlag des Ministerpräsidenten, die Entscheidung über die Durchführung von Weihnachtsmärkten und den eventuellen Ausschank von Alkohol, sagte der tourismuspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Nun möchte der Ministerpräsident die Entscheidung, ob eine Kommune einen Weihnachtsmarkt durchführen und dort auch Alkohol ausschenken kann, denselben überlassen. Das verwundert, ist doch diese Landesregierung bei der Corona-Bekämpfung sonst darauf versessen, bis ins Kleinste alle erlaubten Verhaltensweisen zu regeln.

Der Hintergrund ist ein anderer: der Streit zwischen dem Alkoholverbieter Lucha und der Gegenposition von Frau Hoffmeister-Kraut lässt sich offenbar nicht lösen. Dann müssen das halt die Kommunen entscheiden. Aber dann noch Herrn Lucha zu bitten, hier ´Leitplanken zu den Hygieneanforderungen´ zu erlassen – mit Verlaub, das können die Kommunen dann auch alleine entscheiden. Schließlich setzen sie seit März die Landesverordnungen um. Ansonsten kommen hier wieder die faktischen Verbote durch die Hintertür.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP-Fraktion hält Nachtragshaushalt der Landesregierung für verfassungswidrig.


„Fünf Milliarden Euro haben wir im März als notwendig erkannt und mitgetragen. Nicht aber jetzt diesen Schuldenrekord“ – so der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke in seiner Rede zum Nachtrag des Landeshaushalts. Das hieße nicht grundsätzlich, dass es keine neuen Schulden in der Krise gebe dürfe, diese müssten aber an der Corona-Situation ausgerichtet sein, erklärt Rülke.  Außerdem müsse man auch dann – und gerade dann – sehen, wo man einsparen könne.

Der Fraktionsvorsitzende stellt fest, dass erst 1,4 von 4,2 Milliarden der Corona-Hilfsgelder abgerufen seien und außerdem gewaltige Rücklagen in den Haushalten bereitstünden. Er zitiert aus den Stuttgarter Nachrichten vom 23. September: „Die Corona-Töpfe des Landes sind noch gut gefüllt.“ Corona diene als Alibi für die größte Schuldenorgie aller Zeiten und der eigentliche Grund sei die Landtagswahl, so sein Vorwurf. Rülke wörtlich: „Sie wollen sich den Wahlsieg kaufen und die kommenden Generationen sollen diese Orgie finanzieren.“

 

Das Land habe noch 800 Millionen Euro aus der Kreditaufnahme vom 19. März und eine Haushaltsrücklage für Risiken in ähnlicher Höhe. Zudem seien Bundeszuschüsse zu erwarten und es bestünden nicht getätigte Ausgaben im Haushaltsvollzug, in Summe also über 2 Milliarden Euro Handlungsspielraum, plus Verbesserungen im Bereich des Länderfinanzausgleichs von 3 Milliarden Euro im Jahr 2020, rechnet Rülke vor: „In einer solchen Situation präsentieren Sie diese Neuverschuldung historischen Ausmaßes“. Er erinnert daran, dass der Landtag gerade erst die Schuldenbremse in die Landesverfassung implementiert hat. „Wann, wenn nicht bei einer historischen Neuverschuldung von mehr als 30 Prozent, soll sie gelten?“, so Rülkes Frage.

 

„Da werden tolle Dinge mit diesen Schulden finanziert“, beschreibt Rülke den Haushaltsentwurf und nennt als Beispiele „Transformation, Klimaschutz und Mobilität“ oder „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz.“ Was das aber mit einer Naturkatastrophe zu tun hätte, erschließe sich nicht. Gleichzeitig verkünde Gesundheitsminister Lucha aber, man könne im Zusammenhang mit Corona nun Intensivbetten abbauen. „Was Sie da vorhaben, passt doch hinten und vorne nicht zusammen“, so Rülkes scharfe Kritik.

 

Als Beispiel für den eigentlichen Charakter der Regierungsvorhaben nennt Rülke, dass zu hören gewesen sei, jede Regierungsfraktion dürfe 600 Millionen verteilen. „Das ist ein orientalischer Basar; das ist Wahlkampf pur“, so seine Kritik und weiter: „Über Jahre haben Sie die Aufblähung Ihrer Haushalte damit begründet, dass sie es wegen der hohen Steuereinnahmen können. Nun können Sie es nicht mehr, da machen Sie einfach gewaltige Schulden!“ Er zitiert das Badische Tagblatt vom 23. September: „Grün-Schwarz wird als die Landesregierung in die Geschichte eingehen, die die meisten Schulden gemacht hat.“

 

Was später geschehe, sei absolut klar: Steuererhöhungen! Rülke zitiert den Ministerpräsidenten Kretschmann wie folgt: „Wir werden die Schulden innerhalb von 30 Jahren zurückzahlen.“ Rülke dazu: „Herr Ministerpräsident, wollen Sie bis dahin im Amt bleiben?“

 

Es sei doch offenkundig was hier gespielt werde, so Rülke: Man mache jetzt Schulden und die Zeche müsste dann die nächste Generation zahlen. Beim Blick auf die Regierungsbank dränge sich ein Satz des Dramatikers und Satirikers George Bernard Shaw auf: „Nehmt Euch in Acht vor alten Männern. Denn ihnen ist die Zukunft ganz egal!“

 

Rülke ruft die Mahnung der Rechnungshöfe von Bund und Ländern bei ihrer diesjährigen Herbsttagung in Hildesheim in Erinnerung, die explizit vor einer unzulässigen Inanspruchnahme der Ausnahmen von der Schuldenbremse und vor einem Umgehen des Verschuldungsverbots warnten. Flankiert sieht Rülke das von einem Gutachten der Universität Saarbrücken für den Bund der Steuerzahler, in dem klar festgestellt worden sei, dass Schulden, die mit einer Naturkatastrophe begründet werden, auch tatsächlich zur Bekämpfung der Notlage verwendet werden müssen.

 

Rülke abschließend: „Was Sie hier mit dem Landeshaushalt vorhaben, schreit geradezu nach einer gerichtlichen Überprüfung!“

Gesetzesentwurf ist teure Symbolpolitik und greift in Entscheidungsfreiheit der Wirtschaft und der Kommunen ein.


Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzesentwurfs zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die landesgesetzlichen Klimaziele für 2020 hat Baden-Württemberg nur auf Grund der Corona-Pandemie erreicht. Allein diese Tatsache zeigt, dass es völlig unsinnig ist, in einem symbolpolitischen Landesgesetz utopische Zielvorgaben zu formulieren, zu deren Erreichung der Landesgesetzgeber nicht einmal die notwendigen Kompetenzen hat. Diese liegen für die Energiewende, sei es beim Emissionshandel, bei steuerlichen Anreizen oder bei den Rahmenbedingungen des Strommarkts, beim Bund und der EU.

Unternehmen im Land bürdet Grün-Schwarz mit der Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen nicht nur zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten auf, die Landesregierung greift massiv in die unternehmerischen Freiheiten ein. Die Landesregierung weiß auf Nachfrage (Drs. 16/8685) nicht einmal, wie viele Neubauten über eine Solaranlage verfügen, hält aber trotzdem eine Pflicht für erforderlich. Alternative Maßnahmen für eine bessere Klimabilanz werden gar nicht betrachtet. Mit der Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung und der Beteiligung der Regierungspräsidien in Bauleitplanverfahren untergräbt sie darüber hinaus die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltung.

Wir Freie Demokraten unterstützen die energiepolitischen Ziele der Pariser Klimakonferenz ausdrücklich. Klimaschutz endet aber nicht an Landesgrenzen, sondern muss global gedacht werden. Klimaschutz gelingt nur, wenn die Prinzipien der Subsidiarität, der Sozialen Marktwirtschaft und der Technologieoffenheit respektiert werden. Klimaschutz darf nicht zu einer zentralverwaltungswirtschaftlichen Klima-Planwirtschaft führen. Ernstzunehmende Politik im Dienste des Klimaschutzes sieht anders aus“.

Nico Weinmann

Völlig misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie für den Datenschutz zeigt, dass diese Innenminister Strobl nur als Vorwand für verfassungswidrige Verschärfung des Polizeigesetzes diente.


Die FDP/DVP Fraktion legt zur Zweiten Beratung und Schlussabstimmung der Novelle des Polizeigesetzes drei Änderungs- und einen Entschließungsantrag vor. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann, erklärt dazu:

„Spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Polizeigesetz ist klar, dass die Gesetzesverschärfungen, auf die Innenminister Strobl besonders stolz ist, verfassungswidrig sind. Das haben sämtliche externen Sachverständige bestätigt. Die Grünen hatten alle Trümpfe in der Hand, um diese Verschärfungen zu verhindern. Sie haben sie ganz bewusst nicht genutzt und verabschieden sich damit als Bewahrer von Bürger- und Freiheitsrechten.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir den Einsatz der Bodycam in Wohnungen verhindern, weil dies gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Wir wollen auch keine nahezu anlasslose Befugnis für Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Damit folgen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass die Durchführung von Kontrollen zu beliebiger Zeit und an beliebigem Ort ins Blaue hinein mit dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich unvereinbar‘ ist.

 

Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal. In einem Entschließungsantrag fordern wir daher, dass das Parlament und die Landesregierung entgegen den heutigen Planungen ab dem Jahr 2022 den Einstellungskorridor im ‘deutlich vierstelligen Bereich’ halten. Schon mit der bloßen Zustimmung zu diesem Antrag wäre für die Polizei mehr erreicht als mit der kompletten Novelle des Polizeigesetzes.

 

Innenminister Strobl hatte eigentlich nur die Aufgabe, europäische Vorgaben für den Datenschutz vernünftig umzusetzen. Das ist ihm gründlich misslungen. Offenbar diente Innenminister Strobl die Umsetzung der EU-Richtlinie nur als Vorwand, um an anderer Stelle weitere Verschärfungen des Polizeirechts einzuführen.

 

Zahlreiche Kritikpunkte des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden nicht umgesetzt. So kann dieser die Polizei auf datenschutzrechtliche Verstöße hinweisen, er kann aber nicht Sanktionen und Abhilfe anordnen. Dabei verlangt die EU-Richtlinie genau solche ‚wirksamen‘ Befugnisse. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diesen Missstand beseitigen. Der Gang vor Gerichte und eine Niederlage des Landes sind ansonsten vorprogrammiert. Man braucht schon eine sehr selektive Wahrnehmung der Realität, um – wie die Vertreter der Regierungsfraktionen und der Innenminister – aus den Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Zustimmung zum Gesetzentwurf herzuleiten.“

Dr. Timm Kern

Die offene Ganztagsschule neben der gebundenen ins Schulgesetz aufnehmen – Bund muss auch die offene Ganztagsschule anerkennen und bezuschussen.


Anlässlich einer Landtagsdebatte über die Bezuschussung der Ganztagsschule durch den Bund warb der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für einen bildungspolitischen Aufbruch für Wahlfreiheit.

 „Wir Freie Demokraten setzen uns für bürgernahe Wahlfreiheit ein. Nach wie vor wollen wir die offene Ganztagsschule neben der gebundenen ins Schulgesetz aufnehmen:

  1. Kinder und Familien haben unterschiedliche Bedürfnisse: Für den einen passt die gebunden-rhythmisierte Form besser, für den anderen die offene Ganztagsschule mit ihren frei wählbaren Angeboten am Nachmittag – für die man sich selbstverständlich für mindestens ein halbes Schuljahr festlegen muss.
  2. Die offene Ganztagsschule ist darüber hinaus wegen ihrer einfachen und offenen Organisationsform aus einem Guss auch ein sehr guter und auch sehr wichtiger Kooperationspartner für die Vereine und außerschulischen Institutionen.
  3. Und schließlich ist sie kostengünstiger als die gebunden-rhythmisierte Form mit ihrem verbindlichen Nachmittagsunterricht an drei oder vier Tagen.“

Kern erinnerte an das Abstimmungsverhalten der anderen demokratischen Parteien bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf zur Wahlfreiheit beim Ganztag: „Für die Grünen ist Offenheit und Wahlfreiheit in diesem Politikbereich ideologisch ohnehin indiskutabel, die SPD die offene Ganztagsschule als ‚Bällebad‘ verunglimpft. Auch die CDU lehnte unseren Gesetzentwurf damals ab. Wenn es ihr aber nun ernst ist mit Wahlfreiheit beim Ganztag, muss sie im Bund dafür eintreten, dass die Mittel für den Ganztag neben der verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule nicht nur für Betreuungsangebote, sondern auch für die offene Ganztagsschule eingesetzt werden können. Außerdem treten wir Freie Demokraten dafür ein, dass auch die offene Ganztagsschule im Rahmen des Rechtsanspruchs als Ganztagsschule anerkannt wird.“

Klaus Hoher

Landwirtschaftsminister Hauk ruiniert nicht nur den Ruf der regionalen Schlachthöfe und des Metzgerhandwerks, er schadet auch noch dem Tierschutz!


Zu den neuesten Erkenntnissen im Skandal um den Schlachthof in Gärtringen äußert sich der agrar- und tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Schon die Untätigkeit des Landwirtschaftsministers beim Corona-Skandal im Birkenfelder Schlachthof im April war untragbar, doch nun kommt es noch schlimmer! Minister Hauk hat wohl maßgeblich zum Schlachthof-Skandal in Gärtringen beigetragen! So zeigen die neuesten Ermittlungen in dem Fall, dass das zuständige Landratsamt bereits am 4. März dem Schlachthof ein Zwangsgeld angedroht und am 16. März den Gebührenbescheid verschickt hat. Zweimal 2.000 Euro hätte der Schlachthof zahlen sollen, wenn bei der Betäubung nicht endlich nachgebessert würde. Nochmals weitere 12.000 Euro waren angedroht worden. Am 25. März hatte das Landratsamt dann noch mehr Zwangsgeld angedroht, weil es auch noch Mängel im Anlieferungsbereich und fehlende Standardarbeitsanweisungen gab. Die massiven Mängel waren vom Landratsamt also lange vor dem Skandal beanstandet worden. Doch Minister Hauk grätschte dazwischen, am 6. April wurde das Zwangsgeld bis auf Weiteres ausgesetzt, auf Bitte des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

 

Anstatt seiner Pflicht zur Durchsetzung von Recht und Ordnung nachzukommen, hat der Landwirtschaftsminister die Verletzung des Tierschutzes und die Schließung des Schlachthofs in Kauf genommen und damit auch zahlreiche Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. Nun schiebt er sein Fehlverhalten auch noch auf die angebliche Systemrelevanz des Betriebs in der Corona-Pandemie, anstatt endlich zuzugeben, dass er mit der Aussetzung des Bußgeldes seinem Parteifreund, dem Geschäftsführer des Schlachthofs und ebenfalls CDU-Politiker, einen Freundschaftsdienst erwiesen hat. Ich fordere Herrn Hauk auf endlich zu seinem Fehlverhalten zu stehen! Den regionalen Schlachtstätten, dem Tierschutz und dem regionalen Metzgerhandwerk hat er schon genug geschadet.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Kluge Politik ist, Verbrennungsmotoren klimafreundlich zu optimieren.


Zur Auseinandersetzung in der Landesregierung um die Forderungen des Verkehrsministers Winfried Hermann, wonach die Bürger im großen Stil aufs Auto verzichten und in zehn Jahren jeden zweiten Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen sollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Deutlicher kann es wohl kaum durch Winfried Hermann gemacht werden, dass ihm jedes Mittel recht ist, um das Automobil als seinen ideologischen Erzfeind zu bekämpfen. Dass er planwirtschaftliche Vorgaben macht, wie viel die Menschen in zehn Jahren zu Fuß gehen sollen, ist ja bestenfalls noch skurril. Mit dem Abgesang auf den Automobilstandort und die Zukunft des Verbrennungsmotors entlarvt er sich aber als Totengräber des Wohlstands in Baden-Württemberg. Er sieht die Chancen nicht, das Automobil klimafreundlicher zu machen, etwa mit Wasserstofftechnologie oder synthetischen Kraftstoffen. Ehrlicherweise: Er will es gar nicht sehen in seinem Kampf gegen das Auto. Verbrennungsmotoren werden noch über sehr lange Zeit das Fortbewegungsmittel der Wahl bleiben. Kluge Politik ist, das anzunehmen und zu optimieren.“

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter soll ergebnisoffen prüfen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit entsprechen.


Zur Warnung von Eltern- und Lehrervertretern vor einem Betrieb der neuen digitalen Bildungsplattform des Landes durch den US-Konzern „Microsoft“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Dass sich nun auch der Landeselternbeirat, die Arbeitsgemeinschaften gymnasialer Elternvertreter und der Philologenverband in Sorge um den Datenschutz an den Schulen zu Wort gemeldet haben, darf die Kultusministerin keinesfalls ignorieren. Die Kultusministerin muss sich von ihrer Fixierung auf das Microsoft-Produkt „Office 365“ lösen und den Datenschutzbeauftragten ergebnisoffen prüfen lassen, welche Anwendungen vorab definierten Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit an den Schulen entsprechen. Es handelt sich um eine entscheidende Weichenstellung: Alle am Schulleben Beteiligten müssen sich sicher sein können, dass beim digitalen Unterrichten und Lernen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum Rauswurf des Abgeordneten Räpple aus der AfD-Fraktion sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Rauswürfe von Verfassungsfeinden vom Schlage eines Räpple führen weniger zur Frage, wie sie aus ihrer Fraktion fliegen, sondern eher, wie sie in den Landtag gekommen sind. Hier bleibt festzustellen: Wer die AfD unterstützt, bringt erklärte Demokratiefeinde, Spinner, Rassisten und Antisemiten ins Parlament.“