Dr. Hans-Ulrich Rülke

Abwälzen der Entscheidung auf die Verantwortlichen vor Ort schafft alles andere als klare Verhältnisse.

Zum Vorschlag der Kultusministerin, vor Ort mit beweglichen Ferientagen die Weihnachtsferien nach vorne zu verlängern, und zu ihrer Absage an eine allgemeine diesbezügliche Regelung äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

Rülke: „Grundsätzlich ist der Vorschlag nicht verkehrt, die Weihnachtsferien um zwei Tage nach vorne zu verlängern. So können die Familien vier Tage früher ins Weihnachtsfest starten, was für viele in der aktuellen Situation eine Erleichterung darstellen würde. Klar muss sein, dass angesichts des bisherigen großen Unterrichtsausfalls andere Ferientage in diesem Umfang reduziert werden müssen. Wenig Verständnis haben wir aber dafür, dass Kultusministerin die Entscheidung hierüber sechs Wochen vor Weihnachten auf die Verantwortlichen vor Ort abwälzt. Bei solch einer Frage wären klare Verhältnisse angebracht, wie sie Nordrhein-Westfalen schaffen will: mit einer landesweit einheitlichen Regelung. Zudem müsste angegeben werden, welche Ferientage im Gegenzug gestrichen werden und wie die Notbetreuung an den beiden Tagen sichergestellt wird.“

Kern: „Der Weg, den Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann vorschlägt, dürfte allerdings alles andere als klare Verhältnisse vor Ort schaffen. Über die Festsetzung der Beweglichen Ferientage entscheiden nach der Ferienverordnung des Kultusministeriums die Schulleiter einer Gemeinde mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats. Die Entscheidungsfindung führt zu einigem Aufwand, und auch ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen ist nicht auszuschließen. Damit wäre wohl weniger gewonnen als verloren.“

Daniel Karrais

Neuer Migrationspakt mit deutlichen Chancen auf Verbesserungen wird morgen verhandelt.

 

Zur heutigen Debatte über den Europa-Bericht der Landesregierung und dem geplanten neuen Migrationspakt der EU erklärt das Mitglied des Europaausschusses, Daniel Karrais:

 

„Der Migrationspakt, den die EU-Regierungschefs ab morgen verhandeln, ist ein wichtiger Meilenstein für eine praktikablere, modernisierte Zuwanderungs- und Asylregelung, auch wenn wichtige Themen noch ausgespart wurden.

Das Dublin-Regime ist gescheitert, das anzuerkennen ist ein erster wichtiger Schritt. Der Ersatz durch das sogenannte ‚Migration Governance System‘ kommt den seither Aufnahmeunwilligen in ihrem geforderten Beitrag zur Bewältigung von Flüchtlingsaufnahme und –kosten entgegen und das erhöht die Chancen auf eine Akzeptanz, ohne dass Entscheidendes verloren geht. Aber auch dies steht und fällt mit einer Verhinderung der Binnenmigration innerhalb der EU, denn dies würde vereinbarte Quoten unterlaufen. Diese Regelungen fehlen aber.

Schleunigst ergänzt müssen dazu noch Regelungen zur Arbeitsmigration angegangen werden, z.B. durch eine Zuwanderung nach einem Punktesystem nach den erklärten Bedarfen in den Mitgliedstaaten. Dies ist die andere Seite der Medaille; eine reine Flüchtlingsregelung ist ohne dies unvollständig. Wir fordern klare, nachvollziehbare Regelungen für Betroffene und Unternehmen.

Entscheidend ist dazu noch die Ausstattung und Arbeitsfähigkeit der Grenzschutzorganisation FRONTEX, deren Arbeit man aber auch erleichtern kann, wenn die EU Flüchtlingsabkommen mit dem Libanon und Jordanien schließt und damit dort auch eine höhere Unterstützung leisten kann.“

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion hatte einen Gesetzentwurf zu einem Vollverschleierungsverbot in den Schulen vorgelegt – Gerichtsentscheidung bestätigt die Fraktion im Nachhinein hierbei.

Die FDP/DVP Fraktion trage den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einem Vollverschleierungsverbot an Schulen mit, äußerte sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs: „Bereits im Oktober 2016 hatte die FDP/DVP Fraktion einen Entwurf für ein ‚Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit‘ (Drucksache 16/896) vorgelegt. Ziel unseres Gesetzentwurfs war es, an den Schulen und in bestimmten weiteren Bereichen, in denen dies nach unserer Auffassung erforderlich ist, für Rechtssicherheit hinsichtlich des Vollverschleierungsverbots zu sorgen. Unser Gesetzentwurf forderte ausdrücklich nicht ein generelles Vollverschleierungsverbot. Hiervon wäre die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit berührt, die es zu achten gilt.“

Zu den Beweggründen der FDP/DVP Fraktion sagte Kern: „Schule und Unterricht beruhen auf offener Kommunikation. Und offene Kommunikation ist sowohl auf Sprache als auch auf nonverbale Wege der Verständigung wie Mimik oder Blickkontakt angewiesen. Eine Vollverschleierung des Gesichts verhindert diese Verständigung und schränkt die offene Kommunikation damit in erheblichem Maße ein. Dass mittlerweile das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ein von der Schulbehörde verhängtes Vollverschleierungsverbot wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hat, bestätigt wieder einmal im Nachhinein die FDP/DVP-Fraktion bei der Vorlage ihres Gesetzentwurfs.“

Trotz Sympathiebekundungen für den FDP-Gesetzentwurf, so Kern, habe sich die CDU damals nicht gegenüber dem grünen Koalitionspartner durchsetzen können. Also habe ihn die Regierungsmehrheit bei der Abstimmung im Landtag abgelehnt. Kern: „Es ist erfreulich, dass nun offensichtlich beide Koalitionspartner den Handlungsbedarf erkannt haben. Denn schließlich stünde das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats auf dem Spiel, wenn für wichtig erkannte Grundsätze, wie die offene Kommunikation an der Schule, nicht umgesetzt würden.“

Jochen Haußmann

Praktiker geben Hinweise auf zahlreiche Unzulänglichkeiten.

 

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Minister Luchas Krisenmanagement in der Kritik“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Faktion der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Minister Lucha – und das ist Teil der positiven Kritik – pflegt einen offenen Kommunikationsstil und steht den Abgeordneten Rede und Antwort. Es mangelt auch nicht an Pressemitteilungen. Aus der Praxis heraus hört man jedoch Kritik, man habe den Sommer zu leichtfertig verstreichen lassen. Denn Pandemien laufen regelmäßig in 2 bis 3 Wellen ab. Dann stellt man aber im Spätsommer völlig überraschend fest, dass nach den Sommerferien die Schule beginnt und es vielleicht nicht sonderlich schlau ist, die Kinder in proppenvolle Busse zu stopfen. So kam –  hopplahopp – ein Förderprogramm auf den Weg. Wie sieht es denn nun in der Hochphase der zweiten Welle mit Schnelltests aus? Diese brauchen wir dringend für den Pflege- und Gesundheitsbereich. Es darf nicht noch einmal passieren, dass Pflegebedürftige isoliert werden. Es gibt Schnelltests und FFP-2 Masken. Gerade aber hier liegt der Hase im Pfeffer. Es kann nicht sein, dass das Land lediglich eine ‚Notreserve‘ aufbaut und ansonsten die Tests des Bundes verteilt. Ist gesichert, dass diese Menge ausreicht? Hätte das Land frühzeitig die Beschaffung koordiniert, wären jetzt schon überall diese Tests zu moderaten Preisen vorhanden. Jetzt sehe ich aber die Gefahr, dass wir geradewegs in eine Nachfrageüberhitzung laufen. Bayern macht einmal mehr vor, wie es bessergeht. Ich möchte auch endlich einmal verbindliche Aussagen zur Reserve von Schutzausstattungen. Es ist mir eindeutig zu wenig, wenn hier das Land immer auf den Bund warten will. Die Gesundheitsämter sind endlich technisch zu ertüchtigen – hier braucht es die Unterstützung des Landes, um digitaler zu werden. Das Land bestellt jetzt Impfstoffe – aber wie sieht es mit den Lagermöglichkeiten aus, Stichwort: Ultratiefkühlschränke? Viele Fragen, auf die ich verbindliche Antworten erwarte.“

Nico Weinmann

AfD nutzt Pandemie, um Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben.

 

Zur Aktuellen Debatte „Zwangseinweisungen, Denunzianten-Bürgerwehr und Ermächtigungsverordnungen – das Ende der Grundrechte in Baden-Württemberg?“ auf Antrag der AfD erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Nico Weinmann:

 

„Die AfD hat Rassisten, Antisemiten und Demokratiefeinde in den Landtag gebracht. Die Corona-Pandemie nutzt sie, um die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Die AfD ist sicherlich nicht die Partei, die sich als Verteidigerin der Grundrechte aufspielen kann.

 

Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung und Zumutung nicht nur für unser Gesundheitswesen, für die Wirtschaft oder unsere Kultur, sondern auch für den gesellschaftlichen Frieden. Die Regierungen sind gut beraten, wenn nicht nur die Einschränkungen der Grundrechte maßvoll erfolgt, sondern Kabinettsmitglieder auch den richtigen Ton treffen. Mit seiner Forderung beispielsweise nach einer zwangsweisen Unterbringung von Quarantäneverweigern an einem landesweit zentralen Ort hat sich Minister Strobl gehörig im Ton vergriffen. Nur wenige Tage später musste sein Haus einräumen, dass landesweit nur einzelne Fälle bekannt sind – der Nutzen für die Pandemieeindämmung also gleich null ist. Reißerische Forderungen schaffen zwar mediale Aufmerksamkeit, sind aber kontraproduktiv bei der Pandemiebekämpfung und tragen bestenfalls zur Verunsicherung der Gesellschaft bei.

 

Wir brauchen vielmehr eine stetige Debatte über die notwendigen und richtigen Maßnahmen in den Parlamenten. Die Regierung ist gut beraten, die Vorschläge der Opposition zu berücksichtigen und die Debatte im Landtag nicht als eine bloße Formalie zu betrachten. So erreichen wir tatsächlich mehr Akzeptanz für die Maßnahmen und machen diese ein Stück weit besser und rechtssicherer.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Eine Welt mit begrenzten Ressourcen benötigt innovative Wirtschaftsmodelle.

 

Zur ersten Beratung des Gesetzesentwurfs zur Neuordnung des Abfallrechts der Landesregierung, erklärte die kreislaufwirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

 

„Die Absicht der Landesregierung, die Effizienz der Abfallwirtschaft und die Maßnahmen der Ressourcenschonung zu steigern, ist begrüßenswert. Ob dies aber mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf gelingt, ist fraglich, denn marktwirtschaftliche Strukturen werden zu wenig berücksichtigt. Eine Welt mit begrenzten Ressourcen benötigt neue Wirtschaftsmodelle. Im Sinne einer Circular Economy müssen wir weg von einer linearen Wegwerfgesellschaft hin zu einer kreislauforientierteren Herangehensweise bei Produktion und Verbrauch.

 

Der Gesetzesentwurf aber ebnet den Weg zur innovativen Kreislaufwirtschaft noch nicht. So soll der Status Quo der Sonderabfallentsorgung in Baden-Württemberg für viele weitere Jahre in Zement gegossen werden, insbesondere die Stellung der SAA Sonderabfallagentur als Andienungsbehörde. Durch diese aktive Lenkung der Abfallströme wird die Entsorgungsindustrie massiv eingeschränkt, was letztlich dazu führt, dass kein konstruktiver Wettbewerb stattfinden kann. Auch darf Entsorgungssicherheit nicht an Bundeslandgrenzen enden. Vielmehr muss das gesamte Netz der geeigneten Entsorgungsanlagen in Betracht gezogen werden. Auch ein relevanter Mehrwert für den Klimaschutz erschließt sich durch die Landes-Autarkieregelungen nicht. Transportwege zu Anlagen in benachbarte Staaten oder Bundesländer sind häufig kürzer als zu baden-württembergischen Anlagen.

 

Die deutschen Standards im Abfallrecht, wie auch die Implementierung und der Vollzug

des europäischen Abfallrechtes, sind bereits vorbildlich. Ob darüber hinaus gehenden Regelungen ihrem Ziel gerecht werden, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Deponien zu entlasten und die natürlichen Ressourcen zu schonen, das gilt es nun in den weiteren Beratungen zu prüfen.“

 

 

 

Nico Weinmann

Anreicherung des Aufgabenkanons der Hochschulen unlauter, nachdem der neue Hochschulfinanzierungsvertrag erst vor wenigen Monaten festgezurrt wurde.

 

Zur heutigen ersten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wissenschaftsministerin Bauer präsentiert einen bunten Strauß hochschulrechtlicher Änderungen, in dem aber einige welke Blüten stecken. Denn die Akzentuierung von Tierwohl und Gleichstellung anstelle der dringend erforderlichen Regelungen zum effektiven Bürokratieabbau und flächendeckender Digitalisierung verkennt die aktuellen Herausforderungen an den Hochschulen vollkommen. Die Ideen der Landesregierung zum Tierschutz negieren die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen und würden den Lehrbetrieb unverhältnismäßig einschränken. Ich halte es auch für unlauter, nun den Aufgabenkanon der Hochschulen anreichern zu wollen, nachdem erst vor wenigen Monaten der neue Hochschulfinanzierungsvertrag festgezurrt wurde. Innovation, aber auch Nachhaltigkeit und selbst den Tierschutz gibt es eben nicht zum Nulltarif. Richtigerweise sollte man im Gesetz nur die Kernaufgaben der Hochschulen explizit benennen und diese Aufzählung nicht ideologisch überfrachten.

Das Gesetz enthält durchaus sinnvolle Weiterentwicklungen des Hochschulrechts, die wir bereits seit Jahren gefordert haben und nun natürlich mittragen, wie etwa die optionale Bauherreneigenschaft und das Verschleierungsverbot. Es fehlen aber Regelungen, die einerseits den Bürokratieabbau tatsächlich voranbringen und andererseits den Hochschulen Rechtssicherheit geben bei digitalen Neuerungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf versucht die Wissenschaftsministerin, einige Baustellen der zurückliegenden Dekade grüner Hochschulpolitik abzuschließen. Gleichzeitig eröffnet sie aber neue Baustellen, wo eigentlich die Entlastung der Hochschulen das erklärte Ziel war.“

 

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Digitalen Schule vor.

 

Anlässlich der Ersten Beratung eines FDP-Gesetzentwurfs zur Digitalen Schule sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Digitalisierung der Schulen sowohl beschleunigen als auch gesetzlich verankern. Konkret wollen wir die Finanzierung der Ausstattung für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit digitaler Hard- und Software, die Systemadministration und die Lehrerfortbildung für digitale Bildung zumindest für die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags sicherstellen. Während die Ausstattung der Lehrkräfte und die Lehrerfortbildung Aufgaben des Landes sind und vom Land finanziert werden, tragen Land und Schulträger die Kosten für die digitale Ausstattung der Schüler und die Systemadministration zu gleichen Teilen. Wir treten außerdem für einen Digitalpakt 2.0 ein, so dass Bund, Land und Schulträger jeweils ein Drittel der Kosten tragen. Wichtig ist uns, dass die Schulen in freier Trägerschaft in gleicher Höhe von Bund und Land bezuschusst werden wie die kommunal getragenen Schulen.“

 

Kern weiter: „Den Schulen ist auf Antrag und nach Beschluss von Lehrer- und Schulkonferenz ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung und Administration der digitalen Technik und Systeme zu geben. Wir betonen, dass die Schulträger über die Höhe des Budgets entscheiden. Was die digitalen Endgeräte angeht, schlagen wir vor, dass die Schülerinnen und Schüler diese entweder ausleihen oder käuflich erwerben können und dann dafür einen Zuschuss erhalten. Dieses Modell wurde bei Schultaschenrechnern bereits erfolgreich praktiziert.  Außerdem wollen wir sicherstellen, dass die Schulen Wahlfreiheit bei digitalen Anwendungen haben – auf der Basis von Datenschutz und Datensicherheit. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass die Betreiber von digitalen Anwendungen auch deren Zulassung für den Schulbetrieb beantragen können. Dieser Zulassung muss der Datenschutzbeauftragte zustimmen. Und schließlich wollen wir jeder Schule ein Budget für Lehrerfortbildungen im Bereich der digitalen Bildung geben. Das Budget ist so bemessen, dass jede Lehrkraft einmal pro Jahr an einem Angebot entweder der Schulverwaltung oder eines freien bzw. privaten Weiterbildungsträgers teilnehmen und die entsprechende Fortbildungspflicht erfüllt werden kann. Die Fortbildungspflicht soll vor allem sicherstellen, dass es genügend Angebote gibt.“

 

Kern: „Die Digitalisierung der Schulen für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots von entscheidender Bedeutung. Stillstand ist für Freie Demokraten keine Option in diesem entscheidenden Zukunftsbereich. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, unserem konkreten Vorschlag zuzustimmen und damit die Schulen auf die Höhe der Zeit zu bringen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Geplante Regelung zur Verjährung von Erschließungsbeiträgen läuft ins Leere und belastet weiterhin Grundstücksbesitzer unverhältnismäßig.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Ersten Lesung des Kommunalabgabengesetzes:

 

„Die von der Regierung vorgesehene Einführung einer Verjährungsfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird in ihrer jetzigen Ausgestaltung ins Leere laufen und das Problem der Altfälle bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht lösen. Sie ist nichts als weiße Salbe. Die Regierung kommt damit zwar einer juristischen Auflage des Bundesverfassungsgerichts nach, löst aber nicht die wirklichen Probleme unseres Landes und betreibt nur inhaltsleere Symbolpolitik. Wir alle wissen: Weiße Salbe hilft nur bei Oberflächlichkeiten und soll nur besänftigen; bei tieferen Wunden ist sie hingegen gefährlich. Nicht anders ist es auch beim Kommunalabgabengesetz: Auch nach der Novelle werden weiterhin zahllose Grundstücksbesitzer noch Jahrzehnte nach dem Straßenbau mit Gebühren für diesen belastet werden können. Wir fordern daher eine echte Verjährungslösung und das Ende dieser unbegrenzten Gebührenerheberei. Grundstücksbesitzer müssen endlich Klarheit erhalten und wissen, wann ihnen wofür noch Gebühren drohen.“

 

Zum Aspekt der Ortsnamenserweiterungen äußert sich Prof. Schweickert folgendermaßen: „Was auf den ersten Blick wie eine Demokratisierung zugunsten der Gemeinderäte daherkommt, ist in Wahrheit eine Verschärfung, wenn das Innenministerium seine seitherige Entscheidungspraxis nicht verändert. Denn nun muss ein Gemeinderat mit Dreiviertelmehrheit einen solchen Antrag stellen. Ob das Innenministerium dies nun genehmigt, ist aber genauso offen wie seither bei der Verleihungspraxis. Damit bleibt auch dieser Aspekt des Gesetzes nichts Anderes als weiße Salbe. Erst wenn der neue diesbezügliche Erlass vorliegt, kann man beurteilen, ob dieses alte Thema nun endlich zugunsten der Kommunen aufgelöst ist und nicht nur ein placebohafter Trost ist.“

 

 

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion unterbreitet Vorschläge.

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die aktuelle Situation des Ehrenamts sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: „Ehrenamtliche sorgen dafür, dass das gesellschaftliche Leben in unseren Städten und Dörfern pulsiert. Wir Freie Demokraten wollen das Ehrenamt auch über die Zeit der Pandemie hinaus stärken. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, das Ehrenamt in dieser schwierigen Lage nicht länger mit Sonntagsreden und Lobeshymnen abzuspeisen, sondern wirksam und schnell zu unterstützen. Konkret:

  • Beim Sport muss die zugesagte Verlängerung der Hilfen in verbindliche Form gegossen werden.
  • Wir brauchen jetzt eine große Kampagne, um für Vereinseintritte zu werben. In der Corona-Zeit ist kaum jemand in einen Verein eingetreten, aber Austritte gab es sicherlich zu verzeichnen.
  • Der veranlasste Shutdown muss im Bereich des Ehrenamts auf seine Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Denn hier sind viele Bereiche ganz offensichtlich kein Infektionsschwerpunkt. Wegen der Bedeutung der körperlichen Bewegung gerade in der jetzigen Zeit treten wir für ein differenziertes Konzept ein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben wieder ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich. Und wir fordern, zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für Tennishallen zu prüfen – sie dürfen nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind. Ein ähnliches Problem gibt es im Reitsport.
  • Auch für die Kulturschaffenden müssen die Hilfen verlängert werden. Denn der Topf aus dem Programm ‚Kunst trotz Abstand‘ beispielsweise ist nun leer, und mehr als zwei Drittel der Antragsteller sind leer ausgegangen. Kritisch zu sehen ist, dass die Antragstellung häufig zu viel Zeit und Energie band und abschlägige Förderentscheidungen sowie die fehlende Transparenz des Verfahrens naturgemäß für Unmut sorgten.

Insgesamt müsse laut Kern Bürokratie abgebaut und steuerliche Freigrenzen erhöht werden. Kern: „Der Normenkontrollrat hat dieser grün-schwarzen Landesregierung im Dezember 2019 sage und schreibe 49 konkrete Vorschläge unterbreitet, um das Ehrenamt durch Bürokratieabbau zu stärken. Wir Freie Demokraten haben die Landesregierung in der heutigen Debatte dazu befragt und werden auch weiter darüber wachen, dass diese Vorschläge nicht im Sande verlaufen.“

Jochen Haußmann

Ganzheitlicher Ansatz erforderlich.

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion des Antrags der Fraktion der Grünen „Leiser ist gesünder – Lärmschutz in Baden-Württemberg“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

 

„Lärmschutz ist ein wichtiges Ziel, denn zu viel Lärm macht krank. Faktenbasierte Konzepte, die auf alle Lärmquellen eingehen, sind zu begrüßen. Kritisch wird es immer dann, wenn geplante Vorhaben nach einer Bevormundungspolitik aussehen, wie es in Gestalt von Motorradfahrverboten an Sonntagen aus Baden-Württemberg in den Bundesrat getragen wurde. Oder wenn es darum geht, auf Durchgangsstraßen, die dem übergeordneten Verkehr dienen, generell Tempo 30 vorzusehen. Das sieht dann eher nach einer Politik gegen den Individualverkehr aus, wie es auch mit City-Maut und Nahverkehrsabgabe der Fall wäre. Wir sind für konstruktiven Lärmschutz, wie wir das mit unserem Positionspapier zur Diskussion um Fahrverbote für Motorräder dokumentiert haben. Die Weiterentwicklung von Lärmgrenzwerten ist ebenso sinnvoll, wie Lärmdisplays und die konsequente Ahndung von illegalen Lärmtunings. Pauschale Verbote hingegen sind in erster Linie eine Stigmatisierung.“

 

Hinweis: Das genannte Positionspapier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/diskussion-um-fahrverbote-fuer-motorraeder.pdf/

Der richtige Ort, um über Corona-Maßnahmen zu diskutieren und entscheiden, ist das Parlament und nicht ein Bürgerforum ohne jegliche Befugnisse.

 

Zur Vorstellung des Gesetzes über die dialogische Bürgerbeteiligung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Auf der Zielgerade vor der Landtagswahl erinnern sich die Grünen daran, dass sie einst für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie standen. Die sogenannte dialogische Bürgerbeteiligung ist ein grünes Feigenblatt, um zu kaschieren, dass die Grünen sich von der ‚Politik des Gehörtwerdens‘ längst verabschiedet haben. Im Gesetzentwurf heißt es etwa ausdrücklich, dass die Ergebnisse ‚für die zuständigen Stellen nicht bindend‘ seien. Die grundsätzliche Entscheidung über die Durchführung eines solchen Formats wird überdies ins Ermessen der Behörden gestellt, wodurch man kontroversen Themen von vornherein aus dem Weg geht. Das ist grüne Alibipolitik. Verbindliche Mitsprache der Bürger, wie es etwa die FDP/DVP Fraktion im Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie auf Landkreisebene gefordert haben, haben die Grünen mit der CDU zusammen hingegen abgelehnt.

 

An Missachtung des Parlaments grenzt es, wenn nun das Format gerade dazu genutzt wird, um Corona-Maßnahmen zu legitimieren. Der richtige Ort, um über die Maßnahmen zu sprechen und abzustimmen, ist das Parlament und nicht ein Bürgerforum ohne jegliche Befugnisse. Auf konstruktive Vorschläge der Opposition zur Pandemiebekämpfung ist die Landesregierung aber bislang nicht eingegangen. Nun sollen offenbar ein paar genehme Stimmen von Bürgern für die nachträgliche Legitimation genutzt wird. Die Landesregierung hat noch immer nicht verstanden, dass die Gerichte von ihr eine echte Beteiligung des Parlaments verlangen.“

Klaus Hoher

Planwirtschaftliche Vorgaben und fehlende Wertschätzung gefährden die Urproduktion.

 

Zur Meldung, dass Agrarminister Peter Hauk die Bedeutung regional erzeugter Lebensmittel in Zeiten von Corona hervorgehoben hat, erklärte der agrar- und ernährungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Wer regionale Lebensmittel will, der muss auch die Arbeit der heimischen Landwirte wertschätzen und Ihnen Zukunftsperspektiven bieten. Das aber verfehlt Grün-Schwarz mit dem in diesem Jahr beschlossenen Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes komplett. Das Gesetz konterkariert nicht nur die bisherigen freiwilligen Anstrengungen der Landwirte für mehr Artenschutz, etwa durch den integrierten Pflanzenschutz, es gefährdet mit seinen planwirtschaftlichen Zielvorgaben die heimische Urproduktion. Artenschutz ist eine Aufgabe, die nur im Schulterschluss mit der gesamten Gesellschaft gelingen kann und nicht mit einer wissenschaftsfernen Vorgabe zur Pflanzenschutzmittelreduktion. Auch die forcierte Öko-Umstellung wird lediglich einen ruinösen Preiskampf bei Bioprodukten zur Folge haben. Zudem ist die geringe Flächennutzungseffizienz des Ökolandbaus im Vergleich zum konventionellen Anbau ein großes Manko, was ihn damit selbst beim Klimaschutz nicht systematisch überlegen macht.

 

Die heimische Landwirtschaft ist nicht nur mit einer überdimensionalen Aufgabenflut und Bürokratie konfrontiert. Sie wird viel zu oft pauschal an den Pranger gestellt und verunglimpft. Ein Landwirtschaftsminister, der in einen Schlachthof-Skandal verwickelt ist, indem er Vetternwirtschaft betreibt und massive Missstände leugnet, befördert dies. Die 33.200 landwirtschaftlichen Betriebe im Land brauchen echte Wertschätzung und Rahmenbedingungen, die ihnen eine verlässliche Zukunftsperspektive bieten, wenn sie weiterhin für gut gefüllte Lebensmittelregale sorgen sollen.“

Dr. Timm Kern

Das Wohl des einzelnen Kindes muss im Mittelpunkt stehen.

Zu den Ergebnissen einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) zur schulischen Inklusion sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wenn mehr als die Hälfte der befragten Lehrkräfte Inklusion grundsätzlich für sinnvoll erachtet, aber nur 23 die gemeinsame Beschulung für ‚praktisch sinnvoll umsetzbar‘ hält, muss dies der Landesregierung zu denken geben und sie zum Handeln auffordern. Denn ganz offensichtlich stimmen bei solch einem Befund die Rahmenbedingungen nicht. So seien laut derselben Umfrage nur 15 Prozent der Schulen in Baden-Württemberg barrierefrei. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion muss das Wohl des einzelnen Kindes im Mittelpunkt stehen. Deshalb darf es weder unzureichende Rahmenbedingungen für die Inklusion noch eine mangelnde Unterstützung für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ, frühere Sonderschulen) geben. Im Gegenteil, gerade die SBBZ sind echte Kompetenzzentren der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf. Neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Inklusion – der VBE hat vielversprechende Vorschläge unterbreitet – gilt es, die SBBZ und ihre Außenklassen an den allgemeinen Schulen zu stärken. Die Notwendigkeit hierfür wird in Corona-Zeiten nochmals besonders deutlich, es liegt aber auch ganz grundsätzlich im Interesse eines erstklassigen sonderpädagogischen Bildungsangebots in Baden-Württemberg.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Eilige Einrichtung von Bürgerforen ist dem Vertrauen der Bevölkerung in die Politik nicht zuträglich.

 

Die Einlassungen der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Erler zum Vertrauen der Bevölkerung in die Politik während des zweiten Corona-Lockdowns kommentiert der Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Die beträchtlichen Einschränkungen und gelegentlich auch existenzbedrohenden Eingriffe des Staates aufgrund der Corona-Pandemie müssen in den Parlamenten diskutiert werden. Aus meiner Sicht ist die eilige Einrichtung von Bürgerforen dem Vertrauen der Bevölkerung in die Politik nicht zuträglich. Man sollte den Parlamentarismus nicht untergraben, sondern die Diskussion in den Parlamenten wiederbeleben.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Landesregierung hat in der Landtagsdiskussion selbst auf die Bundeshilfen verweisen.

 

Zur Meldung, dass die Landesministerien vom Bund Klarheit für die November-Hilfen fordern, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„In der Diskussion um die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen des aktuellen Lockdowns im Landtag wurde die Landesregierung nicht müde, auf die avisierten Bundeshilfen zu verweisen. Jeder Tag ohne diese Unterstützungsleistungen wird weitere betroffene Betriebe in existenzielle Not bringen. Die Gastronomen und Kulturschaffenden haben in Aussicht gestellt bekommen, dreiviertel ihres Umsatzausfalles erstattet zu bekommen. Sie haben sich auf die Zusagen verlassen und erdulden das Berufsverbot, obwohl sie mit umfassenden Hygienekonzepten bereits ihren Beitrag zum Infektionsschutz geleistet hatten. Wenn die November-Hilfen nun nicht bald kommen, sehe ich weiteres Vertrauen der Bevölkerung in die Politik verspielt.“

Klaus Hoher

 

Zur Forderung nach Hilfen für den organisierten Sport sagte der sportpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Wie auch schon bei den ersten pandemiebedingten Einschränkungen und Verboten im Bereich des Sports hält es die FDP/DVP Fraktion für dringend notwendig, dass die Vereine in Not finanzielle Unterstützung erhalten. Im Interesse der Planungssicherheit der Vereine wäre es wichtig, dass sich die Kultusministerin hierzu umgehend erklärt. Mindestens ebenso wichtig finden wir aber, dass der von den Regierungen des Bundes und der Länder veranlasste Shutdown beim Sport auf seine Verhältnismäßigkeit überprüft wird. Der Betrieb wurde mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Und dies, obwohl Vereine und Verbände Hygienekonzepte auf den Weg gebracht hatten, die funktionieren. Zudem ist der Freizeit- und Amateursport ganz offensichtlich kein Infektionsschwerpunkt. Dass körperlicher Bewegung gerade in der jetzigen Zeit eine hohe Bedeutung zukommt, dürfte kaum jemand bezweifeln. Wir treten deshalb für ein differenziertes Konzept ein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht.“

 

Dr. Timm Kern

Zur Forderung des Landeselternbeirats und des Philologenverbands nach Senkung des Klassenteilers sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Landeselternbeirat und Philologenverband mahnen zu Recht eine Senkung des Klassenteilers an. Es liegt auf der Hand, dass kleinere Klassen bessere Möglichkeiten bieten, auf den einzelnen Schüler beziehungsweise die einzelne Schülerin einzugehen. Aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer bedeuten kleinere Klassen bessere Arbeitsbedingungen. Bereits im Frühjahr 2011 (!) beschloss der Landtag einstimmig, den Klassenteiler an allen Schularten von derzeit 30 auf 28 Schülerinnen und Schüler zu senken. Leider stellten später vor allem die in Regierungsverantwortung gekommenen Grünen den Nutzen einer Klassenteilersenkung in Frage. Die FDP/DVP Fraktion fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, im Interesse der Qualität des Bildungsangebots in Baden-Württemberg nicht länger wertvolle Zeit verstreichen zu lassen, sondern den Klassenteiler zügig auf 28 zu senken.“

 

Daniel Karrais

Zu den grün-schwarzen Plänen, die Überarbeitung des Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK) nicht mehr bis zum Ende der Legislaturperiode anzugehen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Verschiebung der Umsetzung des IEKK zeigt wieder einmal, dass es völlig unsinnig ist, verbindliche Prozentvorgaben in einem Landesgesetz festzuschreiben. Klimaschutz endet nicht an Landesgrenzen, sondern muss europaweit und nicht zuletzt global gedacht werden. Darauf, dass die Ziele im Klimaschutzgesetz aufgrund der Beschlüsse der EU überholt waren, bevor das Gesetz beschlossen wurde, habe ich hingewiesen. Wir brauchen eine starke Wirtschaft und die Förderung innovativer Technologien anstelle eines symbolpolitischen Gesetzeswerkes. Wenn sich jetzt die Rechtsgrundlage für die konkreten Maßnahmen verzögert, ist außer viel heißer Luft nichts erreicht in Sachen Klimaschutz in Baden-Württemberg. Das macht aber nichts, denn EU und Bund, als die Ebenen, in denen die Festlegung von Klimaschutzmaßnahmen Sinn ergeben, kümmern sich darum.

 

Minister Untersteller wollte Vorreiter in Sachen Klimaschutz werden, wird aber von den klimapolitischen Zielen der EU abgehängt. Schon in der zweiten Beratung zum Klimaschutzgesetz (14. Oktober), habe ich Minister Untersteller erklärt, dass seine Klimaziele, die Treibhausgas-Emissionen in Baden-Württemberg bis 2030 um 42 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren, längst nicht mehr aktuell sind. Eine Woche zuvor hatte das EU-Parlament das EU-Klimaziel bis 2030 verschärft. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll im Vergleich zu 1990 um 60 Prozent sinken.“

 

Nico Weinmann

Auch Wissenschaftsministerin Bauer muss dem Ausschuss Rede und Antwort stehen.

Die erstmals angesetzten öffentlichen Beratungen der Corona-Verordnungen im Ständigen Ausschuss sind kurzfristig abgesagt worden, weil der zuständige Minister trotz Einladung zu einer ausschließlichen Präsenzsitzung, nicht persönlich erschien, sondern auf digitaler Zuschaltung bestand. Die Minister Eisenmann und Wolf waren hingegen persönlich anwesend, ebenso wie die Mitglieder des Ständigen Ausschusses. Der Ausschussvorsitzende Stefan Scheffold berichtete eingangs in der öffentlich übertragenen Sitzung, dass er gestern von Minister Lucha am Rande der Plenarsitzung darauf angesprochen worden sei, dass er nicht persönlich erscheinen werde, und er ihn darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine präsenzpflichtige Sitzung handele.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt:

„Die Premiere der Beratungen der Corona-Verordnungen in einer öffentlichen Sitzung im Ständigen Ausschuss haben wir uns eigentlich anders vorgestellt. Wenn der zuständige Ausschuss sich mit den Maßnahmen befasst, ist es ärgerlich, wenn der zuständige Minister es nicht für erforderlich erachtet, persönlich zu erscheinen. Im Plenum ist den Abgeordneten unter Berücksichtigung der Abstandsvorschriften auch eine Teilnahme in Präsenz möglich. Das Thema Corona-Maßnahmen brennt den Menschen unter den Nägeln. Es ist insoweit ärgerlich, dass die heutige Sitzung nicht stattfinden konnte.

Die Sitzung wird nun am Mittwoch nachgeholt. Wir finden es richtig, wenn die Minister persönlich erscheinen. Neben Sozialminister Lucha wollen wir auch die Teilnahme von Wissenschaftsministerin Bauer an der Sitzung. Die Corona-Pandemie stellt auch die Hochschulen vor große Herausforderungen. Das wollen wir mit der Fachministerin besprechen.“

Nico Weinmann

Ohne Präsenzveranstaltungen besteht Gefahr, eine ganze Studierendengeneration um ein Jahr ihrer Ausbildungszeit zu berauben.

Zur Forderung der Landesrektorenkonferenz, bald wieder zu mehr Präsenzveranstaltungen an den Universitäten zurückzukehren, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die schnelle Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen ist dringend geboten. Gerade für Studienanfänger ist das unabdingbar, aber auch in vielen Studiengängen sind praktische Elemente vorgesehen. Wir laufen Gefahr, eine ganze Studierendengeneration um ein Jahr ihrer Ausbildungszeit zu berauben, wenn nun auch das Wintersemester ausschließlich mit digitaler Lehre angegangen wird. Präsenzveranstaltungen sind häufig alternativlos, will man nicht den Studienerfolg oder die Studienqualität riskieren. Es ist für mich vollkommen unverständlich, dass man zwar die Schulen von der aktuellen Schließungsanordnung ausnimmt, die Hochschulen aber nicht. Noch im September hatte die Landesregierung verkündet, den Präsenzbetrieb an den Hochschulen ermöglichen zu wollen und sich dabei an den Regelungen für die Schulen orientieren zu wollen. Die Landesverordnung hält die Schulen aktuell als Teil des für die Zukunft der Gesellschaft besonders bedeutsamen Bereichs `Schule und Bildung´ offen, nicht aber die Hochschulen. Das ist für die Studierenden und auch die Hochschulverantwortlichen doch der blanke Hohn, die hochschulische Bildung trotz umfassender Hygienekonzepte nicht von der Schließung auszunehmen. Denn natürlich gehören Sie zum gesellschaftlich besonders relevanten Bildungsbereich.“

Gabriele Reich-Gutjahr

FDP/DVP-Initiative „Mobilfunkloch des Monats“ zeigt hohen Handlungsbedarf.

 

Gabriele Reich-Gutjahr, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion und damit zuständige Fachpolitikerin für das Thema Mobilfunk, erklärt zur heutigen Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums:

 

„Das Wirtschaftsministerium hat beim Thema Unterstützung für den Mobilfunkausbau zu lange die Füße stillgehalten. Die nun endlich gestartete Informationskampagne hat die FDP/DVP-Fraktion schon lange gefordert und wurde vom Wirtschaftsministerium bereits vielfach angekündigt. Sie ist längst überfällig und ich frage mich, wieso dies so lange gedauert hat. Die Task Force Mobilfunk im Ministerium wurde doch schon im April 2019 vorgestellt.

Wie wichtig und dringlich das Thema ist, zeigt unsere aktuelle Facebook-Initiative ‚Mobilfunkloch des Monats‘. Unzählige Privatleute und Unternehmen melden uns dort ihre Probleme mit unzureichender Mobilfunkabdeckung und welche Konsequenzen dies für die Wirtschaft, die Sicherheit oder einfach auch nur das Sozialleben hat. Die Ergebnisse sind erschreckend und zeigen einmal mehr wie wichtig eine gute Mobilfunkinfrastruktur für unser Land ist. Dass wir bei der 5G-Technologie in Baden-Württemberg trotz permanenter Lippenbekenntnisse der Regierung zur Bedeutung der Künstlicher Intelligenz noch völlig blank sind, ist ein Armutszeugnis. Länder wie Spanien haben schon 2019 in 14 Städten 5G eingeführt. Eine Informationskampagne ist das eine, eine 4G-Lückenschließung und ein schneller 5G-Ausbau das andere. Daran muss sich die Regierung messen lassen.“

Nico Weinmann

Digitale und hybride Sitzungsformate sollten langfristig zulässig sein.

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann:

„Rund acht Monate nach dem ersten Lockdown und mitten im zweiten Lockdown legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen von Personalräten rechtlich auf sichere Beine gestellt werden soll. Dieses Gesetz ist im Grundsatz gut, aber es kommt deutlich zu spät. Notgedrungen fanden die Sitzungen bisher auch schon digital statt. Die Landesregierung hat die entsprechenden Gremien ein Stück weit alleine gelassen. Wir hätten uns viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht. Da hilft es nur wenig, dass die digitalen Sitzungen bereits vorher möglicherweise rechtskonform waren. Auch die Rückwirkung des Gesetzes zum 01.03.2020 ändert nichts an der Unsicherheit der letzten Monate. Aber: Besser spät als nie, und in den kommenden Monaten wird dieses Gesetz nun wieder oft gebraucht werden.

An dieser Stelle müssen wir aber auch perspektivisch denken. In mehreren Anhörungen wurde der Wunsch geäußert, digitale oder hybride Sitzungen auch nach der Pandemie zu ermöglichen. Lange Anreisewege bleiben so erspart und idealerweise werden wichtige Entscheidungen früher getroffen. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung werden wir nicht verzichten, auch wenn es nicht zu einem Ende der Präsenzsitzungen führen darf. Langfristige Lösungen müssen aber auch datenschutzrechtlich auf sicheren Beinen stehen. Die Anhörung zeigt hier eine gewisse Unsicherheit. Daher sollte künftig der Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig eingebunden werden, damit allen Beteiligten klar ist, welche Software den Anforderungen entspricht und welche besser gemieden werden sollte.“

Stephen Brauer

Einstieg in die Vermögensteuer wird weitere Begehrlichkeiten nach sich ziehen.

Zur heutigen Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das heute von der Koalition verabschiedete Grundsteuermodell wird zu starken Mehrbelastungen insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern führen, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchen, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.

Dass die Koalition sich entschieden hat, die Gebäudefläche nicht mit in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, ist nach Ansicht von Experten nicht nur verfassungswidrig, es verfehlt auch den eigentlichen Zweck der Grundsteuer, das Grundstück mit öffentlichen Leistungen zu versorgen. Hier wäre die Frage, ob ein Gebäude zwingend zu berücksichtigen ist.

Besonders zu kritisieren wir aber, dass Grüne und CDU mit der Bodenwertorientierung eine Vermögensteuer ohne Ansehen der Leistungsfähigkeit auflegen. Dies ist keineswegs vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Tatsächlich wird hier ein langgehegter Wunsch der Grünen erfüllt, zu dem die CDU die Hand reicht.“

 

Dr. Timm Kern

 

FDP/DVP Fraktion beantragt neben Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz bei Bildungsdaten ein Verfahren zur Abgrenzung öffentlich zugänglicher und nicht zugänglicher Daten – Ablehnung durch Grün-Schwarz.

 

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 

„Zahlreiche Verbände und Institutionen haben sich eingehend und engagiert mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Für die Stellungnahmen, die Zustimmung und die Kritik, bedanken wir uns an dieser Stelle ausdrücklich! In dieser Anhörung wurde deutlich, dass es um mehr geht als um ein Pokerspiel über Zahlen zwischen Parlament und Regierung. Vielmehr geht es um eine systematische Erfassung und Aufbereitung von immer mehr schulbezogenen Daten vor allem durch das noch relativ neue IBBW – Institut für Bildungsanalysen BW. Angesichts dessen sehr umfassenden Auftrags zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die demokratietheoretische Frage berührt, wie viel Wissen von Behörden soll mit der Öffentlichkeit geteilt werden soll. In seiner Stellungnahme stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LFDI) stellt auch klar, dass der Informationszugang nicht schrankenlos ist, aber dass Einschränkungen der Informationsfreiheit gut begründet sein müssen. Er sieht die Schwäche der bisherigen Rechtslage darin, dass eine kritische Diskussion darüber unterbunden wird, welche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen und welche nicht. Der LFDI regt deshalb auch ein Informationsregister an, in das die Daten ohne Personalbezug eingestellt werden sollen – personenbezogene Daten müssen schließlich sorgsam geschützt und daher von vornherein ausgeschlossen sein. Der Anregung des LFDI folgend haben wir mit einem Entschließungsantrag ein Verfahren zur Abgrenzung vorgeschlagen: Ein Sachverständigengremium macht Vorschläge, welche Daten erhoben werden und merkt dazu an, welche Daten warum nicht veröffentlicht werden sollen. Die Entscheidung darüber, was in das Qualitätsdatenregister aufgenommen wird und was nicht, liegt beim Bildungsausschuss des Landtags. Dass sich die grün-schwarze Regierungsmehrheit nicht zu einer Zustimmung zu diesem Verfahren durchringen konnte, ist ein erneuter Beleg für das tiefe Misstrauen, das diese Regierung den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringt.“