Zum Bericht des baden-württembergischen Genossenschaftsverbands (BWGV) über die Situation im Obst- und Gemüsebau im Südwesten und den zunehmenden Mangel an Erntehelfern sagt der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Das Risiko, dass die Erdbeeren auf dem Feld oder der Spargel in der Erde bleibt, ist allein in den vergangenen zwei Jahren beträchtlich gestiegen. Heimische Arbeitskräfte stehen für diese Arbeit schon seit Jahren nicht mehr zur Verfügung. Aber auch die Erntehelfer aus den osteuropäischen Ländern bleiben mittlerweile aus. Auch die Entfristung der sog. 70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse konnte diese Entwicklung nicht bremsen. Damit es aber nicht zur drohenden Reduzierung der Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen oder dem Rückgang der Verfügbarkeit regionaler Produkte kommt, müssen sowohl die Visa-Verfahren mit Drittstaaten vereinfacht und beschleunigt werden, als auch weiteren Saisonarbeitnehmerabkommen abgeschlossen werden. Das kommt erwiesenermaßen auch diesen Ländern selbst zugute, aus denen die Arbeitskräfte stammen und beide Seiten profitieren davon. Dieser Befund ist jedoch nicht neu, allein die Unbeweglichkeit der Bundespolitik und der mangelnde Einsatz des hiesigen Wirtschaftsministeriums zugunsten der landwirtschaftlichen Betriebe im Land machen das Problem nun zu einem drängenden. Ich sehe die Wirtschaftsministerin in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der Spargel nicht bis zur Blüte in der Erde bleibt“

Zum Beschluss des Europäischen Parlaments, im Zuge der Reform des Urheberrechts Uploadfilter, also eine Software zu Vorab-Prüfung von Inhalten, vorzuschreiben, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das ist eine schwarze Stunde für die Freiheit des Internets. Unterstützt und getragen von der CDU/CSU und der SPD wird das Netz nun eingeschränkt. Damit beweisen beide Parteien, dass sie keinerlei Gespür für die Realität der heutigen Informationsgesellschaft haben. Das wird nicht nur Kreativität reduzieren, sondern beschränkt auch viele junge Köpfe, für die das Netz heute selbstverständlicher Ort der Kommunikation, des Austauschs und der Erfahrung ist.“

Zur Pressemitteilung des Verkehrsministeriums, wonach es bei der Ausnahmekonzeption für Euro-4-Diesel Nachbesserungen für Betroffene gäbe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Offenbar ist die nahende Kommunalwahl der Motor für eine neue angebliche Beweglichkeit. Die grün-schwarze Landesregierung hätte jedoch vor Verhängung der unverhältnismäßigen Fahrverbote für ganz Stuttgart mit den Betroffenen reden müssen. Es wird immer mehr erkennbar, dass das Verkehrsministerium kein Konzept hat. Beinahe täglich erfahren wir Änderungen, Ergänzungen, aber auch Unstimmigkeiten wie zum Beispiel die Nutzung der P+R-Parkplätze. Die linke Hand weiß nicht mehr was die rechte macht. Es wird immer deutlicher, dass Verkehrsminister Hermann völlig überfordert ist und auch aufgrund seiner politischen Einstellung immer nur reagiert, wenn der Druck entsprechend groß wird. Die Menschen in der Region Stuttgart haben inzwischen das Gefühl, dass hier völlig willkürlich agiert wird. Und es wäre zum Lachen, wenn es nicht so bitterernst wäre: Wie kann eine Landesregierung auf die Idee kommen, ein 2-Personen-Haushalt in Stuttgart mit einem Nettoeinkommen von lediglich mehr als 1950 Euro könne sich problemlos ein anderes Auto kaufen? Denn so wird die Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit definiert. Wie sollen sich Bürgerinnen und Bürger auf das Gesamtthema Fahrverbote einstellen, wenn im Wochentakt immer Änderungen mitgeteilt werden? Sauberes Regierungshandeln sieht anders aus. Offenbar geht es eben doch überwiegend um Symbolpolitik.“

Zur bekannt gewordenen schriftlichen Auflistung der Streitpunkte zwischen Grünen und CDU in der Regierungskoalition durch den Innenminister Thomas Strobl sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die vom Innenminister Thomas Strobl zusammengestellte Liste der grün-schwarzen Blockaden bei vielen wichtigen Punkten kommt einer Liste des Versagens gleich. Die aufgeführten Punkte beispielsweise in den Bereichen Bildungspolitik, Fahrverboten, Familienpolitik, Wohnungsbau, Asylpolitik und Innere Sicherheit offenbaren, dass bei den wichtigen Fragen von dieser Regierung nichts mehr zu erwarten sein wird als Verzögerung, Untätigkeit und Minimalkompromisse. Dies spüren die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schon lange, Thomas Strobl benötigt aber offenbar für sich eine Gedächtnisauffrischung. Die CDU muss sich jetzt entscheiden, ob sie bis zur nächsten Landtagswahl in diesem Zustand in den Armen der Grünen dahindämmern will oder bereit ist, politische Tatsachen zu schaffen.“

Die heute vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet einen Zuwachs der Gewalt im öffentlichen Raum und eine Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamte. Zur Kriminalstatistik sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Blick auf den Rückgang der Gesamtzahl der Straftaten im Land darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in einzelnen Bereichen der Kriminalität einen gegenläufigen Trend zu verzeichnen haben. So nimmt die für die Sicherheit der Gesellschaft besonders bedeutsame Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum seit geraumer Zeit zu. Dies geht mit einer Nichtachtung staatlicher Repräsentanten – allen voran der Polizei – einher. Jeden Tag wurden im letzten Jahr durchschnittlich sieben Polizisten verletzt und 75 Gewaltdelikte im öffentlichen Raum verzeichnet. Dieser Situation muss sich die Politik stellen und handeln. Niemand darf sich in der Öffentlichkeit fürchten müssen, andernfalls läuft unsere freie Gesellschaft Gefahr, an Legitimität zu verlieren.

Zur Verbesserung der Situation müssen die Baustellen bei der Polizei, der Justiz und im Bereich der Migration angegangen werden. Die Polizei muss sieben Tage die Woche im öffentlichen Raum präsenter sein. Dazu braucht es vor allem mehr Personal und eine Abkehr von organisatorischen Fehlern wie die 250 Polizeibeamte unnötig bindende Zentrale Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land. Der Rechtsstaat muss zeigen, dass er auf Straftaten unverzüglich und konsequent reagiert. Dazu ist die Justiz so auszustatten, dass ausermittelte Sachverhalte auch schnell zur Anklage und Entscheidung kommen. Da rund 39 Prozent der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum keinen deutschen Pass besitzen, muss konsequent daran gearbeitet werden, dass ausländische Täter regelmäßig abgeschoben werden können. Der an manchen Orten festzustellenden Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollte mit dem Einsatz des kommunalen Ordnungsdienstes begegnet werden.

Schlussendlich sollte mit Präventionsmaßnahmen unter anderem an Schulen verstärkt für eine Wertschätzung unserer Gesellschaft, für ein friedliches Miteinander, eine gewaltfreie Konfliktbewältigung sowie die Achtung staatlicher Einrichtungen, ihrer Repräsentanten und fremden  Eigentums geworben werden.“

Zum Beschluss des Bundestags zur Gründung der Stiftung „Forum Recht“, die den Rechtstaat in einem Begegnungszentrum in Karlsruhe erfahrbar machen soll, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Rechtstaat ist ein der größten zivilisatorischen Errungenschaften und eine der Säulen unserer freien Gesellschaft. Dabei lebt er wie auch unsere Demokratie vom Engagement der Menschen. Jede Generation muss sich neu für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entscheiden. In letzter Zeit ist der Rechtsstaat beispielsweise durch Überlastungen in der Justiz und die weitgehend ungeordnete Zuwanderung unter Druck geraten. In dieser Situation ist es uns besonders wichtig, das Bewusstsein für die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit zu schärfen. Das Forum Recht in Karlsruhe kann hierbei eine zentrale Rolle in unserm Land spielen. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Einrichtung nach Kräften zu unterstützen.“

Zur Meldung, wonach der Verkehrsminister den zögerlichen Zuwachs des Radverkehrsanteils beklage und in Kleinstädten, Dörfern aber auch in Großstädten „Fahrradmuffel“ ausmache, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Auch beim Radverkehr wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Es reicht eben nicht, Wunschzahlen in den Raum zu stellen und sich dann annähernd in Verschwörungstheorien zu versteigen, wenn diese nicht erreicht werden. Der Radverkehr muss attraktiv sein. Dazu gehört ein durchgängiges Radverkehrsnetz. Und nach wie vor spielen Topographie und Wetter eine große Rolle. Es hat eben kaum jemand Lust, bei Dunkelheit, Nieselregen und Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt das Fahrrad als der Weisheit letzter Schluss anzusehen. Die Attraktivität aller Verkehrsträger ist zu steigern. Der grüne Verkehrsminister sollte sich selbst einmal fragen, wie sinnvoll es ist, Fahrradautobahnen quer durch den Wald zu bauen, die dann irgendwo im Nirgendwo enden, wie das von Böblingen Richtung Stuttgart der Fall ist. Gäbe es so etwas beim Straßenbau, wäre er der Erste, der dies in aller Schärfe verurteilt. Die Lücken im Radnetz zu schließen muss oberste Priorität haben, bevor solche millionenschweren Prestigeprojekte in die Landschaft betoniert werden.“

Zum Streit zwischen Ministerium für Ländlichen Raum, Umweltministerium und dem NABU-Landesverband erklärte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Klaus Hoher:

„Es wird langsam peinlich. Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU giften sich über ihre offiziellen Twitter-Accounts gegenseitig wegen des Klimaschutzgesetzes an. Aus dem Wildtierbericht 2018 werden keinerlei Schlussfolgerungen gezogen, weil die CDU abermals nicht Manns genug ist, um sich bei der Aufnahme von Wolf und Biber ins Jagdrecht durchzusetzen. Und nun führt die Fünfte Kolonne der grünen Landespartei beim Pflanzenschutz auch noch einen Stellvertreterkrieg gegen Landwirtschaftsminister Hauk, weil Umweltminister Untersteller dem Koalitionsfrieden zu Liebe das offene Wort scheut. Persönlich befürworte ich zwar jede Möglichkeit, den Bedarf an Pflanzenschutzmitteln zu verringern, wobei ich hier anders als die Grünen und der NABU nicht auf Verbote und Belehrungen, sondern mehr auf digitale Präzisionslandwirtschaft und Neue Züchtungstechniken setze. Dennoch: Vom Betriebsklima her hat diese Koalition abgewirtschaftet!“

In der heutigen Aktuellen Debatte des Landtags unter dem Titel „Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte ist überfällig – und liegt in unserer Verantwortung“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann: 

„Im Umgang mit geraubten Kulturgütern aus der Kolonialzeit hat das Land eine historische Verantwortung. Bei der Feststellung der Provenienz, aber auch in der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Aus diesem Grund fand jüngst die erste bundesweite Kulturministerkonferenz statt, die eine gemeinsame Haltung im Umgang mit dem historischen Erbe entwickeln soll. Mit der eiligen Rückgabe der Kulturobjekte aus dem Hause Witbooi an den namibischen Staat hat Ministerin Bauer dieser Einigung vorgegriffen. Dabei wurden die Probleme offenkundig, die im Umgang mit Kulturgüter fraglicher Provenienz noch bestehen. Denn der Rechtsschutz für diejenigen, die gerichtlich gegen eine fehlgehende Restitution vorgehen wollen, ist praktisch inexistent. Deshalb scheiterte auch ein Verband der Herkunftsgesellschaft vor dem hiesigen Verfassungsgerichtshof, der sich in diesem Streit für unzuständig erklärte. So wird der Rechtsweg zur Farce, auf den die Ministerin lapidar verweist. Sie muss aber auch einräumen, dass es etwa der Familie Witbooi, abseits der juristischen Fragen, praktisch kaum gelungen wäre, ihren Besitzanspruch nachzuweisen. Gerade vor diesem Hintergrund aber stellt sich die Frage, ob der Nationalstaat der richtige Ansprechpartner und Empfänger der Kulturgüter sein kann. In Namibia jedenfalls säte die Rückgabe neuen Streit zwischen der Regierung und den Stammesgesellschaften und auch in der Familie Witbooi selbst, deren Spaltung im Kontext der jüngsten Restitution den Siedepunkt erreicht hat, so die namibische Presse. Durch Restitution kann widerfahrenes Unrecht nicht wieder gut gemacht werden.  Umso wichtiger ist ein gerechter Interessenausgleich und eine Rückgabe an den rechtmäßigen Nachfolger.“

Heute wurde der Gesetzentwurf Polizeistrukturgesetz 2020 beschlossen, der von der FDP eingebrachte Entschließungsantrag, mit dem die Umsetzung des Ergebnisses der Evaluation der Polizeireform beantragt wurde, wurde von der Koalition jedoch abgelehnt. Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grün-Schwarz verkauft ihre Polizeistruktur 2020 als Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform. Damit streut die Koalition der Bevölkerung aber Sand ins Auge, denn zentrale polizeifachliche Forderungen werden gerade nicht umgesetzt. Unmissverständlich empfahl die hochkarätig besetzte Evaluationskommission eine Polizeistruktur mit vierzehn Polizeipräsidien und die Abschaffung der Zentralen Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land. Beide zentralen Forderungen werden nicht umgesetzt.

Trotzdem hat die FDP heute dem Gesetzentwurf der Koalition zugestimmt, weil mit ihm die völlig verfehlte Struktur der Polizei im Land zumindest in die richtige Richtung geändert wird. Leider hat die CDU im Landtag dann nicht die Kraft gefunden, unserm Entschließungsantrag zuzustimmen, der eins zu eins die Umsetzung der polizeifachlichen Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform fordert. Auf diese Weise hätte man dafür sorgen können, dass die Polizei in absehbarer Zeit in optimalen Strukturen arbeiten kann. Die dabei investierten Finanzmittel wären direkt in die Sicherheit der Bürger geflossen.“

In der Landtagsdebatte über ein Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stellt der Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, fest, dass Diskutieren, Verhandeln und die Bereitschaft zu Kompromissen zwar zum Ringen um die politisch besten Lösungen gehöre, dieses bewährte Vorgehen aber die Voraussetzung habe, „dass jede Verhandlungspartei genau weiß, was sie will.“

„Insofern“, so Glück weiter, „ist mit dem Ringen um einen Hard-Brexit, Soft-Brexit oder No-Brexit-at-all eine historisch bemerkenswerte Situation eingetreten: Wir haben es als EU mit dem Vereinigten Königreich als einem Verhandlungspartner zu tun, der nicht weiß was er will.“  Chaos und Planlosigkeit könne man nur mit Struktur und einem Plan entgegentreten so Glück. Daher halte er es am heutigen Tag im Sinn einer Vorbereitung für richtig, ein Gesetz zu beschließen, das wahrscheinlich nie zum Tragen kommen werde. Dies sei für den Fall eines geordneten Brexit gedacht für die rechtliche Stellung britischer Staatsbürger in Baden-Württemberg. Daher werde die FDP/DVP Fraktion zustimmen.

Glück zur Situation in der Europäischen Union: „Die EU hat in den vergangenen zwei Jahren vieles richtiggemacht. Wir sind dem Chaos und der Planlosigkeit mit Struktur und klaren Vorstellung entgegengetreten. Haben wir alles getan was richtig gewesen wäre? Mit Sicherheit nicht! Der drohende Brexit hätte von Anfang an zur Chefsache nicht nur der EU, sondern auch der Staatsoberhäupter der Mitgliedstaaten erhoben werden müssen“, fordert Glück. So sei Bundeskanzlerin Merkel zwar für die Griechenlandrettung häufig in Athen gewesen, ein vergleichbares Engagement im Vereinigten Königreich vermisse man aber: „Das ist ein klares Versagen dieser Bundesregierung!“

Abschließend forderte Glück, die Europäische Union weiter zu verbessern und die guten freundschaftlichen Kontakte zum Vereinigten Königreich weiter zu pflegen. Hohn und Spott seien nicht angebracht: „Es muss klar sein, dass unsere Türe offenbleiben wird, So hat vielleicht eine neue Generation Briten die Möglichkeit erneut ein Teil der EU zu werden.“   

An die Adresse der Nationalpopulisten im Landtag und weiteren Parlamenten gewandt kritisierte er scharf: „Wer wie die AfD, fordert, dass Deutschland die EU verlassen solle und sich schamlos als Brexit-Partei aufführt, der sollte sich das Chaos ansehen, das sich gerade in Großbritannien abspielt.“

Anlässlich der Ersten Beratung des liberalen Gesetzentwurfs zur Beruflichen Realschule erläuterte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, was seine Fraktion zur Einbringung des Gesetzentwurfs veranlasst hat. Rülke:  

„Die Zahl der Haupt- und Werkrealschulen in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert. Die überstürzte und unvorbereitete Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung hat durch die ehemalige grün-rote Landesregierung hat die ohnehin schwierige Situation zahlreicher Haupt-/Werkrealschule erheblich verschärft. Aber auch von der derzeitigen grün-schwarzen Landesregierung kann die Haupt-/Werkrealschule keine echte Unterstützung erwarten. So schafft die Landesregierung die Kooperationsklassen Haupt-/Werkrealschulen – Berufliche Schulen für Schüler mit gefährdetem Hauptschulabschluss ab. Und die Hauptschullehrkräfte, die an ihren angestammten Schulen bleiben wollen, hat die Regierung bei ihrem Aufstiegs- und Beförderungsprogramm komplett außen vor gelassen. Erst nach viel Kritik aus Opposition und Verbänden kündigte die Kultusministerin nun eine Nachbesserung an. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das berufspraktische Profil der Haupt-/Werkrealschulen durch eine enge Anbindung an unsere erfolgreichen Beruflichen Schulen stärken. Bereits in unserem Konzept für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir eine solche Forderung erhoben und damit an ein Konzept der ehemaligen christlich-liberalen Koalition angeknüpft. Um das besondere Profil der Schulart deutlich zu machen, soll sie den Namen ‚Berufliche Realschule‘ erhalten. Im Sinne einer Differenzierung  soll die bisherige Realschule zukünftig den Namen ‚Allgemeinbildende Realschule‘ tragen.“

Rülke stellte die Eckpunkte des Gesetzentwurfs vor: „Konkret besuchen die Schüler der Beruflichen Realschule ab Klasse 7 an einem Tag in der Woche eine berufliche Schule und werden dann dort in den Fächern ‚Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung‘‚ Technik‘ und ‚Alltagskultur, Ernährung, Soziales‘ unterrichtet. In der Klasse 10 der Beruflichen Realschulen besuchen die Schüler an zwei Tagen in der Woche die Berufsfachschulen. Wenn ein entsprechendes Angebot besteht und Schüler bereits einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet haben, ist auch ein Besuch einer Berufsschule möglich. Der Unterricht an den Beruflichen Schulen kann auch in Blockform organisiert werden. Erteilt wird er sowohl von Lehrkräften der Beruflichen Schulen als auch von Haupt-/Werkrealschullehrkräften. Dies soll dann mit dem schon erwähnten Aufstiegs- und Beförderungsprogramm verknüpft werden. Das Konzept kann selbstverständlich auch in der Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss an den Allgemeinbildenden Realschulen umgesetzt werden. Im Rahmen eines Modellversuchs sollen die Schüler der bisherigen Haupt-/Werkrealschulen auch bereits nach Klasse 7 oder nach Klasse 8 gänzlich an die Beruflichen Schulen wechseln können.“

Durch den Berufsschultag stünden laut Rülke für die Klassen 7 bis 10 insgesamt 40 Wochenstunden zur Verfügung und somit ein erhebliches Mehr an Zeit für Fachunterricht und Betriebspraktika. „Gegenfinanzieren wollen wir unseren Vorschlag durch die Anhebung des Klassenteilers an den Gemeinschaftsschulen. Da die Gemeinschaftsschule als einzige weiterführende Schule über das Privileg eines Klassenteilers von 28 Schülern verfügt, würde hierdurch auch eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Gleichzeitig hält die FDP/DVP Fraktion an ihrem grundsätzlichen Ziel eines Klassenteilers von 28 Schülerinnen und Schülern für alle Schulen fest.“

Schließlich bedankte sich Rülke bei den 17 Verbänden und Institutionen, die sich an der  Anhörung beteiligt hätten. „Von den 17 Stellungnahmen haben sich acht positiv oder grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf geäußert, fünf lehnen ihn ab, eine Stellungnahme enthielt keine grundsätzliche Bewertung, und drei enthielten sich insgesamt einer Stellungnahme. Unter den positiven oder grundsätzlich positiven Bewertungen finden sich Städtetag und Gemeindetag, Arbeitgeber, Handwerkstag, die IHK Stuttgart und die im Beamtenbund vertretenen Lehrerverbände. Der Berufsschullehrerverband (BLV), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Realschullehrerverband (RLV) hatten sich auch bereits zur Vorstellung des Gesetzentwurfs grundsätzlich positiv geäußert. Angesichts dieser Resonanz hoffen wir, mit unserem Gesetzentwurf einen Anstoß zur Diskussion zu geben, den die Landesregierung nicht ignorieren kann.“

Link zum Gesetzentwurf:
https://fdp-landtag-bw.de/downloads/berufliche-realschule.pdf

 

 

Zur Prognose des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu möglichen forstwirtschaftlichen Schäden durch Borkenkäfer sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Klaus Hoher:

„Angesichts der Tatsache, dass die eingesetzten Mengen von Pflanzenschutzmitteln in der Forstwirtschaft ohnehin um ein Vielfaches niedriger sind als in der Landwirtschaft halte ich es mit Blick auf die Käferschäden für vertretbar und geboten über Lockerungen nachzudenken, damit Insektizide als ultima ratio auch wirklich zur Verfügung stehen. Der Kurs der grün-schwarzen Landesregierung bei Pflanzenschutzmitteln im Forst sollte meines Erachtens in diesem Zusammenhang pragmatischer sein, sowohl bei der bürokratischen Doppelzertifizierung des Staatswaldes nach FSC und PEFC als auch beim Förderprogramm Agrarumwelt, Klima und Tierwohl (FAKT), das hinsichtlich des geförderten Verzichts auf synthetische Pflanzenschutzmittel nicht zwischen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebsteilen unterscheidet.“

Zur Meldung, die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz betrachte den Islamismus weiter als größte Bedrohung unserer Gesellschaft, die Zahl der Personen, die dem Salafismus und dem Dschihadismus zuzurechnen sei, steige weiter, sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium für den Verfassungsschutz, Nico Weinmann:

„Präsidentin Bube hat Recht. Die seit Jahren steigende Zahl islamischer Extremisten zeigt, dass Staat und Gesellschaft noch kein Mittel gegen diesen Fundamentalismus gefunden haben. Auch das brandgefährliche Problem der dschihadistischen Kriegsrückkehrer ist weiter nicht gelöst. Die in Regierungsverantwortung stehenden Parteien haben hier jahrelang die Umsetzung möglicher Lösungen vertagt und damit die Gesellschaft unnötig in Gefahr gebracht.

Angesichts dieser Herausforderungen kann sich der Verfassungsschutz weniger denn je Baustellen wie die fragwürdige Rolle eines Mitarbeiters in der wohl extremistischen Organisation Uniter leisten. Hier muss zügig, umfassend und auch gegenüber der Öffentlichkeit aufgeklärt und für Ordnung gesorgt werden, damit die wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes zum Schutz von Gesellschaft und Verfassung nicht leidet.“

Anlässlich der Stellungnahme der Landesregierung zu seiner Kleinen Anfrage „Arbeitskreise und Gesprächsgruppen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz rund um das Jagdrecht“ (Drucksache 16/5715) erklärt der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Klaus Hoher: „Die Antworten von Minister Hauk auf meine Fragen zur dringend nötigen Korrektur der durch Grün-Rot verunstalteten Wildschadensregelungen grenzen an Arbeitsverweigerung.“

Die CDU sei 2016 mit dem Versprechen in die Landtagswahl gezogen, im Falle einer Regierungsbeteiligung innerhalb des ersten Jahres das Jagdrecht insgesamt zu novellieren, die Beteiligung der Landwirte an Wildschäden bei Mais abzuschaffen und einen gesetzlichen Rahmen für die Etablierung kommunaler oder jagdlicher Wildschadenskassen zu setzen, erinnerte Hoher. Inzwischen seien schon fast drei Jahre verstrichen und abgesehen von zahllosen Arbeitskreissitzungen zum Thema habe Minister Hauk nichts zustande gebracht, beklagte Hoher. Durch die Abschaffung des kommunalen Vorverfahrens zur Feststellung von Wildschäden blieben einerseits die Landwirte auf den Schadenssummen sitzen. Andererseits sei auch den Jägerinnen und Jägern nicht geholfen, wenn die Landwirte nicht aktiver zur Mitwirkung an der Wildschadensprävention ermuntert würden. „Die jetzige Rechtsunsicherheit bringt letztlich keine Seite weiter“, meint Hoher. Hauk müsse jetzt bis zur Sommerpause 2019 einen Entwurf für die Anpassung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes liefern.

In seiner Stellungnahme zur Kleinen Anfrage von Hoher hatte Hauk geantwortet, eine Arbeitsgemeinschaft stimme zurzeit einen Entwurf zur Neuregelung der Geltendmachung von Wildschäden ab (§ 57 JWMG). Hinsichtlich des ursprünglich versprochenen Rechtsrahmens für solidarische Wildschadenskassen berichtete Hauk indessen nur von der Prüfung „mehrerer denkbarer Umsetzungsmodelle“ – aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion zu wenig.

Zur Ankündigung von Bundesfinanzminister Scholz, die Mittel für die Flüchtlingsunterkunft, -verpflegung und -integration zu kürzen und zur Ablehnung dieser Pläne durch Innenminister Strobl sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Verweis auf die rückgehende Zahl der Asylbewerber taugt nicht als Argument für die Kürzung der Finanzmittel. Immerhin müssen vor allem die Gemeinden weiter ganz erhebliche Beträge zur Versorgung der schon bei uns lebenden Migranten aufwenden. Wenn Bundesfinanzminister Scholz in absehbarer Zeit Mittel in diesem Bereich kürzen will, sollte er mit seiner SPD endlich eine Migrationspolitik unterstützen, die Verfolgten Schutz bietet, qualifizierte Zuwanderung in unsern Arbeitsmarkt ermöglicht, Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund aber zeitnah in die Heimatländer zurückführt oder abschiebt.“

Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der zweijährigen Evaluation des Bildungszeitgesetzes sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Die jetzt vorliegende Evaluation bestätigt, was wir bereits lange kritisieren: Das Bildungszeigesetz kennt nur jeder Dritte, es hat nur für eine marginale Erhöhung der Weiterbildungsteilnahen gesorgt und wird häufig für Mitnahmeeffekte bei weitergehenden Aufstiegsfortbildungen genutzt. Dabei kam es aufgrund der unzulänglichen Gesetzesformulierungen zu zahlreichen Streitigkeiten, die nicht nur für Unruhe im Unternehmen, sondern auch die Gerichte beschäftigen. Die Ergebnisoffenheit der Landesregierung bei der Auswertung der Evaluation darf man wohl in Zweifel ziehen. Das Ergebnis stand von vorherein fest, da deren Ziel in den Nebenabreden von Grün-Schwarz bereits seit 2016 festgeschrieben steht. Die Kritik der Gewerkschaften an den Fragebögen der Evaluation als manipulativ ist symptomatisch, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass das Gesetz eine reine Gewerkschaftsforderung war. Statt bevormundender gesetzlicher Regelungen setzen wir auf schlüssige Angebote, die der fachlichen Qualifikation tatsächlich zutragen. Das Bildungszeitgesetz gehört deshalb abgeschafft.

Der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert, ergänzt:

“Wir haben von vornherein den Betriebsbezug der Fortbildungen in den Mittelpunkt gestellt und entsprechende Vorschläge an die Landesregierung gerichtet. Die Landesregierung hätte längst Gelegenheit gehabt, das Gesetz auf seine ursprüngliche Intention zurückzuführen. Wenn nun am Gesetz herumgedoktert wird, müssen sich die Anbieter der Fortbildungen wieder neu ausrichten. Dieser Eiertanz zwischen grünem Wirtschafts-Paternalismus und mangelnder Durchsetzungskraft der CDU ist Gift für die Unternehmen im Land, die selbst am besten wissen, wie sie ihre Arbeitnehmer fortqualifizieren müssen. Der Nutzen des Gesetzes für Mittelstand und Handwerk sollte im Mittelpunkt stehen. Dabei zeigt das Gutachten deutlich auf, dass weiterbildungsfernere Zielgruppen gar nicht erreicht wurden, hohe Kosten durch Bürokratie und gesetzlichen Unschärfen entstanden sind und schließlich die positiven Effekte bei den Herausforderungen der Digitalisierung und des Fachkräftemangels ausgeblieben sind. Nach alldem muss man das Gesetz wohl als gescheitert ansehen und neue Wege bei der Stärkung betrieblicher Fortbildung beschreiten.”

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Ablehnung eines  Anlässlich gen im Brabben werdenüber Fdass übrig, als gemeinsamen Antrags von SPD und FDP/DVP zur Verbesserung der Situation der Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte durch die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU im Bildungsausschuss des Landtags. Kern hierzu:

„Das war alles andere als ein starker Auftritt: Obwohl sie sich in ‚konzeptionellen Überlegungen‘ befänden, konnten sich CDU und Grüne nicht zum SPD/FDP-Antrag durchringen. Der Antrag begehrte unter anderem einen verbindlichen Stufenplan zur Einrichtung neuer Beförderungsstellen für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte. 3523 Fachlehrkräfte und 842 Technische Lehrkräfte warten laut Stellungnahme des Kultusministeriums auf ihre Beförderung. Der Anteil der Wartenden an den 6339 Fachlehrkräften insgesamt beträgt damit 55,5 Prozent, bei den insgesamt 3047 Technischen Lehrkräften 27,6 Prozent. Selbst mit der Bestnote 1,0 beträgt die Wartezeit bis zur ersten Beförderung für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte an beruflichen Schulen ungefähr neun Jahre. Und wie das Kultusministerium auf eine Anfrage aus der FDP/DVP Fraktion aus dem Jahr 2016 einräumte, erhöht sich die Wartezeit für weniger gut beurteilte Lehrkräfte bis zur Note 2,5 auf 15 Jahre. Dadurch werden nicht nur die vielen Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte vor den Kopf gestoßen, deren Leistung der der wissenschaftlichen Lehrkräfte in nichts nachsteht, sondern der Lehrerberuf nicht gerade in seiner Attraktivität gestärkt. Unverständlich ist auch die Weigerung der grün-schwarzen Koalition, die hohen Hürden abzubauen, die für die Bewerbung einer Fachlehrkraft oder Technischen Lehrkraft für einen Aufstiegslehrgang und für eine Bewerbung als Schulleiter gelten: Unter anderem muss eine Unterrichtspraxis von mindestens 12 Jahren in der entsprechenden Laufbahn vorliegen. Ohne Not vertut die Koalition eine echte Chance auf Gewinnung von engagierten Lehrkräften, die das Zeug zur Schulleiterin oder zum Schulleiter hätten.“

Der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, erklärt zur erneuten Ablehnung eines einvernehmlichen Austrittsvertrags zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich durch das britische Unterhaus sowie die nun erfolgten Beschlüsse zum weiteren Vorgehen:

„Es ist ein verheerendes Signal für die Wirtschaft, insbesondere im exportstarken Baden-Württemberg, dass die Briten jetzt, zwei Wochen vor dem Ende ihrer EU-Mitgliedschaft, den Geist eines chaotischen Brexit immer noch nicht bannen konnten. Die Folgen für die Wirtschaft in Europa dürften drastisch sein, wenn es zum Austritt ohne geregeltes Abkommen kommt. Da hilft es auch nicht wirklich, dass die britische Regierung jetzt in einer Art Verzweiflungstat angekündigt hat, für zunächst ein Jahr für die Einfuhr von einer Vielzahl von Waren keine Zölle zu erheben und bei Einfuhren von Irland nach Nordirland auf Zollkontrollen verzichten zu wollen. Für das Autoexportland Baden-Württemberg gibt es da nämlich einen großen Wehrmutstropfen: Der Verzicht auf Zölle gilt nicht für die Einfuhr von Autos. Lediglich Zulieferteile für die britische Autoindustrie wären danach zollfrei. Die nun in Aussicht stehende Fristverlängerung des Austritts muss dazu genutzt werden, die Situation endlich zu klären. Ob dies gelingt, ist angesichts der Erfahrungen mit den Entscheidungen der letzten Tage allerdings zweifelhaft.“

Schweickert bedauert auch das schlechte Signal, dass das Vorgehen der britischen Regierung und des Unterhauses für die Demokratie bedeutet: „Wenn man Politikverdrossenheit schaffen will, dann muss so verfahren, wie wir dies gerade in Großbritannien beobachten müssen. In meinen Augen ein klares Totalversagen der britischen Politik. Da wundert es nicht, wenn Bürger ihr Vertrauen in gewählte Politiker verlieren. Ein kleiner Trost ist immerhin, dass im restlichen Europa eine klare Linie bei den Austrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Anfang bis Ende einstimmig durchgehalten worden ist. Entgegen allen Unkenrufen ist Europa in wichtigen Fragen also immer noch in der Lage, gemeinsam vorzugehen. Das dürfte im kontinentalen Europa eher Vertrauen schaffen. Ein wichtiges Zeichen gerade vor der anstehenden Europawahl.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, äußerte sich enttäuscht über die Aussagen der Landesregierung zur Zukunft der Bildungsplattform „ella“ im Bildungsausschuss des Landtags. Kern wörtlich:

„Wenn die Landesregierung weiter so im Nebel stochert, sehen wir schwarz für eine Bildungsplattform an unseren Schulen in dieser Legislaturperiode. Unsere Anregung, von anderen Bundesländern zu lernen und gegebenenfalls etwas zu übernehmen, stieß auf taube Ohren. Und auf die Frage, ob es eine Ausschreibung des Projekts ‚Bildungsplattform‘ geben wird, erhielten wir ebenso wenig eine Auskunft wie auf die Frage nach dem weiteren Zeitplan für das Projekt. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die nächste Sitzung des Bildungsausschusses am 11. April für eine Konkretisierung ihrer Planungen nutzt. Einer – funktionierenden – Bildungsplattform kommt eine Schlüsselfunktion bei der Digitalisierung der Schulen zu. Deshalb stehen Innenminister Thomas Strobl und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann in der Verantwortung, Qualität in möglichst kurzer Zeit zu liefern.“

 

In der heutigen Landespressekonferenz stellte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Gesetzentwurf der Fraktion zur Einführung von Elementen direkter Demokratie auf Landkreisebene vor.

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist für uns der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Daneben aber stehen Elemente direkter Demokratie einer lebendigen Bürgergesellschaft gut an“, so Rülke zur grundsätzlichen Einordung direktdemokratischer Möglichkeiten. Getreu dieser Überzeugung habe sich die FDP in Baden-Württemberg seit Jahren für eine Stärkung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. In der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung konnten sich die Vorschläge der FDP zur Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als ausgewogener Kompromiss zwischen der Ablehnung der Bürgerbeteiligung durch die CDU und den überspitzten Forderungen der Grünen durchsetzen, stellt Rülke fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise.“, erklärt Rülke, „Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Mit der Bürgerbeteiligung auf Kreisebene wird zugleich eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids schon heute in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern der Landkreisebene fehlt.“

Schon im Landtagswahlprogramm 2016 habe die FDP die Einführung der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gefordert. Die Fraktion habe dann aber einen eigenen Gesetzentwurf zurückgestellt, um den Volksantrag zur Einführung der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene des Vereins Mehr Demokratie e.V. nicht zu behindern. „Wir schätzen das Engagement von Mehr Demokratie und unterstützten die Idee des Volksantrags. Mit unserem Gesetzentwurf hätten wir genau dieses Engagement torpediert.“ Jetzt aber habe sich nach den Worten Rülkes mit der Einstellung der Unterschriftensammlung durch den Verein Mehr Demokratie die Situation geändert. „Es gibt für uns keinen Grund mehr, nicht wieder aktiv zu werden und einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die von Mehr Demokratie gesammelten 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt. Als Zeichen unserer Wertschätzung für den Verein Mehr Demokratie und um den Fraktionen im Landtag die Zustimmung zu erleichtern, haben wir Teile des Gesetzentwurfs von Mehr Demokratie übernommen.“ Kritiker der Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene sollten nach Ansicht Rülkes berücksichtigen, dass in Baden-Württemberg mit dem Gesetzentwurf nachgeholt werde, was in allen anderen Bundesländern mit Ausnahme Hessens bereits gelte. Man könne nicht ernsthaft behaupten, so Rülke, dass die Landkreise außerhalb unseres Landes aufgrund der Bürgerbeteiligung arbeitsunfähig seien: „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Der Blick auf die konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs zeige nach Aussagen Rülkes, wie ausgewogen die Freien Demokraten im Landtag das Thema Bürgerbeteiligung angingen. Da es eine Tatsache sei, dass die Abstimmungsbeteiligung bei Bürgerentscheiden in der Tendenz umso niedriger ausfalle, je höher die Einwohnerzahl des Abstimmungsgebiets ist, müsse man die Höhe des Quorums nach der Einwohnerzahl staffeln. Der Gesetzentwurf sieht eine Regelung vor, wonach für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten verlangt werde. „Im übrigen“, so Rülke, „erfolge die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und der Einwohneranträge weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung.“

Auch zum weiteren Verfahren äußerte sich Rülke. „Wir bringen den Gesetzentwurf jetzt ein und werden eine Anhörung beantragen, damit alle Fraktionen die Chance und genügend Zeit haben, zu einem fundierten Urteil zu kommen. Von der SPD erwarten wir die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ebenso von den Grünen, die sich hier – mal anders als in Sachen Polizeireform – nicht zum Schaden des Landes gegen die CDU durchsetzen sollten.“

Gesetzentwurf zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen.

Zur Forderung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Reinhart, die bestehenden Fahrverbote in Stuttgart für Euro-4-Diesel im Zuge der Maßnahmen zur Luftreinhaltung abzuschaffen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die CDU sollte vorsichtig sein, den Mund zu voll zu nehmen. Bewusst lässt deren Fraktionsvorsitzender Reinhart offen, wann die CDU sich mit der Abschaffung der Fahrverbote für Diesel 4 durchsetzen will, nachdem noch nicht einmal die Gefahr von Euro 5 Fahrverboten gebannt ist. Die CDU kann ihren Ursündenfall nicht vergessen machen, dem grünen Verkehrsminister Hermann in der Eskalation bis hin zu Fahrverboten nicht Einhalt geboten zu haben. Der grüne Ministerpräsident zeigt jedenfalls wenig Neigung, der CDU entgegenzukommen. Warum sollte er auch, konnte er sich auf die CDU als ergebenen Sänftenträger hin zu Fahrverboten gut verlassen?“

Die FDP/DVP Fraktion ist tief bestürzt über den Tod des ehemaligen Bundesjustizministers, Außenministers und Vizekanzlers Dr. Klaus Kinkel.

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Tod Dr. Kinkels erfüllt uns mit großer Trauer. Mit ihm verlieren wir einen profunden politischen Kenner sowie tatkräftigen Außen- und Innenpolitiker. Er war ein herausragender Vertreter des südwestdeutschen Liberalismus und verband feste demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien mit diplomatischer Professionalität. Es war für uns Freien Demokraten eine wirkliche Ehre, dass er sich mit seinen herausragenden Kenntnissen klar zur liberalen Sache bekannte.  Seine direkte Art berührte die Menschen unmittelbar. Die Deutsche Einheit gestaltete er nach der Wiedervereinigung an führenden Stellen als Justizminister, Außenminister, Vizekanzler und Vorsitzender der gesamtdeutschen Freien Demokraten mit. Er wird uns als bedeutende liberale Persönlichkeit und Ratgeber nicht nur in Baden-Württemberg sehr fehlen.“

Zur Meldung, wonach Angriffe auf Bedienstete in den Justizvollzugseinrichtungen zunehmen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Entwicklung der Angriffe auf Bedienstete kann angesichts der Zustände im Justizvollzug leider nicht erstaunen. Die Zusammensetzung der Gefangenen wird immer heterogener, psychische Auffälligkeiten nehmen zu. Seit dem Jahr 2015 steigt zudem die Zahl der Gefangenen im Justizvollzug. Die Landesregierung hat dieser Entwicklung viel zu lange weitgehend tatenlos zugeschaut. Jahrelang haben die Grünen den Neubau der JVA Rottweil verzögert und sich geweigert, die Justizvollzugsanstalten besser auszustatten. Mittlerweile ist Baden-Württemberg bundesweites Schlusslicht bei der Relation der JVA-Bediensteten zu den Gefangenen. Während bei uns tagsüber 34,75 Bedienstete auf 100 Gefangene kommen, sind es im bundesweiten Durchschnitt immerhin 41,76. Nachts ist die Situation noch dramatischer. In keinem anderen Bundesland muss ein JVA-Bediensteter so viele Gefangene im Blick behalten.

All diese Defizite werden zum Schaden der Bediensteten nicht ausreichend angegangen. Unsere seit 2016 ständig erneuerte Forderung nach einem Gesamtkonzept für den Justizvollzug wird pauschal abgetan. Und während in den letzten Jahren in den Ministerien hunderte neuer Stellen geschaffen wurden und die Grünen beispielsweise in der Umweltverwaltung aus dem Vollen schöpfen, wird Justizminister Wolf am kurzen Band geführt. Es bestätigt sich wieder einmal, dass die Grünen keinen Sinn für die Belange der Justiz haben.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Namibia-Initiative des Landes sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann: 

„Die Restitution von Kulturgütern aus der Kolonialzeit braucht starke Partnerschaften mit den Herkunftsgesellschaften. Der von Ministerin Bauer so genannte `baden-württembergische Weg´ aber könnte sich als Irrweg im Umgang mit dem kolonialen Erbe herausstellen, wenn die mangelnde Beteiligung von Interessengruppen vor Ort in den früheren Kolonien neuen Streit sät. Mit der Rückgabe von Kulturgütern, die in der Kolonialzeit geraubt wurden, begibt man sich auf internationales Parkett. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, wie bei der aktuellen Restitution von Bibel und Peitsche aus dem Hause Witbooi in Namibia offenkundig wird. Statt des von der Ministerin erhofften Best-Practice-Beispiels zeigen sich dabei nämlich deutlich die Probleme bei der Suche nach dem berechtigten Empfänger und einem gerechten Interessenausgleich. Eine bundesweit einheitliche, gemeinsame Position im Umgang mit dem kolonialen Erbe ist unabdingbar. Gleichwohl schafft Wissenschaftsministerin Bauer nun in Namibia vollendete Tatsachen, die vor Ort für beträchtlichen Streit sorgen dürften, solange sich Interessenvertreter im Rückgabeprozess nicht hinreichend vertreten sehen.“