In der heutigen Landtagsdebatte zur Evaluation des Bildungszeitgesetzes sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die Evaluation der Bildungszeit zeigt die Defizite klar auf: zwei Dritteln der Anspruchsberechtigten ist das Bildungszeitgesetz unbekannt und lediglich 1,1 Prozent haben das Bildungszeitgesetz 2017 in Anspruch genommen.

Das Ziel des Gesetzes, nämlich auch die älteren Arbeitnehmer fit für die Digitalisierung zu machen, wurde nicht erreicht. Die Unschärfen des Gesetzes führten sowohl in den Unternehmen als auch vor Gericht zu Streit. Die bürokratische Belastung ist immens. Und schließlich regt der Kanon der Handlungsempfehlungen der Evaluationsagentur derart viele und umfassende Nachbesserungen an, dass man dem Gesetz wohl einen wirtschaftlichen Totalschaden attestieren muss, wie man es bei einem Auto nennen würde. Reparieren lohnt nicht, zumal die vielen Angebotsträger vermutlich kein Verständnis mehr für das politische Hin- und Her haben dürften. Dieser Eiertanz zwischen grünem Wirtschafts-Paternalismus und mangelnder Durchsetzungskraft der CDU ist Gift für die Unternehmen im Land.

Wir hatten zu Beginn der Legislaturperiode eine Nachbesserung am Gesetz angestoßen, die die Landesregierung nicht mitgegangen ist. Nun sind wieder Jahre ins Land gegangen, in denen Ungewissheit und gesetzliche Unzulänglichkeiten dominierten. Deshalb steht für uns nun fest: das Bildungszeitgesetz gehört abgeschafft.“

Mit dem heutigen Tag hat die FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg einen neuen Geschäftsführer. Der promovierte Jurist Dr. Christian Greiff ist 40 Jahre alt und wurde auf der Insel Rügen geboren. Bisher war er als parlamentarischer Berater der FDP/DVP Fraktion für die Bereiche Innenpolitik, Datenschutz, Recht und Verfassung zuständig. Er tritt die Nachfolge von Detlef Wiens an, der in die Justizverwaltung wechselt.

„Als liberale Fraktion im Landtag freuen wir uns auf die gemeinsame Arbeit mit Christian Greiff und gehen zuversichtlich die Aufgaben an, die in den kommenden Monaten vor uns liegen“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und weiter: „Gleichzeitig bedanke ich mich im Namen der Fraktion bei Detlef Wiens für die Verdienste, die er sich in 23 Jahren als Parlamentarischer Berater und Geschäftsführer in unserer Fraktion erworben hat.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zur Entwicklung der Grundsteuerreform erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die aktuellen Vorschläge des Bundesfinanzministers sind abenteuerlich. Eine solch bürokratische Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zulasten der Länder kann die Landesregierung eigentlich nicht zustimmen. Trotzdem widerspricht die Finanzministerin hier nicht, sondern nur der Idee ihres Koalitionspartners, eine Länderöffnungsklausel einzuführen. Für eine solche wäre aber der Ministerpräsident. Man muss sich fragen, was denn die Landesregierung bei der Grundsteuer tatsächlich vertritt, falls eine Länderöffnungsklausel tatsächlich Gesetz wird.

Die FDP/DVP Fraktion spricht sich klar für ein flächenbezogenes Modell aus, welches deutlich weniger Bürokratie benötigt und auch nicht ständig eine Steuererklärung der Grundstückseigentümer erfordert. Und wir werden peinlich darauf achten, dass es zu keiner Mehrbelastung der Mieter und Eigentümer kommt.“ 

Anlässlich der von der SPD-Fraktion angesetzten Aktuellen Debatte zum Antrag „Grün-schwarze Landesregierung: Endstation direkte Demokratie“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es zeigt sich, dass für die Nicht-Zulassung des Volksbegehrens maßgeblich Innenminister Strobl verantwortlich war. Bemerkenswert ist, dass er zunächst das Justizministerium um eine rechtliche Einschätzung zur Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht bittet. Wenn ihm das Ergebnis dann nicht passt, bleibt dieses unberücksichtigt. Auch halten wir es für falsch, dass die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung nicht vor der Entscheidung konsultiert wurde. Ihre Einbeziehung zu einem derart weitreichenden Sachverhalt ist eigentlich selbstverständlich.

Es überrascht nach alledem nicht, dass sich der Ministerpräsident nur sehr zurückhaltend hinter Strobl stellt. Einmal mehr wird deutlich, dass die Grün-Schwarze Landesregierung kein verlässlicher Partner für die Menschen ist, wenn es um mehr direkte Demokratie geht.“

Bei der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs für die Forststrukturreform hat der Forstpolitiker der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, abermals die entschiedene Ablehnung seiner Fraktion begründet. „Die Forstreform ist leider wieder ein Beispiel dafür, dass Grün-Schwarz eben keine Komplementärkoalition mit grünen und schwarzen Hoheitsgebieten ist, sondern eine Koalition des allumfassenden grünen Durchregierens“, sagte Glück. Das Forstreformgesetz stamme zwar aus dem CDU-geführten Haus von Minister Hauk, trage aber durchweg „die Handschrift grüner Bevormundung und Eigentumsfeindlichkeit“.

Neben der Kritik an einer unklaren Zukunft der bisherigen Ausbildungsplätze des Staatsforsts für Forstwirtinnen und Forstwirte und an der undurchsichtigen Kalkulation der Kosten und dauerhaften Einsparungseffekte der Reform kritisierten die Freien Demokraten vor allem die umfassende Bürokratisierung des Landeswaldgesetzes. „Grüne und CDU müssen endlich einmal verstehen, dass Gesetzestexte keine form- und wirkungslosen Besinnungsaufsätze sind, in die man alles hineinschreibt, was man gerade gut findet“, erklärte Glück. Durch eine solche Gesetzgebung löse die Regierungskoalition eine schädliche Bürokratieflut aus.

„Wenn Grüne und CDU alles, was man in der Forstwirtschaft unter guter fachlicher Praxis versteht, im Detail als waldbauliche Grundpflicht ins Gesetz schreibt, dann gefährdet die Regierungskoalition damit den bewährten Vertragsnaturschutz und die Anrechenbarkeit von Ökokonto-Maßnahmen im Privat- und Kommunalwald“, erläuterte Glück. Denn was einmal gesetzlich Pflicht sei, könne laut Haushaltsrecht nicht mehr mit Mitteln des Landes gefördert werden. Wenn der Gesetzgeber die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit vorschreibe, gefährde er damit die finanzielle Förderung sinnvoller Maßnahmen wie der Waldkalkung. Ihm sei die knappe Rechtseinschätzung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bekannt, wonach die bürokratische Aufblähung der waldbaulichen Grundpflichten keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der entsprechenden Maßnahmen habe, räumte Glück ein. „Die Frage ist aber erstens, ob beispielsweise der Landesrechnungshof künftig zur gleichen Rechtsauffassung gelangt, und zweitens warum Grüne und CDU dann nicht ausdrücklich ins Gesetz schreiben, dass die bisherigen Fördermöglichkeiten von den neuen Pflichten unberührt bleiben“, sagte Glück.

Der Forstpolitiker wies abermals darauf hin, dass Baden-Württemberg ein Land der Kleinprivatwaldbesitzer ist. „Die allermeisten der 240.000 Waldbesitzer in Baden-Württemberg besitzen nur kleine Stückle mit deutlich unter 2 Hektar Fläche. Wenn Grüne und Schwarze die bürokratischen Daumenschrauben heute überdrehen, dann führt dies daher nicht zu einer besseren Waldpflege und mehr Nachhaltigkeit, sondern im Zweifelsfalle eher zu Unlust bei den Waldbauern und zu einer zurückgehenden Holzmobilisierung auf Kosten des Klimaschutzes und der Wertschöpfung im ländlichen Raum“, sagte Glück.

Zur Aussage des Verbands der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften, wonach staatlicher Druck bei der Vergabe von Grundstücken der richtige Weg sei, sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die grünen Enteignungsfantasien können und dürfen nicht realisiert werden, um die Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik zu mildern. Längst sind die fehlenden bebaubaren Flächen als Nadelöhr des Wohnungsbaus identifiziert. Nun aber den stärksten Eingriff in das Eigentum, die Enteignung, als gangbaren Weg zu sehen, wäre eine politische Kapitulation der Wirtschaftsministerin, die mit dem Kommunalfonds ja bereits beträchtliche Mittel ausbringt, die gerade den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommen sollen. Die Kommunen müssen angehalten werden, die Potentiale aus den Regionalplänen zu nutzen, was die Ausweisung von Bauflächen angeht.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig. Allerdings gehen die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich zu weit. Die Strafbarkeit der Justizbediensteten wäre mit dem neuen Gesetzentwurf weitreichender als von Privatpersonen und Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Dies wäre das falsche Signal an die Justizbediensteten in unserem Land.

Wir bedauern, dass unser diesbezüglicher Änderungsantrag von CDU, Grünen und AfD abgelehnt wurde. Justizmitarbeiter brauchen Rechtssicherheit, dass sie sich nicht schon bei kleinen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften strafbar machen. Unser Antrag war dabei bewusst an die Strafvorschriften im BDSG angelehnt. Damit wollten wir auch eine einheitliche Begrifflichkeit im Datenschutzstrafrecht erreichen. Einziger Unterschied zum BDSG war, dass nur solche Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften bestraft werden sollten, die in Bereicherungsabsicht begangen worden wären. Damit wäre nur wirklich gravierendes Unrecht mit Strafe belegt. Typisches Justizhandeln wie etwa das Erstellen einer Anklageschrift wäre dann nicht erfasst. Bei Verstößen gegen den Datenschutz an dieser Stelle genügen die bisherigen disziplinarrechtlichen Sanktionen.

Leider wurden auch die Bedenken der FDP gegen die Einführung einer Mithörfunktion bei Alarmgeräten für Justizmitarbeiter im Außendienst nicht berücksichtigt. Es steht außer Frage, dass diese bestmöglichen Schutz erhalten müssen. Auch wenn es letztes Jahr nur drei Notrufe gab, ist jeder einzelne einer zu viel. Aus diesem Grund begrüßen wir die bereits bestehende Alarmmöglichkeit. In Notfallsituationen hat die Mithörfunktion aber keinen Mehrwert. Viel wichtiger ist es, dass die Polizei schnell am Einsatzort ist. Dafür braucht es mehr Personal, nicht schärfere Gesetze. Eine Aushöhlung der Grundrechte durch die Abhörfunktion ohne praktischen Nutzen lehnen wir ab.“

Anlässlich der Beratung des Antrags der Grünen zum Förderprogramm „Gut Beraten!“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Offensichtlich wollen die Grünen mit diesem Antrag sich selbst feiern lassen. Wichtige Fragen bleiben jedoch unbeantwortet. Es fällt auf, dass über ein Drittel der gestellten Anträge nicht gefördert wurden. Vor diesem Hintergrund erwartet die FDP Antworten von der Landesregierung darüber, nach welchen Kriterien die Jury über einen Förderantrag entscheidet. Dies gilt insbesondere, da der Jury nicht nur Experten für Bürgerbeteiligung sondern auch Vertreter des Staatsministeriums angehören“, so Goll.

Generell sei das Ehrenamt den Liberalen traditionell wichtig. „Ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck einer selbstbewussten und freiheitlichen Bürgergesellschaft. Besonders dann, wenn durch das Ehrenamt staatliche Aufgaben übernommen werden, ist eine Unterstützung des Ehrenamts wichtig“, mahnte Goll mit Blick auf die Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr und anderer ehrenamtlicher Institutionen.“

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Arbeitszeiten für alle Beschäftigten in allen Branchen künftig lückenlos aufgezeichnet werden müssen und einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums in Baden-Württemberg, sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Seit Jahren fordern wir die Flexibilisierung des starren Arbeitszeit-Regelungen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs legt nun einen wichtigen Fokus darauf, inwieweit die täglichen Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen. Geht man an die Tageshöchstarbeitszeit, um die nötigen Flexibilisierungen zu erreichen, muss man auch den Schutz des Arbeitnehmers im Blick haben. Die Renaissance der Stechuhren darf es aber in der Zeit der Digitalisierung und Arbeit 4.0 nicht geben.

Wir müssen darauf achten, dass keine Bürokratiemonster entstehen, wie sie die Unternehmen etwa bei der Mindestlohndokumentation beklagen. Die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg müssen wir wohl daran erinnern, dass man insbesondere darauf achten muss, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen NICHT unnötig belastet werden. Ich bin aber zuversichtlich, dass dieser Lapsus in ihrer Pressemitteilung Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz war.“

Zur Einigung der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg auf Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die CDU ist wieder einmal gegenüber den Grünen dramatisch eingeknickt. Es ist widersinnig, durch ein eigenes Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg unerreichbare Ziele festzuschreiben. Diese zu erreichen, ist für Baden-Württemberg auch deshalb unmöglich, weil es bei den entscheidenden Fragen gar keine Kompetenzen besitzt. Diese liegen vielmehr im Bund und in Europa. Es ist geradezu lächerlich, hochgesteckte Ziele zu formulieren, zu deren Erreichung nichts Wesentliches beigetragen werden kann.“ 

Zum Ergebnis einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Umfrage unter Lehrkräften, wonach sich diese mit ihrer Aufgabe der Inklusion im Stich gelassen fühlen, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Wenn inzwischen nur noch 56 Prozent der Lehrkräfte Inklusion von Kindern mit Behinderungen in allgemeinen Schulen als sinnvoll erachten, müssen bei den für die Bildungspolitik Verantwortlichen sämtliche Alarmglocken laut schrillen. Im Jahr 2015 waren es noch zwei Drittel der Befragten. Zur Erklärung für das schwindende Vertrauen der Lehrkräfte in die Inklusion verweist die Studie auf mangelhafte Rahmenbedingungen an den Schulen wie fehlendes pädagogisches und medizinisch-pflegerisches Fachpersonal, nach wie vor existierende Barrieren, ein unzureichendes Lehrerfortbildungsangebot und gestiegene Schülerzahlen in den Inklusionsklassen. Dabei versteht es sich eigentlich von selbst, dass Inklusion nur gelingen kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Entsprechend ist der Rückhalt der Lehrkräfte für die Sonder- und Förderschulen/SBBZ ungebrochen hoch. Die Sonder- und Förderschulen/SBBZ besitzen aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung eine unschätzbare Expertise im Bereich der sonderpädagogischen Bildung und Förderung. Sie sind aus Sicht der FDP/DVP Fraktion unverzichtbar und sollten maßstabgebend für Inklusionsangebote an den allgemeinen Schulen sein. Wir fordern die Kultusministerin der grün-schwarzen Koalition auf, den Fortbestand der Sonder- und Förderschulen/SBBZ zu sichern und darauf zu achten, dass die Qualität beim Ausbau der Inklusionsangebote nicht auf der Strecke bleibt. Es darf keinen Zweifel geben, dass das Wohl des einzelnen Kindes immer im Mittelpunkt steht.“

Zur heute veröffentlichten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Spielräume werden enger, auch wenn die Steuereinnahmen immer noch steigen. Aber es ist absehbar, dass die finanziellen Boom-Jahre nun vorbei sind. Jetzt ist echte Regierungskunst gefragt, Prioritäten müssen gesetzt und Konzepte erarbeitet werden. Die ‚Vogelnest-Politik‘, also jeden zu füttern, der nur weit genug den Mund aufsperrt, ist vorbei. Die angebliche Komplementärkoalition muss zur zukunftsfähigen Konzeptkoalition werden, wenn nicht weitere Jahre im Streit von Grün-Schwarz vergeudet werden sollen.“

Anlässlich des heutigen Berichtes, wonach entgegen den früheren Versprechungen von Innenminister Strobl bis zum Jahr 2021 nur 38 zusätzliche Stellen im Polizeivollzugsdienst entstehen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die aktuelle Auskunft des Innenministeriums zur Personalsituation bei der Polizei ist ein Offenbarungseid des Innenministers. Die FDP wies schon 2016 darauf hin, dass der von der CDU versprochene Stellenaufwuchs angesichts der fehlenden Ausbildungskapazitäten und der Pensionierungen nicht erreicht werden kann. Die nun vorgelegten Zahlen überraschen daher nicht, sondern waren vorhersehbar. Innenminister Strobl hat jahrelang wider besseres Wissen vollmundige Versprechen abgegeben, um bei der Bevölkerung gut dazustehen. Für den Stellenabbau von Grün-Rot kann er zwar nichts. Er trägt aber die Verantwortung dafür, dass erst 2018 die Ausbildungskapazitäten wieder aufgebaut wurden. Mal wieder zeigt sich Strobl als ein Mann der schönen Worte, aber kleiner Taten.

Von einer besonderen Chuzpe zeugt jedoch, dass ausgerechnet die SPD dem Innenminister Versäumnisse in der Personalpolitik vorwirft. Den Personalabbau haben die Grün-Rote Vorgängerregierung und hier besonders der SPD-Innenminister Gall eingeleitet. Wären Gall und später auch Strobl rechtzeitig der bereits 2015 erhobenen FDP Forderung nach 1.000 zusätzlichen Polizisten gefolgt, stünde Baden-Württemberg heute nicht als Schlusslicht aller Länder beim Verhältnis von Polizisten zu Einwohnern da.“

Anlässlich der Aktuellen Debatte der CDU zu Europa erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In der heutigen Zeit kann die Bedeutung Europas gar nicht hoch genug geschätzt werden. Europa ist ein Friedensprojekt, das uns die längste Friedensphase in Europa beschert hat. Und es ist ein Wohlstandsprojekt, das durch offene Grenzen, dem Binnenmarkt und vielfältigem Freihandel uns die Chance gegeben hat, unsere Talente und unseren Fleiß auch nutzen zu können.

Doch dieses Europa ist gefährdet. Das Friedensprojekt wird gefährdet durch rechte Kräfte wie die AfD, die mit einem unverhohlenen Nationalismus und Populismus raus aus der EU wollen und uns damit wieder in die Situation des 19. Jahrhunderts führen wollen – dem Jahrhundert der Kriege.

Und es ist gefährdet durch linke Kräfte wie die Habecks und Kühnerts, die ihr längst gescheiterten Sozialutopien durch Europa verwirklichen wollen und dabei die Axt an die Wurzel unseres Wohlstands und unserer freien Gesellschaft legen.

Gegen diese Gefährdungen hilft nur, die Kräfte der Mitte zu stärken, die sich gegen diese Tendenzen wehren. Die FDP bietet hier als Europapartei mit klarer marktwirtschaftlicher Haltung ein klares Profil an.

Doch wir benennen auch klar die Probleme. Die Niedrigzinspolitik der EZB enteignet die Sparer, daher muss die EZB hier umsteuern. Vergemeinschaftung von Schulden verwässert Verantwortlichkeiten und wird daher von uns abgelehnt. Wir wollen einen funktionierenden Schutz der Außengrenzen durch die Stärkung von Frontex. Dies muss einher gehen mit einer stärkeren Bekämpfung von Fluchtursachen vor Ort. Für diejenigen, die zu uns kommen, brauchen wir klar definierte Kontingente der Mitgliedsstaaten für die Aufnahme von Flüchtlingen, die die naive Willkommenspolitik der Kanzlerin bisher unmöglich gemacht hat.

Für diese Probleme machen die Bürger auch Europa verantwortlich, und Europa ist die Ebene, wo man dies lösen kann und muss. Gelingt dies, mache ich mir um die zukünftige Akzeptanz der EU keine Sorgen.

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP zur Bürgerbeteiligung auf Kreisebene erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Zusätzliche Elemente direkter Demokratie stärken diese Grundordnung und zeugen von einer lebendigen Bürgergesellschaft. Die FDP in Baden-Württemberg hat sich daher seit Jahren für eine Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. So konnten sich die FDP in der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung mit ihren Vorschlägen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der ablehnenden Haltung der CDU einerseits und den überspitzten Forderungen der Grünen andererseits durchsetzen“, stellt Prof. Dr. Goll fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise. Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Damit wird auch eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können nämlich bereits jetzt durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern in den Landkreisen fehlt. Ein Grund für diese Ungleichbehandlung besteht nicht“, so Prof. Dr. Goll weiter.

In ihren Gesetzentwurf gingen auch Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. ein, der 2018 eine Unterschriftensammlung zur Ermöglichung eines Volksantrags zu diesem Thema durchführte. „Die von Mehr Demokratie gesammelten über 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt“, führt Prof. Dr. Goll aus. Mit dem Gesetzentwurf erhalten die Bürger des Landes nur solche Rechte, die sie anderswo mit Ausnahme Hessens bereits haben. Die Arbeit der Landkreise werde dort dadurch nicht beeinträchtigt. „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Staffelung des Quorums nach der Einwohnerzahl vor, da es erwiesen sei, dass die Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden tendenziell bei einem größeren Kreis der Wahlberechtigten niedriger ausfalle. Für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern ist daher eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten erforderlich. „Im Übrigen erfolgt die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung. Auch das müsste den anderen Fraktionen die Zustimmung erleichtern“, resümiert Prof. Dr. Goll. „Von der SPD erwarten wir nicht zuletzt wegen ihrer Erfahrungen beim KiTa-Volksantrag Zustimmung. Auch die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Landkreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Anpassung datenschutzrechtlicher Vorschriften für die Justizbehörden sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf enthält einige Punkte, auf deren Änderung die FDP drängen wird. Besonders problematisch sehen wir die Einrichtung einer Mithörfunktion beim Einsatz von mobilen Alarmgeräten von Justizmitarbeitern im Außeneinsatz“, so Weinmann. Zwar sei es wichtig, Außendienstmitarbeiter wie etwa Gerichtsvollzieher zu schützen. „Dies erreicht man aber nicht mittels der Mithörfunktion. Die Landesregierung räumt in der Gesetzesbegründung selbst ein, dass 300 solcher Alarmgeräte bereits im vergangenen Jahr im Einsatz waren. Es wurden in der gesamten Zeit aber lediglich 3 Notrufe abgesetzt. Das zeigt, dass der praktische Nutzen gegen Null tendiert.“ Demgegenüber stünden durch die Mithörfunktion massive Eingriffe in die Grundrechte, insbesondere, wenn Aufnahmen von privatem Kernbereich mitgeschnitten würden, bemängelte der FDP-Politiker. „Mit diesem Vorhaben werden erneut Grundrechte ausgehöhlt, ohne dass es einen Mehrwert bei der Sicherheit gibt.“

Auf besonderes Unverständnis stößt bei ihm, dass die Geräte bereits vor ihrer Anschaffung vor einigen Jahren mit Kenntnis der Landesregierung mit einer solchen Mithörfunktion ausgestattet wurden, obwohl es an einem Parlamentsbeschluss hierzu fehlte. „Das Verhalten der Landesregierung ist befremdlich. Es muss klar sein, dass die Gesetze zuerst im Parlament beschlossen werden müssen, und erst danach entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden“, kritisierte Weinmann.

Daneben müssen nach Ansicht der FDP die Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutzpflichten deutlich gelockert werden. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die sehr weitreichenden Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht gelockert werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bereits kleinste Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn der Justizbedienstete in ‚Schädigungsabsicht‘ handelt. Dieser Begriff ist aber sehr weitgehend. Es besteht daher die Gefahr, dass bereits typisches Justizhandeln wie etwa die Erhebung einer Anklageschrift als Schädigung aufgefasst werden kann. Eine derartige Kriminalisierung der Justizbediensteten ist inakzeptabel und muss verhindert werden.“ Der Rechtspolitiker findet, dass vielmehr „nur gravierende Verstöße gegen den Datenschutz strafrechtlich zu sanktionieren“ werden sollten. „Dies betrifft insbesondere den kommerziellen Handel mit fremden Daten. Alle anderen Verstöße sollten allenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.“ Vor diesem Hintergrund kündigte Weinmann an, auf eine Änderung der Gesetzesentwürfe in diesen beiden Punkten hinwirken zu wollen.

Anlässlich der Aktuellen Debatte der CDU zu Europa erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der Europawahlkampf hat bisher kaum Fahrt aufgenommen, das erkennt man an den verzweifelten Versuchen der Spitzenkandidaten von Konservativen und Sozialdemokraten, mit populistischen Vorschlägen Aufmerksamkeit zu gewinnen. Schlimm ist vor allem, wenn suggeriert wird, man könne auf EU-Kommissions-Ebene Sachen regeln, wo die EU-Kommission gar keine Entscheidungskompetenz hat.

Und wenn der Spitzenkandidat der Union verspricht, 1000 Gesetze und Verordnungen zu streichen, dann ist das weniger ein realistisches Programm für die EU-Kommission, sondern eher ein Armutszeugnis für seine Zeit als Parlamentarier.

Laut Eurobarometer aus dem März haben die EU-Bürger das größte Vertrauen in die EU seit 1983, trotz ansteigendem Populismus und Nationalismus. Mit solchen Luftnummern verspielt man solch einen Vertrauensvorschuss.

Deshalb sollten man viel mehr dafür kämpfen, dass das EU-Parlaments endlich durch ein richtiges Initiativrecht für Gesetze gestärkt und die Verkleinerung der Kommission auf 18 Kommissare angepackt wird. Und wer die Zaghaftigkeit mancher EU-Entscheidungen durchbrechen will, muss den Mut zu mehr Mehrheitsentscheidungen haben.

Die Menschen müssen den Mehrwert der EU für sich selbst direkt vor Ort spüren, anstatt kleinteilig von europäischen Regelungen gegängelt zu werden, wie beispielsweise den Auswirkungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die Vereinsarbeit.

Vielmehr muss sich die EU um die großen europäischen Aufgaben kümmern, sei es die Lösung der Flüchtlingsverteilung, die gemeinsame Grenzsicherung, eine echte europäische Außenpolitik sowie eine europäische Armee.“

In einer Landtagsdebatte über Witterungsschäden und Risikomanagement in der Landwirtschaft hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, die grün-schwarze Landesregierung an ihr Versprechen erinnert, sich auf Bundesebene für die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einzusetzen.

„Die Forderung nach der Risikorücklage stand 2016 im CDU-Landtagswahlprogramm, sie stand 2017 im Bundestagswahlprogramm und sie steht sogar im grün-schwarzen Koalitionsvertrag. Nur Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner von der CDU scheint von all diesen Versprechungen heute nichts mehr wissen zu wollen“, kritisierte Hoher. Die CDU müsse jetzt endlich liefern.

Hoher erinnerte daran, dass die FDP/DVP Fraktion der grün-schwarzen Landesregierung im Mai 2017 mit einer Großen Anfrage zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt hatte, wie die Rahmenbedingungen für das betriebliche Risikomanagement der Landwirte verbessert werden und die zunehmenden Witterungsrisiken besser abgefedert werden könnten. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat 2012 Mehrgefahrenversicherungen für mehrere Witterungsrisiken weitgehend von der Versicherungssteuer befreit. Ich denke, hier sollte noch das bisher nicht enthaltene Kumulrisiko Dürre ergänzt werden“, sagte Hoher. Zudem könnten die Rahmenbedingungen für die Förderung von Investitionen in risikomindernde Technik wie Beregnungsanlagen oder Hagelschutznetze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) noch verbessert werden.

Bei der Forderung nach staatlich subventionierten Ernteausfallversicherungen gab sich Klaus Hoher skeptisch. „Die Verbesserungen im Steuerrecht und bei der Agrarinvestitionsförderung haben aus unserer Sicht klar Vorrang“, sagte Hoher. Erstens führten staatliche Subventionen für Versicherungen immer zu Mitnahmeeffekten der Versicherungswirtschaft. Zweitens werde es kaum zu der von Grün-Schwarz geforderten Drittelfinanzierung der Versicherungen durch Bund, Länder und Landwirte kommen. „Der Bund hat der Agrarministerkonferenz bereits mitgeteilt, dass er sich verfassungsrechtlich gar nicht für zuständig hält“, merkte Hoher an. Zudem habe die Bundesregierung den Ländern mitgeteilt, dass Berlin im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz kein zusätzliches Geld bereitstellen werde. Vor diesem Grund erwecke der grün-schwarze Vorstoß für Versicherungssubventionen den Eindruck eines Ablenkungsmanövers, um zu verdecken, dass im Steuerrecht bisher nichts umgesetzt worden sei. „Hören Sie auf Luftschlösser zu bauen und setzen Sie endlich Ihr Versprechen der steuerfreien Risikoausgleichsrücklage um!“, sagte Hoher.

Anlässlich der Meldung über eine Einigung der grün-schwarzen Landesregierung bei Thema Wohnungsbau erklärt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Der Koalitionskrach beim Wohnungsbau lähmt die Wohnungsbaupolitik im Land. Die heutige Einigung wird den Wohnraummangel im Land nicht lösen können und verschreckt schlechterdings noch private Investoren. Mit den Mittelresten aus dem Landeswohnraumförderprogramm, das auch bisher schon vornehmlich den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommt, wird nun der Markt noch weiter verzerrt. Der damit finanzierte Kommunalfonds Wohnraumoffensive zementiert den Irrweg, dass nur die öffentliche Hand Wohnungen in großer Zahl schafft, und er negiert und beschneidet das Engagement Privater. Er ändert zudem nichts daran, dass zu wenig Bauland ausgewiesen wird.

Die Einigung zur Novelle der Landesbauordnung hätte man in dieser Form schon ein Jahr früher haben können. Die Verortung der Entscheidung über die überdachten Fahrradabstellplätze bei den unteren Baurechtsbehörden war schon 2018 Stand der Diskussion. Die nun gefundene, fadenscheinige Einigung ist sicherlich nicht der Befreiungsschlag beim drängenden Wohnraummangel.

Anlässlich der Pressekonferenz des Vereins Mehr Demokratie e.V. erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wenn der Verein Mehr Demokratie e.V. im Zusammenhang mit der Mitbestimmung von Bürgern von einer ‚Feigheit‘ der Landesregierung spricht, dann ist dieser Befund leider zutreffend. Mehr Bürgerbeteiligung findet unter Grün-Schwarz bisher nur auf dem Papier statt. Dabei werden auch formelle Aspekte, wie etwa eine angeblich unzureichende Unterschriftenzahl oder fehlende Gegenfinanzierung zu häufig ins Feld geführt, um sich nicht mit den Sachthemen auseinanderzusetzen.

Bei der kommenden Landtagssitzung am morgigen Mittwoch greift die FDP mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen dieses Thema auf, damit direkte Demokratie im Land künftig auch auf Kreisebene möglich ist. Wir erwarten zu unserem Gesetz nicht nur die Zustimmung der SPD. Auch die Grünen sollten sich an ihre eigenen Werte erinnern, und unserem Gesetzentwurf zustimmen. Die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Kreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“

Dass nach einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebenen Umfrage nur vier von zehn Schulleitungen in Baden-Württemberg angeben, ihre Schulen verfügten in allen Klassen- und Fachräumen Zugang zum schnellen Internet und WLAN, kommentierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, wie folgt:

„Die Ergebnisse der VBE-Umfrage zeichnen ein beunruhigendes Bild vom Stand der Digitalisierung an unseren Schulen. Und sie bestätigen noch einmal, wie wichtig es war, den Weg für den Digitalpakt zur Bewältigung des finanziellen Kraftakts durch Bund, Länder und Kommunen freizumachen. Wir sind es den Schulen schuldig, ihnen die Mittel für ihr digitales Update nun umgehend zukommen zu lassen. Gleichzeitig hat die grün-schwarze Landesregierung zu lange auf den Bund gewartet und auf Nachfrage auf die noch ungeklärten Förderkriterien verwiesen, anstatt wie beispielsweise Bayern die Digitalisierung der Schulen schon einmal selbst in die Hand zu nehmen. Deshalb darf die baden-württembergische Kultusministerin bei der Umsetzung des Digitalpakts keine Zeit mehr verlieren. Außerdem gilt es, gerade auch angesichts der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen von Schule zu Schule, die Forderung des VBE nach einem Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit für die Verantwortlichen vor Ort ernst zu nehmen. Und schließlich muss das Land schnell auf die Kommunen zugehen, um die Engpässe beim Zugang zu schnellem Internet möglichst bald zu beseitigen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher für Bildung und Digitalisierung, Dr. Timm Kern, forderten die Kultusministerin auf, sich in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses zum Gutachten des Rechnungshofs Schulverwaltungssoftware zu erklären:

Rülke: „13 Jahre Projektlaufzeit, 47 Millionen Euro Steuergelder, und das Ergebnis ist ein Motor, der in kein Fahrzeug richtig passt und nicht zu steuern ist. Nach der gescheiterten Bildungsplattform ‚ella‘ erleben wir bei der Schulverwaltungssoftware ‚ASV-BW‘ nun den nächsten Fall von Management-Versagen der Landesregierung bei der Digitalisierung. Wir Freie Demokraten fordern von der Landesregierung umgehende und konsequente Aufklärung, warum ‚ASV-BW‘ anders als die bayerische Schwester ‚ASV-BY‘ nicht läuft. Wenn wieder eine Salamitaktik wie bei ‚ella‘ angewandt wird, erweist Grün-Schwarz dem Standing unseres Technologie-Standorts einen Bärendienst. Die Kultusministerin muss sich in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses zur fundamentalen Kritik des Rechnungshofs erklären – und zwar öffentlich!“

Kern: „Erhebliche Mängel im Prozessmanagement, ein fehlendes fundiertes Kosten-Controlling und ein aus der Hand gegebenes Qualitätsmanagement mit dem Ergebnis einer völlig uneinheitlichen Softwarelandschaft an den Schulen und der Unmöglichkeit, auf statistische Daten schneller und besser zuzugreifen – wir müssen aufpassen, dass unsere Schulen nicht die rote Laterne bei der Digitalisierung tragen. Eine einheitliche Schulverwaltungssoftware wäre eine notwendige und in heutiger Zeit eigentlich selbstverständliche Basis für effizientes Wirtschaften und Arbeiten der Schulen. Die FDP/DVP Fraktion wiederholt deshalb ihre Forderung nach einem eigenständigen Digitalisierungsministerium, das die anstehenden Prozesse professionell und aus einer Hand steuert.“

Anlässlich des heutigen Prozessbeginns gegen eine islamistische Rückkehrerin vor dem OLG Stuttgart sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist erfreulich, dass mutmaßliche Verbrechen einer deutschen Islamistin in Syrien nun in einem rechtsstaatlichen Prozess aufgeklärt werden und die Taten gesühnt werden. Diesem Verfahren müssen aber weitere folgen. Das sind wir den Opfer der IS-Schergen schuldig, aber auch unseren eigenen Bürgern, die Sicherheit vor Terror in unserem Land erwarten dürfen.

Bei den weiteren mutmaßlichen deutschen Islamisten, die sich derzeit in Syrien und Irak in Haft befinden, muss zunächst geklärt werden, ob es sich überhaupt um deutsche Staatsangehörige handelt. Erst dann kann überhaupt eine Auslieferung nach Deutschland geprüft werden. SPD und Union haben beim Problem der Rückkehr islamistischer Kämpfer jahrelang die Umsetzung möglicher Lösungen vertagt und damit die Gesellschaft unnötig in Gefahr gebracht. Erst vor zwei Monaten forderte die Union etwa die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern. Passiert ist seitdem nichts. Offensichtlich ist auch dem Innenminister Strobl nicht daran gelegen, dieses Thema in seiner Partei durchzusetzen. Wie so oft kommen von der CDU schöne Worte, aber keine konkreten Taten.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu den vom Kultusministerium vorgelegten Zahlen zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen:

„Es freut uns Freie Demokraten sehr, dass die Zahl der Anmeldungen an den Haupt- und Werkrealschulen zum kommenden Schuljahr wieder steigt. Für das kommende Schuljahr haben sich nach Angaben des Kultusministeriums 5.205 (2018: 5.074, 2017: 5.144) Schülerinnen und Schüler an einer Haupt-/Werkrealschule angemeldet. Damit werden 6,2 Prozent der Schüler an diese Schulart wechseln (2018: 6 Prozent, 2017: 6,2 Prozent).

Das zeigt nicht nur die Wertschätzung und das Vertrauen, das die Schulart nach wie vor genießt. Es sollte auch all denjenigen zu denken geben, die über Jahre hinweg der Haupt-/Werkrealschule die Existenzberechtigung abgesprochen haben. Die FDP/DVP Fraktion hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem wir der Haupt-/Werkrealschule  durch enge Anbindung an die beruflichen Schulen eine Zukunft geben wollen. Der Gesetzentwurf zur Beruflichen Realschule gibt der CDU-Kultusministerin und ihrer grün-schwarzen Regierungskoalition die Gelegenheit, sich zur Haupt-/Werkrealschule zu bekennen – eine Chance, die sie nicht verpassen darf.“

Zur Meldung, dass der grüne Fraktionschef Andreas Schwarz auf eine schnelle Einführung einer CO2 Abgabe drängt, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

Wir lehnen eine neue Steuer entschieden ab. Dies wäre ein weiterer Schritt grüner Verbotspolitik im Kampf gegen das Automobil und gegen die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg.
Die Grünen müssen verstehen, dass nicht ständig neue Steuern, Abgaben und neue Verbote das Klima retten, sondern nur marktwirtschaftliche Steuerungselemente wie der Zertifikatehandel, der Anreize setzt, Emissionen zu begrenzen.“