Beim hochkarätig besetzten „Foyer Liberal -Mobilität in Bewegung“ im Stuttgarter Landtag hat Jochen Haußmann, verkehrspolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der FDP/DVP-Landtagsfraktion, erneut gefordert, das bestehende Dieselfahrverbot für Euro-4-Fahrzeuge auszusetzen.

Das Dieselfahrverbot sei unsozial, ökologisch kontraproduktiv, wirtschaftsfeindlich und nicht verhältnismäßig, betonte Haußmann. Wer wie die grün-schwarze Landesregierung auf der Grundlage einer leichten Überschreitung des Stickoxid-Grenzwertes an den Messstellen in der Neckarstraße und der Hohenheimer Straße das gesamte Stadtgebiet von Zazenhausen bis Möhringen mit einem Fahrverbot belege und die Einfahrt von außen in die Umweltzone verbiete, der bevormunde und enteigne Bürgerinnen und Bürger, zumal nach Meinung vieler Experten die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid höchst fragwürdig seien.

Die ständigen Beteuerungen von Ministerpräsident Kretschmann, er wolle Fahrverbote verhindern, seien vor diesem Hintergrund reine Lippenbekenntnisse. „Die Landesregierung und insbesondere ihr Verkehrsminister ist eine Zumutung für alle Pendler, die täglich auf ihr Dieselfahrzeug angewiesen sind, um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu kommen“, erklärte Haußmann. Gleichzeitig begrüßte Haußmann, dass nun offensichtlich der Widerstand in der CDU-Fraktion gegen Fahrverbote zunimmt. „Doch besser spät als nie“, kommentierte Haußmann.

Dr. Corinna Salander, Professorin für Schienenfahrzeugtechnik an der Universität Stuttgart, forderte stärkere Investitionen in den ÖPNV und das Schienennetz, um die Mobilität zu verbessern. Schade sei, dass im Güterverkehr viele Schienenstrecken im ländlichen Bereich stillgelegt worden seien. „Wir brauchen mehr Infrastruktur.“

Prof. Dr. Michael Bargende, Ordinarius für Fahrzeugantriebe am Institut für Verbrennungsmotoren und Kraftfahrwesen an der Universität Stuttgart erklärte, der Diesel habe mit der neuen Norm Euro 6 d-temp seine Probleme gelöst. Fahrzeuge mit diesem Standard hielten die Grenzwerte ein. Wir hätten jetzt den sauberen Diesel und den sauberen Otto-Motor, so Bargende. Der Elektroantrieb sei im urbanen Verkehr eine gute Lösung. Im Moment gebe es jedoch keine flächendeckende und massentaugliche Ladeinfrastruktur. Für längere Strecken sei die Elektromobilität noch keine Alternative. Dies gelte auch für die Brennstoffzellentechnik, sagte Prof. Dr. Bargende.

Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Grieshaber, Aufsichtsratsvorsitzender der Grieshaber Logistik GmbH und Ehrenpräsident der IHK Bodensee-Oberschwaben, befürchtet, dass großflächige Dieselfahrverbote der Autobranche schaden könnten. Der Wohlstand, insbesondere im Südwesten, hänge wesentlich vom Autobau und Verbrennungsmotor ab.

Prof. Dr. Martin Hetzel, Chefarzt der Klinik für Pneumologie am Krankenhaus vom Roten Kreuz in Bad Cannstatt, erklärte zum Stickoxid-Problem, dass es bei einer Konzentration zwischen 40 und 100 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter nachweislich keine gesundheitsschädliche Wirkung für Menschen gebe. Für Innenräume gebe es im Übrigen höhere Richtwerte als für die Außenluft und Tatsache sei, dass sich Menschen länger  in Innenräumen als im Freien aufhielten. Die Errechnung von Tausenden Todesfällen aus den verschiedenen Studien sei überdies methodisch unsinnig. Diese alarmistischen Berechnungen hätten schlicht und einfach das Ziel, Kraftfahrzeuge aus der Stadt zu verbannen.

Zur Beantwortung seines Antrags zur aktuellen Diskussion um die Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Gewerke, die bei der letzten Novelle der Handwerksordnung zulassungsfrei wurden, sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die Wiedereinführung Meisterpflicht muss ergebnisoffen geprüft werden, nachdem sich die Ziele und Erwartungen der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 so nicht erfüllt haben. Man wird einzeln prüfen müssen, für welche Gewerke eine Meisterpflicht wieder sinnvoll sein könnte. Denn die Novelle hat nach Angaben der Landeregierung mit einem Anteil von 63,6% vor allem Kleinstbetriebe ohne Mitarbeiter, sogenannte Soloselbständige mit geringen Umsätzen hervorgebracht, die in der Regel nicht ausbilden und somit keinen Beitrag zur Versorgung mit Fachkräften leisten. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ausbildungsleistung und damit der Versorgung mit Fachkräften, die das Meister-Handwerk leistet, darf nicht unterschätzt werden. Wenn etwa 85% der Ausbildungsbetriebe aus den zulassungspflichtigen Gewerben stammen und nur 6% aus den zulassungsfreien, dann muss hier genau hingeschaut werden. Dabei geht es nicht nur um die Ausbildungsleistung, sondern auch um die Sicherung von Qualitätsstandards und damit Verbraucherschutz. Wenn bei einer Befragung von Sachverständigen 77% der Befragten die Zahl der Schadensfälle bei Betrieben ohne ausgewiesene Qualifikation als hoch einschätzen, bei Meisterbetrieben nur 11%, zeigt sich der Wert fachlicher Qualifikation für die Verbraucher. Ich begrüße es daher ausdrücklich die Einsicht der Landesregierung, dass Berufszugangsregulierungen wie eben die Meisterpflicht im Handwerk nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet werden dürfen, denn sie können insbesondere zum Schutz von Leib und Leben, für aktiven Verbraucherschutz oder zur Sicherung der Ausbildungsleistung erforderlich sein.“

Zur Meldung, wonach die CDU-Landtagsfraktion fordere, in Baden-Württemberg ein Familiengeld nach bayerischem Vorbild einzuführen, das mit Kosten von rund 600 Millionen Euro jährlich verbunden wäre, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Dass klappern zum Handwerk gehört, weiß jeder. Was jetzt aus der CDU zu hören ist, erinnert mich eher an angsterfülltes Zähneklappern vor der Kommunalwahl. Denn die CDU hat sich mit dieser Forderung in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen können, genausowenig wie beim Diesel-Thema. Jetzt vor der Kommunalwahl mit einem nicht gegenfinanzierten 600-Millionen-Euro-Paket herauszukommen, erstaunt schon sehr. Das Thema gehört ohnehin auf die Bundesebene. Und hier ist der Vorschlag der Freien Demokraten mit einem „Kindergeld 2.0“ allemal zielführender.“

Zur aktuellen Diskussion über die Einführung des Bestellerprinzips für die Maklercourtage auch bei Immobilienkäufen erklärt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf halte ich für ein untaugliches Instrument, wenn man zu Entlastungen für die Käufer beim Erwerb von Wohneigentum kommen will. Soweit nach dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Barley nun die Maklerkosten auf den Besteller übertragen werden sollen, ist für mich absehbar, dass der pfiffige Verkäufer die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufschlägt. Dann steigen aber mittelbar auch die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer und der Kauf wird am Ende sogar teurer für den Käufer. Diese absehbaren Effekte mit Bußgeldern zu belegen zeugt davon, wie ungeeignet der Vorstoß in der Praxis sein wird. Das Bestellerprinzip wäre letztlich ein Bärendienst für den Käufer. Eine Befürchtung, die auch das hiesige Wirtschaftsministerium in der Antwort auf meinen entsprechenden Antrag teilt.

Vielleicht hilft in der Diskussion ein Blick in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der die Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken vorsieht. Eine schnelle und einfache Entlastung der Käufer würde auch über die Absenkung der Grunderwerbssteuer gelingen, die in Baden-Württemberg von Grün-Rot im Jahr 2011 auf 5% erhöht wurde.“

Stellungnahme WM 5295_neu

Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Thema Innovationspolitik, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offenbar fällt der Landesregierung beim Thema Innovationsförderung nichts Innovatives mehr ein. Die bloße Vernetzung von bereits bestehenden Programmen und eine wohlfeile Forderung nach Berlin, doch endlich Steuererleichterungen für die Forschung und Entwicklung zu beschließen, ist für ein Land, das vor so großen Herausforderungen steht, zu wenig. Offenbar fällt der Landesregierung hierzu nichts mehr ein. Eine Rahmenstrategie, die neue Handlungsformen und neue Formate entwickeln soll, ist doch in Wahrheit nur eins: das Eingeständnis, dass die seitherigen Programme offenbar zu wenig bringen.“

Anlässlich der Unterzeichnung der E-Government-Vereinbarung mit Innenminister Thomas Strobl sagt der FDP/DVP Abgeordnete Daniel Karrais:

„In unserer digitalisierten Welt, in der sich alles unkompliziert online erledigen lässt, hält die Verwaltung nur bedingt Schritt. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist es heute selbstverständlich, private Geschäfte online abzuwickeln. Daraus entsteht verständlicherweise die Erwartung an die öffentliche Verwaltung, vergleichbare interaktive Kommunikationsformen anzubieten. Der Ausbau des E-Government kann die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung deutlich erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau leisten. Dies treibt zudem die Digitalisierung in den Unternehmen voran, da auch diese in der Folge die Schnittstellen entsprechend nutzen. Grundlegende Voraussetzung dafür bleibt die passende Infrastruktur. Dahin ist es leider noch ein weiter Weg, wenn man sich den Fortschritt beim Breitbandausbau anschaut. Wer von den Kommunen fordert, dass Digitalisierung zur Chefsache gemacht werden muss, sollte sich an seinen eigenen Worten messen lassen und diesen Schritt auch auf Landesebene gehen; andere Bundesländer machen das bereits vor. Wir brauchen in Baden-Württemberg ein eigenständiges Digitalisierungsministerium. Auch bei den eigenen Landesverwaltungen bleibt der Digitalisierungsminister deutlich hinter seinen großen Worten zurück, wie die Antwort auf unsere Anfrage (Drs. 16/5450) zeigt: Von den 818 Standorten sind fast die Hälfte nur über herkömmliches VDSL angebunden. Das heißt, dass sich dort mehrere Beamte und Angestellte einen asymmetrischen Anschluss teilen müssen.  Eine vollständige Erschließung mit Glasfaseranschlüssen ist eine sinnvolle Zukunftsinvestition und eröffnet sofort alle Möglichkeiten des schnellen Internets, welches wir auch langfristig dringend benötigen. Wir kennen heute den genauen Bandbreitenbedarf von Morgen nicht, wissen aber, dass er deutlich steigen wird.“

Terminhinweis:

Am Samstag, 13.04.2019 findet um 11:00 Uhr im Landtag von Baden-Württemberg die Fraktionsveranstaltung aus der Reihe „Foyer Digital“ mit dem Titel „Klicken statt Warten – Das Rathaus der Zukunft; Wie die Modernisierung der Verwaltung gelingen kann“ statt.

Experte auf dem Podium ist u.a. der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink.

Zur Ankündigung des Umweltministers, den am 9. Mai 2019 auslaufenden Windenergie-Erlass auslaufen zu lassen und durch ein Informationsangebot im Internet zu setzen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die Erläuterung von Minister Untersteller, einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2012 nunmehr durch ein Online-Portal zu ersetzen, weil es technisch leichter sei Websites zu aktualisieren als Erlässe zu novellieren, hat eine unfreiwillig komische Note. Weniger lustig finde ich allerdings, dass Herr Untersteller mit seinen rückblickenden Erläuterungen über die rechtliche Unverbindlichkeit des Erlasses gewissermaßen einräumt, die Öffentlichkeit ein Stück weit getäuscht bzw. falsche Erwartungen geweckt zu haben.“ Denn wer in einem ministeriellen Erlass das Ziel ausgebe, bis 2020 zehn Prozent der Bruttostromerzeugung aus Windenergie zu bestreiten, oder als „Richtwert“ für die Wirtschaftlichkeit eines Standortes 60 Prozent des Referenzertragswertes einer Anlage angebe, der gaukele der Öffentlichkeit von Investoren bis zu Windenergie-Kritikern eine Regelungs- und Gestaltungskompetenz vor, welche weder die Landesregierung selbst noch der Landesgesetzgeber jemals gehabt habe, kommentierte Glück.

In der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 18. Februar 2019 heißt es dazu vielsagend: „Als rein verwaltungsinternes Instrument habe der Erlass ohnehin keine eigenständige rechtliche Außenwirkung entfalten können. ‚Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter‘, betonte Untersteller.“ Damit stelle der Minister öffentlich klar, dass der Windenergie-Erlass materiell nie etwas geregelt habe. Eine reine Stoffsammlung an Informationen, Erläuterungen und unverbindlichen Empfehlungen zu geltendem Immissionsschutz-, Artenschutz- und Planungsrecht sei auf einer Website tatsächlich besser aufgehoben, sagte Glück. Nur hätte man dies auch vor sieben Jahren schon wissen und öffentlich so kommunizieren können.

Glück forderte abermals, im Landesplanungsgesetz zur Möglichkeit von regionalplanerischen Windenergie-Ausschlussgebieten zurückzukehren, für die Zeit nach dem Windenergie-Erlass endlich die Regelungen des Landesentwicklungsplans für die Windenergie fortzuschreiben und in den Bundesrat eine Initiative einzubringen, um die frühere Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches zur Ermöglichung landesgesetzlicher Mindestabstände zur Wohnbebauung zu reaktivieren.

In der heutigen Debatte mit dem Titel „Kampf um den Diesel: Grün-Schwarz demonstriert gegen sich selbst“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Indem der Kreisverband Stuttgart der CDU gegen Diesel-Fahrverbote demonstriert, tut er dies nicht nur gegen die Landesregierung, sondern auch den eigenen Landesvorsitzenden Thomas Strobl. Dieser hat es nicht verstanden, dem grünen Koalitionspartner in der Landesregierung in die Arme zu fallen, als es um Fahrverbote ging.“

Der grüne Verkehrsminister Hermann hätte nach Aussage Rülkes die CDU unter ihrem Vorsitzenden Strobl „schlichtweg über den Tisch gezogen.“ Fahrverbote seien von Winfried Hermann ideologisch gewollt. Dieser verschleppe die Maßnahmen zur Luftreinhaltung absichtlich, um diese schließlich durchzusetzen, kritisiert Rülke und weiter: „Dies kann er auch deshalb erreichen, weil Thomas Strobl als Kabinettsmitglied und CDU-Landesvorsitzender ja öffentlich zugibt, die Details der Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht zu verstehen!“

Rülke erinnert an die Aussage Strobls, wonach es mit der CDU keine flächendeckenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Euronorm 5 geben werde. „Ich frage mich aber schon, wie sie das jetzt vor er endgültigen Klärung durch Gerichte bereits fest zusagen können“, so Rülke und weiter: „Offenbar handelt es sich hier doch um eine politische Entscheidung. Daher fordere ich Sie auf, die Fahrverbote für Diesel Euronorm 4 aufzuheben. Vor dem Hintergrund der jetzt angekündigten zusätzlichen Probenahmestellen in allen Stuttgarter Stadtteilen und der kritischen Überprüfung am Neckartor muss ein Moratorium des flächendeckenden Fahrverbotes her.“

„Ich fordere: Machen Sie Schluss mit diesen Fahrverboten. Sie sind ein Anschlag auf den Automobilstandort Baden-Württemberg, auf die heimische Zuliefererindustrie, auf Arbeitsplätze, Wohlstand und sie sind unsozial!“, so Rülke abschließend.

Zur heutigen Zurückweisung des Antrags der Nama Traditional Leaders Assiciation (NTLA) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Restitution von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er den `gestellten Begründungsanforderungen´ nicht entspräche. Es wird argumentiert, dass weder dargelegt noch ersichtlich sei, in welchen sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechten die Antragstellerin durch die bevorstehende Rückgabe von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung verletzt sei oder auf welche einfachrechtlichen Rechte das Begehren gestützt werden könnte. Hieran zeigt sich die besondere Problematik bei der Restitution von geraubten Kulturgütern aus der NS- und Kolonialzeit. Denn eine Rückgabe sollte an denjenigen geschehen, der aufgrund der Provenienz berechtigt ist. Dabei fehlen jedoch die Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn diese wie im vorliegenden Fall im Streit steht. Das Rechtsschutzersuchen der NTLA zeigt deutlich, dass die Rückgabe der beiden Kulturgüter an den namibischen Staat vor Ort kulturelle Streitigkeiten der Vergangenheit neu entfachen wird. Es trifft deshalb nicht zu und darf vor allem von Wissenschaftsministerin Bauer nicht hingenommen werden, dass der Streit innerhalb Namibias zu klären sein dürfte. Im Umgang mit den Kulturgütern bedarf es vielmehr einer besonderen Sensibilität gegenüber den Interessengruppen, die die Ministerin vermissen lässt. Auch wenn das Gericht keine inhaltlichen Erwägungen dahingehend getroffen hat, wer der berechtigte Empfänger der Gegenstände sein könnte, ist die Aussetzung der Restitution angezeigt, bis diese Frage auch mit der NTLA geklärt ist. Wenn die Delegation um Ministerin Bauer in der kommenden Woche auf der Reise nach Namibia vollendete Tatsachen schafft, wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“

Zur Verständigung von Bundesrat und Bundestag auf eine Grundgesetzänderung, die den Weg für die Digitalisierung an Deutschlands Schulen freimacht, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit dem Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Wir haben als Freie Demokraten auf allen Ebenen dafür gekämpft, dass Bund und Länder bei zukünftigen Programmen besser zusammenarbeiten können. Jetzt ist der Weg frei für die Digitalisierung der Schulen und damit für moderne Bildung und Bildungsmethoden.

Ich erinnere daran, dass Ministerpräsident Kretschmann die dafür notwendige Grundgesetzänderung unbedingt verhindern wollte. Jetzt kommt sie. Zum Glück für die Bildung in Deutschland ist Kretschmann wieder einmal als Tiger im Land gesprungen und als Bettvorleger auf Bundesebene gelandet.

Jetzt geht es darum, den Digitalpakt schnell ins Werk setzen und die neuen Möglichkeiten bei zukünftigen Bund-Länder-Vereinbarungen mit Leben zu füllen.“

Anlässlich der ersten Beratung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzes zur Polizeistruktur 2020 sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grün-Schwarz verkauft den Gesetzentwurf als Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform. Damit streut die Koalition der Bevölkerung aber Sand ins Auge, denn die zentralen polizeifachlichen Forderungen werden gerade nicht umgesetzt. Unmissverständlich empfahl die hochkarätig besetzte Evaluationskommission eine Polizeistruktur mit vierzehn Polizeipräsidien und die Abschaffung der Zentralen Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land. Beide zentralen Forderungen werden nicht umgesetzt. Als wenn polizeifachlich notwendige Strukturen beliebige Jongliermasse sind, einigten sich Grüne und CDU auf dreizehn Polizeipräsidien und die Beibehaltung der Zentralen Verkehrsunfallaufnahme. Die Grünen sind nicht bereit, für eine leistungsstarke Polizei mehr Geld auszugeben. Die CDU lässt sich bei ihrem angeblichen Kernthema die Butter vom Brot nehmen, obwohl sie zuvor lauthals verkündet hatte, für vierzehn Polizeipräsidien zu stehen. 

Leidtragende sind die innere Sicherheit, die Angehörigen der Polizei, die weiterhin in nicht optimalen Strukturen arbeiten müssen, und die Bevölkerung, die die Defizite beispielsweise dann  hautnah erfahren kann, wenn sie nach einem Unfall stundenlang auf die Polizei warten muss.“

Im Zusammenhang mit der heutigen Sondersitzung des Verkehrsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die bekannt gewordenen Lieferschwierigkeiten der Bahnindustrie sind nicht nur in hohem Maße ärgerlich. Keinesfalls dürfen diese zum Nachteil der Bahnreisenden werden. Wer den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Verkehr propagiert, hat geradezu eine politische Garantenstellung. Der Vorgang wirft zudem Fragen auf, was die teuren Beratungsleistungen, die das Land einkauft, überhaupt wert sind. Denn aufgefallen sind die Probleme nur durch eigene Versäumnisse und Unzulänglichkeiten des Lieferanten und nicht etwa durch Kontrollmechanismen des Prozessmanagements. Und es holt uns ein altbekanntes Problem ein: Die Neuvergaben der Schienenverkehrsleistungen wurden anfangs vom Verkehrsminister vernachlässigt. Da war wohl der damalige Kampf gegen Stuttgart 21 wichtiger. Es muss jetzt mit allen Mitteln sichergestellt werden, dass die Menschen in passable Züge steigen können und nicht an verwaisten Bahnsteigen stehen. Da helfen dann auch keine Werbekampagnen à la ‚bwegt‘ Baden-Württemberg weiter.“

Zur heutigen Beratung der Denkschrift 2018 des Rechnungshofs im Landtag erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Er weist aber auch die Richtung, in die es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion in den Bereichen Steuerpolitik und Schuldenbremse gehen muss. Eine Fehlerquote von knapp 50% bei geprüften Steuerbescheiden muss uns alarmieren, dass noch nicht mal unsere Fachleute in der Lage sind, das Steuersystem noch zu verstehen geschweige denn richtig anzuwenden. Eine massive Steuervereinfachung ist hier geboten, doch leider keine Initiative von Seiten der Landesregierung.

Beim Thema Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung hat der Rechnungshof in der Arbeitsgruppe Vorschläge gemacht, die aus Sicht unserer Fraktion in die richtige Richtung gehen. Insbesondere eine fixe Altschuldentilgungsregelung über die jährlichen Haushaltsüberschüsse ist absolut geboten, um vom jahrzehntealten Schuldenberg des Landes verlässlich herabsteigen zu können. Es ist daher umso unverständlicher, dass die Landesregierung den Gesprächsfaden nicht mehr aufgreift, um hier zu einer möglichst breiten Mehrheit zu kommen. Die Vorschläge der FDP/DVP-Fraktion liegen auf dem Tisch.“

Anlässlich der von der CDU beantragten aktuellen Debatte im Landtag zu „Ausreisepflicht durchsetzen – für Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik“ sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Vor 2015 scheiterten viele vernünftige Ansätze zur Steuerung der Migration an der Totalverweigerung der CDU. Dann verordnete Bundeskanzlerin Merkel Knall auf Fall ihrer Partei einen Richtungswechsel um 180 Grad. Aus der CDU wurde die Partei, die in Regierungsverantwortung die seit Jahren anhaltende ungeordnete Migration nach Deutschland und die darauf beruhende gesellschaftliche Spaltung zu verantworten hat.

Der Titel der heutigen aktuellen Debatte beschreibt so, was die CDU mittlerweile zwar auf Parteitagen beschwört, sie bis heute in der Realität aber gerade nicht umsetzt. Von 2016 bis 2018 fällte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 744.501 negative Asylentscheidungen. Im gleichen Zeitraum wurden aber mit 72.841 Menschen weniger als 10 Prozent der Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund abgeschoben. Von den Abgeschobenen kommt statistisch auch noch jeder Dritte wieder nach Deutschland zurück. Angesichts dieser Zahlen brauchen wir statt leerer Versprechen endlich ein praktikables Asyl- und Flüchtlingssystem sowie ein modernes Einwanderungsrecht mit Kriterien von der Bildungsqualifikation bis hin zur Integrationswilligkeit. So lange aber die CDU nur in Sonntagsreden und auf Parteitagen stark ist, beispielsweise in Hessen den Ministerpräsidenten stellt und trotzdem nach dem Willen der Grünen nicht für die Ausweitung sicherer Herkunftsländer stimmt, wird die Ordnung der Migration nach Deutschland wohl nicht gelingen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der FDP/DVP Abgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert zeigen sich enttäuscht über die mangelnde Unterstützung der Landesregierung für Amateurtheater. Im Zusammenhang mit der Neuvergabe bestimmter Funkfrequenzen können viele Nutzer von Funkmikrofonen zum Beispiel auch in Amateurtheatern ihre Mikrofone zukünftig nicht mehr nutzen. Sie sind daher gezwungen, sich neue Technik anzuschaffen. „Auf unsere Anfrage hin verweist die Landeregierung im Wesentlichen auf die Entschädigungsmittel des Bundes. Vom Land würden nur in kleinem Umfang Investitionszuschüsse für Innenraumbühnen gewährt“ erklärt Rülke.

Schweickert ergänzt: „Das ist sehr enttäuschend, denn die Entschädigungszahlungen des Bundes werden auf Basis des Zeitwerts der Altgeräte berechnet. Damit kann man sicher keine neue Technik anschaffen. Wenn der Staat hier schon eingreift und die weitere Verwendung funktionierender Technik untersagt, dann sollte zumindest im ehrenamtlichen Bereich die Entschädigung nicht auf den Zeitwert beschränkt bleiben, sondern so gestaltet werden, dass eine angemessene Ersatzbeschaffung damit möglich ist.“

Beide unterstreichen in diesem Zusammenhang, dass „gerade im ländlichen Raum Amateurtheater einen unverzichtbaren Beitrag zum kulturellen Angebot und zur Vielfalt der Programme leisten. Es reicht nicht, teure Staatstheater und -opern in Metropolen zu unterhalten. Die Menschen im ländlichen Raum haben auch einen Anspruch auf angemessene kulturelle Angebote.“

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Gefährdung der Insekten und das Artensterben hat der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, die Verengung der Diskussion auf die Auswirkungen der modernen Landwirtschaft kritisiert. „Das Problem ist doch nicht allein die Landwirtschaft. Es geht zunächst einmal darum die Frage zu klären, warum wir einen Insektenrückgang verzeichnen und wie dieser genau aussieht“, sagte Glück und verwies darauf, dass sich seine Fraktion schon nach einem einschlägigen FDP-Antrag vom Juni 2017 für ein systematisches Monitoring zur Problematik ausgesprochen habe. In der besagten Drucksache 16/2165 hatte Umweltminister Untersteller den Freien Demokraten geantwortet: „Für das Land Baden-Württemberg liegen keine langfristigen, systematisch erhobenen Daten vor, die eine Aussage zur Entwicklung der Insektenarten und Fluginsekten-Biomasse zulassen.“ Die FDP/DVP-Fraktion habe daher das angelaufene Monitoring zur Artenvielfalt bei den Haushaltsberatungen auch mitgetragen.

„Wir müssen doch klären, ob es sich um ein flächiges Problem handelt, oder ob es womöglich regionale Schwerpunkte gibt. Wir müssen doch irgendwann einmal einordnen können: Hängt das vielleicht mit dem Klimawandel als solchem zusammen, dass manche Insekten zurückgehen und andere kommen“, führte Glück aus. Längere Trockenperioden infolge des Klimawandels seien ebenso ein denkbarer Erklärungsfaktor für das Phänomen wie eineinhalb Jahrhunderte des Trockenlegens von Mooren und Auenlandschaften.

Hinsichtlich der Landwirtschaft sprach sich Glück dafür aus, statt starrer Verbote auf die Förderung technischer Innovationen zu setzen, um den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft und umweltbelastender Planzenstärkungsmittel im Ökolandbau zur verringern. Pflanzenschutzmittel seien schließlich auch ein betriebswirtschaftlicher Kostenfaktor. „Deswegen finden wir es gut, dass sich Landwirte im Rahmen des verpflichtenden Sachkunde-Nachweises für den Pflanzenschutz regelmäßig fortbilden. Deswegen stehen wir Liberalen in der Aus- und Fortbildung für den Integrierten Pflanzenschutz ein, der schon mit der standortgerechten Sortenwahl beginnt. Deshalb setzen wir auf moderne Technologien, wie zum Beispiel Dropleg-Düsen, die den Wirkstoff insektenfreundlich unterhalb der Blütenebene ausbringen“, sagte Glück. FDP-Landwirtschaftsminister Volker Wissing habe zudem in Rheinland-Pfalz schon Mitte 2017 den hoch präzisen Satellitenpositionierungsdienst SAPOS-HEPS für Landwirte gebührenfrei gestellt, damit sie die Mittel exakter und sparsamer ausbringen können. In Baden-Württemberg indessen müssten abgesehen von einem begrenzten Modellprojekt mit wenigen Teilnehmern weiterhin alle Landwirte für die Nutzung des Dienstes zahlen. „Wir Freien Demokraten setzen uns im Gegensatz zu CDU-Bundesforschungsministerin Karliczek auch dafür ein, dass der 5G-Mobilfunk tatsächlich an jede Milchkanne gelangt, weil er auch den Pflanzenschutz mit Sensorik und Robotik revolutionieren kann“, sagte Glück. Und auch bezüglich der „Neuen Züchtungstechniken“ brauche es eine öffentliche Diskussion. „Unser europäisches Gentechnikrecht ist noch auf dem Forschungsstand der 1990er-Jahre und die neuen Genome-Editing-Verfahren unterscheiden sich fundamental von der klassischen Gentechnik. Ich denke, als Gesellschaft sollten wir über die Chancen-Risiken-Abwägung der neuen Möglichkeiten für resistentere Nutzpflanzen endlich faktenbasiert diskutieren, anstatt diese Möglichkeiten von vornherein nur zu tabuisieren“, fordert Glück.

In der zweiten Runde der Debatte stellte sich Glück wiederholten Behauptungen entgegen, in Deutschland würden Jahr für Jahr mehr Pflanzenschutzmittel ausgebracht. „Wenn man die Wirkstoffgruppe der inerten Gase herausrechnet, die nur beim Vorratsschutz zum Einsatz kommen aber logischerweise nicht auf dem Acker, dann liegt Deutschland seit einem guten Jahrzehnt je nach Witterung stabil bei einem Jahresverbrauch zwischen 30.000 und 35.000 Tonnen von Pflanzenschutzmitteln“, erläuterte der Freie Demokrat. Dies sei in den regelmäßigen Berichten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dokumentiert.

Zur heutigen Debatte im Plenum zum Thema Handwerk und Digitalisierung sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die Begleitung der digitalen Transformation von Handwerk und Mittelstand ist eine essentielle landespolitische Aufgabe. Gerade die mittelständischen Unternehmen dürfen bei der fortschreitenden Digitalisierung in Sachen Innovation, Investition und Wertschöpfung nicht abgehängt werden. Dabei muss das Land den Kapitalzugang für Digitalisierungsprojekte wie bei der Digitalisierungsprämie vereinfachen und vor allem die Förderung auch verstetigen. Bei der IT-Sicherheit halten knapp drei Viertel der mittelständischen Betriebe im Land das Risiko von Cyberangriffen für hoch bis sehr hoch. Die Cyberwehr kann dabei nur einen kleinen Beitrag darstellen, damit die notwendigen Vorkehrungen in den Betrieb getroffen werden. Das bereits vor etlichen Jahren eingeführte Frühwarnsystem für KMU muss spätestens nach den Erfahrungen mit der Einführung der DSGVO wieder in Gang gesetzt werden, wie es auch der Baden-Württembergische Handwerkstag fordert. Beim der Versorgung mit schnellem Internet und den benötigten Fachkräftebedarf klaffen noch immer große Lücken im Land, die sich der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg schlicht nicht leisten darf. Die digitalen Fähigkeiten werden schon heute von den Handwerkern erwartet, etwa beim Thema Smart Home. Daher muss bereits die Ausbildung fortentwickelt werden, aber auch die digitalen Potentiale in die Arbeitsrealität adaptiert werden.

Jenseits dieser Grundvoraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes gilt es, den starken Mittelstand als Trumpfkarte gegenüber den großen Wettbewerbern USA und China bei der Künstlichen Intelligenz auszuspielen. Durch einen verstärkten Transfer von KI-Forschung in die Wirtschaft und die breite Einbeziehung von KMU in die Wertschöpfung muss es unser Anspruch sein, für Baden-Württemberg im Herzen Europas einen Spitzenplatz beim Thema KI zu reklamieren. Dabei darf die Landesregierung das Zepter des Handelns nicht aus der Hand geben, sondern muss den Strukturwandel aktiv mitgestalten.“

Zur Meldung, wonach das Ministerium für Soziales und Integration eingeräumt habe, dass die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Höhe von fünf Prozent nicht erfüllt werden konnte und deshalb 1,8 Millionen Euro an Ausgleichsabgabe gezahlt werden mussten sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Es ist ein Armutszeugnis, dass unter Grün-Schwarz das Land nach langen Jahren nun wieder die Pflichtquote verfehlt. Dabei sollte das Land eine Vorbildfunktion einnehmen. Es reicht eben nicht, nur Beratungsgremien und Arbeitsgruppen einzusetzen. Gegenüber der Privatwirtschaft und Anderen machen die Grünen gerne dicke Backen. Geht es um die Erfüllung eigener Pflichten, drängt sich der Eindruck auf, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Es reicht eben nicht nur, von oben herab andere belehren zu wollen. Ich sage: Nicht nur dicke Backen machen, sondern auch pfeifen. Wo bleibt denn ein gesondertes Aktionsprogramm zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen? Wo bleibt eine breite Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung? Warum richtet das Land keine Inklusionsabteilungen nach § 215 SGB IX ein? Was wird getan, um für die Beschäftigung zu werben, indem auch auf Unterstützungsleistungen und Nachteilsausgleiche hingewiesen wird? Zusammen mit der SPD haben wir beantragt, dass darüber am Donnerstag im Landtag diskutiert wird.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte warb der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, für einen Ethikunterricht ab der ersten Klassenstufe. Keck:

„In Zeiten, in denen führende Politiker unserer Welt Egoismus als Erfolgsprinzip propagieren – Stichwort „America first!“ – darf die Diskussion über Moral, Sitte und Respekt anderen gegenüber in unserer Gemeinschaft umso weniger fehlen. Mit dem Ethikunterricht sollte von Anbeginn ein alternatives Angebot des Wertediskurses für Schüler bereitstehen, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen wollen beziehungsweise deren Eltern dies nicht wollen. Selbstverständlich muss die Teilnahme am Religions- oder Ethikunterricht verpflichtend sein. Mit dem Ausbau des Ethikunterrichts muss auch der des islamischen Religionsunterrichts einhergehen. Denn eine Unterweisung junger Muslime auf der Basis eines mit unserem Grundgesetz in Einklang stehenden Islam durch Lehrkräfte, die an staatlichen oder an staatlich anerkannten Hochschulen und Lehrseminaren in Deutschland ausgebildet wurden, ist nach Auffassung von uns Freien Demokraten das beste Mittel, islamistischen Hasspredigern den Boden zu entziehen.“

Keck kritisierte das Verschleppen des Ethik-Ausbaus durch die Regierung Kretschmann. Keck hierzu: „Seit dem Jahr 2011 regiert Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Aber erst im Mai des Jahres 2018 verkündete er, dass  Ethik künftig ab Klasse 5 angeboten werden soll. Bislang konnte es passieren, dass ein Schüler von Klasse 1 bis Klasse 7 beziehungsweise 8 von Religion abgemeldet war und in dieser Zeit zusammengenommen bis zu 14 Jahreswochenstunden oder ein halbes Jahr Unterrichtszeit verpasste. Viel wertvolle Zeit ging inzwischen verloren. Bedenken muss man hierbei, dass die Lehrer erst entsprechend aus- oder fortgebildet sein müssen. Hätten sich der Ministerpräsident, seine grüne Fraktion und die jeweiligen Koalitionspartner zügig an den Ausbau des Ethikunterrichts gemacht, könnte nun schon an den Grundschulschulen Ethikunterricht stattfinden. Stattdessen setzten die Grünen andere bildungspolitische Schwerpunkte.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte forderte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit zu einer Aufstiegsfortbildung und Beförderung erhalten. Brauer: „Die Lehrerinnen und Lehrer, die an den Haupt- und Werkrealschulen unterrichten und dort auch bleiben wollen, werden von der Landesregierung nicht bedacht oder absichtlich ausgeklammert. Diese Beamtinnen und Beamten, die wie die Gallier im unbeugsamen Dorf namens Haupt-/Werkrealschule unterrichten und hervorragende Arbeit leisten, sollen gar nicht zum Zug kommen. Nur diejenigen, die an eine Gemeinschaftsschule, Realschule oder Sonderschule/SBBZ wechseln wollen, erhalten nach dem Konzept der Landesregierung eine Aufstiegsmöglichkeit. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass auch Lehrkräfte, die weiterhin an Werkrealschulen unterrichten, die Möglichkeit erhalten, durch eine Aufstiegsfortbildung in die Besoldungsstufe A13 zu gelangen. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte unseren Antrag zwar ab. Die Kultusministerin kündigte aber an, ein gesondertes Konzept für die Beförderung der an den Haupt- und Werkrealschulen verbleibenden Lehrkräfte vorzulegen.“

Brauer wies auf die zahlreichen noch bestehenden Haupt- und Werkrealschulen hin. „Es gibt nicht DAS gallische Dorf, es gibt noch 682 gallische Dörfer, das heißt 682 Werkrealschulen. Die bekommt die Landesregierung in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr alle kaputt, auch wenn dies der gewünschte Effekt ist. Die Werkrealschulen sollen offenbar auch nach dem Willen von Grün-Schwarz abgewickelt werden und mit ihnen die Lehrkräfte, die dort die Fahne für das vielgliedrige Schulsystem hochgehalten haben. Dabei hat die Haupt- und Werkrealschule zahlreiche Schülerinnen und Schüler praxisnah aufs Leben vorbereitet. Wir Freie Demokraten werden versuchen, diese Schulart zu retten und werden in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, der dieser Schulart den Platz einräumt, den sie verdient: als berufliche Realschule. Mit noch mehr Praxisbezug und mit systematischer Kooperation mit den beruflichen Schulen.“

Zur Meldung, wonach der Streit in der Koalition beigelegt sei und es eine Einigung zur zügigen Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen gekommen sie, zu der auch eine Erhöhung der Anzahl der Probenahmestellen von 14 auf 52 gehöre, sagte der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es sieht ganz danach aus, als wolle sich grün-schwarz über die Kommunal- und Europawahl retten. Viele Maßnahmen sind altbekannte Hüte, die Verkehrsminister Hermann offenbar bisher verschleppt hat. Stichwort Fassadenfarbe und Straßenbelag. Die spannende Frage ist doch nun, wo werden die neuen Messstationen aufgestellt? Kann sich die CDU mit ihrer Forderung durchsetzen, dass die Spielräume der Bundesimmissionsschutzverordnung tatsächlich ausgeschöpft werden? Also bis zu zehn Meter weg von der Fahrbahn und in eine Höhe bis 4 Meter? Und was bedeuten denn die neuen Messergebnisse für die Fahrverbote in Stuttgart? Niemand hat die Garantie, dass sich Verkehrsminister Hermann nicht doch auf die auffälligen Stationen beruft und weiterhin ganz Stuttgart zur Verbotszone erklärt. Wer glaubt, dass dieser Verkehrsminister leichtfertig von seinen Verbots-Fantasien lässt, der glaubt auch, dass bei diesen frühlingshaften Temperaturen Zitronenfalter Zitronen falten.“

Zu den aktuellen Fragen rund um die Rechtmäßigkeit der Rückgabe von Bibel und Peitsche in Namibia auf der anstehenden Reise von Staatssekretärin Olschowski im Zeitraum vom 25. Februar bis 3. März 2019 sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer täte gut daran, die von uns aufgeworfenen Fragen rechtzeitig vor dem Antritt der Reise zu beantworten und damit die nicht offensichtlich unbegründeten Einwände gegen die Restitution auszuräumen. Auch die gestrige Verlautbarung des Ministeriums kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch offene Fragen hinsichtlich des rechtmäßigen Empfängers der Kulturgüter gibt, die von außerordentlicher Bedeutung gerade für das Volk der Nama sind. Für diese stellt eine Rückgabe in die Obhut des Staates Namibia einen Affront dar, der außenpolitische Bedeutung hat. Für den Verband der Familienoberhäupter der Nama, der den namibischen Staat als Gegenspieler in dieser Frage ansieht, dürften die stammesseitig wichtigen Artefakte nicht in die staatliche Obhut gelangen. Besonders aufgrund der Signalwirkung, die von der anstehenden Restitution auch für den zukünftigen Umgang mit dem kolonialen Erbe ausgeht, darf sich die hiesige Ministerin nicht auf die Position zurückziehen, dass die Frage, wo Bibel und Peitsche verbleiben, aber letztlich in Namibia geklärt werden muss. Die Rückgabe an den Berechtigten muss vielmehr im Vorfeld geklärt sein, lange bevor durch eine Rückgabe vollendete Tatsachen geschaffen werden. Wir erwarten deshalb, dass Ministerin Bauer unsere Parlamentarische Initiative noch vor der Abreise der Delegation nach Namibia beantwortet.“

Kleine Anfrage Restitution

Der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher, hat die grün-schwarze Landesregierung dazu aufgefordert, den umstrittenen Entwurf für das neue Forstreformgesetz einstweilen zu stoppen und sich die nötige Zeit für einen Dialog mit den Waldeigentümern zu nehmen. „In Zeiten des Klimaschutzes und der Rettung der Artenvielfalt kann es das Land sich nicht leisten, auf maximalen Konfrontationskurs mit 240.000 privaten und kommunalen Waldbesitzern zu gehen“, mahnte Hoher. Vielmehr brauche das Land die Waldbewirtschafter zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben in einer Partnerschaft auf Augenhöhe. Forstminister Hauk müsse daher jetzt die Notbremse ziehen und den Zeitplan für das Gesetzesvorhaben überdenken, forderte Hoher.

Derzeit wird die Erste Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag am Mittwoch, dem 20. März, erwartet. Nach der massiven bisherigen Kritik aus der Verbändeanhörung sei dieser frühe Zeitpunkt aber keine gute Idee, findet Hoher. Denn seit voriger Woche läuft neben den Protesten der Verbände und Forstbetriebsgemeinschaften auch eine Online-Petition gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung, siehe:

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-forstreform-in-baden-wuerttemberg-zulasten-des-privatwaldes

Die FDP/DVP Fraktion hatte den bisherigen Stand des Gesetzentwurfs schon am 28. Dezember 2018 umfassend kritisiert und als eigentumsfeindlich, bevormundend und bürokratieaufbauend bewertet, siehe:

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/hoher-hauks-entwurf-fuer-das-forstreformgesetz-ist-eine-kapitulationserklaerung-gegenueber-den-gruenen/

Klaus Hoher warnte vor einer „Gesetzgebung im Hauruckverfahren“. Was passiere, wenn eine Landesregierung breite Bedenken der Betroffenen an einem Gesetzentwurf nicht ernst nehme, habe zum Beispiel Grün-Rot 2014 und 2015 beim Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erfahren, erinnerte der FDP-Politiker. Damals kamen mehrere Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Demonstrationen auf dem Stuttgarter Schlossplatz zusammen.

Zur heutigen Regierungspressekonferenz, bei der die Landesregierung die Investitionen in die Digitalisierung von Kommunen bekannt gegeben hat, sagt der FDP/DVP Abgeordnete Daniel Karrais: 

„In einer digitalisierten Welt, in der sich alles unkompliziert online erledigen lässt, hält die Verwaltung nur bedingt Schritt. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist es heute selbstverständlich, ihre privatwirtschaftlichen Geschäfte online abzuwickeln und zu erledigen. Daraus entsteht die Erwartung an die öffentliche Verwaltung, vergleichbare interaktive Kommunikationsformen anzubieten. Der Ausbau des E-Government kann die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung deutlich erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau leisten. Dies treibt zudem die Digitalisierung in den Unternehmen voran, da auch diese in der Folge die Schnittstellen entsprechend nutzen. Aber auch eine digitalisierte Verwaltungskommune kann nur ihr Potential entfalten, wenn die passende Infrastruktur gegeben ist. Wenn man sich den Fortschritt beim Breitbandausbau anschaut, sind wir da leider noch deutlich entfernt. Wer von den Kommunen fordert, dass Digitalisierung zur Chefsache gemacht werden muss, sollte sich an seinen eigenen Worten messen lassen und Digitalisierung auch auf Landesebene endlich zur Chefsache machen. Andere Bundesländer machen es bereits vor. Wir brauchen in Baden-Württemberg ein eigenständiges Digitalisierungsministerium. Auch bei den eigenen Landesverwaltungen bleibt der Digitalisierungsminister deutlich hinter seinen großen Worten zurück, wie die Antwort auf unsere Anfrage (Drs. 16/5450) zeigt: Von den 818 Standorten sind fast die Hälfte nur über herkömmliches VDSL angebunden. Das heißt, dass sich dort mehrere Beamte und Angestellte einen asymmetrischen Anschluss teilen müssen.  Eine vollständige Erschließung mit Glasfaseranschlüssen ist eine sinnvolle Zukunftsinvestition und eröffnet sofort alle Möglichkeiten des schnellen Internets, welches wir auch langfristig dringend benötigen. Wir kennen heute den genauen Bandbreitenbedarf von Morgen nicht, wissen aber, dass er deutlich steigen wird.“

Auf dem kommunalpolitischen Kongress der FDP/DVP-Fraktion bemängelt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass die Kommunen in den letzten Jahren von der Landesregierung am Gängelband geführt wurden. „Die Landesregierung hat seit 2016 den Erpressungsspielraum, den ihr die Verfassung gegenüber den Kommunen gibt, solide ausgeschöpft“ führt Rülke aus. So seien die Kommunen aufgrund der Tatsache, dass das Land ihnen die Bundesgelder für z.B. die Kosten der Flüchtlingsversorgung zur Verfügung stellt, auf das Wohlwollen der Landesregierung angewiesen. Für solche Fragen gäbe es die Gemeinsame Finanzkommission. „Erst erzwingt man eine Einigung in 2016 zulasten der Kommunen, dann verzögert man die Neuverhandlung um ein ganzes Jahr bis Herbst 2018, und das trotz immenser Steuermehreinnahmen für den Landeshaushalt.“

Dazu verursacht die Landesregierung in den Kommunen weitreichende Probleme, sei es bei dem Herumeiern bei den Dieselfahrverboten, oder bei der Frage der Digitalisierungsmittel für die Schulen in unserem Land. Hier trägt die Koalition bzw. der Ministerpräsident ihre Streitigkeiten auf dem Rücken der Kommunen aus.

Der Sprecher für Kommunalpolitik, Prof. Dr. Ulrich Goll, ergänzte, dass auch sonst das Land den Kommunen das Leben unnötig schwer mache. „Eine verkorkste Polizeireform, Versäumnisse, faule Kompromisse und Fehlleistungen in der Bildungspolitik, die Herausforderungen der Flüchtlingspolitik sowie der Kinderbetreuung – die Landesregierung erwies sich hier nicht als Partner einer funktionierenden Kommunalverwaltung“, so Goll. Besonders tragisch sei hier die Förderung der Digitalisierung, speziell beim Breitbandausbau. „Hier sorgen zu niedrige Fördersätze sowie bürokratische Hürden dafür, dass die durchaus reichlichen Fördermittel kaum abfließen können“, bemerkt Goll. Dazu noch das Desaster bei der Bildungsplattform ella. „So wird der Digitalisierungs- zum Ankündigungsminister.“

Der Kommunalpolitische Kongress beschäftigte sich mit der Zusammenarbeit zwischen Land und den Kommunen, im Speziellen mit den Themen Finanzbeziehungen, Wohnungsbau, Bildungspolitik, Gesundheit, Digitalisierung sowie Innenpolitischen Fragen.