Zur den heute veröffentlichten Zahlen einer INSA-Umfrage für die Landtagswahl in Baden-Württemberg erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich bin erfreut über die veröffentlichten Zahlen. Eine weitere Umfrage für Baden-Württemberg sieht die FDP bei 9 Prozent. Damit kratzen wir stabil an der Zweistelligkeit, ein Erfolg unserer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.“

Mit dem Urteil des OLG München zu Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien (AZ 6 U 2188/18) ist dem Handwerk nun der Rücken gestärkt. Die zunehmende Konkurrenz von Backshops und Tankstellencafés hatte zuletzt zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Bäckereien geführt, die auf unzulängliche Produktions- und Verkaufszeiten verwiesen waren. Vielerorts werden bei Backwaren am Sonntag die stärksten Umsätze der Woche realisiert, woran der Bäcker vor Ort teilhaben können sollte.

Der Handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert erklärt angesichts des Urteils aus Bayern: „Es muss nun auch in Baden-Württemberg klargestellt werden, dass Wettbewerbsnachteile des Handwerks auszuräumen sind.“ Schweickert fordert daher „bis zur Rechtskraft des Urteils sollte die Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht entsprechend kulant agieren, denn es handelt sich hier um eine bundesrechtliche Vorschrift. Insoweit hat das Urteil aus München auch hier Bedeutung. Es ist nun Sache der Landesregierung, gegebenenfalls mit einer landesrechtlichen Regelung die Signalkraft des Urteils aus Bayern ins Land zu spiegeln. Die Landesregierung darf die handwerklichen Bäcker in diesem Punkt nicht länger im Regen stehen lassen.“

„Wenn es der Landesregierung ernst damit wäre, die flächendeckenden und unverhältnismäßigen Fahrverbote zu kippen, dann müsste sie nur nach Bayern schauen. Dort hat das Kabinett am 12. Februar entschieden, dass es keine Fahrverbote geben wird. Zuvor hat die Landeshauptstadt München eigene Messungen in den Bereichen, wo die Menschen wirklich wohnen, vornehmen lassen. Ergebnis: 16 von 20 Stationen halten die Werte ein und die Staatsregierung kommt zum Ergebnis, dass Fahrverbote dann nicht verhältnismäßig sind. Und in Stuttgart? Hier träumt ein grüner Verkehrsminister seine Träume vom Radverkehr als Lösung der Mobilität. Und wir haben eine CDU, die die Grünen machen lässt. Vor der Kommunalwahl gibt Strobl eine eher peinliche Mobilitätsgarantie für Euro 5 Diesel ab. Wir haben den Ball aufgegriffen und einen Antrag in den Landtag eingebracht, den wir zur Abstimmung stellen wollen. Wir fordern -wie in München – ein Messprogramm, das nicht nur rechnet, sondern tatsächlich dort misst, wo die Menschen wohnen. Das ist sicher nicht am Fahrbahnrand des Neckartors im Staubereich der Kreuzung“, so der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, im Zusammenhang mit der Landespressekonferenz zur Vorstellung des Positionspapiers „Innovationen und Investitionen statt Fahrverbote in Stuttgart.“

Der verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, ergänzte: „Nach dem Beschluss der EU-Kommission vom Mittwoch, wonach Verbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft verhältnismäßig sein sollen, sehen wir uns mit unserer Forderung nach einem Moratorium bestätigt. Jetzt muss als Konsequenz die sofortige Aufhebung der großflächigen Fahrverbote folgen. Wenn überhaupt, sind jetzt nur noch streckenbezogene Verbote rund um das Neckartor und der Hohenheimer Straße zu rechtfertigen. Bevor das Verbot für Euro 4 Fahrzeuge für die Stuttgarter Kfz-Halter ab 1. April greift, muss dies nun geändert werden.

Wir haben nun ein umfassendes Papier vorgelegt, welche Alternativen wir voranbringen wollen, um Fahrverbote in ganz Stuttgart zu kippen. Wie kann es sein, dass Fahrzeuge der Abfallentsorgung, die täglich fahren, und Busse unterhalb von Euro 6 noch unterwegs sind, und man gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger faktisch enteignen will? Während die öffentliche Hand die Gelder für die Neuausrüstung hätte, zieht sich das grüne Verkehrsministerium darauf zurück, dass jeder der oberhalb der Pfändungsfreigrenze verdient, sich locker ein anderes Fahrzeug beschaffen kann. Das sind rund 1.130 Euro im Monat. Für mich ein Beweis der Entfremdung von der Lebenswirklichkeit der Menschen. Wir hatten sehr gute Gründe, ein Moratorium zu fordern. Es gibt an der Behauptung des Gesundheitsschutzes massive Zweifel. Wir benennen klare Handlungsfelder. Diese Landesregierung redet viel von der Digitalisierung. Was passiert aber wirklich? Stuttgart könnte zur Modellstadt des digitalisierten Verkehrs werden. Als Smart-Mobility-Stuttgart könnte man Vorreiter der Vernetzung sein. Die Kommunikation der Fahrzeuge untereinander und mit der Infrastruktur wie Ampeln und der Einbeziehung von Baustellen und exakter Stauanalysen mit dynamischer Geschwindigkeitsregelung könnte viel erreicht werden. Eine dynamische rechnergestützte Fahrstraßengenerierung könnte helfen, dass man in Stuttgart nicht an jeder Ampel steht. Es ist das kleine Einmaleins der Verkehrspolitik, dass Stop-and-Go-Verkehr den Verbrauch und damit die Emissionen nach oben treibt. Eigentlich müsste eine grün geführte Landesregierung das allein schon aus Gründen des Klimaschutzes vorantreiben. Diese verfällt aber lieber dem Kampf gegen den Diesel. Dass Benziner mehr verbrauchen und damit mehr CO₂ emittieren, wird im Kampf gegen den Diesel billigend in Kauf genommen. Wir setzen auf Sachlichkeit, statt auf ideologischer Bevormundung. Deshalb lade ich heute alle zu unserer Veranstaltung ‚Mobilität in Bewegung – freie Fahrt für Fakten‘ am Mittwoch, 27. Februar ein.“

Impulspapier “Innovationen und Investitionen statt Fahrverbote in Stuttgart”

Hinweis: Die Einladung ist beigefügt und kann auch wie folgt abgerufen werden:
https://fdp-landtag-bw.de/termine/111/foyer-liberal-mobilitaet-in-bewegung-freie-fahrt-fuer-fakten/

Zur heutigen Aktuellen Debatte über die IT-Sicherheit der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) und Institutionen im besonderen staatlichen Interesse (INSI) (Drucksache 16/3345), sagt der FDP/DVP-Abgeordnete Daniel Karrais:

„Wir Freie Demokraten sehen die Chancen der Digitalisierung, aber auch die damit einhergehenden Aufgaben und Herausforderungen. Darum ist für uns die Cybersicherheit ein besonders wichtiges Thema. Für uns ist klar: Die Digitalisierung der Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn wir in die Sicherheit der digitalen Prozesse vertrauen können.

Bei Cyberangriffen ist es wie bei Einbrechern: Jeder ist für den Schutz seines Hauses selbst verantwortlich, um es Einbrechern so schwer wie möglich zu machen. Aber es ist die staatliche Aufgabe, Fähigkeiten aufzubauen um die Einbrecher zu finden, zu verfolgen und dingfest zu machen. Hacker sind die Einbrecher des 21. Jahrhunderts. Sie stehlen unsere persönlichen Daten und Geschäftsgeheimnisse, und sie können durch gezielte Angriffe ganze Landstriche lahm legen und das öffentliche Leben massiv beeinträchtigen. Das vor allem, wenn kritische Infrastrukturen, wie Telekommunikation, Energieversorgung, Gesundheit und zentrale Verkehrswege betroffen sind. Fakt ist, das zeigt unsere Große Anfrage zur IT-Sicherheit von Kritischer Infrastruktur und Institutionen im besonderen staatlichen Interesse: Baden-Württemberg ist kein weißer Fleck für Hackerangriffe.  Darum fordern wir Freie Demokraten schon seit Jahren mehr Investitionen und mehr Personal für die Cybersicherheit im Land. Zum Beispiel durch mehr Stellen beim Landesverfassungsschutz.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Wir wollen den Fortschritt durch die Chancen. Aber wir müssen auch bei der Sicherheit Schritt halten.

Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl führen das große Wort, wenn es um die Digitalisierung und die Cybersicherheit geht. In der Realität dominieren aber oft noch mangelhafte Ausstattung, Sorglosigkeit und fehlendes Wissen. Nationale Alleingänge können aber langfristig alleine nicht die Lösung sein. Denn Hacker kennen keine Grenzen. Auch im Cyberraum lohnt es sich, die europäischen Fähigkeiten zu bündeln. Daher wollen wir eine Verbesserung der nationalen und europäischen Strategie zur Cybersicherheit. 

Es ist auch Aufgabe der Landesregierung, auf den Bund einzuwirken und eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren auf Landes- und Bundesebene zu fordern. Die Landesregierung will Vorreiter im Bereich Digitalisierung und Cybersicherheit sein. Dann muss Sie auch auf Bundesebene aktiv werden und auf eine ständige Verbesserung der Schutzmaßnahmen und Abläufe drängen, beispielsweise im Rahmen einer Föderalismuskommission III. 

Wir können uns Stillstand im Bereich Cybersicherheit nicht leisten. Wenn wir auch in Zukunft einen starken und sicheren Standort Baden-Württemberg haben wollen, dann müssen wir mehr in Informations- und Cybersicherheit investieren. Denn so viel steht fest: Cybersicherheit bei kritischen Infrastrukturen geht uns alle an. Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten, Cyberkriminelle und -terroristen aber schon.“

Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zum Qualitätskonzept des Kultusministeriums erinnerte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Versäumnisse und Fehlleistungen von Grün-Schwarz in der Bildungspolitik. Rülke: „Wo bleibt endlich das seit über zwei Jahren versprochene Ganztagskonzept? Warum wird die Privilegierung der Gemeinschaftsschule nicht zugunsten fairer Bedingungen für alle weiterführenden Schulen beendet? Warum sorgt die grün-schwarze Regierung nicht für eine Zukunftsperspektive für die Haupt- und Werkrealschulen? Warum sind die kleinen Grundschulen ins grün-schwarze Visier geraten? Warum gibt die Landesregierung keine innovativen Wege bei der Lehrergewinnung? Warum wird die Eigenverantwortung der Schulen nicht gestärkt? Und warum blockieren der Ministerpräsident und sein Stellvertreter bei der Mitfinanzierung des Bundes in Bildungsfragen, beispielsweise bei der digitalen Ausstattung? All diese drängenden Fragen der Qualität müsste ein Qualitätskonzept eigentlich an erster Stelle in Angriff nehmen.“

Rülke erläuterte, warum die FDP/DVP dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat. „Wir sind der Auffassung, dass dies Qualitätskonzept den Anforderungen unseres Bildungssystems nicht gerecht wird. Im Einzelnen:

–           Das Qualitätskonzept verursacht einen Bruch in der Arbeit an der Qualität. Zwar soll es ab dem kommenden Schuljahr 2019/20 wieder eine Fremdevaluation an den Schulen in Baden-Württemberg geben. Warum die seitherige Fremdevaluation einfach gekippt wurde, bleibt ein Rätsel.

–           Das Qualitätskonzept geht über wichtige Errungenschaften unseres Bildungswesens wie ein Rasenmäher hinweg. Nur ein Beispiel ist das Zentrum für Schulpsychologie in der neuen Struktur, um das sich der Verband der Schulpsychologen sorgt. Oder der württembergische Landessportbund, der durch wegfallende Arbeitsfelder erhebliche Beeinträchtigungen bei der Zusammenarbeit mit den Vereinen fürchtet.

–           Das Qualitätskonzept ist zentralistisch organisiert. Durch die geplanten Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung entsteht offensichtlich eine parallele Struktur zu den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung. Werden die Seminare geschwächt, könnte dies zu Lasten eines wichtigen Transmissionsriemens für den Lehrernachwuchs in Gebiete jenseits der Ballungszentren und Universitätsstädte gehen. Diese Sorge konnte die Kultusministerin bislang nicht entkräften.

–           Das Qualitätskonzept bietet keinen Raum für die Bedürfnisse der einzelnen Schulen. Es fehlt ein Fortbildungsbudget für die Schulen, mit dem diese auch auf dem freien Markt Fortbildungen einkaufen und diese sinnvoll mit ihrer Personalentwicklung verknüpfen können. Obwohl die beruflichen Schulen mit Fortbildungsbudgets sehr gute Erfahrungen gemacht haben, fehlt der Landesregierung hierzu offenbar der Mut. Einen entsprechenden Antrag der FDP/DVP Fraktion hat die grün-schwarze Regierungsmehrheit heute erneut abgelehnt.“

Rülke kritisierte schließlich Mängel bei der Einbeziehung von Verbänden und Institutionen. „Unter den Stellungnahmen fehlt beispielsweise die Stimme der Wirtschaft vollständig. Dabei hätten Betriebe einiges an Erfahrungswissen zum Thema Qualitätsmanagement beizusteuern. Eine Nachfrage bei den Arbeitgebern ergab, dass diese nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden waren. Eine umfassende Beteiligung von Verbänden müsste bei einem Vorhaben dieser Tragweite eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.“

 

Zur Pressemitteilung von Wissenschaftsministerin Bauer, wonach die Zahl der internationalen Studierenden wieder deutlich ansteige, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Die Darstellungen der Wissenschaftsministerin zur Entwicklung der Studierendenzahlen von außerhalb der EU sind mit Vorsicht zu genießen. Denn die verlautbarten Zahlen sind höchst selektiv ausgewählt, um ein positives Bild zu zeichnen. Bei genauerem Blick aber kann ein mäßiger Anstieg der Anzahl internationaler Studierender nicht darüber hinwegtäuschen, dass gleichwohl die Attraktivität des Studienstandortes Baden-Württemberg unter den Gebühren leidet.

Wenn man sich nochmal in Erinnerung ruft, dass die Studiengebühren von der Ministerin zur Haushaltskonsolidierung eingeführt wurden, so muss man auch die im Haushaltsplan prognostizierte Einnahmesituation mit den tatsächlichen Einnahmen vergleichen. Für das Jahr 2018 hatte man mit Einnahmen von 14,7 Mio. Euro gerechnet, nun muss die Ministerin aber einräumen, dass sich lediglich Einnahmen von 10 Mio. Euro realisieren ließen und das primäre Ziel der deutlichen Einnahmensteigerung längst nicht erreicht wurde, solange ein Drittel der geplanten Einnahmen ausbleibt. Dies mag auch an den zahlreichen Ausnahmen liegen, die etwa die Hälfte der eigentlich Gebührenpflichtigen ausnimmt. Fragwürdig ist daran anschließend auch die Darstellung, dass man mit den Gebühreneinnahmen einen relevanten Teil der internationalen Studienkosten refinanzieren könne. Den bürokratischen Aufwand haben nämlich die Hochschulen selbst, die mit einem Fünftel der Gebühr erheblichen Mehraufwand abdecken müssen. Hieran will die Ministerin auch nichts ändern, sodass von einer Refinanzierung wohl nicht gesprochen werden kann.

Schließlich kann man auch die Entwicklung der internationalen Studierenden an den Kunst- und Musikhochschulen des Landes nicht wirklich heranziehen, um ein authentisches Bild der Auswirkungen von Studiengebühren zu bekommen. Die Studierenden der Kunst- und Musikhochschulen machen insgesamt lediglich etwas über einem Hundertstel aller Studierenden im Land aus, sodass man aus der Entwicklung kleiner Anzahlen dort keine Schlüsse ziehen kann.

Die Ministerin hat sich aus meiner Sicht in Schönfärberei geübt, um nicht eingestehen zu müssen, dass der negative Einfluss auf die Internationalisierungsbemühungen unserer Hochschulen erneut messbar wurde.“  

Anlässlich einer Landtagsdebatte über ein Gesetzespaket der Landesregierung kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Ablehnung eines FDP-Änderungsantrags zur Schulwahlfreiheit durch die grün-schwarze Regierungsmehrheit. Rülke: „Uns Freien Demokraten ist bewusst, dass Einschränkungen manchmal notwendig sind – beispielsweise wenn ein Ausgleich bei der Auslastung von Schulen geschaffen werden muss. Aber gerade weil mit dem Gesetzentwurf eine Erweiterung der möglichen Einschränkungen vorgenommen werden soll, sollte die Balance von organisatorischen Erfordernissen einerseits und Wahlfreiheit anderseits wieder hergestellt werden. Zudem gilt es zu verhindern, dass faktische Schulbezirke entstehen, wo gar keine eingerichtet sind – zum Beispiel, indem aus Ausgleichsmaßnahmen Automatismen werden. Deshalb hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass nicht nur auf den Schultyp, sondern auch auf das gewählte Fächerprofil und die Sprachreihenfolge Rücksicht zu nehmen ist. Das bedeutet, es muss im Konfliktfall der individuelle Wahlwunsch erfüllt werden, wenn nicht gewichtige Argumente dagegen stehen.“

Rülke verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Grundgesetz und die Landesverfassung: „Alle Deutschen haben nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Und gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung hat ‚jeder junge Mensch ein Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.‘ Diesen Verfassungsbestimmungen hätte unser Antrag nach unserer Auffassung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum die grün-schwarze Regierungsmehrheit ihn abgelehnt hat. Der FDP/DVP Fraktion blieb deshalb keine andere Möglichkeit, als das Gesetzespaket im Ganzen abzulehnen, obwohl wir den anderen Bestandteilen zugestimmt haben.“

Im Rahmen der Debatte über das Brexit-Überleitungsgesetz, das die Gesetzesänderungen in Baden-Württemberg für das Wahlrecht für die kommende Kommunal- und Europawahl umfasst, merkte der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert angesichts des aktuellen Verhaltens der britischen Premierministerin May an, dass er sich an den Film „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ erinnert fühlt: „Nur fahren hier nicht zwei pubertierende Kids auf den Abgrund zu, hier wird mit massiven Schäden für 507 Millionen Menschen in Europa und dem Vereinigten Königreich gespielt. Das ist unverantwortlich. Uns und noch viel mehr den Briten läuft die Zeit davon.“

Man fühle sich nach Aussagen Schweickerts, erinnert an den alten Spruch „die Braut schön trinken“, den Premierministerin May abwandle in „die Braut schön warten“: Je länger sie warte, desto höher werde der Druck auf die anderen Abgeordneten des britischen Unterhauses, doch noch zuzustimmen, stellt Schweickert fest. „Wenn heute ein Schiff in England in Richtung Japan ablegt, kommt es dort nach dem Brexit an. Ob die die Ware dann dort zu verzollen ist oder nicht, weiß zur Zeit niemand“. So Schweickert. Wegen des Prinzips der Meistbegünstigung könne Japan da auch nicht einfach „durchwinken“, denn dies müsste es dann mit allen anderen Handelspartnern auch machen. Schweickert fordert daher die britische Regierung dazu auf, endlich für Klarheit zu sorgen und mit der Zockerei aufzuhören: „Verantwortliches Regierungshandeln ist das nicht“.“

Die Regelung des Wahlrechts, die Grundlage der Debatte war, sei natürlich notwendig, so Schweickert. Allerdings müssten auch alle Rechtsbeziehungen des Landes daraufhin durchleuchtet werden, ob sie durch den Brexit betroffen sind. Hier dürfe nicht noch mehr Zeit verloren werden, so Schweickert abschließend.

Zur Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten, es gebe gute Chancen, dass ein Konzept des Heilbronner Maschinenbau-Professors Hermann Koch-Gröber vorangetrieben werde, das es erlaube, den Ausstoß von Stickoxiden nicht nur durch aufwendige Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, sondern durch eine wesentlich einfachere und kostengünstigere Methode zu halbieren, erklärte Gabriele Reich-Gutjahr, Stuttgarter Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion:

“So sehr ich mich darüber freue, dass dieser konstruktive Vorschlag nun endlich in die regierungsinterne Debatte eingebracht wurde, so sehr bin ich irritiert, dass das Konzept von Professor Koch-Gröber erst jetzt von der Landesregierung ernsthaft in Betracht gezogen wird. Er hat seine technologische Lösung bereits im Mai des vergangenen Jahres vorgestellt. Warum sie dann nicht beim Strategiedialog der Regierung im Juli 2018 mit der Automobilwirtschaft zur Sprache kam, bleibt wohl deren Geheimnis.

Offenbar musste die Regierung erst durch den lauten Unmut in der Bürgerschaft daran erinnert werden, dass ihre Aufgabe sich nicht darauf reduziert, Verbote und Vorschriften zu erlassen, sondern Lösungen anzubieten. Ein Armutszeugnis ist es in jedem Fall, praktikable, kostengünstige Lösungen zu ignorieren, die möglicherweise einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung von Fahrverboten darstellen könnten. Eine Regierung, welche die legitimen Interessen von Bürgerinnen und Bürger für parteipolitisch motivierte Fahrverbote opfert, ist in jedem Fall weit davon entfernt, unser Land bürgernah zu regieren. Und nicht zuletzt ist auch der Automobilwirtschaft wenig geholfen, wenn die Landesregierung auf der einen Seite die Technologieoffenheit beim Mobilitätswandel propagiert, andererseits aber überzogene Klimaschutzziele statuiert und insgeheim den Feldzug gegen den Individualverkehr und vor allem gegen den Diesel fortsetzt.”

Zur Pressemitteilung des Sozialministeriums, wonach aktuell über die Hälfte der Pflegeheimträger die Vorgaben zum Einzelzimmerstandard in bestehenden Heimen erfüllten bzw. eine Fristverlängerung oder Befreiung hätten, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Leider sehe ich unsere Befürchtungen bestätigt. Die Verbände der Leistungserbringer haben am 5. Februar glasklar vorgerechnet, dass akut 9.750 Pflegeheimplätze durch die Pflicht zu Einzelzimmern in bestehenden Pflegeheimen wegfallen. 6.636 sollen neu gebaut werden, so dass 3.100 unterm Strich wegfallen. Das empfinde ich als besorgniserregend. Es ist doch klar, dass ein schwindendes Angebot bei steigender Nachfrage die Preise erhöht. Pflege muss aber für die Betroffenen und ihre Angehörigen bezahlbar bleiben. Da nützen die ganzen Versuche der Schönfärberei des Sozialministers nichts. Er versteckt sich hinter wohlklingenden Worthülsen. Vor allem im Ländlichen Raum befürchte ich eine Unterversorgung an Pflegeplätze. Deshalb hat die FDP in der Enquete-Kommission des Landtags klare Hinweise auf Probleme und Lösungsansätze gegeben. Wir brauchen eine offene Diskussion zu den Problemen der Träger mit der Herstellung des Einzelzimmerstandards in bestehenden Heimen. Nordrhein-Westfalen zeigt aktuell beispielsweise mit der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes, wie flexibel eine Landesregierung agieren kann.“

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses wurde ein Antrag der FDP/DVP zum islamischen Religionsunterricht diskutiert. Mit Blick auf das von Ministerpräsident Kretschmann initiierte Stiftungsmodell für den Religionsunterricht sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, und der stellvertretende Obmann der FDP/DVP im Bildungsausschuss, Klaus Hoher:

„Das Stiftungsmodell der Landesregierung für den islamischen Religionsunterricht wirft viele weiteren Fragen auf, zumal dem Landtag weder die Stiftungssatzung noch der Vertrag mit den islamischen Verbänden vorliegt. Beides haben wir heute eingefordert.“

„Die flächendeckende Einführung des islamischen Religionsunterrichts“, so Klaus Hoher, „wird in Gesellschaft und Politik angeregt debattiert. Eine Diskussion im Landtag zu ihrem Stiftungsmodell scheut die Landesregierung jedoch. Nur so ist zu verstehen, dass sie zwar bereits im Juli 2018 die Koalitionsfraktionen informierte, die Opposition aber bis heute außen vorhielt.“

Nico Weinmann führt weiter aus: „Grundvoraussetzung einer jeden Zusammenarbeit ist für uns die Verfassungstreue der islamischen Verbände. Hier darf die Landesregierung in ihrem Bemühen, islamische Verbände als Mitglieder des Stiftungsbeirats einzubinden, nicht blauäugig agieren. Für leichtsinnig halten wir daher den nahezu völligen Verzicht auf staatlichen Einfluss. Die Landesregierung verzichtet ausdrücklich auf jegliche Einmischung in religiösen und pädagogischen Fragen. Dagegen wirken selbst beim christlichen Religionsunterricht Staat und Kirche zusammen. Bei der Besetzung der Gremien der Stiftung muss noch nicht einmal in allen Fällen das Einvernehmen mit der Landesregierung hergestellt werden. Diese Konstruktion stärkt die Verbände unnötig. Denn es hätte die Möglichkeit gegeben, der Landesregierung in Personalsachen ein Veto zuzubilligen und beispielsweise die Schiedskommission mit unabhängigen Fachleuten zu besetzen.

Es ist mehr als ärgerlich, dass sich die grün-schwarze Landesregierung bei ihren Überlegungen in den Ministerien verschanzt hat, statt das Gespräch und das Fachwissen aller Fraktionen im Parlament zu nutzen. Ein mit breiter parlamentarischer Unterstützung getragenes Stiftungsmodell wäre möglich gewesen. Wir werden die Pläne von Grün-Schwarz weiter beleuchten, Fehler bei der Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts kann sich das Land auch mit Blick auf die integrative Bedeutung des Unterrichts nicht leisten.“

Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnete der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, die Haltung der Regierungsfraktionen aus Grünen und CDU bei der Diskussion und Abstimmung über einen Antrag der FDP/DVP zur Einführung eines Meisterbonus (Drucksache 16/5166). Die Regierungsfraktionen hatten eine schnelle Einführung von Prämien für eine bestandene Meisterprüfung – wie in zwölf anderen Bundesländern vorgesehen – mit der Begründung eines Prüfverfahrens abgelehnt. Erik Schweickert dazu: „Nun erst prüfen zu wollen, wie man die Meisterausbildung attraktiver gestalten könnte, wird dem Stand der Diskussion nicht gerecht. Bereits jetzt haben zwölf Länder den Bonus eingeführt und würdigen damit die Ausbildungsleistung in den Meisterberufen. Mit einem nicht näher bestimmten `Baden-Württemberg-Weg´ das Rad neu erfinden zu wollen, kann man nur als Verzögerungstaktik der grün-schwarzen Landesregierung verstehen. Dies wäre ein richtiger Schritt zur Anerkennung der qualitativ hochwertigen dualen Berufsausbildung in Baden-Württemberg.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin Gabriele Reich-Gutjahr argumentierte in der Debatte der öffentlichen Ausschusssitzung klar gegen die Verzögerungen der Regierungsfraktionen. Sie bestand darauf, dass der Meisterbonus entsprechend dem FDP-Antrag möglichst zeitnah eingeführt werden sollte. Die sei auch aufgrund der Nachfolgeproblematik in vielen Betrieben angezeigt: „Meister im Handwerk fehlen und der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wird geschädigt, wenn hier eine Lücke entsteht. Wir brauchen mehr Fachkräfte, gerade auch im Handwerk“, so Reich-Gutjahr. Sie wertete die angeregte Diskussion aber als klaren Erfolg der FDP/DVP Fraktion, die dieses Thema in der öffentlichen Diskussion im Land vorangebracht hätte. Nun sei es, so die Forderung der Fraktion, ein klarer Auftrag an die Landesregierung, den Weg zum Meisterbonus für Handwerker, aber etwa auch für Industrie- und Fachmeister zu ebnen und im nächsten Landeshaushalt zu verankern.

Zur Ankündigung der grün-schwarzen Landesregierung, Fahrverbote für Diesel Euronorm 5 in Stuttgart zu vermeiden und den Druck, den der stv. Ministerpräsident Thomas Strobl für die CDU dafür versprochen hat, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das ist wieder einmal eine völlig unglaubwürdige Ankündigung von Thomas Strobl. Die CDU-Fraktion hat in der vergangenen Woche noch genau das in namentlicher Abstimmung im Landtag abgelehnt. Wer es nicht einmal geschafft hat, dass bereits beschlossene Maßnahmen zur Verhinderung von Fahrverboten umgesetzt werden, der wird niemals Fahrverbote verhindern können, die Hermann bereits fest im Blick hat.“

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der automatische Autokennzeichenabgleich für verfassungswidrig erklärt wird, sagt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Schon im letzten Jahr haben wir den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme gegenüber der Landesregierung als problematisch thematisiert. Grün-Schwarz zeigte sich gerade hinsichtlich des Zweckes der Datenerhebung erstaunlich leichtfüßig. Nun setzt das Verfassungsgericht an dieser Stelle an und fordert eine ordentliche Abwägung der betroffenen Grundrechte. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt zur richtigen Zeit. Sie sollte Innenminister Strobl, der vom schärfsten Polizeirecht Deutschlands träumt, zu denken geben. Auch sollten die Grünen, denen jedes Mittel zur Überwachung von Fahrverboten nützlich scheint, durch die Entscheidung an die Rechte der Bürger erinnert werden. Bürgerrechte müssen einer grenzenlosen Machbarkeit Einhalt gebieten.“

Zur heute veröffentlichten Forsa-Umfrage, nach der die FDP die SPD einholt und die CDU mit 23 Prozent auf einem historischen Tiefstwert in Baden-Württemberg landet, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass wir die Sozialdemokraten eingeholt haben, zeigt: Unsere aktive und konstruktive Oppositionsarbeit gegenüber der grün-schwarzen Landesregierung zahlt sich aus, wie in der Umfrage festzustellen ist. Der historische Tiefstand der CDU ist die Quittung für das bereitwillige Mittragen der Fahrverbotspolitik. Dies beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. Die CDU kann unter ihrem Vorsitzenden Thomas Strobl inhaltlich in keiner Weise mehr überzeugen.“

Zur Stellungnahme des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu einem Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Korrektursignale für den hochpräzisen Dienst des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS) wie in Rheinland-Pfalz und Sachsen zeitnah gebührenfrei für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen (siehe Drucksache 16/5452), erklärt der Sprecher für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Dank der digitalen Präzisionslandwirtschaft ist es heute möglich, Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel in höchstem Maße bedarfsgerecht und effizient auszubringen. Dies ermöglicht sowohl Chancen bei der Einsparung von Betriebsmitteln als auch bei der Verringerung von Umweltbelastungen. Voraussetzung dafür sind jedoch satellitenbasierte Korrekturdienste, wie bespielweise SAPOS. Wenn dieser Fortschritt jedoch rasch in der Fläche ankommen soll, brauchen die Landwirte einen gebührenfreien Zugang. Die Landesregierung hat zwar zu Jahresbeginn ein Modellprojekt gestartet, welches 100 landwirtschaftlichen Nutzern die Gebühren erlässt. Eine allgemeine Freigabe will Grün-Schwarz aber laut der Antwort von Minister Hauk frühestens im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 ermöglichen. Es stellt sich mir schon die Frage, weshalb Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Hauk das Zukunftsthema SAPOS erst im Jahr 2019 mit einem begrenzten Modellprojekt angeht, wenn sein FDP-Amtskollege Volker Wissing diese Entwicklung in Rheinland-Pfalz bereits Mitte 2017 Jahr abgeschlossen hat und auch der Freistaat Sachsen schon 2018 nachgezogen ist. Das lässt sich wohl nur damit beantworten, dass die Landesregierung abermals geschlafen hat als es darum ging, die Digitalisierung im Land voranzutreiben.“

Bei einer Landtagsdebatte über Ernährung hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Verbraucherschutz, Klaus Hoher, dem CDU-geführten Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgeworfen, nicht sauber zwischen Verbraucherinformation und der Absatzförderung für regionale Erzeugnisse zu trennen: „Wir sehen es bei der Streuobstkonzeption, im Rahmen des Gemeinschaftsmarketings oder auch bei der Ernährungskampagne ‚Mach’s Mahl‘ die CDU-Minister Peter Hauk von seinem grünen Amtsvorgänger Alexander Bonde übernommen hat, um die Bürgerinnen und Bürger zu ‚gutem Essen‘ zu erziehen: Sie vermischen andauernd gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen und Werbung für regionale Produkte“. Stets sei unklar, wann das Verbraucherschutzministerium spreche und wann das Landwirtschaftsministerium.

Klaus Hoher führte als Beispiel eine Supermarkteröffnung in Stuttgart im vergangenen Jahr an, wo die Staatssekretärin für Verbraucherschutz den neuen Laden in einem schriftlichen Grußwort als Teil des „Genießerlandes Baden-Württemberg“ willkommen hieß. Auch in der heutigen Debatte habe Hauk wieder den Anschein erweckt, die regionale Herkunft von Lebensmitteln bringe zwangsläufig eine höhere Qualität im Vergleich mit nicht-regionalen Produkten mit sich. „Auch ich persönlich bin ein großer Freund regionaler Produkte, aber ein Minister für Verbraucherschutz muss zwischen Herkunftsbezeichnungen und Produktqualität differenzieren“, forderte Hoher. Beides sei wichtig, aber eben grundverschieden.

Hoher warf zudem die Frage auf, wieweit Ernährung überhaupt Gegenstand von Politik sein dürfe und was im Sinne von Artikel 2 des Grundgesetzes Sache der persönlichen Lebensführung bleiben müsse. Ernährung sei gewiss insofern ein politisches Thema, als dass etwa ein Drittel des EU-Haushaltes in die Agrarförderung fließe. Selbstredend könne die Politik auch nicht wegschauen, wenn es um volkswirtschaftliche Schäden infolge ungesunder Ernährung gehe. Bei der Wahl der politischen Mittel seien Freie Demokraten aber zurückhaltender als Grüne und Christdemokraten. „Grüne und CDU reden in der Verbraucherpolitischen Strategie der Landesregierung vom Einsatz verhaltenswissenschaftlicher Interventionen. Dahinter steckt die Idee, der Staat müsse den Bürgern einen Schubs in die richtige Richtung geben. Ich nenne so etwas Bevormundung, meine Damen und Herren!“, protestierte Hoher in Richtung der Koalitionsfraktionen. Tatsächlich erklärte Minister Hauk während der Debatte abermals, über das grundlegende Thema Ernährung ließen sich die Menschen „in Richtungen lenken, die gewollt sind.“

Klaus Hoher kritisierte hinsichtlich dieser politischen Grundhaltung auch den Regierungschef. Mit Blick auf die Idee eines fleischlosen „Veggie-Days“ habe Ministerpräsident Winfried Kretschmann 2016 in der Zeitung „Die Zeit“ die Frage aufgeworfen, ob seine Grünen es nicht mit „dem Glauben an die Erziehbarkeit des Menschen“ übertrieben hätten. „Herr Ministerpräsident, es geht nicht um Übertreibung. Der Staat soll mündige Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht erziehen“, stellte der Liberale klar. Aufgabe der Politik sei es vielmehr, die Erfüllung rechtsstaatlicher Pflichtaufgaben beim gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten, unabhängige Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung oder die Verbraucherzentralen zu unterstützen und den Themen Ernährung und Sport ausreichenden Raum in den schulischen Bildungsplänen einzuräumen, erklärte Hoher.

Grundsätzlich halte er es für begrüßenswert, dass Medien, Bürger und auch die Politik den Themen Ernährung und Lebensmittel heute wieder mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegenbrächten, unterstrich Hoher. Dies dürfe aber nicht in Panikmache ausarten. Denn noch nie in der Geschichte Deutschlands seien die für den Normalbürger erhältlichen Lebensmittel so gut, so gesund, so reichhaltig und so engmaschig überwacht gewesen wie heute. Und jede Entdeckung eines sogenannten „Skandals“ sei letztlich auch immer ein Beleg für erfolgreiche Kontrollen. „In diesem Sinne einen herzlichen Dank an unsere Lebensmittelüberwachung und ein mindestens ebenso herzliches Dankeschön an die vielen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugerinnen und Erzeuger, die uns Tag ein, Tag aus mit guten und sicheren Lebensmitteln versorgen“, sagte Klaus Hoher.

Anlässlich der aktuellen Debatte zur Ausweitung sicherer Herkunftsländer sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die geringen Anerkennungsquoten bei Migranten aus dem Maghreb und Georgien verdeutlichen, dass es sich bei diesen Staaten um grundsätzlich sichere Herkunftsländer handelt. Die entsprechende Einstufung sollte daher eigentlich selbstverständlich sein.

Zum Schaden für unser Asylsystem nutzen die Grünen die Anerkennung sicherer Herkunftsländer aber zur eigenen Profilierung. Dafür nehmen sie in Kauf, die rechtspopulistische AfD zu stärken und die Spaltung der Gesellschaft zu vertiefen. Die Grünen erwecken dazu bewusst den Eindruck, mit der Einstufung werde das Recht auf Asyl beschnitten. Dies ist aber gerade nicht der Fall. Die Einstufung führt lediglich zu einer Regelvermutung, die durch das Aufzeigen persönlicher Verfolgung widerlegt werden kann.

So wird die Anerkennung sicherer Herkunftsländer im Bundesrat wahrscheinlich erneut an den Grünen scheitern. Dabei wäre die Ausweitung sicherer Herkunftsländer ein wichtiger Schritt, um unser Asylsystem praktikabler zu machen. Über den aktuellen Gesetzentwurf hinaus sollte ein Automatismus eingeführt werden, der Staaten bei einer Anerkennungsquote von unter zehn Prozent automatisch zu sicheren Herkunftsländer erklärt. Weitere Maßnahmen beispielsweise zur verbesserten Rückführung und Abschiebung von Menschen ohne Asyl- und Fluchtgrund und zur Gewinnung qualifizierter Zuwanderung sind längst überfällig.“

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Qualitätskonzept der Kultusministerin kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die bildungspolitischen Fehlleistungen der grün-schwarzen Landesregierung und rief diese zum Umsteuern auf. Rülke hierzu:

„Die beiden im Rahmen des Qualitätskonzepts der Kultusministerin vorgesehenen Bildungsinstitute zeitigen höchstens längerfristig Erfolge. In keinem Fall ersetzt ein Qualitätskonzept entschiedenes bildungspolitisches Handeln im Interesse der Qualität. Die baden-württembergischen Schüler sind in ihren Leistungen von Spitzenplätzen auf hintere Plätze abgerutscht. Aber statt die Privilegierung der Gemeinschaftsschule zu beseitigen, wie sie die ehemalige grün-rote Landesregierung vorgenommen hat, setzt Grün-Schwarz mit den Gemeinschaftsschul-Oberstufen noch eins drauf und bringt noch mehr Unruhe ins System. Statt die Schulen mit der notwendigen digitalen Infrastruktur auszustatten, fuhr die Landesregierung die Bildungsplattform „ella“ gegen die Wand. Und statt den Schulen mehr Gestaltungsspielraum bei Personalauswahl und -entwicklung zu geben, unternimmt die Landesregierung selbst in Zeiten erheblichen Lehrermangels nichts gegen die Sommerferienarbeitslosigkeit für Vertretungslehrer und Referendare oder zum Abbau des Beförderungsstaus bei Fachlehrern und Technischen Lehrkräften.“

Laut Rülke habe ein Qualitätskonzept als Zukunftsprojekt Potenzial, wenn es gut gemacht sei.  Rülke: „Das Qualitätskonzept der Kultusministerin weist jedoch unter anderem folgende erhebliche Mängel auf:

  • Mit der Ankündigung des neuen Qualitätskonzepts wurde die Fremdevaluation umgehend gekippt. Nicht nur, dass seitdem Grün-Schwarz ohne Qualitätssicherungssystem im Bildungsbereich arbeitet. Durch den Bruch wurden auch zahlreiche kompetente Personen vor den Kopf gestoßen, die bislang in der Schulverwaltung und den Seminaren die Fahne der Qualität hochgehalten haben. Dadurch ging viel gewachsene Expertise verloren.
  • Im Qualitätskonzept ist offensichtlich vieles noch nicht zu Ende gedacht. Dabei gilt im Bildungswesen zu beachten, dass wie in einem Räderwerk die Bewegung eines Rädchens die Bewegung zahlreicher anderer Rädchen nach sich zieht. So weisen die Schulpsychologen zu Recht darauf hin, dass durch die Umschichtungen in der Schulverwaltung noch mehr höherwertige Stellen zu Lasten von Verwaltungsstellen entstehen. Statt sie weiter von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, wie es eigentlich nötig wäre, werden den Schulpsychologen Verwaltungskräfte entzogen.
  • Das neue Qualitätskonzept atmet zentralistischen Geist. Einerseits wird bestehenden Institutionen wie den Seminaren für Lehrerbildung die Eigenständigkeit genommen. Uns erreichten zuletzt auch Hinweise, dass der ländliche Raum durch die Neustrukturierung der Lehrerausbildung abgehängt zu werden droht. Gegen gemeinsame Standards ist nichts einzuwenden, aber der Weg dorthin sollte eigenständig beschritten werden. Vor allem drohen die Bedürfnisse der einzelnen Schulen im Qualitätskonzept unter die Räder zu geraten. Statt eines vorgegebenen Einheitsangebots tritt die FDP/DVP Fraktion für ein Fortbildungsbudget für jede Schule ein, so dass diese sich auf dem freien Markt Fortbildungen einkaufen kann. Damit könnten die Schulen Fortbildung und Personalentwicklung vor Ort sinnvoll miteinander verknüpfen. Unser entsprechender Antrag wird für uns der Gradmesser für die Lernfähigkeit der Landesregierung und ihres neuen Qualitätskonzepts sein.“

Anlässlich der Ersten Beratung eines Pakets von Gesetzentwürfen der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes signalisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zunächst Unterstützung für weite Teile des Vorhabens und kündigte zugleich die kritische Auseinandersetzung mit einem anderen Teil an. Rülke:

„Dass zukünftig beispielsweise ein Handy vorübergehend eingezogen werden kann, wenn die Schulordnung die Benutzung im Unterricht verbietet, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und vielerorts gelebte Praxis. Mit dieser Normierung ist an dieser Stelle Rechtsklarheit geschaffen und den Schulen der Rücken gestärkt. Auch die Anpassung der Sachkostenzuschüsse für die Sonderberufsschulen und Sonderberufsfachschulen in freier Trägerschaft unterstützt die FDP/DVP Fraktion. Bisher orientierte sich die Zuschusshöhe an den Berufs- bzw. der Berufsfachschulen, was zweifellos nicht sachgerecht war und vom Verwaltungsgerichtshof denn auch verworfen wurde. Unsere Unterstützung erfährt auch die Übernahme der beiden bisher nur als Schulversuch eingerichteter Deutsch-Französischer Grundschulen in Freiburg im Breisgau und in Stuttgart-Sillenbuch in die Regelform. Der Schulversuch wurde in den 1990-er Jahren gestartet und hatte sich ganz offensichtlich bewährt.“

Einen weiteren Bestandteil des Gesetzespakets werde die FDP/DVP Fraktion laut Rülke dagegen kritisch begleiten: die Bestimmungen zur Einschränkung der Wahlfreiheit hinsichtlich des Besuchs von Schulen. Rülke hierzu: „Wir Freie Demokraten stellen nicht in Frage, dass es grundsätzlich Möglichkeiten zum Ausgleich von Verwerfungen bei der Auslastung von Schulen geben muss. Es muss aber auf das gewähltes Fächerprofil möglichst Rücksicht genommen werden. Entsprechendes fordern Landesschülerbeirat und Landesschulbeirat, und der Beamtenbund fordert dasselbe für die Sprachreihenfolge. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion greift die alleinige Bestimmung zu kurz, es dürfe sich nur nicht um unterschiedliche Schultypen handeln. Auch der Verwaltungsgerichtshof bezeichnete es als ‚nicht nachvollziehbar‘, dass ‚die Wahl des Profilfachs nicht als entscheidungserhebliches Kriterium angesehen‘ werde. Gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung hat schließlich jeder junge Mensch ein  Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“

Sicherzustellen gelte es laut Rülke ferner, dass die Zuweisungsregelung nicht zu Lasten der dualen Ausbildung gehe. Rülke: „Wie der Landkreistag kritisch anmerkt, könnte die Einschränkung der Wahlfreiheit gerade den Bereich der dualen Ausbildung als besonders empfindlich treffen. Abgesehen von den längeren Schulwegen könnte dies dazu führen, dass die Ausbildenden eines Betriebs auf mehrere Schulen verteilt sind. Das vergrößert den  Verwaltungsaufwand vergrößert und erschwert den Austausch der dualen Partner. Die Zuweisung an unterschiedliche Schulen ist deshalb unbedingt im Fall von Schülern zu vermeiden, die mit demselben Betrieb in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Denn dass Ausbildungsplätze dem Bürokratismus zum Opfer fallen, dürfen wir uns in Baden-Württemberg unter gar keinen Umständen leisten!“

Im Zusammenhang mit der Beratung des Antrags der Fraktion GRÜNE „Behördliches Mobilitätsmanagement – Zwischenbilanz des Jobticket BW (Drucksache 16/1882) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Jubelarien der Regierungsfraktionen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch deutlich wahrnehmbare Töne der Kritik gibt. Mit einem Millionenaufwand werden Zeitkarten für Beschäftigte vergünstigt. Für diese ist das sicherlich erfreulich. Was bewirkt es aber im Hinblick auf die viel zitierte Verkehrswende? Die Zahl der wirklichen Umsteiger vom Auto auf den Öffentlichen Personennahverkehr bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Das verwundert nicht, denn was ganz entscheidend zählt, ist die Attraktivität, die sich in der Angebotsqualität zeigt. Es braucht attraktive Reisezeiten und ordentliche Fahrzeuge. Niemand hat Lust, mehrmals umzusteigen, im Stehen zu reisen und hierfür noch trotz Allem hohe Preise zu zahlen. Dass es mit der Betriebsqualität viel zu oft hapert, ist offenkundig. Was zählt, sind also nicht schöne Worte, sondern wirkliche Taten.“

Zur heutigen Debatte über das Weißbuch zur Fortentwicklung der Europäischen Union hierzu erklärt das Mitglied im Europaausschuss, Daniel Karrais:

„Jean-Claude Juncker ist zu danken, dass er ein Weißbuch zur Fortentwicklung der Europäischen Union zur Diskussion vorgelegt hat. Er hat damit die Debatte in Bahnen gelenkt, die nach der Brexit-Entscheidung der Briten aus dem Ruder zu laufen drohte.

Leider haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hier nur Wasserstandsmeldungen zu bieten. Das Leitbild der Landesregierung ist eine gute Zusammenfassung der aktuellen Debatten in der EU und der weitgehend unstrittigen Punkte. Eben der kleinste gemeinsame Nenner zwischen den Grünen und der CDU.

Visionen bietet es allerdings keine an, strittige Debatten wie etwa zur CETA-Ratifizierung oder zur Weiterentwicklung des Europäischen Parlaments werden ausgeklammert. Damit wird Baden-Württemberg in Brüssel keine Impulse setzen können. Stillstand ist hier eben Rückschritt.“

In der Landtagsdebatte anlässlich der Regierungsinformation zur Positionierung der Landesregierung bei Eintritt in die Verhandlung im Vermittlungsausschuss zur Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Bund-Länder-Finanzen hat sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, verwundert über die Haltung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Auseinandersetzung über den Digitalpakt an den Schulen gezeigt.

„Der Ministerpräsident hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass es bislang kein Ergebnis in dieser Frage gibt“, kritisierte Rülke. Einig sei sich die FDP/DVP Fraktion mit Kretschmann in der übergeordneten Zielsetzung, stellte Rülke fest. So sei es wünschenswert, zu Informatikunterricht an allen weiterführenden Schulen zu kommen, Medienbildung von der ersten Klasse an zu erreichen und dafür zu sorgen, dass in Baden-Württemberg endlich die vorgesehenen 150 Millionen Euro für die Digitalisierung im Klassenzimmer ankommen. Letztlich müsse es das Ziel aller sein, so zitierte Rülke den Ministerpräsidenten, dass „wir endlich zu einem Digitalpakt kommen, um die digitale Ausstattung unserer Schulen zu verbessern.“ Allerdings, merkte Rülke an, wende sich das Adverb „endlich“ gegen Kretschmann selbst. Schließlich sei er doch der Hauptschuldige daran, dass es bisher kein Ergebnis gebe, kritisierte Rülke scharf: „Und wenn der Ministerpräsident nun die Verhandlungskunst beschwört, um das Problem zu lösen, so leistet er mit seiner eigenen Rhetorik ganz sicher keinen Beitrag zur Annäherung.“  Ein Satz aus seiner Regierungserklärung wie: „Der Bund ist mit seinen Zentralisierungsphantasien auf dem Holzweg“ trage nach Aussage Rülkes gewiss nicht zu einem harmonischen Verhandlungsklima bei. „Kretschmann ist hier näher bei Trump-ähnlichen Kraftmeiereien, als bei diplomatischer Eleganz.“, so der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion.

Dem Ministerpräsidenten sei aus Sicht Rülkes zuzustimmen, wenn er sage, die Debatte um den Digitalpakt verhindere die eigentlich notwendige Qualitätsdebatte im Bildungsbereich. Allerdings müsse Kretschmann diese auch fürchten: „Seit seinem Amtsantritt geht es für den baden-württembergischen Bildungsbereich in allen Rankings nur noch steil bergab. Wer eine solche Bilanz vorzuweisen hat, der soll sich besser nicht davor fürchten, dass ihm irgendwer hineinredet, sondern lieber hoffen, dass von irgendwoher Hilfe kommt in der Bildungspolitik!“

Rülke erinnerte daran, dass Kretschmann die Opposition aus SPD und FDP aufrufe, ihn auf seinem Weg zu unterstützen. „Die Frage ist nur: Wobei?“ fragte sich Rülke, „vielleicht auf dem Weg in den Bildungsprovinzialismus?“ Immerhin räume Kretschmann ein, in der Frage des Kooperationsverbots im Bundesrat in der Minderheit zu sein. Den meisten anderen Bundesländern gehe es lediglich um die Frage der Kofinanzierung, stellte Rülke fest.

Der Vorschlag Kretschmanns, den Weg über Artikel 106 des Grundgesetzes zu gehen und einfach mehr Umsatzsteuermittel an die Länder auszukehren, greife nach Meinung Rülkes zu kurz. Es sei zu befürchten, dass das Geld die Löcher der Finanzminister stopfe, statt in den Schulen anzukommen. Deshalb sei der von Kretschmann vorgeschlagenen Weg eines Staatsvertrages nur dann gangbar, wenn hieb- und stichfest gesichert werde, dass die Milliarden des Bundes von den Ländern auch ausschließlich für die Verbesserung der digitalen Ausstattung der Schulen eingesetzt würden, machte Rülke abschließend zur Bedingung.

Zu den gestrigen Abstimmungen zum Brexit im britischen Unterhaus erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Theresa May hat sich vom britischen Unterhaus mit einer Mission Impossible nochmal nach Brüssel schicken lassen, um eine Nachverhandlung zu erreichen, die nicht erreichbar ist. Irland wird einer fundamentalen Aufweichung des Backstops nicht zustimmen, die für die Zustimmung des Unterhauses nötig wäre. Der lange eingeübte Mechanismus, den schwarzen Peter nach Brüssel zu schieben, hat leider wieder gegriffen.“

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte mit dem Titel „Fahrverbote, Nahverkehrsabgabe, City-Maut – auf dem Weg zu einer unsozialen Mobilität der Verbote?“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Die grün-schwarze Landesregierung hat die Fahrverbote für Euro 5 Diesel in ganz Stuttgart bereits in der Schublade. In der Antwort auf einen Antrag von mir heißt es, wenn die verlängerte Busspur doch nicht komme, gebe es ab 15. Oktober streckenbezogene Fahrverbote im Bereich des Neckartors. Mit unserem Beschlussantrag fordern wir ein Moratorium, um die bereits geltenden unsozialen, wirtschaftsfeindlichen und ökologisch unsinnigen Fahrverbote auszusetzen. Das entspricht der Forderung der CDU in ihrer Klausurtagung im Kloster Schöntal. Das Abstimmungsverhalten zeigt, dass die CDU sich mit taktischen Spielen vor der Entscheidung drückt. Damit opfert sie die Chance auf eine Aussetzung der Fahrverbote einer Gefolgschaft gegenüber den Grünen. Diese setzen alles daran, gegen den Individualverkehr vorzugehen. Anders kann ich es nicht werten, dass Kompromisse zur Selbstverpflichtung des Handwerks nonchalant wieder gekippt werden. Dass man die Existenz von KfZ-Werkstätten leichtsinnig aufs Spiel setzt, passt ins Bild dieses Trauerspiels.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zur Abstimmung über einen Antrag seiner Fraktion dazu: „Wir bleiben bei unserer Zielsetzung, diese bis auf die Knochen unsoziale und wirtschaftsfeindliche Fahrverbote zu bekämpfen. Diese stellen die Grundlagen unseres Wirtschaftsstandorts infrage. Die CDU stellt mit Ihrer Abstimmung gegen die eigene Parteihaltung: Sie ist mit vollem Mund in Schöntal hineingegangen, aber mit voller Hose im Landtag wieder herausgekommen.“