Anlässlich der Schließung der Geburtshilfe im Stuttgarter Charlottenhaus zum 1. Januar 2019 kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, die Gleichgültigkeit des Landes gegenüber der stetig sinkenden Zahl der Belegärzte. Haußmann hierzu:

„Ich habe den Eindruck, dass sich die Landesregierung eher beschwichtigend an das Problem der belegärztlichen Geburtshilfe macht. Wenn in Stuttgart die Kapazitäten für rund 1 000 Geburten wegfallen, kann man nicht so tun, als sei das ohne weiteres zu kompensieren. Dabei ist offensichtlich, dass die Haftpflichtprämien für belegärztliche Geburtshilfe heute schon so hoch sind, dass sich die Tätigkeit in den Krankenhäusern für sie nicht mehr lohnt. Wie aus einer Stellungnahme des Sozialministeriums zu einem FDP-Antrag hervorgeht, muss ein Facharzt für Frauenheilkunde, der eine Geburt leitet, jährlich 242 Geburten betreuen, um die Haftpflichtprämie zu erwirtschaften (Landtags-Drucksache 16/4885). Die Hebammen erhalten seit dem Jahr 2015 Zuschläge von den Krankenkassen, mit denen sie die Prämien für die Haftpflichtversicherungen bezahlen können. Nach Ansicht der FDP/DVP Fraktion muss das Land die Ärztinnen und Ärzte in der Geburtshilfe aber genauso im Blick haben wie die Hebammen, um die Situation im Land zu verbessern. Die Situation ist alarmierend. Der Runde Tisch Geburtshilfe der Landesregierung sollte schnelle Ergebnisse liefern.“

Hier der Link zum erwähnten Antrag auf der Website des Landtags: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4885_D.pdf

Zur Mitteilung des Kultusministeriums, wonach von 2019 an das Lehramts-Referendariat auch in Teilzeit möglich sein soll, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass sich die Kultusministerin darum bemüht, die Attraktivität des Referendariats zu verbessern, ist zu begrüßen. Allerdings dürfte ein Teilzeit-Referendariat für schwerbehinderte Lehramts-Anwärter sowie für angehende Lehrkräfte, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, als Einzelmaßnahme zur Attraktivitätssteigerung dieser Ausbildungsphase insgesamt zu kurz greifen. Warum schafft die Kultusministerin nicht die unwürdige Sommerferien-Arbeitslosigkeit für angehende Lehrerinnen und Lehrer ab? Und warum prüft sie nicht die Überlegung einer Rückkehr zu einem zweijährigen Referendariat, das mehr Zeit für den praktischen Teil der Lehrerausbildung lässt? Die Kultusministerin wäre gut beraten, es nicht bei einer Einzelmaßnahme zu belassen, sondern sich entschieden und mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Referendariats und damit zur Gewinnung von qualifizierten zukünftigen Lehrkräften zu machen.“

Zu einem Bericht des Nachrichtenportals „welt.de“ über die Rückkehr eines Kameruners nach Baden-Württemberg, der als einer der Rädelsführer der Übergriffe gegen Polizeibeamte in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen gilt und daher abgeschoben wurde, und zum diesbezüglichen Kommentar des Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, bei Abschiebungen liege in Deutschland „Staatsversagen“ vor, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans Ulrich-Rülke:

„Wir erwarten jetzt von Innenminister Strobl, dass er sich unverzüglich erklärt. Erst entsteht aufgrund mangelnden Krisenmanagements ein rechtsfreier Raum in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen, dann werden die Rädelsführer dieser gewalttätigen Übergriffe mit einem immensen Aufwand abgeschoben und nun kommt der erste von ihnen einfach so ungehindert nach Baden-Württemberg zurück, um abermals einen Antrag auf Asyl zu stellen. Nach den Vorkommnissen von Ellwangen wurden wir Freien Demokraten von Herrn Strobl noch beschimpft, weil wir von Staatsversagen gesprochen hatten. Nun redet sogar die Polizeigewerkschaft von Staatsversagen. Sollte der Fall des zurückgekehrten Kameruners nicht zeitnah im Sinne der Rechtsstaatlichkeit geklärt werden, läuft Herr Strobl Gefahr, als Innenminister jegliche Glaubwürdigkeit zu verwirken.“

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländliche Räume, Klaus Hoher, hat den schwarz-grünen Entwurf für das Forstreformgesetz als „Minister Hauks forstpolitische Kapitulationserklärung gegenüber den Grünen“ kritisiert. „Es bleibt zu hoffen, dass sich die CDU die berechtigte Kritik am Anhörungsentwurf zu Herzen nimmt und zumindest den gröbsten Unfug noch vor der Einbringung in den Landtag streicht“, sagte Hoher. Sein Optimismus halte sich jedoch in Grenzen. Dass Hauk einen solchen Entwurf überhaupt in die Anhörung gegeben habe zeige, dass er nicht mehr Herr im eigenen Haus sei. Wenn die Landesregierung nicht nachbessere, müsse sie mit massiven öffentlichen Protesten rechnen, wie es sie zuletzt bei der grün-roten Jagdrechtsnovelle gegeben habe, meint Hoher.

Unfairer Wettbewerb: Der künftig aus der Einheitsforstverwaltung ausgegliederte Staatsforst wird nach Ansicht Hohers im Gesetzentwurf gegenüber Privat- und Kommunalwald bevorzugt. Während Grün-Schwarz den Privat- und Kommunalwald im § 14 mit umfangreichen neuen waldbaulichen Pflichten bevormunden wolle, ohne dafür einen besonderen Ausgleich vorzusehen, betone die Landesregierung an anderen Stellen des Gesetzentwurfs und seines Begründungstexts stets, dass viele Leistungen der landeseigenen ForstBW „nicht zu den originären Aufgaben eines forstwirtschaftlichen Unternehmens“ gehörten und daher unabhängig von der Ertragslage auf Steuerzahlerkosten aus dem Landeshaushalt zu vergüten seien. „Das geht überhaupt nicht. Entweder erkennt das Land an, dass alle Waldbesitzarten bei Umweltschutz, Klimaschutz, Naherholung und Wasserhaushalt Leistungen für das Gemeinwohl erbringen und eine entsprechende Förderung verdienen, oder aber man nimmt alle gleichermaßen ordnungsrechtlich in die Pflicht“, findet Hoher. Zudem müsse der Staatsforst gesetzlich dazu verpflichtet werden, durch eine vernünftige Abrundungs- und Verpachtungspolitik eine wirksame Schwarzwildbejagung zu ermöglichen. Es könne nicht länger angehen, dass ForstBW sich finanziell einen schlanken Fuß mache und immer weitere Feldjagdanteile abstoße. Auch die Öffnung des Marktes für Betreuungsdienstleistungen für den Privatwald komme zu kurz.

Eigentumsfeindlichkeit: Der scheinbar allgemeine und unscharfe § 22 birgt nach Einschätzung der Freien Demokraten viele Aushöhlungen des Eigentumsrechts. „Absatz 2 fordert gesetzlich einen hinreichenden Totholzanteil ein, er definiert aber erstens nicht was hinreichend ist und zweitens untergräbt diese neue gesetzliche Pflicht den bewährten und eigentumsfreundlichen Vertragsnaturschutz beim Alt- und Totholzmanagement“, kritisiert Hoher. Dadurch dass die Naturschutzstrategie des Landes und die Waldnaturschutzstrategie im Gesetz als „wichtige Grundlage“ verankert würden, drohten den Waldeigentümern umfangreiche Naturschutzpflichten auf Kosten der Holzproduktion. Auch würden Managementpläne in Gebieten des Natura 2000-Netzes durch den Paragraphen rechtlich allgemeinverbindlich. Zudem laufe der neue Absatz 4 auf umfangreiche Überwachungsbefugnisse der Forstbehörden im Privat- und Kommunalwald hinaus.

Waldbauliche Bevormundung: Neben einer verschärften Überwachung drohe vor allem in § 14 eine massive Bevormundung der Waldbesitzer. „Bei all den Nachhaltigkeitsgedanken, die ursprünglich aus der Forstwirtschaft selbst kommen, muss doch der Waldeigentümer noch Möglichkeiten haben, seinen Wald wirtschaftlich zu entwickeln“, klagt Hoher an. Es komme einer Enteignung gleich, wenn der Landesgesetzgeber den Waldbesitzern von der Baumsortenwahl bis hin zur Naturverjüngung alles vorschreibe.

Bürokratieaufbau: Ein Beispiel für den Bürokratieaufbau, der drohe, sei der neue § 64a zur gesetzlichen Regulierung von „Waldpädagogik“. Darin wird das Ministerium für Ländlichen Raum ermächtigt, in Abstimmung mit dem Umweltministerium ein waldpädagogisches Bildungsangebot zu entwickeln und einen „Qualifizierungslehrgang zur staatlich zertifizierten Waldpädagogin oder zum staatlich zertifizierten Waldpädagogen“ anzubieten. „Hier sollen anscheinend wieder auf Kosten der Steuerzahler Jobs für grüne Parteigänger geschaffen werden“, vermutet Hoher. Gewiss sei es sinnvoll, gerade Stadtkindern in Kindertagesstätten und Schulen einen Zugang zu Wald und Natur zu ermöglichen. „Aber für diesen Zweck muss man nicht einen solch bürokratischen Popanz aufbauen“, findet der Forstpolitiker der FDP/DVP-Fraktion. Vollends unklar sei im Gesetzentwurf, welche Funktion der neue „Landeswaldverband“ haben soll, den die Landesregierung in § 77a vorsehe. Im Gesetzentwurf heißt es lapidar: „Der Landeswaldverband hat die Aufgabe, die Stellungnahmen seiner Mitglieder zu koordinieren.“ Nach Ansicht der Freien Demokraten jedoch ist die Zahl der forstpolitischen Interessensvertretungen in Baden-Württemberg nicht derart unübersichtlich, dass ein gesetzlich verankerter Dachverband gebraucht werde. „Anscheinend strebt Grün-Schwarz wieder einmal an, ein regierungsnah geführtes Gremium einzurichten, das allen Beteiligten vorgaukelt gehört zu werden“, mutmaßt Klaus Hoher.

Zum abermaligen Vorstoß des Stuttgarter Oberbürgermeisters Friedrich Kuhn zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans Ulrich-Rülke:

„Nach dem Schwelgen von Verkehrsminister Hermann in Plänen für Fahrverbote ist dies nun das nächste Folterinstrument, das Oberbürgermeister Kuhn aus der grünen Mottenkisten hervorholt. Eine solche Zwangsabgabe wäre ein unsozialer Schlag ins Gesicht aller Pendler, die aus verschiedensten Gründen auf das Auto angewiesen sind. Ich weise diese ständigen Angriffe auf den Automobilstandort Baden-Württemberg und die Autofahrer der Region Stuttgart entschieden zurück.“

Zur Debatte um das Verlassen der Stadt Reutlingen aus dem Landkreis und dem Wechsel der Kreiszugehörigkeit der Gemeinde Bad Herrenalb in den Landkreis Karlsruhe sagt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Fraktion hat den Antrag der Stadt Reutlingen, den Landkreis zu verlassen, gründlich geprüft und beraten. Der Antrag ist gut begründet und es wäre sicher im Rahmen der früheren Gebietsreform gelungen, Reutlingen auszukreisen und einen adäquaten Landkreis im Umland zu entwerfen. Heute aber würde die Auskreisung Reutlingens aus dem Umland ein im Vergleich zu den anderen Landkreisen nicht mehr adäquaten Restkreis entstehen lassen. Wir sehen zudem nicht, dass die Menschen von der Auskreisung besonders profitieren. Nicht von ungefähr hat sich selbst die Mehrheit der Gewerbetreibenden in Reutlingen gegen die Auskreisung ausgesprochen. So sehen wir insgesamt nicht, dass das öffentliche Wohl eine Auskreisung Reutlingens erfordert.

Wir hoffen und erwarten jedoch, dass die Argumente Reutlingens jetzt nicht sang- und klanglos verhallen. Zwischen Stadt und Landkreis sollte es einen intensiven Dialog geben, sodass Reutlingen schlussendlich auch ohne Auskreisung von ihrem Engagement profitiert.

Auch mit Blick auf Bad Herrenalb sehen wir keinen zwingenden Vorteil in einem Kreiswechsel. Selbst dem Abstimmungsergebnis vor Ort ist kein überragender Veränderungswillen zu entnehmen. Die Mehrheit für den Antrag fiel denkbar knapp aus, einzelne Stadtteile sprachen sich gegen den Wechsel aus, die Wahlbeteiligung war nicht sonderlich hoch. Auch der Landkreis Karlsruhe sieht keinen Vorteil in einer Aufnahme Bad Herrenalbs. Angesichts dieser Situation stimmen wir dem Kreiswechsel nicht zu.“

Anlässlich des Landtagsbeschlusses über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ sagte der Obmann der FDP im Untersuchungsausschuss Nico Weinmann:

„Der zweite Untersuchungsausschuss zum mörderischen Handeln des Nationalsozialistischen Untergrunds und seinem Umfeld hat mit engagiert und objektiv gearbeitet. Verschwörungstheorien wurden ausgeräumt, ein mögliches Unterstützernetzwerk beleuchtet. Für uns ist klar, dass Michele Kiesewetter das zehnte Todesopfer kaltblütiger, empathieloser, ja menschenverachtender Mörder wurde. Aus Baden-Württemberg konnte keine direkte Unterstützungshandlung festgestellt werden. Das Behördenhandeln wurde umfangreich analysiert. Vieles würde man mit der Kenntnis von heute wohl anders gemacht haben, einiges lag im Argen. Das von manchen unterstellte Behördenversagen hier im Land können wir allerdings nicht attestieren. Aber auch der zweite Untersuchungsausschuss konnte mit seinen parlamentarischen Mitteln, wie nicht anders zu erwarten war, nicht alle dunklen Geheimnisse ans Licht bringen. Die Aufklärung dieser Terrorserie ist trotz der vielen Untersuchungsausschüsse und des Urteils aus München nicht abgeschlossen. Das sind und bleiben wir den Opfern schuldig.

Insgesamt müssen wir stärker darauf achten, dass sich Extremisten, gleich ob rechts, links, völkisch-nationalistisch oder religiös, nicht weiter Raum in der Gesellschaft verschaffen. Die Förderung einer positiven Einstellung zu demokratischen Institutionen, zu Rechtstaatlichkeit ist dabei die beste Vorsorge vor Extremismus. Es  bedarf präventiver Maßnahmen um zu sensibilisieren. Es bedarf gerade für Kinder und Jugendliche einer pädagogischen Begleitung für die offenen Fragen unserer Zeit, für die Extremisten jeglicher Couleur einfache Antworten vorgaukeln. Eine Stärkung der Gesellschaftswissenschaften, des Gemeinschaftskundeunterrichts an unseren Schulen ist dabei unerlässlich und für uns zwingende Folge dieser gewonnenen Erkenntnis. Für Extremisten brauchen wir Aussteigerprogramme, schlagkräftige Ermittlungsbehörden und rechtsstaatlich aber effektiv agierende Nachrichtendienste. Hier ist überall noch deutlich Luft nach oben.“

Zur Debatte um den Vorstoß der Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut zur Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts sagte der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert: 

„Die bestehenden Regelungen zur Arbeitszeit passen nicht mehr  in die Zeit von Digitalisierung und moderner Arbeitsflexibilität. Ich fordere die Ministerin seit Jahren auf, endlich mit einer Bundesratsinitiative für die notwendigen Anpassungen des Arbeitsrechts zu sorgen. Wohlgemerkt steht aber nicht nur die hiesige CDU längst mit diesem Engagement im Wort, sondern auch der Ministerpräsident, der sich auf dem Delegiertentag der DEHOGA Baden-Württemberg als Vorkämpfer in Sachen Arbeitszeitflexibilisierung gerierte, als er ´mit der Festlegung einer Wochenarbeitszeit den gordischen Knoten durchschlagen` wollte.

Außerdem will die Wirtschaftsministerin schlicht den Koalitionsvertrag erfüllen, wonach den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeitsouveränität und den Flexibilitätsanforderungen der Arbeitgeber Rechnung getragen werden soll.

Die Wirtschaftsministerin darf sich meiner und der Unterstützung meiner Fraktion gewiss sein, mit voller Kraft dafür einzutreten, dass aus Ihrem Vorstoß kein Rohrkrepierer wird. Denn nicht nur das Hotel- und Gaststättengewerbe fordert zu Recht dringend eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die heutige Arbeitsrealität – diese ist längst überfällig.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über das „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, dafür aus, der Qualität im Bereich der frühen Bildung und Betreuung Vorrang vor der Gebührenfreiheit einzuräumen. Kern hierzu:

„Um Missverständnissen vorzubeugen: Die FDP/DVP Fraktion hält es für richtig, Betragsbefreiungen vorzusehen – aber eben nur für diejenigen Eltern, welche die Beiträge nicht aufbringen können. Aber angesichts einer Besuchsquote von 99,0 Prozent in Baden-Württemberg im letzten Kindergartenjahr 2013 und bundesweit von 95 beziehungsweise 97 Prozent bei den 4- und 5Jährigen nutzten im Jahr 2018 müssen Maßnahmen Priorität haben, die die Qualität im frühkindlichen Bereich voranbringen. Da die Beitragsfreiheit nur einer von zehn ‚Qualitätsbausteinen‘ des ‚Gute-Kita-Gesetzes‘ ist, unter denen die Länder und Kommunen auswählen können, wird es wesentlich darauf ankommen, welche Bausteine die baden-württembergische Landesregierung auswählt. Und ob sie die Mittel aus Berlin vor allem auch wie angekündigt in Leitungszeit investiert, damit die Leitungen ausreichend Gestaltungsfreiheit für die Qualitätsentwicklung in ihrer Einrichtung haben.“

Weiter mahnte Kern an, die Tageseltern nicht zu vergessen: „Viele Eltern schätzen die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater aufgrund der enormen Flexibilität, aber auch aufgrund ihres familiären Charakters. Wir Freie Demokraten fordern, dass die Tageseltern bei allen Fördermaßnahmen für die Betreuungseinrichtungen gleichermaßen mit berücksichtigt werden. Zu denken wäre darüber hinaus auch an die Randzeiten spätabends und frühmorgens, in denen gerade die Tageseltern häufig im Einsatz sind.“

Vor dem Hintergrund, dass die grün-schwarze Landesregierung derzeit nach eigenen Angaben eine Überarbeitung des Windenergie-Erlasses prüft (siehe dazu Drucksache 16/4854), hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, in einer Aktuellen Debatte gefordert, die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2012 auslaufen zu lassen.

„In seiner geltenden Fassung wird der Windenergie-Erlass am 9. Mai 2019 außer Kraft treten. Die sauberste Lösung wäre, im Landesplanungsgesetz wieder zur Möglichkeit von regionalplanerischen Windenergie-Ausschlussgebieten zurückzukehren und dann endlich den Landesentwicklungsplan fortzuschreiben anstatt die Geltung des von Anfang an unausgegorenen Windenergie-Erlasses abermals zu verlängern“, erklärte Glück.

Im Landesentwicklungsplan würden die Freien Demokraten gerne zweierlei festschreiben. Erstens solle der planerische Vorsorgeabstand zu Wohnbebauungen von den 700 Metern, die derzeit der Windenergie-Erlass vorsieht, auf künftig 1.500 Meter erhöht werden. „Diesen Vorsorgeabstand haben wir im FDP-Landtagswahlprogramm angepeilt und auch die FDP Nordrhein-Westfalen setzt dies in der schwarz-gelben Landesregierung bei der Novellierung des dortigen Landesentwicklungsplans zurzeit durch. Wir täten angesichts der stetig steigenden Anlagenhöhen gut daran, dieser Linie zu folgen“, findet Glück. Zwar sei ein planerischer Vorsorgeabstand kein gleichwertiger Ersatz für eine rechtsverbindliche, landesgesetzliche Abstandsregelung, wie sie der Freistaat Bayern auf Grundlage der bis Ende 2015 befristeten Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches umgesetzt habe („10-Höhen-Regelung“), eine Wiederbelebung dieser ausgelaufenen Regelung im Bundesrecht sei aber derzeit mehrheitstechnisch unwahrscheinlich, erläuterte Glück.

Zweitens müssten in den baden-württembergischen Landesentwicklungsplan harte Windenergie-Ausschlusskriterien eingefügt werden und es dementsprechend im Landesplanungsgesetz den Regionalverbänden wieder ermöglicht werden, Windenergie-Ausschlussgebiete festzusetzen. „Die FDP Rheinland-Pfalz hat es sogar in der Ampel-Koalition durchsetzen können, dass der gesamte Naturpark Pfälzerwald, die UNESCO-Welterbegebiete und stark schützenswerte Waldgebiete laut Landesentwicklungsprogramm für Windräder tabu sind. Auf diese Weise könnten wir auch sensible Waldökosysteme im Ländle wirksam schützen, welche stark ins Visier von Windenergie-Projektierern gerückt sind“, erläutert Glück. Er erwarte, dass auch die CDU Baden-Württemberg nach ihrem „vollmundigen Landtagswahlkampf“ in Baden-Württemberg im Jahr 2016 nun endlich liefere und die ideologische Energiepolitik der Grünen in die Schranken weise. „Die CDU ist innerhalb der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg weitaus stärker als die FDP innerhalb des Dreierbündnisses in Rheinland-Pfalz. Und trotzdem hat es die CDU hierzulande geschafft, energiepolitisch noch weniger bis gar nichts zu erreichen“, kritisierte Glück. Es sei an der Zeit, dieses Trauerspiel zu beenden.

Der liberale Energiepolitiker sprach sich abermals für eine „Energiewende der Stärken“ aus. „Es hilft doch nichts, alle harten Wettbewerbsnachteile der baden-württembergischen Windenergiestandorte ­– von den mäßigen Windverhältnissen bis hin zur schwierigen Topographie des Landes ­– einfach als Investitionsnebenkosten abzutun, wie Minister Untersteller es tut, und dann beim Bund um Regionalquoten für die Windenergie-Förderung zu betteln“, kritisierte Glück. Trotz aller Bemühungen seit 2011 habe die grün-geführte Landesregierung ihr Ziel, bis 2020 mindestens 10 Prozent der Bruttostromerzeugung auf Windenergie umzustellen, mit derzeit etwa 3,4 Prozent schon jetzt krachend verfehlt. Tatsache sei, dass Baden-Württemberg bessere Potenziale in die Energiewende einbringen könne als hoch subventionierte Schwachwindanlagen. Bei der Energieeffizienz im Wärmesektor oder in der mittelständischen Produktion, bei der Entwicklung synthetischer Kraftstoffe oder auch bei Innovation und Speicherforschung habe Baden-Württemberg größere Chancen, sagte Glück.

Anlässlich der zweiten Beratung Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zu dem Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e. V., sagte für die FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die nationale Minderheit der Sinti und Roma lebt seit Jahrhunderten in Deutschland. Im Nationalsozialismus wurden ca. 500.000 Angehörige der Sinti und Roma ermordet. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass das Land mit dem Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma geeignete Bedingungen schafft, die es der hier lebenden anerkannten nationalen Minderheit der Sinti und Roma besser ermöglicht, ihre Kultur und Sprache zu erhalten sowie ihre Identität zu wahren. Der Tätigkeitsbericht des Jahres 2017 des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, zeigt sehr eindrucksvoll, welche vielfältigen Aufgaben und Aktivitäten der Verband übernimmt. Für diese umfangreiche Arbeit danken wir an dieser Stelle sehr herzlich.“

Zur Debatte zum europapolitischen Bericht der Landesregierung erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Menschen in Europa wundern sich nicht nur über die Briten mit Ihrem Brexit. Sie wundern sich auch über die Deutschen, weil sie die Einzigen sind, die mit Lust die Quelle Ihres eigenen Wohlstands abschaffen wollen. Nach den Vereinbarungen, denen vom ‚grünen‘ Wirtschaftsminister Altmaier und von der ‚grünen‘ Umweltministerin Schulze zugestimmt wurden, jagt die Automobilindustrie nach der Feinstaubreduktion und der Stickoxidreduktion nun wieder hinter der CO2-Reduktion hinterher, für die sie damals auf den verbrauchsarmen Diesel gesetzt hat. Selber schuld, kann man sagen, wer betrügt hat schlechte Argumente. Aber die Zeche zahlen am Ende wir alle.

Übrigens genauso, wenn es in Großbritannien zu einem harten Brexit kommt. Frau May spielt auf Zeit, damit ihre Braut, die sie als Abkommen verhandelt hat, im Vergleich zu einem NoDeal-Brexit mit jedem Tag schöner wird. Aber das passiert auf dem Rücken von allen, die nun dringend Planungssicherheit brauchen. Eine Entscheidung noch dieses Jahr wäre absolut notwendig. Doch bei allem nötigen kollegialen Respekt: das Bild, das die politische Führung in Großbritannien abgibt, lässt nur die Empfehlung zu, dass hier dringend die Bürgerinnen und Bürger über den künftigen Kurs befragt werden müssen.“

Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs der AfD zur Absenkung der Grunderwerbsteuersatzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Gegenteil von gut gemeint ist gut gemacht – und hier versagt die AfD wieder einmal. Das Anliegen der Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes ist richtig, der von der AfD angebotene Weg sowie die Gegenfinanzierung ist allerdings abenteuerlich und ein geplanter Anschlag auf die Demokratie. Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung, des Bürgerbeauftragten, Streichung des Sprachunterrichts für Flüchtlinge und so weiter. Wieder einmal zeigt die AfD, das zu einer guten Politik ein ganzheitlicher Politikentwurf gehört. Und da reichen eben keine Schlagwörter, sondern auch eine seriöse Gegenfinanzierung.“

Zur Debatte anlässlich der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2018/19 erklären die Finanzpolitiker der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer und Daniel Karrais:

Brauer: „Die Finanzministerin zeichnet das Bild eines wetterfesten Haushalts, dabei setzen sie die Politik der Spendierhosen fort. Wiederum mehr Geld für eine sogenannte ´implizite Schuldentilgung´, und nur eine homöopathische echte Schuldentilgung. Sie hoffen offenbar auf einen immerwährenden finanzpolitischen Klimawandel. Aber leider wird der Wetterumschwung kommen, und dann haben Sie die Chance verpasst, die wir Ihnen gegeben haben: Volle Schuldentilgung und eine gegenfinanzierte Senkung der Grunderwerbsteuer, um den Preissteigerungen beim Wohnungsbau entgegen zu wirken.“

Karrais: „Die Landesregierung lobt sich für ihre Politik, vergisst aber wesentliche Problemfelder des Landes anzugehen. Der Digitalisierungsminister feiert sich mit feierlichen Bescheidübergaben, vergisst aber, mehr als ein Nasenwasser für die Mobile IT für Polizisten einzustellen. Eine Anfrage der FDP ergab, dass es nur einen Laptop für 22 Polizisten gibt, Smartphones sind nahezu unbekannt. Man mutet den Polizisten zu, ihre privaten Geräte für die Arbeit zu nutzen. Dafür findet die Landesregierung nur eine Million. Aber 10 Millionen für ein Programm zur Betrachtung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. So etwas wäre unnötig, wenn Sie bessere Politik machen würden.“

Anträge_FDP_Nachtragshaushalt_1819_Teil1

Anträge_FDP_Nachtragshaushalt_1819_Teil2

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der AfD mit dem Titel „Kinder und Familien vor linksideologischen Einflüssen schützen – gegen sozialdemokratische Abtreibungspläne und Gesinnungsprüfungen im Kindergarten“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die AfD mit ihren Redebeiträgen ständig auf der Suche nach dem größtmöglichen Tiefpunkt der Debattenkultur ist, dann wäre dieser nun erbracht. Schiebt man die Dampfwolken der dumpfen AfD-Polemik beiseite und versachlicht die Themen, so ist zur derzeit auf Bundesebene laufenden Debatte zur ‚Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft‘, wie die Überschrift von § 219a StGB lautet, Folgendes zu sagen: Ich fordere die CDU auf, eine Gewissensentscheidung zu ermöglichen. Bei Entscheidungen von solcher Tragweite war das immer ein guter Weg, wie beispielsweise seinerzeit beim § 218. Dieser steht nicht zur Änderung an und ich bin erfreut, dass sich die SPD von entsprechenden Überlegungen der Jusos klar distanziert hat. Zum zweiten Teil des Sachverhalts, der Broschüre ‚Ene, mene, muh – und raus bist du!‘ der Amadeu Antonio Stiftung: Wenn man sorgfältig arbeitet und genau liest, stellt man fest, dass manches ein wenig unglücklich formuliert erscheinen mag. Das zitierte Fallbeispiel, das auch durch die Medien zirkulierte, entpuppt sich jedoch genau als das Gegenteil dessen, was hier die AfD zu suggerieren versucht. Es geht eben gerade nicht um Stigmatisierung, Aushorchung und eventuelle Ausgrenzung von Kindern, bei denen eine rechtsradikale Tendenz im Elternhaus vermutet werden könnte, sondern um die Einbindung dieser Kinder. Es geht darum, diese nicht auszugrenzen und Brücken zu bauen, auch ins Elternhaus hinein. Denn es soll verhindert werden, dass sich Kinder aufgrund von Ausgrenzungen womöglich in späteren Lebensphasen radikalisieren.“

Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung (ohne Aussprache) des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landespflegegesetzes (Drucksache 16/5175) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Für unsere Fraktion bleibt klar: Diesem Gesetz mit seinen vielen unbestimmten und zudem unnötigen Regelungen können wir nicht zustimmen. Es werden Selbstverständlichkeiten in Gesetzesform gegossen, die schon heute möglich sind, siehe Digitalisierungsprojekte und kommunale Pflegekonferenzen. Ein weiteres Gesetz neben das bereits vorhandene Landespflegegesetz zu stellen, erschwert die Anwendung und bläht die Normendichte unnötig auf, zumal es keinen konkreten Mehrwert gibt. Wir hätten eine fundierte beratene Änderung am bestehenden Landespflegegesetz als Ergebnis einer öffentlichen Anhörung begrüßt. Hierzu war die grün-schwarze Landesregierung nicht bereit. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass die Regierung fast zwei Jahre seit Inkrafttreten des Pflegestrukturgesetzes III verbummelt hat. Denn bis Jahresende müssen die Rechtsgrundlagen für die Modellkommune Pflege geschaffen sein. Andernfalls verfallen die Bundesmittel. Deshalb haben wir diesen Paragraphen in Verantwortung für Land und Kommunen auch zugestimmt.“

Zur Erklärung der Kultusministerin, den Übergang für Schüler von den Haupt- und Werkrealschulen in die Ausbildung verbessern und den Haupt- und Werkrealschulen eine Art Bestandsgarantie geben zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Es wird höchste Zeit, dass sich die Kultusministerin hinter die Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen klemmt. Denn obwohl diese Schulart seit Jahrzehnten eine hervorragende Arbeit leistet, hat sich die Zahl der Schulen in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert. Ähnlich wie die Kultusministerin wollen auch wir Freie Demokraten im Landtag das berufspraktische Profil der Haupt- und Werkrealschulen stärken und dadurch den Schülerinnen und Schülern die Chance auf eine möglichst frühe und fundierte Berufsorientierung eröffnen. Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf über die Berufliche Realschule vorgelegt (Landtags-Drucksache 16/5290). Unter diesem Namen wollen wir eine enge Anbindung der Haupt- und Werkrealschulen an die Beruflichen Schulen erreichen. Konkret sollen die Schüler der Beruflichen Realschule ab Klasse sieben an einem Tag in der Woche die Beruflichen Schulen besuchen und in Klasse 10 an zwei Tagen. Der Gesetzentwurf die grundsätzliche Zustimmung des Berufsschullehrerverbands (BLV), des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), des Realschullehrerverbands (RLV) und der baden-württembergischen Arbeitgeber. Wenn es die Kultusministerin mit ihren Absichtserklärungen ernst meint, wird sie kaum umhin können, unseren Gesetzentwurf zu unterstützen. Wir sehen deshalb der Stellungnahme der Kultusministerin und ihrer grün-schwarzen Koalition zu unserem Gesetzentwurf erwartungsvoll entgegen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zeigt sich entsetzt über die Entscheidung der Union, Annegret Kramp-Karrenbauer zur Bundesvorsitzenden zu wählen: „Offenbar sind die Delegierten des CDU-Bundesparteitags von allen guten Geistern verlassen.“

Es sei ihm völlig unverständlich, dass die CDU nicht von dem Angebot des Friedrich Merz Gebrauch mache, ihn als Bundesvorsitzenden zu wählen: „Es hätte die Chance bestanden, wieder Wähler von der AfD zurück zu gewinnen und die politische Landschaft in Deutschland zu stabilisieren. Mit der Wahl von Kramp-Karrenbauer hat sich die CDU dazu entschieden, das ‚System Merkel‘ noch viele Jahre fortzusetzen. Das Ergebnis wird sein, dass die Union immer schwächer und der rechte Rand immer stärker werden wird.“, so Rülke zur CDU-Entscheidung.

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann vernachlässige nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft die innere Sicherheit, wenn er bei einem 2,4 Milliarden-Nachtragshaushalt nur 24 Millionen in die innere Sicherheit investiere, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft ist richtig. Die grün-schwarze Koalition nutzt die stark angestiegenen Steuereinnahmen nicht zur besseren Erfüllung der staatlichen Pflichtaufgaben wie der inneren Sicherheit und zum Schuldenabbau. Stattdessen werden Interessen der grünen Klientel bedient. Der seit sieben Jahren regierende Ministerpräsident Kretschmann hat es zu verantworten, dass trotz der gestiegenen finanziellen Möglichkeiten die Polizei in falschen Strukturen, mit zu wenig Personal und unzureichender Ausrüstung arbeitet. So verfügt der polizeiliche Streifendienst noch nicht einmal flächendeckend über Smartphones und Laptops, muss die Polizei im Einsatz auf Papier arbeiten und die Daten im Polizeirevier in den Computer übertragen. Dafür soll kein Geld da sein. Auf der anderen Seite werden aber beispielsweise 50 Millionen Euro in ein Besucherzentrum im Nationalpark Schwarzwald versenkt und für Millionen überflüssige Stellen in den Ministerien und Behörden geschaffen, die dauerhaft den Haushalt belasten.“

Zu dr Meldung, wonoch dr Minischdrbresident sich fier dr Dialekt schdark macha will, sait dr Schprechr fiar Dialekt ond Vrkehr, dr schdellverdredende Vorsitzende von dera FDP/DVP Frakzioh, Jochen Haußmann:

„Mir hend ja scho oft gsait, dass en dera Grea-Schwarza Bolletik bei ons net älles guat lauft. Des miaßa mr ja au, deshalb send mir ja Obbosizioh. Abr wenn ma dengt, dass dui Koalition ned oimol was Gscheits zsammabrengt, dann semmr scho reacht froh, dass dr Herr Minischdrbresident wenigschtens oimol ebbes gfonda hot, mit demr sich beschäftiga ka, ohne dass gleich wieder a Malör bassiert. Ond wenn dr Dialekt für an „mobile Heimat“ isch, dann isch des wenigschtens mol a Art von Mobilität, die au bei ons ohne greas Fahrverbod funkzionierd.

Mir guggat halt weidrhen net so schtark drauf, wia mas sait, sondrn was ma sait. Ond do isch die Hoffnung au mit Dialekt net grad groß, wenn I ganz ehrlich saga derf.“

Viele Politiker loben das Handwerk in Sonntagsreden, aber meistens bleibt es dabei. Der handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, ist jedoch laut der Bäcker-Innung Region Nordschwarzwald die Ausnahme. Der Enzkreisabgeordnete hatte sich tatsächlich für die Belange des Bäckerhandwerks eingesetzt und wurde als Dank dafür mit dem „Großen Dambedei“ ausgezeichnet. Diesen verleiht die Bäcker-Innung Region Nordschwarzwald jährlich in der Vorweihnachtszeit an Personen, die sich in der Öffentlichkeit für die Belange des Handwerks, insbesondere des Bäckerhandwerks einsetzen.

Seit der Initiative zur sonntäglichen Produktionszeit im Bäckerhandwerk der FDP/DVP Fraktion mit ihrem Abgeordneten Schweickert sei endlich Bewegung in das Thema gekommen. „Politiker, die zuvor von dem Thema nichts wissen wollten, nehmen das Thema nun wahr und sprechen uns an“, erläutert der Vorsitzende der Bäckerinnung Region Nordschwarzwald, Martin Reinhardt. Dies mache deutlich, wie wichtig es sei, jemanden zu haben, der sich für das Bäckerhandwerk einsetzt. Die anwesenden Bäcker bedankten sich für den nicht selbstverständlichen Einsatz und übergaben dem Liberalen den 1,40 m langen und 10 kg schweren Dambedei, ein traditionelles Gebildbrot aus Hefeteig.

Schweickert, der unter einem Vorwand zum Treffen im Cafe Wiskandt gelockt worden war, zeigte sich überrascht und gerührt. „Wenn ich mich einsetze, dann richtig“, so sein Credo. Er freue sich nicht nur über die Auszeichnung, sondern auch, dass das Thema mittlerweile auch bei den Regierungsfraktionen angekommen sei. Der Enzkreisabgeordnete versprach auch weiterhin Druck zu machen, denn im Vater Unser heiße es schließlich auch: „Unser tägliches Brot gib uns heute“ und nicht „Unser werktägliches Brot gib uns heute“.

Obermeister Reinhardt betonte, dass Ziel sei nicht, den Sonntag zum Werktag zu machen, sondern Chancengleichheit zu erreichen. „Es kann nicht Ziel der Politik sein, dass Backshops mit 450 Euro-Kräften bevorteilt werden gegenüber Betrieben, wo das Brötchen morgens noch Mehl war“, unterstrich Schweickert. Daher setzt sich der Sprecher für Handwerk und Mittelstand seiner Fraktion für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ein, wozu auch das Thema sonntägliche Produktionszeit gehöre. Durch den Druck Schweickerts suche man nun nach praxisnahen Lösungen.

Nachdem der Enzkreisabgeordnete die Überraschung etwas verarbeitet hatte, wurde ein Arm des großen Dambedei dann noch verkostet. Den Rest hat Schweickert dem katholischen Kindergarten St. Christopherus in Niefern für den morgigen Nikolaustag geschenkt.

Zur Meldung, in Mannheim starte die sogenannte intelligente Videoüberwachung und zur Aussage von Innenminister Strobl, einmal mehr sei Baden-Württemberg Vorreiter in Sachen Sicherheitspolitik im digitalen Zeitalter sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Videoüberwachungen des öffentlichen Raums sind eine datenschutzrechtliche Herausforderung und dürfen in ihrer Wirkung auf das Verhalten unbescholtener Bürger nicht unterschätzt werden. Sie sollten daher nicht leichtfertig installiert werden. Aus gutem Grund fordern wir, dass ihr Einsatz auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt wird. Dies muss auch für die nun installierte sogenannte intelligente, algorithmenbasierte Videoüberwachung in Mannheim gelten. Wenn Innenminister Strobl dabei so viel Wert darauf legt, dass Baden-Württemberg mit ihm als Innenminister bei der intelligenten Videoüberwachung Vorreiter ist, sollte er nicht vergessen, dass der Bund hier die Forschung kräftig gefördert hat. Zugleich sollte er die Defizite im Umgang mit der Videoüberwachung angehen. So kennen wir heute zusammen mit dem Innenminister zwar die Videoüberwachung in Mannheim. Der landesweite Umfang präventiv-polizeilicher Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz ist dem Innenministerium jedoch unbekannt.“

In diesem Jahr wurde der Unternehmer Hans Peter Stihl mit der Reinhold-Maier-Medaille bei einem Festakt am 1. Dezember im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart ausgezeichnet. Mit dieser Medaille zeichnen die Liberalen in Baden-Württemberg Personen aus, die sich in besonderer Weise um den Liberalismus und den Wert der Freiheit verdient gemacht haben. Bereits bei seiner Begrüßung hob der FDP-Landesvorsitzende stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Deutschen Bundestag, Michael Theurer, die Rolle Stihls hervor: „Hans Peter Stihl verkörpert für sein Familienunternehmen das, was Familienunternehmen für die deutsche Wirtschaft sind: Rückgrat, Fundament, Stabilitätsanker. Er hat aus dem väterlichen Betrieb einen Weltmarktführer gemacht und ist nicht nur kluger Stratege, sondern auch überzeugter Baden-Württemberger, der sich immer auch dem Standort und seinen Mitarbeitern verpflichtet sah. Auf die Tugenden Hans Peter Stihls sollten wir uns in unserer schnelllebigen Zeit vermehrt zurück besinnen.”

„Zwar gibt es im Schwäbischen die Maxime, wonach nicht geschimpft schon genug gelobt sei“, merkte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in seiner Laudatio an, „aber man sollte in ihrem Fall weiter gehen und sagen: das große Werk lobt den Meister selbst.“ So sei Stihl mit seinem Unternehmen zum Weltmarktführer bei Kettensägen geworden mit einem Umsatz von mittlerweile mehr als 3,8 Milliarden Euro und weltweit mehr als 15.800 Beschäftigten gebracht. „Diese Spitzenstellung als Familienunternehmer beweist, dass Sie in und mit Ihrer Firma Dinge unternehmerisch über die Jahrzehnte richtig gemacht haben. Aber Ihre Firma zeigt auch, dass zu einem erfolgreichen Unternehmen der Weltklasse allumfassende Leistungen gehören wie Aufgeschlossenheit für Zukunftsthemen, moderne technische Entwicklungen und eine Wertschätzung der Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Rülke.

Rülke hob neben der unternehmerischen Leistung Stihls auch dessen gesellschaftliche Rolle hervor. Stihl war jahreslang Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der IHK Stuttgart, deren Ehrenpräsident er zwischenzeitlich ist. Als Vertreter von Gesamtmetall führte er viele Jahre Tarifverhandlungen. „Das verlangt Kompetenz und Nervenstärke, Verhandlungsgeschick und Verantwortungsbewusstsein“, so Rülke, „darüber hinaus scheuten Sie auch nie die direkte Ansage an die Politik“. So erinnerte Rülke an deutliche Worte, die Stihl beispielsweise zur Verbesserung der Infrastruktur in Stuttgart gegenüber dem damaligen Oberbürgermeister Manfred Rommel oder zu Fragen einer Steuerreform gegenüber dem damaligen CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz fand. „Die Themen, die sie seinerzeit deutlich machten, zeugen von einer visionären Gabe. Die Art, wie Sie dies unerschrocken taten, zeugen von einer charakterlichen Gabe“, so Rülke und riet: „Es ist bis heute und in einer zunehmend erratischen Welt ein Zeichen von Klugheit, einer Persönlichkeit wie Ihnen zuzuhören. Mit dieser Auszeichnung würdigen wir heute nicht nur Ihre unternehmerische und persönliche Leistung, sondern wollen damit als Liberale auch unser ungebrochenes Interesse an Ihren Aussagen, Analysen und Mahnungen verdeutlichen.“

In seiner Dankesrede hob Hans Peter Stihl zuvörderst die Verdienste des gebürtigen Schorndorfers Reinhold Maier für die Gründung des südwestdeutschen Bundeslandes Baden-Württemberg hervor. Für sein eigenes global tätiges Familienunternehmen sei Waiblingen ein guter Stammsitz. Nach Auffassung des Preisträgers waren insbesondere die freiheitlich-liberale Wirtschaftsordnung und die die Soziale Marktwirtschaft wichtige Faktoren für die positive Entwicklung der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie war außerdem geprägt vom Zusammenschluss europäischer Staaten zur Europäischen Union und der Vision eines geeinten Europa. Dieses gemeinsame Ziel werde in den vergangenen zehn Jahren zunehmend durch die Eigeninteressen der EU-Mitgliedsstaaten überlagert. Angesichts des harten Wettbewerbs im Welthandel und globaler Handelskonflikte gehe es jetzt darum, den Zusammenhalt der europäischen Gemeinschaft zu stärken und die Wertegemeinschaft europäischer Staaten zu stabilisieren. Die Europäische Union stehe hier vor einer Bewährungsprobe.

Der Vorsitzende der Reinhold-Maier-Stiftung und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann,  würdigte das unternehmerische, ehrenamtliche und politische Engagement von Hans Peter Stihl, das immer direkt am Menschen ansetze: “Nah am Menschen zu sein” sei ein ganz wichtiger Aspekt der Graswurzeldemokratie im Sinne Reinhold Maiers. „Unsere Demokratie lässt sich nur mit verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger zukunftsfähig gestalten. Demokratische Grundwerte sind fragil und können schnell aus den Fugen geraten. Wir erleben  in Deutschland, Europa und in der Welt, dass freiheitliche Werte in Frage gestellt werden und zunehmend unter Druck kommen, so Haußmann und bezeichnete Hans Peter Stihl ihn abschließend als „einen überzeugten Demokraten mit beeindruckender unternehmerischer Verantwortung im besten Sinne. Er ist ein Vorbild für uns alle und zeigt, wie jeder auf seine Weise einen Beitrag für unser gesellschaftliches Gemeinwesen leisten kann.“

[Bild v.l.n.r.: Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Peter Stihl, Michael Theurer, Jochen Haußmann]

Im Rahmen einer Landespressekonferenz stellten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern den Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion über die Berufliche Realschule vor (Landtags-Drucksache 16/5290).

Rülke: „Die Sorge um die Zukunft der Haupt-/Werkrealschule hat uns in der FDP/DVP Fraktion zu diesem Vorstoß veranlasst. Denn obwohl diese Schulart eine hervorragende Arbeit leistet und seit Jahrzehnten zahlreichen jungen Menschen zu einem Schulabschluss geführt hat, hat sich die Zahl der Schulen in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert. Vor allem die überstürzte und unüberlegte Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung durch die ehemalige grün-rote Landesregierung hat der Haupt-/Werkrealschule einen schweren Schlag versetzt. Aber auch die aktuelle grün-schwarze Landesregierung erweist sich als schlechte Sachwalterin der Belange der Schulart. Angesichts der konträren ideologischen Ausrichtung der beiden Koalitionspartner in der Bildungspolitik ist von Grün-Schwarz keine wirkliche Unterstützung für die in Not geratene Schulart zu erwarten. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das berufspraktische Profil der Haupt-/Werkrealschulen durch eine enge Anbindung an die Beruflichen Schulen stärken. Bereits in unserem Konzept für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir eine solche Forderung erhoben und damit an ein Konzept der ehemaligen christlich-liberalen Koalition angeknüpft. Um das besondere Profil der Schulart deutlich zu machen, soll sie den Namen ‚Berufliche Realschule‘ erhalten. Im Sinne einer Differenzierung  soll die bisherige Realschule zukünftig den Namen ‚Allgemeinbildende Realschule‘ tragen. Der Berufsschullehrerverband (BLV), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Realschullehrerverband (RLV) sowie die Arbeitgeber Baden-Württemberg haben grundsätzliche Unterstützung für unseren Vorstoß signalisiert. Deshalb hoffen wir, mit unserem Gesetzentwurf einen Anstoß zur Diskussion zu geben, den die Landesregierung nicht ignorieren kann.“

Kern: „Die Schüler der Beruflichen Realschule besuchen ab Klasse 7 an einem Tag in der Woche eine berufliche Schule. Entsprechend findet der bisher vorgesehene Unterricht im Fach ‚Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung‘ und in den zwei Wahlpflichtfächern ‚Technik‘ und ‚Alltagskultur, Ernährung, Soziales‘ zukünftig im Rahmen des Berufsschultags beziehungsweise der Berufsschultage an den Beruflichen Schulen statt und wird dort an die entsprechenden Profile und Fachrichtungen der Beruflichen Schulen angebunden. In der Klasse 10 der Beruflichen Realschulen besuchen die Schüler an zwei Tagen in der Woche die Berufsfachschulen. Wenn ein entsprechendes Angebot besteht und Schüler bereits einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet haben, ist auch ein Besuch einer Berufsschule möglich.

Auch die Allgemeinbildenden Realschulen können im Rahmen ihrer Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss nach dem Konzept der Beruflichen Realschule unterrichten und entsprechend einen Berufsschultag anbieten. Der Unterricht an den Beruflichen Schulen kann auch in Blockform organisiert werden. Erteilt wird er sowohl von Lehrkräften der Beruflichen Schulen als auch von Haupt-/Werkrealschullehrkräften. Das Aufstiegs- und Beförderungsprogramm für noch in der Besoldungsgruppe A 12 befindliche Haupt-/Werkrealschullehrkräfte wird  für diejenigen erweitert, die zukünftig Schüler der Beruflichen Realschulen im Rahmen des Berufsschultags an den Beruflichen Schulen unterrichten. Indem für jeden Berufsschultag acht Schulstunden angesetzt werden, stehen für die Klassen 7 bis 10 insgesamt 40 Wochenstunden zur Verfügung und somit ein erhebliches Mehr an Zeit für die Vertiefung des Fachunterrichts und für Praxisphasen in den Betrieben. Finanziert werden soll der geschätzte Mehrbedarf für den Berufsschultag, eine Anrechnungsstunde pro Schule für die Koordination und die Qualifizierung durch die Anhebung des Klassenteilers an den Gemeinschaftsschulen. Da die Gemeinschaftsschule als einzige weiterführende Schule über dieses Privileg verfügt, würde hierdurch auch eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Gleichzeitig hält die FDP/DVP Fraktion an ihrem grundsätzlichen Ziel eines Klassenteilers von 28 Schülerinnen und Schülern für alle Schulen fest.

Für die Schulen beziehungsweise Schulträger soll es zudem die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Modellversuchs einen Übergang der Schüler der bisherigen Haupt- und Werkrealschulen nach Klasse 7 oder nach Klasse 8 auf die Beruflichen Schulen zu beantragen. Hier kann beispielsweise der Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule oder der dualen Ausbildungsvorbereitung ‚AV dual‘, verbunden mit dem Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Bildungsabschlusses, vorgesehen werden.“

Berufliche Realschule_FDP_DVP Fraktion

Zu dem Vorstoß von Südwestmetall und den Hochschulverbänden zum Thema “Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken”, sagten die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann: 

„Wir begrüßen den Impuls des Arbeitgeberverbands und der Hochschulverbände, die mit dem Fokus auf eine zukunftsfähige Innovationspolitik ein wichtiges Thema für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Baden-Württemberg in Blick genommen haben.“

„Ein gründerfreundliches Klima für Innovationen beginnt bereits in der Schule, wird aber besonders an den Hochschulen praktisch relevant. Dort eröffnet das novellierte Hochschulgesetz zwar die Möglichkeit, Räume der Hochschule zu nutzen. Diese Option bleibt aber oft blanke Theorie, da die Infrastruktur bereits vollständig ausgelastet ist. Mit dem Programm „Junge Innovatoren“ haben wir uns bereits vor vielen Jahren für eine räumliche und monetäre Ausstattung von Gründern engagiert, die auch finanziell untermauert ist.

Die erforderlichen Flexibilisierungen bei der Bauherreneigenschaft, die nicht nur den Universitäten optional Freiräume eröffnen würde, haben wir bereits bei der letzten Überarbeitung des Hochschulgesetzes vorgeschlagen. Daneben müssen wir beim neuen Hochschulfinanzierungsvertrag auf eine solide Finanzierung gerade auch der HAW achten.“, so Weinmann.

„Der Wissenstransfer und Überleitung einer Idee bis hin zur Marktreife ist eine zentrale Herausforderung. Die vielseitige Hochschullandschaft findet ihr Gegenstück in einer mittelstandsgeprägten Unternehmerschaft. Die Nähe und Vernetzung der beiden Bereiche zu stärken, ist richtig, und schafft auch im ländlichen Raum zusätzliche Studienangebote und eine Versorgung mit den dringend benötigten Fachkräften.“, ergänzt Reich-Gutjahr.