Zur Meldung, das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte die Jugendorganisation der AfD sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz ist klar. Als Frühwarnsystem soll es verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten, analysieren und den zuständigen Stellen melden. Angesichts der extremistischen Entwicklungen in der AfD und ihrem Dunstkreis ist es richtig, auch dort genau hinzuschauen. Auch im für die Kontrolle des Landesamtes zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium werden wir uns mit der Beobachtung befassen. Unsere freie Gesellschaft ist vielfältigen extremistischen Angriffen ausgesetzt, wir können uns über keinen Gegner der Demokratie Wissenslücken leisten.“

Zum Entwurf eines Brexit-Abkommens und den Reaktionen in Großbritannien erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der Entwurf des Austrittsabkommmens mit Großbritannien ist sicher angesichts des Theaterdonners der letzten Monate eine positive Überraschung, sieht er doch vernünftige und lange Übergangsfristen vor. Der gordische Knoten, geflochten aus Fragen des Freizügigkeit, der Handelsfragen und der Grenze innerhalb Irlands wird so vielleicht nicht durchschlagen, aber wenigstens gelockert.

Umso unverständlicher sind nun die Reaktionen in Großbritannien. Frau May hat wohl schon keine Mehrheit mehr für das Abkommen, und die Äußerungen spiegeln keinerlei Verständnis für die Tragweite der Entscheidung wider. Kleinliche politische Vorteile werden in den Vordergrund gestellt.

Bevor es aber auf Grund des politischen Versagens zu einem unkontrollierten Brexit kommt, kann man den Briten nur zurufen: Dann gebt die Entscheidung an die Bürgerinnen und Bürger zurück! Legt das Abkommen in einem Referendum vor! Das scheint im Moment der einzige Weg zu sein, Großbritannien vor den Folgen eines No-Deal-Out zu bewahren.“

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten vom 15.11.2018, wonach Medizinprofessor Kekulé enthüllt habe, dass die WHO beim Stickoxid-Grenzwert in der angestrebten Größenordnung keine Gesundheitsgefahren habe belegen können und sich deshalb damit beholfen habe, den Stickoxidwert von Gasherden zu schätzen und aufgrund von Vermutungen den Grenzwerte von 40 Mikrogramm errechnet habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Bericht bestärkt mich in dem Verdacht, dass es der Landesregierung um die Herbeiführung von Fahrverboten geht. Ihr hätten die Diskussionen um die Validität der Grenzwerte bekannt sein müssen. Auf meine Frage in einem Antrag (Landtags-Drucksache 16/169) wurde bekräftigt, dass die Kommission die Grenzwerte auf Basis wissenschaftlicher Studien festgelegt habe. Im Landtag hat Minister Hermann am 12. April 2018 noch verkündet, dass über 300 wissenschaftliche Untersuchungen Grundlage dieser Grenzwerte seien. Wenn ich nun die Aussagen von Herrn Kekulé lese und weiß, dass vor 20 Jahren die Stickoxidbelastung um 70 Prozent höher lag, ohne dass nennenswerte Gesundheitsfolgen bekannt geworden wären, dann bekommen die Aussagen der Landesregierung und ihre totalitären Fahrverbotsplanungen einen schalen Beigeschmack. Ich hatte einen Antrag gestellt, am Neckartor eine zweite Messstelle aufzustellen, um die Validität zu erhöhen. Das KIT hat Vergleichsmessungen gemacht mit Ergebnissen deutlich unterhalb des zulässigen Grenzwertes. Wenn es um existenzielle Eingriffe ins Eigentum der Bürger geht mit erheblicher sozialpolitischer Auswirkung, dann muss die Landesregierung alles dafür tun, dem Eindruck von Willkür und Ungerechtigkeit zu begegnen. Diesen Vorwurf muss sich der Verkehrsminister gefallen lassen.“

Die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr ergänzte: „Es ist völlig unverantwortlich, die gesamte Umweltzone Stuttgart zur Fahrverbotszone zu erklären, wenn es lediglich zwei Messstellen gibt, die über dem Grenzwert liegen, den die Bundesregierung neu als Maßstab der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten einführen will. So sind die Grenzwerte beispielsweise in Bad Cannstatt mehr als 30% unterhalb des aktuell geltenden Grenzwertes. Auch Waiblinger Straße und Hauptstätter Straße sind absehbar in dem Bereich, der keine Fahrverbote mehr zulassen wird. Fahrverbote in ganz Stuttgart sind deshalb unverhältnismäßig.“

Hinweis. Die genannten Anträge sind wie folgt abrufbar:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0169_D.pdf

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0991_D.pdf

Unternehmensgründungen – Voraussetzung und Indikator für einen lebendigen und starken Wirtschaftsstandort. Damit befasste sich die FDP/DVP Fraktion bei einer Veranstaltung am gestrigen Abend eingehend. Unter dem Titel „fail early, fail often“ kamen junge Gründer mit etablierten Marktteilnehmern zusammen beim „Foyer Liberal“ der FDP/DVP im Landtag, um über die Herausforderungen des Unternehmertums von der frühesten Idee bis zur finalen Unternehmensnachfolge zu diskutieren. Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Jochen Haußmann gab die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, einen Überblick über das Gründergeschehen in Deutschland und Baden-Württemberg. „Die Zahl der Unternehmensgründung ist seit 2009 rückläufig da der sichere Arbeitsplatz dem Wagnis der Gründung vorgezogen wird. Erfreulich ist aber, dass die Zahl der Chancengründungen zunimmt. Im digitalen Zeitalter liegen die Ideen auf der Straße, man muss sie nur ergreifen“, so Reich-Gutjahr.  Sie selbst entstamme einer Unternehmerfamilie, habe aber zunächst als Angestellte gearbeitet, bis sie schließlich mit 50 Jahren den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt habe. „Gründen ist übrigens keineswegs ein Phänomen der Jugend, Statistiken zeigen uns, dass die Zahl der über 50 Jahre alten Gründer vergleichbar mit den Gründungen derer in den zwanziger Lebensjahren ist“, ergänzt sie.

Auf dem Podium ergriff zunächst Maria Dietz, Mitglied im Verwaltungsrat der GFT Technologies SE, das Wort und betonte, dass man im Umgang mit neuen Technologien einen Satz nicht gelten lassen darf: „Das haben wir schon immer so gemacht.“ Sie gründete ihr Unternehmen in St. Georgen im Schwarzwald zu einer Zeit, in der dort zwar günstige Mieten, aber kaum Fachkräfte verfügbar gewesen seien. Deshalb habe sie später die Firma „code_n“ als „global innovation hub for digital pioneers“ ins Leben gerufen, als Plattform für Innovation und Vernetzung. Die Frage der Unternehmensnachfolge stelle sich ihrer Erfahrung nach mit Blick auf die rechtlichen und finanziellen Hürden, die hierzulande bestünden, u.a. nannte sie die Neid-Diskussion um die Erbschaftssteuer.

Bei der Gründung der CeGaT GmbH stellte sich auch für Dr. Saskia Biskup, die Frage nach der Anschubfinanzierung. Wie Maria Dietz nutze sie keine Gründerförderung, sondern private Mittel und einen privaten Bankkredit, um die kostenintensive Anfangsphase zu stemmen. Später stellte ein erfahrener Unternehmer Finanzmittel zur Verfügung, der die Idee der Humangenetik als richtungsweisend erkannte. Einige Dekaden zurück gab es diese schlicht nicht und heute sei das Angebot unübersichtlich. Ihre Kritik galt dem überbordenden Datenschutz, der häufig verhindere, dass man in ihrem Bereich der Medizintechnik zu tragfähigen neuen Erkenntnissen käme.

Die Geschäftsführerin der „Global Flow GmbH“, Nadine Speidel,  hatte eine disruptive Idee für den Umgang mit Wertstoffen in Firmen, die sie binnen eines halben Jahres zu einem eigenen Start-Up machte. Sie pflichtete Gabriele Reich-Gutjahr bei, dass man „aus der Komfortzone heraus müsse“, um zu gründen und `German Mut´ zu zeigen. Dem Veranstaltungstitel `fail early, fail often´ entsprechend resümierte sie, dass sie bereits nach kurzer Zeit auch eigene Versäumnisse festgestellt habe, etwa den Vertrieb lange unterschätzt zu haben.

Patrick Luik als jüngster Podiumsteilnehmer, Gründer und Geschäftsführer der „Code2Order GmbH“, gelang der Markteinstieg mit einer Idee aus einem Biergarten, wo der Service nicht schnell genug arbeitete. Mit einer neuen digitalen Technologie beliefere man mittlerweile die Gastronomie und Hotels. Sie starteten im Keller der Großeltern bevor sie in die startup Räume der GFT einzogen. Dort schätzt er den Austausch mit Gründern und Erfahrenen. Erfolgsfaktor Nummer 1 sei aber, dass man dahin geht, wo der Kunde ist. Sie finanzieren sich aus dem Cash-flow und reinvestieren alle Gewinne. Er warb für politische Weichenstellungen, die den Gründer entlasten, wie etwa steuerfreie Jahre für mehr finanzielle Spielräume oder Freiräume von Bürokratie sowie ein gründerfreundliches Insolvenzrecht. Er wünscht sich, dass wir – auch in der Politik- in Chancen denken statt in Risiken.

Auf einem „Markt der Möglichkeiten“ präsentierten vor und nach der Podiumsdiskussion mehr als ein Dutzend Start-Ups ihre Idee den anwesenden Gästen. Auch hier gab es Gelegenheit zum Netzwerken und zum Austausch über die Erfahrungen. Zu den Wünschen an die Politik gehören beispielsweise zeitgemäße Arbeitszeitregelungen und mehr Mut zur Veränderung, um einen Rahmen zu schaffen, der es jungen, wachsenden Unternehmen ermöglicht, am Standort Deutschland zu bestehen.

Zur Bewertung und den Forderungen der Spitzenverbände der baden-württembergischen Wirtschaft zur Halbzeit der grün-schwarzen Regierungspolitik im Land sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Infrastruktur, Ausbildung, Fachkräfte – die Arbeitgeber weisen zu Recht darauf hin, dass der grün-schwarzen Landesregierung bei den Grundlagen des wirtschaftlichen Erfolgs der Schwung fehlt. Bei den Unternehmen und in der Bevölkerung ist schon lange das Bewusstsein da, dass es bei diesen Punkten nicht vorwärtsgeht. Die derzeitige gute Konjunktur führt  offenbar zu Behäbigkeit bei den Regierungsverantwortlichen. Das mag derzeit noch halbwegs gut gehen – von einer mutigen Politik, die uns in die Zukunft führt, sind sie meilenweit entfernt. An den eigenen innovativen Möglichkeiten ausgerichtetes Handeln statt rückwärtsgewandte Schulmeisterei der Unternehmen ist das Gebot der Stunde.“

In der heutigen, öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern,  die Weigerung der Landesregierung, die Kindertagespflege besserzustellen. Kern dazu: „In der heutigen Sitzung wurde leider deutlich, dass die Kindertagespflege für die Landesregierung nicht als gleichwertige Säule in der Kinderbetreuung gilt und sie diese am Katzentisch sitzen lässt.
Von 84 Millionen Euro, die Grün-Schwarz nach der Aufgabe des ‚KinderBildungsPasses‘ für die frühkindliche Bildung zusätzlich zur Verfügung stehen, gibt diese Koalition gerade einmal 2,83 Millionen direkt für die Kindertagespflege aus. Da kann man dem Tagespflege-Verband nur Recht geben: Das ist schlicht zu wenig. Wir hatten beantragt, nicht nur 50 Cent für jedes Kind über drei Jahren, sondern auch 1 Euro für jedes Kind unter drei Jahren zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Außerdem wollten wir erreichen, dass künftig bei allen finanzwirksamen Maßnahmen im frühkindlichen Bereich die Kindertagespflege gleichermaßen mit berücksichtigt wird. Dass die Regierungsfraktionen nicht nur unsere Anträge zur Kindertagespflege, sondern auch diejenigen zur Verbindlichmachung des Orientierungsplans für eine frühe Pädagogik im Kindergarten ablehnten, zeugt von einer verfehlten und praxisfernen Schwerpunktsetzung von Grün-Schwarz im Bereich der frühkindlichen Bildung.“

Zu den Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung der Freiburger Sicherheitspartnerschaft sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit der Fortschreibung der Sicherheitspartnerschaft will der nach den Ereignissen in Sigmaringen, Ellwangen, Mannheim und Freiburg angeschlagene Innenminister Strobl Handlungsfähigkeit demonstrieren. Maßnahmen wie die Ausweitung des Sonderstabs Gefährliche Ausländer, die verstärkte Kontrolle von Rückzugsplätzen und die Aufstockung der Kriminalpolizei sind jedoch nicht erst seit heute und nicht nur in Freiburg erforderlich. Viele Orte im Land leiden seit Jahren unter zu wenig Polizeipräsenz und verwahrlosten öffentlichen Räumen. Nicht nur in Freiburg ist die Kriminalpolizei überlastet. Immer wieder berichten uns Polizisten, sie können unter anderem im Bereich der Drogenkriminalität nicht allen Ermittlungsansätzen nachgehen, weil ihnen Personal und Ausstattung fehlt, die Auswertung der Spuren zu lange dauert. Grün-Schwarz müsste also wie von uns seit Jahren immer wieder gefordert  landesweit die drängenden Probleme der inneren Sicherheit in Zusammenarbeit mit den Kommunen angehen.

Dass der Innenminister in einer Situation, in der die vorhandenen Möglichkeiten nicht ansatzweise ausgeschöpft werden, ständig der Verschärfung des Polizeirechts das Wort redet, verdeutlicht den falschen Ansatz dieses Ministers. Es muss um einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn durch einen konsequenten Rechtsstaat gehen, der zielgerichtet dort Prioritäten setzt, wo es um die Sicherheit der Menschen geht, der kriminelle Karrieren frühzeitig beendet, organisierte Kriminalität offensiv angeht, Präsenz zeigt und den öffentlichen Raum so wieder lebenswert macht. Ohne einen solchen landesweiten Einsatz werden sich nach der nächsten aufsehenerregenden Straftat die gleichen Fragen stellen.“

Zur heutigen Vorstellung der Pläne der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern aus der Kolonialzeit sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:  

„Der Intervention des Koalitionspartners ist es wohl zu verdanken, dass beim Umgang mit sogenannter Raubkunst aus der Kolonialzeit keine vollendeten Tatsachen von Ministerin Bauer geschaffen werden. Eine generelle haushaltsrechtliche Ermächtigung des Landes zur Rückgabe derartiger Kulturgüter wäre aktuell zur Unzeit gekommen. Denn diese hätte den sinnvollen Vorstoß der Kulturbeauftragten der Bundesregierung, Monika Grütters, eine Arbeitsgruppe einzurichten, zur Makulatur gemacht. Der Provenienz von Kulturgütern aus der NS-Zeit wird zu Recht viel Aufmerksamkeit geschenkt, um die Restitution von Objekten aus einem Unrechtskontext an die Berechtigten zu ermöglichen. Die Washingtoner Erklärung stellt dabei den verpflichtenden Rahmen für Bund, Länder und Kommunen dar. Eine solche Regelung fehlt jedoch bisher für den Umgang mit potenziell geraubten, beschlagnahmten oder zwangsveräußerten Kulturgütern aus der Kolonialzeit und deren Rückgabe an die berechtigten Eigentümer. Bei diesem sensiblen Thema  darf es keine landespolitischen Schnellschüsse geben.“

Zur Meldung, wonach das Land Fahrverbote für Euro 5 Diesel für den Jahresbeginn 2020 vorbereite, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es bleibt dabei: Diesel Fahrverbote für ganz Stuttgart sind unverhältnismäßig. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat an keiner Stelle verlangt, dass das gesamte Stadtgebiet zu sperren ist. Werden die Ankündigungen der Bundesregierung umgesetzt, wonach erst ab 50 Mikrogramm Stickoxid Fahrverbote in Betracht kommen, dann haben wir an zwei verkehrsnahmen Messstellen absehbar keine Probleme mehr. Die Übergangsfrist für Euro 5 Diesel ist zudem viel zu knapp, das deutet der Ministerpräsident selbst an. Will man die Nachrüstungen und die Förderprogramme nutzen, dann geht das nicht so schnell. Denn bisher gibt es keine lieferbaren Systeme. Im Übrigen fordere ich, dass zunächst einmal ermittelt wird, welche Autos im Realbetrieb die vom Bund geforderte neue Grenze von 270 Milligramm einhalten. Denn diese sind auch von Verboten ausgenommen. Die starre Fixierung auf die Euro-Messstandsnormen führen in die Irre, weil diese mit dem realen Fahrbetrieb wenig zu tun haben. Aber nur diese realen Situationen können Grundlage für Restriktionen sein. Wieder einmal rächt es sich für die Menschen im Land bitter, dass die CDU es dem grünen Verkehrsminister durchgehen ließ gegen die unselige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht in Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof gegangen zu sein, sondern nur in Sprungrevision.“

Zur Meldung, wonach immer mehr Kinder und Jugendliche vom reformierten Unterhaltsvorschuss profitierten und der sozialpolitische Sprecher der SPD geäußert habe, dass dies für Viele das Entkommen aus dem Hartz-IV-Bezug oder jedenfalls eine gewisse Erhöhung des sonst nicht unbedingt üppigen Einkommens bedeute, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Die Reform des Unterhaltsvorschusses bringt kaum Entlastung für die auf Hartz-IV angewiesenen Familien. Hartz IV wurde übrigens von der SPD eingeführt. Wer diese Leistungen beziehen muss, hat alle vorrangigen Einkünfte einzusetzen. Mehrheitlich ist es so, dass die Träger der Grundsicherung entlastet werden. Denn die Fallzahlen im Unterhaltsvorschuss stiegen von 32.007 im Jahr 2017 auf 60.798, also um 90 Prozent. Die Bezieher von Grundsicherung aus diesem Kreis gingen jedoch nur von 48.205 auf 45.600 zurück, was einem Rückgang von gerade einmal vier Prozent entspricht. Es ist aus meiner Sicht schon höchst gewagt, was für Schlüsse die SPD hier zieht. Was – hiervon unabhängig – das Gebot ist: Wir müssen die Rückgriffsquote auf säumige Unterhaltszahler dringend steigern.“

Den  heutigen 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland nimmt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zum Anlass, eine Verbesserung des Landtagswahlrechts mit Blick auf einen höheren Frauenanteil im baden-württembergischen Parlament zu fordern.

„Es ist uns ein dringendes Anliegen, mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bringen“, so Rülke und zeigte sich enttäuscht, dass die grün-schwarze Koalition nicht bereit ist, sich einer diesbezüglichen Diskussion zu stellen. „Wir kämpfen an der Seite des Landesfrauenrats dafür, dass die Landtagspräsidentin ein Bürgerforum einsetzt, das über eine frauenfreundliche Reform des Landtagswahlrechts nachdenkt“, so Rülke. Mit dem Landesfrauenrat und der FDP/DVP Fraktion hatte es bereits im Mai dazu ein Gespräch gegeben. Er sicherte zu, mit diesem Anliegen nochmals auf die Landtagspräsidentin Muhterem Aras zuzugehen. „Der Landtag mit seinen Fraktionen sollte den heutigen Tag nutzen, um ein Zeichen zu setzen“, so Rülke abschließend.

 

 

Zur Meldung, wonach der Verwaltungsgerichtshof entschieden habe, dass das Land in seine Planungen zu Fahrverboten auch Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 umfassen müsse, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist ganz klar das Verschulden der CDU, dass es nun zu Fahrverboten für Euro 5 Diesel kommt. Die CDU hätten es dem grünen Verkehrsminister niemals durchgehen lassen dürfen, gegen das unselige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nur in Revision statt in Berufung zu gehen. Bei einer Berufung wären nämlich alle Fakten beim Verwaltungsgerichtshof neu auf den Tisch gekommen. Im Revisionsverfahren war das nicht möglich.“

Zur Forderung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach einer getrennten Unterbringung von Flüchtlingen, die in Gruppen Straftaten begehen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jahrelang hat Ministerpräsident Kretschmann mit seinen Koalitionsregierungen die Augen vor der handfesten Kriminalität, die von Teilen der Flüchtlinge ausgeht, verschlossen, obwohl wir seit 2016 immer wieder darauf hingewiesen haben und Konsequenzen forderten. Wenn der Ministerpräsident nun im AfD-Jargon die von ihm bisher negierten Probleme beschreibt, stellt er seiner eigenen Regierungsarbeit ein schlechtes Zeugnis aus. Zu befürchten bleibt zudem, dass seinen markigen Worten kaum Taten folgen werden. Bloße Kraftmeierei, wie wir sie schon vom Innenminister kennen, hilft der inneren Sicherheit und der Bevölkerung aber nicht.“

„Die Reichspogromnacht zeigt, wie überall in Deutschland der mörderische Antisemitismus lebte und unsern Jüdischen Bürgern das Recht auf Leben, Freiheit und Wahrnehmung der Bürgerrechte absprach. Auch in unserer heutigen Zeit ist die Gesellschaft und die Politik im Kampf gegen Antisemitismus gefordert. Angesichts unserer Geschichte tragen wir eine besondere Verantwortung. Es muss daher ein Alarmzeichen sein, dass Juden in der Öffentlichkeit und im Internet unverhohlen attackiert werden, mittlerweile  jüdische Feiern abgesagt werden müssen oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden können. Harte Konsequenzen müssen jedem zeigen, dass Antisemitismus bei uns nicht geduldet wird. Dies muss der Staat bei Straftaten genauso gewährleisten wie beispielsweise bei Anfeindungen in der Schule.

Der 9. November 1989 soll  uns daran erinnern, dass es sich lohnt, gegen Diktatur und Unfreiheit aufzustehen und das unsere Bürgerrechte hart erkämpft wurden. Wir dürfen sie nicht leichtfertig zur Disposition stellen oder auch nur als selbstverständlich und ungefährdet ansehen.“

Zur Einschätzung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), dass bei der Vermittlung von Werten im Schulunterricht eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit klaffe, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der VBE weist zu Recht darauf hin, dass die Wertevermittlung an den Schulen unbedingt gestärkt werden muss. Die Wertevermittlung ist nicht gerade die starke Seite unseres Ministerpräsidenten. Zwar hat er mittlerweile angekündigt, dass Ethikunterricht in Zukunft ab Klasse 5 angeboten werden soll. Die bisherigen Regierungen von Winfried Kretschmann haben dieses wichtige bildungspolitische Vorhaben aber über sieben Jahre verschleppt. Ebenso wenig ist es den Regierungen Kretschmann I und II gelungen, den islamischen Religionsunterricht aus dem Status eines Schulversuchs herauszuholen – was aber zur Vorbeugung gegen islamistische Hassprediger einen entscheidenden Beitrag leisten würde.  Und schließlich bewirkt die aktuelle grün-schwarze Landesregierung mit ihrer Diskriminierung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in der zukünftigen gymnasialen Oberstufe eine Schwächung der politischen Bildung. Zügige Einführung des Ethikunterrichts ab der 1. Grundschulklasse, ein flächendeckendes Angebot von islamischem Religionsunterricht und eine Gleichberechtigung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wären wichtige Bausteine für die Bildungspolitik einer Regierung, für die eine Vermittlung von Werten in der Schule mehr ist als eine bloße Pflichtübung ist.“

Bei der Debatte über die Große Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Forst- und Holzwirtschaft in Baden-Württemberg“ (Drucksache 16/1775), hat der forstpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Landtag, Klaus Hoher, die Kurzsichtigkeit von Grün-Schwarz kritisiert:

„Die Landesregierung redet über Klimaschutz durch aktive Kohlenstoffbindung im Holz, sie redet über den Ersatz klimaunfreundliche Baustoffe durch Holz, die Landesregierung will die Bioökonomie vorantreiben und setzt auf Biomasse bei der Energiewende – und das alles mit Recht. Aber dann muss die Landesregierung auch für die Rohstoffe der kommenden Generationen sorgen, anstatt immer mehr Wald aus der Nutzung zu nehmen, unter Prozessschutz zu stellen und in Wildnis-Biotope zu verwandeln.“ Hoher forderte abermals eine „Nadelholzstrategie 2100“, um der Gefahr vorzubeugen, dass eine einseitige Bevorzugung von Laubholzvorräten in den Mischwäldern zu einer Rohstoffverknappung führe.

Zudem griff Hoher den Entwurf der Landesregierung für Änderungen am Landeswaldgesetz an, der sich derzeit in der Anhörungsphase befindet. „Der neue Paragraph 14 atmet den Geist der Bevormundung.“ Die Landesregierung wolle den Waldbesitzern darin vorschreiben, wie sie die Waldverjüngung zu betreiben haben, wie sie den Boden schützen müssen und sie schränke die Schädlingsbekämpfung ein. „Begreifen Sie doch endlich einmal, dass die Waldbesitzer selbst ein Interesse an einem gesunden Wald haben und keine gesetzliche Belehrung brauchen“, forderte Hoher von Grün-Schwarz. Auch der im Gesetzentwurf vorgesehene Paragraph 22 geht laut Hoher in die falsche Richtung, weil er Maßnahmen, die bisher über den flexiblen und eigentumsfreundlichen Vertragsnaturschutz gelaufen seien, in bürokratische, gesetzliche Pflichten umwandle.

Zur Handreichung des Kultusministeriums zu Klassenfahrten erklären die beiden freidemokratischen Mitglieder des Landtags-Bildungsausschusses, Dr. Timm Kern und Klaus Hoher:

Hoher: „Das Land stellte im Jahr 2017 für außerunterrichtliche Veranstaltungen pro Schüler im Durchschnitt nicht einmal zwei Euro zur Verfügung. Genauer gesagt sind es nur 1,84 Euro. Kein Wunder, dass die Mittel nicht reichen. Offenbar müssen sich die Schulen respektive die Eltern bei der Finanzierung von Klassenfahrten selbst helfen. Jetzt hat die Kultusministerin anstatt die Sätze anzupassen einfach den schwarzen Peter den Schulleitern hingeschoben, die jetzt restriktiv Anträge für Klassenfahrten ablehnen müssen.

Kern: „Bei Klassenfahrten handelt es sich für die begleitenden Lehrer eindeutig um eine Dienstreise. Jetzt müssen die Schüler und auch die Lehrer die Unfähigkeit der Landesregierung ausbaden, sich nicht auf eine angemessene Anhebung von Reisekosten und den entsprechenden Schulbudgets einigen zu können. Schon in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage im Sommer wusste das Kultusministerium bei dieser Frage nicht mit Einfallsreichtum zu glänzen – einen Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern fand wohl nicht statt.

Klassenfahrten erweitern den Horizont, stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und sollten für alle Schüler finanzierbar sein. So wie hier sieht weltoffene Bildungspolitik ganz sicher nicht aus..“

In einer von der SPD-Landtagsfraktion beantragten Debatte mit dem Titel „Minister Strobls Halbzeitbilanz: Pleiten, Pech und Pannen – Freiburg ist nur die Spitze des Eisbergs“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, gleich zu Beginn, man brauche eigentlich den gesamten Plenartag, um sämtliche Fehlleistungen des Innen- und Digitalisierungsministers Strobl aufzuzählen.

Rülke begann seine Aufzählung, indem er ausführte, dass der Minister bei der Reform der Polizeireform eine schlechte Reform „halbgar verschlimmbessert“ habe. Rülke erinnerte an Strobls Ankündigung, in dieser Legislaturperiode 1500 zusätzliche Stellen bei der Landespolizei zu schaffen, die  bereits als Wahlbetrug enttarnt sei. Sein Polizeigesetz sei zunächst in einer Anhörung von Verfassungsexperten zerrissen worden und anschließend habe man dann im Landtag Dinge beschlossen, die bis zum heutigen Tage nicht funktionieren. So gebe es die versprochene Software zur Trennung von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung beispielsweise bis zum heutigen Tage nicht. „Um von seinen operativen Fehlleistungen abzulenken verlangt Minister Strobl nun bereits ein neues, noch schärferes Gesetz, bevor das ursprüngliche überhaupt funktioniert. Das ist nichts anderes als eine missglückte Flucht nach vorne“, kritisierte Rülke scharf.

Rülke fuhr in der Aufzählung der Verfehlungen des Ministers fort. Bei der Frage eines Sicherheitskonzeptes für Sigmaringen, bei der es um eine bessere Überwachung von auffälligen Asylbewerbern ging, habe er durch Geschwätzigkeit polizeiliche Ermittlungsarbeit sabotiert. Im Falle Ellwangen, wo ein Polizeieinsatz zur Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers aufgrund des massiven Widerstands in der dortigen Einrichtung zunächst beendet werden musste, habe er durch Untätigkeit rechtsfreie Räume begünstigt. Beim Scheitern der geplanten digitalen Bildungsplattform „ella“, des bislang umfangreichsten Digitalisierungsprojekts des Landes , bei dem flächendeckend Bildungseinrichtungen digital vernetzt werden sollten, habe er durch Inkompetenz das Land blamiert.

Der Gipfel sei aber nun, was Strobl sich im Falle Freiburg geleistet habe, so Rülke und sagte wörtlich: „Zum Geschehen beim tragischen Vergewaltigungsfall einer 18-jährigen durch mehrere mutmaßliche Täter aus dem Flüchtlingsmilieu in Freiburg existieren von Thomas Strobl ungefähr so viele Versionen wie Horst Seehofer für Herrn Maaßen Verwendungen hatte!“. Einerseits behaupte Strobl, alles sei vor Ort entschieden worden; gleichzeitig habe er von Anfang an aber ständig Pressearbeit betrieben. Zunächst werde der nicht vollstreckte Haftbefehl gegen einen hochgefährlichen Intensivtäter mit „Ermittlungstaktik“ begründet, dann hat man ihn plötzlich angeblich nicht gefunden, obwohl die BILD-Zeitung nachgewiesen habe, dass er zu Hause ein und ausgegangen sei, zählte Rülke die Widersprüche auf. Vor allem müsste man mal erklären, weshalb man ihn genau am 23.10.verhaften wollte, wenn man doch angeblich gar nicht weiß wo er ist, forderte Rülke und weiter: „Und dann erklärt dieser Minister, sein Sonderstab im Innenministerium habe sich wohl deshalb nicht mit diesem Verbrecher befasst, weil man ja nach Syrien gar nicht abschieben könne. Dabei ging es gar nicht um eine Abschiebung, sondern um die Ahndung von Verbrechen!“

Rülkes Fazit: „Welch eine niederschmetternde Bilanz! Und das sage nicht nur ich, sondern der eigene grüne Koalitionspartner“ und präsentierte eine Auswahl  von Kritik der Grünen. Rülke zitierte den grünen Landesvorsitzenden Oliver Hildenbrand in Äußerungen der vergangenen Tage: „Strobls Irrweg gefährdet Sicherheit!“, die Grüne Jugend mit „Strobl dreht am Rad!“ und den grünen Abgeordneten und innenpolitischen Sprecher Hans-UIrich Sckerl: „Widersprüchliche Angaben zu Freiburg.“

Rülke: „Herr Strobl, in diesem Hause sind sich also alle einig: Sie sind bei der Verbrechensbekämpfung ein Sicherheitsrisiko und bei der Digitalisierung ein Standortrisiko!“

Vor diesem Hintergrund mute es nach Aussage Rülkes seltsam an, dass Ministerpräsident Kretschmann mit seinem Stellvertreter Strobl auf Kosten des Steuerzahlers mit einer gemeinsamen Aufführung über das Regierungshandeln durch das Land tingle, die den Titel trägt „Nüchtern betrachtet erfolgreich.“ Da frage man sich abschließend schon, so Rülke an die Adresse des Ministerpräsidenten: „Bis zu welchem Punkt gilt man in Ihrer Regierung eigentlich noch als nüchtern?“

In einer von der FDP/DVP Fraktion beantragten Debatte mit dem Titel „Grün-schwarzes Ping-Pong beim Thema Fahrverbote – der Verkehrsminister führt die CDU vor“ erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Forderung seiner Fraktion zur Vermeidung von Fahrverboten in Stuttgart. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Oktober die Fortschreibung des Bundesimissionsschutzgesetzes angekündigt, so dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Fahrverbote nur dort in Betracht kommen, wo der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter überschritten werde.

Somit habe die Kanzlerin drei wesentliche Feststellungen getroffen, von denen die FDP schon lange ausgehe, so Rülke: „Der 40 Mikrogramm-Grenzwert beim Stickoxid ist schlicht ideologischer Quatsch, der nur dem Kampf gegen den Verbrennungsmotor dient! Unsere Argumentation, wonach Fahrverbote angemessen und verhältnismäßig sein müssen, also nicht allein  auf Basis dieses Grenzwerts ergehen können, erreicht nun auch das Kanzleramt.“, stellte Rülke fest und zog daraus den Schluss, dass es nicht notwendig sei, ganz Stuttgart zur Fahrverbotszone zu machen.

„Im Grunde genommen sind nur noch die Messstationen Neckartor und Hohenheimer Straße problematisch. Und wenn man der Argumentation des CDU-Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger, zum Thema Standort von Messstationen folgt, dann braucht man vermutlich überhaupt kein Fahrverbot“, so Rülke und begrüßte ausdrücklich im Namen der FDP/DVP Fraktion die Erklärung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Reinhart vom 22.10. 2018, in der dieser äußerte: „Dass Bundeskanzlerin Merkel durch eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes weitere Möglichkeiten eröffnen will, Fahrverbote zu verhindern, begrüßen wir sehr. Die CDU-Fraktion setzt seit Beginn der Diesel-Debatte darauf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen….Fahrverbote zu verhindern….Jetzt müssen diesen Ankündigungen auch schnell Taten folgen.“

Immer wieder werde die CDU Opfer ihres eigenen Fehlers, gegen das Stuttgarter Urteil nicht in Berufung gegangen zu sein, so Rülke. „Jedenfalls stellt sich nun an Verkehrsminister Hermann die Frage, ob er im Lichte der Merkel-Initiative zu einem Fahrverbots-Moratorium bereit ist, oder ob er weiterhin die Spießgesellenschaft zur Deutschen Umwelthilfe sucht“, so der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende und merkte kritisch an, dass es sich bei der Deutschen Umwelthilfe um einen zwielichtigen Verein handle, der von Toyota gesponsert werde. „Toyota ist bekanntermaßen ein japanischer Konzern, der gerne subversive Kräfte unterstützt, die die deutsche Automobilwirtschaft als Konkurrenz von Toyota bekämpfen“, so Rülke.

Er stellte im Ergebnis die Forderungen der FDP/DVP Fraktion als Konsequenz aus der Merkel-Initiative vor. Dazu zählt ein einjähriges Moratorium im Sinne der anstehenden Änderung des Immissionsschutzgesetzes. „Wenn sich der Verkehrsminister nicht auf das Moratorium einlässt und an einem aus Sicht der FDP nicht verhältnismäßigem Fahrverbot festhält, dann fordern wir zumindest die Herausnahme weiter Teile der Stuttgarter Innenstadt und der Umweltzone aus der Fahrverbotszone“, so Rülke. Weiter forderte er die Überprüfung der Standorte der Messstationen in Stuttgart im Sinne des Staatssekretärs Bilger und die Konzentration auf die weiteren Maßnahmen zur Luftreinhaltung unterhalb von Fahrverboten

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Beamtengesetzes, in dem unter anderem geregelt wird, dass der Staat einspringt, wenn Beamte, die Opfer einer Gewalttat werden, Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, der Täter aber nicht selbst zahlen kann, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit der Regelung zum Schmerzensgeld greift die grün-schwarze Landesregierung endlich eine Forderung der FDP auf. Seit dem Jahr 2015 machen wir uns für eine solche Übernahme, die es für die Polizei in Bayern schon seit geraumer Zeit gibt, stark. Angesichts der erheblichen Gewalt unter anderem gegen Polizisten, Mitarbeiter im Justizvollzug und den Angehörigen der Feuerwehr, hätten wir uns allerdings ein früheres Aufgreifen unseres Vorschlags gewünscht.“

Zur Landtagsdebatte im Rahmen eines SPD/FDP-Antrags zur Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Landesregierung verschanzt sich wieder hinter der Schutzbehauptung, eine Entscheidung der Landesregierung für ein Abstimmungsverhalten zu CETA stehe nicht an, da es noch nicht spruchreif sei. Das Gegenteil ist der Fall. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind umgesetzt, und es wartet nun auf die Entscheidung des Bundes, um in der Hauptsache entscheiden zu können. Rechtliche Gründe für eine ausbleibende Positionierung sind also vorgeschoben. Und auch die Bundeskanzlerin stellte im Juni auf Ihrer Homepage eine ´zeitnahe´ Ratifizierung in Aussicht. Alles wartet auf die Politik! Also kann die Entscheidung im Land auch getroffen werden.

Aber auch aus dem ureigenen Interesse Baden-Württembergs heraus brauchen wir hier endlich eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Denn wenn immer die Weltkonjunktur hustet, tut sie das wegen Handelsstreitigkeiten und bevorstehenden Handelshemmnissen. Und die Wirtschaft welches Landes hängt am Export? Eben.

Daher rufen wir den Ministerpräsidenten dazu auf, hier im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft über seinen grünen Schatten zu springen und die Ratifizierung von CETA voranzubringen.“

Zur Ankündigung der CDU-Seite in der grün-schwarzen Landesregierung, sich, wie in einem ministeriellen Eckpunktepapier angekündigt, für eine Bundesratsinitiative im Sinne eines flexibleren Arbeitszeitrechts stark zu machen, erklärt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Den Vorstoß der CDU-Seite in der grün-schwarzen Landesregierung für ein flexibleres Arbeitszeitrecht begrüße ich ganz ausdrücklich. Endlich hat die CDU unseren Impuls aus zahlreichen Anträgen aufgegriffen und wird aktiv.

Denn die bürokratischen und rechtlichen Hürden bei der Arbeitszeitregelung machen vielen Branchen wie dem Gastgewerbe das Leben unnötig schwer. Und längst standen der CDU-Fraktionsvorsitzende Reinhart mit einer Bundesratsinitiative zur Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung und der Tourismusminister Wolf mit Zusagen an die DeHoGa im Wort, für Erleichterungen etwa bei der Tageshöchstarbeitszeit zu sorgen. Dieser Schritt war überfällig und könnte das lang ersehnte Finale beim grün-schwarzen Eiertanz zu diesem Thema darstellen. Wie sich der grüne Koalitionspartner verhält, bleibt abzuwarten. Wir wurden bisher stets vertröstet, sei es mit dem vergeblichen Verweis auf anstehende Bundesvorhaben oder unzulängliche Regelungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Wir werden die Wirtschaftsministerin bei diesem Vorstoß tatkräftig unterstützen.“

In der Aktuellen Debatte im Plenum zur Künstlichen Intelligenz sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Der Erkenntnis, dass man die Wertschöpfung beim Thema Künstliche Intelligenz im Land halten muss, kam dem Ministerpräsidenten zuletzt auf seiner Reise ins Silicon Valley, wo ihn die Furcht überkam, `die laufen uns davon – und wir beschäftigen uns seit 2,5 Jahren mit Fahrverboten und alten Autos´. Tatsächlich ist der Anteil der hiesigen Wirtschaft am Markt der Künstlichen Intelligenz bisher eher marginal, wofür es aber keinen Ausflug nach Kalifornien gebracht hätte. Ursächlich dafür ist bei uns leider noch zu oft eine unzureichende Versorgung mit schnellen Datennetzen, fehlgehende Regeln des Datenschutzes oder die Angst vor Disruption. Das Land muss nun die Weichen stellen, um die hiesigen Voraussetzungen für die Unternehmen weiter zu verbessern. Wirtschaftspolitische Impulse im Volumen von 20 Millionen Euro im Nachtragshaushalt können eine erste Stimulation bedeuten, dürften aber als verschwindend klein erscheinen, wenn der französische Präsident 1,5 Milliarden Euro für das Thema bereitstellt. Es gilt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihren derzeitigen Streit um die nationale KI-Strategie schnell beilegt, um mit finanziellem Gewicht dem französischen Vorstoß gerecht zu werden. Dabei muss auch das Land die Gratwanderung meistern, einerseits die Vorzüge des Standortes Baden-Württemberg als forschungsstarke Region  hervorzuheben, gleichzeitig aber auch eine abgestimmte Strategie mit dem Bund zu entwickeln. Denn nur gemeinsam, auch mit dem französischen Nachbarn, können wir auf dem weltweiten Markt bestehen.

Was es aber vor allem braucht, ist ‚German Mut‘ von Menschen in unserem Land, die das KI-Wissen in Baden-Württemberg nutzen, die Chancen erkennen und in marktfähige Produkte und Dienstleistungen übersetzen.“

Zur Aktuellen Debatte der AfD zum UN-Migrationspakt erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Debatte um den Globalen Pakt für Migration der Vereinten Nationen wird ähnlich faktenfrei geführt wie damals zu TTIP und CETA.

Eine Rechtsverbindlichkeit der hier genannten Ziele und Maßnahmen ist explizit ausgeschlossen, und die Forderungen wären in Deutschland sowieso längst erfüllt. Die AfD schießt sich hier selbst ins Knie, ist doch auf der anderen Seite ein international abgestimmter Zielkatalog, wie mit der globalen Massenmigration umgegangen wird, deutsches Kerninteresse. Wir beklagen ja gerade die Folgen ungesteuerter Migration.

Wenn es überhaupt einen Kritikpunkt am UN-Migrationspakt gibt, dann die oftmals fehlende sprachliche Trennung zwischen Zuwanderern und Flüchtlingen. Hier gibt es klar unterschiedliche Rechtssysteme, die wir in Deutschland durch einen Spurwechsel durchlässiger machen, aber nicht vermischen wollen.

Ärgerlich ist nur, dass diese Scheindebatte den Blick von den wirklichen Aufgaben ablenkt. Ein echtes Einwanderungsgesetz mit einem Punktesystem, Rückführungsabkommen mit den Haupt-Herkunftsstaaten und zielgenauere Abschiebungen sind die Probleme, die zur Lösung anstehen, und nicht wolkige UN-Absichtserklärungen. Und hierbei versagt die GroKo, und auch die Landesregierung weiter.“

Nach einem Blick in die Denkschrift 2018 des Rechnungshofs Baden-Württemberg kommen die beiden Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP/DVP, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu dem Schluss, dass die grün-schwarze Landesregierung 2017 gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen hat. 2017 wies das Schuldenkontrollkonto zum ersten Mal einen negativen Saldo auf, bei dem die Landesregierung gemäß Landeshaushaltsordnung auf deren Ausgleich hätte hinwirken müssen.

Den Berechnungen das Rechnungshofes zu Folge (Denkschrift 2018  Rechnungshof Baden Württemberg  S.54 ff) hatte die Landesregierung 2017 aufgrund deutlich höherer Steuereinnahmen eine Tilgungsverpflichtung von knapp 1,24 Milliarden Euro. In der Realität wurden von ihr aber nur 410,5 Millionen Euro getilgt, die sie bereits in Form von impliziten Schulden etatisiert hatte. Damit ist die Landesregierung ihrer Tilgungsverpflichtung, die sich aus dem geänderten negativen Stand des Schuldenkontrollkonto ergeben hat und in der Landeshaushaltsordnung entsprechend festgeschrieben ist, nicht nachgekommen. Da das Kontrollkonto zum Jahresende 2016 noch einen positiven Saldo von 185 Millionen Euro aufwies, der mit der Tilgungsverpflichtung aus 2017 aufgerechnet wird, ergibt sich zum Ende des Jahres 2017 ein Minus von 642,6 Millionen Euro auf dem Kontrollkonto, das die Landesregierung hätte nutzen müssen (§18 LHO – Absatz 5, Satz 2 – Bei negativem Saldo ist auf einen Landesregierung zwingend zur weiteren Schuldentilgung in 2017 Ausgleich des Kontrollkontos hinzuwirken). „Dieses Ausgleichsgebot hat die Landesregierung schlichtweg ignoriert und nicht aufgegriffen“, stellt Andreas Stoch fest.

„Für 2018 hat Finanzministerin Edith Sitzmann dazu gelernt und legt jetzt bei jeder neuen Steuerschätzung auch weitere Mittel für die weitere Schuldentilgung zurück und lässt sich dafür feiern“, stellt Stoch fest und kritisiert weiter: „Diese Art von Schuldentilgung ist nun wirklich keine politische Leistung, sondern zwingende Folge aus der hervorragenden finanziellen Situation unseres Landes.“ Gemeinsam mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke kommt er zu dem Schluss, dass die Landesregierung hier Vertrauen verspielt hat. Um dieses wieder zurück zu gewinnen, müsse sie zeigen, wie sie in 2018 noch zusätzlich der Tilgungsverpflichtung in Höhe von gut 643 Millionen Euro nachkommen möchte. „Einer notwendigen Landesverfassungsänderung, die von der Landesregierung ja forciert wird, können wir nur zustimmen, wenn die Tilgung für 2017 vollständig nachgeholt wird“, so Rülke. Stoch ergänzt: „Schon jetzt müssen die notwendigen Zeichen von Seiten der Landesregierung gesetzt werden, um den Vollzug der Haushaltsplanung entsprechend zu gestalten. Andernfalls sehen wir keine Möglichkeit, dem neuen System der Schuldenbremse, welche zur Tilgung in konjunkturell guten Zeiten vorverpflichtet, zuzustimmen. Versprechen für morgen werden von dieser Landesregierung bereits im Heute gebrochen.“

Stoch schlägt dazu im Namen der SPD-Landtagsfraktion vor: „Wir stellen uns vor, dass wir die Hälfte der Summe in eine weitere Kreditmarkttilgung stecken, während die andere Hälfte zur Finanzierung einer gemeinnützigen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) genutzt werden sollte.“ Diese soll Grundstücke erwerben und zügig entwickeln, dabei auch einen eigenen Wohnungsbestand aufbauen und erhalten, um so schnell neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dämpfend auf die angespannte allgemeine Wohnungsmarktsituation zu wirken. Zugleich soll die LEG als Kooperationspartnerin für Kreise, Gemeinden, kleiner städtischer Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften dienen.

Dr. Rülke schlägt für die FDP/DVP-Fraktion vor, die ganze Summe in die Tilgung von Kreditmarktschulden zu stecken. „Bei einer konsequenten Schuldentilgung hätte das Land bereits über 6 Milliarden Kreditmarktschulden tilgen können. Für die absehbare Erhöhung der Zinssätze wäre dies ein Segen für künftige Landeshaushalte.“

Kritisch wagen die beiden Fraktionsvorsitzenden auch ihren Blick nach vorn. „Auch wenn die Landesregierung derzeit für den Doppelhaushalt 2018 bis 2019 eine Tilgung von gut 5,5 Milliarden Euro plant, so befürchten wir nichts destotrotz auch hier eine ähnlich laxe Vollzugsmentalität“, konkretisiert Andreas Stoch. Zu befürchten sei, dass wie im Vorjahr nicht einmal die Hälfte der geplanten Tilgungsmaßnahmen erbracht wird.